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  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

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    Leben in der Gemeinde Weißensee

    Hinweis:

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Dorf-, Wohn- und Kurgebieten sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

    verboten:

    • täglich
      • 13 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Betrieb von Ketten- und Kreissägen

    verboten:

    • täglich
      • 13 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Tätigkeit: Teppichklopfen

    verboten:

    • täglich
      • 13 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel:

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Hunde müssen ausnahmslos bei Tag und Nacht an der Leine geführt werden oder sind tierschutzgerecht zu verwahren. 

    Diese Regelung gilt nicht für Blinden-, Polizei-, Rettungs-, Lawinen-, Such- und Jagdgebrauchshunde.

    Hundekot

    Hundekotsackerl werden von der Gemeinde Weißensee gratis zur Verfügung gestellt und entsorgt.  

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis:

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    Altstoffsammelzentrum

    Öffnungszeiten:

    Mitte Dezember bis Ende Feber, Juni und September

    •  Montag
      • 11 bis 12 Uhr
    • Freitag
      • 9 bis 11 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 9 Uhr

    Juli und August

    • Montag
      • 11 bis 12 Uhr
    • Mittwoch
      • 16 bis 17 Uhr
    • Freitag
      • 9 bis 11 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 9 Uhr

    März, April, Mai, Oktober, November bis Mitte Dezember

    • Freitag
      • 9 bis 11 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 9 Uhr

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Gemeinde Weißensee
    Techendorf 90
    9762 Weißensee

    Telefon: +43 4713 2030-0
    Fax: +43 4713 2030-55
    E-Mail: weissensee@ktn.gde.at

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde|
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

      Leben in der Gemeinde Weißensee

      Hinweis:

      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

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      Rasenmähen

      Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Dorf-, Wohn- und Kurgebieten sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

      verboten:

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      Beispiel:

      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

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      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

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      Schneeräumung und Streupflicht

      Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

      Hundehaltung

      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

      Hunde müssen ausnahmslos bei Tag und Nacht an der Leine geführt werden oder sind tierschutzgerecht zu verwahren. 

      Diese Regelung gilt nicht für Blinden-, Polizei-, Rettungs-, Lawinen-, Such- und Jagdgebrauchshunde.

      Hundekot

      Hundekotsackerl werden von der Gemeinde Weißensee gratis zur Verfügung gestellt und entsorgt.  

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        • 11 bis 12 Uhr
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        Beispiel:

        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

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        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

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        Lärmbelästigung durch Mopeds

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        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
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          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

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          Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

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          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

          Hunde müssen ausnahmslos bei Tag und Nacht an der Leine geführt werden oder sind tierschutzgerecht zu verwahren. 

          Diese Regelung gilt nicht für Blinden-, Polizei-, Rettungs-, Lawinen-, Such- und Jagdgebrauchshunde.

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          Hundekotsackerl werden von der Gemeinde Weißensee gratis zur Verfügung gestellt und entsorgt.  

          Müll

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          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

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              • 20 bis 8 Uhr

            Regelungen bezüglich Kfz

            Autowaschen

            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

            Beispiel:

            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

            Auf öffentlichen Straßen

            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

            Warmlaufenlassen des Motors

            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

            Lärmbelästigung durch Mopeds

            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

            Schneeräumung und Streupflicht

            Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

            Hundehaltung

            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

            Hunde müssen ausnahmslos bei Tag und Nacht an der Leine geführt werden oder sind tierschutzgerecht zu verwahren. 

            Diese Regelung gilt nicht für Blinden-, Polizei-, Rettungs-, Lawinen-, Such- und Jagdgebrauchshunde.

            Hundekot

            Hundekotsackerl werden von der Gemeinde Weißensee gratis zur Verfügung gestellt und entsorgt.  

            Müll

            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

            Hinweis:

            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

            Altstoffsammelzentrum

            Öffnungszeiten:

            Mitte Dezember bis Ende Feber, Juni und September

            •  Montag
              • 11 bis 12 Uhr
            • Freitag
              • 9 bis 11 Uhr
            • Samstag
              • 8 bis 9 Uhr

            Juli und August

            • Montag
              • 11 bis 12 Uhr
            • Mittwoch
              • 16 bis 17 Uhr
            • Freitag
              • 9 bis 11 Uhr
            • Samstag
              • 8 bis 9 Uhr

            März, April, Mai, Oktober, November bis Mitte Dezember

            • Freitag
              • 9 bis 11 Uhr
            • Samstag
              • 8 bis 9 Uhr

            Kontaktdaten der Gemeinde

            Gemeinde Weißensee
            Techendorf 90
            9762 Weißensee

            Telefon: +43 4713 2030-0
            Fax: +43 4713 2030-55
            E-Mail: weissensee@ktn.gde.at

            Homepage

            Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
            Für den Inhalt verantwortlich:
            • Die zuständige Gemeinde|
            • oesterreich.gv.at-Redaktion

              Leben in der Gemeinde Weißensee

              Hinweis:

              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

              Arbeiten in Haus und Garten

              Rasenmähen

              Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Dorf-, Wohn- und Kurgebieten sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

              verboten:

              • täglich
                • 13 bis 15 Uhr
                • 20 bis 8 Uhr

              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

              Tätigkeit: Betrieb von Ketten- und Kreissägen

              verboten:

              • täglich
                • 13 bis 15 Uhr
                • 20 bis 8 Uhr
              • Sonn- und Feiertag
                • ganztägig

              Tätigkeit: Teppichklopfen

              verboten:

              • täglich
                • 13 bis 15 Uhr
                • 20 bis 8 Uhr

              Regelungen bezüglich Kfz

              Autowaschen

              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

              Beispiel:

              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

              Auf öffentlichen Straßen

              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

              Warmlaufenlassen des Motors

              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

              Lärmbelästigung durch Mopeds

              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

              Schneeräumung und Streupflicht

              Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

              Hundehaltung

              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

              Hunde müssen ausnahmslos bei Tag und Nacht an der Leine geführt werden oder sind tierschutzgerecht zu verwahren. 

              Diese Regelung gilt nicht für Blinden-, Polizei-, Rettungs-, Lawinen-, Such- und Jagdgebrauchshunde.

              Hundekot

              Hundekotsackerl werden von der Gemeinde Weißensee gratis zur Verfügung gestellt und entsorgt.  

              Müll

              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

              Hinweis:

              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

              Abfallsammelzentrum der Gemeinde

              Altstoffsammelzentrum

              Öffnungszeiten:

              Mitte Dezember bis Ende Feber, Juni und September

              •  Montag
                • 11 bis 12 Uhr
              • Freitag
                • 9 bis 11 Uhr
              • Samstag
                • 8 bis 9 Uhr

              Juli und August

              • Montag
                • 11 bis 12 Uhr
              • Mittwoch
                • 16 bis 17 Uhr
              • Freitag
                • 9 bis 11 Uhr
              • Samstag
                • 8 bis 9 Uhr

              März, April, Mai, Oktober, November bis Mitte Dezember

              • Freitag
                • 9 bis 11 Uhr
              • Samstag
                • 8 bis 9 Uhr

              Kontaktdaten der Gemeinde

              Gemeinde Weißensee
              Techendorf 90
              9762 Weißensee

              Telefon: +43 4713 2030-0
              Fax: +43 4713 2030-55
              E-Mail: weissensee@ktn.gde.at

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                Hinweis:

                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                Arbeiten in Haus und Garten

                Rasenmähen

                Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Dorf-, Wohn- und Kurgebieten sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

                verboten:

                • täglich
                  • 13 bis 15 Uhr
                  • 20 bis 8 Uhr

                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                Tätigkeit: Betrieb von Ketten- und Kreissägen

                verboten:

                • täglich
                  • 13 bis 15 Uhr
                  • 20 bis 8 Uhr
                • Sonn- und Feiertag
                  • ganztägig

                Tätigkeit: Teppichklopfen

                verboten:

                • täglich
                  • 13 bis 15 Uhr
                  • 20 bis 8 Uhr

                Regelungen bezüglich Kfz

                Autowaschen

                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                Beispiel:

                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                Auf öffentlichen Straßen

                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                Warmlaufenlassen des Motors

                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                Lärmbelästigung durch Mopeds

                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                Schneeräumung und Streupflicht

                Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                Hundehaltung

                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                Hunde müssen ausnahmslos bei Tag und Nacht an der Leine geführt werden oder sind tierschutzgerecht zu verwahren. 

                Diese Regelung gilt nicht für Blinden-, Polizei-, Rettungs-, Lawinen-, Such- und Jagdgebrauchshunde.

                Hundekot

                Hundekotsackerl werden von der Gemeinde Weißensee gratis zur Verfügung gestellt und entsorgt.  

                Müll

                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                Hinweis:

                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                Altstoffsammelzentrum

                Öffnungszeiten:

                Mitte Dezember bis Ende Feber, Juni und September

                •  Montag
                  • 11 bis 12 Uhr
                • Freitag
                  • 9 bis 11 Uhr
                • Samstag
                  • 8 bis 9 Uhr

                Juli und August

                • Montag
                  • 11 bis 12 Uhr
                • Mittwoch
                  • 16 bis 17 Uhr
                • Freitag
                  • 9 bis 11 Uhr
                • Samstag
                  • 8 bis 9 Uhr

                März, April, Mai, Oktober, November bis Mitte Dezember

                • Freitag
                  • 9 bis 11 Uhr
                • Samstag
                  • 8 bis 9 Uhr

                Kontaktdaten der Gemeinde

                Gemeinde Weißensee
                Techendorf 90
                9762 Weißensee

                Telefon: +43 4713 2030-0
                Fax: +43 4713 2030-55
                E-Mail: weissensee@ktn.gde.at

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                Für den Inhalt verantwortlich:
                • Die zuständige Gemeinde|
                • oesterreich.gv.at-Redaktion

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                  Hinweis:

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                  Arbeiten in Haus und Garten

                  Rasenmähen

                  Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Dorf-, Wohn- und Kurgebieten sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

                  verboten:

                  • täglich
                    • 13 bis 15 Uhr
                    • 20 bis 8 Uhr

                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                  Tätigkeit: Betrieb von Ketten- und Kreissägen

                  verboten:

                  • täglich
                    • 13 bis 15 Uhr
                    • 20 bis 8 Uhr
                  • Sonn- und Feiertag
                    • ganztägig

                  Tätigkeit: Teppichklopfen

                  verboten:

                  • täglich
                    • 13 bis 15 Uhr
                    • 20 bis 8 Uhr

                  Regelungen bezüglich Kfz

                  Autowaschen

                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                  Beispiel:

                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                  Auf öffentlichen Straßen

                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                  Warmlaufenlassen des Motors

                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                  Schneeräumung und Streupflicht

                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                  Hundehaltung

                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                  Hunde müssen ausnahmslos bei Tag und Nacht an der Leine geführt werden oder sind tierschutzgerecht zu verwahren. 

                  Diese Regelung gilt nicht für Blinden-, Polizei-, Rettungs-, Lawinen-, Such- und Jagdgebrauchshunde.

                  Hundekot

                  Hundekotsackerl werden von der Gemeinde Weißensee gratis zur Verfügung gestellt und entsorgt.  

                  Müll

                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                  Hinweis:

                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                  Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                  Altstoffsammelzentrum

                  Öffnungszeiten:

                  Mitte Dezember bis Ende Feber, Juni und September

                  •  Montag
                    • 11 bis 12 Uhr
                  • Freitag
                    • 9 bis 11 Uhr
                  • Samstag
                    • 8 bis 9 Uhr

                  Juli und August

                  • Montag
                    • 11 bis 12 Uhr
                  • Mittwoch
                    • 16 bis 17 Uhr
                  • Freitag
                    • 9 bis 11 Uhr
                  • Samstag
                    • 8 bis 9 Uhr

                  März, April, Mai, Oktober, November bis Mitte Dezember

                  • Freitag
                    • 9 bis 11 Uhr
                  • Samstag
                    • 8 bis 9 Uhr

                  Kontaktdaten der Gemeinde

                  Gemeinde Weißensee
                  Techendorf 90
                  9762 Weißensee

                  Telefon: +43 4713 2030-0
                  Fax: +43 4713 2030-55
                  E-Mail: weissensee@ktn.gde.at

                  Homepage

                  Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                  Für den Inhalt verantwortlich:
                  • Die zuständige Gemeinde|
                  • oesterreich.gv.at-Redaktion

                    Leben in der Gemeinde Weißensee

                    Hinweis:

                    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                    Arbeiten in Haus und Garten

                    Rasenmähen

                    Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Dorf-, Wohn- und Kurgebieten sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

                    verboten:

                    • täglich
                      • 13 bis 15 Uhr
                      • 20 bis 8 Uhr

                    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                    Tätigkeit: Betrieb von Ketten- und Kreissägen

                    verboten:

                    • täglich
                      • 13 bis 15 Uhr
                      • 20 bis 8 Uhr
                    • Sonn- und Feiertag
                      • ganztägig

                    Tätigkeit: Teppichklopfen

                    verboten:

                    • täglich
                      • 13 bis 15 Uhr
                      • 20 bis 8 Uhr

                    Regelungen bezüglich Kfz

                    Autowaschen

                    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                    Beispiel:

                    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                    Auf öffentlichen Straßen

                    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                    Warmlaufenlassen des Motors

                    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                    Lärmbelästigung durch Mopeds

                    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                    Schneeräumung und Streupflicht

                    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                    Hundehaltung

                    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                    Hunde müssen ausnahmslos bei Tag und Nacht an der Leine geführt werden oder sind tierschutzgerecht zu verwahren. 

                    Diese Regelung gilt nicht für Blinden-, Polizei-, Rettungs-, Lawinen-, Such- und Jagdgebrauchshunde.

                    Hundekot

                    Hundekotsackerl werden von der Gemeinde Weißensee gratis zur Verfügung gestellt und entsorgt.  

                    Müll

                    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                    Hinweis:

                    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                    Altstoffsammelzentrum

                    Öffnungszeiten:

                    Mitte Dezember bis Ende Feber, Juni und September

                    •  Montag
                      • 11 bis 12 Uhr
                    • Freitag
                      • 9 bis 11 Uhr
                    • Samstag
                      • 8 bis 9 Uhr

                    Juli und August

                    • Montag
                      • 11 bis 12 Uhr
                    • Mittwoch
                      • 16 bis 17 Uhr
                    • Freitag
                      • 9 bis 11 Uhr
                    • Samstag
                      • 8 bis 9 Uhr

                    März, April, Mai, Oktober, November bis Mitte Dezember

                    • Freitag
                      • 9 bis 11 Uhr
                    • Samstag
                      • 8 bis 9 Uhr

                    Kontaktdaten der Gemeinde

                    Gemeinde Weißensee
                    Techendorf 90
                    9762 Weißensee

                    Telefon: +43 4713 2030-0
                    Fax: +43 4713 2030-55
                    E-Mail: weissensee@ktn.gde.at

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                    • Die zuständige Gemeinde|
                    • oesterreich.gv.at-Redaktion

                      Leben in der Gemeinde Weißensee

                      Hinweis:

                      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                      Arbeiten in Haus und Garten

                      Rasenmähen

                      Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Dorf-, Wohn- und Kurgebieten sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

                      verboten:

                      • täglich
                        • 13 bis 15 Uhr
                        • 20 bis 8 Uhr

                      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                      Tätigkeit: Betrieb von Ketten- und Kreissägen

                      verboten:

                      • täglich
                        • 13 bis 15 Uhr
                        • 20 bis 8 Uhr
                      • Sonn- und Feiertag
                        • ganztägig

                      Tätigkeit: Teppichklopfen

                      verboten:

                      • täglich
                        • 13 bis 15 Uhr
                        • 20 bis 8 Uhr

                      Regelungen bezüglich Kfz

                      Autowaschen

                      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                      Beispiel:

                      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                      Auf öffentlichen Straßen

                      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                      Warmlaufenlassen des Motors

                      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                      Lärmbelästigung durch Mopeds

                      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                      Schneeräumung und Streupflicht

                      Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                      Hundehaltung

                      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                      Hunde müssen ausnahmslos bei Tag und Nacht an der Leine geführt werden oder sind tierschutzgerecht zu verwahren. 

                      Diese Regelung gilt nicht für Blinden-, Polizei-, Rettungs-, Lawinen-, Such- und Jagdgebrauchshunde.

                      Hundekot

                      Hundekotsackerl werden von der Gemeinde Weißensee gratis zur Verfügung gestellt und entsorgt.  

                      Müll

                      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                      Hinweis:

                      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                      Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                      Altstoffsammelzentrum

                      Öffnungszeiten:

                      Mitte Dezember bis Ende Feber, Juni und September

                      •  Montag
                        • 11 bis 12 Uhr
                      • Freitag
                        • 9 bis 11 Uhr
                      • Samstag
                        • 8 bis 9 Uhr

                      Juli und August

                      • Montag
                        • 11 bis 12 Uhr
                      • Mittwoch
                        • 16 bis 17 Uhr
                      • Freitag
                        • 9 bis 11 Uhr
                      • Samstag
                        • 8 bis 9 Uhr

                      März, April, Mai, Oktober, November bis Mitte Dezember

                      • Freitag
                        • 9 bis 11 Uhr
                      • Samstag
                        • 8 bis 9 Uhr

                      Kontaktdaten der Gemeinde

                      Gemeinde Weißensee
                      Techendorf 90
                      9762 Weißensee

                      Telefon: +43 4713 2030-0
                      Fax: +43 4713 2030-55
                      E-Mail: weissensee@ktn.gde.at

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                        Leben in der Gemeinde Weißensee

                        Hinweis:

                        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                        Arbeiten in Haus und Garten

                        Rasenmähen

                        Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Dorf-, Wohn- und Kurgebieten sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

                        verboten:

                        • täglich
                          • 13 bis 15 Uhr
                          • 20 bis 8 Uhr

                        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                        Tätigkeit: Betrieb von Ketten- und Kreissägen

                        verboten:

                        • täglich
                          • 13 bis 15 Uhr
                          • 20 bis 8 Uhr
                        • Sonn- und Feiertag
                          • ganztägig

                        Tätigkeit: Teppichklopfen

                        verboten:

                        • täglich
                          • 13 bis 15 Uhr
                          • 20 bis 8 Uhr

                        Regelungen bezüglich Kfz

                        Autowaschen

                        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                        Beispiel:

                        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                        Auf öffentlichen Straßen

                        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                        Warmlaufenlassen des Motors

                        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                        Lärmbelästigung durch Mopeds

                        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                        Schneeräumung und Streupflicht

                        Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                        Hundehaltung

                        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                        Hunde müssen ausnahmslos bei Tag und Nacht an der Leine geführt werden oder sind tierschutzgerecht zu verwahren. 

                        Diese Regelung gilt nicht für Blinden-, Polizei-, Rettungs-, Lawinen-, Such- und Jagdgebrauchshunde.

                        Hundekot

                        Hundekotsackerl werden von der Gemeinde Weißensee gratis zur Verfügung gestellt und entsorgt.  

                        Müll

                        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                        Hinweis:

                        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                        Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                        Altstoffsammelzentrum

                        Öffnungszeiten:

                        Mitte Dezember bis Ende Feber, Juni und September

                        •  Montag
                          • 11 bis 12 Uhr
                        • Freitag
                          • 9 bis 11 Uhr
                        • Samstag
                          • 8 bis 9 Uhr

                        Juli und August

                        • Montag
                          • 11 bis 12 Uhr
                        • Mittwoch
                          • 16 bis 17 Uhr
                        • Freitag
                          • 9 bis 11 Uhr
                        • Samstag
                          • 8 bis 9 Uhr

                        März, April, Mai, Oktober, November bis Mitte Dezember

                        • Freitag
                          • 9 bis 11 Uhr
                        • Samstag
                          • 8 bis 9 Uhr

                        Kontaktdaten der Gemeinde

                        Gemeinde Weißensee
                        Techendorf 90
                        9762 Weißensee

                        Telefon: +43 4713 2030-0
                        Fax: +43 4713 2030-55
                        E-Mail: weissensee@ktn.gde.at

                        Homepage

                        Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                        Für den Inhalt verantwortlich:
                        • Die zuständige Gemeinde|
                        • oesterreich.gv.at-Redaktion

                          Leben in der Gemeinde Weißensee

                          Hinweis:

                          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                          Arbeiten in Haus und Garten

                          Rasenmähen

                          Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Dorf-, Wohn- und Kurgebieten sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

                          verboten:

                          • täglich
                            • 13 bis 15 Uhr
                            • 20 bis 8 Uhr

                          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                          Tätigkeit: Betrieb von Ketten- und Kreissägen

                          verboten:

                          • täglich
                            • 13 bis 15 Uhr
                            • 20 bis 8 Uhr
                          • Sonn- und Feiertag
                            • ganztägig

                          Tätigkeit: Teppichklopfen

                          verboten:

                          • täglich
                            • 13 bis 15 Uhr
                            • 20 bis 8 Uhr

                          Regelungen bezüglich Kfz

                          Autowaschen

                          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                          Beispiel:

                          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                          Auf öffentlichen Straßen

                          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                          Warmlaufenlassen des Motors

                          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                          Lärmbelästigung durch Mopeds

                          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                          Schneeräumung und Streupflicht

                          Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                          Hundehaltung

                          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                          Hunde müssen ausnahmslos bei Tag und Nacht an der Leine geführt werden oder sind tierschutzgerecht zu verwahren. 

                          Diese Regelung gilt nicht für Blinden-, Polizei-, Rettungs-, Lawinen-, Such- und Jagdgebrauchshunde.

                          Hundekot

                          Hundekotsackerl werden von der Gemeinde Weißensee gratis zur Verfügung gestellt und entsorgt.  

                          Müll

                          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                          Hinweis:

                          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                          Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                          Altstoffsammelzentrum

                          Öffnungszeiten:

                          Mitte Dezember bis Ende Feber, Juni und September

                          •  Montag
                            • 11 bis 12 Uhr
                          • Freitag
                            • 9 bis 11 Uhr
                          • Samstag
                            • 8 bis 9 Uhr

                          Juli und August

                          • Montag
                            • 11 bis 12 Uhr
                          • Mittwoch
                            • 16 bis 17 Uhr
                          • Freitag
                            • 9 bis 11 Uhr
                          • Samstag
                            • 8 bis 9 Uhr

                          März, April, Mai, Oktober, November bis Mitte Dezember

                          • Freitag
                            • 9 bis 11 Uhr
                          • Samstag
                            • 8 bis 9 Uhr

                          Kontaktdaten der Gemeinde

                          Gemeinde Weißensee
                          Techendorf 90
                          9762 Weißensee

                          Telefon: +43 4713 2030-0
                          Fax: +43 4713 2030-55
                          E-Mail: weissensee@ktn.gde.at

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                          Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
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                          • oesterreich.gv.at-Redaktion

                            Leben in der Gemeinde Weißensee

                            Hinweis:

                            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                            Arbeiten in Haus und Garten

                            Rasenmähen

                            Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Dorf-, Wohn- und Kurgebieten sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

                            verboten:

                            • täglich
                              • 13 bis 15 Uhr
                              • 20 bis 8 Uhr

                            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                            Tätigkeit: Betrieb von Ketten- und Kreissägen

                            verboten:

                            • täglich
                              • 13 bis 15 Uhr
                              • 20 bis 8 Uhr
                            • Sonn- und Feiertag
                              • ganztägig

                            Tätigkeit: Teppichklopfen

                            verboten:

                            • täglich
                              • 13 bis 15 Uhr
                              • 20 bis 8 Uhr

                            Regelungen bezüglich Kfz

                            Autowaschen

                            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                            Beispiel:

                            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                            Auf öffentlichen Straßen

                            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                            Warmlaufenlassen des Motors

                            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                            Lärmbelästigung durch Mopeds

                            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                            Schneeräumung und Streupflicht

                            Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                            Hundehaltung

                            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                            Hunde müssen ausnahmslos bei Tag und Nacht an der Leine geführt werden oder sind tierschutzgerecht zu verwahren. 

                            Diese Regelung gilt nicht für Blinden-, Polizei-, Rettungs-, Lawinen-, Such- und Jagdgebrauchshunde.

                            Hundekot

                            Hundekotsackerl werden von der Gemeinde Weißensee gratis zur Verfügung gestellt und entsorgt.  

                            Müll

                            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                            Hinweis:

                            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                            Altstoffsammelzentrum

                            Öffnungszeiten:

                            Mitte Dezember bis Ende Feber, Juni und September

                            •  Montag
                              • 11 bis 12 Uhr
                            • Freitag
                              • 9 bis 11 Uhr
                            • Samstag
                              • 8 bis 9 Uhr

                            Juli und August

                            • Montag
                              • 11 bis 12 Uhr
                            • Mittwoch
                              • 16 bis 17 Uhr
                            • Freitag
                              • 9 bis 11 Uhr
                            • Samstag
                              • 8 bis 9 Uhr

                            März, April, Mai, Oktober, November bis Mitte Dezember

                            • Freitag
                              • 9 bis 11 Uhr
                            • Samstag
                              • 8 bis 9 Uhr

                            Kontaktdaten der Gemeinde

                            Gemeinde Weißensee
                            Techendorf 90
                            9762 Weißensee

                            Telefon: +43 4713 2030-0
                            Fax: +43 4713 2030-55
                            E-Mail: weissensee@ktn.gde.at

                            Homepage

                            Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                            Für den Inhalt verantwortlich:
                            • Die zuständige Gemeinde|
                            • oesterreich.gv.at-Redaktion

                              Leben in der Gemeinde Weißensee

                              Hinweis:

                              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                              Arbeiten in Haus und Garten

                              Rasenmähen

                              Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Dorf-, Wohn- und Kurgebieten sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

                              verboten:

                              • täglich
                                • 13 bis 15 Uhr
                                • 20 bis 8 Uhr

                              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                              Tätigkeit: Betrieb von Ketten- und Kreissägen

                              verboten:

                              • täglich
                                • 13 bis 15 Uhr
                                • 20 bis 8 Uhr
                              • Sonn- und Feiertag
                                • ganztägig

                              Tätigkeit: Teppichklopfen

                              verboten:

                              • täglich
                                • 13 bis 15 Uhr
                                • 20 bis 8 Uhr

                              Regelungen bezüglich Kfz

                              Autowaschen

                              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                              Beispiel:

                              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                              Auf öffentlichen Straßen

                              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                              Warmlaufenlassen des Motors

                              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                              Lärmbelästigung durch Mopeds

                              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                              Schneeräumung und Streupflicht

                              Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                              Hundehaltung

                              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                              Hunde müssen ausnahmslos bei Tag und Nacht an der Leine geführt werden oder sind tierschutzgerecht zu verwahren. 

                              Diese Regelung gilt nicht für Blinden-, Polizei-, Rettungs-, Lawinen-, Such- und Jagdgebrauchshunde.

                              Hundekot

                              Hundekotsackerl werden von der Gemeinde Weißensee gratis zur Verfügung gestellt und entsorgt.  

                              Müll

                              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                              Hinweis:

                              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                              Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                              Altstoffsammelzentrum

                              Öffnungszeiten:

                              Mitte Dezember bis Ende Feber, Juni und September

                              •  Montag
                                • 11 bis 12 Uhr
                              • Freitag
                                • 9 bis 11 Uhr
                              • Samstag
                                • 8 bis 9 Uhr

                              Juli und August

                              • Montag
                                • 11 bis 12 Uhr
                              • Mittwoch
                                • 16 bis 17 Uhr
                              • Freitag
                                • 9 bis 11 Uhr
                              • Samstag
                                • 8 bis 9 Uhr

                              März, April, Mai, Oktober, November bis Mitte Dezember

                              • Freitag
                                • 9 bis 11 Uhr
                              • Samstag
                                • 8 bis 9 Uhr

                              Kontaktdaten der Gemeinde

                              Gemeinde Weißensee
                              Techendorf 90
                              9762 Weißensee

                              Telefon: +43 4713 2030-0
                              Fax: +43 4713 2030-55
                              E-Mail: weissensee@ktn.gde.at

                              Homepage

                              Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
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                              • Die zuständige Gemeinde|
                              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                Leben in der Gemeinde Weißensee

                                Hinweis:

                                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                Arbeiten in Haus und Garten

                                Rasenmähen

                                Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Dorf-, Wohn- und Kurgebieten sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

                                verboten:

                                • täglich
                                  • 13 bis 15 Uhr
                                  • 20 bis 8 Uhr

                                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                Tätigkeit: Betrieb von Ketten- und Kreissägen

                                verboten:

                                • täglich
                                  • 13 bis 15 Uhr
                                  • 20 bis 8 Uhr
                                • Sonn- und Feiertag
                                  • ganztägig

                                Tätigkeit: Teppichklopfen

                                verboten:

                                • täglich
                                  • 13 bis 15 Uhr
                                  • 20 bis 8 Uhr

                                Regelungen bezüglich Kfz

                                Autowaschen

                                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                Beispiel:

                                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                Auf öffentlichen Straßen

                                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                Warmlaufenlassen des Motors

                                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                Lärmbelästigung durch Mopeds

                                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                Schneeräumung und Streupflicht

                                Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                Hundehaltung

                                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                Hunde müssen ausnahmslos bei Tag und Nacht an der Leine geführt werden oder sind tierschutzgerecht zu verwahren. 

                                Diese Regelung gilt nicht für Blinden-, Polizei-, Rettungs-, Lawinen-, Such- und Jagdgebrauchshunde.

                                Hundekot

                                Hundekotsackerl werden von der Gemeinde Weißensee gratis zur Verfügung gestellt und entsorgt.  

                                Müll

                                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                Hinweis:

                                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                Altstoffsammelzentrum

                                Öffnungszeiten:

                                Mitte Dezember bis Ende Feber, Juni und September

                                •  Montag
                                  • 11 bis 12 Uhr
                                • Freitag
                                  • 9 bis 11 Uhr
                                • Samstag
                                  • 8 bis 9 Uhr

                                Juli und August

                                • Montag
                                  • 11 bis 12 Uhr
                                • Mittwoch
                                  • 16 bis 17 Uhr
                                • Freitag
                                  • 9 bis 11 Uhr
                                • Samstag
                                  • 8 bis 9 Uhr

                                März, April, Mai, Oktober, November bis Mitte Dezember

                                • Freitag
                                  • 9 bis 11 Uhr
                                • Samstag
                                  • 8 bis 9 Uhr

                                Kontaktdaten der Gemeinde

                                Gemeinde Weißensee
                                Techendorf 90
                                9762 Weißensee

                                Telefon: +43 4713 2030-0
                                Fax: +43 4713 2030-55
                                E-Mail: weissensee@ktn.gde.at

                                Homepage

                                Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                • Die zuständige Gemeinde|
                                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                  Leben in der Gemeinde Weißensee

                                  Hinweis:

                                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                  Arbeiten in Haus und Garten

                                  Rasenmähen

                                  Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Dorf-, Wohn- und Kurgebieten sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

                                  verboten:

                                  • täglich
                                    • 13 bis 15 Uhr
                                    • 20 bis 8 Uhr

                                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                  Tätigkeit: Betrieb von Ketten- und Kreissägen

                                  verboten:

                                  • täglich
                                    • 13 bis 15 Uhr
                                    • 20 bis 8 Uhr
                                  • Sonn- und Feiertag
                                    • ganztägig

                                  Tätigkeit: Teppichklopfen

                                  verboten:

                                  • täglich
                                    • 13 bis 15 Uhr
                                    • 20 bis 8 Uhr

                                  Regelungen bezüglich Kfz

                                  Autowaschen

                                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                  Beispiel:

                                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                  Auf öffentlichen Straßen

                                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                  Warmlaufenlassen des Motors

                                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                  Schneeräumung und Streupflicht

                                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                  Hundehaltung

                                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                  Hunde müssen ausnahmslos bei Tag und Nacht an der Leine geführt werden oder sind tierschutzgerecht zu verwahren. 

                                  Diese Regelung gilt nicht für Blinden-, Polizei-, Rettungs-, Lawinen-, Such- und Jagdgebrauchshunde.

                                  Hundekot

                                  Hundekotsackerl werden von der Gemeinde Weißensee gratis zur Verfügung gestellt und entsorgt.  

                                  Müll

                                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                  Hinweis:

                                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                  Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                  Altstoffsammelzentrum

                                  Öffnungszeiten:

                                  Mitte Dezember bis Ende Feber, Juni und September

                                  •  Montag
                                    • 11 bis 12 Uhr
                                  • Freitag
                                    • 9 bis 11 Uhr
                                  • Samstag
                                    • 8 bis 9 Uhr

                                  Juli und August

                                  • Montag
                                    • 11 bis 12 Uhr
                                  • Mittwoch
                                    • 16 bis 17 Uhr
                                  • Freitag
                                    • 9 bis 11 Uhr
                                  • Samstag
                                    • 8 bis 9 Uhr

                                  März, April, Mai, Oktober, November bis Mitte Dezember

                                  • Freitag
                                    • 9 bis 11 Uhr
                                  • Samstag
                                    • 8 bis 9 Uhr

                                  Kontaktdaten der Gemeinde

                                  Gemeinde Weißensee
                                  Techendorf 90
                                  9762 Weißensee

                                  Telefon: +43 4713 2030-0
                                  Fax: +43 4713 2030-55
                                  E-Mail: weissensee@ktn.gde.at

                                  Homepage

                                  Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
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                                  • Die zuständige Gemeinde|
                                  • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                    Leben in der Gemeinde Weißensee

                                    Hinweis:

                                    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                    Arbeiten in Haus und Garten

                                    Rasenmähen

                                    Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Dorf-, Wohn- und Kurgebieten sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

                                    verboten:

                                    • täglich
                                      • 13 bis 15 Uhr
                                      • 20 bis 8 Uhr

                                    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                    Tätigkeit: Betrieb von Ketten- und Kreissägen

                                    verboten:

                                    • täglich
                                      • 13 bis 15 Uhr
                                      • 20 bis 8 Uhr
                                    • Sonn- und Feiertag
                                      • ganztägig

                                    Tätigkeit: Teppichklopfen

                                    verboten:

                                    • täglich
                                      • 13 bis 15 Uhr
                                      • 20 bis 8 Uhr

                                    Regelungen bezüglich Kfz

                                    Autowaschen

                                    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                    Beispiel:

                                    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                    Auf öffentlichen Straßen

                                    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                    Warmlaufenlassen des Motors

                                    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                    Lärmbelästigung durch Mopeds

                                    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                    Schneeräumung und Streupflicht

                                    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                    Hundehaltung

                                    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                    Hunde müssen ausnahmslos bei Tag und Nacht an der Leine geführt werden oder sind tierschutzgerecht zu verwahren. 

                                    Diese Regelung gilt nicht für Blinden-, Polizei-, Rettungs-, Lawinen-, Such- und Jagdgebrauchshunde.

                                    Hundekot

                                    Hundekotsackerl werden von der Gemeinde Weißensee gratis zur Verfügung gestellt und entsorgt.  

                                    Müll

                                    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                    Hinweis:

                                    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                    Altstoffsammelzentrum

                                    Öffnungszeiten:

                                    Mitte Dezember bis Ende Feber, Juni und September

                                    •  Montag
                                      • 11 bis 12 Uhr
                                    • Freitag
                                      • 9 bis 11 Uhr
                                    • Samstag
                                      • 8 bis 9 Uhr

                                    Juli und August

                                    • Montag
                                      • 11 bis 12 Uhr
                                    • Mittwoch
                                      • 16 bis 17 Uhr
                                    • Freitag
                                      • 9 bis 11 Uhr
                                    • Samstag
                                      • 8 bis 9 Uhr

                                    März, April, Mai, Oktober, November bis Mitte Dezember

                                    • Freitag
                                      • 9 bis 11 Uhr
                                    • Samstag
                                      • 8 bis 9 Uhr

                                    Kontaktdaten der Gemeinde

                                    Gemeinde Weißensee
                                    Techendorf 90
                                    9762 Weißensee

                                    Telefon: +43 4713 2030-0
                                    Fax: +43 4713 2030-55
                                    E-Mail: weissensee@ktn.gde.at

                                    Homepage

                                    Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                    Für den Inhalt verantwortlich:
                                    • Die zuständige Gemeinde|
                                    • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                      Leben in der Gemeinde Weißensee

                                      Hinweis:

                                      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                      Arbeiten in Haus und Garten

                                      Rasenmähen

                                      Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Dorf-, Wohn- und Kurgebieten sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

                                      verboten:

                                      • täglich
                                        • 13 bis 15 Uhr
                                        • 20 bis 8 Uhr

                                      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                      Tätigkeit: Betrieb von Ketten- und Kreissägen

                                      verboten:

                                      • täglich
                                        • 13 bis 15 Uhr
                                        • 20 bis 8 Uhr
                                      • Sonn- und Feiertag
                                        • ganztägig

                                      Tätigkeit: Teppichklopfen

                                      verboten:

                                      • täglich
                                        • 13 bis 15 Uhr
                                        • 20 bis 8 Uhr

                                      Regelungen bezüglich Kfz

                                      Autowaschen

                                      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                      Beispiel:

                                      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                      Auf öffentlichen Straßen

                                      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                      Warmlaufenlassen des Motors

                                      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                      Lärmbelästigung durch Mopeds

                                      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                      Schneeräumung und Streupflicht

                                      Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                      Hundehaltung

                                      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                      Hunde müssen ausnahmslos bei Tag und Nacht an der Leine geführt werden oder sind tierschutzgerecht zu verwahren. 

                                      Diese Regelung gilt nicht für Blinden-, Polizei-, Rettungs-, Lawinen-, Such- und Jagdgebrauchshunde.

                                      Hundekot

                                      Hundekotsackerl werden von der Gemeinde Weißensee gratis zur Verfügung gestellt und entsorgt.  

                                      Müll

                                      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                      Hinweis:

                                      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                      Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                      Altstoffsammelzentrum

                                      Öffnungszeiten:

                                      Mitte Dezember bis Ende Feber, Juni und September

                                      •  Montag
                                        • 11 bis 12 Uhr
                                      • Freitag
                                        • 9 bis 11 Uhr
                                      • Samstag
                                        • 8 bis 9 Uhr

                                      Juli und August

                                      • Montag
                                        • 11 bis 12 Uhr
                                      • Mittwoch
                                        • 16 bis 17 Uhr
                                      • Freitag
                                        • 9 bis 11 Uhr
                                      • Samstag
                                        • 8 bis 9 Uhr

                                      März, April, Mai, Oktober, November bis Mitte Dezember

                                      • Freitag
                                        • 9 bis 11 Uhr
                                      • Samstag
                                        • 8 bis 9 Uhr

                                      Kontaktdaten der Gemeinde

                                      Gemeinde Weißensee
                                      Techendorf 90
                                      9762 Weißensee

                                      Telefon: +43 4713 2030-0
                                      Fax: +43 4713 2030-55
                                      E-Mail: weissensee@ktn.gde.at

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                                      Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                      Für den Inhalt verantwortlich:
                                      • Die zuständige Gemeinde|
                                      • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                        Leben in der Gemeinde Weißensee

                                        Hinweis:

                                        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                        Arbeiten in Haus und Garten

                                        Rasenmähen

                                        Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Dorf-, Wohn- und Kurgebieten sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

                                        verboten:

                                        • täglich
                                          • 13 bis 15 Uhr
                                          • 20 bis 8 Uhr

                                        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                        Tätigkeit: Betrieb von Ketten- und Kreissägen

                                        verboten:

                                        • täglich
                                          • 13 bis 15 Uhr
                                          • 20 bis 8 Uhr
                                        • Sonn- und Feiertag
                                          • ganztägig

                                        Tätigkeit: Teppichklopfen

                                        verboten:

                                        • täglich
                                          • 13 bis 15 Uhr
                                          • 20 bis 8 Uhr

                                        Regelungen bezüglich Kfz

                                        Autowaschen

                                        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                        Beispiel:

                                        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                        Auf öffentlichen Straßen

                                        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                        Warmlaufenlassen des Motors

                                        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                        Lärmbelästigung durch Mopeds

                                        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                        Schneeräumung und Streupflicht

                                        Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                        Hundehaltung

                                        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                        Hunde müssen ausnahmslos bei Tag und Nacht an der Leine geführt werden oder sind tierschutzgerecht zu verwahren. 

                                        Diese Regelung gilt nicht für Blinden-, Polizei-, Rettungs-, Lawinen-, Such- und Jagdgebrauchshunde.

                                        Hundekot

                                        Hundekotsackerl werden von der Gemeinde Weißensee gratis zur Verfügung gestellt und entsorgt.  

                                        Müll

                                        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                        Hinweis:

                                        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                        Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                        Altstoffsammelzentrum

                                        Öffnungszeiten:

                                        Mitte Dezember bis Ende Feber, Juni und September

                                        •  Montag
                                          • 11 bis 12 Uhr
                                        • Freitag
                                          • 9 bis 11 Uhr
                                        • Samstag
                                          • 8 bis 9 Uhr

                                        Juli und August

                                        • Montag
                                          • 11 bis 12 Uhr
                                        • Mittwoch
                                          • 16 bis 17 Uhr
                                        • Freitag
                                          • 9 bis 11 Uhr
                                        • Samstag
                                          • 8 bis 9 Uhr

                                        März, April, Mai, Oktober, November bis Mitte Dezember

                                        • Freitag
                                          • 9 bis 11 Uhr
                                        • Samstag
                                          • 8 bis 9 Uhr

                                        Kontaktdaten der Gemeinde

                                        Gemeinde Weißensee
                                        Techendorf 90
                                        9762 Weißensee

                                        Telefon: +43 4713 2030-0
                                        Fax: +43 4713 2030-55
                                        E-Mail: weissensee@ktn.gde.at

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                                        • Die zuständige Gemeinde|
                                        • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                          Leben in der Gemeinde Weißensee

                                          Hinweis:

                                          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                          Arbeiten in Haus und Garten

                                          Rasenmähen

                                          Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Dorf-, Wohn- und Kurgebieten sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

                                          verboten:

                                          • täglich
                                            • 13 bis 15 Uhr
                                            • 20 bis 8 Uhr

                                          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                          Tätigkeit: Betrieb von Ketten- und Kreissägen

                                          verboten:

                                          • täglich
                                            • 13 bis 15 Uhr
                                            • 20 bis 8 Uhr
                                          • Sonn- und Feiertag
                                            • ganztägig

                                          Tätigkeit: Teppichklopfen

                                          verboten:

                                          • täglich
                                            • 13 bis 15 Uhr
                                            • 20 bis 8 Uhr

                                          Regelungen bezüglich Kfz

                                          Autowaschen

                                          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                          Beispiel:

                                          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                          Auf öffentlichen Straßen

                                          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                          Warmlaufenlassen des Motors

                                          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                          Lärmbelästigung durch Mopeds

                                          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                          Schneeräumung und Streupflicht

                                          Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                          Hundehaltung

                                          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                          Hunde müssen ausnahmslos bei Tag und Nacht an der Leine geführt werden oder sind tierschutzgerecht zu verwahren. 

                                          Diese Regelung gilt nicht für Blinden-, Polizei-, Rettungs-, Lawinen-, Such- und Jagdgebrauchshunde.

                                          Hundekot

                                          Hundekotsackerl werden von der Gemeinde Weißensee gratis zur Verfügung gestellt und entsorgt.  

                                          Müll

                                          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                          Hinweis:

                                          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                          Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                          Altstoffsammelzentrum

                                          Öffnungszeiten:

                                          Mitte Dezember bis Ende Feber, Juni und September

                                          •  Montag
                                            • 11 bis 12 Uhr
                                          • Freitag
                                            • 9 bis 11 Uhr
                                          • Samstag
                                            • 8 bis 9 Uhr

                                          Juli und August

                                          • Montag
                                            • 11 bis 12 Uhr
                                          • Mittwoch
                                            • 16 bis 17 Uhr
                                          • Freitag
                                            • 9 bis 11 Uhr
                                          • Samstag
                                            • 8 bis 9 Uhr

                                          März, April, Mai, Oktober, November bis Mitte Dezember

                                          • Freitag
                                            • 9 bis 11 Uhr
                                          • Samstag
                                            • 8 bis 9 Uhr

                                          Kontaktdaten der Gemeinde

                                          Gemeinde Weißensee
                                          Techendorf 90
                                          9762 Weißensee

                                          Telefon: +43 4713 2030-0
                                          Fax: +43 4713 2030-55
                                          E-Mail: weissensee@ktn.gde.at

                                          Homepage

                                          Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                          Für den Inhalt verantwortlich:
                                          • Die zuständige Gemeinde|
                                          • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                            Leben in der Gemeinde Weißensee

                                            Hinweis:

                                            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                            Arbeiten in Haus und Garten

                                            Rasenmähen

                                            Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Dorf-, Wohn- und Kurgebieten sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

                                            verboten:

                                            • täglich
                                              • 13 bis 15 Uhr
                                              • 20 bis 8 Uhr

                                            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                            Tätigkeit: Betrieb von Ketten- und Kreissägen

                                            verboten:

                                            • täglich
                                              • 13 bis 15 Uhr
                                              • 20 bis 8 Uhr
                                            • Sonn- und Feiertag
                                              • ganztägig

                                            Tätigkeit: Teppichklopfen

                                            verboten:

                                            • täglich
                                              • 13 bis 15 Uhr
                                              • 20 bis 8 Uhr

                                            Regelungen bezüglich Kfz

                                            Autowaschen

                                            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                            Beispiel:

                                            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                            Auf öffentlichen Straßen

                                            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                            Warmlaufenlassen des Motors

                                            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                            Lärmbelästigung durch Mopeds

                                            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                            Schneeräumung und Streupflicht

                                            Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                            Hundehaltung

                                            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                            Hunde müssen ausnahmslos bei Tag und Nacht an der Leine geführt werden oder sind tierschutzgerecht zu verwahren. 

                                            Diese Regelung gilt nicht für Blinden-, Polizei-, Rettungs-, Lawinen-, Such- und Jagdgebrauchshunde.

                                            Hundekot

                                            Hundekotsackerl werden von der Gemeinde Weißensee gratis zur Verfügung gestellt und entsorgt.  

                                            Müll

                                            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                            Hinweis:

                                            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                            Altstoffsammelzentrum

                                            Öffnungszeiten:

                                            Mitte Dezember bis Ende Feber, Juni und September

                                            •  Montag
                                              • 11 bis 12 Uhr
                                            • Freitag
                                              • 9 bis 11 Uhr
                                            • Samstag
                                              • 8 bis 9 Uhr

                                            Juli und August

                                            • Montag
                                              • 11 bis 12 Uhr
                                            • Mittwoch
                                              • 16 bis 17 Uhr
                                            • Freitag
                                              • 9 bis 11 Uhr
                                            • Samstag
                                              • 8 bis 9 Uhr

                                            März, April, Mai, Oktober, November bis Mitte Dezember

                                            • Freitag
                                              • 9 bis 11 Uhr
                                            • Samstag
                                              • 8 bis 9 Uhr

                                            Kontaktdaten der Gemeinde

                                            Gemeinde Weißensee
                                            Techendorf 90
                                            9762 Weißensee

                                            Telefon: +43 4713 2030-0
                                            Fax: +43 4713 2030-55
                                            E-Mail: weissensee@ktn.gde.at

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                                            Für den Inhalt verantwortlich:
                                            • Die zuständige Gemeinde|
                                            • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                              Leben in der Gemeinde Weißensee

                                              Hinweis:

                                              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                              Arbeiten in Haus und Garten

                                              Rasenmähen

                                              Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Dorf-, Wohn- und Kurgebieten sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

                                              verboten:

                                              • täglich
                                                • 13 bis 15 Uhr
                                                • 20 bis 8 Uhr

                                              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                              Tätigkeit: Betrieb von Ketten- und Kreissägen

                                              verboten:

                                              • täglich
                                                • 13 bis 15 Uhr
                                                • 20 bis 8 Uhr
                                              • Sonn- und Feiertag
                                                • ganztägig

                                              Tätigkeit: Teppichklopfen

                                              verboten:

                                              • täglich
                                                • 13 bis 15 Uhr
                                                • 20 bis 8 Uhr

                                              Regelungen bezüglich Kfz

                                              Autowaschen

                                              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                              Beispiel:

                                              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                              Auf öffentlichen Straßen

                                              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                              Warmlaufenlassen des Motors

                                              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                              Lärmbelästigung durch Mopeds

                                              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                              Schneeräumung und Streupflicht

                                              Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                              Hundehaltung

                                              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                              Hunde müssen ausnahmslos bei Tag und Nacht an der Leine geführt werden oder sind tierschutzgerecht zu verwahren. 

                                              Diese Regelung gilt nicht für Blinden-, Polizei-, Rettungs-, Lawinen-, Such- und Jagdgebrauchshunde.

                                              Hundekot

                                              Hundekotsackerl werden von der Gemeinde Weißensee gratis zur Verfügung gestellt und entsorgt.  

                                              Müll

                                              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                              Hinweis:

                                              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                              Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                              Altstoffsammelzentrum

                                              Öffnungszeiten:

                                              Mitte Dezember bis Ende Feber, Juni und September

                                              •  Montag
                                                • 11 bis 12 Uhr
                                              • Freitag
                                                • 9 bis 11 Uhr
                                              • Samstag
                                                • 8 bis 9 Uhr

                                              Juli und August

                                              • Montag
                                                • 11 bis 12 Uhr
                                              • Mittwoch
                                                • 16 bis 17 Uhr
                                              • Freitag
                                                • 9 bis 11 Uhr
                                              • Samstag
                                                • 8 bis 9 Uhr

                                              März, April, Mai, Oktober, November bis Mitte Dezember

                                              • Freitag
                                                • 9 bis 11 Uhr
                                              • Samstag
                                                • 8 bis 9 Uhr

                                              Kontaktdaten der Gemeinde

                                              Gemeinde Weißensee
                                              Techendorf 90
                                              9762 Weißensee

                                              Telefon: +43 4713 2030-0
                                              Fax: +43 4713 2030-55
                                              E-Mail: weissensee@ktn.gde.at

                                              Homepage

                                              Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                              Für den Inhalt verantwortlich:
                                              • Die zuständige Gemeinde|
                                              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                Leben in der Gemeinde Weißensee

                                                Hinweis:

                                                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                Arbeiten in Haus und Garten

                                                Rasenmähen

                                                Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Dorf-, Wohn- und Kurgebieten sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

                                                verboten:

                                                • täglich
                                                  • 13 bis 15 Uhr
                                                  • 20 bis 8 Uhr

                                                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                Tätigkeit: Betrieb von Ketten- und Kreissägen

                                                verboten:

                                                • täglich
                                                  • 13 bis 15 Uhr
                                                  • 20 bis 8 Uhr
                                                • Sonn- und Feiertag
                                                  • ganztägig

                                                Tätigkeit: Teppichklopfen

                                                verboten:

                                                • täglich
                                                  • 13 bis 15 Uhr
                                                  • 20 bis 8 Uhr

                                                Regelungen bezüglich Kfz

                                                Autowaschen

                                                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                Beispiel:

                                                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                Auf öffentlichen Straßen

                                                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                Warmlaufenlassen des Motors

                                                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                Schneeräumung und Streupflicht

                                                Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                Hundehaltung

                                                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                Hunde müssen ausnahmslos bei Tag und Nacht an der Leine geführt werden oder sind tierschutzgerecht zu verwahren. 

                                                Diese Regelung gilt nicht für Blinden-, Polizei-, Rettungs-, Lawinen-, Such- und Jagdgebrauchshunde.

                                                Hundekot

                                                Hundekotsackerl werden von der Gemeinde Weißensee gratis zur Verfügung gestellt und entsorgt.  

                                                Müll

                                                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                Hinweis:

                                                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                Altstoffsammelzentrum

                                                Öffnungszeiten:

                                                Mitte Dezember bis Ende Feber, Juni und September

                                                •  Montag
                                                  • 11 bis 12 Uhr
                                                • Freitag
                                                  • 9 bis 11 Uhr
                                                • Samstag
                                                  • 8 bis 9 Uhr

                                                Juli und August

                                                • Montag
                                                  • 11 bis 12 Uhr
                                                • Mittwoch
                                                  • 16 bis 17 Uhr
                                                • Freitag
                                                  • 9 bis 11 Uhr
                                                • Samstag
                                                  • 8 bis 9 Uhr

                                                März, April, Mai, Oktober, November bis Mitte Dezember

                                                • Freitag
                                                  • 9 bis 11 Uhr
                                                • Samstag
                                                  • 8 bis 9 Uhr

                                                Kontaktdaten der Gemeinde

                                                Gemeinde Weißensee
                                                Techendorf 90
                                                9762 Weißensee

                                                Telefon: +43 4713 2030-0
                                                Fax: +43 4713 2030-55
                                                E-Mail: weissensee@ktn.gde.at

                                                Homepage

                                                Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                                • Die zuständige Gemeinde|
                                                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                  Leben in der Gemeinde Weißensee

                                                  Hinweis:

                                                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                  Arbeiten in Haus und Garten

                                                  Rasenmähen

                                                  Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Dorf-, Wohn- und Kurgebieten sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

                                                  verboten:

                                                  • täglich
                                                    • 13 bis 15 Uhr
                                                    • 20 bis 8 Uhr

                                                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                  Tätigkeit: Betrieb von Ketten- und Kreissägen

                                                  verboten:

                                                  • täglich
                                                    • 13 bis 15 Uhr
                                                    • 20 bis 8 Uhr
                                                  • Sonn- und Feiertag
                                                    • ganztägig

                                                  Tätigkeit: Teppichklopfen

                                                  verboten:

                                                  • täglich
                                                    • 13 bis 15 Uhr
                                                    • 20 bis 8 Uhr

                                                  Regelungen bezüglich Kfz

                                                  Autowaschen

                                                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                  Beispiel:

                                                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                  Auf öffentlichen Straßen

                                                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                  Warmlaufenlassen des Motors

                                                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                  Schneeräumung und Streupflicht

                                                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                  Hundehaltung

                                                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                  Hunde müssen ausnahmslos bei Tag und Nacht an der Leine geführt werden oder sind tierschutzgerecht zu verwahren. 

                                                  Diese Regelung gilt nicht für Blinden-, Polizei-, Rettungs-, Lawinen-, Such- und Jagdgebrauchshunde.

                                                  Hundekot

                                                  Hundekotsackerl werden von der Gemeinde Weißensee gratis zur Verfügung gestellt und entsorgt.  

                                                  Müll

                                                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                  Hinweis:

                                                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                  Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                  Altstoffsammelzentrum

                                                  Öffnungszeiten:

                                                  Mitte Dezember bis Ende Feber, Juni und September

                                                  •  Montag
                                                    • 11 bis 12 Uhr
                                                  • Freitag
                                                    • 9 bis 11 Uhr
                                                  • Samstag
                                                    • 8 bis 9 Uhr

                                                  Juli und August

                                                  • Montag
                                                    • 11 bis 12 Uhr
                                                  • Mittwoch
                                                    • 16 bis 17 Uhr
                                                  • Freitag
                                                    • 9 bis 11 Uhr
                                                  • Samstag
                                                    • 8 bis 9 Uhr

                                                  März, April, Mai, Oktober, November bis Mitte Dezember

                                                  • Freitag
                                                    • 9 bis 11 Uhr
                                                  • Samstag
                                                    • 8 bis 9 Uhr

                                                  Kontaktdaten der Gemeinde

                                                  Gemeinde Weißensee
                                                  Techendorf 90
                                                  9762 Weißensee

                                                  Telefon: +43 4713 2030-0
                                                  Fax: +43 4713 2030-55
                                                  E-Mail: weissensee@ktn.gde.at

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                                                  Für den Inhalt verantwortlich:
                                                  • Die zuständige Gemeinde|
                                                  • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                    Leben in der Gemeinde Weißensee

                                                    Hinweis:

                                                    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                    Arbeiten in Haus und Garten

                                                    Rasenmähen

                                                    Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Dorf-, Wohn- und Kurgebieten sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

                                                    verboten:

                                                    • täglich
                                                      • 13 bis 15 Uhr
                                                      • 20 bis 8 Uhr

                                                    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                    Tätigkeit: Betrieb von Ketten- und Kreissägen

                                                    verboten:

                                                    • täglich
                                                      • 13 bis 15 Uhr
                                                      • 20 bis 8 Uhr
                                                    • Sonn- und Feiertag
                                                      • ganztägig

                                                    Tätigkeit: Teppichklopfen

                                                    verboten:

                                                    • täglich
                                                      • 13 bis 15 Uhr
                                                      • 20 bis 8 Uhr

                                                    Regelungen bezüglich Kfz

                                                    Autowaschen

                                                    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                    Beispiel:

                                                    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                    Auf öffentlichen Straßen

                                                    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                    Warmlaufenlassen des Motors

                                                    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                    Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                    Schneeräumung und Streupflicht

                                                    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                    Hundehaltung

                                                    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                    Hunde müssen ausnahmslos bei Tag und Nacht an der Leine geführt werden oder sind tierschutzgerecht zu verwahren. 

                                                    Diese Regelung gilt nicht für Blinden-, Polizei-, Rettungs-, Lawinen-, Such- und Jagdgebrauchshunde.

                                                    Hundekot

                                                    Hundekotsackerl werden von der Gemeinde Weißensee gratis zur Verfügung gestellt und entsorgt.  

                                                    Müll

                                                    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                    Hinweis:

                                                    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                    Altstoffsammelzentrum

                                                    Öffnungszeiten:

                                                    Mitte Dezember bis Ende Feber, Juni und September

                                                    •  Montag
                                                      • 11 bis 12 Uhr
                                                    • Freitag
                                                      • 9 bis 11 Uhr
                                                    • Samstag
                                                      • 8 bis 9 Uhr

                                                    Juli und August

                                                    • Montag
                                                      • 11 bis 12 Uhr
                                                    • Mittwoch
                                                      • 16 bis 17 Uhr
                                                    • Freitag
                                                      • 9 bis 11 Uhr
                                                    • Samstag
                                                      • 8 bis 9 Uhr

                                                    März, April, Mai, Oktober, November bis Mitte Dezember

                                                    • Freitag
                                                      • 9 bis 11 Uhr
                                                    • Samstag
                                                      • 8 bis 9 Uhr

                                                    Kontaktdaten der Gemeinde

                                                    Gemeinde Weißensee
                                                    Techendorf 90
                                                    9762 Weißensee

                                                    Telefon: +43 4713 2030-0
                                                    Fax: +43 4713 2030-55
                                                    E-Mail: weissensee@ktn.gde.at

                                                    Homepage

                                                    Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                    Für den Inhalt verantwortlich:
                                                    • Die zuständige Gemeinde|
                                                    • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                      Leben in der Gemeinde Weißensee

                                                      Hinweis:

                                                      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                      Arbeiten in Haus und Garten

                                                      Rasenmähen

                                                      Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Dorf-, Wohn- und Kurgebieten sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

                                                      verboten:

                                                      • täglich
                                                        • 13 bis 15 Uhr
                                                        • 20 bis 8 Uhr

                                                      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                      Tätigkeit: Betrieb von Ketten- und Kreissägen

                                                      verboten:

                                                      • täglich
                                                        • 13 bis 15 Uhr
                                                        • 20 bis 8 Uhr
                                                      • Sonn- und Feiertag
                                                        • ganztägig

                                                      Tätigkeit: Teppichklopfen

                                                      verboten:

                                                      • täglich
                                                        • 13 bis 15 Uhr
                                                        • 20 bis 8 Uhr

                                                      Regelungen bezüglich Kfz

                                                      Autowaschen

                                                      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                      Beispiel:

                                                      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                      Auf öffentlichen Straßen

                                                      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                      Warmlaufenlassen des Motors

                                                      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                      Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                      Schneeräumung und Streupflicht

                                                      Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                      Hundehaltung

                                                      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                      Hunde müssen ausnahmslos bei Tag und Nacht an der Leine geführt werden oder sind tierschutzgerecht zu verwahren. 

                                                      Diese Regelung gilt nicht für Blinden-, Polizei-, Rettungs-, Lawinen-, Such- und Jagdgebrauchshunde.

                                                      Hundekot

                                                      Hundekotsackerl werden von der Gemeinde Weißensee gratis zur Verfügung gestellt und entsorgt.  

                                                      Müll

                                                      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                      Hinweis:

                                                      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                      Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                      Altstoffsammelzentrum

                                                      Öffnungszeiten:

                                                      Mitte Dezember bis Ende Feber, Juni und September

                                                      •  Montag
                                                        • 11 bis 12 Uhr
                                                      • Freitag
                                                        • 9 bis 11 Uhr
                                                      • Samstag
                                                        • 8 bis 9 Uhr

                                                      Juli und August

                                                      • Montag
                                                        • 11 bis 12 Uhr
                                                      • Mittwoch
                                                        • 16 bis 17 Uhr
                                                      • Freitag
                                                        • 9 bis 11 Uhr
                                                      • Samstag
                                                        • 8 bis 9 Uhr

                                                      März, April, Mai, Oktober, November bis Mitte Dezember

                                                      • Freitag
                                                        • 9 bis 11 Uhr
                                                      • Samstag
                                                        • 8 bis 9 Uhr

                                                      Kontaktdaten der Gemeinde

                                                      Gemeinde Weißensee
                                                      Techendorf 90
                                                      9762 Weißensee

                                                      Telefon: +43 4713 2030-0
                                                      Fax: +43 4713 2030-55
                                                      E-Mail: weissensee@ktn.gde.at

                                                      Homepage

                                                      Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                      Für den Inhalt verantwortlich:
                                                      • Die zuständige Gemeinde|
                                                      • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                        Leben in der Gemeinde Weißensee

                                                        Hinweis:

                                                        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                        Arbeiten in Haus und Garten

                                                        Rasenmähen

                                                        Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Dorf-, Wohn- und Kurgebieten sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

                                                        verboten:

                                                        • täglich
                                                          • 13 bis 15 Uhr
                                                          • 20 bis 8 Uhr

                                                        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                        Tätigkeit: Betrieb von Ketten- und Kreissägen

                                                        verboten:

                                                        • täglich
                                                          • 13 bis 15 Uhr
                                                          • 20 bis 8 Uhr
                                                        • Sonn- und Feiertag
                                                          • ganztägig

                                                        Tätigkeit: Teppichklopfen

                                                        verboten:

                                                        • täglich
                                                          • 13 bis 15 Uhr
                                                          • 20 bis 8 Uhr

                                                        Regelungen bezüglich Kfz

                                                        Autowaschen

                                                        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                        Beispiel:

                                                        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                        Auf öffentlichen Straßen

                                                        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                        Warmlaufenlassen des Motors

                                                        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                        Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                        Schneeräumung und Streupflicht

                                                        Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                        Hundehaltung

                                                        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                        Hunde müssen ausnahmslos bei Tag und Nacht an der Leine geführt werden oder sind tierschutzgerecht zu verwahren. 

                                                        Diese Regelung gilt nicht für Blinden-, Polizei-, Rettungs-, Lawinen-, Such- und Jagdgebrauchshunde.

                                                        Hundekot

                                                        Hundekotsackerl werden von der Gemeinde Weißensee gratis zur Verfügung gestellt und entsorgt.  

                                                        Müll

                                                        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                        Hinweis:

                                                        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                        Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                        Altstoffsammelzentrum

                                                        Öffnungszeiten:

                                                        Mitte Dezember bis Ende Feber, Juni und September

                                                        •  Montag
                                                          • 11 bis 12 Uhr
                                                        • Freitag
                                                          • 9 bis 11 Uhr
                                                        • Samstag
                                                          • 8 bis 9 Uhr

                                                        Juli und August

                                                        • Montag
                                                          • 11 bis 12 Uhr
                                                        • Mittwoch
                                                          • 16 bis 17 Uhr
                                                        • Freitag
                                                          • 9 bis 11 Uhr
                                                        • Samstag
                                                          • 8 bis 9 Uhr

                                                        März, April, Mai, Oktober, November bis Mitte Dezember

                                                        • Freitag
                                                          • 9 bis 11 Uhr
                                                        • Samstag
                                                          • 8 bis 9 Uhr

                                                        Kontaktdaten der Gemeinde

                                                        Gemeinde Weißensee
                                                        Techendorf 90
                                                        9762 Weißensee

                                                        Telefon: +43 4713 2030-0
                                                        Fax: +43 4713 2030-55
                                                        E-Mail: weissensee@ktn.gde.at

                                                        Homepage

                                                        Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                        Für den Inhalt verantwortlich:
                                                        • Die zuständige Gemeinde|
                                                        • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                          Leben in der Gemeinde Weißensee

                                                          Hinweis:

                                                          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                          Arbeiten in Haus und Garten

                                                          Rasenmähen

                                                          Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Dorf-, Wohn- und Kurgebieten sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

                                                          verboten:

                                                          • täglich
                                                            • 13 bis 15 Uhr
                                                            • 20 bis 8 Uhr

                                                          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                          Tätigkeit: Betrieb von Ketten- und Kreissägen

                                                          verboten:

                                                          • täglich
                                                            • 13 bis 15 Uhr
                                                            • 20 bis 8 Uhr
                                                          • Sonn- und Feiertag
                                                            • ganztägig

                                                          Tätigkeit: Teppichklopfen

                                                          verboten:

                                                          • täglich
                                                            • 13 bis 15 Uhr
                                                            • 20 bis 8 Uhr

                                                          Regelungen bezüglich Kfz

                                                          Autowaschen

                                                          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                          Beispiel:

                                                          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                          Auf öffentlichen Straßen

                                                          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                          Warmlaufenlassen des Motors

                                                          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                          Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                          Schneeräumung und Streupflicht

                                                          Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                          Hundehaltung

                                                          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                          Hunde müssen ausnahmslos bei Tag und Nacht an der Leine geführt werden oder sind tierschutzgerecht zu verwahren. 

                                                          Diese Regelung gilt nicht für Blinden-, Polizei-, Rettungs-, Lawinen-, Such- und Jagdgebrauchshunde.

                                                          Hundekot

                                                          Hundekotsackerl werden von der Gemeinde Weißensee gratis zur Verfügung gestellt und entsorgt.  

                                                          Müll

                                                          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                          Hinweis:

                                                          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                          Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                          Altstoffsammelzentrum

                                                          Öffnungszeiten:

                                                          Mitte Dezember bis Ende Feber, Juni und September

                                                          •  Montag
                                                            • 11 bis 12 Uhr
                                                          • Freitag
                                                            • 9 bis 11 Uhr
                                                          • Samstag
                                                            • 8 bis 9 Uhr

                                                          Juli und August

                                                          • Montag
                                                            • 11 bis 12 Uhr
                                                          • Mittwoch
                                                            • 16 bis 17 Uhr
                                                          • Freitag
                                                            • 9 bis 11 Uhr
                                                          • Samstag
                                                            • 8 bis 9 Uhr

                                                          März, April, Mai, Oktober, November bis Mitte Dezember

                                                          • Freitag
                                                            • 9 bis 11 Uhr
                                                          • Samstag
                                                            • 8 bis 9 Uhr

                                                          Kontaktdaten der Gemeinde

                                                          Gemeinde Weißensee
                                                          Techendorf 90
                                                          9762 Weißensee

                                                          Telefon: +43 4713 2030-0
                                                          Fax: +43 4713 2030-55
                                                          E-Mail: weissensee@ktn.gde.at

                                                          Homepage

                                                          Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                          Für den Inhalt verantwortlich:
                                                          • Die zuständige Gemeinde|
                                                          • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                            Leben in der Gemeinde Weißensee

                                                            Hinweis:

                                                            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                            Arbeiten in Haus und Garten

                                                            Rasenmähen

                                                            Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Dorf-, Wohn- und Kurgebieten sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

                                                            verboten:

                                                            • täglich
                                                              • 13 bis 15 Uhr
                                                              • 20 bis 8 Uhr

                                                            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                            Tätigkeit: Betrieb von Ketten- und Kreissägen

                                                            verboten:

                                                            • täglich
                                                              • 13 bis 15 Uhr
                                                              • 20 bis 8 Uhr
                                                            • Sonn- und Feiertag
                                                              • ganztägig

                                                            Tätigkeit: Teppichklopfen

                                                            verboten:

                                                            • täglich
                                                              • 13 bis 15 Uhr
                                                              • 20 bis 8 Uhr

                                                            Regelungen bezüglich Kfz

                                                            Autowaschen

                                                            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                            Beispiel:

                                                            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                            Auf öffentlichen Straßen

                                                            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                            Warmlaufenlassen des Motors

                                                            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                            Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                            Schneeräumung und Streupflicht

                                                            Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                            Hundehaltung

                                                            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                            Hunde müssen ausnahmslos bei Tag und Nacht an der Leine geführt werden oder sind tierschutzgerecht zu verwahren. 

                                                            Diese Regelung gilt nicht für Blinden-, Polizei-, Rettungs-, Lawinen-, Such- und Jagdgebrauchshunde.

                                                            Hundekot

                                                            Hundekotsackerl werden von der Gemeinde Weißensee gratis zur Verfügung gestellt und entsorgt.  

                                                            Müll

                                                            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                            Hinweis:

                                                            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                            Altstoffsammelzentrum

                                                            Öffnungszeiten:

                                                            Mitte Dezember bis Ende Feber, Juni und September

                                                            •  Montag
                                                              • 11 bis 12 Uhr
                                                            • Freitag
                                                              • 9 bis 11 Uhr
                                                            • Samstag
                                                              • 8 bis 9 Uhr

                                                            Juli und August

                                                            • Montag
                                                              • 11 bis 12 Uhr
                                                            • Mittwoch
                                                              • 16 bis 17 Uhr
                                                            • Freitag
                                                              • 9 bis 11 Uhr
                                                            • Samstag
                                                              • 8 bis 9 Uhr

                                                            März, April, Mai, Oktober, November bis Mitte Dezember

                                                            • Freitag
                                                              • 9 bis 11 Uhr
                                                            • Samstag
                                                              • 8 bis 9 Uhr

                                                            Kontaktdaten der Gemeinde

                                                            Gemeinde Weißensee
                                                            Techendorf 90
                                                            9762 Weißensee

                                                            Telefon: +43 4713 2030-0
                                                            Fax: +43 4713 2030-55
                                                            E-Mail: weissensee@ktn.gde.at

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                                                            • oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                                              Hinweis:

                                                              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                              Arbeiten in Haus und Garten

                                                              Rasenmähen

                                                              Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Dorf-, Wohn- und Kurgebieten sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

                                                              verboten:

                                                              • täglich
                                                                • 13 bis 15 Uhr
                                                                • 20 bis 8 Uhr

                                                              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                              Tätigkeit: Betrieb von Ketten- und Kreissägen

                                                              verboten:

                                                              • täglich
                                                                • 13 bis 15 Uhr
                                                                • 20 bis 8 Uhr
                                                              • Sonn- und Feiertag
                                                                • ganztägig

                                                              Tätigkeit: Teppichklopfen

                                                              verboten:

                                                              • täglich
                                                                • 13 bis 15 Uhr
                                                                • 20 bis 8 Uhr

                                                              Regelungen bezüglich Kfz

                                                              Autowaschen

                                                              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                              Beispiel:

                                                              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                              Auf öffentlichen Straßen

                                                              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                              Warmlaufenlassen des Motors

                                                              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                              Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                              Schneeräumung und Streupflicht

                                                              Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                              Hundehaltung

                                                              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                              Hunde müssen ausnahmslos bei Tag und Nacht an der Leine geführt werden oder sind tierschutzgerecht zu verwahren. 

                                                              Diese Regelung gilt nicht für Blinden-, Polizei-, Rettungs-, Lawinen-, Such- und Jagdgebrauchshunde.

                                                              Hundekot

                                                              Hundekotsackerl werden von der Gemeinde Weißensee gratis zur Verfügung gestellt und entsorgt.  

                                                              Müll

                                                              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                              Hinweis:

                                                              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                              Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                              Altstoffsammelzentrum

                                                              Öffnungszeiten:

                                                              Mitte Dezember bis Ende Feber, Juni und September

                                                              •  Montag
                                                                • 11 bis 12 Uhr
                                                              • Freitag
                                                                • 9 bis 11 Uhr
                                                              • Samstag
                                                                • 8 bis 9 Uhr

                                                              Juli und August

                                                              • Montag
                                                                • 11 bis 12 Uhr
                                                              • Mittwoch
                                                                • 16 bis 17 Uhr
                                                              • Freitag
                                                                • 9 bis 11 Uhr
                                                              • Samstag
                                                                • 8 bis 9 Uhr

                                                              März, April, Mai, Oktober, November bis Mitte Dezember

                                                              • Freitag
                                                                • 9 bis 11 Uhr
                                                              • Samstag
                                                                • 8 bis 9 Uhr

                                                              Kontaktdaten der Gemeinde

                                                              Gemeinde Weißensee
                                                              Techendorf 90
                                                              9762 Weißensee

                                                              Telefon: +43 4713 2030-0
                                                              Fax: +43 4713 2030-55
                                                              E-Mail: weissensee@ktn.gde.at

                                                              Homepage

                                                              Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                              Für den Inhalt verantwortlich:
                                                              • Die zuständige Gemeinde|
                                                              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Leben in der Gemeinde Weißensee

                                                                Hinweis:

                                                                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                                Arbeiten in Haus und Garten

                                                                Rasenmähen

                                                                Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Dorf-, Wohn- und Kurgebieten sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

                                                                verboten:

                                                                • täglich
                                                                  • 13 bis 15 Uhr
                                                                  • 20 bis 8 Uhr

                                                                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                                Tätigkeit: Betrieb von Ketten- und Kreissägen

                                                                verboten:

                                                                • täglich
                                                                  • 13 bis 15 Uhr
                                                                  • 20 bis 8 Uhr
                                                                • Sonn- und Feiertag
                                                                  • ganztägig

                                                                Tätigkeit: Teppichklopfen

                                                                verboten:

                                                                • täglich
                                                                  • 13 bis 15 Uhr
                                                                  • 20 bis 8 Uhr

                                                                Regelungen bezüglich Kfz

                                                                Autowaschen

                                                                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                                Beispiel:

                                                                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                                Auf öffentlichen Straßen

                                                                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                                Warmlaufenlassen des Motors

                                                                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                                Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                                Schneeräumung und Streupflicht

                                                                Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                                Hundehaltung

                                                                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                                Hunde müssen ausnahmslos bei Tag und Nacht an der Leine geführt werden oder sind tierschutzgerecht zu verwahren. 

                                                                Diese Regelung gilt nicht für Blinden-, Polizei-, Rettungs-, Lawinen-, Such- und Jagdgebrauchshunde.

                                                                Hundekot

                                                                Hundekotsackerl werden von der Gemeinde Weißensee gratis zur Verfügung gestellt und entsorgt.  

                                                                Müll

                                                                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                                Hinweis:

                                                                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                                Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                                Altstoffsammelzentrum

                                                                Öffnungszeiten:

                                                                Mitte Dezember bis Ende Feber, Juni und September

                                                                •  Montag
                                                                  • 11 bis 12 Uhr
                                                                • Freitag
                                                                  • 9 bis 11 Uhr
                                                                • Samstag
                                                                  • 8 bis 9 Uhr

                                                                Juli und August

                                                                • Montag
                                                                  • 11 bis 12 Uhr
                                                                • Mittwoch
                                                                  • 16 bis 17 Uhr
                                                                • Freitag
                                                                  • 9 bis 11 Uhr
                                                                • Samstag
                                                                  • 8 bis 9 Uhr

                                                                März, April, Mai, Oktober, November bis Mitte Dezember

                                                                • Freitag
                                                                  • 9 bis 11 Uhr
                                                                • Samstag
                                                                  • 8 bis 9 Uhr

                                                                Kontaktdaten der Gemeinde

                                                                Gemeinde Weißensee
                                                                Techendorf 90
                                                                9762 Weißensee

                                                                Telefon: +43 4713 2030-0
                                                                Fax: +43 4713 2030-55
                                                                E-Mail: weissensee@ktn.gde.at

                                                                Homepage

                                                                Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                                                • Die zuständige Gemeinde|
                                                                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Leben in der Gemeinde Weißensee

                                                                  Hinweis:

                                                                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                                  Arbeiten in Haus und Garten

                                                                  Rasenmähen

                                                                  Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) in Dorf-, Wohn- und Kurgebieten sowie in der Nähe von bewohnten Objekten

                                                                  verboten:

                                                                  • täglich
                                                                    • 13 bis 15 Uhr
                                                                    • 20 bis 8 Uhr

                                                                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                                  Tätigkeit: Betrieb von Ketten- und Kreissägen

                                                                  verboten:

                                                                  • täglich
                                                                    • 13 bis 15 Uhr
                                                                    • 20 bis 8 Uhr
                                                                  • Sonn- und Feiertag
                                                                    • ganztägig

                                                                  Tätigkeit: Teppichklopfen

                                                                  verboten:

                                                                  • täglich
                                                                    • 13 bis 15 Uhr
                                                                    • 20 bis 8 Uhr

                                                                  Regelungen bezüglich Kfz

                                                                  Autowaschen

                                                                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                                  Beispiel:

                                                                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                                  Auf öffentlichen Straßen

                                                                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                                  Warmlaufenlassen des Motors

                                                                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                                  Schneeräumung und Streupflicht

                                                                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                                  Hundehaltung

                                                                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                                  Hunde müssen ausnahmslos bei Tag und Nacht an der Leine geführt werden oder sind tierschutzgerecht zu verwahren. 

                                                                  Diese Regelung gilt nicht für Blinden-, Polizei-, Rettungs-, Lawinen-, Such- und Jagdgebrauchshunde.

                                                                  Hundekot

                                                                  Hundekotsackerl werden von der Gemeinde Weißensee gratis zur Verfügung gestellt und entsorgt.  

                                                                  Müll

                                                                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                                  Hinweis:

                                                                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                                  Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                                  Altstoffsammelzentrum

                                                                  Öffnungszeiten:

                                                                  Mitte Dezember bis Ende Feber, Juni und September

                                                                  •  Montag
                                                                    • 11 bis 12 Uhr
                                                                  • Freitag
                                                                    • 9 bis 11 Uhr
                                                                  • Samstag
                                                                    • 8 bis 9 Uhr

                                                                  Juli und August

                                                                  • Montag
                                                                    • 11 bis 12 Uhr
                                                                  • Mittwoch
                                                                    • 16 bis 17 Uhr
                                                                  • Freitag
                                                                    • 9 bis 11 Uhr
                                                                  • Samstag
                                                                    • 8 bis 9 Uhr

                                                                  März, April, Mai, Oktober, November bis Mitte Dezember

                                                                  • Freitag
                                                                    • 9 bis 11 Uhr
                                                                  • Samstag
                                                                    • 8 bis 9 Uhr

                                                                  Kontaktdaten der Gemeinde

                                                                  Gemeinde Weißensee
                                                                  Techendorf 90
                                                                  9762 Weißensee

                                                                  Telefon: +43 4713 2030-0
                                                                  Fax: +43 4713 2030-55
                                                                  E-Mail: weissensee@ktn.gde.at

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