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    Begriffe mit V

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    Volljährigkeit

    Mit ihrem 18. Geburtstag wird eine Person in Österreich volljährig und damit voll geschäftsfähig.

    Es besteht keine Möglichkeit mehr, davor für volljährig erklärt zu werden.

    Letzte Aktualisierung: 17.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Volljährigkeit

      Mit ihrem 18. Geburtstag wird eine Person in Österreich volljährig und damit voll geschäftsfähig.

      Es besteht keine Möglichkeit mehr, davor für volljährig erklärt zu werden.

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        Volljährigkeit

        Mit ihrem 18. Geburtstag wird eine Person in Österreich volljährig und damit voll geschäftsfähig.

        Es besteht keine Möglichkeit mehr, davor für volljährig erklärt zu werden.

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          Volljährigkeit

          Mit ihrem 18. Geburtstag wird eine Person in Österreich volljährig und damit voll geschäftsfähig.

          Es besteht keine Möglichkeit mehr, davor für volljährig erklärt zu werden.

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            Volljährigkeit

            Mit ihrem 18. Geburtstag wird eine Person in Österreich volljährig und damit voll geschäftsfähig.

            Es besteht keine Möglichkeit mehr, davor für volljährig erklärt zu werden.

            Letzte Aktualisierung: 17.03.2026
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              Volljährigkeit

              Mit ihrem 18. Geburtstag wird eine Person in Österreich volljährig und damit voll geschäftsfähig.

              Es besteht keine Möglichkeit mehr, davor für volljährig erklärt zu werden.

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                Volljährigkeit

                Mit ihrem 18. Geburtstag wird eine Person in Österreich volljährig und damit voll geschäftsfähig.

                Es besteht keine Möglichkeit mehr, davor für volljährig erklärt zu werden.

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                  Volljährigkeit

                  Mit ihrem 18. Geburtstag wird eine Person in Österreich volljährig und damit voll geschäftsfähig.

                  Es besteht keine Möglichkeit mehr, davor für volljährig erklärt zu werden.

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                    Volljährigkeit

                    Mit ihrem 18. Geburtstag wird eine Person in Österreich volljährig und damit voll geschäftsfähig.

                    Es besteht keine Möglichkeit mehr, davor für volljährig erklärt zu werden.

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                      Volljährigkeit

                      Mit ihrem 18. Geburtstag wird eine Person in Österreich volljährig und damit voll geschäftsfähig.

                      Es besteht keine Möglichkeit mehr, davor für volljährig erklärt zu werden.

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                        Mit ihrem 18. Geburtstag wird eine Person in Österreich volljährig und damit voll geschäftsfähig.

                        Es besteht keine Möglichkeit mehr, davor für volljährig erklärt zu werden.

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                          Mit ihrem 18. Geburtstag wird eine Person in Österreich volljährig und damit voll geschäftsfähig.

                          Es besteht keine Möglichkeit mehr, davor für volljährig erklärt zu werden.

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                            Es besteht keine Möglichkeit mehr, davor für volljährig erklärt zu werden.

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                              Es besteht keine Möglichkeit mehr, davor für volljährig erklärt zu werden.

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                                Es besteht keine Möglichkeit mehr, davor für volljährig erklärt zu werden.

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                                  Mit ihrem 18. Geburtstag wird eine Person in Österreich volljährig und damit voll geschäftsfähig.

                                  Es besteht keine Möglichkeit mehr, davor für volljährig erklärt zu werden.

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                                    Es besteht keine Möglichkeit mehr, davor für volljährig erklärt zu werden.

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                                      Es besteht keine Möglichkeit mehr, davor für volljährig erklärt zu werden.

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                                        Es besteht keine Möglichkeit mehr, davor für volljährig erklärt zu werden.

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                                          Mit ihrem 18. Geburtstag wird eine Person in Österreich volljährig und damit voll geschäftsfähig.

                                          Es besteht keine Möglichkeit mehr, davor für volljährig erklärt zu werden.

                                          Letzte Aktualisierung: 17.03.2026
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                                            Es besteht keine Möglichkeit mehr, davor für volljährig erklärt zu werden.

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                                              Es besteht keine Möglichkeit mehr, davor für volljährig erklärt zu werden.

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                                                Es besteht keine Möglichkeit mehr, davor für volljährig erklärt zu werden.

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                                                  Mit ihrem 18. Geburtstag wird eine Person in Österreich volljährig und damit voll geschäftsfähig.

                                                  Es besteht keine Möglichkeit mehr, davor für volljährig erklärt zu werden.

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                                                    Volljährigkeit

                                                    Mit ihrem 18. Geburtstag wird eine Person in Österreich volljährig und damit voll geschäftsfähig.

                                                    Es besteht keine Möglichkeit mehr, davor für volljährig erklärt zu werden.

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                                                      Mit ihrem 18. Geburtstag wird eine Person in Österreich volljährig und damit voll geschäftsfähig.

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                                                        Mit ihrem 18. Geburtstag wird eine Person in Österreich volljährig und damit voll geschäftsfähig.

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                                                            Mit ihrem 18. Geburtstag wird eine Person in Österreich volljährig und damit voll geschäftsfähig.

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                                                              Mit ihrem 18. Geburtstag wird eine Person in Österreich volljährig und damit voll geschäftsfähig.

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                                                                Mit ihrem 18. Geburtstag wird eine Person in Österreich volljährig und damit voll geschäftsfähig.

                                                                Es besteht keine Möglichkeit mehr, davor für volljährig erklärt zu werden.

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                                                                  Mit ihrem 18. Geburtstag wird eine Person in Österreich volljährig und damit voll geschäftsfähig.

                                                                  Es besteht keine Möglichkeit mehr, davor für volljährig erklärt zu werden.

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