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    Jagdkarte

    Jagdkarten sind Dokumente, die zur Ausübung der Jagd berechtigen, wenn dafür auch die Zustimmung der Jagdausübungsberechtigten/des Jagdausübungsberechtigten (z.B. Pächterin/Pächter) vorliegt. Voraussetzung für die Ausstellung einer Jagdkarte ist unter anderem das Ablegen einer Jagdprüfung. Die Landesjagdgesetze sehen darüber hinaus weitere Voraussetzungen vor.

    Jagdkarten werden üblicherweise entweder als Jahresjagdkarten oder als Jagdgastkarten erteilt. Je nach Bundesland werden sie entweder

    • von der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate – Burgenland, Niederösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien),
    • von der Bezirksjägermeisterin/dem Bezirksjägermeister (Kärnten) oder
    • von der Landesjägermeisterin/dem Landesjägermeister (Oberösterreich, Salzburg)

    ausgestellt.

    Letzte Aktualisierung: 03.04.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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      Jagdkarten sind Dokumente, die zur Ausübung der Jagd berechtigen, wenn dafür auch die Zustimmung der Jagdausübungsberechtigten/des Jagdausübungsberechtigten (z.B. Pächterin/Pächter) vorliegt. Voraussetzung für die Ausstellung einer Jagdkarte ist unter anderem das Ablegen einer Jagdprüfung. Die Landesjagdgesetze sehen darüber hinaus weitere Voraussetzungen vor.

      Jagdkarten werden üblicherweise entweder als Jahresjagdkarten oder als Jagdgastkarten erteilt. Je nach Bundesland werden sie entweder

      • von der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate – Burgenland, Niederösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien),
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      • von der Landesjägermeisterin/dem Landesjägermeister (Oberösterreich, Salzburg)

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                                        • von der Landesjägermeisterin/dem Landesjägermeister (Oberösterreich, Salzburg)

                                        ausgestellt.

                                        Letzte Aktualisierung: 03.04.2025
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                                          Jagdkarte

                                          Jagdkarten sind Dokumente, die zur Ausübung der Jagd berechtigen, wenn dafür auch die Zustimmung der Jagdausübungsberechtigten/des Jagdausübungsberechtigten (z.B. Pächterin/Pächter) vorliegt. Voraussetzung für die Ausstellung einer Jagdkarte ist unter anderem das Ablegen einer Jagdprüfung. Die Landesjagdgesetze sehen darüber hinaus weitere Voraussetzungen vor.

                                          Jagdkarten werden üblicherweise entweder als Jahresjagdkarten oder als Jagdgastkarten erteilt. Je nach Bundesland werden sie entweder

                                          • von der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate – Burgenland, Niederösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien),
                                          • von der Bezirksjägermeisterin/dem Bezirksjägermeister (Kärnten) oder
                                          • von der Landesjägermeisterin/dem Landesjägermeister (Oberösterreich, Salzburg)

                                          ausgestellt.

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                                            Jagdkarten sind Dokumente, die zur Ausübung der Jagd berechtigen, wenn dafür auch die Zustimmung der Jagdausübungsberechtigten/des Jagdausübungsberechtigten (z.B. Pächterin/Pächter) vorliegt. Voraussetzung für die Ausstellung einer Jagdkarte ist unter anderem das Ablegen einer Jagdprüfung. Die Landesjagdgesetze sehen darüber hinaus weitere Voraussetzungen vor.

                                            Jagdkarten werden üblicherweise entweder als Jahresjagdkarten oder als Jagdgastkarten erteilt. Je nach Bundesland werden sie entweder

                                            • von der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate – Burgenland, Niederösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien),
                                            • von der Bezirksjägermeisterin/dem Bezirksjägermeister (Kärnten) oder
                                            • von der Landesjägermeisterin/dem Landesjägermeister (Oberösterreich, Salzburg)

                                            ausgestellt.

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                                              Jagdkarten sind Dokumente, die zur Ausübung der Jagd berechtigen, wenn dafür auch die Zustimmung der Jagdausübungsberechtigten/des Jagdausübungsberechtigten (z.B. Pächterin/Pächter) vorliegt. Voraussetzung für die Ausstellung einer Jagdkarte ist unter anderem das Ablegen einer Jagdprüfung. Die Landesjagdgesetze sehen darüber hinaus weitere Voraussetzungen vor.

                                              Jagdkarten werden üblicherweise entweder als Jahresjagdkarten oder als Jagdgastkarten erteilt. Je nach Bundesland werden sie entweder

                                              • von der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate – Burgenland, Niederösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien),
                                              • von der Bezirksjägermeisterin/dem Bezirksjägermeister (Kärnten) oder
                                              • von der Landesjägermeisterin/dem Landesjägermeister (Oberösterreich, Salzburg)

                                              ausgestellt.

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                                                Jagdkarten werden üblicherweise entweder als Jahresjagdkarten oder als Jagdgastkarten erteilt. Je nach Bundesland werden sie entweder

                                                • von der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate – Burgenland, Niederösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien),
                                                • von der Bezirksjägermeisterin/dem Bezirksjägermeister (Kärnten) oder
                                                • von der Landesjägermeisterin/dem Landesjägermeister (Oberösterreich, Salzburg)

                                                ausgestellt.

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                                                  Jagdkarten sind Dokumente, die zur Ausübung der Jagd berechtigen, wenn dafür auch die Zustimmung der Jagdausübungsberechtigten/des Jagdausübungsberechtigten (z.B. Pächterin/Pächter) vorliegt. Voraussetzung für die Ausstellung einer Jagdkarte ist unter anderem das Ablegen einer Jagdprüfung. Die Landesjagdgesetze sehen darüber hinaus weitere Voraussetzungen vor.

                                                  Jagdkarten werden üblicherweise entweder als Jahresjagdkarten oder als Jagdgastkarten erteilt. Je nach Bundesland werden sie entweder

                                                  • von der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate – Burgenland, Niederösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien),
                                                  • von der Bezirksjägermeisterin/dem Bezirksjägermeister (Kärnten) oder
                                                  • von der Landesjägermeisterin/dem Landesjägermeister (Oberösterreich, Salzburg)

                                                  ausgestellt.

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                                                    Jagdkarten sind Dokumente, die zur Ausübung der Jagd berechtigen, wenn dafür auch die Zustimmung der Jagdausübungsberechtigten/des Jagdausübungsberechtigten (z.B. Pächterin/Pächter) vorliegt. Voraussetzung für die Ausstellung einer Jagdkarte ist unter anderem das Ablegen einer Jagdprüfung. Die Landesjagdgesetze sehen darüber hinaus weitere Voraussetzungen vor.

                                                    Jagdkarten werden üblicherweise entweder als Jahresjagdkarten oder als Jagdgastkarten erteilt. Je nach Bundesland werden sie entweder

                                                    • von der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate – Burgenland, Niederösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien),
                                                    • von der Bezirksjägermeisterin/dem Bezirksjägermeister (Kärnten) oder
                                                    • von der Landesjägermeisterin/dem Landesjägermeister (Oberösterreich, Salzburg)

                                                    ausgestellt.

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                                                      Jagdkarten sind Dokumente, die zur Ausübung der Jagd berechtigen, wenn dafür auch die Zustimmung der Jagdausübungsberechtigten/des Jagdausübungsberechtigten (z.B. Pächterin/Pächter) vorliegt. Voraussetzung für die Ausstellung einer Jagdkarte ist unter anderem das Ablegen einer Jagdprüfung. Die Landesjagdgesetze sehen darüber hinaus weitere Voraussetzungen vor.

                                                      Jagdkarten werden üblicherweise entweder als Jahresjagdkarten oder als Jagdgastkarten erteilt. Je nach Bundesland werden sie entweder

                                                      • von der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate – Burgenland, Niederösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien),
                                                      • von der Bezirksjägermeisterin/dem Bezirksjägermeister (Kärnten) oder
                                                      • von der Landesjägermeisterin/dem Landesjägermeister (Oberösterreich, Salzburg)

                                                      ausgestellt.

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                                                        Jagdkarten sind Dokumente, die zur Ausübung der Jagd berechtigen, wenn dafür auch die Zustimmung der Jagdausübungsberechtigten/des Jagdausübungsberechtigten (z.B. Pächterin/Pächter) vorliegt. Voraussetzung für die Ausstellung einer Jagdkarte ist unter anderem das Ablegen einer Jagdprüfung. Die Landesjagdgesetze sehen darüber hinaus weitere Voraussetzungen vor.

                                                        Jagdkarten werden üblicherweise entweder als Jahresjagdkarten oder als Jagdgastkarten erteilt. Je nach Bundesland werden sie entweder

                                                        • von der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate – Burgenland, Niederösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien),
                                                        • von der Bezirksjägermeisterin/dem Bezirksjägermeister (Kärnten) oder
                                                        • von der Landesjägermeisterin/dem Landesjägermeister (Oberösterreich, Salzburg)

                                                        ausgestellt.

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                                                          Jagdkarten sind Dokumente, die zur Ausübung der Jagd berechtigen, wenn dafür auch die Zustimmung der Jagdausübungsberechtigten/des Jagdausübungsberechtigten (z.B. Pächterin/Pächter) vorliegt. Voraussetzung für die Ausstellung einer Jagdkarte ist unter anderem das Ablegen einer Jagdprüfung. Die Landesjagdgesetze sehen darüber hinaus weitere Voraussetzungen vor.

                                                          Jagdkarten werden üblicherweise entweder als Jahresjagdkarten oder als Jagdgastkarten erteilt. Je nach Bundesland werden sie entweder

                                                          • von der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate – Burgenland, Niederösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien),
                                                          • von der Bezirksjägermeisterin/dem Bezirksjägermeister (Kärnten) oder
                                                          • von der Landesjägermeisterin/dem Landesjägermeister (Oberösterreich, Salzburg)

                                                          ausgestellt.

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                                                            Jagdkarten sind Dokumente, die zur Ausübung der Jagd berechtigen, wenn dafür auch die Zustimmung der Jagdausübungsberechtigten/des Jagdausübungsberechtigten (z.B. Pächterin/Pächter) vorliegt. Voraussetzung für die Ausstellung einer Jagdkarte ist unter anderem das Ablegen einer Jagdprüfung. Die Landesjagdgesetze sehen darüber hinaus weitere Voraussetzungen vor.

                                                            Jagdkarten werden üblicherweise entweder als Jahresjagdkarten oder als Jagdgastkarten erteilt. Je nach Bundesland werden sie entweder

                                                            • von der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate – Burgenland, Niederösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien),
                                                            • von der Bezirksjägermeisterin/dem Bezirksjägermeister (Kärnten) oder
                                                            • von der Landesjägermeisterin/dem Landesjägermeister (Oberösterreich, Salzburg)

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                                                              Jagdkarten sind Dokumente, die zur Ausübung der Jagd berechtigen, wenn dafür auch die Zustimmung der Jagdausübungsberechtigten/des Jagdausübungsberechtigten (z.B. Pächterin/Pächter) vorliegt. Voraussetzung für die Ausstellung einer Jagdkarte ist unter anderem das Ablegen einer Jagdprüfung. Die Landesjagdgesetze sehen darüber hinaus weitere Voraussetzungen vor.

                                                              Jagdkarten werden üblicherweise entweder als Jahresjagdkarten oder als Jagdgastkarten erteilt. Je nach Bundesland werden sie entweder

                                                              • von der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate – Burgenland, Niederösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien),
                                                              • von der Bezirksjägermeisterin/dem Bezirksjägermeister (Kärnten) oder
                                                              • von der Landesjägermeisterin/dem Landesjägermeister (Oberösterreich, Salzburg)

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                                                                Jagdkarte

                                                                Jagdkarten sind Dokumente, die zur Ausübung der Jagd berechtigen, wenn dafür auch die Zustimmung der Jagdausübungsberechtigten/des Jagdausübungsberechtigten (z.B. Pächterin/Pächter) vorliegt. Voraussetzung für die Ausstellung einer Jagdkarte ist unter anderem das Ablegen einer Jagdprüfung. Die Landesjagdgesetze sehen darüber hinaus weitere Voraussetzungen vor.

                                                                Jagdkarten werden üblicherweise entweder als Jahresjagdkarten oder als Jagdgastkarten erteilt. Je nach Bundesland werden sie entweder

                                                                • von der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate – Burgenland, Niederösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien),
                                                                • von der Bezirksjägermeisterin/dem Bezirksjägermeister (Kärnten) oder
                                                                • von der Landesjägermeisterin/dem Landesjägermeister (Oberösterreich, Salzburg)

                                                                ausgestellt.

                                                                Letzte Aktualisierung: 03.04.2025
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Jagdkarte

                                                                  Jagdkarten sind Dokumente, die zur Ausübung der Jagd berechtigen, wenn dafür auch die Zustimmung der Jagdausübungsberechtigten/des Jagdausübungsberechtigten (z.B. Pächterin/Pächter) vorliegt. Voraussetzung für die Ausstellung einer Jagdkarte ist unter anderem das Ablegen einer Jagdprüfung. Die Landesjagdgesetze sehen darüber hinaus weitere Voraussetzungen vor.

                                                                  Jagdkarten werden üblicherweise entweder als Jahresjagdkarten oder als Jagdgastkarten erteilt. Je nach Bundesland werden sie entweder

                                                                  • von der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate – Burgenland, Niederösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien),
                                                                  • von der Bezirksjägermeisterin/dem Bezirksjägermeister (Kärnten) oder
                                                                  • von der Landesjägermeisterin/dem Landesjägermeister (Oberösterreich, Salzburg)

                                                                  ausgestellt.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 03.04.2025
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion