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  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at https://www.oesterreich.gv.at/de ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Elektro-Scooter

    Hinweis:

    Benützerinnen/Benützer von Elektro-Scootern müssen alle für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften beachten. Wegen der fahrdynamischen Eigenschaften des Elektro-Scooters gelten darüber hinaus einzelne strengere Verhaltensbestimmungen, die Vorrang vor den allgemeinen Vorschriften für Radfahrerinnen/Radfahrer haben. Im Übrigen haben sich beide so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer weder gefährdet noch behindert werden.

    Allgemeines

    Elektro-Scooter sind elektrisch betriebene Klein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Diese einspurigen Fahrzeuge sind mit einem Trittbrett und einem äußeren Felgendurchmesser von maximal 300 mm ausgestattet und haben keine Sitzvorrichtung.

    Benützung

    Achtung:

    Ist eine Radfahranlage vorhanden, muss diese benützt und eine eventuell vorgeschriebene Fahrtrichtung eingehalten werden.

    Erlaubt ist außerdem das Befahren von

    • Fahrbahnen, auf denen das Radfahren erlaubt ist
    • Fußgängerzonen, wenn es die Behörde erlaubt, mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit sowie
    • Wohnstraßen und Begegnungszonen mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit.

    Verboten ist insbesondere auch,

    • Gehsteige und Gehwege in Längsrichtung zu befahren (generelles Fahrverbot),
    • eine zweite Person auf dem Elektro-Scooter mitfahren zu lassen,
    • Sachen zu transportieren,
      • verboten sind insbesondere Taschen oder Rucksäcke, die auf Lenkgriffen hängen
      • erlaubt sind nur kleinerer Gegenstände wie z.B. Helm, Pannen-Werkzeugset oder Schloss zum Absperren in einem geeigneten Behältnis, das auf einem unbeweglichen Teil des Elektro-Scooter befestigt ist)
    • Anhänger zu ziehen,
    • während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren,
    • ein Alkohollimit von 0,5 Promille zu überschreiten oder
    • in einem von einem Suchtgift beeinträchtigten Zustand zu fahren.

    Alter

    Kinder unter 12 Jahren dürfen mit einem Elektro-Scooter im öffentlichen Verkehr nicht alleine unterwegs sein. Sie müssen von einer Person beaufsichtigt werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. Besitzt die Jugendliche/der Jugendliche einen Radfahrausweis, darf sie/er alleine mit einem Elektro-Scooter unterwegs sein.

    Neu:

    Wer unter 16 Jahre alt ist, muss beim Fahren eines Elektro-Scooters einen Helm tragen (Helmpflicht unter 16).

    Ausrüstung

    Elektro-Scooter sind mit

    • wirksamer Bremsvorrichtung
    • Klingel oder Hupe 
    •  weißen Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach vorne
    •  roten Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach hinten
    •  gelben Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien auf der Seite
    • Blinklichtern auf den Enden der Lenkgriffe, mit
      • gelbem Licht nach vorne und nach hinten und
      • einer Blinkfrequenz von 90 ± 30 Impulsen pro Minute 
    • und bei Dunkelheit und schlechter Sicht zusätzlich mit
      • einem hellleuchtenden Scheinwerfer nach vorne (weißes, ruhendes Licht) und
      • einem roten Rücklicht

    auszurüsten.

    Abstellen

    Elektro-Scooter sind wie Fahrräder so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können.

    Weitere Informationen zum Abstellen von Fahrrädern, die auch für Elektro-Scooter gelten, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. 

    Letzte Aktualisierung: 01.05.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

      Elektro-Scooter

      Hinweis:

      Benützerinnen/Benützer von Elektro-Scootern müssen alle für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften beachten. Wegen der fahrdynamischen Eigenschaften des Elektro-Scooters gelten darüber hinaus einzelne strengere Verhaltensbestimmungen, die Vorrang vor den allgemeinen Vorschriften für Radfahrerinnen/Radfahrer haben. Im Übrigen haben sich beide so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer weder gefährdet noch behindert werden.

      Allgemeines

      Elektro-Scooter sind elektrisch betriebene Klein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Diese einspurigen Fahrzeuge sind mit einem Trittbrett und einem äußeren Felgendurchmesser von maximal 300 mm ausgestattet und haben keine Sitzvorrichtung.

      Benützung

      Achtung:

      Ist eine Radfahranlage vorhanden, muss diese benützt und eine eventuell vorgeschriebene Fahrtrichtung eingehalten werden.

      Erlaubt ist außerdem das Befahren von

      • Fahrbahnen, auf denen das Radfahren erlaubt ist
      • Fußgängerzonen, wenn es die Behörde erlaubt, mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit sowie
      • Wohnstraßen und Begegnungszonen mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit.

      Verboten ist insbesondere auch,

      • Gehsteige und Gehwege in Längsrichtung zu befahren (generelles Fahrverbot),
      • eine zweite Person auf dem Elektro-Scooter mitfahren zu lassen,
      • Sachen zu transportieren,
        • verboten sind insbesondere Taschen oder Rucksäcke, die auf Lenkgriffen hängen
        • erlaubt sind nur kleinerer Gegenstände wie z.B. Helm, Pannen-Werkzeugset oder Schloss zum Absperren in einem geeigneten Behältnis, das auf einem unbeweglichen Teil des Elektro-Scooter befestigt ist)
      • Anhänger zu ziehen,
      • während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren,
      • ein Alkohollimit von 0,5 Promille zu überschreiten oder
      • in einem von einem Suchtgift beeinträchtigten Zustand zu fahren.

      Alter

      Kinder unter 12 Jahren dürfen mit einem Elektro-Scooter im öffentlichen Verkehr nicht alleine unterwegs sein. Sie müssen von einer Person beaufsichtigt werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. Besitzt die Jugendliche/der Jugendliche einen Radfahrausweis, darf sie/er alleine mit einem Elektro-Scooter unterwegs sein.

      Neu:

      Wer unter 16 Jahre alt ist, muss beim Fahren eines Elektro-Scooters einen Helm tragen (Helmpflicht unter 16).

      Ausrüstung

      Elektro-Scooter sind mit

      • wirksamer Bremsvorrichtung
      • Klingel oder Hupe 
      •  weißen Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach vorne
      •  roten Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach hinten
      •  gelben Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien auf der Seite
      • Blinklichtern auf den Enden der Lenkgriffe, mit
        • gelbem Licht nach vorne und nach hinten und
        • einer Blinkfrequenz von 90 ± 30 Impulsen pro Minute 
      • und bei Dunkelheit und schlechter Sicht zusätzlich mit
        • einem hellleuchtenden Scheinwerfer nach vorne (weißes, ruhendes Licht) und
        • einem roten Rücklicht

      auszurüsten.

      Abstellen

      Elektro-Scooter sind wie Fahrräder so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können.

      Weitere Informationen zum Abstellen von Fahrrädern, die auch für Elektro-Scooter gelten, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. 

      Letzte Aktualisierung: 01.05.2026
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        Elektro-Scooter

        Hinweis:

        Benützerinnen/Benützer von Elektro-Scootern müssen alle für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften beachten. Wegen der fahrdynamischen Eigenschaften des Elektro-Scooters gelten darüber hinaus einzelne strengere Verhaltensbestimmungen, die Vorrang vor den allgemeinen Vorschriften für Radfahrerinnen/Radfahrer haben. Im Übrigen haben sich beide so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer weder gefährdet noch behindert werden.

        Allgemeines

        Elektro-Scooter sind elektrisch betriebene Klein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Diese einspurigen Fahrzeuge sind mit einem Trittbrett und einem äußeren Felgendurchmesser von maximal 300 mm ausgestattet und haben keine Sitzvorrichtung.

        Benützung

        Achtung:

        Ist eine Radfahranlage vorhanden, muss diese benützt und eine eventuell vorgeschriebene Fahrtrichtung eingehalten werden.

        Erlaubt ist außerdem das Befahren von

        • Fahrbahnen, auf denen das Radfahren erlaubt ist
        • Fußgängerzonen, wenn es die Behörde erlaubt, mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit sowie
        • Wohnstraßen und Begegnungszonen mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit.

        Verboten ist insbesondere auch,

        • Gehsteige und Gehwege in Längsrichtung zu befahren (generelles Fahrverbot),
        • eine zweite Person auf dem Elektro-Scooter mitfahren zu lassen,
        • Sachen zu transportieren,
          • verboten sind insbesondere Taschen oder Rucksäcke, die auf Lenkgriffen hängen
          • erlaubt sind nur kleinerer Gegenstände wie z.B. Helm, Pannen-Werkzeugset oder Schloss zum Absperren in einem geeigneten Behältnis, das auf einem unbeweglichen Teil des Elektro-Scooter befestigt ist)
        • Anhänger zu ziehen,
        • während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren,
        • ein Alkohollimit von 0,5 Promille zu überschreiten oder
        • in einem von einem Suchtgift beeinträchtigten Zustand zu fahren.

        Alter

        Kinder unter 12 Jahren dürfen mit einem Elektro-Scooter im öffentlichen Verkehr nicht alleine unterwegs sein. Sie müssen von einer Person beaufsichtigt werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. Besitzt die Jugendliche/der Jugendliche einen Radfahrausweis, darf sie/er alleine mit einem Elektro-Scooter unterwegs sein.

        Neu:

        Wer unter 16 Jahre alt ist, muss beim Fahren eines Elektro-Scooters einen Helm tragen (Helmpflicht unter 16).

        Ausrüstung

        Elektro-Scooter sind mit

        • wirksamer Bremsvorrichtung
        • Klingel oder Hupe 
        •  weißen Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach vorne
        •  roten Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach hinten
        •  gelben Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien auf der Seite
        • Blinklichtern auf den Enden der Lenkgriffe, mit
          • gelbem Licht nach vorne und nach hinten und
          • einer Blinkfrequenz von 90 ± 30 Impulsen pro Minute 
        • und bei Dunkelheit und schlechter Sicht zusätzlich mit
          • einem hellleuchtenden Scheinwerfer nach vorne (weißes, ruhendes Licht) und
          • einem roten Rücklicht

        auszurüsten.

        Abstellen

        Elektro-Scooter sind wie Fahrräder so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können.

        Weitere Informationen zum Abstellen von Fahrrädern, die auch für Elektro-Scooter gelten, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. 

        Letzte Aktualisierung: 01.05.2026
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          Elektro-Scooter

          Hinweis:

          Benützerinnen/Benützer von Elektro-Scootern müssen alle für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften beachten. Wegen der fahrdynamischen Eigenschaften des Elektro-Scooters gelten darüber hinaus einzelne strengere Verhaltensbestimmungen, die Vorrang vor den allgemeinen Vorschriften für Radfahrerinnen/Radfahrer haben. Im Übrigen haben sich beide so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer weder gefährdet noch behindert werden.

          Allgemeines

          Elektro-Scooter sind elektrisch betriebene Klein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Diese einspurigen Fahrzeuge sind mit einem Trittbrett und einem äußeren Felgendurchmesser von maximal 300 mm ausgestattet und haben keine Sitzvorrichtung.

          Benützung

          Achtung:

          Ist eine Radfahranlage vorhanden, muss diese benützt und eine eventuell vorgeschriebene Fahrtrichtung eingehalten werden.

          Erlaubt ist außerdem das Befahren von

          • Fahrbahnen, auf denen das Radfahren erlaubt ist
          • Fußgängerzonen, wenn es die Behörde erlaubt, mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit sowie
          • Wohnstraßen und Begegnungszonen mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit.

          Verboten ist insbesondere auch,

          • Gehsteige und Gehwege in Längsrichtung zu befahren (generelles Fahrverbot),
          • eine zweite Person auf dem Elektro-Scooter mitfahren zu lassen,
          • Sachen zu transportieren,
            • verboten sind insbesondere Taschen oder Rucksäcke, die auf Lenkgriffen hängen
            • erlaubt sind nur kleinerer Gegenstände wie z.B. Helm, Pannen-Werkzeugset oder Schloss zum Absperren in einem geeigneten Behältnis, das auf einem unbeweglichen Teil des Elektro-Scooter befestigt ist)
          • Anhänger zu ziehen,
          • während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren,
          • ein Alkohollimit von 0,5 Promille zu überschreiten oder
          • in einem von einem Suchtgift beeinträchtigten Zustand zu fahren.

          Alter

          Kinder unter 12 Jahren dürfen mit einem Elektro-Scooter im öffentlichen Verkehr nicht alleine unterwegs sein. Sie müssen von einer Person beaufsichtigt werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. Besitzt die Jugendliche/der Jugendliche einen Radfahrausweis, darf sie/er alleine mit einem Elektro-Scooter unterwegs sein.

          Neu:

          Wer unter 16 Jahre alt ist, muss beim Fahren eines Elektro-Scooters einen Helm tragen (Helmpflicht unter 16).

          Ausrüstung

          Elektro-Scooter sind mit

          • wirksamer Bremsvorrichtung
          • Klingel oder Hupe 
          •  weißen Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach vorne
          •  roten Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach hinten
          •  gelben Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien auf der Seite
          • Blinklichtern auf den Enden der Lenkgriffe, mit
            • gelbem Licht nach vorne und nach hinten und
            • einer Blinkfrequenz von 90 ± 30 Impulsen pro Minute 
          • und bei Dunkelheit und schlechter Sicht zusätzlich mit
            • einem hellleuchtenden Scheinwerfer nach vorne (weißes, ruhendes Licht) und
            • einem roten Rücklicht

          auszurüsten.

          Abstellen

          Elektro-Scooter sind wie Fahrräder so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können.

          Weitere Informationen zum Abstellen von Fahrrädern, die auch für Elektro-Scooter gelten, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. 

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            Elektro-Scooter

            Hinweis:

            Benützerinnen/Benützer von Elektro-Scootern müssen alle für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften beachten. Wegen der fahrdynamischen Eigenschaften des Elektro-Scooters gelten darüber hinaus einzelne strengere Verhaltensbestimmungen, die Vorrang vor den allgemeinen Vorschriften für Radfahrerinnen/Radfahrer haben. Im Übrigen haben sich beide so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer weder gefährdet noch behindert werden.

            Allgemeines

            Elektro-Scooter sind elektrisch betriebene Klein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Diese einspurigen Fahrzeuge sind mit einem Trittbrett und einem äußeren Felgendurchmesser von maximal 300 mm ausgestattet und haben keine Sitzvorrichtung.

            Benützung

            Achtung:

            Ist eine Radfahranlage vorhanden, muss diese benützt und eine eventuell vorgeschriebene Fahrtrichtung eingehalten werden.

            Erlaubt ist außerdem das Befahren von

            • Fahrbahnen, auf denen das Radfahren erlaubt ist
            • Fußgängerzonen, wenn es die Behörde erlaubt, mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit sowie
            • Wohnstraßen und Begegnungszonen mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit.

            Verboten ist insbesondere auch,

            • Gehsteige und Gehwege in Längsrichtung zu befahren (generelles Fahrverbot),
            • eine zweite Person auf dem Elektro-Scooter mitfahren zu lassen,
            • Sachen zu transportieren,
              • verboten sind insbesondere Taschen oder Rucksäcke, die auf Lenkgriffen hängen
              • erlaubt sind nur kleinerer Gegenstände wie z.B. Helm, Pannen-Werkzeugset oder Schloss zum Absperren in einem geeigneten Behältnis, das auf einem unbeweglichen Teil des Elektro-Scooter befestigt ist)
            • Anhänger zu ziehen,
            • während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren,
            • ein Alkohollimit von 0,5 Promille zu überschreiten oder
            • in einem von einem Suchtgift beeinträchtigten Zustand zu fahren.

            Alter

            Kinder unter 12 Jahren dürfen mit einem Elektro-Scooter im öffentlichen Verkehr nicht alleine unterwegs sein. Sie müssen von einer Person beaufsichtigt werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. Besitzt die Jugendliche/der Jugendliche einen Radfahrausweis, darf sie/er alleine mit einem Elektro-Scooter unterwegs sein.

            Neu:

            Wer unter 16 Jahre alt ist, muss beim Fahren eines Elektro-Scooters einen Helm tragen (Helmpflicht unter 16).

            Ausrüstung

            Elektro-Scooter sind mit

            • wirksamer Bremsvorrichtung
            • Klingel oder Hupe 
            •  weißen Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach vorne
            •  roten Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach hinten
            •  gelben Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien auf der Seite
            • Blinklichtern auf den Enden der Lenkgriffe, mit
              • gelbem Licht nach vorne und nach hinten und
              • einer Blinkfrequenz von 90 ± 30 Impulsen pro Minute 
            • und bei Dunkelheit und schlechter Sicht zusätzlich mit
              • einem hellleuchtenden Scheinwerfer nach vorne (weißes, ruhendes Licht) und
              • einem roten Rücklicht

            auszurüsten.

            Abstellen

            Elektro-Scooter sind wie Fahrräder so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können.

            Weitere Informationen zum Abstellen von Fahrrädern, die auch für Elektro-Scooter gelten, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. 

            Letzte Aktualisierung: 01.05.2026
            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

              Elektro-Scooter

              Hinweis:

              Benützerinnen/Benützer von Elektro-Scootern müssen alle für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften beachten. Wegen der fahrdynamischen Eigenschaften des Elektro-Scooters gelten darüber hinaus einzelne strengere Verhaltensbestimmungen, die Vorrang vor den allgemeinen Vorschriften für Radfahrerinnen/Radfahrer haben. Im Übrigen haben sich beide so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer weder gefährdet noch behindert werden.

              Allgemeines

              Elektro-Scooter sind elektrisch betriebene Klein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Diese einspurigen Fahrzeuge sind mit einem Trittbrett und einem äußeren Felgendurchmesser von maximal 300 mm ausgestattet und haben keine Sitzvorrichtung.

              Benützung

              Achtung:

              Ist eine Radfahranlage vorhanden, muss diese benützt und eine eventuell vorgeschriebene Fahrtrichtung eingehalten werden.

              Erlaubt ist außerdem das Befahren von

              • Fahrbahnen, auf denen das Radfahren erlaubt ist
              • Fußgängerzonen, wenn es die Behörde erlaubt, mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit sowie
              • Wohnstraßen und Begegnungszonen mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit.

              Verboten ist insbesondere auch,

              • Gehsteige und Gehwege in Längsrichtung zu befahren (generelles Fahrverbot),
              • eine zweite Person auf dem Elektro-Scooter mitfahren zu lassen,
              • Sachen zu transportieren,
                • verboten sind insbesondere Taschen oder Rucksäcke, die auf Lenkgriffen hängen
                • erlaubt sind nur kleinerer Gegenstände wie z.B. Helm, Pannen-Werkzeugset oder Schloss zum Absperren in einem geeigneten Behältnis, das auf einem unbeweglichen Teil des Elektro-Scooter befestigt ist)
              • Anhänger zu ziehen,
              • während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren,
              • ein Alkohollimit von 0,5 Promille zu überschreiten oder
              • in einem von einem Suchtgift beeinträchtigten Zustand zu fahren.

              Alter

              Kinder unter 12 Jahren dürfen mit einem Elektro-Scooter im öffentlichen Verkehr nicht alleine unterwegs sein. Sie müssen von einer Person beaufsichtigt werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. Besitzt die Jugendliche/der Jugendliche einen Radfahrausweis, darf sie/er alleine mit einem Elektro-Scooter unterwegs sein.

              Neu:

              Wer unter 16 Jahre alt ist, muss beim Fahren eines Elektro-Scooters einen Helm tragen (Helmpflicht unter 16).

              Ausrüstung

              Elektro-Scooter sind mit

              • wirksamer Bremsvorrichtung
              • Klingel oder Hupe 
              •  weißen Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach vorne
              •  roten Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach hinten
              •  gelben Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien auf der Seite
              • Blinklichtern auf den Enden der Lenkgriffe, mit
                • gelbem Licht nach vorne und nach hinten und
                • einer Blinkfrequenz von 90 ± 30 Impulsen pro Minute 
              • und bei Dunkelheit und schlechter Sicht zusätzlich mit
                • einem hellleuchtenden Scheinwerfer nach vorne (weißes, ruhendes Licht) und
                • einem roten Rücklicht

              auszurüsten.

              Abstellen

              Elektro-Scooter sind wie Fahrräder so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können.

              Weitere Informationen zum Abstellen von Fahrrädern, die auch für Elektro-Scooter gelten, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. 

              Letzte Aktualisierung: 01.05.2026
              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                Elektro-Scooter

                Hinweis:

                Benützerinnen/Benützer von Elektro-Scootern müssen alle für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften beachten. Wegen der fahrdynamischen Eigenschaften des Elektro-Scooters gelten darüber hinaus einzelne strengere Verhaltensbestimmungen, die Vorrang vor den allgemeinen Vorschriften für Radfahrerinnen/Radfahrer haben. Im Übrigen haben sich beide so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer weder gefährdet noch behindert werden.

                Allgemeines

                Elektro-Scooter sind elektrisch betriebene Klein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Diese einspurigen Fahrzeuge sind mit einem Trittbrett und einem äußeren Felgendurchmesser von maximal 300 mm ausgestattet und haben keine Sitzvorrichtung.

                Benützung

                Achtung:

                Ist eine Radfahranlage vorhanden, muss diese benützt und eine eventuell vorgeschriebene Fahrtrichtung eingehalten werden.

                Erlaubt ist außerdem das Befahren von

                • Fahrbahnen, auf denen das Radfahren erlaubt ist
                • Fußgängerzonen, wenn es die Behörde erlaubt, mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit sowie
                • Wohnstraßen und Begegnungszonen mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit.

                Verboten ist insbesondere auch,

                • Gehsteige und Gehwege in Längsrichtung zu befahren (generelles Fahrverbot),
                • eine zweite Person auf dem Elektro-Scooter mitfahren zu lassen,
                • Sachen zu transportieren,
                  • verboten sind insbesondere Taschen oder Rucksäcke, die auf Lenkgriffen hängen
                  • erlaubt sind nur kleinerer Gegenstände wie z.B. Helm, Pannen-Werkzeugset oder Schloss zum Absperren in einem geeigneten Behältnis, das auf einem unbeweglichen Teil des Elektro-Scooter befestigt ist)
                • Anhänger zu ziehen,
                • während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren,
                • ein Alkohollimit von 0,5 Promille zu überschreiten oder
                • in einem von einem Suchtgift beeinträchtigten Zustand zu fahren.

                Alter

                Kinder unter 12 Jahren dürfen mit einem Elektro-Scooter im öffentlichen Verkehr nicht alleine unterwegs sein. Sie müssen von einer Person beaufsichtigt werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. Besitzt die Jugendliche/der Jugendliche einen Radfahrausweis, darf sie/er alleine mit einem Elektro-Scooter unterwegs sein.

                Neu:

                Wer unter 16 Jahre alt ist, muss beim Fahren eines Elektro-Scooters einen Helm tragen (Helmpflicht unter 16).

                Ausrüstung

                Elektro-Scooter sind mit

                • wirksamer Bremsvorrichtung
                • Klingel oder Hupe 
                •  weißen Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach vorne
                •  roten Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach hinten
                •  gelben Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien auf der Seite
                • Blinklichtern auf den Enden der Lenkgriffe, mit
                  • gelbem Licht nach vorne und nach hinten und
                  • einer Blinkfrequenz von 90 ± 30 Impulsen pro Minute 
                • und bei Dunkelheit und schlechter Sicht zusätzlich mit
                  • einem hellleuchtenden Scheinwerfer nach vorne (weißes, ruhendes Licht) und
                  • einem roten Rücklicht

                auszurüsten.

                Abstellen

                Elektro-Scooter sind wie Fahrräder so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können.

                Weitere Informationen zum Abstellen von Fahrrädern, die auch für Elektro-Scooter gelten, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. 

                Letzte Aktualisierung: 01.05.2026
                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                  Elektro-Scooter

                  Hinweis:

                  Benützerinnen/Benützer von Elektro-Scootern müssen alle für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften beachten. Wegen der fahrdynamischen Eigenschaften des Elektro-Scooters gelten darüber hinaus einzelne strengere Verhaltensbestimmungen, die Vorrang vor den allgemeinen Vorschriften für Radfahrerinnen/Radfahrer haben. Im Übrigen haben sich beide so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer weder gefährdet noch behindert werden.

                  Allgemeines

                  Elektro-Scooter sind elektrisch betriebene Klein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Diese einspurigen Fahrzeuge sind mit einem Trittbrett und einem äußeren Felgendurchmesser von maximal 300 mm ausgestattet und haben keine Sitzvorrichtung.

                  Benützung

                  Achtung:

                  Ist eine Radfahranlage vorhanden, muss diese benützt und eine eventuell vorgeschriebene Fahrtrichtung eingehalten werden.

                  Erlaubt ist außerdem das Befahren von

                  • Fahrbahnen, auf denen das Radfahren erlaubt ist
                  • Fußgängerzonen, wenn es die Behörde erlaubt, mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit sowie
                  • Wohnstraßen und Begegnungszonen mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit.

                  Verboten ist insbesondere auch,

                  • Gehsteige und Gehwege in Längsrichtung zu befahren (generelles Fahrverbot),
                  • eine zweite Person auf dem Elektro-Scooter mitfahren zu lassen,
                  • Sachen zu transportieren,
                    • verboten sind insbesondere Taschen oder Rucksäcke, die auf Lenkgriffen hängen
                    • erlaubt sind nur kleinerer Gegenstände wie z.B. Helm, Pannen-Werkzeugset oder Schloss zum Absperren in einem geeigneten Behältnis, das auf einem unbeweglichen Teil des Elektro-Scooter befestigt ist)
                  • Anhänger zu ziehen,
                  • während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren,
                  • ein Alkohollimit von 0,5 Promille zu überschreiten oder
                  • in einem von einem Suchtgift beeinträchtigten Zustand zu fahren.

                  Alter

                  Kinder unter 12 Jahren dürfen mit einem Elektro-Scooter im öffentlichen Verkehr nicht alleine unterwegs sein. Sie müssen von einer Person beaufsichtigt werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. Besitzt die Jugendliche/der Jugendliche einen Radfahrausweis, darf sie/er alleine mit einem Elektro-Scooter unterwegs sein.

                  Neu:

                  Wer unter 16 Jahre alt ist, muss beim Fahren eines Elektro-Scooters einen Helm tragen (Helmpflicht unter 16).

                  Ausrüstung

                  Elektro-Scooter sind mit

                  • wirksamer Bremsvorrichtung
                  • Klingel oder Hupe 
                  •  weißen Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach vorne
                  •  roten Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach hinten
                  •  gelben Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien auf der Seite
                  • Blinklichtern auf den Enden der Lenkgriffe, mit
                    • gelbem Licht nach vorne und nach hinten und
                    • einer Blinkfrequenz von 90 ± 30 Impulsen pro Minute 
                  • und bei Dunkelheit und schlechter Sicht zusätzlich mit
                    • einem hellleuchtenden Scheinwerfer nach vorne (weißes, ruhendes Licht) und
                    • einem roten Rücklicht

                  auszurüsten.

                  Abstellen

                  Elektro-Scooter sind wie Fahrräder so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können.

                  Weitere Informationen zum Abstellen von Fahrrädern, die auch für Elektro-Scooter gelten, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. 

                  Letzte Aktualisierung: 01.05.2026
                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                    Elektro-Scooter

                    Hinweis:

                    Benützerinnen/Benützer von Elektro-Scootern müssen alle für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften beachten. Wegen der fahrdynamischen Eigenschaften des Elektro-Scooters gelten darüber hinaus einzelne strengere Verhaltensbestimmungen, die Vorrang vor den allgemeinen Vorschriften für Radfahrerinnen/Radfahrer haben. Im Übrigen haben sich beide so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer weder gefährdet noch behindert werden.

                    Allgemeines

                    Elektro-Scooter sind elektrisch betriebene Klein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Diese einspurigen Fahrzeuge sind mit einem Trittbrett und einem äußeren Felgendurchmesser von maximal 300 mm ausgestattet und haben keine Sitzvorrichtung.

                    Benützung

                    Achtung:

                    Ist eine Radfahranlage vorhanden, muss diese benützt und eine eventuell vorgeschriebene Fahrtrichtung eingehalten werden.

                    Erlaubt ist außerdem das Befahren von

                    • Fahrbahnen, auf denen das Radfahren erlaubt ist
                    • Fußgängerzonen, wenn es die Behörde erlaubt, mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit sowie
                    • Wohnstraßen und Begegnungszonen mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit.

                    Verboten ist insbesondere auch,

                    • Gehsteige und Gehwege in Längsrichtung zu befahren (generelles Fahrverbot),
                    • eine zweite Person auf dem Elektro-Scooter mitfahren zu lassen,
                    • Sachen zu transportieren,
                      • verboten sind insbesondere Taschen oder Rucksäcke, die auf Lenkgriffen hängen
                      • erlaubt sind nur kleinerer Gegenstände wie z.B. Helm, Pannen-Werkzeugset oder Schloss zum Absperren in einem geeigneten Behältnis, das auf einem unbeweglichen Teil des Elektro-Scooter befestigt ist)
                    • Anhänger zu ziehen,
                    • während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren,
                    • ein Alkohollimit von 0,5 Promille zu überschreiten oder
                    • in einem von einem Suchtgift beeinträchtigten Zustand zu fahren.

                    Alter

                    Kinder unter 12 Jahren dürfen mit einem Elektro-Scooter im öffentlichen Verkehr nicht alleine unterwegs sein. Sie müssen von einer Person beaufsichtigt werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. Besitzt die Jugendliche/der Jugendliche einen Radfahrausweis, darf sie/er alleine mit einem Elektro-Scooter unterwegs sein.

                    Neu:

                    Wer unter 16 Jahre alt ist, muss beim Fahren eines Elektro-Scooters einen Helm tragen (Helmpflicht unter 16).

                    Ausrüstung

                    Elektro-Scooter sind mit

                    • wirksamer Bremsvorrichtung
                    • Klingel oder Hupe 
                    •  weißen Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach vorne
                    •  roten Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach hinten
                    •  gelben Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien auf der Seite
                    • Blinklichtern auf den Enden der Lenkgriffe, mit
                      • gelbem Licht nach vorne und nach hinten und
                      • einer Blinkfrequenz von 90 ± 30 Impulsen pro Minute 
                    • und bei Dunkelheit und schlechter Sicht zusätzlich mit
                      • einem hellleuchtenden Scheinwerfer nach vorne (weißes, ruhendes Licht) und
                      • einem roten Rücklicht

                    auszurüsten.

                    Abstellen

                    Elektro-Scooter sind wie Fahrräder so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können.

                    Weitere Informationen zum Abstellen von Fahrrädern, die auch für Elektro-Scooter gelten, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. 

                    Letzte Aktualisierung: 01.05.2026
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                      Elektro-Scooter

                      Hinweis:

                      Benützerinnen/Benützer von Elektro-Scootern müssen alle für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften beachten. Wegen der fahrdynamischen Eigenschaften des Elektro-Scooters gelten darüber hinaus einzelne strengere Verhaltensbestimmungen, die Vorrang vor den allgemeinen Vorschriften für Radfahrerinnen/Radfahrer haben. Im Übrigen haben sich beide so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer weder gefährdet noch behindert werden.

                      Allgemeines

                      Elektro-Scooter sind elektrisch betriebene Klein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Diese einspurigen Fahrzeuge sind mit einem Trittbrett und einem äußeren Felgendurchmesser von maximal 300 mm ausgestattet und haben keine Sitzvorrichtung.

                      Benützung

                      Achtung:

                      Ist eine Radfahranlage vorhanden, muss diese benützt und eine eventuell vorgeschriebene Fahrtrichtung eingehalten werden.

                      Erlaubt ist außerdem das Befahren von

                      • Fahrbahnen, auf denen das Radfahren erlaubt ist
                      • Fußgängerzonen, wenn es die Behörde erlaubt, mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit sowie
                      • Wohnstraßen und Begegnungszonen mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit.

                      Verboten ist insbesondere auch,

                      • Gehsteige und Gehwege in Längsrichtung zu befahren (generelles Fahrverbot),
                      • eine zweite Person auf dem Elektro-Scooter mitfahren zu lassen,
                      • Sachen zu transportieren,
                        • verboten sind insbesondere Taschen oder Rucksäcke, die auf Lenkgriffen hängen
                        • erlaubt sind nur kleinerer Gegenstände wie z.B. Helm, Pannen-Werkzeugset oder Schloss zum Absperren in einem geeigneten Behältnis, das auf einem unbeweglichen Teil des Elektro-Scooter befestigt ist)
                      • Anhänger zu ziehen,
                      • während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren,
                      • ein Alkohollimit von 0,5 Promille zu überschreiten oder
                      • in einem von einem Suchtgift beeinträchtigten Zustand zu fahren.

                      Alter

                      Kinder unter 12 Jahren dürfen mit einem Elektro-Scooter im öffentlichen Verkehr nicht alleine unterwegs sein. Sie müssen von einer Person beaufsichtigt werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. Besitzt die Jugendliche/der Jugendliche einen Radfahrausweis, darf sie/er alleine mit einem Elektro-Scooter unterwegs sein.

                      Neu:

                      Wer unter 16 Jahre alt ist, muss beim Fahren eines Elektro-Scooters einen Helm tragen (Helmpflicht unter 16).

                      Ausrüstung

                      Elektro-Scooter sind mit

                      • wirksamer Bremsvorrichtung
                      • Klingel oder Hupe 
                      •  weißen Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach vorne
                      •  roten Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach hinten
                      •  gelben Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien auf der Seite
                      • Blinklichtern auf den Enden der Lenkgriffe, mit
                        • gelbem Licht nach vorne und nach hinten und
                        • einer Blinkfrequenz von 90 ± 30 Impulsen pro Minute 
                      • und bei Dunkelheit und schlechter Sicht zusätzlich mit
                        • einem hellleuchtenden Scheinwerfer nach vorne (weißes, ruhendes Licht) und
                        • einem roten Rücklicht

                      auszurüsten.

                      Abstellen

                      Elektro-Scooter sind wie Fahrräder so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können.

                      Weitere Informationen zum Abstellen von Fahrrädern, die auch für Elektro-Scooter gelten, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. 

                      Letzte Aktualisierung: 01.05.2026
                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                        Elektro-Scooter

                        Hinweis:

                        Benützerinnen/Benützer von Elektro-Scootern müssen alle für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften beachten. Wegen der fahrdynamischen Eigenschaften des Elektro-Scooters gelten darüber hinaus einzelne strengere Verhaltensbestimmungen, die Vorrang vor den allgemeinen Vorschriften für Radfahrerinnen/Radfahrer haben. Im Übrigen haben sich beide so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer weder gefährdet noch behindert werden.

                        Allgemeines

                        Elektro-Scooter sind elektrisch betriebene Klein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Diese einspurigen Fahrzeuge sind mit einem Trittbrett und einem äußeren Felgendurchmesser von maximal 300 mm ausgestattet und haben keine Sitzvorrichtung.

                        Benützung

                        Achtung:

                        Ist eine Radfahranlage vorhanden, muss diese benützt und eine eventuell vorgeschriebene Fahrtrichtung eingehalten werden.

                        Erlaubt ist außerdem das Befahren von

                        • Fahrbahnen, auf denen das Radfahren erlaubt ist
                        • Fußgängerzonen, wenn es die Behörde erlaubt, mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit sowie
                        • Wohnstraßen und Begegnungszonen mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit.

                        Verboten ist insbesondere auch,

                        • Gehsteige und Gehwege in Längsrichtung zu befahren (generelles Fahrverbot),
                        • eine zweite Person auf dem Elektro-Scooter mitfahren zu lassen,
                        • Sachen zu transportieren,
                          • verboten sind insbesondere Taschen oder Rucksäcke, die auf Lenkgriffen hängen
                          • erlaubt sind nur kleinerer Gegenstände wie z.B. Helm, Pannen-Werkzeugset oder Schloss zum Absperren in einem geeigneten Behältnis, das auf einem unbeweglichen Teil des Elektro-Scooter befestigt ist)
                        • Anhänger zu ziehen,
                        • während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren,
                        • ein Alkohollimit von 0,5 Promille zu überschreiten oder
                        • in einem von einem Suchtgift beeinträchtigten Zustand zu fahren.

                        Alter

                        Kinder unter 12 Jahren dürfen mit einem Elektro-Scooter im öffentlichen Verkehr nicht alleine unterwegs sein. Sie müssen von einer Person beaufsichtigt werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. Besitzt die Jugendliche/der Jugendliche einen Radfahrausweis, darf sie/er alleine mit einem Elektro-Scooter unterwegs sein.

                        Neu:

                        Wer unter 16 Jahre alt ist, muss beim Fahren eines Elektro-Scooters einen Helm tragen (Helmpflicht unter 16).

                        Ausrüstung

                        Elektro-Scooter sind mit

                        • wirksamer Bremsvorrichtung
                        • Klingel oder Hupe 
                        •  weißen Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach vorne
                        •  roten Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach hinten
                        •  gelben Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien auf der Seite
                        • Blinklichtern auf den Enden der Lenkgriffe, mit
                          • gelbem Licht nach vorne und nach hinten und
                          • einer Blinkfrequenz von 90 ± 30 Impulsen pro Minute 
                        • und bei Dunkelheit und schlechter Sicht zusätzlich mit
                          • einem hellleuchtenden Scheinwerfer nach vorne (weißes, ruhendes Licht) und
                          • einem roten Rücklicht

                        auszurüsten.

                        Abstellen

                        Elektro-Scooter sind wie Fahrräder so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können.

                        Weitere Informationen zum Abstellen von Fahrrädern, die auch für Elektro-Scooter gelten, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. 

                        Letzte Aktualisierung: 01.05.2026
                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                          Elektro-Scooter

                          Hinweis:

                          Benützerinnen/Benützer von Elektro-Scootern müssen alle für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften beachten. Wegen der fahrdynamischen Eigenschaften des Elektro-Scooters gelten darüber hinaus einzelne strengere Verhaltensbestimmungen, die Vorrang vor den allgemeinen Vorschriften für Radfahrerinnen/Radfahrer haben. Im Übrigen haben sich beide so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer weder gefährdet noch behindert werden.

                          Allgemeines

                          Elektro-Scooter sind elektrisch betriebene Klein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Diese einspurigen Fahrzeuge sind mit einem Trittbrett und einem äußeren Felgendurchmesser von maximal 300 mm ausgestattet und haben keine Sitzvorrichtung.

                          Benützung

                          Achtung:

                          Ist eine Radfahranlage vorhanden, muss diese benützt und eine eventuell vorgeschriebene Fahrtrichtung eingehalten werden.

                          Erlaubt ist außerdem das Befahren von

                          • Fahrbahnen, auf denen das Radfahren erlaubt ist
                          • Fußgängerzonen, wenn es die Behörde erlaubt, mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit sowie
                          • Wohnstraßen und Begegnungszonen mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit.

                          Verboten ist insbesondere auch,

                          • Gehsteige und Gehwege in Längsrichtung zu befahren (generelles Fahrverbot),
                          • eine zweite Person auf dem Elektro-Scooter mitfahren zu lassen,
                          • Sachen zu transportieren,
                            • verboten sind insbesondere Taschen oder Rucksäcke, die auf Lenkgriffen hängen
                            • erlaubt sind nur kleinerer Gegenstände wie z.B. Helm, Pannen-Werkzeugset oder Schloss zum Absperren in einem geeigneten Behältnis, das auf einem unbeweglichen Teil des Elektro-Scooter befestigt ist)
                          • Anhänger zu ziehen,
                          • während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren,
                          • ein Alkohollimit von 0,5 Promille zu überschreiten oder
                          • in einem von einem Suchtgift beeinträchtigten Zustand zu fahren.

                          Alter

                          Kinder unter 12 Jahren dürfen mit einem Elektro-Scooter im öffentlichen Verkehr nicht alleine unterwegs sein. Sie müssen von einer Person beaufsichtigt werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. Besitzt die Jugendliche/der Jugendliche einen Radfahrausweis, darf sie/er alleine mit einem Elektro-Scooter unterwegs sein.

                          Neu:

                          Wer unter 16 Jahre alt ist, muss beim Fahren eines Elektro-Scooters einen Helm tragen (Helmpflicht unter 16).

                          Ausrüstung

                          Elektro-Scooter sind mit

                          • wirksamer Bremsvorrichtung
                          • Klingel oder Hupe 
                          •  weißen Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach vorne
                          •  roten Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach hinten
                          •  gelben Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien auf der Seite
                          • Blinklichtern auf den Enden der Lenkgriffe, mit
                            • gelbem Licht nach vorne und nach hinten und
                            • einer Blinkfrequenz von 90 ± 30 Impulsen pro Minute 
                          • und bei Dunkelheit und schlechter Sicht zusätzlich mit
                            • einem hellleuchtenden Scheinwerfer nach vorne (weißes, ruhendes Licht) und
                            • einem roten Rücklicht

                          auszurüsten.

                          Abstellen

                          Elektro-Scooter sind wie Fahrräder so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können.

                          Weitere Informationen zum Abstellen von Fahrrädern, die auch für Elektro-Scooter gelten, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. 

                          Letzte Aktualisierung: 01.05.2026
                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                            Elektro-Scooter

                            Hinweis:

                            Benützerinnen/Benützer von Elektro-Scootern müssen alle für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften beachten. Wegen der fahrdynamischen Eigenschaften des Elektro-Scooters gelten darüber hinaus einzelne strengere Verhaltensbestimmungen, die Vorrang vor den allgemeinen Vorschriften für Radfahrerinnen/Radfahrer haben. Im Übrigen haben sich beide so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer weder gefährdet noch behindert werden.

                            Allgemeines

                            Elektro-Scooter sind elektrisch betriebene Klein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Diese einspurigen Fahrzeuge sind mit einem Trittbrett und einem äußeren Felgendurchmesser von maximal 300 mm ausgestattet und haben keine Sitzvorrichtung.

                            Benützung

                            Achtung:

                            Ist eine Radfahranlage vorhanden, muss diese benützt und eine eventuell vorgeschriebene Fahrtrichtung eingehalten werden.

                            Erlaubt ist außerdem das Befahren von

                            • Fahrbahnen, auf denen das Radfahren erlaubt ist
                            • Fußgängerzonen, wenn es die Behörde erlaubt, mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit sowie
                            • Wohnstraßen und Begegnungszonen mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit.

                            Verboten ist insbesondere auch,

                            • Gehsteige und Gehwege in Längsrichtung zu befahren (generelles Fahrverbot),
                            • eine zweite Person auf dem Elektro-Scooter mitfahren zu lassen,
                            • Sachen zu transportieren,
                              • verboten sind insbesondere Taschen oder Rucksäcke, die auf Lenkgriffen hängen
                              • erlaubt sind nur kleinerer Gegenstände wie z.B. Helm, Pannen-Werkzeugset oder Schloss zum Absperren in einem geeigneten Behältnis, das auf einem unbeweglichen Teil des Elektro-Scooter befestigt ist)
                            • Anhänger zu ziehen,
                            • während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren,
                            • ein Alkohollimit von 0,5 Promille zu überschreiten oder
                            • in einem von einem Suchtgift beeinträchtigten Zustand zu fahren.

                            Alter

                            Kinder unter 12 Jahren dürfen mit einem Elektro-Scooter im öffentlichen Verkehr nicht alleine unterwegs sein. Sie müssen von einer Person beaufsichtigt werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. Besitzt die Jugendliche/der Jugendliche einen Radfahrausweis, darf sie/er alleine mit einem Elektro-Scooter unterwegs sein.

                            Neu:

                            Wer unter 16 Jahre alt ist, muss beim Fahren eines Elektro-Scooters einen Helm tragen (Helmpflicht unter 16).

                            Ausrüstung

                            Elektro-Scooter sind mit

                            • wirksamer Bremsvorrichtung
                            • Klingel oder Hupe 
                            •  weißen Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach vorne
                            •  roten Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach hinten
                            •  gelben Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien auf der Seite
                            • Blinklichtern auf den Enden der Lenkgriffe, mit
                              • gelbem Licht nach vorne und nach hinten und
                              • einer Blinkfrequenz von 90 ± 30 Impulsen pro Minute 
                            • und bei Dunkelheit und schlechter Sicht zusätzlich mit
                              • einem hellleuchtenden Scheinwerfer nach vorne (weißes, ruhendes Licht) und
                              • einem roten Rücklicht

                            auszurüsten.

                            Abstellen

                            Elektro-Scooter sind wie Fahrräder so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können.

                            Weitere Informationen zum Abstellen von Fahrrädern, die auch für Elektro-Scooter gelten, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. 

                            Letzte Aktualisierung: 01.05.2026
                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                              Elektro-Scooter

                              Hinweis:

                              Benützerinnen/Benützer von Elektro-Scootern müssen alle für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften beachten. Wegen der fahrdynamischen Eigenschaften des Elektro-Scooters gelten darüber hinaus einzelne strengere Verhaltensbestimmungen, die Vorrang vor den allgemeinen Vorschriften für Radfahrerinnen/Radfahrer haben. Im Übrigen haben sich beide so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer weder gefährdet noch behindert werden.

                              Allgemeines

                              Elektro-Scooter sind elektrisch betriebene Klein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Diese einspurigen Fahrzeuge sind mit einem Trittbrett und einem äußeren Felgendurchmesser von maximal 300 mm ausgestattet und haben keine Sitzvorrichtung.

                              Benützung

                              Achtung:

                              Ist eine Radfahranlage vorhanden, muss diese benützt und eine eventuell vorgeschriebene Fahrtrichtung eingehalten werden.

                              Erlaubt ist außerdem das Befahren von

                              • Fahrbahnen, auf denen das Radfahren erlaubt ist
                              • Fußgängerzonen, wenn es die Behörde erlaubt, mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit sowie
                              • Wohnstraßen und Begegnungszonen mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit.

                              Verboten ist insbesondere auch,

                              • Gehsteige und Gehwege in Längsrichtung zu befahren (generelles Fahrverbot),
                              • eine zweite Person auf dem Elektro-Scooter mitfahren zu lassen,
                              • Sachen zu transportieren,
                                • verboten sind insbesondere Taschen oder Rucksäcke, die auf Lenkgriffen hängen
                                • erlaubt sind nur kleinerer Gegenstände wie z.B. Helm, Pannen-Werkzeugset oder Schloss zum Absperren in einem geeigneten Behältnis, das auf einem unbeweglichen Teil des Elektro-Scooter befestigt ist)
                              • Anhänger zu ziehen,
                              • während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren,
                              • ein Alkohollimit von 0,5 Promille zu überschreiten oder
                              • in einem von einem Suchtgift beeinträchtigten Zustand zu fahren.

                              Alter

                              Kinder unter 12 Jahren dürfen mit einem Elektro-Scooter im öffentlichen Verkehr nicht alleine unterwegs sein. Sie müssen von einer Person beaufsichtigt werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. Besitzt die Jugendliche/der Jugendliche einen Radfahrausweis, darf sie/er alleine mit einem Elektro-Scooter unterwegs sein.

                              Neu:

                              Wer unter 16 Jahre alt ist, muss beim Fahren eines Elektro-Scooters einen Helm tragen (Helmpflicht unter 16).

                              Ausrüstung

                              Elektro-Scooter sind mit

                              • wirksamer Bremsvorrichtung
                              • Klingel oder Hupe 
                              •  weißen Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach vorne
                              •  roten Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach hinten
                              •  gelben Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien auf der Seite
                              • Blinklichtern auf den Enden der Lenkgriffe, mit
                                • gelbem Licht nach vorne und nach hinten und
                                • einer Blinkfrequenz von 90 ± 30 Impulsen pro Minute 
                              • und bei Dunkelheit und schlechter Sicht zusätzlich mit
                                • einem hellleuchtenden Scheinwerfer nach vorne (weißes, ruhendes Licht) und
                                • einem roten Rücklicht

                              auszurüsten.

                              Abstellen

                              Elektro-Scooter sind wie Fahrräder so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können.

                              Weitere Informationen zum Abstellen von Fahrrädern, die auch für Elektro-Scooter gelten, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. 

                              Letzte Aktualisierung: 01.05.2026
                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                Elektro-Scooter

                                Hinweis:

                                Benützerinnen/Benützer von Elektro-Scootern müssen alle für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften beachten. Wegen der fahrdynamischen Eigenschaften des Elektro-Scooters gelten darüber hinaus einzelne strengere Verhaltensbestimmungen, die Vorrang vor den allgemeinen Vorschriften für Radfahrerinnen/Radfahrer haben. Im Übrigen haben sich beide so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer weder gefährdet noch behindert werden.

                                Allgemeines

                                Elektro-Scooter sind elektrisch betriebene Klein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Diese einspurigen Fahrzeuge sind mit einem Trittbrett und einem äußeren Felgendurchmesser von maximal 300 mm ausgestattet und haben keine Sitzvorrichtung.

                                Benützung

                                Achtung:

                                Ist eine Radfahranlage vorhanden, muss diese benützt und eine eventuell vorgeschriebene Fahrtrichtung eingehalten werden.

                                Erlaubt ist außerdem das Befahren von

                                • Fahrbahnen, auf denen das Radfahren erlaubt ist
                                • Fußgängerzonen, wenn es die Behörde erlaubt, mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit sowie
                                • Wohnstraßen und Begegnungszonen mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit.

                                Verboten ist insbesondere auch,

                                • Gehsteige und Gehwege in Längsrichtung zu befahren (generelles Fahrverbot),
                                • eine zweite Person auf dem Elektro-Scooter mitfahren zu lassen,
                                • Sachen zu transportieren,
                                  • verboten sind insbesondere Taschen oder Rucksäcke, die auf Lenkgriffen hängen
                                  • erlaubt sind nur kleinerer Gegenstände wie z.B. Helm, Pannen-Werkzeugset oder Schloss zum Absperren in einem geeigneten Behältnis, das auf einem unbeweglichen Teil des Elektro-Scooter befestigt ist)
                                • Anhänger zu ziehen,
                                • während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren,
                                • ein Alkohollimit von 0,5 Promille zu überschreiten oder
                                • in einem von einem Suchtgift beeinträchtigten Zustand zu fahren.

                                Alter

                                Kinder unter 12 Jahren dürfen mit einem Elektro-Scooter im öffentlichen Verkehr nicht alleine unterwegs sein. Sie müssen von einer Person beaufsichtigt werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. Besitzt die Jugendliche/der Jugendliche einen Radfahrausweis, darf sie/er alleine mit einem Elektro-Scooter unterwegs sein.

                                Neu:

                                Wer unter 16 Jahre alt ist, muss beim Fahren eines Elektro-Scooters einen Helm tragen (Helmpflicht unter 16).

                                Ausrüstung

                                Elektro-Scooter sind mit

                                • wirksamer Bremsvorrichtung
                                • Klingel oder Hupe 
                                •  weißen Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach vorne
                                •  roten Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach hinten
                                •  gelben Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien auf der Seite
                                • Blinklichtern auf den Enden der Lenkgriffe, mit
                                  • gelbem Licht nach vorne und nach hinten und
                                  • einer Blinkfrequenz von 90 ± 30 Impulsen pro Minute 
                                • und bei Dunkelheit und schlechter Sicht zusätzlich mit
                                  • einem hellleuchtenden Scheinwerfer nach vorne (weißes, ruhendes Licht) und
                                  • einem roten Rücklicht

                                auszurüsten.

                                Abstellen

                                Elektro-Scooter sind wie Fahrräder so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können.

                                Weitere Informationen zum Abstellen von Fahrrädern, die auch für Elektro-Scooter gelten, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. 

                                Letzte Aktualisierung: 01.05.2026
                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                  Elektro-Scooter

                                  Hinweis:

                                  Benützerinnen/Benützer von Elektro-Scootern müssen alle für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften beachten. Wegen der fahrdynamischen Eigenschaften des Elektro-Scooters gelten darüber hinaus einzelne strengere Verhaltensbestimmungen, die Vorrang vor den allgemeinen Vorschriften für Radfahrerinnen/Radfahrer haben. Im Übrigen haben sich beide so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer weder gefährdet noch behindert werden.

                                  Allgemeines

                                  Elektro-Scooter sind elektrisch betriebene Klein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Diese einspurigen Fahrzeuge sind mit einem Trittbrett und einem äußeren Felgendurchmesser von maximal 300 mm ausgestattet und haben keine Sitzvorrichtung.

                                  Benützung

                                  Achtung:

                                  Ist eine Radfahranlage vorhanden, muss diese benützt und eine eventuell vorgeschriebene Fahrtrichtung eingehalten werden.

                                  Erlaubt ist außerdem das Befahren von

                                  • Fahrbahnen, auf denen das Radfahren erlaubt ist
                                  • Fußgängerzonen, wenn es die Behörde erlaubt, mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit sowie
                                  • Wohnstraßen und Begegnungszonen mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit.

                                  Verboten ist insbesondere auch,

                                  • Gehsteige und Gehwege in Längsrichtung zu befahren (generelles Fahrverbot),
                                  • eine zweite Person auf dem Elektro-Scooter mitfahren zu lassen,
                                  • Sachen zu transportieren,
                                    • verboten sind insbesondere Taschen oder Rucksäcke, die auf Lenkgriffen hängen
                                    • erlaubt sind nur kleinerer Gegenstände wie z.B. Helm, Pannen-Werkzeugset oder Schloss zum Absperren in einem geeigneten Behältnis, das auf einem unbeweglichen Teil des Elektro-Scooter befestigt ist)
                                  • Anhänger zu ziehen,
                                  • während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren,
                                  • ein Alkohollimit von 0,5 Promille zu überschreiten oder
                                  • in einem von einem Suchtgift beeinträchtigten Zustand zu fahren.

                                  Alter

                                  Kinder unter 12 Jahren dürfen mit einem Elektro-Scooter im öffentlichen Verkehr nicht alleine unterwegs sein. Sie müssen von einer Person beaufsichtigt werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. Besitzt die Jugendliche/der Jugendliche einen Radfahrausweis, darf sie/er alleine mit einem Elektro-Scooter unterwegs sein.

                                  Neu:

                                  Wer unter 16 Jahre alt ist, muss beim Fahren eines Elektro-Scooters einen Helm tragen (Helmpflicht unter 16).

                                  Ausrüstung

                                  Elektro-Scooter sind mit

                                  • wirksamer Bremsvorrichtung
                                  • Klingel oder Hupe 
                                  •  weißen Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach vorne
                                  •  roten Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach hinten
                                  •  gelben Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien auf der Seite
                                  • Blinklichtern auf den Enden der Lenkgriffe, mit
                                    • gelbem Licht nach vorne und nach hinten und
                                    • einer Blinkfrequenz von 90 ± 30 Impulsen pro Minute 
                                  • und bei Dunkelheit und schlechter Sicht zusätzlich mit
                                    • einem hellleuchtenden Scheinwerfer nach vorne (weißes, ruhendes Licht) und
                                    • einem roten Rücklicht

                                  auszurüsten.

                                  Abstellen

                                  Elektro-Scooter sind wie Fahrräder so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können.

                                  Weitere Informationen zum Abstellen von Fahrrädern, die auch für Elektro-Scooter gelten, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. 

                                  Letzte Aktualisierung: 01.05.2026
                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                    Elektro-Scooter

                                    Hinweis:

                                    Benützerinnen/Benützer von Elektro-Scootern müssen alle für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften beachten. Wegen der fahrdynamischen Eigenschaften des Elektro-Scooters gelten darüber hinaus einzelne strengere Verhaltensbestimmungen, die Vorrang vor den allgemeinen Vorschriften für Radfahrerinnen/Radfahrer haben. Im Übrigen haben sich beide so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer weder gefährdet noch behindert werden.

                                    Allgemeines

                                    Elektro-Scooter sind elektrisch betriebene Klein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Diese einspurigen Fahrzeuge sind mit einem Trittbrett und einem äußeren Felgendurchmesser von maximal 300 mm ausgestattet und haben keine Sitzvorrichtung.

                                    Benützung

                                    Achtung:

                                    Ist eine Radfahranlage vorhanden, muss diese benützt und eine eventuell vorgeschriebene Fahrtrichtung eingehalten werden.

                                    Erlaubt ist außerdem das Befahren von

                                    • Fahrbahnen, auf denen das Radfahren erlaubt ist
                                    • Fußgängerzonen, wenn es die Behörde erlaubt, mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit sowie
                                    • Wohnstraßen und Begegnungszonen mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit.

                                    Verboten ist insbesondere auch,

                                    • Gehsteige und Gehwege in Längsrichtung zu befahren (generelles Fahrverbot),
                                    • eine zweite Person auf dem Elektro-Scooter mitfahren zu lassen,
                                    • Sachen zu transportieren,
                                      • verboten sind insbesondere Taschen oder Rucksäcke, die auf Lenkgriffen hängen
                                      • erlaubt sind nur kleinerer Gegenstände wie z.B. Helm, Pannen-Werkzeugset oder Schloss zum Absperren in einem geeigneten Behältnis, das auf einem unbeweglichen Teil des Elektro-Scooter befestigt ist)
                                    • Anhänger zu ziehen,
                                    • während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren,
                                    • ein Alkohollimit von 0,5 Promille zu überschreiten oder
                                    • in einem von einem Suchtgift beeinträchtigten Zustand zu fahren.

                                    Alter

                                    Kinder unter 12 Jahren dürfen mit einem Elektro-Scooter im öffentlichen Verkehr nicht alleine unterwegs sein. Sie müssen von einer Person beaufsichtigt werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. Besitzt die Jugendliche/der Jugendliche einen Radfahrausweis, darf sie/er alleine mit einem Elektro-Scooter unterwegs sein.

                                    Neu:

                                    Wer unter 16 Jahre alt ist, muss beim Fahren eines Elektro-Scooters einen Helm tragen (Helmpflicht unter 16).

                                    Ausrüstung

                                    Elektro-Scooter sind mit

                                    • wirksamer Bremsvorrichtung
                                    • Klingel oder Hupe 
                                    •  weißen Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach vorne
                                    •  roten Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach hinten
                                    •  gelben Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien auf der Seite
                                    • Blinklichtern auf den Enden der Lenkgriffe, mit
                                      • gelbem Licht nach vorne und nach hinten und
                                      • einer Blinkfrequenz von 90 ± 30 Impulsen pro Minute 
                                    • und bei Dunkelheit und schlechter Sicht zusätzlich mit
                                      • einem hellleuchtenden Scheinwerfer nach vorne (weißes, ruhendes Licht) und
                                      • einem roten Rücklicht

                                    auszurüsten.

                                    Abstellen

                                    Elektro-Scooter sind wie Fahrräder so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können.

                                    Weitere Informationen zum Abstellen von Fahrrädern, die auch für Elektro-Scooter gelten, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. 

                                    Letzte Aktualisierung: 01.05.2026
                                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                      Elektro-Scooter

                                      Hinweis:

                                      Benützerinnen/Benützer von Elektro-Scootern müssen alle für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften beachten. Wegen der fahrdynamischen Eigenschaften des Elektro-Scooters gelten darüber hinaus einzelne strengere Verhaltensbestimmungen, die Vorrang vor den allgemeinen Vorschriften für Radfahrerinnen/Radfahrer haben. Im Übrigen haben sich beide so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer weder gefährdet noch behindert werden.

                                      Allgemeines

                                      Elektro-Scooter sind elektrisch betriebene Klein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Diese einspurigen Fahrzeuge sind mit einem Trittbrett und einem äußeren Felgendurchmesser von maximal 300 mm ausgestattet und haben keine Sitzvorrichtung.

                                      Benützung

                                      Achtung:

                                      Ist eine Radfahranlage vorhanden, muss diese benützt und eine eventuell vorgeschriebene Fahrtrichtung eingehalten werden.

                                      Erlaubt ist außerdem das Befahren von

                                      • Fahrbahnen, auf denen das Radfahren erlaubt ist
                                      • Fußgängerzonen, wenn es die Behörde erlaubt, mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit sowie
                                      • Wohnstraßen und Begegnungszonen mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit.

                                      Verboten ist insbesondere auch,

                                      • Gehsteige und Gehwege in Längsrichtung zu befahren (generelles Fahrverbot),
                                      • eine zweite Person auf dem Elektro-Scooter mitfahren zu lassen,
                                      • Sachen zu transportieren,
                                        • verboten sind insbesondere Taschen oder Rucksäcke, die auf Lenkgriffen hängen
                                        • erlaubt sind nur kleinerer Gegenstände wie z.B. Helm, Pannen-Werkzeugset oder Schloss zum Absperren in einem geeigneten Behältnis, das auf einem unbeweglichen Teil des Elektro-Scooter befestigt ist)
                                      • Anhänger zu ziehen,
                                      • während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren,
                                      • ein Alkohollimit von 0,5 Promille zu überschreiten oder
                                      • in einem von einem Suchtgift beeinträchtigten Zustand zu fahren.

                                      Alter

                                      Kinder unter 12 Jahren dürfen mit einem Elektro-Scooter im öffentlichen Verkehr nicht alleine unterwegs sein. Sie müssen von einer Person beaufsichtigt werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. Besitzt die Jugendliche/der Jugendliche einen Radfahrausweis, darf sie/er alleine mit einem Elektro-Scooter unterwegs sein.

                                      Neu:

                                      Wer unter 16 Jahre alt ist, muss beim Fahren eines Elektro-Scooters einen Helm tragen (Helmpflicht unter 16).

                                      Ausrüstung

                                      Elektro-Scooter sind mit

                                      • wirksamer Bremsvorrichtung
                                      • Klingel oder Hupe 
                                      •  weißen Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach vorne
                                      •  roten Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach hinten
                                      •  gelben Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien auf der Seite
                                      • Blinklichtern auf den Enden der Lenkgriffe, mit
                                        • gelbem Licht nach vorne und nach hinten und
                                        • einer Blinkfrequenz von 90 ± 30 Impulsen pro Minute 
                                      • und bei Dunkelheit und schlechter Sicht zusätzlich mit
                                        • einem hellleuchtenden Scheinwerfer nach vorne (weißes, ruhendes Licht) und
                                        • einem roten Rücklicht

                                      auszurüsten.

                                      Abstellen

                                      Elektro-Scooter sind wie Fahrräder so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können.

                                      Weitere Informationen zum Abstellen von Fahrrädern, die auch für Elektro-Scooter gelten, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. 

                                      Letzte Aktualisierung: 01.05.2026
                                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                        Elektro-Scooter

                                        Hinweis:

                                        Benützerinnen/Benützer von Elektro-Scootern müssen alle für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften beachten. Wegen der fahrdynamischen Eigenschaften des Elektro-Scooters gelten darüber hinaus einzelne strengere Verhaltensbestimmungen, die Vorrang vor den allgemeinen Vorschriften für Radfahrerinnen/Radfahrer haben. Im Übrigen haben sich beide so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer weder gefährdet noch behindert werden.

                                        Allgemeines

                                        Elektro-Scooter sind elektrisch betriebene Klein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Diese einspurigen Fahrzeuge sind mit einem Trittbrett und einem äußeren Felgendurchmesser von maximal 300 mm ausgestattet und haben keine Sitzvorrichtung.

                                        Benützung

                                        Achtung:

                                        Ist eine Radfahranlage vorhanden, muss diese benützt und eine eventuell vorgeschriebene Fahrtrichtung eingehalten werden.

                                        Erlaubt ist außerdem das Befahren von

                                        • Fahrbahnen, auf denen das Radfahren erlaubt ist
                                        • Fußgängerzonen, wenn es die Behörde erlaubt, mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit sowie
                                        • Wohnstraßen und Begegnungszonen mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit.

                                        Verboten ist insbesondere auch,

                                        • Gehsteige und Gehwege in Längsrichtung zu befahren (generelles Fahrverbot),
                                        • eine zweite Person auf dem Elektro-Scooter mitfahren zu lassen,
                                        • Sachen zu transportieren,
                                          • verboten sind insbesondere Taschen oder Rucksäcke, die auf Lenkgriffen hängen
                                          • erlaubt sind nur kleinerer Gegenstände wie z.B. Helm, Pannen-Werkzeugset oder Schloss zum Absperren in einem geeigneten Behältnis, das auf einem unbeweglichen Teil des Elektro-Scooter befestigt ist)
                                        • Anhänger zu ziehen,
                                        • während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren,
                                        • ein Alkohollimit von 0,5 Promille zu überschreiten oder
                                        • in einem von einem Suchtgift beeinträchtigten Zustand zu fahren.

                                        Alter

                                        Kinder unter 12 Jahren dürfen mit einem Elektro-Scooter im öffentlichen Verkehr nicht alleine unterwegs sein. Sie müssen von einer Person beaufsichtigt werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. Besitzt die Jugendliche/der Jugendliche einen Radfahrausweis, darf sie/er alleine mit einem Elektro-Scooter unterwegs sein.

                                        Neu:

                                        Wer unter 16 Jahre alt ist, muss beim Fahren eines Elektro-Scooters einen Helm tragen (Helmpflicht unter 16).

                                        Ausrüstung

                                        Elektro-Scooter sind mit

                                        • wirksamer Bremsvorrichtung
                                        • Klingel oder Hupe 
                                        •  weißen Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach vorne
                                        •  roten Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach hinten
                                        •  gelben Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien auf der Seite
                                        • Blinklichtern auf den Enden der Lenkgriffe, mit
                                          • gelbem Licht nach vorne und nach hinten und
                                          • einer Blinkfrequenz von 90 ± 30 Impulsen pro Minute 
                                        • und bei Dunkelheit und schlechter Sicht zusätzlich mit
                                          • einem hellleuchtenden Scheinwerfer nach vorne (weißes, ruhendes Licht) und
                                          • einem roten Rücklicht

                                        auszurüsten.

                                        Abstellen

                                        Elektro-Scooter sind wie Fahrräder so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können.

                                        Weitere Informationen zum Abstellen von Fahrrädern, die auch für Elektro-Scooter gelten, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. 

                                        Letzte Aktualisierung: 01.05.2026
                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                          Elektro-Scooter

                                          Hinweis:

                                          Benützerinnen/Benützer von Elektro-Scootern müssen alle für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften beachten. Wegen der fahrdynamischen Eigenschaften des Elektro-Scooters gelten darüber hinaus einzelne strengere Verhaltensbestimmungen, die Vorrang vor den allgemeinen Vorschriften für Radfahrerinnen/Radfahrer haben. Im Übrigen haben sich beide so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer weder gefährdet noch behindert werden.

                                          Allgemeines

                                          Elektro-Scooter sind elektrisch betriebene Klein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Diese einspurigen Fahrzeuge sind mit einem Trittbrett und einem äußeren Felgendurchmesser von maximal 300 mm ausgestattet und haben keine Sitzvorrichtung.

                                          Benützung

                                          Achtung:

                                          Ist eine Radfahranlage vorhanden, muss diese benützt und eine eventuell vorgeschriebene Fahrtrichtung eingehalten werden.

                                          Erlaubt ist außerdem das Befahren von

                                          • Fahrbahnen, auf denen das Radfahren erlaubt ist
                                          • Fußgängerzonen, wenn es die Behörde erlaubt, mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit sowie
                                          • Wohnstraßen und Begegnungszonen mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit.

                                          Verboten ist insbesondere auch,

                                          • Gehsteige und Gehwege in Längsrichtung zu befahren (generelles Fahrverbot),
                                          • eine zweite Person auf dem Elektro-Scooter mitfahren zu lassen,
                                          • Sachen zu transportieren,
                                            • verboten sind insbesondere Taschen oder Rucksäcke, die auf Lenkgriffen hängen
                                            • erlaubt sind nur kleinerer Gegenstände wie z.B. Helm, Pannen-Werkzeugset oder Schloss zum Absperren in einem geeigneten Behältnis, das auf einem unbeweglichen Teil des Elektro-Scooter befestigt ist)
                                          • Anhänger zu ziehen,
                                          • während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren,
                                          • ein Alkohollimit von 0,5 Promille zu überschreiten oder
                                          • in einem von einem Suchtgift beeinträchtigten Zustand zu fahren.

                                          Alter

                                          Kinder unter 12 Jahren dürfen mit einem Elektro-Scooter im öffentlichen Verkehr nicht alleine unterwegs sein. Sie müssen von einer Person beaufsichtigt werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. Besitzt die Jugendliche/der Jugendliche einen Radfahrausweis, darf sie/er alleine mit einem Elektro-Scooter unterwegs sein.

                                          Neu:

                                          Wer unter 16 Jahre alt ist, muss beim Fahren eines Elektro-Scooters einen Helm tragen (Helmpflicht unter 16).

                                          Ausrüstung

                                          Elektro-Scooter sind mit

                                          • wirksamer Bremsvorrichtung
                                          • Klingel oder Hupe 
                                          •  weißen Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach vorne
                                          •  roten Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach hinten
                                          •  gelben Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien auf der Seite
                                          • Blinklichtern auf den Enden der Lenkgriffe, mit
                                            • gelbem Licht nach vorne und nach hinten und
                                            • einer Blinkfrequenz von 90 ± 30 Impulsen pro Minute 
                                          • und bei Dunkelheit und schlechter Sicht zusätzlich mit
                                            • einem hellleuchtenden Scheinwerfer nach vorne (weißes, ruhendes Licht) und
                                            • einem roten Rücklicht

                                          auszurüsten.

                                          Abstellen

                                          Elektro-Scooter sind wie Fahrräder so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können.

                                          Weitere Informationen zum Abstellen von Fahrrädern, die auch für Elektro-Scooter gelten, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. 

                                          Letzte Aktualisierung: 01.05.2026
                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                            Elektro-Scooter

                                            Hinweis:

                                            Benützerinnen/Benützer von Elektro-Scootern müssen alle für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften beachten. Wegen der fahrdynamischen Eigenschaften des Elektro-Scooters gelten darüber hinaus einzelne strengere Verhaltensbestimmungen, die Vorrang vor den allgemeinen Vorschriften für Radfahrerinnen/Radfahrer haben. Im Übrigen haben sich beide so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer weder gefährdet noch behindert werden.

                                            Allgemeines

                                            Elektro-Scooter sind elektrisch betriebene Klein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Diese einspurigen Fahrzeuge sind mit einem Trittbrett und einem äußeren Felgendurchmesser von maximal 300 mm ausgestattet und haben keine Sitzvorrichtung.

                                            Benützung

                                            Achtung:

                                            Ist eine Radfahranlage vorhanden, muss diese benützt und eine eventuell vorgeschriebene Fahrtrichtung eingehalten werden.

                                            Erlaubt ist außerdem das Befahren von

                                            • Fahrbahnen, auf denen das Radfahren erlaubt ist
                                            • Fußgängerzonen, wenn es die Behörde erlaubt, mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit sowie
                                            • Wohnstraßen und Begegnungszonen mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit.

                                            Verboten ist insbesondere auch,

                                            • Gehsteige und Gehwege in Längsrichtung zu befahren (generelles Fahrverbot),
                                            • eine zweite Person auf dem Elektro-Scooter mitfahren zu lassen,
                                            • Sachen zu transportieren,
                                              • verboten sind insbesondere Taschen oder Rucksäcke, die auf Lenkgriffen hängen
                                              • erlaubt sind nur kleinerer Gegenstände wie z.B. Helm, Pannen-Werkzeugset oder Schloss zum Absperren in einem geeigneten Behältnis, das auf einem unbeweglichen Teil des Elektro-Scooter befestigt ist)
                                            • Anhänger zu ziehen,
                                            • während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren,
                                            • ein Alkohollimit von 0,5 Promille zu überschreiten oder
                                            • in einem von einem Suchtgift beeinträchtigten Zustand zu fahren.

                                            Alter

                                            Kinder unter 12 Jahren dürfen mit einem Elektro-Scooter im öffentlichen Verkehr nicht alleine unterwegs sein. Sie müssen von einer Person beaufsichtigt werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. Besitzt die Jugendliche/der Jugendliche einen Radfahrausweis, darf sie/er alleine mit einem Elektro-Scooter unterwegs sein.

                                            Neu:

                                            Wer unter 16 Jahre alt ist, muss beim Fahren eines Elektro-Scooters einen Helm tragen (Helmpflicht unter 16).

                                            Ausrüstung

                                            Elektro-Scooter sind mit

                                            • wirksamer Bremsvorrichtung
                                            • Klingel oder Hupe 
                                            •  weißen Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach vorne
                                            •  roten Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach hinten
                                            •  gelben Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien auf der Seite
                                            • Blinklichtern auf den Enden der Lenkgriffe, mit
                                              • gelbem Licht nach vorne und nach hinten und
                                              • einer Blinkfrequenz von 90 ± 30 Impulsen pro Minute 
                                            • und bei Dunkelheit und schlechter Sicht zusätzlich mit
                                              • einem hellleuchtenden Scheinwerfer nach vorne (weißes, ruhendes Licht) und
                                              • einem roten Rücklicht

                                            auszurüsten.

                                            Abstellen

                                            Elektro-Scooter sind wie Fahrräder so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können.

                                            Weitere Informationen zum Abstellen von Fahrrädern, die auch für Elektro-Scooter gelten, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. 

                                            Letzte Aktualisierung: 01.05.2026
                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                              Elektro-Scooter

                                              Hinweis:

                                              Benützerinnen/Benützer von Elektro-Scootern müssen alle für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften beachten. Wegen der fahrdynamischen Eigenschaften des Elektro-Scooters gelten darüber hinaus einzelne strengere Verhaltensbestimmungen, die Vorrang vor den allgemeinen Vorschriften für Radfahrerinnen/Radfahrer haben. Im Übrigen haben sich beide so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer weder gefährdet noch behindert werden.

                                              Allgemeines

                                              Elektro-Scooter sind elektrisch betriebene Klein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Diese einspurigen Fahrzeuge sind mit einem Trittbrett und einem äußeren Felgendurchmesser von maximal 300 mm ausgestattet und haben keine Sitzvorrichtung.

                                              Benützung

                                              Achtung:

                                              Ist eine Radfahranlage vorhanden, muss diese benützt und eine eventuell vorgeschriebene Fahrtrichtung eingehalten werden.

                                              Erlaubt ist außerdem das Befahren von

                                              • Fahrbahnen, auf denen das Radfahren erlaubt ist
                                              • Fußgängerzonen, wenn es die Behörde erlaubt, mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit sowie
                                              • Wohnstraßen und Begegnungszonen mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit.

                                              Verboten ist insbesondere auch,

                                              • Gehsteige und Gehwege in Längsrichtung zu befahren (generelles Fahrverbot),
                                              • eine zweite Person auf dem Elektro-Scooter mitfahren zu lassen,
                                              • Sachen zu transportieren,
                                                • verboten sind insbesondere Taschen oder Rucksäcke, die auf Lenkgriffen hängen
                                                • erlaubt sind nur kleinerer Gegenstände wie z.B. Helm, Pannen-Werkzeugset oder Schloss zum Absperren in einem geeigneten Behältnis, das auf einem unbeweglichen Teil des Elektro-Scooter befestigt ist)
                                              • Anhänger zu ziehen,
                                              • während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren,
                                              • ein Alkohollimit von 0,5 Promille zu überschreiten oder
                                              • in einem von einem Suchtgift beeinträchtigten Zustand zu fahren.

                                              Alter

                                              Kinder unter 12 Jahren dürfen mit einem Elektro-Scooter im öffentlichen Verkehr nicht alleine unterwegs sein. Sie müssen von einer Person beaufsichtigt werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. Besitzt die Jugendliche/der Jugendliche einen Radfahrausweis, darf sie/er alleine mit einem Elektro-Scooter unterwegs sein.

                                              Neu:

                                              Wer unter 16 Jahre alt ist, muss beim Fahren eines Elektro-Scooters einen Helm tragen (Helmpflicht unter 16).

                                              Ausrüstung

                                              Elektro-Scooter sind mit

                                              • wirksamer Bremsvorrichtung
                                              • Klingel oder Hupe 
                                              •  weißen Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach vorne
                                              •  roten Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach hinten
                                              •  gelben Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien auf der Seite
                                              • Blinklichtern auf den Enden der Lenkgriffe, mit
                                                • gelbem Licht nach vorne und nach hinten und
                                                • einer Blinkfrequenz von 90 ± 30 Impulsen pro Minute 
                                              • und bei Dunkelheit und schlechter Sicht zusätzlich mit
                                                • einem hellleuchtenden Scheinwerfer nach vorne (weißes, ruhendes Licht) und
                                                • einem roten Rücklicht

                                              auszurüsten.

                                              Abstellen

                                              Elektro-Scooter sind wie Fahrräder so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können.

                                              Weitere Informationen zum Abstellen von Fahrrädern, die auch für Elektro-Scooter gelten, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. 

                                              Letzte Aktualisierung: 01.05.2026
                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                Elektro-Scooter

                                                Hinweis:

                                                Benützerinnen/Benützer von Elektro-Scootern müssen alle für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften beachten. Wegen der fahrdynamischen Eigenschaften des Elektro-Scooters gelten darüber hinaus einzelne strengere Verhaltensbestimmungen, die Vorrang vor den allgemeinen Vorschriften für Radfahrerinnen/Radfahrer haben. Im Übrigen haben sich beide so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer weder gefährdet noch behindert werden.

                                                Allgemeines

                                                Elektro-Scooter sind elektrisch betriebene Klein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Diese einspurigen Fahrzeuge sind mit einem Trittbrett und einem äußeren Felgendurchmesser von maximal 300 mm ausgestattet und haben keine Sitzvorrichtung.

                                                Benützung

                                                Achtung:

                                                Ist eine Radfahranlage vorhanden, muss diese benützt und eine eventuell vorgeschriebene Fahrtrichtung eingehalten werden.

                                                Erlaubt ist außerdem das Befahren von

                                                • Fahrbahnen, auf denen das Radfahren erlaubt ist
                                                • Fußgängerzonen, wenn es die Behörde erlaubt, mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit sowie
                                                • Wohnstraßen und Begegnungszonen mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit.

                                                Verboten ist insbesondere auch,

                                                • Gehsteige und Gehwege in Längsrichtung zu befahren (generelles Fahrverbot),
                                                • eine zweite Person auf dem Elektro-Scooter mitfahren zu lassen,
                                                • Sachen zu transportieren,
                                                  • verboten sind insbesondere Taschen oder Rucksäcke, die auf Lenkgriffen hängen
                                                  • erlaubt sind nur kleinerer Gegenstände wie z.B. Helm, Pannen-Werkzeugset oder Schloss zum Absperren in einem geeigneten Behältnis, das auf einem unbeweglichen Teil des Elektro-Scooter befestigt ist)
                                                • Anhänger zu ziehen,
                                                • während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren,
                                                • ein Alkohollimit von 0,5 Promille zu überschreiten oder
                                                • in einem von einem Suchtgift beeinträchtigten Zustand zu fahren.

                                                Alter

                                                Kinder unter 12 Jahren dürfen mit einem Elektro-Scooter im öffentlichen Verkehr nicht alleine unterwegs sein. Sie müssen von einer Person beaufsichtigt werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. Besitzt die Jugendliche/der Jugendliche einen Radfahrausweis, darf sie/er alleine mit einem Elektro-Scooter unterwegs sein.

                                                Neu:

                                                Wer unter 16 Jahre alt ist, muss beim Fahren eines Elektro-Scooters einen Helm tragen (Helmpflicht unter 16).

                                                Ausrüstung

                                                Elektro-Scooter sind mit

                                                • wirksamer Bremsvorrichtung
                                                • Klingel oder Hupe 
                                                •  weißen Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach vorne
                                                •  roten Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach hinten
                                                •  gelben Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien auf der Seite
                                                • Blinklichtern auf den Enden der Lenkgriffe, mit
                                                  • gelbem Licht nach vorne und nach hinten und
                                                  • einer Blinkfrequenz von 90 ± 30 Impulsen pro Minute 
                                                • und bei Dunkelheit und schlechter Sicht zusätzlich mit
                                                  • einem hellleuchtenden Scheinwerfer nach vorne (weißes, ruhendes Licht) und
                                                  • einem roten Rücklicht

                                                auszurüsten.

                                                Abstellen

                                                Elektro-Scooter sind wie Fahrräder so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können.

                                                Weitere Informationen zum Abstellen von Fahrrädern, die auch für Elektro-Scooter gelten, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. 

                                                Letzte Aktualisierung: 01.05.2026
                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                  Elektro-Scooter

                                                  Hinweis:

                                                  Benützerinnen/Benützer von Elektro-Scootern müssen alle für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften beachten. Wegen der fahrdynamischen Eigenschaften des Elektro-Scooters gelten darüber hinaus einzelne strengere Verhaltensbestimmungen, die Vorrang vor den allgemeinen Vorschriften für Radfahrerinnen/Radfahrer haben. Im Übrigen haben sich beide so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer weder gefährdet noch behindert werden.

                                                  Allgemeines

                                                  Elektro-Scooter sind elektrisch betriebene Klein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Diese einspurigen Fahrzeuge sind mit einem Trittbrett und einem äußeren Felgendurchmesser von maximal 300 mm ausgestattet und haben keine Sitzvorrichtung.

                                                  Benützung

                                                  Achtung:

                                                  Ist eine Radfahranlage vorhanden, muss diese benützt und eine eventuell vorgeschriebene Fahrtrichtung eingehalten werden.

                                                  Erlaubt ist außerdem das Befahren von

                                                  • Fahrbahnen, auf denen das Radfahren erlaubt ist
                                                  • Fußgängerzonen, wenn es die Behörde erlaubt, mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit sowie
                                                  • Wohnstraßen und Begegnungszonen mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit.

                                                  Verboten ist insbesondere auch,

                                                  • Gehsteige und Gehwege in Längsrichtung zu befahren (generelles Fahrverbot),
                                                  • eine zweite Person auf dem Elektro-Scooter mitfahren zu lassen,
                                                  • Sachen zu transportieren,
                                                    • verboten sind insbesondere Taschen oder Rucksäcke, die auf Lenkgriffen hängen
                                                    • erlaubt sind nur kleinerer Gegenstände wie z.B. Helm, Pannen-Werkzeugset oder Schloss zum Absperren in einem geeigneten Behältnis, das auf einem unbeweglichen Teil des Elektro-Scooter befestigt ist)
                                                  • Anhänger zu ziehen,
                                                  • während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren,
                                                  • ein Alkohollimit von 0,5 Promille zu überschreiten oder
                                                  • in einem von einem Suchtgift beeinträchtigten Zustand zu fahren.

                                                  Alter

                                                  Kinder unter 12 Jahren dürfen mit einem Elektro-Scooter im öffentlichen Verkehr nicht alleine unterwegs sein. Sie müssen von einer Person beaufsichtigt werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. Besitzt die Jugendliche/der Jugendliche einen Radfahrausweis, darf sie/er alleine mit einem Elektro-Scooter unterwegs sein.

                                                  Neu:

                                                  Wer unter 16 Jahre alt ist, muss beim Fahren eines Elektro-Scooters einen Helm tragen (Helmpflicht unter 16).

                                                  Ausrüstung

                                                  Elektro-Scooter sind mit

                                                  • wirksamer Bremsvorrichtung
                                                  • Klingel oder Hupe 
                                                  •  weißen Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach vorne
                                                  •  roten Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach hinten
                                                  •  gelben Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien auf der Seite
                                                  • Blinklichtern auf den Enden der Lenkgriffe, mit
                                                    • gelbem Licht nach vorne und nach hinten und
                                                    • einer Blinkfrequenz von 90 ± 30 Impulsen pro Minute 
                                                  • und bei Dunkelheit und schlechter Sicht zusätzlich mit
                                                    • einem hellleuchtenden Scheinwerfer nach vorne (weißes, ruhendes Licht) und
                                                    • einem roten Rücklicht

                                                  auszurüsten.

                                                  Abstellen

                                                  Elektro-Scooter sind wie Fahrräder so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können.

                                                  Weitere Informationen zum Abstellen von Fahrrädern, die auch für Elektro-Scooter gelten, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. 

                                                  Letzte Aktualisierung: 01.05.2026
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                    Elektro-Scooter

                                                    Hinweis:

                                                    Benützerinnen/Benützer von Elektro-Scootern müssen alle für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften beachten. Wegen der fahrdynamischen Eigenschaften des Elektro-Scooters gelten darüber hinaus einzelne strengere Verhaltensbestimmungen, die Vorrang vor den allgemeinen Vorschriften für Radfahrerinnen/Radfahrer haben. Im Übrigen haben sich beide so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer weder gefährdet noch behindert werden.

                                                    Allgemeines

                                                    Elektro-Scooter sind elektrisch betriebene Klein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Diese einspurigen Fahrzeuge sind mit einem Trittbrett und einem äußeren Felgendurchmesser von maximal 300 mm ausgestattet und haben keine Sitzvorrichtung.

                                                    Benützung

                                                    Achtung:

                                                    Ist eine Radfahranlage vorhanden, muss diese benützt und eine eventuell vorgeschriebene Fahrtrichtung eingehalten werden.

                                                    Erlaubt ist außerdem das Befahren von

                                                    • Fahrbahnen, auf denen das Radfahren erlaubt ist
                                                    • Fußgängerzonen, wenn es die Behörde erlaubt, mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit sowie
                                                    • Wohnstraßen und Begegnungszonen mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit.

                                                    Verboten ist insbesondere auch,

                                                    • Gehsteige und Gehwege in Längsrichtung zu befahren (generelles Fahrverbot),
                                                    • eine zweite Person auf dem Elektro-Scooter mitfahren zu lassen,
                                                    • Sachen zu transportieren,
                                                      • verboten sind insbesondere Taschen oder Rucksäcke, die auf Lenkgriffen hängen
                                                      • erlaubt sind nur kleinerer Gegenstände wie z.B. Helm, Pannen-Werkzeugset oder Schloss zum Absperren in einem geeigneten Behältnis, das auf einem unbeweglichen Teil des Elektro-Scooter befestigt ist)
                                                    • Anhänger zu ziehen,
                                                    • während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren,
                                                    • ein Alkohollimit von 0,5 Promille zu überschreiten oder
                                                    • in einem von einem Suchtgift beeinträchtigten Zustand zu fahren.

                                                    Alter

                                                    Kinder unter 12 Jahren dürfen mit einem Elektro-Scooter im öffentlichen Verkehr nicht alleine unterwegs sein. Sie müssen von einer Person beaufsichtigt werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. Besitzt die Jugendliche/der Jugendliche einen Radfahrausweis, darf sie/er alleine mit einem Elektro-Scooter unterwegs sein.

                                                    Neu:

                                                    Wer unter 16 Jahre alt ist, muss beim Fahren eines Elektro-Scooters einen Helm tragen (Helmpflicht unter 16).

                                                    Ausrüstung

                                                    Elektro-Scooter sind mit

                                                    • wirksamer Bremsvorrichtung
                                                    • Klingel oder Hupe 
                                                    •  weißen Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach vorne
                                                    •  roten Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach hinten
                                                    •  gelben Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien auf der Seite
                                                    • Blinklichtern auf den Enden der Lenkgriffe, mit
                                                      • gelbem Licht nach vorne und nach hinten und
                                                      • einer Blinkfrequenz von 90 ± 30 Impulsen pro Minute 
                                                    • und bei Dunkelheit und schlechter Sicht zusätzlich mit
                                                      • einem hellleuchtenden Scheinwerfer nach vorne (weißes, ruhendes Licht) und
                                                      • einem roten Rücklicht

                                                    auszurüsten.

                                                    Abstellen

                                                    Elektro-Scooter sind wie Fahrräder so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können.

                                                    Weitere Informationen zum Abstellen von Fahrrädern, die auch für Elektro-Scooter gelten, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. 

                                                    Letzte Aktualisierung: 01.05.2026
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                      Elektro-Scooter

                                                      Hinweis:

                                                      Benützerinnen/Benützer von Elektro-Scootern müssen alle für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften beachten. Wegen der fahrdynamischen Eigenschaften des Elektro-Scooters gelten darüber hinaus einzelne strengere Verhaltensbestimmungen, die Vorrang vor den allgemeinen Vorschriften für Radfahrerinnen/Radfahrer haben. Im Übrigen haben sich beide so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer weder gefährdet noch behindert werden.

                                                      Allgemeines

                                                      Elektro-Scooter sind elektrisch betriebene Klein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Diese einspurigen Fahrzeuge sind mit einem Trittbrett und einem äußeren Felgendurchmesser von maximal 300 mm ausgestattet und haben keine Sitzvorrichtung.

                                                      Benützung

                                                      Achtung:

                                                      Ist eine Radfahranlage vorhanden, muss diese benützt und eine eventuell vorgeschriebene Fahrtrichtung eingehalten werden.

                                                      Erlaubt ist außerdem das Befahren von

                                                      • Fahrbahnen, auf denen das Radfahren erlaubt ist
                                                      • Fußgängerzonen, wenn es die Behörde erlaubt, mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit sowie
                                                      • Wohnstraßen und Begegnungszonen mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit.

                                                      Verboten ist insbesondere auch,

                                                      • Gehsteige und Gehwege in Längsrichtung zu befahren (generelles Fahrverbot),
                                                      • eine zweite Person auf dem Elektro-Scooter mitfahren zu lassen,
                                                      • Sachen zu transportieren,
                                                        • verboten sind insbesondere Taschen oder Rucksäcke, die auf Lenkgriffen hängen
                                                        • erlaubt sind nur kleinerer Gegenstände wie z.B. Helm, Pannen-Werkzeugset oder Schloss zum Absperren in einem geeigneten Behältnis, das auf einem unbeweglichen Teil des Elektro-Scooter befestigt ist)
                                                      • Anhänger zu ziehen,
                                                      • während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren,
                                                      • ein Alkohollimit von 0,5 Promille zu überschreiten oder
                                                      • in einem von einem Suchtgift beeinträchtigten Zustand zu fahren.

                                                      Alter

                                                      Kinder unter 12 Jahren dürfen mit einem Elektro-Scooter im öffentlichen Verkehr nicht alleine unterwegs sein. Sie müssen von einer Person beaufsichtigt werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. Besitzt die Jugendliche/der Jugendliche einen Radfahrausweis, darf sie/er alleine mit einem Elektro-Scooter unterwegs sein.

                                                      Neu:

                                                      Wer unter 16 Jahre alt ist, muss beim Fahren eines Elektro-Scooters einen Helm tragen (Helmpflicht unter 16).

                                                      Ausrüstung

                                                      Elektro-Scooter sind mit

                                                      • wirksamer Bremsvorrichtung
                                                      • Klingel oder Hupe 
                                                      •  weißen Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach vorne
                                                      •  roten Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach hinten
                                                      •  gelben Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien auf der Seite
                                                      • Blinklichtern auf den Enden der Lenkgriffe, mit
                                                        • gelbem Licht nach vorne und nach hinten und
                                                        • einer Blinkfrequenz von 90 ± 30 Impulsen pro Minute 
                                                      • und bei Dunkelheit und schlechter Sicht zusätzlich mit
                                                        • einem hellleuchtenden Scheinwerfer nach vorne (weißes, ruhendes Licht) und
                                                        • einem roten Rücklicht

                                                      auszurüsten.

                                                      Abstellen

                                                      Elektro-Scooter sind wie Fahrräder so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können.

                                                      Weitere Informationen zum Abstellen von Fahrrädern, die auch für Elektro-Scooter gelten, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. 

                                                      Letzte Aktualisierung: 01.05.2026
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                        Elektro-Scooter

                                                        Hinweis:

                                                        Benützerinnen/Benützer von Elektro-Scootern müssen alle für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften beachten. Wegen der fahrdynamischen Eigenschaften des Elektro-Scooters gelten darüber hinaus einzelne strengere Verhaltensbestimmungen, die Vorrang vor den allgemeinen Vorschriften für Radfahrerinnen/Radfahrer haben. Im Übrigen haben sich beide so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer weder gefährdet noch behindert werden.

                                                        Allgemeines

                                                        Elektro-Scooter sind elektrisch betriebene Klein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Diese einspurigen Fahrzeuge sind mit einem Trittbrett und einem äußeren Felgendurchmesser von maximal 300 mm ausgestattet und haben keine Sitzvorrichtung.

                                                        Benützung

                                                        Achtung:

                                                        Ist eine Radfahranlage vorhanden, muss diese benützt und eine eventuell vorgeschriebene Fahrtrichtung eingehalten werden.

                                                        Erlaubt ist außerdem das Befahren von

                                                        • Fahrbahnen, auf denen das Radfahren erlaubt ist
                                                        • Fußgängerzonen, wenn es die Behörde erlaubt, mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit sowie
                                                        • Wohnstraßen und Begegnungszonen mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit.

                                                        Verboten ist insbesondere auch,

                                                        • Gehsteige und Gehwege in Längsrichtung zu befahren (generelles Fahrverbot),
                                                        • eine zweite Person auf dem Elektro-Scooter mitfahren zu lassen,
                                                        • Sachen zu transportieren,
                                                          • verboten sind insbesondere Taschen oder Rucksäcke, die auf Lenkgriffen hängen
                                                          • erlaubt sind nur kleinerer Gegenstände wie z.B. Helm, Pannen-Werkzeugset oder Schloss zum Absperren in einem geeigneten Behältnis, das auf einem unbeweglichen Teil des Elektro-Scooter befestigt ist)
                                                        • Anhänger zu ziehen,
                                                        • während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren,
                                                        • ein Alkohollimit von 0,5 Promille zu überschreiten oder
                                                        • in einem von einem Suchtgift beeinträchtigten Zustand zu fahren.

                                                        Alter

                                                        Kinder unter 12 Jahren dürfen mit einem Elektro-Scooter im öffentlichen Verkehr nicht alleine unterwegs sein. Sie müssen von einer Person beaufsichtigt werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. Besitzt die Jugendliche/der Jugendliche einen Radfahrausweis, darf sie/er alleine mit einem Elektro-Scooter unterwegs sein.

                                                        Neu:

                                                        Wer unter 16 Jahre alt ist, muss beim Fahren eines Elektro-Scooters einen Helm tragen (Helmpflicht unter 16).

                                                        Ausrüstung

                                                        Elektro-Scooter sind mit

                                                        • wirksamer Bremsvorrichtung
                                                        • Klingel oder Hupe 
                                                        •  weißen Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach vorne
                                                        •  roten Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach hinten
                                                        •  gelben Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien auf der Seite
                                                        • Blinklichtern auf den Enden der Lenkgriffe, mit
                                                          • gelbem Licht nach vorne und nach hinten und
                                                          • einer Blinkfrequenz von 90 ± 30 Impulsen pro Minute 
                                                        • und bei Dunkelheit und schlechter Sicht zusätzlich mit
                                                          • einem hellleuchtenden Scheinwerfer nach vorne (weißes, ruhendes Licht) und
                                                          • einem roten Rücklicht

                                                        auszurüsten.

                                                        Abstellen

                                                        Elektro-Scooter sind wie Fahrräder so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können.

                                                        Weitere Informationen zum Abstellen von Fahrrädern, die auch für Elektro-Scooter gelten, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. 

                                                        Letzte Aktualisierung: 01.05.2026
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                          Elektro-Scooter

                                                          Hinweis:

                                                          Benützerinnen/Benützer von Elektro-Scootern müssen alle für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften beachten. Wegen der fahrdynamischen Eigenschaften des Elektro-Scooters gelten darüber hinaus einzelne strengere Verhaltensbestimmungen, die Vorrang vor den allgemeinen Vorschriften für Radfahrerinnen/Radfahrer haben. Im Übrigen haben sich beide so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer weder gefährdet noch behindert werden.

                                                          Allgemeines

                                                          Elektro-Scooter sind elektrisch betriebene Klein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Diese einspurigen Fahrzeuge sind mit einem Trittbrett und einem äußeren Felgendurchmesser von maximal 300 mm ausgestattet und haben keine Sitzvorrichtung.

                                                          Benützung

                                                          Achtung:

                                                          Ist eine Radfahranlage vorhanden, muss diese benützt und eine eventuell vorgeschriebene Fahrtrichtung eingehalten werden.

                                                          Erlaubt ist außerdem das Befahren von

                                                          • Fahrbahnen, auf denen das Radfahren erlaubt ist
                                                          • Fußgängerzonen, wenn es die Behörde erlaubt, mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit sowie
                                                          • Wohnstraßen und Begegnungszonen mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit.

                                                          Verboten ist insbesondere auch,

                                                          • Gehsteige und Gehwege in Längsrichtung zu befahren (generelles Fahrverbot),
                                                          • eine zweite Person auf dem Elektro-Scooter mitfahren zu lassen,
                                                          • Sachen zu transportieren,
                                                            • verboten sind insbesondere Taschen oder Rucksäcke, die auf Lenkgriffen hängen
                                                            • erlaubt sind nur kleinerer Gegenstände wie z.B. Helm, Pannen-Werkzeugset oder Schloss zum Absperren in einem geeigneten Behältnis, das auf einem unbeweglichen Teil des Elektro-Scooter befestigt ist)
                                                          • Anhänger zu ziehen,
                                                          • während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren,
                                                          • ein Alkohollimit von 0,5 Promille zu überschreiten oder
                                                          • in einem von einem Suchtgift beeinträchtigten Zustand zu fahren.

                                                          Alter

                                                          Kinder unter 12 Jahren dürfen mit einem Elektro-Scooter im öffentlichen Verkehr nicht alleine unterwegs sein. Sie müssen von einer Person beaufsichtigt werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. Besitzt die Jugendliche/der Jugendliche einen Radfahrausweis, darf sie/er alleine mit einem Elektro-Scooter unterwegs sein.

                                                          Neu:

                                                          Wer unter 16 Jahre alt ist, muss beim Fahren eines Elektro-Scooters einen Helm tragen (Helmpflicht unter 16).

                                                          Ausrüstung

                                                          Elektro-Scooter sind mit

                                                          • wirksamer Bremsvorrichtung
                                                          • Klingel oder Hupe 
                                                          •  weißen Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach vorne
                                                          •  roten Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach hinten
                                                          •  gelben Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien auf der Seite
                                                          • Blinklichtern auf den Enden der Lenkgriffe, mit
                                                            • gelbem Licht nach vorne und nach hinten und
                                                            • einer Blinkfrequenz von 90 ± 30 Impulsen pro Minute 
                                                          • und bei Dunkelheit und schlechter Sicht zusätzlich mit
                                                            • einem hellleuchtenden Scheinwerfer nach vorne (weißes, ruhendes Licht) und
                                                            • einem roten Rücklicht

                                                          auszurüsten.

                                                          Abstellen

                                                          Elektro-Scooter sind wie Fahrräder so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können.

                                                          Weitere Informationen zum Abstellen von Fahrrädern, die auch für Elektro-Scooter gelten, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. 

                                                          Letzte Aktualisierung: 01.05.2026
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                            Elektro-Scooter

                                                            Hinweis:

                                                            Benützerinnen/Benützer von Elektro-Scootern müssen alle für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften beachten. Wegen der fahrdynamischen Eigenschaften des Elektro-Scooters gelten darüber hinaus einzelne strengere Verhaltensbestimmungen, die Vorrang vor den allgemeinen Vorschriften für Radfahrerinnen/Radfahrer haben. Im Übrigen haben sich beide so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer weder gefährdet noch behindert werden.

                                                            Allgemeines

                                                            Elektro-Scooter sind elektrisch betriebene Klein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Diese einspurigen Fahrzeuge sind mit einem Trittbrett und einem äußeren Felgendurchmesser von maximal 300 mm ausgestattet und haben keine Sitzvorrichtung.

                                                            Benützung

                                                            Achtung:

                                                            Ist eine Radfahranlage vorhanden, muss diese benützt und eine eventuell vorgeschriebene Fahrtrichtung eingehalten werden.

                                                            Erlaubt ist außerdem das Befahren von

                                                            • Fahrbahnen, auf denen das Radfahren erlaubt ist
                                                            • Fußgängerzonen, wenn es die Behörde erlaubt, mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit sowie
                                                            • Wohnstraßen und Begegnungszonen mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit.

                                                            Verboten ist insbesondere auch,

                                                            • Gehsteige und Gehwege in Längsrichtung zu befahren (generelles Fahrverbot),
                                                            • eine zweite Person auf dem Elektro-Scooter mitfahren zu lassen,
                                                            • Sachen zu transportieren,
                                                              • verboten sind insbesondere Taschen oder Rucksäcke, die auf Lenkgriffen hängen
                                                              • erlaubt sind nur kleinerer Gegenstände wie z.B. Helm, Pannen-Werkzeugset oder Schloss zum Absperren in einem geeigneten Behältnis, das auf einem unbeweglichen Teil des Elektro-Scooter befestigt ist)
                                                            • Anhänger zu ziehen,
                                                            • während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren,
                                                            • ein Alkohollimit von 0,5 Promille zu überschreiten oder
                                                            • in einem von einem Suchtgift beeinträchtigten Zustand zu fahren.

                                                            Alter

                                                            Kinder unter 12 Jahren dürfen mit einem Elektro-Scooter im öffentlichen Verkehr nicht alleine unterwegs sein. Sie müssen von einer Person beaufsichtigt werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. Besitzt die Jugendliche/der Jugendliche einen Radfahrausweis, darf sie/er alleine mit einem Elektro-Scooter unterwegs sein.

                                                            Neu:

                                                            Wer unter 16 Jahre alt ist, muss beim Fahren eines Elektro-Scooters einen Helm tragen (Helmpflicht unter 16).

                                                            Ausrüstung

                                                            Elektro-Scooter sind mit

                                                            • wirksamer Bremsvorrichtung
                                                            • Klingel oder Hupe 
                                                            •  weißen Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach vorne
                                                            •  roten Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach hinten
                                                            •  gelben Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien auf der Seite
                                                            • Blinklichtern auf den Enden der Lenkgriffe, mit
                                                              • gelbem Licht nach vorne und nach hinten und
                                                              • einer Blinkfrequenz von 90 ± 30 Impulsen pro Minute 
                                                            • und bei Dunkelheit und schlechter Sicht zusätzlich mit
                                                              • einem hellleuchtenden Scheinwerfer nach vorne (weißes, ruhendes Licht) und
                                                              • einem roten Rücklicht

                                                            auszurüsten.

                                                            Abstellen

                                                            Elektro-Scooter sind wie Fahrräder so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können.

                                                            Weitere Informationen zum Abstellen von Fahrrädern, die auch für Elektro-Scooter gelten, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. 

                                                            Letzte Aktualisierung: 01.05.2026
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                              Elektro-Scooter

                                                              Hinweis:

                                                              Benützerinnen/Benützer von Elektro-Scootern müssen alle für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften beachten. Wegen der fahrdynamischen Eigenschaften des Elektro-Scooters gelten darüber hinaus einzelne strengere Verhaltensbestimmungen, die Vorrang vor den allgemeinen Vorschriften für Radfahrerinnen/Radfahrer haben. Im Übrigen haben sich beide so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer weder gefährdet noch behindert werden.

                                                              Allgemeines

                                                              Elektro-Scooter sind elektrisch betriebene Klein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Diese einspurigen Fahrzeuge sind mit einem Trittbrett und einem äußeren Felgendurchmesser von maximal 300 mm ausgestattet und haben keine Sitzvorrichtung.

                                                              Benützung

                                                              Achtung:

                                                              Ist eine Radfahranlage vorhanden, muss diese benützt und eine eventuell vorgeschriebene Fahrtrichtung eingehalten werden.

                                                              Erlaubt ist außerdem das Befahren von

                                                              • Fahrbahnen, auf denen das Radfahren erlaubt ist
                                                              • Fußgängerzonen, wenn es die Behörde erlaubt, mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit sowie
                                                              • Wohnstraßen und Begegnungszonen mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit.

                                                              Verboten ist insbesondere auch,

                                                              • Gehsteige und Gehwege in Längsrichtung zu befahren (generelles Fahrverbot),
                                                              • eine zweite Person auf dem Elektro-Scooter mitfahren zu lassen,
                                                              • Sachen zu transportieren,
                                                                • verboten sind insbesondere Taschen oder Rucksäcke, die auf Lenkgriffen hängen
                                                                • erlaubt sind nur kleinerer Gegenstände wie z.B. Helm, Pannen-Werkzeugset oder Schloss zum Absperren in einem geeigneten Behältnis, das auf einem unbeweglichen Teil des Elektro-Scooter befestigt ist)
                                                              • Anhänger zu ziehen,
                                                              • während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren,
                                                              • ein Alkohollimit von 0,5 Promille zu überschreiten oder
                                                              • in einem von einem Suchtgift beeinträchtigten Zustand zu fahren.

                                                              Alter

                                                              Kinder unter 12 Jahren dürfen mit einem Elektro-Scooter im öffentlichen Verkehr nicht alleine unterwegs sein. Sie müssen von einer Person beaufsichtigt werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. Besitzt die Jugendliche/der Jugendliche einen Radfahrausweis, darf sie/er alleine mit einem Elektro-Scooter unterwegs sein.

                                                              Neu:

                                                              Wer unter 16 Jahre alt ist, muss beim Fahren eines Elektro-Scooters einen Helm tragen (Helmpflicht unter 16).

                                                              Ausrüstung

                                                              Elektro-Scooter sind mit

                                                              • wirksamer Bremsvorrichtung
                                                              • Klingel oder Hupe 
                                                              •  weißen Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach vorne
                                                              •  roten Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach hinten
                                                              •  gelben Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien auf der Seite
                                                              • Blinklichtern auf den Enden der Lenkgriffe, mit
                                                                • gelbem Licht nach vorne und nach hinten und
                                                                • einer Blinkfrequenz von 90 ± 30 Impulsen pro Minute 
                                                              • und bei Dunkelheit und schlechter Sicht zusätzlich mit
                                                                • einem hellleuchtenden Scheinwerfer nach vorne (weißes, ruhendes Licht) und
                                                                • einem roten Rücklicht

                                                              auszurüsten.

                                                              Abstellen

                                                              Elektro-Scooter sind wie Fahrräder so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können.

                                                              Weitere Informationen zum Abstellen von Fahrrädern, die auch für Elektro-Scooter gelten, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. 

                                                              Letzte Aktualisierung: 01.05.2026
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                                Elektro-Scooter

                                                                Hinweis:

                                                                Benützerinnen/Benützer von Elektro-Scootern müssen alle für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften beachten. Wegen der fahrdynamischen Eigenschaften des Elektro-Scooters gelten darüber hinaus einzelne strengere Verhaltensbestimmungen, die Vorrang vor den allgemeinen Vorschriften für Radfahrerinnen/Radfahrer haben. Im Übrigen haben sich beide so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer weder gefährdet noch behindert werden.

                                                                Allgemeines

                                                                Elektro-Scooter sind elektrisch betriebene Klein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Diese einspurigen Fahrzeuge sind mit einem Trittbrett und einem äußeren Felgendurchmesser von maximal 300 mm ausgestattet und haben keine Sitzvorrichtung.

                                                                Benützung

                                                                Achtung:

                                                                Ist eine Radfahranlage vorhanden, muss diese benützt und eine eventuell vorgeschriebene Fahrtrichtung eingehalten werden.

                                                                Erlaubt ist außerdem das Befahren von

                                                                • Fahrbahnen, auf denen das Radfahren erlaubt ist
                                                                • Fußgängerzonen, wenn es die Behörde erlaubt, mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit sowie
                                                                • Wohnstraßen und Begegnungszonen mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit.

                                                                Verboten ist insbesondere auch,

                                                                • Gehsteige und Gehwege in Längsrichtung zu befahren (generelles Fahrverbot),
                                                                • eine zweite Person auf dem Elektro-Scooter mitfahren zu lassen,
                                                                • Sachen zu transportieren,
                                                                  • verboten sind insbesondere Taschen oder Rucksäcke, die auf Lenkgriffen hängen
                                                                  • erlaubt sind nur kleinerer Gegenstände wie z.B. Helm, Pannen-Werkzeugset oder Schloss zum Absperren in einem geeigneten Behältnis, das auf einem unbeweglichen Teil des Elektro-Scooter befestigt ist)
                                                                • Anhänger zu ziehen,
                                                                • während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren,
                                                                • ein Alkohollimit von 0,5 Promille zu überschreiten oder
                                                                • in einem von einem Suchtgift beeinträchtigten Zustand zu fahren.

                                                                Alter

                                                                Kinder unter 12 Jahren dürfen mit einem Elektro-Scooter im öffentlichen Verkehr nicht alleine unterwegs sein. Sie müssen von einer Person beaufsichtigt werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. Besitzt die Jugendliche/der Jugendliche einen Radfahrausweis, darf sie/er alleine mit einem Elektro-Scooter unterwegs sein.

                                                                Neu:

                                                                Wer unter 16 Jahre alt ist, muss beim Fahren eines Elektro-Scooters einen Helm tragen (Helmpflicht unter 16).

                                                                Ausrüstung

                                                                Elektro-Scooter sind mit

                                                                • wirksamer Bremsvorrichtung
                                                                • Klingel oder Hupe 
                                                                •  weißen Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach vorne
                                                                •  roten Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach hinten
                                                                •  gelben Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien auf der Seite
                                                                • Blinklichtern auf den Enden der Lenkgriffe, mit
                                                                  • gelbem Licht nach vorne und nach hinten und
                                                                  • einer Blinkfrequenz von 90 ± 30 Impulsen pro Minute 
                                                                • und bei Dunkelheit und schlechter Sicht zusätzlich mit
                                                                  • einem hellleuchtenden Scheinwerfer nach vorne (weißes, ruhendes Licht) und
                                                                  • einem roten Rücklicht

                                                                auszurüsten.

                                                                Abstellen

                                                                Elektro-Scooter sind wie Fahrräder so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können.

                                                                Weitere Informationen zum Abstellen von Fahrrädern, die auch für Elektro-Scooter gelten, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. 

                                                                Letzte Aktualisierung: 01.05.2026
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

                                                                  Elektro-Scooter

                                                                  Hinweis:

                                                                  Benützerinnen/Benützer von Elektro-Scootern müssen alle für Radfahrerinnen/Radfahrer geltenden Verhaltensvorschriften beachten. Wegen der fahrdynamischen Eigenschaften des Elektro-Scooters gelten darüber hinaus einzelne strengere Verhaltensbestimmungen, die Vorrang vor den allgemeinen Vorschriften für Radfahrerinnen/Radfahrer haben. Im Übrigen haben sich beide so zu verhalten, dass andere Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer weder gefährdet noch behindert werden.

                                                                  Allgemeines

                                                                  Elektro-Scooter sind elektrisch betriebene Klein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Diese einspurigen Fahrzeuge sind mit einem Trittbrett und einem äußeren Felgendurchmesser von maximal 300 mm ausgestattet und haben keine Sitzvorrichtung.

                                                                  Benützung

                                                                  Achtung:

                                                                  Ist eine Radfahranlage vorhanden, muss diese benützt und eine eventuell vorgeschriebene Fahrtrichtung eingehalten werden.

                                                                  Erlaubt ist außerdem das Befahren von

                                                                  • Fahrbahnen, auf denen das Radfahren erlaubt ist
                                                                  • Fußgängerzonen, wenn es die Behörde erlaubt, mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit sowie
                                                                  • Wohnstraßen und Begegnungszonen mit an den Fußgängerverkehr angepasster Geschwindigkeit.

                                                                  Verboten ist insbesondere auch,

                                                                  • Gehsteige und Gehwege in Längsrichtung zu befahren (generelles Fahrverbot),
                                                                  • eine zweite Person auf dem Elektro-Scooter mitfahren zu lassen,
                                                                  • Sachen zu transportieren,
                                                                    • verboten sind insbesondere Taschen oder Rucksäcke, die auf Lenkgriffen hängen
                                                                    • erlaubt sind nur kleinerer Gegenstände wie z.B. Helm, Pannen-Werkzeugset oder Schloss zum Absperren in einem geeigneten Behältnis, das auf einem unbeweglichen Teil des Elektro-Scooter befestigt ist)
                                                                  • Anhänger zu ziehen,
                                                                  • während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung zu telefonieren,
                                                                  • ein Alkohollimit von 0,5 Promille zu überschreiten oder
                                                                  • in einem von einem Suchtgift beeinträchtigten Zustand zu fahren.

                                                                  Alter

                                                                  Kinder unter 12 Jahren dürfen mit einem Elektro-Scooter im öffentlichen Verkehr nicht alleine unterwegs sein. Sie müssen von einer Person beaufsichtigt werden, die mindestens 16 Jahre alt ist. Besitzt die Jugendliche/der Jugendliche einen Radfahrausweis, darf sie/er alleine mit einem Elektro-Scooter unterwegs sein.

                                                                  Neu:

                                                                  Wer unter 16 Jahre alt ist, muss beim Fahren eines Elektro-Scooters einen Helm tragen (Helmpflicht unter 16).

                                                                  Ausrüstung

                                                                  Elektro-Scooter sind mit

                                                                  • wirksamer Bremsvorrichtung
                                                                  • Klingel oder Hupe 
                                                                  •  weißen Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach vorne
                                                                  •  roten Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien nach hinten
                                                                  •  gelben Rückstrahlern oder Rückstrahlfolien auf der Seite
                                                                  • Blinklichtern auf den Enden der Lenkgriffe, mit
                                                                    • gelbem Licht nach vorne und nach hinten und
                                                                    • einer Blinkfrequenz von 90 ± 30 Impulsen pro Minute 
                                                                  • und bei Dunkelheit und schlechter Sicht zusätzlich mit
                                                                    • einem hellleuchtenden Scheinwerfer nach vorne (weißes, ruhendes Licht) und
                                                                    • einem roten Rücklicht

                                                                  auszurüsten.

                                                                  Abstellen

                                                                  Elektro-Scooter sind wie Fahrräder so aufzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können.

                                                                  Weitere Informationen zum Abstellen von Fahrrädern, die auch für Elektro-Scooter gelten, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. 

                                                                  Letzte Aktualisierung: 01.05.2026
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur