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    Rasenmähen und Ruhezeiten

    Zu welchen Uhrzeiten darf ich in meiner Gemeinde mähen? Welche Ruhezeiten muss ich beachten?

    Allgemeine Informationen

    Wann das Rasenmähen oder andere mit großer Lautstärke verbundene Tätigkeiten erlaubt sind, kann als Angelegenheit der örtlichen Sicherheitspolizei von den Gemeinden geregelt werden. Die Gemeinden können, müssen aber nicht, diesbezüglich ortspolizeiliche Verordnungen erlassen und die Nichtbefolgung der Vorschriften als Verwaltungsübertretung erklären.

    Dementsprechend sind die Rasenmähzeiten und die Ruhezeiten in vielen Gemeinden durch Verordnungen geregelt. In manchen Gemeinden wiederum bestehen keine rechtlichen Regelungen, sondern bloße Empfehlungen an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger. Diese Empfehlungen haben keine rechtliche Wirkung.

    Achtung:

    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden. Oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Nachbarinnen/Nachbarn ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren.

    Informationen zu Ihrer Gemeinde

    Die Rasenmähzeiten und die Ruhezeiten Ihrer Gemeinde finden Sie im Bereich "Leben in der Gemeinde". Um die Informationen abrufen zu können, wählen Sie bitte zunächst Ihr Bundesland aus. Im Anschluss erscheint eine Auflistung jener Gemeinden bzw. Städte, die entsprechende Angaben übermittelt haben. Ist der gesuchte Name in der Liste enthalten, können Sie diese Informationen durch einen Klick auf den Namen der Gemeinde bzw. Stadt abrufen. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit der Informationen.

    Letzte Aktualisierung: 16.07.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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      Zu welchen Uhrzeiten darf ich in meiner Gemeinde mähen? Welche Ruhezeiten muss ich beachten?

      Allgemeine Informationen

      Wann das Rasenmähen oder andere mit großer Lautstärke verbundene Tätigkeiten erlaubt sind, kann als Angelegenheit der örtlichen Sicherheitspolizei von den Gemeinden geregelt werden. Die Gemeinden können, müssen aber nicht, diesbezüglich ortspolizeiliche Verordnungen erlassen und die Nichtbefolgung der Vorschriften als Verwaltungsübertretung erklären.

      Dementsprechend sind die Rasenmähzeiten und die Ruhezeiten in vielen Gemeinden durch Verordnungen geregelt. In manchen Gemeinden wiederum bestehen keine rechtlichen Regelungen, sondern bloße Empfehlungen an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger. Diese Empfehlungen haben keine rechtliche Wirkung.

      Achtung:

      Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden. Oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Nachbarinnen/Nachbarn ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren.

      Informationen zu Ihrer Gemeinde

      Die Rasenmähzeiten und die Ruhezeiten Ihrer Gemeinde finden Sie im Bereich "Leben in der Gemeinde". Um die Informationen abrufen zu können, wählen Sie bitte zunächst Ihr Bundesland aus. Im Anschluss erscheint eine Auflistung jener Gemeinden bzw. Städte, die entsprechende Angaben übermittelt haben. Ist der gesuchte Name in der Liste enthalten, können Sie diese Informationen durch einen Klick auf den Namen der Gemeinde bzw. Stadt abrufen. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit der Informationen.

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        Dementsprechend sind die Rasenmähzeiten und die Ruhezeiten in vielen Gemeinden durch Verordnungen geregelt. In manchen Gemeinden wiederum bestehen keine rechtlichen Regelungen, sondern bloße Empfehlungen an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger. Diese Empfehlungen haben keine rechtliche Wirkung.

        Achtung:

        Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden. Oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Nachbarinnen/Nachbarn ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren.

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        Die Rasenmähzeiten und die Ruhezeiten Ihrer Gemeinde finden Sie im Bereich "Leben in der Gemeinde". Um die Informationen abrufen zu können, wählen Sie bitte zunächst Ihr Bundesland aus. Im Anschluss erscheint eine Auflistung jener Gemeinden bzw. Städte, die entsprechende Angaben übermittelt haben. Ist der gesuchte Name in der Liste enthalten, können Sie diese Informationen durch einen Klick auf den Namen der Gemeinde bzw. Stadt abrufen. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit der Informationen.

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          Achtung:

          Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden. Oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Nachbarinnen/Nachbarn ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren.

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              Dementsprechend sind die Rasenmähzeiten und die Ruhezeiten in vielen Gemeinden durch Verordnungen geregelt. In manchen Gemeinden wiederum bestehen keine rechtlichen Regelungen, sondern bloße Empfehlungen an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger. Diese Empfehlungen haben keine rechtliche Wirkung.

              Achtung:

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                      Dementsprechend sind die Rasenmähzeiten und die Ruhezeiten in vielen Gemeinden durch Verordnungen geregelt. In manchen Gemeinden wiederum bestehen keine rechtlichen Regelungen, sondern bloße Empfehlungen an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger. Diese Empfehlungen haben keine rechtliche Wirkung.

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                        Dementsprechend sind die Rasenmähzeiten und die Ruhezeiten in vielen Gemeinden durch Verordnungen geregelt. In manchen Gemeinden wiederum bestehen keine rechtlichen Regelungen, sondern bloße Empfehlungen an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger. Diese Empfehlungen haben keine rechtliche Wirkung.

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                          Wann das Rasenmähen oder andere mit großer Lautstärke verbundene Tätigkeiten erlaubt sind, kann als Angelegenheit der örtlichen Sicherheitspolizei von den Gemeinden geregelt werden. Die Gemeinden können, müssen aber nicht, diesbezüglich ortspolizeiliche Verordnungen erlassen und die Nichtbefolgung der Vorschriften als Verwaltungsübertretung erklären.

                          Dementsprechend sind die Rasenmähzeiten und die Ruhezeiten in vielen Gemeinden durch Verordnungen geregelt. In manchen Gemeinden wiederum bestehen keine rechtlichen Regelungen, sondern bloße Empfehlungen an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger. Diese Empfehlungen haben keine rechtliche Wirkung.

                          Achtung:

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                              Dementsprechend sind die Rasenmähzeiten und die Ruhezeiten in vielen Gemeinden durch Verordnungen geregelt. In manchen Gemeinden wiederum bestehen keine rechtlichen Regelungen, sondern bloße Empfehlungen an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger. Diese Empfehlungen haben keine rechtliche Wirkung.

                              Achtung:

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                              Informationen zu Ihrer Gemeinde

                              Die Rasenmähzeiten und die Ruhezeiten Ihrer Gemeinde finden Sie im Bereich "Leben in der Gemeinde". Um die Informationen abrufen zu können, wählen Sie bitte zunächst Ihr Bundesland aus. Im Anschluss erscheint eine Auflistung jener Gemeinden bzw. Städte, die entsprechende Angaben übermittelt haben. Ist der gesuchte Name in der Liste enthalten, können Sie diese Informationen durch einen Klick auf den Namen der Gemeinde bzw. Stadt abrufen. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit der Informationen.

                              Letzte Aktualisierung: 16.07.2026
                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                Rasenmähen und Ruhezeiten

                                Zu welchen Uhrzeiten darf ich in meiner Gemeinde mähen? Welche Ruhezeiten muss ich beachten?

                                Allgemeine Informationen

                                Wann das Rasenmähen oder andere mit großer Lautstärke verbundene Tätigkeiten erlaubt sind, kann als Angelegenheit der örtlichen Sicherheitspolizei von den Gemeinden geregelt werden. Die Gemeinden können, müssen aber nicht, diesbezüglich ortspolizeiliche Verordnungen erlassen und die Nichtbefolgung der Vorschriften als Verwaltungsübertretung erklären.

                                Dementsprechend sind die Rasenmähzeiten und die Ruhezeiten in vielen Gemeinden durch Verordnungen geregelt. In manchen Gemeinden wiederum bestehen keine rechtlichen Regelungen, sondern bloße Empfehlungen an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger. Diese Empfehlungen haben keine rechtliche Wirkung.

                                Achtung:

                                Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden. Oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Nachbarinnen/Nachbarn ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren.

                                Informationen zu Ihrer Gemeinde

                                Die Rasenmähzeiten und die Ruhezeiten Ihrer Gemeinde finden Sie im Bereich "Leben in der Gemeinde". Um die Informationen abrufen zu können, wählen Sie bitte zunächst Ihr Bundesland aus. Im Anschluss erscheint eine Auflistung jener Gemeinden bzw. Städte, die entsprechende Angaben übermittelt haben. Ist der gesuchte Name in der Liste enthalten, können Sie diese Informationen durch einen Klick auf den Namen der Gemeinde bzw. Stadt abrufen. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit der Informationen.

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                                  Zu welchen Uhrzeiten darf ich in meiner Gemeinde mähen? Welche Ruhezeiten muss ich beachten?

                                  Allgemeine Informationen

                                  Wann das Rasenmähen oder andere mit großer Lautstärke verbundene Tätigkeiten erlaubt sind, kann als Angelegenheit der örtlichen Sicherheitspolizei von den Gemeinden geregelt werden. Die Gemeinden können, müssen aber nicht, diesbezüglich ortspolizeiliche Verordnungen erlassen und die Nichtbefolgung der Vorschriften als Verwaltungsübertretung erklären.

                                  Dementsprechend sind die Rasenmähzeiten und die Ruhezeiten in vielen Gemeinden durch Verordnungen geregelt. In manchen Gemeinden wiederum bestehen keine rechtlichen Regelungen, sondern bloße Empfehlungen an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger. Diese Empfehlungen haben keine rechtliche Wirkung.

                                  Achtung:

                                  Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden. Oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Nachbarinnen/Nachbarn ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren.

                                  Informationen zu Ihrer Gemeinde

                                  Die Rasenmähzeiten und die Ruhezeiten Ihrer Gemeinde finden Sie im Bereich "Leben in der Gemeinde". Um die Informationen abrufen zu können, wählen Sie bitte zunächst Ihr Bundesland aus. Im Anschluss erscheint eine Auflistung jener Gemeinden bzw. Städte, die entsprechende Angaben übermittelt haben. Ist der gesuchte Name in der Liste enthalten, können Sie diese Informationen durch einen Klick auf den Namen der Gemeinde bzw. Stadt abrufen. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit der Informationen.

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                                    Zu welchen Uhrzeiten darf ich in meiner Gemeinde mähen? Welche Ruhezeiten muss ich beachten?

                                    Allgemeine Informationen

                                    Wann das Rasenmähen oder andere mit großer Lautstärke verbundene Tätigkeiten erlaubt sind, kann als Angelegenheit der örtlichen Sicherheitspolizei von den Gemeinden geregelt werden. Die Gemeinden können, müssen aber nicht, diesbezüglich ortspolizeiliche Verordnungen erlassen und die Nichtbefolgung der Vorschriften als Verwaltungsübertretung erklären.

                                    Dementsprechend sind die Rasenmähzeiten und die Ruhezeiten in vielen Gemeinden durch Verordnungen geregelt. In manchen Gemeinden wiederum bestehen keine rechtlichen Regelungen, sondern bloße Empfehlungen an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger. Diese Empfehlungen haben keine rechtliche Wirkung.

                                    Achtung:

                                    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden. Oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Nachbarinnen/Nachbarn ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren.

                                    Informationen zu Ihrer Gemeinde

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                                      Zu welchen Uhrzeiten darf ich in meiner Gemeinde mähen? Welche Ruhezeiten muss ich beachten?

                                      Allgemeine Informationen

                                      Wann das Rasenmähen oder andere mit großer Lautstärke verbundene Tätigkeiten erlaubt sind, kann als Angelegenheit der örtlichen Sicherheitspolizei von den Gemeinden geregelt werden. Die Gemeinden können, müssen aber nicht, diesbezüglich ortspolizeiliche Verordnungen erlassen und die Nichtbefolgung der Vorschriften als Verwaltungsübertretung erklären.

                                      Dementsprechend sind die Rasenmähzeiten und die Ruhezeiten in vielen Gemeinden durch Verordnungen geregelt. In manchen Gemeinden wiederum bestehen keine rechtlichen Regelungen, sondern bloße Empfehlungen an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger. Diese Empfehlungen haben keine rechtliche Wirkung.

                                      Achtung:

                                      Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden. Oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Nachbarinnen/Nachbarn ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren.

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                                        Zu welchen Uhrzeiten darf ich in meiner Gemeinde mähen? Welche Ruhezeiten muss ich beachten?

                                        Allgemeine Informationen

                                        Wann das Rasenmähen oder andere mit großer Lautstärke verbundene Tätigkeiten erlaubt sind, kann als Angelegenheit der örtlichen Sicherheitspolizei von den Gemeinden geregelt werden. Die Gemeinden können, müssen aber nicht, diesbezüglich ortspolizeiliche Verordnungen erlassen und die Nichtbefolgung der Vorschriften als Verwaltungsübertretung erklären.

                                        Dementsprechend sind die Rasenmähzeiten und die Ruhezeiten in vielen Gemeinden durch Verordnungen geregelt. In manchen Gemeinden wiederum bestehen keine rechtlichen Regelungen, sondern bloße Empfehlungen an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger. Diese Empfehlungen haben keine rechtliche Wirkung.

                                        Achtung:

                                        Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden. Oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Nachbarinnen/Nachbarn ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren.

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                                          Zu welchen Uhrzeiten darf ich in meiner Gemeinde mähen? Welche Ruhezeiten muss ich beachten?

                                          Allgemeine Informationen

                                          Wann das Rasenmähen oder andere mit großer Lautstärke verbundene Tätigkeiten erlaubt sind, kann als Angelegenheit der örtlichen Sicherheitspolizei von den Gemeinden geregelt werden. Die Gemeinden können, müssen aber nicht, diesbezüglich ortspolizeiliche Verordnungen erlassen und die Nichtbefolgung der Vorschriften als Verwaltungsübertretung erklären.

                                          Dementsprechend sind die Rasenmähzeiten und die Ruhezeiten in vielen Gemeinden durch Verordnungen geregelt. In manchen Gemeinden wiederum bestehen keine rechtlichen Regelungen, sondern bloße Empfehlungen an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger. Diese Empfehlungen haben keine rechtliche Wirkung.

                                          Achtung:

                                          Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden. Oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Nachbarinnen/Nachbarn ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren.

                                          Informationen zu Ihrer Gemeinde

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                                            Zu welchen Uhrzeiten darf ich in meiner Gemeinde mähen? Welche Ruhezeiten muss ich beachten?

                                            Allgemeine Informationen

                                            Wann das Rasenmähen oder andere mit großer Lautstärke verbundene Tätigkeiten erlaubt sind, kann als Angelegenheit der örtlichen Sicherheitspolizei von den Gemeinden geregelt werden. Die Gemeinden können, müssen aber nicht, diesbezüglich ortspolizeiliche Verordnungen erlassen und die Nichtbefolgung der Vorschriften als Verwaltungsübertretung erklären.

                                            Dementsprechend sind die Rasenmähzeiten und die Ruhezeiten in vielen Gemeinden durch Verordnungen geregelt. In manchen Gemeinden wiederum bestehen keine rechtlichen Regelungen, sondern bloße Empfehlungen an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger. Diese Empfehlungen haben keine rechtliche Wirkung.

                                            Achtung:

                                            Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden. Oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Nachbarinnen/Nachbarn ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren.

                                            Informationen zu Ihrer Gemeinde

                                            Die Rasenmähzeiten und die Ruhezeiten Ihrer Gemeinde finden Sie im Bereich "Leben in der Gemeinde". Um die Informationen abrufen zu können, wählen Sie bitte zunächst Ihr Bundesland aus. Im Anschluss erscheint eine Auflistung jener Gemeinden bzw. Städte, die entsprechende Angaben übermittelt haben. Ist der gesuchte Name in der Liste enthalten, können Sie diese Informationen durch einen Klick auf den Namen der Gemeinde bzw. Stadt abrufen. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit der Informationen.

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                                              Zu welchen Uhrzeiten darf ich in meiner Gemeinde mähen? Welche Ruhezeiten muss ich beachten?

                                              Allgemeine Informationen

                                              Wann das Rasenmähen oder andere mit großer Lautstärke verbundene Tätigkeiten erlaubt sind, kann als Angelegenheit der örtlichen Sicherheitspolizei von den Gemeinden geregelt werden. Die Gemeinden können, müssen aber nicht, diesbezüglich ortspolizeiliche Verordnungen erlassen und die Nichtbefolgung der Vorschriften als Verwaltungsübertretung erklären.

                                              Dementsprechend sind die Rasenmähzeiten und die Ruhezeiten in vielen Gemeinden durch Verordnungen geregelt. In manchen Gemeinden wiederum bestehen keine rechtlichen Regelungen, sondern bloße Empfehlungen an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger. Diese Empfehlungen haben keine rechtliche Wirkung.

                                              Achtung:

                                              Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden. Oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Nachbarinnen/Nachbarn ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren.

                                              Informationen zu Ihrer Gemeinde

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                                                Zu welchen Uhrzeiten darf ich in meiner Gemeinde mähen? Welche Ruhezeiten muss ich beachten?

                                                Allgemeine Informationen

                                                Wann das Rasenmähen oder andere mit großer Lautstärke verbundene Tätigkeiten erlaubt sind, kann als Angelegenheit der örtlichen Sicherheitspolizei von den Gemeinden geregelt werden. Die Gemeinden können, müssen aber nicht, diesbezüglich ortspolizeiliche Verordnungen erlassen und die Nichtbefolgung der Vorschriften als Verwaltungsübertretung erklären.

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                                                Achtung:

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                                                Informationen zu Ihrer Gemeinde

                                                Die Rasenmähzeiten und die Ruhezeiten Ihrer Gemeinde finden Sie im Bereich "Leben in der Gemeinde". Um die Informationen abrufen zu können, wählen Sie bitte zunächst Ihr Bundesland aus. Im Anschluss erscheint eine Auflistung jener Gemeinden bzw. Städte, die entsprechende Angaben übermittelt haben. Ist der gesuchte Name in der Liste enthalten, können Sie diese Informationen durch einen Klick auf den Namen der Gemeinde bzw. Stadt abrufen. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit der Informationen.

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                                                  Wann das Rasenmähen oder andere mit großer Lautstärke verbundene Tätigkeiten erlaubt sind, kann als Angelegenheit der örtlichen Sicherheitspolizei von den Gemeinden geregelt werden. Die Gemeinden können, müssen aber nicht, diesbezüglich ortspolizeiliche Verordnungen erlassen und die Nichtbefolgung der Vorschriften als Verwaltungsübertretung erklären.

                                                  Dementsprechend sind die Rasenmähzeiten und die Ruhezeiten in vielen Gemeinden durch Verordnungen geregelt. In manchen Gemeinden wiederum bestehen keine rechtlichen Regelungen, sondern bloße Empfehlungen an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger. Diese Empfehlungen haben keine rechtliche Wirkung.

                                                  Achtung:

                                                  Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden. Oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Nachbarinnen/Nachbarn ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren.

                                                  Informationen zu Ihrer Gemeinde

                                                  Die Rasenmähzeiten und die Ruhezeiten Ihrer Gemeinde finden Sie im Bereich "Leben in der Gemeinde". Um die Informationen abrufen zu können, wählen Sie bitte zunächst Ihr Bundesland aus. Im Anschluss erscheint eine Auflistung jener Gemeinden bzw. Städte, die entsprechende Angaben übermittelt haben. Ist der gesuchte Name in der Liste enthalten, können Sie diese Informationen durch einen Klick auf den Namen der Gemeinde bzw. Stadt abrufen. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit der Informationen.

                                                  Letzte Aktualisierung: 16.07.2026
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                    Rasenmähen und Ruhezeiten

                                                    Zu welchen Uhrzeiten darf ich in meiner Gemeinde mähen? Welche Ruhezeiten muss ich beachten?

                                                    Allgemeine Informationen

                                                    Wann das Rasenmähen oder andere mit großer Lautstärke verbundene Tätigkeiten erlaubt sind, kann als Angelegenheit der örtlichen Sicherheitspolizei von den Gemeinden geregelt werden. Die Gemeinden können, müssen aber nicht, diesbezüglich ortspolizeiliche Verordnungen erlassen und die Nichtbefolgung der Vorschriften als Verwaltungsübertretung erklären.

                                                    Dementsprechend sind die Rasenmähzeiten und die Ruhezeiten in vielen Gemeinden durch Verordnungen geregelt. In manchen Gemeinden wiederum bestehen keine rechtlichen Regelungen, sondern bloße Empfehlungen an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger. Diese Empfehlungen haben keine rechtliche Wirkung.

                                                    Achtung:

                                                    Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden. Oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Nachbarinnen/Nachbarn ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren.

                                                    Informationen zu Ihrer Gemeinde

                                                    Die Rasenmähzeiten und die Ruhezeiten Ihrer Gemeinde finden Sie im Bereich "Leben in der Gemeinde". Um die Informationen abrufen zu können, wählen Sie bitte zunächst Ihr Bundesland aus. Im Anschluss erscheint eine Auflistung jener Gemeinden bzw. Städte, die entsprechende Angaben übermittelt haben. Ist der gesuchte Name in der Liste enthalten, können Sie diese Informationen durch einen Klick auf den Namen der Gemeinde bzw. Stadt abrufen. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit der Informationen.

                                                    Letzte Aktualisierung: 16.07.2026
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                                                      Rasenmähen und Ruhezeiten

                                                      Zu welchen Uhrzeiten darf ich in meiner Gemeinde mähen? Welche Ruhezeiten muss ich beachten?

                                                      Allgemeine Informationen

                                                      Wann das Rasenmähen oder andere mit großer Lautstärke verbundene Tätigkeiten erlaubt sind, kann als Angelegenheit der örtlichen Sicherheitspolizei von den Gemeinden geregelt werden. Die Gemeinden können, müssen aber nicht, diesbezüglich ortspolizeiliche Verordnungen erlassen und die Nichtbefolgung der Vorschriften als Verwaltungsübertretung erklären.

                                                      Dementsprechend sind die Rasenmähzeiten und die Ruhezeiten in vielen Gemeinden durch Verordnungen geregelt. In manchen Gemeinden wiederum bestehen keine rechtlichen Regelungen, sondern bloße Empfehlungen an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger. Diese Empfehlungen haben keine rechtliche Wirkung.

                                                      Achtung:

                                                      Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden. Oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Nachbarinnen/Nachbarn ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren.

                                                      Informationen zu Ihrer Gemeinde

                                                      Die Rasenmähzeiten und die Ruhezeiten Ihrer Gemeinde finden Sie im Bereich "Leben in der Gemeinde". Um die Informationen abrufen zu können, wählen Sie bitte zunächst Ihr Bundesland aus. Im Anschluss erscheint eine Auflistung jener Gemeinden bzw. Städte, die entsprechende Angaben übermittelt haben. Ist der gesuchte Name in der Liste enthalten, können Sie diese Informationen durch einen Klick auf den Namen der Gemeinde bzw. Stadt abrufen. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit der Informationen.

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                                                        Rasenmähen und Ruhezeiten

                                                        Zu welchen Uhrzeiten darf ich in meiner Gemeinde mähen? Welche Ruhezeiten muss ich beachten?

                                                        Allgemeine Informationen

                                                        Wann das Rasenmähen oder andere mit großer Lautstärke verbundene Tätigkeiten erlaubt sind, kann als Angelegenheit der örtlichen Sicherheitspolizei von den Gemeinden geregelt werden. Die Gemeinden können, müssen aber nicht, diesbezüglich ortspolizeiliche Verordnungen erlassen und die Nichtbefolgung der Vorschriften als Verwaltungsübertretung erklären.

                                                        Dementsprechend sind die Rasenmähzeiten und die Ruhezeiten in vielen Gemeinden durch Verordnungen geregelt. In manchen Gemeinden wiederum bestehen keine rechtlichen Regelungen, sondern bloße Empfehlungen an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger. Diese Empfehlungen haben keine rechtliche Wirkung.

                                                        Achtung:

                                                        Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden. Oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Nachbarinnen/Nachbarn ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren.

                                                        Informationen zu Ihrer Gemeinde

                                                        Die Rasenmähzeiten und die Ruhezeiten Ihrer Gemeinde finden Sie im Bereich "Leben in der Gemeinde". Um die Informationen abrufen zu können, wählen Sie bitte zunächst Ihr Bundesland aus. Im Anschluss erscheint eine Auflistung jener Gemeinden bzw. Städte, die entsprechende Angaben übermittelt haben. Ist der gesuchte Name in der Liste enthalten, können Sie diese Informationen durch einen Klick auf den Namen der Gemeinde bzw. Stadt abrufen. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit der Informationen.

                                                        Letzte Aktualisierung: 16.07.2026
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                                                          Rasenmähen und Ruhezeiten

                                                          Zu welchen Uhrzeiten darf ich in meiner Gemeinde mähen? Welche Ruhezeiten muss ich beachten?

                                                          Allgemeine Informationen

                                                          Wann das Rasenmähen oder andere mit großer Lautstärke verbundene Tätigkeiten erlaubt sind, kann als Angelegenheit der örtlichen Sicherheitspolizei von den Gemeinden geregelt werden. Die Gemeinden können, müssen aber nicht, diesbezüglich ortspolizeiliche Verordnungen erlassen und die Nichtbefolgung der Vorschriften als Verwaltungsübertretung erklären.

                                                          Dementsprechend sind die Rasenmähzeiten und die Ruhezeiten in vielen Gemeinden durch Verordnungen geregelt. In manchen Gemeinden wiederum bestehen keine rechtlichen Regelungen, sondern bloße Empfehlungen an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger. Diese Empfehlungen haben keine rechtliche Wirkung.

                                                          Achtung:

                                                          Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden. Oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Nachbarinnen/Nachbarn ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren.

                                                          Informationen zu Ihrer Gemeinde

                                                          Die Rasenmähzeiten und die Ruhezeiten Ihrer Gemeinde finden Sie im Bereich "Leben in der Gemeinde". Um die Informationen abrufen zu können, wählen Sie bitte zunächst Ihr Bundesland aus. Im Anschluss erscheint eine Auflistung jener Gemeinden bzw. Städte, die entsprechende Angaben übermittelt haben. Ist der gesuchte Name in der Liste enthalten, können Sie diese Informationen durch einen Klick auf den Namen der Gemeinde bzw. Stadt abrufen. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit der Informationen.

                                                          Letzte Aktualisierung: 16.07.2026
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                                                            Rasenmähen und Ruhezeiten

                                                            Zu welchen Uhrzeiten darf ich in meiner Gemeinde mähen? Welche Ruhezeiten muss ich beachten?

                                                            Allgemeine Informationen

                                                            Wann das Rasenmähen oder andere mit großer Lautstärke verbundene Tätigkeiten erlaubt sind, kann als Angelegenheit der örtlichen Sicherheitspolizei von den Gemeinden geregelt werden. Die Gemeinden können, müssen aber nicht, diesbezüglich ortspolizeiliche Verordnungen erlassen und die Nichtbefolgung der Vorschriften als Verwaltungsübertretung erklären.

                                                            Dementsprechend sind die Rasenmähzeiten und die Ruhezeiten in vielen Gemeinden durch Verordnungen geregelt. In manchen Gemeinden wiederum bestehen keine rechtlichen Regelungen, sondern bloße Empfehlungen an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger. Diese Empfehlungen haben keine rechtliche Wirkung.

                                                            Achtung:

                                                            Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden. Oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Nachbarinnen/Nachbarn ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren.

                                                            Informationen zu Ihrer Gemeinde

                                                            Die Rasenmähzeiten und die Ruhezeiten Ihrer Gemeinde finden Sie im Bereich "Leben in der Gemeinde". Um die Informationen abrufen zu können, wählen Sie bitte zunächst Ihr Bundesland aus. Im Anschluss erscheint eine Auflistung jener Gemeinden bzw. Städte, die entsprechende Angaben übermittelt haben. Ist der gesuchte Name in der Liste enthalten, können Sie diese Informationen durch einen Klick auf den Namen der Gemeinde bzw. Stadt abrufen. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit der Informationen.

                                                            Letzte Aktualisierung: 16.07.2026
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                                                              Rasenmähen und Ruhezeiten

                                                              Zu welchen Uhrzeiten darf ich in meiner Gemeinde mähen? Welche Ruhezeiten muss ich beachten?

                                                              Allgemeine Informationen

                                                              Wann das Rasenmähen oder andere mit großer Lautstärke verbundene Tätigkeiten erlaubt sind, kann als Angelegenheit der örtlichen Sicherheitspolizei von den Gemeinden geregelt werden. Die Gemeinden können, müssen aber nicht, diesbezüglich ortspolizeiliche Verordnungen erlassen und die Nichtbefolgung der Vorschriften als Verwaltungsübertretung erklären.

                                                              Dementsprechend sind die Rasenmähzeiten und die Ruhezeiten in vielen Gemeinden durch Verordnungen geregelt. In manchen Gemeinden wiederum bestehen keine rechtlichen Regelungen, sondern bloße Empfehlungen an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger. Diese Empfehlungen haben keine rechtliche Wirkung.

                                                              Achtung:

                                                              Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden. Oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Nachbarinnen/Nachbarn ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren.

                                                              Informationen zu Ihrer Gemeinde

                                                              Die Rasenmähzeiten und die Ruhezeiten Ihrer Gemeinde finden Sie im Bereich "Leben in der Gemeinde". Um die Informationen abrufen zu können, wählen Sie bitte zunächst Ihr Bundesland aus. Im Anschluss erscheint eine Auflistung jener Gemeinden bzw. Städte, die entsprechende Angaben übermittelt haben. Ist der gesuchte Name in der Liste enthalten, können Sie diese Informationen durch einen Klick auf den Namen der Gemeinde bzw. Stadt abrufen. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit der Informationen.

                                                              Letzte Aktualisierung: 16.07.2026
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                                                                Zu welchen Uhrzeiten darf ich in meiner Gemeinde mähen? Welche Ruhezeiten muss ich beachten?

                                                                Allgemeine Informationen

                                                                Wann das Rasenmähen oder andere mit großer Lautstärke verbundene Tätigkeiten erlaubt sind, kann als Angelegenheit der örtlichen Sicherheitspolizei von den Gemeinden geregelt werden. Die Gemeinden können, müssen aber nicht, diesbezüglich ortspolizeiliche Verordnungen erlassen und die Nichtbefolgung der Vorschriften als Verwaltungsübertretung erklären.

                                                                Dementsprechend sind die Rasenmähzeiten und die Ruhezeiten in vielen Gemeinden durch Verordnungen geregelt. In manchen Gemeinden wiederum bestehen keine rechtlichen Regelungen, sondern bloße Empfehlungen an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger. Diese Empfehlungen haben keine rechtliche Wirkung.

                                                                Achtung:

                                                                Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden. Oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Nachbarinnen/Nachbarn ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren.

                                                                Informationen zu Ihrer Gemeinde

                                                                Die Rasenmähzeiten und die Ruhezeiten Ihrer Gemeinde finden Sie im Bereich "Leben in der Gemeinde". Um die Informationen abrufen zu können, wählen Sie bitte zunächst Ihr Bundesland aus. Im Anschluss erscheint eine Auflistung jener Gemeinden bzw. Städte, die entsprechende Angaben übermittelt haben. Ist der gesuchte Name in der Liste enthalten, können Sie diese Informationen durch einen Klick auf den Namen der Gemeinde bzw. Stadt abrufen. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit der Informationen.

                                                                Letzte Aktualisierung: 16.07.2026
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                                                                  Rasenmähen und Ruhezeiten

                                                                  Zu welchen Uhrzeiten darf ich in meiner Gemeinde mähen? Welche Ruhezeiten muss ich beachten?

                                                                  Allgemeine Informationen

                                                                  Wann das Rasenmähen oder andere mit großer Lautstärke verbundene Tätigkeiten erlaubt sind, kann als Angelegenheit der örtlichen Sicherheitspolizei von den Gemeinden geregelt werden. Die Gemeinden können, müssen aber nicht, diesbezüglich ortspolizeiliche Verordnungen erlassen und die Nichtbefolgung der Vorschriften als Verwaltungsübertretung erklären.

                                                                  Dementsprechend sind die Rasenmähzeiten und die Ruhezeiten in vielen Gemeinden durch Verordnungen geregelt. In manchen Gemeinden wiederum bestehen keine rechtlichen Regelungen, sondern bloße Empfehlungen an die Gemeindebürgerinnen/Gemeindebürger. Diese Empfehlungen haben keine rechtliche Wirkung.

                                                                  Achtung:

                                                                  Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden. Oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Nachbarinnen/Nachbarn ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren.

                                                                  Informationen zu Ihrer Gemeinde

                                                                  Die Rasenmähzeiten und die Ruhezeiten Ihrer Gemeinde finden Sie im Bereich "Leben in der Gemeinde". Um die Informationen abrufen zu können, wählen Sie bitte zunächst Ihr Bundesland aus. Im Anschluss erscheint eine Auflistung jener Gemeinden bzw. Städte, die entsprechende Angaben übermittelt haben. Ist der gesuchte Name in der Liste enthalten, können Sie diese Informationen durch einen Klick auf den Namen der Gemeinde bzw. Stadt abrufen. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit der Informationen.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 16.07.2026
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion