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  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Leben in der Gemeinde Engerwitzdorf

    Hinweis:

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Verwendung von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotor (z.B. Benzinrasenmäher)

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Verwendung von Häcksler, motorbetriebene Heckenscheren, Kreis- und Motorsägen

    verboten:

    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel:

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

    Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

    Hundekot  

    Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis:

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    • ASZ Engerwitzdorf
      Holthausstraße 8
      4209 Engerwitzdorf
      Telefon: +43 7235/507 70

      Im Altstoffsammelzentrum Engerwitzdorf besteht die Abgabemöglichkeit von Alt- und Problemstoffen, Sperrabfall, Altholz, Baurestmassen sowie Grünschnitt. Die Entsorgung von Sperrabfall und Baurestmassen ist kostenpflichtig.

    Öffnungszeiten:

    • Montag und Dienstag
      • 9 bis 12 Uhr
      • 13 bis 15 Uhr
    • Mittwoch
      • 9 bis 12 Uhr
      • 13 bis 17 Uhr
    • Freitag
      • 9 bis 18 Uhr
    • Samstag
      • 9 bis 12 Uhr
    • Containerstandplätze in Engerwitzdorf

    Primär sollte für die Abgabe von Glas, Kunststoff, Metall, Kartonagen und Papier, das ASZ Engerwitzdorf in Anspruch genommen werden. Ansonsten besteht bei den verschiedenen Containerstandplätzen für Engerwitzdorfer Gemeindebürger die Möglichkeit, wiederverwertbare Altstoffe in kleinen Haushaltsmengen zu entsorgen. 

    • Betreuter Containerstandplatz Bauhof Langwiesen

    Öffnungszeiten:

    • Montag und Mittwoch
      • 15 bis 18 Uhr
    • Freitag
      • 9 bis 11 Uhr
      • 15 bis 18 Uhr
    • Samstag
      • 9 bis 12 Uhr

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Gemeinde Engerwitzdorf
    Leopold-Schöffl-Platz 1
    4209 Engerwitzdorf

    Telefon: +43 7235 669 55
    Fax: +43 7235 669 55-15
    Email: gemeinde@engerwitzdorf.gv.at

    Amtsstunden:

    • Montag, Dienstag und Donnerstag 
      • 8 bis 12 Uhr
      • 15 bis 18 Uhr
    • Mittwoch und Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde|
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

      Leben in der Gemeinde Engerwitzdorf

      Hinweis:

      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

      Arbeiten in Haus und Garten

      Rasenmähen

      Tätigkeit: Verwendung von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotor (z.B. Benzinrasenmäher)

      verboten:

      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

      Tätigkeit: Verwendung von Häcksler, motorbetriebene Heckenscheren, Kreis- und Motorsägen

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      Regelungen bezüglich Kfz

      Autowaschen

      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

      Beispiel:

      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

      Auf öffentlichen Straßen

      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

      Warmlaufenlassen des Motors

      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

      Lärmbelästigung durch Mopeds

      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

      Schneeräumung und Streupflicht

      Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

      Hundehaltung

      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

      Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

      Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

      Hundekot  

      Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

      Müll

      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

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      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

      Abfallsammelzentrum der Gemeinde

      • ASZ Engerwitzdorf
        Holthausstraße 8
        4209 Engerwitzdorf
        Telefon: +43 7235/507 70

        Im Altstoffsammelzentrum Engerwitzdorf besteht die Abgabemöglichkeit von Alt- und Problemstoffen, Sperrabfall, Altholz, Baurestmassen sowie Grünschnitt. Die Entsorgung von Sperrabfall und Baurestmassen ist kostenpflichtig.

      Öffnungszeiten:

      • Montag und Dienstag
        • 9 bis 12 Uhr
        • 13 bis 15 Uhr
      • Mittwoch
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      • Samstag
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      Primär sollte für die Abgabe von Glas, Kunststoff, Metall, Kartonagen und Papier, das ASZ Engerwitzdorf in Anspruch genommen werden. Ansonsten besteht bei den verschiedenen Containerstandplätzen für Engerwitzdorfer Gemeindebürger die Möglichkeit, wiederverwertbare Altstoffe in kleinen Haushaltsmengen zu entsorgen. 

      • Betreuter Containerstandplatz Bauhof Langwiesen

      Öffnungszeiten:

      • Montag und Mittwoch
        • 15 bis 18 Uhr
      • Freitag
        • 9 bis 11 Uhr
        • 15 bis 18 Uhr
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      Gemeinde Engerwitzdorf
      Leopold-Schöffl-Platz 1
      4209 Engerwitzdorf

      Telefon: +43 7235 669 55
      Fax: +43 7235 669 55-15
      Email: gemeinde@engerwitzdorf.gv.at

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      • Montag, Dienstag und Donnerstag 
        • 8 bis 12 Uhr
        • 15 bis 18 Uhr
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        Arbeiten in Haus und Garten

        Rasenmähen

        Tätigkeit: Verwendung von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotor (z.B. Benzinrasenmäher)

        verboten:

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        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

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        verboten:

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          • ganztägig

        Regelungen bezüglich Kfz

        Autowaschen

        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

        Beispiel:

        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

        Auf öffentlichen Straßen

        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

        Warmlaufenlassen des Motors

        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

        Lärmbelästigung durch Mopeds

        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

        Schneeräumung und Streupflicht

        Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

        Hundehaltung

        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

        Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

        Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

        Hundekot  

        Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

        Müll

        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

        Hinweis:

        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

        Abfallsammelzentrum der Gemeinde

        • ASZ Engerwitzdorf
          Holthausstraße 8
          4209 Engerwitzdorf
          Telefon: +43 7235/507 70

          Im Altstoffsammelzentrum Engerwitzdorf besteht die Abgabemöglichkeit von Alt- und Problemstoffen, Sperrabfall, Altholz, Baurestmassen sowie Grünschnitt. Die Entsorgung von Sperrabfall und Baurestmassen ist kostenpflichtig.

        Öffnungszeiten:

        • Montag und Dienstag
          • 9 bis 12 Uhr
          • 13 bis 15 Uhr
        • Mittwoch
          • 9 bis 12 Uhr
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          • 9 bis 18 Uhr
        • Samstag
          • 9 bis 12 Uhr
        • Containerstandplätze in Engerwitzdorf

        Primär sollte für die Abgabe von Glas, Kunststoff, Metall, Kartonagen und Papier, das ASZ Engerwitzdorf in Anspruch genommen werden. Ansonsten besteht bei den verschiedenen Containerstandplätzen für Engerwitzdorfer Gemeindebürger die Möglichkeit, wiederverwertbare Altstoffe in kleinen Haushaltsmengen zu entsorgen. 

        • Betreuter Containerstandplatz Bauhof Langwiesen

        Öffnungszeiten:

        • Montag und Mittwoch
          • 15 bis 18 Uhr
        • Freitag
          • 9 bis 11 Uhr
          • 15 bis 18 Uhr
        • Samstag
          • 9 bis 12 Uhr

        Kontaktdaten der Gemeinde

        Gemeinde Engerwitzdorf
        Leopold-Schöffl-Platz 1
        4209 Engerwitzdorf

        Telefon: +43 7235 669 55
        Fax: +43 7235 669 55-15
        Email: gemeinde@engerwitzdorf.gv.at

        Amtsstunden:

        • Montag, Dienstag und Donnerstag 
          • 8 bis 12 Uhr
          • 15 bis 18 Uhr
        • Mittwoch und Freitag
          • 8 bis 12 Uhr

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        Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
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        • Die zuständige Gemeinde|
        • oesterreich.gv.at-Redaktion

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          Hinweis:

          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

          Arbeiten in Haus und Garten

          Rasenmähen

          Tätigkeit: Verwendung von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotor (z.B. Benzinrasenmäher)

          verboten:

          • Sonn- und Feiertag
            • ganztägig

          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

          Tätigkeit: Verwendung von Häcksler, motorbetriebene Heckenscheren, Kreis- und Motorsägen

          verboten:

          • Sonn- und Feiertag
            • ganztägig

          Regelungen bezüglich Kfz

          Autowaschen

          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

          Beispiel:

          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

          Auf öffentlichen Straßen

          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

          Warmlaufenlassen des Motors

          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

          Lärmbelästigung durch Mopeds

          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

          Schneeräumung und Streupflicht

          Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

          Hundehaltung

          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

          Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

          Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

          Hundekot  

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          Müll

          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

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          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

          Hinweis:

          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

          Abfallsammelzentrum der Gemeinde

          • ASZ Engerwitzdorf
            Holthausstraße 8
            4209 Engerwitzdorf
            Telefon: +43 7235/507 70

            Im Altstoffsammelzentrum Engerwitzdorf besteht die Abgabemöglichkeit von Alt- und Problemstoffen, Sperrabfall, Altholz, Baurestmassen sowie Grünschnitt. Die Entsorgung von Sperrabfall und Baurestmassen ist kostenpflichtig.

          Öffnungszeiten:

          • Montag und Dienstag
            • 9 bis 12 Uhr
            • 13 bis 15 Uhr
          • Mittwoch
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            • 13 bis 17 Uhr
          • Freitag
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          • Samstag
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          • Containerstandplätze in Engerwitzdorf

          Primär sollte für die Abgabe von Glas, Kunststoff, Metall, Kartonagen und Papier, das ASZ Engerwitzdorf in Anspruch genommen werden. Ansonsten besteht bei den verschiedenen Containerstandplätzen für Engerwitzdorfer Gemeindebürger die Möglichkeit, wiederverwertbare Altstoffe in kleinen Haushaltsmengen zu entsorgen. 

          • Betreuter Containerstandplatz Bauhof Langwiesen

          Öffnungszeiten:

          • Montag und Mittwoch
            • 15 bis 18 Uhr
          • Freitag
            • 9 bis 11 Uhr
            • 15 bis 18 Uhr
          • Samstag
            • 9 bis 12 Uhr

          Kontaktdaten der Gemeinde

          Gemeinde Engerwitzdorf
          Leopold-Schöffl-Platz 1
          4209 Engerwitzdorf

          Telefon: +43 7235 669 55
          Fax: +43 7235 669 55-15
          Email: gemeinde@engerwitzdorf.gv.at

          Amtsstunden:

          • Montag, Dienstag und Donnerstag 
            • 8 bis 12 Uhr
            • 15 bis 18 Uhr
          • Mittwoch und Freitag
            • 8 bis 12 Uhr

          Homepage

          Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
          Für den Inhalt verantwortlich:
          • Die zuständige Gemeinde|
          • oesterreich.gv.at-Redaktion

            Leben in der Gemeinde Engerwitzdorf

            Hinweis:

            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

            Arbeiten in Haus und Garten

            Rasenmähen

            Tätigkeit: Verwendung von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotor (z.B. Benzinrasenmäher)

            verboten:

            • Sonn- und Feiertag
              • ganztägig

            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

            Tätigkeit: Verwendung von Häcksler, motorbetriebene Heckenscheren, Kreis- und Motorsägen

            verboten:

            • Sonn- und Feiertag
              • ganztägig

            Regelungen bezüglich Kfz

            Autowaschen

            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

            Beispiel:

            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

            Auf öffentlichen Straßen

            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

            Warmlaufenlassen des Motors

            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

            Lärmbelästigung durch Mopeds

            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

            Schneeräumung und Streupflicht

            Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

            Hundehaltung

            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

            Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

            Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

            Hundekot  

            Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

            Müll

            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

            Hinweis:

            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

            • ASZ Engerwitzdorf
              Holthausstraße 8
              4209 Engerwitzdorf
              Telefon: +43 7235/507 70

              Im Altstoffsammelzentrum Engerwitzdorf besteht die Abgabemöglichkeit von Alt- und Problemstoffen, Sperrabfall, Altholz, Baurestmassen sowie Grünschnitt. Die Entsorgung von Sperrabfall und Baurestmassen ist kostenpflichtig.

            Öffnungszeiten:

            • Montag und Dienstag
              • 9 bis 12 Uhr
              • 13 bis 15 Uhr
            • Mittwoch
              • 9 bis 12 Uhr
              • 13 bis 17 Uhr
            • Freitag
              • 9 bis 18 Uhr
            • Samstag
              • 9 bis 12 Uhr
            • Containerstandplätze in Engerwitzdorf

            Primär sollte für die Abgabe von Glas, Kunststoff, Metall, Kartonagen und Papier, das ASZ Engerwitzdorf in Anspruch genommen werden. Ansonsten besteht bei den verschiedenen Containerstandplätzen für Engerwitzdorfer Gemeindebürger die Möglichkeit, wiederverwertbare Altstoffe in kleinen Haushaltsmengen zu entsorgen. 

            • Betreuter Containerstandplatz Bauhof Langwiesen

            Öffnungszeiten:

            • Montag und Mittwoch
              • 15 bis 18 Uhr
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            • Samstag
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            Gemeinde Engerwitzdorf
            Leopold-Schöffl-Platz 1
            4209 Engerwitzdorf

            Telefon: +43 7235 669 55
            Fax: +43 7235 669 55-15
            Email: gemeinde@engerwitzdorf.gv.at

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              • 8 bis 12 Uhr
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              Hinweis:

              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

              Arbeiten in Haus und Garten

              Rasenmähen

              Tätigkeit: Verwendung von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotor (z.B. Benzinrasenmäher)

              verboten:

              • Sonn- und Feiertag
                • ganztägig

              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

              Tätigkeit: Verwendung von Häcksler, motorbetriebene Heckenscheren, Kreis- und Motorsägen

              verboten:

              • Sonn- und Feiertag
                • ganztägig

              Regelungen bezüglich Kfz

              Autowaschen

              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

              Beispiel:

              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

              Auf öffentlichen Straßen

              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

              Warmlaufenlassen des Motors

              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

              Lärmbelästigung durch Mopeds

              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

              Schneeräumung und Streupflicht

              Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

              Hundehaltung

              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

              Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

              Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

              Hundekot  

              Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

              Müll

              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

              Hinweis:

              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

              Abfallsammelzentrum der Gemeinde

              • ASZ Engerwitzdorf
                Holthausstraße 8
                4209 Engerwitzdorf
                Telefon: +43 7235/507 70

                Im Altstoffsammelzentrum Engerwitzdorf besteht die Abgabemöglichkeit von Alt- und Problemstoffen, Sperrabfall, Altholz, Baurestmassen sowie Grünschnitt. Die Entsorgung von Sperrabfall und Baurestmassen ist kostenpflichtig.

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              • Montag und Dienstag
                • 9 bis 12 Uhr
                • 13 bis 15 Uhr
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              • Freitag
                • 9 bis 18 Uhr
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              • Containerstandplätze in Engerwitzdorf

              Primär sollte für die Abgabe von Glas, Kunststoff, Metall, Kartonagen und Papier, das ASZ Engerwitzdorf in Anspruch genommen werden. Ansonsten besteht bei den verschiedenen Containerstandplätzen für Engerwitzdorfer Gemeindebürger die Möglichkeit, wiederverwertbare Altstoffe in kleinen Haushaltsmengen zu entsorgen. 

              • Betreuter Containerstandplatz Bauhof Langwiesen

              Öffnungszeiten:

              • Montag und Mittwoch
                • 15 bis 18 Uhr
              • Freitag
                • 9 bis 11 Uhr
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              • Samstag
                • 9 bis 12 Uhr

              Kontaktdaten der Gemeinde

              Gemeinde Engerwitzdorf
              Leopold-Schöffl-Platz 1
              4209 Engerwitzdorf

              Telefon: +43 7235 669 55
              Fax: +43 7235 669 55-15
              Email: gemeinde@engerwitzdorf.gv.at

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              • Montag, Dienstag und Donnerstag 
                • 8 bis 12 Uhr
                • 15 bis 18 Uhr
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                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                Arbeiten in Haus und Garten

                Rasenmähen

                Tätigkeit: Verwendung von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotor (z.B. Benzinrasenmäher)

                verboten:

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                  • ganztägig

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                Tätigkeit: Verwendung von Häcksler, motorbetriebene Heckenscheren, Kreis- und Motorsägen

                verboten:

                • Sonn- und Feiertag
                  • ganztägig

                Regelungen bezüglich Kfz

                Autowaschen

                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                Beispiel:

                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                Auf öffentlichen Straßen

                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                Warmlaufenlassen des Motors

                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                Lärmbelästigung durch Mopeds

                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                Schneeräumung und Streupflicht

                Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                Hundehaltung

                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                Hundekot  

                Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                Müll

                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                Hinweis:

                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                Abfallsammelzentrum der Gemeinde

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                  Holthausstraße 8
                  4209 Engerwitzdorf
                  Telefon: +43 7235/507 70

                  Im Altstoffsammelzentrum Engerwitzdorf besteht die Abgabemöglichkeit von Alt- und Problemstoffen, Sperrabfall, Altholz, Baurestmassen sowie Grünschnitt. Die Entsorgung von Sperrabfall und Baurestmassen ist kostenpflichtig.

                Öffnungszeiten:

                • Montag und Dienstag
                  • 9 bis 12 Uhr
                  • 13 bis 15 Uhr
                • Mittwoch
                  • 9 bis 12 Uhr
                  • 13 bis 17 Uhr
                • Freitag
                  • 9 bis 18 Uhr
                • Samstag
                  • 9 bis 12 Uhr
                • Containerstandplätze in Engerwitzdorf

                Primär sollte für die Abgabe von Glas, Kunststoff, Metall, Kartonagen und Papier, das ASZ Engerwitzdorf in Anspruch genommen werden. Ansonsten besteht bei den verschiedenen Containerstandplätzen für Engerwitzdorfer Gemeindebürger die Möglichkeit, wiederverwertbare Altstoffe in kleinen Haushaltsmengen zu entsorgen. 

                • Betreuter Containerstandplatz Bauhof Langwiesen

                Öffnungszeiten:

                • Montag und Mittwoch
                  • 15 bis 18 Uhr
                • Freitag
                  • 9 bis 11 Uhr
                  • 15 bis 18 Uhr
                • Samstag
                  • 9 bis 12 Uhr

                Kontaktdaten der Gemeinde

                Gemeinde Engerwitzdorf
                Leopold-Schöffl-Platz 1
                4209 Engerwitzdorf

                Telefon: +43 7235 669 55
                Fax: +43 7235 669 55-15
                Email: gemeinde@engerwitzdorf.gv.at

                Amtsstunden:

                • Montag, Dienstag und Donnerstag 
                  • 8 bis 12 Uhr
                  • 15 bis 18 Uhr
                • Mittwoch und Freitag
                  • 8 bis 12 Uhr

                Homepage

                Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                Für den Inhalt verantwortlich:
                • Die zuständige Gemeinde|
                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                  Leben in der Gemeinde Engerwitzdorf

                  Hinweis:

                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                  Arbeiten in Haus und Garten

                  Rasenmähen

                  Tätigkeit: Verwendung von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotor (z.B. Benzinrasenmäher)

                  verboten:

                  • Sonn- und Feiertag
                    • ganztägig

                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                  Tätigkeit: Verwendung von Häcksler, motorbetriebene Heckenscheren, Kreis- und Motorsägen

                  verboten:

                  • Sonn- und Feiertag
                    • ganztägig

                  Regelungen bezüglich Kfz

                  Autowaschen

                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                  Beispiel:

                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                  Auf öffentlichen Straßen

                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                  Warmlaufenlassen des Motors

                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                  Schneeräumung und Streupflicht

                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                  Hundehaltung

                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                  Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                  Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                  Hundekot  

                  Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                  Müll

                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                  Hinweis:

                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                  Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                  • ASZ Engerwitzdorf
                    Holthausstraße 8
                    4209 Engerwitzdorf
                    Telefon: +43 7235/507 70

                    Im Altstoffsammelzentrum Engerwitzdorf besteht die Abgabemöglichkeit von Alt- und Problemstoffen, Sperrabfall, Altholz, Baurestmassen sowie Grünschnitt. Die Entsorgung von Sperrabfall und Baurestmassen ist kostenpflichtig.

                  Öffnungszeiten:

                  • Montag und Dienstag
                    • 9 bis 12 Uhr
                    • 13 bis 15 Uhr
                  • Mittwoch
                    • 9 bis 12 Uhr
                    • 13 bis 17 Uhr
                  • Freitag
                    • 9 bis 18 Uhr
                  • Samstag
                    • 9 bis 12 Uhr
                  • Containerstandplätze in Engerwitzdorf

                  Primär sollte für die Abgabe von Glas, Kunststoff, Metall, Kartonagen und Papier, das ASZ Engerwitzdorf in Anspruch genommen werden. Ansonsten besteht bei den verschiedenen Containerstandplätzen für Engerwitzdorfer Gemeindebürger die Möglichkeit, wiederverwertbare Altstoffe in kleinen Haushaltsmengen zu entsorgen. 

                  • Betreuter Containerstandplatz Bauhof Langwiesen

                  Öffnungszeiten:

                  • Montag und Mittwoch
                    • 15 bis 18 Uhr
                  • Freitag
                    • 9 bis 11 Uhr
                    • 15 bis 18 Uhr
                  • Samstag
                    • 9 bis 12 Uhr

                  Kontaktdaten der Gemeinde

                  Gemeinde Engerwitzdorf
                  Leopold-Schöffl-Platz 1
                  4209 Engerwitzdorf

                  Telefon: +43 7235 669 55
                  Fax: +43 7235 669 55-15
                  Email: gemeinde@engerwitzdorf.gv.at

                  Amtsstunden:

                  • Montag, Dienstag und Donnerstag 
                    • 8 bis 12 Uhr
                    • 15 bis 18 Uhr
                  • Mittwoch und Freitag
                    • 8 bis 12 Uhr

                  Homepage

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                  • Die zuständige Gemeinde|
                  • oesterreich.gv.at-Redaktion

                    Leben in der Gemeinde Engerwitzdorf

                    Hinweis:

                    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                    Arbeiten in Haus und Garten

                    Rasenmähen

                    Tätigkeit: Verwendung von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotor (z.B. Benzinrasenmäher)

                    verboten:

                    • Sonn- und Feiertag
                      • ganztägig

                    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                    Tätigkeit: Verwendung von Häcksler, motorbetriebene Heckenscheren, Kreis- und Motorsägen

                    verboten:

                    • Sonn- und Feiertag
                      • ganztägig

                    Regelungen bezüglich Kfz

                    Autowaschen

                    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                    Beispiel:

                    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                    Auf öffentlichen Straßen

                    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                    Warmlaufenlassen des Motors

                    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                    Lärmbelästigung durch Mopeds

                    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                    Schneeräumung und Streupflicht

                    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                    Hundehaltung

                    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                    Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                    Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                    Hundekot  

                    Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                    Müll

                    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                    Hinweis:

                    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                    • ASZ Engerwitzdorf
                      Holthausstraße 8
                      4209 Engerwitzdorf
                      Telefon: +43 7235/507 70

                      Im Altstoffsammelzentrum Engerwitzdorf besteht die Abgabemöglichkeit von Alt- und Problemstoffen, Sperrabfall, Altholz, Baurestmassen sowie Grünschnitt. Die Entsorgung von Sperrabfall und Baurestmassen ist kostenpflichtig.

                    Öffnungszeiten:

                    • Montag und Dienstag
                      • 9 bis 12 Uhr
                      • 13 bis 15 Uhr
                    • Mittwoch
                      • 9 bis 12 Uhr
                      • 13 bis 17 Uhr
                    • Freitag
                      • 9 bis 18 Uhr
                    • Samstag
                      • 9 bis 12 Uhr
                    • Containerstandplätze in Engerwitzdorf

                    Primär sollte für die Abgabe von Glas, Kunststoff, Metall, Kartonagen und Papier, das ASZ Engerwitzdorf in Anspruch genommen werden. Ansonsten besteht bei den verschiedenen Containerstandplätzen für Engerwitzdorfer Gemeindebürger die Möglichkeit, wiederverwertbare Altstoffe in kleinen Haushaltsmengen zu entsorgen. 

                    • Betreuter Containerstandplatz Bauhof Langwiesen

                    Öffnungszeiten:

                    • Montag und Mittwoch
                      • 15 bis 18 Uhr
                    • Freitag
                      • 9 bis 11 Uhr
                      • 15 bis 18 Uhr
                    • Samstag
                      • 9 bis 12 Uhr

                    Kontaktdaten der Gemeinde

                    Gemeinde Engerwitzdorf
                    Leopold-Schöffl-Platz 1
                    4209 Engerwitzdorf

                    Telefon: +43 7235 669 55
                    Fax: +43 7235 669 55-15
                    Email: gemeinde@engerwitzdorf.gv.at

                    Amtsstunden:

                    • Montag, Dienstag und Donnerstag 
                      • 8 bis 12 Uhr
                      • 15 bis 18 Uhr
                    • Mittwoch und Freitag
                      • 8 bis 12 Uhr

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                    • Die zuständige Gemeinde|
                    • oesterreich.gv.at-Redaktion

                      Leben in der Gemeinde Engerwitzdorf

                      Hinweis:

                      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                      Arbeiten in Haus und Garten

                      Rasenmähen

                      Tätigkeit: Verwendung von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotor (z.B. Benzinrasenmäher)

                      verboten:

                      • Sonn- und Feiertag
                        • ganztägig

                      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                      Tätigkeit: Verwendung von Häcksler, motorbetriebene Heckenscheren, Kreis- und Motorsägen

                      verboten:

                      • Sonn- und Feiertag
                        • ganztägig

                      Regelungen bezüglich Kfz

                      Autowaschen

                      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                      Beispiel:

                      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                      Auf öffentlichen Straßen

                      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                      Warmlaufenlassen des Motors

                      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                      Lärmbelästigung durch Mopeds

                      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                      Schneeräumung und Streupflicht

                      Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                      Hundehaltung

                      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                      Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                      Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                      Hundekot  

                      Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                      Müll

                      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                      Hinweis:

                      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                      Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                      • ASZ Engerwitzdorf
                        Holthausstraße 8
                        4209 Engerwitzdorf
                        Telefon: +43 7235/507 70

                        Im Altstoffsammelzentrum Engerwitzdorf besteht die Abgabemöglichkeit von Alt- und Problemstoffen, Sperrabfall, Altholz, Baurestmassen sowie Grünschnitt. Die Entsorgung von Sperrabfall und Baurestmassen ist kostenpflichtig.

                      Öffnungszeiten:

                      • Montag und Dienstag
                        • 9 bis 12 Uhr
                        • 13 bis 15 Uhr
                      • Mittwoch
                        • 9 bis 12 Uhr
                        • 13 bis 17 Uhr
                      • Freitag
                        • 9 bis 18 Uhr
                      • Samstag
                        • 9 bis 12 Uhr
                      • Containerstandplätze in Engerwitzdorf

                      Primär sollte für die Abgabe von Glas, Kunststoff, Metall, Kartonagen und Papier, das ASZ Engerwitzdorf in Anspruch genommen werden. Ansonsten besteht bei den verschiedenen Containerstandplätzen für Engerwitzdorfer Gemeindebürger die Möglichkeit, wiederverwertbare Altstoffe in kleinen Haushaltsmengen zu entsorgen. 

                      • Betreuter Containerstandplatz Bauhof Langwiesen

                      Öffnungszeiten:

                      • Montag und Mittwoch
                        • 15 bis 18 Uhr
                      • Freitag
                        • 9 bis 11 Uhr
                        • 15 bis 18 Uhr
                      • Samstag
                        • 9 bis 12 Uhr

                      Kontaktdaten der Gemeinde

                      Gemeinde Engerwitzdorf
                      Leopold-Schöffl-Platz 1
                      4209 Engerwitzdorf

                      Telefon: +43 7235 669 55
                      Fax: +43 7235 669 55-15
                      Email: gemeinde@engerwitzdorf.gv.at

                      Amtsstunden:

                      • Montag, Dienstag und Donnerstag 
                        • 8 bis 12 Uhr
                        • 15 bis 18 Uhr
                      • Mittwoch und Freitag
                        • 8 bis 12 Uhr

                      Homepage

                      Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                      Für den Inhalt verantwortlich:
                      • Die zuständige Gemeinde|
                      • oesterreich.gv.at-Redaktion

                        Leben in der Gemeinde Engerwitzdorf

                        Hinweis:

                        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                        Arbeiten in Haus und Garten

                        Rasenmähen

                        Tätigkeit: Verwendung von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotor (z.B. Benzinrasenmäher)

                        verboten:

                        • Sonn- und Feiertag
                          • ganztägig

                        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                        Tätigkeit: Verwendung von Häcksler, motorbetriebene Heckenscheren, Kreis- und Motorsägen

                        verboten:

                        • Sonn- und Feiertag
                          • ganztägig

                        Regelungen bezüglich Kfz

                        Autowaschen

                        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                        Beispiel:

                        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                        Auf öffentlichen Straßen

                        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                        Warmlaufenlassen des Motors

                        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                        Lärmbelästigung durch Mopeds

                        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                        Schneeräumung und Streupflicht

                        Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                        Hundehaltung

                        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                        Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                        Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                        Hundekot  

                        Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                        Müll

                        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                        Hinweis:

                        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                        Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                        • ASZ Engerwitzdorf
                          Holthausstraße 8
                          4209 Engerwitzdorf
                          Telefon: +43 7235/507 70

                          Im Altstoffsammelzentrum Engerwitzdorf besteht die Abgabemöglichkeit von Alt- und Problemstoffen, Sperrabfall, Altholz, Baurestmassen sowie Grünschnitt. Die Entsorgung von Sperrabfall und Baurestmassen ist kostenpflichtig.

                        Öffnungszeiten:

                        • Montag und Dienstag
                          • 9 bis 12 Uhr
                          • 13 bis 15 Uhr
                        • Mittwoch
                          • 9 bis 12 Uhr
                          • 13 bis 17 Uhr
                        • Freitag
                          • 9 bis 18 Uhr
                        • Samstag
                          • 9 bis 12 Uhr
                        • Containerstandplätze in Engerwitzdorf

                        Primär sollte für die Abgabe von Glas, Kunststoff, Metall, Kartonagen und Papier, das ASZ Engerwitzdorf in Anspruch genommen werden. Ansonsten besteht bei den verschiedenen Containerstandplätzen für Engerwitzdorfer Gemeindebürger die Möglichkeit, wiederverwertbare Altstoffe in kleinen Haushaltsmengen zu entsorgen. 

                        • Betreuter Containerstandplatz Bauhof Langwiesen

                        Öffnungszeiten:

                        • Montag und Mittwoch
                          • 15 bis 18 Uhr
                        • Freitag
                          • 9 bis 11 Uhr
                          • 15 bis 18 Uhr
                        • Samstag
                          • 9 bis 12 Uhr

                        Kontaktdaten der Gemeinde

                        Gemeinde Engerwitzdorf
                        Leopold-Schöffl-Platz 1
                        4209 Engerwitzdorf

                        Telefon: +43 7235 669 55
                        Fax: +43 7235 669 55-15
                        Email: gemeinde@engerwitzdorf.gv.at

                        Amtsstunden:

                        • Montag, Dienstag und Donnerstag 
                          • 8 bis 12 Uhr
                          • 15 bis 18 Uhr
                        • Mittwoch und Freitag
                          • 8 bis 12 Uhr

                        Homepage

                        Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                        Für den Inhalt verantwortlich:
                        • Die zuständige Gemeinde|
                        • oesterreich.gv.at-Redaktion

                          Leben in der Gemeinde Engerwitzdorf

                          Hinweis:

                          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                          Arbeiten in Haus und Garten

                          Rasenmähen

                          Tätigkeit: Verwendung von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotor (z.B. Benzinrasenmäher)

                          verboten:

                          • Sonn- und Feiertag
                            • ganztägig

                          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                          Tätigkeit: Verwendung von Häcksler, motorbetriebene Heckenscheren, Kreis- und Motorsägen

                          verboten:

                          • Sonn- und Feiertag
                            • ganztägig

                          Regelungen bezüglich Kfz

                          Autowaschen

                          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                          Beispiel:

                          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                          Auf öffentlichen Straßen

                          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                          Warmlaufenlassen des Motors

                          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                          Lärmbelästigung durch Mopeds

                          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                          Schneeräumung und Streupflicht

                          Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                          Hundehaltung

                          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                          Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                          Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                          Hundekot  

                          Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                          Müll

                          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                          Hinweis:

                          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                          Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                          • ASZ Engerwitzdorf
                            Holthausstraße 8
                            4209 Engerwitzdorf
                            Telefon: +43 7235/507 70

                            Im Altstoffsammelzentrum Engerwitzdorf besteht die Abgabemöglichkeit von Alt- und Problemstoffen, Sperrabfall, Altholz, Baurestmassen sowie Grünschnitt. Die Entsorgung von Sperrabfall und Baurestmassen ist kostenpflichtig.

                          Öffnungszeiten:

                          • Montag und Dienstag
                            • 9 bis 12 Uhr
                            • 13 bis 15 Uhr
                          • Mittwoch
                            • 9 bis 12 Uhr
                            • 13 bis 17 Uhr
                          • Freitag
                            • 9 bis 18 Uhr
                          • Samstag
                            • 9 bis 12 Uhr
                          • Containerstandplätze in Engerwitzdorf

                          Primär sollte für die Abgabe von Glas, Kunststoff, Metall, Kartonagen und Papier, das ASZ Engerwitzdorf in Anspruch genommen werden. Ansonsten besteht bei den verschiedenen Containerstandplätzen für Engerwitzdorfer Gemeindebürger die Möglichkeit, wiederverwertbare Altstoffe in kleinen Haushaltsmengen zu entsorgen. 

                          • Betreuter Containerstandplatz Bauhof Langwiesen

                          Öffnungszeiten:

                          • Montag und Mittwoch
                            • 15 bis 18 Uhr
                          • Freitag
                            • 9 bis 11 Uhr
                            • 15 bis 18 Uhr
                          • Samstag
                            • 9 bis 12 Uhr

                          Kontaktdaten der Gemeinde

                          Gemeinde Engerwitzdorf
                          Leopold-Schöffl-Platz 1
                          4209 Engerwitzdorf

                          Telefon: +43 7235 669 55
                          Fax: +43 7235 669 55-15
                          Email: gemeinde@engerwitzdorf.gv.at

                          Amtsstunden:

                          • Montag, Dienstag und Donnerstag 
                            • 8 bis 12 Uhr
                            • 15 bis 18 Uhr
                          • Mittwoch und Freitag
                            • 8 bis 12 Uhr

                          Homepage

                          Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                          Für den Inhalt verantwortlich:
                          • Die zuständige Gemeinde|
                          • oesterreich.gv.at-Redaktion

                            Leben in der Gemeinde Engerwitzdorf

                            Hinweis:

                            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                            Arbeiten in Haus und Garten

                            Rasenmähen

                            Tätigkeit: Verwendung von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotor (z.B. Benzinrasenmäher)

                            verboten:

                            • Sonn- und Feiertag
                              • ganztägig

                            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                            Tätigkeit: Verwendung von Häcksler, motorbetriebene Heckenscheren, Kreis- und Motorsägen

                            verboten:

                            • Sonn- und Feiertag
                              • ganztägig

                            Regelungen bezüglich Kfz

                            Autowaschen

                            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                            Beispiel:

                            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                            Auf öffentlichen Straßen

                            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                            Warmlaufenlassen des Motors

                            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                            Lärmbelästigung durch Mopeds

                            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                            Schneeräumung und Streupflicht

                            Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                            Hundehaltung

                            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                            Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                            Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                            Hundekot  

                            Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                            Müll

                            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                            Hinweis:

                            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                            • ASZ Engerwitzdorf
                              Holthausstraße 8
                              4209 Engerwitzdorf
                              Telefon: +43 7235/507 70

                              Im Altstoffsammelzentrum Engerwitzdorf besteht die Abgabemöglichkeit von Alt- und Problemstoffen, Sperrabfall, Altholz, Baurestmassen sowie Grünschnitt. Die Entsorgung von Sperrabfall und Baurestmassen ist kostenpflichtig.

                            Öffnungszeiten:

                            • Montag und Dienstag
                              • 9 bis 12 Uhr
                              • 13 bis 15 Uhr
                            • Mittwoch
                              • 9 bis 12 Uhr
                              • 13 bis 17 Uhr
                            • Freitag
                              • 9 bis 18 Uhr
                            • Samstag
                              • 9 bis 12 Uhr
                            • Containerstandplätze in Engerwitzdorf

                            Primär sollte für die Abgabe von Glas, Kunststoff, Metall, Kartonagen und Papier, das ASZ Engerwitzdorf in Anspruch genommen werden. Ansonsten besteht bei den verschiedenen Containerstandplätzen für Engerwitzdorfer Gemeindebürger die Möglichkeit, wiederverwertbare Altstoffe in kleinen Haushaltsmengen zu entsorgen. 

                            • Betreuter Containerstandplatz Bauhof Langwiesen

                            Öffnungszeiten:

                            • Montag und Mittwoch
                              • 15 bis 18 Uhr
                            • Freitag
                              • 9 bis 11 Uhr
                              • 15 bis 18 Uhr
                            • Samstag
                              • 9 bis 12 Uhr

                            Kontaktdaten der Gemeinde

                            Gemeinde Engerwitzdorf
                            Leopold-Schöffl-Platz 1
                            4209 Engerwitzdorf

                            Telefon: +43 7235 669 55
                            Fax: +43 7235 669 55-15
                            Email: gemeinde@engerwitzdorf.gv.at

                            Amtsstunden:

                            • Montag, Dienstag und Donnerstag 
                              • 8 bis 12 Uhr
                              • 15 bis 18 Uhr
                            • Mittwoch und Freitag
                              • 8 bis 12 Uhr

                            Homepage

                            Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                            Für den Inhalt verantwortlich:
                            • Die zuständige Gemeinde|
                            • oesterreich.gv.at-Redaktion

                              Leben in der Gemeinde Engerwitzdorf

                              Hinweis:

                              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                              Arbeiten in Haus und Garten

                              Rasenmähen

                              Tätigkeit: Verwendung von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotor (z.B. Benzinrasenmäher)

                              verboten:

                              • Sonn- und Feiertag
                                • ganztägig

                              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                              Tätigkeit: Verwendung von Häcksler, motorbetriebene Heckenscheren, Kreis- und Motorsägen

                              verboten:

                              • Sonn- und Feiertag
                                • ganztägig

                              Regelungen bezüglich Kfz

                              Autowaschen

                              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                              Beispiel:

                              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                              Auf öffentlichen Straßen

                              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                              Warmlaufenlassen des Motors

                              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                              Lärmbelästigung durch Mopeds

                              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                              Schneeräumung und Streupflicht

                              Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                              Hundehaltung

                              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                              Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                              Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                              Hundekot  

                              Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                              Müll

                              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                              Hinweis:

                              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                              Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                              • ASZ Engerwitzdorf
                                Holthausstraße 8
                                4209 Engerwitzdorf
                                Telefon: +43 7235/507 70

                                Im Altstoffsammelzentrum Engerwitzdorf besteht die Abgabemöglichkeit von Alt- und Problemstoffen, Sperrabfall, Altholz, Baurestmassen sowie Grünschnitt. Die Entsorgung von Sperrabfall und Baurestmassen ist kostenpflichtig.

                              Öffnungszeiten:

                              • Montag und Dienstag
                                • 9 bis 12 Uhr
                                • 13 bis 15 Uhr
                              • Mittwoch
                                • 9 bis 12 Uhr
                                • 13 bis 17 Uhr
                              • Freitag
                                • 9 bis 18 Uhr
                              • Samstag
                                • 9 bis 12 Uhr
                              • Containerstandplätze in Engerwitzdorf

                              Primär sollte für die Abgabe von Glas, Kunststoff, Metall, Kartonagen und Papier, das ASZ Engerwitzdorf in Anspruch genommen werden. Ansonsten besteht bei den verschiedenen Containerstandplätzen für Engerwitzdorfer Gemeindebürger die Möglichkeit, wiederverwertbare Altstoffe in kleinen Haushaltsmengen zu entsorgen. 

                              • Betreuter Containerstandplatz Bauhof Langwiesen

                              Öffnungszeiten:

                              • Montag und Mittwoch
                                • 15 bis 18 Uhr
                              • Freitag
                                • 9 bis 11 Uhr
                                • 15 bis 18 Uhr
                              • Samstag
                                • 9 bis 12 Uhr

                              Kontaktdaten der Gemeinde

                              Gemeinde Engerwitzdorf
                              Leopold-Schöffl-Platz 1
                              4209 Engerwitzdorf

                              Telefon: +43 7235 669 55
                              Fax: +43 7235 669 55-15
                              Email: gemeinde@engerwitzdorf.gv.at

                              Amtsstunden:

                              • Montag, Dienstag und Donnerstag 
                                • 8 bis 12 Uhr
                                • 15 bis 18 Uhr
                              • Mittwoch und Freitag
                                • 8 bis 12 Uhr

                              Homepage

                              Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                              Für den Inhalt verantwortlich:
                              • Die zuständige Gemeinde|
                              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                Leben in der Gemeinde Engerwitzdorf

                                Hinweis:

                                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                Arbeiten in Haus und Garten

                                Rasenmähen

                                Tätigkeit: Verwendung von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotor (z.B. Benzinrasenmäher)

                                verboten:

                                • Sonn- und Feiertag
                                  • ganztägig

                                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                Tätigkeit: Verwendung von Häcksler, motorbetriebene Heckenscheren, Kreis- und Motorsägen

                                verboten:

                                • Sonn- und Feiertag
                                  • ganztägig

                                Regelungen bezüglich Kfz

                                Autowaschen

                                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                Beispiel:

                                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                Auf öffentlichen Straßen

                                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                Warmlaufenlassen des Motors

                                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                Lärmbelästigung durch Mopeds

                                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                Schneeräumung und Streupflicht

                                Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                Hundehaltung

                                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                Hundekot  

                                Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                Müll

                                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                Hinweis:

                                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                • ASZ Engerwitzdorf
                                  Holthausstraße 8
                                  4209 Engerwitzdorf
                                  Telefon: +43 7235/507 70

                                  Im Altstoffsammelzentrum Engerwitzdorf besteht die Abgabemöglichkeit von Alt- und Problemstoffen, Sperrabfall, Altholz, Baurestmassen sowie Grünschnitt. Die Entsorgung von Sperrabfall und Baurestmassen ist kostenpflichtig.

                                Öffnungszeiten:

                                • Montag und Dienstag
                                  • 9 bis 12 Uhr
                                  • 13 bis 15 Uhr
                                • Mittwoch
                                  • 9 bis 12 Uhr
                                  • 13 bis 17 Uhr
                                • Freitag
                                  • 9 bis 18 Uhr
                                • Samstag
                                  • 9 bis 12 Uhr
                                • Containerstandplätze in Engerwitzdorf

                                Primär sollte für die Abgabe von Glas, Kunststoff, Metall, Kartonagen und Papier, das ASZ Engerwitzdorf in Anspruch genommen werden. Ansonsten besteht bei den verschiedenen Containerstandplätzen für Engerwitzdorfer Gemeindebürger die Möglichkeit, wiederverwertbare Altstoffe in kleinen Haushaltsmengen zu entsorgen. 

                                • Betreuter Containerstandplatz Bauhof Langwiesen

                                Öffnungszeiten:

                                • Montag und Mittwoch
                                  • 15 bis 18 Uhr
                                • Freitag
                                  • 9 bis 11 Uhr
                                  • 15 bis 18 Uhr
                                • Samstag
                                  • 9 bis 12 Uhr

                                Kontaktdaten der Gemeinde

                                Gemeinde Engerwitzdorf
                                Leopold-Schöffl-Platz 1
                                4209 Engerwitzdorf

                                Telefon: +43 7235 669 55
                                Fax: +43 7235 669 55-15
                                Email: gemeinde@engerwitzdorf.gv.at

                                Amtsstunden:

                                • Montag, Dienstag und Donnerstag 
                                  • 8 bis 12 Uhr
                                  • 15 bis 18 Uhr
                                • Mittwoch und Freitag
                                  • 8 bis 12 Uhr

                                Homepage

                                Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                • Die zuständige Gemeinde|
                                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                  Leben in der Gemeinde Engerwitzdorf

                                  Hinweis:

                                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                  Arbeiten in Haus und Garten

                                  Rasenmähen

                                  Tätigkeit: Verwendung von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotor (z.B. Benzinrasenmäher)

                                  verboten:

                                  • Sonn- und Feiertag
                                    • ganztägig

                                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                  Tätigkeit: Verwendung von Häcksler, motorbetriebene Heckenscheren, Kreis- und Motorsägen

                                  verboten:

                                  • Sonn- und Feiertag
                                    • ganztägig

                                  Regelungen bezüglich Kfz

                                  Autowaschen

                                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                  Beispiel:

                                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                  Auf öffentlichen Straßen

                                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                  Warmlaufenlassen des Motors

                                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                  Schneeräumung und Streupflicht

                                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                  Hundehaltung

                                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                  Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                  Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                  Hundekot  

                                  Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                  Müll

                                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                  Hinweis:

                                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                  Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                  • ASZ Engerwitzdorf
                                    Holthausstraße 8
                                    4209 Engerwitzdorf
                                    Telefon: +43 7235/507 70

                                    Im Altstoffsammelzentrum Engerwitzdorf besteht die Abgabemöglichkeit von Alt- und Problemstoffen, Sperrabfall, Altholz, Baurestmassen sowie Grünschnitt. Die Entsorgung von Sperrabfall und Baurestmassen ist kostenpflichtig.

                                  Öffnungszeiten:

                                  • Montag und Dienstag
                                    • 9 bis 12 Uhr
                                    • 13 bis 15 Uhr
                                  • Mittwoch
                                    • 9 bis 12 Uhr
                                    • 13 bis 17 Uhr
                                  • Freitag
                                    • 9 bis 18 Uhr
                                  • Samstag
                                    • 9 bis 12 Uhr
                                  • Containerstandplätze in Engerwitzdorf

                                  Primär sollte für die Abgabe von Glas, Kunststoff, Metall, Kartonagen und Papier, das ASZ Engerwitzdorf in Anspruch genommen werden. Ansonsten besteht bei den verschiedenen Containerstandplätzen für Engerwitzdorfer Gemeindebürger die Möglichkeit, wiederverwertbare Altstoffe in kleinen Haushaltsmengen zu entsorgen. 

                                  • Betreuter Containerstandplatz Bauhof Langwiesen

                                  Öffnungszeiten:

                                  • Montag und Mittwoch
                                    • 15 bis 18 Uhr
                                  • Freitag
                                    • 9 bis 11 Uhr
                                    • 15 bis 18 Uhr
                                  • Samstag
                                    • 9 bis 12 Uhr

                                  Kontaktdaten der Gemeinde

                                  Gemeinde Engerwitzdorf
                                  Leopold-Schöffl-Platz 1
                                  4209 Engerwitzdorf

                                  Telefon: +43 7235 669 55
                                  Fax: +43 7235 669 55-15
                                  Email: gemeinde@engerwitzdorf.gv.at

                                  Amtsstunden:

                                  • Montag, Dienstag und Donnerstag 
                                    • 8 bis 12 Uhr
                                    • 15 bis 18 Uhr
                                  • Mittwoch und Freitag
                                    • 8 bis 12 Uhr

                                  Homepage

                                  Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                  Für den Inhalt verantwortlich:
                                  • Die zuständige Gemeinde|
                                  • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                    Leben in der Gemeinde Engerwitzdorf

                                    Hinweis:

                                    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                    Arbeiten in Haus und Garten

                                    Rasenmähen

                                    Tätigkeit: Verwendung von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotor (z.B. Benzinrasenmäher)

                                    verboten:

                                    • Sonn- und Feiertag
                                      • ganztägig

                                    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                    Tätigkeit: Verwendung von Häcksler, motorbetriebene Heckenscheren, Kreis- und Motorsägen

                                    verboten:

                                    • Sonn- und Feiertag
                                      • ganztägig

                                    Regelungen bezüglich Kfz

                                    Autowaschen

                                    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                    Beispiel:

                                    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                    Auf öffentlichen Straßen

                                    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                    Warmlaufenlassen des Motors

                                    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                    Lärmbelästigung durch Mopeds

                                    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                    Schneeräumung und Streupflicht

                                    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                    Hundehaltung

                                    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                    Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                    Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                    Hundekot  

                                    Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                    Müll

                                    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                    Hinweis:

                                    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                    • ASZ Engerwitzdorf
                                      Holthausstraße 8
                                      4209 Engerwitzdorf
                                      Telefon: +43 7235/507 70

                                      Im Altstoffsammelzentrum Engerwitzdorf besteht die Abgabemöglichkeit von Alt- und Problemstoffen, Sperrabfall, Altholz, Baurestmassen sowie Grünschnitt. Die Entsorgung von Sperrabfall und Baurestmassen ist kostenpflichtig.

                                    Öffnungszeiten:

                                    • Montag und Dienstag
                                      • 9 bis 12 Uhr
                                      • 13 bis 15 Uhr
                                    • Mittwoch
                                      • 9 bis 12 Uhr
                                      • 13 bis 17 Uhr
                                    • Freitag
                                      • 9 bis 18 Uhr
                                    • Samstag
                                      • 9 bis 12 Uhr
                                    • Containerstandplätze in Engerwitzdorf

                                    Primär sollte für die Abgabe von Glas, Kunststoff, Metall, Kartonagen und Papier, das ASZ Engerwitzdorf in Anspruch genommen werden. Ansonsten besteht bei den verschiedenen Containerstandplätzen für Engerwitzdorfer Gemeindebürger die Möglichkeit, wiederverwertbare Altstoffe in kleinen Haushaltsmengen zu entsorgen. 

                                    • Betreuter Containerstandplatz Bauhof Langwiesen

                                    Öffnungszeiten:

                                    • Montag und Mittwoch
                                      • 15 bis 18 Uhr
                                    • Freitag
                                      • 9 bis 11 Uhr
                                      • 15 bis 18 Uhr
                                    • Samstag
                                      • 9 bis 12 Uhr

                                    Kontaktdaten der Gemeinde

                                    Gemeinde Engerwitzdorf
                                    Leopold-Schöffl-Platz 1
                                    4209 Engerwitzdorf

                                    Telefon: +43 7235 669 55
                                    Fax: +43 7235 669 55-15
                                    Email: gemeinde@engerwitzdorf.gv.at

                                    Amtsstunden:

                                    • Montag, Dienstag und Donnerstag 
                                      • 8 bis 12 Uhr
                                      • 15 bis 18 Uhr
                                    • Mittwoch und Freitag
                                      • 8 bis 12 Uhr

                                    Homepage

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                                    Für den Inhalt verantwortlich:
                                    • Die zuständige Gemeinde|
                                    • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                      Leben in der Gemeinde Engerwitzdorf

                                      Hinweis:

                                      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                      Arbeiten in Haus und Garten

                                      Rasenmähen

                                      Tätigkeit: Verwendung von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotor (z.B. Benzinrasenmäher)

                                      verboten:

                                      • Sonn- und Feiertag
                                        • ganztägig

                                      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                      Tätigkeit: Verwendung von Häcksler, motorbetriebene Heckenscheren, Kreis- und Motorsägen

                                      verboten:

                                      • Sonn- und Feiertag
                                        • ganztägig

                                      Regelungen bezüglich Kfz

                                      Autowaschen

                                      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                      Beispiel:

                                      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                      Auf öffentlichen Straßen

                                      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                      Warmlaufenlassen des Motors

                                      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                      Lärmbelästigung durch Mopeds

                                      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                      Schneeräumung und Streupflicht

                                      Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                      Hundehaltung

                                      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                      Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                      Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                      Hundekot  

                                      Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                      Müll

                                      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                      Hinweis:

                                      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                      Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                      • ASZ Engerwitzdorf
                                        Holthausstraße 8
                                        4209 Engerwitzdorf
                                        Telefon: +43 7235/507 70

                                        Im Altstoffsammelzentrum Engerwitzdorf besteht die Abgabemöglichkeit von Alt- und Problemstoffen, Sperrabfall, Altholz, Baurestmassen sowie Grünschnitt. Die Entsorgung von Sperrabfall und Baurestmassen ist kostenpflichtig.

                                      Öffnungszeiten:

                                      • Montag und Dienstag
                                        • 9 bis 12 Uhr
                                        • 13 bis 15 Uhr
                                      • Mittwoch
                                        • 9 bis 12 Uhr
                                        • 13 bis 17 Uhr
                                      • Freitag
                                        • 9 bis 18 Uhr
                                      • Samstag
                                        • 9 bis 12 Uhr
                                      • Containerstandplätze in Engerwitzdorf

                                      Primär sollte für die Abgabe von Glas, Kunststoff, Metall, Kartonagen und Papier, das ASZ Engerwitzdorf in Anspruch genommen werden. Ansonsten besteht bei den verschiedenen Containerstandplätzen für Engerwitzdorfer Gemeindebürger die Möglichkeit, wiederverwertbare Altstoffe in kleinen Haushaltsmengen zu entsorgen. 

                                      • Betreuter Containerstandplatz Bauhof Langwiesen

                                      Öffnungszeiten:

                                      • Montag und Mittwoch
                                        • 15 bis 18 Uhr
                                      • Freitag
                                        • 9 bis 11 Uhr
                                        • 15 bis 18 Uhr
                                      • Samstag
                                        • 9 bis 12 Uhr

                                      Kontaktdaten der Gemeinde

                                      Gemeinde Engerwitzdorf
                                      Leopold-Schöffl-Platz 1
                                      4209 Engerwitzdorf

                                      Telefon: +43 7235 669 55
                                      Fax: +43 7235 669 55-15
                                      Email: gemeinde@engerwitzdorf.gv.at

                                      Amtsstunden:

                                      • Montag, Dienstag und Donnerstag 
                                        • 8 bis 12 Uhr
                                        • 15 bis 18 Uhr
                                      • Mittwoch und Freitag
                                        • 8 bis 12 Uhr

                                      Homepage

                                      Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                      Für den Inhalt verantwortlich:
                                      • Die zuständige Gemeinde|
                                      • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                        Leben in der Gemeinde Engerwitzdorf

                                        Hinweis:

                                        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                        Arbeiten in Haus und Garten

                                        Rasenmähen

                                        Tätigkeit: Verwendung von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotor (z.B. Benzinrasenmäher)

                                        verboten:

                                        • Sonn- und Feiertag
                                          • ganztägig

                                        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                        Tätigkeit: Verwendung von Häcksler, motorbetriebene Heckenscheren, Kreis- und Motorsägen

                                        verboten:

                                        • Sonn- und Feiertag
                                          • ganztägig

                                        Regelungen bezüglich Kfz

                                        Autowaschen

                                        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                        Beispiel:

                                        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                        Auf öffentlichen Straßen

                                        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                        Warmlaufenlassen des Motors

                                        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                        Lärmbelästigung durch Mopeds

                                        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                        Schneeräumung und Streupflicht

                                        Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                        Hundehaltung

                                        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                        Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                        Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                        Hundekot  

                                        Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                        Müll

                                        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                        Hinweis:

                                        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                        Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                        • ASZ Engerwitzdorf
                                          Holthausstraße 8
                                          4209 Engerwitzdorf
                                          Telefon: +43 7235/507 70

                                          Im Altstoffsammelzentrum Engerwitzdorf besteht die Abgabemöglichkeit von Alt- und Problemstoffen, Sperrabfall, Altholz, Baurestmassen sowie Grünschnitt. Die Entsorgung von Sperrabfall und Baurestmassen ist kostenpflichtig.

                                        Öffnungszeiten:

                                        • Montag und Dienstag
                                          • 9 bis 12 Uhr
                                          • 13 bis 15 Uhr
                                        • Mittwoch
                                          • 9 bis 12 Uhr
                                          • 13 bis 17 Uhr
                                        • Freitag
                                          • 9 bis 18 Uhr
                                        • Samstag
                                          • 9 bis 12 Uhr
                                        • Containerstandplätze in Engerwitzdorf

                                        Primär sollte für die Abgabe von Glas, Kunststoff, Metall, Kartonagen und Papier, das ASZ Engerwitzdorf in Anspruch genommen werden. Ansonsten besteht bei den verschiedenen Containerstandplätzen für Engerwitzdorfer Gemeindebürger die Möglichkeit, wiederverwertbare Altstoffe in kleinen Haushaltsmengen zu entsorgen. 

                                        • Betreuter Containerstandplatz Bauhof Langwiesen

                                        Öffnungszeiten:

                                        • Montag und Mittwoch
                                          • 15 bis 18 Uhr
                                        • Freitag
                                          • 9 bis 11 Uhr
                                          • 15 bis 18 Uhr
                                        • Samstag
                                          • 9 bis 12 Uhr

                                        Kontaktdaten der Gemeinde

                                        Gemeinde Engerwitzdorf
                                        Leopold-Schöffl-Platz 1
                                        4209 Engerwitzdorf

                                        Telefon: +43 7235 669 55
                                        Fax: +43 7235 669 55-15
                                        Email: gemeinde@engerwitzdorf.gv.at

                                        Amtsstunden:

                                        • Montag, Dienstag und Donnerstag 
                                          • 8 bis 12 Uhr
                                          • 15 bis 18 Uhr
                                        • Mittwoch und Freitag
                                          • 8 bis 12 Uhr

                                        Homepage

                                        Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                        Für den Inhalt verantwortlich:
                                        • Die zuständige Gemeinde|
                                        • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                          Leben in der Gemeinde Engerwitzdorf

                                          Hinweis:

                                          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                          Arbeiten in Haus und Garten

                                          Rasenmähen

                                          Tätigkeit: Verwendung von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotor (z.B. Benzinrasenmäher)

                                          verboten:

                                          • Sonn- und Feiertag
                                            • ganztägig

                                          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                          Tätigkeit: Verwendung von Häcksler, motorbetriebene Heckenscheren, Kreis- und Motorsägen

                                          verboten:

                                          • Sonn- und Feiertag
                                            • ganztägig

                                          Regelungen bezüglich Kfz

                                          Autowaschen

                                          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                          Beispiel:

                                          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                          Auf öffentlichen Straßen

                                          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                          Warmlaufenlassen des Motors

                                          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                          Lärmbelästigung durch Mopeds

                                          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                          Schneeräumung und Streupflicht

                                          Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                          Hundehaltung

                                          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                          Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                          Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                          Hundekot  

                                          Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                          Müll

                                          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                          Hinweis:

                                          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                          Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                          • ASZ Engerwitzdorf
                                            Holthausstraße 8
                                            4209 Engerwitzdorf
                                            Telefon: +43 7235/507 70

                                            Im Altstoffsammelzentrum Engerwitzdorf besteht die Abgabemöglichkeit von Alt- und Problemstoffen, Sperrabfall, Altholz, Baurestmassen sowie Grünschnitt. Die Entsorgung von Sperrabfall und Baurestmassen ist kostenpflichtig.

                                          Öffnungszeiten:

                                          • Montag und Dienstag
                                            • 9 bis 12 Uhr
                                            • 13 bis 15 Uhr
                                          • Mittwoch
                                            • 9 bis 12 Uhr
                                            • 13 bis 17 Uhr
                                          • Freitag
                                            • 9 bis 18 Uhr
                                          • Samstag
                                            • 9 bis 12 Uhr
                                          • Containerstandplätze in Engerwitzdorf

                                          Primär sollte für die Abgabe von Glas, Kunststoff, Metall, Kartonagen und Papier, das ASZ Engerwitzdorf in Anspruch genommen werden. Ansonsten besteht bei den verschiedenen Containerstandplätzen für Engerwitzdorfer Gemeindebürger die Möglichkeit, wiederverwertbare Altstoffe in kleinen Haushaltsmengen zu entsorgen. 

                                          • Betreuter Containerstandplatz Bauhof Langwiesen

                                          Öffnungszeiten:

                                          • Montag und Mittwoch
                                            • 15 bis 18 Uhr
                                          • Freitag
                                            • 9 bis 11 Uhr
                                            • 15 bis 18 Uhr
                                          • Samstag
                                            • 9 bis 12 Uhr

                                          Kontaktdaten der Gemeinde

                                          Gemeinde Engerwitzdorf
                                          Leopold-Schöffl-Platz 1
                                          4209 Engerwitzdorf

                                          Telefon: +43 7235 669 55
                                          Fax: +43 7235 669 55-15
                                          Email: gemeinde@engerwitzdorf.gv.at

                                          Amtsstunden:

                                          • Montag, Dienstag und Donnerstag 
                                            • 8 bis 12 Uhr
                                            • 15 bis 18 Uhr
                                          • Mittwoch und Freitag
                                            • 8 bis 12 Uhr

                                          Homepage

                                          Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                          Für den Inhalt verantwortlich:
                                          • Die zuständige Gemeinde|
                                          • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                            Leben in der Gemeinde Engerwitzdorf

                                            Hinweis:

                                            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                            Arbeiten in Haus und Garten

                                            Rasenmähen

                                            Tätigkeit: Verwendung von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotor (z.B. Benzinrasenmäher)

                                            verboten:

                                            • Sonn- und Feiertag
                                              • ganztägig

                                            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                            Tätigkeit: Verwendung von Häcksler, motorbetriebene Heckenscheren, Kreis- und Motorsägen

                                            verboten:

                                            • Sonn- und Feiertag
                                              • ganztägig

                                            Regelungen bezüglich Kfz

                                            Autowaschen

                                            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                            Beispiel:

                                            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                            Auf öffentlichen Straßen

                                            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                            Warmlaufenlassen des Motors

                                            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                            Lärmbelästigung durch Mopeds

                                            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                            Schneeräumung und Streupflicht

                                            Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                            Hundehaltung

                                            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                            Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                            Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                            Hundekot  

                                            Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                            Müll

                                            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                            Hinweis:

                                            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                            • ASZ Engerwitzdorf
                                              Holthausstraße 8
                                              4209 Engerwitzdorf
                                              Telefon: +43 7235/507 70

                                              Im Altstoffsammelzentrum Engerwitzdorf besteht die Abgabemöglichkeit von Alt- und Problemstoffen, Sperrabfall, Altholz, Baurestmassen sowie Grünschnitt. Die Entsorgung von Sperrabfall und Baurestmassen ist kostenpflichtig.

                                            Öffnungszeiten:

                                            • Montag und Dienstag
                                              • 9 bis 12 Uhr
                                              • 13 bis 15 Uhr
                                            • Mittwoch
                                              • 9 bis 12 Uhr
                                              • 13 bis 17 Uhr
                                            • Freitag
                                              • 9 bis 18 Uhr
                                            • Samstag
                                              • 9 bis 12 Uhr
                                            • Containerstandplätze in Engerwitzdorf

                                            Primär sollte für die Abgabe von Glas, Kunststoff, Metall, Kartonagen und Papier, das ASZ Engerwitzdorf in Anspruch genommen werden. Ansonsten besteht bei den verschiedenen Containerstandplätzen für Engerwitzdorfer Gemeindebürger die Möglichkeit, wiederverwertbare Altstoffe in kleinen Haushaltsmengen zu entsorgen. 

                                            • Betreuter Containerstandplatz Bauhof Langwiesen

                                            Öffnungszeiten:

                                            • Montag und Mittwoch
                                              • 15 bis 18 Uhr
                                            • Freitag
                                              • 9 bis 11 Uhr
                                              • 15 bis 18 Uhr
                                            • Samstag
                                              • 9 bis 12 Uhr

                                            Kontaktdaten der Gemeinde

                                            Gemeinde Engerwitzdorf
                                            Leopold-Schöffl-Platz 1
                                            4209 Engerwitzdorf

                                            Telefon: +43 7235 669 55
                                            Fax: +43 7235 669 55-15
                                            Email: gemeinde@engerwitzdorf.gv.at

                                            Amtsstunden:

                                            • Montag, Dienstag und Donnerstag 
                                              • 8 bis 12 Uhr
                                              • 15 bis 18 Uhr
                                            • Mittwoch und Freitag
                                              • 8 bis 12 Uhr

                                            Homepage

                                            Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                            Für den Inhalt verantwortlich:
                                            • Die zuständige Gemeinde|
                                            • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                              Leben in der Gemeinde Engerwitzdorf

                                              Hinweis:

                                              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                              Arbeiten in Haus und Garten

                                              Rasenmähen

                                              Tätigkeit: Verwendung von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotor (z.B. Benzinrasenmäher)

                                              verboten:

                                              • Sonn- und Feiertag
                                                • ganztägig

                                              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                              Tätigkeit: Verwendung von Häcksler, motorbetriebene Heckenscheren, Kreis- und Motorsägen

                                              verboten:

                                              • Sonn- und Feiertag
                                                • ganztägig

                                              Regelungen bezüglich Kfz

                                              Autowaschen

                                              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                              Beispiel:

                                              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                              Auf öffentlichen Straßen

                                              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                              Warmlaufenlassen des Motors

                                              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                              Lärmbelästigung durch Mopeds

                                              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                              Schneeräumung und Streupflicht

                                              Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                              Hundehaltung

                                              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                              Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                              Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                              Hundekot  

                                              Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                              Müll

                                              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                              Hinweis:

                                              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                              Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                              • ASZ Engerwitzdorf
                                                Holthausstraße 8
                                                4209 Engerwitzdorf
                                                Telefon: +43 7235/507 70

                                                Im Altstoffsammelzentrum Engerwitzdorf besteht die Abgabemöglichkeit von Alt- und Problemstoffen, Sperrabfall, Altholz, Baurestmassen sowie Grünschnitt. Die Entsorgung von Sperrabfall und Baurestmassen ist kostenpflichtig.

                                              Öffnungszeiten:

                                              • Montag und Dienstag
                                                • 9 bis 12 Uhr
                                                • 13 bis 15 Uhr
                                              • Mittwoch
                                                • 9 bis 12 Uhr
                                                • 13 bis 17 Uhr
                                              • Freitag
                                                • 9 bis 18 Uhr
                                              • Samstag
                                                • 9 bis 12 Uhr
                                              • Containerstandplätze in Engerwitzdorf

                                              Primär sollte für die Abgabe von Glas, Kunststoff, Metall, Kartonagen und Papier, das ASZ Engerwitzdorf in Anspruch genommen werden. Ansonsten besteht bei den verschiedenen Containerstandplätzen für Engerwitzdorfer Gemeindebürger die Möglichkeit, wiederverwertbare Altstoffe in kleinen Haushaltsmengen zu entsorgen. 

                                              • Betreuter Containerstandplatz Bauhof Langwiesen

                                              Öffnungszeiten:

                                              • Montag und Mittwoch
                                                • 15 bis 18 Uhr
                                              • Freitag
                                                • 9 bis 11 Uhr
                                                • 15 bis 18 Uhr
                                              • Samstag
                                                • 9 bis 12 Uhr

                                              Kontaktdaten der Gemeinde

                                              Gemeinde Engerwitzdorf
                                              Leopold-Schöffl-Platz 1
                                              4209 Engerwitzdorf

                                              Telefon: +43 7235 669 55
                                              Fax: +43 7235 669 55-15
                                              Email: gemeinde@engerwitzdorf.gv.at

                                              Amtsstunden:

                                              • Montag, Dienstag und Donnerstag 
                                                • 8 bis 12 Uhr
                                                • 15 bis 18 Uhr
                                              • Mittwoch und Freitag
                                                • 8 bis 12 Uhr

                                              Homepage

                                              Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                              Für den Inhalt verantwortlich:
                                              • Die zuständige Gemeinde|
                                              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                Leben in der Gemeinde Engerwitzdorf

                                                Hinweis:

                                                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                Arbeiten in Haus und Garten

                                                Rasenmähen

                                                Tätigkeit: Verwendung von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotor (z.B. Benzinrasenmäher)

                                                verboten:

                                                • Sonn- und Feiertag
                                                  • ganztägig

                                                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                Tätigkeit: Verwendung von Häcksler, motorbetriebene Heckenscheren, Kreis- und Motorsägen

                                                verboten:

                                                • Sonn- und Feiertag
                                                  • ganztägig

                                                Regelungen bezüglich Kfz

                                                Autowaschen

                                                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                Beispiel:

                                                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                Auf öffentlichen Straßen

                                                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                Warmlaufenlassen des Motors

                                                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                Schneeräumung und Streupflicht

                                                Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                Hundehaltung

                                                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                Hundekot  

                                                Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                Müll

                                                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                Hinweis:

                                                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                • ASZ Engerwitzdorf
                                                  Holthausstraße 8
                                                  4209 Engerwitzdorf
                                                  Telefon: +43 7235/507 70

                                                  Im Altstoffsammelzentrum Engerwitzdorf besteht die Abgabemöglichkeit von Alt- und Problemstoffen, Sperrabfall, Altholz, Baurestmassen sowie Grünschnitt. Die Entsorgung von Sperrabfall und Baurestmassen ist kostenpflichtig.

                                                Öffnungszeiten:

                                                • Montag und Dienstag
                                                  • 9 bis 12 Uhr
                                                  • 13 bis 15 Uhr
                                                • Mittwoch
                                                  • 9 bis 12 Uhr
                                                  • 13 bis 17 Uhr
                                                • Freitag
                                                  • 9 bis 18 Uhr
                                                • Samstag
                                                  • 9 bis 12 Uhr
                                                • Containerstandplätze in Engerwitzdorf

                                                Primär sollte für die Abgabe von Glas, Kunststoff, Metall, Kartonagen und Papier, das ASZ Engerwitzdorf in Anspruch genommen werden. Ansonsten besteht bei den verschiedenen Containerstandplätzen für Engerwitzdorfer Gemeindebürger die Möglichkeit, wiederverwertbare Altstoffe in kleinen Haushaltsmengen zu entsorgen. 

                                                • Betreuter Containerstandplatz Bauhof Langwiesen

                                                Öffnungszeiten:

                                                • Montag und Mittwoch
                                                  • 15 bis 18 Uhr
                                                • Freitag
                                                  • 9 bis 11 Uhr
                                                  • 15 bis 18 Uhr
                                                • Samstag
                                                  • 9 bis 12 Uhr

                                                Kontaktdaten der Gemeinde

                                                Gemeinde Engerwitzdorf
                                                Leopold-Schöffl-Platz 1
                                                4209 Engerwitzdorf

                                                Telefon: +43 7235 669 55
                                                Fax: +43 7235 669 55-15
                                                Email: gemeinde@engerwitzdorf.gv.at

                                                Amtsstunden:

                                                • Montag, Dienstag und Donnerstag 
                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                  • 15 bis 18 Uhr
                                                • Mittwoch und Freitag
                                                  • 8 bis 12 Uhr

                                                Homepage

                                                Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                                • Die zuständige Gemeinde|
                                                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                  Leben in der Gemeinde Engerwitzdorf

                                                  Hinweis:

                                                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                  Arbeiten in Haus und Garten

                                                  Rasenmähen

                                                  Tätigkeit: Verwendung von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotor (z.B. Benzinrasenmäher)

                                                  verboten:

                                                  • Sonn- und Feiertag
                                                    • ganztägig

                                                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                  Tätigkeit: Verwendung von Häcksler, motorbetriebene Heckenscheren, Kreis- und Motorsägen

                                                  verboten:

                                                  • Sonn- und Feiertag
                                                    • ganztägig

                                                  Regelungen bezüglich Kfz

                                                  Autowaschen

                                                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                  Beispiel:

                                                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                  Auf öffentlichen Straßen

                                                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                  Warmlaufenlassen des Motors

                                                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                  Schneeräumung und Streupflicht

                                                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                  Hundehaltung

                                                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                  Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                  Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                  Hundekot  

                                                  Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                  Müll

                                                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                  Hinweis:

                                                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                  Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                  • ASZ Engerwitzdorf
                                                    Holthausstraße 8
                                                    4209 Engerwitzdorf
                                                    Telefon: +43 7235/507 70

                                                    Im Altstoffsammelzentrum Engerwitzdorf besteht die Abgabemöglichkeit von Alt- und Problemstoffen, Sperrabfall, Altholz, Baurestmassen sowie Grünschnitt. Die Entsorgung von Sperrabfall und Baurestmassen ist kostenpflichtig.

                                                  Öffnungszeiten:

                                                  • Montag und Dienstag
                                                    • 9 bis 12 Uhr
                                                    • 13 bis 15 Uhr
                                                  • Mittwoch
                                                    • 9 bis 12 Uhr
                                                    • 13 bis 17 Uhr
                                                  • Freitag
                                                    • 9 bis 18 Uhr
                                                  • Samstag
                                                    • 9 bis 12 Uhr
                                                  • Containerstandplätze in Engerwitzdorf

                                                  Primär sollte für die Abgabe von Glas, Kunststoff, Metall, Kartonagen und Papier, das ASZ Engerwitzdorf in Anspruch genommen werden. Ansonsten besteht bei den verschiedenen Containerstandplätzen für Engerwitzdorfer Gemeindebürger die Möglichkeit, wiederverwertbare Altstoffe in kleinen Haushaltsmengen zu entsorgen. 

                                                  • Betreuter Containerstandplatz Bauhof Langwiesen

                                                  Öffnungszeiten:

                                                  • Montag und Mittwoch
                                                    • 15 bis 18 Uhr
                                                  • Freitag
                                                    • 9 bis 11 Uhr
                                                    • 15 bis 18 Uhr
                                                  • Samstag
                                                    • 9 bis 12 Uhr

                                                  Kontaktdaten der Gemeinde

                                                  Gemeinde Engerwitzdorf
                                                  Leopold-Schöffl-Platz 1
                                                  4209 Engerwitzdorf

                                                  Telefon: +43 7235 669 55
                                                  Fax: +43 7235 669 55-15
                                                  Email: gemeinde@engerwitzdorf.gv.at

                                                  Amtsstunden:

                                                  • Montag, Dienstag und Donnerstag 
                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                    • 15 bis 18 Uhr
                                                  • Mittwoch und Freitag
                                                    • 8 bis 12 Uhr

                                                  Homepage

                                                  Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                  Für den Inhalt verantwortlich:
                                                  • Die zuständige Gemeinde|
                                                  • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                    Leben in der Gemeinde Engerwitzdorf

                                                    Hinweis:

                                                    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                    Arbeiten in Haus und Garten

                                                    Rasenmähen

                                                    Tätigkeit: Verwendung von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotor (z.B. Benzinrasenmäher)

                                                    verboten:

                                                    • Sonn- und Feiertag
                                                      • ganztägig

                                                    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                    Tätigkeit: Verwendung von Häcksler, motorbetriebene Heckenscheren, Kreis- und Motorsägen

                                                    verboten:

                                                    • Sonn- und Feiertag
                                                      • ganztägig

                                                    Regelungen bezüglich Kfz

                                                    Autowaschen

                                                    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                    Beispiel:

                                                    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                    Auf öffentlichen Straßen

                                                    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                    Warmlaufenlassen des Motors

                                                    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                    Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                    Schneeräumung und Streupflicht

                                                    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                    Hundehaltung

                                                    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                    Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                    Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                    Hundekot  

                                                    Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                    Müll

                                                    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                    Hinweis:

                                                    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                    • ASZ Engerwitzdorf
                                                      Holthausstraße 8
                                                      4209 Engerwitzdorf
                                                      Telefon: +43 7235/507 70

                                                      Im Altstoffsammelzentrum Engerwitzdorf besteht die Abgabemöglichkeit von Alt- und Problemstoffen, Sperrabfall, Altholz, Baurestmassen sowie Grünschnitt. Die Entsorgung von Sperrabfall und Baurestmassen ist kostenpflichtig.

                                                    Öffnungszeiten:

                                                    • Montag und Dienstag
                                                      • 9 bis 12 Uhr
                                                      • 13 bis 15 Uhr
                                                    • Mittwoch
                                                      • 9 bis 12 Uhr
                                                      • 13 bis 17 Uhr
                                                    • Freitag
                                                      • 9 bis 18 Uhr
                                                    • Samstag
                                                      • 9 bis 12 Uhr
                                                    • Containerstandplätze in Engerwitzdorf

                                                    Primär sollte für die Abgabe von Glas, Kunststoff, Metall, Kartonagen und Papier, das ASZ Engerwitzdorf in Anspruch genommen werden. Ansonsten besteht bei den verschiedenen Containerstandplätzen für Engerwitzdorfer Gemeindebürger die Möglichkeit, wiederverwertbare Altstoffe in kleinen Haushaltsmengen zu entsorgen. 

                                                    • Betreuter Containerstandplatz Bauhof Langwiesen

                                                    Öffnungszeiten:

                                                    • Montag und Mittwoch
                                                      • 15 bis 18 Uhr
                                                    • Freitag
                                                      • 9 bis 11 Uhr
                                                      • 15 bis 18 Uhr
                                                    • Samstag
                                                      • 9 bis 12 Uhr

                                                    Kontaktdaten der Gemeinde

                                                    Gemeinde Engerwitzdorf
                                                    Leopold-Schöffl-Platz 1
                                                    4209 Engerwitzdorf

                                                    Telefon: +43 7235 669 55
                                                    Fax: +43 7235 669 55-15
                                                    Email: gemeinde@engerwitzdorf.gv.at

                                                    Amtsstunden:

                                                    • Montag, Dienstag und Donnerstag 
                                                      • 8 bis 12 Uhr
                                                      • 15 bis 18 Uhr
                                                    • Mittwoch und Freitag
                                                      • 8 bis 12 Uhr

                                                    Homepage

                                                    Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                    Für den Inhalt verantwortlich:
                                                    • Die zuständige Gemeinde|
                                                    • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                      Leben in der Gemeinde Engerwitzdorf

                                                      Hinweis:

                                                      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                      Arbeiten in Haus und Garten

                                                      Rasenmähen

                                                      Tätigkeit: Verwendung von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotor (z.B. Benzinrasenmäher)

                                                      verboten:

                                                      • Sonn- und Feiertag
                                                        • ganztägig

                                                      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                      Tätigkeit: Verwendung von Häcksler, motorbetriebene Heckenscheren, Kreis- und Motorsägen

                                                      verboten:

                                                      • Sonn- und Feiertag
                                                        • ganztägig

                                                      Regelungen bezüglich Kfz

                                                      Autowaschen

                                                      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                      Beispiel:

                                                      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                      Auf öffentlichen Straßen

                                                      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                      Warmlaufenlassen des Motors

                                                      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                      Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                      Schneeräumung und Streupflicht

                                                      Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                      Hundehaltung

                                                      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                      Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                      Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                      Hundekot  

                                                      Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                      Müll

                                                      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                      Hinweis:

                                                      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                      Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                      • ASZ Engerwitzdorf
                                                        Holthausstraße 8
                                                        4209 Engerwitzdorf
                                                        Telefon: +43 7235/507 70

                                                        Im Altstoffsammelzentrum Engerwitzdorf besteht die Abgabemöglichkeit von Alt- und Problemstoffen, Sperrabfall, Altholz, Baurestmassen sowie Grünschnitt. Die Entsorgung von Sperrabfall und Baurestmassen ist kostenpflichtig.

                                                      Öffnungszeiten:

                                                      • Montag und Dienstag
                                                        • 9 bis 12 Uhr
                                                        • 13 bis 15 Uhr
                                                      • Mittwoch
                                                        • 9 bis 12 Uhr
                                                        • 13 bis 17 Uhr
                                                      • Freitag
                                                        • 9 bis 18 Uhr
                                                      • Samstag
                                                        • 9 bis 12 Uhr
                                                      • Containerstandplätze in Engerwitzdorf

                                                      Primär sollte für die Abgabe von Glas, Kunststoff, Metall, Kartonagen und Papier, das ASZ Engerwitzdorf in Anspruch genommen werden. Ansonsten besteht bei den verschiedenen Containerstandplätzen für Engerwitzdorfer Gemeindebürger die Möglichkeit, wiederverwertbare Altstoffe in kleinen Haushaltsmengen zu entsorgen. 

                                                      • Betreuter Containerstandplatz Bauhof Langwiesen

                                                      Öffnungszeiten:

                                                      • Montag und Mittwoch
                                                        • 15 bis 18 Uhr
                                                      • Freitag
                                                        • 9 bis 11 Uhr
                                                        • 15 bis 18 Uhr
                                                      • Samstag
                                                        • 9 bis 12 Uhr

                                                      Kontaktdaten der Gemeinde

                                                      Gemeinde Engerwitzdorf
                                                      Leopold-Schöffl-Platz 1
                                                      4209 Engerwitzdorf

                                                      Telefon: +43 7235 669 55
                                                      Fax: +43 7235 669 55-15
                                                      Email: gemeinde@engerwitzdorf.gv.at

                                                      Amtsstunden:

                                                      • Montag, Dienstag und Donnerstag 
                                                        • 8 bis 12 Uhr
                                                        • 15 bis 18 Uhr
                                                      • Mittwoch und Freitag
                                                        • 8 bis 12 Uhr

                                                      Homepage

                                                      Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                      Für den Inhalt verantwortlich:
                                                      • Die zuständige Gemeinde|
                                                      • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                        Leben in der Gemeinde Engerwitzdorf

                                                        Hinweis:

                                                        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                        Arbeiten in Haus und Garten

                                                        Rasenmähen

                                                        Tätigkeit: Verwendung von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotor (z.B. Benzinrasenmäher)

                                                        verboten:

                                                        • Sonn- und Feiertag
                                                          • ganztägig

                                                        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                        Tätigkeit: Verwendung von Häcksler, motorbetriebene Heckenscheren, Kreis- und Motorsägen

                                                        verboten:

                                                        • Sonn- und Feiertag
                                                          • ganztägig

                                                        Regelungen bezüglich Kfz

                                                        Autowaschen

                                                        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                        Beispiel:

                                                        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                        Auf öffentlichen Straßen

                                                        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                        Warmlaufenlassen des Motors

                                                        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                        Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                        Schneeräumung und Streupflicht

                                                        Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                        Hundehaltung

                                                        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                        Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                        Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                        Hundekot  

                                                        Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                        Müll

                                                        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                        Hinweis:

                                                        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                        Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                        • ASZ Engerwitzdorf
                                                          Holthausstraße 8
                                                          4209 Engerwitzdorf
                                                          Telefon: +43 7235/507 70

                                                          Im Altstoffsammelzentrum Engerwitzdorf besteht die Abgabemöglichkeit von Alt- und Problemstoffen, Sperrabfall, Altholz, Baurestmassen sowie Grünschnitt. Die Entsorgung von Sperrabfall und Baurestmassen ist kostenpflichtig.

                                                        Öffnungszeiten:

                                                        • Montag und Dienstag
                                                          • 9 bis 12 Uhr
                                                          • 13 bis 15 Uhr
                                                        • Mittwoch
                                                          • 9 bis 12 Uhr
                                                          • 13 bis 17 Uhr
                                                        • Freitag
                                                          • 9 bis 18 Uhr
                                                        • Samstag
                                                          • 9 bis 12 Uhr
                                                        • Containerstandplätze in Engerwitzdorf

                                                        Primär sollte für die Abgabe von Glas, Kunststoff, Metall, Kartonagen und Papier, das ASZ Engerwitzdorf in Anspruch genommen werden. Ansonsten besteht bei den verschiedenen Containerstandplätzen für Engerwitzdorfer Gemeindebürger die Möglichkeit, wiederverwertbare Altstoffe in kleinen Haushaltsmengen zu entsorgen. 

                                                        • Betreuter Containerstandplatz Bauhof Langwiesen

                                                        Öffnungszeiten:

                                                        • Montag und Mittwoch
                                                          • 15 bis 18 Uhr
                                                        • Freitag
                                                          • 9 bis 11 Uhr
                                                          • 15 bis 18 Uhr
                                                        • Samstag
                                                          • 9 bis 12 Uhr

                                                        Kontaktdaten der Gemeinde

                                                        Gemeinde Engerwitzdorf
                                                        Leopold-Schöffl-Platz 1
                                                        4209 Engerwitzdorf

                                                        Telefon: +43 7235 669 55
                                                        Fax: +43 7235 669 55-15
                                                        Email: gemeinde@engerwitzdorf.gv.at

                                                        Amtsstunden:

                                                        • Montag, Dienstag und Donnerstag 
                                                          • 8 bis 12 Uhr
                                                          • 15 bis 18 Uhr
                                                        • Mittwoch und Freitag
                                                          • 8 bis 12 Uhr

                                                        Homepage

                                                        Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                        Für den Inhalt verantwortlich:
                                                        • Die zuständige Gemeinde|
                                                        • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                          Leben in der Gemeinde Engerwitzdorf

                                                          Hinweis:

                                                          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                          Arbeiten in Haus und Garten

                                                          Rasenmähen

                                                          Tätigkeit: Verwendung von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotor (z.B. Benzinrasenmäher)

                                                          verboten:

                                                          • Sonn- und Feiertag
                                                            • ganztägig

                                                          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                          Tätigkeit: Verwendung von Häcksler, motorbetriebene Heckenscheren, Kreis- und Motorsägen

                                                          verboten:

                                                          • Sonn- und Feiertag
                                                            • ganztägig

                                                          Regelungen bezüglich Kfz

                                                          Autowaschen

                                                          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                          Beispiel:

                                                          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                          Auf öffentlichen Straßen

                                                          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                          Warmlaufenlassen des Motors

                                                          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                          Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                          Schneeräumung und Streupflicht

                                                          Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                          Hundehaltung

                                                          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                          Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                          Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                          Hundekot  

                                                          Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                          Müll

                                                          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                          Hinweis:

                                                          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                          Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                          • ASZ Engerwitzdorf
                                                            Holthausstraße 8
                                                            4209 Engerwitzdorf
                                                            Telefon: +43 7235/507 70

                                                            Im Altstoffsammelzentrum Engerwitzdorf besteht die Abgabemöglichkeit von Alt- und Problemstoffen, Sperrabfall, Altholz, Baurestmassen sowie Grünschnitt. Die Entsorgung von Sperrabfall und Baurestmassen ist kostenpflichtig.

                                                          Öffnungszeiten:

                                                          • Montag und Dienstag
                                                            • 9 bis 12 Uhr
                                                            • 13 bis 15 Uhr
                                                          • Mittwoch
                                                            • 9 bis 12 Uhr
                                                            • 13 bis 17 Uhr
                                                          • Freitag
                                                            • 9 bis 18 Uhr
                                                          • Samstag
                                                            • 9 bis 12 Uhr
                                                          • Containerstandplätze in Engerwitzdorf

                                                          Primär sollte für die Abgabe von Glas, Kunststoff, Metall, Kartonagen und Papier, das ASZ Engerwitzdorf in Anspruch genommen werden. Ansonsten besteht bei den verschiedenen Containerstandplätzen für Engerwitzdorfer Gemeindebürger die Möglichkeit, wiederverwertbare Altstoffe in kleinen Haushaltsmengen zu entsorgen. 

                                                          • Betreuter Containerstandplatz Bauhof Langwiesen

                                                          Öffnungszeiten:

                                                          • Montag und Mittwoch
                                                            • 15 bis 18 Uhr
                                                          • Freitag
                                                            • 9 bis 11 Uhr
                                                            • 15 bis 18 Uhr
                                                          • Samstag
                                                            • 9 bis 12 Uhr

                                                          Kontaktdaten der Gemeinde

                                                          Gemeinde Engerwitzdorf
                                                          Leopold-Schöffl-Platz 1
                                                          4209 Engerwitzdorf

                                                          Telefon: +43 7235 669 55
                                                          Fax: +43 7235 669 55-15
                                                          Email: gemeinde@engerwitzdorf.gv.at

                                                          Amtsstunden:

                                                          • Montag, Dienstag und Donnerstag 
                                                            • 8 bis 12 Uhr
                                                            • 15 bis 18 Uhr
                                                          • Mittwoch und Freitag
                                                            • 8 bis 12 Uhr

                                                          Homepage

                                                          Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                          Für den Inhalt verantwortlich:
                                                          • Die zuständige Gemeinde|
                                                          • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                            Leben in der Gemeinde Engerwitzdorf

                                                            Hinweis:

                                                            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                            Arbeiten in Haus und Garten

                                                            Rasenmähen

                                                            Tätigkeit: Verwendung von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotor (z.B. Benzinrasenmäher)

                                                            verboten:

                                                            • Sonn- und Feiertag
                                                              • ganztägig

                                                            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                            Tätigkeit: Verwendung von Häcksler, motorbetriebene Heckenscheren, Kreis- und Motorsägen

                                                            verboten:

                                                            • Sonn- und Feiertag
                                                              • ganztägig

                                                            Regelungen bezüglich Kfz

                                                            Autowaschen

                                                            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                            Beispiel:

                                                            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                            Auf öffentlichen Straßen

                                                            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                            Warmlaufenlassen des Motors

                                                            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                            Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                            Schneeräumung und Streupflicht

                                                            Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                            Hundehaltung

                                                            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                            Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                            Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                            Hundekot  

                                                            Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                            Müll

                                                            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                            Hinweis:

                                                            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                            • ASZ Engerwitzdorf
                                                              Holthausstraße 8
                                                              4209 Engerwitzdorf
                                                              Telefon: +43 7235/507 70

                                                              Im Altstoffsammelzentrum Engerwitzdorf besteht die Abgabemöglichkeit von Alt- und Problemstoffen, Sperrabfall, Altholz, Baurestmassen sowie Grünschnitt. Die Entsorgung von Sperrabfall und Baurestmassen ist kostenpflichtig.

                                                            Öffnungszeiten:

                                                            • Montag und Dienstag
                                                              • 9 bis 12 Uhr
                                                              • 13 bis 15 Uhr
                                                            • Mittwoch
                                                              • 9 bis 12 Uhr
                                                              • 13 bis 17 Uhr
                                                            • Freitag
                                                              • 9 bis 18 Uhr
                                                            • Samstag
                                                              • 9 bis 12 Uhr
                                                            • Containerstandplätze in Engerwitzdorf

                                                            Primär sollte für die Abgabe von Glas, Kunststoff, Metall, Kartonagen und Papier, das ASZ Engerwitzdorf in Anspruch genommen werden. Ansonsten besteht bei den verschiedenen Containerstandplätzen für Engerwitzdorfer Gemeindebürger die Möglichkeit, wiederverwertbare Altstoffe in kleinen Haushaltsmengen zu entsorgen. 

                                                            • Betreuter Containerstandplatz Bauhof Langwiesen

                                                            Öffnungszeiten:

                                                            • Montag und Mittwoch
                                                              • 15 bis 18 Uhr
                                                            • Freitag
                                                              • 9 bis 11 Uhr
                                                              • 15 bis 18 Uhr
                                                            • Samstag
                                                              • 9 bis 12 Uhr

                                                            Kontaktdaten der Gemeinde

                                                            Gemeinde Engerwitzdorf
                                                            Leopold-Schöffl-Platz 1
                                                            4209 Engerwitzdorf

                                                            Telefon: +43 7235 669 55
                                                            Fax: +43 7235 669 55-15
                                                            Email: gemeinde@engerwitzdorf.gv.at

                                                            Amtsstunden:

                                                            • Montag, Dienstag und Donnerstag 
                                                              • 8 bis 12 Uhr
                                                              • 15 bis 18 Uhr
                                                            • Mittwoch und Freitag
                                                              • 8 bis 12 Uhr

                                                            Homepage

                                                            Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                            Für den Inhalt verantwortlich:
                                                            • Die zuständige Gemeinde|
                                                            • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                              Leben in der Gemeinde Engerwitzdorf

                                                              Hinweis:

                                                              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                              Arbeiten in Haus und Garten

                                                              Rasenmähen

                                                              Tätigkeit: Verwendung von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotor (z.B. Benzinrasenmäher)

                                                              verboten:

                                                              • Sonn- und Feiertag
                                                                • ganztägig

                                                              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                              Tätigkeit: Verwendung von Häcksler, motorbetriebene Heckenscheren, Kreis- und Motorsägen

                                                              verboten:

                                                              • Sonn- und Feiertag
                                                                • ganztägig

                                                              Regelungen bezüglich Kfz

                                                              Autowaschen

                                                              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                              Beispiel:

                                                              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                              Auf öffentlichen Straßen

                                                              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                              Warmlaufenlassen des Motors

                                                              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                              Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                              Schneeräumung und Streupflicht

                                                              Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                              Hundehaltung

                                                              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                              Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                              Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                              Hundekot  

                                                              Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                              Müll

                                                              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                              Hinweis:

                                                              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                              Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                              • ASZ Engerwitzdorf
                                                                Holthausstraße 8
                                                                4209 Engerwitzdorf
                                                                Telefon: +43 7235/507 70

                                                                Im Altstoffsammelzentrum Engerwitzdorf besteht die Abgabemöglichkeit von Alt- und Problemstoffen, Sperrabfall, Altholz, Baurestmassen sowie Grünschnitt. Die Entsorgung von Sperrabfall und Baurestmassen ist kostenpflichtig.

                                                              Öffnungszeiten:

                                                              • Montag und Dienstag
                                                                • 9 bis 12 Uhr
                                                                • 13 bis 15 Uhr
                                                              • Mittwoch
                                                                • 9 bis 12 Uhr
                                                                • 13 bis 17 Uhr
                                                              • Freitag
                                                                • 9 bis 18 Uhr
                                                              • Samstag
                                                                • 9 bis 12 Uhr
                                                              • Containerstandplätze in Engerwitzdorf

                                                              Primär sollte für die Abgabe von Glas, Kunststoff, Metall, Kartonagen und Papier, das ASZ Engerwitzdorf in Anspruch genommen werden. Ansonsten besteht bei den verschiedenen Containerstandplätzen für Engerwitzdorfer Gemeindebürger die Möglichkeit, wiederverwertbare Altstoffe in kleinen Haushaltsmengen zu entsorgen. 

                                                              • Betreuter Containerstandplatz Bauhof Langwiesen

                                                              Öffnungszeiten:

                                                              • Montag und Mittwoch
                                                                • 15 bis 18 Uhr
                                                              • Freitag
                                                                • 9 bis 11 Uhr
                                                                • 15 bis 18 Uhr
                                                              • Samstag
                                                                • 9 bis 12 Uhr

                                                              Kontaktdaten der Gemeinde

                                                              Gemeinde Engerwitzdorf
                                                              Leopold-Schöffl-Platz 1
                                                              4209 Engerwitzdorf

                                                              Telefon: +43 7235 669 55
                                                              Fax: +43 7235 669 55-15
                                                              Email: gemeinde@engerwitzdorf.gv.at

                                                              Amtsstunden:

                                                              • Montag, Dienstag und Donnerstag 
                                                                • 8 bis 12 Uhr
                                                                • 15 bis 18 Uhr
                                                              • Mittwoch und Freitag
                                                                • 8 bis 12 Uhr

                                                              Homepage

                                                              Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                              Für den Inhalt verantwortlich:
                                                              • Die zuständige Gemeinde|
                                                              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Leben in der Gemeinde Engerwitzdorf

                                                                Hinweis:

                                                                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                                Arbeiten in Haus und Garten

                                                                Rasenmähen

                                                                Tätigkeit: Verwendung von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotor (z.B. Benzinrasenmäher)

                                                                verboten:

                                                                • Sonn- und Feiertag
                                                                  • ganztägig

                                                                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                                Tätigkeit: Verwendung von Häcksler, motorbetriebene Heckenscheren, Kreis- und Motorsägen

                                                                verboten:

                                                                • Sonn- und Feiertag
                                                                  • ganztägig

                                                                Regelungen bezüglich Kfz

                                                                Autowaschen

                                                                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                                Beispiel:

                                                                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                                Auf öffentlichen Straßen

                                                                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                                Warmlaufenlassen des Motors

                                                                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                                Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                                Schneeräumung und Streupflicht

                                                                Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                                Hundehaltung

                                                                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                                Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                                Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                                Hundekot  

                                                                Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                                Müll

                                                                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                                Hinweis:

                                                                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                                Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                                • ASZ Engerwitzdorf
                                                                  Holthausstraße 8
                                                                  4209 Engerwitzdorf
                                                                  Telefon: +43 7235/507 70

                                                                  Im Altstoffsammelzentrum Engerwitzdorf besteht die Abgabemöglichkeit von Alt- und Problemstoffen, Sperrabfall, Altholz, Baurestmassen sowie Grünschnitt. Die Entsorgung von Sperrabfall und Baurestmassen ist kostenpflichtig.

                                                                Öffnungszeiten:

                                                                • Montag und Dienstag
                                                                  • 9 bis 12 Uhr
                                                                  • 13 bis 15 Uhr
                                                                • Mittwoch
                                                                  • 9 bis 12 Uhr
                                                                  • 13 bis 17 Uhr
                                                                • Freitag
                                                                  • 9 bis 18 Uhr
                                                                • Samstag
                                                                  • 9 bis 12 Uhr
                                                                • Containerstandplätze in Engerwitzdorf

                                                                Primär sollte für die Abgabe von Glas, Kunststoff, Metall, Kartonagen und Papier, das ASZ Engerwitzdorf in Anspruch genommen werden. Ansonsten besteht bei den verschiedenen Containerstandplätzen für Engerwitzdorfer Gemeindebürger die Möglichkeit, wiederverwertbare Altstoffe in kleinen Haushaltsmengen zu entsorgen. 

                                                                • Betreuter Containerstandplatz Bauhof Langwiesen

                                                                Öffnungszeiten:

                                                                • Montag und Mittwoch
                                                                  • 15 bis 18 Uhr
                                                                • Freitag
                                                                  • 9 bis 11 Uhr
                                                                  • 15 bis 18 Uhr
                                                                • Samstag
                                                                  • 9 bis 12 Uhr

                                                                Kontaktdaten der Gemeinde

                                                                Gemeinde Engerwitzdorf
                                                                Leopold-Schöffl-Platz 1
                                                                4209 Engerwitzdorf

                                                                Telefon: +43 7235 669 55
                                                                Fax: +43 7235 669 55-15
                                                                Email: gemeinde@engerwitzdorf.gv.at

                                                                Amtsstunden:

                                                                • Montag, Dienstag und Donnerstag 
                                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                                  • 15 bis 18 Uhr
                                                                • Mittwoch und Freitag
                                                                  • 8 bis 12 Uhr

                                                                Homepage

                                                                Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                                                • Die zuständige Gemeinde|
                                                                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Leben in der Gemeinde Engerwitzdorf

                                                                  Hinweis:

                                                                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                                  Arbeiten in Haus und Garten

                                                                  Rasenmähen

                                                                  Tätigkeit: Verwendung von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotor (z.B. Benzinrasenmäher)

                                                                  verboten:

                                                                  • Sonn- und Feiertag
                                                                    • ganztägig

                                                                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                                  Tätigkeit: Verwendung von Häcksler, motorbetriebene Heckenscheren, Kreis- und Motorsägen

                                                                  verboten:

                                                                  • Sonn- und Feiertag
                                                                    • ganztägig

                                                                  Regelungen bezüglich Kfz

                                                                  Autowaschen

                                                                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                                  Beispiel:

                                                                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                                  Auf öffentlichen Straßen

                                                                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                                  Warmlaufenlassen des Motors

                                                                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                                  Schneeräumung und Streupflicht

                                                                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                                  Hundehaltung

                                                                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                                  Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                                  Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                                  Hundekot  

                                                                  Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.

                                                                  Müll

                                                                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                                  Hinweis:

                                                                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                                  Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                                  • ASZ Engerwitzdorf
                                                                    Holthausstraße 8
                                                                    4209 Engerwitzdorf
                                                                    Telefon: +43 7235/507 70

                                                                    Im Altstoffsammelzentrum Engerwitzdorf besteht die Abgabemöglichkeit von Alt- und Problemstoffen, Sperrabfall, Altholz, Baurestmassen sowie Grünschnitt. Die Entsorgung von Sperrabfall und Baurestmassen ist kostenpflichtig.

                                                                  Öffnungszeiten:

                                                                  • Montag und Dienstag
                                                                    • 9 bis 12 Uhr
                                                                    • 13 bis 15 Uhr
                                                                  • Mittwoch
                                                                    • 9 bis 12 Uhr
                                                                    • 13 bis 17 Uhr
                                                                  • Freitag
                                                                    • 9 bis 18 Uhr
                                                                  • Samstag
                                                                    • 9 bis 12 Uhr
                                                                  • Containerstandplätze in Engerwitzdorf

                                                                  Primär sollte für die Abgabe von Glas, Kunststoff, Metall, Kartonagen und Papier, das ASZ Engerwitzdorf in Anspruch genommen werden. Ansonsten besteht bei den verschiedenen Containerstandplätzen für Engerwitzdorfer Gemeindebürger die Möglichkeit, wiederverwertbare Altstoffe in kleinen Haushaltsmengen zu entsorgen. 

                                                                  • Betreuter Containerstandplatz Bauhof Langwiesen

                                                                  Öffnungszeiten:

                                                                  • Montag und Mittwoch
                                                                    • 15 bis 18 Uhr
                                                                  • Freitag
                                                                    • 9 bis 11 Uhr
                                                                    • 15 bis 18 Uhr
                                                                  • Samstag
                                                                    • 9 bis 12 Uhr

                                                                  Kontaktdaten der Gemeinde

                                                                  Gemeinde Engerwitzdorf
                                                                  Leopold-Schöffl-Platz 1
                                                                  4209 Engerwitzdorf

                                                                  Telefon: +43 7235 669 55
                                                                  Fax: +43 7235 669 55-15
                                                                  Email: gemeinde@engerwitzdorf.gv.at

                                                                  Amtsstunden:

                                                                  • Montag, Dienstag und Donnerstag 
                                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                                    • 15 bis 18 Uhr
                                                                  • Mittwoch und Freitag
                                                                    • 8 bis 12 Uhr

                                                                  Homepage

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                                                                  • oesterreich.gv.at-Redaktion