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    Probezeit

    Im Allgemeinen wird unter Probezeit ein befristeter Zeitraum verstanden, innerhalb dessen eine Person ihre Eignung oder Befähigung für ein bestimmtes Handeln nachweisen kann.

    Beispiel:
    • Arbeitsverhältnis auf Probe
      Gesetzlich ist eine maximal einmonatige Probezeit vorgesehen. Bei einer Lehre gelten die ersten drei Monate der Lehrzeit als Probezeit.
    • Probeführerschein
      Bei Verstoß gegen bestimmte Verkehrsvorschriften innerhalb der Probezeit von drei Jahren müssen Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer zunächst eine Nachschulung absolvieren. Die Probezeit verlängert sich um ein Jahr.
    • Probezeit im Strafrecht
      • Probezeit bei einer bedingten Nachsicht der Strafe
        (zwischen einem Jahr und drei Jahren)
      • Probezeit bei einer bedingten Entlassung
        (zwischen einem Jahr und zehn Jahren)
      • Probezeit als Diversionsform
        (zwischen einem Jahr und zwei Jahren)
    Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Probezeit

      Im Allgemeinen wird unter Probezeit ein befristeter Zeitraum verstanden, innerhalb dessen eine Person ihre Eignung oder Befähigung für ein bestimmtes Handeln nachweisen kann.

      Beispiel:
      • Arbeitsverhältnis auf Probe
        Gesetzlich ist eine maximal einmonatige Probezeit vorgesehen. Bei einer Lehre gelten die ersten drei Monate der Lehrzeit als Probezeit.
      • Probeführerschein
        Bei Verstoß gegen bestimmte Verkehrsvorschriften innerhalb der Probezeit von drei Jahren müssen Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer zunächst eine Nachschulung absolvieren. Die Probezeit verlängert sich um ein Jahr.
      • Probezeit im Strafrecht
        • Probezeit bei einer bedingten Nachsicht der Strafe
          (zwischen einem Jahr und drei Jahren)
        • Probezeit bei einer bedingten Entlassung
          (zwischen einem Jahr und zehn Jahren)
        • Probezeit als Diversionsform
          (zwischen einem Jahr und zwei Jahren)
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        Probezeit

        Im Allgemeinen wird unter Probezeit ein befristeter Zeitraum verstanden, innerhalb dessen eine Person ihre Eignung oder Befähigung für ein bestimmtes Handeln nachweisen kann.

        Beispiel:
        • Arbeitsverhältnis auf Probe
          Gesetzlich ist eine maximal einmonatige Probezeit vorgesehen. Bei einer Lehre gelten die ersten drei Monate der Lehrzeit als Probezeit.
        • Probeführerschein
          Bei Verstoß gegen bestimmte Verkehrsvorschriften innerhalb der Probezeit von drei Jahren müssen Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer zunächst eine Nachschulung absolvieren. Die Probezeit verlängert sich um ein Jahr.
        • Probezeit im Strafrecht
          • Probezeit bei einer bedingten Nachsicht der Strafe
            (zwischen einem Jahr und drei Jahren)
          • Probezeit bei einer bedingten Entlassung
            (zwischen einem Jahr und zehn Jahren)
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            (zwischen einem Jahr und zwei Jahren)
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          Probezeit

          Im Allgemeinen wird unter Probezeit ein befristeter Zeitraum verstanden, innerhalb dessen eine Person ihre Eignung oder Befähigung für ein bestimmtes Handeln nachweisen kann.

          Beispiel:
          • Arbeitsverhältnis auf Probe
            Gesetzlich ist eine maximal einmonatige Probezeit vorgesehen. Bei einer Lehre gelten die ersten drei Monate der Lehrzeit als Probezeit.
          • Probeführerschein
            Bei Verstoß gegen bestimmte Verkehrsvorschriften innerhalb der Probezeit von drei Jahren müssen Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer zunächst eine Nachschulung absolvieren. Die Probezeit verlängert sich um ein Jahr.
          • Probezeit im Strafrecht
            • Probezeit bei einer bedingten Nachsicht der Strafe
              (zwischen einem Jahr und drei Jahren)
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              (zwischen einem Jahr und zehn Jahren)
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            Probezeit

            Im Allgemeinen wird unter Probezeit ein befristeter Zeitraum verstanden, innerhalb dessen eine Person ihre Eignung oder Befähigung für ein bestimmtes Handeln nachweisen kann.

            Beispiel:
            • Arbeitsverhältnis auf Probe
              Gesetzlich ist eine maximal einmonatige Probezeit vorgesehen. Bei einer Lehre gelten die ersten drei Monate der Lehrzeit als Probezeit.
            • Probeführerschein
              Bei Verstoß gegen bestimmte Verkehrsvorschriften innerhalb der Probezeit von drei Jahren müssen Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer zunächst eine Nachschulung absolvieren. Die Probezeit verlängert sich um ein Jahr.
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              • Probezeit bei einer bedingten Nachsicht der Strafe
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              Probezeit

              Im Allgemeinen wird unter Probezeit ein befristeter Zeitraum verstanden, innerhalb dessen eine Person ihre Eignung oder Befähigung für ein bestimmtes Handeln nachweisen kann.

              Beispiel:
              • Arbeitsverhältnis auf Probe
                Gesetzlich ist eine maximal einmonatige Probezeit vorgesehen. Bei einer Lehre gelten die ersten drei Monate der Lehrzeit als Probezeit.
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                Bei Verstoß gegen bestimmte Verkehrsvorschriften innerhalb der Probezeit von drei Jahren müssen Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer zunächst eine Nachschulung absolvieren. Die Probezeit verlängert sich um ein Jahr.
              • Probezeit im Strafrecht
                • Probezeit bei einer bedingten Nachsicht der Strafe
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                • Arbeitsverhältnis auf Probe
                  Gesetzlich ist eine maximal einmonatige Probezeit vorgesehen. Bei einer Lehre gelten die ersten drei Monate der Lehrzeit als Probezeit.
                • Probeführerschein
                  Bei Verstoß gegen bestimmte Verkehrsvorschriften innerhalb der Probezeit von drei Jahren müssen Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer zunächst eine Nachschulung absolvieren. Die Probezeit verlängert sich um ein Jahr.
                • Probezeit im Strafrecht
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                  Im Allgemeinen wird unter Probezeit ein befristeter Zeitraum verstanden, innerhalb dessen eine Person ihre Eignung oder Befähigung für ein bestimmtes Handeln nachweisen kann.

                  Beispiel:
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                    Gesetzlich ist eine maximal einmonatige Probezeit vorgesehen. Bei einer Lehre gelten die ersten drei Monate der Lehrzeit als Probezeit.
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                    Im Allgemeinen wird unter Probezeit ein befristeter Zeitraum verstanden, innerhalb dessen eine Person ihre Eignung oder Befähigung für ein bestimmtes Handeln nachweisen kann.

                    Beispiel:
                    • Arbeitsverhältnis auf Probe
                      Gesetzlich ist eine maximal einmonatige Probezeit vorgesehen. Bei einer Lehre gelten die ersten drei Monate der Lehrzeit als Probezeit.
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                      Bei Verstoß gegen bestimmte Verkehrsvorschriften innerhalb der Probezeit von drei Jahren müssen Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer zunächst eine Nachschulung absolvieren. Die Probezeit verlängert sich um ein Jahr.
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                      Im Allgemeinen wird unter Probezeit ein befristeter Zeitraum verstanden, innerhalb dessen eine Person ihre Eignung oder Befähigung für ein bestimmtes Handeln nachweisen kann.

                      Beispiel:
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                        Gesetzlich ist eine maximal einmonatige Probezeit vorgesehen. Bei einer Lehre gelten die ersten drei Monate der Lehrzeit als Probezeit.
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                        Im Allgemeinen wird unter Probezeit ein befristeter Zeitraum verstanden, innerhalb dessen eine Person ihre Eignung oder Befähigung für ein bestimmtes Handeln nachweisen kann.

                        Beispiel:
                        • Arbeitsverhältnis auf Probe
                          Gesetzlich ist eine maximal einmonatige Probezeit vorgesehen. Bei einer Lehre gelten die ersten drei Monate der Lehrzeit als Probezeit.
                        • Probeführerschein
                          Bei Verstoß gegen bestimmte Verkehrsvorschriften innerhalb der Probezeit von drei Jahren müssen Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer zunächst eine Nachschulung absolvieren. Die Probezeit verlängert sich um ein Jahr.
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                          • Probezeit bei einer bedingten Nachsicht der Strafe
                            (zwischen einem Jahr und drei Jahren)
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                          Beispiel:
                          • Arbeitsverhältnis auf Probe
                            Gesetzlich ist eine maximal einmonatige Probezeit vorgesehen. Bei einer Lehre gelten die ersten drei Monate der Lehrzeit als Probezeit.
                          • Probeführerschein
                            Bei Verstoß gegen bestimmte Verkehrsvorschriften innerhalb der Probezeit von drei Jahren müssen Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer zunächst eine Nachschulung absolvieren. Die Probezeit verlängert sich um ein Jahr.
                          • Probezeit im Strafrecht
                            • Probezeit bei einer bedingten Nachsicht der Strafe
                              (zwischen einem Jahr und drei Jahren)
                            • Probezeit bei einer bedingten Entlassung
                              (zwischen einem Jahr und zehn Jahren)
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                            Beispiel:
                            • Arbeitsverhältnis auf Probe
                              Gesetzlich ist eine maximal einmonatige Probezeit vorgesehen. Bei einer Lehre gelten die ersten drei Monate der Lehrzeit als Probezeit.
                            • Probeführerschein
                              Bei Verstoß gegen bestimmte Verkehrsvorschriften innerhalb der Probezeit von drei Jahren müssen Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer zunächst eine Nachschulung absolvieren. Die Probezeit verlängert sich um ein Jahr.
                            • Probezeit im Strafrecht
                              • Probezeit bei einer bedingten Nachsicht der Strafe
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                              • Probezeit bei einer bedingten Entlassung
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                              Beispiel:
                              • Arbeitsverhältnis auf Probe
                                Gesetzlich ist eine maximal einmonatige Probezeit vorgesehen. Bei einer Lehre gelten die ersten drei Monate der Lehrzeit als Probezeit.
                              • Probeführerschein
                                Bei Verstoß gegen bestimmte Verkehrsvorschriften innerhalb der Probezeit von drei Jahren müssen Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer zunächst eine Nachschulung absolvieren. Die Probezeit verlängert sich um ein Jahr.
                              • Probezeit im Strafrecht
                                • Probezeit bei einer bedingten Nachsicht der Strafe
                                  (zwischen einem Jahr und drei Jahren)
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                                Beispiel:
                                • Arbeitsverhältnis auf Probe
                                  Gesetzlich ist eine maximal einmonatige Probezeit vorgesehen. Bei einer Lehre gelten die ersten drei Monate der Lehrzeit als Probezeit.
                                • Probeführerschein
                                  Bei Verstoß gegen bestimmte Verkehrsvorschriften innerhalb der Probezeit von drei Jahren müssen Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer zunächst eine Nachschulung absolvieren. Die Probezeit verlängert sich um ein Jahr.
                                • Probezeit im Strafrecht
                                  • Probezeit bei einer bedingten Nachsicht der Strafe
                                    (zwischen einem Jahr und drei Jahren)
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                                    (zwischen einem Jahr und zehn Jahren)
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                                    (zwischen einem Jahr und zwei Jahren)
                                Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                  Probezeit

                                  Im Allgemeinen wird unter Probezeit ein befristeter Zeitraum verstanden, innerhalb dessen eine Person ihre Eignung oder Befähigung für ein bestimmtes Handeln nachweisen kann.

                                  Beispiel:
                                  • Arbeitsverhältnis auf Probe
                                    Gesetzlich ist eine maximal einmonatige Probezeit vorgesehen. Bei einer Lehre gelten die ersten drei Monate der Lehrzeit als Probezeit.
                                  • Probeführerschein
                                    Bei Verstoß gegen bestimmte Verkehrsvorschriften innerhalb der Probezeit von drei Jahren müssen Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer zunächst eine Nachschulung absolvieren. Die Probezeit verlängert sich um ein Jahr.
                                  • Probezeit im Strafrecht
                                    • Probezeit bei einer bedingten Nachsicht der Strafe
                                      (zwischen einem Jahr und drei Jahren)
                                    • Probezeit bei einer bedingten Entlassung
                                      (zwischen einem Jahr und zehn Jahren)
                                    • Probezeit als Diversionsform
                                      (zwischen einem Jahr und zwei Jahren)
                                  Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                    Probezeit

                                    Im Allgemeinen wird unter Probezeit ein befristeter Zeitraum verstanden, innerhalb dessen eine Person ihre Eignung oder Befähigung für ein bestimmtes Handeln nachweisen kann.

                                    Beispiel:
                                    • Arbeitsverhältnis auf Probe
                                      Gesetzlich ist eine maximal einmonatige Probezeit vorgesehen. Bei einer Lehre gelten die ersten drei Monate der Lehrzeit als Probezeit.
                                    • Probeführerschein
                                      Bei Verstoß gegen bestimmte Verkehrsvorschriften innerhalb der Probezeit von drei Jahren müssen Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer zunächst eine Nachschulung absolvieren. Die Probezeit verlängert sich um ein Jahr.
                                    • Probezeit im Strafrecht
                                      • Probezeit bei einer bedingten Nachsicht der Strafe
                                        (zwischen einem Jahr und drei Jahren)
                                      • Probezeit bei einer bedingten Entlassung
                                        (zwischen einem Jahr und zehn Jahren)
                                      • Probezeit als Diversionsform
                                        (zwischen einem Jahr und zwei Jahren)
                                    Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                      Probezeit

                                      Im Allgemeinen wird unter Probezeit ein befristeter Zeitraum verstanden, innerhalb dessen eine Person ihre Eignung oder Befähigung für ein bestimmtes Handeln nachweisen kann.

                                      Beispiel:
                                      • Arbeitsverhältnis auf Probe
                                        Gesetzlich ist eine maximal einmonatige Probezeit vorgesehen. Bei einer Lehre gelten die ersten drei Monate der Lehrzeit als Probezeit.
                                      • Probeführerschein
                                        Bei Verstoß gegen bestimmte Verkehrsvorschriften innerhalb der Probezeit von drei Jahren müssen Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer zunächst eine Nachschulung absolvieren. Die Probezeit verlängert sich um ein Jahr.
                                      • Probezeit im Strafrecht
                                        • Probezeit bei einer bedingten Nachsicht der Strafe
                                          (zwischen einem Jahr und drei Jahren)
                                        • Probezeit bei einer bedingten Entlassung
                                          (zwischen einem Jahr und zehn Jahren)
                                        • Probezeit als Diversionsform
                                          (zwischen einem Jahr und zwei Jahren)
                                      Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                        Probezeit

                                        Im Allgemeinen wird unter Probezeit ein befristeter Zeitraum verstanden, innerhalb dessen eine Person ihre Eignung oder Befähigung für ein bestimmtes Handeln nachweisen kann.

                                        Beispiel:
                                        • Arbeitsverhältnis auf Probe
                                          Gesetzlich ist eine maximal einmonatige Probezeit vorgesehen. Bei einer Lehre gelten die ersten drei Monate der Lehrzeit als Probezeit.
                                        • Probeführerschein
                                          Bei Verstoß gegen bestimmte Verkehrsvorschriften innerhalb der Probezeit von drei Jahren müssen Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer zunächst eine Nachschulung absolvieren. Die Probezeit verlängert sich um ein Jahr.
                                        • Probezeit im Strafrecht
                                          • Probezeit bei einer bedingten Nachsicht der Strafe
                                            (zwischen einem Jahr und drei Jahren)
                                          • Probezeit bei einer bedingten Entlassung
                                            (zwischen einem Jahr und zehn Jahren)
                                          • Probezeit als Diversionsform
                                            (zwischen einem Jahr und zwei Jahren)
                                        Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
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                                          Probezeit

                                          Im Allgemeinen wird unter Probezeit ein befristeter Zeitraum verstanden, innerhalb dessen eine Person ihre Eignung oder Befähigung für ein bestimmtes Handeln nachweisen kann.

                                          Beispiel:
                                          • Arbeitsverhältnis auf Probe
                                            Gesetzlich ist eine maximal einmonatige Probezeit vorgesehen. Bei einer Lehre gelten die ersten drei Monate der Lehrzeit als Probezeit.
                                          • Probeführerschein
                                            Bei Verstoß gegen bestimmte Verkehrsvorschriften innerhalb der Probezeit von drei Jahren müssen Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer zunächst eine Nachschulung absolvieren. Die Probezeit verlängert sich um ein Jahr.
                                          • Probezeit im Strafrecht
                                            • Probezeit bei einer bedingten Nachsicht der Strafe
                                              (zwischen einem Jahr und drei Jahren)
                                            • Probezeit bei einer bedingten Entlassung
                                              (zwischen einem Jahr und zehn Jahren)
                                            • Probezeit als Diversionsform
                                              (zwischen einem Jahr und zwei Jahren)
                                          Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                            Probezeit

                                            Im Allgemeinen wird unter Probezeit ein befristeter Zeitraum verstanden, innerhalb dessen eine Person ihre Eignung oder Befähigung für ein bestimmtes Handeln nachweisen kann.

                                            Beispiel:
                                            • Arbeitsverhältnis auf Probe
                                              Gesetzlich ist eine maximal einmonatige Probezeit vorgesehen. Bei einer Lehre gelten die ersten drei Monate der Lehrzeit als Probezeit.
                                            • Probeführerschein
                                              Bei Verstoß gegen bestimmte Verkehrsvorschriften innerhalb der Probezeit von drei Jahren müssen Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer zunächst eine Nachschulung absolvieren. Die Probezeit verlängert sich um ein Jahr.
                                            • Probezeit im Strafrecht
                                              • Probezeit bei einer bedingten Nachsicht der Strafe
                                                (zwischen einem Jahr und drei Jahren)
                                              • Probezeit bei einer bedingten Entlassung
                                                (zwischen einem Jahr und zehn Jahren)
                                              • Probezeit als Diversionsform
                                                (zwischen einem Jahr und zwei Jahren)
                                            Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
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                                              Probezeit

                                              Im Allgemeinen wird unter Probezeit ein befristeter Zeitraum verstanden, innerhalb dessen eine Person ihre Eignung oder Befähigung für ein bestimmtes Handeln nachweisen kann.

                                              Beispiel:
                                              • Arbeitsverhältnis auf Probe
                                                Gesetzlich ist eine maximal einmonatige Probezeit vorgesehen. Bei einer Lehre gelten die ersten drei Monate der Lehrzeit als Probezeit.
                                              • Probeführerschein
                                                Bei Verstoß gegen bestimmte Verkehrsvorschriften innerhalb der Probezeit von drei Jahren müssen Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer zunächst eine Nachschulung absolvieren. Die Probezeit verlängert sich um ein Jahr.
                                              • Probezeit im Strafrecht
                                                • Probezeit bei einer bedingten Nachsicht der Strafe
                                                  (zwischen einem Jahr und drei Jahren)
                                                • Probezeit bei einer bedingten Entlassung
                                                  (zwischen einem Jahr und zehn Jahren)
                                                • Probezeit als Diversionsform
                                                  (zwischen einem Jahr und zwei Jahren)
                                              Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
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                                                Im Allgemeinen wird unter Probezeit ein befristeter Zeitraum verstanden, innerhalb dessen eine Person ihre Eignung oder Befähigung für ein bestimmtes Handeln nachweisen kann.

                                                Beispiel:
                                                • Arbeitsverhältnis auf Probe
                                                  Gesetzlich ist eine maximal einmonatige Probezeit vorgesehen. Bei einer Lehre gelten die ersten drei Monate der Lehrzeit als Probezeit.
                                                • Probeführerschein
                                                  Bei Verstoß gegen bestimmte Verkehrsvorschriften innerhalb der Probezeit von drei Jahren müssen Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer zunächst eine Nachschulung absolvieren. Die Probezeit verlängert sich um ein Jahr.
                                                • Probezeit im Strafrecht
                                                  • Probezeit bei einer bedingten Nachsicht der Strafe
                                                    (zwischen einem Jahr und drei Jahren)
                                                  • Probezeit bei einer bedingten Entlassung
                                                    (zwischen einem Jahr und zehn Jahren)
                                                  • Probezeit als Diversionsform
                                                    (zwischen einem Jahr und zwei Jahren)
                                                Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
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                                                  Im Allgemeinen wird unter Probezeit ein befristeter Zeitraum verstanden, innerhalb dessen eine Person ihre Eignung oder Befähigung für ein bestimmtes Handeln nachweisen kann.

                                                  Beispiel:
                                                  • Arbeitsverhältnis auf Probe
                                                    Gesetzlich ist eine maximal einmonatige Probezeit vorgesehen. Bei einer Lehre gelten die ersten drei Monate der Lehrzeit als Probezeit.
                                                  • Probeführerschein
                                                    Bei Verstoß gegen bestimmte Verkehrsvorschriften innerhalb der Probezeit von drei Jahren müssen Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer zunächst eine Nachschulung absolvieren. Die Probezeit verlängert sich um ein Jahr.
                                                  • Probezeit im Strafrecht
                                                    • Probezeit bei einer bedingten Nachsicht der Strafe
                                                      (zwischen einem Jahr und drei Jahren)
                                                    • Probezeit bei einer bedingten Entlassung
                                                      (zwischen einem Jahr und zehn Jahren)
                                                    • Probezeit als Diversionsform
                                                      (zwischen einem Jahr und zwei Jahren)
                                                  Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                    Probezeit

                                                    Im Allgemeinen wird unter Probezeit ein befristeter Zeitraum verstanden, innerhalb dessen eine Person ihre Eignung oder Befähigung für ein bestimmtes Handeln nachweisen kann.

                                                    Beispiel:
                                                    • Arbeitsverhältnis auf Probe
                                                      Gesetzlich ist eine maximal einmonatige Probezeit vorgesehen. Bei einer Lehre gelten die ersten drei Monate der Lehrzeit als Probezeit.
                                                    • Probeführerschein
                                                      Bei Verstoß gegen bestimmte Verkehrsvorschriften innerhalb der Probezeit von drei Jahren müssen Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer zunächst eine Nachschulung absolvieren. Die Probezeit verlängert sich um ein Jahr.
                                                    • Probezeit im Strafrecht
                                                      • Probezeit bei einer bedingten Nachsicht der Strafe
                                                        (zwischen einem Jahr und drei Jahren)
                                                      • Probezeit bei einer bedingten Entlassung
                                                        (zwischen einem Jahr und zehn Jahren)
                                                      • Probezeit als Diversionsform
                                                        (zwischen einem Jahr und zwei Jahren)
                                                    Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                      Probezeit

                                                      Im Allgemeinen wird unter Probezeit ein befristeter Zeitraum verstanden, innerhalb dessen eine Person ihre Eignung oder Befähigung für ein bestimmtes Handeln nachweisen kann.

                                                      Beispiel:
                                                      • Arbeitsverhältnis auf Probe
                                                        Gesetzlich ist eine maximal einmonatige Probezeit vorgesehen. Bei einer Lehre gelten die ersten drei Monate der Lehrzeit als Probezeit.
                                                      • Probeführerschein
                                                        Bei Verstoß gegen bestimmte Verkehrsvorschriften innerhalb der Probezeit von drei Jahren müssen Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer zunächst eine Nachschulung absolvieren. Die Probezeit verlängert sich um ein Jahr.
                                                      • Probezeit im Strafrecht
                                                        • Probezeit bei einer bedingten Nachsicht der Strafe
                                                          (zwischen einem Jahr und drei Jahren)
                                                        • Probezeit bei einer bedingten Entlassung
                                                          (zwischen einem Jahr und zehn Jahren)
                                                        • Probezeit als Diversionsform
                                                          (zwischen einem Jahr und zwei Jahren)
                                                      Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                        Probezeit

                                                        Im Allgemeinen wird unter Probezeit ein befristeter Zeitraum verstanden, innerhalb dessen eine Person ihre Eignung oder Befähigung für ein bestimmtes Handeln nachweisen kann.

                                                        Beispiel:
                                                        • Arbeitsverhältnis auf Probe
                                                          Gesetzlich ist eine maximal einmonatige Probezeit vorgesehen. Bei einer Lehre gelten die ersten drei Monate der Lehrzeit als Probezeit.
                                                        • Probeführerschein
                                                          Bei Verstoß gegen bestimmte Verkehrsvorschriften innerhalb der Probezeit von drei Jahren müssen Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer zunächst eine Nachschulung absolvieren. Die Probezeit verlängert sich um ein Jahr.
                                                        • Probezeit im Strafrecht
                                                          • Probezeit bei einer bedingten Nachsicht der Strafe
                                                            (zwischen einem Jahr und drei Jahren)
                                                          • Probezeit bei einer bedingten Entlassung
                                                            (zwischen einem Jahr und zehn Jahren)
                                                          • Probezeit als Diversionsform
                                                            (zwischen einem Jahr und zwei Jahren)
                                                        Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                          Probezeit

                                                          Im Allgemeinen wird unter Probezeit ein befristeter Zeitraum verstanden, innerhalb dessen eine Person ihre Eignung oder Befähigung für ein bestimmtes Handeln nachweisen kann.

                                                          Beispiel:
                                                          • Arbeitsverhältnis auf Probe
                                                            Gesetzlich ist eine maximal einmonatige Probezeit vorgesehen. Bei einer Lehre gelten die ersten drei Monate der Lehrzeit als Probezeit.
                                                          • Probeführerschein
                                                            Bei Verstoß gegen bestimmte Verkehrsvorschriften innerhalb der Probezeit von drei Jahren müssen Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer zunächst eine Nachschulung absolvieren. Die Probezeit verlängert sich um ein Jahr.
                                                          • Probezeit im Strafrecht
                                                            • Probezeit bei einer bedingten Nachsicht der Strafe
                                                              (zwischen einem Jahr und drei Jahren)
                                                            • Probezeit bei einer bedingten Entlassung
                                                              (zwischen einem Jahr und zehn Jahren)
                                                            • Probezeit als Diversionsform
                                                              (zwischen einem Jahr und zwei Jahren)
                                                          Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
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                                                            Probezeit

                                                            Im Allgemeinen wird unter Probezeit ein befristeter Zeitraum verstanden, innerhalb dessen eine Person ihre Eignung oder Befähigung für ein bestimmtes Handeln nachweisen kann.

                                                            Beispiel:
                                                            • Arbeitsverhältnis auf Probe
                                                              Gesetzlich ist eine maximal einmonatige Probezeit vorgesehen. Bei einer Lehre gelten die ersten drei Monate der Lehrzeit als Probezeit.
                                                            • Probeführerschein
                                                              Bei Verstoß gegen bestimmte Verkehrsvorschriften innerhalb der Probezeit von drei Jahren müssen Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer zunächst eine Nachschulung absolvieren. Die Probezeit verlängert sich um ein Jahr.
                                                            • Probezeit im Strafrecht
                                                              • Probezeit bei einer bedingten Nachsicht der Strafe
                                                                (zwischen einem Jahr und drei Jahren)
                                                              • Probezeit bei einer bedingten Entlassung
                                                                (zwischen einem Jahr und zehn Jahren)
                                                              • Probezeit als Diversionsform
                                                                (zwischen einem Jahr und zwei Jahren)
                                                            Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                              Probezeit

                                                              Im Allgemeinen wird unter Probezeit ein befristeter Zeitraum verstanden, innerhalb dessen eine Person ihre Eignung oder Befähigung für ein bestimmtes Handeln nachweisen kann.

                                                              Beispiel:
                                                              • Arbeitsverhältnis auf Probe
                                                                Gesetzlich ist eine maximal einmonatige Probezeit vorgesehen. Bei einer Lehre gelten die ersten drei Monate der Lehrzeit als Probezeit.
                                                              • Probeführerschein
                                                                Bei Verstoß gegen bestimmte Verkehrsvorschriften innerhalb der Probezeit von drei Jahren müssen Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer zunächst eine Nachschulung absolvieren. Die Probezeit verlängert sich um ein Jahr.
                                                              • Probezeit im Strafrecht
                                                                • Probezeit bei einer bedingten Nachsicht der Strafe
                                                                  (zwischen einem Jahr und drei Jahren)
                                                                • Probezeit bei einer bedingten Entlassung
                                                                  (zwischen einem Jahr und zehn Jahren)
                                                                • Probezeit als Diversionsform
                                                                  (zwischen einem Jahr und zwei Jahren)
                                                              Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Probezeit

                                                                Im Allgemeinen wird unter Probezeit ein befristeter Zeitraum verstanden, innerhalb dessen eine Person ihre Eignung oder Befähigung für ein bestimmtes Handeln nachweisen kann.

                                                                Beispiel:
                                                                • Arbeitsverhältnis auf Probe
                                                                  Gesetzlich ist eine maximal einmonatige Probezeit vorgesehen. Bei einer Lehre gelten die ersten drei Monate der Lehrzeit als Probezeit.
                                                                • Probeführerschein
                                                                  Bei Verstoß gegen bestimmte Verkehrsvorschriften innerhalb der Probezeit von drei Jahren müssen Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer zunächst eine Nachschulung absolvieren. Die Probezeit verlängert sich um ein Jahr.
                                                                • Probezeit im Strafrecht
                                                                  • Probezeit bei einer bedingten Nachsicht der Strafe
                                                                    (zwischen einem Jahr und drei Jahren)
                                                                  • Probezeit bei einer bedingten Entlassung
                                                                    (zwischen einem Jahr und zehn Jahren)
                                                                  • Probezeit als Diversionsform
                                                                    (zwischen einem Jahr und zwei Jahren)
                                                                Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Probezeit

                                                                  Im Allgemeinen wird unter Probezeit ein befristeter Zeitraum verstanden, innerhalb dessen eine Person ihre Eignung oder Befähigung für ein bestimmtes Handeln nachweisen kann.

                                                                  Beispiel:
                                                                  • Arbeitsverhältnis auf Probe
                                                                    Gesetzlich ist eine maximal einmonatige Probezeit vorgesehen. Bei einer Lehre gelten die ersten drei Monate der Lehrzeit als Probezeit.
                                                                  • Probeführerschein
                                                                    Bei Verstoß gegen bestimmte Verkehrsvorschriften innerhalb der Probezeit von drei Jahren müssen Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer zunächst eine Nachschulung absolvieren. Die Probezeit verlängert sich um ein Jahr.
                                                                  • Probezeit im Strafrecht
                                                                    • Probezeit bei einer bedingten Nachsicht der Strafe
                                                                      (zwischen einem Jahr und drei Jahren)
                                                                    • Probezeit bei einer bedingten Entlassung
                                                                      (zwischen einem Jahr und zehn Jahren)
                                                                    • Probezeit als Diversionsform
                                                                      (zwischen einem Jahr und zwei Jahren)
                                                                  Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion