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    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Freiwilligengesetz

    Das Freiwillige Sozialjahr, das Freiwillige Umweltschutzjahr sowie der Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland werden aufgewertet und der Auf- bzw. Ausbau engagementfördernder Infrastruktur wird unterstützt.

    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
    • Inkrafttreten: 1. September bzw. 1. Oktober 2023 (Freifahrt)

    Ziele

    • Schaffung neuer Strukturen bzw. Infrastruktur zur nachhaltigen Förderung von Freiwilligentätigkeiten im Inland, zur Sicherung des hohen Freiwilligenengagements in Österreich
    • Verstärkte Professionalisierung, Unterstützung sowie gezielte Wertschätzung des Freiwilligensektors
    • Unterstützung sowie Absicherung der Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres (FSJ), des Freiwilligen Umweltschutzjahres (FUJ), des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
    • Administrative und Verwaltungsvereinfachungen

    Inhalt

    • Klare Definition der Voraussetzungen zur Unterstützung, Absicherung und Wertschätzung von freiwilligem und ehrenamtlichem Engagement
    • Verbesserte Rahmenbedingungen für die Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres, des Freiwilligen Umweltschutzjahres, des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
    • Sicherstellung der österreichweiten einheitlichen Freifahrt (Klimaticket) für Teilnehmende am FSJ/FUJ
    • Verwaltungsvereinfachungen bei der Umsetzung des Österreichischen Freiwilligenrats

    Hauptgesichtspunkte

    Das Freiwilligengesetz normiert die wichtigsten Rahmenbedingungen für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement. Es regelt Legaldefinitionen aus dem Freiwilligenbereich sowie Standards für die Sicherung der Qualität. Somit kreiert das Freiwilligengesetz Rechtssicherheit bei Freiwilligen sowie Freiwilligenorganisationen. Insgesamt gilt es, eine gute Balance zwischen notwendiger und förderlicher Reglementierung zu finden. Dabei stehen grundsätzlich die Rechte der Freiwilligen im Fokus und nicht ihre Pflichten.

    Das bestehende Freiwilligengesetz 2012 wurde in Hinblick auf die Relevanz des Gesetzes auf das Freiwilligenengagement und die Förderung der Freiwilligentätigkeit sowie dem zivilgesellschaftlichen Engagement evaluiert. Die Evaluierung wurde von der Wirtschaftsuniversität Wien (Kompetenzzentrum für NPOs und Social Entrepreneurship) durchgeführt. Sie bezog sich gezielt auf jene Bereiche des Freiwilligengesetzes, die für das formelle Freiwilligenengagement von Bedeutung sind. Insbesondere waren Fragen wie die Förderung der Anerkennung und Wertschätzung für das Engagement von Ehrenamtlichen in der Öffentlichkeit und innerhalb der Gesellschaft miteinzubeziehen. Auch eine Bündelung bestehender Initiativen und der Ausbau zu einer "Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich", Freiwilligenzentren und die Etablierung sowie Vereinfachung eines bundesweiten Freiwilligenpasses für freiwilliges Engagement waren zu prüfen.

    Die Ergebnisse der Evaluierung wurden einem Beteiligungsprozess unterzogen, mit dessen Durchführung die Interessengemeinschaft der Gemeinnützigen Organisationen (IGO) beauftragt worden ist. Das SORA-Institut führte zusätzlich eine Studie durch, die grundlegende Erkenntnisse gebracht hat, wie im Rahmen des FSJ und des FUJ der Erwerb von Kompetenzen für einschlägige Berufe gefördert und das Angebot des FSJ/FUJ bzw. das FSJ/FUJ weiterentwickelt werden kann. Ressortintern wurden die Förderungen der Auslandsfreiwilligendienste (Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland) evaluiert und administrative Vereinfachungen identifiziert.

    Das Ergebnis der Evaluierung des Freiwilligengesetzes, die Studie sowie der Beteiligungsprozess zeigten einen Bedarf nach weiterer Klarstellung von Begriffen, Verwaltungsvereinfachung im Bereich des Freiwilligenrates als auch der Aufwertung und Wertschätzung des freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements. In Umsetzung des Regierungsprogrammes werden mit der Novelle des Freiwilligengesetzes 2012 die bestehenden Rahmenbedingungen entsprechend der Evaluierungsergebnisse ausgebaut, ergänzt und konkretisiert sowie eine Aufwertung des FSJ/FUJ und des Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienstes im Ausland sichergestellt.

    Konkret werden etwa im Sinne zeitgemäßer und nachhaltiger Infrastruktur die neu verankerte Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich sowie Freiwilligenzentren finanziell unterstützt. Darüber hinaus ist ein Staatspreis zur öffentlichen Würdigung von freiwilligem bzw. ehrenamtlichem Engagement vorgesehen. Teilnehmende am FSJ und FUJ werden zudem künftig einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz (Gewährung des Klimatickets) und ein höheres Taschengeld von 75 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze erhalten. Vor diesem Hintergrund ist auch die erstmalige fixe Verankerung bzw. Erhöhung von Zuwendungen an die Trägerorganisationen der Freiwilligendienste zu sehen. Weitere Änderungen betreffen den Freiwilligenrat (Verwaltungsvereinfachungen) und die Dotierung des Anerkennungsfonds.

    Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

      Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Freiwilligengesetz

      Das Freiwillige Sozialjahr, das Freiwillige Umweltschutzjahr sowie der Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland werden aufgewertet und der Auf- bzw. Ausbau engagementfördernder Infrastruktur wird unterstützt.

      • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
      • Inkrafttreten: 1. September bzw. 1. Oktober 2023 (Freifahrt)

      Ziele

      • Schaffung neuer Strukturen bzw. Infrastruktur zur nachhaltigen Förderung von Freiwilligentätigkeiten im Inland, zur Sicherung des hohen Freiwilligenengagements in Österreich
      • Verstärkte Professionalisierung, Unterstützung sowie gezielte Wertschätzung des Freiwilligensektors
      • Unterstützung sowie Absicherung der Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres (FSJ), des Freiwilligen Umweltschutzjahres (FUJ), des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
      • Administrative und Verwaltungsvereinfachungen

      Inhalt

      • Klare Definition der Voraussetzungen zur Unterstützung, Absicherung und Wertschätzung von freiwilligem und ehrenamtlichem Engagement
      • Verbesserte Rahmenbedingungen für die Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres, des Freiwilligen Umweltschutzjahres, des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
      • Sicherstellung der österreichweiten einheitlichen Freifahrt (Klimaticket) für Teilnehmende am FSJ/FUJ
      • Verwaltungsvereinfachungen bei der Umsetzung des Österreichischen Freiwilligenrats

      Hauptgesichtspunkte

      Das Freiwilligengesetz normiert die wichtigsten Rahmenbedingungen für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement. Es regelt Legaldefinitionen aus dem Freiwilligenbereich sowie Standards für die Sicherung der Qualität. Somit kreiert das Freiwilligengesetz Rechtssicherheit bei Freiwilligen sowie Freiwilligenorganisationen. Insgesamt gilt es, eine gute Balance zwischen notwendiger und förderlicher Reglementierung zu finden. Dabei stehen grundsätzlich die Rechte der Freiwilligen im Fokus und nicht ihre Pflichten.

      Das bestehende Freiwilligengesetz 2012 wurde in Hinblick auf die Relevanz des Gesetzes auf das Freiwilligenengagement und die Förderung der Freiwilligentätigkeit sowie dem zivilgesellschaftlichen Engagement evaluiert. Die Evaluierung wurde von der Wirtschaftsuniversität Wien (Kompetenzzentrum für NPOs und Social Entrepreneurship) durchgeführt. Sie bezog sich gezielt auf jene Bereiche des Freiwilligengesetzes, die für das formelle Freiwilligenengagement von Bedeutung sind. Insbesondere waren Fragen wie die Förderung der Anerkennung und Wertschätzung für das Engagement von Ehrenamtlichen in der Öffentlichkeit und innerhalb der Gesellschaft miteinzubeziehen. Auch eine Bündelung bestehender Initiativen und der Ausbau zu einer "Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich", Freiwilligenzentren und die Etablierung sowie Vereinfachung eines bundesweiten Freiwilligenpasses für freiwilliges Engagement waren zu prüfen.

      Die Ergebnisse der Evaluierung wurden einem Beteiligungsprozess unterzogen, mit dessen Durchführung die Interessengemeinschaft der Gemeinnützigen Organisationen (IGO) beauftragt worden ist. Das SORA-Institut führte zusätzlich eine Studie durch, die grundlegende Erkenntnisse gebracht hat, wie im Rahmen des FSJ und des FUJ der Erwerb von Kompetenzen für einschlägige Berufe gefördert und das Angebot des FSJ/FUJ bzw. das FSJ/FUJ weiterentwickelt werden kann. Ressortintern wurden die Förderungen der Auslandsfreiwilligendienste (Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland) evaluiert und administrative Vereinfachungen identifiziert.

      Das Ergebnis der Evaluierung des Freiwilligengesetzes, die Studie sowie der Beteiligungsprozess zeigten einen Bedarf nach weiterer Klarstellung von Begriffen, Verwaltungsvereinfachung im Bereich des Freiwilligenrates als auch der Aufwertung und Wertschätzung des freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements. In Umsetzung des Regierungsprogrammes werden mit der Novelle des Freiwilligengesetzes 2012 die bestehenden Rahmenbedingungen entsprechend der Evaluierungsergebnisse ausgebaut, ergänzt und konkretisiert sowie eine Aufwertung des FSJ/FUJ und des Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienstes im Ausland sichergestellt.

      Konkret werden etwa im Sinne zeitgemäßer und nachhaltiger Infrastruktur die neu verankerte Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich sowie Freiwilligenzentren finanziell unterstützt. Darüber hinaus ist ein Staatspreis zur öffentlichen Würdigung von freiwilligem bzw. ehrenamtlichem Engagement vorgesehen. Teilnehmende am FSJ und FUJ werden zudem künftig einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz (Gewährung des Klimatickets) und ein höheres Taschengeld von 75 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze erhalten. Vor diesem Hintergrund ist auch die erstmalige fixe Verankerung bzw. Erhöhung von Zuwendungen an die Trägerorganisationen der Freiwilligendienste zu sehen. Weitere Änderungen betreffen den Freiwilligenrat (Verwaltungsvereinfachungen) und die Dotierung des Anerkennungsfonds.

      Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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        Das Freiwillige Sozialjahr, das Freiwillige Umweltschutzjahr sowie der Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland werden aufgewertet und der Auf- bzw. Ausbau engagementfördernder Infrastruktur wird unterstützt.

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        • Inkrafttreten: 1. September bzw. 1. Oktober 2023 (Freifahrt)

        Ziele

        • Schaffung neuer Strukturen bzw. Infrastruktur zur nachhaltigen Förderung von Freiwilligentätigkeiten im Inland, zur Sicherung des hohen Freiwilligenengagements in Österreich
        • Verstärkte Professionalisierung, Unterstützung sowie gezielte Wertschätzung des Freiwilligensektors
        • Unterstützung sowie Absicherung der Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres (FSJ), des Freiwilligen Umweltschutzjahres (FUJ), des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
        • Administrative und Verwaltungsvereinfachungen

        Inhalt

        • Klare Definition der Voraussetzungen zur Unterstützung, Absicherung und Wertschätzung von freiwilligem und ehrenamtlichem Engagement
        • Verbesserte Rahmenbedingungen für die Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres, des Freiwilligen Umweltschutzjahres, des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
        • Sicherstellung der österreichweiten einheitlichen Freifahrt (Klimaticket) für Teilnehmende am FSJ/FUJ
        • Verwaltungsvereinfachungen bei der Umsetzung des Österreichischen Freiwilligenrats

        Hauptgesichtspunkte

        Das Freiwilligengesetz normiert die wichtigsten Rahmenbedingungen für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement. Es regelt Legaldefinitionen aus dem Freiwilligenbereich sowie Standards für die Sicherung der Qualität. Somit kreiert das Freiwilligengesetz Rechtssicherheit bei Freiwilligen sowie Freiwilligenorganisationen. Insgesamt gilt es, eine gute Balance zwischen notwendiger und förderlicher Reglementierung zu finden. Dabei stehen grundsätzlich die Rechte der Freiwilligen im Fokus und nicht ihre Pflichten.

        Das bestehende Freiwilligengesetz 2012 wurde in Hinblick auf die Relevanz des Gesetzes auf das Freiwilligenengagement und die Förderung der Freiwilligentätigkeit sowie dem zivilgesellschaftlichen Engagement evaluiert. Die Evaluierung wurde von der Wirtschaftsuniversität Wien (Kompetenzzentrum für NPOs und Social Entrepreneurship) durchgeführt. Sie bezog sich gezielt auf jene Bereiche des Freiwilligengesetzes, die für das formelle Freiwilligenengagement von Bedeutung sind. Insbesondere waren Fragen wie die Förderung der Anerkennung und Wertschätzung für das Engagement von Ehrenamtlichen in der Öffentlichkeit und innerhalb der Gesellschaft miteinzubeziehen. Auch eine Bündelung bestehender Initiativen und der Ausbau zu einer "Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich", Freiwilligenzentren und die Etablierung sowie Vereinfachung eines bundesweiten Freiwilligenpasses für freiwilliges Engagement waren zu prüfen.

        Die Ergebnisse der Evaluierung wurden einem Beteiligungsprozess unterzogen, mit dessen Durchführung die Interessengemeinschaft der Gemeinnützigen Organisationen (IGO) beauftragt worden ist. Das SORA-Institut führte zusätzlich eine Studie durch, die grundlegende Erkenntnisse gebracht hat, wie im Rahmen des FSJ und des FUJ der Erwerb von Kompetenzen für einschlägige Berufe gefördert und das Angebot des FSJ/FUJ bzw. das FSJ/FUJ weiterentwickelt werden kann. Ressortintern wurden die Förderungen der Auslandsfreiwilligendienste (Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland) evaluiert und administrative Vereinfachungen identifiziert.

        Das Ergebnis der Evaluierung des Freiwilligengesetzes, die Studie sowie der Beteiligungsprozess zeigten einen Bedarf nach weiterer Klarstellung von Begriffen, Verwaltungsvereinfachung im Bereich des Freiwilligenrates als auch der Aufwertung und Wertschätzung des freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements. In Umsetzung des Regierungsprogrammes werden mit der Novelle des Freiwilligengesetzes 2012 die bestehenden Rahmenbedingungen entsprechend der Evaluierungsergebnisse ausgebaut, ergänzt und konkretisiert sowie eine Aufwertung des FSJ/FUJ und des Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienstes im Ausland sichergestellt.

        Konkret werden etwa im Sinne zeitgemäßer und nachhaltiger Infrastruktur die neu verankerte Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich sowie Freiwilligenzentren finanziell unterstützt. Darüber hinaus ist ein Staatspreis zur öffentlichen Würdigung von freiwilligem bzw. ehrenamtlichem Engagement vorgesehen. Teilnehmende am FSJ und FUJ werden zudem künftig einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz (Gewährung des Klimatickets) und ein höheres Taschengeld von 75 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze erhalten. Vor diesem Hintergrund ist auch die erstmalige fixe Verankerung bzw. Erhöhung von Zuwendungen an die Trägerorganisationen der Freiwilligendienste zu sehen. Weitere Änderungen betreffen den Freiwilligenrat (Verwaltungsvereinfachungen) und die Dotierung des Anerkennungsfonds.

        Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

          Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Freiwilligengesetz

          Das Freiwillige Sozialjahr, das Freiwillige Umweltschutzjahr sowie der Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland werden aufgewertet und der Auf- bzw. Ausbau engagementfördernder Infrastruktur wird unterstützt.

          • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
          • Inkrafttreten: 1. September bzw. 1. Oktober 2023 (Freifahrt)

          Ziele

          • Schaffung neuer Strukturen bzw. Infrastruktur zur nachhaltigen Förderung von Freiwilligentätigkeiten im Inland, zur Sicherung des hohen Freiwilligenengagements in Österreich
          • Verstärkte Professionalisierung, Unterstützung sowie gezielte Wertschätzung des Freiwilligensektors
          • Unterstützung sowie Absicherung der Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres (FSJ), des Freiwilligen Umweltschutzjahres (FUJ), des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
          • Administrative und Verwaltungsvereinfachungen

          Inhalt

          • Klare Definition der Voraussetzungen zur Unterstützung, Absicherung und Wertschätzung von freiwilligem und ehrenamtlichem Engagement
          • Verbesserte Rahmenbedingungen für die Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres, des Freiwilligen Umweltschutzjahres, des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
          • Sicherstellung der österreichweiten einheitlichen Freifahrt (Klimaticket) für Teilnehmende am FSJ/FUJ
          • Verwaltungsvereinfachungen bei der Umsetzung des Österreichischen Freiwilligenrats

          Hauptgesichtspunkte

          Das Freiwilligengesetz normiert die wichtigsten Rahmenbedingungen für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement. Es regelt Legaldefinitionen aus dem Freiwilligenbereich sowie Standards für die Sicherung der Qualität. Somit kreiert das Freiwilligengesetz Rechtssicherheit bei Freiwilligen sowie Freiwilligenorganisationen. Insgesamt gilt es, eine gute Balance zwischen notwendiger und förderlicher Reglementierung zu finden. Dabei stehen grundsätzlich die Rechte der Freiwilligen im Fokus und nicht ihre Pflichten.

          Das bestehende Freiwilligengesetz 2012 wurde in Hinblick auf die Relevanz des Gesetzes auf das Freiwilligenengagement und die Förderung der Freiwilligentätigkeit sowie dem zivilgesellschaftlichen Engagement evaluiert. Die Evaluierung wurde von der Wirtschaftsuniversität Wien (Kompetenzzentrum für NPOs und Social Entrepreneurship) durchgeführt. Sie bezog sich gezielt auf jene Bereiche des Freiwilligengesetzes, die für das formelle Freiwilligenengagement von Bedeutung sind. Insbesondere waren Fragen wie die Förderung der Anerkennung und Wertschätzung für das Engagement von Ehrenamtlichen in der Öffentlichkeit und innerhalb der Gesellschaft miteinzubeziehen. Auch eine Bündelung bestehender Initiativen und der Ausbau zu einer "Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich", Freiwilligenzentren und die Etablierung sowie Vereinfachung eines bundesweiten Freiwilligenpasses für freiwilliges Engagement waren zu prüfen.

          Die Ergebnisse der Evaluierung wurden einem Beteiligungsprozess unterzogen, mit dessen Durchführung die Interessengemeinschaft der Gemeinnützigen Organisationen (IGO) beauftragt worden ist. Das SORA-Institut führte zusätzlich eine Studie durch, die grundlegende Erkenntnisse gebracht hat, wie im Rahmen des FSJ und des FUJ der Erwerb von Kompetenzen für einschlägige Berufe gefördert und das Angebot des FSJ/FUJ bzw. das FSJ/FUJ weiterentwickelt werden kann. Ressortintern wurden die Förderungen der Auslandsfreiwilligendienste (Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland) evaluiert und administrative Vereinfachungen identifiziert.

          Das Ergebnis der Evaluierung des Freiwilligengesetzes, die Studie sowie der Beteiligungsprozess zeigten einen Bedarf nach weiterer Klarstellung von Begriffen, Verwaltungsvereinfachung im Bereich des Freiwilligenrates als auch der Aufwertung und Wertschätzung des freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements. In Umsetzung des Regierungsprogrammes werden mit der Novelle des Freiwilligengesetzes 2012 die bestehenden Rahmenbedingungen entsprechend der Evaluierungsergebnisse ausgebaut, ergänzt und konkretisiert sowie eine Aufwertung des FSJ/FUJ und des Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienstes im Ausland sichergestellt.

          Konkret werden etwa im Sinne zeitgemäßer und nachhaltiger Infrastruktur die neu verankerte Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich sowie Freiwilligenzentren finanziell unterstützt. Darüber hinaus ist ein Staatspreis zur öffentlichen Würdigung von freiwilligem bzw. ehrenamtlichem Engagement vorgesehen. Teilnehmende am FSJ und FUJ werden zudem künftig einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz (Gewährung des Klimatickets) und ein höheres Taschengeld von 75 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze erhalten. Vor diesem Hintergrund ist auch die erstmalige fixe Verankerung bzw. Erhöhung von Zuwendungen an die Trägerorganisationen der Freiwilligendienste zu sehen. Weitere Änderungen betreffen den Freiwilligenrat (Verwaltungsvereinfachungen) und die Dotierung des Anerkennungsfonds.

          Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
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            Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Freiwilligengesetz

            Das Freiwillige Sozialjahr, das Freiwillige Umweltschutzjahr sowie der Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland werden aufgewertet und der Auf- bzw. Ausbau engagementfördernder Infrastruktur wird unterstützt.

            • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
            • Inkrafttreten: 1. September bzw. 1. Oktober 2023 (Freifahrt)

            Ziele

            • Schaffung neuer Strukturen bzw. Infrastruktur zur nachhaltigen Förderung von Freiwilligentätigkeiten im Inland, zur Sicherung des hohen Freiwilligenengagements in Österreich
            • Verstärkte Professionalisierung, Unterstützung sowie gezielte Wertschätzung des Freiwilligensektors
            • Unterstützung sowie Absicherung der Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres (FSJ), des Freiwilligen Umweltschutzjahres (FUJ), des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
            • Administrative und Verwaltungsvereinfachungen

            Inhalt

            • Klare Definition der Voraussetzungen zur Unterstützung, Absicherung und Wertschätzung von freiwilligem und ehrenamtlichem Engagement
            • Verbesserte Rahmenbedingungen für die Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres, des Freiwilligen Umweltschutzjahres, des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
            • Sicherstellung der österreichweiten einheitlichen Freifahrt (Klimaticket) für Teilnehmende am FSJ/FUJ
            • Verwaltungsvereinfachungen bei der Umsetzung des Österreichischen Freiwilligenrats

            Hauptgesichtspunkte

            Das Freiwilligengesetz normiert die wichtigsten Rahmenbedingungen für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement. Es regelt Legaldefinitionen aus dem Freiwilligenbereich sowie Standards für die Sicherung der Qualität. Somit kreiert das Freiwilligengesetz Rechtssicherheit bei Freiwilligen sowie Freiwilligenorganisationen. Insgesamt gilt es, eine gute Balance zwischen notwendiger und förderlicher Reglementierung zu finden. Dabei stehen grundsätzlich die Rechte der Freiwilligen im Fokus und nicht ihre Pflichten.

            Das bestehende Freiwilligengesetz 2012 wurde in Hinblick auf die Relevanz des Gesetzes auf das Freiwilligenengagement und die Förderung der Freiwilligentätigkeit sowie dem zivilgesellschaftlichen Engagement evaluiert. Die Evaluierung wurde von der Wirtschaftsuniversität Wien (Kompetenzzentrum für NPOs und Social Entrepreneurship) durchgeführt. Sie bezog sich gezielt auf jene Bereiche des Freiwilligengesetzes, die für das formelle Freiwilligenengagement von Bedeutung sind. Insbesondere waren Fragen wie die Förderung der Anerkennung und Wertschätzung für das Engagement von Ehrenamtlichen in der Öffentlichkeit und innerhalb der Gesellschaft miteinzubeziehen. Auch eine Bündelung bestehender Initiativen und der Ausbau zu einer "Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich", Freiwilligenzentren und die Etablierung sowie Vereinfachung eines bundesweiten Freiwilligenpasses für freiwilliges Engagement waren zu prüfen.

            Die Ergebnisse der Evaluierung wurden einem Beteiligungsprozess unterzogen, mit dessen Durchführung die Interessengemeinschaft der Gemeinnützigen Organisationen (IGO) beauftragt worden ist. Das SORA-Institut führte zusätzlich eine Studie durch, die grundlegende Erkenntnisse gebracht hat, wie im Rahmen des FSJ und des FUJ der Erwerb von Kompetenzen für einschlägige Berufe gefördert und das Angebot des FSJ/FUJ bzw. das FSJ/FUJ weiterentwickelt werden kann. Ressortintern wurden die Förderungen der Auslandsfreiwilligendienste (Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland) evaluiert und administrative Vereinfachungen identifiziert.

            Das Ergebnis der Evaluierung des Freiwilligengesetzes, die Studie sowie der Beteiligungsprozess zeigten einen Bedarf nach weiterer Klarstellung von Begriffen, Verwaltungsvereinfachung im Bereich des Freiwilligenrates als auch der Aufwertung und Wertschätzung des freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements. In Umsetzung des Regierungsprogrammes werden mit der Novelle des Freiwilligengesetzes 2012 die bestehenden Rahmenbedingungen entsprechend der Evaluierungsergebnisse ausgebaut, ergänzt und konkretisiert sowie eine Aufwertung des FSJ/FUJ und des Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienstes im Ausland sichergestellt.

            Konkret werden etwa im Sinne zeitgemäßer und nachhaltiger Infrastruktur die neu verankerte Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich sowie Freiwilligenzentren finanziell unterstützt. Darüber hinaus ist ein Staatspreis zur öffentlichen Würdigung von freiwilligem bzw. ehrenamtlichem Engagement vorgesehen. Teilnehmende am FSJ und FUJ werden zudem künftig einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz (Gewährung des Klimatickets) und ein höheres Taschengeld von 75 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze erhalten. Vor diesem Hintergrund ist auch die erstmalige fixe Verankerung bzw. Erhöhung von Zuwendungen an die Trägerorganisationen der Freiwilligendienste zu sehen. Weitere Änderungen betreffen den Freiwilligenrat (Verwaltungsvereinfachungen) und die Dotierung des Anerkennungsfonds.

            Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

              Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Freiwilligengesetz

              Das Freiwillige Sozialjahr, das Freiwillige Umweltschutzjahr sowie der Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland werden aufgewertet und der Auf- bzw. Ausbau engagementfördernder Infrastruktur wird unterstützt.

              • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
              • Inkrafttreten: 1. September bzw. 1. Oktober 2023 (Freifahrt)

              Ziele

              • Schaffung neuer Strukturen bzw. Infrastruktur zur nachhaltigen Förderung von Freiwilligentätigkeiten im Inland, zur Sicherung des hohen Freiwilligenengagements in Österreich
              • Verstärkte Professionalisierung, Unterstützung sowie gezielte Wertschätzung des Freiwilligensektors
              • Unterstützung sowie Absicherung der Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres (FSJ), des Freiwilligen Umweltschutzjahres (FUJ), des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
              • Administrative und Verwaltungsvereinfachungen

              Inhalt

              • Klare Definition der Voraussetzungen zur Unterstützung, Absicherung und Wertschätzung von freiwilligem und ehrenamtlichem Engagement
              • Verbesserte Rahmenbedingungen für die Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres, des Freiwilligen Umweltschutzjahres, des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
              • Sicherstellung der österreichweiten einheitlichen Freifahrt (Klimaticket) für Teilnehmende am FSJ/FUJ
              • Verwaltungsvereinfachungen bei der Umsetzung des Österreichischen Freiwilligenrats

              Hauptgesichtspunkte

              Das Freiwilligengesetz normiert die wichtigsten Rahmenbedingungen für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement. Es regelt Legaldefinitionen aus dem Freiwilligenbereich sowie Standards für die Sicherung der Qualität. Somit kreiert das Freiwilligengesetz Rechtssicherheit bei Freiwilligen sowie Freiwilligenorganisationen. Insgesamt gilt es, eine gute Balance zwischen notwendiger und förderlicher Reglementierung zu finden. Dabei stehen grundsätzlich die Rechte der Freiwilligen im Fokus und nicht ihre Pflichten.

              Das bestehende Freiwilligengesetz 2012 wurde in Hinblick auf die Relevanz des Gesetzes auf das Freiwilligenengagement und die Förderung der Freiwilligentätigkeit sowie dem zivilgesellschaftlichen Engagement evaluiert. Die Evaluierung wurde von der Wirtschaftsuniversität Wien (Kompetenzzentrum für NPOs und Social Entrepreneurship) durchgeführt. Sie bezog sich gezielt auf jene Bereiche des Freiwilligengesetzes, die für das formelle Freiwilligenengagement von Bedeutung sind. Insbesondere waren Fragen wie die Förderung der Anerkennung und Wertschätzung für das Engagement von Ehrenamtlichen in der Öffentlichkeit und innerhalb der Gesellschaft miteinzubeziehen. Auch eine Bündelung bestehender Initiativen und der Ausbau zu einer "Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich", Freiwilligenzentren und die Etablierung sowie Vereinfachung eines bundesweiten Freiwilligenpasses für freiwilliges Engagement waren zu prüfen.

              Die Ergebnisse der Evaluierung wurden einem Beteiligungsprozess unterzogen, mit dessen Durchführung die Interessengemeinschaft der Gemeinnützigen Organisationen (IGO) beauftragt worden ist. Das SORA-Institut führte zusätzlich eine Studie durch, die grundlegende Erkenntnisse gebracht hat, wie im Rahmen des FSJ und des FUJ der Erwerb von Kompetenzen für einschlägige Berufe gefördert und das Angebot des FSJ/FUJ bzw. das FSJ/FUJ weiterentwickelt werden kann. Ressortintern wurden die Förderungen der Auslandsfreiwilligendienste (Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland) evaluiert und administrative Vereinfachungen identifiziert.

              Das Ergebnis der Evaluierung des Freiwilligengesetzes, die Studie sowie der Beteiligungsprozess zeigten einen Bedarf nach weiterer Klarstellung von Begriffen, Verwaltungsvereinfachung im Bereich des Freiwilligenrates als auch der Aufwertung und Wertschätzung des freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements. In Umsetzung des Regierungsprogrammes werden mit der Novelle des Freiwilligengesetzes 2012 die bestehenden Rahmenbedingungen entsprechend der Evaluierungsergebnisse ausgebaut, ergänzt und konkretisiert sowie eine Aufwertung des FSJ/FUJ und des Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienstes im Ausland sichergestellt.

              Konkret werden etwa im Sinne zeitgemäßer und nachhaltiger Infrastruktur die neu verankerte Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich sowie Freiwilligenzentren finanziell unterstützt. Darüber hinaus ist ein Staatspreis zur öffentlichen Würdigung von freiwilligem bzw. ehrenamtlichem Engagement vorgesehen. Teilnehmende am FSJ und FUJ werden zudem künftig einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz (Gewährung des Klimatickets) und ein höheres Taschengeld von 75 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze erhalten. Vor diesem Hintergrund ist auch die erstmalige fixe Verankerung bzw. Erhöhung von Zuwendungen an die Trägerorganisationen der Freiwilligendienste zu sehen. Weitere Änderungen betreffen den Freiwilligenrat (Verwaltungsvereinfachungen) und die Dotierung des Anerkennungsfonds.

              Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Freiwilligengesetz

                Das Freiwillige Sozialjahr, das Freiwillige Umweltschutzjahr sowie der Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland werden aufgewertet und der Auf- bzw. Ausbau engagementfördernder Infrastruktur wird unterstützt.

                • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
                • Inkrafttreten: 1. September bzw. 1. Oktober 2023 (Freifahrt)

                Ziele

                • Schaffung neuer Strukturen bzw. Infrastruktur zur nachhaltigen Förderung von Freiwilligentätigkeiten im Inland, zur Sicherung des hohen Freiwilligenengagements in Österreich
                • Verstärkte Professionalisierung, Unterstützung sowie gezielte Wertschätzung des Freiwilligensektors
                • Unterstützung sowie Absicherung der Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres (FSJ), des Freiwilligen Umweltschutzjahres (FUJ), des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
                • Administrative und Verwaltungsvereinfachungen

                Inhalt

                • Klare Definition der Voraussetzungen zur Unterstützung, Absicherung und Wertschätzung von freiwilligem und ehrenamtlichem Engagement
                • Verbesserte Rahmenbedingungen für die Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres, des Freiwilligen Umweltschutzjahres, des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
                • Sicherstellung der österreichweiten einheitlichen Freifahrt (Klimaticket) für Teilnehmende am FSJ/FUJ
                • Verwaltungsvereinfachungen bei der Umsetzung des Österreichischen Freiwilligenrats

                Hauptgesichtspunkte

                Das Freiwilligengesetz normiert die wichtigsten Rahmenbedingungen für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement. Es regelt Legaldefinitionen aus dem Freiwilligenbereich sowie Standards für die Sicherung der Qualität. Somit kreiert das Freiwilligengesetz Rechtssicherheit bei Freiwilligen sowie Freiwilligenorganisationen. Insgesamt gilt es, eine gute Balance zwischen notwendiger und förderlicher Reglementierung zu finden. Dabei stehen grundsätzlich die Rechte der Freiwilligen im Fokus und nicht ihre Pflichten.

                Das bestehende Freiwilligengesetz 2012 wurde in Hinblick auf die Relevanz des Gesetzes auf das Freiwilligenengagement und die Förderung der Freiwilligentätigkeit sowie dem zivilgesellschaftlichen Engagement evaluiert. Die Evaluierung wurde von der Wirtschaftsuniversität Wien (Kompetenzzentrum für NPOs und Social Entrepreneurship) durchgeführt. Sie bezog sich gezielt auf jene Bereiche des Freiwilligengesetzes, die für das formelle Freiwilligenengagement von Bedeutung sind. Insbesondere waren Fragen wie die Förderung der Anerkennung und Wertschätzung für das Engagement von Ehrenamtlichen in der Öffentlichkeit und innerhalb der Gesellschaft miteinzubeziehen. Auch eine Bündelung bestehender Initiativen und der Ausbau zu einer "Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich", Freiwilligenzentren und die Etablierung sowie Vereinfachung eines bundesweiten Freiwilligenpasses für freiwilliges Engagement waren zu prüfen.

                Die Ergebnisse der Evaluierung wurden einem Beteiligungsprozess unterzogen, mit dessen Durchführung die Interessengemeinschaft der Gemeinnützigen Organisationen (IGO) beauftragt worden ist. Das SORA-Institut führte zusätzlich eine Studie durch, die grundlegende Erkenntnisse gebracht hat, wie im Rahmen des FSJ und des FUJ der Erwerb von Kompetenzen für einschlägige Berufe gefördert und das Angebot des FSJ/FUJ bzw. das FSJ/FUJ weiterentwickelt werden kann. Ressortintern wurden die Förderungen der Auslandsfreiwilligendienste (Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland) evaluiert und administrative Vereinfachungen identifiziert.

                Das Ergebnis der Evaluierung des Freiwilligengesetzes, die Studie sowie der Beteiligungsprozess zeigten einen Bedarf nach weiterer Klarstellung von Begriffen, Verwaltungsvereinfachung im Bereich des Freiwilligenrates als auch der Aufwertung und Wertschätzung des freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements. In Umsetzung des Regierungsprogrammes werden mit der Novelle des Freiwilligengesetzes 2012 die bestehenden Rahmenbedingungen entsprechend der Evaluierungsergebnisse ausgebaut, ergänzt und konkretisiert sowie eine Aufwertung des FSJ/FUJ und des Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienstes im Ausland sichergestellt.

                Konkret werden etwa im Sinne zeitgemäßer und nachhaltiger Infrastruktur die neu verankerte Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich sowie Freiwilligenzentren finanziell unterstützt. Darüber hinaus ist ein Staatspreis zur öffentlichen Würdigung von freiwilligem bzw. ehrenamtlichem Engagement vorgesehen. Teilnehmende am FSJ und FUJ werden zudem künftig einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz (Gewährung des Klimatickets) und ein höheres Taschengeld von 75 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze erhalten. Vor diesem Hintergrund ist auch die erstmalige fixe Verankerung bzw. Erhöhung von Zuwendungen an die Trägerorganisationen der Freiwilligendienste zu sehen. Weitere Änderungen betreffen den Freiwilligenrat (Verwaltungsvereinfachungen) und die Dotierung des Anerkennungsfonds.

                Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                  Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Freiwilligengesetz

                  Das Freiwillige Sozialjahr, das Freiwillige Umweltschutzjahr sowie der Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland werden aufgewertet und der Auf- bzw. Ausbau engagementfördernder Infrastruktur wird unterstützt.

                  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
                  • Inkrafttreten: 1. September bzw. 1. Oktober 2023 (Freifahrt)

                  Ziele

                  • Schaffung neuer Strukturen bzw. Infrastruktur zur nachhaltigen Förderung von Freiwilligentätigkeiten im Inland, zur Sicherung des hohen Freiwilligenengagements in Österreich
                  • Verstärkte Professionalisierung, Unterstützung sowie gezielte Wertschätzung des Freiwilligensektors
                  • Unterstützung sowie Absicherung der Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres (FSJ), des Freiwilligen Umweltschutzjahres (FUJ), des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
                  • Administrative und Verwaltungsvereinfachungen

                  Inhalt

                  • Klare Definition der Voraussetzungen zur Unterstützung, Absicherung und Wertschätzung von freiwilligem und ehrenamtlichem Engagement
                  • Verbesserte Rahmenbedingungen für die Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres, des Freiwilligen Umweltschutzjahres, des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
                  • Sicherstellung der österreichweiten einheitlichen Freifahrt (Klimaticket) für Teilnehmende am FSJ/FUJ
                  • Verwaltungsvereinfachungen bei der Umsetzung des Österreichischen Freiwilligenrats

                  Hauptgesichtspunkte

                  Das Freiwilligengesetz normiert die wichtigsten Rahmenbedingungen für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement. Es regelt Legaldefinitionen aus dem Freiwilligenbereich sowie Standards für die Sicherung der Qualität. Somit kreiert das Freiwilligengesetz Rechtssicherheit bei Freiwilligen sowie Freiwilligenorganisationen. Insgesamt gilt es, eine gute Balance zwischen notwendiger und förderlicher Reglementierung zu finden. Dabei stehen grundsätzlich die Rechte der Freiwilligen im Fokus und nicht ihre Pflichten.

                  Das bestehende Freiwilligengesetz 2012 wurde in Hinblick auf die Relevanz des Gesetzes auf das Freiwilligenengagement und die Förderung der Freiwilligentätigkeit sowie dem zivilgesellschaftlichen Engagement evaluiert. Die Evaluierung wurde von der Wirtschaftsuniversität Wien (Kompetenzzentrum für NPOs und Social Entrepreneurship) durchgeführt. Sie bezog sich gezielt auf jene Bereiche des Freiwilligengesetzes, die für das formelle Freiwilligenengagement von Bedeutung sind. Insbesondere waren Fragen wie die Förderung der Anerkennung und Wertschätzung für das Engagement von Ehrenamtlichen in der Öffentlichkeit und innerhalb der Gesellschaft miteinzubeziehen. Auch eine Bündelung bestehender Initiativen und der Ausbau zu einer "Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich", Freiwilligenzentren und die Etablierung sowie Vereinfachung eines bundesweiten Freiwilligenpasses für freiwilliges Engagement waren zu prüfen.

                  Die Ergebnisse der Evaluierung wurden einem Beteiligungsprozess unterzogen, mit dessen Durchführung die Interessengemeinschaft der Gemeinnützigen Organisationen (IGO) beauftragt worden ist. Das SORA-Institut führte zusätzlich eine Studie durch, die grundlegende Erkenntnisse gebracht hat, wie im Rahmen des FSJ und des FUJ der Erwerb von Kompetenzen für einschlägige Berufe gefördert und das Angebot des FSJ/FUJ bzw. das FSJ/FUJ weiterentwickelt werden kann. Ressortintern wurden die Förderungen der Auslandsfreiwilligendienste (Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland) evaluiert und administrative Vereinfachungen identifiziert.

                  Das Ergebnis der Evaluierung des Freiwilligengesetzes, die Studie sowie der Beteiligungsprozess zeigten einen Bedarf nach weiterer Klarstellung von Begriffen, Verwaltungsvereinfachung im Bereich des Freiwilligenrates als auch der Aufwertung und Wertschätzung des freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements. In Umsetzung des Regierungsprogrammes werden mit der Novelle des Freiwilligengesetzes 2012 die bestehenden Rahmenbedingungen entsprechend der Evaluierungsergebnisse ausgebaut, ergänzt und konkretisiert sowie eine Aufwertung des FSJ/FUJ und des Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienstes im Ausland sichergestellt.

                  Konkret werden etwa im Sinne zeitgemäßer und nachhaltiger Infrastruktur die neu verankerte Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich sowie Freiwilligenzentren finanziell unterstützt. Darüber hinaus ist ein Staatspreis zur öffentlichen Würdigung von freiwilligem bzw. ehrenamtlichem Engagement vorgesehen. Teilnehmende am FSJ und FUJ werden zudem künftig einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz (Gewährung des Klimatickets) und ein höheres Taschengeld von 75 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze erhalten. Vor diesem Hintergrund ist auch die erstmalige fixe Verankerung bzw. Erhöhung von Zuwendungen an die Trägerorganisationen der Freiwilligendienste zu sehen. Weitere Änderungen betreffen den Freiwilligenrat (Verwaltungsvereinfachungen) und die Dotierung des Anerkennungsfonds.

                  Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Freiwilligengesetz

                    Das Freiwillige Sozialjahr, das Freiwillige Umweltschutzjahr sowie der Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland werden aufgewertet und der Auf- bzw. Ausbau engagementfördernder Infrastruktur wird unterstützt.

                    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
                    • Inkrafttreten: 1. September bzw. 1. Oktober 2023 (Freifahrt)

                    Ziele

                    • Schaffung neuer Strukturen bzw. Infrastruktur zur nachhaltigen Förderung von Freiwilligentätigkeiten im Inland, zur Sicherung des hohen Freiwilligenengagements in Österreich
                    • Verstärkte Professionalisierung, Unterstützung sowie gezielte Wertschätzung des Freiwilligensektors
                    • Unterstützung sowie Absicherung der Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres (FSJ), des Freiwilligen Umweltschutzjahres (FUJ), des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
                    • Administrative und Verwaltungsvereinfachungen

                    Inhalt

                    • Klare Definition der Voraussetzungen zur Unterstützung, Absicherung und Wertschätzung von freiwilligem und ehrenamtlichem Engagement
                    • Verbesserte Rahmenbedingungen für die Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres, des Freiwilligen Umweltschutzjahres, des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
                    • Sicherstellung der österreichweiten einheitlichen Freifahrt (Klimaticket) für Teilnehmende am FSJ/FUJ
                    • Verwaltungsvereinfachungen bei der Umsetzung des Österreichischen Freiwilligenrats

                    Hauptgesichtspunkte

                    Das Freiwilligengesetz normiert die wichtigsten Rahmenbedingungen für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement. Es regelt Legaldefinitionen aus dem Freiwilligenbereich sowie Standards für die Sicherung der Qualität. Somit kreiert das Freiwilligengesetz Rechtssicherheit bei Freiwilligen sowie Freiwilligenorganisationen. Insgesamt gilt es, eine gute Balance zwischen notwendiger und förderlicher Reglementierung zu finden. Dabei stehen grundsätzlich die Rechte der Freiwilligen im Fokus und nicht ihre Pflichten.

                    Das bestehende Freiwilligengesetz 2012 wurde in Hinblick auf die Relevanz des Gesetzes auf das Freiwilligenengagement und die Förderung der Freiwilligentätigkeit sowie dem zivilgesellschaftlichen Engagement evaluiert. Die Evaluierung wurde von der Wirtschaftsuniversität Wien (Kompetenzzentrum für NPOs und Social Entrepreneurship) durchgeführt. Sie bezog sich gezielt auf jene Bereiche des Freiwilligengesetzes, die für das formelle Freiwilligenengagement von Bedeutung sind. Insbesondere waren Fragen wie die Förderung der Anerkennung und Wertschätzung für das Engagement von Ehrenamtlichen in der Öffentlichkeit und innerhalb der Gesellschaft miteinzubeziehen. Auch eine Bündelung bestehender Initiativen und der Ausbau zu einer "Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich", Freiwilligenzentren und die Etablierung sowie Vereinfachung eines bundesweiten Freiwilligenpasses für freiwilliges Engagement waren zu prüfen.

                    Die Ergebnisse der Evaluierung wurden einem Beteiligungsprozess unterzogen, mit dessen Durchführung die Interessengemeinschaft der Gemeinnützigen Organisationen (IGO) beauftragt worden ist. Das SORA-Institut führte zusätzlich eine Studie durch, die grundlegende Erkenntnisse gebracht hat, wie im Rahmen des FSJ und des FUJ der Erwerb von Kompetenzen für einschlägige Berufe gefördert und das Angebot des FSJ/FUJ bzw. das FSJ/FUJ weiterentwickelt werden kann. Ressortintern wurden die Förderungen der Auslandsfreiwilligendienste (Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland) evaluiert und administrative Vereinfachungen identifiziert.

                    Das Ergebnis der Evaluierung des Freiwilligengesetzes, die Studie sowie der Beteiligungsprozess zeigten einen Bedarf nach weiterer Klarstellung von Begriffen, Verwaltungsvereinfachung im Bereich des Freiwilligenrates als auch der Aufwertung und Wertschätzung des freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements. In Umsetzung des Regierungsprogrammes werden mit der Novelle des Freiwilligengesetzes 2012 die bestehenden Rahmenbedingungen entsprechend der Evaluierungsergebnisse ausgebaut, ergänzt und konkretisiert sowie eine Aufwertung des FSJ/FUJ und des Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienstes im Ausland sichergestellt.

                    Konkret werden etwa im Sinne zeitgemäßer und nachhaltiger Infrastruktur die neu verankerte Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich sowie Freiwilligenzentren finanziell unterstützt. Darüber hinaus ist ein Staatspreis zur öffentlichen Würdigung von freiwilligem bzw. ehrenamtlichem Engagement vorgesehen. Teilnehmende am FSJ und FUJ werden zudem künftig einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz (Gewährung des Klimatickets) und ein höheres Taschengeld von 75 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze erhalten. Vor diesem Hintergrund ist auch die erstmalige fixe Verankerung bzw. Erhöhung von Zuwendungen an die Trägerorganisationen der Freiwilligendienste zu sehen. Weitere Änderungen betreffen den Freiwilligenrat (Verwaltungsvereinfachungen) und die Dotierung des Anerkennungsfonds.

                    Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                      Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Freiwilligengesetz

                      Das Freiwillige Sozialjahr, das Freiwillige Umweltschutzjahr sowie der Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland werden aufgewertet und der Auf- bzw. Ausbau engagementfördernder Infrastruktur wird unterstützt.

                      • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
                      • Inkrafttreten: 1. September bzw. 1. Oktober 2023 (Freifahrt)

                      Ziele

                      • Schaffung neuer Strukturen bzw. Infrastruktur zur nachhaltigen Förderung von Freiwilligentätigkeiten im Inland, zur Sicherung des hohen Freiwilligenengagements in Österreich
                      • Verstärkte Professionalisierung, Unterstützung sowie gezielte Wertschätzung des Freiwilligensektors
                      • Unterstützung sowie Absicherung der Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres (FSJ), des Freiwilligen Umweltschutzjahres (FUJ), des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
                      • Administrative und Verwaltungsvereinfachungen

                      Inhalt

                      • Klare Definition der Voraussetzungen zur Unterstützung, Absicherung und Wertschätzung von freiwilligem und ehrenamtlichem Engagement
                      • Verbesserte Rahmenbedingungen für die Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres, des Freiwilligen Umweltschutzjahres, des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
                      • Sicherstellung der österreichweiten einheitlichen Freifahrt (Klimaticket) für Teilnehmende am FSJ/FUJ
                      • Verwaltungsvereinfachungen bei der Umsetzung des Österreichischen Freiwilligenrats

                      Hauptgesichtspunkte

                      Das Freiwilligengesetz normiert die wichtigsten Rahmenbedingungen für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement. Es regelt Legaldefinitionen aus dem Freiwilligenbereich sowie Standards für die Sicherung der Qualität. Somit kreiert das Freiwilligengesetz Rechtssicherheit bei Freiwilligen sowie Freiwilligenorganisationen. Insgesamt gilt es, eine gute Balance zwischen notwendiger und förderlicher Reglementierung zu finden. Dabei stehen grundsätzlich die Rechte der Freiwilligen im Fokus und nicht ihre Pflichten.

                      Das bestehende Freiwilligengesetz 2012 wurde in Hinblick auf die Relevanz des Gesetzes auf das Freiwilligenengagement und die Förderung der Freiwilligentätigkeit sowie dem zivilgesellschaftlichen Engagement evaluiert. Die Evaluierung wurde von der Wirtschaftsuniversität Wien (Kompetenzzentrum für NPOs und Social Entrepreneurship) durchgeführt. Sie bezog sich gezielt auf jene Bereiche des Freiwilligengesetzes, die für das formelle Freiwilligenengagement von Bedeutung sind. Insbesondere waren Fragen wie die Förderung der Anerkennung und Wertschätzung für das Engagement von Ehrenamtlichen in der Öffentlichkeit und innerhalb der Gesellschaft miteinzubeziehen. Auch eine Bündelung bestehender Initiativen und der Ausbau zu einer "Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich", Freiwilligenzentren und die Etablierung sowie Vereinfachung eines bundesweiten Freiwilligenpasses für freiwilliges Engagement waren zu prüfen.

                      Die Ergebnisse der Evaluierung wurden einem Beteiligungsprozess unterzogen, mit dessen Durchführung die Interessengemeinschaft der Gemeinnützigen Organisationen (IGO) beauftragt worden ist. Das SORA-Institut führte zusätzlich eine Studie durch, die grundlegende Erkenntnisse gebracht hat, wie im Rahmen des FSJ und des FUJ der Erwerb von Kompetenzen für einschlägige Berufe gefördert und das Angebot des FSJ/FUJ bzw. das FSJ/FUJ weiterentwickelt werden kann. Ressortintern wurden die Förderungen der Auslandsfreiwilligendienste (Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland) evaluiert und administrative Vereinfachungen identifiziert.

                      Das Ergebnis der Evaluierung des Freiwilligengesetzes, die Studie sowie der Beteiligungsprozess zeigten einen Bedarf nach weiterer Klarstellung von Begriffen, Verwaltungsvereinfachung im Bereich des Freiwilligenrates als auch der Aufwertung und Wertschätzung des freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements. In Umsetzung des Regierungsprogrammes werden mit der Novelle des Freiwilligengesetzes 2012 die bestehenden Rahmenbedingungen entsprechend der Evaluierungsergebnisse ausgebaut, ergänzt und konkretisiert sowie eine Aufwertung des FSJ/FUJ und des Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienstes im Ausland sichergestellt.

                      Konkret werden etwa im Sinne zeitgemäßer und nachhaltiger Infrastruktur die neu verankerte Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich sowie Freiwilligenzentren finanziell unterstützt. Darüber hinaus ist ein Staatspreis zur öffentlichen Würdigung von freiwilligem bzw. ehrenamtlichem Engagement vorgesehen. Teilnehmende am FSJ und FUJ werden zudem künftig einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz (Gewährung des Klimatickets) und ein höheres Taschengeld von 75 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze erhalten. Vor diesem Hintergrund ist auch die erstmalige fixe Verankerung bzw. Erhöhung von Zuwendungen an die Trägerorganisationen der Freiwilligendienste zu sehen. Weitere Änderungen betreffen den Freiwilligenrat (Verwaltungsvereinfachungen) und die Dotierung des Anerkennungsfonds.

                      Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                        Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Freiwilligengesetz

                        Das Freiwillige Sozialjahr, das Freiwillige Umweltschutzjahr sowie der Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland werden aufgewertet und der Auf- bzw. Ausbau engagementfördernder Infrastruktur wird unterstützt.

                        • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
                        • Inkrafttreten: 1. September bzw. 1. Oktober 2023 (Freifahrt)

                        Ziele

                        • Schaffung neuer Strukturen bzw. Infrastruktur zur nachhaltigen Förderung von Freiwilligentätigkeiten im Inland, zur Sicherung des hohen Freiwilligenengagements in Österreich
                        • Verstärkte Professionalisierung, Unterstützung sowie gezielte Wertschätzung des Freiwilligensektors
                        • Unterstützung sowie Absicherung der Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres (FSJ), des Freiwilligen Umweltschutzjahres (FUJ), des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
                        • Administrative und Verwaltungsvereinfachungen

                        Inhalt

                        • Klare Definition der Voraussetzungen zur Unterstützung, Absicherung und Wertschätzung von freiwilligem und ehrenamtlichem Engagement
                        • Verbesserte Rahmenbedingungen für die Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres, des Freiwilligen Umweltschutzjahres, des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
                        • Sicherstellung der österreichweiten einheitlichen Freifahrt (Klimaticket) für Teilnehmende am FSJ/FUJ
                        • Verwaltungsvereinfachungen bei der Umsetzung des Österreichischen Freiwilligenrats

                        Hauptgesichtspunkte

                        Das Freiwilligengesetz normiert die wichtigsten Rahmenbedingungen für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement. Es regelt Legaldefinitionen aus dem Freiwilligenbereich sowie Standards für die Sicherung der Qualität. Somit kreiert das Freiwilligengesetz Rechtssicherheit bei Freiwilligen sowie Freiwilligenorganisationen. Insgesamt gilt es, eine gute Balance zwischen notwendiger und förderlicher Reglementierung zu finden. Dabei stehen grundsätzlich die Rechte der Freiwilligen im Fokus und nicht ihre Pflichten.

                        Das bestehende Freiwilligengesetz 2012 wurde in Hinblick auf die Relevanz des Gesetzes auf das Freiwilligenengagement und die Förderung der Freiwilligentätigkeit sowie dem zivilgesellschaftlichen Engagement evaluiert. Die Evaluierung wurde von der Wirtschaftsuniversität Wien (Kompetenzzentrum für NPOs und Social Entrepreneurship) durchgeführt. Sie bezog sich gezielt auf jene Bereiche des Freiwilligengesetzes, die für das formelle Freiwilligenengagement von Bedeutung sind. Insbesondere waren Fragen wie die Förderung der Anerkennung und Wertschätzung für das Engagement von Ehrenamtlichen in der Öffentlichkeit und innerhalb der Gesellschaft miteinzubeziehen. Auch eine Bündelung bestehender Initiativen und der Ausbau zu einer "Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich", Freiwilligenzentren und die Etablierung sowie Vereinfachung eines bundesweiten Freiwilligenpasses für freiwilliges Engagement waren zu prüfen.

                        Die Ergebnisse der Evaluierung wurden einem Beteiligungsprozess unterzogen, mit dessen Durchführung die Interessengemeinschaft der Gemeinnützigen Organisationen (IGO) beauftragt worden ist. Das SORA-Institut führte zusätzlich eine Studie durch, die grundlegende Erkenntnisse gebracht hat, wie im Rahmen des FSJ und des FUJ der Erwerb von Kompetenzen für einschlägige Berufe gefördert und das Angebot des FSJ/FUJ bzw. das FSJ/FUJ weiterentwickelt werden kann. Ressortintern wurden die Förderungen der Auslandsfreiwilligendienste (Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland) evaluiert und administrative Vereinfachungen identifiziert.

                        Das Ergebnis der Evaluierung des Freiwilligengesetzes, die Studie sowie der Beteiligungsprozess zeigten einen Bedarf nach weiterer Klarstellung von Begriffen, Verwaltungsvereinfachung im Bereich des Freiwilligenrates als auch der Aufwertung und Wertschätzung des freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements. In Umsetzung des Regierungsprogrammes werden mit der Novelle des Freiwilligengesetzes 2012 die bestehenden Rahmenbedingungen entsprechend der Evaluierungsergebnisse ausgebaut, ergänzt und konkretisiert sowie eine Aufwertung des FSJ/FUJ und des Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienstes im Ausland sichergestellt.

                        Konkret werden etwa im Sinne zeitgemäßer und nachhaltiger Infrastruktur die neu verankerte Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich sowie Freiwilligenzentren finanziell unterstützt. Darüber hinaus ist ein Staatspreis zur öffentlichen Würdigung von freiwilligem bzw. ehrenamtlichem Engagement vorgesehen. Teilnehmende am FSJ und FUJ werden zudem künftig einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz (Gewährung des Klimatickets) und ein höheres Taschengeld von 75 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze erhalten. Vor diesem Hintergrund ist auch die erstmalige fixe Verankerung bzw. Erhöhung von Zuwendungen an die Trägerorganisationen der Freiwilligendienste zu sehen. Weitere Änderungen betreffen den Freiwilligenrat (Verwaltungsvereinfachungen) und die Dotierung des Anerkennungsfonds.

                        Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                          Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Freiwilligengesetz

                          Das Freiwillige Sozialjahr, das Freiwillige Umweltschutzjahr sowie der Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland werden aufgewertet und der Auf- bzw. Ausbau engagementfördernder Infrastruktur wird unterstützt.

                          • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
                          • Inkrafttreten: 1. September bzw. 1. Oktober 2023 (Freifahrt)

                          Ziele

                          • Schaffung neuer Strukturen bzw. Infrastruktur zur nachhaltigen Förderung von Freiwilligentätigkeiten im Inland, zur Sicherung des hohen Freiwilligenengagements in Österreich
                          • Verstärkte Professionalisierung, Unterstützung sowie gezielte Wertschätzung des Freiwilligensektors
                          • Unterstützung sowie Absicherung der Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres (FSJ), des Freiwilligen Umweltschutzjahres (FUJ), des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
                          • Administrative und Verwaltungsvereinfachungen

                          Inhalt

                          • Klare Definition der Voraussetzungen zur Unterstützung, Absicherung und Wertschätzung von freiwilligem und ehrenamtlichem Engagement
                          • Verbesserte Rahmenbedingungen für die Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres, des Freiwilligen Umweltschutzjahres, des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
                          • Sicherstellung der österreichweiten einheitlichen Freifahrt (Klimaticket) für Teilnehmende am FSJ/FUJ
                          • Verwaltungsvereinfachungen bei der Umsetzung des Österreichischen Freiwilligenrats

                          Hauptgesichtspunkte

                          Das Freiwilligengesetz normiert die wichtigsten Rahmenbedingungen für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement. Es regelt Legaldefinitionen aus dem Freiwilligenbereich sowie Standards für die Sicherung der Qualität. Somit kreiert das Freiwilligengesetz Rechtssicherheit bei Freiwilligen sowie Freiwilligenorganisationen. Insgesamt gilt es, eine gute Balance zwischen notwendiger und förderlicher Reglementierung zu finden. Dabei stehen grundsätzlich die Rechte der Freiwilligen im Fokus und nicht ihre Pflichten.

                          Das bestehende Freiwilligengesetz 2012 wurde in Hinblick auf die Relevanz des Gesetzes auf das Freiwilligenengagement und die Förderung der Freiwilligentätigkeit sowie dem zivilgesellschaftlichen Engagement evaluiert. Die Evaluierung wurde von der Wirtschaftsuniversität Wien (Kompetenzzentrum für NPOs und Social Entrepreneurship) durchgeführt. Sie bezog sich gezielt auf jene Bereiche des Freiwilligengesetzes, die für das formelle Freiwilligenengagement von Bedeutung sind. Insbesondere waren Fragen wie die Förderung der Anerkennung und Wertschätzung für das Engagement von Ehrenamtlichen in der Öffentlichkeit und innerhalb der Gesellschaft miteinzubeziehen. Auch eine Bündelung bestehender Initiativen und der Ausbau zu einer "Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich", Freiwilligenzentren und die Etablierung sowie Vereinfachung eines bundesweiten Freiwilligenpasses für freiwilliges Engagement waren zu prüfen.

                          Die Ergebnisse der Evaluierung wurden einem Beteiligungsprozess unterzogen, mit dessen Durchführung die Interessengemeinschaft der Gemeinnützigen Organisationen (IGO) beauftragt worden ist. Das SORA-Institut führte zusätzlich eine Studie durch, die grundlegende Erkenntnisse gebracht hat, wie im Rahmen des FSJ und des FUJ der Erwerb von Kompetenzen für einschlägige Berufe gefördert und das Angebot des FSJ/FUJ bzw. das FSJ/FUJ weiterentwickelt werden kann. Ressortintern wurden die Förderungen der Auslandsfreiwilligendienste (Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland) evaluiert und administrative Vereinfachungen identifiziert.

                          Das Ergebnis der Evaluierung des Freiwilligengesetzes, die Studie sowie der Beteiligungsprozess zeigten einen Bedarf nach weiterer Klarstellung von Begriffen, Verwaltungsvereinfachung im Bereich des Freiwilligenrates als auch der Aufwertung und Wertschätzung des freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements. In Umsetzung des Regierungsprogrammes werden mit der Novelle des Freiwilligengesetzes 2012 die bestehenden Rahmenbedingungen entsprechend der Evaluierungsergebnisse ausgebaut, ergänzt und konkretisiert sowie eine Aufwertung des FSJ/FUJ und des Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienstes im Ausland sichergestellt.

                          Konkret werden etwa im Sinne zeitgemäßer und nachhaltiger Infrastruktur die neu verankerte Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich sowie Freiwilligenzentren finanziell unterstützt. Darüber hinaus ist ein Staatspreis zur öffentlichen Würdigung von freiwilligem bzw. ehrenamtlichem Engagement vorgesehen. Teilnehmende am FSJ und FUJ werden zudem künftig einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz (Gewährung des Klimatickets) und ein höheres Taschengeld von 75 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze erhalten. Vor diesem Hintergrund ist auch die erstmalige fixe Verankerung bzw. Erhöhung von Zuwendungen an die Trägerorganisationen der Freiwilligendienste zu sehen. Weitere Änderungen betreffen den Freiwilligenrat (Verwaltungsvereinfachungen) und die Dotierung des Anerkennungsfonds.

                          Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                            Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Freiwilligengesetz

                            Das Freiwillige Sozialjahr, das Freiwillige Umweltschutzjahr sowie der Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland werden aufgewertet und der Auf- bzw. Ausbau engagementfördernder Infrastruktur wird unterstützt.

                            • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
                            • Inkrafttreten: 1. September bzw. 1. Oktober 2023 (Freifahrt)

                            Ziele

                            • Schaffung neuer Strukturen bzw. Infrastruktur zur nachhaltigen Förderung von Freiwilligentätigkeiten im Inland, zur Sicherung des hohen Freiwilligenengagements in Österreich
                            • Verstärkte Professionalisierung, Unterstützung sowie gezielte Wertschätzung des Freiwilligensektors
                            • Unterstützung sowie Absicherung der Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres (FSJ), des Freiwilligen Umweltschutzjahres (FUJ), des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
                            • Administrative und Verwaltungsvereinfachungen

                            Inhalt

                            • Klare Definition der Voraussetzungen zur Unterstützung, Absicherung und Wertschätzung von freiwilligem und ehrenamtlichem Engagement
                            • Verbesserte Rahmenbedingungen für die Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres, des Freiwilligen Umweltschutzjahres, des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
                            • Sicherstellung der österreichweiten einheitlichen Freifahrt (Klimaticket) für Teilnehmende am FSJ/FUJ
                            • Verwaltungsvereinfachungen bei der Umsetzung des Österreichischen Freiwilligenrats

                            Hauptgesichtspunkte

                            Das Freiwilligengesetz normiert die wichtigsten Rahmenbedingungen für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement. Es regelt Legaldefinitionen aus dem Freiwilligenbereich sowie Standards für die Sicherung der Qualität. Somit kreiert das Freiwilligengesetz Rechtssicherheit bei Freiwilligen sowie Freiwilligenorganisationen. Insgesamt gilt es, eine gute Balance zwischen notwendiger und förderlicher Reglementierung zu finden. Dabei stehen grundsätzlich die Rechte der Freiwilligen im Fokus und nicht ihre Pflichten.

                            Das bestehende Freiwilligengesetz 2012 wurde in Hinblick auf die Relevanz des Gesetzes auf das Freiwilligenengagement und die Förderung der Freiwilligentätigkeit sowie dem zivilgesellschaftlichen Engagement evaluiert. Die Evaluierung wurde von der Wirtschaftsuniversität Wien (Kompetenzzentrum für NPOs und Social Entrepreneurship) durchgeführt. Sie bezog sich gezielt auf jene Bereiche des Freiwilligengesetzes, die für das formelle Freiwilligenengagement von Bedeutung sind. Insbesondere waren Fragen wie die Förderung der Anerkennung und Wertschätzung für das Engagement von Ehrenamtlichen in der Öffentlichkeit und innerhalb der Gesellschaft miteinzubeziehen. Auch eine Bündelung bestehender Initiativen und der Ausbau zu einer "Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich", Freiwilligenzentren und die Etablierung sowie Vereinfachung eines bundesweiten Freiwilligenpasses für freiwilliges Engagement waren zu prüfen.

                            Die Ergebnisse der Evaluierung wurden einem Beteiligungsprozess unterzogen, mit dessen Durchführung die Interessengemeinschaft der Gemeinnützigen Organisationen (IGO) beauftragt worden ist. Das SORA-Institut führte zusätzlich eine Studie durch, die grundlegende Erkenntnisse gebracht hat, wie im Rahmen des FSJ und des FUJ der Erwerb von Kompetenzen für einschlägige Berufe gefördert und das Angebot des FSJ/FUJ bzw. das FSJ/FUJ weiterentwickelt werden kann. Ressortintern wurden die Förderungen der Auslandsfreiwilligendienste (Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland) evaluiert und administrative Vereinfachungen identifiziert.

                            Das Ergebnis der Evaluierung des Freiwilligengesetzes, die Studie sowie der Beteiligungsprozess zeigten einen Bedarf nach weiterer Klarstellung von Begriffen, Verwaltungsvereinfachung im Bereich des Freiwilligenrates als auch der Aufwertung und Wertschätzung des freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements. In Umsetzung des Regierungsprogrammes werden mit der Novelle des Freiwilligengesetzes 2012 die bestehenden Rahmenbedingungen entsprechend der Evaluierungsergebnisse ausgebaut, ergänzt und konkretisiert sowie eine Aufwertung des FSJ/FUJ und des Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienstes im Ausland sichergestellt.

                            Konkret werden etwa im Sinne zeitgemäßer und nachhaltiger Infrastruktur die neu verankerte Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich sowie Freiwilligenzentren finanziell unterstützt. Darüber hinaus ist ein Staatspreis zur öffentlichen Würdigung von freiwilligem bzw. ehrenamtlichem Engagement vorgesehen. Teilnehmende am FSJ und FUJ werden zudem künftig einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz (Gewährung des Klimatickets) und ein höheres Taschengeld von 75 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze erhalten. Vor diesem Hintergrund ist auch die erstmalige fixe Verankerung bzw. Erhöhung von Zuwendungen an die Trägerorganisationen der Freiwilligendienste zu sehen. Weitere Änderungen betreffen den Freiwilligenrat (Verwaltungsvereinfachungen) und die Dotierung des Anerkennungsfonds.

                            Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                              Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Freiwilligengesetz

                              Das Freiwillige Sozialjahr, das Freiwillige Umweltschutzjahr sowie der Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland werden aufgewertet und der Auf- bzw. Ausbau engagementfördernder Infrastruktur wird unterstützt.

                              • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
                              • Inkrafttreten: 1. September bzw. 1. Oktober 2023 (Freifahrt)

                              Ziele

                              • Schaffung neuer Strukturen bzw. Infrastruktur zur nachhaltigen Förderung von Freiwilligentätigkeiten im Inland, zur Sicherung des hohen Freiwilligenengagements in Österreich
                              • Verstärkte Professionalisierung, Unterstützung sowie gezielte Wertschätzung des Freiwilligensektors
                              • Unterstützung sowie Absicherung der Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres (FSJ), des Freiwilligen Umweltschutzjahres (FUJ), des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
                              • Administrative und Verwaltungsvereinfachungen

                              Inhalt

                              • Klare Definition der Voraussetzungen zur Unterstützung, Absicherung und Wertschätzung von freiwilligem und ehrenamtlichem Engagement
                              • Verbesserte Rahmenbedingungen für die Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres, des Freiwilligen Umweltschutzjahres, des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
                              • Sicherstellung der österreichweiten einheitlichen Freifahrt (Klimaticket) für Teilnehmende am FSJ/FUJ
                              • Verwaltungsvereinfachungen bei der Umsetzung des Österreichischen Freiwilligenrats

                              Hauptgesichtspunkte

                              Das Freiwilligengesetz normiert die wichtigsten Rahmenbedingungen für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement. Es regelt Legaldefinitionen aus dem Freiwilligenbereich sowie Standards für die Sicherung der Qualität. Somit kreiert das Freiwilligengesetz Rechtssicherheit bei Freiwilligen sowie Freiwilligenorganisationen. Insgesamt gilt es, eine gute Balance zwischen notwendiger und förderlicher Reglementierung zu finden. Dabei stehen grundsätzlich die Rechte der Freiwilligen im Fokus und nicht ihre Pflichten.

                              Das bestehende Freiwilligengesetz 2012 wurde in Hinblick auf die Relevanz des Gesetzes auf das Freiwilligenengagement und die Förderung der Freiwilligentätigkeit sowie dem zivilgesellschaftlichen Engagement evaluiert. Die Evaluierung wurde von der Wirtschaftsuniversität Wien (Kompetenzzentrum für NPOs und Social Entrepreneurship) durchgeführt. Sie bezog sich gezielt auf jene Bereiche des Freiwilligengesetzes, die für das formelle Freiwilligenengagement von Bedeutung sind. Insbesondere waren Fragen wie die Förderung der Anerkennung und Wertschätzung für das Engagement von Ehrenamtlichen in der Öffentlichkeit und innerhalb der Gesellschaft miteinzubeziehen. Auch eine Bündelung bestehender Initiativen und der Ausbau zu einer "Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich", Freiwilligenzentren und die Etablierung sowie Vereinfachung eines bundesweiten Freiwilligenpasses für freiwilliges Engagement waren zu prüfen.

                              Die Ergebnisse der Evaluierung wurden einem Beteiligungsprozess unterzogen, mit dessen Durchführung die Interessengemeinschaft der Gemeinnützigen Organisationen (IGO) beauftragt worden ist. Das SORA-Institut führte zusätzlich eine Studie durch, die grundlegende Erkenntnisse gebracht hat, wie im Rahmen des FSJ und des FUJ der Erwerb von Kompetenzen für einschlägige Berufe gefördert und das Angebot des FSJ/FUJ bzw. das FSJ/FUJ weiterentwickelt werden kann. Ressortintern wurden die Förderungen der Auslandsfreiwilligendienste (Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland) evaluiert und administrative Vereinfachungen identifiziert.

                              Das Ergebnis der Evaluierung des Freiwilligengesetzes, die Studie sowie der Beteiligungsprozess zeigten einen Bedarf nach weiterer Klarstellung von Begriffen, Verwaltungsvereinfachung im Bereich des Freiwilligenrates als auch der Aufwertung und Wertschätzung des freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements. In Umsetzung des Regierungsprogrammes werden mit der Novelle des Freiwilligengesetzes 2012 die bestehenden Rahmenbedingungen entsprechend der Evaluierungsergebnisse ausgebaut, ergänzt und konkretisiert sowie eine Aufwertung des FSJ/FUJ und des Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienstes im Ausland sichergestellt.

                              Konkret werden etwa im Sinne zeitgemäßer und nachhaltiger Infrastruktur die neu verankerte Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich sowie Freiwilligenzentren finanziell unterstützt. Darüber hinaus ist ein Staatspreis zur öffentlichen Würdigung von freiwilligem bzw. ehrenamtlichem Engagement vorgesehen. Teilnehmende am FSJ und FUJ werden zudem künftig einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz (Gewährung des Klimatickets) und ein höheres Taschengeld von 75 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze erhalten. Vor diesem Hintergrund ist auch die erstmalige fixe Verankerung bzw. Erhöhung von Zuwendungen an die Trägerorganisationen der Freiwilligendienste zu sehen. Weitere Änderungen betreffen den Freiwilligenrat (Verwaltungsvereinfachungen) und die Dotierung des Anerkennungsfonds.

                              Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Freiwilligengesetz

                                Das Freiwillige Sozialjahr, das Freiwillige Umweltschutzjahr sowie der Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland werden aufgewertet und der Auf- bzw. Ausbau engagementfördernder Infrastruktur wird unterstützt.

                                • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
                                • Inkrafttreten: 1. September bzw. 1. Oktober 2023 (Freifahrt)

                                Ziele

                                • Schaffung neuer Strukturen bzw. Infrastruktur zur nachhaltigen Förderung von Freiwilligentätigkeiten im Inland, zur Sicherung des hohen Freiwilligenengagements in Österreich
                                • Verstärkte Professionalisierung, Unterstützung sowie gezielte Wertschätzung des Freiwilligensektors
                                • Unterstützung sowie Absicherung der Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres (FSJ), des Freiwilligen Umweltschutzjahres (FUJ), des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
                                • Administrative und Verwaltungsvereinfachungen

                                Inhalt

                                • Klare Definition der Voraussetzungen zur Unterstützung, Absicherung und Wertschätzung von freiwilligem und ehrenamtlichem Engagement
                                • Verbesserte Rahmenbedingungen für die Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres, des Freiwilligen Umweltschutzjahres, des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
                                • Sicherstellung der österreichweiten einheitlichen Freifahrt (Klimaticket) für Teilnehmende am FSJ/FUJ
                                • Verwaltungsvereinfachungen bei der Umsetzung des Österreichischen Freiwilligenrats

                                Hauptgesichtspunkte

                                Das Freiwilligengesetz normiert die wichtigsten Rahmenbedingungen für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement. Es regelt Legaldefinitionen aus dem Freiwilligenbereich sowie Standards für die Sicherung der Qualität. Somit kreiert das Freiwilligengesetz Rechtssicherheit bei Freiwilligen sowie Freiwilligenorganisationen. Insgesamt gilt es, eine gute Balance zwischen notwendiger und förderlicher Reglementierung zu finden. Dabei stehen grundsätzlich die Rechte der Freiwilligen im Fokus und nicht ihre Pflichten.

                                Das bestehende Freiwilligengesetz 2012 wurde in Hinblick auf die Relevanz des Gesetzes auf das Freiwilligenengagement und die Förderung der Freiwilligentätigkeit sowie dem zivilgesellschaftlichen Engagement evaluiert. Die Evaluierung wurde von der Wirtschaftsuniversität Wien (Kompetenzzentrum für NPOs und Social Entrepreneurship) durchgeführt. Sie bezog sich gezielt auf jene Bereiche des Freiwilligengesetzes, die für das formelle Freiwilligenengagement von Bedeutung sind. Insbesondere waren Fragen wie die Förderung der Anerkennung und Wertschätzung für das Engagement von Ehrenamtlichen in der Öffentlichkeit und innerhalb der Gesellschaft miteinzubeziehen. Auch eine Bündelung bestehender Initiativen und der Ausbau zu einer "Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich", Freiwilligenzentren und die Etablierung sowie Vereinfachung eines bundesweiten Freiwilligenpasses für freiwilliges Engagement waren zu prüfen.

                                Die Ergebnisse der Evaluierung wurden einem Beteiligungsprozess unterzogen, mit dessen Durchführung die Interessengemeinschaft der Gemeinnützigen Organisationen (IGO) beauftragt worden ist. Das SORA-Institut führte zusätzlich eine Studie durch, die grundlegende Erkenntnisse gebracht hat, wie im Rahmen des FSJ und des FUJ der Erwerb von Kompetenzen für einschlägige Berufe gefördert und das Angebot des FSJ/FUJ bzw. das FSJ/FUJ weiterentwickelt werden kann. Ressortintern wurden die Förderungen der Auslandsfreiwilligendienste (Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland) evaluiert und administrative Vereinfachungen identifiziert.

                                Das Ergebnis der Evaluierung des Freiwilligengesetzes, die Studie sowie der Beteiligungsprozess zeigten einen Bedarf nach weiterer Klarstellung von Begriffen, Verwaltungsvereinfachung im Bereich des Freiwilligenrates als auch der Aufwertung und Wertschätzung des freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements. In Umsetzung des Regierungsprogrammes werden mit der Novelle des Freiwilligengesetzes 2012 die bestehenden Rahmenbedingungen entsprechend der Evaluierungsergebnisse ausgebaut, ergänzt und konkretisiert sowie eine Aufwertung des FSJ/FUJ und des Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienstes im Ausland sichergestellt.

                                Konkret werden etwa im Sinne zeitgemäßer und nachhaltiger Infrastruktur die neu verankerte Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich sowie Freiwilligenzentren finanziell unterstützt. Darüber hinaus ist ein Staatspreis zur öffentlichen Würdigung von freiwilligem bzw. ehrenamtlichem Engagement vorgesehen. Teilnehmende am FSJ und FUJ werden zudem künftig einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz (Gewährung des Klimatickets) und ein höheres Taschengeld von 75 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze erhalten. Vor diesem Hintergrund ist auch die erstmalige fixe Verankerung bzw. Erhöhung von Zuwendungen an die Trägerorganisationen der Freiwilligendienste zu sehen. Weitere Änderungen betreffen den Freiwilligenrat (Verwaltungsvereinfachungen) und die Dotierung des Anerkennungsfonds.

                                Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                  Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Freiwilligengesetz

                                  Das Freiwillige Sozialjahr, das Freiwillige Umweltschutzjahr sowie der Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland werden aufgewertet und der Auf- bzw. Ausbau engagementfördernder Infrastruktur wird unterstützt.

                                  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
                                  • Inkrafttreten: 1. September bzw. 1. Oktober 2023 (Freifahrt)

                                  Ziele

                                  • Schaffung neuer Strukturen bzw. Infrastruktur zur nachhaltigen Förderung von Freiwilligentätigkeiten im Inland, zur Sicherung des hohen Freiwilligenengagements in Österreich
                                  • Verstärkte Professionalisierung, Unterstützung sowie gezielte Wertschätzung des Freiwilligensektors
                                  • Unterstützung sowie Absicherung der Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres (FSJ), des Freiwilligen Umweltschutzjahres (FUJ), des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
                                  • Administrative und Verwaltungsvereinfachungen

                                  Inhalt

                                  • Klare Definition der Voraussetzungen zur Unterstützung, Absicherung und Wertschätzung von freiwilligem und ehrenamtlichem Engagement
                                  • Verbesserte Rahmenbedingungen für die Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres, des Freiwilligen Umweltschutzjahres, des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
                                  • Sicherstellung der österreichweiten einheitlichen Freifahrt (Klimaticket) für Teilnehmende am FSJ/FUJ
                                  • Verwaltungsvereinfachungen bei der Umsetzung des Österreichischen Freiwilligenrats

                                  Hauptgesichtspunkte

                                  Das Freiwilligengesetz normiert die wichtigsten Rahmenbedingungen für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement. Es regelt Legaldefinitionen aus dem Freiwilligenbereich sowie Standards für die Sicherung der Qualität. Somit kreiert das Freiwilligengesetz Rechtssicherheit bei Freiwilligen sowie Freiwilligenorganisationen. Insgesamt gilt es, eine gute Balance zwischen notwendiger und förderlicher Reglementierung zu finden. Dabei stehen grundsätzlich die Rechte der Freiwilligen im Fokus und nicht ihre Pflichten.

                                  Das bestehende Freiwilligengesetz 2012 wurde in Hinblick auf die Relevanz des Gesetzes auf das Freiwilligenengagement und die Förderung der Freiwilligentätigkeit sowie dem zivilgesellschaftlichen Engagement evaluiert. Die Evaluierung wurde von der Wirtschaftsuniversität Wien (Kompetenzzentrum für NPOs und Social Entrepreneurship) durchgeführt. Sie bezog sich gezielt auf jene Bereiche des Freiwilligengesetzes, die für das formelle Freiwilligenengagement von Bedeutung sind. Insbesondere waren Fragen wie die Förderung der Anerkennung und Wertschätzung für das Engagement von Ehrenamtlichen in der Öffentlichkeit und innerhalb der Gesellschaft miteinzubeziehen. Auch eine Bündelung bestehender Initiativen und der Ausbau zu einer "Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich", Freiwilligenzentren und die Etablierung sowie Vereinfachung eines bundesweiten Freiwilligenpasses für freiwilliges Engagement waren zu prüfen.

                                  Die Ergebnisse der Evaluierung wurden einem Beteiligungsprozess unterzogen, mit dessen Durchführung die Interessengemeinschaft der Gemeinnützigen Organisationen (IGO) beauftragt worden ist. Das SORA-Institut führte zusätzlich eine Studie durch, die grundlegende Erkenntnisse gebracht hat, wie im Rahmen des FSJ und des FUJ der Erwerb von Kompetenzen für einschlägige Berufe gefördert und das Angebot des FSJ/FUJ bzw. das FSJ/FUJ weiterentwickelt werden kann. Ressortintern wurden die Förderungen der Auslandsfreiwilligendienste (Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland) evaluiert und administrative Vereinfachungen identifiziert.

                                  Das Ergebnis der Evaluierung des Freiwilligengesetzes, die Studie sowie der Beteiligungsprozess zeigten einen Bedarf nach weiterer Klarstellung von Begriffen, Verwaltungsvereinfachung im Bereich des Freiwilligenrates als auch der Aufwertung und Wertschätzung des freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements. In Umsetzung des Regierungsprogrammes werden mit der Novelle des Freiwilligengesetzes 2012 die bestehenden Rahmenbedingungen entsprechend der Evaluierungsergebnisse ausgebaut, ergänzt und konkretisiert sowie eine Aufwertung des FSJ/FUJ und des Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienstes im Ausland sichergestellt.

                                  Konkret werden etwa im Sinne zeitgemäßer und nachhaltiger Infrastruktur die neu verankerte Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich sowie Freiwilligenzentren finanziell unterstützt. Darüber hinaus ist ein Staatspreis zur öffentlichen Würdigung von freiwilligem bzw. ehrenamtlichem Engagement vorgesehen. Teilnehmende am FSJ und FUJ werden zudem künftig einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz (Gewährung des Klimatickets) und ein höheres Taschengeld von 75 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze erhalten. Vor diesem Hintergrund ist auch die erstmalige fixe Verankerung bzw. Erhöhung von Zuwendungen an die Trägerorganisationen der Freiwilligendienste zu sehen. Weitere Änderungen betreffen den Freiwilligenrat (Verwaltungsvereinfachungen) und die Dotierung des Anerkennungsfonds.

                                  Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Freiwilligengesetz

                                    Das Freiwillige Sozialjahr, das Freiwillige Umweltschutzjahr sowie der Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland werden aufgewertet und der Auf- bzw. Ausbau engagementfördernder Infrastruktur wird unterstützt.

                                    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
                                    • Inkrafttreten: 1. September bzw. 1. Oktober 2023 (Freifahrt)

                                    Ziele

                                    • Schaffung neuer Strukturen bzw. Infrastruktur zur nachhaltigen Förderung von Freiwilligentätigkeiten im Inland, zur Sicherung des hohen Freiwilligenengagements in Österreich
                                    • Verstärkte Professionalisierung, Unterstützung sowie gezielte Wertschätzung des Freiwilligensektors
                                    • Unterstützung sowie Absicherung der Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres (FSJ), des Freiwilligen Umweltschutzjahres (FUJ), des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
                                    • Administrative und Verwaltungsvereinfachungen

                                    Inhalt

                                    • Klare Definition der Voraussetzungen zur Unterstützung, Absicherung und Wertschätzung von freiwilligem und ehrenamtlichem Engagement
                                    • Verbesserte Rahmenbedingungen für die Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres, des Freiwilligen Umweltschutzjahres, des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
                                    • Sicherstellung der österreichweiten einheitlichen Freifahrt (Klimaticket) für Teilnehmende am FSJ/FUJ
                                    • Verwaltungsvereinfachungen bei der Umsetzung des Österreichischen Freiwilligenrats

                                    Hauptgesichtspunkte

                                    Das Freiwilligengesetz normiert die wichtigsten Rahmenbedingungen für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement. Es regelt Legaldefinitionen aus dem Freiwilligenbereich sowie Standards für die Sicherung der Qualität. Somit kreiert das Freiwilligengesetz Rechtssicherheit bei Freiwilligen sowie Freiwilligenorganisationen. Insgesamt gilt es, eine gute Balance zwischen notwendiger und förderlicher Reglementierung zu finden. Dabei stehen grundsätzlich die Rechte der Freiwilligen im Fokus und nicht ihre Pflichten.

                                    Das bestehende Freiwilligengesetz 2012 wurde in Hinblick auf die Relevanz des Gesetzes auf das Freiwilligenengagement und die Förderung der Freiwilligentätigkeit sowie dem zivilgesellschaftlichen Engagement evaluiert. Die Evaluierung wurde von der Wirtschaftsuniversität Wien (Kompetenzzentrum für NPOs und Social Entrepreneurship) durchgeführt. Sie bezog sich gezielt auf jene Bereiche des Freiwilligengesetzes, die für das formelle Freiwilligenengagement von Bedeutung sind. Insbesondere waren Fragen wie die Förderung der Anerkennung und Wertschätzung für das Engagement von Ehrenamtlichen in der Öffentlichkeit und innerhalb der Gesellschaft miteinzubeziehen. Auch eine Bündelung bestehender Initiativen und der Ausbau zu einer "Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich", Freiwilligenzentren und die Etablierung sowie Vereinfachung eines bundesweiten Freiwilligenpasses für freiwilliges Engagement waren zu prüfen.

                                    Die Ergebnisse der Evaluierung wurden einem Beteiligungsprozess unterzogen, mit dessen Durchführung die Interessengemeinschaft der Gemeinnützigen Organisationen (IGO) beauftragt worden ist. Das SORA-Institut führte zusätzlich eine Studie durch, die grundlegende Erkenntnisse gebracht hat, wie im Rahmen des FSJ und des FUJ der Erwerb von Kompetenzen für einschlägige Berufe gefördert und das Angebot des FSJ/FUJ bzw. das FSJ/FUJ weiterentwickelt werden kann. Ressortintern wurden die Förderungen der Auslandsfreiwilligendienste (Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland) evaluiert und administrative Vereinfachungen identifiziert.

                                    Das Ergebnis der Evaluierung des Freiwilligengesetzes, die Studie sowie der Beteiligungsprozess zeigten einen Bedarf nach weiterer Klarstellung von Begriffen, Verwaltungsvereinfachung im Bereich des Freiwilligenrates als auch der Aufwertung und Wertschätzung des freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements. In Umsetzung des Regierungsprogrammes werden mit der Novelle des Freiwilligengesetzes 2012 die bestehenden Rahmenbedingungen entsprechend der Evaluierungsergebnisse ausgebaut, ergänzt und konkretisiert sowie eine Aufwertung des FSJ/FUJ und des Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienstes im Ausland sichergestellt.

                                    Konkret werden etwa im Sinne zeitgemäßer und nachhaltiger Infrastruktur die neu verankerte Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich sowie Freiwilligenzentren finanziell unterstützt. Darüber hinaus ist ein Staatspreis zur öffentlichen Würdigung von freiwilligem bzw. ehrenamtlichem Engagement vorgesehen. Teilnehmende am FSJ und FUJ werden zudem künftig einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz (Gewährung des Klimatickets) und ein höheres Taschengeld von 75 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze erhalten. Vor diesem Hintergrund ist auch die erstmalige fixe Verankerung bzw. Erhöhung von Zuwendungen an die Trägerorganisationen der Freiwilligendienste zu sehen. Weitere Änderungen betreffen den Freiwilligenrat (Verwaltungsvereinfachungen) und die Dotierung des Anerkennungsfonds.

                                    Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
                                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                      Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Freiwilligengesetz

                                      Das Freiwillige Sozialjahr, das Freiwillige Umweltschutzjahr sowie der Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland werden aufgewertet und der Auf- bzw. Ausbau engagementfördernder Infrastruktur wird unterstützt.

                                      • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
                                      • Inkrafttreten: 1. September bzw. 1. Oktober 2023 (Freifahrt)

                                      Ziele

                                      • Schaffung neuer Strukturen bzw. Infrastruktur zur nachhaltigen Förderung von Freiwilligentätigkeiten im Inland, zur Sicherung des hohen Freiwilligenengagements in Österreich
                                      • Verstärkte Professionalisierung, Unterstützung sowie gezielte Wertschätzung des Freiwilligensektors
                                      • Unterstützung sowie Absicherung der Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres (FSJ), des Freiwilligen Umweltschutzjahres (FUJ), des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
                                      • Administrative und Verwaltungsvereinfachungen

                                      Inhalt

                                      • Klare Definition der Voraussetzungen zur Unterstützung, Absicherung und Wertschätzung von freiwilligem und ehrenamtlichem Engagement
                                      • Verbesserte Rahmenbedingungen für die Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres, des Freiwilligen Umweltschutzjahres, des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
                                      • Sicherstellung der österreichweiten einheitlichen Freifahrt (Klimaticket) für Teilnehmende am FSJ/FUJ
                                      • Verwaltungsvereinfachungen bei der Umsetzung des Österreichischen Freiwilligenrats

                                      Hauptgesichtspunkte

                                      Das Freiwilligengesetz normiert die wichtigsten Rahmenbedingungen für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement. Es regelt Legaldefinitionen aus dem Freiwilligenbereich sowie Standards für die Sicherung der Qualität. Somit kreiert das Freiwilligengesetz Rechtssicherheit bei Freiwilligen sowie Freiwilligenorganisationen. Insgesamt gilt es, eine gute Balance zwischen notwendiger und förderlicher Reglementierung zu finden. Dabei stehen grundsätzlich die Rechte der Freiwilligen im Fokus und nicht ihre Pflichten.

                                      Das bestehende Freiwilligengesetz 2012 wurde in Hinblick auf die Relevanz des Gesetzes auf das Freiwilligenengagement und die Förderung der Freiwilligentätigkeit sowie dem zivilgesellschaftlichen Engagement evaluiert. Die Evaluierung wurde von der Wirtschaftsuniversität Wien (Kompetenzzentrum für NPOs und Social Entrepreneurship) durchgeführt. Sie bezog sich gezielt auf jene Bereiche des Freiwilligengesetzes, die für das formelle Freiwilligenengagement von Bedeutung sind. Insbesondere waren Fragen wie die Förderung der Anerkennung und Wertschätzung für das Engagement von Ehrenamtlichen in der Öffentlichkeit und innerhalb der Gesellschaft miteinzubeziehen. Auch eine Bündelung bestehender Initiativen und der Ausbau zu einer "Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich", Freiwilligenzentren und die Etablierung sowie Vereinfachung eines bundesweiten Freiwilligenpasses für freiwilliges Engagement waren zu prüfen.

                                      Die Ergebnisse der Evaluierung wurden einem Beteiligungsprozess unterzogen, mit dessen Durchführung die Interessengemeinschaft der Gemeinnützigen Organisationen (IGO) beauftragt worden ist. Das SORA-Institut führte zusätzlich eine Studie durch, die grundlegende Erkenntnisse gebracht hat, wie im Rahmen des FSJ und des FUJ der Erwerb von Kompetenzen für einschlägige Berufe gefördert und das Angebot des FSJ/FUJ bzw. das FSJ/FUJ weiterentwickelt werden kann. Ressortintern wurden die Förderungen der Auslandsfreiwilligendienste (Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland) evaluiert und administrative Vereinfachungen identifiziert.

                                      Das Ergebnis der Evaluierung des Freiwilligengesetzes, die Studie sowie der Beteiligungsprozess zeigten einen Bedarf nach weiterer Klarstellung von Begriffen, Verwaltungsvereinfachung im Bereich des Freiwilligenrates als auch der Aufwertung und Wertschätzung des freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements. In Umsetzung des Regierungsprogrammes werden mit der Novelle des Freiwilligengesetzes 2012 die bestehenden Rahmenbedingungen entsprechend der Evaluierungsergebnisse ausgebaut, ergänzt und konkretisiert sowie eine Aufwertung des FSJ/FUJ und des Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienstes im Ausland sichergestellt.

                                      Konkret werden etwa im Sinne zeitgemäßer und nachhaltiger Infrastruktur die neu verankerte Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich sowie Freiwilligenzentren finanziell unterstützt. Darüber hinaus ist ein Staatspreis zur öffentlichen Würdigung von freiwilligem bzw. ehrenamtlichem Engagement vorgesehen. Teilnehmende am FSJ und FUJ werden zudem künftig einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz (Gewährung des Klimatickets) und ein höheres Taschengeld von 75 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze erhalten. Vor diesem Hintergrund ist auch die erstmalige fixe Verankerung bzw. Erhöhung von Zuwendungen an die Trägerorganisationen der Freiwilligendienste zu sehen. Weitere Änderungen betreffen den Freiwilligenrat (Verwaltungsvereinfachungen) und die Dotierung des Anerkennungsfonds.

                                      Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
                                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                        Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Freiwilligengesetz

                                        Das Freiwillige Sozialjahr, das Freiwillige Umweltschutzjahr sowie der Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland werden aufgewertet und der Auf- bzw. Ausbau engagementfördernder Infrastruktur wird unterstützt.

                                        • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
                                        • Inkrafttreten: 1. September bzw. 1. Oktober 2023 (Freifahrt)

                                        Ziele

                                        • Schaffung neuer Strukturen bzw. Infrastruktur zur nachhaltigen Förderung von Freiwilligentätigkeiten im Inland, zur Sicherung des hohen Freiwilligenengagements in Österreich
                                        • Verstärkte Professionalisierung, Unterstützung sowie gezielte Wertschätzung des Freiwilligensektors
                                        • Unterstützung sowie Absicherung der Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres (FSJ), des Freiwilligen Umweltschutzjahres (FUJ), des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
                                        • Administrative und Verwaltungsvereinfachungen

                                        Inhalt

                                        • Klare Definition der Voraussetzungen zur Unterstützung, Absicherung und Wertschätzung von freiwilligem und ehrenamtlichem Engagement
                                        • Verbesserte Rahmenbedingungen für die Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres, des Freiwilligen Umweltschutzjahres, des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
                                        • Sicherstellung der österreichweiten einheitlichen Freifahrt (Klimaticket) für Teilnehmende am FSJ/FUJ
                                        • Verwaltungsvereinfachungen bei der Umsetzung des Österreichischen Freiwilligenrats

                                        Hauptgesichtspunkte

                                        Das Freiwilligengesetz normiert die wichtigsten Rahmenbedingungen für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement. Es regelt Legaldefinitionen aus dem Freiwilligenbereich sowie Standards für die Sicherung der Qualität. Somit kreiert das Freiwilligengesetz Rechtssicherheit bei Freiwilligen sowie Freiwilligenorganisationen. Insgesamt gilt es, eine gute Balance zwischen notwendiger und förderlicher Reglementierung zu finden. Dabei stehen grundsätzlich die Rechte der Freiwilligen im Fokus und nicht ihre Pflichten.

                                        Das bestehende Freiwilligengesetz 2012 wurde in Hinblick auf die Relevanz des Gesetzes auf das Freiwilligenengagement und die Förderung der Freiwilligentätigkeit sowie dem zivilgesellschaftlichen Engagement evaluiert. Die Evaluierung wurde von der Wirtschaftsuniversität Wien (Kompetenzzentrum für NPOs und Social Entrepreneurship) durchgeführt. Sie bezog sich gezielt auf jene Bereiche des Freiwilligengesetzes, die für das formelle Freiwilligenengagement von Bedeutung sind. Insbesondere waren Fragen wie die Förderung der Anerkennung und Wertschätzung für das Engagement von Ehrenamtlichen in der Öffentlichkeit und innerhalb der Gesellschaft miteinzubeziehen. Auch eine Bündelung bestehender Initiativen und der Ausbau zu einer "Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich", Freiwilligenzentren und die Etablierung sowie Vereinfachung eines bundesweiten Freiwilligenpasses für freiwilliges Engagement waren zu prüfen.

                                        Die Ergebnisse der Evaluierung wurden einem Beteiligungsprozess unterzogen, mit dessen Durchführung die Interessengemeinschaft der Gemeinnützigen Organisationen (IGO) beauftragt worden ist. Das SORA-Institut führte zusätzlich eine Studie durch, die grundlegende Erkenntnisse gebracht hat, wie im Rahmen des FSJ und des FUJ der Erwerb von Kompetenzen für einschlägige Berufe gefördert und das Angebot des FSJ/FUJ bzw. das FSJ/FUJ weiterentwickelt werden kann. Ressortintern wurden die Förderungen der Auslandsfreiwilligendienste (Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland) evaluiert und administrative Vereinfachungen identifiziert.

                                        Das Ergebnis der Evaluierung des Freiwilligengesetzes, die Studie sowie der Beteiligungsprozess zeigten einen Bedarf nach weiterer Klarstellung von Begriffen, Verwaltungsvereinfachung im Bereich des Freiwilligenrates als auch der Aufwertung und Wertschätzung des freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements. In Umsetzung des Regierungsprogrammes werden mit der Novelle des Freiwilligengesetzes 2012 die bestehenden Rahmenbedingungen entsprechend der Evaluierungsergebnisse ausgebaut, ergänzt und konkretisiert sowie eine Aufwertung des FSJ/FUJ und des Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienstes im Ausland sichergestellt.

                                        Konkret werden etwa im Sinne zeitgemäßer und nachhaltiger Infrastruktur die neu verankerte Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich sowie Freiwilligenzentren finanziell unterstützt. Darüber hinaus ist ein Staatspreis zur öffentlichen Würdigung von freiwilligem bzw. ehrenamtlichem Engagement vorgesehen. Teilnehmende am FSJ und FUJ werden zudem künftig einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz (Gewährung des Klimatickets) und ein höheres Taschengeld von 75 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze erhalten. Vor diesem Hintergrund ist auch die erstmalige fixe Verankerung bzw. Erhöhung von Zuwendungen an die Trägerorganisationen der Freiwilligendienste zu sehen. Weitere Änderungen betreffen den Freiwilligenrat (Verwaltungsvereinfachungen) und die Dotierung des Anerkennungsfonds.

                                        Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                          Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Freiwilligengesetz

                                          Das Freiwillige Sozialjahr, das Freiwillige Umweltschutzjahr sowie der Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland werden aufgewertet und der Auf- bzw. Ausbau engagementfördernder Infrastruktur wird unterstützt.

                                          • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
                                          • Inkrafttreten: 1. September bzw. 1. Oktober 2023 (Freifahrt)

                                          Ziele

                                          • Schaffung neuer Strukturen bzw. Infrastruktur zur nachhaltigen Förderung von Freiwilligentätigkeiten im Inland, zur Sicherung des hohen Freiwilligenengagements in Österreich
                                          • Verstärkte Professionalisierung, Unterstützung sowie gezielte Wertschätzung des Freiwilligensektors
                                          • Unterstützung sowie Absicherung der Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres (FSJ), des Freiwilligen Umweltschutzjahres (FUJ), des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
                                          • Administrative und Verwaltungsvereinfachungen

                                          Inhalt

                                          • Klare Definition der Voraussetzungen zur Unterstützung, Absicherung und Wertschätzung von freiwilligem und ehrenamtlichem Engagement
                                          • Verbesserte Rahmenbedingungen für die Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres, des Freiwilligen Umweltschutzjahres, des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
                                          • Sicherstellung der österreichweiten einheitlichen Freifahrt (Klimaticket) für Teilnehmende am FSJ/FUJ
                                          • Verwaltungsvereinfachungen bei der Umsetzung des Österreichischen Freiwilligenrats

                                          Hauptgesichtspunkte

                                          Das Freiwilligengesetz normiert die wichtigsten Rahmenbedingungen für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement. Es regelt Legaldefinitionen aus dem Freiwilligenbereich sowie Standards für die Sicherung der Qualität. Somit kreiert das Freiwilligengesetz Rechtssicherheit bei Freiwilligen sowie Freiwilligenorganisationen. Insgesamt gilt es, eine gute Balance zwischen notwendiger und förderlicher Reglementierung zu finden. Dabei stehen grundsätzlich die Rechte der Freiwilligen im Fokus und nicht ihre Pflichten.

                                          Das bestehende Freiwilligengesetz 2012 wurde in Hinblick auf die Relevanz des Gesetzes auf das Freiwilligenengagement und die Förderung der Freiwilligentätigkeit sowie dem zivilgesellschaftlichen Engagement evaluiert. Die Evaluierung wurde von der Wirtschaftsuniversität Wien (Kompetenzzentrum für NPOs und Social Entrepreneurship) durchgeführt. Sie bezog sich gezielt auf jene Bereiche des Freiwilligengesetzes, die für das formelle Freiwilligenengagement von Bedeutung sind. Insbesondere waren Fragen wie die Förderung der Anerkennung und Wertschätzung für das Engagement von Ehrenamtlichen in der Öffentlichkeit und innerhalb der Gesellschaft miteinzubeziehen. Auch eine Bündelung bestehender Initiativen und der Ausbau zu einer "Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich", Freiwilligenzentren und die Etablierung sowie Vereinfachung eines bundesweiten Freiwilligenpasses für freiwilliges Engagement waren zu prüfen.

                                          Die Ergebnisse der Evaluierung wurden einem Beteiligungsprozess unterzogen, mit dessen Durchführung die Interessengemeinschaft der Gemeinnützigen Organisationen (IGO) beauftragt worden ist. Das SORA-Institut führte zusätzlich eine Studie durch, die grundlegende Erkenntnisse gebracht hat, wie im Rahmen des FSJ und des FUJ der Erwerb von Kompetenzen für einschlägige Berufe gefördert und das Angebot des FSJ/FUJ bzw. das FSJ/FUJ weiterentwickelt werden kann. Ressortintern wurden die Förderungen der Auslandsfreiwilligendienste (Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland) evaluiert und administrative Vereinfachungen identifiziert.

                                          Das Ergebnis der Evaluierung des Freiwilligengesetzes, die Studie sowie der Beteiligungsprozess zeigten einen Bedarf nach weiterer Klarstellung von Begriffen, Verwaltungsvereinfachung im Bereich des Freiwilligenrates als auch der Aufwertung und Wertschätzung des freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements. In Umsetzung des Regierungsprogrammes werden mit der Novelle des Freiwilligengesetzes 2012 die bestehenden Rahmenbedingungen entsprechend der Evaluierungsergebnisse ausgebaut, ergänzt und konkretisiert sowie eine Aufwertung des FSJ/FUJ und des Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienstes im Ausland sichergestellt.

                                          Konkret werden etwa im Sinne zeitgemäßer und nachhaltiger Infrastruktur die neu verankerte Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich sowie Freiwilligenzentren finanziell unterstützt. Darüber hinaus ist ein Staatspreis zur öffentlichen Würdigung von freiwilligem bzw. ehrenamtlichem Engagement vorgesehen. Teilnehmende am FSJ und FUJ werden zudem künftig einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz (Gewährung des Klimatickets) und ein höheres Taschengeld von 75 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze erhalten. Vor diesem Hintergrund ist auch die erstmalige fixe Verankerung bzw. Erhöhung von Zuwendungen an die Trägerorganisationen der Freiwilligendienste zu sehen. Weitere Änderungen betreffen den Freiwilligenrat (Verwaltungsvereinfachungen) und die Dotierung des Anerkennungsfonds.

                                          Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                            Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Freiwilligengesetz

                                            Das Freiwillige Sozialjahr, das Freiwillige Umweltschutzjahr sowie der Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland werden aufgewertet und der Auf- bzw. Ausbau engagementfördernder Infrastruktur wird unterstützt.

                                            • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
                                            • Inkrafttreten: 1. September bzw. 1. Oktober 2023 (Freifahrt)

                                            Ziele

                                            • Schaffung neuer Strukturen bzw. Infrastruktur zur nachhaltigen Förderung von Freiwilligentätigkeiten im Inland, zur Sicherung des hohen Freiwilligenengagements in Österreich
                                            • Verstärkte Professionalisierung, Unterstützung sowie gezielte Wertschätzung des Freiwilligensektors
                                            • Unterstützung sowie Absicherung der Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres (FSJ), des Freiwilligen Umweltschutzjahres (FUJ), des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
                                            • Administrative und Verwaltungsvereinfachungen

                                            Inhalt

                                            • Klare Definition der Voraussetzungen zur Unterstützung, Absicherung und Wertschätzung von freiwilligem und ehrenamtlichem Engagement
                                            • Verbesserte Rahmenbedingungen für die Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres, des Freiwilligen Umweltschutzjahres, des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
                                            • Sicherstellung der österreichweiten einheitlichen Freifahrt (Klimaticket) für Teilnehmende am FSJ/FUJ
                                            • Verwaltungsvereinfachungen bei der Umsetzung des Österreichischen Freiwilligenrats

                                            Hauptgesichtspunkte

                                            Das Freiwilligengesetz normiert die wichtigsten Rahmenbedingungen für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement. Es regelt Legaldefinitionen aus dem Freiwilligenbereich sowie Standards für die Sicherung der Qualität. Somit kreiert das Freiwilligengesetz Rechtssicherheit bei Freiwilligen sowie Freiwilligenorganisationen. Insgesamt gilt es, eine gute Balance zwischen notwendiger und förderlicher Reglementierung zu finden. Dabei stehen grundsätzlich die Rechte der Freiwilligen im Fokus und nicht ihre Pflichten.

                                            Das bestehende Freiwilligengesetz 2012 wurde in Hinblick auf die Relevanz des Gesetzes auf das Freiwilligenengagement und die Förderung der Freiwilligentätigkeit sowie dem zivilgesellschaftlichen Engagement evaluiert. Die Evaluierung wurde von der Wirtschaftsuniversität Wien (Kompetenzzentrum für NPOs und Social Entrepreneurship) durchgeführt. Sie bezog sich gezielt auf jene Bereiche des Freiwilligengesetzes, die für das formelle Freiwilligenengagement von Bedeutung sind. Insbesondere waren Fragen wie die Förderung der Anerkennung und Wertschätzung für das Engagement von Ehrenamtlichen in der Öffentlichkeit und innerhalb der Gesellschaft miteinzubeziehen. Auch eine Bündelung bestehender Initiativen und der Ausbau zu einer "Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich", Freiwilligenzentren und die Etablierung sowie Vereinfachung eines bundesweiten Freiwilligenpasses für freiwilliges Engagement waren zu prüfen.

                                            Die Ergebnisse der Evaluierung wurden einem Beteiligungsprozess unterzogen, mit dessen Durchführung die Interessengemeinschaft der Gemeinnützigen Organisationen (IGO) beauftragt worden ist. Das SORA-Institut führte zusätzlich eine Studie durch, die grundlegende Erkenntnisse gebracht hat, wie im Rahmen des FSJ und des FUJ der Erwerb von Kompetenzen für einschlägige Berufe gefördert und das Angebot des FSJ/FUJ bzw. das FSJ/FUJ weiterentwickelt werden kann. Ressortintern wurden die Förderungen der Auslandsfreiwilligendienste (Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland) evaluiert und administrative Vereinfachungen identifiziert.

                                            Das Ergebnis der Evaluierung des Freiwilligengesetzes, die Studie sowie der Beteiligungsprozess zeigten einen Bedarf nach weiterer Klarstellung von Begriffen, Verwaltungsvereinfachung im Bereich des Freiwilligenrates als auch der Aufwertung und Wertschätzung des freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements. In Umsetzung des Regierungsprogrammes werden mit der Novelle des Freiwilligengesetzes 2012 die bestehenden Rahmenbedingungen entsprechend der Evaluierungsergebnisse ausgebaut, ergänzt und konkretisiert sowie eine Aufwertung des FSJ/FUJ und des Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienstes im Ausland sichergestellt.

                                            Konkret werden etwa im Sinne zeitgemäßer und nachhaltiger Infrastruktur die neu verankerte Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich sowie Freiwilligenzentren finanziell unterstützt. Darüber hinaus ist ein Staatspreis zur öffentlichen Würdigung von freiwilligem bzw. ehrenamtlichem Engagement vorgesehen. Teilnehmende am FSJ und FUJ werden zudem künftig einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz (Gewährung des Klimatickets) und ein höheres Taschengeld von 75 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze erhalten. Vor diesem Hintergrund ist auch die erstmalige fixe Verankerung bzw. Erhöhung von Zuwendungen an die Trägerorganisationen der Freiwilligendienste zu sehen. Weitere Änderungen betreffen den Freiwilligenrat (Verwaltungsvereinfachungen) und die Dotierung des Anerkennungsfonds.

                                            Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                              Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Freiwilligengesetz

                                              Das Freiwillige Sozialjahr, das Freiwillige Umweltschutzjahr sowie der Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland werden aufgewertet und der Auf- bzw. Ausbau engagementfördernder Infrastruktur wird unterstützt.

                                              • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
                                              • Inkrafttreten: 1. September bzw. 1. Oktober 2023 (Freifahrt)

                                              Ziele

                                              • Schaffung neuer Strukturen bzw. Infrastruktur zur nachhaltigen Förderung von Freiwilligentätigkeiten im Inland, zur Sicherung des hohen Freiwilligenengagements in Österreich
                                              • Verstärkte Professionalisierung, Unterstützung sowie gezielte Wertschätzung des Freiwilligensektors
                                              • Unterstützung sowie Absicherung der Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres (FSJ), des Freiwilligen Umweltschutzjahres (FUJ), des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
                                              • Administrative und Verwaltungsvereinfachungen

                                              Inhalt

                                              • Klare Definition der Voraussetzungen zur Unterstützung, Absicherung und Wertschätzung von freiwilligem und ehrenamtlichem Engagement
                                              • Verbesserte Rahmenbedingungen für die Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres, des Freiwilligen Umweltschutzjahres, des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
                                              • Sicherstellung der österreichweiten einheitlichen Freifahrt (Klimaticket) für Teilnehmende am FSJ/FUJ
                                              • Verwaltungsvereinfachungen bei der Umsetzung des Österreichischen Freiwilligenrats

                                              Hauptgesichtspunkte

                                              Das Freiwilligengesetz normiert die wichtigsten Rahmenbedingungen für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement. Es regelt Legaldefinitionen aus dem Freiwilligenbereich sowie Standards für die Sicherung der Qualität. Somit kreiert das Freiwilligengesetz Rechtssicherheit bei Freiwilligen sowie Freiwilligenorganisationen. Insgesamt gilt es, eine gute Balance zwischen notwendiger und förderlicher Reglementierung zu finden. Dabei stehen grundsätzlich die Rechte der Freiwilligen im Fokus und nicht ihre Pflichten.

                                              Das bestehende Freiwilligengesetz 2012 wurde in Hinblick auf die Relevanz des Gesetzes auf das Freiwilligenengagement und die Förderung der Freiwilligentätigkeit sowie dem zivilgesellschaftlichen Engagement evaluiert. Die Evaluierung wurde von der Wirtschaftsuniversität Wien (Kompetenzzentrum für NPOs und Social Entrepreneurship) durchgeführt. Sie bezog sich gezielt auf jene Bereiche des Freiwilligengesetzes, die für das formelle Freiwilligenengagement von Bedeutung sind. Insbesondere waren Fragen wie die Förderung der Anerkennung und Wertschätzung für das Engagement von Ehrenamtlichen in der Öffentlichkeit und innerhalb der Gesellschaft miteinzubeziehen. Auch eine Bündelung bestehender Initiativen und der Ausbau zu einer "Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich", Freiwilligenzentren und die Etablierung sowie Vereinfachung eines bundesweiten Freiwilligenpasses für freiwilliges Engagement waren zu prüfen.

                                              Die Ergebnisse der Evaluierung wurden einem Beteiligungsprozess unterzogen, mit dessen Durchführung die Interessengemeinschaft der Gemeinnützigen Organisationen (IGO) beauftragt worden ist. Das SORA-Institut führte zusätzlich eine Studie durch, die grundlegende Erkenntnisse gebracht hat, wie im Rahmen des FSJ und des FUJ der Erwerb von Kompetenzen für einschlägige Berufe gefördert und das Angebot des FSJ/FUJ bzw. das FSJ/FUJ weiterentwickelt werden kann. Ressortintern wurden die Förderungen der Auslandsfreiwilligendienste (Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland) evaluiert und administrative Vereinfachungen identifiziert.

                                              Das Ergebnis der Evaluierung des Freiwilligengesetzes, die Studie sowie der Beteiligungsprozess zeigten einen Bedarf nach weiterer Klarstellung von Begriffen, Verwaltungsvereinfachung im Bereich des Freiwilligenrates als auch der Aufwertung und Wertschätzung des freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements. In Umsetzung des Regierungsprogrammes werden mit der Novelle des Freiwilligengesetzes 2012 die bestehenden Rahmenbedingungen entsprechend der Evaluierungsergebnisse ausgebaut, ergänzt und konkretisiert sowie eine Aufwertung des FSJ/FUJ und des Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienstes im Ausland sichergestellt.

                                              Konkret werden etwa im Sinne zeitgemäßer und nachhaltiger Infrastruktur die neu verankerte Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich sowie Freiwilligenzentren finanziell unterstützt. Darüber hinaus ist ein Staatspreis zur öffentlichen Würdigung von freiwilligem bzw. ehrenamtlichem Engagement vorgesehen. Teilnehmende am FSJ und FUJ werden zudem künftig einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz (Gewährung des Klimatickets) und ein höheres Taschengeld von 75 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze erhalten. Vor diesem Hintergrund ist auch die erstmalige fixe Verankerung bzw. Erhöhung von Zuwendungen an die Trägerorganisationen der Freiwilligendienste zu sehen. Weitere Änderungen betreffen den Freiwilligenrat (Verwaltungsvereinfachungen) und die Dotierung des Anerkennungsfonds.

                                              Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Freiwilligengesetz

                                                Das Freiwillige Sozialjahr, das Freiwillige Umweltschutzjahr sowie der Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland werden aufgewertet und der Auf- bzw. Ausbau engagementfördernder Infrastruktur wird unterstützt.

                                                • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
                                                • Inkrafttreten: 1. September bzw. 1. Oktober 2023 (Freifahrt)

                                                Ziele

                                                • Schaffung neuer Strukturen bzw. Infrastruktur zur nachhaltigen Förderung von Freiwilligentätigkeiten im Inland, zur Sicherung des hohen Freiwilligenengagements in Österreich
                                                • Verstärkte Professionalisierung, Unterstützung sowie gezielte Wertschätzung des Freiwilligensektors
                                                • Unterstützung sowie Absicherung der Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres (FSJ), des Freiwilligen Umweltschutzjahres (FUJ), des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
                                                • Administrative und Verwaltungsvereinfachungen

                                                Inhalt

                                                • Klare Definition der Voraussetzungen zur Unterstützung, Absicherung und Wertschätzung von freiwilligem und ehrenamtlichem Engagement
                                                • Verbesserte Rahmenbedingungen für die Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres, des Freiwilligen Umweltschutzjahres, des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
                                                • Sicherstellung der österreichweiten einheitlichen Freifahrt (Klimaticket) für Teilnehmende am FSJ/FUJ
                                                • Verwaltungsvereinfachungen bei der Umsetzung des Österreichischen Freiwilligenrats

                                                Hauptgesichtspunkte

                                                Das Freiwilligengesetz normiert die wichtigsten Rahmenbedingungen für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement. Es regelt Legaldefinitionen aus dem Freiwilligenbereich sowie Standards für die Sicherung der Qualität. Somit kreiert das Freiwilligengesetz Rechtssicherheit bei Freiwilligen sowie Freiwilligenorganisationen. Insgesamt gilt es, eine gute Balance zwischen notwendiger und förderlicher Reglementierung zu finden. Dabei stehen grundsätzlich die Rechte der Freiwilligen im Fokus und nicht ihre Pflichten.

                                                Das bestehende Freiwilligengesetz 2012 wurde in Hinblick auf die Relevanz des Gesetzes auf das Freiwilligenengagement und die Förderung der Freiwilligentätigkeit sowie dem zivilgesellschaftlichen Engagement evaluiert. Die Evaluierung wurde von der Wirtschaftsuniversität Wien (Kompetenzzentrum für NPOs und Social Entrepreneurship) durchgeführt. Sie bezog sich gezielt auf jene Bereiche des Freiwilligengesetzes, die für das formelle Freiwilligenengagement von Bedeutung sind. Insbesondere waren Fragen wie die Förderung der Anerkennung und Wertschätzung für das Engagement von Ehrenamtlichen in der Öffentlichkeit und innerhalb der Gesellschaft miteinzubeziehen. Auch eine Bündelung bestehender Initiativen und der Ausbau zu einer "Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich", Freiwilligenzentren und die Etablierung sowie Vereinfachung eines bundesweiten Freiwilligenpasses für freiwilliges Engagement waren zu prüfen.

                                                Die Ergebnisse der Evaluierung wurden einem Beteiligungsprozess unterzogen, mit dessen Durchführung die Interessengemeinschaft der Gemeinnützigen Organisationen (IGO) beauftragt worden ist. Das SORA-Institut führte zusätzlich eine Studie durch, die grundlegende Erkenntnisse gebracht hat, wie im Rahmen des FSJ und des FUJ der Erwerb von Kompetenzen für einschlägige Berufe gefördert und das Angebot des FSJ/FUJ bzw. das FSJ/FUJ weiterentwickelt werden kann. Ressortintern wurden die Förderungen der Auslandsfreiwilligendienste (Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland) evaluiert und administrative Vereinfachungen identifiziert.

                                                Das Ergebnis der Evaluierung des Freiwilligengesetzes, die Studie sowie der Beteiligungsprozess zeigten einen Bedarf nach weiterer Klarstellung von Begriffen, Verwaltungsvereinfachung im Bereich des Freiwilligenrates als auch der Aufwertung und Wertschätzung des freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements. In Umsetzung des Regierungsprogrammes werden mit der Novelle des Freiwilligengesetzes 2012 die bestehenden Rahmenbedingungen entsprechend der Evaluierungsergebnisse ausgebaut, ergänzt und konkretisiert sowie eine Aufwertung des FSJ/FUJ und des Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienstes im Ausland sichergestellt.

                                                Konkret werden etwa im Sinne zeitgemäßer und nachhaltiger Infrastruktur die neu verankerte Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich sowie Freiwilligenzentren finanziell unterstützt. Darüber hinaus ist ein Staatspreis zur öffentlichen Würdigung von freiwilligem bzw. ehrenamtlichem Engagement vorgesehen. Teilnehmende am FSJ und FUJ werden zudem künftig einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz (Gewährung des Klimatickets) und ein höheres Taschengeld von 75 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze erhalten. Vor diesem Hintergrund ist auch die erstmalige fixe Verankerung bzw. Erhöhung von Zuwendungen an die Trägerorganisationen der Freiwilligendienste zu sehen. Weitere Änderungen betreffen den Freiwilligenrat (Verwaltungsvereinfachungen) und die Dotierung des Anerkennungsfonds.

                                                Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                  Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Freiwilligengesetz

                                                  Das Freiwillige Sozialjahr, das Freiwillige Umweltschutzjahr sowie der Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland werden aufgewertet und der Auf- bzw. Ausbau engagementfördernder Infrastruktur wird unterstützt.

                                                  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
                                                  • Inkrafttreten: 1. September bzw. 1. Oktober 2023 (Freifahrt)

                                                  Ziele

                                                  • Schaffung neuer Strukturen bzw. Infrastruktur zur nachhaltigen Förderung von Freiwilligentätigkeiten im Inland, zur Sicherung des hohen Freiwilligenengagements in Österreich
                                                  • Verstärkte Professionalisierung, Unterstützung sowie gezielte Wertschätzung des Freiwilligensektors
                                                  • Unterstützung sowie Absicherung der Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres (FSJ), des Freiwilligen Umweltschutzjahres (FUJ), des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
                                                  • Administrative und Verwaltungsvereinfachungen

                                                  Inhalt

                                                  • Klare Definition der Voraussetzungen zur Unterstützung, Absicherung und Wertschätzung von freiwilligem und ehrenamtlichem Engagement
                                                  • Verbesserte Rahmenbedingungen für die Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres, des Freiwilligen Umweltschutzjahres, des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
                                                  • Sicherstellung der österreichweiten einheitlichen Freifahrt (Klimaticket) für Teilnehmende am FSJ/FUJ
                                                  • Verwaltungsvereinfachungen bei der Umsetzung des Österreichischen Freiwilligenrats

                                                  Hauptgesichtspunkte

                                                  Das Freiwilligengesetz normiert die wichtigsten Rahmenbedingungen für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement. Es regelt Legaldefinitionen aus dem Freiwilligenbereich sowie Standards für die Sicherung der Qualität. Somit kreiert das Freiwilligengesetz Rechtssicherheit bei Freiwilligen sowie Freiwilligenorganisationen. Insgesamt gilt es, eine gute Balance zwischen notwendiger und förderlicher Reglementierung zu finden. Dabei stehen grundsätzlich die Rechte der Freiwilligen im Fokus und nicht ihre Pflichten.

                                                  Das bestehende Freiwilligengesetz 2012 wurde in Hinblick auf die Relevanz des Gesetzes auf das Freiwilligenengagement und die Förderung der Freiwilligentätigkeit sowie dem zivilgesellschaftlichen Engagement evaluiert. Die Evaluierung wurde von der Wirtschaftsuniversität Wien (Kompetenzzentrum für NPOs und Social Entrepreneurship) durchgeführt. Sie bezog sich gezielt auf jene Bereiche des Freiwilligengesetzes, die für das formelle Freiwilligenengagement von Bedeutung sind. Insbesondere waren Fragen wie die Förderung der Anerkennung und Wertschätzung für das Engagement von Ehrenamtlichen in der Öffentlichkeit und innerhalb der Gesellschaft miteinzubeziehen. Auch eine Bündelung bestehender Initiativen und der Ausbau zu einer "Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich", Freiwilligenzentren und die Etablierung sowie Vereinfachung eines bundesweiten Freiwilligenpasses für freiwilliges Engagement waren zu prüfen.

                                                  Die Ergebnisse der Evaluierung wurden einem Beteiligungsprozess unterzogen, mit dessen Durchführung die Interessengemeinschaft der Gemeinnützigen Organisationen (IGO) beauftragt worden ist. Das SORA-Institut führte zusätzlich eine Studie durch, die grundlegende Erkenntnisse gebracht hat, wie im Rahmen des FSJ und des FUJ der Erwerb von Kompetenzen für einschlägige Berufe gefördert und das Angebot des FSJ/FUJ bzw. das FSJ/FUJ weiterentwickelt werden kann. Ressortintern wurden die Förderungen der Auslandsfreiwilligendienste (Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland) evaluiert und administrative Vereinfachungen identifiziert.

                                                  Das Ergebnis der Evaluierung des Freiwilligengesetzes, die Studie sowie der Beteiligungsprozess zeigten einen Bedarf nach weiterer Klarstellung von Begriffen, Verwaltungsvereinfachung im Bereich des Freiwilligenrates als auch der Aufwertung und Wertschätzung des freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements. In Umsetzung des Regierungsprogrammes werden mit der Novelle des Freiwilligengesetzes 2012 die bestehenden Rahmenbedingungen entsprechend der Evaluierungsergebnisse ausgebaut, ergänzt und konkretisiert sowie eine Aufwertung des FSJ/FUJ und des Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienstes im Ausland sichergestellt.

                                                  Konkret werden etwa im Sinne zeitgemäßer und nachhaltiger Infrastruktur die neu verankerte Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich sowie Freiwilligenzentren finanziell unterstützt. Darüber hinaus ist ein Staatspreis zur öffentlichen Würdigung von freiwilligem bzw. ehrenamtlichem Engagement vorgesehen. Teilnehmende am FSJ und FUJ werden zudem künftig einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz (Gewährung des Klimatickets) und ein höheres Taschengeld von 75 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze erhalten. Vor diesem Hintergrund ist auch die erstmalige fixe Verankerung bzw. Erhöhung von Zuwendungen an die Trägerorganisationen der Freiwilligendienste zu sehen. Weitere Änderungen betreffen den Freiwilligenrat (Verwaltungsvereinfachungen) und die Dotierung des Anerkennungsfonds.

                                                  Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Freiwilligengesetz

                                                    Das Freiwillige Sozialjahr, das Freiwillige Umweltschutzjahr sowie der Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland werden aufgewertet und der Auf- bzw. Ausbau engagementfördernder Infrastruktur wird unterstützt.

                                                    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
                                                    • Inkrafttreten: 1. September bzw. 1. Oktober 2023 (Freifahrt)

                                                    Ziele

                                                    • Schaffung neuer Strukturen bzw. Infrastruktur zur nachhaltigen Förderung von Freiwilligentätigkeiten im Inland, zur Sicherung des hohen Freiwilligenengagements in Österreich
                                                    • Verstärkte Professionalisierung, Unterstützung sowie gezielte Wertschätzung des Freiwilligensektors
                                                    • Unterstützung sowie Absicherung der Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres (FSJ), des Freiwilligen Umweltschutzjahres (FUJ), des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
                                                    • Administrative und Verwaltungsvereinfachungen

                                                    Inhalt

                                                    • Klare Definition der Voraussetzungen zur Unterstützung, Absicherung und Wertschätzung von freiwilligem und ehrenamtlichem Engagement
                                                    • Verbesserte Rahmenbedingungen für die Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres, des Freiwilligen Umweltschutzjahres, des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
                                                    • Sicherstellung der österreichweiten einheitlichen Freifahrt (Klimaticket) für Teilnehmende am FSJ/FUJ
                                                    • Verwaltungsvereinfachungen bei der Umsetzung des Österreichischen Freiwilligenrats

                                                    Hauptgesichtspunkte

                                                    Das Freiwilligengesetz normiert die wichtigsten Rahmenbedingungen für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement. Es regelt Legaldefinitionen aus dem Freiwilligenbereich sowie Standards für die Sicherung der Qualität. Somit kreiert das Freiwilligengesetz Rechtssicherheit bei Freiwilligen sowie Freiwilligenorganisationen. Insgesamt gilt es, eine gute Balance zwischen notwendiger und förderlicher Reglementierung zu finden. Dabei stehen grundsätzlich die Rechte der Freiwilligen im Fokus und nicht ihre Pflichten.

                                                    Das bestehende Freiwilligengesetz 2012 wurde in Hinblick auf die Relevanz des Gesetzes auf das Freiwilligenengagement und die Förderung der Freiwilligentätigkeit sowie dem zivilgesellschaftlichen Engagement evaluiert. Die Evaluierung wurde von der Wirtschaftsuniversität Wien (Kompetenzzentrum für NPOs und Social Entrepreneurship) durchgeführt. Sie bezog sich gezielt auf jene Bereiche des Freiwilligengesetzes, die für das formelle Freiwilligenengagement von Bedeutung sind. Insbesondere waren Fragen wie die Förderung der Anerkennung und Wertschätzung für das Engagement von Ehrenamtlichen in der Öffentlichkeit und innerhalb der Gesellschaft miteinzubeziehen. Auch eine Bündelung bestehender Initiativen und der Ausbau zu einer "Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich", Freiwilligenzentren und die Etablierung sowie Vereinfachung eines bundesweiten Freiwilligenpasses für freiwilliges Engagement waren zu prüfen.

                                                    Die Ergebnisse der Evaluierung wurden einem Beteiligungsprozess unterzogen, mit dessen Durchführung die Interessengemeinschaft der Gemeinnützigen Organisationen (IGO) beauftragt worden ist. Das SORA-Institut führte zusätzlich eine Studie durch, die grundlegende Erkenntnisse gebracht hat, wie im Rahmen des FSJ und des FUJ der Erwerb von Kompetenzen für einschlägige Berufe gefördert und das Angebot des FSJ/FUJ bzw. das FSJ/FUJ weiterentwickelt werden kann. Ressortintern wurden die Förderungen der Auslandsfreiwilligendienste (Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland) evaluiert und administrative Vereinfachungen identifiziert.

                                                    Das Ergebnis der Evaluierung des Freiwilligengesetzes, die Studie sowie der Beteiligungsprozess zeigten einen Bedarf nach weiterer Klarstellung von Begriffen, Verwaltungsvereinfachung im Bereich des Freiwilligenrates als auch der Aufwertung und Wertschätzung des freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements. In Umsetzung des Regierungsprogrammes werden mit der Novelle des Freiwilligengesetzes 2012 die bestehenden Rahmenbedingungen entsprechend der Evaluierungsergebnisse ausgebaut, ergänzt und konkretisiert sowie eine Aufwertung des FSJ/FUJ und des Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienstes im Ausland sichergestellt.

                                                    Konkret werden etwa im Sinne zeitgemäßer und nachhaltiger Infrastruktur die neu verankerte Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich sowie Freiwilligenzentren finanziell unterstützt. Darüber hinaus ist ein Staatspreis zur öffentlichen Würdigung von freiwilligem bzw. ehrenamtlichem Engagement vorgesehen. Teilnehmende am FSJ und FUJ werden zudem künftig einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz (Gewährung des Klimatickets) und ein höheres Taschengeld von 75 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze erhalten. Vor diesem Hintergrund ist auch die erstmalige fixe Verankerung bzw. Erhöhung von Zuwendungen an die Trägerorganisationen der Freiwilligendienste zu sehen. Weitere Änderungen betreffen den Freiwilligenrat (Verwaltungsvereinfachungen) und die Dotierung des Anerkennungsfonds.

                                                    Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                      Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Freiwilligengesetz

                                                      Das Freiwillige Sozialjahr, das Freiwillige Umweltschutzjahr sowie der Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland werden aufgewertet und der Auf- bzw. Ausbau engagementfördernder Infrastruktur wird unterstützt.

                                                      • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
                                                      • Inkrafttreten: 1. September bzw. 1. Oktober 2023 (Freifahrt)

                                                      Ziele

                                                      • Schaffung neuer Strukturen bzw. Infrastruktur zur nachhaltigen Förderung von Freiwilligentätigkeiten im Inland, zur Sicherung des hohen Freiwilligenengagements in Österreich
                                                      • Verstärkte Professionalisierung, Unterstützung sowie gezielte Wertschätzung des Freiwilligensektors
                                                      • Unterstützung sowie Absicherung der Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres (FSJ), des Freiwilligen Umweltschutzjahres (FUJ), des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
                                                      • Administrative und Verwaltungsvereinfachungen

                                                      Inhalt

                                                      • Klare Definition der Voraussetzungen zur Unterstützung, Absicherung und Wertschätzung von freiwilligem und ehrenamtlichem Engagement
                                                      • Verbesserte Rahmenbedingungen für die Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres, des Freiwilligen Umweltschutzjahres, des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
                                                      • Sicherstellung der österreichweiten einheitlichen Freifahrt (Klimaticket) für Teilnehmende am FSJ/FUJ
                                                      • Verwaltungsvereinfachungen bei der Umsetzung des Österreichischen Freiwilligenrats

                                                      Hauptgesichtspunkte

                                                      Das Freiwilligengesetz normiert die wichtigsten Rahmenbedingungen für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement. Es regelt Legaldefinitionen aus dem Freiwilligenbereich sowie Standards für die Sicherung der Qualität. Somit kreiert das Freiwilligengesetz Rechtssicherheit bei Freiwilligen sowie Freiwilligenorganisationen. Insgesamt gilt es, eine gute Balance zwischen notwendiger und förderlicher Reglementierung zu finden. Dabei stehen grundsätzlich die Rechte der Freiwilligen im Fokus und nicht ihre Pflichten.

                                                      Das bestehende Freiwilligengesetz 2012 wurde in Hinblick auf die Relevanz des Gesetzes auf das Freiwilligenengagement und die Förderung der Freiwilligentätigkeit sowie dem zivilgesellschaftlichen Engagement evaluiert. Die Evaluierung wurde von der Wirtschaftsuniversität Wien (Kompetenzzentrum für NPOs und Social Entrepreneurship) durchgeführt. Sie bezog sich gezielt auf jene Bereiche des Freiwilligengesetzes, die für das formelle Freiwilligenengagement von Bedeutung sind. Insbesondere waren Fragen wie die Förderung der Anerkennung und Wertschätzung für das Engagement von Ehrenamtlichen in der Öffentlichkeit und innerhalb der Gesellschaft miteinzubeziehen. Auch eine Bündelung bestehender Initiativen und der Ausbau zu einer "Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich", Freiwilligenzentren und die Etablierung sowie Vereinfachung eines bundesweiten Freiwilligenpasses für freiwilliges Engagement waren zu prüfen.

                                                      Die Ergebnisse der Evaluierung wurden einem Beteiligungsprozess unterzogen, mit dessen Durchführung die Interessengemeinschaft der Gemeinnützigen Organisationen (IGO) beauftragt worden ist. Das SORA-Institut führte zusätzlich eine Studie durch, die grundlegende Erkenntnisse gebracht hat, wie im Rahmen des FSJ und des FUJ der Erwerb von Kompetenzen für einschlägige Berufe gefördert und das Angebot des FSJ/FUJ bzw. das FSJ/FUJ weiterentwickelt werden kann. Ressortintern wurden die Förderungen der Auslandsfreiwilligendienste (Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland) evaluiert und administrative Vereinfachungen identifiziert.

                                                      Das Ergebnis der Evaluierung des Freiwilligengesetzes, die Studie sowie der Beteiligungsprozess zeigten einen Bedarf nach weiterer Klarstellung von Begriffen, Verwaltungsvereinfachung im Bereich des Freiwilligenrates als auch der Aufwertung und Wertschätzung des freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements. In Umsetzung des Regierungsprogrammes werden mit der Novelle des Freiwilligengesetzes 2012 die bestehenden Rahmenbedingungen entsprechend der Evaluierungsergebnisse ausgebaut, ergänzt und konkretisiert sowie eine Aufwertung des FSJ/FUJ und des Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienstes im Ausland sichergestellt.

                                                      Konkret werden etwa im Sinne zeitgemäßer und nachhaltiger Infrastruktur die neu verankerte Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich sowie Freiwilligenzentren finanziell unterstützt. Darüber hinaus ist ein Staatspreis zur öffentlichen Würdigung von freiwilligem bzw. ehrenamtlichem Engagement vorgesehen. Teilnehmende am FSJ und FUJ werden zudem künftig einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz (Gewährung des Klimatickets) und ein höheres Taschengeld von 75 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze erhalten. Vor diesem Hintergrund ist auch die erstmalige fixe Verankerung bzw. Erhöhung von Zuwendungen an die Trägerorganisationen der Freiwilligendienste zu sehen. Weitere Änderungen betreffen den Freiwilligenrat (Verwaltungsvereinfachungen) und die Dotierung des Anerkennungsfonds.

                                                      Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                        Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Freiwilligengesetz

                                                        Das Freiwillige Sozialjahr, das Freiwillige Umweltschutzjahr sowie der Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland werden aufgewertet und der Auf- bzw. Ausbau engagementfördernder Infrastruktur wird unterstützt.

                                                        • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
                                                        • Inkrafttreten: 1. September bzw. 1. Oktober 2023 (Freifahrt)

                                                        Ziele

                                                        • Schaffung neuer Strukturen bzw. Infrastruktur zur nachhaltigen Förderung von Freiwilligentätigkeiten im Inland, zur Sicherung des hohen Freiwilligenengagements in Österreich
                                                        • Verstärkte Professionalisierung, Unterstützung sowie gezielte Wertschätzung des Freiwilligensektors
                                                        • Unterstützung sowie Absicherung der Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres (FSJ), des Freiwilligen Umweltschutzjahres (FUJ), des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
                                                        • Administrative und Verwaltungsvereinfachungen

                                                        Inhalt

                                                        • Klare Definition der Voraussetzungen zur Unterstützung, Absicherung und Wertschätzung von freiwilligem und ehrenamtlichem Engagement
                                                        • Verbesserte Rahmenbedingungen für die Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres, des Freiwilligen Umweltschutzjahres, des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
                                                        • Sicherstellung der österreichweiten einheitlichen Freifahrt (Klimaticket) für Teilnehmende am FSJ/FUJ
                                                        • Verwaltungsvereinfachungen bei der Umsetzung des Österreichischen Freiwilligenrats

                                                        Hauptgesichtspunkte

                                                        Das Freiwilligengesetz normiert die wichtigsten Rahmenbedingungen für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement. Es regelt Legaldefinitionen aus dem Freiwilligenbereich sowie Standards für die Sicherung der Qualität. Somit kreiert das Freiwilligengesetz Rechtssicherheit bei Freiwilligen sowie Freiwilligenorganisationen. Insgesamt gilt es, eine gute Balance zwischen notwendiger und förderlicher Reglementierung zu finden. Dabei stehen grundsätzlich die Rechte der Freiwilligen im Fokus und nicht ihre Pflichten.

                                                        Das bestehende Freiwilligengesetz 2012 wurde in Hinblick auf die Relevanz des Gesetzes auf das Freiwilligenengagement und die Förderung der Freiwilligentätigkeit sowie dem zivilgesellschaftlichen Engagement evaluiert. Die Evaluierung wurde von der Wirtschaftsuniversität Wien (Kompetenzzentrum für NPOs und Social Entrepreneurship) durchgeführt. Sie bezog sich gezielt auf jene Bereiche des Freiwilligengesetzes, die für das formelle Freiwilligenengagement von Bedeutung sind. Insbesondere waren Fragen wie die Förderung der Anerkennung und Wertschätzung für das Engagement von Ehrenamtlichen in der Öffentlichkeit und innerhalb der Gesellschaft miteinzubeziehen. Auch eine Bündelung bestehender Initiativen und der Ausbau zu einer "Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich", Freiwilligenzentren und die Etablierung sowie Vereinfachung eines bundesweiten Freiwilligenpasses für freiwilliges Engagement waren zu prüfen.

                                                        Die Ergebnisse der Evaluierung wurden einem Beteiligungsprozess unterzogen, mit dessen Durchführung die Interessengemeinschaft der Gemeinnützigen Organisationen (IGO) beauftragt worden ist. Das SORA-Institut führte zusätzlich eine Studie durch, die grundlegende Erkenntnisse gebracht hat, wie im Rahmen des FSJ und des FUJ der Erwerb von Kompetenzen für einschlägige Berufe gefördert und das Angebot des FSJ/FUJ bzw. das FSJ/FUJ weiterentwickelt werden kann. Ressortintern wurden die Förderungen der Auslandsfreiwilligendienste (Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland) evaluiert und administrative Vereinfachungen identifiziert.

                                                        Das Ergebnis der Evaluierung des Freiwilligengesetzes, die Studie sowie der Beteiligungsprozess zeigten einen Bedarf nach weiterer Klarstellung von Begriffen, Verwaltungsvereinfachung im Bereich des Freiwilligenrates als auch der Aufwertung und Wertschätzung des freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements. In Umsetzung des Regierungsprogrammes werden mit der Novelle des Freiwilligengesetzes 2012 die bestehenden Rahmenbedingungen entsprechend der Evaluierungsergebnisse ausgebaut, ergänzt und konkretisiert sowie eine Aufwertung des FSJ/FUJ und des Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienstes im Ausland sichergestellt.

                                                        Konkret werden etwa im Sinne zeitgemäßer und nachhaltiger Infrastruktur die neu verankerte Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich sowie Freiwilligenzentren finanziell unterstützt. Darüber hinaus ist ein Staatspreis zur öffentlichen Würdigung von freiwilligem bzw. ehrenamtlichem Engagement vorgesehen. Teilnehmende am FSJ und FUJ werden zudem künftig einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz (Gewährung des Klimatickets) und ein höheres Taschengeld von 75 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze erhalten. Vor diesem Hintergrund ist auch die erstmalige fixe Verankerung bzw. Erhöhung von Zuwendungen an die Trägerorganisationen der Freiwilligendienste zu sehen. Weitere Änderungen betreffen den Freiwilligenrat (Verwaltungsvereinfachungen) und die Dotierung des Anerkennungsfonds.

                                                        Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                          Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Freiwilligengesetz

                                                          Das Freiwillige Sozialjahr, das Freiwillige Umweltschutzjahr sowie der Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland werden aufgewertet und der Auf- bzw. Ausbau engagementfördernder Infrastruktur wird unterstützt.

                                                          • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
                                                          • Inkrafttreten: 1. September bzw. 1. Oktober 2023 (Freifahrt)

                                                          Ziele

                                                          • Schaffung neuer Strukturen bzw. Infrastruktur zur nachhaltigen Förderung von Freiwilligentätigkeiten im Inland, zur Sicherung des hohen Freiwilligenengagements in Österreich
                                                          • Verstärkte Professionalisierung, Unterstützung sowie gezielte Wertschätzung des Freiwilligensektors
                                                          • Unterstützung sowie Absicherung der Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres (FSJ), des Freiwilligen Umweltschutzjahres (FUJ), des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
                                                          • Administrative und Verwaltungsvereinfachungen

                                                          Inhalt

                                                          • Klare Definition der Voraussetzungen zur Unterstützung, Absicherung und Wertschätzung von freiwilligem und ehrenamtlichem Engagement
                                                          • Verbesserte Rahmenbedingungen für die Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres, des Freiwilligen Umweltschutzjahres, des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
                                                          • Sicherstellung der österreichweiten einheitlichen Freifahrt (Klimaticket) für Teilnehmende am FSJ/FUJ
                                                          • Verwaltungsvereinfachungen bei der Umsetzung des Österreichischen Freiwilligenrats

                                                          Hauptgesichtspunkte

                                                          Das Freiwilligengesetz normiert die wichtigsten Rahmenbedingungen für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement. Es regelt Legaldefinitionen aus dem Freiwilligenbereich sowie Standards für die Sicherung der Qualität. Somit kreiert das Freiwilligengesetz Rechtssicherheit bei Freiwilligen sowie Freiwilligenorganisationen. Insgesamt gilt es, eine gute Balance zwischen notwendiger und förderlicher Reglementierung zu finden. Dabei stehen grundsätzlich die Rechte der Freiwilligen im Fokus und nicht ihre Pflichten.

                                                          Das bestehende Freiwilligengesetz 2012 wurde in Hinblick auf die Relevanz des Gesetzes auf das Freiwilligenengagement und die Förderung der Freiwilligentätigkeit sowie dem zivilgesellschaftlichen Engagement evaluiert. Die Evaluierung wurde von der Wirtschaftsuniversität Wien (Kompetenzzentrum für NPOs und Social Entrepreneurship) durchgeführt. Sie bezog sich gezielt auf jene Bereiche des Freiwilligengesetzes, die für das formelle Freiwilligenengagement von Bedeutung sind. Insbesondere waren Fragen wie die Förderung der Anerkennung und Wertschätzung für das Engagement von Ehrenamtlichen in der Öffentlichkeit und innerhalb der Gesellschaft miteinzubeziehen. Auch eine Bündelung bestehender Initiativen und der Ausbau zu einer "Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich", Freiwilligenzentren und die Etablierung sowie Vereinfachung eines bundesweiten Freiwilligenpasses für freiwilliges Engagement waren zu prüfen.

                                                          Die Ergebnisse der Evaluierung wurden einem Beteiligungsprozess unterzogen, mit dessen Durchführung die Interessengemeinschaft der Gemeinnützigen Organisationen (IGO) beauftragt worden ist. Das SORA-Institut führte zusätzlich eine Studie durch, die grundlegende Erkenntnisse gebracht hat, wie im Rahmen des FSJ und des FUJ der Erwerb von Kompetenzen für einschlägige Berufe gefördert und das Angebot des FSJ/FUJ bzw. das FSJ/FUJ weiterentwickelt werden kann. Ressortintern wurden die Förderungen der Auslandsfreiwilligendienste (Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland) evaluiert und administrative Vereinfachungen identifiziert.

                                                          Das Ergebnis der Evaluierung des Freiwilligengesetzes, die Studie sowie der Beteiligungsprozess zeigten einen Bedarf nach weiterer Klarstellung von Begriffen, Verwaltungsvereinfachung im Bereich des Freiwilligenrates als auch der Aufwertung und Wertschätzung des freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements. In Umsetzung des Regierungsprogrammes werden mit der Novelle des Freiwilligengesetzes 2012 die bestehenden Rahmenbedingungen entsprechend der Evaluierungsergebnisse ausgebaut, ergänzt und konkretisiert sowie eine Aufwertung des FSJ/FUJ und des Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienstes im Ausland sichergestellt.

                                                          Konkret werden etwa im Sinne zeitgemäßer und nachhaltiger Infrastruktur die neu verankerte Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich sowie Freiwilligenzentren finanziell unterstützt. Darüber hinaus ist ein Staatspreis zur öffentlichen Würdigung von freiwilligem bzw. ehrenamtlichem Engagement vorgesehen. Teilnehmende am FSJ und FUJ werden zudem künftig einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz (Gewährung des Klimatickets) und ein höheres Taschengeld von 75 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze erhalten. Vor diesem Hintergrund ist auch die erstmalige fixe Verankerung bzw. Erhöhung von Zuwendungen an die Trägerorganisationen der Freiwilligendienste zu sehen. Weitere Änderungen betreffen den Freiwilligenrat (Verwaltungsvereinfachungen) und die Dotierung des Anerkennungsfonds.

                                                          Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                            Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Freiwilligengesetz

                                                            Das Freiwillige Sozialjahr, das Freiwillige Umweltschutzjahr sowie der Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland werden aufgewertet und der Auf- bzw. Ausbau engagementfördernder Infrastruktur wird unterstützt.

                                                            • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
                                                            • Inkrafttreten: 1. September bzw. 1. Oktober 2023 (Freifahrt)

                                                            Ziele

                                                            • Schaffung neuer Strukturen bzw. Infrastruktur zur nachhaltigen Förderung von Freiwilligentätigkeiten im Inland, zur Sicherung des hohen Freiwilligenengagements in Österreich
                                                            • Verstärkte Professionalisierung, Unterstützung sowie gezielte Wertschätzung des Freiwilligensektors
                                                            • Unterstützung sowie Absicherung der Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres (FSJ), des Freiwilligen Umweltschutzjahres (FUJ), des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
                                                            • Administrative und Verwaltungsvereinfachungen

                                                            Inhalt

                                                            • Klare Definition der Voraussetzungen zur Unterstützung, Absicherung und Wertschätzung von freiwilligem und ehrenamtlichem Engagement
                                                            • Verbesserte Rahmenbedingungen für die Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres, des Freiwilligen Umweltschutzjahres, des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
                                                            • Sicherstellung der österreichweiten einheitlichen Freifahrt (Klimaticket) für Teilnehmende am FSJ/FUJ
                                                            • Verwaltungsvereinfachungen bei der Umsetzung des Österreichischen Freiwilligenrats

                                                            Hauptgesichtspunkte

                                                            Das Freiwilligengesetz normiert die wichtigsten Rahmenbedingungen für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement. Es regelt Legaldefinitionen aus dem Freiwilligenbereich sowie Standards für die Sicherung der Qualität. Somit kreiert das Freiwilligengesetz Rechtssicherheit bei Freiwilligen sowie Freiwilligenorganisationen. Insgesamt gilt es, eine gute Balance zwischen notwendiger und förderlicher Reglementierung zu finden. Dabei stehen grundsätzlich die Rechte der Freiwilligen im Fokus und nicht ihre Pflichten.

                                                            Das bestehende Freiwilligengesetz 2012 wurde in Hinblick auf die Relevanz des Gesetzes auf das Freiwilligenengagement und die Förderung der Freiwilligentätigkeit sowie dem zivilgesellschaftlichen Engagement evaluiert. Die Evaluierung wurde von der Wirtschaftsuniversität Wien (Kompetenzzentrum für NPOs und Social Entrepreneurship) durchgeführt. Sie bezog sich gezielt auf jene Bereiche des Freiwilligengesetzes, die für das formelle Freiwilligenengagement von Bedeutung sind. Insbesondere waren Fragen wie die Förderung der Anerkennung und Wertschätzung für das Engagement von Ehrenamtlichen in der Öffentlichkeit und innerhalb der Gesellschaft miteinzubeziehen. Auch eine Bündelung bestehender Initiativen und der Ausbau zu einer "Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich", Freiwilligenzentren und die Etablierung sowie Vereinfachung eines bundesweiten Freiwilligenpasses für freiwilliges Engagement waren zu prüfen.

                                                            Die Ergebnisse der Evaluierung wurden einem Beteiligungsprozess unterzogen, mit dessen Durchführung die Interessengemeinschaft der Gemeinnützigen Organisationen (IGO) beauftragt worden ist. Das SORA-Institut führte zusätzlich eine Studie durch, die grundlegende Erkenntnisse gebracht hat, wie im Rahmen des FSJ und des FUJ der Erwerb von Kompetenzen für einschlägige Berufe gefördert und das Angebot des FSJ/FUJ bzw. das FSJ/FUJ weiterentwickelt werden kann. Ressortintern wurden die Förderungen der Auslandsfreiwilligendienste (Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland) evaluiert und administrative Vereinfachungen identifiziert.

                                                            Das Ergebnis der Evaluierung des Freiwilligengesetzes, die Studie sowie der Beteiligungsprozess zeigten einen Bedarf nach weiterer Klarstellung von Begriffen, Verwaltungsvereinfachung im Bereich des Freiwilligenrates als auch der Aufwertung und Wertschätzung des freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements. In Umsetzung des Regierungsprogrammes werden mit der Novelle des Freiwilligengesetzes 2012 die bestehenden Rahmenbedingungen entsprechend der Evaluierungsergebnisse ausgebaut, ergänzt und konkretisiert sowie eine Aufwertung des FSJ/FUJ und des Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienstes im Ausland sichergestellt.

                                                            Konkret werden etwa im Sinne zeitgemäßer und nachhaltiger Infrastruktur die neu verankerte Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich sowie Freiwilligenzentren finanziell unterstützt. Darüber hinaus ist ein Staatspreis zur öffentlichen Würdigung von freiwilligem bzw. ehrenamtlichem Engagement vorgesehen. Teilnehmende am FSJ und FUJ werden zudem künftig einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz (Gewährung des Klimatickets) und ein höheres Taschengeld von 75 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze erhalten. Vor diesem Hintergrund ist auch die erstmalige fixe Verankerung bzw. Erhöhung von Zuwendungen an die Trägerorganisationen der Freiwilligendienste zu sehen. Weitere Änderungen betreffen den Freiwilligenrat (Verwaltungsvereinfachungen) und die Dotierung des Anerkennungsfonds.

                                                            Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                              Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Freiwilligengesetz

                                                              Das Freiwillige Sozialjahr, das Freiwillige Umweltschutzjahr sowie der Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland werden aufgewertet und der Auf- bzw. Ausbau engagementfördernder Infrastruktur wird unterstützt.

                                                              • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
                                                              • Inkrafttreten: 1. September bzw. 1. Oktober 2023 (Freifahrt)

                                                              Ziele

                                                              • Schaffung neuer Strukturen bzw. Infrastruktur zur nachhaltigen Förderung von Freiwilligentätigkeiten im Inland, zur Sicherung des hohen Freiwilligenengagements in Österreich
                                                              • Verstärkte Professionalisierung, Unterstützung sowie gezielte Wertschätzung des Freiwilligensektors
                                                              • Unterstützung sowie Absicherung der Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres (FSJ), des Freiwilligen Umweltschutzjahres (FUJ), des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
                                                              • Administrative und Verwaltungsvereinfachungen

                                                              Inhalt

                                                              • Klare Definition der Voraussetzungen zur Unterstützung, Absicherung und Wertschätzung von freiwilligem und ehrenamtlichem Engagement
                                                              • Verbesserte Rahmenbedingungen für die Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres, des Freiwilligen Umweltschutzjahres, des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
                                                              • Sicherstellung der österreichweiten einheitlichen Freifahrt (Klimaticket) für Teilnehmende am FSJ/FUJ
                                                              • Verwaltungsvereinfachungen bei der Umsetzung des Österreichischen Freiwilligenrats

                                                              Hauptgesichtspunkte

                                                              Das Freiwilligengesetz normiert die wichtigsten Rahmenbedingungen für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement. Es regelt Legaldefinitionen aus dem Freiwilligenbereich sowie Standards für die Sicherung der Qualität. Somit kreiert das Freiwilligengesetz Rechtssicherheit bei Freiwilligen sowie Freiwilligenorganisationen. Insgesamt gilt es, eine gute Balance zwischen notwendiger und förderlicher Reglementierung zu finden. Dabei stehen grundsätzlich die Rechte der Freiwilligen im Fokus und nicht ihre Pflichten.

                                                              Das bestehende Freiwilligengesetz 2012 wurde in Hinblick auf die Relevanz des Gesetzes auf das Freiwilligenengagement und die Förderung der Freiwilligentätigkeit sowie dem zivilgesellschaftlichen Engagement evaluiert. Die Evaluierung wurde von der Wirtschaftsuniversität Wien (Kompetenzzentrum für NPOs und Social Entrepreneurship) durchgeführt. Sie bezog sich gezielt auf jene Bereiche des Freiwilligengesetzes, die für das formelle Freiwilligenengagement von Bedeutung sind. Insbesondere waren Fragen wie die Förderung der Anerkennung und Wertschätzung für das Engagement von Ehrenamtlichen in der Öffentlichkeit und innerhalb der Gesellschaft miteinzubeziehen. Auch eine Bündelung bestehender Initiativen und der Ausbau zu einer "Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich", Freiwilligenzentren und die Etablierung sowie Vereinfachung eines bundesweiten Freiwilligenpasses für freiwilliges Engagement waren zu prüfen.

                                                              Die Ergebnisse der Evaluierung wurden einem Beteiligungsprozess unterzogen, mit dessen Durchführung die Interessengemeinschaft der Gemeinnützigen Organisationen (IGO) beauftragt worden ist. Das SORA-Institut führte zusätzlich eine Studie durch, die grundlegende Erkenntnisse gebracht hat, wie im Rahmen des FSJ und des FUJ der Erwerb von Kompetenzen für einschlägige Berufe gefördert und das Angebot des FSJ/FUJ bzw. das FSJ/FUJ weiterentwickelt werden kann. Ressortintern wurden die Förderungen der Auslandsfreiwilligendienste (Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland) evaluiert und administrative Vereinfachungen identifiziert.

                                                              Das Ergebnis der Evaluierung des Freiwilligengesetzes, die Studie sowie der Beteiligungsprozess zeigten einen Bedarf nach weiterer Klarstellung von Begriffen, Verwaltungsvereinfachung im Bereich des Freiwilligenrates als auch der Aufwertung und Wertschätzung des freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements. In Umsetzung des Regierungsprogrammes werden mit der Novelle des Freiwilligengesetzes 2012 die bestehenden Rahmenbedingungen entsprechend der Evaluierungsergebnisse ausgebaut, ergänzt und konkretisiert sowie eine Aufwertung des FSJ/FUJ und des Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienstes im Ausland sichergestellt.

                                                              Konkret werden etwa im Sinne zeitgemäßer und nachhaltiger Infrastruktur die neu verankerte Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich sowie Freiwilligenzentren finanziell unterstützt. Darüber hinaus ist ein Staatspreis zur öffentlichen Würdigung von freiwilligem bzw. ehrenamtlichem Engagement vorgesehen. Teilnehmende am FSJ und FUJ werden zudem künftig einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz (Gewährung des Klimatickets) und ein höheres Taschengeld von 75 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze erhalten. Vor diesem Hintergrund ist auch die erstmalige fixe Verankerung bzw. Erhöhung von Zuwendungen an die Trägerorganisationen der Freiwilligendienste zu sehen. Weitere Änderungen betreffen den Freiwilligenrat (Verwaltungsvereinfachungen) und die Dotierung des Anerkennungsfonds.

                                                              Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                                Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Freiwilligengesetz

                                                                Das Freiwillige Sozialjahr, das Freiwillige Umweltschutzjahr sowie der Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland werden aufgewertet und der Auf- bzw. Ausbau engagementfördernder Infrastruktur wird unterstützt.

                                                                • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
                                                                • Inkrafttreten: 1. September bzw. 1. Oktober 2023 (Freifahrt)

                                                                Ziele

                                                                • Schaffung neuer Strukturen bzw. Infrastruktur zur nachhaltigen Förderung von Freiwilligentätigkeiten im Inland, zur Sicherung des hohen Freiwilligenengagements in Österreich
                                                                • Verstärkte Professionalisierung, Unterstützung sowie gezielte Wertschätzung des Freiwilligensektors
                                                                • Unterstützung sowie Absicherung der Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres (FSJ), des Freiwilligen Umweltschutzjahres (FUJ), des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
                                                                • Administrative und Verwaltungsvereinfachungen

                                                                Inhalt

                                                                • Klare Definition der Voraussetzungen zur Unterstützung, Absicherung und Wertschätzung von freiwilligem und ehrenamtlichem Engagement
                                                                • Verbesserte Rahmenbedingungen für die Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres, des Freiwilligen Umweltschutzjahres, des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
                                                                • Sicherstellung der österreichweiten einheitlichen Freifahrt (Klimaticket) für Teilnehmende am FSJ/FUJ
                                                                • Verwaltungsvereinfachungen bei der Umsetzung des Österreichischen Freiwilligenrats

                                                                Hauptgesichtspunkte

                                                                Das Freiwilligengesetz normiert die wichtigsten Rahmenbedingungen für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement. Es regelt Legaldefinitionen aus dem Freiwilligenbereich sowie Standards für die Sicherung der Qualität. Somit kreiert das Freiwilligengesetz Rechtssicherheit bei Freiwilligen sowie Freiwilligenorganisationen. Insgesamt gilt es, eine gute Balance zwischen notwendiger und förderlicher Reglementierung zu finden. Dabei stehen grundsätzlich die Rechte der Freiwilligen im Fokus und nicht ihre Pflichten.

                                                                Das bestehende Freiwilligengesetz 2012 wurde in Hinblick auf die Relevanz des Gesetzes auf das Freiwilligenengagement und die Förderung der Freiwilligentätigkeit sowie dem zivilgesellschaftlichen Engagement evaluiert. Die Evaluierung wurde von der Wirtschaftsuniversität Wien (Kompetenzzentrum für NPOs und Social Entrepreneurship) durchgeführt. Sie bezog sich gezielt auf jene Bereiche des Freiwilligengesetzes, die für das formelle Freiwilligenengagement von Bedeutung sind. Insbesondere waren Fragen wie die Förderung der Anerkennung und Wertschätzung für das Engagement von Ehrenamtlichen in der Öffentlichkeit und innerhalb der Gesellschaft miteinzubeziehen. Auch eine Bündelung bestehender Initiativen und der Ausbau zu einer "Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich", Freiwilligenzentren und die Etablierung sowie Vereinfachung eines bundesweiten Freiwilligenpasses für freiwilliges Engagement waren zu prüfen.

                                                                Die Ergebnisse der Evaluierung wurden einem Beteiligungsprozess unterzogen, mit dessen Durchführung die Interessengemeinschaft der Gemeinnützigen Organisationen (IGO) beauftragt worden ist. Das SORA-Institut führte zusätzlich eine Studie durch, die grundlegende Erkenntnisse gebracht hat, wie im Rahmen des FSJ und des FUJ der Erwerb von Kompetenzen für einschlägige Berufe gefördert und das Angebot des FSJ/FUJ bzw. das FSJ/FUJ weiterentwickelt werden kann. Ressortintern wurden die Förderungen der Auslandsfreiwilligendienste (Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland) evaluiert und administrative Vereinfachungen identifiziert.

                                                                Das Ergebnis der Evaluierung des Freiwilligengesetzes, die Studie sowie der Beteiligungsprozess zeigten einen Bedarf nach weiterer Klarstellung von Begriffen, Verwaltungsvereinfachung im Bereich des Freiwilligenrates als auch der Aufwertung und Wertschätzung des freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements. In Umsetzung des Regierungsprogrammes werden mit der Novelle des Freiwilligengesetzes 2012 die bestehenden Rahmenbedingungen entsprechend der Evaluierungsergebnisse ausgebaut, ergänzt und konkretisiert sowie eine Aufwertung des FSJ/FUJ und des Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienstes im Ausland sichergestellt.

                                                                Konkret werden etwa im Sinne zeitgemäßer und nachhaltiger Infrastruktur die neu verankerte Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich sowie Freiwilligenzentren finanziell unterstützt. Darüber hinaus ist ein Staatspreis zur öffentlichen Würdigung von freiwilligem bzw. ehrenamtlichem Engagement vorgesehen. Teilnehmende am FSJ und FUJ werden zudem künftig einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz (Gewährung des Klimatickets) und ein höheres Taschengeld von 75 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze erhalten. Vor diesem Hintergrund ist auch die erstmalige fixe Verankerung bzw. Erhöhung von Zuwendungen an die Trägerorganisationen der Freiwilligendienste zu sehen. Weitere Änderungen betreffen den Freiwilligenrat (Verwaltungsvereinfachungen) und die Dotierung des Anerkennungsfonds.

                                                                Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                                  Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Freiwilligengesetz

                                                                  Das Freiwillige Sozialjahr, das Freiwillige Umweltschutzjahr sowie der Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland werden aufgewertet und der Auf- bzw. Ausbau engagementfördernder Infrastruktur wird unterstützt.

                                                                  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
                                                                  • Inkrafttreten: 1. September bzw. 1. Oktober 2023 (Freifahrt)

                                                                  Ziele

                                                                  • Schaffung neuer Strukturen bzw. Infrastruktur zur nachhaltigen Förderung von Freiwilligentätigkeiten im Inland, zur Sicherung des hohen Freiwilligenengagements in Österreich
                                                                  • Verstärkte Professionalisierung, Unterstützung sowie gezielte Wertschätzung des Freiwilligensektors
                                                                  • Unterstützung sowie Absicherung der Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres (FSJ), des Freiwilligen Umweltschutzjahres (FUJ), des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
                                                                  • Administrative und Verwaltungsvereinfachungen

                                                                  Inhalt

                                                                  • Klare Definition der Voraussetzungen zur Unterstützung, Absicherung und Wertschätzung von freiwilligem und ehrenamtlichem Engagement
                                                                  • Verbesserte Rahmenbedingungen für die Durchführung des Freiwilligen Sozialjahres, des Freiwilligen Umweltschutzjahres, des Gedenk-, Friedens- und Sozialdienstes im Ausland
                                                                  • Sicherstellung der österreichweiten einheitlichen Freifahrt (Klimaticket) für Teilnehmende am FSJ/FUJ
                                                                  • Verwaltungsvereinfachungen bei der Umsetzung des Österreichischen Freiwilligenrats

                                                                  Hauptgesichtspunkte

                                                                  Das Freiwilligengesetz normiert die wichtigsten Rahmenbedingungen für freiwilliges und ehrenamtliches Engagement. Es regelt Legaldefinitionen aus dem Freiwilligenbereich sowie Standards für die Sicherung der Qualität. Somit kreiert das Freiwilligengesetz Rechtssicherheit bei Freiwilligen sowie Freiwilligenorganisationen. Insgesamt gilt es, eine gute Balance zwischen notwendiger und förderlicher Reglementierung zu finden. Dabei stehen grundsätzlich die Rechte der Freiwilligen im Fokus und nicht ihre Pflichten.

                                                                  Das bestehende Freiwilligengesetz 2012 wurde in Hinblick auf die Relevanz des Gesetzes auf das Freiwilligenengagement und die Förderung der Freiwilligentätigkeit sowie dem zivilgesellschaftlichen Engagement evaluiert. Die Evaluierung wurde von der Wirtschaftsuniversität Wien (Kompetenzzentrum für NPOs und Social Entrepreneurship) durchgeführt. Sie bezog sich gezielt auf jene Bereiche des Freiwilligengesetzes, die für das formelle Freiwilligenengagement von Bedeutung sind. Insbesondere waren Fragen wie die Förderung der Anerkennung und Wertschätzung für das Engagement von Ehrenamtlichen in der Öffentlichkeit und innerhalb der Gesellschaft miteinzubeziehen. Auch eine Bündelung bestehender Initiativen und der Ausbau zu einer "Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich", Freiwilligenzentren und die Etablierung sowie Vereinfachung eines bundesweiten Freiwilligenpasses für freiwilliges Engagement waren zu prüfen.

                                                                  Die Ergebnisse der Evaluierung wurden einem Beteiligungsprozess unterzogen, mit dessen Durchführung die Interessengemeinschaft der Gemeinnützigen Organisationen (IGO) beauftragt worden ist. Das SORA-Institut führte zusätzlich eine Studie durch, die grundlegende Erkenntnisse gebracht hat, wie im Rahmen des FSJ und des FUJ der Erwerb von Kompetenzen für einschlägige Berufe gefördert und das Angebot des FSJ/FUJ bzw. das FSJ/FUJ weiterentwickelt werden kann. Ressortintern wurden die Förderungen der Auslandsfreiwilligendienste (Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienst im Ausland) evaluiert und administrative Vereinfachungen identifiziert.

                                                                  Das Ergebnis der Evaluierung des Freiwilligengesetzes, die Studie sowie der Beteiligungsprozess zeigten einen Bedarf nach weiterer Klarstellung von Begriffen, Verwaltungsvereinfachung im Bereich des Freiwilligenrates als auch der Aufwertung und Wertschätzung des freiwilligen und ehrenamtlichen Engagements. In Umsetzung des Regierungsprogrammes werden mit der Novelle des Freiwilligengesetzes 2012 die bestehenden Rahmenbedingungen entsprechend der Evaluierungsergebnisse ausgebaut, ergänzt und konkretisiert sowie eine Aufwertung des FSJ/FUJ und des Gedenk-, Friedens-, und Sozialdienstes im Ausland sichergestellt.

                                                                  Konkret werden etwa im Sinne zeitgemäßer und nachhaltiger Infrastruktur die neu verankerte Service- und Kompetenzstelle für freiwilliges Engagement in Österreich sowie Freiwilligenzentren finanziell unterstützt. Darüber hinaus ist ein Staatspreis zur öffentlichen Würdigung von freiwilligem bzw. ehrenamtlichem Engagement vorgesehen. Teilnehmende am FSJ und FUJ werden zudem künftig einen Anspruch auf Fahrtkostenersatz (Gewährung des Klimatickets) und ein höheres Taschengeld von 75 bis 100 Prozent der Geringfügigkeitsgrenze erhalten. Vor diesem Hintergrund ist auch die erstmalige fixe Verankerung bzw. Erhöhung von Zuwendungen an die Trägerorganisationen der Freiwilligendienste zu sehen. Weitere Änderungen betreffen den Freiwilligenrat (Verwaltungsvereinfachungen) und die Dotierung des Anerkennungsfonds.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz