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  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Leben in der Stadt Linz

    Hinweis:

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel:

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

    Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang/Mitführverbot/Freilaufflächen

    Landesgesetzliche Bestimmung:
    Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

    Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

    Information der Stadt:
    Die Stadt Linz hat darüber hinaus noch eine Hunde Mitführverbots-Verordnung erlassen. D.h. auf gewissen öffentlichen Orten dürfen Hunde überhaupt nicht mitgeführt werden. Es handelt sich dabei um Kinder- und Jugendspielplätze sowie Sport- und Fitnessflächen und die Linzer Badeseen. Genauere Informationen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Verbot des Mitführens von Hunden" entnommen werden.

    Keine Leinen- und Maulkorbpflicht gilt auf den Freilaufflächen in Linz. Hier ist zu beachten, dass auf den sich dort befindlichen Kinder- und Jugendspielplätzen sowie Sport- und Fitnessflächen das Mitführen von Hunden trotzdem verboten ist. Die Freilaufflächen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Freilaufflächen".

    Bitte beachten Sie, dass auch auf Freilaufflächen Hunde in einer Weise zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen sind, dass Menschen und Tiere durch die Hunde nicht gefährdet bzw. nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden und zu jenen Flächen, auf welchen das Mitführen von Hunden verboten ist (z.B. Kinderspielplätze), entsprechend Abstand zu halten ist.

    Hundekot

    Landesgesetzliche Bestimmung:
    Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 7.000 Euro zu bestrafen. 

    Abfall

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Abfallkalender der LINZ AG Bereich Abfall. Glas- und Metallverpackungen werden auf öffentlichen Altstoffsammelstellen entsorgt, welche in der Altstoffsammelstellen-Suche zu finden sind. Informationen zur richtigen Abfalltrennung inkl. Trennanleitungen zum Ausdrucken finden sich hier: Abfalltrennung & Recycling (linzag.at)

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können in den vier Linzer Altstoffsammelzentren abgegeben werden.

    Hinweis:

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentren der Stadt

    • Altstoffsammelzentrum Mostnystraße
      Urfahr, Mostnystraße 14
      4040 Linz

      Telefon: +43 732/3400-7586

      Öffnungszeiten:
      • Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
        • 8 bis 17:30 Uhr
      • Mittwoch
        •  8 bis 12 Uhr
    • Altstoffsammelzentrum Nebingerknoten
      Schachermayerstraße 9-11
      4020 Linz

      Telefon: +43 732/3400-6826

      Öffnungszeiten:
      • Montag bis Freitag
        • 8 bis 17:30 Uhr
      • Samstag
        • 8 bis 12:30 Uhr
    • Altstoffsammelzentrum Wiener Straße
      Kleinmünchen, Wiener Straße 375
      4030 Linz

      Telefon: +43 732/3400-7466

      Öffnungszeiten:
      • Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
        • 8 bis 17:30 Uhr
      • Donnerstag
        • 8 bis 12 Uhr
    • Altstoffsammelzentrum Melissenweg (Recyclinghof)
      Melissenweg 36
      4030 Linz

      Telefon: +43 732/3400-7465

      Öffnungszeiten:
      • Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
        • 8 bis 17:30 Uhr
      • Dienstag
        • 8 bis 12 Uhr
      • Samstag
        • 8 bis 12:30 Uhr

    Welche Abfallarten in den ASZ angenommen werden und alle weiteren Informationen zur Entsorgung in den Linzer ASZ finden sich unter Altstoffsammelzentren in Linz (linzag.at). Weiterführende Informationen wie z.B. zur kostenlosen Sperrmüllabholung oder zum Grünschnittservice finden sich auf der Website der LINZ AG – Bereich Abfall oder unter dem Abfalltelefon (+43 732/2130).

    Kontaktdaten der Stadt

    Magistrat der Landeshauptstadt Linz
    Hauptstraße 1-5
    4041 Linz

    Telefon: +43 732 7070
    Fax: +43 732 7070 54 2110
    E-Mail: info@mag.linz.at

    Die Öffnungs- und Parteienverkehrszeiten aller Dienststellen finden sich auf den Seiten der Stadt Linz.

    Homepage

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 13.08.2021
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde|
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

      Leben in der Stadt Linz

      Hinweis:

      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

      Arbeiten in Haus und Garten

      Rasenmähen

      Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

      Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

      Regelungen bezüglich Kfz

      Autowaschen

      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

      Beispiel:

      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

      Auf öffentlichen Straßen

      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

      Warmlaufenlassen des Motors

      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

      Lärmbelästigung durch Mopeds

      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

      Schneeräumung und Streupflicht

      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

      Hundehaltung

      Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

      Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

      Maulkorb- bzw. Leinenzwang/Mitführverbot/Freilaufflächen

      Landesgesetzliche Bestimmung:
      Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

      Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

      Information der Stadt:
      Die Stadt Linz hat darüber hinaus noch eine Hunde Mitführverbots-Verordnung erlassen. D.h. auf gewissen öffentlichen Orten dürfen Hunde überhaupt nicht mitgeführt werden. Es handelt sich dabei um Kinder- und Jugendspielplätze sowie Sport- und Fitnessflächen und die Linzer Badeseen. Genauere Informationen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Verbot des Mitführens von Hunden" entnommen werden.

      Keine Leinen- und Maulkorbpflicht gilt auf den Freilaufflächen in Linz. Hier ist zu beachten, dass auf den sich dort befindlichen Kinder- und Jugendspielplätzen sowie Sport- und Fitnessflächen das Mitführen von Hunden trotzdem verboten ist. Die Freilaufflächen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Freilaufflächen".

      Bitte beachten Sie, dass auch auf Freilaufflächen Hunde in einer Weise zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen sind, dass Menschen und Tiere durch die Hunde nicht gefährdet bzw. nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden und zu jenen Flächen, auf welchen das Mitführen von Hunden verboten ist (z.B. Kinderspielplätze), entsprechend Abstand zu halten ist.

      Hundekot

      Landesgesetzliche Bestimmung:
      Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 7.000 Euro zu bestrafen. 

      Abfall

      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Abfallkalender der LINZ AG Bereich Abfall. Glas- und Metallverpackungen werden auf öffentlichen Altstoffsammelstellen entsorgt, welche in der Altstoffsammelstellen-Suche zu finden sind. Informationen zur richtigen Abfalltrennung inkl. Trennanleitungen zum Ausdrucken finden sich hier: Abfalltrennung & Recycling (linzag.at)

      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können in den vier Linzer Altstoffsammelzentren abgegeben werden.

      Hinweis:

      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

      Abfallsammelzentren der Stadt

      • Altstoffsammelzentrum Mostnystraße
        Urfahr, Mostnystraße 14
        4040 Linz

        Telefon: +43 732/3400-7586

        Öffnungszeiten:
        • Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
          • 8 bis 17:30 Uhr
        • Mittwoch
          •  8 bis 12 Uhr
      • Altstoffsammelzentrum Nebingerknoten
        Schachermayerstraße 9-11
        4020 Linz

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        Öffnungszeiten:
        • Montag bis Freitag
          • 8 bis 17:30 Uhr
        • Samstag
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      • Altstoffsammelzentrum Wiener Straße
        Kleinmünchen, Wiener Straße 375
        4030 Linz

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        • Donnerstag
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      • Altstoffsammelzentrum Melissenweg (Recyclinghof)
        Melissenweg 36
        4030 Linz

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          • 8 bis 17:30 Uhr
        • Dienstag
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      Welche Abfallarten in den ASZ angenommen werden und alle weiteren Informationen zur Entsorgung in den Linzer ASZ finden sich unter Altstoffsammelzentren in Linz (linzag.at). Weiterführende Informationen wie z.B. zur kostenlosen Sperrmüllabholung oder zum Grünschnittservice finden sich auf der Website der LINZ AG – Bereich Abfall oder unter dem Abfalltelefon (+43 732/2130).

      Kontaktdaten der Stadt

      Magistrat der Landeshauptstadt Linz
      Hauptstraße 1-5
      4041 Linz

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      Fax: +43 732 7070 54 2110
      E-Mail: info@mag.linz.at

      Die Öffnungs- und Parteienverkehrszeiten aller Dienststellen finden sich auf den Seiten der Stadt Linz.

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      Rechtsgrundlagen

      Letzte Aktualisierung: 13.08.2021
      Für den Inhalt verantwortlich:
      • Die zuständige Gemeinde|
      • oesterreich.gv.at-Redaktion

        Leben in der Stadt Linz

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        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

        Arbeiten in Haus und Garten

        Rasenmähen

        Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

        Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

        Regelungen bezüglich Kfz

        Autowaschen

        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

        Beispiel:

        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

        Auf öffentlichen Straßen

        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

        Warmlaufenlassen des Motors

        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

        Lärmbelästigung durch Mopeds

        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

        Schneeräumung und Streupflicht

        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

        Hundehaltung

        Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

        Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

        Maulkorb- bzw. Leinenzwang/Mitführverbot/Freilaufflächen

        Landesgesetzliche Bestimmung:
        Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

        Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

        Information der Stadt:
        Die Stadt Linz hat darüber hinaus noch eine Hunde Mitführverbots-Verordnung erlassen. D.h. auf gewissen öffentlichen Orten dürfen Hunde überhaupt nicht mitgeführt werden. Es handelt sich dabei um Kinder- und Jugendspielplätze sowie Sport- und Fitnessflächen und die Linzer Badeseen. Genauere Informationen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Verbot des Mitführens von Hunden" entnommen werden.

        Keine Leinen- und Maulkorbpflicht gilt auf den Freilaufflächen in Linz. Hier ist zu beachten, dass auf den sich dort befindlichen Kinder- und Jugendspielplätzen sowie Sport- und Fitnessflächen das Mitführen von Hunden trotzdem verboten ist. Die Freilaufflächen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Freilaufflächen".

        Bitte beachten Sie, dass auch auf Freilaufflächen Hunde in einer Weise zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen sind, dass Menschen und Tiere durch die Hunde nicht gefährdet bzw. nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden und zu jenen Flächen, auf welchen das Mitführen von Hunden verboten ist (z.B. Kinderspielplätze), entsprechend Abstand zu halten ist.

        Hundekot

        Landesgesetzliche Bestimmung:
        Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 7.000 Euro zu bestrafen. 

        Abfall

        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Abfallkalender der LINZ AG Bereich Abfall. Glas- und Metallverpackungen werden auf öffentlichen Altstoffsammelstellen entsorgt, welche in der Altstoffsammelstellen-Suche zu finden sind. Informationen zur richtigen Abfalltrennung inkl. Trennanleitungen zum Ausdrucken finden sich hier: Abfalltrennung & Recycling (linzag.at)

        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können in den vier Linzer Altstoffsammelzentren abgegeben werden.

        Hinweis:

        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

        Abfallsammelzentren der Stadt

        • Altstoffsammelzentrum Mostnystraße
          Urfahr, Mostnystraße 14
          4040 Linz

          Telefon: +43 732/3400-7586

          Öffnungszeiten:
          • Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
            • 8 bis 17:30 Uhr
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          Kleinmünchen, Wiener Straße 375
          4030 Linz

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          • Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
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        Hauptstraße 1-5
        4041 Linz

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          Hinweis:

          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

          Arbeiten in Haus und Garten

          Rasenmähen

          Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

          Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

          Regelungen bezüglich Kfz

          Autowaschen

          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

          Beispiel:

          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

          Auf öffentlichen Straßen

          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

          Warmlaufenlassen des Motors

          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

          Lärmbelästigung durch Mopeds

          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

          Schneeräumung und Streupflicht

          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

          Hundehaltung

          Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

          Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

          Maulkorb- bzw. Leinenzwang/Mitführverbot/Freilaufflächen

          Landesgesetzliche Bestimmung:
          Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

          Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

          Information der Stadt:
          Die Stadt Linz hat darüber hinaus noch eine Hunde Mitführverbots-Verordnung erlassen. D.h. auf gewissen öffentlichen Orten dürfen Hunde überhaupt nicht mitgeführt werden. Es handelt sich dabei um Kinder- und Jugendspielplätze sowie Sport- und Fitnessflächen und die Linzer Badeseen. Genauere Informationen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Verbot des Mitführens von Hunden" entnommen werden.

          Keine Leinen- und Maulkorbpflicht gilt auf den Freilaufflächen in Linz. Hier ist zu beachten, dass auf den sich dort befindlichen Kinder- und Jugendspielplätzen sowie Sport- und Fitnessflächen das Mitführen von Hunden trotzdem verboten ist. Die Freilaufflächen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Freilaufflächen".

          Bitte beachten Sie, dass auch auf Freilaufflächen Hunde in einer Weise zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen sind, dass Menschen und Tiere durch die Hunde nicht gefährdet bzw. nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden und zu jenen Flächen, auf welchen das Mitführen von Hunden verboten ist (z.B. Kinderspielplätze), entsprechend Abstand zu halten ist.

          Hundekot

          Landesgesetzliche Bestimmung:
          Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 7.000 Euro zu bestrafen. 

          Abfall

          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Abfallkalender der LINZ AG Bereich Abfall. Glas- und Metallverpackungen werden auf öffentlichen Altstoffsammelstellen entsorgt, welche in der Altstoffsammelstellen-Suche zu finden sind. Informationen zur richtigen Abfalltrennung inkl. Trennanleitungen zum Ausdrucken finden sich hier: Abfalltrennung & Recycling (linzag.at)

          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können in den vier Linzer Altstoffsammelzentren abgegeben werden.

          Hinweis:

          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

          Abfallsammelzentren der Stadt

          • Altstoffsammelzentrum Mostnystraße
            Urfahr, Mostnystraße 14
            4040 Linz

            Telefon: +43 732/3400-7586

            Öffnungszeiten:
            • Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
              • 8 bis 17:30 Uhr
            • Mittwoch
              •  8 bis 12 Uhr
          • Altstoffsammelzentrum Nebingerknoten
            Schachermayerstraße 9-11
            4020 Linz

            Telefon: +43 732/3400-6826

            Öffnungszeiten:
            • Montag bis Freitag
              • 8 bis 17:30 Uhr
            • Samstag
              • 8 bis 12:30 Uhr
          • Altstoffsammelzentrum Wiener Straße
            Kleinmünchen, Wiener Straße 375
            4030 Linz

            Telefon: +43 732/3400-7466

            Öffnungszeiten:
            • Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
              • 8 bis 17:30 Uhr
            • Donnerstag
              • 8 bis 12 Uhr
          • Altstoffsammelzentrum Melissenweg (Recyclinghof)
            Melissenweg 36
            4030 Linz

            Telefon: +43 732/3400-7465

            Öffnungszeiten:
            • Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
              • 8 bis 17:30 Uhr
            • Dienstag
              • 8 bis 12 Uhr
            • Samstag
              • 8 bis 12:30 Uhr

          Welche Abfallarten in den ASZ angenommen werden und alle weiteren Informationen zur Entsorgung in den Linzer ASZ finden sich unter Altstoffsammelzentren in Linz (linzag.at). Weiterführende Informationen wie z.B. zur kostenlosen Sperrmüllabholung oder zum Grünschnittservice finden sich auf der Website der LINZ AG – Bereich Abfall oder unter dem Abfalltelefon (+43 732/2130).

          Kontaktdaten der Stadt

          Magistrat der Landeshauptstadt Linz
          Hauptstraße 1-5
          4041 Linz

          Telefon: +43 732 7070
          Fax: +43 732 7070 54 2110
          E-Mail: info@mag.linz.at

          Die Öffnungs- und Parteienverkehrszeiten aller Dienststellen finden sich auf den Seiten der Stadt Linz.

          Homepage

          Rechtsgrundlagen

          Letzte Aktualisierung: 13.08.2021
          Für den Inhalt verantwortlich:
          • Die zuständige Gemeinde|
          • oesterreich.gv.at-Redaktion

            Leben in der Stadt Linz

            Hinweis:

            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

            Arbeiten in Haus und Garten

            Rasenmähen

            Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

            Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

            Regelungen bezüglich Kfz

            Autowaschen

            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

            Beispiel:

            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

            Auf öffentlichen Straßen

            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

            Warmlaufenlassen des Motors

            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

            Lärmbelästigung durch Mopeds

            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

            Schneeräumung und Streupflicht

            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

            Hundehaltung

            Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

            Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

            Maulkorb- bzw. Leinenzwang/Mitführverbot/Freilaufflächen

            Landesgesetzliche Bestimmung:
            Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

            Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

            Information der Stadt:
            Die Stadt Linz hat darüber hinaus noch eine Hunde Mitführverbots-Verordnung erlassen. D.h. auf gewissen öffentlichen Orten dürfen Hunde überhaupt nicht mitgeführt werden. Es handelt sich dabei um Kinder- und Jugendspielplätze sowie Sport- und Fitnessflächen und die Linzer Badeseen. Genauere Informationen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Verbot des Mitführens von Hunden" entnommen werden.

            Keine Leinen- und Maulkorbpflicht gilt auf den Freilaufflächen in Linz. Hier ist zu beachten, dass auf den sich dort befindlichen Kinder- und Jugendspielplätzen sowie Sport- und Fitnessflächen das Mitführen von Hunden trotzdem verboten ist. Die Freilaufflächen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Freilaufflächen".

            Bitte beachten Sie, dass auch auf Freilaufflächen Hunde in einer Weise zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen sind, dass Menschen und Tiere durch die Hunde nicht gefährdet bzw. nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden und zu jenen Flächen, auf welchen das Mitführen von Hunden verboten ist (z.B. Kinderspielplätze), entsprechend Abstand zu halten ist.

            Hundekot

            Landesgesetzliche Bestimmung:
            Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 7.000 Euro zu bestrafen. 

            Abfall

            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Abfallkalender der LINZ AG Bereich Abfall. Glas- und Metallverpackungen werden auf öffentlichen Altstoffsammelstellen entsorgt, welche in der Altstoffsammelstellen-Suche zu finden sind. Informationen zur richtigen Abfalltrennung inkl. Trennanleitungen zum Ausdrucken finden sich hier: Abfalltrennung & Recycling (linzag.at)

            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können in den vier Linzer Altstoffsammelzentren abgegeben werden.

            Hinweis:

            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

            Abfallsammelzentren der Stadt

            • Altstoffsammelzentrum Mostnystraße
              Urfahr, Mostnystraße 14
              4040 Linz

              Telefon: +43 732/3400-7586

              Öffnungszeiten:
              • Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
                • 8 bis 17:30 Uhr
              • Mittwoch
                •  8 bis 12 Uhr
            • Altstoffsammelzentrum Nebingerknoten
              Schachermayerstraße 9-11
              4020 Linz

              Telefon: +43 732/3400-6826

              Öffnungszeiten:
              • Montag bis Freitag
                • 8 bis 17:30 Uhr
              • Samstag
                • 8 bis 12:30 Uhr
            • Altstoffsammelzentrum Wiener Straße
              Kleinmünchen, Wiener Straße 375
              4030 Linz

              Telefon: +43 732/3400-7466

              Öffnungszeiten:
              • Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
                • 8 bis 17:30 Uhr
              • Donnerstag
                • 8 bis 12 Uhr
            • Altstoffsammelzentrum Melissenweg (Recyclinghof)
              Melissenweg 36
              4030 Linz

              Telefon: +43 732/3400-7465

              Öffnungszeiten:
              • Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
                • 8 bis 17:30 Uhr
              • Dienstag
                • 8 bis 12 Uhr
              • Samstag
                • 8 bis 12:30 Uhr

            Welche Abfallarten in den ASZ angenommen werden und alle weiteren Informationen zur Entsorgung in den Linzer ASZ finden sich unter Altstoffsammelzentren in Linz (linzag.at). Weiterführende Informationen wie z.B. zur kostenlosen Sperrmüllabholung oder zum Grünschnittservice finden sich auf der Website der LINZ AG – Bereich Abfall oder unter dem Abfalltelefon (+43 732/2130).

            Kontaktdaten der Stadt

            Magistrat der Landeshauptstadt Linz
            Hauptstraße 1-5
            4041 Linz

            Telefon: +43 732 7070
            Fax: +43 732 7070 54 2110
            E-Mail: info@mag.linz.at

            Die Öffnungs- und Parteienverkehrszeiten aller Dienststellen finden sich auf den Seiten der Stadt Linz.

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            Letzte Aktualisierung: 13.08.2021
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              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

              Arbeiten in Haus und Garten

              Rasenmähen

              Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

              Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

              Regelungen bezüglich Kfz

              Autowaschen

              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

              Beispiel:

              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

              Auf öffentlichen Straßen

              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

              Warmlaufenlassen des Motors

              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

              Lärmbelästigung durch Mopeds

              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

              Schneeräumung und Streupflicht

              Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

              Hundehaltung

              Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

              Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

              Maulkorb- bzw. Leinenzwang/Mitführverbot/Freilaufflächen

              Landesgesetzliche Bestimmung:
              Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

              Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

              Information der Stadt:
              Die Stadt Linz hat darüber hinaus noch eine Hunde Mitführverbots-Verordnung erlassen. D.h. auf gewissen öffentlichen Orten dürfen Hunde überhaupt nicht mitgeführt werden. Es handelt sich dabei um Kinder- und Jugendspielplätze sowie Sport- und Fitnessflächen und die Linzer Badeseen. Genauere Informationen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Verbot des Mitführens von Hunden" entnommen werden.

              Keine Leinen- und Maulkorbpflicht gilt auf den Freilaufflächen in Linz. Hier ist zu beachten, dass auf den sich dort befindlichen Kinder- und Jugendspielplätzen sowie Sport- und Fitnessflächen das Mitführen von Hunden trotzdem verboten ist. Die Freilaufflächen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Freilaufflächen".

              Bitte beachten Sie, dass auch auf Freilaufflächen Hunde in einer Weise zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen sind, dass Menschen und Tiere durch die Hunde nicht gefährdet bzw. nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden und zu jenen Flächen, auf welchen das Mitführen von Hunden verboten ist (z.B. Kinderspielplätze), entsprechend Abstand zu halten ist.

              Hundekot

              Landesgesetzliche Bestimmung:
              Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 7.000 Euro zu bestrafen. 

              Abfall

              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Abfallkalender der LINZ AG Bereich Abfall. Glas- und Metallverpackungen werden auf öffentlichen Altstoffsammelstellen entsorgt, welche in der Altstoffsammelstellen-Suche zu finden sind. Informationen zur richtigen Abfalltrennung inkl. Trennanleitungen zum Ausdrucken finden sich hier: Abfalltrennung & Recycling (linzag.at)

              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können in den vier Linzer Altstoffsammelzentren abgegeben werden.

              Hinweis:

              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

              Abfallsammelzentren der Stadt

              • Altstoffsammelzentrum Mostnystraße
                Urfahr, Mostnystraße 14
                4040 Linz

                Telefon: +43 732/3400-7586

                Öffnungszeiten:
                • Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
                  • 8 bis 17:30 Uhr
                • Mittwoch
                  •  8 bis 12 Uhr
              • Altstoffsammelzentrum Nebingerknoten
                Schachermayerstraße 9-11
                4020 Linz

                Telefon: +43 732/3400-6826

                Öffnungszeiten:
                • Montag bis Freitag
                  • 8 bis 17:30 Uhr
                • Samstag
                  • 8 bis 12:30 Uhr
              • Altstoffsammelzentrum Wiener Straße
                Kleinmünchen, Wiener Straße 375
                4030 Linz

                Telefon: +43 732/3400-7466

                Öffnungszeiten:
                • Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
                  • 8 bis 17:30 Uhr
                • Donnerstag
                  • 8 bis 12 Uhr
              • Altstoffsammelzentrum Melissenweg (Recyclinghof)
                Melissenweg 36
                4030 Linz

                Telefon: +43 732/3400-7465

                Öffnungszeiten:
                • Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
                  • 8 bis 17:30 Uhr
                • Dienstag
                  • 8 bis 12 Uhr
                • Samstag
                  • 8 bis 12:30 Uhr

              Welche Abfallarten in den ASZ angenommen werden und alle weiteren Informationen zur Entsorgung in den Linzer ASZ finden sich unter Altstoffsammelzentren in Linz (linzag.at). Weiterführende Informationen wie z.B. zur kostenlosen Sperrmüllabholung oder zum Grünschnittservice finden sich auf der Website der LINZ AG – Bereich Abfall oder unter dem Abfalltelefon (+43 732/2130).

              Kontaktdaten der Stadt

              Magistrat der Landeshauptstadt Linz
              Hauptstraße 1-5
              4041 Linz

              Telefon: +43 732 7070
              Fax: +43 732 7070 54 2110
              E-Mail: info@mag.linz.at

              Die Öffnungs- und Parteienverkehrszeiten aller Dienststellen finden sich auf den Seiten der Stadt Linz.

              Homepage

              Rechtsgrundlagen

              Letzte Aktualisierung: 13.08.2021
              Für den Inhalt verantwortlich:
              • Die zuständige Gemeinde|
              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                Leben in der Stadt Linz

                Hinweis:

                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                Arbeiten in Haus und Garten

                Rasenmähen

                Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                Regelungen bezüglich Kfz

                Autowaschen

                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                Beispiel:

                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                Auf öffentlichen Straßen

                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                Warmlaufenlassen des Motors

                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                Lärmbelästigung durch Mopeds

                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                Schneeräumung und Streupflicht

                Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                Hundehaltung

                Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                Maulkorb- bzw. Leinenzwang/Mitführverbot/Freilaufflächen

                Landesgesetzliche Bestimmung:
                Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                Information der Stadt:
                Die Stadt Linz hat darüber hinaus noch eine Hunde Mitführverbots-Verordnung erlassen. D.h. auf gewissen öffentlichen Orten dürfen Hunde überhaupt nicht mitgeführt werden. Es handelt sich dabei um Kinder- und Jugendspielplätze sowie Sport- und Fitnessflächen und die Linzer Badeseen. Genauere Informationen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Verbot des Mitführens von Hunden" entnommen werden.

                Keine Leinen- und Maulkorbpflicht gilt auf den Freilaufflächen in Linz. Hier ist zu beachten, dass auf den sich dort befindlichen Kinder- und Jugendspielplätzen sowie Sport- und Fitnessflächen das Mitführen von Hunden trotzdem verboten ist. Die Freilaufflächen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Freilaufflächen".

                Bitte beachten Sie, dass auch auf Freilaufflächen Hunde in einer Weise zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen sind, dass Menschen und Tiere durch die Hunde nicht gefährdet bzw. nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden und zu jenen Flächen, auf welchen das Mitführen von Hunden verboten ist (z.B. Kinderspielplätze), entsprechend Abstand zu halten ist.

                Hundekot

                Landesgesetzliche Bestimmung:
                Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 7.000 Euro zu bestrafen. 

                Abfall

                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Abfallkalender der LINZ AG Bereich Abfall. Glas- und Metallverpackungen werden auf öffentlichen Altstoffsammelstellen entsorgt, welche in der Altstoffsammelstellen-Suche zu finden sind. Informationen zur richtigen Abfalltrennung inkl. Trennanleitungen zum Ausdrucken finden sich hier: Abfalltrennung & Recycling (linzag.at)

                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können in den vier Linzer Altstoffsammelzentren abgegeben werden.

                Hinweis:

                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                Abfallsammelzentren der Stadt

                • Altstoffsammelzentrum Mostnystraße
                  Urfahr, Mostnystraße 14
                  4040 Linz

                  Telefon: +43 732/3400-7586

                  Öffnungszeiten:
                  • Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
                    • 8 bis 17:30 Uhr
                  • Mittwoch
                    •  8 bis 12 Uhr
                • Altstoffsammelzentrum Nebingerknoten
                  Schachermayerstraße 9-11
                  4020 Linz

                  Telefon: +43 732/3400-6826

                  Öffnungszeiten:
                  • Montag bis Freitag
                    • 8 bis 17:30 Uhr
                  • Samstag
                    • 8 bis 12:30 Uhr
                • Altstoffsammelzentrum Wiener Straße
                  Kleinmünchen, Wiener Straße 375
                  4030 Linz

                  Telefon: +43 732/3400-7466

                  Öffnungszeiten:
                  • Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
                    • 8 bis 17:30 Uhr
                  • Donnerstag
                    • 8 bis 12 Uhr
                • Altstoffsammelzentrum Melissenweg (Recyclinghof)
                  Melissenweg 36
                  4030 Linz

                  Telefon: +43 732/3400-7465

                  Öffnungszeiten:
                  • Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
                    • 8 bis 17:30 Uhr
                  • Dienstag
                    • 8 bis 12 Uhr
                  • Samstag
                    • 8 bis 12:30 Uhr

                Welche Abfallarten in den ASZ angenommen werden und alle weiteren Informationen zur Entsorgung in den Linzer ASZ finden sich unter Altstoffsammelzentren in Linz (linzag.at). Weiterführende Informationen wie z.B. zur kostenlosen Sperrmüllabholung oder zum Grünschnittservice finden sich auf der Website der LINZ AG – Bereich Abfall oder unter dem Abfalltelefon (+43 732/2130).

                Kontaktdaten der Stadt

                Magistrat der Landeshauptstadt Linz
                Hauptstraße 1-5
                4041 Linz

                Telefon: +43 732 7070
                Fax: +43 732 7070 54 2110
                E-Mail: info@mag.linz.at

                Die Öffnungs- und Parteienverkehrszeiten aller Dienststellen finden sich auf den Seiten der Stadt Linz.

                Homepage

                Rechtsgrundlagen

                Letzte Aktualisierung: 13.08.2021
                Für den Inhalt verantwortlich:
                • Die zuständige Gemeinde|
                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                  Leben in der Stadt Linz

                  Hinweis:

                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                  Arbeiten in Haus und Garten

                  Rasenmähen

                  Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                  Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                  Regelungen bezüglich Kfz

                  Autowaschen

                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                  Beispiel:

                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                  Auf öffentlichen Straßen

                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                  Warmlaufenlassen des Motors

                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                  Schneeräumung und Streupflicht

                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                  Hundehaltung

                  Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                  Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang/Mitführverbot/Freilaufflächen

                  Landesgesetzliche Bestimmung:
                  Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                  Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                  Information der Stadt:
                  Die Stadt Linz hat darüber hinaus noch eine Hunde Mitführverbots-Verordnung erlassen. D.h. auf gewissen öffentlichen Orten dürfen Hunde überhaupt nicht mitgeführt werden. Es handelt sich dabei um Kinder- und Jugendspielplätze sowie Sport- und Fitnessflächen und die Linzer Badeseen. Genauere Informationen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Verbot des Mitführens von Hunden" entnommen werden.

                  Keine Leinen- und Maulkorbpflicht gilt auf den Freilaufflächen in Linz. Hier ist zu beachten, dass auf den sich dort befindlichen Kinder- und Jugendspielplätzen sowie Sport- und Fitnessflächen das Mitführen von Hunden trotzdem verboten ist. Die Freilaufflächen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Freilaufflächen".

                  Bitte beachten Sie, dass auch auf Freilaufflächen Hunde in einer Weise zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen sind, dass Menschen und Tiere durch die Hunde nicht gefährdet bzw. nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden und zu jenen Flächen, auf welchen das Mitführen von Hunden verboten ist (z.B. Kinderspielplätze), entsprechend Abstand zu halten ist.

                  Hundekot

                  Landesgesetzliche Bestimmung:
                  Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 7.000 Euro zu bestrafen. 

                  Abfall

                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Abfallkalender der LINZ AG Bereich Abfall. Glas- und Metallverpackungen werden auf öffentlichen Altstoffsammelstellen entsorgt, welche in der Altstoffsammelstellen-Suche zu finden sind. Informationen zur richtigen Abfalltrennung inkl. Trennanleitungen zum Ausdrucken finden sich hier: Abfalltrennung & Recycling (linzag.at)

                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können in den vier Linzer Altstoffsammelzentren abgegeben werden.

                  Hinweis:

                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                  Abfallsammelzentren der Stadt

                  • Altstoffsammelzentrum Mostnystraße
                    Urfahr, Mostnystraße 14
                    4040 Linz

                    Telefon: +43 732/3400-7586

                    Öffnungszeiten:
                    • Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
                      • 8 bis 17:30 Uhr
                    • Mittwoch
                      •  8 bis 12 Uhr
                  • Altstoffsammelzentrum Nebingerknoten
                    Schachermayerstraße 9-11
                    4020 Linz

                    Telefon: +43 732/3400-6826

                    Öffnungszeiten:
                    • Montag bis Freitag
                      • 8 bis 17:30 Uhr
                    • Samstag
                      • 8 bis 12:30 Uhr
                  • Altstoffsammelzentrum Wiener Straße
                    Kleinmünchen, Wiener Straße 375
                    4030 Linz

                    Telefon: +43 732/3400-7466

                    Öffnungszeiten:
                    • Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
                      • 8 bis 17:30 Uhr
                    • Donnerstag
                      • 8 bis 12 Uhr
                  • Altstoffsammelzentrum Melissenweg (Recyclinghof)
                    Melissenweg 36
                    4030 Linz

                    Telefon: +43 732/3400-7465

                    Öffnungszeiten:
                    • Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
                      • 8 bis 17:30 Uhr
                    • Dienstag
                      • 8 bis 12 Uhr
                    • Samstag
                      • 8 bis 12:30 Uhr

                  Welche Abfallarten in den ASZ angenommen werden und alle weiteren Informationen zur Entsorgung in den Linzer ASZ finden sich unter Altstoffsammelzentren in Linz (linzag.at). Weiterführende Informationen wie z.B. zur kostenlosen Sperrmüllabholung oder zum Grünschnittservice finden sich auf der Website der LINZ AG – Bereich Abfall oder unter dem Abfalltelefon (+43 732/2130).

                  Kontaktdaten der Stadt

                  Magistrat der Landeshauptstadt Linz
                  Hauptstraße 1-5
                  4041 Linz

                  Telefon: +43 732 7070
                  Fax: +43 732 7070 54 2110
                  E-Mail: info@mag.linz.at

                  Die Öffnungs- und Parteienverkehrszeiten aller Dienststellen finden sich auf den Seiten der Stadt Linz.

                  Homepage

                  Rechtsgrundlagen

                  Letzte Aktualisierung: 13.08.2021
                  Für den Inhalt verantwortlich:
                  • Die zuständige Gemeinde|
                  • oesterreich.gv.at-Redaktion

                    Leben in der Stadt Linz

                    Hinweis:

                    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                    Arbeiten in Haus und Garten

                    Rasenmähen

                    Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                    Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                    Regelungen bezüglich Kfz

                    Autowaschen

                    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                    Beispiel:

                    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                    Auf öffentlichen Straßen

                    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                    Warmlaufenlassen des Motors

                    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                    Lärmbelästigung durch Mopeds

                    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                    Schneeräumung und Streupflicht

                    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                    Hundehaltung

                    Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                    Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                    Maulkorb- bzw. Leinenzwang/Mitführverbot/Freilaufflächen

                    Landesgesetzliche Bestimmung:
                    Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                    Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                    Information der Stadt:
                    Die Stadt Linz hat darüber hinaus noch eine Hunde Mitführverbots-Verordnung erlassen. D.h. auf gewissen öffentlichen Orten dürfen Hunde überhaupt nicht mitgeführt werden. Es handelt sich dabei um Kinder- und Jugendspielplätze sowie Sport- und Fitnessflächen und die Linzer Badeseen. Genauere Informationen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Verbot des Mitführens von Hunden" entnommen werden.

                    Keine Leinen- und Maulkorbpflicht gilt auf den Freilaufflächen in Linz. Hier ist zu beachten, dass auf den sich dort befindlichen Kinder- und Jugendspielplätzen sowie Sport- und Fitnessflächen das Mitführen von Hunden trotzdem verboten ist. Die Freilaufflächen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Freilaufflächen".

                    Bitte beachten Sie, dass auch auf Freilaufflächen Hunde in einer Weise zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen sind, dass Menschen und Tiere durch die Hunde nicht gefährdet bzw. nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden und zu jenen Flächen, auf welchen das Mitführen von Hunden verboten ist (z.B. Kinderspielplätze), entsprechend Abstand zu halten ist.

                    Hundekot

                    Landesgesetzliche Bestimmung:
                    Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 7.000 Euro zu bestrafen. 

                    Abfall

                    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Abfallkalender der LINZ AG Bereich Abfall. Glas- und Metallverpackungen werden auf öffentlichen Altstoffsammelstellen entsorgt, welche in der Altstoffsammelstellen-Suche zu finden sind. Informationen zur richtigen Abfalltrennung inkl. Trennanleitungen zum Ausdrucken finden sich hier: Abfalltrennung & Recycling (linzag.at)

                    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können in den vier Linzer Altstoffsammelzentren abgegeben werden.

                    Hinweis:

                    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                    Abfallsammelzentren der Stadt

                    • Altstoffsammelzentrum Mostnystraße
                      Urfahr, Mostnystraße 14
                      4040 Linz

                      Telefon: +43 732/3400-7586

                      Öffnungszeiten:
                      • Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
                        • 8 bis 17:30 Uhr
                      • Mittwoch
                        •  8 bis 12 Uhr
                    • Altstoffsammelzentrum Nebingerknoten
                      Schachermayerstraße 9-11
                      4020 Linz

                      Telefon: +43 732/3400-6826

                      Öffnungszeiten:
                      • Montag bis Freitag
                        • 8 bis 17:30 Uhr
                      • Samstag
                        • 8 bis 12:30 Uhr
                    • Altstoffsammelzentrum Wiener Straße
                      Kleinmünchen, Wiener Straße 375
                      4030 Linz

                      Telefon: +43 732/3400-7466

                      Öffnungszeiten:
                      • Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
                        • 8 bis 17:30 Uhr
                      • Donnerstag
                        • 8 bis 12 Uhr
                    • Altstoffsammelzentrum Melissenweg (Recyclinghof)
                      Melissenweg 36
                      4030 Linz

                      Telefon: +43 732/3400-7465

                      Öffnungszeiten:
                      • Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
                        • 8 bis 17:30 Uhr
                      • Dienstag
                        • 8 bis 12 Uhr
                      • Samstag
                        • 8 bis 12:30 Uhr

                    Welche Abfallarten in den ASZ angenommen werden und alle weiteren Informationen zur Entsorgung in den Linzer ASZ finden sich unter Altstoffsammelzentren in Linz (linzag.at). Weiterführende Informationen wie z.B. zur kostenlosen Sperrmüllabholung oder zum Grünschnittservice finden sich auf der Website der LINZ AG – Bereich Abfall oder unter dem Abfalltelefon (+43 732/2130).

                    Kontaktdaten der Stadt

                    Magistrat der Landeshauptstadt Linz
                    Hauptstraße 1-5
                    4041 Linz

                    Telefon: +43 732 7070
                    Fax: +43 732 7070 54 2110
                    E-Mail: info@mag.linz.at

                    Die Öffnungs- und Parteienverkehrszeiten aller Dienststellen finden sich auf den Seiten der Stadt Linz.

                    Homepage

                    Rechtsgrundlagen

                    Letzte Aktualisierung: 13.08.2021
                    Für den Inhalt verantwortlich:
                    • Die zuständige Gemeinde|
                    • oesterreich.gv.at-Redaktion

                      Leben in der Stadt Linz

                      Hinweis:

                      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                      Arbeiten in Haus und Garten

                      Rasenmähen

                      Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                      Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                      Regelungen bezüglich Kfz

                      Autowaschen

                      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                      Beispiel:

                      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                      Auf öffentlichen Straßen

                      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                      Warmlaufenlassen des Motors

                      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                      Lärmbelästigung durch Mopeds

                      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                      Schneeräumung und Streupflicht

                      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                      Hundehaltung

                      Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                      Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                      Maulkorb- bzw. Leinenzwang/Mitführverbot/Freilaufflächen

                      Landesgesetzliche Bestimmung:
                      Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                      Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                      Information der Stadt:
                      Die Stadt Linz hat darüber hinaus noch eine Hunde Mitführverbots-Verordnung erlassen. D.h. auf gewissen öffentlichen Orten dürfen Hunde überhaupt nicht mitgeführt werden. Es handelt sich dabei um Kinder- und Jugendspielplätze sowie Sport- und Fitnessflächen und die Linzer Badeseen. Genauere Informationen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Verbot des Mitführens von Hunden" entnommen werden.

                      Keine Leinen- und Maulkorbpflicht gilt auf den Freilaufflächen in Linz. Hier ist zu beachten, dass auf den sich dort befindlichen Kinder- und Jugendspielplätzen sowie Sport- und Fitnessflächen das Mitführen von Hunden trotzdem verboten ist. Die Freilaufflächen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Freilaufflächen".

                      Bitte beachten Sie, dass auch auf Freilaufflächen Hunde in einer Weise zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen sind, dass Menschen und Tiere durch die Hunde nicht gefährdet bzw. nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden und zu jenen Flächen, auf welchen das Mitführen von Hunden verboten ist (z.B. Kinderspielplätze), entsprechend Abstand zu halten ist.

                      Hundekot

                      Landesgesetzliche Bestimmung:
                      Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 7.000 Euro zu bestrafen. 

                      Abfall

                      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Abfallkalender der LINZ AG Bereich Abfall. Glas- und Metallverpackungen werden auf öffentlichen Altstoffsammelstellen entsorgt, welche in der Altstoffsammelstellen-Suche zu finden sind. Informationen zur richtigen Abfalltrennung inkl. Trennanleitungen zum Ausdrucken finden sich hier: Abfalltrennung & Recycling (linzag.at)

                      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können in den vier Linzer Altstoffsammelzentren abgegeben werden.

                      Hinweis:

                      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                      Abfallsammelzentren der Stadt

                      • Altstoffsammelzentrum Mostnystraße
                        Urfahr, Mostnystraße 14
                        4040 Linz

                        Telefon: +43 732/3400-7586

                        Öffnungszeiten:
                        • Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
                          • 8 bis 17:30 Uhr
                        • Mittwoch
                          •  8 bis 12 Uhr
                      • Altstoffsammelzentrum Nebingerknoten
                        Schachermayerstraße 9-11
                        4020 Linz

                        Telefon: +43 732/3400-6826

                        Öffnungszeiten:
                        • Montag bis Freitag
                          • 8 bis 17:30 Uhr
                        • Samstag
                          • 8 bis 12:30 Uhr
                      • Altstoffsammelzentrum Wiener Straße
                        Kleinmünchen, Wiener Straße 375
                        4030 Linz

                        Telefon: +43 732/3400-7466

                        Öffnungszeiten:
                        • Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
                          • 8 bis 17:30 Uhr
                        • Donnerstag
                          • 8 bis 12 Uhr
                      • Altstoffsammelzentrum Melissenweg (Recyclinghof)
                        Melissenweg 36
                        4030 Linz

                        Telefon: +43 732/3400-7465

                        Öffnungszeiten:
                        • Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
                          • 8 bis 17:30 Uhr
                        • Dienstag
                          • 8 bis 12 Uhr
                        • Samstag
                          • 8 bis 12:30 Uhr

                      Welche Abfallarten in den ASZ angenommen werden und alle weiteren Informationen zur Entsorgung in den Linzer ASZ finden sich unter Altstoffsammelzentren in Linz (linzag.at). Weiterführende Informationen wie z.B. zur kostenlosen Sperrmüllabholung oder zum Grünschnittservice finden sich auf der Website der LINZ AG – Bereich Abfall oder unter dem Abfalltelefon (+43 732/2130).

                      Kontaktdaten der Stadt

                      Magistrat der Landeshauptstadt Linz
                      Hauptstraße 1-5
                      4041 Linz

                      Telefon: +43 732 7070
                      Fax: +43 732 7070 54 2110
                      E-Mail: info@mag.linz.at

                      Die Öffnungs- und Parteienverkehrszeiten aller Dienststellen finden sich auf den Seiten der Stadt Linz.

                      Homepage

                      Rechtsgrundlagen

                      Letzte Aktualisierung: 13.08.2021
                      Für den Inhalt verantwortlich:
                      • Die zuständige Gemeinde|
                      • oesterreich.gv.at-Redaktion

                        Leben in der Stadt Linz

                        Hinweis:

                        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                        Arbeiten in Haus und Garten

                        Rasenmähen

                        Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                        Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                        Regelungen bezüglich Kfz

                        Autowaschen

                        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                        Beispiel:

                        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                        Auf öffentlichen Straßen

                        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                        Warmlaufenlassen des Motors

                        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                        Lärmbelästigung durch Mopeds

                        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                        Schneeräumung und Streupflicht

                        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                        Hundehaltung

                        Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                        Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                        Maulkorb- bzw. Leinenzwang/Mitführverbot/Freilaufflächen

                        Landesgesetzliche Bestimmung:
                        Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                        Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                        Information der Stadt:
                        Die Stadt Linz hat darüber hinaus noch eine Hunde Mitführverbots-Verordnung erlassen. D.h. auf gewissen öffentlichen Orten dürfen Hunde überhaupt nicht mitgeführt werden. Es handelt sich dabei um Kinder- und Jugendspielplätze sowie Sport- und Fitnessflächen und die Linzer Badeseen. Genauere Informationen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Verbot des Mitführens von Hunden" entnommen werden.

                        Keine Leinen- und Maulkorbpflicht gilt auf den Freilaufflächen in Linz. Hier ist zu beachten, dass auf den sich dort befindlichen Kinder- und Jugendspielplätzen sowie Sport- und Fitnessflächen das Mitführen von Hunden trotzdem verboten ist. Die Freilaufflächen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Freilaufflächen".

                        Bitte beachten Sie, dass auch auf Freilaufflächen Hunde in einer Weise zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen sind, dass Menschen und Tiere durch die Hunde nicht gefährdet bzw. nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden und zu jenen Flächen, auf welchen das Mitführen von Hunden verboten ist (z.B. Kinderspielplätze), entsprechend Abstand zu halten ist.

                        Hundekot

                        Landesgesetzliche Bestimmung:
                        Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 7.000 Euro zu bestrafen. 

                        Abfall

                        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Abfallkalender der LINZ AG Bereich Abfall. Glas- und Metallverpackungen werden auf öffentlichen Altstoffsammelstellen entsorgt, welche in der Altstoffsammelstellen-Suche zu finden sind. Informationen zur richtigen Abfalltrennung inkl. Trennanleitungen zum Ausdrucken finden sich hier: Abfalltrennung & Recycling (linzag.at)

                        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können in den vier Linzer Altstoffsammelzentren abgegeben werden.

                        Hinweis:

                        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                        Abfallsammelzentren der Stadt

                        • Altstoffsammelzentrum Mostnystraße
                          Urfahr, Mostnystraße 14
                          4040 Linz

                          Telefon: +43 732/3400-7586

                          Öffnungszeiten:
                          • Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
                            • 8 bis 17:30 Uhr
                          • Mittwoch
                            •  8 bis 12 Uhr
                        • Altstoffsammelzentrum Nebingerknoten
                          Schachermayerstraße 9-11
                          4020 Linz

                          Telefon: +43 732/3400-6826

                          Öffnungszeiten:
                          • Montag bis Freitag
                            • 8 bis 17:30 Uhr
                          • Samstag
                            • 8 bis 12:30 Uhr
                        • Altstoffsammelzentrum Wiener Straße
                          Kleinmünchen, Wiener Straße 375
                          4030 Linz

                          Telefon: +43 732/3400-7466

                          Öffnungszeiten:
                          • Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
                            • 8 bis 17:30 Uhr
                          • Donnerstag
                            • 8 bis 12 Uhr
                        • Altstoffsammelzentrum Melissenweg (Recyclinghof)
                          Melissenweg 36
                          4030 Linz

                          Telefon: +43 732/3400-7465

                          Öffnungszeiten:
                          • Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
                            • 8 bis 17:30 Uhr
                          • Dienstag
                            • 8 bis 12 Uhr
                          • Samstag
                            • 8 bis 12:30 Uhr

                        Welche Abfallarten in den ASZ angenommen werden und alle weiteren Informationen zur Entsorgung in den Linzer ASZ finden sich unter Altstoffsammelzentren in Linz (linzag.at). Weiterführende Informationen wie z.B. zur kostenlosen Sperrmüllabholung oder zum Grünschnittservice finden sich auf der Website der LINZ AG – Bereich Abfall oder unter dem Abfalltelefon (+43 732/2130).

                        Kontaktdaten der Stadt

                        Magistrat der Landeshauptstadt Linz
                        Hauptstraße 1-5
                        4041 Linz

                        Telefon: +43 732 7070
                        Fax: +43 732 7070 54 2110
                        E-Mail: info@mag.linz.at

                        Die Öffnungs- und Parteienverkehrszeiten aller Dienststellen finden sich auf den Seiten der Stadt Linz.

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                        Rechtsgrundlagen

                        Letzte Aktualisierung: 13.08.2021
                        Für den Inhalt verantwortlich:
                        • Die zuständige Gemeinde|
                        • oesterreich.gv.at-Redaktion

                          Leben in der Stadt Linz

                          Hinweis:

                          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                          Arbeiten in Haus und Garten

                          Rasenmähen

                          Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                          Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                          Regelungen bezüglich Kfz

                          Autowaschen

                          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                          Beispiel:

                          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                          Auf öffentlichen Straßen

                          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                          Warmlaufenlassen des Motors

                          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                          Lärmbelästigung durch Mopeds

                          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                          Schneeräumung und Streupflicht

                          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                          Hundehaltung

                          Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                          Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                          Maulkorb- bzw. Leinenzwang/Mitführverbot/Freilaufflächen

                          Landesgesetzliche Bestimmung:
                          Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                          Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                          Information der Stadt:
                          Die Stadt Linz hat darüber hinaus noch eine Hunde Mitführverbots-Verordnung erlassen. D.h. auf gewissen öffentlichen Orten dürfen Hunde überhaupt nicht mitgeführt werden. Es handelt sich dabei um Kinder- und Jugendspielplätze sowie Sport- und Fitnessflächen und die Linzer Badeseen. Genauere Informationen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Verbot des Mitführens von Hunden" entnommen werden.

                          Keine Leinen- und Maulkorbpflicht gilt auf den Freilaufflächen in Linz. Hier ist zu beachten, dass auf den sich dort befindlichen Kinder- und Jugendspielplätzen sowie Sport- und Fitnessflächen das Mitführen von Hunden trotzdem verboten ist. Die Freilaufflächen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Freilaufflächen".

                          Bitte beachten Sie, dass auch auf Freilaufflächen Hunde in einer Weise zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen sind, dass Menschen und Tiere durch die Hunde nicht gefährdet bzw. nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden und zu jenen Flächen, auf welchen das Mitführen von Hunden verboten ist (z.B. Kinderspielplätze), entsprechend Abstand zu halten ist.

                          Hundekot

                          Landesgesetzliche Bestimmung:
                          Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 7.000 Euro zu bestrafen. 

                          Abfall

                          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Abfallkalender der LINZ AG Bereich Abfall. Glas- und Metallverpackungen werden auf öffentlichen Altstoffsammelstellen entsorgt, welche in der Altstoffsammelstellen-Suche zu finden sind. Informationen zur richtigen Abfalltrennung inkl. Trennanleitungen zum Ausdrucken finden sich hier: Abfalltrennung & Recycling (linzag.at)

                          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können in den vier Linzer Altstoffsammelzentren abgegeben werden.

                          Hinweis:

                          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                          Abfallsammelzentren der Stadt

                          • Altstoffsammelzentrum Mostnystraße
                            Urfahr, Mostnystraße 14
                            4040 Linz

                            Telefon: +43 732/3400-7586

                            Öffnungszeiten:
                            • Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
                              • 8 bis 17:30 Uhr
                            • Mittwoch
                              •  8 bis 12 Uhr
                          • Altstoffsammelzentrum Nebingerknoten
                            Schachermayerstraße 9-11
                            4020 Linz

                            Telefon: +43 732/3400-6826

                            Öffnungszeiten:
                            • Montag bis Freitag
                              • 8 bis 17:30 Uhr
                            • Samstag
                              • 8 bis 12:30 Uhr
                          • Altstoffsammelzentrum Wiener Straße
                            Kleinmünchen, Wiener Straße 375
                            4030 Linz

                            Telefon: +43 732/3400-7466

                            Öffnungszeiten:
                            • Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
                              • 8 bis 17:30 Uhr
                            • Donnerstag
                              • 8 bis 12 Uhr
                          • Altstoffsammelzentrum Melissenweg (Recyclinghof)
                            Melissenweg 36
                            4030 Linz

                            Telefon: +43 732/3400-7465

                            Öffnungszeiten:
                            • Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
                              • 8 bis 17:30 Uhr
                            • Dienstag
                              • 8 bis 12 Uhr
                            • Samstag
                              • 8 bis 12:30 Uhr

                          Welche Abfallarten in den ASZ angenommen werden und alle weiteren Informationen zur Entsorgung in den Linzer ASZ finden sich unter Altstoffsammelzentren in Linz (linzag.at). Weiterführende Informationen wie z.B. zur kostenlosen Sperrmüllabholung oder zum Grünschnittservice finden sich auf der Website der LINZ AG – Bereich Abfall oder unter dem Abfalltelefon (+43 732/2130).

                          Kontaktdaten der Stadt

                          Magistrat der Landeshauptstadt Linz
                          Hauptstraße 1-5
                          4041 Linz

                          Telefon: +43 732 7070
                          Fax: +43 732 7070 54 2110
                          E-Mail: info@mag.linz.at

                          Die Öffnungs- und Parteienverkehrszeiten aller Dienststellen finden sich auf den Seiten der Stadt Linz.

                          Homepage

                          Rechtsgrundlagen

                          Letzte Aktualisierung: 13.08.2021
                          Für den Inhalt verantwortlich:
                          • Die zuständige Gemeinde|
                          • oesterreich.gv.at-Redaktion

                            Leben in der Stadt Linz

                            Hinweis:

                            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                            Arbeiten in Haus und Garten

                            Rasenmähen

                            Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                            Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                            Regelungen bezüglich Kfz

                            Autowaschen

                            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                            Beispiel:

                            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                            Auf öffentlichen Straßen

                            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                            Warmlaufenlassen des Motors

                            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                            Lärmbelästigung durch Mopeds

                            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                            Schneeräumung und Streupflicht

                            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                            Hundehaltung

                            Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                            Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                            Maulkorb- bzw. Leinenzwang/Mitführverbot/Freilaufflächen

                            Landesgesetzliche Bestimmung:
                            Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                            Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                            Information der Stadt:
                            Die Stadt Linz hat darüber hinaus noch eine Hunde Mitführverbots-Verordnung erlassen. D.h. auf gewissen öffentlichen Orten dürfen Hunde überhaupt nicht mitgeführt werden. Es handelt sich dabei um Kinder- und Jugendspielplätze sowie Sport- und Fitnessflächen und die Linzer Badeseen. Genauere Informationen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Verbot des Mitführens von Hunden" entnommen werden.

                            Keine Leinen- und Maulkorbpflicht gilt auf den Freilaufflächen in Linz. Hier ist zu beachten, dass auf den sich dort befindlichen Kinder- und Jugendspielplätzen sowie Sport- und Fitnessflächen das Mitführen von Hunden trotzdem verboten ist. Die Freilaufflächen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Freilaufflächen".

                            Bitte beachten Sie, dass auch auf Freilaufflächen Hunde in einer Weise zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen sind, dass Menschen und Tiere durch die Hunde nicht gefährdet bzw. nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden und zu jenen Flächen, auf welchen das Mitführen von Hunden verboten ist (z.B. Kinderspielplätze), entsprechend Abstand zu halten ist.

                            Hundekot

                            Landesgesetzliche Bestimmung:
                            Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 7.000 Euro zu bestrafen. 

                            Abfall

                            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Abfallkalender der LINZ AG Bereich Abfall. Glas- und Metallverpackungen werden auf öffentlichen Altstoffsammelstellen entsorgt, welche in der Altstoffsammelstellen-Suche zu finden sind. Informationen zur richtigen Abfalltrennung inkl. Trennanleitungen zum Ausdrucken finden sich hier: Abfalltrennung & Recycling (linzag.at)

                            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können in den vier Linzer Altstoffsammelzentren abgegeben werden.

                            Hinweis:

                            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                            Abfallsammelzentren der Stadt

                            • Altstoffsammelzentrum Mostnystraße
                              Urfahr, Mostnystraße 14
                              4040 Linz

                              Telefon: +43 732/3400-7586

                              Öffnungszeiten:
                              • Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
                                • 8 bis 17:30 Uhr
                              • Mittwoch
                                •  8 bis 12 Uhr
                            • Altstoffsammelzentrum Nebingerknoten
                              Schachermayerstraße 9-11
                              4020 Linz

                              Telefon: +43 732/3400-6826

                              Öffnungszeiten:
                              • Montag bis Freitag
                                • 8 bis 17:30 Uhr
                              • Samstag
                                • 8 bis 12:30 Uhr
                            • Altstoffsammelzentrum Wiener Straße
                              Kleinmünchen, Wiener Straße 375
                              4030 Linz

                              Telefon: +43 732/3400-7466

                              Öffnungszeiten:
                              • Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
                                • 8 bis 17:30 Uhr
                              • Donnerstag
                                • 8 bis 12 Uhr
                            • Altstoffsammelzentrum Melissenweg (Recyclinghof)
                              Melissenweg 36
                              4030 Linz

                              Telefon: +43 732/3400-7465

                              Öffnungszeiten:
                              • Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
                                • 8 bis 17:30 Uhr
                              • Dienstag
                                • 8 bis 12 Uhr
                              • Samstag
                                • 8 bis 12:30 Uhr

                            Welche Abfallarten in den ASZ angenommen werden und alle weiteren Informationen zur Entsorgung in den Linzer ASZ finden sich unter Altstoffsammelzentren in Linz (linzag.at). Weiterführende Informationen wie z.B. zur kostenlosen Sperrmüllabholung oder zum Grünschnittservice finden sich auf der Website der LINZ AG – Bereich Abfall oder unter dem Abfalltelefon (+43 732/2130).

                            Kontaktdaten der Stadt

                            Magistrat der Landeshauptstadt Linz
                            Hauptstraße 1-5
                            4041 Linz

                            Telefon: +43 732 7070
                            Fax: +43 732 7070 54 2110
                            E-Mail: info@mag.linz.at

                            Die Öffnungs- und Parteienverkehrszeiten aller Dienststellen finden sich auf den Seiten der Stadt Linz.

                            Homepage

                            Rechtsgrundlagen

                            Letzte Aktualisierung: 13.08.2021
                            Für den Inhalt verantwortlich:
                            • Die zuständige Gemeinde|
                            • oesterreich.gv.at-Redaktion

                              Leben in der Stadt Linz

                              Hinweis:

                              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                              Arbeiten in Haus und Garten

                              Rasenmähen

                              Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                              Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                              Regelungen bezüglich Kfz

                              Autowaschen

                              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                              Beispiel:

                              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                              Auf öffentlichen Straßen

                              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                              Warmlaufenlassen des Motors

                              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                              Lärmbelästigung durch Mopeds

                              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                              Schneeräumung und Streupflicht

                              Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                              Hundehaltung

                              Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                              Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                              Maulkorb- bzw. Leinenzwang/Mitführverbot/Freilaufflächen

                              Landesgesetzliche Bestimmung:
                              Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                              Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                              Information der Stadt:
                              Die Stadt Linz hat darüber hinaus noch eine Hunde Mitführverbots-Verordnung erlassen. D.h. auf gewissen öffentlichen Orten dürfen Hunde überhaupt nicht mitgeführt werden. Es handelt sich dabei um Kinder- und Jugendspielplätze sowie Sport- und Fitnessflächen und die Linzer Badeseen. Genauere Informationen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Verbot des Mitführens von Hunden" entnommen werden.

                              Keine Leinen- und Maulkorbpflicht gilt auf den Freilaufflächen in Linz. Hier ist zu beachten, dass auf den sich dort befindlichen Kinder- und Jugendspielplätzen sowie Sport- und Fitnessflächen das Mitführen von Hunden trotzdem verboten ist. Die Freilaufflächen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Freilaufflächen".

                              Bitte beachten Sie, dass auch auf Freilaufflächen Hunde in einer Weise zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen sind, dass Menschen und Tiere durch die Hunde nicht gefährdet bzw. nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden und zu jenen Flächen, auf welchen das Mitführen von Hunden verboten ist (z.B. Kinderspielplätze), entsprechend Abstand zu halten ist.

                              Hundekot

                              Landesgesetzliche Bestimmung:
                              Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 7.000 Euro zu bestrafen. 

                              Abfall

                              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Abfallkalender der LINZ AG Bereich Abfall. Glas- und Metallverpackungen werden auf öffentlichen Altstoffsammelstellen entsorgt, welche in der Altstoffsammelstellen-Suche zu finden sind. Informationen zur richtigen Abfalltrennung inkl. Trennanleitungen zum Ausdrucken finden sich hier: Abfalltrennung & Recycling (linzag.at)

                              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können in den vier Linzer Altstoffsammelzentren abgegeben werden.

                              Hinweis:

                              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                              Abfallsammelzentren der Stadt

                              • Altstoffsammelzentrum Mostnystraße
                                Urfahr, Mostnystraße 14
                                4040 Linz

                                Telefon: +43 732/3400-7586

                                Öffnungszeiten:
                                • Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
                                  • 8 bis 17:30 Uhr
                                • Mittwoch
                                  •  8 bis 12 Uhr
                              • Altstoffsammelzentrum Nebingerknoten
                                Schachermayerstraße 9-11
                                4020 Linz

                                Telefon: +43 732/3400-6826

                                Öffnungszeiten:
                                • Montag bis Freitag
                                  • 8 bis 17:30 Uhr
                                • Samstag
                                  • 8 bis 12:30 Uhr
                              • Altstoffsammelzentrum Wiener Straße
                                Kleinmünchen, Wiener Straße 375
                                4030 Linz

                                Telefon: +43 732/3400-7466

                                Öffnungszeiten:
                                • Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
                                  • 8 bis 17:30 Uhr
                                • Donnerstag
                                  • 8 bis 12 Uhr
                              • Altstoffsammelzentrum Melissenweg (Recyclinghof)
                                Melissenweg 36
                                4030 Linz

                                Telefon: +43 732/3400-7465

                                Öffnungszeiten:
                                • Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
                                  • 8 bis 17:30 Uhr
                                • Dienstag
                                  • 8 bis 12 Uhr
                                • Samstag
                                  • 8 bis 12:30 Uhr

                              Welche Abfallarten in den ASZ angenommen werden und alle weiteren Informationen zur Entsorgung in den Linzer ASZ finden sich unter Altstoffsammelzentren in Linz (linzag.at). Weiterführende Informationen wie z.B. zur kostenlosen Sperrmüllabholung oder zum Grünschnittservice finden sich auf der Website der LINZ AG – Bereich Abfall oder unter dem Abfalltelefon (+43 732/2130).

                              Kontaktdaten der Stadt

                              Magistrat der Landeshauptstadt Linz
                              Hauptstraße 1-5
                              4041 Linz

                              Telefon: +43 732 7070
                              Fax: +43 732 7070 54 2110
                              E-Mail: info@mag.linz.at

                              Die Öffnungs- und Parteienverkehrszeiten aller Dienststellen finden sich auf den Seiten der Stadt Linz.

                              Homepage

                              Rechtsgrundlagen

                              Letzte Aktualisierung: 13.08.2021
                              Für den Inhalt verantwortlich:
                              • Die zuständige Gemeinde|
                              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                Leben in der Stadt Linz

                                Hinweis:

                                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                Arbeiten in Haus und Garten

                                Rasenmähen

                                Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                                Regelungen bezüglich Kfz

                                Autowaschen

                                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                Beispiel:

                                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                Auf öffentlichen Straßen

                                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                Warmlaufenlassen des Motors

                                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                Lärmbelästigung durch Mopeds

                                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                Schneeräumung und Streupflicht

                                Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                Hundehaltung

                                Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                Maulkorb- bzw. Leinenzwang/Mitführverbot/Freilaufflächen

                                Landesgesetzliche Bestimmung:
                                Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                Information der Stadt:
                                Die Stadt Linz hat darüber hinaus noch eine Hunde Mitführverbots-Verordnung erlassen. D.h. auf gewissen öffentlichen Orten dürfen Hunde überhaupt nicht mitgeführt werden. Es handelt sich dabei um Kinder- und Jugendspielplätze sowie Sport- und Fitnessflächen und die Linzer Badeseen. Genauere Informationen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Verbot des Mitführens von Hunden" entnommen werden.

                                Keine Leinen- und Maulkorbpflicht gilt auf den Freilaufflächen in Linz. Hier ist zu beachten, dass auf den sich dort befindlichen Kinder- und Jugendspielplätzen sowie Sport- und Fitnessflächen das Mitführen von Hunden trotzdem verboten ist. Die Freilaufflächen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Freilaufflächen".

                                Bitte beachten Sie, dass auch auf Freilaufflächen Hunde in einer Weise zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen sind, dass Menschen und Tiere durch die Hunde nicht gefährdet bzw. nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden und zu jenen Flächen, auf welchen das Mitführen von Hunden verboten ist (z.B. Kinderspielplätze), entsprechend Abstand zu halten ist.

                                Hundekot

                                Landesgesetzliche Bestimmung:
                                Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 7.000 Euro zu bestrafen. 

                                Abfall

                                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Abfallkalender der LINZ AG Bereich Abfall. Glas- und Metallverpackungen werden auf öffentlichen Altstoffsammelstellen entsorgt, welche in der Altstoffsammelstellen-Suche zu finden sind. Informationen zur richtigen Abfalltrennung inkl. Trennanleitungen zum Ausdrucken finden sich hier: Abfalltrennung & Recycling (linzag.at)

                                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können in den vier Linzer Altstoffsammelzentren abgegeben werden.

                                Hinweis:

                                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                Abfallsammelzentren der Stadt

                                • Altstoffsammelzentrum Mostnystraße
                                  Urfahr, Mostnystraße 14
                                  4040 Linz

                                  Telefon: +43 732/3400-7586

                                  Öffnungszeiten:
                                  • Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
                                    • 8 bis 17:30 Uhr
                                  • Mittwoch
                                    •  8 bis 12 Uhr
                                • Altstoffsammelzentrum Nebingerknoten
                                  Schachermayerstraße 9-11
                                  4020 Linz

                                  Telefon: +43 732/3400-6826

                                  Öffnungszeiten:
                                  • Montag bis Freitag
                                    • 8 bis 17:30 Uhr
                                  • Samstag
                                    • 8 bis 12:30 Uhr
                                • Altstoffsammelzentrum Wiener Straße
                                  Kleinmünchen, Wiener Straße 375
                                  4030 Linz

                                  Telefon: +43 732/3400-7466

                                  Öffnungszeiten:
                                  • Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
                                    • 8 bis 17:30 Uhr
                                  • Donnerstag
                                    • 8 bis 12 Uhr
                                • Altstoffsammelzentrum Melissenweg (Recyclinghof)
                                  Melissenweg 36
                                  4030 Linz

                                  Telefon: +43 732/3400-7465

                                  Öffnungszeiten:
                                  • Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
                                    • 8 bis 17:30 Uhr
                                  • Dienstag
                                    • 8 bis 12 Uhr
                                  • Samstag
                                    • 8 bis 12:30 Uhr

                                Welche Abfallarten in den ASZ angenommen werden und alle weiteren Informationen zur Entsorgung in den Linzer ASZ finden sich unter Altstoffsammelzentren in Linz (linzag.at). Weiterführende Informationen wie z.B. zur kostenlosen Sperrmüllabholung oder zum Grünschnittservice finden sich auf der Website der LINZ AG – Bereich Abfall oder unter dem Abfalltelefon (+43 732/2130).

                                Kontaktdaten der Stadt

                                Magistrat der Landeshauptstadt Linz
                                Hauptstraße 1-5
                                4041 Linz

                                Telefon: +43 732 7070
                                Fax: +43 732 7070 54 2110
                                E-Mail: info@mag.linz.at

                                Die Öffnungs- und Parteienverkehrszeiten aller Dienststellen finden sich auf den Seiten der Stadt Linz.

                                Homepage

                                Rechtsgrundlagen

                                Letzte Aktualisierung: 13.08.2021
                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                • Die zuständige Gemeinde|
                                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                  Leben in der Stadt Linz

                                  Hinweis:

                                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                  Arbeiten in Haus und Garten

                                  Rasenmähen

                                  Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                  Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                                  Regelungen bezüglich Kfz

                                  Autowaschen

                                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                  Beispiel:

                                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                  Auf öffentlichen Straßen

                                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                  Warmlaufenlassen des Motors

                                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                  Schneeräumung und Streupflicht

                                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                  Hundehaltung

                                  Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                  Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang/Mitführverbot/Freilaufflächen

                                  Landesgesetzliche Bestimmung:
                                  Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                  Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                  Information der Stadt:
                                  Die Stadt Linz hat darüber hinaus noch eine Hunde Mitführverbots-Verordnung erlassen. D.h. auf gewissen öffentlichen Orten dürfen Hunde überhaupt nicht mitgeführt werden. Es handelt sich dabei um Kinder- und Jugendspielplätze sowie Sport- und Fitnessflächen und die Linzer Badeseen. Genauere Informationen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Verbot des Mitführens von Hunden" entnommen werden.

                                  Keine Leinen- und Maulkorbpflicht gilt auf den Freilaufflächen in Linz. Hier ist zu beachten, dass auf den sich dort befindlichen Kinder- und Jugendspielplätzen sowie Sport- und Fitnessflächen das Mitführen von Hunden trotzdem verboten ist. Die Freilaufflächen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Freilaufflächen".

                                  Bitte beachten Sie, dass auch auf Freilaufflächen Hunde in einer Weise zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen sind, dass Menschen und Tiere durch die Hunde nicht gefährdet bzw. nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden und zu jenen Flächen, auf welchen das Mitführen von Hunden verboten ist (z.B. Kinderspielplätze), entsprechend Abstand zu halten ist.

                                  Hundekot

                                  Landesgesetzliche Bestimmung:
                                  Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 7.000 Euro zu bestrafen. 

                                  Abfall

                                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Abfallkalender der LINZ AG Bereich Abfall. Glas- und Metallverpackungen werden auf öffentlichen Altstoffsammelstellen entsorgt, welche in der Altstoffsammelstellen-Suche zu finden sind. Informationen zur richtigen Abfalltrennung inkl. Trennanleitungen zum Ausdrucken finden sich hier: Abfalltrennung & Recycling (linzag.at)

                                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können in den vier Linzer Altstoffsammelzentren abgegeben werden.

                                  Hinweis:

                                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                  Abfallsammelzentren der Stadt

                                  • Altstoffsammelzentrum Mostnystraße
                                    Urfahr, Mostnystraße 14
                                    4040 Linz

                                    Telefon: +43 732/3400-7586

                                    Öffnungszeiten:
                                    • Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
                                      • 8 bis 17:30 Uhr
                                    • Mittwoch
                                      •  8 bis 12 Uhr
                                  • Altstoffsammelzentrum Nebingerknoten
                                    Schachermayerstraße 9-11
                                    4020 Linz

                                    Telefon: +43 732/3400-6826

                                    Öffnungszeiten:
                                    • Montag bis Freitag
                                      • 8 bis 17:30 Uhr
                                    • Samstag
                                      • 8 bis 12:30 Uhr
                                  • Altstoffsammelzentrum Wiener Straße
                                    Kleinmünchen, Wiener Straße 375
                                    4030 Linz

                                    Telefon: +43 732/3400-7466

                                    Öffnungszeiten:
                                    • Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
                                      • 8 bis 17:30 Uhr
                                    • Donnerstag
                                      • 8 bis 12 Uhr
                                  • Altstoffsammelzentrum Melissenweg (Recyclinghof)
                                    Melissenweg 36
                                    4030 Linz

                                    Telefon: +43 732/3400-7465

                                    Öffnungszeiten:
                                    • Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
                                      • 8 bis 17:30 Uhr
                                    • Dienstag
                                      • 8 bis 12 Uhr
                                    • Samstag
                                      • 8 bis 12:30 Uhr

                                  Welche Abfallarten in den ASZ angenommen werden und alle weiteren Informationen zur Entsorgung in den Linzer ASZ finden sich unter Altstoffsammelzentren in Linz (linzag.at). Weiterführende Informationen wie z.B. zur kostenlosen Sperrmüllabholung oder zum Grünschnittservice finden sich auf der Website der LINZ AG – Bereich Abfall oder unter dem Abfalltelefon (+43 732/2130).

                                  Kontaktdaten der Stadt

                                  Magistrat der Landeshauptstadt Linz
                                  Hauptstraße 1-5
                                  4041 Linz

                                  Telefon: +43 732 7070
                                  Fax: +43 732 7070 54 2110
                                  E-Mail: info@mag.linz.at

                                  Die Öffnungs- und Parteienverkehrszeiten aller Dienststellen finden sich auf den Seiten der Stadt Linz.

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                                  Rechtsgrundlagen

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                                  • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                    Leben in der Stadt Linz

                                    Hinweis:

                                    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                    Arbeiten in Haus und Garten

                                    Rasenmähen

                                    Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                                    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                    Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                                    Regelungen bezüglich Kfz

                                    Autowaschen

                                    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                    Beispiel:

                                    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                    Auf öffentlichen Straßen

                                    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                    Warmlaufenlassen des Motors

                                    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                    Lärmbelästigung durch Mopeds

                                    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                    Schneeräumung und Streupflicht

                                    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                    Hundehaltung

                                    Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                    Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                    Maulkorb- bzw. Leinenzwang/Mitführverbot/Freilaufflächen

                                    Landesgesetzliche Bestimmung:
                                    Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                    Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                    Information der Stadt:
                                    Die Stadt Linz hat darüber hinaus noch eine Hunde Mitführverbots-Verordnung erlassen. D.h. auf gewissen öffentlichen Orten dürfen Hunde überhaupt nicht mitgeführt werden. Es handelt sich dabei um Kinder- und Jugendspielplätze sowie Sport- und Fitnessflächen und die Linzer Badeseen. Genauere Informationen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Verbot des Mitführens von Hunden" entnommen werden.

                                    Keine Leinen- und Maulkorbpflicht gilt auf den Freilaufflächen in Linz. Hier ist zu beachten, dass auf den sich dort befindlichen Kinder- und Jugendspielplätzen sowie Sport- und Fitnessflächen das Mitführen von Hunden trotzdem verboten ist. Die Freilaufflächen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Freilaufflächen".

                                    Bitte beachten Sie, dass auch auf Freilaufflächen Hunde in einer Weise zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen sind, dass Menschen und Tiere durch die Hunde nicht gefährdet bzw. nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden und zu jenen Flächen, auf welchen das Mitführen von Hunden verboten ist (z.B. Kinderspielplätze), entsprechend Abstand zu halten ist.

                                    Hundekot

                                    Landesgesetzliche Bestimmung:
                                    Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 7.000 Euro zu bestrafen. 

                                    Abfall

                                    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Abfallkalender der LINZ AG Bereich Abfall. Glas- und Metallverpackungen werden auf öffentlichen Altstoffsammelstellen entsorgt, welche in der Altstoffsammelstellen-Suche zu finden sind. Informationen zur richtigen Abfalltrennung inkl. Trennanleitungen zum Ausdrucken finden sich hier: Abfalltrennung & Recycling (linzag.at)

                                    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können in den vier Linzer Altstoffsammelzentren abgegeben werden.

                                    Hinweis:

                                    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                    Abfallsammelzentren der Stadt

                                    • Altstoffsammelzentrum Mostnystraße
                                      Urfahr, Mostnystraße 14
                                      4040 Linz

                                      Telefon: +43 732/3400-7586

                                      Öffnungszeiten:
                                      • Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
                                        • 8 bis 17:30 Uhr
                                      • Mittwoch
                                        •  8 bis 12 Uhr
                                    • Altstoffsammelzentrum Nebingerknoten
                                      Schachermayerstraße 9-11
                                      4020 Linz

                                      Telefon: +43 732/3400-6826

                                      Öffnungszeiten:
                                      • Montag bis Freitag
                                        • 8 bis 17:30 Uhr
                                      • Samstag
                                        • 8 bis 12:30 Uhr
                                    • Altstoffsammelzentrum Wiener Straße
                                      Kleinmünchen, Wiener Straße 375
                                      4030 Linz

                                      Telefon: +43 732/3400-7466

                                      Öffnungszeiten:
                                      • Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
                                        • 8 bis 17:30 Uhr
                                      • Donnerstag
                                        • 8 bis 12 Uhr
                                    • Altstoffsammelzentrum Melissenweg (Recyclinghof)
                                      Melissenweg 36
                                      4030 Linz

                                      Telefon: +43 732/3400-7465

                                      Öffnungszeiten:
                                      • Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
                                        • 8 bis 17:30 Uhr
                                      • Dienstag
                                        • 8 bis 12 Uhr
                                      • Samstag
                                        • 8 bis 12:30 Uhr

                                    Welche Abfallarten in den ASZ angenommen werden und alle weiteren Informationen zur Entsorgung in den Linzer ASZ finden sich unter Altstoffsammelzentren in Linz (linzag.at). Weiterführende Informationen wie z.B. zur kostenlosen Sperrmüllabholung oder zum Grünschnittservice finden sich auf der Website der LINZ AG – Bereich Abfall oder unter dem Abfalltelefon (+43 732/2130).

                                    Kontaktdaten der Stadt

                                    Magistrat der Landeshauptstadt Linz
                                    Hauptstraße 1-5
                                    4041 Linz

                                    Telefon: +43 732 7070
                                    Fax: +43 732 7070 54 2110
                                    E-Mail: info@mag.linz.at

                                    Die Öffnungs- und Parteienverkehrszeiten aller Dienststellen finden sich auf den Seiten der Stadt Linz.

                                    Homepage

                                    Rechtsgrundlagen

                                    Letzte Aktualisierung: 13.08.2021
                                    Für den Inhalt verantwortlich:
                                    • Die zuständige Gemeinde|
                                    • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                      Leben in der Stadt Linz

                                      Hinweis:

                                      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                      Arbeiten in Haus und Garten

                                      Rasenmähen

                                      Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                                      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                      Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                                      Regelungen bezüglich Kfz

                                      Autowaschen

                                      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                      Beispiel:

                                      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                      Auf öffentlichen Straßen

                                      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                      Warmlaufenlassen des Motors

                                      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                      Lärmbelästigung durch Mopeds

                                      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                      Schneeräumung und Streupflicht

                                      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                      Hundehaltung

                                      Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                      Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                      Maulkorb- bzw. Leinenzwang/Mitführverbot/Freilaufflächen

                                      Landesgesetzliche Bestimmung:
                                      Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                      Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                      Information der Stadt:
                                      Die Stadt Linz hat darüber hinaus noch eine Hunde Mitführverbots-Verordnung erlassen. D.h. auf gewissen öffentlichen Orten dürfen Hunde überhaupt nicht mitgeführt werden. Es handelt sich dabei um Kinder- und Jugendspielplätze sowie Sport- und Fitnessflächen und die Linzer Badeseen. Genauere Informationen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Verbot des Mitführens von Hunden" entnommen werden.

                                      Keine Leinen- und Maulkorbpflicht gilt auf den Freilaufflächen in Linz. Hier ist zu beachten, dass auf den sich dort befindlichen Kinder- und Jugendspielplätzen sowie Sport- und Fitnessflächen das Mitführen von Hunden trotzdem verboten ist. Die Freilaufflächen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Freilaufflächen".

                                      Bitte beachten Sie, dass auch auf Freilaufflächen Hunde in einer Weise zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen sind, dass Menschen und Tiere durch die Hunde nicht gefährdet bzw. nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden und zu jenen Flächen, auf welchen das Mitführen von Hunden verboten ist (z.B. Kinderspielplätze), entsprechend Abstand zu halten ist.

                                      Hundekot

                                      Landesgesetzliche Bestimmung:
                                      Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 7.000 Euro zu bestrafen. 

                                      Abfall

                                      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Abfallkalender der LINZ AG Bereich Abfall. Glas- und Metallverpackungen werden auf öffentlichen Altstoffsammelstellen entsorgt, welche in der Altstoffsammelstellen-Suche zu finden sind. Informationen zur richtigen Abfalltrennung inkl. Trennanleitungen zum Ausdrucken finden sich hier: Abfalltrennung & Recycling (linzag.at)

                                      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können in den vier Linzer Altstoffsammelzentren abgegeben werden.

                                      Hinweis:

                                      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                      Abfallsammelzentren der Stadt

                                      • Altstoffsammelzentrum Mostnystraße
                                        Urfahr, Mostnystraße 14
                                        4040 Linz

                                        Telefon: +43 732/3400-7586

                                        Öffnungszeiten:
                                        • Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
                                          • 8 bis 17:30 Uhr
                                        • Mittwoch
                                          •  8 bis 12 Uhr
                                      • Altstoffsammelzentrum Nebingerknoten
                                        Schachermayerstraße 9-11
                                        4020 Linz

                                        Telefon: +43 732/3400-6826

                                        Öffnungszeiten:
                                        • Montag bis Freitag
                                          • 8 bis 17:30 Uhr
                                        • Samstag
                                          • 8 bis 12:30 Uhr
                                      • Altstoffsammelzentrum Wiener Straße
                                        Kleinmünchen, Wiener Straße 375
                                        4030 Linz

                                        Telefon: +43 732/3400-7466

                                        Öffnungszeiten:
                                        • Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
                                          • 8 bis 17:30 Uhr
                                        • Donnerstag
                                          • 8 bis 12 Uhr
                                      • Altstoffsammelzentrum Melissenweg (Recyclinghof)
                                        Melissenweg 36
                                        4030 Linz

                                        Telefon: +43 732/3400-7465

                                        Öffnungszeiten:
                                        • Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
                                          • 8 bis 17:30 Uhr
                                        • Dienstag
                                          • 8 bis 12 Uhr
                                        • Samstag
                                          • 8 bis 12:30 Uhr

                                      Welche Abfallarten in den ASZ angenommen werden und alle weiteren Informationen zur Entsorgung in den Linzer ASZ finden sich unter Altstoffsammelzentren in Linz (linzag.at). Weiterführende Informationen wie z.B. zur kostenlosen Sperrmüllabholung oder zum Grünschnittservice finden sich auf der Website der LINZ AG – Bereich Abfall oder unter dem Abfalltelefon (+43 732/2130).

                                      Kontaktdaten der Stadt

                                      Magistrat der Landeshauptstadt Linz
                                      Hauptstraße 1-5
                                      4041 Linz

                                      Telefon: +43 732 7070
                                      Fax: +43 732 7070 54 2110
                                      E-Mail: info@mag.linz.at

                                      Die Öffnungs- und Parteienverkehrszeiten aller Dienststellen finden sich auf den Seiten der Stadt Linz.

                                      Homepage

                                      Rechtsgrundlagen

                                      Letzte Aktualisierung: 13.08.2021
                                      Für den Inhalt verantwortlich:
                                      • Die zuständige Gemeinde|
                                      • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                        Leben in der Stadt Linz

                                        Hinweis:

                                        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                        Arbeiten in Haus und Garten

                                        Rasenmähen

                                        Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                                        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                        Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                                        Regelungen bezüglich Kfz

                                        Autowaschen

                                        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                        Beispiel:

                                        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                        Auf öffentlichen Straßen

                                        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                        Warmlaufenlassen des Motors

                                        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                        Lärmbelästigung durch Mopeds

                                        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                        Schneeräumung und Streupflicht

                                        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                        Hundehaltung

                                        Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                        Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                        Maulkorb- bzw. Leinenzwang/Mitführverbot/Freilaufflächen

                                        Landesgesetzliche Bestimmung:
                                        Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                        Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                        Information der Stadt:
                                        Die Stadt Linz hat darüber hinaus noch eine Hunde Mitführverbots-Verordnung erlassen. D.h. auf gewissen öffentlichen Orten dürfen Hunde überhaupt nicht mitgeführt werden. Es handelt sich dabei um Kinder- und Jugendspielplätze sowie Sport- und Fitnessflächen und die Linzer Badeseen. Genauere Informationen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Verbot des Mitführens von Hunden" entnommen werden.

                                        Keine Leinen- und Maulkorbpflicht gilt auf den Freilaufflächen in Linz. Hier ist zu beachten, dass auf den sich dort befindlichen Kinder- und Jugendspielplätzen sowie Sport- und Fitnessflächen das Mitführen von Hunden trotzdem verboten ist. Die Freilaufflächen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Freilaufflächen".

                                        Bitte beachten Sie, dass auch auf Freilaufflächen Hunde in einer Weise zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen sind, dass Menschen und Tiere durch die Hunde nicht gefährdet bzw. nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden und zu jenen Flächen, auf welchen das Mitführen von Hunden verboten ist (z.B. Kinderspielplätze), entsprechend Abstand zu halten ist.

                                        Hundekot

                                        Landesgesetzliche Bestimmung:
                                        Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 7.000 Euro zu bestrafen. 

                                        Abfall

                                        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Abfallkalender der LINZ AG Bereich Abfall. Glas- und Metallverpackungen werden auf öffentlichen Altstoffsammelstellen entsorgt, welche in der Altstoffsammelstellen-Suche zu finden sind. Informationen zur richtigen Abfalltrennung inkl. Trennanleitungen zum Ausdrucken finden sich hier: Abfalltrennung & Recycling (linzag.at)

                                        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können in den vier Linzer Altstoffsammelzentren abgegeben werden.

                                        Hinweis:

                                        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                        Abfallsammelzentren der Stadt

                                        • Altstoffsammelzentrum Mostnystraße
                                          Urfahr, Mostnystraße 14
                                          4040 Linz

                                          Telefon: +43 732/3400-7586

                                          Öffnungszeiten:
                                          • Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
                                            • 8 bis 17:30 Uhr
                                          • Mittwoch
                                            •  8 bis 12 Uhr
                                        • Altstoffsammelzentrum Nebingerknoten
                                          Schachermayerstraße 9-11
                                          4020 Linz

                                          Telefon: +43 732/3400-6826

                                          Öffnungszeiten:
                                          • Montag bis Freitag
                                            • 8 bis 17:30 Uhr
                                          • Samstag
                                            • 8 bis 12:30 Uhr
                                        • Altstoffsammelzentrum Wiener Straße
                                          Kleinmünchen, Wiener Straße 375
                                          4030 Linz

                                          Telefon: +43 732/3400-7466

                                          Öffnungszeiten:
                                          • Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
                                            • 8 bis 17:30 Uhr
                                          • Donnerstag
                                            • 8 bis 12 Uhr
                                        • Altstoffsammelzentrum Melissenweg (Recyclinghof)
                                          Melissenweg 36
                                          4030 Linz

                                          Telefon: +43 732/3400-7465

                                          Öffnungszeiten:
                                          • Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
                                            • 8 bis 17:30 Uhr
                                          • Dienstag
                                            • 8 bis 12 Uhr
                                          • Samstag
                                            • 8 bis 12:30 Uhr

                                        Welche Abfallarten in den ASZ angenommen werden und alle weiteren Informationen zur Entsorgung in den Linzer ASZ finden sich unter Altstoffsammelzentren in Linz (linzag.at). Weiterführende Informationen wie z.B. zur kostenlosen Sperrmüllabholung oder zum Grünschnittservice finden sich auf der Website der LINZ AG – Bereich Abfall oder unter dem Abfalltelefon (+43 732/2130).

                                        Kontaktdaten der Stadt

                                        Magistrat der Landeshauptstadt Linz
                                        Hauptstraße 1-5
                                        4041 Linz

                                        Telefon: +43 732 7070
                                        Fax: +43 732 7070 54 2110
                                        E-Mail: info@mag.linz.at

                                        Die Öffnungs- und Parteienverkehrszeiten aller Dienststellen finden sich auf den Seiten der Stadt Linz.

                                        Homepage

                                        Rechtsgrundlagen

                                        Letzte Aktualisierung: 13.08.2021
                                        Für den Inhalt verantwortlich:
                                        • Die zuständige Gemeinde|
                                        • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                          Leben in der Stadt Linz

                                          Hinweis:

                                          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                          Arbeiten in Haus und Garten

                                          Rasenmähen

                                          Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                                          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                          Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                                          Regelungen bezüglich Kfz

                                          Autowaschen

                                          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                          Beispiel:

                                          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                          Auf öffentlichen Straßen

                                          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                          Warmlaufenlassen des Motors

                                          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                          Lärmbelästigung durch Mopeds

                                          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                          Schneeräumung und Streupflicht

                                          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                          Hundehaltung

                                          Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                          Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                          Maulkorb- bzw. Leinenzwang/Mitführverbot/Freilaufflächen

                                          Landesgesetzliche Bestimmung:
                                          Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                          Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                          Information der Stadt:
                                          Die Stadt Linz hat darüber hinaus noch eine Hunde Mitführverbots-Verordnung erlassen. D.h. auf gewissen öffentlichen Orten dürfen Hunde überhaupt nicht mitgeführt werden. Es handelt sich dabei um Kinder- und Jugendspielplätze sowie Sport- und Fitnessflächen und die Linzer Badeseen. Genauere Informationen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Verbot des Mitführens von Hunden" entnommen werden.

                                          Keine Leinen- und Maulkorbpflicht gilt auf den Freilaufflächen in Linz. Hier ist zu beachten, dass auf den sich dort befindlichen Kinder- und Jugendspielplätzen sowie Sport- und Fitnessflächen das Mitführen von Hunden trotzdem verboten ist. Die Freilaufflächen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Freilaufflächen".

                                          Bitte beachten Sie, dass auch auf Freilaufflächen Hunde in einer Weise zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen sind, dass Menschen und Tiere durch die Hunde nicht gefährdet bzw. nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden und zu jenen Flächen, auf welchen das Mitführen von Hunden verboten ist (z.B. Kinderspielplätze), entsprechend Abstand zu halten ist.

                                          Hundekot

                                          Landesgesetzliche Bestimmung:
                                          Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 7.000 Euro zu bestrafen. 

                                          Abfall

                                          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Abfallkalender der LINZ AG Bereich Abfall. Glas- und Metallverpackungen werden auf öffentlichen Altstoffsammelstellen entsorgt, welche in der Altstoffsammelstellen-Suche zu finden sind. Informationen zur richtigen Abfalltrennung inkl. Trennanleitungen zum Ausdrucken finden sich hier: Abfalltrennung & Recycling (linzag.at)

                                          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können in den vier Linzer Altstoffsammelzentren abgegeben werden.

                                          Hinweis:

                                          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                          Abfallsammelzentren der Stadt

                                          • Altstoffsammelzentrum Mostnystraße
                                            Urfahr, Mostnystraße 14
                                            4040 Linz

                                            Telefon: +43 732/3400-7586

                                            Öffnungszeiten:
                                            • Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
                                              • 8 bis 17:30 Uhr
                                            • Mittwoch
                                              •  8 bis 12 Uhr
                                          • Altstoffsammelzentrum Nebingerknoten
                                            Schachermayerstraße 9-11
                                            4020 Linz

                                            Telefon: +43 732/3400-6826

                                            Öffnungszeiten:
                                            • Montag bis Freitag
                                              • 8 bis 17:30 Uhr
                                            • Samstag
                                              • 8 bis 12:30 Uhr
                                          • Altstoffsammelzentrum Wiener Straße
                                            Kleinmünchen, Wiener Straße 375
                                            4030 Linz

                                            Telefon: +43 732/3400-7466

                                            Öffnungszeiten:
                                            • Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
                                              • 8 bis 17:30 Uhr
                                            • Donnerstag
                                              • 8 bis 12 Uhr
                                          • Altstoffsammelzentrum Melissenweg (Recyclinghof)
                                            Melissenweg 36
                                            4030 Linz

                                            Telefon: +43 732/3400-7465

                                            Öffnungszeiten:
                                            • Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
                                              • 8 bis 17:30 Uhr
                                            • Dienstag
                                              • 8 bis 12 Uhr
                                            • Samstag
                                              • 8 bis 12:30 Uhr

                                          Welche Abfallarten in den ASZ angenommen werden und alle weiteren Informationen zur Entsorgung in den Linzer ASZ finden sich unter Altstoffsammelzentren in Linz (linzag.at). Weiterführende Informationen wie z.B. zur kostenlosen Sperrmüllabholung oder zum Grünschnittservice finden sich auf der Website der LINZ AG – Bereich Abfall oder unter dem Abfalltelefon (+43 732/2130).

                                          Kontaktdaten der Stadt

                                          Magistrat der Landeshauptstadt Linz
                                          Hauptstraße 1-5
                                          4041 Linz

                                          Telefon: +43 732 7070
                                          Fax: +43 732 7070 54 2110
                                          E-Mail: info@mag.linz.at

                                          Die Öffnungs- und Parteienverkehrszeiten aller Dienststellen finden sich auf den Seiten der Stadt Linz.

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                                          Rechtsgrundlagen

                                          Letzte Aktualisierung: 13.08.2021
                                          Für den Inhalt verantwortlich:
                                          • Die zuständige Gemeinde|
                                          • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                            Leben in der Stadt Linz

                                            Hinweis:

                                            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                            Arbeiten in Haus und Garten

                                            Rasenmähen

                                            Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                                            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                            Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                                            Regelungen bezüglich Kfz

                                            Autowaschen

                                            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                            Beispiel:

                                            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                            Auf öffentlichen Straßen

                                            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                            Warmlaufenlassen des Motors

                                            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                            Lärmbelästigung durch Mopeds

                                            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                            Schneeräumung und Streupflicht

                                            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                            Hundehaltung

                                            Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                            Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                            Maulkorb- bzw. Leinenzwang/Mitführverbot/Freilaufflächen

                                            Landesgesetzliche Bestimmung:
                                            Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                            Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                            Information der Stadt:
                                            Die Stadt Linz hat darüber hinaus noch eine Hunde Mitführverbots-Verordnung erlassen. D.h. auf gewissen öffentlichen Orten dürfen Hunde überhaupt nicht mitgeführt werden. Es handelt sich dabei um Kinder- und Jugendspielplätze sowie Sport- und Fitnessflächen und die Linzer Badeseen. Genauere Informationen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Verbot des Mitführens von Hunden" entnommen werden.

                                            Keine Leinen- und Maulkorbpflicht gilt auf den Freilaufflächen in Linz. Hier ist zu beachten, dass auf den sich dort befindlichen Kinder- und Jugendspielplätzen sowie Sport- und Fitnessflächen das Mitführen von Hunden trotzdem verboten ist. Die Freilaufflächen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Freilaufflächen".

                                            Bitte beachten Sie, dass auch auf Freilaufflächen Hunde in einer Weise zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen sind, dass Menschen und Tiere durch die Hunde nicht gefährdet bzw. nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden und zu jenen Flächen, auf welchen das Mitführen von Hunden verboten ist (z.B. Kinderspielplätze), entsprechend Abstand zu halten ist.

                                            Hundekot

                                            Landesgesetzliche Bestimmung:
                                            Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 7.000 Euro zu bestrafen. 

                                            Abfall

                                            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Abfallkalender der LINZ AG Bereich Abfall. Glas- und Metallverpackungen werden auf öffentlichen Altstoffsammelstellen entsorgt, welche in der Altstoffsammelstellen-Suche zu finden sind. Informationen zur richtigen Abfalltrennung inkl. Trennanleitungen zum Ausdrucken finden sich hier: Abfalltrennung & Recycling (linzag.at)

                                            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können in den vier Linzer Altstoffsammelzentren abgegeben werden.

                                            Hinweis:

                                            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                            Abfallsammelzentren der Stadt

                                            • Altstoffsammelzentrum Mostnystraße
                                              Urfahr, Mostnystraße 14
                                              4040 Linz

                                              Telefon: +43 732/3400-7586

                                              Öffnungszeiten:
                                              • Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
                                                • 8 bis 17:30 Uhr
                                              • Mittwoch
                                                •  8 bis 12 Uhr
                                            • Altstoffsammelzentrum Nebingerknoten
                                              Schachermayerstraße 9-11
                                              4020 Linz

                                              Telefon: +43 732/3400-6826

                                              Öffnungszeiten:
                                              • Montag bis Freitag
                                                • 8 bis 17:30 Uhr
                                              • Samstag
                                                • 8 bis 12:30 Uhr
                                            • Altstoffsammelzentrum Wiener Straße
                                              Kleinmünchen, Wiener Straße 375
                                              4030 Linz

                                              Telefon: +43 732/3400-7466

                                              Öffnungszeiten:
                                              • Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
                                                • 8 bis 17:30 Uhr
                                              • Donnerstag
                                                • 8 bis 12 Uhr
                                            • Altstoffsammelzentrum Melissenweg (Recyclinghof)
                                              Melissenweg 36
                                              4030 Linz

                                              Telefon: +43 732/3400-7465

                                              Öffnungszeiten:
                                              • Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
                                                • 8 bis 17:30 Uhr
                                              • Dienstag
                                                • 8 bis 12 Uhr
                                              • Samstag
                                                • 8 bis 12:30 Uhr

                                            Welche Abfallarten in den ASZ angenommen werden und alle weiteren Informationen zur Entsorgung in den Linzer ASZ finden sich unter Altstoffsammelzentren in Linz (linzag.at). Weiterführende Informationen wie z.B. zur kostenlosen Sperrmüllabholung oder zum Grünschnittservice finden sich auf der Website der LINZ AG – Bereich Abfall oder unter dem Abfalltelefon (+43 732/2130).

                                            Kontaktdaten der Stadt

                                            Magistrat der Landeshauptstadt Linz
                                            Hauptstraße 1-5
                                            4041 Linz

                                            Telefon: +43 732 7070
                                            Fax: +43 732 7070 54 2110
                                            E-Mail: info@mag.linz.at

                                            Die Öffnungs- und Parteienverkehrszeiten aller Dienststellen finden sich auf den Seiten der Stadt Linz.

                                            Homepage

                                            Rechtsgrundlagen

                                            Letzte Aktualisierung: 13.08.2021
                                            Für den Inhalt verantwortlich:
                                            • Die zuständige Gemeinde|
                                            • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                              Leben in der Stadt Linz

                                              Hinweis:

                                              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                              Arbeiten in Haus und Garten

                                              Rasenmähen

                                              Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                                              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                              Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                                              Regelungen bezüglich Kfz

                                              Autowaschen

                                              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                              Beispiel:

                                              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                              Auf öffentlichen Straßen

                                              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                              Warmlaufenlassen des Motors

                                              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                              Lärmbelästigung durch Mopeds

                                              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                              Schneeräumung und Streupflicht

                                              Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                              Hundehaltung

                                              Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                              Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                              Maulkorb- bzw. Leinenzwang/Mitführverbot/Freilaufflächen

                                              Landesgesetzliche Bestimmung:
                                              Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                              Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                              Information der Stadt:
                                              Die Stadt Linz hat darüber hinaus noch eine Hunde Mitführverbots-Verordnung erlassen. D.h. auf gewissen öffentlichen Orten dürfen Hunde überhaupt nicht mitgeführt werden. Es handelt sich dabei um Kinder- und Jugendspielplätze sowie Sport- und Fitnessflächen und die Linzer Badeseen. Genauere Informationen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Verbot des Mitführens von Hunden" entnommen werden.

                                              Keine Leinen- und Maulkorbpflicht gilt auf den Freilaufflächen in Linz. Hier ist zu beachten, dass auf den sich dort befindlichen Kinder- und Jugendspielplätzen sowie Sport- und Fitnessflächen das Mitführen von Hunden trotzdem verboten ist. Die Freilaufflächen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Freilaufflächen".

                                              Bitte beachten Sie, dass auch auf Freilaufflächen Hunde in einer Weise zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen sind, dass Menschen und Tiere durch die Hunde nicht gefährdet bzw. nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden und zu jenen Flächen, auf welchen das Mitführen von Hunden verboten ist (z.B. Kinderspielplätze), entsprechend Abstand zu halten ist.

                                              Hundekot

                                              Landesgesetzliche Bestimmung:
                                              Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 7.000 Euro zu bestrafen. 

                                              Abfall

                                              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Abfallkalender der LINZ AG Bereich Abfall. Glas- und Metallverpackungen werden auf öffentlichen Altstoffsammelstellen entsorgt, welche in der Altstoffsammelstellen-Suche zu finden sind. Informationen zur richtigen Abfalltrennung inkl. Trennanleitungen zum Ausdrucken finden sich hier: Abfalltrennung & Recycling (linzag.at)

                                              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können in den vier Linzer Altstoffsammelzentren abgegeben werden.

                                              Hinweis:

                                              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                              Abfallsammelzentren der Stadt

                                              • Altstoffsammelzentrum Mostnystraße
                                                Urfahr, Mostnystraße 14
                                                4040 Linz

                                                Telefon: +43 732/3400-7586

                                                Öffnungszeiten:
                                                • Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
                                                  • 8 bis 17:30 Uhr
                                                • Mittwoch
                                                  •  8 bis 12 Uhr
                                              • Altstoffsammelzentrum Nebingerknoten
                                                Schachermayerstraße 9-11
                                                4020 Linz

                                                Telefon: +43 732/3400-6826

                                                Öffnungszeiten:
                                                • Montag bis Freitag
                                                  • 8 bis 17:30 Uhr
                                                • Samstag
                                                  • 8 bis 12:30 Uhr
                                              • Altstoffsammelzentrum Wiener Straße
                                                Kleinmünchen, Wiener Straße 375
                                                4030 Linz

                                                Telefon: +43 732/3400-7466

                                                Öffnungszeiten:
                                                • Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
                                                  • 8 bis 17:30 Uhr
                                                • Donnerstag
                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                              • Altstoffsammelzentrum Melissenweg (Recyclinghof)
                                                Melissenweg 36
                                                4030 Linz

                                                Telefon: +43 732/3400-7465

                                                Öffnungszeiten:
                                                • Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
                                                  • 8 bis 17:30 Uhr
                                                • Dienstag
                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                • Samstag
                                                  • 8 bis 12:30 Uhr

                                              Welche Abfallarten in den ASZ angenommen werden und alle weiteren Informationen zur Entsorgung in den Linzer ASZ finden sich unter Altstoffsammelzentren in Linz (linzag.at). Weiterführende Informationen wie z.B. zur kostenlosen Sperrmüllabholung oder zum Grünschnittservice finden sich auf der Website der LINZ AG – Bereich Abfall oder unter dem Abfalltelefon (+43 732/2130).

                                              Kontaktdaten der Stadt

                                              Magistrat der Landeshauptstadt Linz
                                              Hauptstraße 1-5
                                              4041 Linz

                                              Telefon: +43 732 7070
                                              Fax: +43 732 7070 54 2110
                                              E-Mail: info@mag.linz.at

                                              Die Öffnungs- und Parteienverkehrszeiten aller Dienststellen finden sich auf den Seiten der Stadt Linz.

                                              Homepage

                                              Rechtsgrundlagen

                                              Letzte Aktualisierung: 13.08.2021
                                              Für den Inhalt verantwortlich:
                                              • Die zuständige Gemeinde|
                                              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                Leben in der Stadt Linz

                                                Hinweis:

                                                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                Arbeiten in Haus und Garten

                                                Rasenmähen

                                                Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                                                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                                                Regelungen bezüglich Kfz

                                                Autowaschen

                                                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                Beispiel:

                                                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                Auf öffentlichen Straßen

                                                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                Warmlaufenlassen des Motors

                                                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                Schneeräumung und Streupflicht

                                                Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                Hundehaltung

                                                Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                Maulkorb- bzw. Leinenzwang/Mitführverbot/Freilaufflächen

                                                Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                Information der Stadt:
                                                Die Stadt Linz hat darüber hinaus noch eine Hunde Mitführverbots-Verordnung erlassen. D.h. auf gewissen öffentlichen Orten dürfen Hunde überhaupt nicht mitgeführt werden. Es handelt sich dabei um Kinder- und Jugendspielplätze sowie Sport- und Fitnessflächen und die Linzer Badeseen. Genauere Informationen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Verbot des Mitführens von Hunden" entnommen werden.

                                                Keine Leinen- und Maulkorbpflicht gilt auf den Freilaufflächen in Linz. Hier ist zu beachten, dass auf den sich dort befindlichen Kinder- und Jugendspielplätzen sowie Sport- und Fitnessflächen das Mitführen von Hunden trotzdem verboten ist. Die Freilaufflächen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Freilaufflächen".

                                                Bitte beachten Sie, dass auch auf Freilaufflächen Hunde in einer Weise zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen sind, dass Menschen und Tiere durch die Hunde nicht gefährdet bzw. nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden und zu jenen Flächen, auf welchen das Mitführen von Hunden verboten ist (z.B. Kinderspielplätze), entsprechend Abstand zu halten ist.

                                                Hundekot

                                                Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 7.000 Euro zu bestrafen. 

                                                Abfall

                                                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Abfallkalender der LINZ AG Bereich Abfall. Glas- und Metallverpackungen werden auf öffentlichen Altstoffsammelstellen entsorgt, welche in der Altstoffsammelstellen-Suche zu finden sind. Informationen zur richtigen Abfalltrennung inkl. Trennanleitungen zum Ausdrucken finden sich hier: Abfalltrennung & Recycling (linzag.at)

                                                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können in den vier Linzer Altstoffsammelzentren abgegeben werden.

                                                Hinweis:

                                                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                Abfallsammelzentren der Stadt

                                                • Altstoffsammelzentrum Mostnystraße
                                                  Urfahr, Mostnystraße 14
                                                  4040 Linz

                                                  Telefon: +43 732/3400-7586

                                                  Öffnungszeiten:
                                                  • Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
                                                    • 8 bis 17:30 Uhr
                                                  • Mittwoch
                                                    •  8 bis 12 Uhr
                                                • Altstoffsammelzentrum Nebingerknoten
                                                  Schachermayerstraße 9-11
                                                  4020 Linz

                                                  Telefon: +43 732/3400-6826

                                                  Öffnungszeiten:
                                                  • Montag bis Freitag
                                                    • 8 bis 17:30 Uhr
                                                  • Samstag
                                                    • 8 bis 12:30 Uhr
                                                • Altstoffsammelzentrum Wiener Straße
                                                  Kleinmünchen, Wiener Straße 375
                                                  4030 Linz

                                                  Telefon: +43 732/3400-7466

                                                  Öffnungszeiten:
                                                  • Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
                                                    • 8 bis 17:30 Uhr
                                                  • Donnerstag
                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                • Altstoffsammelzentrum Melissenweg (Recyclinghof)
                                                  Melissenweg 36
                                                  4030 Linz

                                                  Telefon: +43 732/3400-7465

                                                  Öffnungszeiten:
                                                  • Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
                                                    • 8 bis 17:30 Uhr
                                                  • Dienstag
                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                  • Samstag
                                                    • 8 bis 12:30 Uhr

                                                Welche Abfallarten in den ASZ angenommen werden und alle weiteren Informationen zur Entsorgung in den Linzer ASZ finden sich unter Altstoffsammelzentren in Linz (linzag.at). Weiterführende Informationen wie z.B. zur kostenlosen Sperrmüllabholung oder zum Grünschnittservice finden sich auf der Website der LINZ AG – Bereich Abfall oder unter dem Abfalltelefon (+43 732/2130).

                                                Kontaktdaten der Stadt

                                                Magistrat der Landeshauptstadt Linz
                                                Hauptstraße 1-5
                                                4041 Linz

                                                Telefon: +43 732 7070
                                                Fax: +43 732 7070 54 2110
                                                E-Mail: info@mag.linz.at

                                                Die Öffnungs- und Parteienverkehrszeiten aller Dienststellen finden sich auf den Seiten der Stadt Linz.

                                                Homepage

                                                Rechtsgrundlagen

                                                Letzte Aktualisierung: 13.08.2021
                                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                                • Die zuständige Gemeinde|
                                                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                  Leben in der Stadt Linz

                                                  Hinweis:

                                                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                  Arbeiten in Haus und Garten

                                                  Rasenmähen

                                                  Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                                                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                  Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                                                  Regelungen bezüglich Kfz

                                                  Autowaschen

                                                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                  Beispiel:

                                                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                  Auf öffentlichen Straßen

                                                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                  Warmlaufenlassen des Motors

                                                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                  Schneeräumung und Streupflicht

                                                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                  Hundehaltung

                                                  Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                  Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang/Mitführverbot/Freilaufflächen

                                                  Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                  Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                  Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                  Information der Stadt:
                                                  Die Stadt Linz hat darüber hinaus noch eine Hunde Mitführverbots-Verordnung erlassen. D.h. auf gewissen öffentlichen Orten dürfen Hunde überhaupt nicht mitgeführt werden. Es handelt sich dabei um Kinder- und Jugendspielplätze sowie Sport- und Fitnessflächen und die Linzer Badeseen. Genauere Informationen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Verbot des Mitführens von Hunden" entnommen werden.

                                                  Keine Leinen- und Maulkorbpflicht gilt auf den Freilaufflächen in Linz. Hier ist zu beachten, dass auf den sich dort befindlichen Kinder- und Jugendspielplätzen sowie Sport- und Fitnessflächen das Mitführen von Hunden trotzdem verboten ist. Die Freilaufflächen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Freilaufflächen".

                                                  Bitte beachten Sie, dass auch auf Freilaufflächen Hunde in einer Weise zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen sind, dass Menschen und Tiere durch die Hunde nicht gefährdet bzw. nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden und zu jenen Flächen, auf welchen das Mitführen von Hunden verboten ist (z.B. Kinderspielplätze), entsprechend Abstand zu halten ist.

                                                  Hundekot

                                                  Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                  Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 7.000 Euro zu bestrafen. 

                                                  Abfall

                                                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Abfallkalender der LINZ AG Bereich Abfall. Glas- und Metallverpackungen werden auf öffentlichen Altstoffsammelstellen entsorgt, welche in der Altstoffsammelstellen-Suche zu finden sind. Informationen zur richtigen Abfalltrennung inkl. Trennanleitungen zum Ausdrucken finden sich hier: Abfalltrennung & Recycling (linzag.at)

                                                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können in den vier Linzer Altstoffsammelzentren abgegeben werden.

                                                  Hinweis:

                                                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                  Abfallsammelzentren der Stadt

                                                  • Altstoffsammelzentrum Mostnystraße
                                                    Urfahr, Mostnystraße 14
                                                    4040 Linz

                                                    Telefon: +43 732/3400-7586

                                                    Öffnungszeiten:
                                                    • Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
                                                      • 8 bis 17:30 Uhr
                                                    • Mittwoch
                                                      •  8 bis 12 Uhr
                                                  • Altstoffsammelzentrum Nebingerknoten
                                                    Schachermayerstraße 9-11
                                                    4020 Linz

                                                    Telefon: +43 732/3400-6826

                                                    Öffnungszeiten:
                                                    • Montag bis Freitag
                                                      • 8 bis 17:30 Uhr
                                                    • Samstag
                                                      • 8 bis 12:30 Uhr
                                                  • Altstoffsammelzentrum Wiener Straße
                                                    Kleinmünchen, Wiener Straße 375
                                                    4030 Linz

                                                    Telefon: +43 732/3400-7466

                                                    Öffnungszeiten:
                                                    • Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
                                                      • 8 bis 17:30 Uhr
                                                    • Donnerstag
                                                      • 8 bis 12 Uhr
                                                  • Altstoffsammelzentrum Melissenweg (Recyclinghof)
                                                    Melissenweg 36
                                                    4030 Linz

                                                    Telefon: +43 732/3400-7465

                                                    Öffnungszeiten:
                                                    • Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
                                                      • 8 bis 17:30 Uhr
                                                    • Dienstag
                                                      • 8 bis 12 Uhr
                                                    • Samstag
                                                      • 8 bis 12:30 Uhr

                                                  Welche Abfallarten in den ASZ angenommen werden und alle weiteren Informationen zur Entsorgung in den Linzer ASZ finden sich unter Altstoffsammelzentren in Linz (linzag.at). Weiterführende Informationen wie z.B. zur kostenlosen Sperrmüllabholung oder zum Grünschnittservice finden sich auf der Website der LINZ AG – Bereich Abfall oder unter dem Abfalltelefon (+43 732/2130).

                                                  Kontaktdaten der Stadt

                                                  Magistrat der Landeshauptstadt Linz
                                                  Hauptstraße 1-5
                                                  4041 Linz

                                                  Telefon: +43 732 7070
                                                  Fax: +43 732 7070 54 2110
                                                  E-Mail: info@mag.linz.at

                                                  Die Öffnungs- und Parteienverkehrszeiten aller Dienststellen finden sich auf den Seiten der Stadt Linz.

                                                  Homepage

                                                  Rechtsgrundlagen

                                                  Letzte Aktualisierung: 13.08.2021
                                                  Für den Inhalt verantwortlich:
                                                  • Die zuständige Gemeinde|
                                                  • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                    Leben in der Stadt Linz

                                                    Hinweis:

                                                    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                    Arbeiten in Haus und Garten

                                                    Rasenmähen

                                                    Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                                                    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                    Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                                                    Regelungen bezüglich Kfz

                                                    Autowaschen

                                                    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                    Beispiel:

                                                    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                    Auf öffentlichen Straßen

                                                    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                    Warmlaufenlassen des Motors

                                                    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                    Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                    Schneeräumung und Streupflicht

                                                    Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                    Hundehaltung

                                                    Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                    Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                    Maulkorb- bzw. Leinenzwang/Mitführverbot/Freilaufflächen

                                                    Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                    Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                    Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                    Information der Stadt:
                                                    Die Stadt Linz hat darüber hinaus noch eine Hunde Mitführverbots-Verordnung erlassen. D.h. auf gewissen öffentlichen Orten dürfen Hunde überhaupt nicht mitgeführt werden. Es handelt sich dabei um Kinder- und Jugendspielplätze sowie Sport- und Fitnessflächen und die Linzer Badeseen. Genauere Informationen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Verbot des Mitführens von Hunden" entnommen werden.

                                                    Keine Leinen- und Maulkorbpflicht gilt auf den Freilaufflächen in Linz. Hier ist zu beachten, dass auf den sich dort befindlichen Kinder- und Jugendspielplätzen sowie Sport- und Fitnessflächen das Mitführen von Hunden trotzdem verboten ist. Die Freilaufflächen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Freilaufflächen".

                                                    Bitte beachten Sie, dass auch auf Freilaufflächen Hunde in einer Weise zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen sind, dass Menschen und Tiere durch die Hunde nicht gefährdet bzw. nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden und zu jenen Flächen, auf welchen das Mitführen von Hunden verboten ist (z.B. Kinderspielplätze), entsprechend Abstand zu halten ist.

                                                    Hundekot

                                                    Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                    Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 7.000 Euro zu bestrafen. 

                                                    Abfall

                                                    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Abfallkalender der LINZ AG Bereich Abfall. Glas- und Metallverpackungen werden auf öffentlichen Altstoffsammelstellen entsorgt, welche in der Altstoffsammelstellen-Suche zu finden sind. Informationen zur richtigen Abfalltrennung inkl. Trennanleitungen zum Ausdrucken finden sich hier: Abfalltrennung & Recycling (linzag.at)

                                                    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können in den vier Linzer Altstoffsammelzentren abgegeben werden.

                                                    Hinweis:

                                                    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                    Abfallsammelzentren der Stadt

                                                    • Altstoffsammelzentrum Mostnystraße
                                                      Urfahr, Mostnystraße 14
                                                      4040 Linz

                                                      Telefon: +43 732/3400-7586

                                                      Öffnungszeiten:
                                                      • Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
                                                        • 8 bis 17:30 Uhr
                                                      • Mittwoch
                                                        •  8 bis 12 Uhr
                                                    • Altstoffsammelzentrum Nebingerknoten
                                                      Schachermayerstraße 9-11
                                                      4020 Linz

                                                      Telefon: +43 732/3400-6826

                                                      Öffnungszeiten:
                                                      • Montag bis Freitag
                                                        • 8 bis 17:30 Uhr
                                                      • Samstag
                                                        • 8 bis 12:30 Uhr
                                                    • Altstoffsammelzentrum Wiener Straße
                                                      Kleinmünchen, Wiener Straße 375
                                                      4030 Linz

                                                      Telefon: +43 732/3400-7466

                                                      Öffnungszeiten:
                                                      • Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
                                                        • 8 bis 17:30 Uhr
                                                      • Donnerstag
                                                        • 8 bis 12 Uhr
                                                    • Altstoffsammelzentrum Melissenweg (Recyclinghof)
                                                      Melissenweg 36
                                                      4030 Linz

                                                      Telefon: +43 732/3400-7465

                                                      Öffnungszeiten:
                                                      • Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
                                                        • 8 bis 17:30 Uhr
                                                      • Dienstag
                                                        • 8 bis 12 Uhr
                                                      • Samstag
                                                        • 8 bis 12:30 Uhr

                                                    Welche Abfallarten in den ASZ angenommen werden und alle weiteren Informationen zur Entsorgung in den Linzer ASZ finden sich unter Altstoffsammelzentren in Linz (linzag.at). Weiterführende Informationen wie z.B. zur kostenlosen Sperrmüllabholung oder zum Grünschnittservice finden sich auf der Website der LINZ AG – Bereich Abfall oder unter dem Abfalltelefon (+43 732/2130).

                                                    Kontaktdaten der Stadt

                                                    Magistrat der Landeshauptstadt Linz
                                                    Hauptstraße 1-5
                                                    4041 Linz

                                                    Telefon: +43 732 7070
                                                    Fax: +43 732 7070 54 2110
                                                    E-Mail: info@mag.linz.at

                                                    Die Öffnungs- und Parteienverkehrszeiten aller Dienststellen finden sich auf den Seiten der Stadt Linz.

                                                    Homepage

                                                    Rechtsgrundlagen

                                                    Letzte Aktualisierung: 13.08.2021
                                                    Für den Inhalt verantwortlich:
                                                    • Die zuständige Gemeinde|
                                                    • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                      Leben in der Stadt Linz

                                                      Hinweis:

                                                      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                      Arbeiten in Haus und Garten

                                                      Rasenmähen

                                                      Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                                                      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                      Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                                                      Regelungen bezüglich Kfz

                                                      Autowaschen

                                                      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                      Beispiel:

                                                      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                      Auf öffentlichen Straßen

                                                      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                      Warmlaufenlassen des Motors

                                                      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                      Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                      Schneeräumung und Streupflicht

                                                      Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                      Hundehaltung

                                                      Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                      Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                      Maulkorb- bzw. Leinenzwang/Mitführverbot/Freilaufflächen

                                                      Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                      Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                      Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                      Information der Stadt:
                                                      Die Stadt Linz hat darüber hinaus noch eine Hunde Mitführverbots-Verordnung erlassen. D.h. auf gewissen öffentlichen Orten dürfen Hunde überhaupt nicht mitgeführt werden. Es handelt sich dabei um Kinder- und Jugendspielplätze sowie Sport- und Fitnessflächen und die Linzer Badeseen. Genauere Informationen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Verbot des Mitführens von Hunden" entnommen werden.

                                                      Keine Leinen- und Maulkorbpflicht gilt auf den Freilaufflächen in Linz. Hier ist zu beachten, dass auf den sich dort befindlichen Kinder- und Jugendspielplätzen sowie Sport- und Fitnessflächen das Mitführen von Hunden trotzdem verboten ist. Die Freilaufflächen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Freilaufflächen".

                                                      Bitte beachten Sie, dass auch auf Freilaufflächen Hunde in einer Weise zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen sind, dass Menschen und Tiere durch die Hunde nicht gefährdet bzw. nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden und zu jenen Flächen, auf welchen das Mitführen von Hunden verboten ist (z.B. Kinderspielplätze), entsprechend Abstand zu halten ist.

                                                      Hundekot

                                                      Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                      Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 7.000 Euro zu bestrafen. 

                                                      Abfall

                                                      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Abfallkalender der LINZ AG Bereich Abfall. Glas- und Metallverpackungen werden auf öffentlichen Altstoffsammelstellen entsorgt, welche in der Altstoffsammelstellen-Suche zu finden sind. Informationen zur richtigen Abfalltrennung inkl. Trennanleitungen zum Ausdrucken finden sich hier: Abfalltrennung & Recycling (linzag.at)

                                                      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können in den vier Linzer Altstoffsammelzentren abgegeben werden.

                                                      Hinweis:

                                                      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                      Abfallsammelzentren der Stadt

                                                      • Altstoffsammelzentrum Mostnystraße
                                                        Urfahr, Mostnystraße 14
                                                        4040 Linz

                                                        Telefon: +43 732/3400-7586

                                                        Öffnungszeiten:
                                                        • Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
                                                          • 8 bis 17:30 Uhr
                                                        • Mittwoch
                                                          •  8 bis 12 Uhr
                                                      • Altstoffsammelzentrum Nebingerknoten
                                                        Schachermayerstraße 9-11
                                                        4020 Linz

                                                        Telefon: +43 732/3400-6826

                                                        Öffnungszeiten:
                                                        • Montag bis Freitag
                                                          • 8 bis 17:30 Uhr
                                                        • Samstag
                                                          • 8 bis 12:30 Uhr
                                                      • Altstoffsammelzentrum Wiener Straße
                                                        Kleinmünchen, Wiener Straße 375
                                                        4030 Linz

                                                        Telefon: +43 732/3400-7466

                                                        Öffnungszeiten:
                                                        • Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
                                                          • 8 bis 17:30 Uhr
                                                        • Donnerstag
                                                          • 8 bis 12 Uhr
                                                      • Altstoffsammelzentrum Melissenweg (Recyclinghof)
                                                        Melissenweg 36
                                                        4030 Linz

                                                        Telefon: +43 732/3400-7465

                                                        Öffnungszeiten:
                                                        • Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
                                                          • 8 bis 17:30 Uhr
                                                        • Dienstag
                                                          • 8 bis 12 Uhr
                                                        • Samstag
                                                          • 8 bis 12:30 Uhr

                                                      Welche Abfallarten in den ASZ angenommen werden und alle weiteren Informationen zur Entsorgung in den Linzer ASZ finden sich unter Altstoffsammelzentren in Linz (linzag.at). Weiterführende Informationen wie z.B. zur kostenlosen Sperrmüllabholung oder zum Grünschnittservice finden sich auf der Website der LINZ AG – Bereich Abfall oder unter dem Abfalltelefon (+43 732/2130).

                                                      Kontaktdaten der Stadt

                                                      Magistrat der Landeshauptstadt Linz
                                                      Hauptstraße 1-5
                                                      4041 Linz

                                                      Telefon: +43 732 7070
                                                      Fax: +43 732 7070 54 2110
                                                      E-Mail: info@mag.linz.at

                                                      Die Öffnungs- und Parteienverkehrszeiten aller Dienststellen finden sich auf den Seiten der Stadt Linz.

                                                      Homepage

                                                      Rechtsgrundlagen

                                                      Letzte Aktualisierung: 13.08.2021
                                                      Für den Inhalt verantwortlich:
                                                      • Die zuständige Gemeinde|
                                                      • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                        Leben in der Stadt Linz

                                                        Hinweis:

                                                        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                        Arbeiten in Haus und Garten

                                                        Rasenmähen

                                                        Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                                                        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                        Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                                                        Regelungen bezüglich Kfz

                                                        Autowaschen

                                                        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                        Beispiel:

                                                        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                        Auf öffentlichen Straßen

                                                        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                        Warmlaufenlassen des Motors

                                                        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                        Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                        Schneeräumung und Streupflicht

                                                        Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                        Hundehaltung

                                                        Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                        Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                        Maulkorb- bzw. Leinenzwang/Mitführverbot/Freilaufflächen

                                                        Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                        Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                        Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                        Information der Stadt:
                                                        Die Stadt Linz hat darüber hinaus noch eine Hunde Mitführverbots-Verordnung erlassen. D.h. auf gewissen öffentlichen Orten dürfen Hunde überhaupt nicht mitgeführt werden. Es handelt sich dabei um Kinder- und Jugendspielplätze sowie Sport- und Fitnessflächen und die Linzer Badeseen. Genauere Informationen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Verbot des Mitführens von Hunden" entnommen werden.

                                                        Keine Leinen- und Maulkorbpflicht gilt auf den Freilaufflächen in Linz. Hier ist zu beachten, dass auf den sich dort befindlichen Kinder- und Jugendspielplätzen sowie Sport- und Fitnessflächen das Mitführen von Hunden trotzdem verboten ist. Die Freilaufflächen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Freilaufflächen".

                                                        Bitte beachten Sie, dass auch auf Freilaufflächen Hunde in einer Weise zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen sind, dass Menschen und Tiere durch die Hunde nicht gefährdet bzw. nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden und zu jenen Flächen, auf welchen das Mitführen von Hunden verboten ist (z.B. Kinderspielplätze), entsprechend Abstand zu halten ist.

                                                        Hundekot

                                                        Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                        Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 7.000 Euro zu bestrafen. 

                                                        Abfall

                                                        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Abfallkalender der LINZ AG Bereich Abfall. Glas- und Metallverpackungen werden auf öffentlichen Altstoffsammelstellen entsorgt, welche in der Altstoffsammelstellen-Suche zu finden sind. Informationen zur richtigen Abfalltrennung inkl. Trennanleitungen zum Ausdrucken finden sich hier: Abfalltrennung & Recycling (linzag.at)

                                                        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können in den vier Linzer Altstoffsammelzentren abgegeben werden.

                                                        Hinweis:

                                                        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                        Abfallsammelzentren der Stadt

                                                        • Altstoffsammelzentrum Mostnystraße
                                                          Urfahr, Mostnystraße 14
                                                          4040 Linz

                                                          Telefon: +43 732/3400-7586

                                                          Öffnungszeiten:
                                                          • Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
                                                            • 8 bis 17:30 Uhr
                                                          • Mittwoch
                                                            •  8 bis 12 Uhr
                                                        • Altstoffsammelzentrum Nebingerknoten
                                                          Schachermayerstraße 9-11
                                                          4020 Linz

                                                          Telefon: +43 732/3400-6826

                                                          Öffnungszeiten:
                                                          • Montag bis Freitag
                                                            • 8 bis 17:30 Uhr
                                                          • Samstag
                                                            • 8 bis 12:30 Uhr
                                                        • Altstoffsammelzentrum Wiener Straße
                                                          Kleinmünchen, Wiener Straße 375
                                                          4030 Linz

                                                          Telefon: +43 732/3400-7466

                                                          Öffnungszeiten:
                                                          • Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
                                                            • 8 bis 17:30 Uhr
                                                          • Donnerstag
                                                            • 8 bis 12 Uhr
                                                        • Altstoffsammelzentrum Melissenweg (Recyclinghof)
                                                          Melissenweg 36
                                                          4030 Linz

                                                          Telefon: +43 732/3400-7465

                                                          Öffnungszeiten:
                                                          • Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
                                                            • 8 bis 17:30 Uhr
                                                          • Dienstag
                                                            • 8 bis 12 Uhr
                                                          • Samstag
                                                            • 8 bis 12:30 Uhr

                                                        Welche Abfallarten in den ASZ angenommen werden und alle weiteren Informationen zur Entsorgung in den Linzer ASZ finden sich unter Altstoffsammelzentren in Linz (linzag.at). Weiterführende Informationen wie z.B. zur kostenlosen Sperrmüllabholung oder zum Grünschnittservice finden sich auf der Website der LINZ AG – Bereich Abfall oder unter dem Abfalltelefon (+43 732/2130).

                                                        Kontaktdaten der Stadt

                                                        Magistrat der Landeshauptstadt Linz
                                                        Hauptstraße 1-5
                                                        4041 Linz

                                                        Telefon: +43 732 7070
                                                        Fax: +43 732 7070 54 2110
                                                        E-Mail: info@mag.linz.at

                                                        Die Öffnungs- und Parteienverkehrszeiten aller Dienststellen finden sich auf den Seiten der Stadt Linz.

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                                                        Letzte Aktualisierung: 13.08.2021
                                                        Für den Inhalt verantwortlich:
                                                        • Die zuständige Gemeinde|
                                                        • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                          Leben in der Stadt Linz

                                                          Hinweis:

                                                          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                          Arbeiten in Haus und Garten

                                                          Rasenmähen

                                                          Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                                                          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                          Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                                                          Regelungen bezüglich Kfz

                                                          Autowaschen

                                                          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                          Beispiel:

                                                          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                          Auf öffentlichen Straßen

                                                          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                          Warmlaufenlassen des Motors

                                                          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                          Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                          Schneeräumung und Streupflicht

                                                          Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                          Hundehaltung

                                                          Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                          Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                          Maulkorb- bzw. Leinenzwang/Mitführverbot/Freilaufflächen

                                                          Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                          Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                          Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                          Information der Stadt:
                                                          Die Stadt Linz hat darüber hinaus noch eine Hunde Mitführverbots-Verordnung erlassen. D.h. auf gewissen öffentlichen Orten dürfen Hunde überhaupt nicht mitgeführt werden. Es handelt sich dabei um Kinder- und Jugendspielplätze sowie Sport- und Fitnessflächen und die Linzer Badeseen. Genauere Informationen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Verbot des Mitführens von Hunden" entnommen werden.

                                                          Keine Leinen- und Maulkorbpflicht gilt auf den Freilaufflächen in Linz. Hier ist zu beachten, dass auf den sich dort befindlichen Kinder- und Jugendspielplätzen sowie Sport- und Fitnessflächen das Mitführen von Hunden trotzdem verboten ist. Die Freilaufflächen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Freilaufflächen".

                                                          Bitte beachten Sie, dass auch auf Freilaufflächen Hunde in einer Weise zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen sind, dass Menschen und Tiere durch die Hunde nicht gefährdet bzw. nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden und zu jenen Flächen, auf welchen das Mitführen von Hunden verboten ist (z.B. Kinderspielplätze), entsprechend Abstand zu halten ist.

                                                          Hundekot

                                                          Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                          Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 7.000 Euro zu bestrafen. 

                                                          Abfall

                                                          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Abfallkalender der LINZ AG Bereich Abfall. Glas- und Metallverpackungen werden auf öffentlichen Altstoffsammelstellen entsorgt, welche in der Altstoffsammelstellen-Suche zu finden sind. Informationen zur richtigen Abfalltrennung inkl. Trennanleitungen zum Ausdrucken finden sich hier: Abfalltrennung & Recycling (linzag.at)

                                                          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können in den vier Linzer Altstoffsammelzentren abgegeben werden.

                                                          Hinweis:

                                                          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                          Abfallsammelzentren der Stadt

                                                          • Altstoffsammelzentrum Mostnystraße
                                                            Urfahr, Mostnystraße 14
                                                            4040 Linz

                                                            Telefon: +43 732/3400-7586

                                                            Öffnungszeiten:
                                                            • Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
                                                              • 8 bis 17:30 Uhr
                                                            • Mittwoch
                                                              •  8 bis 12 Uhr
                                                          • Altstoffsammelzentrum Nebingerknoten
                                                            Schachermayerstraße 9-11
                                                            4020 Linz

                                                            Telefon: +43 732/3400-6826

                                                            Öffnungszeiten:
                                                            • Montag bis Freitag
                                                              • 8 bis 17:30 Uhr
                                                            • Samstag
                                                              • 8 bis 12:30 Uhr
                                                          • Altstoffsammelzentrum Wiener Straße
                                                            Kleinmünchen, Wiener Straße 375
                                                            4030 Linz

                                                            Telefon: +43 732/3400-7466

                                                            Öffnungszeiten:
                                                            • Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
                                                              • 8 bis 17:30 Uhr
                                                            • Donnerstag
                                                              • 8 bis 12 Uhr
                                                          • Altstoffsammelzentrum Melissenweg (Recyclinghof)
                                                            Melissenweg 36
                                                            4030 Linz

                                                            Telefon: +43 732/3400-7465

                                                            Öffnungszeiten:
                                                            • Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
                                                              • 8 bis 17:30 Uhr
                                                            • Dienstag
                                                              • 8 bis 12 Uhr
                                                            • Samstag
                                                              • 8 bis 12:30 Uhr

                                                          Welche Abfallarten in den ASZ angenommen werden und alle weiteren Informationen zur Entsorgung in den Linzer ASZ finden sich unter Altstoffsammelzentren in Linz (linzag.at). Weiterführende Informationen wie z.B. zur kostenlosen Sperrmüllabholung oder zum Grünschnittservice finden sich auf der Website der LINZ AG – Bereich Abfall oder unter dem Abfalltelefon (+43 732/2130).

                                                          Kontaktdaten der Stadt

                                                          Magistrat der Landeshauptstadt Linz
                                                          Hauptstraße 1-5
                                                          4041 Linz

                                                          Telefon: +43 732 7070
                                                          Fax: +43 732 7070 54 2110
                                                          E-Mail: info@mag.linz.at

                                                          Die Öffnungs- und Parteienverkehrszeiten aller Dienststellen finden sich auf den Seiten der Stadt Linz.

                                                          Homepage

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                                                          Letzte Aktualisierung: 13.08.2021
                                                          Für den Inhalt verantwortlich:
                                                          • Die zuständige Gemeinde|
                                                          • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                            Leben in der Stadt Linz

                                                            Hinweis:

                                                            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                            Arbeiten in Haus und Garten

                                                            Rasenmähen

                                                            Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                                                            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                            Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                                                            Regelungen bezüglich Kfz

                                                            Autowaschen

                                                            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                            Beispiel:

                                                            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                            Auf öffentlichen Straßen

                                                            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                            Warmlaufenlassen des Motors

                                                            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                            Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                            Schneeräumung und Streupflicht

                                                            Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                            Hundehaltung

                                                            Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                            Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                            Maulkorb- bzw. Leinenzwang/Mitführverbot/Freilaufflächen

                                                            Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                            Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                            Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                            Information der Stadt:
                                                            Die Stadt Linz hat darüber hinaus noch eine Hunde Mitführverbots-Verordnung erlassen. D.h. auf gewissen öffentlichen Orten dürfen Hunde überhaupt nicht mitgeführt werden. Es handelt sich dabei um Kinder- und Jugendspielplätze sowie Sport- und Fitnessflächen und die Linzer Badeseen. Genauere Informationen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Verbot des Mitführens von Hunden" entnommen werden.

                                                            Keine Leinen- und Maulkorbpflicht gilt auf den Freilaufflächen in Linz. Hier ist zu beachten, dass auf den sich dort befindlichen Kinder- und Jugendspielplätzen sowie Sport- und Fitnessflächen das Mitführen von Hunden trotzdem verboten ist. Die Freilaufflächen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Freilaufflächen".

                                                            Bitte beachten Sie, dass auch auf Freilaufflächen Hunde in einer Weise zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen sind, dass Menschen und Tiere durch die Hunde nicht gefährdet bzw. nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden und zu jenen Flächen, auf welchen das Mitführen von Hunden verboten ist (z.B. Kinderspielplätze), entsprechend Abstand zu halten ist.

                                                            Hundekot

                                                            Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                            Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 7.000 Euro zu bestrafen. 

                                                            Abfall

                                                            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Abfallkalender der LINZ AG Bereich Abfall. Glas- und Metallverpackungen werden auf öffentlichen Altstoffsammelstellen entsorgt, welche in der Altstoffsammelstellen-Suche zu finden sind. Informationen zur richtigen Abfalltrennung inkl. Trennanleitungen zum Ausdrucken finden sich hier: Abfalltrennung & Recycling (linzag.at)

                                                            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können in den vier Linzer Altstoffsammelzentren abgegeben werden.

                                                            Hinweis:

                                                            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                            Abfallsammelzentren der Stadt

                                                            • Altstoffsammelzentrum Mostnystraße
                                                              Urfahr, Mostnystraße 14
                                                              4040 Linz

                                                              Telefon: +43 732/3400-7586

                                                              Öffnungszeiten:
                                                              • Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
                                                                • 8 bis 17:30 Uhr
                                                              • Mittwoch
                                                                •  8 bis 12 Uhr
                                                            • Altstoffsammelzentrum Nebingerknoten
                                                              Schachermayerstraße 9-11
                                                              4020 Linz

                                                              Telefon: +43 732/3400-6826

                                                              Öffnungszeiten:
                                                              • Montag bis Freitag
                                                                • 8 bis 17:30 Uhr
                                                              • Samstag
                                                                • 8 bis 12:30 Uhr
                                                            • Altstoffsammelzentrum Wiener Straße
                                                              Kleinmünchen, Wiener Straße 375
                                                              4030 Linz

                                                              Telefon: +43 732/3400-7466

                                                              Öffnungszeiten:
                                                              • Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
                                                                • 8 bis 17:30 Uhr
                                                              • Donnerstag
                                                                • 8 bis 12 Uhr
                                                            • Altstoffsammelzentrum Melissenweg (Recyclinghof)
                                                              Melissenweg 36
                                                              4030 Linz

                                                              Telefon: +43 732/3400-7465

                                                              Öffnungszeiten:
                                                              • Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
                                                                • 8 bis 17:30 Uhr
                                                              • Dienstag
                                                                • 8 bis 12 Uhr
                                                              • Samstag
                                                                • 8 bis 12:30 Uhr

                                                            Welche Abfallarten in den ASZ angenommen werden und alle weiteren Informationen zur Entsorgung in den Linzer ASZ finden sich unter Altstoffsammelzentren in Linz (linzag.at). Weiterführende Informationen wie z.B. zur kostenlosen Sperrmüllabholung oder zum Grünschnittservice finden sich auf der Website der LINZ AG – Bereich Abfall oder unter dem Abfalltelefon (+43 732/2130).

                                                            Kontaktdaten der Stadt

                                                            Magistrat der Landeshauptstadt Linz
                                                            Hauptstraße 1-5
                                                            4041 Linz

                                                            Telefon: +43 732 7070
                                                            Fax: +43 732 7070 54 2110
                                                            E-Mail: info@mag.linz.at

                                                            Die Öffnungs- und Parteienverkehrszeiten aller Dienststellen finden sich auf den Seiten der Stadt Linz.

                                                            Homepage

                                                            Rechtsgrundlagen

                                                            Letzte Aktualisierung: 13.08.2021
                                                            Für den Inhalt verantwortlich:
                                                            • Die zuständige Gemeinde|
                                                            • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                              Leben in der Stadt Linz

                                                              Hinweis:

                                                              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                              Arbeiten in Haus und Garten

                                                              Rasenmähen

                                                              Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                                                              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                              Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                                                              Regelungen bezüglich Kfz

                                                              Autowaschen

                                                              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                              Beispiel:

                                                              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                              Auf öffentlichen Straßen

                                                              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                              Warmlaufenlassen des Motors

                                                              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                              Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                              Schneeräumung und Streupflicht

                                                              Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                              Hundehaltung

                                                              Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                              Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                              Maulkorb- bzw. Leinenzwang/Mitführverbot/Freilaufflächen

                                                              Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                              Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                              Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                              Information der Stadt:
                                                              Die Stadt Linz hat darüber hinaus noch eine Hunde Mitführverbots-Verordnung erlassen. D.h. auf gewissen öffentlichen Orten dürfen Hunde überhaupt nicht mitgeführt werden. Es handelt sich dabei um Kinder- und Jugendspielplätze sowie Sport- und Fitnessflächen und die Linzer Badeseen. Genauere Informationen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Verbot des Mitführens von Hunden" entnommen werden.

                                                              Keine Leinen- und Maulkorbpflicht gilt auf den Freilaufflächen in Linz. Hier ist zu beachten, dass auf den sich dort befindlichen Kinder- und Jugendspielplätzen sowie Sport- und Fitnessflächen das Mitführen von Hunden trotzdem verboten ist. Die Freilaufflächen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Freilaufflächen".

                                                              Bitte beachten Sie, dass auch auf Freilaufflächen Hunde in einer Weise zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen sind, dass Menschen und Tiere durch die Hunde nicht gefährdet bzw. nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden und zu jenen Flächen, auf welchen das Mitführen von Hunden verboten ist (z.B. Kinderspielplätze), entsprechend Abstand zu halten ist.

                                                              Hundekot

                                                              Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                              Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 7.000 Euro zu bestrafen. 

                                                              Abfall

                                                              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Abfallkalender der LINZ AG Bereich Abfall. Glas- und Metallverpackungen werden auf öffentlichen Altstoffsammelstellen entsorgt, welche in der Altstoffsammelstellen-Suche zu finden sind. Informationen zur richtigen Abfalltrennung inkl. Trennanleitungen zum Ausdrucken finden sich hier: Abfalltrennung & Recycling (linzag.at)

                                                              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können in den vier Linzer Altstoffsammelzentren abgegeben werden.

                                                              Hinweis:

                                                              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                              Abfallsammelzentren der Stadt

                                                              • Altstoffsammelzentrum Mostnystraße
                                                                Urfahr, Mostnystraße 14
                                                                4040 Linz

                                                                Telefon: +43 732/3400-7586

                                                                Öffnungszeiten:
                                                                • Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
                                                                  • 8 bis 17:30 Uhr
                                                                • Mittwoch
                                                                  •  8 bis 12 Uhr
                                                              • Altstoffsammelzentrum Nebingerknoten
                                                                Schachermayerstraße 9-11
                                                                4020 Linz

                                                                Telefon: +43 732/3400-6826

                                                                Öffnungszeiten:
                                                                • Montag bis Freitag
                                                                  • 8 bis 17:30 Uhr
                                                                • Samstag
                                                                  • 8 bis 12:30 Uhr
                                                              • Altstoffsammelzentrum Wiener Straße
                                                                Kleinmünchen, Wiener Straße 375
                                                                4030 Linz

                                                                Telefon: +43 732/3400-7466

                                                                Öffnungszeiten:
                                                                • Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
                                                                  • 8 bis 17:30 Uhr
                                                                • Donnerstag
                                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                              • Altstoffsammelzentrum Melissenweg (Recyclinghof)
                                                                Melissenweg 36
                                                                4030 Linz

                                                                Telefon: +43 732/3400-7465

                                                                Öffnungszeiten:
                                                                • Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
                                                                  • 8 bis 17:30 Uhr
                                                                • Dienstag
                                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                                • Samstag
                                                                  • 8 bis 12:30 Uhr

                                                              Welche Abfallarten in den ASZ angenommen werden und alle weiteren Informationen zur Entsorgung in den Linzer ASZ finden sich unter Altstoffsammelzentren in Linz (linzag.at). Weiterführende Informationen wie z.B. zur kostenlosen Sperrmüllabholung oder zum Grünschnittservice finden sich auf der Website der LINZ AG – Bereich Abfall oder unter dem Abfalltelefon (+43 732/2130).

                                                              Kontaktdaten der Stadt

                                                              Magistrat der Landeshauptstadt Linz
                                                              Hauptstraße 1-5
                                                              4041 Linz

                                                              Telefon: +43 732 7070
                                                              Fax: +43 732 7070 54 2110
                                                              E-Mail: info@mag.linz.at

                                                              Die Öffnungs- und Parteienverkehrszeiten aller Dienststellen finden sich auf den Seiten der Stadt Linz.

                                                              Homepage

                                                              Rechtsgrundlagen

                                                              Letzte Aktualisierung: 13.08.2021
                                                              Für den Inhalt verantwortlich:
                                                              • Die zuständige Gemeinde|
                                                              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Leben in der Stadt Linz

                                                                Hinweis:

                                                                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                                Arbeiten in Haus und Garten

                                                                Rasenmähen

                                                                Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                                                                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                                Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                                                                Regelungen bezüglich Kfz

                                                                Autowaschen

                                                                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                                Beispiel:

                                                                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                                Auf öffentlichen Straßen

                                                                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                                Warmlaufenlassen des Motors

                                                                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                                Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                                Schneeräumung und Streupflicht

                                                                Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                                Hundehaltung

                                                                Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                                Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                                Maulkorb- bzw. Leinenzwang/Mitführverbot/Freilaufflächen

                                                                Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                                Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                                Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                                Information der Stadt:
                                                                Die Stadt Linz hat darüber hinaus noch eine Hunde Mitführverbots-Verordnung erlassen. D.h. auf gewissen öffentlichen Orten dürfen Hunde überhaupt nicht mitgeführt werden. Es handelt sich dabei um Kinder- und Jugendspielplätze sowie Sport- und Fitnessflächen und die Linzer Badeseen. Genauere Informationen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Verbot des Mitführens von Hunden" entnommen werden.

                                                                Keine Leinen- und Maulkorbpflicht gilt auf den Freilaufflächen in Linz. Hier ist zu beachten, dass auf den sich dort befindlichen Kinder- und Jugendspielplätzen sowie Sport- und Fitnessflächen das Mitführen von Hunden trotzdem verboten ist. Die Freilaufflächen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Freilaufflächen".

                                                                Bitte beachten Sie, dass auch auf Freilaufflächen Hunde in einer Weise zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen sind, dass Menschen und Tiere durch die Hunde nicht gefährdet bzw. nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden und zu jenen Flächen, auf welchen das Mitführen von Hunden verboten ist (z.B. Kinderspielplätze), entsprechend Abstand zu halten ist.

                                                                Hundekot

                                                                Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                                Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 7.000 Euro zu bestrafen. 

                                                                Abfall

                                                                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Abfallkalender der LINZ AG Bereich Abfall. Glas- und Metallverpackungen werden auf öffentlichen Altstoffsammelstellen entsorgt, welche in der Altstoffsammelstellen-Suche zu finden sind. Informationen zur richtigen Abfalltrennung inkl. Trennanleitungen zum Ausdrucken finden sich hier: Abfalltrennung & Recycling (linzag.at)

                                                                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können in den vier Linzer Altstoffsammelzentren abgegeben werden.

                                                                Hinweis:

                                                                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                                Abfallsammelzentren der Stadt

                                                                • Altstoffsammelzentrum Mostnystraße
                                                                  Urfahr, Mostnystraße 14
                                                                  4040 Linz

                                                                  Telefon: +43 732/3400-7586

                                                                  Öffnungszeiten:
                                                                  • Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
                                                                    • 8 bis 17:30 Uhr
                                                                  • Mittwoch
                                                                    •  8 bis 12 Uhr
                                                                • Altstoffsammelzentrum Nebingerknoten
                                                                  Schachermayerstraße 9-11
                                                                  4020 Linz

                                                                  Telefon: +43 732/3400-6826

                                                                  Öffnungszeiten:
                                                                  • Montag bis Freitag
                                                                    • 8 bis 17:30 Uhr
                                                                  • Samstag
                                                                    • 8 bis 12:30 Uhr
                                                                • Altstoffsammelzentrum Wiener Straße
                                                                  Kleinmünchen, Wiener Straße 375
                                                                  4030 Linz

                                                                  Telefon: +43 732/3400-7466

                                                                  Öffnungszeiten:
                                                                  • Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
                                                                    • 8 bis 17:30 Uhr
                                                                  • Donnerstag
                                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                                • Altstoffsammelzentrum Melissenweg (Recyclinghof)
                                                                  Melissenweg 36
                                                                  4030 Linz

                                                                  Telefon: +43 732/3400-7465

                                                                  Öffnungszeiten:
                                                                  • Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
                                                                    • 8 bis 17:30 Uhr
                                                                  • Dienstag
                                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                                  • Samstag
                                                                    • 8 bis 12:30 Uhr

                                                                Welche Abfallarten in den ASZ angenommen werden und alle weiteren Informationen zur Entsorgung in den Linzer ASZ finden sich unter Altstoffsammelzentren in Linz (linzag.at). Weiterführende Informationen wie z.B. zur kostenlosen Sperrmüllabholung oder zum Grünschnittservice finden sich auf der Website der LINZ AG – Bereich Abfall oder unter dem Abfalltelefon (+43 732/2130).

                                                                Kontaktdaten der Stadt

                                                                Magistrat der Landeshauptstadt Linz
                                                                Hauptstraße 1-5
                                                                4041 Linz

                                                                Telefon: +43 732 7070
                                                                Fax: +43 732 7070 54 2110
                                                                E-Mail: info@mag.linz.at

                                                                Die Öffnungs- und Parteienverkehrszeiten aller Dienststellen finden sich auf den Seiten der Stadt Linz.

                                                                Homepage

                                                                Rechtsgrundlagen

                                                                Letzte Aktualisierung: 13.08.2021
                                                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                                                • Die zuständige Gemeinde|
                                                                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Leben in der Stadt Linz

                                                                  Hinweis:

                                                                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                                  Arbeiten in Haus und Garten

                                                                  Rasenmähen

                                                                  Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                                                                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                                  Diesbezüglich gibt es in dieser Stadt keine Vorgaben.

                                                                  Regelungen bezüglich Kfz

                                                                  Autowaschen

                                                                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                                  Beispiel:

                                                                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                                  Auf öffentlichen Straßen

                                                                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                                  Warmlaufenlassen des Motors

                                                                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz und oberösterreichischem Polizeistrafgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                                  Schneeräumung und Streupflicht

                                                                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                                  Hundehaltung

                                                                  Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung

                                                                  Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang/Mitführverbot/Freilaufflächen

                                                                  Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                                  Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

                                                                  Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.

                                                                  Information der Stadt:
                                                                  Die Stadt Linz hat darüber hinaus noch eine Hunde Mitführverbots-Verordnung erlassen. D.h. auf gewissen öffentlichen Orten dürfen Hunde überhaupt nicht mitgeführt werden. Es handelt sich dabei um Kinder- und Jugendspielplätze sowie Sport- und Fitnessflächen und die Linzer Badeseen. Genauere Informationen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Verbot des Mitführens von Hunden" entnommen werden.

                                                                  Keine Leinen- und Maulkorbpflicht gilt auf den Freilaufflächen in Linz. Hier ist zu beachten, dass auf den sich dort befindlichen Kinder- und Jugendspielplätzen sowie Sport- und Fitnessflächen das Mitführen von Hunden trotzdem verboten ist. Die Freilaufflächen finden sich auf der Website der Stadt Linz unter "Service A-Z – Tiere – Hunde – Freilaufflächen".

                                                                  Bitte beachten Sie, dass auch auf Freilaufflächen Hunde in einer Weise zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen sind, dass Menschen und Tiere durch die Hunde nicht gefährdet bzw. nicht über ein zumutbares Maß hinaus belästigt werden und zu jenen Flächen, auf welchen das Mitführen von Hunden verboten ist (z.B. Kinderspielplätze), entsprechend Abstand zu halten ist.

                                                                  Hundekot

                                                                  Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                                  Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 7.000 Euro zu bestrafen. 

                                                                  Abfall

                                                                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Abfallkalender der LINZ AG Bereich Abfall. Glas- und Metallverpackungen werden auf öffentlichen Altstoffsammelstellen entsorgt, welche in der Altstoffsammelstellen-Suche zu finden sind. Informationen zur richtigen Abfalltrennung inkl. Trennanleitungen zum Ausdrucken finden sich hier: Abfalltrennung & Recycling (linzag.at)

                                                                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können in den vier Linzer Altstoffsammelzentren abgegeben werden.

                                                                  Hinweis:

                                                                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                                  Abfallsammelzentren der Stadt

                                                                  • Altstoffsammelzentrum Mostnystraße
                                                                    Urfahr, Mostnystraße 14
                                                                    4040 Linz

                                                                    Telefon: +43 732/3400-7586

                                                                    Öffnungszeiten:
                                                                    • Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
                                                                      • 8 bis 17:30 Uhr
                                                                    • Mittwoch
                                                                      •  8 bis 12 Uhr
                                                                  • Altstoffsammelzentrum Nebingerknoten
                                                                    Schachermayerstraße 9-11
                                                                    4020 Linz

                                                                    Telefon: +43 732/3400-6826

                                                                    Öffnungszeiten:
                                                                    • Montag bis Freitag
                                                                      • 8 bis 17:30 Uhr
                                                                    • Samstag
                                                                      • 8 bis 12:30 Uhr
                                                                  • Altstoffsammelzentrum Wiener Straße
                                                                    Kleinmünchen, Wiener Straße 375
                                                                    4030 Linz

                                                                    Telefon: +43 732/3400-7466

                                                                    Öffnungszeiten:
                                                                    • Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag
                                                                      • 8 bis 17:30 Uhr
                                                                    • Donnerstag
                                                                      • 8 bis 12 Uhr
                                                                  • Altstoffsammelzentrum Melissenweg (Recyclinghof)
                                                                    Melissenweg 36
                                                                    4030 Linz

                                                                    Telefon: +43 732/3400-7465

                                                                    Öffnungszeiten:
                                                                    • Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
                                                                      • 8 bis 17:30 Uhr
                                                                    • Dienstag
                                                                      • 8 bis 12 Uhr
                                                                    • Samstag
                                                                      • 8 bis 12:30 Uhr

                                                                  Welche Abfallarten in den ASZ angenommen werden und alle weiteren Informationen zur Entsorgung in den Linzer ASZ finden sich unter Altstoffsammelzentren in Linz (linzag.at). Weiterführende Informationen wie z.B. zur kostenlosen Sperrmüllabholung oder zum Grünschnittservice finden sich auf der Website der LINZ AG – Bereich Abfall oder unter dem Abfalltelefon (+43 732/2130).

                                                                  Kontaktdaten der Stadt

                                                                  Magistrat der Landeshauptstadt Linz
                                                                  Hauptstraße 1-5
                                                                  4041 Linz

                                                                  Telefon: +43 732 7070
                                                                  Fax: +43 732 7070 54 2110
                                                                  E-Mail: info@mag.linz.at

                                                                  Die Öffnungs- und Parteienverkehrszeiten aller Dienststellen finden sich auf den Seiten der Stadt Linz.

                                                                  Homepage

                                                                  Rechtsgrundlagen

                                                                  Letzte Aktualisierung: 13.08.2021
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich:
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