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  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Leben in der Gemeinde Hargelsberg

    Hinweis

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • werktags (Montag bis Samstag) 
      • 12 bis 14 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig 
    Hinweis

    Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

    Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

    Hundekot

    Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    Altstoffsammelzentrum Enns
    Industriehafenstraße 2a
    4470 Enns

    Öffnungszeiten:

    • Montag
      • 8 bis 12 Uhr
    • Dienstag und Freitag
      • 8 bis 18 Uhr
    • Samstag
      • 9 bis 12 Uhr

    Altstoffsammelzentrum Kronstorf
    Haidergutstraße 4
    4484 Kronstorf

    Öffnungszeiten:

    • Mittwoch und Freitag
      • 8 bis 18 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr

    Altstoffsammelzentrum St. Florian
    Leopold-Kotzmann-Straße 14
    4490 St. Florian

    Öffnungszeiten:

    • Dienstag und Freitag
      • 8 bis 18 Uhr 

    Hier finden Sie eine Übersicht über alle Altstoffsammelzentren im Bezirk Linz-Land.

    Kompostiergemeinschaft Kronstorf
    Seestraße 1 
    4484 Kronstorf

    Anlieferung:

    • Mittwoch
      • 17:30 bis 19:30 Uhr
    • Samstag
      • 9 bis 12 Uhr

    Kompostieranlage Plass
    Fernbach 2
    4490 St. Florian

    Anlieferung:

    • Donnerstag und Freitag
      • 8 bis 18 Uhr
    • Samstag
      • 9 bis 12 Uhr

    Kompostieranlage Hofmann Enns
    Samesleitnerstraße 17
    4470 Enns

    Anlieferung:

    • Montag bis Samstag
      • 7 bis 18 Uhr

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Gemeindeamt Hargelsberg
    Gemeindeplatz 1
    4483 Hargelsberg

    Telefon: +43 7225 7255 15
    Fax: +43 7225 7255 4
    E-Mail: gemeinde@hargelsberg.ooe.gv.at

    Parteienverkehr:

    • Montag
      • 7 bis 12 Uhr
      • 15 bis 18 Uhr
    • Dienstag
      • 7 bis 12 Uhr
    • Mittwoch
      • 8 bis 12 Uhr
    • Donnerstag
      • 7 bis 12 Uhr
      • 15 bis 18 Uhr
    • Freitag
      • 7 bis 12 Uhr

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde|
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

      Leben in der Gemeinde Hargelsberg

      Hinweis

      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

      Arbeiten in Haus und Garten

      Rasenmähen

      Tätigkeit: Rasenmähen

      zu unterlassen:

      • werktags (Montag bis Samstag) 
        • 12 bis 14 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig 
      Hinweis

      Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

      Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

      Regelungen bezüglich Kfz

      Autowaschen

      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

      Beispiel

      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

      Auf öffentlichen Straßen

      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

      Warmlaufenlassen des Motors

      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

      Lärmbelästigung durch Mopeds

      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

      Schneeräumung und Streupflicht

      Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

      Hundehaltung

      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

      Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

      Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

      Hundekot

      Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen

      Müll

      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

      Hinweis

      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

      Abfallsammelzentrum der Gemeinde

      Altstoffsammelzentrum Enns
      Industriehafenstraße 2a
      4470 Enns

      Öffnungszeiten:

      • Montag
        • 8 bis 12 Uhr
      • Dienstag und Freitag
        • 8 bis 18 Uhr
      • Samstag
        • 9 bis 12 Uhr

      Altstoffsammelzentrum Kronstorf
      Haidergutstraße 4
      4484 Kronstorf

      Öffnungszeiten:

      • Mittwoch und Freitag
        • 8 bis 18 Uhr
      • Samstag
        • 8 bis 12 Uhr

      Altstoffsammelzentrum St. Florian
      Leopold-Kotzmann-Straße 14
      4490 St. Florian

      Öffnungszeiten:

      • Dienstag und Freitag
        • 8 bis 18 Uhr 

      Hier finden Sie eine Übersicht über alle Altstoffsammelzentren im Bezirk Linz-Land.

      Kompostiergemeinschaft Kronstorf
      Seestraße 1 
      4484 Kronstorf

      Anlieferung:

      • Mittwoch
        • 17:30 bis 19:30 Uhr
      • Samstag
        • 9 bis 12 Uhr

      Kompostieranlage Plass
      Fernbach 2
      4490 St. Florian

      Anlieferung:

      • Donnerstag und Freitag
        • 8 bis 18 Uhr
      • Samstag
        • 9 bis 12 Uhr

      Kompostieranlage Hofmann Enns
      Samesleitnerstraße 17
      4470 Enns

      Anlieferung:

      • Montag bis Samstag
        • 7 bis 18 Uhr

      Kontaktdaten der Gemeinde

      Gemeindeamt Hargelsberg
      Gemeindeplatz 1
      4483 Hargelsberg

      Telefon: +43 7225 7255 15
      Fax: +43 7225 7255 4
      E-Mail: gemeinde@hargelsberg.ooe.gv.at

      Parteienverkehr:

      • Montag
        • 7 bis 12 Uhr
        • 15 bis 18 Uhr
      • Dienstag
        • 7 bis 12 Uhr
      • Mittwoch
        • 8 bis 12 Uhr
      • Donnerstag
        • 7 bis 12 Uhr
        • 15 bis 18 Uhr
      • Freitag
        • 7 bis 12 Uhr

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      • oesterreich.gv.at-Redaktion

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        Arbeiten in Haus und Garten

        Rasenmähen

        Tätigkeit: Rasenmähen

        zu unterlassen:

        • werktags (Montag bis Samstag) 
          • 12 bis 14 Uhr
        • Sonn- und Feiertag
          • ganztägig 
        Hinweis

        Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

        Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

        Regelungen bezüglich Kfz

        Autowaschen

        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

        Beispiel

        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

        Auf öffentlichen Straßen

        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

        Warmlaufenlassen des Motors

        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

        Lärmbelästigung durch Mopeds

        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

        Schneeräumung und Streupflicht

        Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

        Hundehaltung

        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

        Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

        Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

        Hundekot

        Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen

        Müll

        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

        Hinweis

        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

        Abfallsammelzentrum der Gemeinde

        Altstoffsammelzentrum Enns
        Industriehafenstraße 2a
        4470 Enns

        Öffnungszeiten:

        • Montag
          • 8 bis 12 Uhr
        • Dienstag und Freitag
          • 8 bis 18 Uhr
        • Samstag
          • 9 bis 12 Uhr

        Altstoffsammelzentrum Kronstorf
        Haidergutstraße 4
        4484 Kronstorf

        Öffnungszeiten:

        • Mittwoch und Freitag
          • 8 bis 18 Uhr
        • Samstag
          • 8 bis 12 Uhr

        Altstoffsammelzentrum St. Florian
        Leopold-Kotzmann-Straße 14
        4490 St. Florian

        Öffnungszeiten:

        • Dienstag und Freitag
          • 8 bis 18 Uhr 

        Hier finden Sie eine Übersicht über alle Altstoffsammelzentren im Bezirk Linz-Land.

        Kompostiergemeinschaft Kronstorf
        Seestraße 1 
        4484 Kronstorf

        Anlieferung:

        • Mittwoch
          • 17:30 bis 19:30 Uhr
        • Samstag
          • 9 bis 12 Uhr

        Kompostieranlage Plass
        Fernbach 2
        4490 St. Florian

        Anlieferung:

        • Donnerstag und Freitag
          • 8 bis 18 Uhr
        • Samstag
          • 9 bis 12 Uhr

        Kompostieranlage Hofmann Enns
        Samesleitnerstraße 17
        4470 Enns

        Anlieferung:

        • Montag bis Samstag
          • 7 bis 18 Uhr

        Kontaktdaten der Gemeinde

        Gemeindeamt Hargelsberg
        Gemeindeplatz 1
        4483 Hargelsberg

        Telefon: +43 7225 7255 15
        Fax: +43 7225 7255 4
        E-Mail: gemeinde@hargelsberg.ooe.gv.at

        Parteienverkehr:

        • Montag
          • 7 bis 12 Uhr
          • 15 bis 18 Uhr
        • Dienstag
          • 7 bis 12 Uhr
        • Mittwoch
          • 8 bis 12 Uhr
        • Donnerstag
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          • 15 bis 18 Uhr
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          • 7 bis 12 Uhr

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          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

          Arbeiten in Haus und Garten

          Rasenmähen

          Tätigkeit: Rasenmähen

          zu unterlassen:

          • werktags (Montag bis Samstag) 
            • 12 bis 14 Uhr
          • Sonn- und Feiertag
            • ganztägig 
          Hinweis

          Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

          Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

          Regelungen bezüglich Kfz

          Autowaschen

          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

          Beispiel

          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

          Auf öffentlichen Straßen

          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

          Warmlaufenlassen des Motors

          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

          Lärmbelästigung durch Mopeds

          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

          Schneeräumung und Streupflicht

          Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

          Hundehaltung

          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

          Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

          Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

          Hundekot

          Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen

          Müll

          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

          Hinweis

          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

          Abfallsammelzentrum der Gemeinde

          Altstoffsammelzentrum Enns
          Industriehafenstraße 2a
          4470 Enns

          Öffnungszeiten:

          • Montag
            • 8 bis 12 Uhr
          • Dienstag und Freitag
            • 8 bis 18 Uhr
          • Samstag
            • 9 bis 12 Uhr

          Altstoffsammelzentrum Kronstorf
          Haidergutstraße 4
          4484 Kronstorf

          Öffnungszeiten:

          • Mittwoch und Freitag
            • 8 bis 18 Uhr
          • Samstag
            • 8 bis 12 Uhr

          Altstoffsammelzentrum St. Florian
          Leopold-Kotzmann-Straße 14
          4490 St. Florian

          Öffnungszeiten:

          • Dienstag und Freitag
            • 8 bis 18 Uhr 

          Hier finden Sie eine Übersicht über alle Altstoffsammelzentren im Bezirk Linz-Land.

          Kompostiergemeinschaft Kronstorf
          Seestraße 1 
          4484 Kronstorf

          Anlieferung:

          • Mittwoch
            • 17:30 bis 19:30 Uhr
          • Samstag
            • 9 bis 12 Uhr

          Kompostieranlage Plass
          Fernbach 2
          4490 St. Florian

          Anlieferung:

          • Donnerstag und Freitag
            • 8 bis 18 Uhr
          • Samstag
            • 9 bis 12 Uhr

          Kompostieranlage Hofmann Enns
          Samesleitnerstraße 17
          4470 Enns

          Anlieferung:

          • Montag bis Samstag
            • 7 bis 18 Uhr

          Kontaktdaten der Gemeinde

          Gemeindeamt Hargelsberg
          Gemeindeplatz 1
          4483 Hargelsberg

          Telefon: +43 7225 7255 15
          Fax: +43 7225 7255 4
          E-Mail: gemeinde@hargelsberg.ooe.gv.at

          Parteienverkehr:

          • Montag
            • 7 bis 12 Uhr
            • 15 bis 18 Uhr
          • Dienstag
            • 7 bis 12 Uhr
          • Mittwoch
            • 8 bis 12 Uhr
          • Donnerstag
            • 7 bis 12 Uhr
            • 15 bis 18 Uhr
          • Freitag
            • 7 bis 12 Uhr

          Homepage

          Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
          Für den Inhalt verantwortlich:
          • Die zuständige Gemeinde|
          • oesterreich.gv.at-Redaktion

            Leben in der Gemeinde Hargelsberg

            Hinweis

            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

            Arbeiten in Haus und Garten

            Rasenmähen

            Tätigkeit: Rasenmähen

            zu unterlassen:

            • werktags (Montag bis Samstag) 
              • 12 bis 14 Uhr
            • Sonn- und Feiertag
              • ganztägig 
            Hinweis

            Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

            Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

            Regelungen bezüglich Kfz

            Autowaschen

            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

            Beispiel

            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

            Auf öffentlichen Straßen

            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

            Warmlaufenlassen des Motors

            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

            Lärmbelästigung durch Mopeds

            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

            Schneeräumung und Streupflicht

            Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

            Hundehaltung

            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

            Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

            Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

            Hundekot

            Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen

            Müll

            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

            Hinweis

            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

            Altstoffsammelzentrum Enns
            Industriehafenstraße 2a
            4470 Enns

            Öffnungszeiten:

            • Montag
              • 8 bis 12 Uhr
            • Dienstag und Freitag
              • 8 bis 18 Uhr
            • Samstag
              • 9 bis 12 Uhr

            Altstoffsammelzentrum Kronstorf
            Haidergutstraße 4
            4484 Kronstorf

            Öffnungszeiten:

            • Mittwoch und Freitag
              • 8 bis 18 Uhr
            • Samstag
              • 8 bis 12 Uhr

            Altstoffsammelzentrum St. Florian
            Leopold-Kotzmann-Straße 14
            4490 St. Florian

            Öffnungszeiten:

            • Dienstag und Freitag
              • 8 bis 18 Uhr 

            Hier finden Sie eine Übersicht über alle Altstoffsammelzentren im Bezirk Linz-Land.

            Kompostiergemeinschaft Kronstorf
            Seestraße 1 
            4484 Kronstorf

            Anlieferung:

            • Mittwoch
              • 17:30 bis 19:30 Uhr
            • Samstag
              • 9 bis 12 Uhr

            Kompostieranlage Plass
            Fernbach 2
            4490 St. Florian

            Anlieferung:

            • Donnerstag und Freitag
              • 8 bis 18 Uhr
            • Samstag
              • 9 bis 12 Uhr

            Kompostieranlage Hofmann Enns
            Samesleitnerstraße 17
            4470 Enns

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            • Montag bis Samstag
              • 7 bis 18 Uhr

            Kontaktdaten der Gemeinde

            Gemeindeamt Hargelsberg
            Gemeindeplatz 1
            4483 Hargelsberg

            Telefon: +43 7225 7255 15
            Fax: +43 7225 7255 4
            E-Mail: gemeinde@hargelsberg.ooe.gv.at

            Parteienverkehr:

            • Montag
              • 7 bis 12 Uhr
              • 15 bis 18 Uhr
            • Dienstag
              • 7 bis 12 Uhr
            • Mittwoch
              • 8 bis 12 Uhr
            • Donnerstag
              • 7 bis 12 Uhr
              • 15 bis 18 Uhr
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              • 7 bis 12 Uhr

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            • oesterreich.gv.at-Redaktion

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              Hinweis

              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

              Arbeiten in Haus und Garten

              Rasenmähen

              Tätigkeit: Rasenmähen

              zu unterlassen:

              • werktags (Montag bis Samstag) 
                • 12 bis 14 Uhr
              • Sonn- und Feiertag
                • ganztägig 
              Hinweis

              Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

              Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

              Regelungen bezüglich Kfz

              Autowaschen

              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

              Beispiel

              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

              Auf öffentlichen Straßen

              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

              Warmlaufenlassen des Motors

              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

              Lärmbelästigung durch Mopeds

              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

              Schneeräumung und Streupflicht

              Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

              Hundehaltung

              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

              Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

              Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

              Hundekot

              Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen

              Müll

              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

              Hinweis

              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

              Abfallsammelzentrum der Gemeinde

              Altstoffsammelzentrum Enns
              Industriehafenstraße 2a
              4470 Enns

              Öffnungszeiten:

              • Montag
                • 8 bis 12 Uhr
              • Dienstag und Freitag
                • 8 bis 18 Uhr
              • Samstag
                • 9 bis 12 Uhr

              Altstoffsammelzentrum Kronstorf
              Haidergutstraße 4
              4484 Kronstorf

              Öffnungszeiten:

              • Mittwoch und Freitag
                • 8 bis 18 Uhr
              • Samstag
                • 8 bis 12 Uhr

              Altstoffsammelzentrum St. Florian
              Leopold-Kotzmann-Straße 14
              4490 St. Florian

              Öffnungszeiten:

              • Dienstag und Freitag
                • 8 bis 18 Uhr 

              Hier finden Sie eine Übersicht über alle Altstoffsammelzentren im Bezirk Linz-Land.

              Kompostiergemeinschaft Kronstorf
              Seestraße 1 
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              Anlieferung:

              • Mittwoch
                • 17:30 bis 19:30 Uhr
              • Samstag
                • 9 bis 12 Uhr

              Kompostieranlage Plass
              Fernbach 2
              4490 St. Florian

              Anlieferung:

              • Donnerstag und Freitag
                • 8 bis 18 Uhr
              • Samstag
                • 9 bis 12 Uhr

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                • 7 bis 18 Uhr

              Kontaktdaten der Gemeinde

              Gemeindeamt Hargelsberg
              Gemeindeplatz 1
              4483 Hargelsberg

              Telefon: +43 7225 7255 15
              Fax: +43 7225 7255 4
              E-Mail: gemeinde@hargelsberg.ooe.gv.at

              Parteienverkehr:

              • Montag
                • 7 bis 12 Uhr
                • 15 bis 18 Uhr
              • Dienstag
                • 7 bis 12 Uhr
              • Mittwoch
                • 8 bis 12 Uhr
              • Donnerstag
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                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                Arbeiten in Haus und Garten

                Rasenmähen

                Tätigkeit: Rasenmähen

                zu unterlassen:

                • werktags (Montag bis Samstag) 
                  • 12 bis 14 Uhr
                • Sonn- und Feiertag
                  • ganztägig 
                Hinweis

                Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

                Regelungen bezüglich Kfz

                Autowaschen

                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                Beispiel

                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                Auf öffentlichen Straßen

                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                Warmlaufenlassen des Motors

                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                Lärmbelästigung durch Mopeds

                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                Schneeräumung und Streupflicht

                Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                Hundehaltung

                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

                Hundekot

                Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen

                Müll

                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                Hinweis

                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                Altstoffsammelzentrum Enns
                Industriehafenstraße 2a
                4470 Enns

                Öffnungszeiten:

                • Montag
                  • 8 bis 12 Uhr
                • Dienstag und Freitag
                  • 8 bis 18 Uhr
                • Samstag
                  • 9 bis 12 Uhr

                Altstoffsammelzentrum Kronstorf
                Haidergutstraße 4
                4484 Kronstorf

                Öffnungszeiten:

                • Mittwoch und Freitag
                  • 8 bis 18 Uhr
                • Samstag
                  • 8 bis 12 Uhr

                Altstoffsammelzentrum St. Florian
                Leopold-Kotzmann-Straße 14
                4490 St. Florian

                Öffnungszeiten:

                • Dienstag und Freitag
                  • 8 bis 18 Uhr 

                Hier finden Sie eine Übersicht über alle Altstoffsammelzentren im Bezirk Linz-Land.

                Kompostiergemeinschaft Kronstorf
                Seestraße 1 
                4484 Kronstorf

                Anlieferung:

                • Mittwoch
                  • 17:30 bis 19:30 Uhr
                • Samstag
                  • 9 bis 12 Uhr

                Kompostieranlage Plass
                Fernbach 2
                4490 St. Florian

                Anlieferung:

                • Donnerstag und Freitag
                  • 8 bis 18 Uhr
                • Samstag
                  • 9 bis 12 Uhr

                Kompostieranlage Hofmann Enns
                Samesleitnerstraße 17
                4470 Enns

                Anlieferung:

                • Montag bis Samstag
                  • 7 bis 18 Uhr

                Kontaktdaten der Gemeinde

                Gemeindeamt Hargelsberg
                Gemeindeplatz 1
                4483 Hargelsberg

                Telefon: +43 7225 7255 15
                Fax: +43 7225 7255 4
                E-Mail: gemeinde@hargelsberg.ooe.gv.at

                Parteienverkehr:

                • Montag
                  • 7 bis 12 Uhr
                  • 15 bis 18 Uhr
                • Dienstag
                  • 7 bis 12 Uhr
                • Mittwoch
                  • 8 bis 12 Uhr
                • Donnerstag
                  • 7 bis 12 Uhr
                  • 15 bis 18 Uhr
                • Freitag
                  • 7 bis 12 Uhr

                Homepage

                Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                Für den Inhalt verantwortlich:
                • Die zuständige Gemeinde|
                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                  Leben in der Gemeinde Hargelsberg

                  Hinweis

                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                  Arbeiten in Haus und Garten

                  Rasenmähen

                  Tätigkeit: Rasenmähen

                  zu unterlassen:

                  • werktags (Montag bis Samstag) 
                    • 12 bis 14 Uhr
                  • Sonn- und Feiertag
                    • ganztägig 
                  Hinweis

                  Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                  Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

                  Regelungen bezüglich Kfz

                  Autowaschen

                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                  Beispiel

                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                  Auf öffentlichen Straßen

                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                  Warmlaufenlassen des Motors

                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                  Schneeräumung und Streupflicht

                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                  Hundehaltung

                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                  Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                  Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

                  Hundekot

                  Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen

                  Müll

                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                  Hinweis

                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                  Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                  Altstoffsammelzentrum Enns
                  Industriehafenstraße 2a
                  4470 Enns

                  Öffnungszeiten:

                  • Montag
                    • 8 bis 12 Uhr
                  • Dienstag und Freitag
                    • 8 bis 18 Uhr
                  • Samstag
                    • 9 bis 12 Uhr

                  Altstoffsammelzentrum Kronstorf
                  Haidergutstraße 4
                  4484 Kronstorf

                  Öffnungszeiten:

                  • Mittwoch und Freitag
                    • 8 bis 18 Uhr
                  • Samstag
                    • 8 bis 12 Uhr

                  Altstoffsammelzentrum St. Florian
                  Leopold-Kotzmann-Straße 14
                  4490 St. Florian

                  Öffnungszeiten:

                  • Dienstag und Freitag
                    • 8 bis 18 Uhr 

                  Hier finden Sie eine Übersicht über alle Altstoffsammelzentren im Bezirk Linz-Land.

                  Kompostiergemeinschaft Kronstorf
                  Seestraße 1 
                  4484 Kronstorf

                  Anlieferung:

                  • Mittwoch
                    • 17:30 bis 19:30 Uhr
                  • Samstag
                    • 9 bis 12 Uhr

                  Kompostieranlage Plass
                  Fernbach 2
                  4490 St. Florian

                  Anlieferung:

                  • Donnerstag und Freitag
                    • 8 bis 18 Uhr
                  • Samstag
                    • 9 bis 12 Uhr

                  Kompostieranlage Hofmann Enns
                  Samesleitnerstraße 17
                  4470 Enns

                  Anlieferung:

                  • Montag bis Samstag
                    • 7 bis 18 Uhr

                  Kontaktdaten der Gemeinde

                  Gemeindeamt Hargelsberg
                  Gemeindeplatz 1
                  4483 Hargelsberg

                  Telefon: +43 7225 7255 15
                  Fax: +43 7225 7255 4
                  E-Mail: gemeinde@hargelsberg.ooe.gv.at

                  Parteienverkehr:

                  • Montag
                    • 7 bis 12 Uhr
                    • 15 bis 18 Uhr
                  • Dienstag
                    • 7 bis 12 Uhr
                  • Mittwoch
                    • 8 bis 12 Uhr
                  • Donnerstag
                    • 7 bis 12 Uhr
                    • 15 bis 18 Uhr
                  • Freitag
                    • 7 bis 12 Uhr

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                  • oesterreich.gv.at-Redaktion

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                    Hinweis

                    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                    Arbeiten in Haus und Garten

                    Rasenmähen

                    Tätigkeit: Rasenmähen

                    zu unterlassen:

                    • werktags (Montag bis Samstag) 
                      • 12 bis 14 Uhr
                    • Sonn- und Feiertag
                      • ganztägig 
                    Hinweis

                    Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                    Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

                    Regelungen bezüglich Kfz

                    Autowaschen

                    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                    Beispiel

                    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                    Auf öffentlichen Straßen

                    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                    Warmlaufenlassen des Motors

                    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                    Lärmbelästigung durch Mopeds

                    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                    Schneeräumung und Streupflicht

                    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                    Hundehaltung

                    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                    Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                    Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

                    Hundekot

                    Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen

                    Müll

                    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                    Hinweis

                    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                    Altstoffsammelzentrum Enns
                    Industriehafenstraße 2a
                    4470 Enns

                    Öffnungszeiten:

                    • Montag
                      • 8 bis 12 Uhr
                    • Dienstag und Freitag
                      • 8 bis 18 Uhr
                    • Samstag
                      • 9 bis 12 Uhr

                    Altstoffsammelzentrum Kronstorf
                    Haidergutstraße 4
                    4484 Kronstorf

                    Öffnungszeiten:

                    • Mittwoch und Freitag
                      • 8 bis 18 Uhr
                    • Samstag
                      • 8 bis 12 Uhr

                    Altstoffsammelzentrum St. Florian
                    Leopold-Kotzmann-Straße 14
                    4490 St. Florian

                    Öffnungszeiten:

                    • Dienstag und Freitag
                      • 8 bis 18 Uhr 

                    Hier finden Sie eine Übersicht über alle Altstoffsammelzentren im Bezirk Linz-Land.

                    Kompostiergemeinschaft Kronstorf
                    Seestraße 1 
                    4484 Kronstorf

                    Anlieferung:

                    • Mittwoch
                      • 17:30 bis 19:30 Uhr
                    • Samstag
                      • 9 bis 12 Uhr

                    Kompostieranlage Plass
                    Fernbach 2
                    4490 St. Florian

                    Anlieferung:

                    • Donnerstag und Freitag
                      • 8 bis 18 Uhr
                    • Samstag
                      • 9 bis 12 Uhr

                    Kompostieranlage Hofmann Enns
                    Samesleitnerstraße 17
                    4470 Enns

                    Anlieferung:

                    • Montag bis Samstag
                      • 7 bis 18 Uhr

                    Kontaktdaten der Gemeinde

                    Gemeindeamt Hargelsberg
                    Gemeindeplatz 1
                    4483 Hargelsberg

                    Telefon: +43 7225 7255 15
                    Fax: +43 7225 7255 4
                    E-Mail: gemeinde@hargelsberg.ooe.gv.at

                    Parteienverkehr:

                    • Montag
                      • 7 bis 12 Uhr
                      • 15 bis 18 Uhr
                    • Dienstag
                      • 7 bis 12 Uhr
                    • Mittwoch
                      • 8 bis 12 Uhr
                    • Donnerstag
                      • 7 bis 12 Uhr
                      • 15 bis 18 Uhr
                    • Freitag
                      • 7 bis 12 Uhr

                    Homepage

                    Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                    Für den Inhalt verantwortlich:
                    • Die zuständige Gemeinde|
                    • oesterreich.gv.at-Redaktion

                      Leben in der Gemeinde Hargelsberg

                      Hinweis

                      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                      Arbeiten in Haus und Garten

                      Rasenmähen

                      Tätigkeit: Rasenmähen

                      zu unterlassen:

                      • werktags (Montag bis Samstag) 
                        • 12 bis 14 Uhr
                      • Sonn- und Feiertag
                        • ganztägig 
                      Hinweis

                      Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                      Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

                      Regelungen bezüglich Kfz

                      Autowaschen

                      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                      Beispiel

                      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                      Auf öffentlichen Straßen

                      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                      Warmlaufenlassen des Motors

                      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                      Lärmbelästigung durch Mopeds

                      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                      Schneeräumung und Streupflicht

                      Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                      Hundehaltung

                      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                      Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                      Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

                      Hundekot

                      Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen

                      Müll

                      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                      Hinweis

                      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                      Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                      Altstoffsammelzentrum Enns
                      Industriehafenstraße 2a
                      4470 Enns

                      Öffnungszeiten:

                      • Montag
                        • 8 bis 12 Uhr
                      • Dienstag und Freitag
                        • 8 bis 18 Uhr
                      • Samstag
                        • 9 bis 12 Uhr

                      Altstoffsammelzentrum Kronstorf
                      Haidergutstraße 4
                      4484 Kronstorf

                      Öffnungszeiten:

                      • Mittwoch und Freitag
                        • 8 bis 18 Uhr
                      • Samstag
                        • 8 bis 12 Uhr

                      Altstoffsammelzentrum St. Florian
                      Leopold-Kotzmann-Straße 14
                      4490 St. Florian

                      Öffnungszeiten:

                      • Dienstag und Freitag
                        • 8 bis 18 Uhr 

                      Hier finden Sie eine Übersicht über alle Altstoffsammelzentren im Bezirk Linz-Land.

                      Kompostiergemeinschaft Kronstorf
                      Seestraße 1 
                      4484 Kronstorf

                      Anlieferung:

                      • Mittwoch
                        • 17:30 bis 19:30 Uhr
                      • Samstag
                        • 9 bis 12 Uhr

                      Kompostieranlage Plass
                      Fernbach 2
                      4490 St. Florian

                      Anlieferung:

                      • Donnerstag und Freitag
                        • 8 bis 18 Uhr
                      • Samstag
                        • 9 bis 12 Uhr

                      Kompostieranlage Hofmann Enns
                      Samesleitnerstraße 17
                      4470 Enns

                      Anlieferung:

                      • Montag bis Samstag
                        • 7 bis 18 Uhr

                      Kontaktdaten der Gemeinde

                      Gemeindeamt Hargelsberg
                      Gemeindeplatz 1
                      4483 Hargelsberg

                      Telefon: +43 7225 7255 15
                      Fax: +43 7225 7255 4
                      E-Mail: gemeinde@hargelsberg.ooe.gv.at

                      Parteienverkehr:

                      • Montag
                        • 7 bis 12 Uhr
                        • 15 bis 18 Uhr
                      • Dienstag
                        • 7 bis 12 Uhr
                      • Mittwoch
                        • 8 bis 12 Uhr
                      • Donnerstag
                        • 7 bis 12 Uhr
                        • 15 bis 18 Uhr
                      • Freitag
                        • 7 bis 12 Uhr

                      Homepage

                      Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                      Für den Inhalt verantwortlich:
                      • Die zuständige Gemeinde|
                      • oesterreich.gv.at-Redaktion

                        Leben in der Gemeinde Hargelsberg

                        Hinweis

                        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                        Arbeiten in Haus und Garten

                        Rasenmähen

                        Tätigkeit: Rasenmähen

                        zu unterlassen:

                        • werktags (Montag bis Samstag) 
                          • 12 bis 14 Uhr
                        • Sonn- und Feiertag
                          • ganztägig 
                        Hinweis

                        Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                        Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

                        Regelungen bezüglich Kfz

                        Autowaschen

                        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                        Beispiel

                        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                        Auf öffentlichen Straßen

                        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                        Warmlaufenlassen des Motors

                        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                        Lärmbelästigung durch Mopeds

                        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                        Schneeräumung und Streupflicht

                        Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                        Hundehaltung

                        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                        Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                        Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

                        Hundekot

                        Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen

                        Müll

                        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                        Hinweis

                        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                        Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                        Altstoffsammelzentrum Enns
                        Industriehafenstraße 2a
                        4470 Enns

                        Öffnungszeiten:

                        • Montag
                          • 8 bis 12 Uhr
                        • Dienstag und Freitag
                          • 8 bis 18 Uhr
                        • Samstag
                          • 9 bis 12 Uhr

                        Altstoffsammelzentrum Kronstorf
                        Haidergutstraße 4
                        4484 Kronstorf

                        Öffnungszeiten:

                        • Mittwoch und Freitag
                          • 8 bis 18 Uhr
                        • Samstag
                          • 8 bis 12 Uhr

                        Altstoffsammelzentrum St. Florian
                        Leopold-Kotzmann-Straße 14
                        4490 St. Florian

                        Öffnungszeiten:

                        • Dienstag und Freitag
                          • 8 bis 18 Uhr 

                        Hier finden Sie eine Übersicht über alle Altstoffsammelzentren im Bezirk Linz-Land.

                        Kompostiergemeinschaft Kronstorf
                        Seestraße 1 
                        4484 Kronstorf

                        Anlieferung:

                        • Mittwoch
                          • 17:30 bis 19:30 Uhr
                        • Samstag
                          • 9 bis 12 Uhr

                        Kompostieranlage Plass
                        Fernbach 2
                        4490 St. Florian

                        Anlieferung:

                        • Donnerstag und Freitag
                          • 8 bis 18 Uhr
                        • Samstag
                          • 9 bis 12 Uhr

                        Kompostieranlage Hofmann Enns
                        Samesleitnerstraße 17
                        4470 Enns

                        Anlieferung:

                        • Montag bis Samstag
                          • 7 bis 18 Uhr

                        Kontaktdaten der Gemeinde

                        Gemeindeamt Hargelsberg
                        Gemeindeplatz 1
                        4483 Hargelsberg

                        Telefon: +43 7225 7255 15
                        Fax: +43 7225 7255 4
                        E-Mail: gemeinde@hargelsberg.ooe.gv.at

                        Parteienverkehr:

                        • Montag
                          • 7 bis 12 Uhr
                          • 15 bis 18 Uhr
                        • Dienstag
                          • 7 bis 12 Uhr
                        • Mittwoch
                          • 8 bis 12 Uhr
                        • Donnerstag
                          • 7 bis 12 Uhr
                          • 15 bis 18 Uhr
                        • Freitag
                          • 7 bis 12 Uhr

                        Homepage

                        Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                        Für den Inhalt verantwortlich:
                        • Die zuständige Gemeinde|
                        • oesterreich.gv.at-Redaktion

                          Leben in der Gemeinde Hargelsberg

                          Hinweis

                          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                          Arbeiten in Haus und Garten

                          Rasenmähen

                          Tätigkeit: Rasenmähen

                          zu unterlassen:

                          • werktags (Montag bis Samstag) 
                            • 12 bis 14 Uhr
                          • Sonn- und Feiertag
                            • ganztägig 
                          Hinweis

                          Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                          Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

                          Regelungen bezüglich Kfz

                          Autowaschen

                          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                          Beispiel

                          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                          Auf öffentlichen Straßen

                          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                          Warmlaufenlassen des Motors

                          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                          Lärmbelästigung durch Mopeds

                          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                          Schneeräumung und Streupflicht

                          Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                          Hundehaltung

                          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                          Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                          Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

                          Hundekot

                          Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen

                          Müll

                          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                          Hinweis

                          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                          Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                          Altstoffsammelzentrum Enns
                          Industriehafenstraße 2a
                          4470 Enns

                          Öffnungszeiten:

                          • Montag
                            • 8 bis 12 Uhr
                          • Dienstag und Freitag
                            • 8 bis 18 Uhr
                          • Samstag
                            • 9 bis 12 Uhr

                          Altstoffsammelzentrum Kronstorf
                          Haidergutstraße 4
                          4484 Kronstorf

                          Öffnungszeiten:

                          • Mittwoch und Freitag
                            • 8 bis 18 Uhr
                          • Samstag
                            • 8 bis 12 Uhr

                          Altstoffsammelzentrum St. Florian
                          Leopold-Kotzmann-Straße 14
                          4490 St. Florian

                          Öffnungszeiten:

                          • Dienstag und Freitag
                            • 8 bis 18 Uhr 

                          Hier finden Sie eine Übersicht über alle Altstoffsammelzentren im Bezirk Linz-Land.

                          Kompostiergemeinschaft Kronstorf
                          Seestraße 1 
                          4484 Kronstorf

                          Anlieferung:

                          • Mittwoch
                            • 17:30 bis 19:30 Uhr
                          • Samstag
                            • 9 bis 12 Uhr

                          Kompostieranlage Plass
                          Fernbach 2
                          4490 St. Florian

                          Anlieferung:

                          • Donnerstag und Freitag
                            • 8 bis 18 Uhr
                          • Samstag
                            • 9 bis 12 Uhr

                          Kompostieranlage Hofmann Enns
                          Samesleitnerstraße 17
                          4470 Enns

                          Anlieferung:

                          • Montag bis Samstag
                            • 7 bis 18 Uhr

                          Kontaktdaten der Gemeinde

                          Gemeindeamt Hargelsberg
                          Gemeindeplatz 1
                          4483 Hargelsberg

                          Telefon: +43 7225 7255 15
                          Fax: +43 7225 7255 4
                          E-Mail: gemeinde@hargelsberg.ooe.gv.at

                          Parteienverkehr:

                          • Montag
                            • 7 bis 12 Uhr
                            • 15 bis 18 Uhr
                          • Dienstag
                            • 7 bis 12 Uhr
                          • Mittwoch
                            • 8 bis 12 Uhr
                          • Donnerstag
                            • 7 bis 12 Uhr
                            • 15 bis 18 Uhr
                          • Freitag
                            • 7 bis 12 Uhr

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                          • Die zuständige Gemeinde|
                          • oesterreich.gv.at-Redaktion

                            Leben in der Gemeinde Hargelsberg

                            Hinweis

                            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                            Arbeiten in Haus und Garten

                            Rasenmähen

                            Tätigkeit: Rasenmähen

                            zu unterlassen:

                            • werktags (Montag bis Samstag) 
                              • 12 bis 14 Uhr
                            • Sonn- und Feiertag
                              • ganztägig 
                            Hinweis

                            Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                            Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

                            Regelungen bezüglich Kfz

                            Autowaschen

                            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                            Beispiel

                            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                            Auf öffentlichen Straßen

                            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                            Warmlaufenlassen des Motors

                            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                            Lärmbelästigung durch Mopeds

                            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                            Schneeräumung und Streupflicht

                            Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                            Hundehaltung

                            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                            Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                            Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

                            Hundekot

                            Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen

                            Müll

                            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                            Hinweis

                            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                            Altstoffsammelzentrum Enns
                            Industriehafenstraße 2a
                            4470 Enns

                            Öffnungszeiten:

                            • Montag
                              • 8 bis 12 Uhr
                            • Dienstag und Freitag
                              • 8 bis 18 Uhr
                            • Samstag
                              • 9 bis 12 Uhr

                            Altstoffsammelzentrum Kronstorf
                            Haidergutstraße 4
                            4484 Kronstorf

                            Öffnungszeiten:

                            • Mittwoch und Freitag
                              • 8 bis 18 Uhr
                            • Samstag
                              • 8 bis 12 Uhr

                            Altstoffsammelzentrum St. Florian
                            Leopold-Kotzmann-Straße 14
                            4490 St. Florian

                            Öffnungszeiten:

                            • Dienstag und Freitag
                              • 8 bis 18 Uhr 

                            Hier finden Sie eine Übersicht über alle Altstoffsammelzentren im Bezirk Linz-Land.

                            Kompostiergemeinschaft Kronstorf
                            Seestraße 1 
                            4484 Kronstorf

                            Anlieferung:

                            • Mittwoch
                              • 17:30 bis 19:30 Uhr
                            • Samstag
                              • 9 bis 12 Uhr

                            Kompostieranlage Plass
                            Fernbach 2
                            4490 St. Florian

                            Anlieferung:

                            • Donnerstag und Freitag
                              • 8 bis 18 Uhr
                            • Samstag
                              • 9 bis 12 Uhr

                            Kompostieranlage Hofmann Enns
                            Samesleitnerstraße 17
                            4470 Enns

                            Anlieferung:

                            • Montag bis Samstag
                              • 7 bis 18 Uhr

                            Kontaktdaten der Gemeinde

                            Gemeindeamt Hargelsberg
                            Gemeindeplatz 1
                            4483 Hargelsberg

                            Telefon: +43 7225 7255 15
                            Fax: +43 7225 7255 4
                            E-Mail: gemeinde@hargelsberg.ooe.gv.at

                            Parteienverkehr:

                            • Montag
                              • 7 bis 12 Uhr
                              • 15 bis 18 Uhr
                            • Dienstag
                              • 7 bis 12 Uhr
                            • Mittwoch
                              • 8 bis 12 Uhr
                            • Donnerstag
                              • 7 bis 12 Uhr
                              • 15 bis 18 Uhr
                            • Freitag
                              • 7 bis 12 Uhr

                            Homepage

                            Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                            Für den Inhalt verantwortlich:
                            • Die zuständige Gemeinde|
                            • oesterreich.gv.at-Redaktion

                              Leben in der Gemeinde Hargelsberg

                              Hinweis

                              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                              Arbeiten in Haus und Garten

                              Rasenmähen

                              Tätigkeit: Rasenmähen

                              zu unterlassen:

                              • werktags (Montag bis Samstag) 
                                • 12 bis 14 Uhr
                              • Sonn- und Feiertag
                                • ganztägig 
                              Hinweis

                              Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                              Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

                              Regelungen bezüglich Kfz

                              Autowaschen

                              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                              Beispiel

                              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                              Auf öffentlichen Straßen

                              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                              Warmlaufenlassen des Motors

                              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                              Lärmbelästigung durch Mopeds

                              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                              Schneeräumung und Streupflicht

                              Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                              Hundehaltung

                              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                              Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                              Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

                              Hundekot

                              Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen

                              Müll

                              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                              Hinweis

                              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                              Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                              Altstoffsammelzentrum Enns
                              Industriehafenstraße 2a
                              4470 Enns

                              Öffnungszeiten:

                              • Montag
                                • 8 bis 12 Uhr
                              • Dienstag und Freitag
                                • 8 bis 18 Uhr
                              • Samstag
                                • 9 bis 12 Uhr

                              Altstoffsammelzentrum Kronstorf
                              Haidergutstraße 4
                              4484 Kronstorf

                              Öffnungszeiten:

                              • Mittwoch und Freitag
                                • 8 bis 18 Uhr
                              • Samstag
                                • 8 bis 12 Uhr

                              Altstoffsammelzentrum St. Florian
                              Leopold-Kotzmann-Straße 14
                              4490 St. Florian

                              Öffnungszeiten:

                              • Dienstag und Freitag
                                • 8 bis 18 Uhr 

                              Hier finden Sie eine Übersicht über alle Altstoffsammelzentren im Bezirk Linz-Land.

                              Kompostiergemeinschaft Kronstorf
                              Seestraße 1 
                              4484 Kronstorf

                              Anlieferung:

                              • Mittwoch
                                • 17:30 bis 19:30 Uhr
                              • Samstag
                                • 9 bis 12 Uhr

                              Kompostieranlage Plass
                              Fernbach 2
                              4490 St. Florian

                              Anlieferung:

                              • Donnerstag und Freitag
                                • 8 bis 18 Uhr
                              • Samstag
                                • 9 bis 12 Uhr

                              Kompostieranlage Hofmann Enns
                              Samesleitnerstraße 17
                              4470 Enns

                              Anlieferung:

                              • Montag bis Samstag
                                • 7 bis 18 Uhr

                              Kontaktdaten der Gemeinde

                              Gemeindeamt Hargelsberg
                              Gemeindeplatz 1
                              4483 Hargelsberg

                              Telefon: +43 7225 7255 15
                              Fax: +43 7225 7255 4
                              E-Mail: gemeinde@hargelsberg.ooe.gv.at

                              Parteienverkehr:

                              • Montag
                                • 7 bis 12 Uhr
                                • 15 bis 18 Uhr
                              • Dienstag
                                • 7 bis 12 Uhr
                              • Mittwoch
                                • 8 bis 12 Uhr
                              • Donnerstag
                                • 7 bis 12 Uhr
                                • 15 bis 18 Uhr
                              • Freitag
                                • 7 bis 12 Uhr

                              Homepage

                              Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                              Für den Inhalt verantwortlich:
                              • Die zuständige Gemeinde|
                              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                Leben in der Gemeinde Hargelsberg

                                Hinweis

                                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                Arbeiten in Haus und Garten

                                Rasenmähen

                                Tätigkeit: Rasenmähen

                                zu unterlassen:

                                • werktags (Montag bis Samstag) 
                                  • 12 bis 14 Uhr
                                • Sonn- und Feiertag
                                  • ganztägig 
                                Hinweis

                                Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

                                Regelungen bezüglich Kfz

                                Autowaschen

                                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                Beispiel

                                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                Auf öffentlichen Straßen

                                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                Warmlaufenlassen des Motors

                                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                Lärmbelästigung durch Mopeds

                                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                Schneeräumung und Streupflicht

                                Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                Hundehaltung

                                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

                                Hundekot

                                Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen

                                Müll

                                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                Hinweis

                                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                Altstoffsammelzentrum Enns
                                Industriehafenstraße 2a
                                4470 Enns

                                Öffnungszeiten:

                                • Montag
                                  • 8 bis 12 Uhr
                                • Dienstag und Freitag
                                  • 8 bis 18 Uhr
                                • Samstag
                                  • 9 bis 12 Uhr

                                Altstoffsammelzentrum Kronstorf
                                Haidergutstraße 4
                                4484 Kronstorf

                                Öffnungszeiten:

                                • Mittwoch und Freitag
                                  • 8 bis 18 Uhr
                                • Samstag
                                  • 8 bis 12 Uhr

                                Altstoffsammelzentrum St. Florian
                                Leopold-Kotzmann-Straße 14
                                4490 St. Florian

                                Öffnungszeiten:

                                • Dienstag und Freitag
                                  • 8 bis 18 Uhr 

                                Hier finden Sie eine Übersicht über alle Altstoffsammelzentren im Bezirk Linz-Land.

                                Kompostiergemeinschaft Kronstorf
                                Seestraße 1 
                                4484 Kronstorf

                                Anlieferung:

                                • Mittwoch
                                  • 17:30 bis 19:30 Uhr
                                • Samstag
                                  • 9 bis 12 Uhr

                                Kompostieranlage Plass
                                Fernbach 2
                                4490 St. Florian

                                Anlieferung:

                                • Donnerstag und Freitag
                                  • 8 bis 18 Uhr
                                • Samstag
                                  • 9 bis 12 Uhr

                                Kompostieranlage Hofmann Enns
                                Samesleitnerstraße 17
                                4470 Enns

                                Anlieferung:

                                • Montag bis Samstag
                                  • 7 bis 18 Uhr

                                Kontaktdaten der Gemeinde

                                Gemeindeamt Hargelsberg
                                Gemeindeplatz 1
                                4483 Hargelsberg

                                Telefon: +43 7225 7255 15
                                Fax: +43 7225 7255 4
                                E-Mail: gemeinde@hargelsberg.ooe.gv.at

                                Parteienverkehr:

                                • Montag
                                  • 7 bis 12 Uhr
                                  • 15 bis 18 Uhr
                                • Dienstag
                                  • 7 bis 12 Uhr
                                • Mittwoch
                                  • 8 bis 12 Uhr
                                • Donnerstag
                                  • 7 bis 12 Uhr
                                  • 15 bis 18 Uhr
                                • Freitag
                                  • 7 bis 12 Uhr

                                Homepage

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                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                • Die zuständige Gemeinde|
                                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                  Leben in der Gemeinde Hargelsberg

                                  Hinweis

                                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                  Arbeiten in Haus und Garten

                                  Rasenmähen

                                  Tätigkeit: Rasenmähen

                                  zu unterlassen:

                                  • werktags (Montag bis Samstag) 
                                    • 12 bis 14 Uhr
                                  • Sonn- und Feiertag
                                    • ganztägig 
                                  Hinweis

                                  Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                  Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

                                  Regelungen bezüglich Kfz

                                  Autowaschen

                                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                  Beispiel

                                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                  Auf öffentlichen Straßen

                                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                  Warmlaufenlassen des Motors

                                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                  Schneeräumung und Streupflicht

                                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                  Hundehaltung

                                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                  Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                  Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

                                  Hundekot

                                  Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen

                                  Müll

                                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                  Hinweis

                                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                  Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                  Altstoffsammelzentrum Enns
                                  Industriehafenstraße 2a
                                  4470 Enns

                                  Öffnungszeiten:

                                  • Montag
                                    • 8 bis 12 Uhr
                                  • Dienstag und Freitag
                                    • 8 bis 18 Uhr
                                  • Samstag
                                    • 9 bis 12 Uhr

                                  Altstoffsammelzentrum Kronstorf
                                  Haidergutstraße 4
                                  4484 Kronstorf

                                  Öffnungszeiten:

                                  • Mittwoch und Freitag
                                    • 8 bis 18 Uhr
                                  • Samstag
                                    • 8 bis 12 Uhr

                                  Altstoffsammelzentrum St. Florian
                                  Leopold-Kotzmann-Straße 14
                                  4490 St. Florian

                                  Öffnungszeiten:

                                  • Dienstag und Freitag
                                    • 8 bis 18 Uhr 

                                  Hier finden Sie eine Übersicht über alle Altstoffsammelzentren im Bezirk Linz-Land.

                                  Kompostiergemeinschaft Kronstorf
                                  Seestraße 1 
                                  4484 Kronstorf

                                  Anlieferung:

                                  • Mittwoch
                                    • 17:30 bis 19:30 Uhr
                                  • Samstag
                                    • 9 bis 12 Uhr

                                  Kompostieranlage Plass
                                  Fernbach 2
                                  4490 St. Florian

                                  Anlieferung:

                                  • Donnerstag und Freitag
                                    • 8 bis 18 Uhr
                                  • Samstag
                                    • 9 bis 12 Uhr

                                  Kompostieranlage Hofmann Enns
                                  Samesleitnerstraße 17
                                  4470 Enns

                                  Anlieferung:

                                  • Montag bis Samstag
                                    • 7 bis 18 Uhr

                                  Kontaktdaten der Gemeinde

                                  Gemeindeamt Hargelsberg
                                  Gemeindeplatz 1
                                  4483 Hargelsberg

                                  Telefon: +43 7225 7255 15
                                  Fax: +43 7225 7255 4
                                  E-Mail: gemeinde@hargelsberg.ooe.gv.at

                                  Parteienverkehr:

                                  • Montag
                                    • 7 bis 12 Uhr
                                    • 15 bis 18 Uhr
                                  • Dienstag
                                    • 7 bis 12 Uhr
                                  • Mittwoch
                                    • 8 bis 12 Uhr
                                  • Donnerstag
                                    • 7 bis 12 Uhr
                                    • 15 bis 18 Uhr
                                  • Freitag
                                    • 7 bis 12 Uhr

                                  Homepage

                                  Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                  Für den Inhalt verantwortlich:
                                  • Die zuständige Gemeinde|
                                  • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                    Leben in der Gemeinde Hargelsberg

                                    Hinweis

                                    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                    Arbeiten in Haus und Garten

                                    Rasenmähen

                                    Tätigkeit: Rasenmähen

                                    zu unterlassen:

                                    • werktags (Montag bis Samstag) 
                                      • 12 bis 14 Uhr
                                    • Sonn- und Feiertag
                                      • ganztägig 
                                    Hinweis

                                    Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                    Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

                                    Regelungen bezüglich Kfz

                                    Autowaschen

                                    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                    Beispiel

                                    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                    Auf öffentlichen Straßen

                                    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                    Warmlaufenlassen des Motors

                                    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                    Lärmbelästigung durch Mopeds

                                    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                    Schneeräumung und Streupflicht

                                    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                    Hundehaltung

                                    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                    Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                    Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

                                    Hundekot

                                    Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen

                                    Müll

                                    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                    Hinweis

                                    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                    Altstoffsammelzentrum Enns
                                    Industriehafenstraße 2a
                                    4470 Enns

                                    Öffnungszeiten:

                                    • Montag
                                      • 8 bis 12 Uhr
                                    • Dienstag und Freitag
                                      • 8 bis 18 Uhr
                                    • Samstag
                                      • 9 bis 12 Uhr

                                    Altstoffsammelzentrum Kronstorf
                                    Haidergutstraße 4
                                    4484 Kronstorf

                                    Öffnungszeiten:

                                    • Mittwoch und Freitag
                                      • 8 bis 18 Uhr
                                    • Samstag
                                      • 8 bis 12 Uhr

                                    Altstoffsammelzentrum St. Florian
                                    Leopold-Kotzmann-Straße 14
                                    4490 St. Florian

                                    Öffnungszeiten:

                                    • Dienstag und Freitag
                                      • 8 bis 18 Uhr 

                                    Hier finden Sie eine Übersicht über alle Altstoffsammelzentren im Bezirk Linz-Land.

                                    Kompostiergemeinschaft Kronstorf
                                    Seestraße 1 
                                    4484 Kronstorf

                                    Anlieferung:

                                    • Mittwoch
                                      • 17:30 bis 19:30 Uhr
                                    • Samstag
                                      • 9 bis 12 Uhr

                                    Kompostieranlage Plass
                                    Fernbach 2
                                    4490 St. Florian

                                    Anlieferung:

                                    • Donnerstag und Freitag
                                      • 8 bis 18 Uhr
                                    • Samstag
                                      • 9 bis 12 Uhr

                                    Kompostieranlage Hofmann Enns
                                    Samesleitnerstraße 17
                                    4470 Enns

                                    Anlieferung:

                                    • Montag bis Samstag
                                      • 7 bis 18 Uhr

                                    Kontaktdaten der Gemeinde

                                    Gemeindeamt Hargelsberg
                                    Gemeindeplatz 1
                                    4483 Hargelsberg

                                    Telefon: +43 7225 7255 15
                                    Fax: +43 7225 7255 4
                                    E-Mail: gemeinde@hargelsberg.ooe.gv.at

                                    Parteienverkehr:

                                    • Montag
                                      • 7 bis 12 Uhr
                                      • 15 bis 18 Uhr
                                    • Dienstag
                                      • 7 bis 12 Uhr
                                    • Mittwoch
                                      • 8 bis 12 Uhr
                                    • Donnerstag
                                      • 7 bis 12 Uhr
                                      • 15 bis 18 Uhr
                                    • Freitag
                                      • 7 bis 12 Uhr

                                    Homepage

                                    Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                    Für den Inhalt verantwortlich:
                                    • Die zuständige Gemeinde|
                                    • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                      Leben in der Gemeinde Hargelsberg

                                      Hinweis

                                      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                      Arbeiten in Haus und Garten

                                      Rasenmähen

                                      Tätigkeit: Rasenmähen

                                      zu unterlassen:

                                      • werktags (Montag bis Samstag) 
                                        • 12 bis 14 Uhr
                                      • Sonn- und Feiertag
                                        • ganztägig 
                                      Hinweis

                                      Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                      Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

                                      Regelungen bezüglich Kfz

                                      Autowaschen

                                      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                      Beispiel

                                      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                      Auf öffentlichen Straßen

                                      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                      Warmlaufenlassen des Motors

                                      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                      Lärmbelästigung durch Mopeds

                                      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                      Schneeräumung und Streupflicht

                                      Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                      Hundehaltung

                                      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                      Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                      Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

                                      Hundekot

                                      Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen

                                      Müll

                                      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                      Hinweis

                                      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                      Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                      Altstoffsammelzentrum Enns
                                      Industriehafenstraße 2a
                                      4470 Enns

                                      Öffnungszeiten:

                                      • Montag
                                        • 8 bis 12 Uhr
                                      • Dienstag und Freitag
                                        • 8 bis 18 Uhr
                                      • Samstag
                                        • 9 bis 12 Uhr

                                      Altstoffsammelzentrum Kronstorf
                                      Haidergutstraße 4
                                      4484 Kronstorf

                                      Öffnungszeiten:

                                      • Mittwoch und Freitag
                                        • 8 bis 18 Uhr
                                      • Samstag
                                        • 8 bis 12 Uhr

                                      Altstoffsammelzentrum St. Florian
                                      Leopold-Kotzmann-Straße 14
                                      4490 St. Florian

                                      Öffnungszeiten:

                                      • Dienstag und Freitag
                                        • 8 bis 18 Uhr 

                                      Hier finden Sie eine Übersicht über alle Altstoffsammelzentren im Bezirk Linz-Land.

                                      Kompostiergemeinschaft Kronstorf
                                      Seestraße 1 
                                      4484 Kronstorf

                                      Anlieferung:

                                      • Mittwoch
                                        • 17:30 bis 19:30 Uhr
                                      • Samstag
                                        • 9 bis 12 Uhr

                                      Kompostieranlage Plass
                                      Fernbach 2
                                      4490 St. Florian

                                      Anlieferung:

                                      • Donnerstag und Freitag
                                        • 8 bis 18 Uhr
                                      • Samstag
                                        • 9 bis 12 Uhr

                                      Kompostieranlage Hofmann Enns
                                      Samesleitnerstraße 17
                                      4470 Enns

                                      Anlieferung:

                                      • Montag bis Samstag
                                        • 7 bis 18 Uhr

                                      Kontaktdaten der Gemeinde

                                      Gemeindeamt Hargelsberg
                                      Gemeindeplatz 1
                                      4483 Hargelsberg

                                      Telefon: +43 7225 7255 15
                                      Fax: +43 7225 7255 4
                                      E-Mail: gemeinde@hargelsberg.ooe.gv.at

                                      Parteienverkehr:

                                      • Montag
                                        • 7 bis 12 Uhr
                                        • 15 bis 18 Uhr
                                      • Dienstag
                                        • 7 bis 12 Uhr
                                      • Mittwoch
                                        • 8 bis 12 Uhr
                                      • Donnerstag
                                        • 7 bis 12 Uhr
                                        • 15 bis 18 Uhr
                                      • Freitag
                                        • 7 bis 12 Uhr

                                      Homepage

                                      Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                      Für den Inhalt verantwortlich:
                                      • Die zuständige Gemeinde|
                                      • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                        Leben in der Gemeinde Hargelsberg

                                        Hinweis

                                        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                        Arbeiten in Haus und Garten

                                        Rasenmähen

                                        Tätigkeit: Rasenmähen

                                        zu unterlassen:

                                        • werktags (Montag bis Samstag) 
                                          • 12 bis 14 Uhr
                                        • Sonn- und Feiertag
                                          • ganztägig 
                                        Hinweis

                                        Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                        Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

                                        Regelungen bezüglich Kfz

                                        Autowaschen

                                        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                        Beispiel

                                        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                        Auf öffentlichen Straßen

                                        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                        Warmlaufenlassen des Motors

                                        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                        Lärmbelästigung durch Mopeds

                                        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                        Schneeräumung und Streupflicht

                                        Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                        Hundehaltung

                                        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                        Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                        Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

                                        Hundekot

                                        Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen

                                        Müll

                                        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                        Hinweis

                                        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                        Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                        Altstoffsammelzentrum Enns
                                        Industriehafenstraße 2a
                                        4470 Enns

                                        Öffnungszeiten:

                                        • Montag
                                          • 8 bis 12 Uhr
                                        • Dienstag und Freitag
                                          • 8 bis 18 Uhr
                                        • Samstag
                                          • 9 bis 12 Uhr

                                        Altstoffsammelzentrum Kronstorf
                                        Haidergutstraße 4
                                        4484 Kronstorf

                                        Öffnungszeiten:

                                        • Mittwoch und Freitag
                                          • 8 bis 18 Uhr
                                        • Samstag
                                          • 8 bis 12 Uhr

                                        Altstoffsammelzentrum St. Florian
                                        Leopold-Kotzmann-Straße 14
                                        4490 St. Florian

                                        Öffnungszeiten:

                                        • Dienstag und Freitag
                                          • 8 bis 18 Uhr 

                                        Hier finden Sie eine Übersicht über alle Altstoffsammelzentren im Bezirk Linz-Land.

                                        Kompostiergemeinschaft Kronstorf
                                        Seestraße 1 
                                        4484 Kronstorf

                                        Anlieferung:

                                        • Mittwoch
                                          • 17:30 bis 19:30 Uhr
                                        • Samstag
                                          • 9 bis 12 Uhr

                                        Kompostieranlage Plass
                                        Fernbach 2
                                        4490 St. Florian

                                        Anlieferung:

                                        • Donnerstag und Freitag
                                          • 8 bis 18 Uhr
                                        • Samstag
                                          • 9 bis 12 Uhr

                                        Kompostieranlage Hofmann Enns
                                        Samesleitnerstraße 17
                                        4470 Enns

                                        Anlieferung:

                                        • Montag bis Samstag
                                          • 7 bis 18 Uhr

                                        Kontaktdaten der Gemeinde

                                        Gemeindeamt Hargelsberg
                                        Gemeindeplatz 1
                                        4483 Hargelsberg

                                        Telefon: +43 7225 7255 15
                                        Fax: +43 7225 7255 4
                                        E-Mail: gemeinde@hargelsberg.ooe.gv.at

                                        Parteienverkehr:

                                        • Montag
                                          • 7 bis 12 Uhr
                                          • 15 bis 18 Uhr
                                        • Dienstag
                                          • 7 bis 12 Uhr
                                        • Mittwoch
                                          • 8 bis 12 Uhr
                                        • Donnerstag
                                          • 7 bis 12 Uhr
                                          • 15 bis 18 Uhr
                                        • Freitag
                                          • 7 bis 12 Uhr

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                                        Für den Inhalt verantwortlich:
                                        • Die zuständige Gemeinde|
                                        • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                          Leben in der Gemeinde Hargelsberg

                                          Hinweis

                                          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                          Arbeiten in Haus und Garten

                                          Rasenmähen

                                          Tätigkeit: Rasenmähen

                                          zu unterlassen:

                                          • werktags (Montag bis Samstag) 
                                            • 12 bis 14 Uhr
                                          • Sonn- und Feiertag
                                            • ganztägig 
                                          Hinweis

                                          Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                          Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

                                          Regelungen bezüglich Kfz

                                          Autowaschen

                                          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                          Beispiel

                                          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                          Auf öffentlichen Straßen

                                          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                          Warmlaufenlassen des Motors

                                          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                          Lärmbelästigung durch Mopeds

                                          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                          Schneeräumung und Streupflicht

                                          Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                          Hundehaltung

                                          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                          Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                          Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

                                          Hundekot

                                          Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen

                                          Müll

                                          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                          Hinweis

                                          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                          Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                          Altstoffsammelzentrum Enns
                                          Industriehafenstraße 2a
                                          4470 Enns

                                          Öffnungszeiten:

                                          • Montag
                                            • 8 bis 12 Uhr
                                          • Dienstag und Freitag
                                            • 8 bis 18 Uhr
                                          • Samstag
                                            • 9 bis 12 Uhr

                                          Altstoffsammelzentrum Kronstorf
                                          Haidergutstraße 4
                                          4484 Kronstorf

                                          Öffnungszeiten:

                                          • Mittwoch und Freitag
                                            • 8 bis 18 Uhr
                                          • Samstag
                                            • 8 bis 12 Uhr

                                          Altstoffsammelzentrum St. Florian
                                          Leopold-Kotzmann-Straße 14
                                          4490 St. Florian

                                          Öffnungszeiten:

                                          • Dienstag und Freitag
                                            • 8 bis 18 Uhr 

                                          Hier finden Sie eine Übersicht über alle Altstoffsammelzentren im Bezirk Linz-Land.

                                          Kompostiergemeinschaft Kronstorf
                                          Seestraße 1 
                                          4484 Kronstorf

                                          Anlieferung:

                                          • Mittwoch
                                            • 17:30 bis 19:30 Uhr
                                          • Samstag
                                            • 9 bis 12 Uhr

                                          Kompostieranlage Plass
                                          Fernbach 2
                                          4490 St. Florian

                                          Anlieferung:

                                          • Donnerstag und Freitag
                                            • 8 bis 18 Uhr
                                          • Samstag
                                            • 9 bis 12 Uhr

                                          Kompostieranlage Hofmann Enns
                                          Samesleitnerstraße 17
                                          4470 Enns

                                          Anlieferung:

                                          • Montag bis Samstag
                                            • 7 bis 18 Uhr

                                          Kontaktdaten der Gemeinde

                                          Gemeindeamt Hargelsberg
                                          Gemeindeplatz 1
                                          4483 Hargelsberg

                                          Telefon: +43 7225 7255 15
                                          Fax: +43 7225 7255 4
                                          E-Mail: gemeinde@hargelsberg.ooe.gv.at

                                          Parteienverkehr:

                                          • Montag
                                            • 7 bis 12 Uhr
                                            • 15 bis 18 Uhr
                                          • Dienstag
                                            • 7 bis 12 Uhr
                                          • Mittwoch
                                            • 8 bis 12 Uhr
                                          • Donnerstag
                                            • 7 bis 12 Uhr
                                            • 15 bis 18 Uhr
                                          • Freitag
                                            • 7 bis 12 Uhr

                                          Homepage

                                          Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                          Für den Inhalt verantwortlich:
                                          • Die zuständige Gemeinde|
                                          • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                            Leben in der Gemeinde Hargelsberg

                                            Hinweis

                                            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                            Arbeiten in Haus und Garten

                                            Rasenmähen

                                            Tätigkeit: Rasenmähen

                                            zu unterlassen:

                                            • werktags (Montag bis Samstag) 
                                              • 12 bis 14 Uhr
                                            • Sonn- und Feiertag
                                              • ganztägig 
                                            Hinweis

                                            Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                            Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

                                            Regelungen bezüglich Kfz

                                            Autowaschen

                                            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                            Beispiel

                                            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                            Auf öffentlichen Straßen

                                            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                            Warmlaufenlassen des Motors

                                            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                            Lärmbelästigung durch Mopeds

                                            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                            Schneeräumung und Streupflicht

                                            Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                            Hundehaltung

                                            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                            Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                            Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

                                            Hundekot

                                            Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen

                                            Müll

                                            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                            Hinweis

                                            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                            Altstoffsammelzentrum Enns
                                            Industriehafenstraße 2a
                                            4470 Enns

                                            Öffnungszeiten:

                                            • Montag
                                              • 8 bis 12 Uhr
                                            • Dienstag und Freitag
                                              • 8 bis 18 Uhr
                                            • Samstag
                                              • 9 bis 12 Uhr

                                            Altstoffsammelzentrum Kronstorf
                                            Haidergutstraße 4
                                            4484 Kronstorf

                                            Öffnungszeiten:

                                            • Mittwoch und Freitag
                                              • 8 bis 18 Uhr
                                            • Samstag
                                              • 8 bis 12 Uhr

                                            Altstoffsammelzentrum St. Florian
                                            Leopold-Kotzmann-Straße 14
                                            4490 St. Florian

                                            Öffnungszeiten:

                                            • Dienstag und Freitag
                                              • 8 bis 18 Uhr 

                                            Hier finden Sie eine Übersicht über alle Altstoffsammelzentren im Bezirk Linz-Land.

                                            Kompostiergemeinschaft Kronstorf
                                            Seestraße 1 
                                            4484 Kronstorf

                                            Anlieferung:

                                            • Mittwoch
                                              • 17:30 bis 19:30 Uhr
                                            • Samstag
                                              • 9 bis 12 Uhr

                                            Kompostieranlage Plass
                                            Fernbach 2
                                            4490 St. Florian

                                            Anlieferung:

                                            • Donnerstag und Freitag
                                              • 8 bis 18 Uhr
                                            • Samstag
                                              • 9 bis 12 Uhr

                                            Kompostieranlage Hofmann Enns
                                            Samesleitnerstraße 17
                                            4470 Enns

                                            Anlieferung:

                                            • Montag bis Samstag
                                              • 7 bis 18 Uhr

                                            Kontaktdaten der Gemeinde

                                            Gemeindeamt Hargelsberg
                                            Gemeindeplatz 1
                                            4483 Hargelsberg

                                            Telefon: +43 7225 7255 15
                                            Fax: +43 7225 7255 4
                                            E-Mail: gemeinde@hargelsberg.ooe.gv.at

                                            Parteienverkehr:

                                            • Montag
                                              • 7 bis 12 Uhr
                                              • 15 bis 18 Uhr
                                            • Dienstag
                                              • 7 bis 12 Uhr
                                            • Mittwoch
                                              • 8 bis 12 Uhr
                                            • Donnerstag
                                              • 7 bis 12 Uhr
                                              • 15 bis 18 Uhr
                                            • Freitag
                                              • 7 bis 12 Uhr

                                            Homepage

                                            Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                            Für den Inhalt verantwortlich:
                                            • Die zuständige Gemeinde|
                                            • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                              Leben in der Gemeinde Hargelsberg

                                              Hinweis

                                              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                              Arbeiten in Haus und Garten

                                              Rasenmähen

                                              Tätigkeit: Rasenmähen

                                              zu unterlassen:

                                              • werktags (Montag bis Samstag) 
                                                • 12 bis 14 Uhr
                                              • Sonn- und Feiertag
                                                • ganztägig 
                                              Hinweis

                                              Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                              Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

                                              Regelungen bezüglich Kfz

                                              Autowaschen

                                              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                              Beispiel

                                              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                              Auf öffentlichen Straßen

                                              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                              Warmlaufenlassen des Motors

                                              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                              Lärmbelästigung durch Mopeds

                                              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                              Schneeräumung und Streupflicht

                                              Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                              Hundehaltung

                                              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                              Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                              Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

                                              Hundekot

                                              Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen

                                              Müll

                                              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                              Hinweis

                                              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                              Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                              Altstoffsammelzentrum Enns
                                              Industriehafenstraße 2a
                                              4470 Enns

                                              Öffnungszeiten:

                                              • Montag
                                                • 8 bis 12 Uhr
                                              • Dienstag und Freitag
                                                • 8 bis 18 Uhr
                                              • Samstag
                                                • 9 bis 12 Uhr

                                              Altstoffsammelzentrum Kronstorf
                                              Haidergutstraße 4
                                              4484 Kronstorf

                                              Öffnungszeiten:

                                              • Mittwoch und Freitag
                                                • 8 bis 18 Uhr
                                              • Samstag
                                                • 8 bis 12 Uhr

                                              Altstoffsammelzentrum St. Florian
                                              Leopold-Kotzmann-Straße 14
                                              4490 St. Florian

                                              Öffnungszeiten:

                                              • Dienstag und Freitag
                                                • 8 bis 18 Uhr 

                                              Hier finden Sie eine Übersicht über alle Altstoffsammelzentren im Bezirk Linz-Land.

                                              Kompostiergemeinschaft Kronstorf
                                              Seestraße 1 
                                              4484 Kronstorf

                                              Anlieferung:

                                              • Mittwoch
                                                • 17:30 bis 19:30 Uhr
                                              • Samstag
                                                • 9 bis 12 Uhr

                                              Kompostieranlage Plass
                                              Fernbach 2
                                              4490 St. Florian

                                              Anlieferung:

                                              • Donnerstag und Freitag
                                                • 8 bis 18 Uhr
                                              • Samstag
                                                • 9 bis 12 Uhr

                                              Kompostieranlage Hofmann Enns
                                              Samesleitnerstraße 17
                                              4470 Enns

                                              Anlieferung:

                                              • Montag bis Samstag
                                                • 7 bis 18 Uhr

                                              Kontaktdaten der Gemeinde

                                              Gemeindeamt Hargelsberg
                                              Gemeindeplatz 1
                                              4483 Hargelsberg

                                              Telefon: +43 7225 7255 15
                                              Fax: +43 7225 7255 4
                                              E-Mail: gemeinde@hargelsberg.ooe.gv.at

                                              Parteienverkehr:

                                              • Montag
                                                • 7 bis 12 Uhr
                                                • 15 bis 18 Uhr
                                              • Dienstag
                                                • 7 bis 12 Uhr
                                              • Mittwoch
                                                • 8 bis 12 Uhr
                                              • Donnerstag
                                                • 7 bis 12 Uhr
                                                • 15 bis 18 Uhr
                                              • Freitag
                                                • 7 bis 12 Uhr

                                              Homepage

                                              Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                              Für den Inhalt verantwortlich:
                                              • Die zuständige Gemeinde|
                                              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                Leben in der Gemeinde Hargelsberg

                                                Hinweis

                                                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                Arbeiten in Haus und Garten

                                                Rasenmähen

                                                Tätigkeit: Rasenmähen

                                                zu unterlassen:

                                                • werktags (Montag bis Samstag) 
                                                  • 12 bis 14 Uhr
                                                • Sonn- und Feiertag
                                                  • ganztägig 
                                                Hinweis

                                                Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

                                                Regelungen bezüglich Kfz

                                                Autowaschen

                                                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                Beispiel

                                                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                Auf öffentlichen Straßen

                                                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                Warmlaufenlassen des Motors

                                                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                Schneeräumung und Streupflicht

                                                Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                Hundehaltung

                                                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

                                                Hundekot

                                                Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen

                                                Müll

                                                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                Hinweis

                                                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                Altstoffsammelzentrum Enns
                                                Industriehafenstraße 2a
                                                4470 Enns

                                                Öffnungszeiten:

                                                • Montag
                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                • Dienstag und Freitag
                                                  • 8 bis 18 Uhr
                                                • Samstag
                                                  • 9 bis 12 Uhr

                                                Altstoffsammelzentrum Kronstorf
                                                Haidergutstraße 4
                                                4484 Kronstorf

                                                Öffnungszeiten:

                                                • Mittwoch und Freitag
                                                  • 8 bis 18 Uhr
                                                • Samstag
                                                  • 8 bis 12 Uhr

                                                Altstoffsammelzentrum St. Florian
                                                Leopold-Kotzmann-Straße 14
                                                4490 St. Florian

                                                Öffnungszeiten:

                                                • Dienstag und Freitag
                                                  • 8 bis 18 Uhr 

                                                Hier finden Sie eine Übersicht über alle Altstoffsammelzentren im Bezirk Linz-Land.

                                                Kompostiergemeinschaft Kronstorf
                                                Seestraße 1 
                                                4484 Kronstorf

                                                Anlieferung:

                                                • Mittwoch
                                                  • 17:30 bis 19:30 Uhr
                                                • Samstag
                                                  • 9 bis 12 Uhr

                                                Kompostieranlage Plass
                                                Fernbach 2
                                                4490 St. Florian

                                                Anlieferung:

                                                • Donnerstag und Freitag
                                                  • 8 bis 18 Uhr
                                                • Samstag
                                                  • 9 bis 12 Uhr

                                                Kompostieranlage Hofmann Enns
                                                Samesleitnerstraße 17
                                                4470 Enns

                                                Anlieferung:

                                                • Montag bis Samstag
                                                  • 7 bis 18 Uhr

                                                Kontaktdaten der Gemeinde

                                                Gemeindeamt Hargelsberg
                                                Gemeindeplatz 1
                                                4483 Hargelsberg

                                                Telefon: +43 7225 7255 15
                                                Fax: +43 7225 7255 4
                                                E-Mail: gemeinde@hargelsberg.ooe.gv.at

                                                Parteienverkehr:

                                                • Montag
                                                  • 7 bis 12 Uhr
                                                  • 15 bis 18 Uhr
                                                • Dienstag
                                                  • 7 bis 12 Uhr
                                                • Mittwoch
                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                • Donnerstag
                                                  • 7 bis 12 Uhr
                                                  • 15 bis 18 Uhr
                                                • Freitag
                                                  • 7 bis 12 Uhr

                                                Homepage

                                                Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                                • Die zuständige Gemeinde|
                                                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                  Leben in der Gemeinde Hargelsberg

                                                  Hinweis

                                                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                  Arbeiten in Haus und Garten

                                                  Rasenmähen

                                                  Tätigkeit: Rasenmähen

                                                  zu unterlassen:

                                                  • werktags (Montag bis Samstag) 
                                                    • 12 bis 14 Uhr
                                                  • Sonn- und Feiertag
                                                    • ganztägig 
                                                  Hinweis

                                                  Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                  Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

                                                  Regelungen bezüglich Kfz

                                                  Autowaschen

                                                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                  Beispiel

                                                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                  Auf öffentlichen Straßen

                                                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                  Warmlaufenlassen des Motors

                                                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                  Schneeräumung und Streupflicht

                                                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                  Hundehaltung

                                                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                  Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                  Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

                                                  Hundekot

                                                  Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen

                                                  Müll

                                                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                  Hinweis

                                                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                  Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                  Altstoffsammelzentrum Enns
                                                  Industriehafenstraße 2a
                                                  4470 Enns

                                                  Öffnungszeiten:

                                                  • Montag
                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                  • Dienstag und Freitag
                                                    • 8 bis 18 Uhr
                                                  • Samstag
                                                    • 9 bis 12 Uhr

                                                  Altstoffsammelzentrum Kronstorf
                                                  Haidergutstraße 4
                                                  4484 Kronstorf

                                                  Öffnungszeiten:

                                                  • Mittwoch und Freitag
                                                    • 8 bis 18 Uhr
                                                  • Samstag
                                                    • 8 bis 12 Uhr

                                                  Altstoffsammelzentrum St. Florian
                                                  Leopold-Kotzmann-Straße 14
                                                  4490 St. Florian

                                                  Öffnungszeiten:

                                                  • Dienstag und Freitag
                                                    • 8 bis 18 Uhr 

                                                  Hier finden Sie eine Übersicht über alle Altstoffsammelzentren im Bezirk Linz-Land.

                                                  Kompostiergemeinschaft Kronstorf
                                                  Seestraße 1 
                                                  4484 Kronstorf

                                                  Anlieferung:

                                                  • Mittwoch
                                                    • 17:30 bis 19:30 Uhr
                                                  • Samstag
                                                    • 9 bis 12 Uhr

                                                  Kompostieranlage Plass
                                                  Fernbach 2
                                                  4490 St. Florian

                                                  Anlieferung:

                                                  • Donnerstag und Freitag
                                                    • 8 bis 18 Uhr
                                                  • Samstag
                                                    • 9 bis 12 Uhr

                                                  Kompostieranlage Hofmann Enns
                                                  Samesleitnerstraße 17
                                                  4470 Enns

                                                  Anlieferung:

                                                  • Montag bis Samstag
                                                    • 7 bis 18 Uhr

                                                  Kontaktdaten der Gemeinde

                                                  Gemeindeamt Hargelsberg
                                                  Gemeindeplatz 1
                                                  4483 Hargelsberg

                                                  Telefon: +43 7225 7255 15
                                                  Fax: +43 7225 7255 4
                                                  E-Mail: gemeinde@hargelsberg.ooe.gv.at

                                                  Parteienverkehr:

                                                  • Montag
                                                    • 7 bis 12 Uhr
                                                    • 15 bis 18 Uhr
                                                  • Dienstag
                                                    • 7 bis 12 Uhr
                                                  • Mittwoch
                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                  • Donnerstag
                                                    • 7 bis 12 Uhr
                                                    • 15 bis 18 Uhr
                                                  • Freitag
                                                    • 7 bis 12 Uhr

                                                  Homepage

                                                  Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                  Für den Inhalt verantwortlich:
                                                  • Die zuständige Gemeinde|
                                                  • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                    Leben in der Gemeinde Hargelsberg

                                                    Hinweis

                                                    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                    Arbeiten in Haus und Garten

                                                    Rasenmähen

                                                    Tätigkeit: Rasenmähen

                                                    zu unterlassen:

                                                    • werktags (Montag bis Samstag) 
                                                      • 12 bis 14 Uhr
                                                    • Sonn- und Feiertag
                                                      • ganztägig 
                                                    Hinweis

                                                    Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                    Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

                                                    Regelungen bezüglich Kfz

                                                    Autowaschen

                                                    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                    Beispiel

                                                    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                    Auf öffentlichen Straßen

                                                    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                    Warmlaufenlassen des Motors

                                                    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                    Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                    Schneeräumung und Streupflicht

                                                    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                    Hundehaltung

                                                    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                    Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                    Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

                                                    Hundekot

                                                    Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen

                                                    Müll

                                                    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                    Hinweis

                                                    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                    Altstoffsammelzentrum Enns
                                                    Industriehafenstraße 2a
                                                    4470 Enns

                                                    Öffnungszeiten:

                                                    • Montag
                                                      • 8 bis 12 Uhr
                                                    • Dienstag und Freitag
                                                      • 8 bis 18 Uhr
                                                    • Samstag
                                                      • 9 bis 12 Uhr

                                                    Altstoffsammelzentrum Kronstorf
                                                    Haidergutstraße 4
                                                    4484 Kronstorf

                                                    Öffnungszeiten:

                                                    • Mittwoch und Freitag
                                                      • 8 bis 18 Uhr
                                                    • Samstag
                                                      • 8 bis 12 Uhr

                                                    Altstoffsammelzentrum St. Florian
                                                    Leopold-Kotzmann-Straße 14
                                                    4490 St. Florian

                                                    Öffnungszeiten:

                                                    • Dienstag und Freitag
                                                      • 8 bis 18 Uhr 

                                                    Hier finden Sie eine Übersicht über alle Altstoffsammelzentren im Bezirk Linz-Land.

                                                    Kompostiergemeinschaft Kronstorf
                                                    Seestraße 1 
                                                    4484 Kronstorf

                                                    Anlieferung:

                                                    • Mittwoch
                                                      • 17:30 bis 19:30 Uhr
                                                    • Samstag
                                                      • 9 bis 12 Uhr

                                                    Kompostieranlage Plass
                                                    Fernbach 2
                                                    4490 St. Florian

                                                    Anlieferung:

                                                    • Donnerstag und Freitag
                                                      • 8 bis 18 Uhr
                                                    • Samstag
                                                      • 9 bis 12 Uhr

                                                    Kompostieranlage Hofmann Enns
                                                    Samesleitnerstraße 17
                                                    4470 Enns

                                                    Anlieferung:

                                                    • Montag bis Samstag
                                                      • 7 bis 18 Uhr

                                                    Kontaktdaten der Gemeinde

                                                    Gemeindeamt Hargelsberg
                                                    Gemeindeplatz 1
                                                    4483 Hargelsberg

                                                    Telefon: +43 7225 7255 15
                                                    Fax: +43 7225 7255 4
                                                    E-Mail: gemeinde@hargelsberg.ooe.gv.at

                                                    Parteienverkehr:

                                                    • Montag
                                                      • 7 bis 12 Uhr
                                                      • 15 bis 18 Uhr
                                                    • Dienstag
                                                      • 7 bis 12 Uhr
                                                    • Mittwoch
                                                      • 8 bis 12 Uhr
                                                    • Donnerstag
                                                      • 7 bis 12 Uhr
                                                      • 15 bis 18 Uhr
                                                    • Freitag
                                                      • 7 bis 12 Uhr

                                                    Homepage

                                                    Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                    Für den Inhalt verantwortlich:
                                                    • Die zuständige Gemeinde|
                                                    • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                      Leben in der Gemeinde Hargelsberg

                                                      Hinweis

                                                      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                      Arbeiten in Haus und Garten

                                                      Rasenmähen

                                                      Tätigkeit: Rasenmähen

                                                      zu unterlassen:

                                                      • werktags (Montag bis Samstag) 
                                                        • 12 bis 14 Uhr
                                                      • Sonn- und Feiertag
                                                        • ganztägig 
                                                      Hinweis

                                                      Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                      Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

                                                      Regelungen bezüglich Kfz

                                                      Autowaschen

                                                      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                      Beispiel

                                                      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                      Auf öffentlichen Straßen

                                                      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                      Warmlaufenlassen des Motors

                                                      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                      Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                      Schneeräumung und Streupflicht

                                                      Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                      Hundehaltung

                                                      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                      Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                      Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

                                                      Hundekot

                                                      Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen

                                                      Müll

                                                      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                      Hinweis

                                                      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                      Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                      Altstoffsammelzentrum Enns
                                                      Industriehafenstraße 2a
                                                      4470 Enns

                                                      Öffnungszeiten:

                                                      • Montag
                                                        • 8 bis 12 Uhr
                                                      • Dienstag und Freitag
                                                        • 8 bis 18 Uhr
                                                      • Samstag
                                                        • 9 bis 12 Uhr

                                                      Altstoffsammelzentrum Kronstorf
                                                      Haidergutstraße 4
                                                      4484 Kronstorf

                                                      Öffnungszeiten:

                                                      • Mittwoch und Freitag
                                                        • 8 bis 18 Uhr
                                                      • Samstag
                                                        • 8 bis 12 Uhr

                                                      Altstoffsammelzentrum St. Florian
                                                      Leopold-Kotzmann-Straße 14
                                                      4490 St. Florian

                                                      Öffnungszeiten:

                                                      • Dienstag und Freitag
                                                        • 8 bis 18 Uhr 

                                                      Hier finden Sie eine Übersicht über alle Altstoffsammelzentren im Bezirk Linz-Land.

                                                      Kompostiergemeinschaft Kronstorf
                                                      Seestraße 1 
                                                      4484 Kronstorf

                                                      Anlieferung:

                                                      • Mittwoch
                                                        • 17:30 bis 19:30 Uhr
                                                      • Samstag
                                                        • 9 bis 12 Uhr

                                                      Kompostieranlage Plass
                                                      Fernbach 2
                                                      4490 St. Florian

                                                      Anlieferung:

                                                      • Donnerstag und Freitag
                                                        • 8 bis 18 Uhr
                                                      • Samstag
                                                        • 9 bis 12 Uhr

                                                      Kompostieranlage Hofmann Enns
                                                      Samesleitnerstraße 17
                                                      4470 Enns

                                                      Anlieferung:

                                                      • Montag bis Samstag
                                                        • 7 bis 18 Uhr

                                                      Kontaktdaten der Gemeinde

                                                      Gemeindeamt Hargelsberg
                                                      Gemeindeplatz 1
                                                      4483 Hargelsberg

                                                      Telefon: +43 7225 7255 15
                                                      Fax: +43 7225 7255 4
                                                      E-Mail: gemeinde@hargelsberg.ooe.gv.at

                                                      Parteienverkehr:

                                                      • Montag
                                                        • 7 bis 12 Uhr
                                                        • 15 bis 18 Uhr
                                                      • Dienstag
                                                        • 7 bis 12 Uhr
                                                      • Mittwoch
                                                        • 8 bis 12 Uhr
                                                      • Donnerstag
                                                        • 7 bis 12 Uhr
                                                        • 15 bis 18 Uhr
                                                      • Freitag
                                                        • 7 bis 12 Uhr

                                                      Homepage

                                                      Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                      Für den Inhalt verantwortlich:
                                                      • Die zuständige Gemeinde|
                                                      • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                        Leben in der Gemeinde Hargelsberg

                                                        Hinweis

                                                        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                        Arbeiten in Haus und Garten

                                                        Rasenmähen

                                                        Tätigkeit: Rasenmähen

                                                        zu unterlassen:

                                                        • werktags (Montag bis Samstag) 
                                                          • 12 bis 14 Uhr
                                                        • Sonn- und Feiertag
                                                          • ganztägig 
                                                        Hinweis

                                                        Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                        Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

                                                        Regelungen bezüglich Kfz

                                                        Autowaschen

                                                        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                        Beispiel

                                                        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                        Auf öffentlichen Straßen

                                                        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                        Warmlaufenlassen des Motors

                                                        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                        Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                        Schneeräumung und Streupflicht

                                                        Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                        Hundehaltung

                                                        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                        Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                        Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

                                                        Hundekot

                                                        Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen

                                                        Müll

                                                        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                        Hinweis

                                                        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                        Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                        Altstoffsammelzentrum Enns
                                                        Industriehafenstraße 2a
                                                        4470 Enns

                                                        Öffnungszeiten:

                                                        • Montag
                                                          • 8 bis 12 Uhr
                                                        • Dienstag und Freitag
                                                          • 8 bis 18 Uhr
                                                        • Samstag
                                                          • 9 bis 12 Uhr

                                                        Altstoffsammelzentrum Kronstorf
                                                        Haidergutstraße 4
                                                        4484 Kronstorf

                                                        Öffnungszeiten:

                                                        • Mittwoch und Freitag
                                                          • 8 bis 18 Uhr
                                                        • Samstag
                                                          • 8 bis 12 Uhr

                                                        Altstoffsammelzentrum St. Florian
                                                        Leopold-Kotzmann-Straße 14
                                                        4490 St. Florian

                                                        Öffnungszeiten:

                                                        • Dienstag und Freitag
                                                          • 8 bis 18 Uhr 

                                                        Hier finden Sie eine Übersicht über alle Altstoffsammelzentren im Bezirk Linz-Land.

                                                        Kompostiergemeinschaft Kronstorf
                                                        Seestraße 1 
                                                        4484 Kronstorf

                                                        Anlieferung:

                                                        • Mittwoch
                                                          • 17:30 bis 19:30 Uhr
                                                        • Samstag
                                                          • 9 bis 12 Uhr

                                                        Kompostieranlage Plass
                                                        Fernbach 2
                                                        4490 St. Florian

                                                        Anlieferung:

                                                        • Donnerstag und Freitag
                                                          • 8 bis 18 Uhr
                                                        • Samstag
                                                          • 9 bis 12 Uhr

                                                        Kompostieranlage Hofmann Enns
                                                        Samesleitnerstraße 17
                                                        4470 Enns

                                                        Anlieferung:

                                                        • Montag bis Samstag
                                                          • 7 bis 18 Uhr

                                                        Kontaktdaten der Gemeinde

                                                        Gemeindeamt Hargelsberg
                                                        Gemeindeplatz 1
                                                        4483 Hargelsberg

                                                        Telefon: +43 7225 7255 15
                                                        Fax: +43 7225 7255 4
                                                        E-Mail: gemeinde@hargelsberg.ooe.gv.at

                                                        Parteienverkehr:

                                                        • Montag
                                                          • 7 bis 12 Uhr
                                                          • 15 bis 18 Uhr
                                                        • Dienstag
                                                          • 7 bis 12 Uhr
                                                        • Mittwoch
                                                          • 8 bis 12 Uhr
                                                        • Donnerstag
                                                          • 7 bis 12 Uhr
                                                          • 15 bis 18 Uhr
                                                        • Freitag
                                                          • 7 bis 12 Uhr

                                                        Homepage

                                                        Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                        Für den Inhalt verantwortlich:
                                                        • Die zuständige Gemeinde|
                                                        • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                          Leben in der Gemeinde Hargelsberg

                                                          Hinweis

                                                          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                          Arbeiten in Haus und Garten

                                                          Rasenmähen

                                                          Tätigkeit: Rasenmähen

                                                          zu unterlassen:

                                                          • werktags (Montag bis Samstag) 
                                                            • 12 bis 14 Uhr
                                                          • Sonn- und Feiertag
                                                            • ganztägig 
                                                          Hinweis

                                                          Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                          Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

                                                          Regelungen bezüglich Kfz

                                                          Autowaschen

                                                          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                          Beispiel

                                                          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                          Auf öffentlichen Straßen

                                                          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                          Warmlaufenlassen des Motors

                                                          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                          Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                          Schneeräumung und Streupflicht

                                                          Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                          Hundehaltung

                                                          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                          Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                          Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

                                                          Hundekot

                                                          Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen

                                                          Müll

                                                          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                          Hinweis

                                                          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                          Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                          Altstoffsammelzentrum Enns
                                                          Industriehafenstraße 2a
                                                          4470 Enns

                                                          Öffnungszeiten:

                                                          • Montag
                                                            • 8 bis 12 Uhr
                                                          • Dienstag und Freitag
                                                            • 8 bis 18 Uhr
                                                          • Samstag
                                                            • 9 bis 12 Uhr

                                                          Altstoffsammelzentrum Kronstorf
                                                          Haidergutstraße 4
                                                          4484 Kronstorf

                                                          Öffnungszeiten:

                                                          • Mittwoch und Freitag
                                                            • 8 bis 18 Uhr
                                                          • Samstag
                                                            • 8 bis 12 Uhr

                                                          Altstoffsammelzentrum St. Florian
                                                          Leopold-Kotzmann-Straße 14
                                                          4490 St. Florian

                                                          Öffnungszeiten:

                                                          • Dienstag und Freitag
                                                            • 8 bis 18 Uhr 

                                                          Hier finden Sie eine Übersicht über alle Altstoffsammelzentren im Bezirk Linz-Land.

                                                          Kompostiergemeinschaft Kronstorf
                                                          Seestraße 1 
                                                          4484 Kronstorf

                                                          Anlieferung:

                                                          • Mittwoch
                                                            • 17:30 bis 19:30 Uhr
                                                          • Samstag
                                                            • 9 bis 12 Uhr

                                                          Kompostieranlage Plass
                                                          Fernbach 2
                                                          4490 St. Florian

                                                          Anlieferung:

                                                          • Donnerstag und Freitag
                                                            • 8 bis 18 Uhr
                                                          • Samstag
                                                            • 9 bis 12 Uhr

                                                          Kompostieranlage Hofmann Enns
                                                          Samesleitnerstraße 17
                                                          4470 Enns

                                                          Anlieferung:

                                                          • Montag bis Samstag
                                                            • 7 bis 18 Uhr

                                                          Kontaktdaten der Gemeinde

                                                          Gemeindeamt Hargelsberg
                                                          Gemeindeplatz 1
                                                          4483 Hargelsberg

                                                          Telefon: +43 7225 7255 15
                                                          Fax: +43 7225 7255 4
                                                          E-Mail: gemeinde@hargelsberg.ooe.gv.at

                                                          Parteienverkehr:

                                                          • Montag
                                                            • 7 bis 12 Uhr
                                                            • 15 bis 18 Uhr
                                                          • Dienstag
                                                            • 7 bis 12 Uhr
                                                          • Mittwoch
                                                            • 8 bis 12 Uhr
                                                          • Donnerstag
                                                            • 7 bis 12 Uhr
                                                            • 15 bis 18 Uhr
                                                          • Freitag
                                                            • 7 bis 12 Uhr

                                                          Homepage

                                                          Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                          Für den Inhalt verantwortlich:
                                                          • Die zuständige Gemeinde|
                                                          • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                            Leben in der Gemeinde Hargelsberg

                                                            Hinweis

                                                            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                            Arbeiten in Haus und Garten

                                                            Rasenmähen

                                                            Tätigkeit: Rasenmähen

                                                            zu unterlassen:

                                                            • werktags (Montag bis Samstag) 
                                                              • 12 bis 14 Uhr
                                                            • Sonn- und Feiertag
                                                              • ganztägig 
                                                            Hinweis

                                                            Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                            Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

                                                            Regelungen bezüglich Kfz

                                                            Autowaschen

                                                            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                            Beispiel

                                                            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                            Auf öffentlichen Straßen

                                                            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                            Warmlaufenlassen des Motors

                                                            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                            Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                            Schneeräumung und Streupflicht

                                                            Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                            Hundehaltung

                                                            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                            Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                            Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

                                                            Hundekot

                                                            Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen

                                                            Müll

                                                            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                            Hinweis

                                                            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                            Altstoffsammelzentrum Enns
                                                            Industriehafenstraße 2a
                                                            4470 Enns

                                                            Öffnungszeiten:

                                                            • Montag
                                                              • 8 bis 12 Uhr
                                                            • Dienstag und Freitag
                                                              • 8 bis 18 Uhr
                                                            • Samstag
                                                              • 9 bis 12 Uhr

                                                            Altstoffsammelzentrum Kronstorf
                                                            Haidergutstraße 4
                                                            4484 Kronstorf

                                                            Öffnungszeiten:

                                                            • Mittwoch und Freitag
                                                              • 8 bis 18 Uhr
                                                            • Samstag
                                                              • 8 bis 12 Uhr

                                                            Altstoffsammelzentrum St. Florian
                                                            Leopold-Kotzmann-Straße 14
                                                            4490 St. Florian

                                                            Öffnungszeiten:

                                                            • Dienstag und Freitag
                                                              • 8 bis 18 Uhr 

                                                            Hier finden Sie eine Übersicht über alle Altstoffsammelzentren im Bezirk Linz-Land.

                                                            Kompostiergemeinschaft Kronstorf
                                                            Seestraße 1 
                                                            4484 Kronstorf

                                                            Anlieferung:

                                                            • Mittwoch
                                                              • 17:30 bis 19:30 Uhr
                                                            • Samstag
                                                              • 9 bis 12 Uhr

                                                            Kompostieranlage Plass
                                                            Fernbach 2
                                                            4490 St. Florian

                                                            Anlieferung:

                                                            • Donnerstag und Freitag
                                                              • 8 bis 18 Uhr
                                                            • Samstag
                                                              • 9 bis 12 Uhr

                                                            Kompostieranlage Hofmann Enns
                                                            Samesleitnerstraße 17
                                                            4470 Enns

                                                            Anlieferung:

                                                            • Montag bis Samstag
                                                              • 7 bis 18 Uhr

                                                            Kontaktdaten der Gemeinde

                                                            Gemeindeamt Hargelsberg
                                                            Gemeindeplatz 1
                                                            4483 Hargelsberg

                                                            Telefon: +43 7225 7255 15
                                                            Fax: +43 7225 7255 4
                                                            E-Mail: gemeinde@hargelsberg.ooe.gv.at

                                                            Parteienverkehr:

                                                            • Montag
                                                              • 7 bis 12 Uhr
                                                              • 15 bis 18 Uhr
                                                            • Dienstag
                                                              • 7 bis 12 Uhr
                                                            • Mittwoch
                                                              • 8 bis 12 Uhr
                                                            • Donnerstag
                                                              • 7 bis 12 Uhr
                                                              • 15 bis 18 Uhr
                                                            • Freitag
                                                              • 7 bis 12 Uhr

                                                            Homepage

                                                            Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                            Für den Inhalt verantwortlich:
                                                            • Die zuständige Gemeinde|
                                                            • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                              Leben in der Gemeinde Hargelsberg

                                                              Hinweis

                                                              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                              Arbeiten in Haus und Garten

                                                              Rasenmähen

                                                              Tätigkeit: Rasenmähen

                                                              zu unterlassen:

                                                              • werktags (Montag bis Samstag) 
                                                                • 12 bis 14 Uhr
                                                              • Sonn- und Feiertag
                                                                • ganztägig 
                                                              Hinweis

                                                              Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                              Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

                                                              Regelungen bezüglich Kfz

                                                              Autowaschen

                                                              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                              Beispiel

                                                              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                              Auf öffentlichen Straßen

                                                              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                              Warmlaufenlassen des Motors

                                                              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                              Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                              Schneeräumung und Streupflicht

                                                              Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                              Hundehaltung

                                                              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                              Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                              Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

                                                              Hundekot

                                                              Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen

                                                              Müll

                                                              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                              Hinweis

                                                              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                              Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                              Altstoffsammelzentrum Enns
                                                              Industriehafenstraße 2a
                                                              4470 Enns

                                                              Öffnungszeiten:

                                                              • Montag
                                                                • 8 bis 12 Uhr
                                                              • Dienstag und Freitag
                                                                • 8 bis 18 Uhr
                                                              • Samstag
                                                                • 9 bis 12 Uhr

                                                              Altstoffsammelzentrum Kronstorf
                                                              Haidergutstraße 4
                                                              4484 Kronstorf

                                                              Öffnungszeiten:

                                                              • Mittwoch und Freitag
                                                                • 8 bis 18 Uhr
                                                              • Samstag
                                                                • 8 bis 12 Uhr

                                                              Altstoffsammelzentrum St. Florian
                                                              Leopold-Kotzmann-Straße 14
                                                              4490 St. Florian

                                                              Öffnungszeiten:

                                                              • Dienstag und Freitag
                                                                • 8 bis 18 Uhr 

                                                              Hier finden Sie eine Übersicht über alle Altstoffsammelzentren im Bezirk Linz-Land.

                                                              Kompostiergemeinschaft Kronstorf
                                                              Seestraße 1 
                                                              4484 Kronstorf

                                                              Anlieferung:

                                                              • Mittwoch
                                                                • 17:30 bis 19:30 Uhr
                                                              • Samstag
                                                                • 9 bis 12 Uhr

                                                              Kompostieranlage Plass
                                                              Fernbach 2
                                                              4490 St. Florian

                                                              Anlieferung:

                                                              • Donnerstag und Freitag
                                                                • 8 bis 18 Uhr
                                                              • Samstag
                                                                • 9 bis 12 Uhr

                                                              Kompostieranlage Hofmann Enns
                                                              Samesleitnerstraße 17
                                                              4470 Enns

                                                              Anlieferung:

                                                              • Montag bis Samstag
                                                                • 7 bis 18 Uhr

                                                              Kontaktdaten der Gemeinde

                                                              Gemeindeamt Hargelsberg
                                                              Gemeindeplatz 1
                                                              4483 Hargelsberg

                                                              Telefon: +43 7225 7255 15
                                                              Fax: +43 7225 7255 4
                                                              E-Mail: gemeinde@hargelsberg.ooe.gv.at

                                                              Parteienverkehr:

                                                              • Montag
                                                                • 7 bis 12 Uhr
                                                                • 15 bis 18 Uhr
                                                              • Dienstag
                                                                • 7 bis 12 Uhr
                                                              • Mittwoch
                                                                • 8 bis 12 Uhr
                                                              • Donnerstag
                                                                • 7 bis 12 Uhr
                                                                • 15 bis 18 Uhr
                                                              • Freitag
                                                                • 7 bis 12 Uhr

                                                              Homepage

                                                              Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                              Für den Inhalt verantwortlich:
                                                              • Die zuständige Gemeinde|
                                                              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Leben in der Gemeinde Hargelsberg

                                                                Hinweis

                                                                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                                Arbeiten in Haus und Garten

                                                                Rasenmähen

                                                                Tätigkeit: Rasenmähen

                                                                zu unterlassen:

                                                                • werktags (Montag bis Samstag) 
                                                                  • 12 bis 14 Uhr
                                                                • Sonn- und Feiertag
                                                                  • ganztägig 
                                                                Hinweis

                                                                Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                                Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

                                                                Regelungen bezüglich Kfz

                                                                Autowaschen

                                                                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                                Beispiel

                                                                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                                Auf öffentlichen Straßen

                                                                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                                Warmlaufenlassen des Motors

                                                                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                                Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                                Schneeräumung und Streupflicht

                                                                Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                                Hundehaltung

                                                                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                                Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                                Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

                                                                Hundekot

                                                                Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen

                                                                Müll

                                                                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                                Hinweis

                                                                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                                Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                                Altstoffsammelzentrum Enns
                                                                Industriehafenstraße 2a
                                                                4470 Enns

                                                                Öffnungszeiten:

                                                                • Montag
                                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                                • Dienstag und Freitag
                                                                  • 8 bis 18 Uhr
                                                                • Samstag
                                                                  • 9 bis 12 Uhr

                                                                Altstoffsammelzentrum Kronstorf
                                                                Haidergutstraße 4
                                                                4484 Kronstorf

                                                                Öffnungszeiten:

                                                                • Mittwoch und Freitag
                                                                  • 8 bis 18 Uhr
                                                                • Samstag
                                                                  • 8 bis 12 Uhr

                                                                Altstoffsammelzentrum St. Florian
                                                                Leopold-Kotzmann-Straße 14
                                                                4490 St. Florian

                                                                Öffnungszeiten:

                                                                • Dienstag und Freitag
                                                                  • 8 bis 18 Uhr 

                                                                Hier finden Sie eine Übersicht über alle Altstoffsammelzentren im Bezirk Linz-Land.

                                                                Kompostiergemeinschaft Kronstorf
                                                                Seestraße 1 
                                                                4484 Kronstorf

                                                                Anlieferung:

                                                                • Mittwoch
                                                                  • 17:30 bis 19:30 Uhr
                                                                • Samstag
                                                                  • 9 bis 12 Uhr

                                                                Kompostieranlage Plass
                                                                Fernbach 2
                                                                4490 St. Florian

                                                                Anlieferung:

                                                                • Donnerstag und Freitag
                                                                  • 8 bis 18 Uhr
                                                                • Samstag
                                                                  • 9 bis 12 Uhr

                                                                Kompostieranlage Hofmann Enns
                                                                Samesleitnerstraße 17
                                                                4470 Enns

                                                                Anlieferung:

                                                                • Montag bis Samstag
                                                                  • 7 bis 18 Uhr

                                                                Kontaktdaten der Gemeinde

                                                                Gemeindeamt Hargelsberg
                                                                Gemeindeplatz 1
                                                                4483 Hargelsberg

                                                                Telefon: +43 7225 7255 15
                                                                Fax: +43 7225 7255 4
                                                                E-Mail: gemeinde@hargelsberg.ooe.gv.at

                                                                Parteienverkehr:

                                                                • Montag
                                                                  • 7 bis 12 Uhr
                                                                  • 15 bis 18 Uhr
                                                                • Dienstag
                                                                  • 7 bis 12 Uhr
                                                                • Mittwoch
                                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                                • Donnerstag
                                                                  • 7 bis 12 Uhr
                                                                  • 15 bis 18 Uhr
                                                                • Freitag
                                                                  • 7 bis 12 Uhr

                                                                Homepage

                                                                Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                                                • Die zuständige Gemeinde|
                                                                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Leben in der Gemeinde Hargelsberg

                                                                  Hinweis

                                                                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                                  Arbeiten in Haus und Garten

                                                                  Rasenmähen

                                                                  Tätigkeit: Rasenmähen

                                                                  zu unterlassen:

                                                                  • werktags (Montag bis Samstag) 
                                                                    • 12 bis 14 Uhr
                                                                  • Sonn- und Feiertag
                                                                    • ganztägig 
                                                                  Hinweis

                                                                  Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                                  Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.

                                                                  Regelungen bezüglich Kfz

                                                                  Autowaschen

                                                                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                                  Beispiel

                                                                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                                  Auf öffentlichen Straßen

                                                                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                                  Warmlaufenlassen des Motors

                                                                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                                  Schneeräumung und Streupflicht

                                                                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                                  Hundehaltung

                                                                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                                  Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                                  Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

                                                                  Hundekot

                                                                  Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen

                                                                  Müll

                                                                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                                  Hinweis

                                                                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                                  Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                                  Altstoffsammelzentrum Enns
                                                                  Industriehafenstraße 2a
                                                                  4470 Enns

                                                                  Öffnungszeiten:

                                                                  • Montag
                                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                                  • Dienstag und Freitag
                                                                    • 8 bis 18 Uhr
                                                                  • Samstag
                                                                    • 9 bis 12 Uhr

                                                                  Altstoffsammelzentrum Kronstorf
                                                                  Haidergutstraße 4
                                                                  4484 Kronstorf

                                                                  Öffnungszeiten:

                                                                  • Mittwoch und Freitag
                                                                    • 8 bis 18 Uhr
                                                                  • Samstag
                                                                    • 8 bis 12 Uhr

                                                                  Altstoffsammelzentrum St. Florian
                                                                  Leopold-Kotzmann-Straße 14
                                                                  4490 St. Florian

                                                                  Öffnungszeiten:

                                                                  • Dienstag und Freitag
                                                                    • 8 bis 18 Uhr 

                                                                  Hier finden Sie eine Übersicht über alle Altstoffsammelzentren im Bezirk Linz-Land.

                                                                  Kompostiergemeinschaft Kronstorf
                                                                  Seestraße 1 
                                                                  4484 Kronstorf

                                                                  Anlieferung:

                                                                  • Mittwoch
                                                                    • 17:30 bis 19:30 Uhr
                                                                  • Samstag
                                                                    • 9 bis 12 Uhr

                                                                  Kompostieranlage Plass
                                                                  Fernbach 2
                                                                  4490 St. Florian

                                                                  Anlieferung:

                                                                  • Donnerstag und Freitag
                                                                    • 8 bis 18 Uhr
                                                                  • Samstag
                                                                    • 9 bis 12 Uhr

                                                                  Kompostieranlage Hofmann Enns
                                                                  Samesleitnerstraße 17
                                                                  4470 Enns

                                                                  Anlieferung:

                                                                  • Montag bis Samstag
                                                                    • 7 bis 18 Uhr

                                                                  Kontaktdaten der Gemeinde

                                                                  Gemeindeamt Hargelsberg
                                                                  Gemeindeplatz 1
                                                                  4483 Hargelsberg

                                                                  Telefon: +43 7225 7255 15
                                                                  Fax: +43 7225 7255 4
                                                                  E-Mail: gemeinde@hargelsberg.ooe.gv.at

                                                                  Parteienverkehr:

                                                                  • Montag
                                                                    • 7 bis 12 Uhr
                                                                    • 15 bis 18 Uhr
                                                                  • Dienstag
                                                                    • 7 bis 12 Uhr
                                                                  • Mittwoch
                                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                                  • Donnerstag
                                                                    • 7 bis 12 Uhr
                                                                    • 15 bis 18 Uhr
                                                                  • Freitag
                                                                    • 7 bis 12 Uhr

                                                                  Homepage

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                                                                  • Die zuständige Gemeinde|
                                                                  • oesterreich.gv.at-Redaktion