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    Begriffe mit K

    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

    Kollektivvertrag

    Kollektivverträge sind Vereinbarungen, die zwischen einer Interessenvertretung der Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber (insbesondere Wirtschaftskammern) einerseits sowie der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (insbesondere Österreichischer Gewerkschaftsbund) andererseits schriftlich abgeschlossen werden.

    Kollektivverträge können u.a. Regelungen über Folgendes enthalten:

    • Arbeitszeiten
    • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
    • Mindestlöhne und Grundgehälter
    • Schutzbestimmungen bei Kündigung

    Der für den jeweiligen Betrieb geltende Kollektivvertrag muss im Betrieb aufliegen, damit die Beschäftigten ihn einsehen können.

    Letzte Aktualisierung: 07.04.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                        Kollektivverträge sind Vereinbarungen, die zwischen einer Interessenvertretung der Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber (insbesondere Wirtschaftskammern) einerseits sowie der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (insbesondere Österreichischer Gewerkschaftsbund) andererseits schriftlich abgeschlossen werden.

                                        Kollektivverträge können u.a. Regelungen über Folgendes enthalten:

                                        • Arbeitszeiten
                                        • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
                                        • Mindestlöhne und Grundgehälter
                                        • Schutzbestimmungen bei Kündigung

                                        Der für den jeweiligen Betrieb geltende Kollektivvertrag muss im Betrieb aufliegen, damit die Beschäftigten ihn einsehen können.

                                        Letzte Aktualisierung: 07.04.2025
                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                          Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                          Kollektivvertrag

                                          Kollektivverträge sind Vereinbarungen, die zwischen einer Interessenvertretung der Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber (insbesondere Wirtschaftskammern) einerseits sowie der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (insbesondere Österreichischer Gewerkschaftsbund) andererseits schriftlich abgeschlossen werden.

                                          Kollektivverträge können u.a. Regelungen über Folgendes enthalten:

                                          • Arbeitszeiten
                                          • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
                                          • Mindestlöhne und Grundgehälter
                                          • Schutzbestimmungen bei Kündigung

                                          Der für den jeweiligen Betrieb geltende Kollektivvertrag muss im Betrieb aufliegen, damit die Beschäftigten ihn einsehen können.

                                          Letzte Aktualisierung: 07.04.2025
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                                            Kollektivvertrag

                                            Kollektivverträge sind Vereinbarungen, die zwischen einer Interessenvertretung der Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber (insbesondere Wirtschaftskammern) einerseits sowie der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (insbesondere Österreichischer Gewerkschaftsbund) andererseits schriftlich abgeschlossen werden.

                                            Kollektivverträge können u.a. Regelungen über Folgendes enthalten:

                                            • Arbeitszeiten
                                            • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
                                            • Mindestlöhne und Grundgehälter
                                            • Schutzbestimmungen bei Kündigung

                                            Der für den jeweiligen Betrieb geltende Kollektivvertrag muss im Betrieb aufliegen, damit die Beschäftigten ihn einsehen können.

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                                              Kollektivvertrag

                                              Kollektivverträge sind Vereinbarungen, die zwischen einer Interessenvertretung der Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber (insbesondere Wirtschaftskammern) einerseits sowie der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (insbesondere Österreichischer Gewerkschaftsbund) andererseits schriftlich abgeschlossen werden.

                                              Kollektivverträge können u.a. Regelungen über Folgendes enthalten:

                                              • Arbeitszeiten
                                              • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
                                              • Mindestlöhne und Grundgehälter
                                              • Schutzbestimmungen bei Kündigung

                                              Der für den jeweiligen Betrieb geltende Kollektivvertrag muss im Betrieb aufliegen, damit die Beschäftigten ihn einsehen können.

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                                                Kollektivvertrag

                                                Kollektivverträge sind Vereinbarungen, die zwischen einer Interessenvertretung der Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber (insbesondere Wirtschaftskammern) einerseits sowie der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (insbesondere Österreichischer Gewerkschaftsbund) andererseits schriftlich abgeschlossen werden.

                                                Kollektivverträge können u.a. Regelungen über Folgendes enthalten:

                                                • Arbeitszeiten
                                                • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
                                                • Mindestlöhne und Grundgehälter
                                                • Schutzbestimmungen bei Kündigung

                                                Der für den jeweiligen Betrieb geltende Kollektivvertrag muss im Betrieb aufliegen, damit die Beschäftigten ihn einsehen können.

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                                                  Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                  Kollektivvertrag

                                                  Kollektivverträge sind Vereinbarungen, die zwischen einer Interessenvertretung der Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber (insbesondere Wirtschaftskammern) einerseits sowie der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (insbesondere Österreichischer Gewerkschaftsbund) andererseits schriftlich abgeschlossen werden.

                                                  Kollektivverträge können u.a. Regelungen über Folgendes enthalten:

                                                  • Arbeitszeiten
                                                  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
                                                  • Mindestlöhne und Grundgehälter
                                                  • Schutzbestimmungen bei Kündigung

                                                  Der für den jeweiligen Betrieb geltende Kollektivvertrag muss im Betrieb aufliegen, damit die Beschäftigten ihn einsehen können.

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                                                    Kollektivvertrag

                                                    Kollektivverträge sind Vereinbarungen, die zwischen einer Interessenvertretung der Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber (insbesondere Wirtschaftskammern) einerseits sowie der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (insbesondere Österreichischer Gewerkschaftsbund) andererseits schriftlich abgeschlossen werden.

                                                    Kollektivverträge können u.a. Regelungen über Folgendes enthalten:

                                                    • Arbeitszeiten
                                                    • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
                                                    • Mindestlöhne und Grundgehälter
                                                    • Schutzbestimmungen bei Kündigung

                                                    Der für den jeweiligen Betrieb geltende Kollektivvertrag muss im Betrieb aufliegen, damit die Beschäftigten ihn einsehen können.

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                                                      Kollektivvertrag

                                                      Kollektivverträge sind Vereinbarungen, die zwischen einer Interessenvertretung der Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber (insbesondere Wirtschaftskammern) einerseits sowie der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (insbesondere Österreichischer Gewerkschaftsbund) andererseits schriftlich abgeschlossen werden.

                                                      Kollektivverträge können u.a. Regelungen über Folgendes enthalten:

                                                      • Arbeitszeiten
                                                      • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
                                                      • Mindestlöhne und Grundgehälter
                                                      • Schutzbestimmungen bei Kündigung

                                                      Der für den jeweiligen Betrieb geltende Kollektivvertrag muss im Betrieb aufliegen, damit die Beschäftigten ihn einsehen können.

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                                                        Kollektivvertrag

                                                        Kollektivverträge sind Vereinbarungen, die zwischen einer Interessenvertretung der Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber (insbesondere Wirtschaftskammern) einerseits sowie der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (insbesondere Österreichischer Gewerkschaftsbund) andererseits schriftlich abgeschlossen werden.

                                                        Kollektivverträge können u.a. Regelungen über Folgendes enthalten:

                                                        • Arbeitszeiten
                                                        • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
                                                        • Mindestlöhne und Grundgehälter
                                                        • Schutzbestimmungen bei Kündigung

                                                        Der für den jeweiligen Betrieb geltende Kollektivvertrag muss im Betrieb aufliegen, damit die Beschäftigten ihn einsehen können.

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                                                          Kollektivvertrag

                                                          Kollektivverträge sind Vereinbarungen, die zwischen einer Interessenvertretung der Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber (insbesondere Wirtschaftskammern) einerseits sowie der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (insbesondere Österreichischer Gewerkschaftsbund) andererseits schriftlich abgeschlossen werden.

                                                          Kollektivverträge können u.a. Regelungen über Folgendes enthalten:

                                                          • Arbeitszeiten
                                                          • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
                                                          • Mindestlöhne und Grundgehälter
                                                          • Schutzbestimmungen bei Kündigung

                                                          Der für den jeweiligen Betrieb geltende Kollektivvertrag muss im Betrieb aufliegen, damit die Beschäftigten ihn einsehen können.

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                                                            Kollektivvertrag

                                                            Kollektivverträge sind Vereinbarungen, die zwischen einer Interessenvertretung der Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber (insbesondere Wirtschaftskammern) einerseits sowie der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (insbesondere Österreichischer Gewerkschaftsbund) andererseits schriftlich abgeschlossen werden.

                                                            Kollektivverträge können u.a. Regelungen über Folgendes enthalten:

                                                            • Arbeitszeiten
                                                            • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
                                                            • Mindestlöhne und Grundgehälter
                                                            • Schutzbestimmungen bei Kündigung

                                                            Der für den jeweiligen Betrieb geltende Kollektivvertrag muss im Betrieb aufliegen, damit die Beschäftigten ihn einsehen können.

                                                            Letzte Aktualisierung: 07.04.2025
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                              Begriffe mit K

                                                              Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                              Kollektivvertrag

                                                              Kollektivverträge sind Vereinbarungen, die zwischen einer Interessenvertretung der Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber (insbesondere Wirtschaftskammern) einerseits sowie der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (insbesondere Österreichischer Gewerkschaftsbund) andererseits schriftlich abgeschlossen werden.

                                                              Kollektivverträge können u.a. Regelungen über Folgendes enthalten:

                                                              • Arbeitszeiten
                                                              • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
                                                              • Mindestlöhne und Grundgehälter
                                                              • Schutzbestimmungen bei Kündigung

                                                              Der für den jeweiligen Betrieb geltende Kollektivvertrag muss im Betrieb aufliegen, damit die Beschäftigten ihn einsehen können.

                                                              Letzte Aktualisierung: 07.04.2025
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                                                                Begriffe mit K

                                                                Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                Kollektivvertrag

                                                                Kollektivverträge sind Vereinbarungen, die zwischen einer Interessenvertretung der Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber (insbesondere Wirtschaftskammern) einerseits sowie der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (insbesondere Österreichischer Gewerkschaftsbund) andererseits schriftlich abgeschlossen werden.

                                                                Kollektivverträge können u.a. Regelungen über Folgendes enthalten:

                                                                • Arbeitszeiten
                                                                • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
                                                                • Mindestlöhne und Grundgehälter
                                                                • Schutzbestimmungen bei Kündigung

                                                                Der für den jeweiligen Betrieb geltende Kollektivvertrag muss im Betrieb aufliegen, damit die Beschäftigten ihn einsehen können.

                                                                Letzte Aktualisierung: 07.04.2025
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Begriffe mit K

                                                                  Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                  Kollektivvertrag

                                                                  Kollektivverträge sind Vereinbarungen, die zwischen einer Interessenvertretung der Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber (insbesondere Wirtschaftskammern) einerseits sowie der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (insbesondere Österreichischer Gewerkschaftsbund) andererseits schriftlich abgeschlossen werden.

                                                                  Kollektivverträge können u.a. Regelungen über Folgendes enthalten:

                                                                  • Arbeitszeiten
                                                                  • Urlaubs- und Weihnachtsgeld
                                                                  • Mindestlöhne und Grundgehälter
                                                                  • Schutzbestimmungen bei Kündigung

                                                                  Der für den jeweiligen Betrieb geltende Kollektivvertrag muss im Betrieb aufliegen, damit die Beschäftigten ihn einsehen können.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 07.04.2025
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion