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    Begriffe mit F

    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

    Frist

    Unter Frist versteht man einen Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Handlung vorgenommen werden oder ein bestimmtes Ereignis eintreten soll.

    Es gibt unterschiedliche Arten von Fristen:

    • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
    • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
    • Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)
    Beispiel

    Die 14-tägige Einspruchsfrist einer Strafverfügung beginnt am Nachfolgetag der Zustellung des Schriftstückes zu laufen. Wenn beispielsweise das Zustelldatum der 1. des Monats ist, endet die Frist am 15. des Monats.

    Folgende Fälle können eintreten:

    • Das Schriftstück wird (z.B. durch eine Postbeamtin/einen Postbeamten) am 1. des Monats der Adressatin/dem Adressaten überreicht. Die Einspruchsfrist endet am 15. des Monats.
    • Kann das Schriftstück nicht zugestellt werden, weil die Empfängerin/der Empfänger nicht angetroffen wird, wird eine Nachricht über die Hinterlegung beim Postamt mit der Ankündigung einer Abholfrist (z.B. vom 3. bis 19. des Monats) hinterlassen. In diesem Fall beginnt die Einspruchsfrist mit dem ersten Tag der Abholfrist (das ist der 3. des Monats) und endet am 17. des Monats, also noch vor dem Ende der Abholfrist.
    Hinweis

    Für den Einspruch gilt das Datum des Poststempels.

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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      • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
      • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
      • Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)
      Beispiel

      Die 14-tägige Einspruchsfrist einer Strafverfügung beginnt am Nachfolgetag der Zustellung des Schriftstückes zu laufen. Wenn beispielsweise das Zustelldatum der 1. des Monats ist, endet die Frist am 15. des Monats.

      Folgende Fälle können eintreten:

      • Das Schriftstück wird (z.B. durch eine Postbeamtin/einen Postbeamten) am 1. des Monats der Adressatin/dem Adressaten überreicht. Die Einspruchsfrist endet am 15. des Monats.
      • Kann das Schriftstück nicht zugestellt werden, weil die Empfängerin/der Empfänger nicht angetroffen wird, wird eine Nachricht über die Hinterlegung beim Postamt mit der Ankündigung einer Abholfrist (z.B. vom 3. bis 19. des Monats) hinterlassen. In diesem Fall beginnt die Einspruchsfrist mit dem ersten Tag der Abholfrist (das ist der 3. des Monats) und endet am 17. des Monats, also noch vor dem Ende der Abholfrist.
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        • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
        • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
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        Beispiel

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        • Das Schriftstück wird (z.B. durch eine Postbeamtin/einen Postbeamten) am 1. des Monats der Adressatin/dem Adressaten überreicht. Die Einspruchsfrist endet am 15. des Monats.
        • Kann das Schriftstück nicht zugestellt werden, weil die Empfängerin/der Empfänger nicht angetroffen wird, wird eine Nachricht über die Hinterlegung beim Postamt mit der Ankündigung einer Abholfrist (z.B. vom 3. bis 19. des Monats) hinterlassen. In diesem Fall beginnt die Einspruchsfrist mit dem ersten Tag der Abholfrist (das ist der 3. des Monats) und endet am 17. des Monats, also noch vor dem Ende der Abholfrist.
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            • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
            • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
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              Es gibt unterschiedliche Arten von Fristen:

              • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
              • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
              • Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)
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                • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
                • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
                • Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)
                Beispiel

                Die 14-tägige Einspruchsfrist einer Strafverfügung beginnt am Nachfolgetag der Zustellung des Schriftstückes zu laufen. Wenn beispielsweise das Zustelldatum der 1. des Monats ist, endet die Frist am 15. des Monats.

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                  • Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)
                  Beispiel

                  Die 14-tägige Einspruchsfrist einer Strafverfügung beginnt am Nachfolgetag der Zustellung des Schriftstückes zu laufen. Wenn beispielsweise das Zustelldatum der 1. des Monats ist, endet die Frist am 15. des Monats.

                  Folgende Fälle können eintreten:

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                    Es gibt unterschiedliche Arten von Fristen:

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                    • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
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                    Beispiel

                    Die 14-tägige Einspruchsfrist einer Strafverfügung beginnt am Nachfolgetag der Zustellung des Schriftstückes zu laufen. Wenn beispielsweise das Zustelldatum der 1. des Monats ist, endet die Frist am 15. des Monats.

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                    • Kann das Schriftstück nicht zugestellt werden, weil die Empfängerin/der Empfänger nicht angetroffen wird, wird eine Nachricht über die Hinterlegung beim Postamt mit der Ankündigung einer Abholfrist (z.B. vom 3. bis 19. des Monats) hinterlassen. In diesem Fall beginnt die Einspruchsfrist mit dem ersten Tag der Abholfrist (das ist der 3. des Monats) und endet am 17. des Monats, also noch vor dem Ende der Abholfrist.
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                      • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
                      • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
                      • Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)
                      Beispiel

                      Die 14-tägige Einspruchsfrist einer Strafverfügung beginnt am Nachfolgetag der Zustellung des Schriftstückes zu laufen. Wenn beispielsweise das Zustelldatum der 1. des Monats ist, endet die Frist am 15. des Monats.

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                      • Das Schriftstück wird (z.B. durch eine Postbeamtin/einen Postbeamten) am 1. des Monats der Adressatin/dem Adressaten überreicht. Die Einspruchsfrist endet am 15. des Monats.
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                        Beispiel

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                          • Das Schriftstück wird (z.B. durch eine Postbeamtin/einen Postbeamten) am 1. des Monats der Adressatin/dem Adressaten überreicht. Die Einspruchsfrist endet am 15. des Monats.
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                            Es gibt unterschiedliche Arten von Fristen:

                            • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
                            • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
                            • Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)
                            Beispiel

                            Die 14-tägige Einspruchsfrist einer Strafverfügung beginnt am Nachfolgetag der Zustellung des Schriftstückes zu laufen. Wenn beispielsweise das Zustelldatum der 1. des Monats ist, endet die Frist am 15. des Monats.

                            Folgende Fälle können eintreten:

                            • Das Schriftstück wird (z.B. durch eine Postbeamtin/einen Postbeamten) am 1. des Monats der Adressatin/dem Adressaten überreicht. Die Einspruchsfrist endet am 15. des Monats.
                            • Kann das Schriftstück nicht zugestellt werden, weil die Empfängerin/der Empfänger nicht angetroffen wird, wird eine Nachricht über die Hinterlegung beim Postamt mit der Ankündigung einer Abholfrist (z.B. vom 3. bis 19. des Monats) hinterlassen. In diesem Fall beginnt die Einspruchsfrist mit dem ersten Tag der Abholfrist (das ist der 3. des Monats) und endet am 17. des Monats, also noch vor dem Ende der Abholfrist.
                            Hinweis

                            Für den Einspruch gilt das Datum des Poststempels.

                            Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                              Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                              Frist

                              Unter Frist versteht man einen Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Handlung vorgenommen werden oder ein bestimmtes Ereignis eintreten soll.

                              Es gibt unterschiedliche Arten von Fristen:

                              • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
                              • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
                              • Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)
                              Beispiel

                              Die 14-tägige Einspruchsfrist einer Strafverfügung beginnt am Nachfolgetag der Zustellung des Schriftstückes zu laufen. Wenn beispielsweise das Zustelldatum der 1. des Monats ist, endet die Frist am 15. des Monats.

                              Folgende Fälle können eintreten:

                              • Das Schriftstück wird (z.B. durch eine Postbeamtin/einen Postbeamten) am 1. des Monats der Adressatin/dem Adressaten überreicht. Die Einspruchsfrist endet am 15. des Monats.
                              • Kann das Schriftstück nicht zugestellt werden, weil die Empfängerin/der Empfänger nicht angetroffen wird, wird eine Nachricht über die Hinterlegung beim Postamt mit der Ankündigung einer Abholfrist (z.B. vom 3. bis 19. des Monats) hinterlassen. In diesem Fall beginnt die Einspruchsfrist mit dem ersten Tag der Abholfrist (das ist der 3. des Monats) und endet am 17. des Monats, also noch vor dem Ende der Abholfrist.
                              Hinweis

                              Für den Einspruch gilt das Datum des Poststempels.

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                                Frist

                                Unter Frist versteht man einen Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Handlung vorgenommen werden oder ein bestimmtes Ereignis eintreten soll.

                                Es gibt unterschiedliche Arten von Fristen:

                                • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
                                • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
                                • Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)
                                Beispiel

                                Die 14-tägige Einspruchsfrist einer Strafverfügung beginnt am Nachfolgetag der Zustellung des Schriftstückes zu laufen. Wenn beispielsweise das Zustelldatum der 1. des Monats ist, endet die Frist am 15. des Monats.

                                Folgende Fälle können eintreten:

                                • Das Schriftstück wird (z.B. durch eine Postbeamtin/einen Postbeamten) am 1. des Monats der Adressatin/dem Adressaten überreicht. Die Einspruchsfrist endet am 15. des Monats.
                                • Kann das Schriftstück nicht zugestellt werden, weil die Empfängerin/der Empfänger nicht angetroffen wird, wird eine Nachricht über die Hinterlegung beim Postamt mit der Ankündigung einer Abholfrist (z.B. vom 3. bis 19. des Monats) hinterlassen. In diesem Fall beginnt die Einspruchsfrist mit dem ersten Tag der Abholfrist (das ist der 3. des Monats) und endet am 17. des Monats, also noch vor dem Ende der Abholfrist.
                                Hinweis

                                Für den Einspruch gilt das Datum des Poststempels.

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                                  Frist

                                  Unter Frist versteht man einen Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Handlung vorgenommen werden oder ein bestimmtes Ereignis eintreten soll.

                                  Es gibt unterschiedliche Arten von Fristen:

                                  • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
                                  • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
                                  • Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)
                                  Beispiel

                                  Die 14-tägige Einspruchsfrist einer Strafverfügung beginnt am Nachfolgetag der Zustellung des Schriftstückes zu laufen. Wenn beispielsweise das Zustelldatum der 1. des Monats ist, endet die Frist am 15. des Monats.

                                  Folgende Fälle können eintreten:

                                  • Das Schriftstück wird (z.B. durch eine Postbeamtin/einen Postbeamten) am 1. des Monats der Adressatin/dem Adressaten überreicht. Die Einspruchsfrist endet am 15. des Monats.
                                  • Kann das Schriftstück nicht zugestellt werden, weil die Empfängerin/der Empfänger nicht angetroffen wird, wird eine Nachricht über die Hinterlegung beim Postamt mit der Ankündigung einer Abholfrist (z.B. vom 3. bis 19. des Monats) hinterlassen. In diesem Fall beginnt die Einspruchsfrist mit dem ersten Tag der Abholfrist (das ist der 3. des Monats) und endet am 17. des Monats, also noch vor dem Ende der Abholfrist.
                                  Hinweis

                                  Für den Einspruch gilt das Datum des Poststempels.

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                                    Frist

                                    Unter Frist versteht man einen Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Handlung vorgenommen werden oder ein bestimmtes Ereignis eintreten soll.

                                    Es gibt unterschiedliche Arten von Fristen:

                                    • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
                                    • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
                                    • Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)
                                    Beispiel

                                    Die 14-tägige Einspruchsfrist einer Strafverfügung beginnt am Nachfolgetag der Zustellung des Schriftstückes zu laufen. Wenn beispielsweise das Zustelldatum der 1. des Monats ist, endet die Frist am 15. des Monats.

                                    Folgende Fälle können eintreten:

                                    • Das Schriftstück wird (z.B. durch eine Postbeamtin/einen Postbeamten) am 1. des Monats der Adressatin/dem Adressaten überreicht. Die Einspruchsfrist endet am 15. des Monats.
                                    • Kann das Schriftstück nicht zugestellt werden, weil die Empfängerin/der Empfänger nicht angetroffen wird, wird eine Nachricht über die Hinterlegung beim Postamt mit der Ankündigung einer Abholfrist (z.B. vom 3. bis 19. des Monats) hinterlassen. In diesem Fall beginnt die Einspruchsfrist mit dem ersten Tag der Abholfrist (das ist der 3. des Monats) und endet am 17. des Monats, also noch vor dem Ende der Abholfrist.
                                    Hinweis

                                    Für den Einspruch gilt das Datum des Poststempels.

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                                      Frist

                                      Unter Frist versteht man einen Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Handlung vorgenommen werden oder ein bestimmtes Ereignis eintreten soll.

                                      Es gibt unterschiedliche Arten von Fristen:

                                      • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
                                      • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
                                      • Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)
                                      Beispiel

                                      Die 14-tägige Einspruchsfrist einer Strafverfügung beginnt am Nachfolgetag der Zustellung des Schriftstückes zu laufen. Wenn beispielsweise das Zustelldatum der 1. des Monats ist, endet die Frist am 15. des Monats.

                                      Folgende Fälle können eintreten:

                                      • Das Schriftstück wird (z.B. durch eine Postbeamtin/einen Postbeamten) am 1. des Monats der Adressatin/dem Adressaten überreicht. Die Einspruchsfrist endet am 15. des Monats.
                                      • Kann das Schriftstück nicht zugestellt werden, weil die Empfängerin/der Empfänger nicht angetroffen wird, wird eine Nachricht über die Hinterlegung beim Postamt mit der Ankündigung einer Abholfrist (z.B. vom 3. bis 19. des Monats) hinterlassen. In diesem Fall beginnt die Einspruchsfrist mit dem ersten Tag der Abholfrist (das ist der 3. des Monats) und endet am 17. des Monats, also noch vor dem Ende der Abholfrist.
                                      Hinweis

                                      Für den Einspruch gilt das Datum des Poststempels.

                                      Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
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                                        Frist

                                        Unter Frist versteht man einen Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Handlung vorgenommen werden oder ein bestimmtes Ereignis eintreten soll.

                                        Es gibt unterschiedliche Arten von Fristen:

                                        • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
                                        • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
                                        • Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)
                                        Beispiel

                                        Die 14-tägige Einspruchsfrist einer Strafverfügung beginnt am Nachfolgetag der Zustellung des Schriftstückes zu laufen. Wenn beispielsweise das Zustelldatum der 1. des Monats ist, endet die Frist am 15. des Monats.

                                        Folgende Fälle können eintreten:

                                        • Das Schriftstück wird (z.B. durch eine Postbeamtin/einen Postbeamten) am 1. des Monats der Adressatin/dem Adressaten überreicht. Die Einspruchsfrist endet am 15. des Monats.
                                        • Kann das Schriftstück nicht zugestellt werden, weil die Empfängerin/der Empfänger nicht angetroffen wird, wird eine Nachricht über die Hinterlegung beim Postamt mit der Ankündigung einer Abholfrist (z.B. vom 3. bis 19. des Monats) hinterlassen. In diesem Fall beginnt die Einspruchsfrist mit dem ersten Tag der Abholfrist (das ist der 3. des Monats) und endet am 17. des Monats, also noch vor dem Ende der Abholfrist.
                                        Hinweis

                                        Für den Einspruch gilt das Datum des Poststempels.

                                        Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
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                                          Frist

                                          Unter Frist versteht man einen Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Handlung vorgenommen werden oder ein bestimmtes Ereignis eintreten soll.

                                          Es gibt unterschiedliche Arten von Fristen:

                                          • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
                                          • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
                                          • Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)
                                          Beispiel

                                          Die 14-tägige Einspruchsfrist einer Strafverfügung beginnt am Nachfolgetag der Zustellung des Schriftstückes zu laufen. Wenn beispielsweise das Zustelldatum der 1. des Monats ist, endet die Frist am 15. des Monats.

                                          Folgende Fälle können eintreten:

                                          • Das Schriftstück wird (z.B. durch eine Postbeamtin/einen Postbeamten) am 1. des Monats der Adressatin/dem Adressaten überreicht. Die Einspruchsfrist endet am 15. des Monats.
                                          • Kann das Schriftstück nicht zugestellt werden, weil die Empfängerin/der Empfänger nicht angetroffen wird, wird eine Nachricht über die Hinterlegung beim Postamt mit der Ankündigung einer Abholfrist (z.B. vom 3. bis 19. des Monats) hinterlassen. In diesem Fall beginnt die Einspruchsfrist mit dem ersten Tag der Abholfrist (das ist der 3. des Monats) und endet am 17. des Monats, also noch vor dem Ende der Abholfrist.
                                          Hinweis

                                          Für den Einspruch gilt das Datum des Poststempels.

                                          Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
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                                            Frist

                                            Unter Frist versteht man einen Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Handlung vorgenommen werden oder ein bestimmtes Ereignis eintreten soll.

                                            Es gibt unterschiedliche Arten von Fristen:

                                            • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
                                            • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
                                            • Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)
                                            Beispiel

                                            Die 14-tägige Einspruchsfrist einer Strafverfügung beginnt am Nachfolgetag der Zustellung des Schriftstückes zu laufen. Wenn beispielsweise das Zustelldatum der 1. des Monats ist, endet die Frist am 15. des Monats.

                                            Folgende Fälle können eintreten:

                                            • Das Schriftstück wird (z.B. durch eine Postbeamtin/einen Postbeamten) am 1. des Monats der Adressatin/dem Adressaten überreicht. Die Einspruchsfrist endet am 15. des Monats.
                                            • Kann das Schriftstück nicht zugestellt werden, weil die Empfängerin/der Empfänger nicht angetroffen wird, wird eine Nachricht über die Hinterlegung beim Postamt mit der Ankündigung einer Abholfrist (z.B. vom 3. bis 19. des Monats) hinterlassen. In diesem Fall beginnt die Einspruchsfrist mit dem ersten Tag der Abholfrist (das ist der 3. des Monats) und endet am 17. des Monats, also noch vor dem Ende der Abholfrist.
                                            Hinweis

                                            Für den Einspruch gilt das Datum des Poststempels.

                                            Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                              Begriffe mit F

                                              Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                              Frist

                                              Unter Frist versteht man einen Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Handlung vorgenommen werden oder ein bestimmtes Ereignis eintreten soll.

                                              Es gibt unterschiedliche Arten von Fristen:

                                              • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
                                              • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
                                              • Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)
                                              Beispiel

                                              Die 14-tägige Einspruchsfrist einer Strafverfügung beginnt am Nachfolgetag der Zustellung des Schriftstückes zu laufen. Wenn beispielsweise das Zustelldatum der 1. des Monats ist, endet die Frist am 15. des Monats.

                                              Folgende Fälle können eintreten:

                                              • Das Schriftstück wird (z.B. durch eine Postbeamtin/einen Postbeamten) am 1. des Monats der Adressatin/dem Adressaten überreicht. Die Einspruchsfrist endet am 15. des Monats.
                                              • Kann das Schriftstück nicht zugestellt werden, weil die Empfängerin/der Empfänger nicht angetroffen wird, wird eine Nachricht über die Hinterlegung beim Postamt mit der Ankündigung einer Abholfrist (z.B. vom 3. bis 19. des Monats) hinterlassen. In diesem Fall beginnt die Einspruchsfrist mit dem ersten Tag der Abholfrist (das ist der 3. des Monats) und endet am 17. des Monats, also noch vor dem Ende der Abholfrist.
                                              Hinweis

                                              Für den Einspruch gilt das Datum des Poststempels.

                                              Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
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                                                Frist

                                                Unter Frist versteht man einen Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Handlung vorgenommen werden oder ein bestimmtes Ereignis eintreten soll.

                                                Es gibt unterschiedliche Arten von Fristen:

                                                • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
                                                • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
                                                • Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)
                                                Beispiel

                                                Die 14-tägige Einspruchsfrist einer Strafverfügung beginnt am Nachfolgetag der Zustellung des Schriftstückes zu laufen. Wenn beispielsweise das Zustelldatum der 1. des Monats ist, endet die Frist am 15. des Monats.

                                                Folgende Fälle können eintreten:

                                                • Das Schriftstück wird (z.B. durch eine Postbeamtin/einen Postbeamten) am 1. des Monats der Adressatin/dem Adressaten überreicht. Die Einspruchsfrist endet am 15. des Monats.
                                                • Kann das Schriftstück nicht zugestellt werden, weil die Empfängerin/der Empfänger nicht angetroffen wird, wird eine Nachricht über die Hinterlegung beim Postamt mit der Ankündigung einer Abholfrist (z.B. vom 3. bis 19. des Monats) hinterlassen. In diesem Fall beginnt die Einspruchsfrist mit dem ersten Tag der Abholfrist (das ist der 3. des Monats) und endet am 17. des Monats, also noch vor dem Ende der Abholfrist.
                                                Hinweis

                                                Für den Einspruch gilt das Datum des Poststempels.

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                                                  Frist

                                                  Unter Frist versteht man einen Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Handlung vorgenommen werden oder ein bestimmtes Ereignis eintreten soll.

                                                  Es gibt unterschiedliche Arten von Fristen:

                                                  • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
                                                  • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
                                                  • Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)
                                                  Beispiel

                                                  Die 14-tägige Einspruchsfrist einer Strafverfügung beginnt am Nachfolgetag der Zustellung des Schriftstückes zu laufen. Wenn beispielsweise das Zustelldatum der 1. des Monats ist, endet die Frist am 15. des Monats.

                                                  Folgende Fälle können eintreten:

                                                  • Das Schriftstück wird (z.B. durch eine Postbeamtin/einen Postbeamten) am 1. des Monats der Adressatin/dem Adressaten überreicht. Die Einspruchsfrist endet am 15. des Monats.
                                                  • Kann das Schriftstück nicht zugestellt werden, weil die Empfängerin/der Empfänger nicht angetroffen wird, wird eine Nachricht über die Hinterlegung beim Postamt mit der Ankündigung einer Abholfrist (z.B. vom 3. bis 19. des Monats) hinterlassen. In diesem Fall beginnt die Einspruchsfrist mit dem ersten Tag der Abholfrist (das ist der 3. des Monats) und endet am 17. des Monats, also noch vor dem Ende der Abholfrist.
                                                  Hinweis

                                                  Für den Einspruch gilt das Datum des Poststempels.

                                                  Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
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                                                    Frist

                                                    Unter Frist versteht man einen Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Handlung vorgenommen werden oder ein bestimmtes Ereignis eintreten soll.

                                                    Es gibt unterschiedliche Arten von Fristen:

                                                    • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
                                                    • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
                                                    • Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)
                                                    Beispiel

                                                    Die 14-tägige Einspruchsfrist einer Strafverfügung beginnt am Nachfolgetag der Zustellung des Schriftstückes zu laufen. Wenn beispielsweise das Zustelldatum der 1. des Monats ist, endet die Frist am 15. des Monats.

                                                    Folgende Fälle können eintreten:

                                                    • Das Schriftstück wird (z.B. durch eine Postbeamtin/einen Postbeamten) am 1. des Monats der Adressatin/dem Adressaten überreicht. Die Einspruchsfrist endet am 15. des Monats.
                                                    • Kann das Schriftstück nicht zugestellt werden, weil die Empfängerin/der Empfänger nicht angetroffen wird, wird eine Nachricht über die Hinterlegung beim Postamt mit der Ankündigung einer Abholfrist (z.B. vom 3. bis 19. des Monats) hinterlassen. In diesem Fall beginnt die Einspruchsfrist mit dem ersten Tag der Abholfrist (das ist der 3. des Monats) und endet am 17. des Monats, also noch vor dem Ende der Abholfrist.
                                                    Hinweis

                                                    Für den Einspruch gilt das Datum des Poststempels.

                                                    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
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                                                      Frist

                                                      Unter Frist versteht man einen Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Handlung vorgenommen werden oder ein bestimmtes Ereignis eintreten soll.

                                                      Es gibt unterschiedliche Arten von Fristen:

                                                      • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
                                                      • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
                                                      • Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)
                                                      Beispiel

                                                      Die 14-tägige Einspruchsfrist einer Strafverfügung beginnt am Nachfolgetag der Zustellung des Schriftstückes zu laufen. Wenn beispielsweise das Zustelldatum der 1. des Monats ist, endet die Frist am 15. des Monats.

                                                      Folgende Fälle können eintreten:

                                                      • Das Schriftstück wird (z.B. durch eine Postbeamtin/einen Postbeamten) am 1. des Monats der Adressatin/dem Adressaten überreicht. Die Einspruchsfrist endet am 15. des Monats.
                                                      • Kann das Schriftstück nicht zugestellt werden, weil die Empfängerin/der Empfänger nicht angetroffen wird, wird eine Nachricht über die Hinterlegung beim Postamt mit der Ankündigung einer Abholfrist (z.B. vom 3. bis 19. des Monats) hinterlassen. In diesem Fall beginnt die Einspruchsfrist mit dem ersten Tag der Abholfrist (das ist der 3. des Monats) und endet am 17. des Monats, also noch vor dem Ende der Abholfrist.
                                                      Hinweis

                                                      Für den Einspruch gilt das Datum des Poststempels.

                                                      Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
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                                                        Frist

                                                        Unter Frist versteht man einen Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Handlung vorgenommen werden oder ein bestimmtes Ereignis eintreten soll.

                                                        Es gibt unterschiedliche Arten von Fristen:

                                                        • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
                                                        • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
                                                        • Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)
                                                        Beispiel

                                                        Die 14-tägige Einspruchsfrist einer Strafverfügung beginnt am Nachfolgetag der Zustellung des Schriftstückes zu laufen. Wenn beispielsweise das Zustelldatum der 1. des Monats ist, endet die Frist am 15. des Monats.

                                                        Folgende Fälle können eintreten:

                                                        • Das Schriftstück wird (z.B. durch eine Postbeamtin/einen Postbeamten) am 1. des Monats der Adressatin/dem Adressaten überreicht. Die Einspruchsfrist endet am 15. des Monats.
                                                        • Kann das Schriftstück nicht zugestellt werden, weil die Empfängerin/der Empfänger nicht angetroffen wird, wird eine Nachricht über die Hinterlegung beim Postamt mit der Ankündigung einer Abholfrist (z.B. vom 3. bis 19. des Monats) hinterlassen. In diesem Fall beginnt die Einspruchsfrist mit dem ersten Tag der Abholfrist (das ist der 3. des Monats) und endet am 17. des Monats, also noch vor dem Ende der Abholfrist.
                                                        Hinweis

                                                        Für den Einspruch gilt das Datum des Poststempels.

                                                        Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                          Begriffe mit F

                                                          Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                          Frist

                                                          Unter Frist versteht man einen Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Handlung vorgenommen werden oder ein bestimmtes Ereignis eintreten soll.

                                                          Es gibt unterschiedliche Arten von Fristen:

                                                          • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
                                                          • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
                                                          • Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)
                                                          Beispiel

                                                          Die 14-tägige Einspruchsfrist einer Strafverfügung beginnt am Nachfolgetag der Zustellung des Schriftstückes zu laufen. Wenn beispielsweise das Zustelldatum der 1. des Monats ist, endet die Frist am 15. des Monats.

                                                          Folgende Fälle können eintreten:

                                                          • Das Schriftstück wird (z.B. durch eine Postbeamtin/einen Postbeamten) am 1. des Monats der Adressatin/dem Adressaten überreicht. Die Einspruchsfrist endet am 15. des Monats.
                                                          • Kann das Schriftstück nicht zugestellt werden, weil die Empfängerin/der Empfänger nicht angetroffen wird, wird eine Nachricht über die Hinterlegung beim Postamt mit der Ankündigung einer Abholfrist (z.B. vom 3. bis 19. des Monats) hinterlassen. In diesem Fall beginnt die Einspruchsfrist mit dem ersten Tag der Abholfrist (das ist der 3. des Monats) und endet am 17. des Monats, also noch vor dem Ende der Abholfrist.
                                                          Hinweis

                                                          Für den Einspruch gilt das Datum des Poststempels.

                                                          Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                                            Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                            Frist

                                                            Unter Frist versteht man einen Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Handlung vorgenommen werden oder ein bestimmtes Ereignis eintreten soll.

                                                            Es gibt unterschiedliche Arten von Fristen:

                                                            • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
                                                            • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
                                                            • Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)
                                                            Beispiel

                                                            Die 14-tägige Einspruchsfrist einer Strafverfügung beginnt am Nachfolgetag der Zustellung des Schriftstückes zu laufen. Wenn beispielsweise das Zustelldatum der 1. des Monats ist, endet die Frist am 15. des Monats.

                                                            Folgende Fälle können eintreten:

                                                            • Das Schriftstück wird (z.B. durch eine Postbeamtin/einen Postbeamten) am 1. des Monats der Adressatin/dem Adressaten überreicht. Die Einspruchsfrist endet am 15. des Monats.
                                                            • Kann das Schriftstück nicht zugestellt werden, weil die Empfängerin/der Empfänger nicht angetroffen wird, wird eine Nachricht über die Hinterlegung beim Postamt mit der Ankündigung einer Abholfrist (z.B. vom 3. bis 19. des Monats) hinterlassen. In diesem Fall beginnt die Einspruchsfrist mit dem ersten Tag der Abholfrist (das ist der 3. des Monats) und endet am 17. des Monats, also noch vor dem Ende der Abholfrist.
                                                            Hinweis

                                                            Für den Einspruch gilt das Datum des Poststempels.

                                                            Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
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                                                              Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                              Frist

                                                              Unter Frist versteht man einen Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Handlung vorgenommen werden oder ein bestimmtes Ereignis eintreten soll.

                                                              Es gibt unterschiedliche Arten von Fristen:

                                                              • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
                                                              • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
                                                              • Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)
                                                              Beispiel

                                                              Die 14-tägige Einspruchsfrist einer Strafverfügung beginnt am Nachfolgetag der Zustellung des Schriftstückes zu laufen. Wenn beispielsweise das Zustelldatum der 1. des Monats ist, endet die Frist am 15. des Monats.

                                                              Folgende Fälle können eintreten:

                                                              • Das Schriftstück wird (z.B. durch eine Postbeamtin/einen Postbeamten) am 1. des Monats der Adressatin/dem Adressaten überreicht. Die Einspruchsfrist endet am 15. des Monats.
                                                              • Kann das Schriftstück nicht zugestellt werden, weil die Empfängerin/der Empfänger nicht angetroffen wird, wird eine Nachricht über die Hinterlegung beim Postamt mit der Ankündigung einer Abholfrist (z.B. vom 3. bis 19. des Monats) hinterlassen. In diesem Fall beginnt die Einspruchsfrist mit dem ersten Tag der Abholfrist (das ist der 3. des Monats) und endet am 17. des Monats, also noch vor dem Ende der Abholfrist.
                                                              Hinweis

                                                              Für den Einspruch gilt das Datum des Poststempels.

                                                              Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
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                                                                Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                Frist

                                                                Unter Frist versteht man einen Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Handlung vorgenommen werden oder ein bestimmtes Ereignis eintreten soll.

                                                                Es gibt unterschiedliche Arten von Fristen:

                                                                • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
                                                                • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
                                                                • Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)
                                                                Beispiel

                                                                Die 14-tägige Einspruchsfrist einer Strafverfügung beginnt am Nachfolgetag der Zustellung des Schriftstückes zu laufen. Wenn beispielsweise das Zustelldatum der 1. des Monats ist, endet die Frist am 15. des Monats.

                                                                Folgende Fälle können eintreten:

                                                                • Das Schriftstück wird (z.B. durch eine Postbeamtin/einen Postbeamten) am 1. des Monats der Adressatin/dem Adressaten überreicht. Die Einspruchsfrist endet am 15. des Monats.
                                                                • Kann das Schriftstück nicht zugestellt werden, weil die Empfängerin/der Empfänger nicht angetroffen wird, wird eine Nachricht über die Hinterlegung beim Postamt mit der Ankündigung einer Abholfrist (z.B. vom 3. bis 19. des Monats) hinterlassen. In diesem Fall beginnt die Einspruchsfrist mit dem ersten Tag der Abholfrist (das ist der 3. des Monats) und endet am 17. des Monats, also noch vor dem Ende der Abholfrist.
                                                                Hinweis

                                                                Für den Einspruch gilt das Datum des Poststempels.

                                                                Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
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                                                                  Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                  Frist

                                                                  Unter Frist versteht man einen Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Handlung vorgenommen werden oder ein bestimmtes Ereignis eintreten soll.

                                                                  Es gibt unterschiedliche Arten von Fristen:

                                                                  • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
                                                                  • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
                                                                  • Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)
                                                                  Beispiel

                                                                  Die 14-tägige Einspruchsfrist einer Strafverfügung beginnt am Nachfolgetag der Zustellung des Schriftstückes zu laufen. Wenn beispielsweise das Zustelldatum der 1. des Monats ist, endet die Frist am 15. des Monats.

                                                                  Folgende Fälle können eintreten:

                                                                  • Das Schriftstück wird (z.B. durch eine Postbeamtin/einen Postbeamten) am 1. des Monats der Adressatin/dem Adressaten überreicht. Die Einspruchsfrist endet am 15. des Monats.
                                                                  • Kann das Schriftstück nicht zugestellt werden, weil die Empfängerin/der Empfänger nicht angetroffen wird, wird eine Nachricht über die Hinterlegung beim Postamt mit der Ankündigung einer Abholfrist (z.B. vom 3. bis 19. des Monats) hinterlassen. In diesem Fall beginnt die Einspruchsfrist mit dem ersten Tag der Abholfrist (das ist der 3. des Monats) und endet am 17. des Monats, also noch vor dem Ende der Abholfrist.
                                                                  Hinweis

                                                                  Für den Einspruch gilt das Datum des Poststempels.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion