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    Verständigung der Gewaltschutzzentren

    Gewaltschutzzentren (GSZ) sind spezialisierte und gesetzlich anerkannte Einrichtungen für Betroffene von Gewalt und bestehen in jedem Bundesland. Sie bieten jenen Personen Hilfe und Unterstützung, die von Gewalt im eigenen Zuhause, im persönlichen Umfeld oder von Stalking bedroht oder betroffen sind.

    Wenn die Polizei eine Wegweisung und ein Betretungsverbot ausgesprochen hat, informiert sie das Opfer über das örtlich zuständige Gewaltschutzzentrum.

    Die Gewaltschutzzentren können natürlich auch ohne vorangegangene polizeiliche Intervention von Betroffenen von Gewalt aufgesucht werden. Kompetente Hilfe und Beratung unter Wahrung der Vertraulichkeit sind garantiert.

    Letzte Aktualisierung: 01.07.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

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    Gewaltschutzzentren (GSZ) sind spezialisierte und gesetzlich anerkannte Einrichtungen für Betroffene von Gewalt und bestehen in jedem Bundesland. Sie bieten jenen Personen Hilfe und Unterstützung, die von Gewalt im eigenen Zuhause, im persönlichen Umfeld oder von Stalking bedroht oder betroffen sind.

    Wenn die Polizei eine Wegweisung und ein Betretungsverbot ausgesprochen hat, informiert sie das Opfer über das örtlich zuständige Gewaltschutzzentrum.

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