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    Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein)

    Die Zulassungsbescheinigung wird der Fahrzeugbesitzerin/dem Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Zulassung in zweifacher Ausführung ausgestellt:

    • Erster Teil (gelb/rot)
      • Muss immer mitgeführt werden
      • Enthält Daten zu Fahrzeug und Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter und alle behördlichen Auflagen
    • Zweiter Teil (gelb/blau)
      • Sollte beim Typenschein verbleiben

    Scheckkartenzulassungsschein

    Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein.

    Weitere Informationen

    Scheckkartenzulassungsschein und zum Thema "Kfz-Zulassung"

    Letzte Aktualisierung: 11.09.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein)

      Die Zulassungsbescheinigung wird der Fahrzeugbesitzerin/dem Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Zulassung in zweifacher Ausführung ausgestellt:

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        • Muss immer mitgeführt werden
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      • Zweiter Teil (gelb/blau)
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                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                    Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein)

                                    Die Zulassungsbescheinigung wird der Fahrzeugbesitzerin/dem Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Zulassung in zweifacher Ausführung ausgestellt:

                                    • Erster Teil (gelb/rot)
                                      • Muss immer mitgeführt werden
                                      • Enthält Daten zu Fahrzeug und Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter und alle behördlichen Auflagen
                                    • Zweiter Teil (gelb/blau)
                                      • Sollte beim Typenschein verbleiben

                                    Scheckkartenzulassungsschein

                                    Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein.

                                    Weitere Informationen

                                    Scheckkartenzulassungsschein und zum Thema "Kfz-Zulassung"

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                                      Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein)

                                      Die Zulassungsbescheinigung wird der Fahrzeugbesitzerin/dem Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Zulassung in zweifacher Ausführung ausgestellt:

                                      • Erster Teil (gelb/rot)
                                        • Muss immer mitgeführt werden
                                        • Enthält Daten zu Fahrzeug und Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter und alle behördlichen Auflagen
                                      • Zweiter Teil (gelb/blau)
                                        • Sollte beim Typenschein verbleiben

                                      Scheckkartenzulassungsschein

                                      Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein.

                                      Weitere Informationen

                                      Scheckkartenzulassungsschein und zum Thema "Kfz-Zulassung"

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                                        Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein)

                                        Die Zulassungsbescheinigung wird der Fahrzeugbesitzerin/dem Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Zulassung in zweifacher Ausführung ausgestellt:

                                        • Erster Teil (gelb/rot)
                                          • Muss immer mitgeführt werden
                                          • Enthält Daten zu Fahrzeug und Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter und alle behördlichen Auflagen
                                        • Zweiter Teil (gelb/blau)
                                          • Sollte beim Typenschein verbleiben

                                        Scheckkartenzulassungsschein

                                        Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein.

                                        Weitere Informationen

                                        Scheckkartenzulassungsschein und zum Thema "Kfz-Zulassung"

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                                          Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein)

                                          Die Zulassungsbescheinigung wird der Fahrzeugbesitzerin/dem Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Zulassung in zweifacher Ausführung ausgestellt:

                                          • Erster Teil (gelb/rot)
                                            • Muss immer mitgeführt werden
                                            • Enthält Daten zu Fahrzeug und Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter und alle behördlichen Auflagen
                                          • Zweiter Teil (gelb/blau)
                                            • Sollte beim Typenschein verbleiben

                                          Scheckkartenzulassungsschein

                                          Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein.

                                          Weitere Informationen

                                          Scheckkartenzulassungsschein und zum Thema "Kfz-Zulassung"

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                                            Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein)

                                            Die Zulassungsbescheinigung wird der Fahrzeugbesitzerin/dem Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Zulassung in zweifacher Ausführung ausgestellt:

                                            • Erster Teil (gelb/rot)
                                              • Muss immer mitgeführt werden
                                              • Enthält Daten zu Fahrzeug und Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter und alle behördlichen Auflagen
                                            • Zweiter Teil (gelb/blau)
                                              • Sollte beim Typenschein verbleiben

                                            Scheckkartenzulassungsschein

                                            Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein.

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                                              Die Zulassungsbescheinigung wird der Fahrzeugbesitzerin/dem Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Zulassung in zweifacher Ausführung ausgestellt:

                                              • Erster Teil (gelb/rot)
                                                • Muss immer mitgeführt werden
                                                • Enthält Daten zu Fahrzeug und Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter und alle behördlichen Auflagen
                                              • Zweiter Teil (gelb/blau)
                                                • Sollte beim Typenschein verbleiben

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                                              Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein.

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                                                Die Zulassungsbescheinigung wird der Fahrzeugbesitzerin/dem Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Zulassung in zweifacher Ausführung ausgestellt:

                                                • Erster Teil (gelb/rot)
                                                  • Muss immer mitgeführt werden
                                                  • Enthält Daten zu Fahrzeug und Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter und alle behördlichen Auflagen
                                                • Zweiter Teil (gelb/blau)
                                                  • Sollte beim Typenschein verbleiben

                                                Scheckkartenzulassungsschein

                                                Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein.

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                                                  Die Zulassungsbescheinigung wird der Fahrzeugbesitzerin/dem Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Zulassung in zweifacher Ausführung ausgestellt:

                                                  • Erster Teil (gelb/rot)
                                                    • Muss immer mitgeführt werden
                                                    • Enthält Daten zu Fahrzeug und Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter und alle behördlichen Auflagen
                                                  • Zweiter Teil (gelb/blau)
                                                    • Sollte beim Typenschein verbleiben

                                                  Scheckkartenzulassungsschein

                                                  Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein.

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                                                    Die Zulassungsbescheinigung wird der Fahrzeugbesitzerin/dem Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Zulassung in zweifacher Ausführung ausgestellt:

                                                    • Erster Teil (gelb/rot)
                                                      • Muss immer mitgeführt werden
                                                      • Enthält Daten zu Fahrzeug und Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter und alle behördlichen Auflagen
                                                    • Zweiter Teil (gelb/blau)
                                                      • Sollte beim Typenschein verbleiben

                                                    Scheckkartenzulassungsschein

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                                                      Die Zulassungsbescheinigung wird der Fahrzeugbesitzerin/dem Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Zulassung in zweifacher Ausführung ausgestellt:

                                                      • Erster Teil (gelb/rot)
                                                        • Muss immer mitgeführt werden
                                                        • Enthält Daten zu Fahrzeug und Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter und alle behördlichen Auflagen
                                                      • Zweiter Teil (gelb/blau)
                                                        • Sollte beim Typenschein verbleiben

                                                      Scheckkartenzulassungsschein

                                                      Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein.

                                                      Weitere Informationen

                                                      Scheckkartenzulassungsschein und zum Thema "Kfz-Zulassung"

                                                      Letzte Aktualisierung: 11.09.2025
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                        Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein)

                                                        Die Zulassungsbescheinigung wird der Fahrzeugbesitzerin/dem Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Zulassung in zweifacher Ausführung ausgestellt:

                                                        • Erster Teil (gelb/rot)
                                                          • Muss immer mitgeführt werden
                                                          • Enthält Daten zu Fahrzeug und Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter und alle behördlichen Auflagen
                                                        • Zweiter Teil (gelb/blau)
                                                          • Sollte beim Typenschein verbleiben

                                                        Scheckkartenzulassungsschein

                                                        Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein.

                                                        Weitere Informationen

                                                        Scheckkartenzulassungsschein und zum Thema "Kfz-Zulassung"

                                                        Letzte Aktualisierung: 11.09.2025
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                          Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein)

                                                          Die Zulassungsbescheinigung wird der Fahrzeugbesitzerin/dem Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Zulassung in zweifacher Ausführung ausgestellt:

                                                          • Erster Teil (gelb/rot)
                                                            • Muss immer mitgeführt werden
                                                            • Enthält Daten zu Fahrzeug und Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter und alle behördlichen Auflagen
                                                          • Zweiter Teil (gelb/blau)
                                                            • Sollte beim Typenschein verbleiben

                                                          Scheckkartenzulassungsschein

                                                          Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein.

                                                          Weitere Informationen

                                                          Scheckkartenzulassungsschein und zum Thema "Kfz-Zulassung"

                                                          Letzte Aktualisierung: 11.09.2025
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                            Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein)

                                                            Die Zulassungsbescheinigung wird der Fahrzeugbesitzerin/dem Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Zulassung in zweifacher Ausführung ausgestellt:

                                                            • Erster Teil (gelb/rot)
                                                              • Muss immer mitgeführt werden
                                                              • Enthält Daten zu Fahrzeug und Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter und alle behördlichen Auflagen
                                                            • Zweiter Teil (gelb/blau)
                                                              • Sollte beim Typenschein verbleiben

                                                            Scheckkartenzulassungsschein

                                                            Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein.

                                                            Weitere Informationen

                                                            Scheckkartenzulassungsschein und zum Thema "Kfz-Zulassung"

                                                            Letzte Aktualisierung: 11.09.2025
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                                                              Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein)

                                                              Die Zulassungsbescheinigung wird der Fahrzeugbesitzerin/dem Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Zulassung in zweifacher Ausführung ausgestellt:

                                                              • Erster Teil (gelb/rot)
                                                                • Muss immer mitgeführt werden
                                                                • Enthält Daten zu Fahrzeug und Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter und alle behördlichen Auflagen
                                                              • Zweiter Teil (gelb/blau)
                                                                • Sollte beim Typenschein verbleiben

                                                              Scheckkartenzulassungsschein

                                                              Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein.

                                                              Weitere Informationen

                                                              Scheckkartenzulassungsschein und zum Thema "Kfz-Zulassung"

                                                              Letzte Aktualisierung: 11.09.2025
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein)

                                                                Die Zulassungsbescheinigung wird der Fahrzeugbesitzerin/dem Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Zulassung in zweifacher Ausführung ausgestellt:

                                                                • Erster Teil (gelb/rot)
                                                                  • Muss immer mitgeführt werden
                                                                  • Enthält Daten zu Fahrzeug und Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter und alle behördlichen Auflagen
                                                                • Zweiter Teil (gelb/blau)
                                                                  • Sollte beim Typenschein verbleiben

                                                                Scheckkartenzulassungsschein

                                                                Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein.

                                                                Weitere Informationen

                                                                Scheckkartenzulassungsschein und zum Thema "Kfz-Zulassung"

                                                                Letzte Aktualisierung: 11.09.2025
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein)

                                                                  Die Zulassungsbescheinigung wird der Fahrzeugbesitzerin/dem Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Zulassung in zweifacher Ausführung ausgestellt:

                                                                  • Erster Teil (gelb/rot)
                                                                    • Muss immer mitgeführt werden
                                                                    • Enthält Daten zu Fahrzeug und Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter und alle behördlichen Auflagen
                                                                  • Zweiter Teil (gelb/blau)
                                                                    • Sollte beim Typenschein verbleiben

                                                                  Scheckkartenzulassungsschein

                                                                  Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein.

                                                                  Weitere Informationen

                                                                  Scheckkartenzulassungsschein und zum Thema "Kfz-Zulassung"

                                                                  Letzte Aktualisierung: 11.09.2025
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