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    Begriffe mit G

    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

    Grundrechte

    Unter Grundrechten werden verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte verstanden, die Einzelpersonen vor Eingriffen des Staates schützen sollen. Es handelt sich dabei um Rechte, die grundsätzlich jeder Einzelperson gegenüber dem Staat durch Rechtsvorschriften im Verfassungsrang eingeräumt sind. Manche Grundrechte gelten für alle Menschen (Menschenrechte), andere nur für Unionsbürgerinnen/Unionsbürger.

    Die Durchsetzung von verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten erfolgt vor dem Verfassungsgerichtshof.

    Bei folgenden Rechten handelt es sich beispielweise um Grundrechte:

    • Recht auf Gleichheit aller Staatsbürgerinnen/Staatsbürger vor dem Gesetz
    • Recht auf Leben
    • Recht, keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung (Folter) unterworfen zu werden
    • Recht auf persönliche Freiheit
    • Verbot der Sklaverei und Leibeigenschaft, der Zwangs- und Pflichtarbeit
    • Recht auf Freizügigkeit der Person und des Vermögens
    Letzte Aktualisierung: 02.04.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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      • Recht auf Gleichheit aller Staatsbürgerinnen/Staatsbürger vor dem Gesetz
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      • Recht, keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung (Folter) unterworfen zu werden
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                    • Recht auf Leben
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                                  • Recht auf Leben
                                  • Recht, keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung (Folter) unterworfen zu werden
                                  • Recht auf persönliche Freiheit
                                  • Verbot der Sklaverei und Leibeigenschaft, der Zwangs- und Pflichtarbeit
                                  • Recht auf Freizügigkeit der Person und des Vermögens
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                                    Grundrechte

                                    Unter Grundrechten werden verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte verstanden, die Einzelpersonen vor Eingriffen des Staates schützen sollen. Es handelt sich dabei um Rechte, die grundsätzlich jeder Einzelperson gegenüber dem Staat durch Rechtsvorschriften im Verfassungsrang eingeräumt sind. Manche Grundrechte gelten für alle Menschen (Menschenrechte), andere nur für Unionsbürgerinnen/Unionsbürger.

                                    Die Durchsetzung von verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten erfolgt vor dem Verfassungsgerichtshof.

                                    Bei folgenden Rechten handelt es sich beispielweise um Grundrechte:

                                    • Recht auf Gleichheit aller Staatsbürgerinnen/Staatsbürger vor dem Gesetz
                                    • Recht auf Leben
                                    • Recht, keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung (Folter) unterworfen zu werden
                                    • Recht auf persönliche Freiheit
                                    • Verbot der Sklaverei und Leibeigenschaft, der Zwangs- und Pflichtarbeit
                                    • Recht auf Freizügigkeit der Person und des Vermögens
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                                      Unter Grundrechten werden verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte verstanden, die Einzelpersonen vor Eingriffen des Staates schützen sollen. Es handelt sich dabei um Rechte, die grundsätzlich jeder Einzelperson gegenüber dem Staat durch Rechtsvorschriften im Verfassungsrang eingeräumt sind. Manche Grundrechte gelten für alle Menschen (Menschenrechte), andere nur für Unionsbürgerinnen/Unionsbürger.

                                      Die Durchsetzung von verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten erfolgt vor dem Verfassungsgerichtshof.

                                      Bei folgenden Rechten handelt es sich beispielweise um Grundrechte:

                                      • Recht auf Gleichheit aller Staatsbürgerinnen/Staatsbürger vor dem Gesetz
                                      • Recht auf Leben
                                      • Recht, keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung (Folter) unterworfen zu werden
                                      • Recht auf persönliche Freiheit
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                                      • Recht auf Freizügigkeit der Person und des Vermögens
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                                        Unter Grundrechten werden verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte verstanden, die Einzelpersonen vor Eingriffen des Staates schützen sollen. Es handelt sich dabei um Rechte, die grundsätzlich jeder Einzelperson gegenüber dem Staat durch Rechtsvorschriften im Verfassungsrang eingeräumt sind. Manche Grundrechte gelten für alle Menschen (Menschenrechte), andere nur für Unionsbürgerinnen/Unionsbürger.

                                        Die Durchsetzung von verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten erfolgt vor dem Verfassungsgerichtshof.

                                        Bei folgenden Rechten handelt es sich beispielweise um Grundrechte:

                                        • Recht auf Gleichheit aller Staatsbürgerinnen/Staatsbürger vor dem Gesetz
                                        • Recht auf Leben
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                                          Unter Grundrechten werden verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte verstanden, die Einzelpersonen vor Eingriffen des Staates schützen sollen. Es handelt sich dabei um Rechte, die grundsätzlich jeder Einzelperson gegenüber dem Staat durch Rechtsvorschriften im Verfassungsrang eingeräumt sind. Manche Grundrechte gelten für alle Menschen (Menschenrechte), andere nur für Unionsbürgerinnen/Unionsbürger.

                                          Die Durchsetzung von verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten erfolgt vor dem Verfassungsgerichtshof.

                                          Bei folgenden Rechten handelt es sich beispielweise um Grundrechte:

                                          • Recht auf Gleichheit aller Staatsbürgerinnen/Staatsbürger vor dem Gesetz
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                                            Die Durchsetzung von verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten erfolgt vor dem Verfassungsgerichtshof.

                                            Bei folgenden Rechten handelt es sich beispielweise um Grundrechte:

                                            • Recht auf Gleichheit aller Staatsbürgerinnen/Staatsbürger vor dem Gesetz
                                            • Recht auf Leben
                                            • Recht, keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung (Folter) unterworfen zu werden
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                                              Die Durchsetzung von verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten erfolgt vor dem Verfassungsgerichtshof.

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                                                Unter Grundrechten werden verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte verstanden, die Einzelpersonen vor Eingriffen des Staates schützen sollen. Es handelt sich dabei um Rechte, die grundsätzlich jeder Einzelperson gegenüber dem Staat durch Rechtsvorschriften im Verfassungsrang eingeräumt sind. Manche Grundrechte gelten für alle Menschen (Menschenrechte), andere nur für Unionsbürgerinnen/Unionsbürger.

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                                                  Unter Grundrechten werden verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte verstanden, die Einzelpersonen vor Eingriffen des Staates schützen sollen. Es handelt sich dabei um Rechte, die grundsätzlich jeder Einzelperson gegenüber dem Staat durch Rechtsvorschriften im Verfassungsrang eingeräumt sind. Manche Grundrechte gelten für alle Menschen (Menschenrechte), andere nur für Unionsbürgerinnen/Unionsbürger.

                                                  Die Durchsetzung von verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten erfolgt vor dem Verfassungsgerichtshof.

                                                  Bei folgenden Rechten handelt es sich beispielweise um Grundrechte:

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                                                  • Recht auf Leben
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                                                  • Verbot der Sklaverei und Leibeigenschaft, der Zwangs- und Pflichtarbeit
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                                                    Die Durchsetzung von verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten erfolgt vor dem Verfassungsgerichtshof.

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                                                    • Recht auf Gleichheit aller Staatsbürgerinnen/Staatsbürger vor dem Gesetz
                                                    • Recht auf Leben
                                                    • Recht, keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung (Folter) unterworfen zu werden
                                                    • Recht auf persönliche Freiheit
                                                    • Verbot der Sklaverei und Leibeigenschaft, der Zwangs- und Pflichtarbeit
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                                                      Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                      Grundrechte

                                                      Unter Grundrechten werden verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte verstanden, die Einzelpersonen vor Eingriffen des Staates schützen sollen. Es handelt sich dabei um Rechte, die grundsätzlich jeder Einzelperson gegenüber dem Staat durch Rechtsvorschriften im Verfassungsrang eingeräumt sind. Manche Grundrechte gelten für alle Menschen (Menschenrechte), andere nur für Unionsbürgerinnen/Unionsbürger.

                                                      Die Durchsetzung von verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten erfolgt vor dem Verfassungsgerichtshof.

                                                      Bei folgenden Rechten handelt es sich beispielweise um Grundrechte:

                                                      • Recht auf Gleichheit aller Staatsbürgerinnen/Staatsbürger vor dem Gesetz
                                                      • Recht auf Leben
                                                      • Recht, keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung (Folter) unterworfen zu werden
                                                      • Recht auf persönliche Freiheit
                                                      • Verbot der Sklaverei und Leibeigenschaft, der Zwangs- und Pflichtarbeit
                                                      • Recht auf Freizügigkeit der Person und des Vermögens
                                                      Letzte Aktualisierung: 02.04.2025
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                                                        Grundrechte

                                                        Unter Grundrechten werden verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte verstanden, die Einzelpersonen vor Eingriffen des Staates schützen sollen. Es handelt sich dabei um Rechte, die grundsätzlich jeder Einzelperson gegenüber dem Staat durch Rechtsvorschriften im Verfassungsrang eingeräumt sind. Manche Grundrechte gelten für alle Menschen (Menschenrechte), andere nur für Unionsbürgerinnen/Unionsbürger.

                                                        Die Durchsetzung von verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten erfolgt vor dem Verfassungsgerichtshof.

                                                        Bei folgenden Rechten handelt es sich beispielweise um Grundrechte:

                                                        • Recht auf Gleichheit aller Staatsbürgerinnen/Staatsbürger vor dem Gesetz
                                                        • Recht auf Leben
                                                        • Recht, keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung (Folter) unterworfen zu werden
                                                        • Recht auf persönliche Freiheit
                                                        • Verbot der Sklaverei und Leibeigenschaft, der Zwangs- und Pflichtarbeit
                                                        • Recht auf Freizügigkeit der Person und des Vermögens
                                                        Letzte Aktualisierung: 02.04.2025
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                                                          Grundrechte

                                                          Unter Grundrechten werden verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte verstanden, die Einzelpersonen vor Eingriffen des Staates schützen sollen. Es handelt sich dabei um Rechte, die grundsätzlich jeder Einzelperson gegenüber dem Staat durch Rechtsvorschriften im Verfassungsrang eingeräumt sind. Manche Grundrechte gelten für alle Menschen (Menschenrechte), andere nur für Unionsbürgerinnen/Unionsbürger.

                                                          Die Durchsetzung von verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten erfolgt vor dem Verfassungsgerichtshof.

                                                          Bei folgenden Rechten handelt es sich beispielweise um Grundrechte:

                                                          • Recht auf Gleichheit aller Staatsbürgerinnen/Staatsbürger vor dem Gesetz
                                                          • Recht auf Leben
                                                          • Recht, keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung (Folter) unterworfen zu werden
                                                          • Recht auf persönliche Freiheit
                                                          • Verbot der Sklaverei und Leibeigenschaft, der Zwangs- und Pflichtarbeit
                                                          • Recht auf Freizügigkeit der Person und des Vermögens
                                                          Letzte Aktualisierung: 02.04.2025
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                                                            Grundrechte

                                                            Unter Grundrechten werden verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte verstanden, die Einzelpersonen vor Eingriffen des Staates schützen sollen. Es handelt sich dabei um Rechte, die grundsätzlich jeder Einzelperson gegenüber dem Staat durch Rechtsvorschriften im Verfassungsrang eingeräumt sind. Manche Grundrechte gelten für alle Menschen (Menschenrechte), andere nur für Unionsbürgerinnen/Unionsbürger.

                                                            Die Durchsetzung von verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten erfolgt vor dem Verfassungsgerichtshof.

                                                            Bei folgenden Rechten handelt es sich beispielweise um Grundrechte:

                                                            • Recht auf Gleichheit aller Staatsbürgerinnen/Staatsbürger vor dem Gesetz
                                                            • Recht auf Leben
                                                            • Recht, keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung (Folter) unterworfen zu werden
                                                            • Recht auf persönliche Freiheit
                                                            • Verbot der Sklaverei und Leibeigenschaft, der Zwangs- und Pflichtarbeit
                                                            • Recht auf Freizügigkeit der Person und des Vermögens
                                                            Letzte Aktualisierung: 02.04.2025
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                                                              Grundrechte

                                                              Unter Grundrechten werden verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte verstanden, die Einzelpersonen vor Eingriffen des Staates schützen sollen. Es handelt sich dabei um Rechte, die grundsätzlich jeder Einzelperson gegenüber dem Staat durch Rechtsvorschriften im Verfassungsrang eingeräumt sind. Manche Grundrechte gelten für alle Menschen (Menschenrechte), andere nur für Unionsbürgerinnen/Unionsbürger.

                                                              Die Durchsetzung von verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten erfolgt vor dem Verfassungsgerichtshof.

                                                              Bei folgenden Rechten handelt es sich beispielweise um Grundrechte:

                                                              • Recht auf Gleichheit aller Staatsbürgerinnen/Staatsbürger vor dem Gesetz
                                                              • Recht auf Leben
                                                              • Recht, keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung (Folter) unterworfen zu werden
                                                              • Recht auf persönliche Freiheit
                                                              • Verbot der Sklaverei und Leibeigenschaft, der Zwangs- und Pflichtarbeit
                                                              • Recht auf Freizügigkeit der Person und des Vermögens
                                                              Letzte Aktualisierung: 02.04.2025
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                                                                Grundrechte

                                                                Unter Grundrechten werden verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte verstanden, die Einzelpersonen vor Eingriffen des Staates schützen sollen. Es handelt sich dabei um Rechte, die grundsätzlich jeder Einzelperson gegenüber dem Staat durch Rechtsvorschriften im Verfassungsrang eingeräumt sind. Manche Grundrechte gelten für alle Menschen (Menschenrechte), andere nur für Unionsbürgerinnen/Unionsbürger.

                                                                Die Durchsetzung von verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten erfolgt vor dem Verfassungsgerichtshof.

                                                                Bei folgenden Rechten handelt es sich beispielweise um Grundrechte:

                                                                • Recht auf Gleichheit aller Staatsbürgerinnen/Staatsbürger vor dem Gesetz
                                                                • Recht auf Leben
                                                                • Recht, keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung (Folter) unterworfen zu werden
                                                                • Recht auf persönliche Freiheit
                                                                • Verbot der Sklaverei und Leibeigenschaft, der Zwangs- und Pflichtarbeit
                                                                • Recht auf Freizügigkeit der Person und des Vermögens
                                                                Letzte Aktualisierung: 02.04.2025
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                                                                  Grundrechte

                                                                  Unter Grundrechten werden verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte verstanden, die Einzelpersonen vor Eingriffen des Staates schützen sollen. Es handelt sich dabei um Rechte, die grundsätzlich jeder Einzelperson gegenüber dem Staat durch Rechtsvorschriften im Verfassungsrang eingeräumt sind. Manche Grundrechte gelten für alle Menschen (Menschenrechte), andere nur für Unionsbürgerinnen/Unionsbürger.

                                                                  Die Durchsetzung von verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten erfolgt vor dem Verfassungsgerichtshof.

                                                                  Bei folgenden Rechten handelt es sich beispielweise um Grundrechte:

                                                                  • Recht auf Gleichheit aller Staatsbürgerinnen/Staatsbürger vor dem Gesetz
                                                                  • Recht auf Leben
                                                                  • Recht, keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung (Folter) unterworfen zu werden
                                                                  • Recht auf persönliche Freiheit
                                                                  • Verbot der Sklaverei und Leibeigenschaft, der Zwangs- und Pflichtarbeit
                                                                  • Recht auf Freizügigkeit der Person und des Vermögens
                                                                  Letzte Aktualisierung: 02.04.2025
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