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    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung

    Im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung wird eine eigene  "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" eingerichtet.

    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
    • Inkrafttreten: großteils sechs Monate nach dem Tag der Kundmachung

    Ziel

    Sicherstellung einer konsequenten Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des Bundesministeriums für Inneres (BMI) durch eine eigene Organisationseinheit im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung ("Bundesamt" oder BAK)

    Inhalt

    • Einrichtung einer eigenen Organisationseinheit im Bundesamt, der die bundesweite Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI obliegt ("Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" oder "Ermittlungsstelle")
    • Interdisziplinäre und multiprofessionelle Besetzung der Ermittlungsstelle
    • Spezialisierte Ausbildung der in der Ermittlungsstelle beschäftigten Bediensteten
    • Einrichtung eines unabhängigen Beirats Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe ("Beirat")

    Hauptgesichtspunkte

    Das BAK ist eine außerhalb der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit bestehende, bewusst außerhalb der "klassischen" Hierarchie der Sicherheitsexekutive angesiedelte und von dieser unabhängige Organisationseinheit. Schon nach geltender Rechtslage ist das BAK nach schriftlicher Beauftragung durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht für Ermittlungen gegen Ressortangehörige des BMI wegen gerichtlich strafbarer Handlungen zuständig.

    Daher wird im BAK eine eigene Organisationseinheit geschaffen, die eine konsequente Ermittlung bei Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI sicherstellt. Jeder behauptete oder aufgrund von äußeren Umständen mögliche Fall einer Misshandlung wird zukünftig von der beim BAK eingerichteten und mit umfassenden polizeilichen Befugnissen ausgestatteten, auf Misshandlungsvorwürfe spezialisierten "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" untersucht und aufgeklärt. Die Erfordernisse der Unabhängigkeit und Transparenz haben ein Bündel an Maßnahmen erforderlich gemacht:

    Nach dem Vorbild des strengen Regimes im Verfassungsschutz wird die Möglichkeit der Nebenbeschäftigung für die Leitung und die stellvertretende Leitung sowie die sonstigen Bediensteten eingeschränkt. Ferner werden zur Stärkung der Unabhängigkeit die Funktionsperioden der Direktorin/des Direktors und ihrer Stellvertreterinnen/seiner Stellvertreter auf zehn Jahre verlängert. Darüber hinaus werden diese sowie sonstige Bedienstete des Bundesamts in Leitungsfunktionen einer Sicherheitsüberprüfung für den Zugang zu streng geheimer Information, sonstige Bedienstete zumindest für den Zugang zu geheimer Information unterzogen. Wegen der Sensibilität der Tätigkeit werden nur Bedienstete mit einer speziellen Ausbildung insbesondere im Bereich der Grund- und Menschenrechte sowie der Menschenrechte in der Ermittlungsstelle tätig sein. Weisungen im Zusammenhang mit deren Tätigkeit werden nicht nur schriftlich zu erteilen und zu begründen sein, sondern überdies dem eigens zu installierenden, multiprofessionell zusammengesetzten, unabhängigen Beirat als qualitätssicherndes Beratungsgremium übermittelt. Zukünftig wird die neue Ermittlungsstelle auch bundesweit für kriminalpolizeiliche Ermittlungen bei Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt mit Todesfolge und lebensgefährdendem Waffengebrauch zuständig sein.

    Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung

      Im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung wird eine eigene  "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" eingerichtet.

      • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
      • Inkrafttreten: großteils sechs Monate nach dem Tag der Kundmachung

      Ziel

      Sicherstellung einer konsequenten Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des Bundesministeriums für Inneres (BMI) durch eine eigene Organisationseinheit im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung ("Bundesamt" oder BAK)

      Inhalt

      • Einrichtung einer eigenen Organisationseinheit im Bundesamt, der die bundesweite Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI obliegt ("Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" oder "Ermittlungsstelle")
      • Interdisziplinäre und multiprofessionelle Besetzung der Ermittlungsstelle
      • Spezialisierte Ausbildung der in der Ermittlungsstelle beschäftigten Bediensteten
      • Einrichtung eines unabhängigen Beirats Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe ("Beirat")

      Hauptgesichtspunkte

      Das BAK ist eine außerhalb der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit bestehende, bewusst außerhalb der "klassischen" Hierarchie der Sicherheitsexekutive angesiedelte und von dieser unabhängige Organisationseinheit. Schon nach geltender Rechtslage ist das BAK nach schriftlicher Beauftragung durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht für Ermittlungen gegen Ressortangehörige des BMI wegen gerichtlich strafbarer Handlungen zuständig.

      Daher wird im BAK eine eigene Organisationseinheit geschaffen, die eine konsequente Ermittlung bei Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI sicherstellt. Jeder behauptete oder aufgrund von äußeren Umständen mögliche Fall einer Misshandlung wird zukünftig von der beim BAK eingerichteten und mit umfassenden polizeilichen Befugnissen ausgestatteten, auf Misshandlungsvorwürfe spezialisierten "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" untersucht und aufgeklärt. Die Erfordernisse der Unabhängigkeit und Transparenz haben ein Bündel an Maßnahmen erforderlich gemacht:

      Nach dem Vorbild des strengen Regimes im Verfassungsschutz wird die Möglichkeit der Nebenbeschäftigung für die Leitung und die stellvertretende Leitung sowie die sonstigen Bediensteten eingeschränkt. Ferner werden zur Stärkung der Unabhängigkeit die Funktionsperioden der Direktorin/des Direktors und ihrer Stellvertreterinnen/seiner Stellvertreter auf zehn Jahre verlängert. Darüber hinaus werden diese sowie sonstige Bedienstete des Bundesamts in Leitungsfunktionen einer Sicherheitsüberprüfung für den Zugang zu streng geheimer Information, sonstige Bedienstete zumindest für den Zugang zu geheimer Information unterzogen. Wegen der Sensibilität der Tätigkeit werden nur Bedienstete mit einer speziellen Ausbildung insbesondere im Bereich der Grund- und Menschenrechte sowie der Menschenrechte in der Ermittlungsstelle tätig sein. Weisungen im Zusammenhang mit deren Tätigkeit werden nicht nur schriftlich zu erteilen und zu begründen sein, sondern überdies dem eigens zu installierenden, multiprofessionell zusammengesetzten, unabhängigen Beirat als qualitätssicherndes Beratungsgremium übermittelt. Zukünftig wird die neue Ermittlungsstelle auch bundesweit für kriminalpolizeiliche Ermittlungen bei Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt mit Todesfolge und lebensgefährdendem Waffengebrauch zuständig sein.

      Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
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        Im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung wird eine eigene  "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" eingerichtet.

        • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
        • Inkrafttreten: großteils sechs Monate nach dem Tag der Kundmachung

        Ziel

        Sicherstellung einer konsequenten Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des Bundesministeriums für Inneres (BMI) durch eine eigene Organisationseinheit im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung ("Bundesamt" oder BAK)

        Inhalt

        • Einrichtung einer eigenen Organisationseinheit im Bundesamt, der die bundesweite Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI obliegt ("Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" oder "Ermittlungsstelle")
        • Interdisziplinäre und multiprofessionelle Besetzung der Ermittlungsstelle
        • Spezialisierte Ausbildung der in der Ermittlungsstelle beschäftigten Bediensteten
        • Einrichtung eines unabhängigen Beirats Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe ("Beirat")

        Hauptgesichtspunkte

        Das BAK ist eine außerhalb der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit bestehende, bewusst außerhalb der "klassischen" Hierarchie der Sicherheitsexekutive angesiedelte und von dieser unabhängige Organisationseinheit. Schon nach geltender Rechtslage ist das BAK nach schriftlicher Beauftragung durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht für Ermittlungen gegen Ressortangehörige des BMI wegen gerichtlich strafbarer Handlungen zuständig.

        Daher wird im BAK eine eigene Organisationseinheit geschaffen, die eine konsequente Ermittlung bei Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI sicherstellt. Jeder behauptete oder aufgrund von äußeren Umständen mögliche Fall einer Misshandlung wird zukünftig von der beim BAK eingerichteten und mit umfassenden polizeilichen Befugnissen ausgestatteten, auf Misshandlungsvorwürfe spezialisierten "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" untersucht und aufgeklärt. Die Erfordernisse der Unabhängigkeit und Transparenz haben ein Bündel an Maßnahmen erforderlich gemacht:

        Nach dem Vorbild des strengen Regimes im Verfassungsschutz wird die Möglichkeit der Nebenbeschäftigung für die Leitung und die stellvertretende Leitung sowie die sonstigen Bediensteten eingeschränkt. Ferner werden zur Stärkung der Unabhängigkeit die Funktionsperioden der Direktorin/des Direktors und ihrer Stellvertreterinnen/seiner Stellvertreter auf zehn Jahre verlängert. Darüber hinaus werden diese sowie sonstige Bedienstete des Bundesamts in Leitungsfunktionen einer Sicherheitsüberprüfung für den Zugang zu streng geheimer Information, sonstige Bedienstete zumindest für den Zugang zu geheimer Information unterzogen. Wegen der Sensibilität der Tätigkeit werden nur Bedienstete mit einer speziellen Ausbildung insbesondere im Bereich der Grund- und Menschenrechte sowie der Menschenrechte in der Ermittlungsstelle tätig sein. Weisungen im Zusammenhang mit deren Tätigkeit werden nicht nur schriftlich zu erteilen und zu begründen sein, sondern überdies dem eigens zu installierenden, multiprofessionell zusammengesetzten, unabhängigen Beirat als qualitätssicherndes Beratungsgremium übermittelt. Zukünftig wird die neue Ermittlungsstelle auch bundesweit für kriminalpolizeiliche Ermittlungen bei Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt mit Todesfolge und lebensgefährdendem Waffengebrauch zuständig sein.

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          Sicherstellung einer konsequenten Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des Bundesministeriums für Inneres (BMI) durch eine eigene Organisationseinheit im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung ("Bundesamt" oder BAK)

          Inhalt

          • Einrichtung einer eigenen Organisationseinheit im Bundesamt, der die bundesweite Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI obliegt ("Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" oder "Ermittlungsstelle")
          • Interdisziplinäre und multiprofessionelle Besetzung der Ermittlungsstelle
          • Spezialisierte Ausbildung der in der Ermittlungsstelle beschäftigten Bediensteten
          • Einrichtung eines unabhängigen Beirats Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe ("Beirat")

          Hauptgesichtspunkte

          Das BAK ist eine außerhalb der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit bestehende, bewusst außerhalb der "klassischen" Hierarchie der Sicherheitsexekutive angesiedelte und von dieser unabhängige Organisationseinheit. Schon nach geltender Rechtslage ist das BAK nach schriftlicher Beauftragung durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht für Ermittlungen gegen Ressortangehörige des BMI wegen gerichtlich strafbarer Handlungen zuständig.

          Daher wird im BAK eine eigene Organisationseinheit geschaffen, die eine konsequente Ermittlung bei Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI sicherstellt. Jeder behauptete oder aufgrund von äußeren Umständen mögliche Fall einer Misshandlung wird zukünftig von der beim BAK eingerichteten und mit umfassenden polizeilichen Befugnissen ausgestatteten, auf Misshandlungsvorwürfe spezialisierten "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" untersucht und aufgeklärt. Die Erfordernisse der Unabhängigkeit und Transparenz haben ein Bündel an Maßnahmen erforderlich gemacht:

          Nach dem Vorbild des strengen Regimes im Verfassungsschutz wird die Möglichkeit der Nebenbeschäftigung für die Leitung und die stellvertretende Leitung sowie die sonstigen Bediensteten eingeschränkt. Ferner werden zur Stärkung der Unabhängigkeit die Funktionsperioden der Direktorin/des Direktors und ihrer Stellvertreterinnen/seiner Stellvertreter auf zehn Jahre verlängert. Darüber hinaus werden diese sowie sonstige Bedienstete des Bundesamts in Leitungsfunktionen einer Sicherheitsüberprüfung für den Zugang zu streng geheimer Information, sonstige Bedienstete zumindest für den Zugang zu geheimer Information unterzogen. Wegen der Sensibilität der Tätigkeit werden nur Bedienstete mit einer speziellen Ausbildung insbesondere im Bereich der Grund- und Menschenrechte sowie der Menschenrechte in der Ermittlungsstelle tätig sein. Weisungen im Zusammenhang mit deren Tätigkeit werden nicht nur schriftlich zu erteilen und zu begründen sein, sondern überdies dem eigens zu installierenden, multiprofessionell zusammengesetzten, unabhängigen Beirat als qualitätssicherndes Beratungsgremium übermittelt. Zukünftig wird die neue Ermittlungsstelle auch bundesweit für kriminalpolizeiliche Ermittlungen bei Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt mit Todesfolge und lebensgefährdendem Waffengebrauch zuständig sein.

