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    Begriffe mit Z

    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

    Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein)

    Die Zulassungsbescheinigung wird der Fahrzeugbesitzerin/dem Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Zulassung in zweifacher Ausführung ausgestellt:

    • Erster Teil (gelb/rot)
      • Muss immer mitgeführt werden
      • Enthält Daten zu Fahrzeug und Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter und alle behördlichen Auflagen
    • Zweiter Teil (gelb/blau)
      • Sollte beim Typenschein verbleiben

    Scheckkartenzulassungsschein

    Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein.

    Ausführliche Informationen zum Scheckkartenzulassungsschein und zum Thema "Kfz-Zulassung" finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 14.02.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                  Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein)

                                  Die Zulassungsbescheinigung wird der Fahrzeugbesitzerin/dem Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Zulassung in zweifacher Ausführung ausgestellt:

                                  • Erster Teil (gelb/rot)
                                    • Muss immer mitgeführt werden
                                    • Enthält Daten zu Fahrzeug und Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter und alle behördlichen Auflagen
                                  • Zweiter Teil (gelb/blau)
                                    • Sollte beim Typenschein verbleiben

                                  Scheckkartenzulassungsschein

                                  Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein.

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                                    Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein.

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                                                    Begriffe mit Z

                                                    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                    Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein)

                                                    Die Zulassungsbescheinigung wird der Fahrzeugbesitzerin/dem Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Zulassung in zweifacher Ausführung ausgestellt:

                                                    • Erster Teil (gelb/rot)
                                                      • Muss immer mitgeführt werden
                                                      • Enthält Daten zu Fahrzeug und Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter und alle behördlichen Auflagen
                                                    • Zweiter Teil (gelb/blau)
                                                      • Sollte beim Typenschein verbleiben

                                                    Scheckkartenzulassungsschein

                                                    Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein.

                                                    Ausführliche Informationen zum Scheckkartenzulassungsschein und zum Thema "Kfz-Zulassung" finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                    Letzte Aktualisierung: 14.02.2024
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                                                      Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                      Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein)

                                                      Die Zulassungsbescheinigung wird der Fahrzeugbesitzerin/dem Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Zulassung in zweifacher Ausführung ausgestellt:

                                                      • Erster Teil (gelb/rot)
                                                        • Muss immer mitgeführt werden
                                                        • Enthält Daten zu Fahrzeug und Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter und alle behördlichen Auflagen
                                                      • Zweiter Teil (gelb/blau)
                                                        • Sollte beim Typenschein verbleiben

                                                      Scheckkartenzulassungsschein

                                                      Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein.

                                                      Ausführliche Informationen zum Scheckkartenzulassungsschein und zum Thema "Kfz-Zulassung" finden sich auf oesterreich.gv.at.

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                                                        Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                        Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein)

                                                        Die Zulassungsbescheinigung wird der Fahrzeugbesitzerin/dem Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Zulassung in zweifacher Ausführung ausgestellt:

                                                        • Erster Teil (gelb/rot)
                                                          • Muss immer mitgeführt werden
                                                          • Enthält Daten zu Fahrzeug und Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter und alle behördlichen Auflagen
                                                        • Zweiter Teil (gelb/blau)
                                                          • Sollte beim Typenschein verbleiben

                                                        Scheckkartenzulassungsschein

                                                        Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein.

                                                        Ausführliche Informationen zum Scheckkartenzulassungsschein und zum Thema "Kfz-Zulassung" finden sich auf oesterreich.gv.at.

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                                                          Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                          Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein)

                                                          Die Zulassungsbescheinigung wird der Fahrzeugbesitzerin/dem Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Zulassung in zweifacher Ausführung ausgestellt:

                                                          • Erster Teil (gelb/rot)
                                                            • Muss immer mitgeführt werden
                                                            • Enthält Daten zu Fahrzeug und Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter und alle behördlichen Auflagen
                                                          • Zweiter Teil (gelb/blau)
                                                            • Sollte beim Typenschein verbleiben

                                                          Scheckkartenzulassungsschein

                                                          Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein.

                                                          Ausführliche Informationen zum Scheckkartenzulassungsschein und zum Thema "Kfz-Zulassung" finden sich auf oesterreich.gv.at.

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                                                            Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                            Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein)

                                                            Die Zulassungsbescheinigung wird der Fahrzeugbesitzerin/dem Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Zulassung in zweifacher Ausführung ausgestellt:

                                                            • Erster Teil (gelb/rot)
                                                              • Muss immer mitgeführt werden
                                                              • Enthält Daten zu Fahrzeug und Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter und alle behördlichen Auflagen
                                                            • Zweiter Teil (gelb/blau)
                                                              • Sollte beim Typenschein verbleiben

                                                            Scheckkartenzulassungsschein

                                                            Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein.

                                                            Ausführliche Informationen zum Scheckkartenzulassungsschein und zum Thema "Kfz-Zulassung" finden sich auf oesterreich.gv.at.

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                                                              Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein)

                                                              Die Zulassungsbescheinigung wird der Fahrzeugbesitzerin/dem Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Zulassung in zweifacher Ausführung ausgestellt:

                                                              • Erster Teil (gelb/rot)
                                                                • Muss immer mitgeführt werden
                                                                • Enthält Daten zu Fahrzeug und Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter und alle behördlichen Auflagen
                                                              • Zweiter Teil (gelb/blau)
                                                                • Sollte beim Typenschein verbleiben

                                                              Scheckkartenzulassungsschein

                                                              Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein.

                                                              Ausführliche Informationen zum Scheckkartenzulassungsschein und zum Thema "Kfz-Zulassung" finden sich auf oesterreich.gv.at.

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                                                                Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein)

                                                                Die Zulassungsbescheinigung wird der Fahrzeugbesitzerin/dem Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Zulassung in zweifacher Ausführung ausgestellt:

                                                                • Erster Teil (gelb/rot)
                                                                  • Muss immer mitgeführt werden
                                                                  • Enthält Daten zu Fahrzeug und Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter und alle behördlichen Auflagen
                                                                • Zweiter Teil (gelb/blau)
                                                                  • Sollte beim Typenschein verbleiben

                                                                Scheckkartenzulassungsschein

                                                                Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein.

                                                                Ausführliche Informationen zum Scheckkartenzulassungsschein und zum Thema "Kfz-Zulassung" finden sich auf oesterreich.gv.at.

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                                                                  Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                  Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein)

                                                                  Die Zulassungsbescheinigung wird der Fahrzeugbesitzerin/dem Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Zulassung in zweifacher Ausführung ausgestellt:

                                                                  • Erster Teil (gelb/rot)
                                                                    • Muss immer mitgeführt werden
                                                                    • Enthält Daten zu Fahrzeug und Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter und alle behördlichen Auflagen
                                                                  • Zweiter Teil (gelb/blau)
                                                                    • Sollte beim Typenschein verbleiben

                                                                  Scheckkartenzulassungsschein

                                                                  Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein.

                                                                  Ausführliche Informationen zum Scheckkartenzulassungsschein und zum Thema "Kfz-Zulassung" finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 14.02.2024
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion