Kundmachungen
Im Jahr 2023 stehen nachstehende Hebesätze für Gebühren und Abgaben in Verwendung:
Grundsteuer (VO vom 31. März 2017)
Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 500 v.H.
Grundsteuer für Grundstücke (B) 500 v.H.
Hundeabgabe (VO vom 11.11.2022)
Die Höhe der Abgabe beträgt pro Jahr und pro Hund:
a) für Nutzhunde EUR 11,80
b) für alle anderen Hunde EUR 23,60
Gebühr für die Benützung der Abfallsammelstelle (VO vom 11.11.2022)
Die Höhe der jährlichen Benützungsgebühr beträgt pro Wohn- sowie Betriebsobjekt EUR 33,60
Die gesetzliche Umsatzsteuer ist gesondert hinzuzurechnen.
Kanalbenützungsgebühr (VO vom 11.11.2022)
Die Höhe der jährlichen Kanalbenützungsgebühr beträgt EUR 1,22 pro m² Berechnungsfläche gemäß § 5 Abs. 2 KAbG. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist gesondert hinzuzurechnen.
Erschließungs-, Anschluss- und Ergänzungsbeitrag nach dem Kanalabgabegesetz (VO vom 27. März 2015)
Die Höhe der Abgabe beträgt pro m² Berechnungsfläche gemäß § 5 Abs. 2 KAbG:
im Ortsverwaltungsteil Unterrabnitz: EUR 6,60
im Ortsverwaltungsteil Schwendgraben: EUR 4,98
Die gesetzliche Umsatzsteuer ist gesondert hinzuzurechnen.
Weiters werden folgende privatrechtliche Entgelte eingehoben (GRS 11.11.2022):
Schulische Tagesbetreuung: Kosten pro Kind (exkl. Mittagessen):
Betreuung an 4 Tagen pro Woche EUR 70,– pro Monat
Betreuung an 3 Tagen pro Woche EUR 52,– pro Monat
Betreuung an 2 Tagen pro Woche EUR 35,– pro Monat
Betreuung an 1 Tag pro Woche EUR 26,– pro Monat
fallweise Tagesbetreuung EUR 10,– pro Tag
monatlicher Unkostenbeitrag: 3,10
Familienermäßigung: Bei Familien mit mehreren Kindern in der laufenden Tagesbetreuung wird für das Geschwisterkind ein Nachlass von 20 % der monatlichen Kosten gewährt.
Kindergarten:
Die Kostenbeiträge pro Kind betragen (inkl. 10 % MwSt.) monatlich:
Bastelmaterialbeitrag: 5,15
Beitrag gesunde Jause: 3,10
Turnsaal:
Für die Benützung des Turnsaales werden folgende Gebühren (inkl. 20 % MwSt.) pro angefangene Stunde eingehoben:
Benützung des Turnsaales 15,60
Benützung des Turnsaales, der Garderoben und der Duschen 26,10
Privatrechtliches Entgelt für die Benützung der Aufbahrungshalle (GRS vom 11.11.2022)
Für die Benützung der Leichenhalle (Aufbahrungshalle) zur Aufbahrung der Leiche ist ein Tagesentgelt von je EUR 89,– für die ersten beiden Tage, EUR 53,30 für den dritten Tag und EUR 11,60 für jeden weiteren angefangenen Tag zu entrichten.
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf vom 28.03.2023 zur Hintanhaltung von Waldbränden.
Die Allergie-Pflanze Ragweed breitet sich aus und soll zurückgedrängt werden.
Wasser- und Abwasserverband Lockenhaus und Umgebung
Verbandzentrale & technischer Dienst
7444 Klostermarienberg
Hauswiesenweg 1
Tel: 02611/2290
Fax: 02611/2290-4
Email: office@wavl.at
==> Aktuelle Wasseranalyse
Verordnung der BH Oberpullendorf vom 28.06.2005 betreffend Vorkehrungen gegen eine Massenvermehrung des Borkenkäfers
Informationen
Auch in unserer Gemeinde haben sich mehrere Biber am Rabnitzbach angesiedelt.
Seit dem Jahr 2015 gibt es im Burgenland ein vom Land beauftragtes Bibermanagement.
Es wurde ein „Biber-Telefon Burgenland“ als Kontaktadresse eingerichtet.
Arbeitsschwerpunkt ist die Bearbeitung von Konfliktfällen und die Beratung von Betroffenen vor Ort.