Skip to content
  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Mitnahme von Tabakwaren aus der EU über die Schweiz

    Wenn Sie von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen reisen und dabei die Schweiz (oder einen anderen Staat außerhalb der EU) durchqueren, können Sie Waren für den persönlichen Gebrauch ohne Grenzformalitäten mitführen, solange die Freigrenzen für die Einfuhr in die Schweiz bzw. den Wiedereintritt in die EU nicht überschritten werden.

    Sollten diese Freigrenzen überschritten werden, müssen Sie Ihre Waren bei der Einfuhr in die Schweiz deklarieren. Die Schweiz kann von Ihnen eine Sicherheit verlangen, welche beim Verlassen des Landes erstattet wird.

    Beim Wiedereintritt in die EU müssen Sie die Waren wiederum deklarieren. Es fallen keine Abgaben an, wenn Sie nachweisen können, dass diese aus einem anderen EU-Mitgliedstaat stammen und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

      Mitnahme von Tabakwaren aus der EU über die Schweiz

      Wenn Sie von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen reisen und dabei die Schweiz (oder einen anderen Staat außerhalb der EU) durchqueren, können Sie Waren für den persönlichen Gebrauch ohne Grenzformalitäten mitführen, solange die Freigrenzen für die Einfuhr in die Schweiz bzw. den Wiedereintritt in die EU nicht überschritten werden.

      Sollten diese Freigrenzen überschritten werden, müssen Sie Ihre Waren bei der Einfuhr in die Schweiz deklarieren. Die Schweiz kann von Ihnen eine Sicherheit verlangen, welche beim Verlassen des Landes erstattet wird.

      Beim Wiedereintritt in die EU müssen Sie die Waren wiederum deklarieren. Es fallen keine Abgaben an, wenn Sie nachweisen können, dass diese aus einem anderen EU-Mitgliedstaat stammen und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

      Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

        Mitnahme von Tabakwaren aus der EU über die Schweiz

        Wenn Sie von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen reisen und dabei die Schweiz (oder einen anderen Staat außerhalb der EU) durchqueren, können Sie Waren für den persönlichen Gebrauch ohne Grenzformalitäten mitführen, solange die Freigrenzen für die Einfuhr in die Schweiz bzw. den Wiedereintritt in die EU nicht überschritten werden.

        Sollten diese Freigrenzen überschritten werden, müssen Sie Ihre Waren bei der Einfuhr in die Schweiz deklarieren. Die Schweiz kann von Ihnen eine Sicherheit verlangen, welche beim Verlassen des Landes erstattet wird.

        Beim Wiedereintritt in die EU müssen Sie die Waren wiederum deklarieren. Es fallen keine Abgaben an, wenn Sie nachweisen können, dass diese aus einem anderen EU-Mitgliedstaat stammen und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

        Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

          Mitnahme von Tabakwaren aus der EU über die Schweiz

          Wenn Sie von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen reisen und dabei die Schweiz (oder einen anderen Staat außerhalb der EU) durchqueren, können Sie Waren für den persönlichen Gebrauch ohne Grenzformalitäten mitführen, solange die Freigrenzen für die Einfuhr in die Schweiz bzw. den Wiedereintritt in die EU nicht überschritten werden.

          Sollten diese Freigrenzen überschritten werden, müssen Sie Ihre Waren bei der Einfuhr in die Schweiz deklarieren. Die Schweiz kann von Ihnen eine Sicherheit verlangen, welche beim Verlassen des Landes erstattet wird.

          Beim Wiedereintritt in die EU müssen Sie die Waren wiederum deklarieren. Es fallen keine Abgaben an, wenn Sie nachweisen können, dass diese aus einem anderen EU-Mitgliedstaat stammen und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

          Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

            Mitnahme von Tabakwaren aus der EU über die Schweiz

            Wenn Sie von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen reisen und dabei die Schweiz (oder einen anderen Staat außerhalb der EU) durchqueren, können Sie Waren für den persönlichen Gebrauch ohne Grenzformalitäten mitführen, solange die Freigrenzen für die Einfuhr in die Schweiz bzw. den Wiedereintritt in die EU nicht überschritten werden.

            Sollten diese Freigrenzen überschritten werden, müssen Sie Ihre Waren bei der Einfuhr in die Schweiz deklarieren. Die Schweiz kann von Ihnen eine Sicherheit verlangen, welche beim Verlassen des Landes erstattet wird.

            Beim Wiedereintritt in die EU müssen Sie die Waren wiederum deklarieren. Es fallen keine Abgaben an, wenn Sie nachweisen können, dass diese aus einem anderen EU-Mitgliedstaat stammen und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

            Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

              Mitnahme von Tabakwaren aus der EU über die Schweiz

              Wenn Sie von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen reisen und dabei die Schweiz (oder einen anderen Staat außerhalb der EU) durchqueren, können Sie Waren für den persönlichen Gebrauch ohne Grenzformalitäten mitführen, solange die Freigrenzen für die Einfuhr in die Schweiz bzw. den Wiedereintritt in die EU nicht überschritten werden.

              Sollten diese Freigrenzen überschritten werden, müssen Sie Ihre Waren bei der Einfuhr in die Schweiz deklarieren. Die Schweiz kann von Ihnen eine Sicherheit verlangen, welche beim Verlassen des Landes erstattet wird.

              Beim Wiedereintritt in die EU müssen Sie die Waren wiederum deklarieren. Es fallen keine Abgaben an, wenn Sie nachweisen können, dass diese aus einem anderen EU-Mitgliedstaat stammen und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

              Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                Mitnahme von Tabakwaren aus der EU über die Schweiz

                Wenn Sie von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen reisen und dabei die Schweiz (oder einen anderen Staat außerhalb der EU) durchqueren, können Sie Waren für den persönlichen Gebrauch ohne Grenzformalitäten mitführen, solange die Freigrenzen für die Einfuhr in die Schweiz bzw. den Wiedereintritt in die EU nicht überschritten werden.

                Sollten diese Freigrenzen überschritten werden, müssen Sie Ihre Waren bei der Einfuhr in die Schweiz deklarieren. Die Schweiz kann von Ihnen eine Sicherheit verlangen, welche beim Verlassen des Landes erstattet wird.

                Beim Wiedereintritt in die EU müssen Sie die Waren wiederum deklarieren. Es fallen keine Abgaben an, wenn Sie nachweisen können, dass diese aus einem anderen EU-Mitgliedstaat stammen und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

                Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                  Mitnahme von Tabakwaren aus der EU über die Schweiz

                  Wenn Sie von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen reisen und dabei die Schweiz (oder einen anderen Staat außerhalb der EU) durchqueren, können Sie Waren für den persönlichen Gebrauch ohne Grenzformalitäten mitführen, solange die Freigrenzen für die Einfuhr in die Schweiz bzw. den Wiedereintritt in die EU nicht überschritten werden.

                  Sollten diese Freigrenzen überschritten werden, müssen Sie Ihre Waren bei der Einfuhr in die Schweiz deklarieren. Die Schweiz kann von Ihnen eine Sicherheit verlangen, welche beim Verlassen des Landes erstattet wird.

                  Beim Wiedereintritt in die EU müssen Sie die Waren wiederum deklarieren. Es fallen keine Abgaben an, wenn Sie nachweisen können, dass diese aus einem anderen EU-Mitgliedstaat stammen und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

                  Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                    Mitnahme von Tabakwaren aus der EU über die Schweiz

                    Wenn Sie von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen reisen und dabei die Schweiz (oder einen anderen Staat außerhalb der EU) durchqueren, können Sie Waren für den persönlichen Gebrauch ohne Grenzformalitäten mitführen, solange die Freigrenzen für die Einfuhr in die Schweiz bzw. den Wiedereintritt in die EU nicht überschritten werden.

                    Sollten diese Freigrenzen überschritten werden, müssen Sie Ihre Waren bei der Einfuhr in die Schweiz deklarieren. Die Schweiz kann von Ihnen eine Sicherheit verlangen, welche beim Verlassen des Landes erstattet wird.

                    Beim Wiedereintritt in die EU müssen Sie die Waren wiederum deklarieren. Es fallen keine Abgaben an, wenn Sie nachweisen können, dass diese aus einem anderen EU-Mitgliedstaat stammen und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

                    Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                      Mitnahme von Tabakwaren aus der EU über die Schweiz

                      Wenn Sie von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen reisen und dabei die Schweiz (oder einen anderen Staat außerhalb der EU) durchqueren, können Sie Waren für den persönlichen Gebrauch ohne Grenzformalitäten mitführen, solange die Freigrenzen für die Einfuhr in die Schweiz bzw. den Wiedereintritt in die EU nicht überschritten werden.

                      Sollten diese Freigrenzen überschritten werden, müssen Sie Ihre Waren bei der Einfuhr in die Schweiz deklarieren. Die Schweiz kann von Ihnen eine Sicherheit verlangen, welche beim Verlassen des Landes erstattet wird.

                      Beim Wiedereintritt in die EU müssen Sie die Waren wiederum deklarieren. Es fallen keine Abgaben an, wenn Sie nachweisen können, dass diese aus einem anderen EU-Mitgliedstaat stammen und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

                      Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                        Mitnahme von Tabakwaren aus der EU über die Schweiz

                        Wenn Sie von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen reisen und dabei die Schweiz (oder einen anderen Staat außerhalb der EU) durchqueren, können Sie Waren für den persönlichen Gebrauch ohne Grenzformalitäten mitführen, solange die Freigrenzen für die Einfuhr in die Schweiz bzw. den Wiedereintritt in die EU nicht überschritten werden.

                        Sollten diese Freigrenzen überschritten werden, müssen Sie Ihre Waren bei der Einfuhr in die Schweiz deklarieren. Die Schweiz kann von Ihnen eine Sicherheit verlangen, welche beim Verlassen des Landes erstattet wird.

                        Beim Wiedereintritt in die EU müssen Sie die Waren wiederum deklarieren. Es fallen keine Abgaben an, wenn Sie nachweisen können, dass diese aus einem anderen EU-Mitgliedstaat stammen und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

                        Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                          Mitnahme von Tabakwaren aus der EU über die Schweiz

                          Wenn Sie von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen reisen und dabei die Schweiz (oder einen anderen Staat außerhalb der EU) durchqueren, können Sie Waren für den persönlichen Gebrauch ohne Grenzformalitäten mitführen, solange die Freigrenzen für die Einfuhr in die Schweiz bzw. den Wiedereintritt in die EU nicht überschritten werden.

                          Sollten diese Freigrenzen überschritten werden, müssen Sie Ihre Waren bei der Einfuhr in die Schweiz deklarieren. Die Schweiz kann von Ihnen eine Sicherheit verlangen, welche beim Verlassen des Landes erstattet wird.

                          Beim Wiedereintritt in die EU müssen Sie die Waren wiederum deklarieren. Es fallen keine Abgaben an, wenn Sie nachweisen können, dass diese aus einem anderen EU-Mitgliedstaat stammen und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

                          Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                            Mitnahme von Tabakwaren aus der EU über die Schweiz

                            Wenn Sie von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen reisen und dabei die Schweiz (oder einen anderen Staat außerhalb der EU) durchqueren, können Sie Waren für den persönlichen Gebrauch ohne Grenzformalitäten mitführen, solange die Freigrenzen für die Einfuhr in die Schweiz bzw. den Wiedereintritt in die EU nicht überschritten werden.

                            Sollten diese Freigrenzen überschritten werden, müssen Sie Ihre Waren bei der Einfuhr in die Schweiz deklarieren. Die Schweiz kann von Ihnen eine Sicherheit verlangen, welche beim Verlassen des Landes erstattet wird.

                            Beim Wiedereintritt in die EU müssen Sie die Waren wiederum deklarieren. Es fallen keine Abgaben an, wenn Sie nachweisen können, dass diese aus einem anderen EU-Mitgliedstaat stammen und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

                            Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                              Mitnahme von Tabakwaren aus der EU über die Schweiz

                              Wenn Sie von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen reisen und dabei die Schweiz (oder einen anderen Staat außerhalb der EU) durchqueren, können Sie Waren für den persönlichen Gebrauch ohne Grenzformalitäten mitführen, solange die Freigrenzen für die Einfuhr in die Schweiz bzw. den Wiedereintritt in die EU nicht überschritten werden.

                              Sollten diese Freigrenzen überschritten werden, müssen Sie Ihre Waren bei der Einfuhr in die Schweiz deklarieren. Die Schweiz kann von Ihnen eine Sicherheit verlangen, welche beim Verlassen des Landes erstattet wird.

                              Beim Wiedereintritt in die EU müssen Sie die Waren wiederum deklarieren. Es fallen keine Abgaben an, wenn Sie nachweisen können, dass diese aus einem anderen EU-Mitgliedstaat stammen und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

                              Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                Mitnahme von Tabakwaren aus der EU über die Schweiz

                                Wenn Sie von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen reisen und dabei die Schweiz (oder einen anderen Staat außerhalb der EU) durchqueren, können Sie Waren für den persönlichen Gebrauch ohne Grenzformalitäten mitführen, solange die Freigrenzen für die Einfuhr in die Schweiz bzw. den Wiedereintritt in die EU nicht überschritten werden.

                                Sollten diese Freigrenzen überschritten werden, müssen Sie Ihre Waren bei der Einfuhr in die Schweiz deklarieren. Die Schweiz kann von Ihnen eine Sicherheit verlangen, welche beim Verlassen des Landes erstattet wird.

                                Beim Wiedereintritt in die EU müssen Sie die Waren wiederum deklarieren. Es fallen keine Abgaben an, wenn Sie nachweisen können, dass diese aus einem anderen EU-Mitgliedstaat stammen und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

                                Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                  Mitnahme von Tabakwaren aus der EU über die Schweiz

                                  Wenn Sie von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen reisen und dabei die Schweiz (oder einen anderen Staat außerhalb der EU) durchqueren, können Sie Waren für den persönlichen Gebrauch ohne Grenzformalitäten mitführen, solange die Freigrenzen für die Einfuhr in die Schweiz bzw. den Wiedereintritt in die EU nicht überschritten werden.

                                  Sollten diese Freigrenzen überschritten werden, müssen Sie Ihre Waren bei der Einfuhr in die Schweiz deklarieren. Die Schweiz kann von Ihnen eine Sicherheit verlangen, welche beim Verlassen des Landes erstattet wird.

                                  Beim Wiedereintritt in die EU müssen Sie die Waren wiederum deklarieren. Es fallen keine Abgaben an, wenn Sie nachweisen können, dass diese aus einem anderen EU-Mitgliedstaat stammen und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

                                  Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                    Mitnahme von Tabakwaren aus der EU über die Schweiz

                                    Wenn Sie von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen reisen und dabei die Schweiz (oder einen anderen Staat außerhalb der EU) durchqueren, können Sie Waren für den persönlichen Gebrauch ohne Grenzformalitäten mitführen, solange die Freigrenzen für die Einfuhr in die Schweiz bzw. den Wiedereintritt in die EU nicht überschritten werden.

                                    Sollten diese Freigrenzen überschritten werden, müssen Sie Ihre Waren bei der Einfuhr in die Schweiz deklarieren. Die Schweiz kann von Ihnen eine Sicherheit verlangen, welche beim Verlassen des Landes erstattet wird.

                                    Beim Wiedereintritt in die EU müssen Sie die Waren wiederum deklarieren. Es fallen keine Abgaben an, wenn Sie nachweisen können, dass diese aus einem anderen EU-Mitgliedstaat stammen und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

                                    Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                      Mitnahme von Tabakwaren aus der EU über die Schweiz

                                      Wenn Sie von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen reisen und dabei die Schweiz (oder einen anderen Staat außerhalb der EU) durchqueren, können Sie Waren für den persönlichen Gebrauch ohne Grenzformalitäten mitführen, solange die Freigrenzen für die Einfuhr in die Schweiz bzw. den Wiedereintritt in die EU nicht überschritten werden.

                                      Sollten diese Freigrenzen überschritten werden, müssen Sie Ihre Waren bei der Einfuhr in die Schweiz deklarieren. Die Schweiz kann von Ihnen eine Sicherheit verlangen, welche beim Verlassen des Landes erstattet wird.

                                      Beim Wiedereintritt in die EU müssen Sie die Waren wiederum deklarieren. Es fallen keine Abgaben an, wenn Sie nachweisen können, dass diese aus einem anderen EU-Mitgliedstaat stammen und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

                                      Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                        Mitnahme von Tabakwaren aus der EU über die Schweiz

                                        Wenn Sie von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen reisen und dabei die Schweiz (oder einen anderen Staat außerhalb der EU) durchqueren, können Sie Waren für den persönlichen Gebrauch ohne Grenzformalitäten mitführen, solange die Freigrenzen für die Einfuhr in die Schweiz bzw. den Wiedereintritt in die EU nicht überschritten werden.

                                        Sollten diese Freigrenzen überschritten werden, müssen Sie Ihre Waren bei der Einfuhr in die Schweiz deklarieren. Die Schweiz kann von Ihnen eine Sicherheit verlangen, welche beim Verlassen des Landes erstattet wird.

                                        Beim Wiedereintritt in die EU müssen Sie die Waren wiederum deklarieren. Es fallen keine Abgaben an, wenn Sie nachweisen können, dass diese aus einem anderen EU-Mitgliedstaat stammen und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

                                        Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                          Mitnahme von Tabakwaren aus der EU über die Schweiz

                                          Wenn Sie von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen reisen und dabei die Schweiz (oder einen anderen Staat außerhalb der EU) durchqueren, können Sie Waren für den persönlichen Gebrauch ohne Grenzformalitäten mitführen, solange die Freigrenzen für die Einfuhr in die Schweiz bzw. den Wiedereintritt in die EU nicht überschritten werden.

                                          Sollten diese Freigrenzen überschritten werden, müssen Sie Ihre Waren bei der Einfuhr in die Schweiz deklarieren. Die Schweiz kann von Ihnen eine Sicherheit verlangen, welche beim Verlassen des Landes erstattet wird.

                                          Beim Wiedereintritt in die EU müssen Sie die Waren wiederum deklarieren. Es fallen keine Abgaben an, wenn Sie nachweisen können, dass diese aus einem anderen EU-Mitgliedstaat stammen und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

                                          Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                            Mitnahme von Tabakwaren aus der EU über die Schweiz

                                            Wenn Sie von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen reisen und dabei die Schweiz (oder einen anderen Staat außerhalb der EU) durchqueren, können Sie Waren für den persönlichen Gebrauch ohne Grenzformalitäten mitführen, solange die Freigrenzen für die Einfuhr in die Schweiz bzw. den Wiedereintritt in die EU nicht überschritten werden.

                                            Sollten diese Freigrenzen überschritten werden, müssen Sie Ihre Waren bei der Einfuhr in die Schweiz deklarieren. Die Schweiz kann von Ihnen eine Sicherheit verlangen, welche beim Verlassen des Landes erstattet wird.

                                            Beim Wiedereintritt in die EU müssen Sie die Waren wiederum deklarieren. Es fallen keine Abgaben an, wenn Sie nachweisen können, dass diese aus einem anderen EU-Mitgliedstaat stammen und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

                                            Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                              Mitnahme von Tabakwaren aus der EU über die Schweiz

                                              Wenn Sie von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen reisen und dabei die Schweiz (oder einen anderen Staat außerhalb der EU) durchqueren, können Sie Waren für den persönlichen Gebrauch ohne Grenzformalitäten mitführen, solange die Freigrenzen für die Einfuhr in die Schweiz bzw. den Wiedereintritt in die EU nicht überschritten werden.

                                              Sollten diese Freigrenzen überschritten werden, müssen Sie Ihre Waren bei der Einfuhr in die Schweiz deklarieren. Die Schweiz kann von Ihnen eine Sicherheit verlangen, welche beim Verlassen des Landes erstattet wird.

                                              Beim Wiedereintritt in die EU müssen Sie die Waren wiederum deklarieren. Es fallen keine Abgaben an, wenn Sie nachweisen können, dass diese aus einem anderen EU-Mitgliedstaat stammen und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

                                              Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                                Mitnahme von Tabakwaren aus der EU über die Schweiz

                                                Wenn Sie von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen reisen und dabei die Schweiz (oder einen anderen Staat außerhalb der EU) durchqueren, können Sie Waren für den persönlichen Gebrauch ohne Grenzformalitäten mitführen, solange die Freigrenzen für die Einfuhr in die Schweiz bzw. den Wiedereintritt in die EU nicht überschritten werden.

                                                Sollten diese Freigrenzen überschritten werden, müssen Sie Ihre Waren bei der Einfuhr in die Schweiz deklarieren. Die Schweiz kann von Ihnen eine Sicherheit verlangen, welche beim Verlassen des Landes erstattet wird.

                                                Beim Wiedereintritt in die EU müssen Sie die Waren wiederum deklarieren. Es fallen keine Abgaben an, wenn Sie nachweisen können, dass diese aus einem anderen EU-Mitgliedstaat stammen und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

                                                Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                                  Mitnahme von Tabakwaren aus der EU über die Schweiz

                                                  Wenn Sie von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen reisen und dabei die Schweiz (oder einen anderen Staat außerhalb der EU) durchqueren, können Sie Waren für den persönlichen Gebrauch ohne Grenzformalitäten mitführen, solange die Freigrenzen für die Einfuhr in die Schweiz bzw. den Wiedereintritt in die EU nicht überschritten werden.

                                                  Sollten diese Freigrenzen überschritten werden, müssen Sie Ihre Waren bei der Einfuhr in die Schweiz deklarieren. Die Schweiz kann von Ihnen eine Sicherheit verlangen, welche beim Verlassen des Landes erstattet wird.

                                                  Beim Wiedereintritt in die EU müssen Sie die Waren wiederum deklarieren. Es fallen keine Abgaben an, wenn Sie nachweisen können, dass diese aus einem anderen EU-Mitgliedstaat stammen und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

                                                  Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                                    Mitnahme von Tabakwaren aus der EU über die Schweiz

                                                    Wenn Sie von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen reisen und dabei die Schweiz (oder einen anderen Staat außerhalb der EU) durchqueren, können Sie Waren für den persönlichen Gebrauch ohne Grenzformalitäten mitführen, solange die Freigrenzen für die Einfuhr in die Schweiz bzw. den Wiedereintritt in die EU nicht überschritten werden.

                                                    Sollten diese Freigrenzen überschritten werden, müssen Sie Ihre Waren bei der Einfuhr in die Schweiz deklarieren. Die Schweiz kann von Ihnen eine Sicherheit verlangen, welche beim Verlassen des Landes erstattet wird.

                                                    Beim Wiedereintritt in die EU müssen Sie die Waren wiederum deklarieren. Es fallen keine Abgaben an, wenn Sie nachweisen können, dass diese aus einem anderen EU-Mitgliedstaat stammen und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

                                                    Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                                      Mitnahme von Tabakwaren aus der EU über die Schweiz

                                                      Wenn Sie von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen reisen und dabei die Schweiz (oder einen anderen Staat außerhalb der EU) durchqueren, können Sie Waren für den persönlichen Gebrauch ohne Grenzformalitäten mitführen, solange die Freigrenzen für die Einfuhr in die Schweiz bzw. den Wiedereintritt in die EU nicht überschritten werden.

                                                      Sollten diese Freigrenzen überschritten werden, müssen Sie Ihre Waren bei der Einfuhr in die Schweiz deklarieren. Die Schweiz kann von Ihnen eine Sicherheit verlangen, welche beim Verlassen des Landes erstattet wird.

                                                      Beim Wiedereintritt in die EU müssen Sie die Waren wiederum deklarieren. Es fallen keine Abgaben an, wenn Sie nachweisen können, dass diese aus einem anderen EU-Mitgliedstaat stammen und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

                                                      Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                                        Mitnahme von Tabakwaren aus der EU über die Schweiz

                                                        Wenn Sie von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen reisen und dabei die Schweiz (oder einen anderen Staat außerhalb der EU) durchqueren, können Sie Waren für den persönlichen Gebrauch ohne Grenzformalitäten mitführen, solange die Freigrenzen für die Einfuhr in die Schweiz bzw. den Wiedereintritt in die EU nicht überschritten werden.

                                                        Sollten diese Freigrenzen überschritten werden, müssen Sie Ihre Waren bei der Einfuhr in die Schweiz deklarieren. Die Schweiz kann von Ihnen eine Sicherheit verlangen, welche beim Verlassen des Landes erstattet wird.

                                                        Beim Wiedereintritt in die EU müssen Sie die Waren wiederum deklarieren. Es fallen keine Abgaben an, wenn Sie nachweisen können, dass diese aus einem anderen EU-Mitgliedstaat stammen und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

                                                        Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                                          Mitnahme von Tabakwaren aus der EU über die Schweiz

                                                          Wenn Sie von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen reisen und dabei die Schweiz (oder einen anderen Staat außerhalb der EU) durchqueren, können Sie Waren für den persönlichen Gebrauch ohne Grenzformalitäten mitführen, solange die Freigrenzen für die Einfuhr in die Schweiz bzw. den Wiedereintritt in die EU nicht überschritten werden.

                                                          Sollten diese Freigrenzen überschritten werden, müssen Sie Ihre Waren bei der Einfuhr in die Schweiz deklarieren. Die Schweiz kann von Ihnen eine Sicherheit verlangen, welche beim Verlassen des Landes erstattet wird.

                                                          Beim Wiedereintritt in die EU müssen Sie die Waren wiederum deklarieren. Es fallen keine Abgaben an, wenn Sie nachweisen können, dass diese aus einem anderen EU-Mitgliedstaat stammen und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

                                                          Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                                            Mitnahme von Tabakwaren aus der EU über die Schweiz

                                                            Wenn Sie von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen reisen und dabei die Schweiz (oder einen anderen Staat außerhalb der EU) durchqueren, können Sie Waren für den persönlichen Gebrauch ohne Grenzformalitäten mitführen, solange die Freigrenzen für die Einfuhr in die Schweiz bzw. den Wiedereintritt in die EU nicht überschritten werden.

                                                            Sollten diese Freigrenzen überschritten werden, müssen Sie Ihre Waren bei der Einfuhr in die Schweiz deklarieren. Die Schweiz kann von Ihnen eine Sicherheit verlangen, welche beim Verlassen des Landes erstattet wird.

                                                            Beim Wiedereintritt in die EU müssen Sie die Waren wiederum deklarieren. Es fallen keine Abgaben an, wenn Sie nachweisen können, dass diese aus einem anderen EU-Mitgliedstaat stammen und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

                                                            Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                                              Mitnahme von Tabakwaren aus der EU über die Schweiz

                                                              Wenn Sie von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen reisen und dabei die Schweiz (oder einen anderen Staat außerhalb der EU) durchqueren, können Sie Waren für den persönlichen Gebrauch ohne Grenzformalitäten mitführen, solange die Freigrenzen für die Einfuhr in die Schweiz bzw. den Wiedereintritt in die EU nicht überschritten werden.

                                                              Sollten diese Freigrenzen überschritten werden, müssen Sie Ihre Waren bei der Einfuhr in die Schweiz deklarieren. Die Schweiz kann von Ihnen eine Sicherheit verlangen, welche beim Verlassen des Landes erstattet wird.

                                                              Beim Wiedereintritt in die EU müssen Sie die Waren wiederum deklarieren. Es fallen keine Abgaben an, wenn Sie nachweisen können, dass diese aus einem anderen EU-Mitgliedstaat stammen und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

                                                              Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                                                Mitnahme von Tabakwaren aus der EU über die Schweiz

                                                                Wenn Sie von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen reisen und dabei die Schweiz (oder einen anderen Staat außerhalb der EU) durchqueren, können Sie Waren für den persönlichen Gebrauch ohne Grenzformalitäten mitführen, solange die Freigrenzen für die Einfuhr in die Schweiz bzw. den Wiedereintritt in die EU nicht überschritten werden.

                                                                Sollten diese Freigrenzen überschritten werden, müssen Sie Ihre Waren bei der Einfuhr in die Schweiz deklarieren. Die Schweiz kann von Ihnen eine Sicherheit verlangen, welche beim Verlassen des Landes erstattet wird.

                                                                Beim Wiedereintritt in die EU müssen Sie die Waren wiederum deklarieren. Es fallen keine Abgaben an, wenn Sie nachweisen können, dass diese aus einem anderen EU-Mitgliedstaat stammen und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

                                                                Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

                                                                  Mitnahme von Tabakwaren aus der EU über die Schweiz

                                                                  Wenn Sie von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen reisen und dabei die Schweiz (oder einen anderen Staat außerhalb der EU) durchqueren, können Sie Waren für den persönlichen Gebrauch ohne Grenzformalitäten mitführen, solange die Freigrenzen für die Einfuhr in die Schweiz bzw. den Wiedereintritt in die EU nicht überschritten werden.

                                                                  Sollten diese Freigrenzen überschritten werden, müssen Sie Ihre Waren bei der Einfuhr in die Schweiz deklarieren. Die Schweiz kann von Ihnen eine Sicherheit verlangen, welche beim Verlassen des Landes erstattet wird.

                                                                  Beim Wiedereintritt in die EU müssen Sie die Waren wiederum deklarieren. Es fallen keine Abgaben an, wenn Sie nachweisen können, dass diese aus einem anderen EU-Mitgliedstaat stammen und für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen