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    Begriffe mit F

    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

    Frist

    Unter Frist versteht man einen Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Handlung vorgenommen werden oder ein bestimmtes Ereignis eintreten soll.

    Es gibt unterschiedliche Arten von Fristen:

    • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
    • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
    • Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)
    Beispiel:

    Die 14-tägige Einspruchsfrist einer Strafverfügung beginnt am Nachfolgetag der Zustellung des Schriftstückes zu laufen. Wenn beispielsweise das Zustelldatum der 1. des Monats ist, endet die Frist am 15. des Monats.

    Folgende Fälle können eintreten:

    • Das Schriftstück wird (z.B. durch eine Postbeamtin/einen Postbeamten) am 1. des Monats der Adressatin/dem Adressaten überreicht. Die Einspruchsfrist endet am 15. des Monats.
    • Kann das Schriftstück nicht zugestellt werden, weil die Empfängerin/der Empfänger nicht angetroffen wird, wird eine Nachricht über die Hinterlegung beim Postamt mit der Ankündigung einer Abholfrist (z.B. vom 3. bis 19. des Monats) hinterlassen. In diesem Fall beginnt die Einspruchsfrist mit dem ersten Tag der Abholfrist (das ist der 3. des Monats) und endet am 17. des Monats, also noch vor dem Ende der Abholfrist.
    Hinweis:

    Für den Einspruch gilt das Datum des Poststempels.

    Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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      Unter Frist versteht man einen Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Handlung vorgenommen werden oder ein bestimmtes Ereignis eintreten soll.

      Es gibt unterschiedliche Arten von Fristen:

      • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
      • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
      • Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)
      Beispiel:

      Die 14-tägige Einspruchsfrist einer Strafverfügung beginnt am Nachfolgetag der Zustellung des Schriftstückes zu laufen. Wenn beispielsweise das Zustelldatum der 1. des Monats ist, endet die Frist am 15. des Monats.

      Folgende Fälle können eintreten:

      • Das Schriftstück wird (z.B. durch eine Postbeamtin/einen Postbeamten) am 1. des Monats der Adressatin/dem Adressaten überreicht. Die Einspruchsfrist endet am 15. des Monats.
      • Kann das Schriftstück nicht zugestellt werden, weil die Empfängerin/der Empfänger nicht angetroffen wird, wird eine Nachricht über die Hinterlegung beim Postamt mit der Ankündigung einer Abholfrist (z.B. vom 3. bis 19. des Monats) hinterlassen. In diesem Fall beginnt die Einspruchsfrist mit dem ersten Tag der Abholfrist (das ist der 3. des Monats) und endet am 17. des Monats, also noch vor dem Ende der Abholfrist.
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        • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
        • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
        • Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)
        Beispiel:

        Die 14-tägige Einspruchsfrist einer Strafverfügung beginnt am Nachfolgetag der Zustellung des Schriftstückes zu laufen. Wenn beispielsweise das Zustelldatum der 1. des Monats ist, endet die Frist am 15. des Monats.

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        • Das Schriftstück wird (z.B. durch eine Postbeamtin/einen Postbeamten) am 1. des Monats der Adressatin/dem Adressaten überreicht. Die Einspruchsfrist endet am 15. des Monats.
        • Kann das Schriftstück nicht zugestellt werden, weil die Empfängerin/der Empfänger nicht angetroffen wird, wird eine Nachricht über die Hinterlegung beim Postamt mit der Ankündigung einer Abholfrist (z.B. vom 3. bis 19. des Monats) hinterlassen. In diesem Fall beginnt die Einspruchsfrist mit dem ersten Tag der Abholfrist (das ist der 3. des Monats) und endet am 17. des Monats, also noch vor dem Ende der Abholfrist.
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          • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
          • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
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            • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
            • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
            • Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)
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              Es gibt unterschiedliche Arten von Fristen:

              • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
              • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
              • Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)
              Beispiel:

              Die 14-tägige Einspruchsfrist einer Strafverfügung beginnt am Nachfolgetag der Zustellung des Schriftstückes zu laufen. Wenn beispielsweise das Zustelldatum der 1. des Monats ist, endet die Frist am 15. des Monats.

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                • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
                • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
                • Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)
                Beispiel:

                Die 14-tägige Einspruchsfrist einer Strafverfügung beginnt am Nachfolgetag der Zustellung des Schriftstückes zu laufen. Wenn beispielsweise das Zustelldatum der 1. des Monats ist, endet die Frist am 15. des Monats.

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                  • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
                  • Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)
                  Beispiel:

                  Die 14-tägige Einspruchsfrist einer Strafverfügung beginnt am Nachfolgetag der Zustellung des Schriftstückes zu laufen. Wenn beispielsweise das Zustelldatum der 1. des Monats ist, endet die Frist am 15. des Monats.

                  Folgende Fälle können eintreten:

                  • Das Schriftstück wird (z.B. durch eine Postbeamtin/einen Postbeamten) am 1. des Monats der Adressatin/dem Adressaten überreicht. Die Einspruchsfrist endet am 15. des Monats.
                  • Kann das Schriftstück nicht zugestellt werden, weil die Empfängerin/der Empfänger nicht angetroffen wird, wird eine Nachricht über die Hinterlegung beim Postamt mit der Ankündigung einer Abholfrist (z.B. vom 3. bis 19. des Monats) hinterlassen. In diesem Fall beginnt die Einspruchsfrist mit dem ersten Tag der Abholfrist (das ist der 3. des Monats) und endet am 17. des Monats, also noch vor dem Ende der Abholfrist.
                  Hinweis:

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                    Es gibt unterschiedliche Arten von Fristen:

                    • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
                    • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
                    • Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)
                    Beispiel:

                    Die 14-tägige Einspruchsfrist einer Strafverfügung beginnt am Nachfolgetag der Zustellung des Schriftstückes zu laufen. Wenn beispielsweise das Zustelldatum der 1. des Monats ist, endet die Frist am 15. des Monats.

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                    • Das Schriftstück wird (z.B. durch eine Postbeamtin/einen Postbeamten) am 1. des Monats der Adressatin/dem Adressaten überreicht. Die Einspruchsfrist endet am 15. des Monats.
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                      • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
                      • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
                      • Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)
                      Beispiel:

                      Die 14-tägige Einspruchsfrist einer Strafverfügung beginnt am Nachfolgetag der Zustellung des Schriftstückes zu laufen. Wenn beispielsweise das Zustelldatum der 1. des Monats ist, endet die Frist am 15. des Monats.

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                      • Das Schriftstück wird (z.B. durch eine Postbeamtin/einen Postbeamten) am 1. des Monats der Adressatin/dem Adressaten überreicht. Die Einspruchsfrist endet am 15. des Monats.
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                        Beispiel:

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                          Beispiel:

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                          • Das Schriftstück wird (z.B. durch eine Postbeamtin/einen Postbeamten) am 1. des Monats der Adressatin/dem Adressaten überreicht. Die Einspruchsfrist endet am 15. des Monats.
                          • Kann das Schriftstück nicht zugestellt werden, weil die Empfängerin/der Empfänger nicht angetroffen wird, wird eine Nachricht über die Hinterlegung beim Postamt mit der Ankündigung einer Abholfrist (z.B. vom 3. bis 19. des Monats) hinterlassen. In diesem Fall beginnt die Einspruchsfrist mit dem ersten Tag der Abholfrist (das ist der 3. des Monats) und endet am 17. des Monats, also noch vor dem Ende der Abholfrist.
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                            Es gibt unterschiedliche Arten von Fristen:

                            • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
                            • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
                            • Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)
                            Beispiel:

                            Die 14-tägige Einspruchsfrist einer Strafverfügung beginnt am Nachfolgetag der Zustellung des Schriftstückes zu laufen. Wenn beispielsweise das Zustelldatum der 1. des Monats ist, endet die Frist am 15. des Monats.

                            Folgende Fälle können eintreten:

                            • Das Schriftstück wird (z.B. durch eine Postbeamtin/einen Postbeamten) am 1. des Monats der Adressatin/dem Adressaten überreicht. Die Einspruchsfrist endet am 15. des Monats.
                            • Kann das Schriftstück nicht zugestellt werden, weil die Empfängerin/der Empfänger nicht angetroffen wird, wird eine Nachricht über die Hinterlegung beim Postamt mit der Ankündigung einer Abholfrist (z.B. vom 3. bis 19. des Monats) hinterlassen. In diesem Fall beginnt die Einspruchsfrist mit dem ersten Tag der Abholfrist (das ist der 3. des Monats) und endet am 17. des Monats, also noch vor dem Ende der Abholfrist.
                            Hinweis:

                            Für den Einspruch gilt das Datum des Poststempels.

                            Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                              Begriffe mit F

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                              Frist

                              Unter Frist versteht man einen Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Handlung vorgenommen werden oder ein bestimmtes Ereignis eintreten soll.

                              Es gibt unterschiedliche Arten von Fristen:

                              • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
                              • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
                              • Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)
                              Beispiel:

                              Die 14-tägige Einspruchsfrist einer Strafverfügung beginnt am Nachfolgetag der Zustellung des Schriftstückes zu laufen. Wenn beispielsweise das Zustelldatum der 1. des Monats ist, endet die Frist am 15. des Monats.

                              Folgende Fälle können eintreten:

                              • Das Schriftstück wird (z.B. durch eine Postbeamtin/einen Postbeamten) am 1. des Monats der Adressatin/dem Adressaten überreicht. Die Einspruchsfrist endet am 15. des Monats.
                              • Kann das Schriftstück nicht zugestellt werden, weil die Empfängerin/der Empfänger nicht angetroffen wird, wird eine Nachricht über die Hinterlegung beim Postamt mit der Ankündigung einer Abholfrist (z.B. vom 3. bis 19. des Monats) hinterlassen. In diesem Fall beginnt die Einspruchsfrist mit dem ersten Tag der Abholfrist (das ist der 3. des Monats) und endet am 17. des Monats, also noch vor dem Ende der Abholfrist.
                              Hinweis:

                              Für den Einspruch gilt das Datum des Poststempels.

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                                Frist

                                Unter Frist versteht man einen Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Handlung vorgenommen werden oder ein bestimmtes Ereignis eintreten soll.

                                Es gibt unterschiedliche Arten von Fristen:

                                • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
                                • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
                                • Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)
                                Beispiel:

                                Die 14-tägige Einspruchsfrist einer Strafverfügung beginnt am Nachfolgetag der Zustellung des Schriftstückes zu laufen. Wenn beispielsweise das Zustelldatum der 1. des Monats ist, endet die Frist am 15. des Monats.

                                Folgende Fälle können eintreten:

                                • Das Schriftstück wird (z.B. durch eine Postbeamtin/einen Postbeamten) am 1. des Monats der Adressatin/dem Adressaten überreicht. Die Einspruchsfrist endet am 15. des Monats.
                                • Kann das Schriftstück nicht zugestellt werden, weil die Empfängerin/der Empfänger nicht angetroffen wird, wird eine Nachricht über die Hinterlegung beim Postamt mit der Ankündigung einer Abholfrist (z.B. vom 3. bis 19. des Monats) hinterlassen. In diesem Fall beginnt die Einspruchsfrist mit dem ersten Tag der Abholfrist (das ist der 3. des Monats) und endet am 17. des Monats, also noch vor dem Ende der Abholfrist.
                                Hinweis:

                                Für den Einspruch gilt das Datum des Poststempels.

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                                  Frist

                                  Unter Frist versteht man einen Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Handlung vorgenommen werden oder ein bestimmtes Ereignis eintreten soll.

                                  Es gibt unterschiedliche Arten von Fristen:

                                  • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
                                  • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
                                  • Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)
                                  Beispiel:

                                  Die 14-tägige Einspruchsfrist einer Strafverfügung beginnt am Nachfolgetag der Zustellung des Schriftstückes zu laufen. Wenn beispielsweise das Zustelldatum der 1. des Monats ist, endet die Frist am 15. des Monats.

                                  Folgende Fälle können eintreten:

                                  • Das Schriftstück wird (z.B. durch eine Postbeamtin/einen Postbeamten) am 1. des Monats der Adressatin/dem Adressaten überreicht. Die Einspruchsfrist endet am 15. des Monats.
                                  • Kann das Schriftstück nicht zugestellt werden, weil die Empfängerin/der Empfänger nicht angetroffen wird, wird eine Nachricht über die Hinterlegung beim Postamt mit der Ankündigung einer Abholfrist (z.B. vom 3. bis 19. des Monats) hinterlassen. In diesem Fall beginnt die Einspruchsfrist mit dem ersten Tag der Abholfrist (das ist der 3. des Monats) und endet am 17. des Monats, also noch vor dem Ende der Abholfrist.
                                  Hinweis:

                                  Für den Einspruch gilt das Datum des Poststempels.

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                                    Frist

                                    Unter Frist versteht man einen Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Handlung vorgenommen werden oder ein bestimmtes Ereignis eintreten soll.

                                    Es gibt unterschiedliche Arten von Fristen:

                                    • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
                                    • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
                                    • Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)
                                    Beispiel:

                                    Die 14-tägige Einspruchsfrist einer Strafverfügung beginnt am Nachfolgetag der Zustellung des Schriftstückes zu laufen. Wenn beispielsweise das Zustelldatum der 1. des Monats ist, endet die Frist am 15. des Monats.

                                    Folgende Fälle können eintreten:

                                    • Das Schriftstück wird (z.B. durch eine Postbeamtin/einen Postbeamten) am 1. des Monats der Adressatin/dem Adressaten überreicht. Die Einspruchsfrist endet am 15. des Monats.
                                    • Kann das Schriftstück nicht zugestellt werden, weil die Empfängerin/der Empfänger nicht angetroffen wird, wird eine Nachricht über die Hinterlegung beim Postamt mit der Ankündigung einer Abholfrist (z.B. vom 3. bis 19. des Monats) hinterlassen. In diesem Fall beginnt die Einspruchsfrist mit dem ersten Tag der Abholfrist (das ist der 3. des Monats) und endet am 17. des Monats, also noch vor dem Ende der Abholfrist.
                                    Hinweis:

                                    Für den Einspruch gilt das Datum des Poststempels.

                                    Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
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                                      Frist

                                      Unter Frist versteht man einen Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Handlung vorgenommen werden oder ein bestimmtes Ereignis eintreten soll.

                                      Es gibt unterschiedliche Arten von Fristen:

                                      • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
                                      • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
                                      • Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)
                                      Beispiel:

                                      Die 14-tägige Einspruchsfrist einer Strafverfügung beginnt am Nachfolgetag der Zustellung des Schriftstückes zu laufen. Wenn beispielsweise das Zustelldatum der 1. des Monats ist, endet die Frist am 15. des Monats.

                                      Folgende Fälle können eintreten:

                                      • Das Schriftstück wird (z.B. durch eine Postbeamtin/einen Postbeamten) am 1. des Monats der Adressatin/dem Adressaten überreicht. Die Einspruchsfrist endet am 15. des Monats.
                                      • Kann das Schriftstück nicht zugestellt werden, weil die Empfängerin/der Empfänger nicht angetroffen wird, wird eine Nachricht über die Hinterlegung beim Postamt mit der Ankündigung einer Abholfrist (z.B. vom 3. bis 19. des Monats) hinterlassen. In diesem Fall beginnt die Einspruchsfrist mit dem ersten Tag der Abholfrist (das ist der 3. des Monats) und endet am 17. des Monats, also noch vor dem Ende der Abholfrist.
                                      Hinweis:

                                      Für den Einspruch gilt das Datum des Poststempels.

                                      Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
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                                        Unter Frist versteht man einen Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Handlung vorgenommen werden oder ein bestimmtes Ereignis eintreten soll.

                                        Es gibt unterschiedliche Arten von Fristen:

                                        • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
                                        • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
                                        • Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)
                                        Beispiel:

                                        Die 14-tägige Einspruchsfrist einer Strafverfügung beginnt am Nachfolgetag der Zustellung des Schriftstückes zu laufen. Wenn beispielsweise das Zustelldatum der 1. des Monats ist, endet die Frist am 15. des Monats.

                                        Folgende Fälle können eintreten:

                                        • Das Schriftstück wird (z.B. durch eine Postbeamtin/einen Postbeamten) am 1. des Monats der Adressatin/dem Adressaten überreicht. Die Einspruchsfrist endet am 15. des Monats.
                                        • Kann das Schriftstück nicht zugestellt werden, weil die Empfängerin/der Empfänger nicht angetroffen wird, wird eine Nachricht über die Hinterlegung beim Postamt mit der Ankündigung einer Abholfrist (z.B. vom 3. bis 19. des Monats) hinterlassen. In diesem Fall beginnt die Einspruchsfrist mit dem ersten Tag der Abholfrist (das ist der 3. des Monats) und endet am 17. des Monats, also noch vor dem Ende der Abholfrist.
                                        Hinweis:

                                        Für den Einspruch gilt das Datum des Poststempels.

                                        Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
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                                          Frist

                                          Unter Frist versteht man einen Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Handlung vorgenommen werden oder ein bestimmtes Ereignis eintreten soll.

                                          Es gibt unterschiedliche Arten von Fristen:

                                          • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
                                          • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
                                          • Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)
                                          Beispiel:

                                          Die 14-tägige Einspruchsfrist einer Strafverfügung beginnt am Nachfolgetag der Zustellung des Schriftstückes zu laufen. Wenn beispielsweise das Zustelldatum der 1. des Monats ist, endet die Frist am 15. des Monats.

                                          Folgende Fälle können eintreten:

                                          • Das Schriftstück wird (z.B. durch eine Postbeamtin/einen Postbeamten) am 1. des Monats der Adressatin/dem Adressaten überreicht. Die Einspruchsfrist endet am 15. des Monats.
                                          • Kann das Schriftstück nicht zugestellt werden, weil die Empfängerin/der Empfänger nicht angetroffen wird, wird eine Nachricht über die Hinterlegung beim Postamt mit der Ankündigung einer Abholfrist (z.B. vom 3. bis 19. des Monats) hinterlassen. In diesem Fall beginnt die Einspruchsfrist mit dem ersten Tag der Abholfrist (das ist der 3. des Monats) und endet am 17. des Monats, also noch vor dem Ende der Abholfrist.
                                          Hinweis:

                                          Für den Einspruch gilt das Datum des Poststempels.

                                          Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
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                                            Frist

                                            Unter Frist versteht man einen Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Handlung vorgenommen werden oder ein bestimmtes Ereignis eintreten soll.

                                            Es gibt unterschiedliche Arten von Fristen:

                                            • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
                                            • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
                                            • Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)
                                            Beispiel:

                                            Die 14-tägige Einspruchsfrist einer Strafverfügung beginnt am Nachfolgetag der Zustellung des Schriftstückes zu laufen. Wenn beispielsweise das Zustelldatum der 1. des Monats ist, endet die Frist am 15. des Monats.

                                            Folgende Fälle können eintreten:

                                            • Das Schriftstück wird (z.B. durch eine Postbeamtin/einen Postbeamten) am 1. des Monats der Adressatin/dem Adressaten überreicht. Die Einspruchsfrist endet am 15. des Monats.
                                            • Kann das Schriftstück nicht zugestellt werden, weil die Empfängerin/der Empfänger nicht angetroffen wird, wird eine Nachricht über die Hinterlegung beim Postamt mit der Ankündigung einer Abholfrist (z.B. vom 3. bis 19. des Monats) hinterlassen. In diesem Fall beginnt die Einspruchsfrist mit dem ersten Tag der Abholfrist (das ist der 3. des Monats) und endet am 17. des Monats, also noch vor dem Ende der Abholfrist.
                                            Hinweis:

                                            Für den Einspruch gilt das Datum des Poststempels.

                                            Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                              Begriffe mit F

                                              Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                              Frist

                                              Unter Frist versteht man einen Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Handlung vorgenommen werden oder ein bestimmtes Ereignis eintreten soll.

                                              Es gibt unterschiedliche Arten von Fristen:

                                              • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
                                              • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
                                              • Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)
                                              Beispiel:

                                              Die 14-tägige Einspruchsfrist einer Strafverfügung beginnt am Nachfolgetag der Zustellung des Schriftstückes zu laufen. Wenn beispielsweise das Zustelldatum der 1. des Monats ist, endet die Frist am 15. des Monats.

                                              Folgende Fälle können eintreten:

                                              • Das Schriftstück wird (z.B. durch eine Postbeamtin/einen Postbeamten) am 1. des Monats der Adressatin/dem Adressaten überreicht. Die Einspruchsfrist endet am 15. des Monats.
                                              • Kann das Schriftstück nicht zugestellt werden, weil die Empfängerin/der Empfänger nicht angetroffen wird, wird eine Nachricht über die Hinterlegung beim Postamt mit der Ankündigung einer Abholfrist (z.B. vom 3. bis 19. des Monats) hinterlassen. In diesem Fall beginnt die Einspruchsfrist mit dem ersten Tag der Abholfrist (das ist der 3. des Monats) und endet am 17. des Monats, also noch vor dem Ende der Abholfrist.
                                              Hinweis:

                                              Für den Einspruch gilt das Datum des Poststempels.

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                                                Unter Frist versteht man einen Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Handlung vorgenommen werden oder ein bestimmtes Ereignis eintreten soll.

                                                Es gibt unterschiedliche Arten von Fristen:

                                                • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
                                                • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
                                                • Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)
                                                Beispiel:

                                                Die 14-tägige Einspruchsfrist einer Strafverfügung beginnt am Nachfolgetag der Zustellung des Schriftstückes zu laufen. Wenn beispielsweise das Zustelldatum der 1. des Monats ist, endet die Frist am 15. des Monats.

                                                Folgende Fälle können eintreten:

                                                • Das Schriftstück wird (z.B. durch eine Postbeamtin/einen Postbeamten) am 1. des Monats der Adressatin/dem Adressaten überreicht. Die Einspruchsfrist endet am 15. des Monats.
                                                • Kann das Schriftstück nicht zugestellt werden, weil die Empfängerin/der Empfänger nicht angetroffen wird, wird eine Nachricht über die Hinterlegung beim Postamt mit der Ankündigung einer Abholfrist (z.B. vom 3. bis 19. des Monats) hinterlassen. In diesem Fall beginnt die Einspruchsfrist mit dem ersten Tag der Abholfrist (das ist der 3. des Monats) und endet am 17. des Monats, also noch vor dem Ende der Abholfrist.
                                                Hinweis:

                                                Für den Einspruch gilt das Datum des Poststempels.

                                                Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
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                                                  Frist

                                                  Unter Frist versteht man einen Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Handlung vorgenommen werden oder ein bestimmtes Ereignis eintreten soll.

                                                  Es gibt unterschiedliche Arten von Fristen:

                                                  • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
                                                  • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
                                                  • Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)
                                                  Beispiel:

                                                  Die 14-tägige Einspruchsfrist einer Strafverfügung beginnt am Nachfolgetag der Zustellung des Schriftstückes zu laufen. Wenn beispielsweise das Zustelldatum der 1. des Monats ist, endet die Frist am 15. des Monats.

                                                  Folgende Fälle können eintreten:

                                                  • Das Schriftstück wird (z.B. durch eine Postbeamtin/einen Postbeamten) am 1. des Monats der Adressatin/dem Adressaten überreicht. Die Einspruchsfrist endet am 15. des Monats.
                                                  • Kann das Schriftstück nicht zugestellt werden, weil die Empfängerin/der Empfänger nicht angetroffen wird, wird eine Nachricht über die Hinterlegung beim Postamt mit der Ankündigung einer Abholfrist (z.B. vom 3. bis 19. des Monats) hinterlassen. In diesem Fall beginnt die Einspruchsfrist mit dem ersten Tag der Abholfrist (das ist der 3. des Monats) und endet am 17. des Monats, also noch vor dem Ende der Abholfrist.
                                                  Hinweis:

                                                  Für den Einspruch gilt das Datum des Poststempels.

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                                                    Frist

                                                    Unter Frist versteht man einen Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Handlung vorgenommen werden oder ein bestimmtes Ereignis eintreten soll.

                                                    Es gibt unterschiedliche Arten von Fristen:

                                                    • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
                                                    • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
                                                    • Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)
                                                    Beispiel:

                                                    Die 14-tägige Einspruchsfrist einer Strafverfügung beginnt am Nachfolgetag der Zustellung des Schriftstückes zu laufen. Wenn beispielsweise das Zustelldatum der 1. des Monats ist, endet die Frist am 15. des Monats.

                                                    Folgende Fälle können eintreten:

                                                    • Das Schriftstück wird (z.B. durch eine Postbeamtin/einen Postbeamten) am 1. des Monats der Adressatin/dem Adressaten überreicht. Die Einspruchsfrist endet am 15. des Monats.
                                                    • Kann das Schriftstück nicht zugestellt werden, weil die Empfängerin/der Empfänger nicht angetroffen wird, wird eine Nachricht über die Hinterlegung beim Postamt mit der Ankündigung einer Abholfrist (z.B. vom 3. bis 19. des Monats) hinterlassen. In diesem Fall beginnt die Einspruchsfrist mit dem ersten Tag der Abholfrist (das ist der 3. des Monats) und endet am 17. des Monats, also noch vor dem Ende der Abholfrist.
                                                    Hinweis:

                                                    Für den Einspruch gilt das Datum des Poststempels.

                                                    Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
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                                                      Frist

                                                      Unter Frist versteht man einen Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Handlung vorgenommen werden oder ein bestimmtes Ereignis eintreten soll.

                                                      Es gibt unterschiedliche Arten von Fristen:

                                                      • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
                                                      • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
                                                      • Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)
                                                      Beispiel:

                                                      Die 14-tägige Einspruchsfrist einer Strafverfügung beginnt am Nachfolgetag der Zustellung des Schriftstückes zu laufen. Wenn beispielsweise das Zustelldatum der 1. des Monats ist, endet die Frist am 15. des Monats.

                                                      Folgende Fälle können eintreten:

                                                      • Das Schriftstück wird (z.B. durch eine Postbeamtin/einen Postbeamten) am 1. des Monats der Adressatin/dem Adressaten überreicht. Die Einspruchsfrist endet am 15. des Monats.
                                                      • Kann das Schriftstück nicht zugestellt werden, weil die Empfängerin/der Empfänger nicht angetroffen wird, wird eine Nachricht über die Hinterlegung beim Postamt mit der Ankündigung einer Abholfrist (z.B. vom 3. bis 19. des Monats) hinterlassen. In diesem Fall beginnt die Einspruchsfrist mit dem ersten Tag der Abholfrist (das ist der 3. des Monats) und endet am 17. des Monats, also noch vor dem Ende der Abholfrist.
                                                      Hinweis:

                                                      Für den Einspruch gilt das Datum des Poststempels.

                                                      Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
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                                                        Frist

                                                        Unter Frist versteht man einen Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Handlung vorgenommen werden oder ein bestimmtes Ereignis eintreten soll.

                                                        Es gibt unterschiedliche Arten von Fristen:

                                                        • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
                                                        • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
                                                        • Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)
                                                        Beispiel:

                                                        Die 14-tägige Einspruchsfrist einer Strafverfügung beginnt am Nachfolgetag der Zustellung des Schriftstückes zu laufen. Wenn beispielsweise das Zustelldatum der 1. des Monats ist, endet die Frist am 15. des Monats.

                                                        Folgende Fälle können eintreten:

                                                        • Das Schriftstück wird (z.B. durch eine Postbeamtin/einen Postbeamten) am 1. des Monats der Adressatin/dem Adressaten überreicht. Die Einspruchsfrist endet am 15. des Monats.
                                                        • Kann das Schriftstück nicht zugestellt werden, weil die Empfängerin/der Empfänger nicht angetroffen wird, wird eine Nachricht über die Hinterlegung beim Postamt mit der Ankündigung einer Abholfrist (z.B. vom 3. bis 19. des Monats) hinterlassen. In diesem Fall beginnt die Einspruchsfrist mit dem ersten Tag der Abholfrist (das ist der 3. des Monats) und endet am 17. des Monats, also noch vor dem Ende der Abholfrist.
                                                        Hinweis:

                                                        Für den Einspruch gilt das Datum des Poststempels.

                                                        Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                          Begriffe mit F

                                                          Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                          Frist

                                                          Unter Frist versteht man einen Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Handlung vorgenommen werden oder ein bestimmtes Ereignis eintreten soll.

                                                          Es gibt unterschiedliche Arten von Fristen:

                                                          • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
                                                          • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
                                                          • Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)
                                                          Beispiel:

                                                          Die 14-tägige Einspruchsfrist einer Strafverfügung beginnt am Nachfolgetag der Zustellung des Schriftstückes zu laufen. Wenn beispielsweise das Zustelldatum der 1. des Monats ist, endet die Frist am 15. des Monats.

                                                          Folgende Fälle können eintreten:

                                                          • Das Schriftstück wird (z.B. durch eine Postbeamtin/einen Postbeamten) am 1. des Monats der Adressatin/dem Adressaten überreicht. Die Einspruchsfrist endet am 15. des Monats.
                                                          • Kann das Schriftstück nicht zugestellt werden, weil die Empfängerin/der Empfänger nicht angetroffen wird, wird eine Nachricht über die Hinterlegung beim Postamt mit der Ankündigung einer Abholfrist (z.B. vom 3. bis 19. des Monats) hinterlassen. In diesem Fall beginnt die Einspruchsfrist mit dem ersten Tag der Abholfrist (das ist der 3. des Monats) und endet am 17. des Monats, also noch vor dem Ende der Abholfrist.
                                                          Hinweis:

                                                          Für den Einspruch gilt das Datum des Poststempels.

                                                          Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                                            Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                            Frist

                                                            Unter Frist versteht man einen Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Handlung vorgenommen werden oder ein bestimmtes Ereignis eintreten soll.

                                                            Es gibt unterschiedliche Arten von Fristen:

                                                            • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
                                                            • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
                                                            • Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)
                                                            Beispiel:

                                                            Die 14-tägige Einspruchsfrist einer Strafverfügung beginnt am Nachfolgetag der Zustellung des Schriftstückes zu laufen. Wenn beispielsweise das Zustelldatum der 1. des Monats ist, endet die Frist am 15. des Monats.

                                                            Folgende Fälle können eintreten:

                                                            • Das Schriftstück wird (z.B. durch eine Postbeamtin/einen Postbeamten) am 1. des Monats der Adressatin/dem Adressaten überreicht. Die Einspruchsfrist endet am 15. des Monats.
                                                            • Kann das Schriftstück nicht zugestellt werden, weil die Empfängerin/der Empfänger nicht angetroffen wird, wird eine Nachricht über die Hinterlegung beim Postamt mit der Ankündigung einer Abholfrist (z.B. vom 3. bis 19. des Monats) hinterlassen. In diesem Fall beginnt die Einspruchsfrist mit dem ersten Tag der Abholfrist (das ist der 3. des Monats) und endet am 17. des Monats, also noch vor dem Ende der Abholfrist.
                                                            Hinweis:

                                                            Für den Einspruch gilt das Datum des Poststempels.

                                                            Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
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                                                              Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                              Frist

                                                              Unter Frist versteht man einen Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Handlung vorgenommen werden oder ein bestimmtes Ereignis eintreten soll.

                                                              Es gibt unterschiedliche Arten von Fristen:

                                                              • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
                                                              • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
                                                              • Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)
                                                              Beispiel:

                                                              Die 14-tägige Einspruchsfrist einer Strafverfügung beginnt am Nachfolgetag der Zustellung des Schriftstückes zu laufen. Wenn beispielsweise das Zustelldatum der 1. des Monats ist, endet die Frist am 15. des Monats.

                                                              Folgende Fälle können eintreten:

                                                              • Das Schriftstück wird (z.B. durch eine Postbeamtin/einen Postbeamten) am 1. des Monats der Adressatin/dem Adressaten überreicht. Die Einspruchsfrist endet am 15. des Monats.
                                                              • Kann das Schriftstück nicht zugestellt werden, weil die Empfängerin/der Empfänger nicht angetroffen wird, wird eine Nachricht über die Hinterlegung beim Postamt mit der Ankündigung einer Abholfrist (z.B. vom 3. bis 19. des Monats) hinterlassen. In diesem Fall beginnt die Einspruchsfrist mit dem ersten Tag der Abholfrist (das ist der 3. des Monats) und endet am 17. des Monats, also noch vor dem Ende der Abholfrist.
                                                              Hinweis:

                                                              Für den Einspruch gilt das Datum des Poststempels.

                                                              Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
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                                                                Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                Frist

                                                                Unter Frist versteht man einen Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Handlung vorgenommen werden oder ein bestimmtes Ereignis eintreten soll.

                                                                Es gibt unterschiedliche Arten von Fristen:

                                                                • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
                                                                • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
                                                                • Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)
                                                                Beispiel:

                                                                Die 14-tägige Einspruchsfrist einer Strafverfügung beginnt am Nachfolgetag der Zustellung des Schriftstückes zu laufen. Wenn beispielsweise das Zustelldatum der 1. des Monats ist, endet die Frist am 15. des Monats.

                                                                Folgende Fälle können eintreten:

                                                                • Das Schriftstück wird (z.B. durch eine Postbeamtin/einen Postbeamten) am 1. des Monats der Adressatin/dem Adressaten überreicht. Die Einspruchsfrist endet am 15. des Monats.
                                                                • Kann das Schriftstück nicht zugestellt werden, weil die Empfängerin/der Empfänger nicht angetroffen wird, wird eine Nachricht über die Hinterlegung beim Postamt mit der Ankündigung einer Abholfrist (z.B. vom 3. bis 19. des Monats) hinterlassen. In diesem Fall beginnt die Einspruchsfrist mit dem ersten Tag der Abholfrist (das ist der 3. des Monats) und endet am 17. des Monats, also noch vor dem Ende der Abholfrist.
                                                                Hinweis:

                                                                Für den Einspruch gilt das Datum des Poststempels.

                                                                Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
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                                                                  Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                  Frist

                                                                  Unter Frist versteht man einen Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Handlung vorgenommen werden oder ein bestimmtes Ereignis eintreten soll.

                                                                  Es gibt unterschiedliche Arten von Fristen:

                                                                  • Gesetzliche Fristen (z.B. Kündigungsfrist)
                                                                  • Vertragliche Fristen (z.B. Zahlungs-, Reklamationsfrist)
                                                                  • Behördliche Fristen (z.B. Einspruchsfrist)
                                                                  Beispiel:

                                                                  Die 14-tägige Einspruchsfrist einer Strafverfügung beginnt am Nachfolgetag der Zustellung des Schriftstückes zu laufen. Wenn beispielsweise das Zustelldatum der 1. des Monats ist, endet die Frist am 15. des Monats.

                                                                  Folgende Fälle können eintreten:

                                                                  • Das Schriftstück wird (z.B. durch eine Postbeamtin/einen Postbeamten) am 1. des Monats der Adressatin/dem Adressaten überreicht. Die Einspruchsfrist endet am 15. des Monats.
                                                                  • Kann das Schriftstück nicht zugestellt werden, weil die Empfängerin/der Empfänger nicht angetroffen wird, wird eine Nachricht über die Hinterlegung beim Postamt mit der Ankündigung einer Abholfrist (z.B. vom 3. bis 19. des Monats) hinterlassen. In diesem Fall beginnt die Einspruchsfrist mit dem ersten Tag der Abholfrist (das ist der 3. des Monats) und endet am 17. des Monats, also noch vor dem Ende der Abholfrist.
                                                                  Hinweis:

                                                                  Für den Einspruch gilt das Datum des Poststempels.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 20.03.2025
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