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  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

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                                              Hier finden Sie aktuelle Informationen rund um Ihren Umzug sowie Meldepflicht, Adressänderungen, Sonderurlaub, Umzug ins Ausland und mehr.

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                                                • An- und Abmeldung Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz
                                                • Hauptwohnsitz zum Nebenwohnsitz ummelden oder umgekehrt

                                                Für Ihre eigenen minderjährigen Kinder am gleichen Wohnsitz können Sie diese Meldung gleich mit erledigen. Es darf nur jener Elternteil den Meldevorgang für das minderjährige Kind durchführen, der die finanziellen Familienleistungen (z.B. Familienbeihilfe) bezieht. In der Regel ist das die Mutter des Kindes.

                                                Voraussetzungen für die Nutzung sind:

                                                Achtung:
                                                • Um diese Möglichkeit nutzen zu können, müssen Sie bereits einmal in Österreich gemeldet gewesen sein.

                                                • Bei missbräuchlicher Verwendung dieses Services droht eine Verwaltungsstrafe.
                                                • Eine Wohnsitzanmeldung hat rechtliche Konsequenzen, wie z.B. Kfz-Zulassung, Personenstandsregister, ORF-Beitrag, usw.

                                                Weitere Online-Services

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                                                  • An- und Abmeldung Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz
                                                  • Hauptwohnsitz zum Nebenwohnsitz ummelden oder umgekehrt

                                                  Für Ihre eigenen minderjährigen Kinder am gleichen Wohnsitz können Sie diese Meldung gleich mit erledigen. Es darf nur jener Elternteil den Meldevorgang für das minderjährige Kind durchführen, der die finanziellen Familienleistungen (z.B. Familienbeihilfe) bezieht. In der Regel ist das die Mutter des Kindes.

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                                                    • Hauptwohnsitz zum Nebenwohnsitz ummelden oder umgekehrt

                                                    Für Ihre eigenen minderjährigen Kinder am gleichen Wohnsitz können Sie diese Meldung gleich mit erledigen. Es darf nur jener Elternteil den Meldevorgang für das minderjährige Kind durchführen, der die finanziellen Familienleistungen (z.B. Familienbeihilfe) bezieht. In der Regel ist das die Mutter des Kindes.

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                                                      Für Ihre eigenen minderjährigen Kinder am gleichen Wohnsitz können Sie diese Meldung gleich mit erledigen. Es darf nur jener Elternteil den Meldevorgang für das minderjährige Kind durchführen, der die finanziellen Familienleistungen (z.B. Familienbeihilfe) bezieht. In der Regel ist das die Mutter des Kindes.

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                                                        • Hauptwohnsitz zum Nebenwohnsitz ummelden oder umgekehrt

                                                        Für Ihre eigenen minderjährigen Kinder am gleichen Wohnsitz können Sie diese Meldung gleich mit erledigen. Es darf nur jener Elternteil den Meldevorgang für das minderjährige Kind durchführen, der die finanziellen Familienleistungen (z.B. Familienbeihilfe) bezieht. In der Regel ist das die Mutter des Kindes.

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                                                            Für Ihre eigenen minderjährigen Kinder am gleichen Wohnsitz können Sie diese Meldung gleich mit erledigen. Es darf nur jener Elternteil den Meldevorgang für das minderjährige Kind durchführen, der die finanziellen Familienleistungen (z.B. Familienbeihilfe) bezieht. In der Regel ist das die Mutter des Kindes.

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                                                            Achtung:
                                                            • Um diese Möglichkeit nutzen zu können, müssen Sie bereits einmal in Österreich gemeldet gewesen sein.

                                                            • Bei missbräuchlicher Verwendung dieses Services droht eine Verwaltungsstrafe.
                                                            • Eine Wohnsitzanmeldung hat rechtliche Konsequenzen, wie z.B. Kfz-Zulassung, Personenstandsregister, ORF-Beitrag, usw.

                                                            Weitere Online-Services

                                                            Digitale Amtsservices auf der Website des Bundesministeriums für Inneres (bmi.gv.at) zum Thema "Meldewesen" (kostenpflichtig):

                                                            Informationen

                                                            Hier finden Sie aktuelle Informationen rund um Ihren Umzug sowie Meldepflicht, Adressänderungen, Sonderurlaub, Umzug ins Ausland und mehr.

                                                              Wohnsitz ändern

                                                              Einen neuen Wohnsitz anmelden, oder einen bisherigen Wohnsitz ab- oder ummelden

                                                              Online-Services

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                                                              Mit der digitalen An-/Ab- und Ummeldung können Sie alle Meldevorgänge online erledigen:

                                                              • An- und Abmeldung Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz
                                                              • Hauptwohnsitz zum Nebenwohnsitz ummelden oder umgekehrt

                                                              Für Ihre eigenen minderjährigen Kinder am gleichen Wohnsitz können Sie diese Meldung gleich mit erledigen. Es darf nur jener Elternteil den Meldevorgang für das minderjährige Kind durchführen, der die finanziellen Familienleistungen (z.B. Familienbeihilfe) bezieht. In der Regel ist das die Mutter des Kindes.

                                                              Voraussetzungen für die Nutzung sind:

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                                                              • Bei missbräuchlicher Verwendung dieses Services droht eine Verwaltungsstrafe.
                                                              • Eine Wohnsitzanmeldung hat rechtliche Konsequenzen, wie z.B. Kfz-Zulassung, Personenstandsregister, ORF-Beitrag, usw.

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                                                              Hier finden Sie aktuelle Informationen rund um Ihren Umzug sowie Meldepflicht, Adressänderungen, Sonderurlaub, Umzug ins Ausland und mehr.

                                                                Wohnsitz ändern

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                                                                • An- und Abmeldung Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz
                                                                • Hauptwohnsitz zum Nebenwohnsitz ummelden oder umgekehrt

                                                                Für Ihre eigenen minderjährigen Kinder am gleichen Wohnsitz können Sie diese Meldung gleich mit erledigen. Es darf nur jener Elternteil den Meldevorgang für das minderjährige Kind durchführen, der die finanziellen Familienleistungen (z.B. Familienbeihilfe) bezieht. In der Regel ist das die Mutter des Kindes.

                                                                Voraussetzungen für die Nutzung sind:

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                                                                • Bei missbräuchlicher Verwendung dieses Services droht eine Verwaltungsstrafe.
                                                                • Eine Wohnsitzanmeldung hat rechtliche Konsequenzen, wie z.B. Kfz-Zulassung, Personenstandsregister, ORF-Beitrag, usw.

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                                                                Hier finden Sie aktuelle Informationen rund um Ihren Umzug sowie Meldepflicht, Adressänderungen, Sonderurlaub, Umzug ins Ausland und mehr.

                                                                  Wohnsitz ändern

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                                                                  • An- und Abmeldung Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz
                                                                  • Hauptwohnsitz zum Nebenwohnsitz ummelden oder umgekehrt

                                                                  Für Ihre eigenen minderjährigen Kinder am gleichen Wohnsitz können Sie diese Meldung gleich mit erledigen. Es darf nur jener Elternteil den Meldevorgang für das minderjährige Kind durchführen, der die finanziellen Familienleistungen (z.B. Familienbeihilfe) bezieht. In der Regel ist das die Mutter des Kindes.

                                                                  Voraussetzungen für die Nutzung sind:

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                                                                  • Bei missbräuchlicher Verwendung dieses Services droht eine Verwaltungsstrafe.
                                                                  • Eine Wohnsitzanmeldung hat rechtliche Konsequenzen, wie z.B. Kfz-Zulassung, Personenstandsregister, ORF-Beitrag, usw.

                                                                  Weitere Online-Services

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