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    Aufsandungserklärung

    Sinnverwandter Begriff: Intabulationsklausel

    Die Aufsandungserklärung ist die schriftliche Erklärung der Eigentümerin/des Eigentümers, dass sie/er mit der Eintragung (z.B. Einverleibung, Verbücherung) im Grundbuch einverstanden ist. Diese Erklärung wird von der Person abgegeben, deren Recht beschränkt, belastet, aufgehoben oder übertragen werden soll.

    Ohne Aufsandungserklärung mit beglaubigter Unterschrift ist eine Eintragung des Eigentums im Grundbuch nicht möglich.

    Die Aufsandungserklärung ist in den meisten Fällen im Kaufvertrag über die Liegenschaft enthalten.

    Beispiel:

    Die Verkäuferin/der Verkäufer eines Grundstücks willigt in die Einverleibung ein, stimmt also ausdrücklich zu, dass beispielsweise das Eigentumsrecht der neuen Käuferin/dem neuen Käufer einverleibt wird.

    Ausführliche Informationen zum Thema "Grundbuch" finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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      Sinnverwandter Begriff: Intabulationsklausel

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      Ohne Aufsandungserklärung mit beglaubigter Unterschrift ist eine Eintragung des Eigentums im Grundbuch nicht möglich.

      Die Aufsandungserklärung ist in den meisten Fällen im Kaufvertrag über die Liegenschaft enthalten.

      Beispiel:

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        Ohne Aufsandungserklärung mit beglaubigter Unterschrift ist eine Eintragung des Eigentums im Grundbuch nicht möglich.

        Die Aufsandungserklärung ist in den meisten Fällen im Kaufvertrag über die Liegenschaft enthalten.

        Beispiel:

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          Die Aufsandungserklärung ist in den meisten Fällen im Kaufvertrag über die Liegenschaft enthalten.

          Beispiel:

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            Die Aufsandungserklärung ist in den meisten Fällen im Kaufvertrag über die Liegenschaft enthalten.

            Beispiel:

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              Beispiel:

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                    Beispiel:

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                        Die Aufsandungserklärung ist die schriftliche Erklärung der Eigentümerin/des Eigentümers, dass sie/er mit der Eintragung (z.B. Einverleibung, Verbücherung) im Grundbuch einverstanden ist. Diese Erklärung wird von der Person abgegeben, deren Recht beschränkt, belastet, aufgehoben oder übertragen werden soll.

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                        Beispiel:

                        Die Verkäuferin/der Verkäufer eines Grundstücks willigt in die Einverleibung ein, stimmt also ausdrücklich zu, dass beispielsweise das Eigentumsrecht der neuen Käuferin/dem neuen Käufer einverleibt wird.

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                          Die Aufsandungserklärung ist die schriftliche Erklärung der Eigentümerin/des Eigentümers, dass sie/er mit der Eintragung (z.B. Einverleibung, Verbücherung) im Grundbuch einverstanden ist. Diese Erklärung wird von der Person abgegeben, deren Recht beschränkt, belastet, aufgehoben oder übertragen werden soll.

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                          Beispiel:

                          Die Verkäuferin/der Verkäufer eines Grundstücks willigt in die Einverleibung ein, stimmt also ausdrücklich zu, dass beispielsweise das Eigentumsrecht der neuen Käuferin/dem neuen Käufer einverleibt wird.

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                            Die Aufsandungserklärung ist die schriftliche Erklärung der Eigentümerin/des Eigentümers, dass sie/er mit der Eintragung (z.B. Einverleibung, Verbücherung) im Grundbuch einverstanden ist. Diese Erklärung wird von der Person abgegeben, deren Recht beschränkt, belastet, aufgehoben oder übertragen werden soll.

                            Ohne Aufsandungserklärung mit beglaubigter Unterschrift ist eine Eintragung des Eigentums im Grundbuch nicht möglich.

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                                Die Verkäuferin/der Verkäufer eines Grundstücks willigt in die Einverleibung ein, stimmt also ausdrücklich zu, dass beispielsweise das Eigentumsrecht der neuen Käuferin/dem neuen Käufer einverleibt wird.

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                                      Beispiel:

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                                        Aufsandungserklärung

                                        Sinnverwandter Begriff: Intabulationsklausel

                                        Die Aufsandungserklärung ist die schriftliche Erklärung der Eigentümerin/des Eigentümers, dass sie/er mit der Eintragung (z.B. Einverleibung, Verbücherung) im Grundbuch einverstanden ist. Diese Erklärung wird von der Person abgegeben, deren Recht beschränkt, belastet, aufgehoben oder übertragen werden soll.

                                        Ohne Aufsandungserklärung mit beglaubigter Unterschrift ist eine Eintragung des Eigentums im Grundbuch nicht möglich.

                                        Die Aufsandungserklärung ist in den meisten Fällen im Kaufvertrag über die Liegenschaft enthalten.

                                        Beispiel:

                                        Die Verkäuferin/der Verkäufer eines Grundstücks willigt in die Einverleibung ein, stimmt also ausdrücklich zu, dass beispielsweise das Eigentumsrecht der neuen Käuferin/dem neuen Käufer einverleibt wird.

                                        Ausführliche Informationen zum Thema "Grundbuch" finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                        Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
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                                          Sinnverwandter Begriff: Intabulationsklausel

                                          Die Aufsandungserklärung ist die schriftliche Erklärung der Eigentümerin/des Eigentümers, dass sie/er mit der Eintragung (z.B. Einverleibung, Verbücherung) im Grundbuch einverstanden ist. Diese Erklärung wird von der Person abgegeben, deren Recht beschränkt, belastet, aufgehoben oder übertragen werden soll.

                                          Ohne Aufsandungserklärung mit beglaubigter Unterschrift ist eine Eintragung des Eigentums im Grundbuch nicht möglich.

                                          Die Aufsandungserklärung ist in den meisten Fällen im Kaufvertrag über die Liegenschaft enthalten.

                                          Beispiel:

                                          Die Verkäuferin/der Verkäufer eines Grundstücks willigt in die Einverleibung ein, stimmt also ausdrücklich zu, dass beispielsweise das Eigentumsrecht der neuen Käuferin/dem neuen Käufer einverleibt wird.

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                                            Sinnverwandter Begriff: Intabulationsklausel

                                            Die Aufsandungserklärung ist die schriftliche Erklärung der Eigentümerin/des Eigentümers, dass sie/er mit der Eintragung (z.B. Einverleibung, Verbücherung) im Grundbuch einverstanden ist. Diese Erklärung wird von der Person abgegeben, deren Recht beschränkt, belastet, aufgehoben oder übertragen werden soll.

                                            Ohne Aufsandungserklärung mit beglaubigter Unterschrift ist eine Eintragung des Eigentums im Grundbuch nicht möglich.

                                            Die Aufsandungserklärung ist in den meisten Fällen im Kaufvertrag über die Liegenschaft enthalten.

                                            Beispiel:

                                            Die Verkäuferin/der Verkäufer eines Grundstücks willigt in die Einverleibung ein, stimmt also ausdrücklich zu, dass beispielsweise das Eigentumsrecht der neuen Käuferin/dem neuen Käufer einverleibt wird.

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                                              Die Aufsandungserklärung ist die schriftliche Erklärung der Eigentümerin/des Eigentümers, dass sie/er mit der Eintragung (z.B. Einverleibung, Verbücherung) im Grundbuch einverstanden ist. Diese Erklärung wird von der Person abgegeben, deren Recht beschränkt, belastet, aufgehoben oder übertragen werden soll.

                                              Ohne Aufsandungserklärung mit beglaubigter Unterschrift ist eine Eintragung des Eigentums im Grundbuch nicht möglich.

                                              Die Aufsandungserklärung ist in den meisten Fällen im Kaufvertrag über die Liegenschaft enthalten.

                                              Beispiel:

                                              Die Verkäuferin/der Verkäufer eines Grundstücks willigt in die Einverleibung ein, stimmt also ausdrücklich zu, dass beispielsweise das Eigentumsrecht der neuen Käuferin/dem neuen Käufer einverleibt wird.

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                                                Die Aufsandungserklärung ist die schriftliche Erklärung der Eigentümerin/des Eigentümers, dass sie/er mit der Eintragung (z.B. Einverleibung, Verbücherung) im Grundbuch einverstanden ist. Diese Erklärung wird von der Person abgegeben, deren Recht beschränkt, belastet, aufgehoben oder übertragen werden soll.

                                                Ohne Aufsandungserklärung mit beglaubigter Unterschrift ist eine Eintragung des Eigentums im Grundbuch nicht möglich.

                                                Die Aufsandungserklärung ist in den meisten Fällen im Kaufvertrag über die Liegenschaft enthalten.

                                                Beispiel:

                                                Die Verkäuferin/der Verkäufer eines Grundstücks willigt in die Einverleibung ein, stimmt also ausdrücklich zu, dass beispielsweise das Eigentumsrecht der neuen Käuferin/dem neuen Käufer einverleibt wird.

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                                                  Sinnverwandter Begriff: Intabulationsklausel

                                                  Die Aufsandungserklärung ist die schriftliche Erklärung der Eigentümerin/des Eigentümers, dass sie/er mit der Eintragung (z.B. Einverleibung, Verbücherung) im Grundbuch einverstanden ist. Diese Erklärung wird von der Person abgegeben, deren Recht beschränkt, belastet, aufgehoben oder übertragen werden soll.

                                                  Ohne Aufsandungserklärung mit beglaubigter Unterschrift ist eine Eintragung des Eigentums im Grundbuch nicht möglich.

                                                  Die Aufsandungserklärung ist in den meisten Fällen im Kaufvertrag über die Liegenschaft enthalten.

                                                  Beispiel:

                                                  Die Verkäuferin/der Verkäufer eines Grundstücks willigt in die Einverleibung ein, stimmt also ausdrücklich zu, dass beispielsweise das Eigentumsrecht der neuen Käuferin/dem neuen Käufer einverleibt wird.

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                                                    Die Aufsandungserklärung ist die schriftliche Erklärung der Eigentümerin/des Eigentümers, dass sie/er mit der Eintragung (z.B. Einverleibung, Verbücherung) im Grundbuch einverstanden ist. Diese Erklärung wird von der Person abgegeben, deren Recht beschränkt, belastet, aufgehoben oder übertragen werden soll.

                                                    Ohne Aufsandungserklärung mit beglaubigter Unterschrift ist eine Eintragung des Eigentums im Grundbuch nicht möglich.

                                                    Die Aufsandungserklärung ist in den meisten Fällen im Kaufvertrag über die Liegenschaft enthalten.

                                                    Beispiel:

                                                    Die Verkäuferin/der Verkäufer eines Grundstücks willigt in die Einverleibung ein, stimmt also ausdrücklich zu, dass beispielsweise das Eigentumsrecht der neuen Käuferin/dem neuen Käufer einverleibt wird.

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                                                      Sinnverwandter Begriff: Intabulationsklausel

                                                      Die Aufsandungserklärung ist die schriftliche Erklärung der Eigentümerin/des Eigentümers, dass sie/er mit der Eintragung (z.B. Einverleibung, Verbücherung) im Grundbuch einverstanden ist. Diese Erklärung wird von der Person abgegeben, deren Recht beschränkt, belastet, aufgehoben oder übertragen werden soll.

                                                      Ohne Aufsandungserklärung mit beglaubigter Unterschrift ist eine Eintragung des Eigentums im Grundbuch nicht möglich.

                                                      Die Aufsandungserklärung ist in den meisten Fällen im Kaufvertrag über die Liegenschaft enthalten.

                                                      Beispiel:

                                                      Die Verkäuferin/der Verkäufer eines Grundstücks willigt in die Einverleibung ein, stimmt also ausdrücklich zu, dass beispielsweise das Eigentumsrecht der neuen Käuferin/dem neuen Käufer einverleibt wird.

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                                                        Sinnverwandter Begriff: Intabulationsklausel

                                                        Die Aufsandungserklärung ist die schriftliche Erklärung der Eigentümerin/des Eigentümers, dass sie/er mit der Eintragung (z.B. Einverleibung, Verbücherung) im Grundbuch einverstanden ist. Diese Erklärung wird von der Person abgegeben, deren Recht beschränkt, belastet, aufgehoben oder übertragen werden soll.

                                                        Ohne Aufsandungserklärung mit beglaubigter Unterschrift ist eine Eintragung des Eigentums im Grundbuch nicht möglich.

                                                        Die Aufsandungserklärung ist in den meisten Fällen im Kaufvertrag über die Liegenschaft enthalten.

                                                        Beispiel:

                                                        Die Verkäuferin/der Verkäufer eines Grundstücks willigt in die Einverleibung ein, stimmt also ausdrücklich zu, dass beispielsweise das Eigentumsrecht der neuen Käuferin/dem neuen Käufer einverleibt wird.

                                                        Ausführliche Informationen zum Thema "Grundbuch" finden sich auf oesterreich.gv.at.

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                                                          Sinnverwandter Begriff: Intabulationsklausel

                                                          Die Aufsandungserklärung ist die schriftliche Erklärung der Eigentümerin/des Eigentümers, dass sie/er mit der Eintragung (z.B. Einverleibung, Verbücherung) im Grundbuch einverstanden ist. Diese Erklärung wird von der Person abgegeben, deren Recht beschränkt, belastet, aufgehoben oder übertragen werden soll.

                                                          Ohne Aufsandungserklärung mit beglaubigter Unterschrift ist eine Eintragung des Eigentums im Grundbuch nicht möglich.

                                                          Die Aufsandungserklärung ist in den meisten Fällen im Kaufvertrag über die Liegenschaft enthalten.

                                                          Beispiel:

                                                          Die Verkäuferin/der Verkäufer eines Grundstücks willigt in die Einverleibung ein, stimmt also ausdrücklich zu, dass beispielsweise das Eigentumsrecht der neuen Käuferin/dem neuen Käufer einverleibt wird.

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                                                            Sinnverwandter Begriff: Intabulationsklausel

                                                            Die Aufsandungserklärung ist die schriftliche Erklärung der Eigentümerin/des Eigentümers, dass sie/er mit der Eintragung (z.B. Einverleibung, Verbücherung) im Grundbuch einverstanden ist. Diese Erklärung wird von der Person abgegeben, deren Recht beschränkt, belastet, aufgehoben oder übertragen werden soll.

                                                            Ohne Aufsandungserklärung mit beglaubigter Unterschrift ist eine Eintragung des Eigentums im Grundbuch nicht möglich.

                                                            Die Aufsandungserklärung ist in den meisten Fällen im Kaufvertrag über die Liegenschaft enthalten.

                                                            Beispiel:

                                                            Die Verkäuferin/der Verkäufer eines Grundstücks willigt in die Einverleibung ein, stimmt also ausdrücklich zu, dass beispielsweise das Eigentumsrecht der neuen Käuferin/dem neuen Käufer einverleibt wird.

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                                                            Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                              Aufsandungserklärung

                                                              Sinnverwandter Begriff: Intabulationsklausel

                                                              Die Aufsandungserklärung ist die schriftliche Erklärung der Eigentümerin/des Eigentümers, dass sie/er mit der Eintragung (z.B. Einverleibung, Verbücherung) im Grundbuch einverstanden ist. Diese Erklärung wird von der Person abgegeben, deren Recht beschränkt, belastet, aufgehoben oder übertragen werden soll.

                                                              Ohne Aufsandungserklärung mit beglaubigter Unterschrift ist eine Eintragung des Eigentums im Grundbuch nicht möglich.

                                                              Die Aufsandungserklärung ist in den meisten Fällen im Kaufvertrag über die Liegenschaft enthalten.

                                                              Beispiel:

                                                              Die Verkäuferin/der Verkäufer eines Grundstücks willigt in die Einverleibung ein, stimmt also ausdrücklich zu, dass beispielsweise das Eigentumsrecht der neuen Käuferin/dem neuen Käufer einverleibt wird.

                                                              Ausführliche Informationen zum Thema "Grundbuch" finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                              Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
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                                                                Aufsandungserklärung

                                                                Sinnverwandter Begriff: Intabulationsklausel

                                                                Die Aufsandungserklärung ist die schriftliche Erklärung der Eigentümerin/des Eigentümers, dass sie/er mit der Eintragung (z.B. Einverleibung, Verbücherung) im Grundbuch einverstanden ist. Diese Erklärung wird von der Person abgegeben, deren Recht beschränkt, belastet, aufgehoben oder übertragen werden soll.

                                                                Ohne Aufsandungserklärung mit beglaubigter Unterschrift ist eine Eintragung des Eigentums im Grundbuch nicht möglich.

                                                                Die Aufsandungserklärung ist in den meisten Fällen im Kaufvertrag über die Liegenschaft enthalten.

                                                                Beispiel:

                                                                Die Verkäuferin/der Verkäufer eines Grundstücks willigt in die Einverleibung ein, stimmt also ausdrücklich zu, dass beispielsweise das Eigentumsrecht der neuen Käuferin/dem neuen Käufer einverleibt wird.

                                                                Ausführliche Informationen zum Thema "Grundbuch" finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                                Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
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                                                                  Aufsandungserklärung

                                                                  Sinnverwandter Begriff: Intabulationsklausel

                                                                  Die Aufsandungserklärung ist die schriftliche Erklärung der Eigentümerin/des Eigentümers, dass sie/er mit der Eintragung (z.B. Einverleibung, Verbücherung) im Grundbuch einverstanden ist. Diese Erklärung wird von der Person abgegeben, deren Recht beschränkt, belastet, aufgehoben oder übertragen werden soll.

                                                                  Ohne Aufsandungserklärung mit beglaubigter Unterschrift ist eine Eintragung des Eigentums im Grundbuch nicht möglich.

                                                                  Die Aufsandungserklärung ist in den meisten Fällen im Kaufvertrag über die Liegenschaft enthalten.

                                                                  Beispiel:

                                                                  Die Verkäuferin/der Verkäufer eines Grundstücks willigt in die Einverleibung ein, stimmt also ausdrücklich zu, dass beispielsweise das Eigentumsrecht der neuen Käuferin/dem neuen Käufer einverleibt wird.

                                                                  Ausführliche Informationen zum Thema "Grundbuch" finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 02.01.2025
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion