Skip to content
  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at https://www.oesterreich.gv.at/de ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Amtsverlust

    Werden Beamtinnen/Beamte aufgrund einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, verlieren sie gleichzeitig ihr Amt, wenn die

    • verhängte Freiheitsstrafe (allenfalls auch bedingt) ein Jahr übersteigt,
    • unbedingte Freiheitsstrafe über sechs Monate beträgt oder wenn die
    • Verurteilung wegen des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses für sexuelle Übergriffe erfolgt oder mit diesem in Zusammenhang steht.

    Rechtsgrundlagen

    Strafgesetzbuch (StGB)

    Letzte Aktualisierung: 20.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Amtsverlust

    Werden Beamtinnen/Beamte aufgrund einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, verlieren sie gleichzeitig ihr Amt, wenn die

    • verhängte Freiheitsstrafe (allenfalls auch bedingt) ein Jahr übersteigt,
    • unbedingte Freiheitsstrafe über sechs Monate beträgt oder wenn die
    • Verurteilung wegen des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses für sexuelle Übergriffe erfolgt oder mit diesem in Zusammenhang steht.

    Rechtsgrundlagen

    Strafgesetzbuch (StGB)

    Letzte Aktualisierung: 20.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Amtsverlust

    Werden Beamtinnen/Beamte aufgrund einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, verlieren sie gleichzeitig ihr Amt, wenn die

    • verhängte Freiheitsstrafe (allenfalls auch bedingt) ein Jahr übersteigt,
    • unbedingte Freiheitsstrafe über sechs Monate beträgt oder wenn die
    • Verurteilung wegen des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses für sexuelle Übergriffe erfolgt oder mit diesem in Zusammenhang steht.

    Rechtsgrundlagen

    Strafgesetzbuch (StGB)

    Letzte Aktualisierung: 20.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Amtsverlust

    Werden Beamtinnen/Beamte aufgrund einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, verlieren sie gleichzeitig ihr Amt, wenn die

    • verhängte Freiheitsstrafe (allenfalls auch bedingt) ein Jahr übersteigt,
    • unbedingte Freiheitsstrafe über sechs Monate beträgt oder wenn die
    • Verurteilung wegen des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses für sexuelle Übergriffe erfolgt oder mit diesem in Zusammenhang steht.

    Rechtsgrundlagen

    Strafgesetzbuch (StGB)

    Letzte Aktualisierung: 20.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Amtsverlust

    Werden Beamtinnen/Beamte aufgrund einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, verlieren sie gleichzeitig ihr Amt, wenn die

    • verhängte Freiheitsstrafe (allenfalls auch bedingt) ein Jahr übersteigt,
    • unbedingte Freiheitsstrafe über sechs Monate beträgt oder wenn die
    • Verurteilung wegen des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses für sexuelle Übergriffe erfolgt oder mit diesem in Zusammenhang steht.

    Rechtsgrundlagen

    Strafgesetzbuch (StGB)

    Letzte Aktualisierung: 20.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Amtsverlust

    Werden Beamtinnen/Beamte aufgrund einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, verlieren sie gleichzeitig ihr Amt, wenn die

    • verhängte Freiheitsstrafe (allenfalls auch bedingt) ein Jahr übersteigt,
    • unbedingte Freiheitsstrafe über sechs Monate beträgt oder wenn die
    • Verurteilung wegen des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses für sexuelle Übergriffe erfolgt oder mit diesem in Zusammenhang steht.

    Rechtsgrundlagen

    Strafgesetzbuch (StGB)

    Letzte Aktualisierung: 20.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Amtsverlust

    Werden Beamtinnen/Beamte aufgrund einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, verlieren sie gleichzeitig ihr Amt, wenn die

    • verhängte Freiheitsstrafe (allenfalls auch bedingt) ein Jahr übersteigt,
    • unbedingte Freiheitsstrafe über sechs Monate beträgt oder wenn die
    • Verurteilung wegen des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses für sexuelle Übergriffe erfolgt oder mit diesem in Zusammenhang steht.

    Rechtsgrundlagen

    Strafgesetzbuch (StGB)

    Letzte Aktualisierung: 20.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Amtsverlust

    Werden Beamtinnen/Beamte aufgrund einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, verlieren sie gleichzeitig ihr Amt, wenn die

    • verhängte Freiheitsstrafe (allenfalls auch bedingt) ein Jahr übersteigt,
    • unbedingte Freiheitsstrafe über sechs Monate beträgt oder wenn die
    • Verurteilung wegen des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses für sexuelle Übergriffe erfolgt oder mit diesem in Zusammenhang steht.

    Rechtsgrundlagen

    Strafgesetzbuch (StGB)

    Letzte Aktualisierung: 20.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Amtsverlust

    Werden Beamtinnen/Beamte aufgrund einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, verlieren sie gleichzeitig ihr Amt, wenn die

    • verhängte Freiheitsstrafe (allenfalls auch bedingt) ein Jahr übersteigt,
    • unbedingte Freiheitsstrafe über sechs Monate beträgt oder wenn die
    • Verurteilung wegen des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses für sexuelle Übergriffe erfolgt oder mit diesem in Zusammenhang steht.

    Rechtsgrundlagen

    Strafgesetzbuch (StGB)

    Letzte Aktualisierung: 20.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Amtsverlust

    Werden Beamtinnen/Beamte aufgrund einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, verlieren sie gleichzeitig ihr Amt, wenn die

    • verhängte Freiheitsstrafe (allenfalls auch bedingt) ein Jahr übersteigt,
    • unbedingte Freiheitsstrafe über sechs Monate beträgt oder wenn die
    • Verurteilung wegen des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses für sexuelle Übergriffe erfolgt oder mit diesem in Zusammenhang steht.

    Rechtsgrundlagen

    Strafgesetzbuch (StGB)

    Letzte Aktualisierung: 20.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Amtsverlust

    Werden Beamtinnen/Beamte aufgrund einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, verlieren sie gleichzeitig ihr Amt, wenn die

    • verhängte Freiheitsstrafe (allenfalls auch bedingt) ein Jahr übersteigt,
    • unbedingte Freiheitsstrafe über sechs Monate beträgt oder wenn die
    • Verurteilung wegen des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses für sexuelle Übergriffe erfolgt oder mit diesem in Zusammenhang steht.

    Rechtsgrundlagen

    Strafgesetzbuch (StGB)

    Letzte Aktualisierung: 20.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Amtsverlust

    Werden Beamtinnen/Beamte aufgrund einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, verlieren sie gleichzeitig ihr Amt, wenn die

    • verhängte Freiheitsstrafe (allenfalls auch bedingt) ein Jahr übersteigt,
    • unbedingte Freiheitsstrafe über sechs Monate beträgt oder wenn die
    • Verurteilung wegen des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses für sexuelle Übergriffe erfolgt oder mit diesem in Zusammenhang steht.

    Rechtsgrundlagen

    Strafgesetzbuch (StGB)

    Letzte Aktualisierung: 20.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Amtsverlust

    Werden Beamtinnen/Beamte aufgrund einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, verlieren sie gleichzeitig ihr Amt, wenn die

    • verhängte Freiheitsstrafe (allenfalls auch bedingt) ein Jahr übersteigt,
    • unbedingte Freiheitsstrafe über sechs Monate beträgt oder wenn die
    • Verurteilung wegen des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses für sexuelle Übergriffe erfolgt oder mit diesem in Zusammenhang steht.

    Rechtsgrundlagen

    Strafgesetzbuch (StGB)

    Letzte Aktualisierung: 20.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Amtsverlust

    Werden Beamtinnen/Beamte aufgrund einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, verlieren sie gleichzeitig ihr Amt, wenn die

    • verhängte Freiheitsstrafe (allenfalls auch bedingt) ein Jahr übersteigt,
    • unbedingte Freiheitsstrafe über sechs Monate beträgt oder wenn die
    • Verurteilung wegen des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses für sexuelle Übergriffe erfolgt oder mit diesem in Zusammenhang steht.

    Rechtsgrundlagen

    Strafgesetzbuch (StGB)

    Letzte Aktualisierung: 20.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Amtsverlust

    Werden Beamtinnen/Beamte aufgrund einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, verlieren sie gleichzeitig ihr Amt, wenn die

    • verhängte Freiheitsstrafe (allenfalls auch bedingt) ein Jahr übersteigt,
    • unbedingte Freiheitsstrafe über sechs Monate beträgt oder wenn die
    • Verurteilung wegen des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses für sexuelle Übergriffe erfolgt oder mit diesem in Zusammenhang steht.

    Rechtsgrundlagen

    Strafgesetzbuch (StGB)

    Letzte Aktualisierung: 20.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Amtsverlust

    Werden Beamtinnen/Beamte aufgrund einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, verlieren sie gleichzeitig ihr Amt, wenn die

    • verhängte Freiheitsstrafe (allenfalls auch bedingt) ein Jahr übersteigt,
    • unbedingte Freiheitsstrafe über sechs Monate beträgt oder wenn die
    • Verurteilung wegen des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses für sexuelle Übergriffe erfolgt oder mit diesem in Zusammenhang steht.

    Rechtsgrundlagen

    Strafgesetzbuch (StGB)

    Letzte Aktualisierung: 20.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Amtsverlust

    Werden Beamtinnen/Beamte aufgrund einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, verlieren sie gleichzeitig ihr Amt, wenn die

    • verhängte Freiheitsstrafe (allenfalls auch bedingt) ein Jahr übersteigt,
    • unbedingte Freiheitsstrafe über sechs Monate beträgt oder wenn die
    • Verurteilung wegen des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses für sexuelle Übergriffe erfolgt oder mit diesem in Zusammenhang steht.

    Rechtsgrundlagen

    Strafgesetzbuch (StGB)

    Letzte Aktualisierung: 20.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Amtsverlust

    Werden Beamtinnen/Beamte aufgrund einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, verlieren sie gleichzeitig ihr Amt, wenn die

    • verhängte Freiheitsstrafe (allenfalls auch bedingt) ein Jahr übersteigt,
    • unbedingte Freiheitsstrafe über sechs Monate beträgt oder wenn die
    • Verurteilung wegen des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses für sexuelle Übergriffe erfolgt oder mit diesem in Zusammenhang steht.

    Rechtsgrundlagen

    Strafgesetzbuch (StGB)

    Letzte Aktualisierung: 20.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Amtsverlust

    Werden Beamtinnen/Beamte aufgrund einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, verlieren sie gleichzeitig ihr Amt, wenn die

    • verhängte Freiheitsstrafe (allenfalls auch bedingt) ein Jahr übersteigt,
    • unbedingte Freiheitsstrafe über sechs Monate beträgt oder wenn die
    • Verurteilung wegen des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses für sexuelle Übergriffe erfolgt oder mit diesem in Zusammenhang steht.

    Rechtsgrundlagen

    Strafgesetzbuch (StGB)

    Letzte Aktualisierung: 20.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Amtsverlust

    Werden Beamtinnen/Beamte aufgrund einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, verlieren sie gleichzeitig ihr Amt, wenn die

    • verhängte Freiheitsstrafe (allenfalls auch bedingt) ein Jahr übersteigt,
    • unbedingte Freiheitsstrafe über sechs Monate beträgt oder wenn die
    • Verurteilung wegen des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses für sexuelle Übergriffe erfolgt oder mit diesem in Zusammenhang steht.

    Rechtsgrundlagen

    Strafgesetzbuch (StGB)

    Letzte Aktualisierung: 20.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Amtsverlust

    Werden Beamtinnen/Beamte aufgrund einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, verlieren sie gleichzeitig ihr Amt, wenn die

    • verhängte Freiheitsstrafe (allenfalls auch bedingt) ein Jahr übersteigt,
    • unbedingte Freiheitsstrafe über sechs Monate beträgt oder wenn die
    • Verurteilung wegen des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses für sexuelle Übergriffe erfolgt oder mit diesem in Zusammenhang steht.

    Rechtsgrundlagen

    Strafgesetzbuch (StGB)

    Letzte Aktualisierung: 20.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Amtsverlust

    Werden Beamtinnen/Beamte aufgrund einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, verlieren sie gleichzeitig ihr Amt, wenn die

    • verhängte Freiheitsstrafe (allenfalls auch bedingt) ein Jahr übersteigt,
    • unbedingte Freiheitsstrafe über sechs Monate beträgt oder wenn die
    • Verurteilung wegen des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses für sexuelle Übergriffe erfolgt oder mit diesem in Zusammenhang steht.

    Rechtsgrundlagen

    Strafgesetzbuch (StGB)

    Letzte Aktualisierung: 20.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Amtsverlust

    Werden Beamtinnen/Beamte aufgrund einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, verlieren sie gleichzeitig ihr Amt, wenn die

    • verhängte Freiheitsstrafe (allenfalls auch bedingt) ein Jahr übersteigt,
    • unbedingte Freiheitsstrafe über sechs Monate beträgt oder wenn die
    • Verurteilung wegen des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses für sexuelle Übergriffe erfolgt oder mit diesem in Zusammenhang steht.

    Rechtsgrundlagen

    Strafgesetzbuch (StGB)

    Letzte Aktualisierung: 20.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Amtsverlust

    Werden Beamtinnen/Beamte aufgrund einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, verlieren sie gleichzeitig ihr Amt, wenn die

    • verhängte Freiheitsstrafe (allenfalls auch bedingt) ein Jahr übersteigt,
    • unbedingte Freiheitsstrafe über sechs Monate beträgt oder wenn die
    • Verurteilung wegen des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses für sexuelle Übergriffe erfolgt oder mit diesem in Zusammenhang steht.

    Rechtsgrundlagen

    Strafgesetzbuch (StGB)

    Letzte Aktualisierung: 20.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Amtsverlust

    Werden Beamtinnen/Beamte aufgrund einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, verlieren sie gleichzeitig ihr Amt, wenn die

    • verhängte Freiheitsstrafe (allenfalls auch bedingt) ein Jahr übersteigt,
    • unbedingte Freiheitsstrafe über sechs Monate beträgt oder wenn die
    • Verurteilung wegen des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses für sexuelle Übergriffe erfolgt oder mit diesem in Zusammenhang steht.

    Rechtsgrundlagen

    Strafgesetzbuch (StGB)

    Letzte Aktualisierung: 20.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Amtsverlust

    Werden Beamtinnen/Beamte aufgrund einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, verlieren sie gleichzeitig ihr Amt, wenn die

    • verhängte Freiheitsstrafe (allenfalls auch bedingt) ein Jahr übersteigt,
    • unbedingte Freiheitsstrafe über sechs Monate beträgt oder wenn die
    • Verurteilung wegen des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses für sexuelle Übergriffe erfolgt oder mit diesem in Zusammenhang steht.

    Rechtsgrundlagen

    Strafgesetzbuch (StGB)

    Letzte Aktualisierung: 20.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Amtsverlust

    Werden Beamtinnen/Beamte aufgrund einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, verlieren sie gleichzeitig ihr Amt, wenn die

    • verhängte Freiheitsstrafe (allenfalls auch bedingt) ein Jahr übersteigt,
    • unbedingte Freiheitsstrafe über sechs Monate beträgt oder wenn die
    • Verurteilung wegen des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses für sexuelle Übergriffe erfolgt oder mit diesem in Zusammenhang steht.

    Rechtsgrundlagen

    Strafgesetzbuch (StGB)

    Letzte Aktualisierung: 20.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Amtsverlust

    Werden Beamtinnen/Beamte aufgrund einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, verlieren sie gleichzeitig ihr Amt, wenn die

    • verhängte Freiheitsstrafe (allenfalls auch bedingt) ein Jahr übersteigt,
    • unbedingte Freiheitsstrafe über sechs Monate beträgt oder wenn die
    • Verurteilung wegen des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses für sexuelle Übergriffe erfolgt oder mit diesem in Zusammenhang steht.

    Rechtsgrundlagen

    Strafgesetzbuch (StGB)

    Letzte Aktualisierung: 20.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Amtsverlust

    Werden Beamtinnen/Beamte aufgrund einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, verlieren sie gleichzeitig ihr Amt, wenn die

    • verhängte Freiheitsstrafe (allenfalls auch bedingt) ein Jahr übersteigt,
    • unbedingte Freiheitsstrafe über sechs Monate beträgt oder wenn die
    • Verurteilung wegen des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses für sexuelle Übergriffe erfolgt oder mit diesem in Zusammenhang steht.

    Rechtsgrundlagen

    Strafgesetzbuch (StGB)

    Letzte Aktualisierung: 20.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Amtsverlust

    Werden Beamtinnen/Beamte aufgrund einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, verlieren sie gleichzeitig ihr Amt, wenn die

    • verhängte Freiheitsstrafe (allenfalls auch bedingt) ein Jahr übersteigt,
    • unbedingte Freiheitsstrafe über sechs Monate beträgt oder wenn die
    • Verurteilung wegen des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses für sexuelle Übergriffe erfolgt oder mit diesem in Zusammenhang steht.

    Rechtsgrundlagen

    Strafgesetzbuch (StGB)

    Letzte Aktualisierung: 20.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Amtsverlust

    Werden Beamtinnen/Beamte aufgrund einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, verlieren sie gleichzeitig ihr Amt, wenn die

    • verhängte Freiheitsstrafe (allenfalls auch bedingt) ein Jahr übersteigt,
    • unbedingte Freiheitsstrafe über sechs Monate beträgt oder wenn die
    • Verurteilung wegen des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses für sexuelle Übergriffe erfolgt oder mit diesem in Zusammenhang steht.

    Rechtsgrundlagen

    Strafgesetzbuch (StGB)

    Letzte Aktualisierung: 20.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Amtsverlust

    Werden Beamtinnen/Beamte aufgrund einer vorsätzlich begangenen Straftat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, verlieren sie gleichzeitig ihr Amt, wenn die

    • verhängte Freiheitsstrafe (allenfalls auch bedingt) ein Jahr übersteigt,
    • unbedingte Freiheitsstrafe über sechs Monate beträgt oder wenn die
    • Verurteilung wegen des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses für sexuelle Übergriffe erfolgt oder mit diesem in Zusammenhang steht.

    Rechtsgrundlagen

    Strafgesetzbuch (StGB)

    Letzte Aktualisierung: 20.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion