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    Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein)

    Die Zulassungsbescheinigung wird der Fahrzeugbesitzerin/dem Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Zulassung in zweifacher Ausführung ausgestellt:

    • Erster Teil (gelb/rot)
      • Muss immer mitgeführt werden
      • Enthält Daten zu Fahrzeug und Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter und alle behördlichen Auflagen
    • Zweiter Teil (gelb/blau)
      • Sollte beim Typenschein verbleiben

    Scheckkartenzulassungsschein

    Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein.

    Ausführliche Informationen zum Scheckkartenzulassungsschein und zum Thema "Kfz-Zulassung" finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 14. Februar 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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      • Muss immer mitgeführt werden
      • Enthält Daten zu Fahrzeug und Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter und alle behördlichen Auflagen
    • Zweiter Teil (gelb/blau)
      • Sollte beim Typenschein verbleiben

    Scheckkartenzulassungsschein

    Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein.

    Ausführliche Informationen zum Scheckkartenzulassungsschein und zum Thema "Kfz-Zulassung" finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 14. Februar 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein)

    Die Zulassungsbescheinigung wird der Fahrzeugbesitzerin/dem Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Zulassung in zweifacher Ausführung ausgestellt:

    • Erster Teil (gelb/rot)
      • Muss immer mitgeführt werden
      • Enthält Daten zu Fahrzeug und Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter und alle behördlichen Auflagen
    • Zweiter Teil (gelb/blau)
      • Sollte beim Typenschein verbleiben

    Scheckkartenzulassungsschein

    Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein.

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    Zulassungsbescheinigung (früher: Zulassungsschein)

    Die Zulassungsbescheinigung wird der Fahrzeugbesitzerin/dem Fahrzeugbesitzer bei der Kfz-Zulassung in zweifacher Ausführung ausgestellt:

    • Erster Teil (gelb/rot)
      • Muss immer mitgeführt werden
      • Enthält Daten zu Fahrzeug und Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter und alle behördlichen Auflagen
    • Zweiter Teil (gelb/blau)
      • Sollte beim Typenschein verbleiben

    Scheckkartenzulassungsschein

    Anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung Teil I kann eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden. Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein.

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    • Zweiter Teil (gelb/blau)
      • Sollte beim Typenschein verbleiben

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