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    Begriffe mit V

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    Verwaltungsgerichtshof

    Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ist zur Kontrolle der Gesetzmäßigkeit der gesamten öffentlichen Verwaltung berufen, mit Ausnahme von Verordnungen, die nur der Verfassungsgerichtshof prüfen und aufheben kann. Er entscheidet vor allem über Beschwerden gegen letztinstanzliche Bescheide von Verwaltungsbehörden, seit 1. Jänner 2014 über Beschwerden gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte.

    Die zwei "Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts", nämlich der Verfassungsgerichtshof (→ VfGH) und der Verwaltungsgerichtshof (VwGH), nehmen eine Sonderstellung innerhalb der österreichischen Gerichtsbarkeit ein. Sie unterstehen nicht dem Bundesministerium für Justiz. Beide Gerichtshöfe haben ihren Sitz in Wien und sind für das gesamte Bundesgebiet zuständig.

    Verwaltungsgerichtshof (→ VwGH)

    Letzte Aktualisierung: 03.05.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                            Verwaltungsgerichtshof

                                            Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ist zur Kontrolle der Gesetzmäßigkeit der gesamten öffentlichen Verwaltung berufen, mit Ausnahme von Verordnungen, die nur der Verfassungsgerichtshof prüfen und aufheben kann. Er entscheidet vor allem über Beschwerden gegen letztinstanzliche Bescheide von Verwaltungsbehörden, seit 1. Jänner 2014 über Beschwerden gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte.

                                            Die zwei "Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts", nämlich der Verfassungsgerichtshof (→ VfGH) und der Verwaltungsgerichtshof (VwGH), nehmen eine Sonderstellung innerhalb der österreichischen Gerichtsbarkeit ein. Sie unterstehen nicht dem Bundesministerium für Justiz. Beide Gerichtshöfe haben ihren Sitz in Wien und sind für das gesamte Bundesgebiet zuständig.

                                            Verwaltungsgerichtshof (→ VwGH)

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                                              Verwaltungsgerichtshof

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                                              Die zwei "Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts", nämlich der Verfassungsgerichtshof (→ VfGH) und der Verwaltungsgerichtshof (VwGH), nehmen eine Sonderstellung innerhalb der österreichischen Gerichtsbarkeit ein. Sie unterstehen nicht dem Bundesministerium für Justiz. Beide Gerichtshöfe haben ihren Sitz in Wien und sind für das gesamte Bundesgebiet zuständig.

                                              Verwaltungsgerichtshof (→ VwGH)

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                                                Die zwei "Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts", nämlich der Verfassungsgerichtshof (→ VfGH) und der Verwaltungsgerichtshof (VwGH), nehmen eine Sonderstellung innerhalb der österreichischen Gerichtsbarkeit ein. Sie unterstehen nicht dem Bundesministerium für Justiz. Beide Gerichtshöfe haben ihren Sitz in Wien und sind für das gesamte Bundesgebiet zuständig.

                                                Verwaltungsgerichtshof (→ VwGH)

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                                                    Die zwei "Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts", nämlich der Verfassungsgerichtshof (→ VfGH) und der Verwaltungsgerichtshof (VwGH), nehmen eine Sonderstellung innerhalb der österreichischen Gerichtsbarkeit ein. Sie unterstehen nicht dem Bundesministerium für Justiz. Beide Gerichtshöfe haben ihren Sitz in Wien und sind für das gesamte Bundesgebiet zuständig.

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                                                      Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ist zur Kontrolle der Gesetzmäßigkeit der gesamten öffentlichen Verwaltung berufen, mit Ausnahme von Verordnungen, die nur der Verfassungsgerichtshof prüfen und aufheben kann. Er entscheidet vor allem über Beschwerden gegen letztinstanzliche Bescheide von Verwaltungsbehörden, seit 1. Jänner 2014 über Beschwerden gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte.

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                                                        Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ist zur Kontrolle der Gesetzmäßigkeit der gesamten öffentlichen Verwaltung berufen, mit Ausnahme von Verordnungen, die nur der Verfassungsgerichtshof prüfen und aufheben kann. Er entscheidet vor allem über Beschwerden gegen letztinstanzliche Bescheide von Verwaltungsbehörden, seit 1. Jänner 2014 über Beschwerden gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte.

                                                        Die zwei "Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts", nämlich der Verfassungsgerichtshof (→ VfGH) und der Verwaltungsgerichtshof (VwGH), nehmen eine Sonderstellung innerhalb der österreichischen Gerichtsbarkeit ein. Sie unterstehen nicht dem Bundesministerium für Justiz. Beide Gerichtshöfe haben ihren Sitz in Wien und sind für das gesamte Bundesgebiet zuständig.

                                                        Verwaltungsgerichtshof (→ VwGH)

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                                                          Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ist zur Kontrolle der Gesetzmäßigkeit der gesamten öffentlichen Verwaltung berufen, mit Ausnahme von Verordnungen, die nur der Verfassungsgerichtshof prüfen und aufheben kann. Er entscheidet vor allem über Beschwerden gegen letztinstanzliche Bescheide von Verwaltungsbehörden, seit 1. Jänner 2014 über Beschwerden gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte.

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                                                            Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ist zur Kontrolle der Gesetzmäßigkeit der gesamten öffentlichen Verwaltung berufen, mit Ausnahme von Verordnungen, die nur der Verfassungsgerichtshof prüfen und aufheben kann. Er entscheidet vor allem über Beschwerden gegen letztinstanzliche Bescheide von Verwaltungsbehörden, seit 1. Jänner 2014 über Beschwerden gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte.

                                                            Die zwei "Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts", nämlich der Verfassungsgerichtshof (→ VfGH) und der Verwaltungsgerichtshof (VwGH), nehmen eine Sonderstellung innerhalb der österreichischen Gerichtsbarkeit ein. Sie unterstehen nicht dem Bundesministerium für Justiz. Beide Gerichtshöfe haben ihren Sitz in Wien und sind für das gesamte Bundesgebiet zuständig.

                                                            Verwaltungsgerichtshof (→ VwGH)

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                                                              Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ist zur Kontrolle der Gesetzmäßigkeit der gesamten öffentlichen Verwaltung berufen, mit Ausnahme von Verordnungen, die nur der Verfassungsgerichtshof prüfen und aufheben kann. Er entscheidet vor allem über Beschwerden gegen letztinstanzliche Bescheide von Verwaltungsbehörden, seit 1. Jänner 2014 über Beschwerden gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte.

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                                                                Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ist zur Kontrolle der Gesetzmäßigkeit der gesamten öffentlichen Verwaltung berufen, mit Ausnahme von Verordnungen, die nur der Verfassungsgerichtshof prüfen und aufheben kann. Er entscheidet vor allem über Beschwerden gegen letztinstanzliche Bescheide von Verwaltungsbehörden, seit 1. Jänner 2014 über Beschwerden gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte.

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