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            Ziel

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            Inhalt

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            • Interdisziplinäre und multiprofessionelle Besetzung der Ermittlungsstelle
            • Spezialisierte Ausbildung der in der Ermittlungsstelle beschäftigten Bediensteten
            • Einrichtung eines unabhängigen Beirats Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe ("Beirat")

            Hauptgesichtspunkte

            Das BAK ist eine außerhalb der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit bestehende, bewusst außerhalb der "klassischen" Hierarchie der Sicherheitsexekutive angesiedelte und von dieser unabhängige Organisationseinheit. Schon nach geltender Rechtslage ist das BAK nach schriftlicher Beauftragung durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht für Ermittlungen gegen Ressortangehörige des BMI wegen gerichtlich strafbarer Handlungen zuständig.

            Daher wird im BAK eine eigene Organisationseinheit geschaffen, die eine konsequente Ermittlung bei Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI sicherstellt. Jeder behauptete oder aufgrund von äußeren Umständen mögliche Fall einer Misshandlung wird zukünftig von der beim BAK eingerichteten und mit umfassenden polizeilichen Befugnissen ausgestatteten, auf Misshandlungsvorwürfe spezialisierten "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" untersucht und aufgeklärt. Die Erfordernisse der Unabhängigkeit und Transparenz haben ein Bündel an Maßnahmen erforderlich gemacht:

            Nach dem Vorbild des strengen Regimes im Verfassungsschutz wird die Möglichkeit der Nebenbeschäftigung für die Leitung und die stellvertretende Leitung sowie die sonstigen Bediensteten eingeschränkt. Ferner werden zur Stärkung der Unabhängigkeit die Funktionsperioden der Direktorin/des Direktors und ihrer Stellvertreterinnen/seiner Stellvertreter auf zehn Jahre verlängert. Darüber hinaus werden diese sowie sonstige Bedienstete des Bundesamts in Leitungsfunktionen einer Sicherheitsüberprüfung für den Zugang zu streng geheimer Information, sonstige Bedienstete zumindest für den Zugang zu geheimer Information unterzogen. Wegen der Sensibilität der Tätigkeit werden nur Bedienstete mit einer speziellen Ausbildung insbesondere im Bereich der Grund- und Menschenrechte sowie der Menschenrechte in der Ermittlungsstelle tätig sein. Weisungen im Zusammenhang mit deren Tätigkeit werden nicht nur schriftlich zu erteilen und zu begründen sein, sondern überdies dem eigens zu installierenden, multiprofessionell zusammengesetzten, unabhängigen Beirat als qualitätssicherndes Beratungsgremium übermittelt. Zukünftig wird die neue Ermittlungsstelle auch bundesweit für kriminalpolizeiliche Ermittlungen bei Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt mit Todesfolge und lebensgefährdendem Waffengebrauch zuständig sein.

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              Im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung wird eine eigene  "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" eingerichtet.

              • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
              • Inkrafttreten: großteils sechs Monate nach dem Tag der Kundmachung

              Ziel

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              Inhalt

              • Einrichtung einer eigenen Organisationseinheit im Bundesamt, der die bundesweite Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI obliegt ("Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" oder "Ermittlungsstelle")
              • Interdisziplinäre und multiprofessionelle Besetzung der Ermittlungsstelle
              • Spezialisierte Ausbildung der in der Ermittlungsstelle beschäftigten Bediensteten
              • Einrichtung eines unabhängigen Beirats Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe ("Beirat")

              Hauptgesichtspunkte

              Das BAK ist eine außerhalb der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit bestehende, bewusst außerhalb der "klassischen" Hierarchie der Sicherheitsexekutive angesiedelte und von dieser unabhängige Organisationseinheit. Schon nach geltender Rechtslage ist das BAK nach schriftlicher Beauftragung durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht für Ermittlungen gegen Ressortangehörige des BMI wegen gerichtlich strafbarer Handlungen zuständig.

              Daher wird im BAK eine eigene Organisationseinheit geschaffen, die eine konsequente Ermittlung bei Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI sicherstellt. Jeder behauptete oder aufgrund von äußeren Umständen mögliche Fall einer Misshandlung wird zukünftig von der beim BAK eingerichteten und mit umfassenden polizeilichen Befugnissen ausgestatteten, auf Misshandlungsvorwürfe spezialisierten "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" untersucht und aufgeklärt. Die Erfordernisse der Unabhängigkeit und Transparenz haben ein Bündel an Maßnahmen erforderlich gemacht:

              Nach dem Vorbild des strengen Regimes im Verfassungsschutz wird die Möglichkeit der Nebenbeschäftigung für die Leitung und die stellvertretende Leitung sowie die sonstigen Bediensteten eingeschränkt. Ferner werden zur Stärkung der Unabhängigkeit die Funktionsperioden der Direktorin/des Direktors und ihrer Stellvertreterinnen/seiner Stellvertreter auf zehn Jahre verlängert. Darüber hinaus werden diese sowie sonstige Bedienstete des Bundesamts in Leitungsfunktionen einer Sicherheitsüberprüfung für den Zugang zu streng geheimer Information, sonstige Bedienstete zumindest für den Zugang zu geheimer Information unterzogen. Wegen der Sensibilität der Tätigkeit werden nur Bedienstete mit einer speziellen Ausbildung insbesondere im Bereich der Grund- und Menschenrechte sowie der Menschenrechte in der Ermittlungsstelle tätig sein. Weisungen im Zusammenhang mit deren Tätigkeit werden nicht nur schriftlich zu erteilen und zu begründen sein, sondern überdies dem eigens zu installierenden, multiprofessionell zusammengesetzten, unabhängigen Beirat als qualitätssicherndes Beratungsgremium übermittelt. Zukünftig wird die neue Ermittlungsstelle auch bundesweit für kriminalpolizeiliche Ermittlungen bei Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt mit Todesfolge und lebensgefährdendem Waffengebrauch zuständig sein.

              Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
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                Im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung wird eine eigene  "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" eingerichtet.

                • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
                • Inkrafttreten: großteils sechs Monate nach dem Tag der Kundmachung

                Ziel

                Sicherstellung einer konsequenten Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des Bundesministeriums für Inneres (BMI) durch eine eigene Organisationseinheit im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung ("Bundesamt" oder BAK)

                Inhalt

                • Einrichtung einer eigenen Organisationseinheit im Bundesamt, der die bundesweite Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI obliegt ("Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" oder "Ermittlungsstelle")
                • Interdisziplinäre und multiprofessionelle Besetzung der Ermittlungsstelle
                • Spezialisierte Ausbildung der in der Ermittlungsstelle beschäftigten Bediensteten
                • Einrichtung eines unabhängigen Beirats Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe ("Beirat")

                Hauptgesichtspunkte

                Das BAK ist eine außerhalb der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit bestehende, bewusst außerhalb der "klassischen" Hierarchie der Sicherheitsexekutive angesiedelte und von dieser unabhängige Organisationseinheit. Schon nach geltender Rechtslage ist das BAK nach schriftlicher Beauftragung durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht für Ermittlungen gegen Ressortangehörige des BMI wegen gerichtlich strafbarer Handlungen zuständig.

                Daher wird im BAK eine eigene Organisationseinheit geschaffen, die eine konsequente Ermittlung bei Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI sicherstellt. Jeder behauptete oder aufgrund von äußeren Umständen mögliche Fall einer Misshandlung wird zukünftig von der beim BAK eingerichteten und mit umfassenden polizeilichen Befugnissen ausgestatteten, auf Misshandlungsvorwürfe spezialisierten "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" untersucht und aufgeklärt. Die Erfordernisse der Unabhängigkeit und Transparenz haben ein Bündel an Maßnahmen erforderlich gemacht:

                Nach dem Vorbild des strengen Regimes im Verfassungsschutz wird die Möglichkeit der Nebenbeschäftigung für die Leitung und die stellvertretende Leitung sowie die sonstigen Bediensteten eingeschränkt. Ferner werden zur Stärkung der Unabhängigkeit die Funktionsperioden der Direktorin/des Direktors und ihrer Stellvertreterinnen/seiner Stellvertreter auf zehn Jahre verlängert. Darüber hinaus werden diese sowie sonstige Bedienstete des Bundesamts in Leitungsfunktionen einer Sicherheitsüberprüfung für den Zugang zu streng geheimer Information, sonstige Bedienstete zumindest für den Zugang zu geheimer Information unterzogen. Wegen der Sensibilität der Tätigkeit werden nur Bedienstete mit einer speziellen Ausbildung insbesondere im Bereich der Grund- und Menschenrechte sowie der Menschenrechte in der Ermittlungsstelle tätig sein. Weisungen im Zusammenhang mit deren Tätigkeit werden nicht nur schriftlich zu erteilen und zu begründen sein, sondern überdies dem eigens zu installierenden, multiprofessionell zusammengesetzten, unabhängigen Beirat als qualitätssicherndes Beratungsgremium übermittelt. Zukünftig wird die neue Ermittlungsstelle auch bundesweit für kriminalpolizeiliche Ermittlungen bei Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt mit Todesfolge und lebensgefährdendem Waffengebrauch zuständig sein.

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                  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
                  • Inkrafttreten: großteils sechs Monate nach dem Tag der Kundmachung

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                  Inhalt

                  • Einrichtung einer eigenen Organisationseinheit im Bundesamt, der die bundesweite Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI obliegt ("Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" oder "Ermittlungsstelle")
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                  Daher wird im BAK eine eigene Organisationseinheit geschaffen, die eine konsequente Ermittlung bei Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI sicherstellt. Jeder behauptete oder aufgrund von äußeren Umständen mögliche Fall einer Misshandlung wird zukünftig von der beim BAK eingerichteten und mit umfassenden polizeilichen Befugnissen ausgestatteten, auf Misshandlungsvorwürfe spezialisierten "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" untersucht und aufgeklärt. Die Erfordernisse der Unabhängigkeit und Transparenz haben ein Bündel an Maßnahmen erforderlich gemacht:

                  Nach dem Vorbild des strengen Regimes im Verfassungsschutz wird die Möglichkeit der Nebenbeschäftigung für die Leitung und die stellvertretende Leitung sowie die sonstigen Bediensteten eingeschränkt. Ferner werden zur Stärkung der Unabhängigkeit die Funktionsperioden der Direktorin/des Direktors und ihrer Stellvertreterinnen/seiner Stellvertreter auf zehn Jahre verlängert. Darüber hinaus werden diese sowie sonstige Bedienstete des Bundesamts in Leitungsfunktionen einer Sicherheitsüberprüfung für den Zugang zu streng geheimer Information, sonstige Bedienstete zumindest für den Zugang zu geheimer Information unterzogen. Wegen der Sensibilität der Tätigkeit werden nur Bedienstete mit einer speziellen Ausbildung insbesondere im Bereich der Grund- und Menschenrechte sowie der Menschenrechte in der Ermittlungsstelle tätig sein. Weisungen im Zusammenhang mit deren Tätigkeit werden nicht nur schriftlich zu erteilen und zu begründen sein, sondern überdies dem eigens zu installierenden, multiprofessionell zusammengesetzten, unabhängigen Beirat als qualitätssicherndes Beratungsgremium übermittelt. Zukünftig wird die neue Ermittlungsstelle auch bundesweit für kriminalpolizeiliche Ermittlungen bei Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt mit Todesfolge und lebensgefährdendem Waffengebrauch zuständig sein.

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                    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
                    • Inkrafttreten: großteils sechs Monate nach dem Tag der Kundmachung

                    Ziel

                    Sicherstellung einer konsequenten Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des Bundesministeriums für Inneres (BMI) durch eine eigene Organisationseinheit im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung ("Bundesamt" oder BAK)

                    Inhalt

                    • Einrichtung einer eigenen Organisationseinheit im Bundesamt, der die bundesweite Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI obliegt ("Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" oder "Ermittlungsstelle")
                    • Interdisziplinäre und multiprofessionelle Besetzung der Ermittlungsstelle
                    • Spezialisierte Ausbildung der in der Ermittlungsstelle beschäftigten Bediensteten
                    • Einrichtung eines unabhängigen Beirats Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe ("Beirat")

                    Hauptgesichtspunkte

                    Das BAK ist eine außerhalb der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit bestehende, bewusst außerhalb der "klassischen" Hierarchie der Sicherheitsexekutive angesiedelte und von dieser unabhängige Organisationseinheit. Schon nach geltender Rechtslage ist das BAK nach schriftlicher Beauftragung durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht für Ermittlungen gegen Ressortangehörige des BMI wegen gerichtlich strafbarer Handlungen zuständig.

                    Daher wird im BAK eine eigene Organisationseinheit geschaffen, die eine konsequente Ermittlung bei Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI sicherstellt. Jeder behauptete oder aufgrund von äußeren Umständen mögliche Fall einer Misshandlung wird zukünftig von der beim BAK eingerichteten und mit umfassenden polizeilichen Befugnissen ausgestatteten, auf Misshandlungsvorwürfe spezialisierten "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" untersucht und aufgeklärt. Die Erfordernisse der Unabhängigkeit und Transparenz haben ein Bündel an Maßnahmen erforderlich gemacht:

                    Nach dem Vorbild des strengen Regimes im Verfassungsschutz wird die Möglichkeit der Nebenbeschäftigung für die Leitung und die stellvertretende Leitung sowie die sonstigen Bediensteten eingeschränkt. Ferner werden zur Stärkung der Unabhängigkeit die Funktionsperioden der Direktorin/des Direktors und ihrer Stellvertreterinnen/seiner Stellvertreter auf zehn Jahre verlängert. Darüber hinaus werden diese sowie sonstige Bedienstete des Bundesamts in Leitungsfunktionen einer Sicherheitsüberprüfung für den Zugang zu streng geheimer Information, sonstige Bedienstete zumindest für den Zugang zu geheimer Information unterzogen. Wegen der Sensibilität der Tätigkeit werden nur Bedienstete mit einer speziellen Ausbildung insbesondere im Bereich der Grund- und Menschenrechte sowie der Menschenrechte in der Ermittlungsstelle tätig sein. Weisungen im Zusammenhang mit deren Tätigkeit werden nicht nur schriftlich zu erteilen und zu begründen sein, sondern überdies dem eigens zu installierenden, multiprofessionell zusammengesetzten, unabhängigen Beirat als qualitätssicherndes Beratungsgremium übermittelt. Zukünftig wird die neue Ermittlungsstelle auch bundesweit für kriminalpolizeiliche Ermittlungen bei Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt mit Todesfolge und lebensgefährdendem Waffengebrauch zuständig sein.

                    Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                      Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung

                      Im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung wird eine eigene  "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" eingerichtet.

                      • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
                      • Inkrafttreten: großteils sechs Monate nach dem Tag der Kundmachung

                      Ziel

                      Sicherstellung einer konsequenten Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des Bundesministeriums für Inneres (BMI) durch eine eigene Organisationseinheit im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung ("Bundesamt" oder BAK)

                      Inhalt

                      • Einrichtung einer eigenen Organisationseinheit im Bundesamt, der die bundesweite Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI obliegt ("Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" oder "Ermittlungsstelle")
                      • Interdisziplinäre und multiprofessionelle Besetzung der Ermittlungsstelle
                      • Spezialisierte Ausbildung der in der Ermittlungsstelle beschäftigten Bediensteten
                      • Einrichtung eines unabhängigen Beirats Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe ("Beirat")

                      Hauptgesichtspunkte

                      Das BAK ist eine außerhalb der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit bestehende, bewusst außerhalb der "klassischen" Hierarchie der Sicherheitsexekutive angesiedelte und von dieser unabhängige Organisationseinheit. Schon nach geltender Rechtslage ist das BAK nach schriftlicher Beauftragung durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht für Ermittlungen gegen Ressortangehörige des BMI wegen gerichtlich strafbarer Handlungen zuständig.

                      Daher wird im BAK eine eigene Organisationseinheit geschaffen, die eine konsequente Ermittlung bei Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI sicherstellt. Jeder behauptete oder aufgrund von äußeren Umständen mögliche Fall einer Misshandlung wird zukünftig von der beim BAK eingerichteten und mit umfassenden polizeilichen Befugnissen ausgestatteten, auf Misshandlungsvorwürfe spezialisierten "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" untersucht und aufgeklärt. Die Erfordernisse der Unabhängigkeit und Transparenz haben ein Bündel an Maßnahmen erforderlich gemacht:

                      Nach dem Vorbild des strengen Regimes im Verfassungsschutz wird die Möglichkeit der Nebenbeschäftigung für die Leitung und die stellvertretende Leitung sowie die sonstigen Bediensteten eingeschränkt. Ferner werden zur Stärkung der Unabhängigkeit die Funktionsperioden der Direktorin/des Direktors und ihrer Stellvertreterinnen/seiner Stellvertreter auf zehn Jahre verlängert. Darüber hinaus werden diese sowie sonstige Bedienstete des Bundesamts in Leitungsfunktionen einer Sicherheitsüberprüfung für den Zugang zu streng geheimer Information, sonstige Bedienstete zumindest für den Zugang zu geheimer Information unterzogen. Wegen der Sensibilität der Tätigkeit werden nur Bedienstete mit einer speziellen Ausbildung insbesondere im Bereich der Grund- und Menschenrechte sowie der Menschenrechte in der Ermittlungsstelle tätig sein. Weisungen im Zusammenhang mit deren Tätigkeit werden nicht nur schriftlich zu erteilen und zu begründen sein, sondern überdies dem eigens zu installierenden, multiprofessionell zusammengesetzten, unabhängigen Beirat als qualitätssicherndes Beratungsgremium übermittelt. Zukünftig wird die neue Ermittlungsstelle auch bundesweit für kriminalpolizeiliche Ermittlungen bei Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt mit Todesfolge und lebensgefährdendem Waffengebrauch zuständig sein.

                      Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
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                        Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung

                        Im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung wird eine eigene  "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" eingerichtet.

                        • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
                        • Inkrafttreten: großteils sechs Monate nach dem Tag der Kundmachung

                        Ziel

                        Sicherstellung einer konsequenten Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des Bundesministeriums für Inneres (BMI) durch eine eigene Organisationseinheit im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung ("Bundesamt" oder BAK)

                        Inhalt

                        • Einrichtung einer eigenen Organisationseinheit im Bundesamt, der die bundesweite Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI obliegt ("Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" oder "Ermittlungsstelle")
                        • Interdisziplinäre und multiprofessionelle Besetzung der Ermittlungsstelle
                        • Spezialisierte Ausbildung der in der Ermittlungsstelle beschäftigten Bediensteten
                        • Einrichtung eines unabhängigen Beirats Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe ("Beirat")

                        Hauptgesichtspunkte

                        Das BAK ist eine außerhalb der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit bestehende, bewusst außerhalb der "klassischen" Hierarchie der Sicherheitsexekutive angesiedelte und von dieser unabhängige Organisationseinheit. Schon nach geltender Rechtslage ist das BAK nach schriftlicher Beauftragung durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht für Ermittlungen gegen Ressortangehörige des BMI wegen gerichtlich strafbarer Handlungen zuständig.

                        Daher wird im BAK eine eigene Organisationseinheit geschaffen, die eine konsequente Ermittlung bei Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI sicherstellt. Jeder behauptete oder aufgrund von äußeren Umständen mögliche Fall einer Misshandlung wird zukünftig von der beim BAK eingerichteten und mit umfassenden polizeilichen Befugnissen ausgestatteten, auf Misshandlungsvorwürfe spezialisierten "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" untersucht und aufgeklärt. Die Erfordernisse der Unabhängigkeit und Transparenz haben ein Bündel an Maßnahmen erforderlich gemacht:

                        Nach dem Vorbild des strengen Regimes im Verfassungsschutz wird die Möglichkeit der Nebenbeschäftigung für die Leitung und die stellvertretende Leitung sowie die sonstigen Bediensteten eingeschränkt. Ferner werden zur Stärkung der Unabhängigkeit die Funktionsperioden der Direktorin/des Direktors und ihrer Stellvertreterinnen/seiner Stellvertreter auf zehn Jahre verlängert. Darüber hinaus werden diese sowie sonstige Bedienstete des Bundesamts in Leitungsfunktionen einer Sicherheitsüberprüfung für den Zugang zu streng geheimer Information, sonstige Bedienstete zumindest für den Zugang zu geheimer Information unterzogen. Wegen der Sensibilität der Tätigkeit werden nur Bedienstete mit einer speziellen Ausbildung insbesondere im Bereich der Grund- und Menschenrechte sowie der Menschenrechte in der Ermittlungsstelle tätig sein. Weisungen im Zusammenhang mit deren Tätigkeit werden nicht nur schriftlich zu erteilen und zu begründen sein, sondern überdies dem eigens zu installierenden, multiprofessionell zusammengesetzten, unabhängigen Beirat als qualitätssicherndes Beratungsgremium übermittelt. Zukünftig wird die neue Ermittlungsstelle auch bundesweit für kriminalpolizeiliche Ermittlungen bei Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt mit Todesfolge und lebensgefährdendem Waffengebrauch zuständig sein.

                        Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
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                          Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung

                          Im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung wird eine eigene  "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" eingerichtet.

                          • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
                          • Inkrafttreten: großteils sechs Monate nach dem Tag der Kundmachung

                          Ziel

                          Sicherstellung einer konsequenten Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des Bundesministeriums für Inneres (BMI) durch eine eigene Organisationseinheit im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung ("Bundesamt" oder BAK)

                          Inhalt

                          • Einrichtung einer eigenen Organisationseinheit im Bundesamt, der die bundesweite Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI obliegt ("Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" oder "Ermittlungsstelle")
                          • Interdisziplinäre und multiprofessionelle Besetzung der Ermittlungsstelle
                          • Spezialisierte Ausbildung der in der Ermittlungsstelle beschäftigten Bediensteten
                          • Einrichtung eines unabhängigen Beirats Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe ("Beirat")

                          Hauptgesichtspunkte

                          Das BAK ist eine außerhalb der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit bestehende, bewusst außerhalb der "klassischen" Hierarchie der Sicherheitsexekutive angesiedelte und von dieser unabhängige Organisationseinheit. Schon nach geltender Rechtslage ist das BAK nach schriftlicher Beauftragung durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht für Ermittlungen gegen Ressortangehörige des BMI wegen gerichtlich strafbarer Handlungen zuständig.

                          Daher wird im BAK eine eigene Organisationseinheit geschaffen, die eine konsequente Ermittlung bei Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI sicherstellt. Jeder behauptete oder aufgrund von äußeren Umständen mögliche Fall einer Misshandlung wird zukünftig von der beim BAK eingerichteten und mit umfassenden polizeilichen Befugnissen ausgestatteten, auf Misshandlungsvorwürfe spezialisierten "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" untersucht und aufgeklärt. Die Erfordernisse der Unabhängigkeit und Transparenz haben ein Bündel an Maßnahmen erforderlich gemacht:

                          Nach dem Vorbild des strengen Regimes im Verfassungsschutz wird die Möglichkeit der Nebenbeschäftigung für die Leitung und die stellvertretende Leitung sowie die sonstigen Bediensteten eingeschränkt. Ferner werden zur Stärkung der Unabhängigkeit die Funktionsperioden der Direktorin/des Direktors und ihrer Stellvertreterinnen/seiner Stellvertreter auf zehn Jahre verlängert. Darüber hinaus werden diese sowie sonstige Bedienstete des Bundesamts in Leitungsfunktionen einer Sicherheitsüberprüfung für den Zugang zu streng geheimer Information, sonstige Bedienstete zumindest für den Zugang zu geheimer Information unterzogen. Wegen der Sensibilität der Tätigkeit werden nur Bedienstete mit einer speziellen Ausbildung insbesondere im Bereich der Grund- und Menschenrechte sowie der Menschenrechte in der Ermittlungsstelle tätig sein. Weisungen im Zusammenhang mit deren Tätigkeit werden nicht nur schriftlich zu erteilen und zu begründen sein, sondern überdies dem eigens zu installierenden, multiprofessionell zusammengesetzten, unabhängigen Beirat als qualitätssicherndes Beratungsgremium übermittelt. Zukünftig wird die neue Ermittlungsstelle auch bundesweit für kriminalpolizeiliche Ermittlungen bei Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt mit Todesfolge und lebensgefährdendem Waffengebrauch zuständig sein.

                          Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                            Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung

                            Im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung wird eine eigene  "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" eingerichtet.

                            • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
                            • Inkrafttreten: großteils sechs Monate nach dem Tag der Kundmachung

                            Ziel

                            Sicherstellung einer konsequenten Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des Bundesministeriums für Inneres (BMI) durch eine eigene Organisationseinheit im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung ("Bundesamt" oder BAK)

                            Inhalt

                            • Einrichtung einer eigenen Organisationseinheit im Bundesamt, der die bundesweite Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI obliegt ("Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" oder "Ermittlungsstelle")
                            • Interdisziplinäre und multiprofessionelle Besetzung der Ermittlungsstelle
                            • Spezialisierte Ausbildung der in der Ermittlungsstelle beschäftigten Bediensteten
                            • Einrichtung eines unabhängigen Beirats Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe ("Beirat")

                            Hauptgesichtspunkte

                            Das BAK ist eine außerhalb der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit bestehende, bewusst außerhalb der "klassischen" Hierarchie der Sicherheitsexekutive angesiedelte und von dieser unabhängige Organisationseinheit. Schon nach geltender Rechtslage ist das BAK nach schriftlicher Beauftragung durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht für Ermittlungen gegen Ressortangehörige des BMI wegen gerichtlich strafbarer Handlungen zuständig.

                            Daher wird im BAK eine eigene Organisationseinheit geschaffen, die eine konsequente Ermittlung bei Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI sicherstellt. Jeder behauptete oder aufgrund von äußeren Umständen mögliche Fall einer Misshandlung wird zukünftig von der beim BAK eingerichteten und mit umfassenden polizeilichen Befugnissen ausgestatteten, auf Misshandlungsvorwürfe spezialisierten "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" untersucht und aufgeklärt. Die Erfordernisse der Unabhängigkeit und Transparenz haben ein Bündel an Maßnahmen erforderlich gemacht:

                            Nach dem Vorbild des strengen Regimes im Verfassungsschutz wird die Möglichkeit der Nebenbeschäftigung für die Leitung und die stellvertretende Leitung sowie die sonstigen Bediensteten eingeschränkt. Ferner werden zur Stärkung der Unabhängigkeit die Funktionsperioden der Direktorin/des Direktors und ihrer Stellvertreterinnen/seiner Stellvertreter auf zehn Jahre verlängert. Darüber hinaus werden diese sowie sonstige Bedienstete des Bundesamts in Leitungsfunktionen einer Sicherheitsüberprüfung für den Zugang zu streng geheimer Information, sonstige Bedienstete zumindest für den Zugang zu geheimer Information unterzogen. Wegen der Sensibilität der Tätigkeit werden nur Bedienstete mit einer speziellen Ausbildung insbesondere im Bereich der Grund- und Menschenrechte sowie der Menschenrechte in der Ermittlungsstelle tätig sein. Weisungen im Zusammenhang mit deren Tätigkeit werden nicht nur schriftlich zu erteilen und zu begründen sein, sondern überdies dem eigens zu installierenden, multiprofessionell zusammengesetzten, unabhängigen Beirat als qualitätssicherndes Beratungsgremium übermittelt. Zukünftig wird die neue Ermittlungsstelle auch bundesweit für kriminalpolizeiliche Ermittlungen bei Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt mit Todesfolge und lebensgefährdendem Waffengebrauch zuständig sein.

                            Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
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                              Im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung wird eine eigene  "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" eingerichtet.

                              • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
                              • Inkrafttreten: großteils sechs Monate nach dem Tag der Kundmachung

                              Ziel

                              Sicherstellung einer konsequenten Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des Bundesministeriums für Inneres (BMI) durch eine eigene Organisationseinheit im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung ("Bundesamt" oder BAK)

                              Inhalt

                              • Einrichtung einer eigenen Organisationseinheit im Bundesamt, der die bundesweite Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI obliegt ("Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" oder "Ermittlungsstelle")
                              • Interdisziplinäre und multiprofessionelle Besetzung der Ermittlungsstelle
                              • Spezialisierte Ausbildung der in der Ermittlungsstelle beschäftigten Bediensteten
                              • Einrichtung eines unabhängigen Beirats Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe ("Beirat")

                              Hauptgesichtspunkte

                              Das BAK ist eine außerhalb der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit bestehende, bewusst außerhalb der "klassischen" Hierarchie der Sicherheitsexekutive angesiedelte und von dieser unabhängige Organisationseinheit. Schon nach geltender Rechtslage ist das BAK nach schriftlicher Beauftragung durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht für Ermittlungen gegen Ressortangehörige des BMI wegen gerichtlich strafbarer Handlungen zuständig.

                              Daher wird im BAK eine eigene Organisationseinheit geschaffen, die eine konsequente Ermittlung bei Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI sicherstellt. Jeder behauptete oder aufgrund von äußeren Umständen mögliche Fall einer Misshandlung wird zukünftig von der beim BAK eingerichteten und mit umfassenden polizeilichen Befugnissen ausgestatteten, auf Misshandlungsvorwürfe spezialisierten "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" untersucht und aufgeklärt. Die Erfordernisse der Unabhängigkeit und Transparenz haben ein Bündel an Maßnahmen erforderlich gemacht:

                              Nach dem Vorbild des strengen Regimes im Verfassungsschutz wird die Möglichkeit der Nebenbeschäftigung für die Leitung und die stellvertretende Leitung sowie die sonstigen Bediensteten eingeschränkt. Ferner werden zur Stärkung der Unabhängigkeit die Funktionsperioden der Direktorin/des Direktors und ihrer Stellvertreterinnen/seiner Stellvertreter auf zehn Jahre verlängert. Darüber hinaus werden diese sowie sonstige Bedienstete des Bundesamts in Leitungsfunktionen einer Sicherheitsüberprüfung für den Zugang zu streng geheimer Information, sonstige Bedienstete zumindest für den Zugang zu geheimer Information unterzogen. Wegen der Sensibilität der Tätigkeit werden nur Bedienstete mit einer speziellen Ausbildung insbesondere im Bereich der Grund- und Menschenrechte sowie der Menschenrechte in der Ermittlungsstelle tätig sein. Weisungen im Zusammenhang mit deren Tätigkeit werden nicht nur schriftlich zu erteilen und zu begründen sein, sondern überdies dem eigens zu installierenden, multiprofessionell zusammengesetzten, unabhängigen Beirat als qualitätssicherndes Beratungsgremium übermittelt. Zukünftig wird die neue Ermittlungsstelle auch bundesweit für kriminalpolizeiliche Ermittlungen bei Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt mit Todesfolge und lebensgefährdendem Waffengebrauch zuständig sein.

                              Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung

                                Im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung wird eine eigene  "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" eingerichtet.

                                • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
                                • Inkrafttreten: großteils sechs Monate nach dem Tag der Kundmachung

                                Ziel

                                Sicherstellung einer konsequenten Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des Bundesministeriums für Inneres (BMI) durch eine eigene Organisationseinheit im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung ("Bundesamt" oder BAK)

                                Inhalt

                                • Einrichtung einer eigenen Organisationseinheit im Bundesamt, der die bundesweite Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI obliegt ("Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" oder "Ermittlungsstelle")
                                • Interdisziplinäre und multiprofessionelle Besetzung der Ermittlungsstelle
                                • Spezialisierte Ausbildung der in der Ermittlungsstelle beschäftigten Bediensteten
                                • Einrichtung eines unabhängigen Beirats Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe ("Beirat")

                                Hauptgesichtspunkte

                                Das BAK ist eine außerhalb der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit bestehende, bewusst außerhalb der "klassischen" Hierarchie der Sicherheitsexekutive angesiedelte und von dieser unabhängige Organisationseinheit. Schon nach geltender Rechtslage ist das BAK nach schriftlicher Beauftragung durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht für Ermittlungen gegen Ressortangehörige des BMI wegen gerichtlich strafbarer Handlungen zuständig.

                                Daher wird im BAK eine eigene Organisationseinheit geschaffen, die eine konsequente Ermittlung bei Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI sicherstellt. Jeder behauptete oder aufgrund von äußeren Umständen mögliche Fall einer Misshandlung wird zukünftig von der beim BAK eingerichteten und mit umfassenden polizeilichen Befugnissen ausgestatteten, auf Misshandlungsvorwürfe spezialisierten "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" untersucht und aufgeklärt. Die Erfordernisse der Unabhängigkeit und Transparenz haben ein Bündel an Maßnahmen erforderlich gemacht:

                                Nach dem Vorbild des strengen Regimes im Verfassungsschutz wird die Möglichkeit der Nebenbeschäftigung für die Leitung und die stellvertretende Leitung sowie die sonstigen Bediensteten eingeschränkt. Ferner werden zur Stärkung der Unabhängigkeit die Funktionsperioden der Direktorin/des Direktors und ihrer Stellvertreterinnen/seiner Stellvertreter auf zehn Jahre verlängert. Darüber hinaus werden diese sowie sonstige Bedienstete des Bundesamts in Leitungsfunktionen einer Sicherheitsüberprüfung für den Zugang zu streng geheimer Information, sonstige Bedienstete zumindest für den Zugang zu geheimer Information unterzogen. Wegen der Sensibilität der Tätigkeit werden nur Bedienstete mit einer speziellen Ausbildung insbesondere im Bereich der Grund- und Menschenrechte sowie der Menschenrechte in der Ermittlungsstelle tätig sein. Weisungen im Zusammenhang mit deren Tätigkeit werden nicht nur schriftlich zu erteilen und zu begründen sein, sondern überdies dem eigens zu installierenden, multiprofessionell zusammengesetzten, unabhängigen Beirat als qualitätssicherndes Beratungsgremium übermittelt. Zukünftig wird die neue Ermittlungsstelle auch bundesweit für kriminalpolizeiliche Ermittlungen bei Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt mit Todesfolge und lebensgefährdendem Waffengebrauch zuständig sein.

                                Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                  Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung

                                  Im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung wird eine eigene  "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" eingerichtet.

                                  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
                                  • Inkrafttreten: großteils sechs Monate nach dem Tag der Kundmachung

                                  Ziel

                                  Sicherstellung einer konsequenten Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des Bundesministeriums für Inneres (BMI) durch eine eigene Organisationseinheit im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung ("Bundesamt" oder BAK)

                                  Inhalt

                                  • Einrichtung einer eigenen Organisationseinheit im Bundesamt, der die bundesweite Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI obliegt ("Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" oder "Ermittlungsstelle")
                                  • Interdisziplinäre und multiprofessionelle Besetzung der Ermittlungsstelle
                                  • Spezialisierte Ausbildung der in der Ermittlungsstelle beschäftigten Bediensteten
                                  • Einrichtung eines unabhängigen Beirats Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe ("Beirat")

                                  Hauptgesichtspunkte

                                  Das BAK ist eine außerhalb der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit bestehende, bewusst außerhalb der "klassischen" Hierarchie der Sicherheitsexekutive angesiedelte und von dieser unabhängige Organisationseinheit. Schon nach geltender Rechtslage ist das BAK nach schriftlicher Beauftragung durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht für Ermittlungen gegen Ressortangehörige des BMI wegen gerichtlich strafbarer Handlungen zuständig.

                                  Daher wird im BAK eine eigene Organisationseinheit geschaffen, die eine konsequente Ermittlung bei Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI sicherstellt. Jeder behauptete oder aufgrund von äußeren Umständen mögliche Fall einer Misshandlung wird zukünftig von der beim BAK eingerichteten und mit umfassenden polizeilichen Befugnissen ausgestatteten, auf Misshandlungsvorwürfe spezialisierten "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" untersucht und aufgeklärt. Die Erfordernisse der Unabhängigkeit und Transparenz haben ein Bündel an Maßnahmen erforderlich gemacht:

                                  Nach dem Vorbild des strengen Regimes im Verfassungsschutz wird die Möglichkeit der Nebenbeschäftigung für die Leitung und die stellvertretende Leitung sowie die sonstigen Bediensteten eingeschränkt. Ferner werden zur Stärkung der Unabhängigkeit die Funktionsperioden der Direktorin/des Direktors und ihrer Stellvertreterinnen/seiner Stellvertreter auf zehn Jahre verlängert. Darüber hinaus werden diese sowie sonstige Bedienstete des Bundesamts in Leitungsfunktionen einer Sicherheitsüberprüfung für den Zugang zu streng geheimer Information, sonstige Bedienstete zumindest für den Zugang zu geheimer Information unterzogen. Wegen der Sensibilität der Tätigkeit werden nur Bedienstete mit einer speziellen Ausbildung insbesondere im Bereich der Grund- und Menschenrechte sowie der Menschenrechte in der Ermittlungsstelle tätig sein. Weisungen im Zusammenhang mit deren Tätigkeit werden nicht nur schriftlich zu erteilen und zu begründen sein, sondern überdies dem eigens zu installierenden, multiprofessionell zusammengesetzten, unabhängigen Beirat als qualitätssicherndes Beratungsgremium übermittelt. Zukünftig wird die neue Ermittlungsstelle auch bundesweit für kriminalpolizeiliche Ermittlungen bei Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt mit Todesfolge und lebensgefährdendem Waffengebrauch zuständig sein.

                                  Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung

                                    Im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung wird eine eigene  "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" eingerichtet.

                                    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
                                    • Inkrafttreten: großteils sechs Monate nach dem Tag der Kundmachung

                                    Ziel

                                    Sicherstellung einer konsequenten Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des Bundesministeriums für Inneres (BMI) durch eine eigene Organisationseinheit im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung ("Bundesamt" oder BAK)

                                    Inhalt

                                    • Einrichtung einer eigenen Organisationseinheit im Bundesamt, der die bundesweite Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI obliegt ("Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" oder "Ermittlungsstelle")
                                    • Interdisziplinäre und multiprofessionelle Besetzung der Ermittlungsstelle
                                    • Spezialisierte Ausbildung der in der Ermittlungsstelle beschäftigten Bediensteten
                                    • Einrichtung eines unabhängigen Beirats Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe ("Beirat")

                                    Hauptgesichtspunkte

                                    Das BAK ist eine außerhalb der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit bestehende, bewusst außerhalb der "klassischen" Hierarchie der Sicherheitsexekutive angesiedelte und von dieser unabhängige Organisationseinheit. Schon nach geltender Rechtslage ist das BAK nach schriftlicher Beauftragung durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht für Ermittlungen gegen Ressortangehörige des BMI wegen gerichtlich strafbarer Handlungen zuständig.

