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    ex tunc

    Sinnverwandte Begriffe: rückwirkend, von damals an

    Beispiel:

    Wird eine Ehe für nichtig erklärt, gilt dies ex tunc (rückwirkend), d.h. dass die Ehegatten von Anfang an als nicht verheiratet gelten.

    Letzte Aktualisierung: 17.03.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      ex tunc

      Sinnverwandte Begriffe: rückwirkend, von damals an

      Beispiel:

      Wird eine Ehe für nichtig erklärt, gilt dies ex tunc (rückwirkend), d.h. dass die Ehegatten von Anfang an als nicht verheiratet gelten.

      Letzte Aktualisierung: 17.03.2025
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        Sinnverwandte Begriffe: rückwirkend, von damals an

        Beispiel:

        Wird eine Ehe für nichtig erklärt, gilt dies ex tunc (rückwirkend), d.h. dass die Ehegatten von Anfang an als nicht verheiratet gelten.

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          Sinnverwandte Begriffe: rückwirkend, von damals an

          Beispiel:

          Wird eine Ehe für nichtig erklärt, gilt dies ex tunc (rückwirkend), d.h. dass die Ehegatten von Anfang an als nicht verheiratet gelten.

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            Sinnverwandte Begriffe: rückwirkend, von damals an

            Beispiel:

            Wird eine Ehe für nichtig erklärt, gilt dies ex tunc (rückwirkend), d.h. dass die Ehegatten von Anfang an als nicht verheiratet gelten.

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              Beispiel:

              Wird eine Ehe für nichtig erklärt, gilt dies ex tunc (rückwirkend), d.h. dass die Ehegatten von Anfang an als nicht verheiratet gelten.

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                Beispiel:

                Wird eine Ehe für nichtig erklärt, gilt dies ex tunc (rückwirkend), d.h. dass die Ehegatten von Anfang an als nicht verheiratet gelten.

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                  Wird eine Ehe für nichtig erklärt, gilt dies ex tunc (rückwirkend), d.h. dass die Ehegatten von Anfang an als nicht verheiratet gelten.

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                    Beispiel:

                    Wird eine Ehe für nichtig erklärt, gilt dies ex tunc (rückwirkend), d.h. dass die Ehegatten von Anfang an als nicht verheiratet gelten.

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                      Beispiel:

                      Wird eine Ehe für nichtig erklärt, gilt dies ex tunc (rückwirkend), d.h. dass die Ehegatten von Anfang an als nicht verheiratet gelten.

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                        Beispiel:

                        Wird eine Ehe für nichtig erklärt, gilt dies ex tunc (rückwirkend), d.h. dass die Ehegatten von Anfang an als nicht verheiratet gelten.

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                          Beispiel:

                          Wird eine Ehe für nichtig erklärt, gilt dies ex tunc (rückwirkend), d.h. dass die Ehegatten von Anfang an als nicht verheiratet gelten.

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                            Sinnverwandte Begriffe: rückwirkend, von damals an

                            Beispiel:

                            Wird eine Ehe für nichtig erklärt, gilt dies ex tunc (rückwirkend), d.h. dass die Ehegatten von Anfang an als nicht verheiratet gelten.

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                              Beispiel:

                              Wird eine Ehe für nichtig erklärt, gilt dies ex tunc (rückwirkend), d.h. dass die Ehegatten von Anfang an als nicht verheiratet gelten.

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                                Sinnverwandte Begriffe: rückwirkend, von damals an

                                Beispiel:

                                Wird eine Ehe für nichtig erklärt, gilt dies ex tunc (rückwirkend), d.h. dass die Ehegatten von Anfang an als nicht verheiratet gelten.

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                                  Sinnverwandte Begriffe: rückwirkend, von damals an

                                  Beispiel:

                                  Wird eine Ehe für nichtig erklärt, gilt dies ex tunc (rückwirkend), d.h. dass die Ehegatten von Anfang an als nicht verheiratet gelten.

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                                    Beispiel:

                                    Wird eine Ehe für nichtig erklärt, gilt dies ex tunc (rückwirkend), d.h. dass die Ehegatten von Anfang an als nicht verheiratet gelten.

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                                      Wird eine Ehe für nichtig erklärt, gilt dies ex tunc (rückwirkend), d.h. dass die Ehegatten von Anfang an als nicht verheiratet gelten.

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                                        Wird eine Ehe für nichtig erklärt, gilt dies ex tunc (rückwirkend), d.h. dass die Ehegatten von Anfang an als nicht verheiratet gelten.

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                                          Beispiel:

                                          Wird eine Ehe für nichtig erklärt, gilt dies ex tunc (rückwirkend), d.h. dass die Ehegatten von Anfang an als nicht verheiratet gelten.

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                                            Beispiel:

                                            Wird eine Ehe für nichtig erklärt, gilt dies ex tunc (rückwirkend), d.h. dass die Ehegatten von Anfang an als nicht verheiratet gelten.

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                                              Beispiel:

                                              Wird eine Ehe für nichtig erklärt, gilt dies ex tunc (rückwirkend), d.h. dass die Ehegatten von Anfang an als nicht verheiratet gelten.

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                                                Beispiel:

                                                Wird eine Ehe für nichtig erklärt, gilt dies ex tunc (rückwirkend), d.h. dass die Ehegatten von Anfang an als nicht verheiratet gelten.

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                                                  Sinnverwandte Begriffe: rückwirkend, von damals an

                                                  Beispiel:

                                                  Wird eine Ehe für nichtig erklärt, gilt dies ex tunc (rückwirkend), d.h. dass die Ehegatten von Anfang an als nicht verheiratet gelten.

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                                                    Sinnverwandte Begriffe: rückwirkend, von damals an

                                                    Beispiel:

                                                    Wird eine Ehe für nichtig erklärt, gilt dies ex tunc (rückwirkend), d.h. dass die Ehegatten von Anfang an als nicht verheiratet gelten.

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                                                      Sinnverwandte Begriffe: rückwirkend, von damals an

                                                      Beispiel:

                                                      Wird eine Ehe für nichtig erklärt, gilt dies ex tunc (rückwirkend), d.h. dass die Ehegatten von Anfang an als nicht verheiratet gelten.

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                                                        ex tunc

                                                        Sinnverwandte Begriffe: rückwirkend, von damals an

                                                        Beispiel:

                                                        Wird eine Ehe für nichtig erklärt, gilt dies ex tunc (rückwirkend), d.h. dass die Ehegatten von Anfang an als nicht verheiratet gelten.

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                                                          ex tunc

                                                          Sinnverwandte Begriffe: rückwirkend, von damals an

                                                          Beispiel:

                                                          Wird eine Ehe für nichtig erklärt, gilt dies ex tunc (rückwirkend), d.h. dass die Ehegatten von Anfang an als nicht verheiratet gelten.

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                                                            ex tunc

                                                            Sinnverwandte Begriffe: rückwirkend, von damals an

                                                            Beispiel:

                                                            Wird eine Ehe für nichtig erklärt, gilt dies ex tunc (rückwirkend), d.h. dass die Ehegatten von Anfang an als nicht verheiratet gelten.

                                                            Letzte Aktualisierung: 17.03.2025
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                              ex tunc

                                                              Sinnverwandte Begriffe: rückwirkend, von damals an

                                                              Beispiel:

                                                              Wird eine Ehe für nichtig erklärt, gilt dies ex tunc (rückwirkend), d.h. dass die Ehegatten von Anfang an als nicht verheiratet gelten.

                                                              Letzte Aktualisierung: 17.03.2025
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                                                                ex tunc

                                                                Sinnverwandte Begriffe: rückwirkend, von damals an

                                                                Beispiel:

                                                                Wird eine Ehe für nichtig erklärt, gilt dies ex tunc (rückwirkend), d.h. dass die Ehegatten von Anfang an als nicht verheiratet gelten.

                                                                Letzte Aktualisierung: 17.03.2025
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                                                                  Sinnverwandte Begriffe: rückwirkend, von damals an

                                                                  Beispiel:

                                                                  Wird eine Ehe für nichtig erklärt, gilt dies ex tunc (rückwirkend), d.h. dass die Ehegatten von Anfang an als nicht verheiratet gelten.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 17.03.2025
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