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    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Kraftfahrgesetz

    Es werden Regelungslücken im Kraftfahrgesetz geschlossen.

    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 19. Juli 2024
    • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

    Hauptgesichtspunkte

    Eine Erweiterung von geltenden Bestimmungen wird die Zuweisung mehrerer Deckkennzeichen für ein Fahrzeug des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermöglichen.

    Weiters werden rechtliche Anpassungen sicherstellen, dass anstößige Wunschkennzeichen nicht bewilligt werden. Darunter fallen bestimmte Buchstaben- bzw. Ziffernkombinationen, die in rechtsextremen Kreisen als Codes verwendet werden. Eine Verordnungsermächtigung wird die rechtliche Grundlage schaffen, dass die Festlegung der Liste der jedenfalls als Wunschkennzeichen anstößigen Buchstaben und Ziffernkombinationen in einer Verordnung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres erfolgt. 

    Für geflüchtete Personen aus der Ukraine wird hinsichtlich ihrer Fahrzeuge Rechtssicherheit geschaffen: Nach geltender Rechtslage dürfen Fahrzeuge ohne dauernden Standort im Bundesgebiet verwendet werden, wenn sie vor nicht länger als einem Jahr in das Bundesgebiet eingebracht wurden (vorübergehender internationaler Verkehr). Das stellt ein Problem für Personen dar, die sich länger als ein Jahr im Bundesgebiet aufhalten und dieses zwischenzeitlich nicht verlassen haben. Damit es zu keinen Beanstandungen kommt, wird die Frist von einem Jahr nicht für Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen gelten, die von Personen verwendet werden, die aufgrund einer Verordnung gemäß Asylgesetz über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht verfügen. Diese Regelung wird hinsichtlich dieser Personen auch nach einem Umstieg auf die Rot-Weiß-Rot Karte plus anwendbar bleiben, solange das vorübergehende Aufenthaltsrecht der Richtlinie 2001/55/EG ("Massenzustrom-RL") besteht.

    Die Ausnahme von der Verpflichtung zur manuellen Dateneingabe für den regionalen Kraftfahrlinienverkehr bei einem Fahrerwechsel wird bis Ende des Jahres 2034 verlängert, da in absehbarer Zeit keine technische Weiterentwicklung zu erwarten sei.

    In Zusammenhang mit der EU-Durchführungsverordnung zur Berechnung der Risikoeinstufung von Verkehrsunternehmen wird eine gesetzliche Grundlage für notwendige Datenübermittlungen geschaffen. Konkret geht es um Daten, die von den Arbeitsinspektoraten in Zusammenhang mit Betriebskontrollen erhoben wurden.

    Nach einer Änderung der EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr wird es nun wieder möglich, Verstöße gegen die Verordnung über die Verwendung von Fahrtenschreibern im Straßenverkehr auch dann zu ahnden, wenn die Übertretung nicht im Inland, sondern im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats oder eines Drittstaats begangen wurde.

    Letzte Aktualisierung: 19.07.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

      Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Kraftfahrgesetz

      Es werden Regelungslücken im Kraftfahrgesetz geschlossen.

      • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 19. Juli 2024
      • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

      Hauptgesichtspunkte

      Eine Erweiterung von geltenden Bestimmungen wird die Zuweisung mehrerer Deckkennzeichen für ein Fahrzeug des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermöglichen.

      Weiters werden rechtliche Anpassungen sicherstellen, dass anstößige Wunschkennzeichen nicht bewilligt werden. Darunter fallen bestimmte Buchstaben- bzw. Ziffernkombinationen, die in rechtsextremen Kreisen als Codes verwendet werden. Eine Verordnungsermächtigung wird die rechtliche Grundlage schaffen, dass die Festlegung der Liste der jedenfalls als Wunschkennzeichen anstößigen Buchstaben und Ziffernkombinationen in einer Verordnung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres erfolgt. 

      Für geflüchtete Personen aus der Ukraine wird hinsichtlich ihrer Fahrzeuge Rechtssicherheit geschaffen: Nach geltender Rechtslage dürfen Fahrzeuge ohne dauernden Standort im Bundesgebiet verwendet werden, wenn sie vor nicht länger als einem Jahr in das Bundesgebiet eingebracht wurden (vorübergehender internationaler Verkehr). Das stellt ein Problem für Personen dar, die sich länger als ein Jahr im Bundesgebiet aufhalten und dieses zwischenzeitlich nicht verlassen haben. Damit es zu keinen Beanstandungen kommt, wird die Frist von einem Jahr nicht für Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen gelten, die von Personen verwendet werden, die aufgrund einer Verordnung gemäß Asylgesetz über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht verfügen. Diese Regelung wird hinsichtlich dieser Personen auch nach einem Umstieg auf die Rot-Weiß-Rot Karte plus anwendbar bleiben, solange das vorübergehende Aufenthaltsrecht der Richtlinie 2001/55/EG ("Massenzustrom-RL") besteht.

      Die Ausnahme von der Verpflichtung zur manuellen Dateneingabe für den regionalen Kraftfahrlinienverkehr bei einem Fahrerwechsel wird bis Ende des Jahres 2034 verlängert, da in absehbarer Zeit keine technische Weiterentwicklung zu erwarten sei.

      In Zusammenhang mit der EU-Durchführungsverordnung zur Berechnung der Risikoeinstufung von Verkehrsunternehmen wird eine gesetzliche Grundlage für notwendige Datenübermittlungen geschaffen. Konkret geht es um Daten, die von den Arbeitsinspektoraten in Zusammenhang mit Betriebskontrollen erhoben wurden.

      Nach einer Änderung der EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr wird es nun wieder möglich, Verstöße gegen die Verordnung über die Verwendung von Fahrtenschreibern im Straßenverkehr auch dann zu ahnden, wenn die Übertretung nicht im Inland, sondern im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats oder eines Drittstaats begangen wurde.

      Letzte Aktualisierung: 19.07.2024
      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

        Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Kraftfahrgesetz

        Es werden Regelungslücken im Kraftfahrgesetz geschlossen.

        • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 19. Juli 2024
        • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

        Hauptgesichtspunkte

        Eine Erweiterung von geltenden Bestimmungen wird die Zuweisung mehrerer Deckkennzeichen für ein Fahrzeug des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermöglichen.

        Weiters werden rechtliche Anpassungen sicherstellen, dass anstößige Wunschkennzeichen nicht bewilligt werden. Darunter fallen bestimmte Buchstaben- bzw. Ziffernkombinationen, die in rechtsextremen Kreisen als Codes verwendet werden. Eine Verordnungsermächtigung wird die rechtliche Grundlage schaffen, dass die Festlegung der Liste der jedenfalls als Wunschkennzeichen anstößigen Buchstaben und Ziffernkombinationen in einer Verordnung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres erfolgt. 

        Für geflüchtete Personen aus der Ukraine wird hinsichtlich ihrer Fahrzeuge Rechtssicherheit geschaffen: Nach geltender Rechtslage dürfen Fahrzeuge ohne dauernden Standort im Bundesgebiet verwendet werden, wenn sie vor nicht länger als einem Jahr in das Bundesgebiet eingebracht wurden (vorübergehender internationaler Verkehr). Das stellt ein Problem für Personen dar, die sich länger als ein Jahr im Bundesgebiet aufhalten und dieses zwischenzeitlich nicht verlassen haben. Damit es zu keinen Beanstandungen kommt, wird die Frist von einem Jahr nicht für Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen gelten, die von Personen verwendet werden, die aufgrund einer Verordnung gemäß Asylgesetz über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht verfügen. Diese Regelung wird hinsichtlich dieser Personen auch nach einem Umstieg auf die Rot-Weiß-Rot Karte plus anwendbar bleiben, solange das vorübergehende Aufenthaltsrecht der Richtlinie 2001/55/EG ("Massenzustrom-RL") besteht.

        Die Ausnahme von der Verpflichtung zur manuellen Dateneingabe für den regionalen Kraftfahrlinienverkehr bei einem Fahrerwechsel wird bis Ende des Jahres 2034 verlängert, da in absehbarer Zeit keine technische Weiterentwicklung zu erwarten sei.

        In Zusammenhang mit der EU-Durchführungsverordnung zur Berechnung der Risikoeinstufung von Verkehrsunternehmen wird eine gesetzliche Grundlage für notwendige Datenübermittlungen geschaffen. Konkret geht es um Daten, die von den Arbeitsinspektoraten in Zusammenhang mit Betriebskontrollen erhoben wurden.

        Nach einer Änderung der EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr wird es nun wieder möglich, Verstöße gegen die Verordnung über die Verwendung von Fahrtenschreibern im Straßenverkehr auch dann zu ahnden, wenn die Übertretung nicht im Inland, sondern im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats oder eines Drittstaats begangen wurde.

        Letzte Aktualisierung: 19.07.2024
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          Weiters werden rechtliche Anpassungen sicherstellen, dass anstößige Wunschkennzeichen nicht bewilligt werden. Darunter fallen bestimmte Buchstaben- bzw. Ziffernkombinationen, die in rechtsextremen Kreisen als Codes verwendet werden. Eine Verordnungsermächtigung wird die rechtliche Grundlage schaffen, dass die Festlegung der Liste der jedenfalls als Wunschkennzeichen anstößigen Buchstaben und Ziffernkombinationen in einer Verordnung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres erfolgt. 

          Für geflüchtete Personen aus der Ukraine wird hinsichtlich ihrer Fahrzeuge Rechtssicherheit geschaffen: Nach geltender Rechtslage dürfen Fahrzeuge ohne dauernden Standort im Bundesgebiet verwendet werden, wenn sie vor nicht länger als einem Jahr in das Bundesgebiet eingebracht wurden (vorübergehender internationaler Verkehr). Das stellt ein Problem für Personen dar, die sich länger als ein Jahr im Bundesgebiet aufhalten und dieses zwischenzeitlich nicht verlassen haben. Damit es zu keinen Beanstandungen kommt, wird die Frist von einem Jahr nicht für Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen gelten, die von Personen verwendet werden, die aufgrund einer Verordnung gemäß Asylgesetz über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht verfügen. Diese Regelung wird hinsichtlich dieser Personen auch nach einem Umstieg auf die Rot-Weiß-Rot Karte plus anwendbar bleiben, solange das vorübergehende Aufenthaltsrecht der Richtlinie 2001/55/EG ("Massenzustrom-RL") besteht.

          Die Ausnahme von der Verpflichtung zur manuellen Dateneingabe für den regionalen Kraftfahrlinienverkehr bei einem Fahrerwechsel wird bis Ende des Jahres 2034 verlängert, da in absehbarer Zeit keine technische Weiterentwicklung zu erwarten sei.

          In Zusammenhang mit der EU-Durchführungsverordnung zur Berechnung der Risikoeinstufung von Verkehrsunternehmen wird eine gesetzliche Grundlage für notwendige Datenübermittlungen geschaffen. Konkret geht es um Daten, die von den Arbeitsinspektoraten in Zusammenhang mit Betriebskontrollen erhoben wurden.

          Nach einer Änderung der EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr wird es nun wieder möglich, Verstöße gegen die Verordnung über die Verwendung von Fahrtenschreibern im Straßenverkehr auch dann zu ahnden, wenn die Übertretung nicht im Inland, sondern im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats oder eines Drittstaats begangen wurde.

          Letzte Aktualisierung: 19.07.2024
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            • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

            Hauptgesichtspunkte

            Eine Erweiterung von geltenden Bestimmungen wird die Zuweisung mehrerer Deckkennzeichen für ein Fahrzeug des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermöglichen.

            Weiters werden rechtliche Anpassungen sicherstellen, dass anstößige Wunschkennzeichen nicht bewilligt werden. Darunter fallen bestimmte Buchstaben- bzw. Ziffernkombinationen, die in rechtsextremen Kreisen als Codes verwendet werden. Eine Verordnungsermächtigung wird die rechtliche Grundlage schaffen, dass die Festlegung der Liste der jedenfalls als Wunschkennzeichen anstößigen Buchstaben und Ziffernkombinationen in einer Verordnung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres erfolgt. 

            Für geflüchtete Personen aus der Ukraine wird hinsichtlich ihrer Fahrzeuge Rechtssicherheit geschaffen: Nach geltender Rechtslage dürfen Fahrzeuge ohne dauernden Standort im Bundesgebiet verwendet werden, wenn sie vor nicht länger als einem Jahr in das Bundesgebiet eingebracht wurden (vorübergehender internationaler Verkehr). Das stellt ein Problem für Personen dar, die sich länger als ein Jahr im Bundesgebiet aufhalten und dieses zwischenzeitlich nicht verlassen haben. Damit es zu keinen Beanstandungen kommt, wird die Frist von einem Jahr nicht für Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen gelten, die von Personen verwendet werden, die aufgrund einer Verordnung gemäß Asylgesetz über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht verfügen. Diese Regelung wird hinsichtlich dieser Personen auch nach einem Umstieg auf die Rot-Weiß-Rot Karte plus anwendbar bleiben, solange das vorübergehende Aufenthaltsrecht der Richtlinie 2001/55/EG ("Massenzustrom-RL") besteht.

            Die Ausnahme von der Verpflichtung zur manuellen Dateneingabe für den regionalen Kraftfahrlinienverkehr bei einem Fahrerwechsel wird bis Ende des Jahres 2034 verlängert, da in absehbarer Zeit keine technische Weiterentwicklung zu erwarten sei.

            In Zusammenhang mit der EU-Durchführungsverordnung zur Berechnung der Risikoeinstufung von Verkehrsunternehmen wird eine gesetzliche Grundlage für notwendige Datenübermittlungen geschaffen. Konkret geht es um Daten, die von den Arbeitsinspektoraten in Zusammenhang mit Betriebskontrollen erhoben wurden.

            Nach einer Änderung der EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr wird es nun wieder möglich, Verstöße gegen die Verordnung über die Verwendung von Fahrtenschreibern im Straßenverkehr auch dann zu ahnden, wenn die Übertretung nicht im Inland, sondern im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats oder eines Drittstaats begangen wurde.

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              Weiters werden rechtliche Anpassungen sicherstellen, dass anstößige Wunschkennzeichen nicht bewilligt werden. Darunter fallen bestimmte Buchstaben- bzw. Ziffernkombinationen, die in rechtsextremen Kreisen als Codes verwendet werden. Eine Verordnungsermächtigung wird die rechtliche Grundlage schaffen, dass die Festlegung der Liste der jedenfalls als Wunschkennzeichen anstößigen Buchstaben und Ziffernkombinationen in einer Verordnung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres erfolgt. 

              Für geflüchtete Personen aus der Ukraine wird hinsichtlich ihrer Fahrzeuge Rechtssicherheit geschaffen: Nach geltender Rechtslage dürfen Fahrzeuge ohne dauernden Standort im Bundesgebiet verwendet werden, wenn sie vor nicht länger als einem Jahr in das Bundesgebiet eingebracht wurden (vorübergehender internationaler Verkehr). Das stellt ein Problem für Personen dar, die sich länger als ein Jahr im Bundesgebiet aufhalten und dieses zwischenzeitlich nicht verlassen haben. Damit es zu keinen Beanstandungen kommt, wird die Frist von einem Jahr nicht für Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen gelten, die von Personen verwendet werden, die aufgrund einer Verordnung gemäß Asylgesetz über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht verfügen. Diese Regelung wird hinsichtlich dieser Personen auch nach einem Umstieg auf die Rot-Weiß-Rot Karte plus anwendbar bleiben, solange das vorübergehende Aufenthaltsrecht der Richtlinie 2001/55/EG ("Massenzustrom-RL") besteht.

              Die Ausnahme von der Verpflichtung zur manuellen Dateneingabe für den regionalen Kraftfahrlinienverkehr bei einem Fahrerwechsel wird bis Ende des Jahres 2034 verlängert, da in absehbarer Zeit keine technische Weiterentwicklung zu erwarten sei.

              In Zusammenhang mit der EU-Durchführungsverordnung zur Berechnung der Risikoeinstufung von Verkehrsunternehmen wird eine gesetzliche Grundlage für notwendige Datenübermittlungen geschaffen. Konkret geht es um Daten, die von den Arbeitsinspektoraten in Zusammenhang mit Betriebskontrollen erhoben wurden.

              Nach einer Änderung der EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr wird es nun wieder möglich, Verstöße gegen die Verordnung über die Verwendung von Fahrtenschreibern im Straßenverkehr auch dann zu ahnden, wenn die Übertretung nicht im Inland, sondern im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats oder eines Drittstaats begangen wurde.

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                Hauptgesichtspunkte

                Eine Erweiterung von geltenden Bestimmungen wird die Zuweisung mehrerer Deckkennzeichen für ein Fahrzeug des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermöglichen.

                Weiters werden rechtliche Anpassungen sicherstellen, dass anstößige Wunschkennzeichen nicht bewilligt werden. Darunter fallen bestimmte Buchstaben- bzw. Ziffernkombinationen, die in rechtsextremen Kreisen als Codes verwendet werden. Eine Verordnungsermächtigung wird die rechtliche Grundlage schaffen, dass die Festlegung der Liste der jedenfalls als Wunschkennzeichen anstößigen Buchstaben und Ziffernkombinationen in einer Verordnung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres erfolgt. 

                Für geflüchtete Personen aus der Ukraine wird hinsichtlich ihrer Fahrzeuge Rechtssicherheit geschaffen: Nach geltender Rechtslage dürfen Fahrzeuge ohne dauernden Standort im Bundesgebiet verwendet werden, wenn sie vor nicht länger als einem Jahr in das Bundesgebiet eingebracht wurden (vorübergehender internationaler Verkehr). Das stellt ein Problem für Personen dar, die sich länger als ein Jahr im Bundesgebiet aufhalten und dieses zwischenzeitlich nicht verlassen haben. Damit es zu keinen Beanstandungen kommt, wird die Frist von einem Jahr nicht für Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen gelten, die von Personen verwendet werden, die aufgrund einer Verordnung gemäß Asylgesetz über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht verfügen. Diese Regelung wird hinsichtlich dieser Personen auch nach einem Umstieg auf die Rot-Weiß-Rot Karte plus anwendbar bleiben, solange das vorübergehende Aufenthaltsrecht der Richtlinie 2001/55/EG ("Massenzustrom-RL") besteht.

                Die Ausnahme von der Verpflichtung zur manuellen Dateneingabe für den regionalen Kraftfahrlinienverkehr bei einem Fahrerwechsel wird bis Ende des Jahres 2034 verlängert, da in absehbarer Zeit keine technische Weiterentwicklung zu erwarten sei.

                In Zusammenhang mit der EU-Durchführungsverordnung zur Berechnung der Risikoeinstufung von Verkehrsunternehmen wird eine gesetzliche Grundlage für notwendige Datenübermittlungen geschaffen. Konkret geht es um Daten, die von den Arbeitsinspektoraten in Zusammenhang mit Betriebskontrollen erhoben wurden.

                Nach einer Änderung der EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr wird es nun wieder möglich, Verstöße gegen die Verordnung über die Verwendung von Fahrtenschreibern im Straßenverkehr auch dann zu ahnden, wenn die Übertretung nicht im Inland, sondern im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats oder eines Drittstaats begangen wurde.

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                  Es werden Regelungslücken im Kraftfahrgesetz geschlossen.

                  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 19. Juli 2024
                  • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                  Hauptgesichtspunkte

                  Eine Erweiterung von geltenden Bestimmungen wird die Zuweisung mehrerer Deckkennzeichen für ein Fahrzeug des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermöglichen.

                  Weiters werden rechtliche Anpassungen sicherstellen, dass anstößige Wunschkennzeichen nicht bewilligt werden. Darunter fallen bestimmte Buchstaben- bzw. Ziffernkombinationen, die in rechtsextremen Kreisen als Codes verwendet werden. Eine Verordnungsermächtigung wird die rechtliche Grundlage schaffen, dass die Festlegung der Liste der jedenfalls als Wunschkennzeichen anstößigen Buchstaben und Ziffernkombinationen in einer Verordnung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres erfolgt. 

                  Für geflüchtete Personen aus der Ukraine wird hinsichtlich ihrer Fahrzeuge Rechtssicherheit geschaffen: Nach geltender Rechtslage dürfen Fahrzeuge ohne dauernden Standort im Bundesgebiet verwendet werden, wenn sie vor nicht länger als einem Jahr in das Bundesgebiet eingebracht wurden (vorübergehender internationaler Verkehr). Das stellt ein Problem für Personen dar, die sich länger als ein Jahr im Bundesgebiet aufhalten und dieses zwischenzeitlich nicht verlassen haben. Damit es zu keinen Beanstandungen kommt, wird die Frist von einem Jahr nicht für Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen gelten, die von Personen verwendet werden, die aufgrund einer Verordnung gemäß Asylgesetz über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht verfügen. Diese Regelung wird hinsichtlich dieser Personen auch nach einem Umstieg auf die Rot-Weiß-Rot Karte plus anwendbar bleiben, solange das vorübergehende Aufenthaltsrecht der Richtlinie 2001/55/EG ("Massenzustrom-RL") besteht.

                  Die Ausnahme von der Verpflichtung zur manuellen Dateneingabe für den regionalen Kraftfahrlinienverkehr bei einem Fahrerwechsel wird bis Ende des Jahres 2034 verlängert, da in absehbarer Zeit keine technische Weiterentwicklung zu erwarten sei.

                  In Zusammenhang mit der EU-Durchführungsverordnung zur Berechnung der Risikoeinstufung von Verkehrsunternehmen wird eine gesetzliche Grundlage für notwendige Datenübermittlungen geschaffen. Konkret geht es um Daten, die von den Arbeitsinspektoraten in Zusammenhang mit Betriebskontrollen erhoben wurden.

                  Nach einer Änderung der EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr wird es nun wieder möglich, Verstöße gegen die Verordnung über die Verwendung von Fahrtenschreibern im Straßenverkehr auch dann zu ahnden, wenn die Übertretung nicht im Inland, sondern im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats oder eines Drittstaats begangen wurde.

                  Letzte Aktualisierung: 19.07.2024
                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

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                    Es werden Regelungslücken im Kraftfahrgesetz geschlossen.

                    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 19. Juli 2024
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                    Hauptgesichtspunkte

                    Eine Erweiterung von geltenden Bestimmungen wird die Zuweisung mehrerer Deckkennzeichen für ein Fahrzeug des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermöglichen.

                    Weiters werden rechtliche Anpassungen sicherstellen, dass anstößige Wunschkennzeichen nicht bewilligt werden. Darunter fallen bestimmte Buchstaben- bzw. Ziffernkombinationen, die in rechtsextremen Kreisen als Codes verwendet werden. Eine Verordnungsermächtigung wird die rechtliche Grundlage schaffen, dass die Festlegung der Liste der jedenfalls als Wunschkennzeichen anstößigen Buchstaben und Ziffernkombinationen in einer Verordnung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres erfolgt. 

                    Für geflüchtete Personen aus der Ukraine wird hinsichtlich ihrer Fahrzeuge Rechtssicherheit geschaffen: Nach geltender Rechtslage dürfen Fahrzeuge ohne dauernden Standort im Bundesgebiet verwendet werden, wenn sie vor nicht länger als einem Jahr in das Bundesgebiet eingebracht wurden (vorübergehender internationaler Verkehr). Das stellt ein Problem für Personen dar, die sich länger als ein Jahr im Bundesgebiet aufhalten und dieses zwischenzeitlich nicht verlassen haben. Damit es zu keinen Beanstandungen kommt, wird die Frist von einem Jahr nicht für Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen gelten, die von Personen verwendet werden, die aufgrund einer Verordnung gemäß Asylgesetz über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht verfügen. Diese Regelung wird hinsichtlich dieser Personen auch nach einem Umstieg auf die Rot-Weiß-Rot Karte plus anwendbar bleiben, solange das vorübergehende Aufenthaltsrecht der Richtlinie 2001/55/EG ("Massenzustrom-RL") besteht.

                    Die Ausnahme von der Verpflichtung zur manuellen Dateneingabe für den regionalen Kraftfahrlinienverkehr bei einem Fahrerwechsel wird bis Ende des Jahres 2034 verlängert, da in absehbarer Zeit keine technische Weiterentwicklung zu erwarten sei.

                    In Zusammenhang mit der EU-Durchführungsverordnung zur Berechnung der Risikoeinstufung von Verkehrsunternehmen wird eine gesetzliche Grundlage für notwendige Datenübermittlungen geschaffen. Konkret geht es um Daten, die von den Arbeitsinspektoraten in Zusammenhang mit Betriebskontrollen erhoben wurden.

                    Nach einer Änderung der EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr wird es nun wieder möglich, Verstöße gegen die Verordnung über die Verwendung von Fahrtenschreibern im Straßenverkehr auch dann zu ahnden, wenn die Übertretung nicht im Inland, sondern im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats oder eines Drittstaats begangen wurde.

                    Letzte Aktualisierung: 19.07.2024
                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

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                      • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 19. Juli 2024
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                      Hauptgesichtspunkte

                      Eine Erweiterung von geltenden Bestimmungen wird die Zuweisung mehrerer Deckkennzeichen für ein Fahrzeug des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermöglichen.

                      Weiters werden rechtliche Anpassungen sicherstellen, dass anstößige Wunschkennzeichen nicht bewilligt werden. Darunter fallen bestimmte Buchstaben- bzw. Ziffernkombinationen, die in rechtsextremen Kreisen als Codes verwendet werden. Eine Verordnungsermächtigung wird die rechtliche Grundlage schaffen, dass die Festlegung der Liste der jedenfalls als Wunschkennzeichen anstößigen Buchstaben und Ziffernkombinationen in einer Verordnung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres erfolgt. 

                      Für geflüchtete Personen aus der Ukraine wird hinsichtlich ihrer Fahrzeuge Rechtssicherheit geschaffen: Nach geltender Rechtslage dürfen Fahrzeuge ohne dauernden Standort im Bundesgebiet verwendet werden, wenn sie vor nicht länger als einem Jahr in das Bundesgebiet eingebracht wurden (vorübergehender internationaler Verkehr). Das stellt ein Problem für Personen dar, die sich länger als ein Jahr im Bundesgebiet aufhalten und dieses zwischenzeitlich nicht verlassen haben. Damit es zu keinen Beanstandungen kommt, wird die Frist von einem Jahr nicht für Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen gelten, die von Personen verwendet werden, die aufgrund einer Verordnung gemäß Asylgesetz über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht verfügen. Diese Regelung wird hinsichtlich dieser Personen auch nach einem Umstieg auf die Rot-Weiß-Rot Karte plus anwendbar bleiben, solange das vorübergehende Aufenthaltsrecht der Richtlinie 2001/55/EG ("Massenzustrom-RL") besteht.

                      Die Ausnahme von der Verpflichtung zur manuellen Dateneingabe für den regionalen Kraftfahrlinienverkehr bei einem Fahrerwechsel wird bis Ende des Jahres 2034 verlängert, da in absehbarer Zeit keine technische Weiterentwicklung zu erwarten sei.

                      In Zusammenhang mit der EU-Durchführungsverordnung zur Berechnung der Risikoeinstufung von Verkehrsunternehmen wird eine gesetzliche Grundlage für notwendige Datenübermittlungen geschaffen. Konkret geht es um Daten, die von den Arbeitsinspektoraten in Zusammenhang mit Betriebskontrollen erhoben wurden.

                      Nach einer Änderung der EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr wird es nun wieder möglich, Verstöße gegen die Verordnung über die Verwendung von Fahrtenschreibern im Straßenverkehr auch dann zu ahnden, wenn die Übertretung nicht im Inland, sondern im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats oder eines Drittstaats begangen wurde.

                      Letzte Aktualisierung: 19.07.2024
                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

                        Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Kraftfahrgesetz

                        Es werden Regelungslücken im Kraftfahrgesetz geschlossen.

                        • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 19. Juli 2024
                        • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                        Hauptgesichtspunkte

                        Eine Erweiterung von geltenden Bestimmungen wird die Zuweisung mehrerer Deckkennzeichen für ein Fahrzeug des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermöglichen.

                        Weiters werden rechtliche Anpassungen sicherstellen, dass anstößige Wunschkennzeichen nicht bewilligt werden. Darunter fallen bestimmte Buchstaben- bzw. Ziffernkombinationen, die in rechtsextremen Kreisen als Codes verwendet werden. Eine Verordnungsermächtigung wird die rechtliche Grundlage schaffen, dass die Festlegung der Liste der jedenfalls als Wunschkennzeichen anstößigen Buchstaben und Ziffernkombinationen in einer Verordnung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres erfolgt. 

                        Für geflüchtete Personen aus der Ukraine wird hinsichtlich ihrer Fahrzeuge Rechtssicherheit geschaffen: Nach geltender Rechtslage dürfen Fahrzeuge ohne dauernden Standort im Bundesgebiet verwendet werden, wenn sie vor nicht länger als einem Jahr in das Bundesgebiet eingebracht wurden (vorübergehender internationaler Verkehr). Das stellt ein Problem für Personen dar, die sich länger als ein Jahr im Bundesgebiet aufhalten und dieses zwischenzeitlich nicht verlassen haben. Damit es zu keinen Beanstandungen kommt, wird die Frist von einem Jahr nicht für Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen gelten, die von Personen verwendet werden, die aufgrund einer Verordnung gemäß Asylgesetz über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht verfügen. Diese Regelung wird hinsichtlich dieser Personen auch nach einem Umstieg auf die Rot-Weiß-Rot Karte plus anwendbar bleiben, solange das vorübergehende Aufenthaltsrecht der Richtlinie 2001/55/EG ("Massenzustrom-RL") besteht.

                        Die Ausnahme von der Verpflichtung zur manuellen Dateneingabe für den regionalen Kraftfahrlinienverkehr bei einem Fahrerwechsel wird bis Ende des Jahres 2034 verlängert, da in absehbarer Zeit keine technische Weiterentwicklung zu erwarten sei.

                        In Zusammenhang mit der EU-Durchführungsverordnung zur Berechnung der Risikoeinstufung von Verkehrsunternehmen wird eine gesetzliche Grundlage für notwendige Datenübermittlungen geschaffen. Konkret geht es um Daten, die von den Arbeitsinspektoraten in Zusammenhang mit Betriebskontrollen erhoben wurden.

                        Nach einer Änderung der EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr wird es nun wieder möglich, Verstöße gegen die Verordnung über die Verwendung von Fahrtenschreibern im Straßenverkehr auch dann zu ahnden, wenn die Übertretung nicht im Inland, sondern im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats oder eines Drittstaats begangen wurde.

                        Letzte Aktualisierung: 19.07.2024
                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

                          Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Kraftfahrgesetz

                          Es werden Regelungslücken im Kraftfahrgesetz geschlossen.

                          • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 19. Juli 2024
                          • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                          Hauptgesichtspunkte

                          Eine Erweiterung von geltenden Bestimmungen wird die Zuweisung mehrerer Deckkennzeichen für ein Fahrzeug des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermöglichen.

                          Weiters werden rechtliche Anpassungen sicherstellen, dass anstößige Wunschkennzeichen nicht bewilligt werden. Darunter fallen bestimmte Buchstaben- bzw. Ziffernkombinationen, die in rechtsextremen Kreisen als Codes verwendet werden. Eine Verordnungsermächtigung wird die rechtliche Grundlage schaffen, dass die Festlegung der Liste der jedenfalls als Wunschkennzeichen anstößigen Buchstaben und Ziffernkombinationen in einer Verordnung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres erfolgt. 

                          Für geflüchtete Personen aus der Ukraine wird hinsichtlich ihrer Fahrzeuge Rechtssicherheit geschaffen: Nach geltender Rechtslage dürfen Fahrzeuge ohne dauernden Standort im Bundesgebiet verwendet werden, wenn sie vor nicht länger als einem Jahr in das Bundesgebiet eingebracht wurden (vorübergehender internationaler Verkehr). Das stellt ein Problem für Personen dar, die sich länger als ein Jahr im Bundesgebiet aufhalten und dieses zwischenzeitlich nicht verlassen haben. Damit es zu keinen Beanstandungen kommt, wird die Frist von einem Jahr nicht für Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen gelten, die von Personen verwendet werden, die aufgrund einer Verordnung gemäß Asylgesetz über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht verfügen. Diese Regelung wird hinsichtlich dieser Personen auch nach einem Umstieg auf die Rot-Weiß-Rot Karte plus anwendbar bleiben, solange das vorübergehende Aufenthaltsrecht der Richtlinie 2001/55/EG ("Massenzustrom-RL") besteht.

                          Die Ausnahme von der Verpflichtung zur manuellen Dateneingabe für den regionalen Kraftfahrlinienverkehr bei einem Fahrerwechsel wird bis Ende des Jahres 2034 verlängert, da in absehbarer Zeit keine technische Weiterentwicklung zu erwarten sei.

                          In Zusammenhang mit der EU-Durchführungsverordnung zur Berechnung der Risikoeinstufung von Verkehrsunternehmen wird eine gesetzliche Grundlage für notwendige Datenübermittlungen geschaffen. Konkret geht es um Daten, die von den Arbeitsinspektoraten in Zusammenhang mit Betriebskontrollen erhoben wurden.

                          Nach einer Änderung der EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr wird es nun wieder möglich, Verstöße gegen die Verordnung über die Verwendung von Fahrtenschreibern im Straßenverkehr auch dann zu ahnden, wenn die Übertretung nicht im Inland, sondern im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats oder eines Drittstaats begangen wurde.

                          Letzte Aktualisierung: 19.07.2024
                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

                            Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Kraftfahrgesetz

                            Es werden Regelungslücken im Kraftfahrgesetz geschlossen.

                            • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 19. Juli 2024
                            • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                            Hauptgesichtspunkte

                            Eine Erweiterung von geltenden Bestimmungen wird die Zuweisung mehrerer Deckkennzeichen für ein Fahrzeug des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermöglichen.

                            Weiters werden rechtliche Anpassungen sicherstellen, dass anstößige Wunschkennzeichen nicht bewilligt werden. Darunter fallen bestimmte Buchstaben- bzw. Ziffernkombinationen, die in rechtsextremen Kreisen als Codes verwendet werden. Eine Verordnungsermächtigung wird die rechtliche Grundlage schaffen, dass die Festlegung der Liste der jedenfalls als Wunschkennzeichen anstößigen Buchstaben und Ziffernkombinationen in einer Verordnung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres erfolgt. 

                            Für geflüchtete Personen aus der Ukraine wird hinsichtlich ihrer Fahrzeuge Rechtssicherheit geschaffen: Nach geltender Rechtslage dürfen Fahrzeuge ohne dauernden Standort im Bundesgebiet verwendet werden, wenn sie vor nicht länger als einem Jahr in das Bundesgebiet eingebracht wurden (vorübergehender internationaler Verkehr). Das stellt ein Problem für Personen dar, die sich länger als ein Jahr im Bundesgebiet aufhalten und dieses zwischenzeitlich nicht verlassen haben. Damit es zu keinen Beanstandungen kommt, wird die Frist von einem Jahr nicht für Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen gelten, die von Personen verwendet werden, die aufgrund einer Verordnung gemäß Asylgesetz über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht verfügen. Diese Regelung wird hinsichtlich dieser Personen auch nach einem Umstieg auf die Rot-Weiß-Rot Karte plus anwendbar bleiben, solange das vorübergehende Aufenthaltsrecht der Richtlinie 2001/55/EG ("Massenzustrom-RL") besteht.

                            Die Ausnahme von der Verpflichtung zur manuellen Dateneingabe für den regionalen Kraftfahrlinienverkehr bei einem Fahrerwechsel wird bis Ende des Jahres 2034 verlängert, da in absehbarer Zeit keine technische Weiterentwicklung zu erwarten sei.

                            In Zusammenhang mit der EU-Durchführungsverordnung zur Berechnung der Risikoeinstufung von Verkehrsunternehmen wird eine gesetzliche Grundlage für notwendige Datenübermittlungen geschaffen. Konkret geht es um Daten, die von den Arbeitsinspektoraten in Zusammenhang mit Betriebskontrollen erhoben wurden.

                            Nach einer Änderung der EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr wird es nun wieder möglich, Verstöße gegen die Verordnung über die Verwendung von Fahrtenschreibern im Straßenverkehr auch dann zu ahnden, wenn die Übertretung nicht im Inland, sondern im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats oder eines Drittstaats begangen wurde.

                            Letzte Aktualisierung: 19.07.2024
                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

                              Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Kraftfahrgesetz

                              Es werden Regelungslücken im Kraftfahrgesetz geschlossen.

                              • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 19. Juli 2024
                              • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                              Hauptgesichtspunkte

                              Eine Erweiterung von geltenden Bestimmungen wird die Zuweisung mehrerer Deckkennzeichen für ein Fahrzeug des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermöglichen.

                              Weiters werden rechtliche Anpassungen sicherstellen, dass anstößige Wunschkennzeichen nicht bewilligt werden. Darunter fallen bestimmte Buchstaben- bzw. Ziffernkombinationen, die in rechtsextremen Kreisen als Codes verwendet werden. Eine Verordnungsermächtigung wird die rechtliche Grundlage schaffen, dass die Festlegung der Liste der jedenfalls als Wunschkennzeichen anstößigen Buchstaben und Ziffernkombinationen in einer Verordnung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres erfolgt. 

                              Für geflüchtete Personen aus der Ukraine wird hinsichtlich ihrer Fahrzeuge Rechtssicherheit geschaffen: Nach geltender Rechtslage dürfen Fahrzeuge ohne dauernden Standort im Bundesgebiet verwendet werden, wenn sie vor nicht länger als einem Jahr in das Bundesgebiet eingebracht wurden (vorübergehender internationaler Verkehr). Das stellt ein Problem für Personen dar, die sich länger als ein Jahr im Bundesgebiet aufhalten und dieses zwischenzeitlich nicht verlassen haben. Damit es zu keinen Beanstandungen kommt, wird die Frist von einem Jahr nicht für Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen gelten, die von Personen verwendet werden, die aufgrund einer Verordnung gemäß Asylgesetz über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht verfügen. Diese Regelung wird hinsichtlich dieser Personen auch nach einem Umstieg auf die Rot-Weiß-Rot Karte plus anwendbar bleiben, solange das vorübergehende Aufenthaltsrecht der Richtlinie 2001/55/EG ("Massenzustrom-RL") besteht.

                              Die Ausnahme von der Verpflichtung zur manuellen Dateneingabe für den regionalen Kraftfahrlinienverkehr bei einem Fahrerwechsel wird bis Ende des Jahres 2034 verlängert, da in absehbarer Zeit keine technische Weiterentwicklung zu erwarten sei.

                              In Zusammenhang mit der EU-Durchführungsverordnung zur Berechnung der Risikoeinstufung von Verkehrsunternehmen wird eine gesetzliche Grundlage für notwendige Datenübermittlungen geschaffen. Konkret geht es um Daten, die von den Arbeitsinspektoraten in Zusammenhang mit Betriebskontrollen erhoben wurden.

                              Nach einer Änderung der EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr wird es nun wieder möglich, Verstöße gegen die Verordnung über die Verwendung von Fahrtenschreibern im Straßenverkehr auch dann zu ahnden, wenn die Übertretung nicht im Inland, sondern im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats oder eines Drittstaats begangen wurde.

                              Letzte Aktualisierung: 19.07.2024
                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

                                Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Kraftfahrgesetz

                                Es werden Regelungslücken im Kraftfahrgesetz geschlossen.

                                • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 19. Juli 2024
                                • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                Hauptgesichtspunkte

                                Eine Erweiterung von geltenden Bestimmungen wird die Zuweisung mehrerer Deckkennzeichen für ein Fahrzeug des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermöglichen.

                                Weiters werden rechtliche Anpassungen sicherstellen, dass anstößige Wunschkennzeichen nicht bewilligt werden. Darunter fallen bestimmte Buchstaben- bzw. Ziffernkombinationen, die in rechtsextremen Kreisen als Codes verwendet werden. Eine Verordnungsermächtigung wird die rechtliche Grundlage schaffen, dass die Festlegung der Liste der jedenfalls als Wunschkennzeichen anstößigen Buchstaben und Ziffernkombinationen in einer Verordnung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres erfolgt. 

                                Für geflüchtete Personen aus der Ukraine wird hinsichtlich ihrer Fahrzeuge Rechtssicherheit geschaffen: Nach geltender Rechtslage dürfen Fahrzeuge ohne dauernden Standort im Bundesgebiet verwendet werden, wenn sie vor nicht länger als einem Jahr in das Bundesgebiet eingebracht wurden (vorübergehender internationaler Verkehr). Das stellt ein Problem für Personen dar, die sich länger als ein Jahr im Bundesgebiet aufhalten und dieses zwischenzeitlich nicht verlassen haben. Damit es zu keinen Beanstandungen kommt, wird die Frist von einem Jahr nicht für Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen gelten, die von Personen verwendet werden, die aufgrund einer Verordnung gemäß Asylgesetz über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht verfügen. Diese Regelung wird hinsichtlich dieser Personen auch nach einem Umstieg auf die Rot-Weiß-Rot Karte plus anwendbar bleiben, solange das vorübergehende Aufenthaltsrecht der Richtlinie 2001/55/EG ("Massenzustrom-RL") besteht.

                                Die Ausnahme von der Verpflichtung zur manuellen Dateneingabe für den regionalen Kraftfahrlinienverkehr bei einem Fahrerwechsel wird bis Ende des Jahres 2034 verlängert, da in absehbarer Zeit keine technische Weiterentwicklung zu erwarten sei.

                                In Zusammenhang mit der EU-Durchführungsverordnung zur Berechnung der Risikoeinstufung von Verkehrsunternehmen wird eine gesetzliche Grundlage für notwendige Datenübermittlungen geschaffen. Konkret geht es um Daten, die von den Arbeitsinspektoraten in Zusammenhang mit Betriebskontrollen erhoben wurden.

                                Nach einer Änderung der EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr wird es nun wieder möglich, Verstöße gegen die Verordnung über die Verwendung von Fahrtenschreibern im Straßenverkehr auch dann zu ahnden, wenn die Übertretung nicht im Inland, sondern im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats oder eines Drittstaats begangen wurde.

                                Letzte Aktualisierung: 19.07.2024
                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

                                  Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Kraftfahrgesetz

                                  Es werden Regelungslücken im Kraftfahrgesetz geschlossen.

                                  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 19. Juli 2024
                                  • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                  Hauptgesichtspunkte

                                  Eine Erweiterung von geltenden Bestimmungen wird die Zuweisung mehrerer Deckkennzeichen für ein Fahrzeug des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermöglichen.

                                  Weiters werden rechtliche Anpassungen sicherstellen, dass anstößige Wunschkennzeichen nicht bewilligt werden. Darunter fallen bestimmte Buchstaben- bzw. Ziffernkombinationen, die in rechtsextremen Kreisen als Codes verwendet werden. Eine Verordnungsermächtigung wird die rechtliche Grundlage schaffen, dass die Festlegung der Liste der jedenfalls als Wunschkennzeichen anstößigen Buchstaben und Ziffernkombinationen in einer Verordnung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres erfolgt. 

                                  Für geflüchtete Personen aus der Ukraine wird hinsichtlich ihrer Fahrzeuge Rechtssicherheit geschaffen: Nach geltender Rechtslage dürfen Fahrzeuge ohne dauernden Standort im Bundesgebiet verwendet werden, wenn sie vor nicht länger als einem Jahr in das Bundesgebiet eingebracht wurden (vorübergehender internationaler Verkehr). Das stellt ein Problem für Personen dar, die sich länger als ein Jahr im Bundesgebiet aufhalten und dieses zwischenzeitlich nicht verlassen haben. Damit es zu keinen Beanstandungen kommt, wird die Frist von einem Jahr nicht für Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen gelten, die von Personen verwendet werden, die aufgrund einer Verordnung gemäß Asylgesetz über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht verfügen. Diese Regelung wird hinsichtlich dieser Personen auch nach einem Umstieg auf die Rot-Weiß-Rot Karte plus anwendbar bleiben, solange das vorübergehende Aufenthaltsrecht der Richtlinie 2001/55/EG ("Massenzustrom-RL") besteht.

                                  Die Ausnahme von der Verpflichtung zur manuellen Dateneingabe für den regionalen Kraftfahrlinienverkehr bei einem Fahrerwechsel wird bis Ende des Jahres 2034 verlängert, da in absehbarer Zeit keine technische Weiterentwicklung zu erwarten sei.

                                  In Zusammenhang mit der EU-Durchführungsverordnung zur Berechnung der Risikoeinstufung von Verkehrsunternehmen wird eine gesetzliche Grundlage für notwendige Datenübermittlungen geschaffen. Konkret geht es um Daten, die von den Arbeitsinspektoraten in Zusammenhang mit Betriebskontrollen erhoben wurden.

                                  Nach einer Änderung der EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr wird es nun wieder möglich, Verstöße gegen die Verordnung über die Verwendung von Fahrtenschreibern im Straßenverkehr auch dann zu ahnden, wenn die Übertretung nicht im Inland, sondern im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats oder eines Drittstaats begangen wurde.

                                  Letzte Aktualisierung: 19.07.2024
                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

                                    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Kraftfahrgesetz

                                    Es werden Regelungslücken im Kraftfahrgesetz geschlossen.

                                    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 19. Juli 2024
                                    • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                    Hauptgesichtspunkte

                                    Eine Erweiterung von geltenden Bestimmungen wird die Zuweisung mehrerer Deckkennzeichen für ein Fahrzeug des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermöglichen.

                                    Weiters werden rechtliche Anpassungen sicherstellen, dass anstößige Wunschkennzeichen nicht bewilligt werden. Darunter fallen bestimmte Buchstaben- bzw. Ziffernkombinationen, die in rechtsextremen Kreisen als Codes verwendet werden. Eine Verordnungsermächtigung wird die rechtliche Grundlage schaffen, dass die Festlegung der Liste der jedenfalls als Wunschkennzeichen anstößigen Buchstaben und Ziffernkombinationen in einer Verordnung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres erfolgt. 

                                    Für geflüchtete Personen aus der Ukraine wird hinsichtlich ihrer Fahrzeuge Rechtssicherheit geschaffen: Nach geltender Rechtslage dürfen Fahrzeuge ohne dauernden Standort im Bundesgebiet verwendet werden, wenn sie vor nicht länger als einem Jahr in das Bundesgebiet eingebracht wurden (vorübergehender internationaler Verkehr). Das stellt ein Problem für Personen dar, die sich länger als ein Jahr im Bundesgebiet aufhalten und dieses zwischenzeitlich nicht verlassen haben. Damit es zu keinen Beanstandungen kommt, wird die Frist von einem Jahr nicht für Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen gelten, die von Personen verwendet werden, die aufgrund einer Verordnung gemäß Asylgesetz über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht verfügen. Diese Regelung wird hinsichtlich dieser Personen auch nach einem Umstieg auf die Rot-Weiß-Rot Karte plus anwendbar bleiben, solange das vorübergehende Aufenthaltsrecht der Richtlinie 2001/55/EG ("Massenzustrom-RL") besteht.

                                    Die Ausnahme von der Verpflichtung zur manuellen Dateneingabe für den regionalen Kraftfahrlinienverkehr bei einem Fahrerwechsel wird bis Ende des Jahres 2034 verlängert, da in absehbarer Zeit keine technische Weiterentwicklung zu erwarten sei.

                                    In Zusammenhang mit der EU-Durchführungsverordnung zur Berechnung der Risikoeinstufung von Verkehrsunternehmen wird eine gesetzliche Grundlage für notwendige Datenübermittlungen geschaffen. Konkret geht es um Daten, die von den Arbeitsinspektoraten in Zusammenhang mit Betriebskontrollen erhoben wurden.

                                    Nach einer Änderung der EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr wird es nun wieder möglich, Verstöße gegen die Verordnung über die Verwendung von Fahrtenschreibern im Straßenverkehr auch dann zu ahnden, wenn die Übertretung nicht im Inland, sondern im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats oder eines Drittstaats begangen wurde.

                                    Letzte Aktualisierung: 19.07.2024
                                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

                                      Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Kraftfahrgesetz

                                      Es werden Regelungslücken im Kraftfahrgesetz geschlossen.

                                      • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 19. Juli 2024
                                      • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                      Hauptgesichtspunkte

                                      Eine Erweiterung von geltenden Bestimmungen wird die Zuweisung mehrerer Deckkennzeichen für ein Fahrzeug des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermöglichen.

                                      Weiters werden rechtliche Anpassungen sicherstellen, dass anstößige Wunschkennzeichen nicht bewilligt werden. Darunter fallen bestimmte Buchstaben- bzw. Ziffernkombinationen, die in rechtsextremen Kreisen als Codes verwendet werden. Eine Verordnungsermächtigung wird die rechtliche Grundlage schaffen, dass die Festlegung der Liste der jedenfalls als Wunschkennzeichen anstößigen Buchstaben und Ziffernkombinationen in einer Verordnung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres erfolgt. 

                                      Für geflüchtete Personen aus der Ukraine wird hinsichtlich ihrer Fahrzeuge Rechtssicherheit geschaffen: Nach geltender Rechtslage dürfen Fahrzeuge ohne dauernden Standort im Bundesgebiet verwendet werden, wenn sie vor nicht länger als einem Jahr in das Bundesgebiet eingebracht wurden (vorübergehender internationaler Verkehr). Das stellt ein Problem für Personen dar, die sich länger als ein Jahr im Bundesgebiet aufhalten und dieses zwischenzeitlich nicht verlassen haben. Damit es zu keinen Beanstandungen kommt, wird die Frist von einem Jahr nicht für Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen gelten, die von Personen verwendet werden, die aufgrund einer Verordnung gemäß Asylgesetz über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht verfügen. Diese Regelung wird hinsichtlich dieser Personen auch nach einem Umstieg auf die Rot-Weiß-Rot Karte plus anwendbar bleiben, solange das vorübergehende Aufenthaltsrecht der Richtlinie 2001/55/EG ("Massenzustrom-RL") besteht.

                                      Die Ausnahme von der Verpflichtung zur manuellen Dateneingabe für den regionalen Kraftfahrlinienverkehr bei einem Fahrerwechsel wird bis Ende des Jahres 2034 verlängert, da in absehbarer Zeit keine technische Weiterentwicklung zu erwarten sei.

                                      In Zusammenhang mit der EU-Durchführungsverordnung zur Berechnung der Risikoeinstufung von Verkehrsunternehmen wird eine gesetzliche Grundlage für notwendige Datenübermittlungen geschaffen. Konkret geht es um Daten, die von den Arbeitsinspektoraten in Zusammenhang mit Betriebskontrollen erhoben wurden.

                                      Nach einer Änderung der EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr wird es nun wieder möglich, Verstöße gegen die Verordnung über die Verwendung von Fahrtenschreibern im Straßenverkehr auch dann zu ahnden, wenn die Übertretung nicht im Inland, sondern im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats oder eines Drittstaats begangen wurde.

                                      Letzte Aktualisierung: 19.07.2024
                                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

                                        Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Kraftfahrgesetz

                                        Es werden Regelungslücken im Kraftfahrgesetz geschlossen.

                                        • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 19. Juli 2024
                                        • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                        Hauptgesichtspunkte

                                        Eine Erweiterung von geltenden Bestimmungen wird die Zuweisung mehrerer Deckkennzeichen für ein Fahrzeug des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermöglichen.

                                        Weiters werden rechtliche Anpassungen sicherstellen, dass anstößige Wunschkennzeichen nicht bewilligt werden. Darunter fallen bestimmte Buchstaben- bzw. Ziffernkombinationen, die in rechtsextremen Kreisen als Codes verwendet werden. Eine Verordnungsermächtigung wird die rechtliche Grundlage schaffen, dass die Festlegung der Liste der jedenfalls als Wunschkennzeichen anstößigen Buchstaben und Ziffernkombinationen in einer Verordnung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres erfolgt. 

                                        Für geflüchtete Personen aus der Ukraine wird hinsichtlich ihrer Fahrzeuge Rechtssicherheit geschaffen: Nach geltender Rechtslage dürfen Fahrzeuge ohne dauernden Standort im Bundesgebiet verwendet werden, wenn sie vor nicht länger als einem Jahr in das Bundesgebiet eingebracht wurden (vorübergehender internationaler Verkehr). Das stellt ein Problem für Personen dar, die sich länger als ein Jahr im Bundesgebiet aufhalten und dieses zwischenzeitlich nicht verlassen haben. Damit es zu keinen Beanstandungen kommt, wird die Frist von einem Jahr nicht für Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen gelten, die von Personen verwendet werden, die aufgrund einer Verordnung gemäß Asylgesetz über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht verfügen. Diese Regelung wird hinsichtlich dieser Personen auch nach einem Umstieg auf die Rot-Weiß-Rot Karte plus anwendbar bleiben, solange das vorübergehende Aufenthaltsrecht der Richtlinie 2001/55/EG ("Massenzustrom-RL") besteht.

                                        Die Ausnahme von der Verpflichtung zur manuellen Dateneingabe für den regionalen Kraftfahrlinienverkehr bei einem Fahrerwechsel wird bis Ende des Jahres 2034 verlängert, da in absehbarer Zeit keine technische Weiterentwicklung zu erwarten sei.

                                        In Zusammenhang mit der EU-Durchführungsverordnung zur Berechnung der Risikoeinstufung von Verkehrsunternehmen wird eine gesetzliche Grundlage für notwendige Datenübermittlungen geschaffen. Konkret geht es um Daten, die von den Arbeitsinspektoraten in Zusammenhang mit Betriebskontrollen erhoben wurden.

                                        Nach einer Änderung der EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr wird es nun wieder möglich, Verstöße gegen die Verordnung über die Verwendung von Fahrtenschreibern im Straßenverkehr auch dann zu ahnden, wenn die Übertretung nicht im Inland, sondern im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats oder eines Drittstaats begangen wurde.

                                        Letzte Aktualisierung: 19.07.2024
                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

                                          Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Kraftfahrgesetz

                                          Es werden Regelungslücken im Kraftfahrgesetz geschlossen.

                                          • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 19. Juli 2024
                                          • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                          Hauptgesichtspunkte

                                          Eine Erweiterung von geltenden Bestimmungen wird die Zuweisung mehrerer Deckkennzeichen für ein Fahrzeug des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermöglichen.

                                          Weiters werden rechtliche Anpassungen sicherstellen, dass anstößige Wunschkennzeichen nicht bewilligt werden. Darunter fallen bestimmte Buchstaben- bzw. Ziffernkombinationen, die in rechtsextremen Kreisen als Codes verwendet werden. Eine Verordnungsermächtigung wird die rechtliche Grundlage schaffen, dass die Festlegung der Liste der jedenfalls als Wunschkennzeichen anstößigen Buchstaben und Ziffernkombinationen in einer Verordnung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres erfolgt. 

                                          Für geflüchtete Personen aus der Ukraine wird hinsichtlich ihrer Fahrzeuge Rechtssicherheit geschaffen: Nach geltender Rechtslage dürfen Fahrzeuge ohne dauernden Standort im Bundesgebiet verwendet werden, wenn sie vor nicht länger als einem Jahr in das Bundesgebiet eingebracht wurden (vorübergehender internationaler Verkehr). Das stellt ein Problem für Personen dar, die sich länger als ein Jahr im Bundesgebiet aufhalten und dieses zwischenzeitlich nicht verlassen haben. Damit es zu keinen Beanstandungen kommt, wird die Frist von einem Jahr nicht für Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen gelten, die von Personen verwendet werden, die aufgrund einer Verordnung gemäß Asylgesetz über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht verfügen. Diese Regelung wird hinsichtlich dieser Personen auch nach einem Umstieg auf die Rot-Weiß-Rot Karte plus anwendbar bleiben, solange das vorübergehende Aufenthaltsrecht der Richtlinie 2001/55/EG ("Massenzustrom-RL") besteht.

                                          Die Ausnahme von der Verpflichtung zur manuellen Dateneingabe für den regionalen Kraftfahrlinienverkehr bei einem Fahrerwechsel wird bis Ende des Jahres 2034 verlängert, da in absehbarer Zeit keine technische Weiterentwicklung zu erwarten sei.

                                          In Zusammenhang mit der EU-Durchführungsverordnung zur Berechnung der Risikoeinstufung von Verkehrsunternehmen wird eine gesetzliche Grundlage für notwendige Datenübermittlungen geschaffen. Konkret geht es um Daten, die von den Arbeitsinspektoraten in Zusammenhang mit Betriebskontrollen erhoben wurden.

                                          Nach einer Änderung der EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr wird es nun wieder möglich, Verstöße gegen die Verordnung über die Verwendung von Fahrtenschreibern im Straßenverkehr auch dann zu ahnden, wenn die Übertretung nicht im Inland, sondern im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats oder eines Drittstaats begangen wurde.

                                          Letzte Aktualisierung: 19.07.2024
                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

                                            Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Kraftfahrgesetz

                                            Es werden Regelungslücken im Kraftfahrgesetz geschlossen.

                                            • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 19. Juli 2024
                                            • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                            Hauptgesichtspunkte

                                            Eine Erweiterung von geltenden Bestimmungen wird die Zuweisung mehrerer Deckkennzeichen für ein Fahrzeug des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermöglichen.

                                            Weiters werden rechtliche Anpassungen sicherstellen, dass anstößige Wunschkennzeichen nicht bewilligt werden. Darunter fallen bestimmte Buchstaben- bzw. Ziffernkombinationen, die in rechtsextremen Kreisen als Codes verwendet werden. Eine Verordnungsermächtigung wird die rechtliche Grundlage schaffen, dass die Festlegung der Liste der jedenfalls als Wunschkennzeichen anstößigen Buchstaben und Ziffernkombinationen in einer Verordnung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres erfolgt. 

                                            Für geflüchtete Personen aus der Ukraine wird hinsichtlich ihrer Fahrzeuge Rechtssicherheit geschaffen: Nach geltender Rechtslage dürfen Fahrzeuge ohne dauernden Standort im Bundesgebiet verwendet werden, wenn sie vor nicht länger als einem Jahr in das Bundesgebiet eingebracht wurden (vorübergehender internationaler Verkehr). Das stellt ein Problem für Personen dar, die sich länger als ein Jahr im Bundesgebiet aufhalten und dieses zwischenzeitlich nicht verlassen haben. Damit es zu keinen Beanstandungen kommt, wird die Frist von einem Jahr nicht für Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen gelten, die von Personen verwendet werden, die aufgrund einer Verordnung gemäß Asylgesetz über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht verfügen. Diese Regelung wird hinsichtlich dieser Personen auch nach einem Umstieg auf die Rot-Weiß-Rot Karte plus anwendbar bleiben, solange das vorübergehende Aufenthaltsrecht der Richtlinie 2001/55/EG ("Massenzustrom-RL") besteht.

                                            Die Ausnahme von der Verpflichtung zur manuellen Dateneingabe für den regionalen Kraftfahrlinienverkehr bei einem Fahrerwechsel wird bis Ende des Jahres 2034 verlängert, da in absehbarer Zeit keine technische Weiterentwicklung zu erwarten sei.

                                            In Zusammenhang mit der EU-Durchführungsverordnung zur Berechnung der Risikoeinstufung von Verkehrsunternehmen wird eine gesetzliche Grundlage für notwendige Datenübermittlungen geschaffen. Konkret geht es um Daten, die von den Arbeitsinspektoraten in Zusammenhang mit Betriebskontrollen erhoben wurden.

                                            Nach einer Änderung der EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr wird es nun wieder möglich, Verstöße gegen die Verordnung über die Verwendung von Fahrtenschreibern im Straßenverkehr auch dann zu ahnden, wenn die Übertretung nicht im Inland, sondern im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats oder eines Drittstaats begangen wurde.

                                            Letzte Aktualisierung: 19.07.2024
                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

                                              Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Kraftfahrgesetz

                                              Es werden Regelungslücken im Kraftfahrgesetz geschlossen.

                                              • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 19. Juli 2024
                                              • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                              Hauptgesichtspunkte

                                              Eine Erweiterung von geltenden Bestimmungen wird die Zuweisung mehrerer Deckkennzeichen für ein Fahrzeug des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermöglichen.

                                              Weiters werden rechtliche Anpassungen sicherstellen, dass anstößige Wunschkennzeichen nicht bewilligt werden. Darunter fallen bestimmte Buchstaben- bzw. Ziffernkombinationen, die in rechtsextremen Kreisen als Codes verwendet werden. Eine Verordnungsermächtigung wird die rechtliche Grundlage schaffen, dass die Festlegung der Liste der jedenfalls als Wunschkennzeichen anstößigen Buchstaben und Ziffernkombinationen in einer Verordnung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres erfolgt. 

                                              Für geflüchtete Personen aus der Ukraine wird hinsichtlich ihrer Fahrzeuge Rechtssicherheit geschaffen: Nach geltender Rechtslage dürfen Fahrzeuge ohne dauernden Standort im Bundesgebiet verwendet werden, wenn sie vor nicht länger als einem Jahr in das Bundesgebiet eingebracht wurden (vorübergehender internationaler Verkehr). Das stellt ein Problem für Personen dar, die sich länger als ein Jahr im Bundesgebiet aufhalten und dieses zwischenzeitlich nicht verlassen haben. Damit es zu keinen Beanstandungen kommt, wird die Frist von einem Jahr nicht für Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen gelten, die von Personen verwendet werden, die aufgrund einer Verordnung gemäß Asylgesetz über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht verfügen. Diese Regelung wird hinsichtlich dieser Personen auch nach einem Umstieg auf die Rot-Weiß-Rot Karte plus anwendbar bleiben, solange das vorübergehende Aufenthaltsrecht der Richtlinie 2001/55/EG ("Massenzustrom-RL") besteht.

                                              Die Ausnahme von der Verpflichtung zur manuellen Dateneingabe für den regionalen Kraftfahrlinienverkehr bei einem Fahrerwechsel wird bis Ende des Jahres 2034 verlängert, da in absehbarer Zeit keine technische Weiterentwicklung zu erwarten sei.

                                              In Zusammenhang mit der EU-Durchführungsverordnung zur Berechnung der Risikoeinstufung von Verkehrsunternehmen wird eine gesetzliche Grundlage für notwendige Datenübermittlungen geschaffen. Konkret geht es um Daten, die von den Arbeitsinspektoraten in Zusammenhang mit Betriebskontrollen erhoben wurden.

                                              Nach einer Änderung der EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr wird es nun wieder möglich, Verstöße gegen die Verordnung über die Verwendung von Fahrtenschreibern im Straßenverkehr auch dann zu ahnden, wenn die Übertretung nicht im Inland, sondern im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats oder eines Drittstaats begangen wurde.

                                              Letzte Aktualisierung: 19.07.2024
                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

                                                Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Kraftfahrgesetz

                                                Es werden Regelungslücken im Kraftfahrgesetz geschlossen.

                                                • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 19. Juli 2024
                                                • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                Hauptgesichtspunkte

                                                Eine Erweiterung von geltenden Bestimmungen wird die Zuweisung mehrerer Deckkennzeichen für ein Fahrzeug des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermöglichen.

                                                Weiters werden rechtliche Anpassungen sicherstellen, dass anstößige Wunschkennzeichen nicht bewilligt werden. Darunter fallen bestimmte Buchstaben- bzw. Ziffernkombinationen, die in rechtsextremen Kreisen als Codes verwendet werden. Eine Verordnungsermächtigung wird die rechtliche Grundlage schaffen, dass die Festlegung der Liste der jedenfalls als Wunschkennzeichen anstößigen Buchstaben und Ziffernkombinationen in einer Verordnung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres erfolgt. 

                                                Für geflüchtete Personen aus der Ukraine wird hinsichtlich ihrer Fahrzeuge Rechtssicherheit geschaffen: Nach geltender Rechtslage dürfen Fahrzeuge ohne dauernden Standort im Bundesgebiet verwendet werden, wenn sie vor nicht länger als einem Jahr in das Bundesgebiet eingebracht wurden (vorübergehender internationaler Verkehr). Das stellt ein Problem für Personen dar, die sich länger als ein Jahr im Bundesgebiet aufhalten und dieses zwischenzeitlich nicht verlassen haben. Damit es zu keinen Beanstandungen kommt, wird die Frist von einem Jahr nicht für Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen gelten, die von Personen verwendet werden, die aufgrund einer Verordnung gemäß Asylgesetz über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht verfügen. Diese Regelung wird hinsichtlich dieser Personen auch nach einem Umstieg auf die Rot-Weiß-Rot Karte plus anwendbar bleiben, solange das vorübergehende Aufenthaltsrecht der Richtlinie 2001/55/EG ("Massenzustrom-RL") besteht.

                                                Die Ausnahme von der Verpflichtung zur manuellen Dateneingabe für den regionalen Kraftfahrlinienverkehr bei einem Fahrerwechsel wird bis Ende des Jahres 2034 verlängert, da in absehbarer Zeit keine technische Weiterentwicklung zu erwarten sei.

                                                In Zusammenhang mit der EU-Durchführungsverordnung zur Berechnung der Risikoeinstufung von Verkehrsunternehmen wird eine gesetzliche Grundlage für notwendige Datenübermittlungen geschaffen. Konkret geht es um Daten, die von den Arbeitsinspektoraten in Zusammenhang mit Betriebskontrollen erhoben wurden.

                                                Nach einer Änderung der EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr wird es nun wieder möglich, Verstöße gegen die Verordnung über die Verwendung von Fahrtenschreibern im Straßenverkehr auch dann zu ahnden, wenn die Übertretung nicht im Inland, sondern im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats oder eines Drittstaats begangen wurde.

                                                Letzte Aktualisierung: 19.07.2024
                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

                                                  Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Kraftfahrgesetz

                                                  Es werden Regelungslücken im Kraftfahrgesetz geschlossen.

                                                  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 19. Juli 2024
                                                  • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                  Hauptgesichtspunkte

                                                  Eine Erweiterung von geltenden Bestimmungen wird die Zuweisung mehrerer Deckkennzeichen für ein Fahrzeug des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermöglichen.

                                                  Weiters werden rechtliche Anpassungen sicherstellen, dass anstößige Wunschkennzeichen nicht bewilligt werden. Darunter fallen bestimmte Buchstaben- bzw. Ziffernkombinationen, die in rechtsextremen Kreisen als Codes verwendet werden. Eine Verordnungsermächtigung wird die rechtliche Grundlage schaffen, dass die Festlegung der Liste der jedenfalls als Wunschkennzeichen anstößigen Buchstaben und Ziffernkombinationen in einer Verordnung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres erfolgt. 

                                                  Für geflüchtete Personen aus der Ukraine wird hinsichtlich ihrer Fahrzeuge Rechtssicherheit geschaffen: Nach geltender Rechtslage dürfen Fahrzeuge ohne dauernden Standort im Bundesgebiet verwendet werden, wenn sie vor nicht länger als einem Jahr in das Bundesgebiet eingebracht wurden (vorübergehender internationaler Verkehr). Das stellt ein Problem für Personen dar, die sich länger als ein Jahr im Bundesgebiet aufhalten und dieses zwischenzeitlich nicht verlassen haben. Damit es zu keinen Beanstandungen kommt, wird die Frist von einem Jahr nicht für Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen gelten, die von Personen verwendet werden, die aufgrund einer Verordnung gemäß Asylgesetz über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht verfügen. Diese Regelung wird hinsichtlich dieser Personen auch nach einem Umstieg auf die Rot-Weiß-Rot Karte plus anwendbar bleiben, solange das vorübergehende Aufenthaltsrecht der Richtlinie 2001/55/EG ("Massenzustrom-RL") besteht.

                                                  Die Ausnahme von der Verpflichtung zur manuellen Dateneingabe für den regionalen Kraftfahrlinienverkehr bei einem Fahrerwechsel wird bis Ende des Jahres 2034 verlängert, da in absehbarer Zeit keine technische Weiterentwicklung zu erwarten sei.

                                                  In Zusammenhang mit der EU-Durchführungsverordnung zur Berechnung der Risikoeinstufung von Verkehrsunternehmen wird eine gesetzliche Grundlage für notwendige Datenübermittlungen geschaffen. Konkret geht es um Daten, die von den Arbeitsinspektoraten in Zusammenhang mit Betriebskontrollen erhoben wurden.

                                                  Nach einer Änderung der EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr wird es nun wieder möglich, Verstöße gegen die Verordnung über die Verwendung von Fahrtenschreibern im Straßenverkehr auch dann zu ahnden, wenn die Übertretung nicht im Inland, sondern im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats oder eines Drittstaats begangen wurde.

                                                  Letzte Aktualisierung: 19.07.2024
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

                                                    Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Kraftfahrgesetz

                                                    Es werden Regelungslücken im Kraftfahrgesetz geschlossen.

                                                    • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 19. Juli 2024
                                                    • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                    Hauptgesichtspunkte

                                                    Eine Erweiterung von geltenden Bestimmungen wird die Zuweisung mehrerer Deckkennzeichen für ein Fahrzeug des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermöglichen.

                                                    Weiters werden rechtliche Anpassungen sicherstellen, dass anstößige Wunschkennzeichen nicht bewilligt werden. Darunter fallen bestimmte Buchstaben- bzw. Ziffernkombinationen, die in rechtsextremen Kreisen als Codes verwendet werden. Eine Verordnungsermächtigung wird die rechtliche Grundlage schaffen, dass die Festlegung der Liste der jedenfalls als Wunschkennzeichen anstößigen Buchstaben und Ziffernkombinationen in einer Verordnung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres erfolgt. 

                                                    Für geflüchtete Personen aus der Ukraine wird hinsichtlich ihrer Fahrzeuge Rechtssicherheit geschaffen: Nach geltender Rechtslage dürfen Fahrzeuge ohne dauernden Standort im Bundesgebiet verwendet werden, wenn sie vor nicht länger als einem Jahr in das Bundesgebiet eingebracht wurden (vorübergehender internationaler Verkehr). Das stellt ein Problem für Personen dar, die sich länger als ein Jahr im Bundesgebiet aufhalten und dieses zwischenzeitlich nicht verlassen haben. Damit es zu keinen Beanstandungen kommt, wird die Frist von einem Jahr nicht für Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen gelten, die von Personen verwendet werden, die aufgrund einer Verordnung gemäß Asylgesetz über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht verfügen. Diese Regelung wird hinsichtlich dieser Personen auch nach einem Umstieg auf die Rot-Weiß-Rot Karte plus anwendbar bleiben, solange das vorübergehende Aufenthaltsrecht der Richtlinie 2001/55/EG ("Massenzustrom-RL") besteht.

                                                    Die Ausnahme von der Verpflichtung zur manuellen Dateneingabe für den regionalen Kraftfahrlinienverkehr bei einem Fahrerwechsel wird bis Ende des Jahres 2034 verlängert, da in absehbarer Zeit keine technische Weiterentwicklung zu erwarten sei.

                                                    In Zusammenhang mit der EU-Durchführungsverordnung zur Berechnung der Risikoeinstufung von Verkehrsunternehmen wird eine gesetzliche Grundlage für notwendige Datenübermittlungen geschaffen. Konkret geht es um Daten, die von den Arbeitsinspektoraten in Zusammenhang mit Betriebskontrollen erhoben wurden.

                                                    Nach einer Änderung der EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr wird es nun wieder möglich, Verstöße gegen die Verordnung über die Verwendung von Fahrtenschreibern im Straßenverkehr auch dann zu ahnden, wenn die Übertretung nicht im Inland, sondern im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats oder eines Drittstaats begangen wurde.

                                                    Letzte Aktualisierung: 19.07.2024
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

                                                      Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Kraftfahrgesetz

                                                      Es werden Regelungslücken im Kraftfahrgesetz geschlossen.

                                                      • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 19. Juli 2024
                                                      • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                      Hauptgesichtspunkte

                                                      Eine Erweiterung von geltenden Bestimmungen wird die Zuweisung mehrerer Deckkennzeichen für ein Fahrzeug des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermöglichen.

                                                      Weiters werden rechtliche Anpassungen sicherstellen, dass anstößige Wunschkennzeichen nicht bewilligt werden. Darunter fallen bestimmte Buchstaben- bzw. Ziffernkombinationen, die in rechtsextremen Kreisen als Codes verwendet werden. Eine Verordnungsermächtigung wird die rechtliche Grundlage schaffen, dass die Festlegung der Liste der jedenfalls als Wunschkennzeichen anstößigen Buchstaben und Ziffernkombinationen in einer Verordnung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres erfolgt. 

                                                      Für geflüchtete Personen aus der Ukraine wird hinsichtlich ihrer Fahrzeuge Rechtssicherheit geschaffen: Nach geltender Rechtslage dürfen Fahrzeuge ohne dauernden Standort im Bundesgebiet verwendet werden, wenn sie vor nicht länger als einem Jahr in das Bundesgebiet eingebracht wurden (vorübergehender internationaler Verkehr). Das stellt ein Problem für Personen dar, die sich länger als ein Jahr im Bundesgebiet aufhalten und dieses zwischenzeitlich nicht verlassen haben. Damit es zu keinen Beanstandungen kommt, wird die Frist von einem Jahr nicht für Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen gelten, die von Personen verwendet werden, die aufgrund einer Verordnung gemäß Asylgesetz über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht verfügen. Diese Regelung wird hinsichtlich dieser Personen auch nach einem Umstieg auf die Rot-Weiß-Rot Karte plus anwendbar bleiben, solange das vorübergehende Aufenthaltsrecht der Richtlinie 2001/55/EG ("Massenzustrom-RL") besteht.

                                                      Die Ausnahme von der Verpflichtung zur manuellen Dateneingabe für den regionalen Kraftfahrlinienverkehr bei einem Fahrerwechsel wird bis Ende des Jahres 2034 verlängert, da in absehbarer Zeit keine technische Weiterentwicklung zu erwarten sei.

                                                      In Zusammenhang mit der EU-Durchführungsverordnung zur Berechnung der Risikoeinstufung von Verkehrsunternehmen wird eine gesetzliche Grundlage für notwendige Datenübermittlungen geschaffen. Konkret geht es um Daten, die von den Arbeitsinspektoraten in Zusammenhang mit Betriebskontrollen erhoben wurden.

                                                      Nach einer Änderung der EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr wird es nun wieder möglich, Verstöße gegen die Verordnung über die Verwendung von Fahrtenschreibern im Straßenverkehr auch dann zu ahnden, wenn die Übertretung nicht im Inland, sondern im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats oder eines Drittstaats begangen wurde.

                                                      Letzte Aktualisierung: 19.07.2024
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

                                                        Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Kraftfahrgesetz

                                                        Es werden Regelungslücken im Kraftfahrgesetz geschlossen.

                                                        • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 19. Juli 2024
                                                        • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                        Hauptgesichtspunkte

                                                        Eine Erweiterung von geltenden Bestimmungen wird die Zuweisung mehrerer Deckkennzeichen für ein Fahrzeug des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermöglichen.

                                                        Weiters werden rechtliche Anpassungen sicherstellen, dass anstößige Wunschkennzeichen nicht bewilligt werden. Darunter fallen bestimmte Buchstaben- bzw. Ziffernkombinationen, die in rechtsextremen Kreisen als Codes verwendet werden. Eine Verordnungsermächtigung wird die rechtliche Grundlage schaffen, dass die Festlegung der Liste der jedenfalls als Wunschkennzeichen anstößigen Buchstaben und Ziffernkombinationen in einer Verordnung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres erfolgt. 

                                                        Für geflüchtete Personen aus der Ukraine wird hinsichtlich ihrer Fahrzeuge Rechtssicherheit geschaffen: Nach geltender Rechtslage dürfen Fahrzeuge ohne dauernden Standort im Bundesgebiet verwendet werden, wenn sie vor nicht länger als einem Jahr in das Bundesgebiet eingebracht wurden (vorübergehender internationaler Verkehr). Das stellt ein Problem für Personen dar, die sich länger als ein Jahr im Bundesgebiet aufhalten und dieses zwischenzeitlich nicht verlassen haben. Damit es zu keinen Beanstandungen kommt, wird die Frist von einem Jahr nicht für Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen gelten, die von Personen verwendet werden, die aufgrund einer Verordnung gemäß Asylgesetz über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht verfügen. Diese Regelung wird hinsichtlich dieser Personen auch nach einem Umstieg auf die Rot-Weiß-Rot Karte plus anwendbar bleiben, solange das vorübergehende Aufenthaltsrecht der Richtlinie 2001/55/EG ("Massenzustrom-RL") besteht.

                                                        Die Ausnahme von der Verpflichtung zur manuellen Dateneingabe für den regionalen Kraftfahrlinienverkehr bei einem Fahrerwechsel wird bis Ende des Jahres 2034 verlängert, da in absehbarer Zeit keine technische Weiterentwicklung zu erwarten sei.

                                                        In Zusammenhang mit der EU-Durchführungsverordnung zur Berechnung der Risikoeinstufung von Verkehrsunternehmen wird eine gesetzliche Grundlage für notwendige Datenübermittlungen geschaffen. Konkret geht es um Daten, die von den Arbeitsinspektoraten in Zusammenhang mit Betriebskontrollen erhoben wurden.

                                                        Nach einer Änderung der EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr wird es nun wieder möglich, Verstöße gegen die Verordnung über die Verwendung von Fahrtenschreibern im Straßenverkehr auch dann zu ahnden, wenn die Übertretung nicht im Inland, sondern im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats oder eines Drittstaats begangen wurde.

                                                        Letzte Aktualisierung: 19.07.2024
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

                                                          Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Kraftfahrgesetz

                                                          Es werden Regelungslücken im Kraftfahrgesetz geschlossen.

                                                          • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 19. Juli 2024
                                                          • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                          Hauptgesichtspunkte

                                                          Eine Erweiterung von geltenden Bestimmungen wird die Zuweisung mehrerer Deckkennzeichen für ein Fahrzeug des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermöglichen.

                                                          Weiters werden rechtliche Anpassungen sicherstellen, dass anstößige Wunschkennzeichen nicht bewilligt werden. Darunter fallen bestimmte Buchstaben- bzw. Ziffernkombinationen, die in rechtsextremen Kreisen als Codes verwendet werden. Eine Verordnungsermächtigung wird die rechtliche Grundlage schaffen, dass die Festlegung der Liste der jedenfalls als Wunschkennzeichen anstößigen Buchstaben und Ziffernkombinationen in einer Verordnung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres erfolgt. 

                                                          Für geflüchtete Personen aus der Ukraine wird hinsichtlich ihrer Fahrzeuge Rechtssicherheit geschaffen: Nach geltender Rechtslage dürfen Fahrzeuge ohne dauernden Standort im Bundesgebiet verwendet werden, wenn sie vor nicht länger als einem Jahr in das Bundesgebiet eingebracht wurden (vorübergehender internationaler Verkehr). Das stellt ein Problem für Personen dar, die sich länger als ein Jahr im Bundesgebiet aufhalten und dieses zwischenzeitlich nicht verlassen haben. Damit es zu keinen Beanstandungen kommt, wird die Frist von einem Jahr nicht für Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen gelten, die von Personen verwendet werden, die aufgrund einer Verordnung gemäß Asylgesetz über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht verfügen. Diese Regelung wird hinsichtlich dieser Personen auch nach einem Umstieg auf die Rot-Weiß-Rot Karte plus anwendbar bleiben, solange das vorübergehende Aufenthaltsrecht der Richtlinie 2001/55/EG ("Massenzustrom-RL") besteht.

                                                          Die Ausnahme von der Verpflichtung zur manuellen Dateneingabe für den regionalen Kraftfahrlinienverkehr bei einem Fahrerwechsel wird bis Ende des Jahres 2034 verlängert, da in absehbarer Zeit keine technische Weiterentwicklung zu erwarten sei.

                                                          In Zusammenhang mit der EU-Durchführungsverordnung zur Berechnung der Risikoeinstufung von Verkehrsunternehmen wird eine gesetzliche Grundlage für notwendige Datenübermittlungen geschaffen. Konkret geht es um Daten, die von den Arbeitsinspektoraten in Zusammenhang mit Betriebskontrollen erhoben wurden.

                                                          Nach einer Änderung der EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr wird es nun wieder möglich, Verstöße gegen die Verordnung über die Verwendung von Fahrtenschreibern im Straßenverkehr auch dann zu ahnden, wenn die Übertretung nicht im Inland, sondern im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats oder eines Drittstaats begangen wurde.

                                                          Letzte Aktualisierung: 19.07.2024
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

                                                            Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Kraftfahrgesetz

                                                            Es werden Regelungslücken im Kraftfahrgesetz geschlossen.

                                                            • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 19. Juli 2024
                                                            • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                            Hauptgesichtspunkte

                                                            Eine Erweiterung von geltenden Bestimmungen wird die Zuweisung mehrerer Deckkennzeichen für ein Fahrzeug des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermöglichen.

                                                            Weiters werden rechtliche Anpassungen sicherstellen, dass anstößige Wunschkennzeichen nicht bewilligt werden. Darunter fallen bestimmte Buchstaben- bzw. Ziffernkombinationen, die in rechtsextremen Kreisen als Codes verwendet werden. Eine Verordnungsermächtigung wird die rechtliche Grundlage schaffen, dass die Festlegung der Liste der jedenfalls als Wunschkennzeichen anstößigen Buchstaben und Ziffernkombinationen in einer Verordnung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres erfolgt. 

                                                            Für geflüchtete Personen aus der Ukraine wird hinsichtlich ihrer Fahrzeuge Rechtssicherheit geschaffen: Nach geltender Rechtslage dürfen Fahrzeuge ohne dauernden Standort im Bundesgebiet verwendet werden, wenn sie vor nicht länger als einem Jahr in das Bundesgebiet eingebracht wurden (vorübergehender internationaler Verkehr). Das stellt ein Problem für Personen dar, die sich länger als ein Jahr im Bundesgebiet aufhalten und dieses zwischenzeitlich nicht verlassen haben. Damit es zu keinen Beanstandungen kommt, wird die Frist von einem Jahr nicht für Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen gelten, die von Personen verwendet werden, die aufgrund einer Verordnung gemäß Asylgesetz über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht verfügen. Diese Regelung wird hinsichtlich dieser Personen auch nach einem Umstieg auf die Rot-Weiß-Rot Karte plus anwendbar bleiben, solange das vorübergehende Aufenthaltsrecht der Richtlinie 2001/55/EG ("Massenzustrom-RL") besteht.

                                                            Die Ausnahme von der Verpflichtung zur manuellen Dateneingabe für den regionalen Kraftfahrlinienverkehr bei einem Fahrerwechsel wird bis Ende des Jahres 2034 verlängert, da in absehbarer Zeit keine technische Weiterentwicklung zu erwarten sei.

                                                            In Zusammenhang mit der EU-Durchführungsverordnung zur Berechnung der Risikoeinstufung von Verkehrsunternehmen wird eine gesetzliche Grundlage für notwendige Datenübermittlungen geschaffen. Konkret geht es um Daten, die von den Arbeitsinspektoraten in Zusammenhang mit Betriebskontrollen erhoben wurden.

                                                            Nach einer Änderung der EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr wird es nun wieder möglich, Verstöße gegen die Verordnung über die Verwendung von Fahrtenschreibern im Straßenverkehr auch dann zu ahnden, wenn die Übertretung nicht im Inland, sondern im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats oder eines Drittstaats begangen wurde.

                                                            Letzte Aktualisierung: 19.07.2024
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

                                                              Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Kraftfahrgesetz

                                                              Es werden Regelungslücken im Kraftfahrgesetz geschlossen.

                                                              • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 19. Juli 2024
                                                              • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                              Hauptgesichtspunkte

                                                              Eine Erweiterung von geltenden Bestimmungen wird die Zuweisung mehrerer Deckkennzeichen für ein Fahrzeug des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermöglichen.

                                                              Weiters werden rechtliche Anpassungen sicherstellen, dass anstößige Wunschkennzeichen nicht bewilligt werden. Darunter fallen bestimmte Buchstaben- bzw. Ziffernkombinationen, die in rechtsextremen Kreisen als Codes verwendet werden. Eine Verordnungsermächtigung wird die rechtliche Grundlage schaffen, dass die Festlegung der Liste der jedenfalls als Wunschkennzeichen anstößigen Buchstaben und Ziffernkombinationen in einer Verordnung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres erfolgt. 

                                                              Für geflüchtete Personen aus der Ukraine wird hinsichtlich ihrer Fahrzeuge Rechtssicherheit geschaffen: Nach geltender Rechtslage dürfen Fahrzeuge ohne dauernden Standort im Bundesgebiet verwendet werden, wenn sie vor nicht länger als einem Jahr in das Bundesgebiet eingebracht wurden (vorübergehender internationaler Verkehr). Das stellt ein Problem für Personen dar, die sich länger als ein Jahr im Bundesgebiet aufhalten und dieses zwischenzeitlich nicht verlassen haben. Damit es zu keinen Beanstandungen kommt, wird die Frist von einem Jahr nicht für Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen gelten, die von Personen verwendet werden, die aufgrund einer Verordnung gemäß Asylgesetz über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht verfügen. Diese Regelung wird hinsichtlich dieser Personen auch nach einem Umstieg auf die Rot-Weiß-Rot Karte plus anwendbar bleiben, solange das vorübergehende Aufenthaltsrecht der Richtlinie 2001/55/EG ("Massenzustrom-RL") besteht.

                                                              Die Ausnahme von der Verpflichtung zur manuellen Dateneingabe für den regionalen Kraftfahrlinienverkehr bei einem Fahrerwechsel wird bis Ende des Jahres 2034 verlängert, da in absehbarer Zeit keine technische Weiterentwicklung zu erwarten sei.

                                                              In Zusammenhang mit der EU-Durchführungsverordnung zur Berechnung der Risikoeinstufung von Verkehrsunternehmen wird eine gesetzliche Grundlage für notwendige Datenübermittlungen geschaffen. Konkret geht es um Daten, die von den Arbeitsinspektoraten in Zusammenhang mit Betriebskontrollen erhoben wurden.

                                                              Nach einer Änderung der EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr wird es nun wieder möglich, Verstöße gegen die Verordnung über die Verwendung von Fahrtenschreibern im Straßenverkehr auch dann zu ahnden, wenn die Übertretung nicht im Inland, sondern im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats oder eines Drittstaats begangen wurde.

                                                              Letzte Aktualisierung: 19.07.2024
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

                                                                Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Kraftfahrgesetz

                                                                Es werden Regelungslücken im Kraftfahrgesetz geschlossen.

                                                                • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 19. Juli 2024
                                                                • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                                Hauptgesichtspunkte

                                                                Eine Erweiterung von geltenden Bestimmungen wird die Zuweisung mehrerer Deckkennzeichen für ein Fahrzeug des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermöglichen.

                                                                Weiters werden rechtliche Anpassungen sicherstellen, dass anstößige Wunschkennzeichen nicht bewilligt werden. Darunter fallen bestimmte Buchstaben- bzw. Ziffernkombinationen, die in rechtsextremen Kreisen als Codes verwendet werden. Eine Verordnungsermächtigung wird die rechtliche Grundlage schaffen, dass die Festlegung der Liste der jedenfalls als Wunschkennzeichen anstößigen Buchstaben und Ziffernkombinationen in einer Verordnung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres erfolgt. 

                                                                Für geflüchtete Personen aus der Ukraine wird hinsichtlich ihrer Fahrzeuge Rechtssicherheit geschaffen: Nach geltender Rechtslage dürfen Fahrzeuge ohne dauernden Standort im Bundesgebiet verwendet werden, wenn sie vor nicht länger als einem Jahr in das Bundesgebiet eingebracht wurden (vorübergehender internationaler Verkehr). Das stellt ein Problem für Personen dar, die sich länger als ein Jahr im Bundesgebiet aufhalten und dieses zwischenzeitlich nicht verlassen haben. Damit es zu keinen Beanstandungen kommt, wird die Frist von einem Jahr nicht für Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen gelten, die von Personen verwendet werden, die aufgrund einer Verordnung gemäß Asylgesetz über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht verfügen. Diese Regelung wird hinsichtlich dieser Personen auch nach einem Umstieg auf die Rot-Weiß-Rot Karte plus anwendbar bleiben, solange das vorübergehende Aufenthaltsrecht der Richtlinie 2001/55/EG ("Massenzustrom-RL") besteht.

                                                                Die Ausnahme von der Verpflichtung zur manuellen Dateneingabe für den regionalen Kraftfahrlinienverkehr bei einem Fahrerwechsel wird bis Ende des Jahres 2034 verlängert, da in absehbarer Zeit keine technische Weiterentwicklung zu erwarten sei.

                                                                In Zusammenhang mit der EU-Durchführungsverordnung zur Berechnung der Risikoeinstufung von Verkehrsunternehmen wird eine gesetzliche Grundlage für notwendige Datenübermittlungen geschaffen. Konkret geht es um Daten, die von den Arbeitsinspektoraten in Zusammenhang mit Betriebskontrollen erhoben wurden.

                                                                Nach einer Änderung der EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr wird es nun wieder möglich, Verstöße gegen die Verordnung über die Verwendung von Fahrtenschreibern im Straßenverkehr auch dann zu ahnden, wenn die Übertretung nicht im Inland, sondern im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats oder eines Drittstaats begangen wurde.

                                                                Letzte Aktualisierung: 19.07.2024
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

                                                                  Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Kraftfahrgesetz

                                                                  Es werden Regelungslücken im Kraftfahrgesetz geschlossen.

                                                                  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 19. Juli 2024
                                                                  • Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                                  Hauptgesichtspunkte

                                                                  Eine Erweiterung von geltenden Bestimmungen wird die Zuweisung mehrerer Deckkennzeichen für ein Fahrzeug des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermöglichen.

                                                                  Weiters werden rechtliche Anpassungen sicherstellen, dass anstößige Wunschkennzeichen nicht bewilligt werden. Darunter fallen bestimmte Buchstaben- bzw. Ziffernkombinationen, die in rechtsextremen Kreisen als Codes verwendet werden. Eine Verordnungsermächtigung wird die rechtliche Grundlage schaffen, dass die Festlegung der Liste der jedenfalls als Wunschkennzeichen anstößigen Buchstaben und Ziffernkombinationen in einer Verordnung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Inneres erfolgt. 

                                                                  Für geflüchtete Personen aus der Ukraine wird hinsichtlich ihrer Fahrzeuge Rechtssicherheit geschaffen: Nach geltender Rechtslage dürfen Fahrzeuge ohne dauernden Standort im Bundesgebiet verwendet werden, wenn sie vor nicht länger als einem Jahr in das Bundesgebiet eingebracht wurden (vorübergehender internationaler Verkehr). Das stellt ein Problem für Personen dar, die sich länger als ein Jahr im Bundesgebiet aufhalten und dieses zwischenzeitlich nicht verlassen haben. Damit es zu keinen Beanstandungen kommt, wird die Frist von einem Jahr nicht für Fahrzeuge mit ukrainischen Kennzeichen gelten, die von Personen verwendet werden, die aufgrund einer Verordnung gemäß Asylgesetz über ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht verfügen. Diese Regelung wird hinsichtlich dieser Personen auch nach einem Umstieg auf die Rot-Weiß-Rot Karte plus anwendbar bleiben, solange das vorübergehende Aufenthaltsrecht der Richtlinie 2001/55/EG ("Massenzustrom-RL") besteht.

                                                                  Die Ausnahme von der Verpflichtung zur manuellen Dateneingabe für den regionalen Kraftfahrlinienverkehr bei einem Fahrerwechsel wird bis Ende des Jahres 2034 verlängert, da in absehbarer Zeit keine technische Weiterentwicklung zu erwarten sei.

                                                                  In Zusammenhang mit der EU-Durchführungsverordnung zur Berechnung der Risikoeinstufung von Verkehrsunternehmen wird eine gesetzliche Grundlage für notwendige Datenübermittlungen geschaffen. Konkret geht es um Daten, die von den Arbeitsinspektoraten in Zusammenhang mit Betriebskontrollen erhoben wurden.

                                                                  Nach einer Änderung der EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr wird es nun wieder möglich, Verstöße gegen die Verordnung über die Verwendung von Fahrtenschreibern im Straßenverkehr auch dann zu ahnden, wenn die Übertretung nicht im Inland, sondern im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats oder eines Drittstaats begangen wurde.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 19.07.2024
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie