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    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.

    Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
    • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

    Ziele

    • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
    • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

    Inhalt

    • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
    • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
    • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

    Hauptgesichtspunkte

    Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

    Letzte Aktualisierung: 04.07.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

      Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.

      Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

      • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
      • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

      Ziele

      • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
      • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

      Inhalt

      • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
      • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
      • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

      Hauptgesichtspunkte

      Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

      Letzte Aktualisierung: 04.07.2024
      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

        Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.

        Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

        • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
        • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

        Ziele

        • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
        • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

        Inhalt

        • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
        • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
        • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

        Hauptgesichtspunkte

        Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

        Letzte Aktualisierung: 04.07.2024
        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

          Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.

          Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

          • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
          • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

          Ziele

          • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
          • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

          Inhalt

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          • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
          • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

          Hauptgesichtspunkte

          Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

          Letzte Aktualisierung: 04.07.2024
          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

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            Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

            • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
            • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

            Ziele

            • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
            • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

            Inhalt

            • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
            • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
            • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

            Hauptgesichtspunkte

            Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

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              • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
              • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

              Ziele

              • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
              • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

              Inhalt

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              • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
              • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

              Hauptgesichtspunkte

              Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

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                • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
                • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

                Ziele

                • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
                • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

                Inhalt

                • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
                • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
                • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

                Hauptgesichtspunkte

                Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

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                  Ziele

                  • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
                  • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

                  Inhalt

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                  • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
                  • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

                  Hauptgesichtspunkte

                  Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

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                    • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

                    Inhalt

                    • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
                    • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
                    • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

                    Hauptgesichtspunkte

                    Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

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                      • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

                      Inhalt

                      • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
                      • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
                      • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

                      Hauptgesichtspunkte

                      Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

                      Letzte Aktualisierung: 04.07.2024
                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

                        Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.

                        Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

                        • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
                        • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

                        Ziele

                        • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
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                        Inhalt

                        • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
                        • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
                        • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

                        Hauptgesichtspunkte

                        Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

                        Letzte Aktualisierung: 04.07.2024
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                          • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
                          • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

                          Ziele

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                          • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

                          Inhalt

                          • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
                          • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
                          • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

                          Hauptgesichtspunkte

                          Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

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                            Inhalt

                            • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
                            • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
                            • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

                            Hauptgesichtspunkte

                            Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

                            Letzte Aktualisierung: 04.07.2024
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                              Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

                              • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
                              • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

                              Ziele

                              • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
                              • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

                              Inhalt

                              • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
                              • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
                              • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

                              Hauptgesichtspunkte

                              Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

                              Letzte Aktualisierung: 04.07.2024
                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

                                Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.

                                Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

                                • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
                                • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

                                Ziele

                                • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
                                • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

                                Inhalt

                                • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
                                • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
                                • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

                                Hauptgesichtspunkte

                                Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

                                Letzte Aktualisierung: 04.07.2024
                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

                                  Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.

                                  Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

                                  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
                                  • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

                                  Ziele

                                  • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
                                  • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

                                  Inhalt

                                  • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
                                  • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
                                  • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

                                  Hauptgesichtspunkte

                                  Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

                                  Letzte Aktualisierung: 04.07.2024
                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

                                    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.

                                    Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

                                    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
                                    • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

                                    Ziele

                                    • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
                                    • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

                                    Inhalt

                                    • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
                                    • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
                                    • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

                                    Hauptgesichtspunkte

                                    Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

                                    Letzte Aktualisierung: 04.07.2024
                                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

                                      Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.

                                      Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

                                      • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
                                      • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

                                      Ziele

                                      • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
                                      • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

                                      Inhalt

                                      • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
                                      • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
                                      • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

                                      Hauptgesichtspunkte

                                      Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

                                      Letzte Aktualisierung: 04.07.2024
                                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

                                        Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.

                                        Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

                                        • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
                                        • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

                                        Ziele

                                        • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
                                        • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

                                        Inhalt

                                        • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
                                        • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
                                        • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

                                        Hauptgesichtspunkte

                                        Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

                                        Letzte Aktualisierung: 04.07.2024
                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

                                          Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.

                                          Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

                                          • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
                                          • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

                                          Ziele

                                          • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
                                          • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

                                          Inhalt

                                          • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
                                          • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
                                          • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

                                          Hauptgesichtspunkte

                                          Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

                                          Letzte Aktualisierung: 04.07.2024
                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

                                            Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.

                                            Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

                                            • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
                                            • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

                                            Ziele

                                            • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
                                            • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

                                            Inhalt

                                            • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
                                            • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
                                            • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

                                            Hauptgesichtspunkte

                                            Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

                                            Letzte Aktualisierung: 04.07.2024
                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

                                              Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.

