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    Identitätsausweis verloren oder gestohlen

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    • Mit der Bestätigung der Diebstahls- oder Verlustanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen können Sie bei der zuständigen Behörde einen neuen Identitätsausweis beantragen.

    Verlust oder Diebstahl im Ausland

    • Erstatten Sie vor Ort eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige.

    Zurück im Inland:

    • Mit der ausländischen Verlust- oder Diebstahlsanzeige müssen Sie eine neuerliche Verlust- oder Diebstahlsanzeige in Österreich erstatten.
    • Mit der Bestätigung der österreichischen Diebstahls- oder Verlustanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen können Sie bei der zuständigen Behörde einen neuen Identitätsausweis beantragen.

    Weiterführende Links

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 3. April 2025

    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

    Identitätsausweis verloren oder gestohlen

    Verlust oder Diebstahl im Inland

    • Erstatten Sie eine Diebstahls- oder Verlustanzeige.
    • Mit der Bestätigung der Diebstahls- oder Verlustanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen können Sie bei der zuständigen Behörde einen neuen Identitätsausweis beantragen.

    Verlust oder Diebstahl im Ausland

    • Erstatten Sie vor Ort eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige.

    Zurück im Inland:

    • Mit der ausländischen Verlust- oder Diebstahlsanzeige müssen Sie eine neuerliche Verlust- oder Diebstahlsanzeige in Österreich erstatten.
    • Mit der Bestätigung der österreichischen Diebstahls- oder Verlustanzeige und allen anderen notwendigen Unterlagen können Sie bei der zuständigen Behörde einen neuen Identitätsausweis beantragen.

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    Letzte Aktualisierung: 3. April 2025

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