                                    Daher wird im BAK eine eigene Organisationseinheit geschaffen, die eine konsequente Ermittlung bei Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI sicherstellt. Jeder behauptete oder aufgrund von äußeren Umständen mögliche Fall einer Misshandlung wird zukünftig von der beim BAK eingerichteten und mit umfassenden polizeilichen Befugnissen ausgestatteten, auf Misshandlungsvorwürfe spezialisierten "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" untersucht und aufgeklärt. Die Erfordernisse der Unabhängigkeit und Transparenz haben ein Bündel an Maßnahmen erforderlich gemacht:

                                    Nach dem Vorbild des strengen Regimes im Verfassungsschutz wird die Möglichkeit der Nebenbeschäftigung für die Leitung und die stellvertretende Leitung sowie die sonstigen Bediensteten eingeschränkt. Ferner werden zur Stärkung der Unabhängigkeit die Funktionsperioden der Direktorin/des Direktors und ihrer Stellvertreterinnen/seiner Stellvertreter auf zehn Jahre verlängert. Darüber hinaus werden diese sowie sonstige Bedienstete des Bundesamts in Leitungsfunktionen einer Sicherheitsüberprüfung für den Zugang zu streng geheimer Information, sonstige Bedienstete zumindest für den Zugang zu geheimer Information unterzogen. Wegen der Sensibilität der Tätigkeit werden nur Bedienstete mit einer speziellen Ausbildung insbesondere im Bereich der Grund- und Menschenrechte sowie der Menschenrechte in der Ermittlungsstelle tätig sein. Weisungen im Zusammenhang mit deren Tätigkeit werden nicht nur schriftlich zu erteilen und zu begründen sein, sondern überdies dem eigens zu installierenden, multiprofessionell zusammengesetzten, unabhängigen Beirat als qualitätssicherndes Beratungsgremium übermittelt. Zukünftig wird die neue Ermittlungsstelle auch bundesweit für kriminalpolizeiliche Ermittlungen bei Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt mit Todesfolge und lebensgefährdendem Waffengebrauch zuständig sein.

                                    Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                      Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung

                                      Im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung wird eine eigene  "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" eingerichtet.

                                      • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
                                      • Inkrafttreten: großteils sechs Monate nach dem Tag der Kundmachung

                                      Ziel

                                      Sicherstellung einer konsequenten Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des Bundesministeriums für Inneres (BMI) durch eine eigene Organisationseinheit im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung ("Bundesamt" oder BAK)

                                      Inhalt

                                      • Einrichtung einer eigenen Organisationseinheit im Bundesamt, der die bundesweite Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI obliegt ("Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" oder "Ermittlungsstelle")
                                      • Interdisziplinäre und multiprofessionelle Besetzung der Ermittlungsstelle
                                      • Spezialisierte Ausbildung der in der Ermittlungsstelle beschäftigten Bediensteten
                                      • Einrichtung eines unabhängigen Beirats Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe ("Beirat")

                                      Hauptgesichtspunkte

                                      Das BAK ist eine außerhalb der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit bestehende, bewusst außerhalb der "klassischen" Hierarchie der Sicherheitsexekutive angesiedelte und von dieser unabhängige Organisationseinheit. Schon nach geltender Rechtslage ist das BAK nach schriftlicher Beauftragung durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht für Ermittlungen gegen Ressortangehörige des BMI wegen gerichtlich strafbarer Handlungen zuständig.

                                      Daher wird im BAK eine eigene Organisationseinheit geschaffen, die eine konsequente Ermittlung bei Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI sicherstellt. Jeder behauptete oder aufgrund von äußeren Umständen mögliche Fall einer Misshandlung wird zukünftig von der beim BAK eingerichteten und mit umfassenden polizeilichen Befugnissen ausgestatteten, auf Misshandlungsvorwürfe spezialisierten "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" untersucht und aufgeklärt. Die Erfordernisse der Unabhängigkeit und Transparenz haben ein Bündel an Maßnahmen erforderlich gemacht:

                                      Nach dem Vorbild des strengen Regimes im Verfassungsschutz wird die Möglichkeit der Nebenbeschäftigung für die Leitung und die stellvertretende Leitung sowie die sonstigen Bediensteten eingeschränkt. Ferner werden zur Stärkung der Unabhängigkeit die Funktionsperioden der Direktorin/des Direktors und ihrer Stellvertreterinnen/seiner Stellvertreter auf zehn Jahre verlängert. Darüber hinaus werden diese sowie sonstige Bedienstete des Bundesamts in Leitungsfunktionen einer Sicherheitsüberprüfung für den Zugang zu streng geheimer Information, sonstige Bedienstete zumindest für den Zugang zu geheimer Information unterzogen. Wegen der Sensibilität der Tätigkeit werden nur Bedienstete mit einer speziellen Ausbildung insbesondere im Bereich der Grund- und Menschenrechte sowie der Menschenrechte in der Ermittlungsstelle tätig sein. Weisungen im Zusammenhang mit deren Tätigkeit werden nicht nur schriftlich zu erteilen und zu begründen sein, sondern überdies dem eigens zu installierenden, multiprofessionell zusammengesetzten, unabhängigen Beirat als qualitätssicherndes Beratungsgremium übermittelt. Zukünftig wird die neue Ermittlungsstelle auch bundesweit für kriminalpolizeiliche Ermittlungen bei Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt mit Todesfolge und lebensgefährdendem Waffengebrauch zuständig sein.

                                      Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                        Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung

                                        Im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung wird eine eigene  "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" eingerichtet.

                                        • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
                                        • Inkrafttreten: großteils sechs Monate nach dem Tag der Kundmachung

                                        Ziel

                                        Sicherstellung einer konsequenten Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des Bundesministeriums für Inneres (BMI) durch eine eigene Organisationseinheit im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung ("Bundesamt" oder BAK)

                                        Inhalt

                                        • Einrichtung einer eigenen Organisationseinheit im Bundesamt, der die bundesweite Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI obliegt ("Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" oder "Ermittlungsstelle")
                                        • Interdisziplinäre und multiprofessionelle Besetzung der Ermittlungsstelle
                                        • Spezialisierte Ausbildung der in der Ermittlungsstelle beschäftigten Bediensteten
                                        • Einrichtung eines unabhängigen Beirats Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe ("Beirat")

                                        Hauptgesichtspunkte

                                        Das BAK ist eine außerhalb der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit bestehende, bewusst außerhalb der "klassischen" Hierarchie der Sicherheitsexekutive angesiedelte und von dieser unabhängige Organisationseinheit. Schon nach geltender Rechtslage ist das BAK nach schriftlicher Beauftragung durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht für Ermittlungen gegen Ressortangehörige des BMI wegen gerichtlich strafbarer Handlungen zuständig.

                                        Daher wird im BAK eine eigene Organisationseinheit geschaffen, die eine konsequente Ermittlung bei Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI sicherstellt. Jeder behauptete oder aufgrund von äußeren Umständen mögliche Fall einer Misshandlung wird zukünftig von der beim BAK eingerichteten und mit umfassenden polizeilichen Befugnissen ausgestatteten, auf Misshandlungsvorwürfe spezialisierten "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" untersucht und aufgeklärt. Die Erfordernisse der Unabhängigkeit und Transparenz haben ein Bündel an Maßnahmen erforderlich gemacht:

                                        Nach dem Vorbild des strengen Regimes im Verfassungsschutz wird die Möglichkeit der Nebenbeschäftigung für die Leitung und die stellvertretende Leitung sowie die sonstigen Bediensteten eingeschränkt. Ferner werden zur Stärkung der Unabhängigkeit die Funktionsperioden der Direktorin/des Direktors und ihrer Stellvertreterinnen/seiner Stellvertreter auf zehn Jahre verlängert. Darüber hinaus werden diese sowie sonstige Bedienstete des Bundesamts in Leitungsfunktionen einer Sicherheitsüberprüfung für den Zugang zu streng geheimer Information, sonstige Bedienstete zumindest für den Zugang zu geheimer Information unterzogen. Wegen der Sensibilität der Tätigkeit werden nur Bedienstete mit einer speziellen Ausbildung insbesondere im Bereich der Grund- und Menschenrechte sowie der Menschenrechte in der Ermittlungsstelle tätig sein. Weisungen im Zusammenhang mit deren Tätigkeit werden nicht nur schriftlich zu erteilen und zu begründen sein, sondern überdies dem eigens zu installierenden, multiprofessionell zusammengesetzten, unabhängigen Beirat als qualitätssicherndes Beratungsgremium übermittelt. Zukünftig wird die neue Ermittlungsstelle auch bundesweit für kriminalpolizeiliche Ermittlungen bei Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt mit Todesfolge und lebensgefährdendem Waffengebrauch zuständig sein.

                                        Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                          Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung

                                          Im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung wird eine eigene  "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" eingerichtet.

                                          • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
                                          • Inkrafttreten: großteils sechs Monate nach dem Tag der Kundmachung

                                          Ziel

                                          Sicherstellung einer konsequenten Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des Bundesministeriums für Inneres (BMI) durch eine eigene Organisationseinheit im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung ("Bundesamt" oder BAK)

                                          Inhalt

                                          • Einrichtung einer eigenen Organisationseinheit im Bundesamt, der die bundesweite Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI obliegt ("Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" oder "Ermittlungsstelle")
                                          • Interdisziplinäre und multiprofessionelle Besetzung der Ermittlungsstelle
                                          • Spezialisierte Ausbildung der in der Ermittlungsstelle beschäftigten Bediensteten
                                          • Einrichtung eines unabhängigen Beirats Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe ("Beirat")

                                          Hauptgesichtspunkte

                                          Das BAK ist eine außerhalb der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit bestehende, bewusst außerhalb der "klassischen" Hierarchie der Sicherheitsexekutive angesiedelte und von dieser unabhängige Organisationseinheit. Schon nach geltender Rechtslage ist das BAK nach schriftlicher Beauftragung durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht für Ermittlungen gegen Ressortangehörige des BMI wegen gerichtlich strafbarer Handlungen zuständig.

                                          Daher wird im BAK eine eigene Organisationseinheit geschaffen, die eine konsequente Ermittlung bei Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI sicherstellt. Jeder behauptete oder aufgrund von äußeren Umständen mögliche Fall einer Misshandlung wird zukünftig von der beim BAK eingerichteten und mit umfassenden polizeilichen Befugnissen ausgestatteten, auf Misshandlungsvorwürfe spezialisierten "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" untersucht und aufgeklärt. Die Erfordernisse der Unabhängigkeit und Transparenz haben ein Bündel an Maßnahmen erforderlich gemacht:

                                          Nach dem Vorbild des strengen Regimes im Verfassungsschutz wird die Möglichkeit der Nebenbeschäftigung für die Leitung und die stellvertretende Leitung sowie die sonstigen Bediensteten eingeschränkt. Ferner werden zur Stärkung der Unabhängigkeit die Funktionsperioden der Direktorin/des Direktors und ihrer Stellvertreterinnen/seiner Stellvertreter auf zehn Jahre verlängert. Darüber hinaus werden diese sowie sonstige Bedienstete des Bundesamts in Leitungsfunktionen einer Sicherheitsüberprüfung für den Zugang zu streng geheimer Information, sonstige Bedienstete zumindest für den Zugang zu geheimer Information unterzogen. Wegen der Sensibilität der Tätigkeit werden nur Bedienstete mit einer speziellen Ausbildung insbesondere im Bereich der Grund- und Menschenrechte sowie der Menschenrechte in der Ermittlungsstelle tätig sein. Weisungen im Zusammenhang mit deren Tätigkeit werden nicht nur schriftlich zu erteilen und zu begründen sein, sondern überdies dem eigens zu installierenden, multiprofessionell zusammengesetzten, unabhängigen Beirat als qualitätssicherndes Beratungsgremium übermittelt. Zukünftig wird die neue Ermittlungsstelle auch bundesweit für kriminalpolizeiliche Ermittlungen bei Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt mit Todesfolge und lebensgefährdendem Waffengebrauch zuständig sein.

                                          Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                            Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung

                                            Im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung wird eine eigene  "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" eingerichtet.

                                            • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
                                            • Inkrafttreten: großteils sechs Monate nach dem Tag der Kundmachung

                                            Ziel

                                            Sicherstellung einer konsequenten Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des Bundesministeriums für Inneres (BMI) durch eine eigene Organisationseinheit im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung ("Bundesamt" oder BAK)

                                            Inhalt

                                            • Einrichtung einer eigenen Organisationseinheit im Bundesamt, der die bundesweite Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI obliegt ("Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" oder "Ermittlungsstelle")
                                            • Interdisziplinäre und multiprofessionelle Besetzung der Ermittlungsstelle
                                            • Spezialisierte Ausbildung der in der Ermittlungsstelle beschäftigten Bediensteten
                                            • Einrichtung eines unabhängigen Beirats Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe ("Beirat")

                                            Hauptgesichtspunkte

                                            Das BAK ist eine außerhalb der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit bestehende, bewusst außerhalb der "klassischen" Hierarchie der Sicherheitsexekutive angesiedelte und von dieser unabhängige Organisationseinheit. Schon nach geltender Rechtslage ist das BAK nach schriftlicher Beauftragung durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht für Ermittlungen gegen Ressortangehörige des BMI wegen gerichtlich strafbarer Handlungen zuständig.

                                            Daher wird im BAK eine eigene Organisationseinheit geschaffen, die eine konsequente Ermittlung bei Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI sicherstellt. Jeder behauptete oder aufgrund von äußeren Umständen mögliche Fall einer Misshandlung wird zukünftig von der beim BAK eingerichteten und mit umfassenden polizeilichen Befugnissen ausgestatteten, auf Misshandlungsvorwürfe spezialisierten "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" untersucht und aufgeklärt. Die Erfordernisse der Unabhängigkeit und Transparenz haben ein Bündel an Maßnahmen erforderlich gemacht:

                                            Nach dem Vorbild des strengen Regimes im Verfassungsschutz wird die Möglichkeit der Nebenbeschäftigung für die Leitung und die stellvertretende Leitung sowie die sonstigen Bediensteten eingeschränkt. Ferner werden zur Stärkung der Unabhängigkeit die Funktionsperioden der Direktorin/des Direktors und ihrer Stellvertreterinnen/seiner Stellvertreter auf zehn Jahre verlängert. Darüber hinaus werden diese sowie sonstige Bedienstete des Bundesamts in Leitungsfunktionen einer Sicherheitsüberprüfung für den Zugang zu streng geheimer Information, sonstige Bedienstete zumindest für den Zugang zu geheimer Information unterzogen. Wegen der Sensibilität der Tätigkeit werden nur Bedienstete mit einer speziellen Ausbildung insbesondere im Bereich der Grund- und Menschenrechte sowie der Menschenrechte in der Ermittlungsstelle tätig sein. Weisungen im Zusammenhang mit deren Tätigkeit werden nicht nur schriftlich zu erteilen und zu begründen sein, sondern überdies dem eigens zu installierenden, multiprofessionell zusammengesetzten, unabhängigen Beirat als qualitätssicherndes Beratungsgremium übermittelt. Zukünftig wird die neue Ermittlungsstelle auch bundesweit für kriminalpolizeiliche Ermittlungen bei Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt mit Todesfolge und lebensgefährdendem Waffengebrauch zuständig sein.

                                            Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                              Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung

                                              Im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung wird eine eigene  "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" eingerichtet.

                                              • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
                                              • Inkrafttreten: großteils sechs Monate nach dem Tag der Kundmachung

                                              Ziel

                                              Sicherstellung einer konsequenten Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des Bundesministeriums für Inneres (BMI) durch eine eigene Organisationseinheit im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung ("Bundesamt" oder BAK)

                                              Inhalt

                                              • Einrichtung einer eigenen Organisationseinheit im Bundesamt, der die bundesweite Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI obliegt ("Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" oder "Ermittlungsstelle")
                                              • Interdisziplinäre und multiprofessionelle Besetzung der Ermittlungsstelle
                                              • Spezialisierte Ausbildung der in der Ermittlungsstelle beschäftigten Bediensteten
                                              • Einrichtung eines unabhängigen Beirats Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe ("Beirat")

                                              Hauptgesichtspunkte

                                              Das BAK ist eine außerhalb der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit bestehende, bewusst außerhalb der "klassischen" Hierarchie der Sicherheitsexekutive angesiedelte und von dieser unabhängige Organisationseinheit. Schon nach geltender Rechtslage ist das BAK nach schriftlicher Beauftragung durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht für Ermittlungen gegen Ressortangehörige des BMI wegen gerichtlich strafbarer Handlungen zuständig.

                                              Daher wird im BAK eine eigene Organisationseinheit geschaffen, die eine konsequente Ermittlung bei Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI sicherstellt. Jeder behauptete oder aufgrund von äußeren Umständen mögliche Fall einer Misshandlung wird zukünftig von der beim BAK eingerichteten und mit umfassenden polizeilichen Befugnissen ausgestatteten, auf Misshandlungsvorwürfe spezialisierten "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" untersucht und aufgeklärt. Die Erfordernisse der Unabhängigkeit und Transparenz haben ein Bündel an Maßnahmen erforderlich gemacht:

                                              Nach dem Vorbild des strengen Regimes im Verfassungsschutz wird die Möglichkeit der Nebenbeschäftigung für die Leitung und die stellvertretende Leitung sowie die sonstigen Bediensteten eingeschränkt. Ferner werden zur Stärkung der Unabhängigkeit die Funktionsperioden der Direktorin/des Direktors und ihrer Stellvertreterinnen/seiner Stellvertreter auf zehn Jahre verlängert. Darüber hinaus werden diese sowie sonstige Bedienstete des Bundesamts in Leitungsfunktionen einer Sicherheitsüberprüfung für den Zugang zu streng geheimer Information, sonstige Bedienstete zumindest für den Zugang zu geheimer Information unterzogen. Wegen der Sensibilität der Tätigkeit werden nur Bedienstete mit einer speziellen Ausbildung insbesondere im Bereich der Grund- und Menschenrechte sowie der Menschenrechte in der Ermittlungsstelle tätig sein. Weisungen im Zusammenhang mit deren Tätigkeit werden nicht nur schriftlich zu erteilen und zu begründen sein, sondern überdies dem eigens zu installierenden, multiprofessionell zusammengesetzten, unabhängigen Beirat als qualitätssicherndes Beratungsgremium übermittelt. Zukünftig wird die neue Ermittlungsstelle auch bundesweit für kriminalpolizeiliche Ermittlungen bei Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt mit Todesfolge und lebensgefährdendem Waffengebrauch zuständig sein.

                                              Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung

                                                Im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung wird eine eigene  "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" eingerichtet.

                                                • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
                                                • Inkrafttreten: großteils sechs Monate nach dem Tag der Kundmachung

                                                Ziel

                                                Sicherstellung einer konsequenten Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des Bundesministeriums für Inneres (BMI) durch eine eigene Organisationseinheit im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung ("Bundesamt" oder BAK)

                                                Inhalt

                                                • Einrichtung einer eigenen Organisationseinheit im Bundesamt, der die bundesweite Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI obliegt ("Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" oder "Ermittlungsstelle")
                                                • Interdisziplinäre und multiprofessionelle Besetzung der Ermittlungsstelle
                                                • Spezialisierte Ausbildung der in der Ermittlungsstelle beschäftigten Bediensteten
                                                • Einrichtung eines unabhängigen Beirats Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe ("Beirat")

                                                Hauptgesichtspunkte

                                                Das BAK ist eine außerhalb der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit bestehende, bewusst außerhalb der "klassischen" Hierarchie der Sicherheitsexekutive angesiedelte und von dieser unabhängige Organisationseinheit. Schon nach geltender Rechtslage ist das BAK nach schriftlicher Beauftragung durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht für Ermittlungen gegen Ressortangehörige des BMI wegen gerichtlich strafbarer Handlungen zuständig.

                                                Daher wird im BAK eine eigene Organisationseinheit geschaffen, die eine konsequente Ermittlung bei Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI sicherstellt. Jeder behauptete oder aufgrund von äußeren Umständen mögliche Fall einer Misshandlung wird zukünftig von der beim BAK eingerichteten und mit umfassenden polizeilichen Befugnissen ausgestatteten, auf Misshandlungsvorwürfe spezialisierten "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" untersucht und aufgeklärt. Die Erfordernisse der Unabhängigkeit und Transparenz haben ein Bündel an Maßnahmen erforderlich gemacht:

                                                Nach dem Vorbild des strengen Regimes im Verfassungsschutz wird die Möglichkeit der Nebenbeschäftigung für die Leitung und die stellvertretende Leitung sowie die sonstigen Bediensteten eingeschränkt. Ferner werden zur Stärkung der Unabhängigkeit die Funktionsperioden der Direktorin/des Direktors und ihrer Stellvertreterinnen/seiner Stellvertreter auf zehn Jahre verlängert. Darüber hinaus werden diese sowie sonstige Bedienstete des Bundesamts in Leitungsfunktionen einer Sicherheitsüberprüfung für den Zugang zu streng geheimer Information, sonstige Bedienstete zumindest für den Zugang zu geheimer Information unterzogen. Wegen der Sensibilität der Tätigkeit werden nur Bedienstete mit einer speziellen Ausbildung insbesondere im Bereich der Grund- und Menschenrechte sowie der Menschenrechte in der Ermittlungsstelle tätig sein. Weisungen im Zusammenhang mit deren Tätigkeit werden nicht nur schriftlich zu erteilen und zu begründen sein, sondern überdies dem eigens zu installierenden, multiprofessionell zusammengesetzten, unabhängigen Beirat als qualitätssicherndes Beratungsgremium übermittelt. Zukünftig wird die neue Ermittlungsstelle auch bundesweit für kriminalpolizeiliche Ermittlungen bei Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt mit Todesfolge und lebensgefährdendem Waffengebrauch zuständig sein.

                                                Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                  Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung

                                                  Im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung wird eine eigene  "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" eingerichtet.

                                                  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
                                                  • Inkrafttreten: großteils sechs Monate nach dem Tag der Kundmachung

                                                  Ziel

                                                  Sicherstellung einer konsequenten Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des Bundesministeriums für Inneres (BMI) durch eine eigene Organisationseinheit im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung ("Bundesamt" oder BAK)

                                                  Inhalt

                                                  • Einrichtung einer eigenen Organisationseinheit im Bundesamt, der die bundesweite Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI obliegt ("Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" oder "Ermittlungsstelle")
                                                  • Interdisziplinäre und multiprofessionelle Besetzung der Ermittlungsstelle
                                                  • Spezialisierte Ausbildung der in der Ermittlungsstelle beschäftigten Bediensteten
                                                  • Einrichtung eines unabhängigen Beirats Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe ("Beirat")

                                                  Hauptgesichtspunkte

                                                  Das BAK ist eine außerhalb der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit bestehende, bewusst außerhalb der "klassischen" Hierarchie der Sicherheitsexekutive angesiedelte und von dieser unabhängige Organisationseinheit. Schon nach geltender Rechtslage ist das BAK nach schriftlicher Beauftragung durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht für Ermittlungen gegen Ressortangehörige des BMI wegen gerichtlich strafbarer Handlungen zuständig.

                                                  Daher wird im BAK eine eigene Organisationseinheit geschaffen, die eine konsequente Ermittlung bei Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI sicherstellt. Jeder behauptete oder aufgrund von äußeren Umständen mögliche Fall einer Misshandlung wird zukünftig von der beim BAK eingerichteten und mit umfassenden polizeilichen Befugnissen ausgestatteten, auf Misshandlungsvorwürfe spezialisierten "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" untersucht und aufgeklärt. Die Erfordernisse der Unabhängigkeit und Transparenz haben ein Bündel an Maßnahmen erforderlich gemacht:

                                                  Nach dem Vorbild des strengen Regimes im Verfassungsschutz wird die Möglichkeit der Nebenbeschäftigung für die Leitung und die stellvertretende Leitung sowie die sonstigen Bediensteten eingeschränkt. Ferner werden zur Stärkung der Unabhängigkeit die Funktionsperioden der Direktorin/des Direktors und ihrer Stellvertreterinnen/seiner Stellvertreter auf zehn Jahre verlängert. Darüber hinaus werden diese sowie sonstige Bedienstete des Bundesamts in Leitungsfunktionen einer Sicherheitsüberprüfung für den Zugang zu streng geheimer Information, sonstige Bedienstete zumindest für den Zugang zu geheimer Information unterzogen. Wegen der Sensibilität der Tätigkeit werden nur Bedienstete mit einer speziellen Ausbildung insbesondere im Bereich der Grund- und Menschenrechte sowie der Menschenrechte in der Ermittlungsstelle tätig sein. Weisungen im Zusammenhang mit deren Tätigkeit werden nicht nur schriftlich zu erteilen und zu begründen sein, sondern überdies dem eigens zu installierenden, multiprofessionell zusammengesetzten, unabhängigen Beirat als qualitätssicherndes Beratungsgremium übermittelt. Zukünftig wird die neue Ermittlungsstelle auch bundesweit für kriminalpolizeiliche Ermittlungen bei Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt mit Todesfolge und lebensgefährdendem Waffengebrauch zuständig sein.

                                                  Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung

                                                    Im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung wird eine eigene  "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" eingerichtet.

                                                    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
                                                    • Inkrafttreten: großteils sechs Monate nach dem Tag der Kundmachung

                                                    Ziel

                                                    Sicherstellung einer konsequenten Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des Bundesministeriums für Inneres (BMI) durch eine eigene Organisationseinheit im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung ("Bundesamt" oder BAK)

                                                    Inhalt

                                                    • Einrichtung einer eigenen Organisationseinheit im Bundesamt, der die bundesweite Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI obliegt ("Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" oder "Ermittlungsstelle")
                                                    • Interdisziplinäre und multiprofessionelle Besetzung der Ermittlungsstelle
                                                    • Spezialisierte Ausbildung der in der Ermittlungsstelle beschäftigten Bediensteten
                                                    • Einrichtung eines unabhängigen Beirats Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe ("Beirat")

                                                    Hauptgesichtspunkte

                                                    Das BAK ist eine außerhalb der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit bestehende, bewusst außerhalb der "klassischen" Hierarchie der Sicherheitsexekutive angesiedelte und von dieser unabhängige Organisationseinheit. Schon nach geltender Rechtslage ist das BAK nach schriftlicher Beauftragung durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht für Ermittlungen gegen Ressortangehörige des BMI wegen gerichtlich strafbarer Handlungen zuständig.

                                                    Daher wird im BAK eine eigene Organisationseinheit geschaffen, die eine konsequente Ermittlung bei Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI sicherstellt. Jeder behauptete oder aufgrund von äußeren Umständen mögliche Fall einer Misshandlung wird zukünftig von der beim BAK eingerichteten und mit umfassenden polizeilichen Befugnissen ausgestatteten, auf Misshandlungsvorwürfe spezialisierten "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" untersucht und aufgeklärt. Die Erfordernisse der Unabhängigkeit und Transparenz haben ein Bündel an Maßnahmen erforderlich gemacht:

                                                    Nach dem Vorbild des strengen Regimes im Verfassungsschutz wird die Möglichkeit der Nebenbeschäftigung für die Leitung und die stellvertretende Leitung sowie die sonstigen Bediensteten eingeschränkt. Ferner werden zur Stärkung der Unabhängigkeit die Funktionsperioden der Direktorin/des Direktors und ihrer Stellvertreterinnen/seiner Stellvertreter auf zehn Jahre verlängert. Darüber hinaus werden diese sowie sonstige Bedienstete des Bundesamts in Leitungsfunktionen einer Sicherheitsüberprüfung für den Zugang zu streng geheimer Information, sonstige Bedienstete zumindest für den Zugang zu geheimer Information unterzogen. Wegen der Sensibilität der Tätigkeit werden nur Bedienstete mit einer speziellen Ausbildung insbesondere im Bereich der Grund- und Menschenrechte sowie der Menschenrechte in der Ermittlungsstelle tätig sein. Weisungen im Zusammenhang mit deren Tätigkeit werden nicht nur schriftlich zu erteilen und zu begründen sein, sondern überdies dem eigens zu installierenden, multiprofessionell zusammengesetzten, unabhängigen Beirat als qualitätssicherndes Beratungsgremium übermittelt. Zukünftig wird die neue Ermittlungsstelle auch bundesweit für kriminalpolizeiliche Ermittlungen bei Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt mit Todesfolge und lebensgefährdendem Waffengebrauch zuständig sein.

                                                    Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                      Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung

                                                      Im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung wird eine eigene  "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" eingerichtet.

                                                      • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
                                                      • Inkrafttreten: großteils sechs Monate nach dem Tag der Kundmachung

                                                      Ziel

                                                      Sicherstellung einer konsequenten Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des Bundesministeriums für Inneres (BMI) durch eine eigene Organisationseinheit im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung ("Bundesamt" oder BAK)

                                                      Inhalt

                                                      • Einrichtung einer eigenen Organisationseinheit im Bundesamt, der die bundesweite Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI obliegt ("Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" oder "Ermittlungsstelle")
                                                      • Interdisziplinäre und multiprofessionelle Besetzung der Ermittlungsstelle
                                                      • Spezialisierte Ausbildung der in der Ermittlungsstelle beschäftigten Bediensteten
                                                      • Einrichtung eines unabhängigen Beirats Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe ("Beirat")

                                                      Hauptgesichtspunkte

                                                      Das BAK ist eine außerhalb der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit bestehende, bewusst außerhalb der "klassischen" Hierarchie der Sicherheitsexekutive angesiedelte und von dieser unabhängige Organisationseinheit. Schon nach geltender Rechtslage ist das BAK nach schriftlicher Beauftragung durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht für Ermittlungen gegen Ressortangehörige des BMI wegen gerichtlich strafbarer Handlungen zuständig.

                                                      Daher wird im BAK eine eigene Organisationseinheit geschaffen, die eine konsequente Ermittlung bei Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI sicherstellt. Jeder behauptete oder aufgrund von äußeren Umständen mögliche Fall einer Misshandlung wird zukünftig von der beim BAK eingerichteten und mit umfassenden polizeilichen Befugnissen ausgestatteten, auf Misshandlungsvorwürfe spezialisierten "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" untersucht und aufgeklärt. Die Erfordernisse der Unabhängigkeit und Transparenz haben ein Bündel an Maßnahmen erforderlich gemacht:

                                                      Nach dem Vorbild des strengen Regimes im Verfassungsschutz wird die Möglichkeit der Nebenbeschäftigung für die Leitung und die stellvertretende Leitung sowie die sonstigen Bediensteten eingeschränkt. Ferner werden zur Stärkung der Unabhängigkeit die Funktionsperioden der Direktorin/des Direktors und ihrer Stellvertreterinnen/seiner Stellvertreter auf zehn Jahre verlängert. Darüber hinaus werden diese sowie sonstige Bedienstete des Bundesamts in Leitungsfunktionen einer Sicherheitsüberprüfung für den Zugang zu streng geheimer Information, sonstige Bedienstete zumindest für den Zugang zu geheimer Information unterzogen. Wegen der Sensibilität der Tätigkeit werden nur Bedienstete mit einer speziellen Ausbildung insbesondere im Bereich der Grund- und Menschenrechte sowie der Menschenrechte in der Ermittlungsstelle tätig sein. Weisungen im Zusammenhang mit deren Tätigkeit werden nicht nur schriftlich zu erteilen und zu begründen sein, sondern überdies dem eigens zu installierenden, multiprofessionell zusammengesetzten, unabhängigen Beirat als qualitätssicherndes Beratungsgremium übermittelt. Zukünftig wird die neue Ermittlungsstelle auch bundesweit für kriminalpolizeiliche Ermittlungen bei Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt mit Todesfolge und lebensgefährdendem Waffengebrauch zuständig sein.

                                                      Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                        Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung

                                                        Im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung wird eine eigene  "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" eingerichtet.

                                                        • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
                                                        • Inkrafttreten: großteils sechs Monate nach dem Tag der Kundmachung

                                                        Ziel

                                                        Sicherstellung einer konsequenten Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des Bundesministeriums für Inneres (BMI) durch eine eigene Organisationseinheit im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung ("Bundesamt" oder BAK)

                                                        Inhalt

                                                        • Einrichtung einer eigenen Organisationseinheit im Bundesamt, der die bundesweite Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI obliegt ("Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" oder "Ermittlungsstelle")
                                                        • Interdisziplinäre und multiprofessionelle Besetzung der Ermittlungsstelle
                                                        • Spezialisierte Ausbildung der in der Ermittlungsstelle beschäftigten Bediensteten
                                                        • Einrichtung eines unabhängigen Beirats Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe ("Beirat")

                                                        Hauptgesichtspunkte

                                                        Das BAK ist eine außerhalb der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit bestehende, bewusst außerhalb der "klassischen" Hierarchie der Sicherheitsexekutive angesiedelte und von dieser unabhängige Organisationseinheit. Schon nach geltender Rechtslage ist das BAK nach schriftlicher Beauftragung durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht für Ermittlungen gegen Ressortangehörige des BMI wegen gerichtlich strafbarer Handlungen zuständig.

                                                        Daher wird im BAK eine eigene Organisationseinheit geschaffen, die eine konsequente Ermittlung bei Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI sicherstellt. Jeder behauptete oder aufgrund von äußeren Umständen mögliche Fall einer Misshandlung wird zukünftig von der beim BAK eingerichteten und mit umfassenden polizeilichen Befugnissen ausgestatteten, auf Misshandlungsvorwürfe spezialisierten "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" untersucht und aufgeklärt. Die Erfordernisse der Unabhängigkeit und Transparenz haben ein Bündel an Maßnahmen erforderlich gemacht:

                                                        Nach dem Vorbild des strengen Regimes im Verfassungsschutz wird die Möglichkeit der Nebenbeschäftigung für die Leitung und die stellvertretende Leitung sowie die sonstigen Bediensteten eingeschränkt. Ferner werden zur Stärkung der Unabhängigkeit die Funktionsperioden der Direktorin/des Direktors und ihrer Stellvertreterinnen/seiner Stellvertreter auf zehn Jahre verlängert. Darüber hinaus werden diese sowie sonstige Bedienstete des Bundesamts in Leitungsfunktionen einer Sicherheitsüberprüfung für den Zugang zu streng geheimer Information, sonstige Bedienstete zumindest für den Zugang zu geheimer Information unterzogen. Wegen der Sensibilität der Tätigkeit werden nur Bedienstete mit einer speziellen Ausbildung insbesondere im Bereich der Grund- und Menschenrechte sowie der Menschenrechte in der Ermittlungsstelle tätig sein. Weisungen im Zusammenhang mit deren Tätigkeit werden nicht nur schriftlich zu erteilen und zu begründen sein, sondern überdies dem eigens zu installierenden, multiprofessionell zusammengesetzten, unabhängigen Beirat als qualitätssicherndes Beratungsgremium übermittelt. Zukünftig wird die neue Ermittlungsstelle auch bundesweit für kriminalpolizeiliche Ermittlungen bei Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt mit Todesfolge und lebensgefährdendem Waffengebrauch zuständig sein.

                                                        Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                          Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung

                                                          Im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung wird eine eigene  "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" eingerichtet.

                                                          • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
                                                          • Inkrafttreten: großteils sechs Monate nach dem Tag der Kundmachung

                                                          Ziel

                                                          Sicherstellung einer konsequenten Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des Bundesministeriums für Inneres (BMI) durch eine eigene Organisationseinheit im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung ("Bundesamt" oder BAK)

                                                          Inhalt

                                                          • Einrichtung einer eigenen Organisationseinheit im Bundesamt, der die bundesweite Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI obliegt ("Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" oder "Ermittlungsstelle")
                                                          • Interdisziplinäre und multiprofessionelle Besetzung der Ermittlungsstelle
                                                          • Spezialisierte Ausbildung der in der Ermittlungsstelle beschäftigten Bediensteten
                                                          • Einrichtung eines unabhängigen Beirats Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe ("Beirat")

                                                          Hauptgesichtspunkte

                                                          Das BAK ist eine außerhalb der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit bestehende, bewusst außerhalb der "klassischen" Hierarchie der Sicherheitsexekutive angesiedelte und von dieser unabhängige Organisationseinheit. Schon nach geltender Rechtslage ist das BAK nach schriftlicher Beauftragung durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht für Ermittlungen gegen Ressortangehörige des BMI wegen gerichtlich strafbarer Handlungen zuständig.

                                                          Daher wird im BAK eine eigene Organisationseinheit geschaffen, die eine konsequente Ermittlung bei Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI sicherstellt. Jeder behauptete oder aufgrund von äußeren Umständen mögliche Fall einer Misshandlung wird zukünftig von der beim BAK eingerichteten und mit umfassenden polizeilichen Befugnissen ausgestatteten, auf Misshandlungsvorwürfe spezialisierten "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" untersucht und aufgeklärt. Die Erfordernisse der Unabhängigkeit und Transparenz haben ein Bündel an Maßnahmen erforderlich gemacht:

                                                          Nach dem Vorbild des strengen Regimes im Verfassungsschutz wird die Möglichkeit der Nebenbeschäftigung für die Leitung und die stellvertretende Leitung sowie die sonstigen Bediensteten eingeschränkt. Ferner werden zur Stärkung der Unabhängigkeit die Funktionsperioden der Direktorin/des Direktors und ihrer Stellvertreterinnen/seiner Stellvertreter auf zehn Jahre verlängert. Darüber hinaus werden diese sowie sonstige Bedienstete des Bundesamts in Leitungsfunktionen einer Sicherheitsüberprüfung für den Zugang zu streng geheimer Information, sonstige Bedienstete zumindest für den Zugang zu geheimer Information unterzogen. Wegen der Sensibilität der Tätigkeit werden nur Bedienstete mit einer speziellen Ausbildung insbesondere im Bereich der Grund- und Menschenrechte sowie der Menschenrechte in der Ermittlungsstelle tätig sein. Weisungen im Zusammenhang mit deren Tätigkeit werden nicht nur schriftlich zu erteilen und zu begründen sein, sondern überdies dem eigens zu installierenden, multiprofessionell zusammengesetzten, unabhängigen Beirat als qualitätssicherndes Beratungsgremium übermittelt. Zukünftig wird die neue Ermittlungsstelle auch bundesweit für kriminalpolizeiliche Ermittlungen bei Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt mit Todesfolge und lebensgefährdendem Waffengebrauch zuständig sein.

                                                          Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                            Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung

                                                            Im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung wird eine eigene  "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" eingerichtet.

                                                            • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
                                                            • Inkrafttreten: großteils sechs Monate nach dem Tag der Kundmachung

                                                            Ziel

                                                            Sicherstellung einer konsequenten Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des Bundesministeriums für Inneres (BMI) durch eine eigene Organisationseinheit im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung ("Bundesamt" oder BAK)

                                                            Inhalt

                                                            • Einrichtung einer eigenen Organisationseinheit im Bundesamt, der die bundesweite Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI obliegt ("Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" oder "Ermittlungsstelle")
                                                            • Interdisziplinäre und multiprofessionelle Besetzung der Ermittlungsstelle
                                                            • Spezialisierte Ausbildung der in der Ermittlungsstelle beschäftigten Bediensteten
                                                            • Einrichtung eines unabhängigen Beirats Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe ("Beirat")

                                                            Hauptgesichtspunkte

                                                            Das BAK ist eine außerhalb der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit bestehende, bewusst außerhalb der "klassischen" Hierarchie der Sicherheitsexekutive angesiedelte und von dieser unabhängige Organisationseinheit. Schon nach geltender Rechtslage ist das BAK nach schriftlicher Beauftragung durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht für Ermittlungen gegen Ressortangehörige des BMI wegen gerichtlich strafbarer Handlungen zuständig.

                                                            Daher wird im BAK eine eigene Organisationseinheit geschaffen, die eine konsequente Ermittlung bei Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI sicherstellt. Jeder behauptete oder aufgrund von äußeren Umständen mögliche Fall einer Misshandlung wird zukünftig von der beim BAK eingerichteten und mit umfassenden polizeilichen Befugnissen ausgestatteten, auf Misshandlungsvorwürfe spezialisierten "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" untersucht und aufgeklärt. Die Erfordernisse der Unabhängigkeit und Transparenz haben ein Bündel an Maßnahmen erforderlich gemacht:

                                                            Nach dem Vorbild des strengen Regimes im Verfassungsschutz wird die Möglichkeit der Nebenbeschäftigung für die Leitung und die stellvertretende Leitung sowie die sonstigen Bediensteten eingeschränkt. Ferner werden zur Stärkung der Unabhängigkeit die Funktionsperioden der Direktorin/des Direktors und ihrer Stellvertreterinnen/seiner Stellvertreter auf zehn Jahre verlängert. Darüber hinaus werden diese sowie sonstige Bedienstete des Bundesamts in Leitungsfunktionen einer Sicherheitsüberprüfung für den Zugang zu streng geheimer Information, sonstige Bedienstete zumindest für den Zugang zu geheimer Information unterzogen. Wegen der Sensibilität der Tätigkeit werden nur Bedienstete mit einer speziellen Ausbildung insbesondere im Bereich der Grund- und Menschenrechte sowie der Menschenrechte in der Ermittlungsstelle tätig sein. Weisungen im Zusammenhang mit deren Tätigkeit werden nicht nur schriftlich zu erteilen und zu begründen sein, sondern überdies dem eigens zu installierenden, multiprofessionell zusammengesetzten, unabhängigen Beirat als qualitätssicherndes Beratungsgremium übermittelt. Zukünftig wird die neue Ermittlungsstelle auch bundesweit für kriminalpolizeiliche Ermittlungen bei Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt mit Todesfolge und lebensgefährdendem Waffengebrauch zuständig sein.

                                                            Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                              Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung

                                                              Im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung wird eine eigene  "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" eingerichtet.

                                                              • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
                                                              • Inkrafttreten: großteils sechs Monate nach dem Tag der Kundmachung

                                                              Ziel

                                                              Sicherstellung einer konsequenten Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des Bundesministeriums für Inneres (BMI) durch eine eigene Organisationseinheit im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung ("Bundesamt" oder BAK)

                                                              Inhalt

                                                              • Einrichtung einer eigenen Organisationseinheit im Bundesamt, der die bundesweite Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI obliegt ("Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" oder "Ermittlungsstelle")
                                                              • Interdisziplinäre und multiprofessionelle Besetzung der Ermittlungsstelle
                                                              • Spezialisierte Ausbildung der in der Ermittlungsstelle beschäftigten Bediensteten
                                                              • Einrichtung eines unabhängigen Beirats Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe ("Beirat")

                                                              Hauptgesichtspunkte

                                                              Das BAK ist eine außerhalb der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit bestehende, bewusst außerhalb der "klassischen" Hierarchie der Sicherheitsexekutive angesiedelte und von dieser unabhängige Organisationseinheit. Schon nach geltender Rechtslage ist das BAK nach schriftlicher Beauftragung durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht für Ermittlungen gegen Ressortangehörige des BMI wegen gerichtlich strafbarer Handlungen zuständig.

                                                              Daher wird im BAK eine eigene Organisationseinheit geschaffen, die eine konsequente Ermittlung bei Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI sicherstellt. Jeder behauptete oder aufgrund von äußeren Umständen mögliche Fall einer Misshandlung wird zukünftig von der beim BAK eingerichteten und mit umfassenden polizeilichen Befugnissen ausgestatteten, auf Misshandlungsvorwürfe spezialisierten "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" untersucht und aufgeklärt. Die Erfordernisse der Unabhängigkeit und Transparenz haben ein Bündel an Maßnahmen erforderlich gemacht:

                                                              Nach dem Vorbild des strengen Regimes im Verfassungsschutz wird die Möglichkeit der Nebenbeschäftigung für die Leitung und die stellvertretende Leitung sowie die sonstigen Bediensteten eingeschränkt. Ferner werden zur Stärkung der Unabhängigkeit die Funktionsperioden der Direktorin/des Direktors und ihrer Stellvertreterinnen/seiner Stellvertreter auf zehn Jahre verlängert. Darüber hinaus werden diese sowie sonstige Bedienstete des Bundesamts in Leitungsfunktionen einer Sicherheitsüberprüfung für den Zugang zu streng geheimer Information, sonstige Bedienstete zumindest für den Zugang zu geheimer Information unterzogen. Wegen der Sensibilität der Tätigkeit werden nur Bedienstete mit einer speziellen Ausbildung insbesondere im Bereich der Grund- und Menschenrechte sowie der Menschenrechte in der Ermittlungsstelle tätig sein. Weisungen im Zusammenhang mit deren Tätigkeit werden nicht nur schriftlich zu erteilen und zu begründen sein, sondern überdies dem eigens zu installierenden, multiprofessionell zusammengesetzten, unabhängigen Beirat als qualitätssicherndes Beratungsgremium übermittelt. Zukünftig wird die neue Ermittlungsstelle auch bundesweit für kriminalpolizeiliche Ermittlungen bei Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt mit Todesfolge und lebensgefährdendem Waffengebrauch zuständig sein.

                                                              Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung

                                                                Im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung wird eine eigene  "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" eingerichtet.

                                                                • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
                                                                • Inkrafttreten: großteils sechs Monate nach dem Tag der Kundmachung

                                                                Ziel

                                                                Sicherstellung einer konsequenten Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des Bundesministeriums für Inneres (BMI) durch eine eigene Organisationseinheit im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung ("Bundesamt" oder BAK)

                                                                Inhalt

                                                                • Einrichtung einer eigenen Organisationseinheit im Bundesamt, der die bundesweite Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI obliegt ("Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" oder "Ermittlungsstelle")
                                                                • Interdisziplinäre und multiprofessionelle Besetzung der Ermittlungsstelle
                                                                • Spezialisierte Ausbildung der in der Ermittlungsstelle beschäftigten Bediensteten
                                                                • Einrichtung eines unabhängigen Beirats Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe ("Beirat")

                                                                Hauptgesichtspunkte

                                                                Das BAK ist eine außerhalb der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit bestehende, bewusst außerhalb der "klassischen" Hierarchie der Sicherheitsexekutive angesiedelte und von dieser unabhängige Organisationseinheit. Schon nach geltender Rechtslage ist das BAK nach schriftlicher Beauftragung durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht für Ermittlungen gegen Ressortangehörige des BMI wegen gerichtlich strafbarer Handlungen zuständig.

                                                                Daher wird im BAK eine eigene Organisationseinheit geschaffen, die eine konsequente Ermittlung bei Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI sicherstellt. Jeder behauptete oder aufgrund von äußeren Umständen mögliche Fall einer Misshandlung wird zukünftig von der beim BAK eingerichteten und mit umfassenden polizeilichen Befugnissen ausgestatteten, auf Misshandlungsvorwürfe spezialisierten "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" untersucht und aufgeklärt. Die Erfordernisse der Unabhängigkeit und Transparenz haben ein Bündel an Maßnahmen erforderlich gemacht:

                                                                Nach dem Vorbild des strengen Regimes im Verfassungsschutz wird die Möglichkeit der Nebenbeschäftigung für die Leitung und die stellvertretende Leitung sowie die sonstigen Bediensteten eingeschränkt. Ferner werden zur Stärkung der Unabhängigkeit die Funktionsperioden der Direktorin/des Direktors und ihrer Stellvertreterinnen/seiner Stellvertreter auf zehn Jahre verlängert. Darüber hinaus werden diese sowie sonstige Bedienstete des Bundesamts in Leitungsfunktionen einer Sicherheitsüberprüfung für den Zugang zu streng geheimer Information, sonstige Bedienstete zumindest für den Zugang zu geheimer Information unterzogen. Wegen der Sensibilität der Tätigkeit werden nur Bedienstete mit einer speziellen Ausbildung insbesondere im Bereich der Grund- und Menschenrechte sowie der Menschenrechte in der Ermittlungsstelle tätig sein. Weisungen im Zusammenhang mit deren Tätigkeit werden nicht nur schriftlich zu erteilen und zu begründen sein, sondern überdies dem eigens zu installierenden, multiprofessionell zusammengesetzten, unabhängigen Beirat als qualitätssicherndes Beratungsgremium übermittelt. Zukünftig wird die neue Ermittlungsstelle auch bundesweit für kriminalpolizeiliche Ermittlungen bei Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt mit Todesfolge und lebensgefährdendem Waffengebrauch zuständig sein.

                                                                Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung

                                                                  Im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung wird eine eigene  "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" eingerichtet.

                                                                  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 21. Juli 2023
                                                                  • Inkrafttreten: großteils sechs Monate nach dem Tag der Kundmachung

                                                                  Ziel

                                                                  Sicherstellung einer konsequenten Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des Bundesministeriums für Inneres (BMI) durch eine eigene Organisationseinheit im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung ("Bundesamt" oder BAK)

                                                                  Inhalt

                                                                  • Einrichtung einer eigenen Organisationseinheit im Bundesamt, der die bundesweite Ermittlung und Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI obliegt ("Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" oder "Ermittlungsstelle")
                                                                  • Interdisziplinäre und multiprofessionelle Besetzung der Ermittlungsstelle
                                                                  • Spezialisierte Ausbildung der in der Ermittlungsstelle beschäftigten Bediensteten
                                                                  • Einrichtung eines unabhängigen Beirats Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe ("Beirat")

                                                                  Hauptgesichtspunkte

                                                                  Das BAK ist eine außerhalb der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit bestehende, bewusst außerhalb der "klassischen" Hierarchie der Sicherheitsexekutive angesiedelte und von dieser unabhängige Organisationseinheit. Schon nach geltender Rechtslage ist das BAK nach schriftlicher Beauftragung durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht für Ermittlungen gegen Ressortangehörige des BMI wegen gerichtlich strafbarer Handlungen zuständig.

                                                                  Daher wird im BAK eine eigene Organisationseinheit geschaffen, die eine konsequente Ermittlung bei Misshandlungsvorwürfen im Ressortbereich des BMI sicherstellt. Jeder behauptete oder aufgrund von äußeren Umständen mögliche Fall einer Misshandlung wird zukünftig von der beim BAK eingerichteten und mit umfassenden polizeilichen Befugnissen ausgestatteten, auf Misshandlungsvorwürfe spezialisierten "Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe" untersucht und aufgeklärt. Die Erfordernisse der Unabhängigkeit und Transparenz haben ein Bündel an Maßnahmen erforderlich gemacht:

                                                                  Nach dem Vorbild des strengen Regimes im Verfassungsschutz wird die Möglichkeit der Nebenbeschäftigung für die Leitung und die stellvertretende Leitung sowie die sonstigen Bediensteten eingeschränkt. Ferner werden zur Stärkung der Unabhängigkeit die Funktionsperioden der Direktorin/des Direktors und ihrer Stellvertreterinnen/seiner Stellvertreter auf zehn Jahre verlängert. Darüber hinaus werden diese sowie sonstige Bedienstete des Bundesamts in Leitungsfunktionen einer Sicherheitsüberprüfung für den Zugang zu streng geheimer Information, sonstige Bedienstete zumindest für den Zugang zu geheimer Information unterzogen. Wegen der Sensibilität der Tätigkeit werden nur Bedienstete mit einer speziellen Ausbildung insbesondere im Bereich der Grund- und Menschenrechte sowie der Menschenrechte in der Ermittlungsstelle tätig sein. Weisungen im Zusammenhang mit deren Tätigkeit werden nicht nur schriftlich zu erteilen und zu begründen sein, sondern überdies dem eigens zu installierenden, multiprofessionell zusammengesetzten, unabhängigen Beirat als qualitätssicherndes Beratungsgremium übermittelt. Zukünftig wird die neue Ermittlungsstelle auch bundesweit für kriminalpolizeiliche Ermittlungen bei Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt mit Todesfolge und lebensgefährdendem Waffengebrauch zuständig sein.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 21.07.2023
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion