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    Selbstversicherung in der Krankenversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes

    Personen, die sich der Pflege ihres im gemeinsamen Haushalt lebenden behinderten Kindes widmen und die Voraussetzungen für die kostenlose Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes erfüllen, können sich bei sozialer Schutzbedürftigkeit in der Krankenversicherung auf Antrag selbst versichern, sofern sie nicht in der Krankenversicherung pflichtversichert und nicht anspruchsberechtigte Angehörige einer in der Krankenversicherung pflichtversicherten Person (als Angehörige mitversichert) sind.

    Versicherungsbeiträge fallen nicht an; diese werden zur Gänze aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen vom Bund beglichen.

    Nähere Informationen bezüglich Versicherungsbeginn, Wartezeiten und Sperrfrist erteilt die Österreichische Gesundheitskasse.

    Mitversicherung von Angehörigen (→ ÖGK)

    Letzte Aktualisierung: 09.05.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

      Selbstversicherung in der Krankenversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes

      Personen, die sich der Pflege ihres im gemeinsamen Haushalt lebenden behinderten Kindes widmen und die Voraussetzungen für die kostenlose Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes erfüllen, können sich bei sozialer Schutzbedürftigkeit in der Krankenversicherung auf Antrag selbst versichern, sofern sie nicht in der Krankenversicherung pflichtversichert und nicht anspruchsberechtigte Angehörige einer in der Krankenversicherung pflichtversicherten Person (als Angehörige mitversichert) sind.

      Versicherungsbeiträge fallen nicht an; diese werden zur Gänze aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen vom Bund beglichen.

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      Letzte Aktualisierung: 09.05.2025
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        Selbstversicherung in der Krankenversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes

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        Versicherungsbeiträge fallen nicht an; diese werden zur Gänze aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen vom Bund beglichen.

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                                            Versicherungsbeiträge fallen nicht an; diese werden zur Gänze aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen vom Bund beglichen.

                                            Nähere Informationen bezüglich Versicherungsbeginn, Wartezeiten und Sperrfrist erteilt die Österreichische Gesundheitskasse.

                                            Mitversicherung von Angehörigen (→ ÖGK)

                                            Letzte Aktualisierung: 09.05.2025
                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                              Selbstversicherung in der Krankenversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes

                                              Personen, die sich der Pflege ihres im gemeinsamen Haushalt lebenden behinderten Kindes widmen und die Voraussetzungen für die kostenlose Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes erfüllen, können sich bei sozialer Schutzbedürftigkeit in der Krankenversicherung auf Antrag selbst versichern, sofern sie nicht in der Krankenversicherung pflichtversichert und nicht anspruchsberechtigte Angehörige einer in der Krankenversicherung pflichtversicherten Person (als Angehörige mitversichert) sind.

                                              Versicherungsbeiträge fallen nicht an; diese werden zur Gänze aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen vom Bund beglichen.

                                              Nähere Informationen bezüglich Versicherungsbeginn, Wartezeiten und Sperrfrist erteilt die Österreichische Gesundheitskasse.

                                              Mitversicherung von Angehörigen (→ ÖGK)

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                                                Selbstversicherung in der Krankenversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes

                                                Personen, die sich der Pflege ihres im gemeinsamen Haushalt lebenden behinderten Kindes widmen und die Voraussetzungen für die kostenlose Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes erfüllen, können sich bei sozialer Schutzbedürftigkeit in der Krankenversicherung auf Antrag selbst versichern, sofern sie nicht in der Krankenversicherung pflichtversichert und nicht anspruchsberechtigte Angehörige einer in der Krankenversicherung pflichtversicherten Person (als Angehörige mitversichert) sind.

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                                                  Selbstversicherung in der Krankenversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes

                                                  Personen, die sich der Pflege ihres im gemeinsamen Haushalt lebenden behinderten Kindes widmen und die Voraussetzungen für die kostenlose Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes erfüllen, können sich bei sozialer Schutzbedürftigkeit in der Krankenversicherung auf Antrag selbst versichern, sofern sie nicht in der Krankenversicherung pflichtversichert und nicht anspruchsberechtigte Angehörige einer in der Krankenversicherung pflichtversicherten Person (als Angehörige mitversichert) sind.

                                                  Versicherungsbeiträge fallen nicht an; diese werden zur Gänze aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen vom Bund beglichen.

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                                                    Selbstversicherung in der Krankenversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes

                                                    Personen, die sich der Pflege ihres im gemeinsamen Haushalt lebenden behinderten Kindes widmen und die Voraussetzungen für die kostenlose Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes erfüllen, können sich bei sozialer Schutzbedürftigkeit in der Krankenversicherung auf Antrag selbst versichern, sofern sie nicht in der Krankenversicherung pflichtversichert und nicht anspruchsberechtigte Angehörige einer in der Krankenversicherung pflichtversicherten Person (als Angehörige mitversichert) sind.

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                                                      Selbstversicherung in der Krankenversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes

                                                      Personen, die sich der Pflege ihres im gemeinsamen Haushalt lebenden behinderten Kindes widmen und die Voraussetzungen für die kostenlose Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes erfüllen, können sich bei sozialer Schutzbedürftigkeit in der Krankenversicherung auf Antrag selbst versichern, sofern sie nicht in der Krankenversicherung pflichtversichert und nicht anspruchsberechtigte Angehörige einer in der Krankenversicherung pflichtversicherten Person (als Angehörige mitversichert) sind.

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                                                        Selbstversicherung in der Krankenversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes

                                                        Personen, die sich der Pflege ihres im gemeinsamen Haushalt lebenden behinderten Kindes widmen und die Voraussetzungen für die kostenlose Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes erfüllen, können sich bei sozialer Schutzbedürftigkeit in der Krankenversicherung auf Antrag selbst versichern, sofern sie nicht in der Krankenversicherung pflichtversichert und nicht anspruchsberechtigte Angehörige einer in der Krankenversicherung pflichtversicherten Person (als Angehörige mitversichert) sind.

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                                                          Personen, die sich der Pflege ihres im gemeinsamen Haushalt lebenden behinderten Kindes widmen und die Voraussetzungen für die kostenlose Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes erfüllen, können sich bei sozialer Schutzbedürftigkeit in der Krankenversicherung auf Antrag selbst versichern, sofern sie nicht in der Krankenversicherung pflichtversichert und nicht anspruchsberechtigte Angehörige einer in der Krankenversicherung pflichtversicherten Person (als Angehörige mitversichert) sind.

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                                                            Selbstversicherung in der Krankenversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes

                                                            Personen, die sich der Pflege ihres im gemeinsamen Haushalt lebenden behinderten Kindes widmen und die Voraussetzungen für die kostenlose Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes erfüllen, können sich bei sozialer Schutzbedürftigkeit in der Krankenversicherung auf Antrag selbst versichern, sofern sie nicht in der Krankenversicherung pflichtversichert und nicht anspruchsberechtigte Angehörige einer in der Krankenversicherung pflichtversicherten Person (als Angehörige mitversichert) sind.

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                                                              Selbstversicherung in der Krankenversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes

                                                              Personen, die sich der Pflege ihres im gemeinsamen Haushalt lebenden behinderten Kindes widmen und die Voraussetzungen für die kostenlose Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes erfüllen, können sich bei sozialer Schutzbedürftigkeit in der Krankenversicherung auf Antrag selbst versichern, sofern sie nicht in der Krankenversicherung pflichtversichert und nicht anspruchsberechtigte Angehörige einer in der Krankenversicherung pflichtversicherten Person (als Angehörige mitversichert) sind.

                                                              Versicherungsbeiträge fallen nicht an; diese werden zur Gänze aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen vom Bund beglichen.

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                                                                Selbstversicherung in der Krankenversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes

                                                                Personen, die sich der Pflege ihres im gemeinsamen Haushalt lebenden behinderten Kindes widmen und die Voraussetzungen für die kostenlose Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes erfüllen, können sich bei sozialer Schutzbedürftigkeit in der Krankenversicherung auf Antrag selbst versichern, sofern sie nicht in der Krankenversicherung pflichtversichert und nicht anspruchsberechtigte Angehörige einer in der Krankenversicherung pflichtversicherten Person (als Angehörige mitversichert) sind.

                                                                Versicherungsbeiträge fallen nicht an; diese werden zur Gänze aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen vom Bund beglichen.

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                                                                  Personen, die sich der Pflege ihres im gemeinsamen Haushalt lebenden behinderten Kindes widmen und die Voraussetzungen für die kostenlose Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes erfüllen, können sich bei sozialer Schutzbedürftigkeit in der Krankenversicherung auf Antrag selbst versichern, sofern sie nicht in der Krankenversicherung pflichtversichert und nicht anspruchsberechtigte Angehörige einer in der Krankenversicherung pflichtversicherten Person (als Angehörige mitversichert) sind.

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