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    Begriffe mit B

    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

    Beamter

    Sinnverwandter Begriff: öffentliches Organ

    Personen, die sich im Staatsdienst befinden, sind entweder Beamtinnen/Beamte oder Vertragsbedienstete. Beamtinnen/Beamte werden durch Bescheid berufen und sind auf Dauer mit den Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung betraut.

    Beamtinnen/Beamte unterliegen einem eigenen Dienstrecht. Sie müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen bzw. unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt haben, unterliegen einer Gehorsams- und Verschwiegenheitspflicht und einer erhöhten strafrechtlichen Verantwortlichkeit sowie einem eigenen Disziplinarrecht.

    Bundesbeamtinnen/Bundesbeamte werden im wesentlichen in sieben Gruppen eingeteilt:

    • Verwaltungsdienst (früher: Beamtinnen/Beamte der Allgemeinen Verwaltung und in handwerklicher Verwendung)
    • Exekutivdienst (früher: Wachebeamtinnen/Wachebeamte)
    • Militärischer Dienst (früher: Berufsoffiziere)
    • Richterinnen/Richter sowie Staatsanwältinnen/Staatsanwälte
    • Lehrerinnen/Lehrer
    • Schulaufsicht (früher: Beamtinnen/Beamte des Schulaufsichtsdienstes)
    • Krankenpflegedienst
    Letzte Aktualisierung: 13.02.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                        Beamtinnen/Beamte unterliegen einem eigenen Dienstrecht. Sie müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen bzw. unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt haben, unterliegen einer Gehorsams- und Verschwiegenheitspflicht und einer erhöhten strafrechtlichen Verantwortlichkeit sowie einem eigenen Disziplinarrecht.

                        Bundesbeamtinnen/Bundesbeamte werden im wesentlichen in sieben Gruppen eingeteilt:

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                          Beamtinnen/Beamte unterliegen einem eigenen Dienstrecht. Sie müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen bzw. unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt haben, unterliegen einer Gehorsams- und Verschwiegenheitspflicht und einer erhöhten strafrechtlichen Verantwortlichkeit sowie einem eigenen Disziplinarrecht.

                          Bundesbeamtinnen/Bundesbeamte werden im wesentlichen in sieben Gruppen eingeteilt:

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                              • Militärischer Dienst (früher: Berufsoffiziere)
                              • Richterinnen/Richter sowie Staatsanwältinnen/Staatsanwälte
                              • Lehrerinnen/Lehrer
                              • Schulaufsicht (früher: Beamtinnen/Beamte des Schulaufsichtsdienstes)
                              • Krankenpflegedienst
                              Letzte Aktualisierung: 13.02.2025
                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                Begriffe mit B

                                Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                Beamter

                                Sinnverwandter Begriff: öffentliches Organ

                                Personen, die sich im Staatsdienst befinden, sind entweder Beamtinnen/Beamte oder Vertragsbedienstete. Beamtinnen/Beamte werden durch Bescheid berufen und sind auf Dauer mit den Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung betraut.

                                Beamtinnen/Beamte unterliegen einem eigenen Dienstrecht. Sie müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen bzw. unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt haben, unterliegen einer Gehorsams- und Verschwiegenheitspflicht und einer erhöhten strafrechtlichen Verantwortlichkeit sowie einem eigenen Disziplinarrecht.

                                Bundesbeamtinnen/Bundesbeamte werden im wesentlichen in sieben Gruppen eingeteilt:

                                • Verwaltungsdienst (früher: Beamtinnen/Beamte der Allgemeinen Verwaltung und in handwerklicher Verwendung)
                                • Exekutivdienst (früher: Wachebeamtinnen/Wachebeamte)
                                • Militärischer Dienst (früher: Berufsoffiziere)
                                • Richterinnen/Richter sowie Staatsanwältinnen/Staatsanwälte
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                                Letzte Aktualisierung: 13.02.2025
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                                  Beamter

                                  Sinnverwandter Begriff: öffentliches Organ

                                  Personen, die sich im Staatsdienst befinden, sind entweder Beamtinnen/Beamte oder Vertragsbedienstete. Beamtinnen/Beamte werden durch Bescheid berufen und sind auf Dauer mit den Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung betraut.

                                  Beamtinnen/Beamte unterliegen einem eigenen Dienstrecht. Sie müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen bzw. unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt haben, unterliegen einer Gehorsams- und Verschwiegenheitspflicht und einer erhöhten strafrechtlichen Verantwortlichkeit sowie einem eigenen Disziplinarrecht.

                                  Bundesbeamtinnen/Bundesbeamte werden im wesentlichen in sieben Gruppen eingeteilt:

                                  • Verwaltungsdienst (früher: Beamtinnen/Beamte der Allgemeinen Verwaltung und in handwerklicher Verwendung)
                                  • Exekutivdienst (früher: Wachebeamtinnen/Wachebeamte)
                                  • Militärischer Dienst (früher: Berufsoffiziere)
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                                    Beamter

                                    Sinnverwandter Begriff: öffentliches Organ

                                    Personen, die sich im Staatsdienst befinden, sind entweder Beamtinnen/Beamte oder Vertragsbedienstete. Beamtinnen/Beamte werden durch Bescheid berufen und sind auf Dauer mit den Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung betraut.

                                    Beamtinnen/Beamte unterliegen einem eigenen Dienstrecht. Sie müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen bzw. unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt haben, unterliegen einer Gehorsams- und Verschwiegenheitspflicht und einer erhöhten strafrechtlichen Verantwortlichkeit sowie einem eigenen Disziplinarrecht.

                                    Bundesbeamtinnen/Bundesbeamte werden im wesentlichen in sieben Gruppen eingeteilt:

                                    • Verwaltungsdienst (früher: Beamtinnen/Beamte der Allgemeinen Verwaltung und in handwerklicher Verwendung)
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                                      Beamter

                                      Sinnverwandter Begriff: öffentliches Organ

                                      Personen, die sich im Staatsdienst befinden, sind entweder Beamtinnen/Beamte oder Vertragsbedienstete. Beamtinnen/Beamte werden durch Bescheid berufen und sind auf Dauer mit den Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung betraut.

                                      Beamtinnen/Beamte unterliegen einem eigenen Dienstrecht. Sie müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen bzw. unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt haben, unterliegen einer Gehorsams- und Verschwiegenheitspflicht und einer erhöhten strafrechtlichen Verantwortlichkeit sowie einem eigenen Disziplinarrecht.

                                      Bundesbeamtinnen/Bundesbeamte werden im wesentlichen in sieben Gruppen eingeteilt:

                                      • Verwaltungsdienst (früher: Beamtinnen/Beamte der Allgemeinen Verwaltung und in handwerklicher Verwendung)
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                                        Beamter

                                        Sinnverwandter Begriff: öffentliches Organ

                                        Personen, die sich im Staatsdienst befinden, sind entweder Beamtinnen/Beamte oder Vertragsbedienstete. Beamtinnen/Beamte werden durch Bescheid berufen und sind auf Dauer mit den Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung betraut.

                                        Beamtinnen/Beamte unterliegen einem eigenen Dienstrecht. Sie müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen bzw. unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt haben, unterliegen einer Gehorsams- und Verschwiegenheitspflicht und einer erhöhten strafrechtlichen Verantwortlichkeit sowie einem eigenen Disziplinarrecht.

                                        Bundesbeamtinnen/Bundesbeamte werden im wesentlichen in sieben Gruppen eingeteilt:

                                        • Verwaltungsdienst (früher: Beamtinnen/Beamte der Allgemeinen Verwaltung und in handwerklicher Verwendung)
                                        • Exekutivdienst (früher: Wachebeamtinnen/Wachebeamte)
                                        • Militärischer Dienst (früher: Berufsoffiziere)
                                        • Richterinnen/Richter sowie Staatsanwältinnen/Staatsanwälte
                                        • Lehrerinnen/Lehrer
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                                        • Krankenpflegedienst
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                                          Beamter

                                          Sinnverwandter Begriff: öffentliches Organ

                                          Personen, die sich im Staatsdienst befinden, sind entweder Beamtinnen/Beamte oder Vertragsbedienstete. Beamtinnen/Beamte werden durch Bescheid berufen und sind auf Dauer mit den Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung betraut.

                                          Beamtinnen/Beamte unterliegen einem eigenen Dienstrecht. Sie müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen bzw. unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt haben, unterliegen einer Gehorsams- und Verschwiegenheitspflicht und einer erhöhten strafrechtlichen Verantwortlichkeit sowie einem eigenen Disziplinarrecht.

                                          Bundesbeamtinnen/Bundesbeamte werden im wesentlichen in sieben Gruppen eingeteilt:

                                          • Verwaltungsdienst (früher: Beamtinnen/Beamte der Allgemeinen Verwaltung und in handwerklicher Verwendung)
                                          • Exekutivdienst (früher: Wachebeamtinnen/Wachebeamte)
                                          • Militärischer Dienst (früher: Berufsoffiziere)
                                          • Richterinnen/Richter sowie Staatsanwältinnen/Staatsanwälte
                                          • Lehrerinnen/Lehrer
                                          • Schulaufsicht (früher: Beamtinnen/Beamte des Schulaufsichtsdienstes)
                                          • Krankenpflegedienst
                                          Letzte Aktualisierung: 13.02.2025
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                                            Beamter

                                            Sinnverwandter Begriff: öffentliches Organ

                                            Personen, die sich im Staatsdienst befinden, sind entweder Beamtinnen/Beamte oder Vertragsbedienstete. Beamtinnen/Beamte werden durch Bescheid berufen und sind auf Dauer mit den Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung betraut.

                                            Beamtinnen/Beamte unterliegen einem eigenen Dienstrecht. Sie müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen bzw. unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt haben, unterliegen einer Gehorsams- und Verschwiegenheitspflicht und einer erhöhten strafrechtlichen Verantwortlichkeit sowie einem eigenen Disziplinarrecht.

                                            Bundesbeamtinnen/Bundesbeamte werden im wesentlichen in sieben Gruppen eingeteilt:

                                            • Verwaltungsdienst (früher: Beamtinnen/Beamte der Allgemeinen Verwaltung und in handwerklicher Verwendung)
                                            • Exekutivdienst (früher: Wachebeamtinnen/Wachebeamte)
                                            • Militärischer Dienst (früher: Berufsoffiziere)
                                            • Richterinnen/Richter sowie Staatsanwältinnen/Staatsanwälte
                                            • Lehrerinnen/Lehrer
                                            • Schulaufsicht (früher: Beamtinnen/Beamte des Schulaufsichtsdienstes)
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                                              Beamter

                                              Sinnverwandter Begriff: öffentliches Organ

                                              Personen, die sich im Staatsdienst befinden, sind entweder Beamtinnen/Beamte oder Vertragsbedienstete. Beamtinnen/Beamte werden durch Bescheid berufen und sind auf Dauer mit den Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung betraut.

                                              Beamtinnen/Beamte unterliegen einem eigenen Dienstrecht. Sie müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen bzw. unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt haben, unterliegen einer Gehorsams- und Verschwiegenheitspflicht und einer erhöhten strafrechtlichen Verantwortlichkeit sowie einem eigenen Disziplinarrecht.

                                              Bundesbeamtinnen/Bundesbeamte werden im wesentlichen in sieben Gruppen eingeteilt:

                                              • Verwaltungsdienst (früher: Beamtinnen/Beamte der Allgemeinen Verwaltung und in handwerklicher Verwendung)
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                                              • Militärischer Dienst (früher: Berufsoffiziere)
                                              • Richterinnen/Richter sowie Staatsanwältinnen/Staatsanwälte
                                              • Lehrerinnen/Lehrer
                                              • Schulaufsicht (früher: Beamtinnen/Beamte des Schulaufsichtsdienstes)
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                                                Beamter

                                                Sinnverwandter Begriff: öffentliches Organ

                                                Personen, die sich im Staatsdienst befinden, sind entweder Beamtinnen/Beamte oder Vertragsbedienstete. Beamtinnen/Beamte werden durch Bescheid berufen und sind auf Dauer mit den Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung betraut.

                                                Beamtinnen/Beamte unterliegen einem eigenen Dienstrecht. Sie müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen bzw. unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt haben, unterliegen einer Gehorsams- und Verschwiegenheitspflicht und einer erhöhten strafrechtlichen Verantwortlichkeit sowie einem eigenen Disziplinarrecht.

                                                Bundesbeamtinnen/Bundesbeamte werden im wesentlichen in sieben Gruppen eingeteilt:

                                                • Verwaltungsdienst (früher: Beamtinnen/Beamte der Allgemeinen Verwaltung und in handwerklicher Verwendung)
                                                • Exekutivdienst (früher: Wachebeamtinnen/Wachebeamte)
                                                • Militärischer Dienst (früher: Berufsoffiziere)
                                                • Richterinnen/Richter sowie Staatsanwältinnen/Staatsanwälte
                                                • Lehrerinnen/Lehrer
                                                • Schulaufsicht (früher: Beamtinnen/Beamte des Schulaufsichtsdienstes)
                                                • Krankenpflegedienst
                                                Letzte Aktualisierung: 13.02.2025
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                                                  Beamter

                                                  Sinnverwandter Begriff: öffentliches Organ

                                                  Personen, die sich im Staatsdienst befinden, sind entweder Beamtinnen/Beamte oder Vertragsbedienstete. Beamtinnen/Beamte werden durch Bescheid berufen und sind auf Dauer mit den Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung betraut.

                                                  Beamtinnen/Beamte unterliegen einem eigenen Dienstrecht. Sie müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen bzw. unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt haben, unterliegen einer Gehorsams- und Verschwiegenheitspflicht und einer erhöhten strafrechtlichen Verantwortlichkeit sowie einem eigenen Disziplinarrecht.

                                                  Bundesbeamtinnen/Bundesbeamte werden im wesentlichen in sieben Gruppen eingeteilt:

                                                  • Verwaltungsdienst (früher: Beamtinnen/Beamte der Allgemeinen Verwaltung und in handwerklicher Verwendung)
                                                  • Exekutivdienst (früher: Wachebeamtinnen/Wachebeamte)
                                                  • Militärischer Dienst (früher: Berufsoffiziere)
                                                  • Richterinnen/Richter sowie Staatsanwältinnen/Staatsanwälte
                                                  • Lehrerinnen/Lehrer
                                                  • Schulaufsicht (früher: Beamtinnen/Beamte des Schulaufsichtsdienstes)
                                                  • Krankenpflegedienst
                                                  Letzte Aktualisierung: 13.02.2025
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                                                    Beamter

                                                    Sinnverwandter Begriff: öffentliches Organ

                                                    Personen, die sich im Staatsdienst befinden, sind entweder Beamtinnen/Beamte oder Vertragsbedienstete. Beamtinnen/Beamte werden durch Bescheid berufen und sind auf Dauer mit den Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung betraut.

                                                    Beamtinnen/Beamte unterliegen einem eigenen Dienstrecht. Sie müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen bzw. unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt haben, unterliegen einer Gehorsams- und Verschwiegenheitspflicht und einer erhöhten strafrechtlichen Verantwortlichkeit sowie einem eigenen Disziplinarrecht.

                                                    Bundesbeamtinnen/Bundesbeamte werden im wesentlichen in sieben Gruppen eingeteilt:

                                                    • Verwaltungsdienst (früher: Beamtinnen/Beamte der Allgemeinen Verwaltung und in handwerklicher Verwendung)
                                                    • Exekutivdienst (früher: Wachebeamtinnen/Wachebeamte)
                                                    • Militärischer Dienst (früher: Berufsoffiziere)
                                                    • Richterinnen/Richter sowie Staatsanwältinnen/Staatsanwälte
                                                    • Lehrerinnen/Lehrer
                                                    • Schulaufsicht (früher: Beamtinnen/Beamte des Schulaufsichtsdienstes)
                                                    • Krankenpflegedienst
                                                    Letzte Aktualisierung: 13.02.2025
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                                                      Beamter

                                                      Sinnverwandter Begriff: öffentliches Organ

                                                      Personen, die sich im Staatsdienst befinden, sind entweder Beamtinnen/Beamte oder Vertragsbedienstete. Beamtinnen/Beamte werden durch Bescheid berufen und sind auf Dauer mit den Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung betraut.

                                                      Beamtinnen/Beamte unterliegen einem eigenen Dienstrecht. Sie müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen bzw. unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt haben, unterliegen einer Gehorsams- und Verschwiegenheitspflicht und einer erhöhten strafrechtlichen Verantwortlichkeit sowie einem eigenen Disziplinarrecht.

                                                      Bundesbeamtinnen/Bundesbeamte werden im wesentlichen in sieben Gruppen eingeteilt:

                                                      • Verwaltungsdienst (früher: Beamtinnen/Beamte der Allgemeinen Verwaltung und in handwerklicher Verwendung)
                                                      • Exekutivdienst (früher: Wachebeamtinnen/Wachebeamte)
                                                      • Militärischer Dienst (früher: Berufsoffiziere)
                                                      • Richterinnen/Richter sowie Staatsanwältinnen/Staatsanwälte
                                                      • Lehrerinnen/Lehrer
                                                      • Schulaufsicht (früher: Beamtinnen/Beamte des Schulaufsichtsdienstes)
                                                      • Krankenpflegedienst
                                                      Letzte Aktualisierung: 13.02.2025
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                                                        Beamter

                                                        Sinnverwandter Begriff: öffentliches Organ

                                                        Personen, die sich im Staatsdienst befinden, sind entweder Beamtinnen/Beamte oder Vertragsbedienstete. Beamtinnen/Beamte werden durch Bescheid berufen und sind auf Dauer mit den Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung betraut.

                                                        Beamtinnen/Beamte unterliegen einem eigenen Dienstrecht. Sie müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen bzw. unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt haben, unterliegen einer Gehorsams- und Verschwiegenheitspflicht und einer erhöhten strafrechtlichen Verantwortlichkeit sowie einem eigenen Disziplinarrecht.

                                                        Bundesbeamtinnen/Bundesbeamte werden im wesentlichen in sieben Gruppen eingeteilt:

                                                        • Verwaltungsdienst (früher: Beamtinnen/Beamte der Allgemeinen Verwaltung und in handwerklicher Verwendung)
                                                        • Exekutivdienst (früher: Wachebeamtinnen/Wachebeamte)
                                                        • Militärischer Dienst (früher: Berufsoffiziere)
                                                        • Richterinnen/Richter sowie Staatsanwältinnen/Staatsanwälte
                                                        • Lehrerinnen/Lehrer
                                                        • Schulaufsicht (früher: Beamtinnen/Beamte des Schulaufsichtsdienstes)
                                                        • Krankenpflegedienst
                                                        Letzte Aktualisierung: 13.02.2025
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                                                          Beamter

                                                          Sinnverwandter Begriff: öffentliches Organ

                                                          Personen, die sich im Staatsdienst befinden, sind entweder Beamtinnen/Beamte oder Vertragsbedienstete. Beamtinnen/Beamte werden durch Bescheid berufen und sind auf Dauer mit den Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung betraut.

                                                          Beamtinnen/Beamte unterliegen einem eigenen Dienstrecht. Sie müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen bzw. unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt haben, unterliegen einer Gehorsams- und Verschwiegenheitspflicht und einer erhöhten strafrechtlichen Verantwortlichkeit sowie einem eigenen Disziplinarrecht.

                                                          Bundesbeamtinnen/Bundesbeamte werden im wesentlichen in sieben Gruppen eingeteilt:

                                                          • Verwaltungsdienst (früher: Beamtinnen/Beamte der Allgemeinen Verwaltung und in handwerklicher Verwendung)
                                                          • Exekutivdienst (früher: Wachebeamtinnen/Wachebeamte)
                                                          • Militärischer Dienst (früher: Berufsoffiziere)
                                                          • Richterinnen/Richter sowie Staatsanwältinnen/Staatsanwälte
                                                          • Lehrerinnen/Lehrer
                                                          • Schulaufsicht (früher: Beamtinnen/Beamte des Schulaufsichtsdienstes)
                                                          • Krankenpflegedienst
                                                          Letzte Aktualisierung: 13.02.2025
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                                                            Beamter

                                                            Sinnverwandter Begriff: öffentliches Organ

                                                            Personen, die sich im Staatsdienst befinden, sind entweder Beamtinnen/Beamte oder Vertragsbedienstete. Beamtinnen/Beamte werden durch Bescheid berufen und sind auf Dauer mit den Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung betraut.

                                                            Beamtinnen/Beamte unterliegen einem eigenen Dienstrecht. Sie müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen bzw. unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt haben, unterliegen einer Gehorsams- und Verschwiegenheitspflicht und einer erhöhten strafrechtlichen Verantwortlichkeit sowie einem eigenen Disziplinarrecht.

                                                            Bundesbeamtinnen/Bundesbeamte werden im wesentlichen in sieben Gruppen eingeteilt:

                                                            • Verwaltungsdienst (früher: Beamtinnen/Beamte der Allgemeinen Verwaltung und in handwerklicher Verwendung)
                                                            • Exekutivdienst (früher: Wachebeamtinnen/Wachebeamte)
                                                            • Militärischer Dienst (früher: Berufsoffiziere)
                                                            • Richterinnen/Richter sowie Staatsanwältinnen/Staatsanwälte
                                                            • Lehrerinnen/Lehrer
                                                            • Schulaufsicht (früher: Beamtinnen/Beamte des Schulaufsichtsdienstes)
                                                            • Krankenpflegedienst
                                                            Letzte Aktualisierung: 13.02.2025
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                              Begriffe mit B

                                                              Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                              Beamter

                                                              Sinnverwandter Begriff: öffentliches Organ

                                                              Personen, die sich im Staatsdienst befinden, sind entweder Beamtinnen/Beamte oder Vertragsbedienstete. Beamtinnen/Beamte werden durch Bescheid berufen und sind auf Dauer mit den Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung betraut.

                                                              Beamtinnen/Beamte unterliegen einem eigenen Dienstrecht. Sie müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen bzw. unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt haben, unterliegen einer Gehorsams- und Verschwiegenheitspflicht und einer erhöhten strafrechtlichen Verantwortlichkeit sowie einem eigenen Disziplinarrecht.

                                                              Bundesbeamtinnen/Bundesbeamte werden im wesentlichen in sieben Gruppen eingeteilt:

                                                              • Verwaltungsdienst (früher: Beamtinnen/Beamte der Allgemeinen Verwaltung und in handwerklicher Verwendung)
                                                              • Exekutivdienst (früher: Wachebeamtinnen/Wachebeamte)
                                                              • Militärischer Dienst (früher: Berufsoffiziere)
                                                              • Richterinnen/Richter sowie Staatsanwältinnen/Staatsanwälte
                                                              • Lehrerinnen/Lehrer
                                                              • Schulaufsicht (früher: Beamtinnen/Beamte des Schulaufsichtsdienstes)
                                                              • Krankenpflegedienst
                                                              Letzte Aktualisierung: 13.02.2025
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Begriffe mit B

                                                                Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                Beamter

                                                                Sinnverwandter Begriff: öffentliches Organ

                                                                Personen, die sich im Staatsdienst befinden, sind entweder Beamtinnen/Beamte oder Vertragsbedienstete. Beamtinnen/Beamte werden durch Bescheid berufen und sind auf Dauer mit den Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung betraut.

                                                                Beamtinnen/Beamte unterliegen einem eigenen Dienstrecht. Sie müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen bzw. unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt haben, unterliegen einer Gehorsams- und Verschwiegenheitspflicht und einer erhöhten strafrechtlichen Verantwortlichkeit sowie einem eigenen Disziplinarrecht.

                                                                Bundesbeamtinnen/Bundesbeamte werden im wesentlichen in sieben Gruppen eingeteilt:

                                                                • Verwaltungsdienst (früher: Beamtinnen/Beamte der Allgemeinen Verwaltung und in handwerklicher Verwendung)
                                                                • Exekutivdienst (früher: Wachebeamtinnen/Wachebeamte)
                                                                • Militärischer Dienst (früher: Berufsoffiziere)
                                                                • Richterinnen/Richter sowie Staatsanwältinnen/Staatsanwälte
                                                                • Lehrerinnen/Lehrer
                                                                • Schulaufsicht (früher: Beamtinnen/Beamte des Schulaufsichtsdienstes)
                                                                • Krankenpflegedienst
                                                                Letzte Aktualisierung: 13.02.2025
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                                                  Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

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                                                                  Sinnverwandter Begriff: öffentliches Organ

                                                                  Personen, die sich im Staatsdienst befinden, sind entweder Beamtinnen/Beamte oder Vertragsbedienstete. Beamtinnen/Beamte werden durch Bescheid berufen und sind auf Dauer mit den Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung betraut.

                                                                  Beamtinnen/Beamte unterliegen einem eigenen Dienstrecht. Sie müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen bzw. unbeschränkten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt haben, unterliegen einer Gehorsams- und Verschwiegenheitspflicht und einer erhöhten strafrechtlichen Verantwortlichkeit sowie einem eigenen Disziplinarrecht.

                                                                  Bundesbeamtinnen/Bundesbeamte werden im wesentlichen in sieben Gruppen eingeteilt:

                                                                  • Verwaltungsdienst (früher: Beamtinnen/Beamte der Allgemeinen Verwaltung und in handwerklicher Verwendung)
                                                                  • Exekutivdienst (früher: Wachebeamtinnen/Wachebeamte)
                                                                  • Militärischer Dienst (früher: Berufsoffiziere)
                                                                  • Richterinnen/Richter sowie Staatsanwältinnen/Staatsanwälte
                                                                  • Lehrerinnen/Lehrer
                                                                  • Schulaufsicht (früher: Beamtinnen/Beamte des Schulaufsichtsdienstes)
                                                                  • Krankenpflegedienst
                                                                  Letzte Aktualisierung: 13.02.2025
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