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    Begriffe mit J

    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

    Jagdkarte

    Jagdkarten sind Dokumente, die zur Ausübung der Jagd berechtigen, wenn dafür auch die Zustimmung der Jagdausübungsberechtigten/des Jagdausübungsberechtigten (z.B. Pächterin/Pächter) vorliegt. Voraussetzung für die Ausstellung einer Jagdkarte ist unter anderem das Ablegen einer Jagdprüfung. Die Landesjagdgesetze sehen darüber hinaus weitere Voraussetzungen vor.

    Jagdkarten werden üblicherweise entweder als Jahresjagdkarten oder als Jagdgastkarten erteilt. Je nach Bundesland werden sie entweder

    • von der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate – Burgenland, Niederösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien),
    • von der Bezirksjägermeisterin/dem Bezirksjägermeister (Kärnten) oder
    • von der Landesjägermeisterin/dem Landesjägermeister (Oberösterreich, Salzburg)

    ausgestellt.

    Letzte Aktualisierung: 03.04.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                      Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                      Jagdkarte

                                      Jagdkarten sind Dokumente, die zur Ausübung der Jagd berechtigen, wenn dafür auch die Zustimmung der Jagdausübungsberechtigten/des Jagdausübungsberechtigten (z.B. Pächterin/Pächter) vorliegt. Voraussetzung für die Ausstellung einer Jagdkarte ist unter anderem das Ablegen einer Jagdprüfung. Die Landesjagdgesetze sehen darüber hinaus weitere Voraussetzungen vor.

                                      Jagdkarten werden üblicherweise entweder als Jahresjagdkarten oder als Jagdgastkarten erteilt. Je nach Bundesland werden sie entweder

                                      • von der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate – Burgenland, Niederösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien),
                                      • von der Bezirksjägermeisterin/dem Bezirksjägermeister (Kärnten) oder
                                      • von der Landesjägermeisterin/dem Landesjägermeister (Oberösterreich, Salzburg)

                                      ausgestellt.

                                      Letzte Aktualisierung: 03.04.2025
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                                        Jagdkarten sind Dokumente, die zur Ausübung der Jagd berechtigen, wenn dafür auch die Zustimmung der Jagdausübungsberechtigten/des Jagdausübungsberechtigten (z.B. Pächterin/Pächter) vorliegt. Voraussetzung für die Ausstellung einer Jagdkarte ist unter anderem das Ablegen einer Jagdprüfung. Die Landesjagdgesetze sehen darüber hinaus weitere Voraussetzungen vor.

                                        Jagdkarten werden üblicherweise entweder als Jahresjagdkarten oder als Jagdgastkarten erteilt. Je nach Bundesland werden sie entweder

                                        • von der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate – Burgenland, Niederösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien),
                                        • von der Bezirksjägermeisterin/dem Bezirksjägermeister (Kärnten) oder
                                        • von der Landesjägermeisterin/dem Landesjägermeister (Oberösterreich, Salzburg)

                                        ausgestellt.

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                                          Jagdkarte

                                          Jagdkarten sind Dokumente, die zur Ausübung der Jagd berechtigen, wenn dafür auch die Zustimmung der Jagdausübungsberechtigten/des Jagdausübungsberechtigten (z.B. Pächterin/Pächter) vorliegt. Voraussetzung für die Ausstellung einer Jagdkarte ist unter anderem das Ablegen einer Jagdprüfung. Die Landesjagdgesetze sehen darüber hinaus weitere Voraussetzungen vor.

                                          Jagdkarten werden üblicherweise entweder als Jahresjagdkarten oder als Jagdgastkarten erteilt. Je nach Bundesland werden sie entweder

                                          • von der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate – Burgenland, Niederösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien),
                                          • von der Bezirksjägermeisterin/dem Bezirksjägermeister (Kärnten) oder
                                          • von der Landesjägermeisterin/dem Landesjägermeister (Oberösterreich, Salzburg)

                                          ausgestellt.

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                                            Jagdkarten werden üblicherweise entweder als Jahresjagdkarten oder als Jagdgastkarten erteilt. Je nach Bundesland werden sie entweder

                                            • von der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate – Burgenland, Niederösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien),
                                            • von der Bezirksjägermeisterin/dem Bezirksjägermeister (Kärnten) oder
                                            • von der Landesjägermeisterin/dem Landesjägermeister (Oberösterreich, Salzburg)

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                                              Jagdkarten werden üblicherweise entweder als Jahresjagdkarten oder als Jagdgastkarten erteilt. Je nach Bundesland werden sie entweder

                                              • von der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate – Burgenland, Niederösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien),
                                              • von der Bezirksjägermeisterin/dem Bezirksjägermeister (Kärnten) oder
                                              • von der Landesjägermeisterin/dem Landesjägermeister (Oberösterreich, Salzburg)

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                                                Jagdkarten sind Dokumente, die zur Ausübung der Jagd berechtigen, wenn dafür auch die Zustimmung der Jagdausübungsberechtigten/des Jagdausübungsberechtigten (z.B. Pächterin/Pächter) vorliegt. Voraussetzung für die Ausstellung einer Jagdkarte ist unter anderem das Ablegen einer Jagdprüfung. Die Landesjagdgesetze sehen darüber hinaus weitere Voraussetzungen vor.

