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    Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein)

    Die Zulassungsbescheinigung wird der Fahrzeugbesitzerin/dem Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Zulassung in zweifacher Ausführung ausgestellt:

    • Erster Teil (gelb/rot)
      • Muss immer mitgeführt werden
      • Enthält Daten zu Fahrzeug und Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter und alle behördlichen Auflagen
    • Zweiter Teil (gelb/blau)
      • Sollte beim Typenschein verbleiben

    Scheckkartenzulassungsschein

    Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein.

    Scheckkartenzulassungsschein und zum Thema "Kfz-Zulassung"

    Letzte Aktualisierung: 20.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein)

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      • Zweiter Teil (gelb/blau)
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                                      • Enthält Daten zu Fahrzeug und Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter und alle behördlichen Auflagen
                                    • Zweiter Teil (gelb/blau)
                                      • Sollte beim Typenschein verbleiben

                                    Scheckkartenzulassungsschein

                                    Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein.

                                    Scheckkartenzulassungsschein und zum Thema "Kfz-Zulassung"

                                    Letzte Aktualisierung: 20.03.2026
                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                      Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein)

                                      Die Zulassungsbescheinigung wird der Fahrzeugbesitzerin/dem Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Zulassung in zweifacher Ausführung ausgestellt:

                                      • Erster Teil (gelb/rot)
                                        • Muss immer mitgeführt werden
                                        • Enthält Daten zu Fahrzeug und Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter und alle behördlichen Auflagen
                                      • Zweiter Teil (gelb/blau)
                                        • Sollte beim Typenschein verbleiben

                                      Scheckkartenzulassungsschein

                                      Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein.

                                      Scheckkartenzulassungsschein und zum Thema "Kfz-Zulassung"

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                                        Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein)

                                        Die Zulassungsbescheinigung wird der Fahrzeugbesitzerin/dem Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Zulassung in zweifacher Ausführung ausgestellt:

                                        • Erster Teil (gelb/rot)
                                          • Muss immer mitgeführt werden
                                          • Enthält Daten zu Fahrzeug und Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter und alle behördlichen Auflagen
                                        • Zweiter Teil (gelb/blau)
                                          • Sollte beim Typenschein verbleiben

                                        Scheckkartenzulassungsschein

                                        Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein.

                                        Scheckkartenzulassungsschein und zum Thema "Kfz-Zulassung"

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                                          Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein)

                                          Die Zulassungsbescheinigung wird der Fahrzeugbesitzerin/dem Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Zulassung in zweifacher Ausführung ausgestellt:

                                          • Erster Teil (gelb/rot)
                                            • Muss immer mitgeführt werden
                                            • Enthält Daten zu Fahrzeug und Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter und alle behördlichen Auflagen
                                          • Zweiter Teil (gelb/blau)
                                            • Sollte beim Typenschein verbleiben

                                          Scheckkartenzulassungsschein

                                          Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein.

                                          Scheckkartenzulassungsschein und zum Thema "Kfz-Zulassung"

                                          Letzte Aktualisierung: 20.03.2026
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                                            Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein)

                                            Die Zulassungsbescheinigung wird der Fahrzeugbesitzerin/dem Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Zulassung in zweifacher Ausführung ausgestellt:

                                            • Erster Teil (gelb/rot)
                                              • Muss immer mitgeführt werden
                                              • Enthält Daten zu Fahrzeug und Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter und alle behördlichen Auflagen
                                            • Zweiter Teil (gelb/blau)
                                              • Sollte beim Typenschein verbleiben

                                            Scheckkartenzulassungsschein

                                            Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein.

                                            Scheckkartenzulassungsschein und zum Thema "Kfz-Zulassung"

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                                              Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein)

                                              Die Zulassungsbescheinigung wird der Fahrzeugbesitzerin/dem Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Zulassung in zweifacher Ausführung ausgestellt:

                                              • Erster Teil (gelb/rot)
                                                • Muss immer mitgeführt werden
                                                • Enthält Daten zu Fahrzeug und Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter und alle behördlichen Auflagen
                                              • Zweiter Teil (gelb/blau)
                                                • Sollte beim Typenschein verbleiben

                                              Scheckkartenzulassungsschein

                                              Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein.

                                              Scheckkartenzulassungsschein und zum Thema "Kfz-Zulassung"

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                                                Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein)

                                                Die Zulassungsbescheinigung wird der Fahrzeugbesitzerin/dem Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Zulassung in zweifacher Ausführung ausgestellt:

                                                • Erster Teil (gelb/rot)
                                                  • Muss immer mitgeführt werden
                                                  • Enthält Daten zu Fahrzeug und Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter und alle behördlichen Auflagen
                                                • Zweiter Teil (gelb/blau)
                                                  • Sollte beim Typenschein verbleiben

                                                Scheckkartenzulassungsschein

                                                Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein.

                                                Scheckkartenzulassungsschein und zum Thema "Kfz-Zulassung"

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                                                  Die Zulassungsbescheinigung wird der Fahrzeugbesitzerin/dem Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Zulassung in zweifacher Ausführung ausgestellt:

                                                  • Erster Teil (gelb/rot)
                                                    • Muss immer mitgeführt werden
                                                    • Enthält Daten zu Fahrzeug und Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter und alle behördlichen Auflagen
                                                  • Zweiter Teil (gelb/blau)
                                                    • Sollte beim Typenschein verbleiben

                                                  Scheckkartenzulassungsschein

                                                  Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein.

                                                  Scheckkartenzulassungsschein und zum Thema "Kfz-Zulassung"

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                                                    Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein)

                                                    Die Zulassungsbescheinigung wird der Fahrzeugbesitzerin/dem Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Zulassung in zweifacher Ausführung ausgestellt:

                                                    • Erster Teil (gelb/rot)
                                                      • Muss immer mitgeführt werden
                                                      • Enthält Daten zu Fahrzeug und Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter und alle behördlichen Auflagen
                                                    • Zweiter Teil (gelb/blau)
                                                      • Sollte beim Typenschein verbleiben

                                                    Scheckkartenzulassungsschein

                                                    Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein.

                                                    Scheckkartenzulassungsschein und zum Thema "Kfz-Zulassung"

                                                    Letzte Aktualisierung: 20.03.2026
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                                                      Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein)

                                                      Die Zulassungsbescheinigung wird der Fahrzeugbesitzerin/dem Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Zulassung in zweifacher Ausführung ausgestellt:

                                                      • Erster Teil (gelb/rot)
                                                        • Muss immer mitgeführt werden
                                                        • Enthält Daten zu Fahrzeug und Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter und alle behördlichen Auflagen
                                                      • Zweiter Teil (gelb/blau)
                                                        • Sollte beim Typenschein verbleiben

                                                      Scheckkartenzulassungsschein

                                                      Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein.

                                                      Scheckkartenzulassungsschein und zum Thema "Kfz-Zulassung"

                                                      Letzte Aktualisierung: 20.03.2026
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                                                        Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein)

                                                        Die Zulassungsbescheinigung wird der Fahrzeugbesitzerin/dem Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Zulassung in zweifacher Ausführung ausgestellt:

                                                        • Erster Teil (gelb/rot)
                                                          • Muss immer mitgeführt werden
                                                          • Enthält Daten zu Fahrzeug und Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter und alle behördlichen Auflagen
                                                        • Zweiter Teil (gelb/blau)
                                                          • Sollte beim Typenschein verbleiben

                                                        Scheckkartenzulassungsschein

                                                        Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein.

                                                        Scheckkartenzulassungsschein und zum Thema "Kfz-Zulassung"

                                                        Letzte Aktualisierung: 20.03.2026
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                          Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein)

                                                          Die Zulassungsbescheinigung wird der Fahrzeugbesitzerin/dem Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Zulassung in zweifacher Ausführung ausgestellt:

                                                          • Erster Teil (gelb/rot)
                                                            • Muss immer mitgeführt werden
                                                            • Enthält Daten zu Fahrzeug und Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter und alle behördlichen Auflagen
                                                          • Zweiter Teil (gelb/blau)
                                                            • Sollte beim Typenschein verbleiben

                                                          Scheckkartenzulassungsschein

                                                          Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein.

                                                          Scheckkartenzulassungsschein und zum Thema "Kfz-Zulassung"

                                                          Letzte Aktualisierung: 20.03.2026
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                                                            Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein)

                                                            Die Zulassungsbescheinigung wird der Fahrzeugbesitzerin/dem Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Zulassung in zweifacher Ausführung ausgestellt:

                                                            • Erster Teil (gelb/rot)
                                                              • Muss immer mitgeführt werden
                                                              • Enthält Daten zu Fahrzeug und Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter und alle behördlichen Auflagen
                                                            • Zweiter Teil (gelb/blau)
                                                              • Sollte beim Typenschein verbleiben

                                                            Scheckkartenzulassungsschein

                                                            Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein.

                                                            Scheckkartenzulassungsschein und zum Thema "Kfz-Zulassung"

                                                            Letzte Aktualisierung: 20.03.2026
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                                                              Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein)

                                                              Die Zulassungsbescheinigung wird der Fahrzeugbesitzerin/dem Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Zulassung in zweifacher Ausführung ausgestellt:

                                                              • Erster Teil (gelb/rot)
                                                                • Muss immer mitgeführt werden
                                                                • Enthält Daten zu Fahrzeug und Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter und alle behördlichen Auflagen
                                                              • Zweiter Teil (gelb/blau)
                                                                • Sollte beim Typenschein verbleiben

                                                              Scheckkartenzulassungsschein

                                                              Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein.

                                                              Scheckkartenzulassungsschein und zum Thema "Kfz-Zulassung"

                                                              Letzte Aktualisierung: 20.03.2026
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                                                                Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein)

                                                                Die Zulassungsbescheinigung wird der Fahrzeugbesitzerin/dem Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Zulassung in zweifacher Ausführung ausgestellt:

                                                                • Erster Teil (gelb/rot)
                                                                  • Muss immer mitgeführt werden
                                                                  • Enthält Daten zu Fahrzeug und Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter und alle behördlichen Auflagen
                                                                • Zweiter Teil (gelb/blau)
                                                                  • Sollte beim Typenschein verbleiben

                                                                Scheckkartenzulassungsschein

                                                                Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein.

                                                                Scheckkartenzulassungsschein und zum Thema "Kfz-Zulassung"

                                                                Letzte Aktualisierung: 20.03.2026
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                                                                  Die Zulassungsbescheinigung wird der Fahrzeugbesitzerin/dem Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Zulassung in zweifacher Ausführung ausgestellt:

                                                                  • Erster Teil (gelb/rot)
                                                                    • Muss immer mitgeführt werden
                                                                    • Enthält Daten zu Fahrzeug und Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter und alle behördlichen Auflagen
                                                                  • Zweiter Teil (gelb/blau)
                                                                    • Sollte beim Typenschein verbleiben

                                                                  Scheckkartenzulassungsschein

                                                                  Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein.

                                                                  Scheckkartenzulassungsschein und zum Thema "Kfz-Zulassung"

                                                                  Letzte Aktualisierung: 20.03.2026
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