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    Begriffe mit L

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    Lebensgemeinschaft

    Von einer Lebensgemeinschaft spricht man dann, wenn zwei Personen länger andauernd in einer Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft zusammenleben.

    Die häufigste Form einer Lebensgemeinschaft ist die Ehe. Dabei handelt es sich um einen Vertrag, der gesetzlich geregelt ist (Eherecht). Nicht eheliche Lebensgemeinschaften haben keine gesetzliche Grundlage, können ihre Form des Zusammenlebens jedoch durch Partnerschaftsverträge regeln.

    Nicht eheliche Lebensgemeinschaften

    Letzte Aktualisierung: 09.04.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                                Die häufigste Form einer Lebensgemeinschaft ist die Ehe. Dabei handelt es sich um einen Vertrag, der gesetzlich geregelt ist (Eherecht). Nicht eheliche Lebensgemeinschaften haben keine gesetzliche Grundlage, können ihre Form des Zusammenlebens jedoch durch Partnerschaftsverträge regeln.

                                                Nicht eheliche Lebensgemeinschaften

                                                Letzte Aktualisierung: 09.04.2025
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                                                  Lebensgemeinschaft

                                                  Von einer Lebensgemeinschaft spricht man dann, wenn zwei Personen länger andauernd in einer Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft zusammenleben.

                                                  Die häufigste Form einer Lebensgemeinschaft ist die Ehe. Dabei handelt es sich um einen Vertrag, der gesetzlich geregelt ist (Eherecht). Nicht eheliche Lebensgemeinschaften haben keine gesetzliche Grundlage, können ihre Form des Zusammenlebens jedoch durch Partnerschaftsverträge regeln.

                                                  Nicht eheliche Lebensgemeinschaften

                                                  Letzte Aktualisierung: 09.04.2025
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                                                    Lebensgemeinschaft

                                                    Von einer Lebensgemeinschaft spricht man dann, wenn zwei Personen länger andauernd in einer Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft zusammenleben.

                                                    Die häufigste Form einer Lebensgemeinschaft ist die Ehe. Dabei handelt es sich um einen Vertrag, der gesetzlich geregelt ist (Eherecht). Nicht eheliche Lebensgemeinschaften haben keine gesetzliche Grundlage, können ihre Form des Zusammenlebens jedoch durch Partnerschaftsverträge regeln.

                                                    Nicht eheliche Lebensgemeinschaften

                                                    Letzte Aktualisierung: 09.04.2025
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                                                      Lebensgemeinschaft

                                                      Von einer Lebensgemeinschaft spricht man dann, wenn zwei Personen länger andauernd in einer Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft zusammenleben.

                                                      Die häufigste Form einer Lebensgemeinschaft ist die Ehe. Dabei handelt es sich um einen Vertrag, der gesetzlich geregelt ist (Eherecht). Nicht eheliche Lebensgemeinschaften haben keine gesetzliche Grundlage, können ihre Form des Zusammenlebens jedoch durch Partnerschaftsverträge regeln.

                                                      Nicht eheliche Lebensgemeinschaften

                                                      Letzte Aktualisierung: 09.04.2025
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                                                        Von einer Lebensgemeinschaft spricht man dann, wenn zwei Personen länger andauernd in einer Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft zusammenleben.

                                                        Die häufigste Form einer Lebensgemeinschaft ist die Ehe. Dabei handelt es sich um einen Vertrag, der gesetzlich geregelt ist (Eherecht). Nicht eheliche Lebensgemeinschaften haben keine gesetzliche Grundlage, können ihre Form des Zusammenlebens jedoch durch Partnerschaftsverträge regeln.

                                                        Nicht eheliche Lebensgemeinschaften

                                                        Letzte Aktualisierung: 09.04.2025
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                                                          Lebensgemeinschaft

                                                          Von einer Lebensgemeinschaft spricht man dann, wenn zwei Personen länger andauernd in einer Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft zusammenleben.

                                                          Die häufigste Form einer Lebensgemeinschaft ist die Ehe. Dabei handelt es sich um einen Vertrag, der gesetzlich geregelt ist (Eherecht). Nicht eheliche Lebensgemeinschaften haben keine gesetzliche Grundlage, können ihre Form des Zusammenlebens jedoch durch Partnerschaftsverträge regeln.

                                                          Nicht eheliche Lebensgemeinschaften

                                                          Letzte Aktualisierung: 09.04.2025
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                                                            Lebensgemeinschaft

                                                            Von einer Lebensgemeinschaft spricht man dann, wenn zwei Personen länger andauernd in einer Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft zusammenleben.

                                                            Die häufigste Form einer Lebensgemeinschaft ist die Ehe. Dabei handelt es sich um einen Vertrag, der gesetzlich geregelt ist (Eherecht). Nicht eheliche Lebensgemeinschaften haben keine gesetzliche Grundlage, können ihre Form des Zusammenlebens jedoch durch Partnerschaftsverträge regeln.

                                                            Nicht eheliche Lebensgemeinschaften

                                                            Letzte Aktualisierung: 09.04.2025
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                                                              Lebensgemeinschaft

                                                              Von einer Lebensgemeinschaft spricht man dann, wenn zwei Personen länger andauernd in einer Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft zusammenleben.

                                                              Die häufigste Form einer Lebensgemeinschaft ist die Ehe. Dabei handelt es sich um einen Vertrag, der gesetzlich geregelt ist (Eherecht). Nicht eheliche Lebensgemeinschaften haben keine gesetzliche Grundlage, können ihre Form des Zusammenlebens jedoch durch Partnerschaftsverträge regeln.

                                                              Nicht eheliche Lebensgemeinschaften

                                                              Letzte Aktualisierung: 09.04.2025
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                                                                Lebensgemeinschaft

                                                                Von einer Lebensgemeinschaft spricht man dann, wenn zwei Personen länger andauernd in einer Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft zusammenleben.

                                                                Die häufigste Form einer Lebensgemeinschaft ist die Ehe. Dabei handelt es sich um einen Vertrag, der gesetzlich geregelt ist (Eherecht). Nicht eheliche Lebensgemeinschaften haben keine gesetzliche Grundlage, können ihre Form des Zusammenlebens jedoch durch Partnerschaftsverträge regeln.

                                                                Nicht eheliche Lebensgemeinschaften

                                                                Letzte Aktualisierung: 09.04.2025
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                                                                  Lebensgemeinschaft

                                                                  Von einer Lebensgemeinschaft spricht man dann, wenn zwei Personen länger andauernd in einer Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft zusammenleben.

                                                                  Die häufigste Form einer Lebensgemeinschaft ist die Ehe. Dabei handelt es sich um einen Vertrag, der gesetzlich geregelt ist (Eherecht). Nicht eheliche Lebensgemeinschaften haben keine gesetzliche Grundlage, können ihre Form des Zusammenlebens jedoch durch Partnerschaftsverträge regeln.

                                                                  Nicht eheliche Lebensgemeinschaften

                                                                  Letzte Aktualisierung: 09.04.2025
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