                                              Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

                                              • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
                                              • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

                                              Ziele

                                              • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
                                              • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

                                              Inhalt

                                              • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
                                              • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
                                              • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

                                              Hauptgesichtspunkte

                                              Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

                                              Letzte Aktualisierung: 04.07.2024
                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

                                                Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.

                                                Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

                                                • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
                                                • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

                                                Ziele

                                                • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
                                                • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

                                                Inhalt

                                                • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
                                                • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
                                                • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

                                                Hauptgesichtspunkte

                                                Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

                                                Letzte Aktualisierung: 04.07.2024
                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

                                                  Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.

                                                  Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

                                                  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
                                                  • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

                                                  Ziele

                                                  • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
                                                  • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

                                                  Inhalt

                                                  • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
                                                  • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
                                                  • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

                                                  Hauptgesichtspunkte

                                                  Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

                                                  Letzte Aktualisierung: 04.07.2024
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

                                                    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.

                                                    Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

                                                    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
                                                    • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

                                                    Ziele

                                                    • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
                                                    • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

                                                    Inhalt

                                                    • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
                                                    • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
                                                    • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

                                                    Hauptgesichtspunkte

                                                    Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

                                                    Letzte Aktualisierung: 04.07.2024
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

                                                      Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.

                                                      Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

                                                      • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
                                                      • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

                                                      Ziele

                                                      • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
                                                      • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

                                                      Inhalt

                                                      • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
                                                      • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
                                                      • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

                                                      Hauptgesichtspunkte

                                                      Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

                                                      Letzte Aktualisierung: 04.07.2024
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

                                                        Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.

                                                        Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

                                                        • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
                                                        • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

                                                        Ziele

                                                        • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
                                                        • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

                                                        Inhalt

                                                        • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
                                                        • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
                                                        • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

                                                        Hauptgesichtspunkte

                                                        Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

                                                        Letzte Aktualisierung: 04.07.2024
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

                                                          Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.

                                                          Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

                                                          • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
                                                          • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

                                                          Ziele

                                                          • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
                                                          • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

                                                          Inhalt

                                                          • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
                                                          • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
                                                          • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

                                                          Hauptgesichtspunkte

                                                          Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

                                                          Letzte Aktualisierung: 04.07.2024
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

                                                            Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.

                                                            Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

                                                            • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
                                                            • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

                                                            Ziele

                                                            • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
                                                            • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

                                                            Inhalt

                                                            • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
                                                            • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
                                                            • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

                                                            Hauptgesichtspunkte

                                                            Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

                                                            Letzte Aktualisierung: 04.07.2024
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

                                                              Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.

                                                              Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

                                                              • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
                                                              • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

                                                              Ziele

                                                              • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
                                                              • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

                                                              Inhalt

                                                              • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
                                                              • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
                                                              • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

                                                              Hauptgesichtspunkte

                                                              Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

                                                              Letzte Aktualisierung: 04.07.2024
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

                                                                Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.

                                                                Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

                                                                • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
                                                                • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

                                                                Ziele

                                                                • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
                                                                • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

                                                                Inhalt

                                                                • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
                                                                • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
                                                                • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

                                                                Hauptgesichtspunkte

                                                                Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

                                                                Letzte Aktualisierung: 04.07.2024
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

                                                                  Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Ausländerbeschäftigungsgesetz u.a.

                                                                  Aus der Ukraine Vertriebene werden dauerhaft einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.

                                                                  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 4. Juli 2024
                                                                  • Inkrafttreten: zum Teil am 1. Juli 2024 und zum Teil am 1. Oktober 2024

                                                                  Ziele

                                                                  • Auf Dauer ausgerichteter und unbeschränkter Arbeitsmarkzugang für in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene 
                                                                  • Vorbereitung für zukünftige Umstiegsmöglichkeiten im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts

                                                                  Inhalt

                                                                  • Erteilung einer Rot-Weiß-Rot - Karte plus an in den Arbeitsmarkt integrierte Ukraine-Vertriebene
                                                                  • Anpassung der Verordnungsermächtigung für einen Umstieg im Falle der Beendigung des Vertriebenen-Aufenthaltsrechts
                                                                  • Einbeziehung der Ukraine-Vertriebenen in die Ausbildungspflicht

                                                                  Hauptgesichtspunkte

                                                                  Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird jenen Vertriebenen, die bereits einen Zugang zum Arbeitsmarkt gefunden haben, der Wechsel in das reguläre Niederlassungsregime ermöglicht. Dies bedingt Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG). Vertriebene Jugendliche unter 18 Jahren werden außerdem in die Ausbildungspflicht nach dem Ausbildungspflichtgesetz einbezogen. Darüber hinaus wird hinsichtlich eines möglichen weiteren Verbleibs von Vertriebenen nach Wegfall ihres vorübergehenden Aufenthaltsrechts eine Anpassung im Asylgesetz erfolgen.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 04.07.2024
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft