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    Verfahrenshilfe

    Durch die Verfahrenshilfe soll auch bedürftigen Personen die Führung von Prozessen (Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung) ermöglicht werden.

    Die Verfahrenshilfe kann insbesondere folgende Begünstigungen umfassen:

    • Einstweilige Befreiung von Gerichtsgebühren
    • Vertretung durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt in anwaltspflichtigen Verfahren
    Hinweis:

    Der Antrag auf Verfahrenshilfe kann beim nächstgelegenen Prozessgericht erster Instanz gestellt werden. Dafür ist das Formular "Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe" zu verwenden. Verfahrenshilfeanträge können – im PDF-Format – auch online an die Gerichte übermittelt werden.

    Letzte Aktualisierung: 09.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Verfahrenshilfe

      Durch die Verfahrenshilfe soll auch bedürftigen Personen die Führung von Prozessen (Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung) ermöglicht werden.

      Die Verfahrenshilfe kann insbesondere folgende Begünstigungen umfassen:

      • Einstweilige Befreiung von Gerichtsgebühren
      • Vertretung durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt in anwaltspflichtigen Verfahren
      Hinweis:

      Der Antrag auf Verfahrenshilfe kann beim nächstgelegenen Prozessgericht erster Instanz gestellt werden. Dafür ist das Formular "Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe" zu verwenden. Verfahrenshilfeanträge können – im PDF-Format – auch online an die Gerichte übermittelt werden.

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        Die Verfahrenshilfe kann insbesondere folgende Begünstigungen umfassen:

        • Einstweilige Befreiung von Gerichtsgebühren
        • Vertretung durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt in anwaltspflichtigen Verfahren
        Hinweis:

        Der Antrag auf Verfahrenshilfe kann beim nächstgelegenen Prozessgericht erster Instanz gestellt werden. Dafür ist das Formular "Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe" zu verwenden. Verfahrenshilfeanträge können – im PDF-Format – auch online an die Gerichte übermittelt werden.

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          • Vertretung durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt in anwaltspflichtigen Verfahren
          Hinweis:

          Der Antrag auf Verfahrenshilfe kann beim nächstgelegenen Prozessgericht erster Instanz gestellt werden. Dafür ist das Formular "Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe" zu verwenden. Verfahrenshilfeanträge können – im PDF-Format – auch online an die Gerichte übermittelt werden.

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            • Einstweilige Befreiung von Gerichtsgebühren
            • Vertretung durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt in anwaltspflichtigen Verfahren
            Hinweis:

            Der Antrag auf Verfahrenshilfe kann beim nächstgelegenen Prozessgericht erster Instanz gestellt werden. Dafür ist das Formular "Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe" zu verwenden. Verfahrenshilfeanträge können – im PDF-Format – auch online an die Gerichte übermittelt werden.

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                                      Die Verfahrenshilfe kann insbesondere folgende Begünstigungen umfassen:

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                                            Hinweis:

                                            Der Antrag auf Verfahrenshilfe kann beim nächstgelegenen Prozessgericht erster Instanz gestellt werden. Dafür ist das Formular "Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe" zu verwenden. Verfahrenshilfeanträge können – im PDF-Format – auch online an die Gerichte übermittelt werden.

                                            Letzte Aktualisierung: 09.03.2026
                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                              Verfahrenshilfe

                                              Durch die Verfahrenshilfe soll auch bedürftigen Personen die Führung von Prozessen (Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung) ermöglicht werden.

                                              Die Verfahrenshilfe kann insbesondere folgende Begünstigungen umfassen:

                                              • Einstweilige Befreiung von Gerichtsgebühren
                                              • Vertretung durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt in anwaltspflichtigen Verfahren
                                              Hinweis:

                                              Der Antrag auf Verfahrenshilfe kann beim nächstgelegenen Prozessgericht erster Instanz gestellt werden. Dafür ist das Formular "Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe" zu verwenden. Verfahrenshilfeanträge können – im PDF-Format – auch online an die Gerichte übermittelt werden.

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                                                Verfahrenshilfe

                                                Durch die Verfahrenshilfe soll auch bedürftigen Personen die Führung von Prozessen (Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung) ermöglicht werden.

                                                Die Verfahrenshilfe kann insbesondere folgende Begünstigungen umfassen:

                                                • Einstweilige Befreiung von Gerichtsgebühren
                                                • Vertretung durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt in anwaltspflichtigen Verfahren
                                                Hinweis:

                                                Der Antrag auf Verfahrenshilfe kann beim nächstgelegenen Prozessgericht erster Instanz gestellt werden. Dafür ist das Formular "Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe" zu verwenden. Verfahrenshilfeanträge können – im PDF-Format – auch online an die Gerichte übermittelt werden.

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                                                  Verfahrenshilfe

                                                  Durch die Verfahrenshilfe soll auch bedürftigen Personen die Führung von Prozessen (Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung) ermöglicht werden.

                                                  Die Verfahrenshilfe kann insbesondere folgende Begünstigungen umfassen:

                                                  • Einstweilige Befreiung von Gerichtsgebühren
                                                  • Vertretung durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt in anwaltspflichtigen Verfahren
                                                  Hinweis:

                                                  Der Antrag auf Verfahrenshilfe kann beim nächstgelegenen Prozessgericht erster Instanz gestellt werden. Dafür ist das Formular "Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe" zu verwenden. Verfahrenshilfeanträge können – im PDF-Format – auch online an die Gerichte übermittelt werden.

                                                  Letzte Aktualisierung: 09.03.2026
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                                                    Verfahrenshilfe

                                                    Durch die Verfahrenshilfe soll auch bedürftigen Personen die Führung von Prozessen (Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung) ermöglicht werden.

                                                    Die Verfahrenshilfe kann insbesondere folgende Begünstigungen umfassen:

                                                    • Einstweilige Befreiung von Gerichtsgebühren
                                                    • Vertretung durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt in anwaltspflichtigen Verfahren
                                                    Hinweis:

                                                    Der Antrag auf Verfahrenshilfe kann beim nächstgelegenen Prozessgericht erster Instanz gestellt werden. Dafür ist das Formular "Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe" zu verwenden. Verfahrenshilfeanträge können – im PDF-Format – auch online an die Gerichte übermittelt werden.

                                                    Letzte Aktualisierung: 09.03.2026
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                                                      Verfahrenshilfe

                                                      Durch die Verfahrenshilfe soll auch bedürftigen Personen die Führung von Prozessen (Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung) ermöglicht werden.

                                                      Die Verfahrenshilfe kann insbesondere folgende Begünstigungen umfassen:

                                                      • Einstweilige Befreiung von Gerichtsgebühren
                                                      • Vertretung durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt in anwaltspflichtigen Verfahren
                                                      Hinweis:

                                                      Der Antrag auf Verfahrenshilfe kann beim nächstgelegenen Prozessgericht erster Instanz gestellt werden. Dafür ist das Formular "Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe" zu verwenden. Verfahrenshilfeanträge können – im PDF-Format – auch online an die Gerichte übermittelt werden.

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                                                        Verfahrenshilfe

                                                        Durch die Verfahrenshilfe soll auch bedürftigen Personen die Führung von Prozessen (Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung) ermöglicht werden.

                                                        Die Verfahrenshilfe kann insbesondere folgende Begünstigungen umfassen:

                                                        • Einstweilige Befreiung von Gerichtsgebühren
                                                        • Vertretung durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt in anwaltspflichtigen Verfahren
                                                        Hinweis:

                                                        Der Antrag auf Verfahrenshilfe kann beim nächstgelegenen Prozessgericht erster Instanz gestellt werden. Dafür ist das Formular "Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe" zu verwenden. Verfahrenshilfeanträge können – im PDF-Format – auch online an die Gerichte übermittelt werden.

                                                        Letzte Aktualisierung: 09.03.2026
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                                                          Verfahrenshilfe

                                                          Durch die Verfahrenshilfe soll auch bedürftigen Personen die Führung von Prozessen (Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung) ermöglicht werden.

                                                          Die Verfahrenshilfe kann insbesondere folgende Begünstigungen umfassen:

                                                          • Einstweilige Befreiung von Gerichtsgebühren
                                                          • Vertretung durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt in anwaltspflichtigen Verfahren
                                                          Hinweis:

                                                          Der Antrag auf Verfahrenshilfe kann beim nächstgelegenen Prozessgericht erster Instanz gestellt werden. Dafür ist das Formular "Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe" zu verwenden. Verfahrenshilfeanträge können – im PDF-Format – auch online an die Gerichte übermittelt werden.

                                                          Letzte Aktualisierung: 09.03.2026
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                                                            Verfahrenshilfe

                                                            Durch die Verfahrenshilfe soll auch bedürftigen Personen die Führung von Prozessen (Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung) ermöglicht werden.

                                                            Die Verfahrenshilfe kann insbesondere folgende Begünstigungen umfassen:

                                                            • Einstweilige Befreiung von Gerichtsgebühren
                                                            • Vertretung durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt in anwaltspflichtigen Verfahren
                                                            Hinweis:

                                                            Der Antrag auf Verfahrenshilfe kann beim nächstgelegenen Prozessgericht erster Instanz gestellt werden. Dafür ist das Formular "Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe" zu verwenden. Verfahrenshilfeanträge können – im PDF-Format – auch online an die Gerichte übermittelt werden.

                                                            Letzte Aktualisierung: 09.03.2026
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                                                              Verfahrenshilfe

                                                              Durch die Verfahrenshilfe soll auch bedürftigen Personen die Führung von Prozessen (Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung) ermöglicht werden.

                                                              Die Verfahrenshilfe kann insbesondere folgende Begünstigungen umfassen:

                                                              • Einstweilige Befreiung von Gerichtsgebühren
                                                              • Vertretung durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt in anwaltspflichtigen Verfahren
                                                              Hinweis:

                                                              Der Antrag auf Verfahrenshilfe kann beim nächstgelegenen Prozessgericht erster Instanz gestellt werden. Dafür ist das Formular "Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe" zu verwenden. Verfahrenshilfeanträge können – im PDF-Format – auch online an die Gerichte übermittelt werden.

                                                              Letzte Aktualisierung: 09.03.2026
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                                                                Verfahrenshilfe

                                                                Durch die Verfahrenshilfe soll auch bedürftigen Personen die Führung von Prozessen (Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung) ermöglicht werden.

                                                                Die Verfahrenshilfe kann insbesondere folgende Begünstigungen umfassen:

                                                                • Einstweilige Befreiung von Gerichtsgebühren
                                                                • Vertretung durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt in anwaltspflichtigen Verfahren
                                                                Hinweis:

                                                                Der Antrag auf Verfahrenshilfe kann beim nächstgelegenen Prozessgericht erster Instanz gestellt werden. Dafür ist das Formular "Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe" zu verwenden. Verfahrenshilfeanträge können – im PDF-Format – auch online an die Gerichte übermittelt werden.

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                                                                  Durch die Verfahrenshilfe soll auch bedürftigen Personen die Führung von Prozessen (Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung) ermöglicht werden.

                                                                  Die Verfahrenshilfe kann insbesondere folgende Begünstigungen umfassen:

                                                                  • Einstweilige Befreiung von Gerichtsgebühren
                                                                  • Vertretung durch eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt in anwaltspflichtigen Verfahren
                                                                  Hinweis:

                                                                  Der Antrag auf Verfahrenshilfe kann beim nächstgelegenen Prozessgericht erster Instanz gestellt werden. Dafür ist das Formular "Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe" zu verwenden. Verfahrenshilfeanträge können – im PDF-Format – auch online an die Gerichte übermittelt werden.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 09.03.2026
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