Skip to content
  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at https://www.oesterreich.gv.at/de ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Begutachtungsentwurf: Verbrechensopfergesetz

    Verbrechensopfer – insbesondere vulnerable Gruppen und Angehörige – sollen durch modernisierte Leistungen wirksamer stabilisiert und umfassender geschützt werden.

    • Beginn der Begutachtung: 15. Juni 2026
    • Ende der Begutachtung: 27. Juli 2026
    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

    Ziel

    Modernisierung und Weiterentwicklung des Verbrechensopfergesetzes  

    Inhalt

    • Verdoppelung der pauschalen Schmerzengeldbeträge 

    • Verfahrenserleichterung hinsichtlich Schmerzengeld für besonders vulnerable Gruppen 

    • Verlängerung Antragsfrist für minderjährige Opfer hinsichtlich Schmerzengeld 

    • Ausbau der Krisenintervention unter Entfall der Antragsfrist 

    • Kostenersatz für klinisch-psychologische Behandlungen 

    • Ausweitung Ersatz von Bestattungskosten und Entfall der Antragsfrist 

    • Kostenzuschuss für die Reparatur des Zutrittsbereiches zur Wohnung 

    • Kostenzuschuss für den Austausch der Schließanlage der Wohnung oder der Eingangstür zum Schutz vor Gewalt 

    • Reinigung der Wohnung und des privaten Kraftfahrzeuges von den Verschmutzungen durch einen tätlichen Angriff 

    • Effizientere Verfahrensabwicklung 

    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

    Vor dem Hintergrund des Terroranschlags im Jahr 2020 in Wien und auf Drängen von Opferhilfeorganisationen soll das VOG modernisiert werden, da der alte Leistungskatalog nicht mehr bedarfsgerecht ist.

    Die Reform zielt auf eine umfassendere Unterstützung von Opfern ab, insbesondere von vulnerablen Gruppen wie Minderjährigen bei Sexualdelikten und Angehörigen von Getöteten. Der Fokus liegt auf psychischen Gesundheitsschäden, leichterem Zugang zum Recht und einfacheren und schnelleren Verfahren.

    Die seit dem Jahr 2013 unveränderten Pauschalbeträge für Schmerzengeld sollen verdoppelt werden. Für minderjährige Opfer von Sexualdelikten und nahe Angehörige von Getöteten soll zudem das medizinische Gutachten für den Erhalt von Schmerzengeld entfallen, um das Verfahren opferschonender zu gestalten. Im Bereich der psychischen Versorgung soll die Anzahl finanzierter Kriseninterventionen unter Wegfall einer Antragsfrist erhöht und das Angebot um klinisch-psychologische Hilfen erweitert werden. Der Leistungskatalog soll zudem um Kostenübernahmen für die Tatortreinigung sowie unter gewissen Voraussetzungen für die Reparatur und den Austausch von Schließanlagen ergänzt werden. Schließlich soll auch die Erstattung von Bestattungskosten zugunsten der Betroffenen modifiziert werden.

    Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

    Letzte Aktualisierung: 15.06.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Begutachtungsentwurf: Verbrechensopfergesetz

      Verbrechensopfer – insbesondere vulnerable Gruppen und Angehörige – sollen durch modernisierte Leistungen wirksamer stabilisiert und umfassender geschützt werden.

      • Beginn der Begutachtung: 15. Juni 2026
      • Ende der Begutachtung: 27. Juli 2026
      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

      Ziel

      Modernisierung und Weiterentwicklung des Verbrechensopfergesetzes  

      Inhalt

      • Verdoppelung der pauschalen Schmerzengeldbeträge 

      • Verfahrenserleichterung hinsichtlich Schmerzengeld für besonders vulnerable Gruppen 

      • Verlängerung Antragsfrist für minderjährige Opfer hinsichtlich Schmerzengeld 

      • Ausbau der Krisenintervention unter Entfall der Antragsfrist 

      • Kostenersatz für klinisch-psychologische Behandlungen 

      • Ausweitung Ersatz von Bestattungskosten und Entfall der Antragsfrist 

      • Kostenzuschuss für die Reparatur des Zutrittsbereiches zur Wohnung 

      • Kostenzuschuss für den Austausch der Schließanlage der Wohnung oder der Eingangstür zum Schutz vor Gewalt 

      • Reinigung der Wohnung und des privaten Kraftfahrzeuges von den Verschmutzungen durch einen tätlichen Angriff 

      • Effizientere Verfahrensabwicklung 

      Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

      Vor dem Hintergrund des Terroranschlags im Jahr 2020 in Wien und auf Drängen von Opferhilfeorganisationen soll das VOG modernisiert werden, da der alte Leistungskatalog nicht mehr bedarfsgerecht ist.

      Die Reform zielt auf eine umfassendere Unterstützung von Opfern ab, insbesondere von vulnerablen Gruppen wie Minderjährigen bei Sexualdelikten und Angehörigen von Getöteten. Der Fokus liegt auf psychischen Gesundheitsschäden, leichterem Zugang zum Recht und einfacheren und schnelleren Verfahren.

      Die seit dem Jahr 2013 unveränderten Pauschalbeträge für Schmerzengeld sollen verdoppelt werden. Für minderjährige Opfer von Sexualdelikten und nahe Angehörige von Getöteten soll zudem das medizinische Gutachten für den Erhalt von Schmerzengeld entfallen, um das Verfahren opferschonender zu gestalten. Im Bereich der psychischen Versorgung soll die Anzahl finanzierter Kriseninterventionen unter Wegfall einer Antragsfrist erhöht und das Angebot um klinisch-psychologische Hilfen erweitert werden. Der Leistungskatalog soll zudem um Kostenübernahmen für die Tatortreinigung sowie unter gewissen Voraussetzungen für die Reparatur und den Austausch von Schließanlagen ergänzt werden. Schließlich soll auch die Erstattung von Bestattungskosten zugunsten der Betroffenen modifiziert werden.

      Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

      Letzte Aktualisierung: 15.06.2026
      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

        Begutachtungsentwurf: Verbrechensopfergesetz

        Verbrechensopfer – insbesondere vulnerable Gruppen und Angehörige – sollen durch modernisierte Leistungen wirksamer stabilisiert und umfassender geschützt werden.

        • Beginn der Begutachtung: 15. Juni 2026
        • Ende der Begutachtung: 27. Juli 2026
        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

        Ziel

        Modernisierung und Weiterentwicklung des Verbrechensopfergesetzes  

        Inhalt

        • Verdoppelung der pauschalen Schmerzengeldbeträge 

        • Verfahrenserleichterung hinsichtlich Schmerzengeld für besonders vulnerable Gruppen 

        • Verlängerung Antragsfrist für minderjährige Opfer hinsichtlich Schmerzengeld 

        • Ausbau der Krisenintervention unter Entfall der Antragsfrist 

        • Kostenersatz für klinisch-psychologische Behandlungen 

        • Ausweitung Ersatz von Bestattungskosten und Entfall der Antragsfrist 

        • Kostenzuschuss für die Reparatur des Zutrittsbereiches zur Wohnung 

        • Kostenzuschuss für den Austausch der Schließanlage der Wohnung oder der Eingangstür zum Schutz vor Gewalt 

        • Reinigung der Wohnung und des privaten Kraftfahrzeuges von den Verschmutzungen durch einen tätlichen Angriff 

        • Effizientere Verfahrensabwicklung 

        Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

        Vor dem Hintergrund des Terroranschlags im Jahr 2020 in Wien und auf Drängen von Opferhilfeorganisationen soll das VOG modernisiert werden, da der alte Leistungskatalog nicht mehr bedarfsgerecht ist.

        Die Reform zielt auf eine umfassendere Unterstützung von Opfern ab, insbesondere von vulnerablen Gruppen wie Minderjährigen bei Sexualdelikten und Angehörigen von Getöteten. Der Fokus liegt auf psychischen Gesundheitsschäden, leichterem Zugang zum Recht und einfacheren und schnelleren Verfahren.

        Die seit dem Jahr 2013 unveränderten Pauschalbeträge für Schmerzengeld sollen verdoppelt werden. Für minderjährige Opfer von Sexualdelikten und nahe Angehörige von Getöteten soll zudem das medizinische Gutachten für den Erhalt von Schmerzengeld entfallen, um das Verfahren opferschonender zu gestalten. Im Bereich der psychischen Versorgung soll die Anzahl finanzierter Kriseninterventionen unter Wegfall einer Antragsfrist erhöht und das Angebot um klinisch-psychologische Hilfen erweitert werden. Der Leistungskatalog soll zudem um Kostenübernahmen für die Tatortreinigung sowie unter gewissen Voraussetzungen für die Reparatur und den Austausch von Schließanlagen ergänzt werden. Schließlich soll auch die Erstattung von Bestattungskosten zugunsten der Betroffenen modifiziert werden.

        Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

        Letzte Aktualisierung: 15.06.2026
        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

          Begutachtungsentwurf: Verbrechensopfergesetz

          Verbrechensopfer – insbesondere vulnerable Gruppen und Angehörige – sollen durch modernisierte Leistungen wirksamer stabilisiert und umfassender geschützt werden.

          • Beginn der Begutachtung: 15. Juni 2026
          • Ende der Begutachtung: 27. Juli 2026
          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

          Ziel

          Modernisierung und Weiterentwicklung des Verbrechensopfergesetzes  

          Inhalt

          • Verdoppelung der pauschalen Schmerzengeldbeträge 

          • Verfahrenserleichterung hinsichtlich Schmerzengeld für besonders vulnerable Gruppen 

          • Verlängerung Antragsfrist für minderjährige Opfer hinsichtlich Schmerzengeld 

          • Ausbau der Krisenintervention unter Entfall der Antragsfrist 

          • Kostenersatz für klinisch-psychologische Behandlungen 

          • Ausweitung Ersatz von Bestattungskosten und Entfall der Antragsfrist 

          • Kostenzuschuss für die Reparatur des Zutrittsbereiches zur Wohnung 

          • Kostenzuschuss für den Austausch der Schließanlage der Wohnung oder der Eingangstür zum Schutz vor Gewalt 

          • Reinigung der Wohnung und des privaten Kraftfahrzeuges von den Verschmutzungen durch einen tätlichen Angriff 

          • Effizientere Verfahrensabwicklung 

          Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

          Vor dem Hintergrund des Terroranschlags im Jahr 2020 in Wien und auf Drängen von Opferhilfeorganisationen soll das VOG modernisiert werden, da der alte Leistungskatalog nicht mehr bedarfsgerecht ist.

          Die Reform zielt auf eine umfassendere Unterstützung von Opfern ab, insbesondere von vulnerablen Gruppen wie Minderjährigen bei Sexualdelikten und Angehörigen von Getöteten. Der Fokus liegt auf psychischen Gesundheitsschäden, leichterem Zugang zum Recht und einfacheren und schnelleren Verfahren.

          Die seit dem Jahr 2013 unveränderten Pauschalbeträge für Schmerzengeld sollen verdoppelt werden. Für minderjährige Opfer von Sexualdelikten und nahe Angehörige von Getöteten soll zudem das medizinische Gutachten für den Erhalt von Schmerzengeld entfallen, um das Verfahren opferschonender zu gestalten. Im Bereich der psychischen Versorgung soll die Anzahl finanzierter Kriseninterventionen unter Wegfall einer Antragsfrist erhöht und das Angebot um klinisch-psychologische Hilfen erweitert werden. Der Leistungskatalog soll zudem um Kostenübernahmen für die Tatortreinigung sowie unter gewissen Voraussetzungen für die Reparatur und den Austausch von Schließanlagen ergänzt werden. Schließlich soll auch die Erstattung von Bestattungskosten zugunsten der Betroffenen modifiziert werden.

          Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

          Letzte Aktualisierung: 15.06.2026
          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

            Begutachtungsentwurf: Verbrechensopfergesetz

            Verbrechensopfer – insbesondere vulnerable Gruppen und Angehörige – sollen durch modernisierte Leistungen wirksamer stabilisiert und umfassender geschützt werden.

            • Beginn der Begutachtung: 15. Juni 2026
            • Ende der Begutachtung: 27. Juli 2026
            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

            Ziel

            Modernisierung und Weiterentwicklung des Verbrechensopfergesetzes  

            Inhalt

            • Verdoppelung der pauschalen Schmerzengeldbeträge 

            • Verfahrenserleichterung hinsichtlich Schmerzengeld für besonders vulnerable Gruppen 

            • Verlängerung Antragsfrist für minderjährige Opfer hinsichtlich Schmerzengeld 

            • Ausbau der Krisenintervention unter Entfall der Antragsfrist 

            • Kostenersatz für klinisch-psychologische Behandlungen 

            • Ausweitung Ersatz von Bestattungskosten und Entfall der Antragsfrist 

            • Kostenzuschuss für die Reparatur des Zutrittsbereiches zur Wohnung 

            • Kostenzuschuss für den Austausch der Schließanlage der Wohnung oder der Eingangstür zum Schutz vor Gewalt 

            • Reinigung der Wohnung und des privaten Kraftfahrzeuges von den Verschmutzungen durch einen tätlichen Angriff 

            • Effizientere Verfahrensabwicklung 

            Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

            Vor dem Hintergrund des Terroranschlags im Jahr 2020 in Wien und auf Drängen von Opferhilfeorganisationen soll das VOG modernisiert werden, da der alte Leistungskatalog nicht mehr bedarfsgerecht ist.

            Die Reform zielt auf eine umfassendere Unterstützung von Opfern ab, insbesondere von vulnerablen Gruppen wie Minderjährigen bei Sexualdelikten und Angehörigen von Getöteten. Der Fokus liegt auf psychischen Gesundheitsschäden, leichterem Zugang zum Recht und einfacheren und schnelleren Verfahren.

            Die seit dem Jahr 2013 unveränderten Pauschalbeträge für Schmerzengeld sollen verdoppelt werden. Für minderjährige Opfer von Sexualdelikten und nahe Angehörige von Getöteten soll zudem das medizinische Gutachten für den Erhalt von Schmerzengeld entfallen, um das Verfahren opferschonender zu gestalten. Im Bereich der psychischen Versorgung soll die Anzahl finanzierter Kriseninterventionen unter Wegfall einer Antragsfrist erhöht und das Angebot um klinisch-psychologische Hilfen erweitert werden. Der Leistungskatalog soll zudem um Kostenübernahmen für die Tatortreinigung sowie unter gewissen Voraussetzungen für die Reparatur und den Austausch von Schließanlagen ergänzt werden. Schließlich soll auch die Erstattung von Bestattungskosten zugunsten der Betroffenen modifiziert werden.

            Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

            Letzte Aktualisierung: 15.06.2026
            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

              Begutachtungsentwurf: Verbrechensopfergesetz

              Verbrechensopfer – insbesondere vulnerable Gruppen und Angehörige – sollen durch modernisierte Leistungen wirksamer stabilisiert und umfassender geschützt werden.

              • Beginn der Begutachtung: 15. Juni 2026
              • Ende der Begutachtung: 27. Juli 2026
              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

              Ziel

              Modernisierung und Weiterentwicklung des Verbrechensopfergesetzes  

              Inhalt

              • Verdoppelung der pauschalen Schmerzengeldbeträge 

              • Verfahrenserleichterung hinsichtlich Schmerzengeld für besonders vulnerable Gruppen 

              • Verlängerung Antragsfrist für minderjährige Opfer hinsichtlich Schmerzengeld 

              • Ausbau der Krisenintervention unter Entfall der Antragsfrist 

              • Kostenersatz für klinisch-psychologische Behandlungen 

              • Ausweitung Ersatz von Bestattungskosten und Entfall der Antragsfrist 

              • Kostenzuschuss für die Reparatur des Zutrittsbereiches zur Wohnung 

              • Kostenzuschuss für den Austausch der Schließanlage der Wohnung oder der Eingangstür zum Schutz vor Gewalt 

              • Reinigung der Wohnung und des privaten Kraftfahrzeuges von den Verschmutzungen durch einen tätlichen Angriff 

              • Effizientere Verfahrensabwicklung 

              Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

              Vor dem Hintergrund des Terroranschlags im Jahr 2020 in Wien und auf Drängen von Opferhilfeorganisationen soll das VOG modernisiert werden, da der alte Leistungskatalog nicht mehr bedarfsgerecht ist.

              Die Reform zielt auf eine umfassendere Unterstützung von Opfern ab, insbesondere von vulnerablen Gruppen wie Minderjährigen bei Sexualdelikten und Angehörigen von Getöteten. Der Fokus liegt auf psychischen Gesundheitsschäden, leichterem Zugang zum Recht und einfacheren und schnelleren Verfahren.

              Die seit dem Jahr 2013 unveränderten Pauschalbeträge für Schmerzengeld sollen verdoppelt werden. Für minderjährige Opfer von Sexualdelikten und nahe Angehörige von Getöteten soll zudem das medizinische Gutachten für den Erhalt von Schmerzengeld entfallen, um das Verfahren opferschonender zu gestalten. Im Bereich der psychischen Versorgung soll die Anzahl finanzierter Kriseninterventionen unter Wegfall einer Antragsfrist erhöht und das Angebot um klinisch-psychologische Hilfen erweitert werden. Der Leistungskatalog soll zudem um Kostenübernahmen für die Tatortreinigung sowie unter gewissen Voraussetzungen für die Reparatur und den Austausch von Schließanlagen ergänzt werden. Schließlich soll auch die Erstattung von Bestattungskosten zugunsten der Betroffenen modifiziert werden.

              Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

              Letzte Aktualisierung: 15.06.2026
              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                Begutachtungsentwurf: Verbrechensopfergesetz

                Verbrechensopfer – insbesondere vulnerable Gruppen und Angehörige – sollen durch modernisierte Leistungen wirksamer stabilisiert und umfassender geschützt werden.

                • Beginn der Begutachtung: 15. Juni 2026
                • Ende der Begutachtung: 27. Juli 2026
                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

                Ziel

                Modernisierung und Weiterentwicklung des Verbrechensopfergesetzes  

                Inhalt

                • Verdoppelung der pauschalen Schmerzengeldbeträge 

                • Verfahrenserleichterung hinsichtlich Schmerzengeld für besonders vulnerable Gruppen 

                • Verlängerung Antragsfrist für minderjährige Opfer hinsichtlich Schmerzengeld 

                • Ausbau der Krisenintervention unter Entfall der Antragsfrist 

                • Kostenersatz für klinisch-psychologische Behandlungen 

                • Ausweitung Ersatz von Bestattungskosten und Entfall der Antragsfrist 

                • Kostenzuschuss für die Reparatur des Zutrittsbereiches zur Wohnung 

                • Kostenzuschuss für den Austausch der Schließanlage der Wohnung oder der Eingangstür zum Schutz vor Gewalt 

                • Reinigung der Wohnung und des privaten Kraftfahrzeuges von den Verschmutzungen durch einen tätlichen Angriff 

                • Effizientere Verfahrensabwicklung 

                Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                Vor dem Hintergrund des Terroranschlags im Jahr 2020 in Wien und auf Drängen von Opferhilfeorganisationen soll das VOG modernisiert werden, da der alte Leistungskatalog nicht mehr bedarfsgerecht ist.

                Die Reform zielt auf eine umfassendere Unterstützung von Opfern ab, insbesondere von vulnerablen Gruppen wie Minderjährigen bei Sexualdelikten und Angehörigen von Getöteten. Der Fokus liegt auf psychischen Gesundheitsschäden, leichterem Zugang zum Recht und einfacheren und schnelleren Verfahren.

                Die seit dem Jahr 2013 unveränderten Pauschalbeträge für Schmerzengeld sollen verdoppelt werden. Für minderjährige Opfer von Sexualdelikten und nahe Angehörige von Getöteten soll zudem das medizinische Gutachten für den Erhalt von Schmerzengeld entfallen, um das Verfahren opferschonender zu gestalten. Im Bereich der psychischen Versorgung soll die Anzahl finanzierter Kriseninterventionen unter Wegfall einer Antragsfrist erhöht und das Angebot um klinisch-psychologische Hilfen erweitert werden. Der Leistungskatalog soll zudem um Kostenübernahmen für die Tatortreinigung sowie unter gewissen Voraussetzungen für die Reparatur und den Austausch von Schließanlagen ergänzt werden. Schließlich soll auch die Erstattung von Bestattungskosten zugunsten der Betroffenen modifiziert werden.

                Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                Letzte Aktualisierung: 15.06.2026
                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                  Begutachtungsentwurf: Verbrechensopfergesetz

                  Verbrechensopfer – insbesondere vulnerable Gruppen und Angehörige – sollen durch modernisierte Leistungen wirksamer stabilisiert und umfassender geschützt werden.

                  • Beginn der Begutachtung: 15. Juni 2026
                  • Ende der Begutachtung: 27. Juli 2026
                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

                  Ziel

                  Modernisierung und Weiterentwicklung des Verbrechensopfergesetzes  

                  Inhalt

                  • Verdoppelung der pauschalen Schmerzengeldbeträge 

                  • Verfahrenserleichterung hinsichtlich Schmerzengeld für besonders vulnerable Gruppen 

                  • Verlängerung Antragsfrist für minderjährige Opfer hinsichtlich Schmerzengeld 

                  • Ausbau der Krisenintervention unter Entfall der Antragsfrist 

                  • Kostenersatz für klinisch-psychologische Behandlungen 

                  • Ausweitung Ersatz von Bestattungskosten und Entfall der Antragsfrist 

                  • Kostenzuschuss für die Reparatur des Zutrittsbereiches zur Wohnung 

                  • Kostenzuschuss für den Austausch der Schließanlage der Wohnung oder der Eingangstür zum Schutz vor Gewalt 

                  • Reinigung der Wohnung und des privaten Kraftfahrzeuges von den Verschmutzungen durch einen tätlichen Angriff 

                  • Effizientere Verfahrensabwicklung 

                  Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                  Vor dem Hintergrund des Terroranschlags im Jahr 2020 in Wien und auf Drängen von Opferhilfeorganisationen soll das VOG modernisiert werden, da der alte Leistungskatalog nicht mehr bedarfsgerecht ist.

                  Die Reform zielt auf eine umfassendere Unterstützung von Opfern ab, insbesondere von vulnerablen Gruppen wie Minderjährigen bei Sexualdelikten und Angehörigen von Getöteten. Der Fokus liegt auf psychischen Gesundheitsschäden, leichterem Zugang zum Recht und einfacheren und schnelleren Verfahren.

                  Die seit dem Jahr 2013 unveränderten Pauschalbeträge für Schmerzengeld sollen verdoppelt werden. Für minderjährige Opfer von Sexualdelikten und nahe Angehörige von Getöteten soll zudem das medizinische Gutachten für den Erhalt von Schmerzengeld entfallen, um das Verfahren opferschonender zu gestalten. Im Bereich der psychischen Versorgung soll die Anzahl finanzierter Kriseninterventionen unter Wegfall einer Antragsfrist erhöht und das Angebot um klinisch-psychologische Hilfen erweitert werden. Der Leistungskatalog soll zudem um Kostenübernahmen für die Tatortreinigung sowie unter gewissen Voraussetzungen für die Reparatur und den Austausch von Schließanlagen ergänzt werden. Schließlich soll auch die Erstattung von Bestattungskosten zugunsten der Betroffenen modifiziert werden.

                  Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                  Letzte Aktualisierung: 15.06.2026
                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                    Begutachtungsentwurf: Verbrechensopfergesetz

                    Verbrechensopfer – insbesondere vulnerable Gruppen und Angehörige – sollen durch modernisierte Leistungen wirksamer stabilisiert und umfassender geschützt werden.

                    • Beginn der Begutachtung: 15. Juni 2026
                    • Ende der Begutachtung: 27. Juli 2026
                    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

                    Ziel

                    Modernisierung und Weiterentwicklung des Verbrechensopfergesetzes  

                    Inhalt

                    • Verdoppelung der pauschalen Schmerzengeldbeträge 

                    • Verfahrenserleichterung hinsichtlich Schmerzengeld für besonders vulnerable Gruppen 

                    • Verlängerung Antragsfrist für minderjährige Opfer hinsichtlich Schmerzengeld 

                    • Ausbau der Krisenintervention unter Entfall der Antragsfrist 

                    • Kostenersatz für klinisch-psychologische Behandlungen 

                    • Ausweitung Ersatz von Bestattungskosten und Entfall der Antragsfrist 

                    • Kostenzuschuss für die Reparatur des Zutrittsbereiches zur Wohnung 

                    • Kostenzuschuss für den Austausch der Schließanlage der Wohnung oder der Eingangstür zum Schutz vor Gewalt 

                    • Reinigung der Wohnung und des privaten Kraftfahrzeuges von den Verschmutzungen durch einen tätlichen Angriff 

                    • Effizientere Verfahrensabwicklung 

                    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                    Vor dem Hintergrund des Terroranschlags im Jahr 2020 in Wien und auf Drängen von Opferhilfeorganisationen soll das VOG modernisiert werden, da der alte Leistungskatalog nicht mehr bedarfsgerecht ist.

                    Die Reform zielt auf eine umfassendere Unterstützung von Opfern ab, insbesondere von vulnerablen Gruppen wie Minderjährigen bei Sexualdelikten und Angehörigen von Getöteten. Der Fokus liegt auf psychischen Gesundheitsschäden, leichterem Zugang zum Recht und einfacheren und schnelleren Verfahren.

                    Die seit dem Jahr 2013 unveränderten Pauschalbeträge für Schmerzengeld sollen verdoppelt werden. Für minderjährige Opfer von Sexualdelikten und nahe Angehörige von Getöteten soll zudem das medizinische Gutachten für den Erhalt von Schmerzengeld entfallen, um das Verfahren opferschonender zu gestalten. Im Bereich der psychischen Versorgung soll die Anzahl finanzierter Kriseninterventionen unter Wegfall einer Antragsfrist erhöht und das Angebot um klinisch-psychologische Hilfen erweitert werden. Der Leistungskatalog soll zudem um Kostenübernahmen für die Tatortreinigung sowie unter gewissen Voraussetzungen für die Reparatur und den Austausch von Schließanlagen ergänzt werden. Schließlich soll auch die Erstattung von Bestattungskosten zugunsten der Betroffenen modifiziert werden.

                    Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                    Letzte Aktualisierung: 15.06.2026
                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                      Begutachtungsentwurf: Verbrechensopfergesetz

                      Verbrechensopfer – insbesondere vulnerable Gruppen und Angehörige – sollen durch modernisierte Leistungen wirksamer stabilisiert und umfassender geschützt werden.

                      • Beginn der Begutachtung: 15. Juni 2026
                      • Ende der Begutachtung: 27. Juli 2026
                      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

                      Ziel

                      Modernisierung und Weiterentwicklung des Verbrechensopfergesetzes  

                      Inhalt

                      • Verdoppelung der pauschalen Schmerzengeldbeträge 

                      • Verfahrenserleichterung hinsichtlich Schmerzengeld für besonders vulnerable Gruppen 

                      • Verlängerung Antragsfrist für minderjährige Opfer hinsichtlich Schmerzengeld 

                      • Ausbau der Krisenintervention unter Entfall der Antragsfrist 

                      • Kostenersatz für klinisch-psychologische Behandlungen 

                      • Ausweitung Ersatz von Bestattungskosten und Entfall der Antragsfrist 

                      • Kostenzuschuss für die Reparatur des Zutrittsbereiches zur Wohnung 

                      • Kostenzuschuss für den Austausch der Schließanlage der Wohnung oder der Eingangstür zum Schutz vor Gewalt 

                      • Reinigung der Wohnung und des privaten Kraftfahrzeuges von den Verschmutzungen durch einen tätlichen Angriff 

                      • Effizientere Verfahrensabwicklung 

                      Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                      Vor dem Hintergrund des Terroranschlags im Jahr 2020 in Wien und auf Drängen von Opferhilfeorganisationen soll das VOG modernisiert werden, da der alte Leistungskatalog nicht mehr bedarfsgerecht ist.

                      Die Reform zielt auf eine umfassendere Unterstützung von Opfern ab, insbesondere von vulnerablen Gruppen wie Minderjährigen bei Sexualdelikten und Angehörigen von Getöteten. Der Fokus liegt auf psychischen Gesundheitsschäden, leichterem Zugang zum Recht und einfacheren und schnelleren Verfahren.

                      Die seit dem Jahr 2013 unveränderten Pauschalbeträge für Schmerzengeld sollen verdoppelt werden. Für minderjährige Opfer von Sexualdelikten und nahe Angehörige von Getöteten soll zudem das medizinische Gutachten für den Erhalt von Schmerzengeld entfallen, um das Verfahren opferschonender zu gestalten. Im Bereich der psychischen Versorgung soll die Anzahl finanzierter Kriseninterventionen unter Wegfall einer Antragsfrist erhöht und das Angebot um klinisch-psychologische Hilfen erweitert werden. Der Leistungskatalog soll zudem um Kostenübernahmen für die Tatortreinigung sowie unter gewissen Voraussetzungen für die Reparatur und den Austausch von Schließanlagen ergänzt werden. Schließlich soll auch die Erstattung von Bestattungskosten zugunsten der Betroffenen modifiziert werden.

                      Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                      Letzte Aktualisierung: 15.06.2026
                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                        Begutachtungsentwurf: Verbrechensopfergesetz

                        Verbrechensopfer – insbesondere vulnerable Gruppen und Angehörige – sollen durch modernisierte Leistungen wirksamer stabilisiert und umfassender geschützt werden.

                        • Beginn der Begutachtung: 15. Juni 2026
                        • Ende der Begutachtung: 27. Juli 2026
                        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

                        Ziel

                        Modernisierung und Weiterentwicklung des Verbrechensopfergesetzes  

                        Inhalt

                        • Verdoppelung der pauschalen Schmerzengeldbeträge 

                        • Verfahrenserleichterung hinsichtlich Schmerzengeld für besonders vulnerable Gruppen 

                        • Verlängerung Antragsfrist für minderjährige Opfer hinsichtlich Schmerzengeld 

                        • Ausbau der Krisenintervention unter Entfall der Antragsfrist 

                        • Kostenersatz für klinisch-psychologische Behandlungen 

                        • Ausweitung Ersatz von Bestattungskosten und Entfall der Antragsfrist 

                        • Kostenzuschuss für die Reparatur des Zutrittsbereiches zur Wohnung 

                        • Kostenzuschuss für den Austausch der Schließanlage der Wohnung oder der Eingangstür zum Schutz vor Gewalt 

                        • Reinigung der Wohnung und des privaten Kraftfahrzeuges von den Verschmutzungen durch einen tätlichen Angriff 

                        • Effizientere Verfahrensabwicklung 

                        Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                        Vor dem Hintergrund des Terroranschlags im Jahr 2020 in Wien und auf Drängen von Opferhilfeorganisationen soll das VOG modernisiert werden, da der alte Leistungskatalog nicht mehr bedarfsgerecht ist.

                        Die Reform zielt auf eine umfassendere Unterstützung von Opfern ab, insbesondere von vulnerablen Gruppen wie Minderjährigen bei Sexualdelikten und Angehörigen von Getöteten. Der Fokus liegt auf psychischen Gesundheitsschäden, leichterem Zugang zum Recht und einfacheren und schnelleren Verfahren.

                        Die seit dem Jahr 2013 unveränderten Pauschalbeträge für Schmerzengeld sollen verdoppelt werden. Für minderjährige Opfer von Sexualdelikten und nahe Angehörige von Getöteten soll zudem das medizinische Gutachten für den Erhalt von Schmerzengeld entfallen, um das Verfahren opferschonender zu gestalten. Im Bereich der psychischen Versorgung soll die Anzahl finanzierter Kriseninterventionen unter Wegfall einer Antragsfrist erhöht und das Angebot um klinisch-psychologische Hilfen erweitert werden. Der Leistungskatalog soll zudem um Kostenübernahmen für die Tatortreinigung sowie unter gewissen Voraussetzungen für die Reparatur und den Austausch von Schließanlagen ergänzt werden. Schließlich soll auch die Erstattung von Bestattungskosten zugunsten der Betroffenen modifiziert werden.

                        Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                        Letzte Aktualisierung: 15.06.2026
                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                          Begutachtungsentwurf: Verbrechensopfergesetz

                          Verbrechensopfer – insbesondere vulnerable Gruppen und Angehörige – sollen durch modernisierte Leistungen wirksamer stabilisiert und umfassender geschützt werden.

                          • Beginn der Begutachtung: 15. Juni 2026
                          • Ende der Begutachtung: 27. Juli 2026
                          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

                          Ziel

                          Modernisierung und Weiterentwicklung des Verbrechensopfergesetzes  

                          Inhalt

                          • Verdoppelung der pauschalen Schmerzengeldbeträge 

                          • Verfahrenserleichterung hinsichtlich Schmerzengeld für besonders vulnerable Gruppen 

                          • Verlängerung Antragsfrist für minderjährige Opfer hinsichtlich Schmerzengeld 

                          • Ausbau der Krisenintervention unter Entfall der Antragsfrist 

                          • Kostenersatz für klinisch-psychologische Behandlungen 

                          • Ausweitung Ersatz von Bestattungskosten und Entfall der Antragsfrist 

                          • Kostenzuschuss für die Reparatur des Zutrittsbereiches zur Wohnung 

                          • Kostenzuschuss für den Austausch der Schließanlage der Wohnung oder der Eingangstür zum Schutz vor Gewalt 

                          • Reinigung der Wohnung und des privaten Kraftfahrzeuges von den Verschmutzungen durch einen tätlichen Angriff 

                          • Effizientere Verfahrensabwicklung 

                          Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                          Vor dem Hintergrund des Terroranschlags im Jahr 2020 in Wien und auf Drängen von Opferhilfeorganisationen soll das VOG modernisiert werden, da der alte Leistungskatalog nicht mehr bedarfsgerecht ist.

                          Die Reform zielt auf eine umfassendere Unterstützung von Opfern ab, insbesondere von vulnerablen Gruppen wie Minderjährigen bei Sexualdelikten und Angehörigen von Getöteten. Der Fokus liegt auf psychischen Gesundheitsschäden, leichterem Zugang zum Recht und einfacheren und schnelleren Verfahren.

                          Die seit dem Jahr 2013 unveränderten Pauschalbeträge für Schmerzengeld sollen verdoppelt werden. Für minderjährige Opfer von Sexualdelikten und nahe Angehörige von Getöteten soll zudem das medizinische Gutachten für den Erhalt von Schmerzengeld entfallen, um das Verfahren opferschonender zu gestalten. Im Bereich der psychischen Versorgung soll die Anzahl finanzierter Kriseninterventionen unter Wegfall einer Antragsfrist erhöht und das Angebot um klinisch-psychologische Hilfen erweitert werden. Der Leistungskatalog soll zudem um Kostenübernahmen für die Tatortreinigung sowie unter gewissen Voraussetzungen für die Reparatur und den Austausch von Schließanlagen ergänzt werden. Schließlich soll auch die Erstattung von Bestattungskosten zugunsten der Betroffenen modifiziert werden.

                          Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                          Letzte Aktualisierung: 15.06.2026
                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                            Begutachtungsentwurf: Verbrechensopfergesetz

                            Verbrechensopfer – insbesondere vulnerable Gruppen und Angehörige – sollen durch modernisierte Leistungen wirksamer stabilisiert und umfassender geschützt werden.

