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    Grabverlängerung

    Allgemeine Informationen

    Im Normalfall wird ein Nutzungsrecht für Grabstellen je nach Art des Grabes für zehn Jahre oder ein Vielfaches davon vergeben. Die genauen Regelungen erfahren Sie von der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Üblicherweise wird einige Zeit vor Ablauf der Nutzungsdauer an der Amtstafel (Friedhof, Gemeinde) bekannt gegeben, wann das Grabnutzungsrecht endet. Die Benützungsberechtigte/der Benützungsberechtigte wird im Allgemeinen brieflich darüber verständigt. In der Verständigung finden sich auch alle notwendigen Informationen (Grabnummer etc.) zur Grabverlängerung.

    Hinweis

    In Wien erfolgt keine individuelle Verständigung durch die Friedhofsverwaltung. Die Verstorbenen- und Grabstellendaten (→ Friedhöfe Wien GmbH) sind großteils elektronisch erfasst. Sie erhalten bei einer Abfrage u.a. die Information, wann ein bestehendes Grabnutzungsrecht ausläuft. Ist das Benützungsrecht abgelaufen, werden neue Verträge abgeschlossen. Eine Grabverlängerung ist auch online über das Service Digitales Grab (→ Friedhöfe Wien GmbH) möglich.

    Voraussetzungen

    • Bereits bestehendes Nutzungsrecht eines Grabes
    • Rechtliche Befugnis, über Verlängerung/Auflösung etc. zu entscheiden (in der Regel trifft dies auf die Angehörigen zu)

    Fristen

    Meist können Sie eine gewisse Zeit vor und auch nach Ablauf der Benützungsdauer die Bewilligung verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Zuständige Stelle

    In Wien kann eine Grabverlängerung auch über das Service Digitales Grab (→ Friedhöfe Wien GmbH) online erledigt werden.

    Verfahrensablauf

    Wegen der bestehenden Fristen ist es anzuraten, rechtzeitig mit der zuständigen Friedhofsverwaltung Kontakt aufzunehmen.

    Eine Verlängerung der Benützungsbewilligung einer Grabstelle können Sie bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung persönlich oder schriftlich beantragen. Je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger kann der Antrag formlos oder mittels Formular bzw. teilweise auch elektronisch gestellt werden.

    Kosten

    Für den Antrag

    • Mündlich: gebührenfrei
    • Schriftlich: 14,30 Euro

    Für die Grabverlängerung

    • Erneuerungsgebühr: je nach Gemeinde unterschiedlich, ca. 72,67 Euro bis 363,36 Euro
    • Landesverwaltungsabgabe: ca. 10 Euro

    In Wien fallen in der Regel höhere Kosten an. Die Gesamtkosten können daher je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger sehr unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn keine Verlängerung der Benützungsbewilligung durchgeführt wird, erlischt die Bewilligung. Eine gewisse Zeit nach Ablauf der Nutzungsdauer kann die Friedhofsverwaltung das bestehende Grab auflösen und die Grabstelle neu vergeben.

    Zum Formular

    Grabverlängerung

    Letzte Aktualisierung: 20. Jänner 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Grabverlängerung

    Allgemeine Informationen

    Im Normalfall wird ein Nutzungsrecht für Grabstellen je nach Art des Grabes für zehn Jahre oder ein Vielfaches davon vergeben. Die genauen Regelungen erfahren Sie von der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Üblicherweise wird einige Zeit vor Ablauf der Nutzungsdauer an der Amtstafel (Friedhof, Gemeinde) bekannt gegeben, wann das Grabnutzungsrecht endet. Die Benützungsberechtigte/der Benützungsberechtigte wird im Allgemeinen brieflich darüber verständigt. In der Verständigung finden sich auch alle notwendigen Informationen (Grabnummer etc.) zur Grabverlängerung.

    Hinweis

    In Wien erfolgt keine individuelle Verständigung durch die Friedhofsverwaltung. Die Verstorbenen- und Grabstellendaten (→ Friedhöfe Wien GmbH) sind großteils elektronisch erfasst. Sie erhalten bei einer Abfrage u.a. die Information, wann ein bestehendes Grabnutzungsrecht ausläuft. Ist das Benützungsrecht abgelaufen, werden neue Verträge abgeschlossen. Eine Grabverlängerung ist auch online über das Service Digitales Grab (→ Friedhöfe Wien GmbH) möglich.

    Voraussetzungen

    • Bereits bestehendes Nutzungsrecht eines Grabes
    • Rechtliche Befugnis, über Verlängerung/Auflösung etc. zu entscheiden (in der Regel trifft dies auf die Angehörigen zu)

    Fristen

    Meist können Sie eine gewisse Zeit vor und auch nach Ablauf der Benützungsdauer die Bewilligung verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Zuständige Stelle

    In Wien kann eine Grabverlängerung auch über das Service Digitales Grab (→ Friedhöfe Wien GmbH) online erledigt werden.

    Verfahrensablauf

    Wegen der bestehenden Fristen ist es anzuraten, rechtzeitig mit der zuständigen Friedhofsverwaltung Kontakt aufzunehmen.

    Eine Verlängerung der Benützungsbewilligung einer Grabstelle können Sie bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung persönlich oder schriftlich beantragen. Je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger kann der Antrag formlos oder mittels Formular bzw. teilweise auch elektronisch gestellt werden.

    Kosten

    Für den Antrag

    • Mündlich: gebührenfrei
    • Schriftlich: 14,30 Euro

    Für die Grabverlängerung

    • Erneuerungsgebühr: je nach Gemeinde unterschiedlich, ca. 72,67 Euro bis 363,36 Euro
    • Landesverwaltungsabgabe: ca. 10 Euro

    In Wien fallen in der Regel höhere Kosten an. Die Gesamtkosten können daher je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger sehr unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn keine Verlängerung der Benützungsbewilligung durchgeführt wird, erlischt die Bewilligung. Eine gewisse Zeit nach Ablauf der Nutzungsdauer kann die Friedhofsverwaltung das bestehende Grab auflösen und die Grabstelle neu vergeben.

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    Üblicherweise wird einige Zeit vor Ablauf der Nutzungsdauer an der Amtstafel (Friedhof, Gemeinde) bekannt gegeben, wann das Grabnutzungsrecht endet. Die Benützungsberechtigte/der Benützungsberechtigte wird im Allgemeinen brieflich darüber verständigt. In der Verständigung finden sich auch alle notwendigen Informationen (Grabnummer etc.) zur Grabverlängerung.

    Hinweis

    In Wien erfolgt keine individuelle Verständigung durch die Friedhofsverwaltung. Die Verstorbenen- und Grabstellendaten (→ Friedhöfe Wien GmbH) sind großteils elektronisch erfasst. Sie erhalten bei einer Abfrage u.a. die Information, wann ein bestehendes Grabnutzungsrecht ausläuft. Ist das Benützungsrecht abgelaufen, werden neue Verträge abgeschlossen. Eine Grabverlängerung ist auch online über das Service Digitales Grab (→ Friedhöfe Wien GmbH) möglich.

    Voraussetzungen

    • Bereits bestehendes Nutzungsrecht eines Grabes
    • Rechtliche Befugnis, über Verlängerung/Auflösung etc. zu entscheiden (in der Regel trifft dies auf die Angehörigen zu)

    Fristen

    Meist können Sie eine gewisse Zeit vor und auch nach Ablauf der Benützungsdauer die Bewilligung verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

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    Verfahrensablauf

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    Kosten

    Für den Antrag

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    • Schriftlich: 14,30 Euro

    Für die Grabverlängerung

    • Erneuerungsgebühr: je nach Gemeinde unterschiedlich, ca. 72,67 Euro bis 363,36 Euro
    • Landesverwaltungsabgabe: ca. 10 Euro

    In Wien fallen in der Regel höhere Kosten an. Die Gesamtkosten können daher je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger sehr unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

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    Hinweis

    In Wien erfolgt keine individuelle Verständigung durch die Friedhofsverwaltung. Die Verstorbenen- und Grabstellendaten (→ Friedhöfe Wien GmbH) sind großteils elektronisch erfasst. Sie erhalten bei einer Abfrage u.a. die Information, wann ein bestehendes Grabnutzungsrecht ausläuft. Ist das Benützungsrecht abgelaufen, werden neue Verträge abgeschlossen. Eine Grabverlängerung ist auch online über das Service Digitales Grab (→ Friedhöfe Wien GmbH) möglich.

    Voraussetzungen

    • Bereits bestehendes Nutzungsrecht eines Grabes
    • Rechtliche Befugnis, über Verlängerung/Auflösung etc. zu entscheiden (in der Regel trifft dies auf die Angehörigen zu)

    Fristen

    Meist können Sie eine gewisse Zeit vor und auch nach Ablauf der Benützungsdauer die Bewilligung verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

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    Für den Antrag

    • Mündlich: gebührenfrei
    • Schriftlich: 14,30 Euro

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    • Erneuerungsgebühr: je nach Gemeinde unterschiedlich, ca. 72,67 Euro bis 363,36 Euro
    • Landesverwaltungsabgabe: ca. 10 Euro

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    Hinweis

    In Wien erfolgt keine individuelle Verständigung durch die Friedhofsverwaltung. Die Verstorbenen- und Grabstellendaten (→ Friedhöfe Wien GmbH) sind großteils elektronisch erfasst. Sie erhalten bei einer Abfrage u.a. die Information, wann ein bestehendes Grabnutzungsrecht ausläuft. Ist das Benützungsrecht abgelaufen, werden neue Verträge abgeschlossen. Eine Grabverlängerung ist auch online über das Service Digitales Grab (→ Friedhöfe Wien GmbH) möglich.

    Voraussetzungen

    • Bereits bestehendes Nutzungsrecht eines Grabes
    • Rechtliche Befugnis, über Verlängerung/Auflösung etc. zu entscheiden (in der Regel trifft dies auf die Angehörigen zu)

    Fristen

    Meist können Sie eine gewisse Zeit vor und auch nach Ablauf der Benützungsdauer die Bewilligung verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

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    Eine Verlängerung der Benützungsbewilligung einer Grabstelle können Sie bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung persönlich oder schriftlich beantragen. Je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger kann der Antrag formlos oder mittels Formular bzw. teilweise auch elektronisch gestellt werden.

    Kosten

    Für den Antrag

    • Mündlich: gebührenfrei
    • Schriftlich: 14,30 Euro

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    • Erneuerungsgebühr: je nach Gemeinde unterschiedlich, ca. 72,67 Euro bis 363,36 Euro
    • Landesverwaltungsabgabe: ca. 10 Euro

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    Hinweis

    In Wien erfolgt keine individuelle Verständigung durch die Friedhofsverwaltung. Die Verstorbenen- und Grabstellendaten (→ Friedhöfe Wien GmbH) sind großteils elektronisch erfasst. Sie erhalten bei einer Abfrage u.a. die Information, wann ein bestehendes Grabnutzungsrecht ausläuft. Ist das Benützungsrecht abgelaufen, werden neue Verträge abgeschlossen. Eine Grabverlängerung ist auch online über das Service Digitales Grab (→ Friedhöfe Wien GmbH) möglich.

    Voraussetzungen

    • Bereits bestehendes Nutzungsrecht eines Grabes
    • Rechtliche Befugnis, über Verlängerung/Auflösung etc. zu entscheiden (in der Regel trifft dies auf die Angehörigen zu)

    Fristen

    Meist können Sie eine gewisse Zeit vor und auch nach Ablauf der Benützungsdauer die Bewilligung verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Zuständige Stelle

    In Wien kann eine Grabverlängerung auch über das Service Digitales Grab (→ Friedhöfe Wien GmbH) online erledigt werden.

    Verfahrensablauf

    Wegen der bestehenden Fristen ist es anzuraten, rechtzeitig mit der zuständigen Friedhofsverwaltung Kontakt aufzunehmen.

    Eine Verlängerung der Benützungsbewilligung einer Grabstelle können Sie bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung persönlich oder schriftlich beantragen. Je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger kann der Antrag formlos oder mittels Formular bzw. teilweise auch elektronisch gestellt werden.

    Kosten

    Für den Antrag

    • Mündlich: gebührenfrei
    • Schriftlich: 14,30 Euro

    Für die Grabverlängerung

    • Erneuerungsgebühr: je nach Gemeinde unterschiedlich, ca. 72,67 Euro bis 363,36 Euro
    • Landesverwaltungsabgabe: ca. 10 Euro

    In Wien fallen in der Regel höhere Kosten an. Die Gesamtkosten können daher je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger sehr unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn keine Verlängerung der Benützungsbewilligung durchgeführt wird, erlischt die Bewilligung. Eine gewisse Zeit nach Ablauf der Nutzungsdauer kann die Friedhofsverwaltung das bestehende Grab auflösen und die Grabstelle neu vergeben.

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    Üblicherweise wird einige Zeit vor Ablauf der Nutzungsdauer an der Amtstafel (Friedhof, Gemeinde) bekannt gegeben, wann das Grabnutzungsrecht endet. Die Benützungsberechtigte/der Benützungsberechtigte wird im Allgemeinen brieflich darüber verständigt. In der Verständigung finden sich auch alle notwendigen Informationen (Grabnummer etc.) zur Grabverlängerung.

    Hinweis

    In Wien erfolgt keine individuelle Verständigung durch die Friedhofsverwaltung. Die Verstorbenen- und Grabstellendaten (→ Friedhöfe Wien GmbH) sind großteils elektronisch erfasst. Sie erhalten bei einer Abfrage u.a. die Information, wann ein bestehendes Grabnutzungsrecht ausläuft. Ist das Benützungsrecht abgelaufen, werden neue Verträge abgeschlossen. Eine Grabverlängerung ist auch online über das Service Digitales Grab (→ Friedhöfe Wien GmbH) möglich.

    Voraussetzungen

    • Bereits bestehendes Nutzungsrecht eines Grabes
    • Rechtliche Befugnis, über Verlängerung/Auflösung etc. zu entscheiden (in der Regel trifft dies auf die Angehörigen zu)

    Fristen

    Meist können Sie eine gewisse Zeit vor und auch nach Ablauf der Benützungsdauer die Bewilligung verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Zuständige Stelle

    In Wien kann eine Grabverlängerung auch über das Service Digitales Grab (→ Friedhöfe Wien GmbH) online erledigt werden.

    Verfahrensablauf

    Wegen der bestehenden Fristen ist es anzuraten, rechtzeitig mit der zuständigen Friedhofsverwaltung Kontakt aufzunehmen.

    Eine Verlängerung der Benützungsbewilligung einer Grabstelle können Sie bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung persönlich oder schriftlich beantragen. Je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger kann der Antrag formlos oder mittels Formular bzw. teilweise auch elektronisch gestellt werden.

    Kosten

    Für den Antrag

    • Mündlich: gebührenfrei
    • Schriftlich: 14,30 Euro

    Für die Grabverlängerung

    • Erneuerungsgebühr: je nach Gemeinde unterschiedlich, ca. 72,67 Euro bis 363,36 Euro
    • Landesverwaltungsabgabe: ca. 10 Euro

    In Wien fallen in der Regel höhere Kosten an. Die Gesamtkosten können daher je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger sehr unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn keine Verlängerung der Benützungsbewilligung durchgeführt wird, erlischt die Bewilligung. Eine gewisse Zeit nach Ablauf der Nutzungsdauer kann die Friedhofsverwaltung das bestehende Grab auflösen und die Grabstelle neu vergeben.

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    Im Normalfall wird ein Nutzungsrecht für Grabstellen je nach Art des Grabes für zehn Jahre oder ein Vielfaches davon vergeben. Die genauen Regelungen erfahren Sie von der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Üblicherweise wird einige Zeit vor Ablauf der Nutzungsdauer an der Amtstafel (Friedhof, Gemeinde) bekannt gegeben, wann das Grabnutzungsrecht endet. Die Benützungsberechtigte/der Benützungsberechtigte wird im Allgemeinen brieflich darüber verständigt. In der Verständigung finden sich auch alle notwendigen Informationen (Grabnummer etc.) zur Grabverlängerung.

    Hinweis

    In Wien erfolgt keine individuelle Verständigung durch die Friedhofsverwaltung. Die Verstorbenen- und Grabstellendaten (→ Friedhöfe Wien GmbH) sind großteils elektronisch erfasst. Sie erhalten bei einer Abfrage u.a. die Information, wann ein bestehendes Grabnutzungsrecht ausläuft. Ist das Benützungsrecht abgelaufen, werden neue Verträge abgeschlossen. Eine Grabverlängerung ist auch online über das Service Digitales Grab (→ Friedhöfe Wien GmbH) möglich.

    Voraussetzungen

    • Bereits bestehendes Nutzungsrecht eines Grabes
    • Rechtliche Befugnis, über Verlängerung/Auflösung etc. zu entscheiden (in der Regel trifft dies auf die Angehörigen zu)

    Fristen

    Meist können Sie eine gewisse Zeit vor und auch nach Ablauf der Benützungsdauer die Bewilligung verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Zuständige Stelle

    In Wien kann eine Grabverlängerung auch über das Service Digitales Grab (→ Friedhöfe Wien GmbH) online erledigt werden.

    Verfahrensablauf

    Wegen der bestehenden Fristen ist es anzuraten, rechtzeitig mit der zuständigen Friedhofsverwaltung Kontakt aufzunehmen.

    Eine Verlängerung der Benützungsbewilligung einer Grabstelle können Sie bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung persönlich oder schriftlich beantragen. Je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger kann der Antrag formlos oder mittels Formular bzw. teilweise auch elektronisch gestellt werden.

    Kosten

    Für den Antrag

    • Mündlich: gebührenfrei
    • Schriftlich: 14,30 Euro

    Für die Grabverlängerung

    • Erneuerungsgebühr: je nach Gemeinde unterschiedlich, ca. 72,67 Euro bis 363,36 Euro
    • Landesverwaltungsabgabe: ca. 10 Euro

    In Wien fallen in der Regel höhere Kosten an. Die Gesamtkosten können daher je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger sehr unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

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    Üblicherweise wird einige Zeit vor Ablauf der Nutzungsdauer an der Amtstafel (Friedhof, Gemeinde) bekannt gegeben, wann das Grabnutzungsrecht endet. Die Benützungsberechtigte/der Benützungsberechtigte wird im Allgemeinen brieflich darüber verständigt. In der Verständigung finden sich auch alle notwendigen Informationen (Grabnummer etc.) zur Grabverlängerung.

    Hinweis

    In Wien erfolgt keine individuelle Verständigung durch die Friedhofsverwaltung. Die Verstorbenen- und Grabstellendaten (→ Friedhöfe Wien GmbH) sind großteils elektronisch erfasst. Sie erhalten bei einer Abfrage u.a. die Information, wann ein bestehendes Grabnutzungsrecht ausläuft. Ist das Benützungsrecht abgelaufen, werden neue Verträge abgeschlossen. Eine Grabverlängerung ist auch online über das Service Digitales Grab (→ Friedhöfe Wien GmbH) möglich.

    Voraussetzungen

    • Bereits bestehendes Nutzungsrecht eines Grabes
    • Rechtliche Befugnis, über Verlängerung/Auflösung etc. zu entscheiden (in der Regel trifft dies auf die Angehörigen zu)

    Fristen

    Meist können Sie eine gewisse Zeit vor und auch nach Ablauf der Benützungsdauer die Bewilligung verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Zuständige Stelle

    In Wien kann eine Grabverlängerung auch über das Service Digitales Grab (→ Friedhöfe Wien GmbH) online erledigt werden.

    Verfahrensablauf

    Wegen der bestehenden Fristen ist es anzuraten, rechtzeitig mit der zuständigen Friedhofsverwaltung Kontakt aufzunehmen.

    Eine Verlängerung der Benützungsbewilligung einer Grabstelle können Sie bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung persönlich oder schriftlich beantragen. Je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger kann der Antrag formlos oder mittels Formular bzw. teilweise auch elektronisch gestellt werden.

    Kosten

    Für den Antrag

    • Mündlich: gebührenfrei
    • Schriftlich: 14,30 Euro

    Für die Grabverlängerung

    • Erneuerungsgebühr: je nach Gemeinde unterschiedlich, ca. 72,67 Euro bis 363,36 Euro
    • Landesverwaltungsabgabe: ca. 10 Euro

    In Wien fallen in der Regel höhere Kosten an. Die Gesamtkosten können daher je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger sehr unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Zusätzliche Informationen

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    Im Normalfall wird ein Nutzungsrecht für Grabstellen je nach Art des Grabes für zehn Jahre oder ein Vielfaches davon vergeben. Die genauen Regelungen erfahren Sie von der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Üblicherweise wird einige Zeit vor Ablauf der Nutzungsdauer an der Amtstafel (Friedhof, Gemeinde) bekannt gegeben, wann das Grabnutzungsrecht endet. Die Benützungsberechtigte/der Benützungsberechtigte wird im Allgemeinen brieflich darüber verständigt. In der Verständigung finden sich auch alle notwendigen Informationen (Grabnummer etc.) zur Grabverlängerung.

    Hinweis

    In Wien erfolgt keine individuelle Verständigung durch die Friedhofsverwaltung. Die Verstorbenen- und Grabstellendaten (→ Friedhöfe Wien GmbH) sind großteils elektronisch erfasst. Sie erhalten bei einer Abfrage u.a. die Information, wann ein bestehendes Grabnutzungsrecht ausläuft. Ist das Benützungsrecht abgelaufen, werden neue Verträge abgeschlossen. Eine Grabverlängerung ist auch online über das Service Digitales Grab (→ Friedhöfe Wien GmbH) möglich.

    Voraussetzungen

    • Bereits bestehendes Nutzungsrecht eines Grabes
    • Rechtliche Befugnis, über Verlängerung/Auflösung etc. zu entscheiden (in der Regel trifft dies auf die Angehörigen zu)

    Fristen

    Meist können Sie eine gewisse Zeit vor und auch nach Ablauf der Benützungsdauer die Bewilligung verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Zuständige Stelle

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    Verfahrensablauf

    Wegen der bestehenden Fristen ist es anzuraten, rechtzeitig mit der zuständigen Friedhofsverwaltung Kontakt aufzunehmen.

    Eine Verlängerung der Benützungsbewilligung einer Grabstelle können Sie bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung persönlich oder schriftlich beantragen. Je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger kann der Antrag formlos oder mittels Formular bzw. teilweise auch elektronisch gestellt werden.

    Kosten

    Für den Antrag

    • Mündlich: gebührenfrei
    • Schriftlich: 14,30 Euro

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    • Erneuerungsgebühr: je nach Gemeinde unterschiedlich, ca. 72,67 Euro bis 363,36 Euro
    • Landesverwaltungsabgabe: ca. 10 Euro

    In Wien fallen in der Regel höhere Kosten an. Die Gesamtkosten können daher je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger sehr unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn keine Verlängerung der Benützungsbewilligung durchgeführt wird, erlischt die Bewilligung. Eine gewisse Zeit nach Ablauf der Nutzungsdauer kann die Friedhofsverwaltung das bestehende Grab auflösen und die Grabstelle neu vergeben.

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    Im Normalfall wird ein Nutzungsrecht für Grabstellen je nach Art des Grabes für zehn Jahre oder ein Vielfaches davon vergeben. Die genauen Regelungen erfahren Sie von der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Üblicherweise wird einige Zeit vor Ablauf der Nutzungsdauer an der Amtstafel (Friedhof, Gemeinde) bekannt gegeben, wann das Grabnutzungsrecht endet. Die Benützungsberechtigte/der Benützungsberechtigte wird im Allgemeinen brieflich darüber verständigt. In der Verständigung finden sich auch alle notwendigen Informationen (Grabnummer etc.) zur Grabverlängerung.

    Hinweis

    In Wien erfolgt keine individuelle Verständigung durch die Friedhofsverwaltung. Die Verstorbenen- und Grabstellendaten (→ Friedhöfe Wien GmbH) sind großteils elektronisch erfasst. Sie erhalten bei einer Abfrage u.a. die Information, wann ein bestehendes Grabnutzungsrecht ausläuft. Ist das Benützungsrecht abgelaufen, werden neue Verträge abgeschlossen. Eine Grabverlängerung ist auch online über das Service Digitales Grab (→ Friedhöfe Wien GmbH) möglich.

    Voraussetzungen

    • Bereits bestehendes Nutzungsrecht eines Grabes
    • Rechtliche Befugnis, über Verlängerung/Auflösung etc. zu entscheiden (in der Regel trifft dies auf die Angehörigen zu)

    Fristen

    Meist können Sie eine gewisse Zeit vor und auch nach Ablauf der Benützungsdauer die Bewilligung verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Zuständige Stelle

    In Wien kann eine Grabverlängerung auch über das Service Digitales Grab (→ Friedhöfe Wien GmbH) online erledigt werden.

    Verfahrensablauf

    Wegen der bestehenden Fristen ist es anzuraten, rechtzeitig mit der zuständigen Friedhofsverwaltung Kontakt aufzunehmen.

    Eine Verlängerung der Benützungsbewilligung einer Grabstelle können Sie bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung persönlich oder schriftlich beantragen. Je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger kann der Antrag formlos oder mittels Formular bzw. teilweise auch elektronisch gestellt werden.

    Kosten

    Für den Antrag

    • Mündlich: gebührenfrei
    • Schriftlich: 14,30 Euro

    Für die Grabverlängerung

    • Erneuerungsgebühr: je nach Gemeinde unterschiedlich, ca. 72,67 Euro bis 363,36 Euro
    • Landesverwaltungsabgabe: ca. 10 Euro

    In Wien fallen in der Regel höhere Kosten an. Die Gesamtkosten können daher je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger sehr unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn keine Verlängerung der Benützungsbewilligung durchgeführt wird, erlischt die Bewilligung. Eine gewisse Zeit nach Ablauf der Nutzungsdauer kann die Friedhofsverwaltung das bestehende Grab auflösen und die Grabstelle neu vergeben.

    Zum Formular

    Grabverlängerung

    Letzte Aktualisierung: 20. Jänner 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Grabverlängerung

    Allgemeine Informationen

    Im Normalfall wird ein Nutzungsrecht für Grabstellen je nach Art des Grabes für zehn Jahre oder ein Vielfaches davon vergeben. Die genauen Regelungen erfahren Sie von der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Üblicherweise wird einige Zeit vor Ablauf der Nutzungsdauer an der Amtstafel (Friedhof, Gemeinde) bekannt gegeben, wann das Grabnutzungsrecht endet. Die Benützungsberechtigte/der Benützungsberechtigte wird im Allgemeinen brieflich darüber verständigt. In der Verständigung finden sich auch alle notwendigen Informationen (Grabnummer etc.) zur Grabverlängerung.

    Hinweis

    In Wien erfolgt keine individuelle Verständigung durch die Friedhofsverwaltung. Die Verstorbenen- und Grabstellendaten (→ Friedhöfe Wien GmbH) sind großteils elektronisch erfasst. Sie erhalten bei einer Abfrage u.a. die Information, wann ein bestehendes Grabnutzungsrecht ausläuft. Ist das Benützungsrecht abgelaufen, werden neue Verträge abgeschlossen. Eine Grabverlängerung ist auch online über das Service Digitales Grab (→ Friedhöfe Wien GmbH) möglich.

    Voraussetzungen

    • Bereits bestehendes Nutzungsrecht eines Grabes
    • Rechtliche Befugnis, über Verlängerung/Auflösung etc. zu entscheiden (in der Regel trifft dies auf die Angehörigen zu)

    Fristen

    Meist können Sie eine gewisse Zeit vor und auch nach Ablauf der Benützungsdauer die Bewilligung verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Zuständige Stelle

    In Wien kann eine Grabverlängerung auch über das Service Digitales Grab (→ Friedhöfe Wien GmbH) online erledigt werden.

    Verfahrensablauf

    Wegen der bestehenden Fristen ist es anzuraten, rechtzeitig mit der zuständigen Friedhofsverwaltung Kontakt aufzunehmen.

    Eine Verlängerung der Benützungsbewilligung einer Grabstelle können Sie bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung persönlich oder schriftlich beantragen. Je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger kann der Antrag formlos oder mittels Formular bzw. teilweise auch elektronisch gestellt werden.

    Kosten

    Für den Antrag

    • Mündlich: gebührenfrei
    • Schriftlich: 14,30 Euro

    Für die Grabverlängerung

    • Erneuerungsgebühr: je nach Gemeinde unterschiedlich, ca. 72,67 Euro bis 363,36 Euro
    • Landesverwaltungsabgabe: ca. 10 Euro

    In Wien fallen in der Regel höhere Kosten an. Die Gesamtkosten können daher je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger sehr unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn keine Verlängerung der Benützungsbewilligung durchgeführt wird, erlischt die Bewilligung. Eine gewisse Zeit nach Ablauf der Nutzungsdauer kann die Friedhofsverwaltung das bestehende Grab auflösen und die Grabstelle neu vergeben.

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    Allgemeine Informationen

    Im Normalfall wird ein Nutzungsrecht für Grabstellen je nach Art des Grabes für zehn Jahre oder ein Vielfaches davon vergeben. Die genauen Regelungen erfahren Sie von der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Üblicherweise wird einige Zeit vor Ablauf der Nutzungsdauer an der Amtstafel (Friedhof, Gemeinde) bekannt gegeben, wann das Grabnutzungsrecht endet. Die Benützungsberechtigte/der Benützungsberechtigte wird im Allgemeinen brieflich darüber verständigt. In der Verständigung finden sich auch alle notwendigen Informationen (Grabnummer etc.) zur Grabverlängerung.

    Hinweis

    In Wien erfolgt keine individuelle Verständigung durch die Friedhofsverwaltung. Die Verstorbenen- und Grabstellendaten (→ Friedhöfe Wien GmbH) sind großteils elektronisch erfasst. Sie erhalten bei einer Abfrage u.a. die Information, wann ein bestehendes Grabnutzungsrecht ausläuft. Ist das Benützungsrecht abgelaufen, werden neue Verträge abgeschlossen. Eine Grabverlängerung ist auch online über das Service Digitales Grab (→ Friedhöfe Wien GmbH) möglich.

    Voraussetzungen

    • Bereits bestehendes Nutzungsrecht eines Grabes
    • Rechtliche Befugnis, über Verlängerung/Auflösung etc. zu entscheiden (in der Regel trifft dies auf die Angehörigen zu)

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    Meist können Sie eine gewisse Zeit vor und auch nach Ablauf der Benützungsdauer die Bewilligung verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

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    Für den Antrag

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    • Schriftlich: 14,30 Euro

    Für die Grabverlängerung

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    Üblicherweise wird einige Zeit vor Ablauf der Nutzungsdauer an der Amtstafel (Friedhof, Gemeinde) bekannt gegeben, wann das Grabnutzungsrecht endet. Die Benützungsberechtigte/der Benützungsberechtigte wird im Allgemeinen brieflich darüber verständigt. In der Verständigung finden sich auch alle notwendigen Informationen (Grabnummer etc.) zur Grabverlängerung.

    Hinweis

    In Wien erfolgt keine individuelle Verständigung durch die Friedhofsverwaltung. Die Verstorbenen- und Grabstellendaten (→ Friedhöfe Wien GmbH) sind großteils elektronisch erfasst. Sie erhalten bei einer Abfrage u.a. die Information, wann ein bestehendes Grabnutzungsrecht ausläuft. Ist das Benützungsrecht abgelaufen, werden neue Verträge abgeschlossen. Eine Grabverlängerung ist auch online über das Service Digitales Grab (→ Friedhöfe Wien GmbH) möglich.

    Voraussetzungen

    • Bereits bestehendes Nutzungsrecht eines Grabes
    • Rechtliche Befugnis, über Verlängerung/Auflösung etc. zu entscheiden (in der Regel trifft dies auf die Angehörigen zu)

    Fristen

    Meist können Sie eine gewisse Zeit vor und auch nach Ablauf der Benützungsdauer die Bewilligung verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

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    Eine Verlängerung der Benützungsbewilligung einer Grabstelle können Sie bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung persönlich oder schriftlich beantragen. Je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger kann der Antrag formlos oder mittels Formular bzw. teilweise auch elektronisch gestellt werden.

    Kosten

    Für den Antrag

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    • Schriftlich: 14,30 Euro

    Für die Grabverlängerung

    • Erneuerungsgebühr: je nach Gemeinde unterschiedlich, ca. 72,67 Euro bis 363,36 Euro
    • Landesverwaltungsabgabe: ca. 10 Euro

    In Wien fallen in der Regel höhere Kosten an. Die Gesamtkosten können daher je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger sehr unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn keine Verlängerung der Benützungsbewilligung durchgeführt wird, erlischt die Bewilligung. Eine gewisse Zeit nach Ablauf der Nutzungsdauer kann die Friedhofsverwaltung das bestehende Grab auflösen und die Grabstelle neu vergeben.

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    Im Normalfall wird ein Nutzungsrecht für Grabstellen je nach Art des Grabes für zehn Jahre oder ein Vielfaches davon vergeben. Die genauen Regelungen erfahren Sie von der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Üblicherweise wird einige Zeit vor Ablauf der Nutzungsdauer an der Amtstafel (Friedhof, Gemeinde) bekannt gegeben, wann das Grabnutzungsrecht endet. Die Benützungsberechtigte/der Benützungsberechtigte wird im Allgemeinen brieflich darüber verständigt. In der Verständigung finden sich auch alle notwendigen Informationen (Grabnummer etc.) zur Grabverlängerung.

    Hinweis

    In Wien erfolgt keine individuelle Verständigung durch die Friedhofsverwaltung. Die Verstorbenen- und Grabstellendaten (→ Friedhöfe Wien GmbH) sind großteils elektronisch erfasst. Sie erhalten bei einer Abfrage u.a. die Information, wann ein bestehendes Grabnutzungsrecht ausläuft. Ist das Benützungsrecht abgelaufen, werden neue Verträge abgeschlossen. Eine Grabverlängerung ist auch online über das Service Digitales Grab (→ Friedhöfe Wien GmbH) möglich.

    Voraussetzungen

    • Bereits bestehendes Nutzungsrecht eines Grabes
    • Rechtliche Befugnis, über Verlängerung/Auflösung etc. zu entscheiden (in der Regel trifft dies auf die Angehörigen zu)

    Fristen

    Meist können Sie eine gewisse Zeit vor und auch nach Ablauf der Benützungsdauer die Bewilligung verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

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    Verfahrensablauf

    Wegen der bestehenden Fristen ist es anzuraten, rechtzeitig mit der zuständigen Friedhofsverwaltung Kontakt aufzunehmen.

    Eine Verlängerung der Benützungsbewilligung einer Grabstelle können Sie bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung persönlich oder schriftlich beantragen. Je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger kann der Antrag formlos oder mittels Formular bzw. teilweise auch elektronisch gestellt werden.

    Kosten

    Für den Antrag

    • Mündlich: gebührenfrei
    • Schriftlich: 14,30 Euro

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    • Erneuerungsgebühr: je nach Gemeinde unterschiedlich, ca. 72,67 Euro bis 363,36 Euro
    • Landesverwaltungsabgabe: ca. 10 Euro

    In Wien fallen in der Regel höhere Kosten an. Die Gesamtkosten können daher je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger sehr unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn keine Verlängerung der Benützungsbewilligung durchgeführt wird, erlischt die Bewilligung. Eine gewisse Zeit nach Ablauf der Nutzungsdauer kann die Friedhofsverwaltung das bestehende Grab auflösen und die Grabstelle neu vergeben.

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    Im Normalfall wird ein Nutzungsrecht für Grabstellen je nach Art des Grabes für zehn Jahre oder ein Vielfaches davon vergeben. Die genauen Regelungen erfahren Sie von der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Üblicherweise wird einige Zeit vor Ablauf der Nutzungsdauer an der Amtstafel (Friedhof, Gemeinde) bekannt gegeben, wann das Grabnutzungsrecht endet. Die Benützungsberechtigte/der Benützungsberechtigte wird im Allgemeinen brieflich darüber verständigt. In der Verständigung finden sich auch alle notwendigen Informationen (Grabnummer etc.) zur Grabverlängerung.

    Hinweis

    In Wien erfolgt keine individuelle Verständigung durch die Friedhofsverwaltung. Die Verstorbenen- und Grabstellendaten (→ Friedhöfe Wien GmbH) sind großteils elektronisch erfasst. Sie erhalten bei einer Abfrage u.a. die Information, wann ein bestehendes Grabnutzungsrecht ausläuft. Ist das Benützungsrecht abgelaufen, werden neue Verträge abgeschlossen. Eine Grabverlängerung ist auch online über das Service Digitales Grab (→ Friedhöfe Wien GmbH) möglich.

    Voraussetzungen

    • Bereits bestehendes Nutzungsrecht eines Grabes
    • Rechtliche Befugnis, über Verlängerung/Auflösung etc. zu entscheiden (in der Regel trifft dies auf die Angehörigen zu)

    Fristen

    Meist können Sie eine gewisse Zeit vor und auch nach Ablauf der Benützungsdauer die Bewilligung verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Zuständige Stelle

    In Wien kann eine Grabverlängerung auch über das Service Digitales Grab (→ Friedhöfe Wien GmbH) online erledigt werden.

    Verfahrensablauf

    Wegen der bestehenden Fristen ist es anzuraten, rechtzeitig mit der zuständigen Friedhofsverwaltung Kontakt aufzunehmen.

    Eine Verlängerung der Benützungsbewilligung einer Grabstelle können Sie bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung persönlich oder schriftlich beantragen. Je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger kann der Antrag formlos oder mittels Formular bzw. teilweise auch elektronisch gestellt werden.

    Kosten

    Für den Antrag

    • Mündlich: gebührenfrei
    • Schriftlich: 14,30 Euro

    Für die Grabverlängerung

    • Erneuerungsgebühr: je nach Gemeinde unterschiedlich, ca. 72,67 Euro bis 363,36 Euro
    • Landesverwaltungsabgabe: ca. 10 Euro

    In Wien fallen in der Regel höhere Kosten an. Die Gesamtkosten können daher je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger sehr unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn keine Verlängerung der Benützungsbewilligung durchgeführt wird, erlischt die Bewilligung. Eine gewisse Zeit nach Ablauf der Nutzungsdauer kann die Friedhofsverwaltung das bestehende Grab auflösen und die Grabstelle neu vergeben.

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    Im Normalfall wird ein Nutzungsrecht für Grabstellen je nach Art des Grabes für zehn Jahre oder ein Vielfaches davon vergeben. Die genauen Regelungen erfahren Sie von der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Üblicherweise wird einige Zeit vor Ablauf der Nutzungsdauer an der Amtstafel (Friedhof, Gemeinde) bekannt gegeben, wann das Grabnutzungsrecht endet. Die Benützungsberechtigte/der Benützungsberechtigte wird im Allgemeinen brieflich darüber verständigt. In der Verständigung finden sich auch alle notwendigen Informationen (Grabnummer etc.) zur Grabverlängerung.

    Hinweis

    In Wien erfolgt keine individuelle Verständigung durch die Friedhofsverwaltung. Die Verstorbenen- und Grabstellendaten (→ Friedhöfe Wien GmbH) sind großteils elektronisch erfasst. Sie erhalten bei einer Abfrage u.a. die Information, wann ein bestehendes Grabnutzungsrecht ausläuft. Ist das Benützungsrecht abgelaufen, werden neue Verträge abgeschlossen. Eine Grabverlängerung ist auch online über das Service Digitales Grab (→ Friedhöfe Wien GmbH) möglich.

    Voraussetzungen

    • Bereits bestehendes Nutzungsrecht eines Grabes
    • Rechtliche Befugnis, über Verlängerung/Auflösung etc. zu entscheiden (in der Regel trifft dies auf die Angehörigen zu)

    Fristen

    Meist können Sie eine gewisse Zeit vor und auch nach Ablauf der Benützungsdauer die Bewilligung verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Zuständige Stelle

    In Wien kann eine Grabverlängerung auch über das Service Digitales Grab (→ Friedhöfe Wien GmbH) online erledigt werden.

    Verfahrensablauf

    Wegen der bestehenden Fristen ist es anzuraten, rechtzeitig mit der zuständigen Friedhofsverwaltung Kontakt aufzunehmen.

    Eine Verlängerung der Benützungsbewilligung einer Grabstelle können Sie bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung persönlich oder schriftlich beantragen. Je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger kann der Antrag formlos oder mittels Formular bzw. teilweise auch elektronisch gestellt werden.

    Kosten

    Für den Antrag

    • Mündlich: gebührenfrei
    • Schriftlich: 14,30 Euro

    Für die Grabverlängerung

    • Erneuerungsgebühr: je nach Gemeinde unterschiedlich, ca. 72,67 Euro bis 363,36 Euro
    • Landesverwaltungsabgabe: ca. 10 Euro

    In Wien fallen in der Regel höhere Kosten an. Die Gesamtkosten können daher je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger sehr unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn keine Verlängerung der Benützungsbewilligung durchgeführt wird, erlischt die Bewilligung. Eine gewisse Zeit nach Ablauf der Nutzungsdauer kann die Friedhofsverwaltung das bestehende Grab auflösen und die Grabstelle neu vergeben.

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    Im Normalfall wird ein Nutzungsrecht für Grabstellen je nach Art des Grabes für zehn Jahre oder ein Vielfaches davon vergeben. Die genauen Regelungen erfahren Sie von der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Üblicherweise wird einige Zeit vor Ablauf der Nutzungsdauer an der Amtstafel (Friedhof, Gemeinde) bekannt gegeben, wann das Grabnutzungsrecht endet. Die Benützungsberechtigte/der Benützungsberechtigte wird im Allgemeinen brieflich darüber verständigt. In der Verständigung finden sich auch alle notwendigen Informationen (Grabnummer etc.) zur Grabverlängerung.

    Hinweis

    In Wien erfolgt keine individuelle Verständigung durch die Friedhofsverwaltung. Die Verstorbenen- und Grabstellendaten (→ Friedhöfe Wien GmbH) sind großteils elektronisch erfasst. Sie erhalten bei einer Abfrage u.a. die Information, wann ein bestehendes Grabnutzungsrecht ausläuft. Ist das Benützungsrecht abgelaufen, werden neue Verträge abgeschlossen. Eine Grabverlängerung ist auch online über das Service Digitales Grab (→ Friedhöfe Wien GmbH) möglich.

    Voraussetzungen

    • Bereits bestehendes Nutzungsrecht eines Grabes
    • Rechtliche Befugnis, über Verlängerung/Auflösung etc. zu entscheiden (in der Regel trifft dies auf die Angehörigen zu)

    Fristen

    Meist können Sie eine gewisse Zeit vor und auch nach Ablauf der Benützungsdauer die Bewilligung verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Zuständige Stelle

    In Wien kann eine Grabverlängerung auch über das Service Digitales Grab (→ Friedhöfe Wien GmbH) online erledigt werden.

    Verfahrensablauf

    Wegen der bestehenden Fristen ist es anzuraten, rechtzeitig mit der zuständigen Friedhofsverwaltung Kontakt aufzunehmen.

    Eine Verlängerung der Benützungsbewilligung einer Grabstelle können Sie bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung persönlich oder schriftlich beantragen. Je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger kann der Antrag formlos oder mittels Formular bzw. teilweise auch elektronisch gestellt werden.

    Kosten

    Für den Antrag

    • Mündlich: gebührenfrei
    • Schriftlich: 14,30 Euro

    Für die Grabverlängerung

    • Erneuerungsgebühr: je nach Gemeinde unterschiedlich, ca. 72,67 Euro bis 363,36 Euro
    • Landesverwaltungsabgabe: ca. 10 Euro

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    Wenn keine Verlängerung der Benützungsbewilligung durchgeführt wird, erlischt die Bewilligung. Eine gewisse Zeit nach Ablauf der Nutzungsdauer kann die Friedhofsverwaltung das bestehende Grab auflösen und die Grabstelle neu vergeben.

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    Im Normalfall wird ein Nutzungsrecht für Grabstellen je nach Art des Grabes für zehn Jahre oder ein Vielfaches davon vergeben. Die genauen Regelungen erfahren Sie von der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Üblicherweise wird einige Zeit vor Ablauf der Nutzungsdauer an der Amtstafel (Friedhof, Gemeinde) bekannt gegeben, wann das Grabnutzungsrecht endet. Die Benützungsberechtigte/der Benützungsberechtigte wird im Allgemeinen brieflich darüber verständigt. In der Verständigung finden sich auch alle notwendigen Informationen (Grabnummer etc.) zur Grabverlängerung.

    Hinweis

    In Wien erfolgt keine individuelle Verständigung durch die Friedhofsverwaltung. Die Verstorbenen- und Grabstellendaten (→ Friedhöfe Wien GmbH) sind großteils elektronisch erfasst. Sie erhalten bei einer Abfrage u.a. die Information, wann ein bestehendes Grabnutzungsrecht ausläuft. Ist das Benützungsrecht abgelaufen, werden neue Verträge abgeschlossen. Eine Grabverlängerung ist auch online über das Service Digitales Grab (→ Friedhöfe Wien GmbH) möglich.

    Voraussetzungen

    • Bereits bestehendes Nutzungsrecht eines Grabes
    • Rechtliche Befugnis, über Verlängerung/Auflösung etc. zu entscheiden (in der Regel trifft dies auf die Angehörigen zu)

    Fristen

    Meist können Sie eine gewisse Zeit vor und auch nach Ablauf der Benützungsdauer die Bewilligung verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

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    Verfahrensablauf

    Wegen der bestehenden Fristen ist es anzuraten, rechtzeitig mit der zuständigen Friedhofsverwaltung Kontakt aufzunehmen.

    Eine Verlängerung der Benützungsbewilligung einer Grabstelle können Sie bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung persönlich oder schriftlich beantragen. Je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger kann der Antrag formlos oder mittels Formular bzw. teilweise auch elektronisch gestellt werden.

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    • Erneuerungsgebühr: je nach Gemeinde unterschiedlich, ca. 72,67 Euro bis 363,36 Euro
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    Im Normalfall wird ein Nutzungsrecht für Grabstellen je nach Art des Grabes für zehn Jahre oder ein Vielfaches davon vergeben. Die genauen Regelungen erfahren Sie von der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Üblicherweise wird einige Zeit vor Ablauf der Nutzungsdauer an der Amtstafel (Friedhof, Gemeinde) bekannt gegeben, wann das Grabnutzungsrecht endet. Die Benützungsberechtigte/der Benützungsberechtigte wird im Allgemeinen brieflich darüber verständigt. In der Verständigung finden sich auch alle notwendigen Informationen (Grabnummer etc.) zur Grabverlängerung.

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    In Wien erfolgt keine individuelle Verständigung durch die Friedhofsverwaltung. Die Verstorbenen- und Grabstellendaten (→ Friedhöfe Wien GmbH) sind großteils elektronisch erfasst. Sie erhalten bei einer Abfrage u.a. die Information, wann ein bestehendes Grabnutzungsrecht ausläuft. Ist das Benützungsrecht abgelaufen, werden neue Verträge abgeschlossen. Eine Grabverlängerung ist auch online über das Service Digitales Grab (→ Friedhöfe Wien GmbH) möglich.

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    • Bereits bestehendes Nutzungsrecht eines Grabes
    • Rechtliche Befugnis, über Verlängerung/Auflösung etc. zu entscheiden (in der Regel trifft dies auf die Angehörigen zu)

    Fristen

    Meist können Sie eine gewisse Zeit vor und auch nach Ablauf der Benützungsdauer die Bewilligung verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

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    Verfahrensablauf

    Wegen der bestehenden Fristen ist es anzuraten, rechtzeitig mit der zuständigen Friedhofsverwaltung Kontakt aufzunehmen.

    Eine Verlängerung der Benützungsbewilligung einer Grabstelle können Sie bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung persönlich oder schriftlich beantragen. Je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger kann der Antrag formlos oder mittels Formular bzw. teilweise auch elektronisch gestellt werden.

    Kosten

    Für den Antrag

    • Mündlich: gebührenfrei
    • Schriftlich: 14,30 Euro

    Für die Grabverlängerung

    • Erneuerungsgebühr: je nach Gemeinde unterschiedlich, ca. 72,67 Euro bis 363,36 Euro
    • Landesverwaltungsabgabe: ca. 10 Euro

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    Im Normalfall wird ein Nutzungsrecht für Grabstellen je nach Art des Grabes für zehn Jahre oder ein Vielfaches davon vergeben. Die genauen Regelungen erfahren Sie von der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Üblicherweise wird einige Zeit vor Ablauf der Nutzungsdauer an der Amtstafel (Friedhof, Gemeinde) bekannt gegeben, wann das Grabnutzungsrecht endet. Die Benützungsberechtigte/der Benützungsberechtigte wird im Allgemeinen brieflich darüber verständigt. In der Verständigung finden sich auch alle notwendigen Informationen (Grabnummer etc.) zur Grabverlängerung.

    Hinweis

    In Wien erfolgt keine individuelle Verständigung durch die Friedhofsverwaltung. Die Verstorbenen- und Grabstellendaten (→ Friedhöfe Wien GmbH) sind großteils elektronisch erfasst. Sie erhalten bei einer Abfrage u.a. die Information, wann ein bestehendes Grabnutzungsrecht ausläuft. Ist das Benützungsrecht abgelaufen, werden neue Verträge abgeschlossen. Eine Grabverlängerung ist auch online über das Service Digitales Grab (→ Friedhöfe Wien GmbH) möglich.

    Voraussetzungen

    • Bereits bestehendes Nutzungsrecht eines Grabes
    • Rechtliche Befugnis, über Verlängerung/Auflösung etc. zu entscheiden (in der Regel trifft dies auf die Angehörigen zu)

    Fristen

    Meist können Sie eine gewisse Zeit vor und auch nach Ablauf der Benützungsdauer die Bewilligung verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Zuständige Stelle

    In Wien kann eine Grabverlängerung auch über das Service Digitales Grab (→ Friedhöfe Wien GmbH) online erledigt werden.

    Verfahrensablauf

    Wegen der bestehenden Fristen ist es anzuraten, rechtzeitig mit der zuständigen Friedhofsverwaltung Kontakt aufzunehmen.

    Eine Verlängerung der Benützungsbewilligung einer Grabstelle können Sie bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung persönlich oder schriftlich beantragen. Je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger kann der Antrag formlos oder mittels Formular bzw. teilweise auch elektronisch gestellt werden.

    Kosten

    Für den Antrag

    • Mündlich: gebührenfrei
    • Schriftlich: 14,30 Euro

    Für die Grabverlängerung

    • Erneuerungsgebühr: je nach Gemeinde unterschiedlich, ca. 72,67 Euro bis 363,36 Euro
    • Landesverwaltungsabgabe: ca. 10 Euro

    In Wien fallen in der Regel höhere Kosten an. Die Gesamtkosten können daher je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger sehr unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn keine Verlängerung der Benützungsbewilligung durchgeführt wird, erlischt die Bewilligung. Eine gewisse Zeit nach Ablauf der Nutzungsdauer kann die Friedhofsverwaltung das bestehende Grab auflösen und die Grabstelle neu vergeben.

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    Grabverlängerung

    Letzte Aktualisierung: 20. Jänner 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Grabverlängerung

    Allgemeine Informationen

    Im Normalfall wird ein Nutzungsrecht für Grabstellen je nach Art des Grabes für zehn Jahre oder ein Vielfaches davon vergeben. Die genauen Regelungen erfahren Sie von der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Üblicherweise wird einige Zeit vor Ablauf der Nutzungsdauer an der Amtstafel (Friedhof, Gemeinde) bekannt gegeben, wann das Grabnutzungsrecht endet. Die Benützungsberechtigte/der Benützungsberechtigte wird im Allgemeinen brieflich darüber verständigt. In der Verständigung finden sich auch alle notwendigen Informationen (Grabnummer etc.) zur Grabverlängerung.

    Hinweis

    In Wien erfolgt keine individuelle Verständigung durch die Friedhofsverwaltung. Die Verstorbenen- und Grabstellendaten (→ Friedhöfe Wien GmbH) sind großteils elektronisch erfasst. Sie erhalten bei einer Abfrage u.a. die Information, wann ein bestehendes Grabnutzungsrecht ausläuft. Ist das Benützungsrecht abgelaufen, werden neue Verträge abgeschlossen. Eine Grabverlängerung ist auch online über das Service Digitales Grab (→ Friedhöfe Wien GmbH) möglich.

    Voraussetzungen

    • Bereits bestehendes Nutzungsrecht eines Grabes
    • Rechtliche Befugnis, über Verlängerung/Auflösung etc. zu entscheiden (in der Regel trifft dies auf die Angehörigen zu)

    Fristen

    Meist können Sie eine gewisse Zeit vor und auch nach Ablauf der Benützungsdauer die Bewilligung verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Zuständige Stelle

    In Wien kann eine Grabverlängerung auch über das Service Digitales Grab (→ Friedhöfe Wien GmbH) online erledigt werden.

    Verfahrensablauf

    Wegen der bestehenden Fristen ist es anzuraten, rechtzeitig mit der zuständigen Friedhofsverwaltung Kontakt aufzunehmen.

    Eine Verlängerung der Benützungsbewilligung einer Grabstelle können Sie bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung persönlich oder schriftlich beantragen. Je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger kann der Antrag formlos oder mittels Formular bzw. teilweise auch elektronisch gestellt werden.

    Kosten

    Für den Antrag

    • Mündlich: gebührenfrei
    • Schriftlich: 14,30 Euro

    Für die Grabverlängerung

    • Erneuerungsgebühr: je nach Gemeinde unterschiedlich, ca. 72,67 Euro bis 363,36 Euro
    • Landesverwaltungsabgabe: ca. 10 Euro

    In Wien fallen in der Regel höhere Kosten an. Die Gesamtkosten können daher je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger sehr unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn keine Verlängerung der Benützungsbewilligung durchgeführt wird, erlischt die Bewilligung. Eine gewisse Zeit nach Ablauf der Nutzungsdauer kann die Friedhofsverwaltung das bestehende Grab auflösen und die Grabstelle neu vergeben.

    Zum Formular

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    Im Normalfall wird ein Nutzungsrecht für Grabstellen je nach Art des Grabes für zehn Jahre oder ein Vielfaches davon vergeben. Die genauen Regelungen erfahren Sie von der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Üblicherweise wird einige Zeit vor Ablauf der Nutzungsdauer an der Amtstafel (Friedhof, Gemeinde) bekannt gegeben, wann das Grabnutzungsrecht endet. Die Benützungsberechtigte/der Benützungsberechtigte wird im Allgemeinen brieflich darüber verständigt. In der Verständigung finden sich auch alle notwendigen Informationen (Grabnummer etc.) zur Grabverlängerung.

    Hinweis

    In Wien erfolgt keine individuelle Verständigung durch die Friedhofsverwaltung. Die Verstorbenen- und Grabstellendaten (→ Friedhöfe Wien GmbH) sind großteils elektronisch erfasst. Sie erhalten bei einer Abfrage u.a. die Information, wann ein bestehendes Grabnutzungsrecht ausläuft. Ist das Benützungsrecht abgelaufen, werden neue Verträge abgeschlossen. Eine Grabverlängerung ist auch online über das Service Digitales Grab (→ Friedhöfe Wien GmbH) möglich.

    Voraussetzungen

    • Bereits bestehendes Nutzungsrecht eines Grabes
    • Rechtliche Befugnis, über Verlängerung/Auflösung etc. zu entscheiden (in der Regel trifft dies auf die Angehörigen zu)

    Fristen

    Meist können Sie eine gewisse Zeit vor und auch nach Ablauf der Benützungsdauer die Bewilligung verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Zuständige Stelle

    In Wien kann eine Grabverlängerung auch über das Service Digitales Grab (→ Friedhöfe Wien GmbH) online erledigt werden.

    Verfahrensablauf

    Wegen der bestehenden Fristen ist es anzuraten, rechtzeitig mit der zuständigen Friedhofsverwaltung Kontakt aufzunehmen.

    Eine Verlängerung der Benützungsbewilligung einer Grabstelle können Sie bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung persönlich oder schriftlich beantragen. Je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger kann der Antrag formlos oder mittels Formular bzw. teilweise auch elektronisch gestellt werden.

    Kosten

    Für den Antrag

    • Mündlich: gebührenfrei
    • Schriftlich: 14,30 Euro

    Für die Grabverlängerung

    • Erneuerungsgebühr: je nach Gemeinde unterschiedlich, ca. 72,67 Euro bis 363,36 Euro
    • Landesverwaltungsabgabe: ca. 10 Euro

    In Wien fallen in der Regel höhere Kosten an. Die Gesamtkosten können daher je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger sehr unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn keine Verlängerung der Benützungsbewilligung durchgeführt wird, erlischt die Bewilligung. Eine gewisse Zeit nach Ablauf der Nutzungsdauer kann die Friedhofsverwaltung das bestehende Grab auflösen und die Grabstelle neu vergeben.

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    Im Normalfall wird ein Nutzungsrecht für Grabstellen je nach Art des Grabes für zehn Jahre oder ein Vielfaches davon vergeben. Die genauen Regelungen erfahren Sie von der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Üblicherweise wird einige Zeit vor Ablauf der Nutzungsdauer an der Amtstafel (Friedhof, Gemeinde) bekannt gegeben, wann das Grabnutzungsrecht endet. Die Benützungsberechtigte/der Benützungsberechtigte wird im Allgemeinen brieflich darüber verständigt. In der Verständigung finden sich auch alle notwendigen Informationen (Grabnummer etc.) zur Grabverlängerung.

    Hinweis

    In Wien erfolgt keine individuelle Verständigung durch die Friedhofsverwaltung. Die Verstorbenen- und Grabstellendaten (→ Friedhöfe Wien GmbH) sind großteils elektronisch erfasst. Sie erhalten bei einer Abfrage u.a. die Information, wann ein bestehendes Grabnutzungsrecht ausläuft. Ist das Benützungsrecht abgelaufen, werden neue Verträge abgeschlossen. Eine Grabverlängerung ist auch online über das Service Digitales Grab (→ Friedhöfe Wien GmbH) möglich.

    Voraussetzungen

    • Bereits bestehendes Nutzungsrecht eines Grabes
    • Rechtliche Befugnis, über Verlängerung/Auflösung etc. zu entscheiden (in der Regel trifft dies auf die Angehörigen zu)

    Fristen

    Meist können Sie eine gewisse Zeit vor und auch nach Ablauf der Benützungsdauer die Bewilligung verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Zuständige Stelle

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    Verfahrensablauf

    Wegen der bestehenden Fristen ist es anzuraten, rechtzeitig mit der zuständigen Friedhofsverwaltung Kontakt aufzunehmen.

    Eine Verlängerung der Benützungsbewilligung einer Grabstelle können Sie bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung persönlich oder schriftlich beantragen. Je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger kann der Antrag formlos oder mittels Formular bzw. teilweise auch elektronisch gestellt werden.

    Kosten

    Für den Antrag

    • Mündlich: gebührenfrei
    • Schriftlich: 14,30 Euro

    Für die Grabverlängerung

    • Erneuerungsgebühr: je nach Gemeinde unterschiedlich, ca. 72,67 Euro bis 363,36 Euro
    • Landesverwaltungsabgabe: ca. 10 Euro

    In Wien fallen in der Regel höhere Kosten an. Die Gesamtkosten können daher je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger sehr unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

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    Wenn keine Verlängerung der Benützungsbewilligung durchgeführt wird, erlischt die Bewilligung. Eine gewisse Zeit nach Ablauf der Nutzungsdauer kann die Friedhofsverwaltung das bestehende Grab auflösen und die Grabstelle neu vergeben.

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    Im Normalfall wird ein Nutzungsrecht für Grabstellen je nach Art des Grabes für zehn Jahre oder ein Vielfaches davon vergeben. Die genauen Regelungen erfahren Sie von der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Üblicherweise wird einige Zeit vor Ablauf der Nutzungsdauer an der Amtstafel (Friedhof, Gemeinde) bekannt gegeben, wann das Grabnutzungsrecht endet. Die Benützungsberechtigte/der Benützungsberechtigte wird im Allgemeinen brieflich darüber verständigt. In der Verständigung finden sich auch alle notwendigen Informationen (Grabnummer etc.) zur Grabverlängerung.

    Hinweis

    In Wien erfolgt keine individuelle Verständigung durch die Friedhofsverwaltung. Die Verstorbenen- und Grabstellendaten (→ Friedhöfe Wien GmbH) sind großteils elektronisch erfasst. Sie erhalten bei einer Abfrage u.a. die Information, wann ein bestehendes Grabnutzungsrecht ausläuft. Ist das Benützungsrecht abgelaufen, werden neue Verträge abgeschlossen. Eine Grabverlängerung ist auch online über das Service Digitales Grab (→ Friedhöfe Wien GmbH) möglich.

    Voraussetzungen

    • Bereits bestehendes Nutzungsrecht eines Grabes
    • Rechtliche Befugnis, über Verlängerung/Auflösung etc. zu entscheiden (in der Regel trifft dies auf die Angehörigen zu)

    Fristen

    Meist können Sie eine gewisse Zeit vor und auch nach Ablauf der Benützungsdauer die Bewilligung verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

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    Verfahrensablauf

    Wegen der bestehenden Fristen ist es anzuraten, rechtzeitig mit der zuständigen Friedhofsverwaltung Kontakt aufzunehmen.

    Eine Verlängerung der Benützungsbewilligung einer Grabstelle können Sie bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung persönlich oder schriftlich beantragen. Je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger kann der Antrag formlos oder mittels Formular bzw. teilweise auch elektronisch gestellt werden.

    Kosten

    Für den Antrag

    • Mündlich: gebührenfrei
    • Schriftlich: 14,30 Euro

    Für die Grabverlängerung

    • Erneuerungsgebühr: je nach Gemeinde unterschiedlich, ca. 72,67 Euro bis 363,36 Euro
    • Landesverwaltungsabgabe: ca. 10 Euro

    In Wien fallen in der Regel höhere Kosten an. Die Gesamtkosten können daher je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger sehr unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

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    Wenn keine Verlängerung der Benützungsbewilligung durchgeführt wird, erlischt die Bewilligung. Eine gewisse Zeit nach Ablauf der Nutzungsdauer kann die Friedhofsverwaltung das bestehende Grab auflösen und die Grabstelle neu vergeben.

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    Im Normalfall wird ein Nutzungsrecht für Grabstellen je nach Art des Grabes für zehn Jahre oder ein Vielfaches davon vergeben. Die genauen Regelungen erfahren Sie von der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Üblicherweise wird einige Zeit vor Ablauf der Nutzungsdauer an der Amtstafel (Friedhof, Gemeinde) bekannt gegeben, wann das Grabnutzungsrecht endet. Die Benützungsberechtigte/der Benützungsberechtigte wird im Allgemeinen brieflich darüber verständigt. In der Verständigung finden sich auch alle notwendigen Informationen (Grabnummer etc.) zur Grabverlängerung.

    Hinweis

    In Wien erfolgt keine individuelle Verständigung durch die Friedhofsverwaltung. Die Verstorbenen- und Grabstellendaten (→ Friedhöfe Wien GmbH) sind großteils elektronisch erfasst. Sie erhalten bei einer Abfrage u.a. die Information, wann ein bestehendes Grabnutzungsrecht ausläuft. Ist das Benützungsrecht abgelaufen, werden neue Verträge abgeschlossen. Eine Grabverlängerung ist auch online über das Service Digitales Grab (→ Friedhöfe Wien GmbH) möglich.

    Voraussetzungen

    • Bereits bestehendes Nutzungsrecht eines Grabes
    • Rechtliche Befugnis, über Verlängerung/Auflösung etc. zu entscheiden (in der Regel trifft dies auf die Angehörigen zu)

    Fristen

    Meist können Sie eine gewisse Zeit vor und auch nach Ablauf der Benützungsdauer die Bewilligung verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Zuständige Stelle

    In Wien kann eine Grabverlängerung auch über das Service Digitales Grab (→ Friedhöfe Wien GmbH) online erledigt werden.

    Verfahrensablauf

    Wegen der bestehenden Fristen ist es anzuraten, rechtzeitig mit der zuständigen Friedhofsverwaltung Kontakt aufzunehmen.

    Eine Verlängerung der Benützungsbewilligung einer Grabstelle können Sie bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung persönlich oder schriftlich beantragen. Je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger kann der Antrag formlos oder mittels Formular bzw. teilweise auch elektronisch gestellt werden.

    Kosten

    Für den Antrag

    • Mündlich: gebührenfrei
    • Schriftlich: 14,30 Euro

    Für die Grabverlängerung

    • Erneuerungsgebühr: je nach Gemeinde unterschiedlich, ca. 72,67 Euro bis 363,36 Euro
    • Landesverwaltungsabgabe: ca. 10 Euro

    In Wien fallen in der Regel höhere Kosten an. Die Gesamtkosten können daher je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger sehr unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn keine Verlängerung der Benützungsbewilligung durchgeführt wird, erlischt die Bewilligung. Eine gewisse Zeit nach Ablauf der Nutzungsdauer kann die Friedhofsverwaltung das bestehende Grab auflösen und die Grabstelle neu vergeben.

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    Im Normalfall wird ein Nutzungsrecht für Grabstellen je nach Art des Grabes für zehn Jahre oder ein Vielfaches davon vergeben. Die genauen Regelungen erfahren Sie von der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Üblicherweise wird einige Zeit vor Ablauf der Nutzungsdauer an der Amtstafel (Friedhof, Gemeinde) bekannt gegeben, wann das Grabnutzungsrecht endet. Die Benützungsberechtigte/der Benützungsberechtigte wird im Allgemeinen brieflich darüber verständigt. In der Verständigung finden sich auch alle notwendigen Informationen (Grabnummer etc.) zur Grabverlängerung.

    Hinweis

    In Wien erfolgt keine individuelle Verständigung durch die Friedhofsverwaltung. Die Verstorbenen- und Grabstellendaten (→ Friedhöfe Wien GmbH) sind großteils elektronisch erfasst. Sie erhalten bei einer Abfrage u.a. die Information, wann ein bestehendes Grabnutzungsrecht ausläuft. Ist das Benützungsrecht abgelaufen, werden neue Verträge abgeschlossen. Eine Grabverlängerung ist auch online über das Service Digitales Grab (→ Friedhöfe Wien GmbH) möglich.

    Voraussetzungen

    • Bereits bestehendes Nutzungsrecht eines Grabes
    • Rechtliche Befugnis, über Verlängerung/Auflösung etc. zu entscheiden (in der Regel trifft dies auf die Angehörigen zu)

    Fristen

    Meist können Sie eine gewisse Zeit vor und auch nach Ablauf der Benützungsdauer die Bewilligung verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Zuständige Stelle

    In Wien kann eine Grabverlängerung auch über das Service Digitales Grab (→ Friedhöfe Wien GmbH) online erledigt werden.

    Verfahrensablauf

    Wegen der bestehenden Fristen ist es anzuraten, rechtzeitig mit der zuständigen Friedhofsverwaltung Kontakt aufzunehmen.

    Eine Verlängerung der Benützungsbewilligung einer Grabstelle können Sie bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung persönlich oder schriftlich beantragen. Je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger kann der Antrag formlos oder mittels Formular bzw. teilweise auch elektronisch gestellt werden.

    Kosten

    Für den Antrag

    • Mündlich: gebührenfrei
    • Schriftlich: 14,30 Euro

    Für die Grabverlängerung

    • Erneuerungsgebühr: je nach Gemeinde unterschiedlich, ca. 72,67 Euro bis 363,36 Euro
    • Landesverwaltungsabgabe: ca. 10 Euro

    In Wien fallen in der Regel höhere Kosten an. Die Gesamtkosten können daher je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger sehr unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn keine Verlängerung der Benützungsbewilligung durchgeführt wird, erlischt die Bewilligung. Eine gewisse Zeit nach Ablauf der Nutzungsdauer kann die Friedhofsverwaltung das bestehende Grab auflösen und die Grabstelle neu vergeben.

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    Im Normalfall wird ein Nutzungsrecht für Grabstellen je nach Art des Grabes für zehn Jahre oder ein Vielfaches davon vergeben. Die genauen Regelungen erfahren Sie von der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Üblicherweise wird einige Zeit vor Ablauf der Nutzungsdauer an der Amtstafel (Friedhof, Gemeinde) bekannt gegeben, wann das Grabnutzungsrecht endet. Die Benützungsberechtigte/der Benützungsberechtigte wird im Allgemeinen brieflich darüber verständigt. In der Verständigung finden sich auch alle notwendigen Informationen (Grabnummer etc.) zur Grabverlängerung.

    Hinweis

    In Wien erfolgt keine individuelle Verständigung durch die Friedhofsverwaltung. Die Verstorbenen- und Grabstellendaten (→ Friedhöfe Wien GmbH) sind großteils elektronisch erfasst. Sie erhalten bei einer Abfrage u.a. die Information, wann ein bestehendes Grabnutzungsrecht ausläuft. Ist das Benützungsrecht abgelaufen, werden neue Verträge abgeschlossen. Eine Grabverlängerung ist auch online über das Service Digitales Grab (→ Friedhöfe Wien GmbH) möglich.

    Voraussetzungen

    • Bereits bestehendes Nutzungsrecht eines Grabes
    • Rechtliche Befugnis, über Verlängerung/Auflösung etc. zu entscheiden (in der Regel trifft dies auf die Angehörigen zu)

    Fristen

    Meist können Sie eine gewisse Zeit vor und auch nach Ablauf der Benützungsdauer die Bewilligung verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Zuständige Stelle

    In Wien kann eine Grabverlängerung auch über das Service Digitales Grab (→ Friedhöfe Wien GmbH) online erledigt werden.

    Verfahrensablauf

    Wegen der bestehenden Fristen ist es anzuraten, rechtzeitig mit der zuständigen Friedhofsverwaltung Kontakt aufzunehmen.

    Eine Verlängerung der Benützungsbewilligung einer Grabstelle können Sie bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung persönlich oder schriftlich beantragen. Je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger kann der Antrag formlos oder mittels Formular bzw. teilweise auch elektronisch gestellt werden.

    Kosten

    Für den Antrag

    • Mündlich: gebührenfrei
    • Schriftlich: 14,30 Euro

    Für die Grabverlängerung

    • Erneuerungsgebühr: je nach Gemeinde unterschiedlich, ca. 72,67 Euro bis 363,36 Euro
    • Landesverwaltungsabgabe: ca. 10 Euro

    In Wien fallen in der Regel höhere Kosten an. Die Gesamtkosten können daher je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger sehr unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn keine Verlängerung der Benützungsbewilligung durchgeführt wird, erlischt die Bewilligung. Eine gewisse Zeit nach Ablauf der Nutzungsdauer kann die Friedhofsverwaltung das bestehende Grab auflösen und die Grabstelle neu vergeben.

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    Im Normalfall wird ein Nutzungsrecht für Grabstellen je nach Art des Grabes für zehn Jahre oder ein Vielfaches davon vergeben. Die genauen Regelungen erfahren Sie von der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Üblicherweise wird einige Zeit vor Ablauf der Nutzungsdauer an der Amtstafel (Friedhof, Gemeinde) bekannt gegeben, wann das Grabnutzungsrecht endet. Die Benützungsberechtigte/der Benützungsberechtigte wird im Allgemeinen brieflich darüber verständigt. In der Verständigung finden sich auch alle notwendigen Informationen (Grabnummer etc.) zur Grabverlängerung.

    Hinweis

    In Wien erfolgt keine individuelle Verständigung durch die Friedhofsverwaltung. Die Verstorbenen- und Grabstellendaten (→ Friedhöfe Wien GmbH) sind großteils elektronisch erfasst. Sie erhalten bei einer Abfrage u.a. die Information, wann ein bestehendes Grabnutzungsrecht ausläuft. Ist das Benützungsrecht abgelaufen, werden neue Verträge abgeschlossen. Eine Grabverlängerung ist auch online über das Service Digitales Grab (→ Friedhöfe Wien GmbH) möglich.

    Voraussetzungen

    • Bereits bestehendes Nutzungsrecht eines Grabes
    • Rechtliche Befugnis, über Verlängerung/Auflösung etc. zu entscheiden (in der Regel trifft dies auf die Angehörigen zu)

    Fristen

    Meist können Sie eine gewisse Zeit vor und auch nach Ablauf der Benützungsdauer die Bewilligung verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Zuständige Stelle

    In Wien kann eine Grabverlängerung auch über das Service Digitales Grab (→ Friedhöfe Wien GmbH) online erledigt werden.

    Verfahrensablauf

    Wegen der bestehenden Fristen ist es anzuraten, rechtzeitig mit der zuständigen Friedhofsverwaltung Kontakt aufzunehmen.

    Eine Verlängerung der Benützungsbewilligung einer Grabstelle können Sie bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung persönlich oder schriftlich beantragen. Je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger kann der Antrag formlos oder mittels Formular bzw. teilweise auch elektronisch gestellt werden.

    Kosten

    Für den Antrag

    • Mündlich: gebührenfrei
    • Schriftlich: 14,30 Euro

    Für die Grabverlängerung

    • Erneuerungsgebühr: je nach Gemeinde unterschiedlich, ca. 72,67 Euro bis 363,36 Euro
    • Landesverwaltungsabgabe: ca. 10 Euro

    In Wien fallen in der Regel höhere Kosten an. Die Gesamtkosten können daher je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger sehr unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn keine Verlängerung der Benützungsbewilligung durchgeführt wird, erlischt die Bewilligung. Eine gewisse Zeit nach Ablauf der Nutzungsdauer kann die Friedhofsverwaltung das bestehende Grab auflösen und die Grabstelle neu vergeben.

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    Im Normalfall wird ein Nutzungsrecht für Grabstellen je nach Art des Grabes für zehn Jahre oder ein Vielfaches davon vergeben. Die genauen Regelungen erfahren Sie von der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Üblicherweise wird einige Zeit vor Ablauf der Nutzungsdauer an der Amtstafel (Friedhof, Gemeinde) bekannt gegeben, wann das Grabnutzungsrecht endet. Die Benützungsberechtigte/der Benützungsberechtigte wird im Allgemeinen brieflich darüber verständigt. In der Verständigung finden sich auch alle notwendigen Informationen (Grabnummer etc.) zur Grabverlängerung.

    Hinweis

    In Wien erfolgt keine individuelle Verständigung durch die Friedhofsverwaltung. Die Verstorbenen- und Grabstellendaten (→ Friedhöfe Wien GmbH) sind großteils elektronisch erfasst. Sie erhalten bei einer Abfrage u.a. die Information, wann ein bestehendes Grabnutzungsrecht ausläuft. Ist das Benützungsrecht abgelaufen, werden neue Verträge abgeschlossen. Eine Grabverlängerung ist auch online über das Service Digitales Grab (→ Friedhöfe Wien GmbH) möglich.

    Voraussetzungen

    • Bereits bestehendes Nutzungsrecht eines Grabes
    • Rechtliche Befugnis, über Verlängerung/Auflösung etc. zu entscheiden (in der Regel trifft dies auf die Angehörigen zu)

    Fristen

    Meist können Sie eine gewisse Zeit vor und auch nach Ablauf der Benützungsdauer die Bewilligung verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Zuständige Stelle

    In Wien kann eine Grabverlängerung auch über das Service Digitales Grab (→ Friedhöfe Wien GmbH) online erledigt werden.

    Verfahrensablauf

    Wegen der bestehenden Fristen ist es anzuraten, rechtzeitig mit der zuständigen Friedhofsverwaltung Kontakt aufzunehmen.

    Eine Verlängerung der Benützungsbewilligung einer Grabstelle können Sie bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung persönlich oder schriftlich beantragen. Je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger kann der Antrag formlos oder mittels Formular bzw. teilweise auch elektronisch gestellt werden.

    Kosten

    Für den Antrag

    • Mündlich: gebührenfrei
    • Schriftlich: 14,30 Euro

    Für die Grabverlängerung

    • Erneuerungsgebühr: je nach Gemeinde unterschiedlich, ca. 72,67 Euro bis 363,36 Euro
    • Landesverwaltungsabgabe: ca. 10 Euro

    In Wien fallen in der Regel höhere Kosten an. Die Gesamtkosten können daher je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger sehr unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn keine Verlängerung der Benützungsbewilligung durchgeführt wird, erlischt die Bewilligung. Eine gewisse Zeit nach Ablauf der Nutzungsdauer kann die Friedhofsverwaltung das bestehende Grab auflösen und die Grabstelle neu vergeben.

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    Im Normalfall wird ein Nutzungsrecht für Grabstellen je nach Art des Grabes für zehn Jahre oder ein Vielfaches davon vergeben. Die genauen Regelungen erfahren Sie von der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Üblicherweise wird einige Zeit vor Ablauf der Nutzungsdauer an der Amtstafel (Friedhof, Gemeinde) bekannt gegeben, wann das Grabnutzungsrecht endet. Die Benützungsberechtigte/der Benützungsberechtigte wird im Allgemeinen brieflich darüber verständigt. In der Verständigung finden sich auch alle notwendigen Informationen (Grabnummer etc.) zur Grabverlängerung.

    Hinweis

    In Wien erfolgt keine individuelle Verständigung durch die Friedhofsverwaltung. Die Verstorbenen- und Grabstellendaten (→ Friedhöfe Wien GmbH) sind großteils elektronisch erfasst. Sie erhalten bei einer Abfrage u.a. die Information, wann ein bestehendes Grabnutzungsrecht ausläuft. Ist das Benützungsrecht abgelaufen, werden neue Verträge abgeschlossen. Eine Grabverlängerung ist auch online über das Service Digitales Grab (→ Friedhöfe Wien GmbH) möglich.

    Voraussetzungen

    • Bereits bestehendes Nutzungsrecht eines Grabes
    • Rechtliche Befugnis, über Verlängerung/Auflösung etc. zu entscheiden (in der Regel trifft dies auf die Angehörigen zu)

    Fristen

    Meist können Sie eine gewisse Zeit vor und auch nach Ablauf der Benützungsdauer die Bewilligung verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Zuständige Stelle

    In Wien kann eine Grabverlängerung auch über das Service Digitales Grab (→ Friedhöfe Wien GmbH) online erledigt werden.

    Verfahrensablauf

    Wegen der bestehenden Fristen ist es anzuraten, rechtzeitig mit der zuständigen Friedhofsverwaltung Kontakt aufzunehmen.

    Eine Verlängerung der Benützungsbewilligung einer Grabstelle können Sie bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung persönlich oder schriftlich beantragen. Je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger kann der Antrag formlos oder mittels Formular bzw. teilweise auch elektronisch gestellt werden.

    Kosten

    Für den Antrag

    • Mündlich: gebührenfrei
    • Schriftlich: 14,30 Euro

    Für die Grabverlängerung

    • Erneuerungsgebühr: je nach Gemeinde unterschiedlich, ca. 72,67 Euro bis 363,36 Euro
    • Landesverwaltungsabgabe: ca. 10 Euro

    In Wien fallen in der Regel höhere Kosten an. Die Gesamtkosten können daher je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger sehr unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn keine Verlängerung der Benützungsbewilligung durchgeführt wird, erlischt die Bewilligung. Eine gewisse Zeit nach Ablauf der Nutzungsdauer kann die Friedhofsverwaltung das bestehende Grab auflösen und die Grabstelle neu vergeben.

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    Im Normalfall wird ein Nutzungsrecht für Grabstellen je nach Art des Grabes für zehn Jahre oder ein Vielfaches davon vergeben. Die genauen Regelungen erfahren Sie von der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Üblicherweise wird einige Zeit vor Ablauf der Nutzungsdauer an der Amtstafel (Friedhof, Gemeinde) bekannt gegeben, wann das Grabnutzungsrecht endet. Die Benützungsberechtigte/der Benützungsberechtigte wird im Allgemeinen brieflich darüber verständigt. In der Verständigung finden sich auch alle notwendigen Informationen (Grabnummer etc.) zur Grabverlängerung.

    Hinweis

    In Wien erfolgt keine individuelle Verständigung durch die Friedhofsverwaltung. Die Verstorbenen- und Grabstellendaten (→ Friedhöfe Wien GmbH) sind großteils elektronisch erfasst. Sie erhalten bei einer Abfrage u.a. die Information, wann ein bestehendes Grabnutzungsrecht ausläuft. Ist das Benützungsrecht abgelaufen, werden neue Verträge abgeschlossen. Eine Grabverlängerung ist auch online über das Service Digitales Grab (→ Friedhöfe Wien GmbH) möglich.

    Voraussetzungen

    • Bereits bestehendes Nutzungsrecht eines Grabes
    • Rechtliche Befugnis, über Verlängerung/Auflösung etc. zu entscheiden (in der Regel trifft dies auf die Angehörigen zu)

    Fristen

    Meist können Sie eine gewisse Zeit vor und auch nach Ablauf der Benützungsdauer die Bewilligung verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Zuständige Stelle

    In Wien kann eine Grabverlängerung auch über das Service Digitales Grab (→ Friedhöfe Wien GmbH) online erledigt werden.

    Verfahrensablauf

    Wegen der bestehenden Fristen ist es anzuraten, rechtzeitig mit der zuständigen Friedhofsverwaltung Kontakt aufzunehmen.

    Eine Verlängerung der Benützungsbewilligung einer Grabstelle können Sie bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung persönlich oder schriftlich beantragen. Je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger kann der Antrag formlos oder mittels Formular bzw. teilweise auch elektronisch gestellt werden.

    Kosten

    Für den Antrag

    • Mündlich: gebührenfrei
    • Schriftlich: 14,30 Euro

    Für die Grabverlängerung

    • Erneuerungsgebühr: je nach Gemeinde unterschiedlich, ca. 72,67 Euro bis 363,36 Euro
    • Landesverwaltungsabgabe: ca. 10 Euro

    In Wien fallen in der Regel höhere Kosten an. Die Gesamtkosten können daher je nach Gemeinde bzw. Friedhofsträger sehr unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

    Zusätzliche Informationen

    Wenn keine Verlängerung der Benützungsbewilligung durchgeführt wird, erlischt die Bewilligung. Eine gewisse Zeit nach Ablauf der Nutzungsdauer kann die Friedhofsverwaltung das bestehende Grab auflösen und die Grabstelle neu vergeben.

    Zum Formular

    Grabverlängerung

    Letzte Aktualisierung: 20. Jänner 2023

    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion