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    Aufsandungserklärung

    Sinnverwandter Begriff: Intabulationsklausel

    Die Aufsandungserklärung ist die schriftliche Erklärung der Eigentümerin/des Eigentümers, dass sie/er mit der Eintragung (z.B. Einverleibung, Verbücherung) im Grundbuch einverstanden ist. Diese Erklärung wird von der Person abgegeben, deren Recht beschränkt, belastet, aufgehoben oder übertragen werden soll.

    Ohne Aufsandungserklärung mit beglaubigter Unterschrift ist eine Eintragung des Eigentums im Grundbuch nicht möglich.

    Die Aufsandungserklärung ist in den meisten Fällen im Kaufvertrag über die Liegenschaft enthalten.

    Beispiel:

    Die Verkäuferin/der Verkäufer eines Grundstücks willigt in die Einverleibung ein, stimmt also ausdrücklich zu, dass beispielsweise das Eigentumsrecht der neuen Käuferin/dem neuen Käufer einverleibt wird.

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    Grundbuch

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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        Die Aufsandungserklärung ist in den meisten Fällen im Kaufvertrag über die Liegenschaft enthalten.

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                                        Aufsandungserklärung

                                        Sinnverwandter Begriff: Intabulationsklausel

                                        Die Aufsandungserklärung ist die schriftliche Erklärung der Eigentümerin/des Eigentümers, dass sie/er mit der Eintragung (z.B. Einverleibung, Verbücherung) im Grundbuch einverstanden ist. Diese Erklärung wird von der Person abgegeben, deren Recht beschränkt, belastet, aufgehoben oder übertragen werden soll.

                                        Ohne Aufsandungserklärung mit beglaubigter Unterschrift ist eine Eintragung des Eigentums im Grundbuch nicht möglich.

                                        Die Aufsandungserklärung ist in den meisten Fällen im Kaufvertrag über die Liegenschaft enthalten.

                                        Beispiel:

                                        Die Verkäuferin/der Verkäufer eines Grundstücks willigt in die Einverleibung ein, stimmt also ausdrücklich zu, dass beispielsweise das Eigentumsrecht der neuen Käuferin/dem neuen Käufer einverleibt wird.

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                                          Sinnverwandter Begriff: Intabulationsklausel

                                          Die Aufsandungserklärung ist die schriftliche Erklärung der Eigentümerin/des Eigentümers, dass sie/er mit der Eintragung (z.B. Einverleibung, Verbücherung) im Grundbuch einverstanden ist. Diese Erklärung wird von der Person abgegeben, deren Recht beschränkt, belastet, aufgehoben oder übertragen werden soll.

                                          Ohne Aufsandungserklärung mit beglaubigter Unterschrift ist eine Eintragung des Eigentums im Grundbuch nicht möglich.

                                          Die Aufsandungserklärung ist in den meisten Fällen im Kaufvertrag über die Liegenschaft enthalten.

                                          Beispiel:

                                          Die Verkäuferin/der Verkäufer eines Grundstücks willigt in die Einverleibung ein, stimmt also ausdrücklich zu, dass beispielsweise das Eigentumsrecht der neuen Käuferin/dem neuen Käufer einverleibt wird.

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                                            Die Aufsandungserklärung ist die schriftliche Erklärung der Eigentümerin/des Eigentümers, dass sie/er mit der Eintragung (z.B. Einverleibung, Verbücherung) im Grundbuch einverstanden ist. Diese Erklärung wird von der Person abgegeben, deren Recht beschränkt, belastet, aufgehoben oder übertragen werden soll.

                                            Ohne Aufsandungserklärung mit beglaubigter Unterschrift ist eine Eintragung des Eigentums im Grundbuch nicht möglich.

                                            Die Aufsandungserklärung ist in den meisten Fällen im Kaufvertrag über die Liegenschaft enthalten.

                                            Beispiel:

                                            Die Verkäuferin/der Verkäufer eines Grundstücks willigt in die Einverleibung ein, stimmt also ausdrücklich zu, dass beispielsweise das Eigentumsrecht der neuen Käuferin/dem neuen Käufer einverleibt wird.

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                                              Die Aufsandungserklärung ist die schriftliche Erklärung der Eigentümerin/des Eigentümers, dass sie/er mit der Eintragung (z.B. Einverleibung, Verbücherung) im Grundbuch einverstanden ist. Diese Erklärung wird von der Person abgegeben, deren Recht beschränkt, belastet, aufgehoben oder übertragen werden soll.

                                              Ohne Aufsandungserklärung mit beglaubigter Unterschrift ist eine Eintragung des Eigentums im Grundbuch nicht möglich.

                                              Die Aufsandungserklärung ist in den meisten Fällen im Kaufvertrag über die Liegenschaft enthalten.

                                              Beispiel:

                                              Die Verkäuferin/der Verkäufer eines Grundstücks willigt in die Einverleibung ein, stimmt also ausdrücklich zu, dass beispielsweise das Eigentumsrecht der neuen Käuferin/dem neuen Käufer einverleibt wird.

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                                                Die Aufsandungserklärung ist die schriftliche Erklärung der Eigentümerin/des Eigentümers, dass sie/er mit der Eintragung (z.B. Einverleibung, Verbücherung) im Grundbuch einverstanden ist. Diese Erklärung wird von der Person abgegeben, deren Recht beschränkt, belastet, aufgehoben oder übertragen werden soll.

                                                Ohne Aufsandungserklärung mit beglaubigter Unterschrift ist eine Eintragung des Eigentums im Grundbuch nicht möglich.

                                                Die Aufsandungserklärung ist in den meisten Fällen im Kaufvertrag über die Liegenschaft enthalten.

                                                Beispiel:

                                                Die Verkäuferin/der Verkäufer eines Grundstücks willigt in die Einverleibung ein, stimmt also ausdrücklich zu, dass beispielsweise das Eigentumsrecht der neuen Käuferin/dem neuen Käufer einverleibt wird.

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                                                  Die Aufsandungserklärung ist die schriftliche Erklärung der Eigentümerin/des Eigentümers, dass sie/er mit der Eintragung (z.B. Einverleibung, Verbücherung) im Grundbuch einverstanden ist. Diese Erklärung wird von der Person abgegeben, deren Recht beschränkt, belastet, aufgehoben oder übertragen werden soll.

                                                  Ohne Aufsandungserklärung mit beglaubigter Unterschrift ist eine Eintragung des Eigentums im Grundbuch nicht möglich.

                                                  Die Aufsandungserklärung ist in den meisten Fällen im Kaufvertrag über die Liegenschaft enthalten.

                                                  Beispiel:

                                                  Die Verkäuferin/der Verkäufer eines Grundstücks willigt in die Einverleibung ein, stimmt also ausdrücklich zu, dass beispielsweise das Eigentumsrecht der neuen Käuferin/dem neuen Käufer einverleibt wird.

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                                                    Die Aufsandungserklärung ist die schriftliche Erklärung der Eigentümerin/des Eigentümers, dass sie/er mit der Eintragung (z.B. Einverleibung, Verbücherung) im Grundbuch einverstanden ist. Diese Erklärung wird von der Person abgegeben, deren Recht beschränkt, belastet, aufgehoben oder übertragen werden soll.

                                                    Ohne Aufsandungserklärung mit beglaubigter Unterschrift ist eine Eintragung des Eigentums im Grundbuch nicht möglich.

                                                    Die Aufsandungserklärung ist in den meisten Fällen im Kaufvertrag über die Liegenschaft enthalten.

                                                    Beispiel:

                                                    Die Verkäuferin/der Verkäufer eines Grundstücks willigt in die Einverleibung ein, stimmt also ausdrücklich zu, dass beispielsweise das Eigentumsrecht der neuen Käuferin/dem neuen Käufer einverleibt wird.

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                                                      Sinnverwandter Begriff: Intabulationsklausel

                                                      Die Aufsandungserklärung ist die schriftliche Erklärung der Eigentümerin/des Eigentümers, dass sie/er mit der Eintragung (z.B. Einverleibung, Verbücherung) im Grundbuch einverstanden ist. Diese Erklärung wird von der Person abgegeben, deren Recht beschränkt, belastet, aufgehoben oder übertragen werden soll.

                                                      Ohne Aufsandungserklärung mit beglaubigter Unterschrift ist eine Eintragung des Eigentums im Grundbuch nicht möglich.

                                                      Die Aufsandungserklärung ist in den meisten Fällen im Kaufvertrag über die Liegenschaft enthalten.

                                                      Beispiel:

                                                      Die Verkäuferin/der Verkäufer eines Grundstücks willigt in die Einverleibung ein, stimmt also ausdrücklich zu, dass beispielsweise das Eigentumsrecht der neuen Käuferin/dem neuen Käufer einverleibt wird.

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                                                        Die Aufsandungserklärung ist die schriftliche Erklärung der Eigentümerin/des Eigentümers, dass sie/er mit der Eintragung (z.B. Einverleibung, Verbücherung) im Grundbuch einverstanden ist. Diese Erklärung wird von der Person abgegeben, deren Recht beschränkt, belastet, aufgehoben oder übertragen werden soll.

                                                        Ohne Aufsandungserklärung mit beglaubigter Unterschrift ist eine Eintragung des Eigentums im Grundbuch nicht möglich.

                                                        Die Aufsandungserklärung ist in den meisten Fällen im Kaufvertrag über die Liegenschaft enthalten.

                                                        Beispiel:

                                                        Die Verkäuferin/der Verkäufer eines Grundstücks willigt in die Einverleibung ein, stimmt also ausdrücklich zu, dass beispielsweise das Eigentumsrecht der neuen Käuferin/dem neuen Käufer einverleibt wird.

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                                                          Sinnverwandter Begriff: Intabulationsklausel

                                                          Die Aufsandungserklärung ist die schriftliche Erklärung der Eigentümerin/des Eigentümers, dass sie/er mit der Eintragung (z.B. Einverleibung, Verbücherung) im Grundbuch einverstanden ist. Diese Erklärung wird von der Person abgegeben, deren Recht beschränkt, belastet, aufgehoben oder übertragen werden soll.

                                                          Ohne Aufsandungserklärung mit beglaubigter Unterschrift ist eine Eintragung des Eigentums im Grundbuch nicht möglich.

                                                          Die Aufsandungserklärung ist in den meisten Fällen im Kaufvertrag über die Liegenschaft enthalten.

                                                          Beispiel:

                                                          Die Verkäuferin/der Verkäufer eines Grundstücks willigt in die Einverleibung ein, stimmt also ausdrücklich zu, dass beispielsweise das Eigentumsrecht der neuen Käuferin/dem neuen Käufer einverleibt wird.

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                                                            Die Aufsandungserklärung ist die schriftliche Erklärung der Eigentümerin/des Eigentümers, dass sie/er mit der Eintragung (z.B. Einverleibung, Verbücherung) im Grundbuch einverstanden ist. Diese Erklärung wird von der Person abgegeben, deren Recht beschränkt, belastet, aufgehoben oder übertragen werden soll.

                                                            Ohne Aufsandungserklärung mit beglaubigter Unterschrift ist eine Eintragung des Eigentums im Grundbuch nicht möglich.

                                                            Die Aufsandungserklärung ist in den meisten Fällen im Kaufvertrag über die Liegenschaft enthalten.

                                                            Beispiel:

                                                            Die Verkäuferin/der Verkäufer eines Grundstücks willigt in die Einverleibung ein, stimmt also ausdrücklich zu, dass beispielsweise das Eigentumsrecht der neuen Käuferin/dem neuen Käufer einverleibt wird.

                                                            Weiterführende Links

                                                            Grundbuch

                                                            Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                              Aufsandungserklärung

                                                              Sinnverwandter Begriff: Intabulationsklausel

                                                              Die Aufsandungserklärung ist die schriftliche Erklärung der Eigentümerin/des Eigentümers, dass sie/er mit der Eintragung (z.B. Einverleibung, Verbücherung) im Grundbuch einverstanden ist. Diese Erklärung wird von der Person abgegeben, deren Recht beschränkt, belastet, aufgehoben oder übertragen werden soll.

                                                              Ohne Aufsandungserklärung mit beglaubigter Unterschrift ist eine Eintragung des Eigentums im Grundbuch nicht möglich.

                                                              Die Aufsandungserklärung ist in den meisten Fällen im Kaufvertrag über die Liegenschaft enthalten.

                                                              Beispiel:

                                                              Die Verkäuferin/der Verkäufer eines Grundstücks willigt in die Einverleibung ein, stimmt also ausdrücklich zu, dass beispielsweise das Eigentumsrecht der neuen Käuferin/dem neuen Käufer einverleibt wird.

                                                              Weiterführende Links

                                                              Grundbuch

                                                              Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
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                                                                Aufsandungserklärung

                                                                Sinnverwandter Begriff: Intabulationsklausel

                                                                Die Aufsandungserklärung ist die schriftliche Erklärung der Eigentümerin/des Eigentümers, dass sie/er mit der Eintragung (z.B. Einverleibung, Verbücherung) im Grundbuch einverstanden ist. Diese Erklärung wird von der Person abgegeben, deren Recht beschränkt, belastet, aufgehoben oder übertragen werden soll.

                                                                Ohne Aufsandungserklärung mit beglaubigter Unterschrift ist eine Eintragung des Eigentums im Grundbuch nicht möglich.

                                                                Die Aufsandungserklärung ist in den meisten Fällen im Kaufvertrag über die Liegenschaft enthalten.

                                                                Beispiel:

                                                                Die Verkäuferin/der Verkäufer eines Grundstücks willigt in die Einverleibung ein, stimmt also ausdrücklich zu, dass beispielsweise das Eigentumsrecht der neuen Käuferin/dem neuen Käufer einverleibt wird.

                                                                Weiterführende Links

                                                                Grundbuch

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                                                                  Sinnverwandter Begriff: Intabulationsklausel

                                                                  Die Aufsandungserklärung ist die schriftliche Erklärung der Eigentümerin/des Eigentümers, dass sie/er mit der Eintragung (z.B. Einverleibung, Verbücherung) im Grundbuch einverstanden ist. Diese Erklärung wird von der Person abgegeben, deren Recht beschränkt, belastet, aufgehoben oder übertragen werden soll.

                                                                  Ohne Aufsandungserklärung mit beglaubigter Unterschrift ist eine Eintragung des Eigentums im Grundbuch nicht möglich.

                                                                  Die Aufsandungserklärung ist in den meisten Fällen im Kaufvertrag über die Liegenschaft enthalten.

                                                                  Beispiel:

                                                                  Die Verkäuferin/der Verkäufer eines Grundstücks willigt in die Einverleibung ein, stimmt also ausdrücklich zu, dass beispielsweise das Eigentumsrecht der neuen Käuferin/dem neuen Käufer einverleibt wird.

                                                                  Weiterführende Links

                                                                  Grundbuch

                                                                  Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
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