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    Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich

    Es empfiehlt sich, rechtzeitig vor Antritt des Auslandsaufenthalts, bei der jeweiligen ausländischen Vertretungsbehörde (BMEIA) in Österreich, Informationen über etwaige Einreisevoraussetzungen bzw. Aufenthaltsbedingungen einzuholen.

    Letzte Aktualisierung: 02.07.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten

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