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    Eingeschneite Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen

    Runde Verkehrszeichen, die zur Gänze von Schnee oder Eis bedeckt und dadurch nicht lesbar sind, können nicht erkannt werden und gelten nicht. Wenn Verkehrszeichen jedoch an ihrer äußeren Form erkennbar sind (z.B. dreieckiges "Vorrang geben"-Schild oder achteckiges "Stop"-Schild), müssen sie beachtet werden.

    Achtung

    Ein rundes Verkehrszeichen, das nicht komplett, sondern nur zum Teil von Schnee bedeckt und noch erkennbar ist, gilt weiterhin.
    Im Falle von komplett eingeschneiten Verkehrszeichen sollte jedenfalls auch das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer beachtet werden.

    Sind Bodenmarkierungen völlig von Schnee bedeckt und dadurch nicht erkennbar, gelten sie nur dann nicht, wenn es nur die Markierung gibt und nicht zusätzlich z.B. ein entsprechendes Verkehrszeichen. Ist die Fahrbahn von Schnee bedeckt und sind dadurch Richtungspfeile nicht erkennbar, gelten die allgemeinen Fahrregeln der StVO.

    Kurzparkzonen gelten auch dann, wenn die dazugehörigen Bodenmarkierungen von Schnee bedeckt sind; sie sind immer durch entsprechende Verkehrszeichen gekennzeichnet. Bei starkem Schneefall kann die Kurzparkzonenregelung aber aufgehoben werden.  

    Rechtsgrundlagen

    Straßenverkehrsordnung (StVO)

    Letzte Aktualisierung: 21. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Eingeschneite Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen

    Runde Verkehrszeichen, die zur Gänze von Schnee oder Eis bedeckt und dadurch nicht lesbar sind, können nicht erkannt werden und gelten nicht. Wenn Verkehrszeichen jedoch an ihrer äußeren Form erkennbar sind (z.B. dreieckiges "Vorrang geben"-Schild oder achteckiges "Stop"-Schild), müssen sie beachtet werden.

    Achtung

    Ein rundes Verkehrszeichen, das nicht komplett, sondern nur zum Teil von Schnee bedeckt und noch erkennbar ist, gilt weiterhin.
    Im Falle von komplett eingeschneiten Verkehrszeichen sollte jedenfalls auch das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer beachtet werden.

    Sind Bodenmarkierungen völlig von Schnee bedeckt und dadurch nicht erkennbar, gelten sie nur dann nicht, wenn es nur die Markierung gibt und nicht zusätzlich z.B. ein entsprechendes Verkehrszeichen. Ist die Fahrbahn von Schnee bedeckt und sind dadurch Richtungspfeile nicht erkennbar, gelten die allgemeinen Fahrregeln der StVO.

    Kurzparkzonen gelten auch dann, wenn die dazugehörigen Bodenmarkierungen von Schnee bedeckt sind; sie sind immer durch entsprechende Verkehrszeichen gekennzeichnet. Bei starkem Schneefall kann die Kurzparkzonenregelung aber aufgehoben werden.  

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    Straßenverkehrsordnung (StVO)

    Letzte Aktualisierung: 21. Mai 2024

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    Runde Verkehrszeichen, die zur Gänze von Schnee oder Eis bedeckt und dadurch nicht lesbar sind, können nicht erkannt werden und gelten nicht. Wenn Verkehrszeichen jedoch an ihrer äußeren Form erkennbar sind (z.B. dreieckiges "Vorrang geben"-Schild oder achteckiges "Stop"-Schild), müssen sie beachtet werden.

    Achtung

    Ein rundes Verkehrszeichen, das nicht komplett, sondern nur zum Teil von Schnee bedeckt und noch erkennbar ist, gilt weiterhin.
    Im Falle von komplett eingeschneiten Verkehrszeichen sollte jedenfalls auch das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer beachtet werden.

    Sind Bodenmarkierungen völlig von Schnee bedeckt und dadurch nicht erkennbar, gelten sie nur dann nicht, wenn es nur die Markierung gibt und nicht zusätzlich z.B. ein entsprechendes Verkehrszeichen. Ist die Fahrbahn von Schnee bedeckt und sind dadurch Richtungspfeile nicht erkennbar, gelten die allgemeinen Fahrregeln der StVO.

    Kurzparkzonen gelten auch dann, wenn die dazugehörigen Bodenmarkierungen von Schnee bedeckt sind; sie sind immer durch entsprechende Verkehrszeichen gekennzeichnet. Bei starkem Schneefall kann die Kurzparkzonenregelung aber aufgehoben werden.  

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    Letzte Aktualisierung: 21. Mai 2024

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    Runde Verkehrszeichen, die zur Gänze von Schnee oder Eis bedeckt und dadurch nicht lesbar sind, können nicht erkannt werden und gelten nicht. Wenn Verkehrszeichen jedoch an ihrer äußeren Form erkennbar sind (z.B. dreieckiges "Vorrang geben"-Schild oder achteckiges "Stop"-Schild), müssen sie beachtet werden.

    Achtung

    Ein rundes Verkehrszeichen, das nicht komplett, sondern nur zum Teil von Schnee bedeckt und noch erkennbar ist, gilt weiterhin.
    Im Falle von komplett eingeschneiten Verkehrszeichen sollte jedenfalls auch das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer beachtet werden.

    Sind Bodenmarkierungen völlig von Schnee bedeckt und dadurch nicht erkennbar, gelten sie nur dann nicht, wenn es nur die Markierung gibt und nicht zusätzlich z.B. ein entsprechendes Verkehrszeichen. Ist die Fahrbahn von Schnee bedeckt und sind dadurch Richtungspfeile nicht erkennbar, gelten die allgemeinen Fahrregeln der StVO.

    Kurzparkzonen gelten auch dann, wenn die dazugehörigen Bodenmarkierungen von Schnee bedeckt sind; sie sind immer durch entsprechende Verkehrszeichen gekennzeichnet. Bei starkem Schneefall kann die Kurzparkzonenregelung aber aufgehoben werden.  

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    Runde Verkehrszeichen, die zur Gänze von Schnee oder Eis bedeckt und dadurch nicht lesbar sind, können nicht erkannt werden und gelten nicht. Wenn Verkehrszeichen jedoch an ihrer äußeren Form erkennbar sind (z.B. dreieckiges "Vorrang geben"-Schild oder achteckiges "Stop"-Schild), müssen sie beachtet werden.

    Achtung

    Ein rundes Verkehrszeichen, das nicht komplett, sondern nur zum Teil von Schnee bedeckt und noch erkennbar ist, gilt weiterhin.
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    Sind Bodenmarkierungen völlig von Schnee bedeckt und dadurch nicht erkennbar, gelten sie nur dann nicht, wenn es nur die Markierung gibt und nicht zusätzlich z.B. ein entsprechendes Verkehrszeichen. Ist die Fahrbahn von Schnee bedeckt und sind dadurch Richtungspfeile nicht erkennbar, gelten die allgemeinen Fahrregeln der StVO.

    Kurzparkzonen gelten auch dann, wenn die dazugehörigen Bodenmarkierungen von Schnee bedeckt sind; sie sind immer durch entsprechende Verkehrszeichen gekennzeichnet. Bei starkem Schneefall kann die Kurzparkzonenregelung aber aufgehoben werden.  

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    Achtung

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    Im Falle von komplett eingeschneiten Verkehrszeichen sollte jedenfalls auch das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer beachtet werden.

    Sind Bodenmarkierungen völlig von Schnee bedeckt und dadurch nicht erkennbar, gelten sie nur dann nicht, wenn es nur die Markierung gibt und nicht zusätzlich z.B. ein entsprechendes Verkehrszeichen. Ist die Fahrbahn von Schnee bedeckt und sind dadurch Richtungspfeile nicht erkennbar, gelten die allgemeinen Fahrregeln der StVO.

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    Im Falle von komplett eingeschneiten Verkehrszeichen sollte jedenfalls auch das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer beachtet werden.

    Sind Bodenmarkierungen völlig von Schnee bedeckt und dadurch nicht erkennbar, gelten sie nur dann nicht, wenn es nur die Markierung gibt und nicht zusätzlich z.B. ein entsprechendes Verkehrszeichen. Ist die Fahrbahn von Schnee bedeckt und sind dadurch Richtungspfeile nicht erkennbar, gelten die allgemeinen Fahrregeln der StVO.

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    Achtung

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    Im Falle von komplett eingeschneiten Verkehrszeichen sollte jedenfalls auch das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer beachtet werden.

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    Sind Bodenmarkierungen völlig von Schnee bedeckt und dadurch nicht erkennbar, gelten sie nur dann nicht, wenn es nur die Markierung gibt und nicht zusätzlich z.B. ein entsprechendes Verkehrszeichen. Ist die Fahrbahn von Schnee bedeckt und sind dadurch Richtungspfeile nicht erkennbar, gelten die allgemeinen Fahrregeln der StVO.

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    Sind Bodenmarkierungen völlig von Schnee bedeckt und dadurch nicht erkennbar, gelten sie nur dann nicht, wenn es nur die Markierung gibt und nicht zusätzlich z.B. ein entsprechendes Verkehrszeichen. Ist die Fahrbahn von Schnee bedeckt und sind dadurch Richtungspfeile nicht erkennbar, gelten die allgemeinen Fahrregeln der StVO.

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    Achtung

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    Achtung

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    Achtung

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    Im Falle von komplett eingeschneiten Verkehrszeichen sollte jedenfalls auch das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer beachtet werden.

    Sind Bodenmarkierungen völlig von Schnee bedeckt und dadurch nicht erkennbar, gelten sie nur dann nicht, wenn es nur die Markierung gibt und nicht zusätzlich z.B. ein entsprechendes Verkehrszeichen. Ist die Fahrbahn von Schnee bedeckt und sind dadurch Richtungspfeile nicht erkennbar, gelten die allgemeinen Fahrregeln der StVO.

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    Achtung

    Ein rundes Verkehrszeichen, das nicht komplett, sondern nur zum Teil von Schnee bedeckt und noch erkennbar ist, gilt weiterhin.
    Im Falle von komplett eingeschneiten Verkehrszeichen sollte jedenfalls auch das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer beachtet werden.

    Sind Bodenmarkierungen völlig von Schnee bedeckt und dadurch nicht erkennbar, gelten sie nur dann nicht, wenn es nur die Markierung gibt und nicht zusätzlich z.B. ein entsprechendes Verkehrszeichen. Ist die Fahrbahn von Schnee bedeckt und sind dadurch Richtungspfeile nicht erkennbar, gelten die allgemeinen Fahrregeln der StVO.

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    Achtung

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    Im Falle von komplett eingeschneiten Verkehrszeichen sollte jedenfalls auch das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer beachtet werden.

    Sind Bodenmarkierungen völlig von Schnee bedeckt und dadurch nicht erkennbar, gelten sie nur dann nicht, wenn es nur die Markierung gibt und nicht zusätzlich z.B. ein entsprechendes Verkehrszeichen. Ist die Fahrbahn von Schnee bedeckt und sind dadurch Richtungspfeile nicht erkennbar, gelten die allgemeinen Fahrregeln der StVO.

    Kurzparkzonen gelten auch dann, wenn die dazugehörigen Bodenmarkierungen von Schnee bedeckt sind; sie sind immer durch entsprechende Verkehrszeichen gekennzeichnet. Bei starkem Schneefall kann die Kurzparkzonenregelung aber aufgehoben werden.  

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    Achtung

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    Achtung

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    Im Falle von komplett eingeschneiten Verkehrszeichen sollte jedenfalls auch das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer beachtet werden.

    Sind Bodenmarkierungen völlig von Schnee bedeckt und dadurch nicht erkennbar, gelten sie nur dann nicht, wenn es nur die Markierung gibt und nicht zusätzlich z.B. ein entsprechendes Verkehrszeichen. Ist die Fahrbahn von Schnee bedeckt und sind dadurch Richtungspfeile nicht erkennbar, gelten die allgemeinen Fahrregeln der StVO.

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    Sind Bodenmarkierungen völlig von Schnee bedeckt und dadurch nicht erkennbar, gelten sie nur dann nicht, wenn es nur die Markierung gibt und nicht zusätzlich z.B. ein entsprechendes Verkehrszeichen. Ist die Fahrbahn von Schnee bedeckt und sind dadurch Richtungspfeile nicht erkennbar, gelten die allgemeinen Fahrregeln der StVO.

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    Im Falle von komplett eingeschneiten Verkehrszeichen sollte jedenfalls auch das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer beachtet werden.

    Sind Bodenmarkierungen völlig von Schnee bedeckt und dadurch nicht erkennbar, gelten sie nur dann nicht, wenn es nur die Markierung gibt und nicht zusätzlich z.B. ein entsprechendes Verkehrszeichen. Ist die Fahrbahn von Schnee bedeckt und sind dadurch Richtungspfeile nicht erkennbar, gelten die allgemeinen Fahrregeln der StVO.

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    Achtung

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    Im Falle von komplett eingeschneiten Verkehrszeichen sollte jedenfalls auch das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer beachtet werden.

    Sind Bodenmarkierungen völlig von Schnee bedeckt und dadurch nicht erkennbar, gelten sie nur dann nicht, wenn es nur die Markierung gibt und nicht zusätzlich z.B. ein entsprechendes Verkehrszeichen. Ist die Fahrbahn von Schnee bedeckt und sind dadurch Richtungspfeile nicht erkennbar, gelten die allgemeinen Fahrregeln der StVO.

    Kurzparkzonen gelten auch dann, wenn die dazugehörigen Bodenmarkierungen von Schnee bedeckt sind; sie sind immer durch entsprechende Verkehrszeichen gekennzeichnet. Bei starkem Schneefall kann die Kurzparkzonenregelung aber aufgehoben werden.  

    Rechtsgrundlagen

    Straßenverkehrsordnung (StVO)

    Letzte Aktualisierung: 21. Mai 2024

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Eingeschneite Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen

    Runde Verkehrszeichen, die zur Gänze von Schnee oder Eis bedeckt und dadurch nicht lesbar sind, können nicht erkannt werden und gelten nicht. Wenn Verkehrszeichen jedoch an ihrer äußeren Form erkennbar sind (z.B. dreieckiges "Vorrang geben"-Schild oder achteckiges "Stop"-Schild), müssen sie beachtet werden.

    Achtung

    Ein rundes Verkehrszeichen, das nicht komplett, sondern nur zum Teil von Schnee bedeckt und noch erkennbar ist, gilt weiterhin.
    Im Falle von komplett eingeschneiten Verkehrszeichen sollte jedenfalls auch das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer beachtet werden.

    Sind Bodenmarkierungen völlig von Schnee bedeckt und dadurch nicht erkennbar, gelten sie nur dann nicht, wenn es nur die Markierung gibt und nicht zusätzlich z.B. ein entsprechendes Verkehrszeichen. Ist die Fahrbahn von Schnee bedeckt und sind dadurch Richtungspfeile nicht erkennbar, gelten die allgemeinen Fahrregeln der StVO.

    Kurzparkzonen gelten auch dann, wenn die dazugehörigen Bodenmarkierungen von Schnee bedeckt sind; sie sind immer durch entsprechende Verkehrszeichen gekennzeichnet. Bei starkem Schneefall kann die Kurzparkzonenregelung aber aufgehoben werden.  

    Rechtsgrundlagen

    Straßenverkehrsordnung (StVO)

    Letzte Aktualisierung: 21. Mai 2024

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    Eingeschneite Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen

    Runde Verkehrszeichen, die zur Gänze von Schnee oder Eis bedeckt und dadurch nicht lesbar sind, können nicht erkannt werden und gelten nicht. Wenn Verkehrszeichen jedoch an ihrer äußeren Form erkennbar sind (z.B. dreieckiges "Vorrang geben"-Schild oder achteckiges "Stop"-Schild), müssen sie beachtet werden.

    Achtung

    Ein rundes Verkehrszeichen, das nicht komplett, sondern nur zum Teil von Schnee bedeckt und noch erkennbar ist, gilt weiterhin.
    Im Falle von komplett eingeschneiten Verkehrszeichen sollte jedenfalls auch das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer beachtet werden.

    Sind Bodenmarkierungen völlig von Schnee bedeckt und dadurch nicht erkennbar, gelten sie nur dann nicht, wenn es nur die Markierung gibt und nicht zusätzlich z.B. ein entsprechendes Verkehrszeichen. Ist die Fahrbahn von Schnee bedeckt und sind dadurch Richtungspfeile nicht erkennbar, gelten die allgemeinen Fahrregeln der StVO.

    Kurzparkzonen gelten auch dann, wenn die dazugehörigen Bodenmarkierungen von Schnee bedeckt sind; sie sind immer durch entsprechende Verkehrszeichen gekennzeichnet. Bei starkem Schneefall kann die Kurzparkzonenregelung aber aufgehoben werden.  

    Rechtsgrundlagen

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    Eingeschneite Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen

    Runde Verkehrszeichen, die zur Gänze von Schnee oder Eis bedeckt und dadurch nicht lesbar sind, können nicht erkannt werden und gelten nicht. Wenn Verkehrszeichen jedoch an ihrer äußeren Form erkennbar sind (z.B. dreieckiges "Vorrang geben"-Schild oder achteckiges "Stop"-Schild), müssen sie beachtet werden.

    Achtung

    Ein rundes Verkehrszeichen, das nicht komplett, sondern nur zum Teil von Schnee bedeckt und noch erkennbar ist, gilt weiterhin.
    Im Falle von komplett eingeschneiten Verkehrszeichen sollte jedenfalls auch das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer beachtet werden.

    Sind Bodenmarkierungen völlig von Schnee bedeckt und dadurch nicht erkennbar, gelten sie nur dann nicht, wenn es nur die Markierung gibt und nicht zusätzlich z.B. ein entsprechendes Verkehrszeichen. Ist die Fahrbahn von Schnee bedeckt und sind dadurch Richtungspfeile nicht erkennbar, gelten die allgemeinen Fahrregeln der StVO.

    Kurzparkzonen gelten auch dann, wenn die dazugehörigen Bodenmarkierungen von Schnee bedeckt sind; sie sind immer durch entsprechende Verkehrszeichen gekennzeichnet. Bei starkem Schneefall kann die Kurzparkzonenregelung aber aufgehoben werden.  

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    Straßenverkehrsordnung (StVO)

    Letzte Aktualisierung: 21. Mai 2024

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    Eingeschneite Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen

    Runde Verkehrszeichen, die zur Gänze von Schnee oder Eis bedeckt und dadurch nicht lesbar sind, können nicht erkannt werden und gelten nicht. Wenn Verkehrszeichen jedoch an ihrer äußeren Form erkennbar sind (z.B. dreieckiges "Vorrang geben"-Schild oder achteckiges "Stop"-Schild), müssen sie beachtet werden.

    Achtung

    Ein rundes Verkehrszeichen, das nicht komplett, sondern nur zum Teil von Schnee bedeckt und noch erkennbar ist, gilt weiterhin.
    Im Falle von komplett eingeschneiten Verkehrszeichen sollte jedenfalls auch das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer beachtet werden.

    Sind Bodenmarkierungen völlig von Schnee bedeckt und dadurch nicht erkennbar, gelten sie nur dann nicht, wenn es nur die Markierung gibt und nicht zusätzlich z.B. ein entsprechendes Verkehrszeichen. Ist die Fahrbahn von Schnee bedeckt und sind dadurch Richtungspfeile nicht erkennbar, gelten die allgemeinen Fahrregeln der StVO.

    Kurzparkzonen gelten auch dann, wenn die dazugehörigen Bodenmarkierungen von Schnee bedeckt sind; sie sind immer durch entsprechende Verkehrszeichen gekennzeichnet. Bei starkem Schneefall kann die Kurzparkzonenregelung aber aufgehoben werden.  

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    Runde Verkehrszeichen, die zur Gänze von Schnee oder Eis bedeckt und dadurch nicht lesbar sind, können nicht erkannt werden und gelten nicht. Wenn Verkehrszeichen jedoch an ihrer äußeren Form erkennbar sind (z.B. dreieckiges "Vorrang geben"-Schild oder achteckiges "Stop"-Schild), müssen sie beachtet werden.

    Achtung

    Ein rundes Verkehrszeichen, das nicht komplett, sondern nur zum Teil von Schnee bedeckt und noch erkennbar ist, gilt weiterhin.
    Im Falle von komplett eingeschneiten Verkehrszeichen sollte jedenfalls auch das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer beachtet werden.

    Sind Bodenmarkierungen völlig von Schnee bedeckt und dadurch nicht erkennbar, gelten sie nur dann nicht, wenn es nur die Markierung gibt und nicht zusätzlich z.B. ein entsprechendes Verkehrszeichen. Ist die Fahrbahn von Schnee bedeckt und sind dadurch Richtungspfeile nicht erkennbar, gelten die allgemeinen Fahrregeln der StVO.

    Kurzparkzonen gelten auch dann, wenn die dazugehörigen Bodenmarkierungen von Schnee bedeckt sind; sie sind immer durch entsprechende Verkehrszeichen gekennzeichnet. Bei starkem Schneefall kann die Kurzparkzonenregelung aber aufgehoben werden.  

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    Runde Verkehrszeichen, die zur Gänze von Schnee oder Eis bedeckt und dadurch nicht lesbar sind, können nicht erkannt werden und gelten nicht. Wenn Verkehrszeichen jedoch an ihrer äußeren Form erkennbar sind (z.B. dreieckiges "Vorrang geben"-Schild oder achteckiges "Stop"-Schild), müssen sie beachtet werden.

    Achtung

    Ein rundes Verkehrszeichen, das nicht komplett, sondern nur zum Teil von Schnee bedeckt und noch erkennbar ist, gilt weiterhin.
    Im Falle von komplett eingeschneiten Verkehrszeichen sollte jedenfalls auch das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer beachtet werden.

    Sind Bodenmarkierungen völlig von Schnee bedeckt und dadurch nicht erkennbar, gelten sie nur dann nicht, wenn es nur die Markierung gibt und nicht zusätzlich z.B. ein entsprechendes Verkehrszeichen. Ist die Fahrbahn von Schnee bedeckt und sind dadurch Richtungspfeile nicht erkennbar, gelten die allgemeinen Fahrregeln der StVO.

    Kurzparkzonen gelten auch dann, wenn die dazugehörigen Bodenmarkierungen von Schnee bedeckt sind; sie sind immer durch entsprechende Verkehrszeichen gekennzeichnet. Bei starkem Schneefall kann die Kurzparkzonenregelung aber aufgehoben werden.  

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    Eingeschneite Verkehrszeichen und Bodenmarkierungen

    Runde Verkehrszeichen, die zur Gänze von Schnee oder Eis bedeckt und dadurch nicht lesbar sind, können nicht erkannt werden und gelten nicht. Wenn Verkehrszeichen jedoch an ihrer äußeren Form erkennbar sind (z.B. dreieckiges "Vorrang geben"-Schild oder achteckiges "Stop"-Schild), müssen sie beachtet werden.

    Achtung

    Ein rundes Verkehrszeichen, das nicht komplett, sondern nur zum Teil von Schnee bedeckt und noch erkennbar ist, gilt weiterhin.
    Im Falle von komplett eingeschneiten Verkehrszeichen sollte jedenfalls auch das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer beachtet werden.

    Sind Bodenmarkierungen völlig von Schnee bedeckt und dadurch nicht erkennbar, gelten sie nur dann nicht, wenn es nur die Markierung gibt und nicht zusätzlich z.B. ein entsprechendes Verkehrszeichen. Ist die Fahrbahn von Schnee bedeckt und sind dadurch Richtungspfeile nicht erkennbar, gelten die allgemeinen Fahrregeln der StVO.

    Kurzparkzonen gelten auch dann, wenn die dazugehörigen Bodenmarkierungen von Schnee bedeckt sind; sie sind immer durch entsprechende Verkehrszeichen gekennzeichnet. Bei starkem Schneefall kann die Kurzparkzonenregelung aber aufgehoben werden.  

    Rechtsgrundlagen

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    Runde Verkehrszeichen, die zur Gänze von Schnee oder Eis bedeckt und dadurch nicht lesbar sind, können nicht erkannt werden und gelten nicht. Wenn Verkehrszeichen jedoch an ihrer äußeren Form erkennbar sind (z.B. dreieckiges "Vorrang geben"-Schild oder achteckiges "Stop"-Schild), müssen sie beachtet werden.

    Achtung

    Ein rundes Verkehrszeichen, das nicht komplett, sondern nur zum Teil von Schnee bedeckt und noch erkennbar ist, gilt weiterhin.
    Im Falle von komplett eingeschneiten Verkehrszeichen sollte jedenfalls auch das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer beachtet werden.

    Sind Bodenmarkierungen völlig von Schnee bedeckt und dadurch nicht erkennbar, gelten sie nur dann nicht, wenn es nur die Markierung gibt und nicht zusätzlich z.B. ein entsprechendes Verkehrszeichen. Ist die Fahrbahn von Schnee bedeckt und sind dadurch Richtungspfeile nicht erkennbar, gelten die allgemeinen Fahrregeln der StVO.

    Kurzparkzonen gelten auch dann, wenn die dazugehörigen Bodenmarkierungen von Schnee bedeckt sind; sie sind immer durch entsprechende Verkehrszeichen gekennzeichnet. Bei starkem Schneefall kann die Kurzparkzonenregelung aber aufgehoben werden.  

    Rechtsgrundlagen

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    Runde Verkehrszeichen, die zur Gänze von Schnee oder Eis bedeckt und dadurch nicht lesbar sind, können nicht erkannt werden und gelten nicht. Wenn Verkehrszeichen jedoch an ihrer äußeren Form erkennbar sind (z.B. dreieckiges "Vorrang geben"-Schild oder achteckiges "Stop"-Schild), müssen sie beachtet werden.

    Achtung

    Ein rundes Verkehrszeichen, das nicht komplett, sondern nur zum Teil von Schnee bedeckt und noch erkennbar ist, gilt weiterhin.
    Im Falle von komplett eingeschneiten Verkehrszeichen sollte jedenfalls auch das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmerinnen/Verkehrsteilnehmer beachtet werden.

    Sind Bodenmarkierungen völlig von Schnee bedeckt und dadurch nicht erkennbar, gelten sie nur dann nicht, wenn es nur die Markierung gibt und nicht zusätzlich z.B. ein entsprechendes Verkehrszeichen. Ist die Fahrbahn von Schnee bedeckt und sind dadurch Richtungspfeile nicht erkennbar, gelten die allgemeinen Fahrregeln der StVO.

    Kurzparkzonen gelten auch dann, wenn die dazugehörigen Bodenmarkierungen von Schnee bedeckt sind; sie sind immer durch entsprechende Verkehrszeichen gekennzeichnet. Bei starkem Schneefall kann die Kurzparkzonenregelung aber aufgehoben werden.  

    Rechtsgrundlagen

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