                                                Jagdkarten werden üblicherweise entweder als Jahresjagdkarten oder als Jagdgastkarten erteilt. Je nach Bundesland werden sie entweder

                                                • von der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate – Burgenland, Niederösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien),
                                                • von der Bezirksjägermeisterin/dem Bezirksjägermeister (Kärnten) oder
                                                • von der Landesjägermeisterin/dem Landesjägermeister (Oberösterreich, Salzburg)

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                                                  Jagdkarten sind Dokumente, die zur Ausübung der Jagd berechtigen, wenn dafür auch die Zustimmung der Jagdausübungsberechtigten/des Jagdausübungsberechtigten (z.B. Pächterin/Pächter) vorliegt. Voraussetzung für die Ausstellung einer Jagdkarte ist unter anderem das Ablegen einer Jagdprüfung. Die Landesjagdgesetze sehen darüber hinaus weitere Voraussetzungen vor.

                                                  Jagdkarten werden üblicherweise entweder als Jahresjagdkarten oder als Jagdgastkarten erteilt. Je nach Bundesland werden sie entweder

                                                  • von der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate – Burgenland, Niederösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien),
                                                  • von der Bezirksjägermeisterin/dem Bezirksjägermeister (Kärnten) oder
                                                  • von der Landesjägermeisterin/dem Landesjägermeister (Oberösterreich, Salzburg)

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                                                    Jagdkarten sind Dokumente, die zur Ausübung der Jagd berechtigen, wenn dafür auch die Zustimmung der Jagdausübungsberechtigten/des Jagdausübungsberechtigten (z.B. Pächterin/Pächter) vorliegt. Voraussetzung für die Ausstellung einer Jagdkarte ist unter anderem das Ablegen einer Jagdprüfung. Die Landesjagdgesetze sehen darüber hinaus weitere Voraussetzungen vor.

                                                    Jagdkarten werden üblicherweise entweder als Jahresjagdkarten oder als Jagdgastkarten erteilt. Je nach Bundesland werden sie entweder

                                                    • von der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate – Burgenland, Niederösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien),
                                                    • von der Bezirksjägermeisterin/dem Bezirksjägermeister (Kärnten) oder
                                                    • von der Landesjägermeisterin/dem Landesjägermeister (Oberösterreich, Salzburg)

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                                                      Jagdkarten sind Dokumente, die zur Ausübung der Jagd berechtigen, wenn dafür auch die Zustimmung der Jagdausübungsberechtigten/des Jagdausübungsberechtigten (z.B. Pächterin/Pächter) vorliegt. Voraussetzung für die Ausstellung einer Jagdkarte ist unter anderem das Ablegen einer Jagdprüfung. Die Landesjagdgesetze sehen darüber hinaus weitere Voraussetzungen vor.

                                                      Jagdkarten werden üblicherweise entweder als Jahresjagdkarten oder als Jagdgastkarten erteilt. Je nach Bundesland werden sie entweder

                                                      • von der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate – Burgenland, Niederösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien),
                                                      • von der Bezirksjägermeisterin/dem Bezirksjägermeister (Kärnten) oder
                                                      • von der Landesjägermeisterin/dem Landesjägermeister (Oberösterreich, Salzburg)

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                                                        Jagdkarte

                                                        Jagdkarten sind Dokumente, die zur Ausübung der Jagd berechtigen, wenn dafür auch die Zustimmung der Jagdausübungsberechtigten/des Jagdausübungsberechtigten (z.B. Pächterin/Pächter) vorliegt. Voraussetzung für die Ausstellung einer Jagdkarte ist unter anderem das Ablegen einer Jagdprüfung. Die Landesjagdgesetze sehen darüber hinaus weitere Voraussetzungen vor.

                                                        Jagdkarten werden üblicherweise entweder als Jahresjagdkarten oder als Jagdgastkarten erteilt. Je nach Bundesland werden sie entweder

                                                        • von der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate – Burgenland, Niederösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien),
                                                        • von der Bezirksjägermeisterin/dem Bezirksjägermeister (Kärnten) oder
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                                                          Jagdkarten sind Dokumente, die zur Ausübung der Jagd berechtigen, wenn dafür auch die Zustimmung der Jagdausübungsberechtigten/des Jagdausübungsberechtigten (z.B. Pächterin/Pächter) vorliegt. Voraussetzung für die Ausstellung einer Jagdkarte ist unter anderem das Ablegen einer Jagdprüfung. Die Landesjagdgesetze sehen darüber hinaus weitere Voraussetzungen vor.

                                                          Jagdkarten werden üblicherweise entweder als Jahresjagdkarten oder als Jagdgastkarten erteilt. Je nach Bundesland werden sie entweder

                                                          • von der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate – Burgenland, Niederösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien),
                                                          • von der Bezirksjägermeisterin/dem Bezirksjägermeister (Kärnten) oder
                                                          • von der Landesjägermeisterin/dem Landesjägermeister (Oberösterreich, Salzburg)

                                                          ausgestellt.

                                                          Letzte Aktualisierung: 03.04.2025
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                                                            Begriffe mit J

                                                            Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                            Jagdkarte

                                                            Jagdkarten sind Dokumente, die zur Ausübung der Jagd berechtigen, wenn dafür auch die Zustimmung der Jagdausübungsberechtigten/des Jagdausübungsberechtigten (z.B. Pächterin/Pächter) vorliegt. Voraussetzung für die Ausstellung einer Jagdkarte ist unter anderem das Ablegen einer Jagdprüfung. Die Landesjagdgesetze sehen darüber hinaus weitere Voraussetzungen vor.

                                                            Jagdkarten werden üblicherweise entweder als Jahresjagdkarten oder als Jagdgastkarten erteilt. Je nach Bundesland werden sie entweder

                                                            • von der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate – Burgenland, Niederösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien),
                                                            • von der Bezirksjägermeisterin/dem Bezirksjägermeister (Kärnten) oder
                                                            • von der Landesjägermeisterin/dem Landesjägermeister (Oberösterreich, Salzburg)

                                                            ausgestellt.

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                                                              Jagdkarte

                                                              Jagdkarten sind Dokumente, die zur Ausübung der Jagd berechtigen, wenn dafür auch die Zustimmung der Jagdausübungsberechtigten/des Jagdausübungsberechtigten (z.B. Pächterin/Pächter) vorliegt. Voraussetzung für die Ausstellung einer Jagdkarte ist unter anderem das Ablegen einer Jagdprüfung. Die Landesjagdgesetze sehen darüber hinaus weitere Voraussetzungen vor.

                                                              Jagdkarten werden üblicherweise entweder als Jahresjagdkarten oder als Jagdgastkarten erteilt. Je nach Bundesland werden sie entweder

                                                              • von der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate – Burgenland, Niederösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien),
                                                              • von der Bezirksjägermeisterin/dem Bezirksjägermeister (Kärnten) oder
                                                              • von der Landesjägermeisterin/dem Landesjägermeister (Oberösterreich, Salzburg)

                                                              ausgestellt.

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                                                                Jagdkarte

                                                                Jagdkarten sind Dokumente, die zur Ausübung der Jagd berechtigen, wenn dafür auch die Zustimmung der Jagdausübungsberechtigten/des Jagdausübungsberechtigten (z.B. Pächterin/Pächter) vorliegt. Voraussetzung für die Ausstellung einer Jagdkarte ist unter anderem das Ablegen einer Jagdprüfung. Die Landesjagdgesetze sehen darüber hinaus weitere Voraussetzungen vor.

                                                                Jagdkarten werden üblicherweise entweder als Jahresjagdkarten oder als Jagdgastkarten erteilt. Je nach Bundesland werden sie entweder

                                                                • von der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate – Burgenland, Niederösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien),
                                                                • von der Bezirksjägermeisterin/dem Bezirksjägermeister (Kärnten) oder
                                                                • von der Landesjägermeisterin/dem Landesjägermeister (Oberösterreich, Salzburg)

                                                                ausgestellt.

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                                                                  Jagdkarte

                                                                  Jagdkarten sind Dokumente, die zur Ausübung der Jagd berechtigen, wenn dafür auch die Zustimmung der Jagdausübungsberechtigten/des Jagdausübungsberechtigten (z.B. Pächterin/Pächter) vorliegt. Voraussetzung für die Ausstellung einer Jagdkarte ist unter anderem das Ablegen einer Jagdprüfung. Die Landesjagdgesetze sehen darüber hinaus weitere Voraussetzungen vor.

                                                                  Jagdkarten werden üblicherweise entweder als Jahresjagdkarten oder als Jagdgastkarten erteilt. Je nach Bundesland werden sie entweder

                                                                  • von der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate – Burgenland, Niederösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien),
                                                                  • von der Bezirksjägermeisterin/dem Bezirksjägermeister (Kärnten) oder
                                                                  • von der Landesjägermeisterin/dem Landesjägermeister (Oberösterreich, Salzburg)

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