                            • Beginn der Begutachtung: 15. Juni 2026
                            • Ende der Begutachtung: 27. Juli 2026
                            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

                            Ziel

                            Modernisierung und Weiterentwicklung des Verbrechensopfergesetzes  

                            Inhalt

                            • Verdoppelung der pauschalen Schmerzengeldbeträge 

                            • Verfahrenserleichterung hinsichtlich Schmerzengeld für besonders vulnerable Gruppen 

                            • Verlängerung Antragsfrist für minderjährige Opfer hinsichtlich Schmerzengeld 

                            • Ausbau der Krisenintervention unter Entfall der Antragsfrist 

                            • Kostenersatz für klinisch-psychologische Behandlungen 

                            • Ausweitung Ersatz von Bestattungskosten und Entfall der Antragsfrist 

                            • Kostenzuschuss für die Reparatur des Zutrittsbereiches zur Wohnung 

                            • Kostenzuschuss für den Austausch der Schließanlage der Wohnung oder der Eingangstür zum Schutz vor Gewalt 

                            • Reinigung der Wohnung und des privaten Kraftfahrzeuges von den Verschmutzungen durch einen tätlichen Angriff 

                            • Effizientere Verfahrensabwicklung 

                            Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                            Vor dem Hintergrund des Terroranschlags im Jahr 2020 in Wien und auf Drängen von Opferhilfeorganisationen soll das VOG modernisiert werden, da der alte Leistungskatalog nicht mehr bedarfsgerecht ist.

                            Die Reform zielt auf eine umfassendere Unterstützung von Opfern ab, insbesondere von vulnerablen Gruppen wie Minderjährigen bei Sexualdelikten und Angehörigen von Getöteten. Der Fokus liegt auf psychischen Gesundheitsschäden, leichterem Zugang zum Recht und einfacheren und schnelleren Verfahren.

                            Die seit dem Jahr 2013 unveränderten Pauschalbeträge für Schmerzengeld sollen verdoppelt werden. Für minderjährige Opfer von Sexualdelikten und nahe Angehörige von Getöteten soll zudem das medizinische Gutachten für den Erhalt von Schmerzengeld entfallen, um das Verfahren opferschonender zu gestalten. Im Bereich der psychischen Versorgung soll die Anzahl finanzierter Kriseninterventionen unter Wegfall einer Antragsfrist erhöht und das Angebot um klinisch-psychologische Hilfen erweitert werden. Der Leistungskatalog soll zudem um Kostenübernahmen für die Tatortreinigung sowie unter gewissen Voraussetzungen für die Reparatur und den Austausch von Schließanlagen ergänzt werden. Schließlich soll auch die Erstattung von Bestattungskosten zugunsten der Betroffenen modifiziert werden.

                            Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                            Letzte Aktualisierung: 15.06.2026
                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                              Begutachtungsentwurf: Verbrechensopfergesetz

                              Verbrechensopfer – insbesondere vulnerable Gruppen und Angehörige – sollen durch modernisierte Leistungen wirksamer stabilisiert und umfassender geschützt werden.

                              • Beginn der Begutachtung: 15. Juni 2026
                              • Ende der Begutachtung: 27. Juli 2026
                              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

                              Ziel

                              Modernisierung und Weiterentwicklung des Verbrechensopfergesetzes  

                              Inhalt

                              • Verdoppelung der pauschalen Schmerzengeldbeträge 

                              • Verfahrenserleichterung hinsichtlich Schmerzengeld für besonders vulnerable Gruppen 

                              • Verlängerung Antragsfrist für minderjährige Opfer hinsichtlich Schmerzengeld 

                              • Ausbau der Krisenintervention unter Entfall der Antragsfrist 

                              • Kostenersatz für klinisch-psychologische Behandlungen 

                              • Ausweitung Ersatz von Bestattungskosten und Entfall der Antragsfrist 

                              • Kostenzuschuss für die Reparatur des Zutrittsbereiches zur Wohnung 

                              • Kostenzuschuss für den Austausch der Schließanlage der Wohnung oder der Eingangstür zum Schutz vor Gewalt 

                              • Reinigung der Wohnung und des privaten Kraftfahrzeuges von den Verschmutzungen durch einen tätlichen Angriff 

                              • Effizientere Verfahrensabwicklung 

                              Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                              Vor dem Hintergrund des Terroranschlags im Jahr 2020 in Wien und auf Drängen von Opferhilfeorganisationen soll das VOG modernisiert werden, da der alte Leistungskatalog nicht mehr bedarfsgerecht ist.

                              Die Reform zielt auf eine umfassendere Unterstützung von Opfern ab, insbesondere von vulnerablen Gruppen wie Minderjährigen bei Sexualdelikten und Angehörigen von Getöteten. Der Fokus liegt auf psychischen Gesundheitsschäden, leichterem Zugang zum Recht und einfacheren und schnelleren Verfahren.

                              Die seit dem Jahr 2013 unveränderten Pauschalbeträge für Schmerzengeld sollen verdoppelt werden. Für minderjährige Opfer von Sexualdelikten und nahe Angehörige von Getöteten soll zudem das medizinische Gutachten für den Erhalt von Schmerzengeld entfallen, um das Verfahren opferschonender zu gestalten. Im Bereich der psychischen Versorgung soll die Anzahl finanzierter Kriseninterventionen unter Wegfall einer Antragsfrist erhöht und das Angebot um klinisch-psychologische Hilfen erweitert werden. Der Leistungskatalog soll zudem um Kostenübernahmen für die Tatortreinigung sowie unter gewissen Voraussetzungen für die Reparatur und den Austausch von Schließanlagen ergänzt werden. Schließlich soll auch die Erstattung von Bestattungskosten zugunsten der Betroffenen modifiziert werden.

                              Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                              Letzte Aktualisierung: 15.06.2026
                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                Begutachtungsentwurf: Verbrechensopfergesetz

                                Verbrechensopfer – insbesondere vulnerable Gruppen und Angehörige – sollen durch modernisierte Leistungen wirksamer stabilisiert und umfassender geschützt werden.

                                • Beginn der Begutachtung: 15. Juni 2026
                                • Ende der Begutachtung: 27. Juli 2026
                                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

                                Ziel

                                Modernisierung und Weiterentwicklung des Verbrechensopfergesetzes  

                                Inhalt

                                • Verdoppelung der pauschalen Schmerzengeldbeträge 

                                • Verfahrenserleichterung hinsichtlich Schmerzengeld für besonders vulnerable Gruppen 

                                • Verlängerung Antragsfrist für minderjährige Opfer hinsichtlich Schmerzengeld 

                                • Ausbau der Krisenintervention unter Entfall der Antragsfrist 

                                • Kostenersatz für klinisch-psychologische Behandlungen 

                                • Ausweitung Ersatz von Bestattungskosten und Entfall der Antragsfrist 

                                • Kostenzuschuss für die Reparatur des Zutrittsbereiches zur Wohnung 

                                • Kostenzuschuss für den Austausch der Schließanlage der Wohnung oder der Eingangstür zum Schutz vor Gewalt 

                                • Reinigung der Wohnung und des privaten Kraftfahrzeuges von den Verschmutzungen durch einen tätlichen Angriff 

                                • Effizientere Verfahrensabwicklung 

                                Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                Vor dem Hintergrund des Terroranschlags im Jahr 2020 in Wien und auf Drängen von Opferhilfeorganisationen soll das VOG modernisiert werden, da der alte Leistungskatalog nicht mehr bedarfsgerecht ist.

                                Die Reform zielt auf eine umfassendere Unterstützung von Opfern ab, insbesondere von vulnerablen Gruppen wie Minderjährigen bei Sexualdelikten und Angehörigen von Getöteten. Der Fokus liegt auf psychischen Gesundheitsschäden, leichterem Zugang zum Recht und einfacheren und schnelleren Verfahren.

                                Die seit dem Jahr 2013 unveränderten Pauschalbeträge für Schmerzengeld sollen verdoppelt werden. Für minderjährige Opfer von Sexualdelikten und nahe Angehörige von Getöteten soll zudem das medizinische Gutachten für den Erhalt von Schmerzengeld entfallen, um das Verfahren opferschonender zu gestalten. Im Bereich der psychischen Versorgung soll die Anzahl finanzierter Kriseninterventionen unter Wegfall einer Antragsfrist erhöht und das Angebot um klinisch-psychologische Hilfen erweitert werden. Der Leistungskatalog soll zudem um Kostenübernahmen für die Tatortreinigung sowie unter gewissen Voraussetzungen für die Reparatur und den Austausch von Schließanlagen ergänzt werden. Schließlich soll auch die Erstattung von Bestattungskosten zugunsten der Betroffenen modifiziert werden.

                                Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                Letzte Aktualisierung: 15.06.2026
                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                  Begutachtungsentwurf: Verbrechensopfergesetz

                                  Verbrechensopfer – insbesondere vulnerable Gruppen und Angehörige – sollen durch modernisierte Leistungen wirksamer stabilisiert und umfassender geschützt werden.

                                  • Beginn der Begutachtung: 15. Juni 2026
                                  • Ende der Begutachtung: 27. Juli 2026
                                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

                                  Ziel

                                  Modernisierung und Weiterentwicklung des Verbrechensopfergesetzes  

                                  Inhalt

                                  • Verdoppelung der pauschalen Schmerzengeldbeträge 

                                  • Verfahrenserleichterung hinsichtlich Schmerzengeld für besonders vulnerable Gruppen 

                                  • Verlängerung Antragsfrist für minderjährige Opfer hinsichtlich Schmerzengeld 

                                  • Ausbau der Krisenintervention unter Entfall der Antragsfrist 

                                  • Kostenersatz für klinisch-psychologische Behandlungen 

                                  • Ausweitung Ersatz von Bestattungskosten und Entfall der Antragsfrist 

                                  • Kostenzuschuss für die Reparatur des Zutrittsbereiches zur Wohnung 

                                  • Kostenzuschuss für den Austausch der Schließanlage der Wohnung oder der Eingangstür zum Schutz vor Gewalt 

                                  • Reinigung der Wohnung und des privaten Kraftfahrzeuges von den Verschmutzungen durch einen tätlichen Angriff 

                                  • Effizientere Verfahrensabwicklung 

                                  Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                  Vor dem Hintergrund des Terroranschlags im Jahr 2020 in Wien und auf Drängen von Opferhilfeorganisationen soll das VOG modernisiert werden, da der alte Leistungskatalog nicht mehr bedarfsgerecht ist.

                                  Die Reform zielt auf eine umfassendere Unterstützung von Opfern ab, insbesondere von vulnerablen Gruppen wie Minderjährigen bei Sexualdelikten und Angehörigen von Getöteten. Der Fokus liegt auf psychischen Gesundheitsschäden, leichterem Zugang zum Recht und einfacheren und schnelleren Verfahren.

                                  Die seit dem Jahr 2013 unveränderten Pauschalbeträge für Schmerzengeld sollen verdoppelt werden. Für minderjährige Opfer von Sexualdelikten und nahe Angehörige von Getöteten soll zudem das medizinische Gutachten für den Erhalt von Schmerzengeld entfallen, um das Verfahren opferschonender zu gestalten. Im Bereich der psychischen Versorgung soll die Anzahl finanzierter Kriseninterventionen unter Wegfall einer Antragsfrist erhöht und das Angebot um klinisch-psychologische Hilfen erweitert werden. Der Leistungskatalog soll zudem um Kostenübernahmen für die Tatortreinigung sowie unter gewissen Voraussetzungen für die Reparatur und den Austausch von Schließanlagen ergänzt werden. Schließlich soll auch die Erstattung von Bestattungskosten zugunsten der Betroffenen modifiziert werden.

                                  Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                  Letzte Aktualisierung: 15.06.2026
                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                    Begutachtungsentwurf: Verbrechensopfergesetz

                                    Verbrechensopfer – insbesondere vulnerable Gruppen und Angehörige – sollen durch modernisierte Leistungen wirksamer stabilisiert und umfassender geschützt werden.

                                    • Beginn der Begutachtung: 15. Juni 2026
                                    • Ende der Begutachtung: 27. Juli 2026
                                    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

                                    Ziel

                                    Modernisierung und Weiterentwicklung des Verbrechensopfergesetzes  

                                    Inhalt

                                    • Verdoppelung der pauschalen Schmerzengeldbeträge 

                                    • Verfahrenserleichterung hinsichtlich Schmerzengeld für besonders vulnerable Gruppen 

                                    • Verlängerung Antragsfrist für minderjährige Opfer hinsichtlich Schmerzengeld 

                                    • Ausbau der Krisenintervention unter Entfall der Antragsfrist 

                                    • Kostenersatz für klinisch-psychologische Behandlungen 

                                    • Ausweitung Ersatz von Bestattungskosten und Entfall der Antragsfrist 

                                    • Kostenzuschuss für die Reparatur des Zutrittsbereiches zur Wohnung 

                                    • Kostenzuschuss für den Austausch der Schließanlage der Wohnung oder der Eingangstür zum Schutz vor Gewalt 

                                    • Reinigung der Wohnung und des privaten Kraftfahrzeuges von den Verschmutzungen durch einen tätlichen Angriff 

                                    • Effizientere Verfahrensabwicklung 

                                    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                    Vor dem Hintergrund des Terroranschlags im Jahr 2020 in Wien und auf Drängen von Opferhilfeorganisationen soll das VOG modernisiert werden, da der alte Leistungskatalog nicht mehr bedarfsgerecht ist.

                                    Die Reform zielt auf eine umfassendere Unterstützung von Opfern ab, insbesondere von vulnerablen Gruppen wie Minderjährigen bei Sexualdelikten und Angehörigen von Getöteten. Der Fokus liegt auf psychischen Gesundheitsschäden, leichterem Zugang zum Recht und einfacheren und schnelleren Verfahren.

                                    Die seit dem Jahr 2013 unveränderten Pauschalbeträge für Schmerzengeld sollen verdoppelt werden. Für minderjährige Opfer von Sexualdelikten und nahe Angehörige von Getöteten soll zudem das medizinische Gutachten für den Erhalt von Schmerzengeld entfallen, um das Verfahren opferschonender zu gestalten. Im Bereich der psychischen Versorgung soll die Anzahl finanzierter Kriseninterventionen unter Wegfall einer Antragsfrist erhöht und das Angebot um klinisch-psychologische Hilfen erweitert werden. Der Leistungskatalog soll zudem um Kostenübernahmen für die Tatortreinigung sowie unter gewissen Voraussetzungen für die Reparatur und den Austausch von Schließanlagen ergänzt werden. Schließlich soll auch die Erstattung von Bestattungskosten zugunsten der Betroffenen modifiziert werden.

                                    Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                    Letzte Aktualisierung: 15.06.2026
                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                      Begutachtungsentwurf: Verbrechensopfergesetz

                                      Verbrechensopfer – insbesondere vulnerable Gruppen und Angehörige – sollen durch modernisierte Leistungen wirksamer stabilisiert und umfassender geschützt werden.

                                      • Beginn der Begutachtung: 15. Juni 2026
                                      • Ende der Begutachtung: 27. Juli 2026
                                      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

                                      Ziel

                                      Modernisierung und Weiterentwicklung des Verbrechensopfergesetzes  

                                      Inhalt

                                      • Verdoppelung der pauschalen Schmerzengeldbeträge 

                                      • Verfahrenserleichterung hinsichtlich Schmerzengeld für besonders vulnerable Gruppen 

                                      • Verlängerung Antragsfrist für minderjährige Opfer hinsichtlich Schmerzengeld 

                                      • Ausbau der Krisenintervention unter Entfall der Antragsfrist 

                                      • Kostenersatz für klinisch-psychologische Behandlungen 

                                      • Ausweitung Ersatz von Bestattungskosten und Entfall der Antragsfrist 

                                      • Kostenzuschuss für die Reparatur des Zutrittsbereiches zur Wohnung 

                                      • Kostenzuschuss für den Austausch der Schließanlage der Wohnung oder der Eingangstür zum Schutz vor Gewalt 

                                      • Reinigung der Wohnung und des privaten Kraftfahrzeuges von den Verschmutzungen durch einen tätlichen Angriff 

                                      • Effizientere Verfahrensabwicklung 

                                      Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                      Vor dem Hintergrund des Terroranschlags im Jahr 2020 in Wien und auf Drängen von Opferhilfeorganisationen soll das VOG modernisiert werden, da der alte Leistungskatalog nicht mehr bedarfsgerecht ist.

                                      Die Reform zielt auf eine umfassendere Unterstützung von Opfern ab, insbesondere von vulnerablen Gruppen wie Minderjährigen bei Sexualdelikten und Angehörigen von Getöteten. Der Fokus liegt auf psychischen Gesundheitsschäden, leichterem Zugang zum Recht und einfacheren und schnelleren Verfahren.

                                      Die seit dem Jahr 2013 unveränderten Pauschalbeträge für Schmerzengeld sollen verdoppelt werden. Für minderjährige Opfer von Sexualdelikten und nahe Angehörige von Getöteten soll zudem das medizinische Gutachten für den Erhalt von Schmerzengeld entfallen, um das Verfahren opferschonender zu gestalten. Im Bereich der psychischen Versorgung soll die Anzahl finanzierter Kriseninterventionen unter Wegfall einer Antragsfrist erhöht und das Angebot um klinisch-psychologische Hilfen erweitert werden. Der Leistungskatalog soll zudem um Kostenübernahmen für die Tatortreinigung sowie unter gewissen Voraussetzungen für die Reparatur und den Austausch von Schließanlagen ergänzt werden. Schließlich soll auch die Erstattung von Bestattungskosten zugunsten der Betroffenen modifiziert werden.

                                      Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                      Letzte Aktualisierung: 15.06.2026
                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                        Begutachtungsentwurf: Verbrechensopfergesetz

                                        Verbrechensopfer – insbesondere vulnerable Gruppen und Angehörige – sollen durch modernisierte Leistungen wirksamer stabilisiert und umfassender geschützt werden.

                                        • Beginn der Begutachtung: 15. Juni 2026
                                        • Ende der Begutachtung: 27. Juli 2026
                                        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

                                        Ziel

                                        Modernisierung und Weiterentwicklung des Verbrechensopfergesetzes  

                                        Inhalt

                                        • Verdoppelung der pauschalen Schmerzengeldbeträge 

                                        • Verfahrenserleichterung hinsichtlich Schmerzengeld für besonders vulnerable Gruppen 

                                        • Verlängerung Antragsfrist für minderjährige Opfer hinsichtlich Schmerzengeld 

                                        • Ausbau der Krisenintervention unter Entfall der Antragsfrist 

                                        • Kostenersatz für klinisch-psychologische Behandlungen 

                                        • Ausweitung Ersatz von Bestattungskosten und Entfall der Antragsfrist 

                                        • Kostenzuschuss für die Reparatur des Zutrittsbereiches zur Wohnung 

                                        • Kostenzuschuss für den Austausch der Schließanlage der Wohnung oder der Eingangstür zum Schutz vor Gewalt 

                                        • Reinigung der Wohnung und des privaten Kraftfahrzeuges von den Verschmutzungen durch einen tätlichen Angriff 

                                        • Effizientere Verfahrensabwicklung 

                                        Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                        Vor dem Hintergrund des Terroranschlags im Jahr 2020 in Wien und auf Drängen von Opferhilfeorganisationen soll das VOG modernisiert werden, da der alte Leistungskatalog nicht mehr bedarfsgerecht ist.

                                        Die Reform zielt auf eine umfassendere Unterstützung von Opfern ab, insbesondere von vulnerablen Gruppen wie Minderjährigen bei Sexualdelikten und Angehörigen von Getöteten. Der Fokus liegt auf psychischen Gesundheitsschäden, leichterem Zugang zum Recht und einfacheren und schnelleren Verfahren.

                                        Die seit dem Jahr 2013 unveränderten Pauschalbeträge für Schmerzengeld sollen verdoppelt werden. Für minderjährige Opfer von Sexualdelikten und nahe Angehörige von Getöteten soll zudem das medizinische Gutachten für den Erhalt von Schmerzengeld entfallen, um das Verfahren opferschonender zu gestalten. Im Bereich der psychischen Versorgung soll die Anzahl finanzierter Kriseninterventionen unter Wegfall einer Antragsfrist erhöht und das Angebot um klinisch-psychologische Hilfen erweitert werden. Der Leistungskatalog soll zudem um Kostenübernahmen für die Tatortreinigung sowie unter gewissen Voraussetzungen für die Reparatur und den Austausch von Schließanlagen ergänzt werden. Schließlich soll auch die Erstattung von Bestattungskosten zugunsten der Betroffenen modifiziert werden.

                                        Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                        Letzte Aktualisierung: 15.06.2026
                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                          Begutachtungsentwurf: Verbrechensopfergesetz

                                          Verbrechensopfer – insbesondere vulnerable Gruppen und Angehörige – sollen durch modernisierte Leistungen wirksamer stabilisiert und umfassender geschützt werden.

                                          • Beginn der Begutachtung: 15. Juni 2026
                                          • Ende der Begutachtung: 27. Juli 2026
                                          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

                                          Ziel

                                          Modernisierung und Weiterentwicklung des Verbrechensopfergesetzes  

                                          Inhalt

                                          • Verdoppelung der pauschalen Schmerzengeldbeträge 

                                          • Verfahrenserleichterung hinsichtlich Schmerzengeld für besonders vulnerable Gruppen 

                                          • Verlängerung Antragsfrist für minderjährige Opfer hinsichtlich Schmerzengeld 

                                          • Ausbau der Krisenintervention unter Entfall der Antragsfrist 

                                          • Kostenersatz für klinisch-psychologische Behandlungen 

                                          • Ausweitung Ersatz von Bestattungskosten und Entfall der Antragsfrist 

                                          • Kostenzuschuss für die Reparatur des Zutrittsbereiches zur Wohnung 

                                          • Kostenzuschuss für den Austausch der Schließanlage der Wohnung oder der Eingangstür zum Schutz vor Gewalt 

                                          • Reinigung der Wohnung und des privaten Kraftfahrzeuges von den Verschmutzungen durch einen tätlichen Angriff 

                                          • Effizientere Verfahrensabwicklung 

                                          Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                          Vor dem Hintergrund des Terroranschlags im Jahr 2020 in Wien und auf Drängen von Opferhilfeorganisationen soll das VOG modernisiert werden, da der alte Leistungskatalog nicht mehr bedarfsgerecht ist.

                                          Die Reform zielt auf eine umfassendere Unterstützung von Opfern ab, insbesondere von vulnerablen Gruppen wie Minderjährigen bei Sexualdelikten und Angehörigen von Getöteten. Der Fokus liegt auf psychischen Gesundheitsschäden, leichterem Zugang zum Recht und einfacheren und schnelleren Verfahren.

                                          Die seit dem Jahr 2013 unveränderten Pauschalbeträge für Schmerzengeld sollen verdoppelt werden. Für minderjährige Opfer von Sexualdelikten und nahe Angehörige von Getöteten soll zudem das medizinische Gutachten für den Erhalt von Schmerzengeld entfallen, um das Verfahren opferschonender zu gestalten. Im Bereich der psychischen Versorgung soll die Anzahl finanzierter Kriseninterventionen unter Wegfall einer Antragsfrist erhöht und das Angebot um klinisch-psychologische Hilfen erweitert werden. Der Leistungskatalog soll zudem um Kostenübernahmen für die Tatortreinigung sowie unter gewissen Voraussetzungen für die Reparatur und den Austausch von Schließanlagen ergänzt werden. Schließlich soll auch die Erstattung von Bestattungskosten zugunsten der Betroffenen modifiziert werden.

                                          Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                          Letzte Aktualisierung: 15.06.2026
                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                            Begutachtungsentwurf: Verbrechensopfergesetz

                                            Verbrechensopfer – insbesondere vulnerable Gruppen und Angehörige – sollen durch modernisierte Leistungen wirksamer stabilisiert und umfassender geschützt werden.

                                            • Beginn der Begutachtung: 15. Juni 2026
                                            • Ende der Begutachtung: 27. Juli 2026
                                            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

                                            Ziel

                                            Modernisierung und Weiterentwicklung des Verbrechensopfergesetzes  

                                            Inhalt

                                            • Verdoppelung der pauschalen Schmerzengeldbeträge 

                                            • Verfahrenserleichterung hinsichtlich Schmerzengeld für besonders vulnerable Gruppen 

                                            • Verlängerung Antragsfrist für minderjährige Opfer hinsichtlich Schmerzengeld 

                                            • Ausbau der Krisenintervention unter Entfall der Antragsfrist 

                                            • Kostenersatz für klinisch-psychologische Behandlungen 

                                            • Ausweitung Ersatz von Bestattungskosten und Entfall der Antragsfrist 

                                            • Kostenzuschuss für die Reparatur des Zutrittsbereiches zur Wohnung 

                                            • Kostenzuschuss für den Austausch der Schließanlage der Wohnung oder der Eingangstür zum Schutz vor Gewalt 

                                            • Reinigung der Wohnung und des privaten Kraftfahrzeuges von den Verschmutzungen durch einen tätlichen Angriff 

                                            • Effizientere Verfahrensabwicklung 

                                            Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                            Vor dem Hintergrund des Terroranschlags im Jahr 2020 in Wien und auf Drängen von Opferhilfeorganisationen soll das VOG modernisiert werden, da der alte Leistungskatalog nicht mehr bedarfsgerecht ist.

                                            Die Reform zielt auf eine umfassendere Unterstützung von Opfern ab, insbesondere von vulnerablen Gruppen wie Minderjährigen bei Sexualdelikten und Angehörigen von Getöteten. Der Fokus liegt auf psychischen Gesundheitsschäden, leichterem Zugang zum Recht und einfacheren und schnelleren Verfahren.

                                            Die seit dem Jahr 2013 unveränderten Pauschalbeträge für Schmerzengeld sollen verdoppelt werden. Für minderjährige Opfer von Sexualdelikten und nahe Angehörige von Getöteten soll zudem das medizinische Gutachten für den Erhalt von Schmerzengeld entfallen, um das Verfahren opferschonender zu gestalten. Im Bereich der psychischen Versorgung soll die Anzahl finanzierter Kriseninterventionen unter Wegfall einer Antragsfrist erhöht und das Angebot um klinisch-psychologische Hilfen erweitert werden. Der Leistungskatalog soll zudem um Kostenübernahmen für die Tatortreinigung sowie unter gewissen Voraussetzungen für die Reparatur und den Austausch von Schließanlagen ergänzt werden. Schließlich soll auch die Erstattung von Bestattungskosten zugunsten der Betroffenen modifiziert werden.

                                            Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                            Letzte Aktualisierung: 15.06.2026
                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                              Begutachtungsentwurf: Verbrechensopfergesetz

                                              Verbrechensopfer – insbesondere vulnerable Gruppen und Angehörige – sollen durch modernisierte Leistungen wirksamer stabilisiert und umfassender geschützt werden.

                                              • Beginn der Begutachtung: 15. Juni 2026
                                              • Ende der Begutachtung: 27. Juli 2026
                                              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

                                              Ziel

                                              Modernisierung und Weiterentwicklung des Verbrechensopfergesetzes  

                                              Inhalt

                                              • Verdoppelung der pauschalen Schmerzengeldbeträge 

                                              • Verfahrenserleichterung hinsichtlich Schmerzengeld für besonders vulnerable Gruppen 

                                              • Verlängerung Antragsfrist für minderjährige Opfer hinsichtlich Schmerzengeld 

                                              • Ausbau der Krisenintervention unter Entfall der Antragsfrist 

                                              • Kostenersatz für klinisch-psychologische Behandlungen 

                                              • Ausweitung Ersatz von Bestattungskosten und Entfall der Antragsfrist 

                                              • Kostenzuschuss für die Reparatur des Zutrittsbereiches zur Wohnung 

                                              • Kostenzuschuss für den Austausch der Schließanlage der Wohnung oder der Eingangstür zum Schutz vor Gewalt 

                                              • Reinigung der Wohnung und des privaten Kraftfahrzeuges von den Verschmutzungen durch einen tätlichen Angriff 

                                              • Effizientere Verfahrensabwicklung 

                                              Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                              Vor dem Hintergrund des Terroranschlags im Jahr 2020 in Wien und auf Drängen von Opferhilfeorganisationen soll das VOG modernisiert werden, da der alte Leistungskatalog nicht mehr bedarfsgerecht ist.

                                              Die Reform zielt auf eine umfassendere Unterstützung von Opfern ab, insbesondere von vulnerablen Gruppen wie Minderjährigen bei Sexualdelikten und Angehörigen von Getöteten. Der Fokus liegt auf psychischen Gesundheitsschäden, leichterem Zugang zum Recht und einfacheren und schnelleren Verfahren.

                                              Die seit dem Jahr 2013 unveränderten Pauschalbeträge für Schmerzengeld sollen verdoppelt werden. Für minderjährige Opfer von Sexualdelikten und nahe Angehörige von Getöteten soll zudem das medizinische Gutachten für den Erhalt von Schmerzengeld entfallen, um das Verfahren opferschonender zu gestalten. Im Bereich der psychischen Versorgung soll die Anzahl finanzierter Kriseninterventionen unter Wegfall einer Antragsfrist erhöht und das Angebot um klinisch-psychologische Hilfen erweitert werden. Der Leistungskatalog soll zudem um Kostenübernahmen für die Tatortreinigung sowie unter gewissen Voraussetzungen für die Reparatur und den Austausch von Schließanlagen ergänzt werden. Schließlich soll auch die Erstattung von Bestattungskosten zugunsten der Betroffenen modifiziert werden.

                                              Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                              Letzte Aktualisierung: 15.06.2026
                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                Begutachtungsentwurf: Verbrechensopfergesetz

                                                Verbrechensopfer – insbesondere vulnerable Gruppen und Angehörige – sollen durch modernisierte Leistungen wirksamer stabilisiert und umfassender geschützt werden.

                                                • Beginn der Begutachtung: 15. Juni 2026
                                                • Ende der Begutachtung: 27. Juli 2026
                                                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

                                                Ziel

                                                Modernisierung und Weiterentwicklung des Verbrechensopfergesetzes  

                                                Inhalt

                                                • Verdoppelung der pauschalen Schmerzengeldbeträge 

                                                • Verfahrenserleichterung hinsichtlich Schmerzengeld für besonders vulnerable Gruppen 

                                                • Verlängerung Antragsfrist für minderjährige Opfer hinsichtlich Schmerzengeld 

                                                • Ausbau der Krisenintervention unter Entfall der Antragsfrist 

                                                • Kostenersatz für klinisch-psychologische Behandlungen 

                                                • Ausweitung Ersatz von Bestattungskosten und Entfall der Antragsfrist 

                                                • Kostenzuschuss für die Reparatur des Zutrittsbereiches zur Wohnung 

                                                • Kostenzuschuss für den Austausch der Schließanlage der Wohnung oder der Eingangstür zum Schutz vor Gewalt 

                                                • Reinigung der Wohnung und des privaten Kraftfahrzeuges von den Verschmutzungen durch einen tätlichen Angriff 

                                                • Effizientere Verfahrensabwicklung 

                                                Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                Vor dem Hintergrund des Terroranschlags im Jahr 2020 in Wien und auf Drängen von Opferhilfeorganisationen soll das VOG modernisiert werden, da der alte Leistungskatalog nicht mehr bedarfsgerecht ist.

                                                Die Reform zielt auf eine umfassendere Unterstützung von Opfern ab, insbesondere von vulnerablen Gruppen wie Minderjährigen bei Sexualdelikten und Angehörigen von Getöteten. Der Fokus liegt auf psychischen Gesundheitsschäden, leichterem Zugang zum Recht und einfacheren und schnelleren Verfahren.

                                                Die seit dem Jahr 2013 unveränderten Pauschalbeträge für Schmerzengeld sollen verdoppelt werden. Für minderjährige Opfer von Sexualdelikten und nahe Angehörige von Getöteten soll zudem das medizinische Gutachten für den Erhalt von Schmerzengeld entfallen, um das Verfahren opferschonender zu gestalten. Im Bereich der psychischen Versorgung soll die Anzahl finanzierter Kriseninterventionen unter Wegfall einer Antragsfrist erhöht und das Angebot um klinisch-psychologische Hilfen erweitert werden. Der Leistungskatalog soll zudem um Kostenübernahmen für die Tatortreinigung sowie unter gewissen Voraussetzungen für die Reparatur und den Austausch von Schließanlagen ergänzt werden. Schließlich soll auch die Erstattung von Bestattungskosten zugunsten der Betroffenen modifiziert werden.

                                                Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                Letzte Aktualisierung: 15.06.2026
                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                  Begutachtungsentwurf: Verbrechensopfergesetz

                                                  Verbrechensopfer – insbesondere vulnerable Gruppen und Angehörige – sollen durch modernisierte Leistungen wirksamer stabilisiert und umfassender geschützt werden.

                                                  • Beginn der Begutachtung: 15. Juni 2026
                                                  • Ende der Begutachtung: 27. Juli 2026
                                                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

                                                  Ziel

                                                  Modernisierung und Weiterentwicklung des Verbrechensopfergesetzes  

                                                  Inhalt

                                                  • Verdoppelung der pauschalen Schmerzengeldbeträge 

                                                  • Verfahrenserleichterung hinsichtlich Schmerzengeld für besonders vulnerable Gruppen 

                                                  • Verlängerung Antragsfrist für minderjährige Opfer hinsichtlich Schmerzengeld 

                                                  • Ausbau der Krisenintervention unter Entfall der Antragsfrist 

                                                  • Kostenersatz für klinisch-psychologische Behandlungen 

                                                  • Ausweitung Ersatz von Bestattungskosten und Entfall der Antragsfrist 

                                                  • Kostenzuschuss für die Reparatur des Zutrittsbereiches zur Wohnung 

                                                  • Kostenzuschuss für den Austausch der Schließanlage der Wohnung oder der Eingangstür zum Schutz vor Gewalt 

                                                  • Reinigung der Wohnung und des privaten Kraftfahrzeuges von den Verschmutzungen durch einen tätlichen Angriff 

                                                  • Effizientere Verfahrensabwicklung 

                                                  Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                  Vor dem Hintergrund des Terroranschlags im Jahr 2020 in Wien und auf Drängen von Opferhilfeorganisationen soll das VOG modernisiert werden, da der alte Leistungskatalog nicht mehr bedarfsgerecht ist.

                                                  Die Reform zielt auf eine umfassendere Unterstützung von Opfern ab, insbesondere von vulnerablen Gruppen wie Minderjährigen bei Sexualdelikten und Angehörigen von Getöteten. Der Fokus liegt auf psychischen Gesundheitsschäden, leichterem Zugang zum Recht und einfacheren und schnelleren Verfahren.

                                                  Die seit dem Jahr 2013 unveränderten Pauschalbeträge für Schmerzengeld sollen verdoppelt werden. Für minderjährige Opfer von Sexualdelikten und nahe Angehörige von Getöteten soll zudem das medizinische Gutachten für den Erhalt von Schmerzengeld entfallen, um das Verfahren opferschonender zu gestalten. Im Bereich der psychischen Versorgung soll die Anzahl finanzierter Kriseninterventionen unter Wegfall einer Antragsfrist erhöht und das Angebot um klinisch-psychologische Hilfen erweitert werden. Der Leistungskatalog soll zudem um Kostenübernahmen für die Tatortreinigung sowie unter gewissen Voraussetzungen für die Reparatur und den Austausch von Schließanlagen ergänzt werden. Schließlich soll auch die Erstattung von Bestattungskosten zugunsten der Betroffenen modifiziert werden.

                                                  Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                  Letzte Aktualisierung: 15.06.2026
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                    Begutachtungsentwurf: Verbrechensopfergesetz

                                                    Verbrechensopfer – insbesondere vulnerable Gruppen und Angehörige – sollen durch modernisierte Leistungen wirksamer stabilisiert und umfassender geschützt werden.

                                                    • Beginn der Begutachtung: 15. Juni 2026
                                                    • Ende der Begutachtung: 27. Juli 2026
                                                    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

                                                    Ziel

                                                    Modernisierung und Weiterentwicklung des Verbrechensopfergesetzes  

                                                    Inhalt

                                                    • Verdoppelung der pauschalen Schmerzengeldbeträge 

                                                    • Verfahrenserleichterung hinsichtlich Schmerzengeld für besonders vulnerable Gruppen 

                                                    • Verlängerung Antragsfrist für minderjährige Opfer hinsichtlich Schmerzengeld 

                                                    • Ausbau der Krisenintervention unter Entfall der Antragsfrist 

                                                    • Kostenersatz für klinisch-psychologische Behandlungen 

                                                    • Ausweitung Ersatz von Bestattungskosten und Entfall der Antragsfrist 

                                                    • Kostenzuschuss für die Reparatur des Zutrittsbereiches zur Wohnung 

                                                    • Kostenzuschuss für den Austausch der Schließanlage der Wohnung oder der Eingangstür zum Schutz vor Gewalt 

                                                    • Reinigung der Wohnung und des privaten Kraftfahrzeuges von den Verschmutzungen durch einen tätlichen Angriff 

                                                    • Effizientere Verfahrensabwicklung 

                                                    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                    Vor dem Hintergrund des Terroranschlags im Jahr 2020 in Wien und auf Drängen von Opferhilfeorganisationen soll das VOG modernisiert werden, da der alte Leistungskatalog nicht mehr bedarfsgerecht ist.

                                                    Die Reform zielt auf eine umfassendere Unterstützung von Opfern ab, insbesondere von vulnerablen Gruppen wie Minderjährigen bei Sexualdelikten und Angehörigen von Getöteten. Der Fokus liegt auf psychischen Gesundheitsschäden, leichterem Zugang zum Recht und einfacheren und schnelleren Verfahren.

                                                    Die seit dem Jahr 2013 unveränderten Pauschalbeträge für Schmerzengeld sollen verdoppelt werden. Für minderjährige Opfer von Sexualdelikten und nahe Angehörige von Getöteten soll zudem das medizinische Gutachten für den Erhalt von Schmerzengeld entfallen, um das Verfahren opferschonender zu gestalten. Im Bereich der psychischen Versorgung soll die Anzahl finanzierter Kriseninterventionen unter Wegfall einer Antragsfrist erhöht und das Angebot um klinisch-psychologische Hilfen erweitert werden. Der Leistungskatalog soll zudem um Kostenübernahmen für die Tatortreinigung sowie unter gewissen Voraussetzungen für die Reparatur und den Austausch von Schließanlagen ergänzt werden. Schließlich soll auch die Erstattung von Bestattungskosten zugunsten der Betroffenen modifiziert werden.

                                                    Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                    Letzte Aktualisierung: 15.06.2026
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                      Begutachtungsentwurf: Verbrechensopfergesetz

                                                      Verbrechensopfer – insbesondere vulnerable Gruppen und Angehörige – sollen durch modernisierte Leistungen wirksamer stabilisiert und umfassender geschützt werden.

                                                      • Beginn der Begutachtung: 15. Juni 2026
                                                      • Ende der Begutachtung: 27. Juli 2026
                                                      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

                                                      Ziel

                                                      Modernisierung und Weiterentwicklung des Verbrechensopfergesetzes  

                                                      Inhalt

                                                      • Verdoppelung der pauschalen Schmerzengeldbeträge 

                                                      • Verfahrenserleichterung hinsichtlich Schmerzengeld für besonders vulnerable Gruppen 

                                                      • Verlängerung Antragsfrist für minderjährige Opfer hinsichtlich Schmerzengeld 

                                                      • Ausbau der Krisenintervention unter Entfall der Antragsfrist 

                                                      • Kostenersatz für klinisch-psychologische Behandlungen 

                                                      • Ausweitung Ersatz von Bestattungskosten und Entfall der Antragsfrist 

                                                      • Kostenzuschuss für die Reparatur des Zutrittsbereiches zur Wohnung 

                                                      • Kostenzuschuss für den Austausch der Schließanlage der Wohnung oder der Eingangstür zum Schutz vor Gewalt 

                                                      • Reinigung der Wohnung und des privaten Kraftfahrzeuges von den Verschmutzungen durch einen tätlichen Angriff 

                                                      • Effizientere Verfahrensabwicklung 

                                                      Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                      Vor dem Hintergrund des Terroranschlags im Jahr 2020 in Wien und auf Drängen von Opferhilfeorganisationen soll das VOG modernisiert werden, da der alte Leistungskatalog nicht mehr bedarfsgerecht ist.

                                                      Die Reform zielt auf eine umfassendere Unterstützung von Opfern ab, insbesondere von vulnerablen Gruppen wie Minderjährigen bei Sexualdelikten und Angehörigen von Getöteten. Der Fokus liegt auf psychischen Gesundheitsschäden, leichterem Zugang zum Recht und einfacheren und schnelleren Verfahren.

                                                      Die seit dem Jahr 2013 unveränderten Pauschalbeträge für Schmerzengeld sollen verdoppelt werden. Für minderjährige Opfer von Sexualdelikten und nahe Angehörige von Getöteten soll zudem das medizinische Gutachten für den Erhalt von Schmerzengeld entfallen, um das Verfahren opferschonender zu gestalten. Im Bereich der psychischen Versorgung soll die Anzahl finanzierter Kriseninterventionen unter Wegfall einer Antragsfrist erhöht und das Angebot um klinisch-psychologische Hilfen erweitert werden. Der Leistungskatalog soll zudem um Kostenübernahmen für die Tatortreinigung sowie unter gewissen Voraussetzungen für die Reparatur und den Austausch von Schließanlagen ergänzt werden. Schließlich soll auch die Erstattung von Bestattungskosten zugunsten der Betroffenen modifiziert werden.

                                                      Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                      Letzte Aktualisierung: 15.06.2026
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                        Begutachtungsentwurf: Verbrechensopfergesetz

                                                        Verbrechensopfer – insbesondere vulnerable Gruppen und Angehörige – sollen durch modernisierte Leistungen wirksamer stabilisiert und umfassender geschützt werden.

                                                        • Beginn der Begutachtung: 15. Juni 2026
                                                        • Ende der Begutachtung: 27. Juli 2026
                                                        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

                                                        Ziel

                                                        Modernisierung und Weiterentwicklung des Verbrechensopfergesetzes  

                                                        Inhalt

                                                        • Verdoppelung der pauschalen Schmerzengeldbeträge 

                                                        • Verfahrenserleichterung hinsichtlich Schmerzengeld für besonders vulnerable Gruppen 

                                                        • Verlängerung Antragsfrist für minderjährige Opfer hinsichtlich Schmerzengeld 

                                                        • Ausbau der Krisenintervention unter Entfall der Antragsfrist 

                                                        • Kostenersatz für klinisch-psychologische Behandlungen 

                                                        • Ausweitung Ersatz von Bestattungskosten und Entfall der Antragsfrist 

                                                        • Kostenzuschuss für die Reparatur des Zutrittsbereiches zur Wohnung 

                                                        • Kostenzuschuss für den Austausch der Schließanlage der Wohnung oder der Eingangstür zum Schutz vor Gewalt 

                                                        • Reinigung der Wohnung und des privaten Kraftfahrzeuges von den Verschmutzungen durch einen tätlichen Angriff 

                                                        • Effizientere Verfahrensabwicklung 

                                                        Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                        Vor dem Hintergrund des Terroranschlags im Jahr 2020 in Wien und auf Drängen von Opferhilfeorganisationen soll das VOG modernisiert werden, da der alte Leistungskatalog nicht mehr bedarfsgerecht ist.

                                                        Die Reform zielt auf eine umfassendere Unterstützung von Opfern ab, insbesondere von vulnerablen Gruppen wie Minderjährigen bei Sexualdelikten und Angehörigen von Getöteten. Der Fokus liegt auf psychischen Gesundheitsschäden, leichterem Zugang zum Recht und einfacheren und schnelleren Verfahren.

                                                        Die seit dem Jahr 2013 unveränderten Pauschalbeträge für Schmerzengeld sollen verdoppelt werden. Für minderjährige Opfer von Sexualdelikten und nahe Angehörige von Getöteten soll zudem das medizinische Gutachten für den Erhalt von Schmerzengeld entfallen, um das Verfahren opferschonender zu gestalten. Im Bereich der psychischen Versorgung soll die Anzahl finanzierter Kriseninterventionen unter Wegfall einer Antragsfrist erhöht und das Angebot um klinisch-psychologische Hilfen erweitert werden. Der Leistungskatalog soll zudem um Kostenübernahmen für die Tatortreinigung sowie unter gewissen Voraussetzungen für die Reparatur und den Austausch von Schließanlagen ergänzt werden. Schließlich soll auch die Erstattung von Bestattungskosten zugunsten der Betroffenen modifiziert werden.

                                                        Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                        Letzte Aktualisierung: 15.06.2026
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                          Begutachtungsentwurf: Verbrechensopfergesetz

                                                          Verbrechensopfer – insbesondere vulnerable Gruppen und Angehörige – sollen durch modernisierte Leistungen wirksamer stabilisiert und umfassender geschützt werden.

                                                          • Beginn der Begutachtung: 15. Juni 2026
                                                          • Ende der Begutachtung: 27. Juli 2026
                                                          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

                                                          Ziel

                                                          Modernisierung und Weiterentwicklung des Verbrechensopfergesetzes  

                                                          Inhalt

                                                          • Verdoppelung der pauschalen Schmerzengeldbeträge 

                                                          • Verfahrenserleichterung hinsichtlich Schmerzengeld für besonders vulnerable Gruppen 

                                                          • Verlängerung Antragsfrist für minderjährige Opfer hinsichtlich Schmerzengeld 

                                                          • Ausbau der Krisenintervention unter Entfall der Antragsfrist 

                                                          • Kostenersatz für klinisch-psychologische Behandlungen 

                                                          • Ausweitung Ersatz von Bestattungskosten und Entfall der Antragsfrist 

                                                          • Kostenzuschuss für die Reparatur des Zutrittsbereiches zur Wohnung 

                                                          • Kostenzuschuss für den Austausch der Schließanlage der Wohnung oder der Eingangstür zum Schutz vor Gewalt 

                                                          • Reinigung der Wohnung und des privaten Kraftfahrzeuges von den Verschmutzungen durch einen tätlichen Angriff 

                                                          • Effizientere Verfahrensabwicklung 

                                                          Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                          Vor dem Hintergrund des Terroranschlags im Jahr 2020 in Wien und auf Drängen von Opferhilfeorganisationen soll das VOG modernisiert werden, da der alte Leistungskatalog nicht mehr bedarfsgerecht ist.

                                                          Die Reform zielt auf eine umfassendere Unterstützung von Opfern ab, insbesondere von vulnerablen Gruppen wie Minderjährigen bei Sexualdelikten und Angehörigen von Getöteten. Der Fokus liegt auf psychischen Gesundheitsschäden, leichterem Zugang zum Recht und einfacheren und schnelleren Verfahren.

                                                          Die seit dem Jahr 2013 unveränderten Pauschalbeträge für Schmerzengeld sollen verdoppelt werden. Für minderjährige Opfer von Sexualdelikten und nahe Angehörige von Getöteten soll zudem das medizinische Gutachten für den Erhalt von Schmerzengeld entfallen, um das Verfahren opferschonender zu gestalten. Im Bereich der psychischen Versorgung soll die Anzahl finanzierter Kriseninterventionen unter Wegfall einer Antragsfrist erhöht und das Angebot um klinisch-psychologische Hilfen erweitert werden. Der Leistungskatalog soll zudem um Kostenübernahmen für die Tatortreinigung sowie unter gewissen Voraussetzungen für die Reparatur und den Austausch von Schließanlagen ergänzt werden. Schließlich soll auch die Erstattung von Bestattungskosten zugunsten der Betroffenen modifiziert werden.

                                                          Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                          Letzte Aktualisierung: 15.06.2026
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                            Begutachtungsentwurf: Verbrechensopfergesetz

                                                            Verbrechensopfer – insbesondere vulnerable Gruppen und Angehörige – sollen durch modernisierte Leistungen wirksamer stabilisiert und umfassender geschützt werden.

                                                            • Beginn der Begutachtung: 15. Juni 2026
                                                            • Ende der Begutachtung: 27. Juli 2026
                                                            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

                                                            Ziel

                                                            Modernisierung und Weiterentwicklung des Verbrechensopfergesetzes  

                                                            Inhalt

                                                            • Verdoppelung der pauschalen Schmerzengeldbeträge 

                                                            • Verfahrenserleichterung hinsichtlich Schmerzengeld für besonders vulnerable Gruppen 

                                                            • Verlängerung Antragsfrist für minderjährige Opfer hinsichtlich Schmerzengeld 

                                                            • Ausbau der Krisenintervention unter Entfall der Antragsfrist 

                                                            • Kostenersatz für klinisch-psychologische Behandlungen 

                                                            • Ausweitung Ersatz von Bestattungskosten und Entfall der Antragsfrist 

                                                            • Kostenzuschuss für die Reparatur des Zutrittsbereiches zur Wohnung 

                                                            • Kostenzuschuss für den Austausch der Schließanlage der Wohnung oder der Eingangstür zum Schutz vor Gewalt 

                                                            • Reinigung der Wohnung und des privaten Kraftfahrzeuges von den Verschmutzungen durch einen tätlichen Angriff 

                                                            • Effizientere Verfahrensabwicklung 

                                                            Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                            Vor dem Hintergrund des Terroranschlags im Jahr 2020 in Wien und auf Drängen von Opferhilfeorganisationen soll das VOG modernisiert werden, da der alte Leistungskatalog nicht mehr bedarfsgerecht ist.

                                                            Die Reform zielt auf eine umfassendere Unterstützung von Opfern ab, insbesondere von vulnerablen Gruppen wie Minderjährigen bei Sexualdelikten und Angehörigen von Getöteten. Der Fokus liegt auf psychischen Gesundheitsschäden, leichterem Zugang zum Recht und einfacheren und schnelleren Verfahren.

                                                            Die seit dem Jahr 2013 unveränderten Pauschalbeträge für Schmerzengeld sollen verdoppelt werden. Für minderjährige Opfer von Sexualdelikten und nahe Angehörige von Getöteten soll zudem das medizinische Gutachten für den Erhalt von Schmerzengeld entfallen, um das Verfahren opferschonender zu gestalten. Im Bereich der psychischen Versorgung soll die Anzahl finanzierter Kriseninterventionen unter Wegfall einer Antragsfrist erhöht und das Angebot um klinisch-psychologische Hilfen erweitert werden. Der Leistungskatalog soll zudem um Kostenübernahmen für die Tatortreinigung sowie unter gewissen Voraussetzungen für die Reparatur und den Austausch von Schließanlagen ergänzt werden. Schließlich soll auch die Erstattung von Bestattungskosten zugunsten der Betroffenen modifiziert werden.

                                                            Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                            Letzte Aktualisierung: 15.06.2026
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                              Begutachtungsentwurf: Verbrechensopfergesetz

                                                              Verbrechensopfer – insbesondere vulnerable Gruppen und Angehörige – sollen durch modernisierte Leistungen wirksamer stabilisiert und umfassender geschützt werden.

                                                              • Beginn der Begutachtung: 15. Juni 2026
                                                              • Ende der Begutachtung: 27. Juli 2026
                                                              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

                                                              Ziel

                                                              Modernisierung und Weiterentwicklung des Verbrechensopfergesetzes  

                                                              Inhalt

                                                              • Verdoppelung der pauschalen Schmerzengeldbeträge 

                                                              • Verfahrenserleichterung hinsichtlich Schmerzengeld für besonders vulnerable Gruppen 

                                                              • Verlängerung Antragsfrist für minderjährige Opfer hinsichtlich Schmerzengeld 

                                                              • Ausbau der Krisenintervention unter Entfall der Antragsfrist 

                                                              • Kostenersatz für klinisch-psychologische Behandlungen 

                                                              • Ausweitung Ersatz von Bestattungskosten und Entfall der Antragsfrist 

                                                              • Kostenzuschuss für die Reparatur des Zutrittsbereiches zur Wohnung 

                                                              • Kostenzuschuss für den Austausch der Schließanlage der Wohnung oder der Eingangstür zum Schutz vor Gewalt 

                                                              • Reinigung der Wohnung und des privaten Kraftfahrzeuges von den Verschmutzungen durch einen tätlichen Angriff 

                                                              • Effizientere Verfahrensabwicklung 

                                                              Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                              Vor dem Hintergrund des Terroranschlags im Jahr 2020 in Wien und auf Drängen von Opferhilfeorganisationen soll das VOG modernisiert werden, da der alte Leistungskatalog nicht mehr bedarfsgerecht ist.

                                                              Die Reform zielt auf eine umfassendere Unterstützung von Opfern ab, insbesondere von vulnerablen Gruppen wie Minderjährigen bei Sexualdelikten und Angehörigen von Getöteten. Der Fokus liegt auf psychischen Gesundheitsschäden, leichterem Zugang zum Recht und einfacheren und schnelleren Verfahren.

                                                              Die seit dem Jahr 2013 unveränderten Pauschalbeträge für Schmerzengeld sollen verdoppelt werden. Für minderjährige Opfer von Sexualdelikten und nahe Angehörige von Getöteten soll zudem das medizinische Gutachten für den Erhalt von Schmerzengeld entfallen, um das Verfahren opferschonender zu gestalten. Im Bereich der psychischen Versorgung soll die Anzahl finanzierter Kriseninterventionen unter Wegfall einer Antragsfrist erhöht und das Angebot um klinisch-psychologische Hilfen erweitert werden. Der Leistungskatalog soll zudem um Kostenübernahmen für die Tatortreinigung sowie unter gewissen Voraussetzungen für die Reparatur und den Austausch von Schließanlagen ergänzt werden. Schließlich soll auch die Erstattung von Bestattungskosten zugunsten der Betroffenen modifiziert werden.

                                                              Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                              Letzte Aktualisierung: 15.06.2026
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Begutachtungsentwurf: Verbrechensopfergesetz

                                                                Verbrechensopfer – insbesondere vulnerable Gruppen und Angehörige – sollen durch modernisierte Leistungen wirksamer stabilisiert und umfassender geschützt werden.

                                                                • Beginn der Begutachtung: 15. Juni 2026
                                                                • Ende der Begutachtung: 27. Juli 2026
                                                                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

                                                                Ziel

                                                                Modernisierung und Weiterentwicklung des Verbrechensopfergesetzes  

                                                                Inhalt

                                                                • Verdoppelung der pauschalen Schmerzengeldbeträge 

                                                                • Verfahrenserleichterung hinsichtlich Schmerzengeld für besonders vulnerable Gruppen 

                                                                • Verlängerung Antragsfrist für minderjährige Opfer hinsichtlich Schmerzengeld 

                                                                • Ausbau der Krisenintervention unter Entfall der Antragsfrist 

                                                                • Kostenersatz für klinisch-psychologische Behandlungen 

                                                                • Ausweitung Ersatz von Bestattungskosten und Entfall der Antragsfrist 

                                                                • Kostenzuschuss für die Reparatur des Zutrittsbereiches zur Wohnung 

                                                                • Kostenzuschuss für den Austausch der Schließanlage der Wohnung oder der Eingangstür zum Schutz vor Gewalt 

                                                                • Reinigung der Wohnung und des privaten Kraftfahrzeuges von den Verschmutzungen durch einen tätlichen Angriff 

                                                                • Effizientere Verfahrensabwicklung 

                                                                Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                                Vor dem Hintergrund des Terroranschlags im Jahr 2020 in Wien und auf Drängen von Opferhilfeorganisationen soll das VOG modernisiert werden, da der alte Leistungskatalog nicht mehr bedarfsgerecht ist.

                                                                Die Reform zielt auf eine umfassendere Unterstützung von Opfern ab, insbesondere von vulnerablen Gruppen wie Minderjährigen bei Sexualdelikten und Angehörigen von Getöteten. Der Fokus liegt auf psychischen Gesundheitsschäden, leichterem Zugang zum Recht und einfacheren und schnelleren Verfahren.

                                                                Die seit dem Jahr 2013 unveränderten Pauschalbeträge für Schmerzengeld sollen verdoppelt werden. Für minderjährige Opfer von Sexualdelikten und nahe Angehörige von Getöteten soll zudem das medizinische Gutachten für den Erhalt von Schmerzengeld entfallen, um das Verfahren opferschonender zu gestalten. Im Bereich der psychischen Versorgung soll die Anzahl finanzierter Kriseninterventionen unter Wegfall einer Antragsfrist erhöht und das Angebot um klinisch-psychologische Hilfen erweitert werden. Der Leistungskatalog soll zudem um Kostenübernahmen für die Tatortreinigung sowie unter gewissen Voraussetzungen für die Reparatur und den Austausch von Schließanlagen ergänzt werden. Schließlich soll auch die Erstattung von Bestattungskosten zugunsten der Betroffenen modifiziert werden.

                                                                Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                                Letzte Aktualisierung: 15.06.2026
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Begutachtungsentwurf: Verbrechensopfergesetz

                                                                  Verbrechensopfer – insbesondere vulnerable Gruppen und Angehörige – sollen durch modernisierte Leistungen wirksamer stabilisiert und umfassender geschützt werden.

                                                                  • Beginn der Begutachtung: 15. Juni 2026
                                                                  • Ende der Begutachtung: 27. Juli 2026
                                                                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Jänner 2027

                                                                  Ziel

                                                                  Modernisierung und Weiterentwicklung des Verbrechensopfergesetzes  

                                                                  Inhalt

                                                                  • Verdoppelung der pauschalen Schmerzengeldbeträge 

                                                                  • Verfahrenserleichterung hinsichtlich Schmerzengeld für besonders vulnerable Gruppen 

                                                                  • Verlängerung Antragsfrist für minderjährige Opfer hinsichtlich Schmerzengeld 

                                                                  • Ausbau der Krisenintervention unter Entfall der Antragsfrist 

                                                                  • Kostenersatz für klinisch-psychologische Behandlungen 

                                                                  • Ausweitung Ersatz von Bestattungskosten und Entfall der Antragsfrist 

                                                                  • Kostenzuschuss für die Reparatur des Zutrittsbereiches zur Wohnung 

                                                                  • Kostenzuschuss für den Austausch der Schließanlage der Wohnung oder der Eingangstür zum Schutz vor Gewalt 

                                                                  • Reinigung der Wohnung und des privaten Kraftfahrzeuges von den Verschmutzungen durch einen tätlichen Angriff 

                                                                  • Effizientere Verfahrensabwicklung 

                                                                  Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                                  Vor dem Hintergrund des Terroranschlags im Jahr 2020 in Wien und auf Drängen von Opferhilfeorganisationen soll das VOG modernisiert werden, da der alte Leistungskatalog nicht mehr bedarfsgerecht ist.

                                                                  Die Reform zielt auf eine umfassendere Unterstützung von Opfern ab, insbesondere von vulnerablen Gruppen wie Minderjährigen bei Sexualdelikten und Angehörigen von Getöteten. Der Fokus liegt auf psychischen Gesundheitsschäden, leichterem Zugang zum Recht und einfacheren und schnelleren Verfahren.

                                                                  Die seit dem Jahr 2013 unveränderten Pauschalbeträge für Schmerzengeld sollen verdoppelt werden. Für minderjährige Opfer von Sexualdelikten und nahe Angehörige von Getöteten soll zudem das medizinische Gutachten für den Erhalt von Schmerzengeld entfallen, um das Verfahren opferschonender zu gestalten. Im Bereich der psychischen Versorgung soll die Anzahl finanzierter Kriseninterventionen unter Wegfall einer Antragsfrist erhöht und das Angebot um klinisch-psychologische Hilfen erweitert werden. Der Leistungskatalog soll zudem um Kostenübernahmen für die Tatortreinigung sowie unter gewissen Voraussetzungen für die Reparatur und den Austausch von Schließanlagen ergänzt werden. Schließlich soll auch die Erstattung von Bestattungskosten zugunsten der Betroffenen modifiziert werden.

                                                                  Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                                  Letzte Aktualisierung: 15.06.2026
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion