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    Begriffe mit V

    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

    Volksabstimmung

    Bei einer Volksabstimmung wird der Bevölkerung die Frage vorgelegt, ob ein vom Nationalrat gefasster Gesetzesbeschluss Gesetzeskraft erlangen soll. Eine Volksabstimmung ist außerdem zwingend zu der von der Bundesversammlung (Nationalrat und Bundesrat) gestellten Frage, ob die Bundespräsidentin/der Bundespräsident abgesetzt werden soll. Die Frage kann jeweils nur mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden. Eine Volksabstimmung muss ebenso verpflichtend stattfinden, wenn ein Gesetzesbeschluss des Nationalrats eine Gesamtänderung der österreichischen Bundesverfassung bewirkt.

    Eine Volksabstimmung wird nach Beendigung des Gesetzgebungsverfahrens vor dem Nationalrat und Bundesrat, jedoch vor der Beurkundung und Kundmachung durchgeführt. Eine Volksabstimmung wird von der Bundespräsidentin/dem Bundespräsidenten angeordnet. Den Tag der Volksabstimmung/Stichtag bestimmt die Bundesregierung durch Verordnung. Das Ergebnis der Volksabstimmung ist für den Gesetzgeber rechtlich bindend.

    Stimmberechtigt ist, wer am Abstimmungstag das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt. Ausführliche Informationen zum Thema "Volksabstimmung" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Volksabstimmungen sind auch in allen Verfassungen der Bundesländer vorgesehen.

    Letzte Aktualisierung: 02.05.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                    Bei einer Volksabstimmung wird der Bevölkerung die Frage vorgelegt, ob ein vom Nationalrat gefasster Gesetzesbeschluss Gesetzeskraft erlangen soll. Eine Volksabstimmung ist außerdem zwingend zu der von der Bundesversammlung (Nationalrat und Bundesrat) gestellten Frage, ob die Bundespräsidentin/der Bundespräsident abgesetzt werden soll. Die Frage kann jeweils nur mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden. Eine Volksabstimmung muss ebenso verpflichtend stattfinden, wenn ein Gesetzesbeschluss des Nationalrats eine Gesamtänderung der österreichischen Bundesverfassung bewirkt.

                                    Eine Volksabstimmung wird nach Beendigung des Gesetzgebungsverfahrens vor dem Nationalrat und Bundesrat, jedoch vor der Beurkundung und Kundmachung durchgeführt. Eine Volksabstimmung wird von der Bundespräsidentin/dem Bundespräsidenten angeordnet. Den Tag der Volksabstimmung/Stichtag bestimmt die Bundesregierung durch Verordnung. Das Ergebnis der Volksabstimmung ist für den Gesetzgeber rechtlich bindend.

                                    Stimmberechtigt ist, wer am Abstimmungstag das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt. Ausführliche Informationen zum Thema "Volksabstimmung" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                    Volksabstimmungen sind auch in allen Verfassungen der Bundesländer vorgesehen.

                                    Letzte Aktualisierung: 02.05.2024
                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                      Begriffe mit V

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                                      Volksabstimmung

                                      Bei einer Volksabstimmung wird der Bevölkerung die Frage vorgelegt, ob ein vom Nationalrat gefasster Gesetzesbeschluss Gesetzeskraft erlangen soll. Eine Volksabstimmung ist außerdem zwingend zu der von der Bundesversammlung (Nationalrat und Bundesrat) gestellten Frage, ob die Bundespräsidentin/der Bundespräsident abgesetzt werden soll. Die Frage kann jeweils nur mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden. Eine Volksabstimmung muss ebenso verpflichtend stattfinden, wenn ein Gesetzesbeschluss des Nationalrats eine Gesamtänderung der österreichischen Bundesverfassung bewirkt.

                                      Eine Volksabstimmung wird nach Beendigung des Gesetzgebungsverfahrens vor dem Nationalrat und Bundesrat, jedoch vor der Beurkundung und Kundmachung durchgeführt. Eine Volksabstimmung wird von der Bundespräsidentin/dem Bundespräsidenten angeordnet. Den Tag der Volksabstimmung/Stichtag bestimmt die Bundesregierung durch Verordnung. Das Ergebnis der Volksabstimmung ist für den Gesetzgeber rechtlich bindend.

                                      Stimmberechtigt ist, wer am Abstimmungstag das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt. Ausführliche Informationen zum Thema "Volksabstimmung" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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                                        Eine Volksabstimmung wird nach Beendigung des Gesetzgebungsverfahrens vor dem Nationalrat und Bundesrat, jedoch vor der Beurkundung und Kundmachung durchgeführt. Eine Volksabstimmung wird von der Bundespräsidentin/dem Bundespräsidenten angeordnet. Den Tag der Volksabstimmung/Stichtag bestimmt die Bundesregierung durch Verordnung. Das Ergebnis der Volksabstimmung ist für den Gesetzgeber rechtlich bindend.

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                                          Eine Volksabstimmung wird nach Beendigung des Gesetzgebungsverfahrens vor dem Nationalrat und Bundesrat, jedoch vor der Beurkundung und Kundmachung durchgeführt. Eine Volksabstimmung wird von der Bundespräsidentin/dem Bundespräsidenten angeordnet. Den Tag der Volksabstimmung/Stichtag bestimmt die Bundesregierung durch Verordnung. Das Ergebnis der Volksabstimmung ist für den Gesetzgeber rechtlich bindend.

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                                                Stimmberechtigt ist, wer am Abstimmungstag das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt. Ausführliche Informationen zum Thema "Volksabstimmung" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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                                                  Bei einer Volksabstimmung wird der Bevölkerung die Frage vorgelegt, ob ein vom Nationalrat gefasster Gesetzesbeschluss Gesetzeskraft erlangen soll. Eine Volksabstimmung ist außerdem zwingend zu der von der Bundesversammlung (Nationalrat und Bundesrat) gestellten Frage, ob die Bundespräsidentin/der Bundespräsident abgesetzt werden soll. Die Frage kann jeweils nur mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden. Eine Volksabstimmung muss ebenso verpflichtend stattfinden, wenn ein Gesetzesbeschluss des Nationalrats eine Gesamtänderung der österreichischen Bundesverfassung bewirkt.

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                                                  Stimmberechtigt ist, wer am Abstimmungstag das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt. Ausführliche Informationen zum Thema "Volksabstimmung" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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                                                          Volksabstimmung

                                                          Bei einer Volksabstimmung wird der Bevölkerung die Frage vorgelegt, ob ein vom Nationalrat gefasster Gesetzesbeschluss Gesetzeskraft erlangen soll. Eine Volksabstimmung ist außerdem zwingend zu der von der Bundesversammlung (Nationalrat und Bundesrat) gestellten Frage, ob die Bundespräsidentin/der Bundespräsident abgesetzt werden soll. Die Frage kann jeweils nur mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden. Eine Volksabstimmung muss ebenso verpflichtend stattfinden, wenn ein Gesetzesbeschluss des Nationalrats eine Gesamtänderung der österreichischen Bundesverfassung bewirkt.

                                                          Eine Volksabstimmung wird nach Beendigung des Gesetzgebungsverfahrens vor dem Nationalrat und Bundesrat, jedoch vor der Beurkundung und Kundmachung durchgeführt. Eine Volksabstimmung wird von der Bundespräsidentin/dem Bundespräsidenten angeordnet. Den Tag der Volksabstimmung/Stichtag bestimmt die Bundesregierung durch Verordnung. Das Ergebnis der Volksabstimmung ist für den Gesetzgeber rechtlich bindend.

                                                          Stimmberechtigt ist, wer am Abstimmungstag das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt. Ausführliche Informationen zum Thema "Volksabstimmung" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                          Volksabstimmungen sind auch in allen Verfassungen der Bundesländer vorgesehen.

                                                          Letzte Aktualisierung: 02.05.2024
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                                            Volksabstimmung

                                                            Bei einer Volksabstimmung wird der Bevölkerung die Frage vorgelegt, ob ein vom Nationalrat gefasster Gesetzesbeschluss Gesetzeskraft erlangen soll. Eine Volksabstimmung ist außerdem zwingend zu der von der Bundesversammlung (Nationalrat und Bundesrat) gestellten Frage, ob die Bundespräsidentin/der Bundespräsident abgesetzt werden soll. Die Frage kann jeweils nur mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden. Eine Volksabstimmung muss ebenso verpflichtend stattfinden, wenn ein Gesetzesbeschluss des Nationalrats eine Gesamtänderung der österreichischen Bundesverfassung bewirkt.

                                                            Eine Volksabstimmung wird nach Beendigung des Gesetzgebungsverfahrens vor dem Nationalrat und Bundesrat, jedoch vor der Beurkundung und Kundmachung durchgeführt. Eine Volksabstimmung wird von der Bundespräsidentin/dem Bundespräsidenten angeordnet. Den Tag der Volksabstimmung/Stichtag bestimmt die Bundesregierung durch Verordnung. Das Ergebnis der Volksabstimmung ist für den Gesetzgeber rechtlich bindend.

                                                            Stimmberechtigt ist, wer am Abstimmungstag das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt. Ausführliche Informationen zum Thema "Volksabstimmung" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                            Volksabstimmungen sind auch in allen Verfassungen der Bundesländer vorgesehen.

                                                            Letzte Aktualisierung: 02.05.2024
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                                                              Begriffe mit V

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                                                              Volksabstimmung

                                                              Bei einer Volksabstimmung wird der Bevölkerung die Frage vorgelegt, ob ein vom Nationalrat gefasster Gesetzesbeschluss Gesetzeskraft erlangen soll. Eine Volksabstimmung ist außerdem zwingend zu der von der Bundesversammlung (Nationalrat und Bundesrat) gestellten Frage, ob die Bundespräsidentin/der Bundespräsident abgesetzt werden soll. Die Frage kann jeweils nur mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden. Eine Volksabstimmung muss ebenso verpflichtend stattfinden, wenn ein Gesetzesbeschluss des Nationalrats eine Gesamtänderung der österreichischen Bundesverfassung bewirkt.

                                                              Eine Volksabstimmung wird nach Beendigung des Gesetzgebungsverfahrens vor dem Nationalrat und Bundesrat, jedoch vor der Beurkundung und Kundmachung durchgeführt. Eine Volksabstimmung wird von der Bundespräsidentin/dem Bundespräsidenten angeordnet. Den Tag der Volksabstimmung/Stichtag bestimmt die Bundesregierung durch Verordnung. Das Ergebnis der Volksabstimmung ist für den Gesetzgeber rechtlich bindend.

                                                              Stimmberechtigt ist, wer am Abstimmungstag das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt. Ausführliche Informationen zum Thema "Volksabstimmung" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                              Volksabstimmungen sind auch in allen Verfassungen der Bundesländer vorgesehen.

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                                                                Bei einer Volksabstimmung wird der Bevölkerung die Frage vorgelegt, ob ein vom Nationalrat gefasster Gesetzesbeschluss Gesetzeskraft erlangen soll. Eine Volksabstimmung ist außerdem zwingend zu der von der Bundesversammlung (Nationalrat und Bundesrat) gestellten Frage, ob die Bundespräsidentin/der Bundespräsident abgesetzt werden soll. Die Frage kann jeweils nur mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden. Eine Volksabstimmung muss ebenso verpflichtend stattfinden, wenn ein Gesetzesbeschluss des Nationalrats eine Gesamtänderung der österreichischen Bundesverfassung bewirkt.

                                                                Eine Volksabstimmung wird nach Beendigung des Gesetzgebungsverfahrens vor dem Nationalrat und Bundesrat, jedoch vor der Beurkundung und Kundmachung durchgeführt. Eine Volksabstimmung wird von der Bundespräsidentin/dem Bundespräsidenten angeordnet. Den Tag der Volksabstimmung/Stichtag bestimmt die Bundesregierung durch Verordnung. Das Ergebnis der Volksabstimmung ist für den Gesetzgeber rechtlich bindend.

                                                                Stimmberechtigt ist, wer am Abstimmungstag das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt. Ausführliche Informationen zum Thema "Volksabstimmung" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                                Volksabstimmungen sind auch in allen Verfassungen der Bundesländer vorgesehen.

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                                                                  Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

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                                                                  Bei einer Volksabstimmung wird der Bevölkerung die Frage vorgelegt, ob ein vom Nationalrat gefasster Gesetzesbeschluss Gesetzeskraft erlangen soll. Eine Volksabstimmung ist außerdem zwingend zu der von der Bundesversammlung (Nationalrat und Bundesrat) gestellten Frage, ob die Bundespräsidentin/der Bundespräsident abgesetzt werden soll. Die Frage kann jeweils nur mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden. Eine Volksabstimmung muss ebenso verpflichtend stattfinden, wenn ein Gesetzesbeschluss des Nationalrats eine Gesamtänderung der österreichischen Bundesverfassung bewirkt.

                                                                  Eine Volksabstimmung wird nach Beendigung des Gesetzgebungsverfahrens vor dem Nationalrat und Bundesrat, jedoch vor der Beurkundung und Kundmachung durchgeführt. Eine Volksabstimmung wird von der Bundespräsidentin/dem Bundespräsidenten angeordnet. Den Tag der Volksabstimmung/Stichtag bestimmt die Bundesregierung durch Verordnung. Das Ergebnis der Volksabstimmung ist für den Gesetzgeber rechtlich bindend.

                                                                  Stimmberechtigt ist, wer am Abstimmungstag das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt. Ausführliche Informationen zum Thema "Volksabstimmung" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                                  Volksabstimmungen sind auch in allen Verfassungen der Bundesländer vorgesehen.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 02.05.2024
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