Skip to content
  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at https://www.oesterreich.gv.at/de ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Begutachtungsentwurf: Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz

    Um Kinder unter 14 Jahren vor jugendgefährdenden Inhalten zu schützen, soll für Video-Sharing-Plattformen (VSP) mit entsprechenden Funktionen eine Pflicht zur Zugangskontrolle eingeführt werden.

    • Beginn der Begutachtung: 27. Juli 2026
    • Ende der Begutachtung: 21. September 2026
    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Januar 2027

    Ziele

    • Schutz von Minderjährigen unter 14 Jahren vor schädlichen Inhalten und suchtfördernden Plattform Funktionen
    • Aufsicht und Durchsetzbarkeit der Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen

    Inhalt

    • Ergänzung der für VSP geltenden Regelungen um Vorkehrungen der Altersverifikation zum Schutz vor entwicklungsbeeinträchtigenden Maßnahmen
    • Erweiterung der Aufgaben der KommAustria

    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

    Es soll eine Zugangssperre zu Video-Sharing-Plattformen, zu denen die meistgenutzten sozialen Netzwerke gehören, für Kinder unter 14 Jahren eingeführt werden. Da die massenhafte Verbreitung ungeprüfter Inhalte an eine unbestimmte Zahl von Empfängerinnen/Empfängern derzeit den Kern dieser Dienste bildet, lässt sich eine Konfrontation Minderjähriger mit entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten nicht wirksam verhindern, sofern der betreffende Dienst für Minderjährige zugänglich ist. Der Entwurf soll kein pauschales Verbot aufstellen, sondern die Verpflichtung zur Zugangskontrolle auf Video-Sharing-Plattformen mit besonders jugendgefährdenden Funktionen enthalten.

    Es sollen die bestehenden Vorgaben für Video-Sharing-Plattformen um die Verpflichtung ergänzt werden, Nutzerinnen/Nutzern unter 14 Jahren den Zugang zu verwehren, wenn die Plattform über bestimmte Funktionen verfügt, die geeignet sind, entwicklungsbeeinträchtigend zu wirken. Zudem umfasst der Entwurf verfahrensrechtliche Regelungen, die dem Umstand Rechnung tragen sollen, dass die meistgenutzten Video-Sharing-Plattformen Österreichs in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässig sind.

    Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

    Letzte Aktualisierung: 28.07.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Begutachtungsentwurf: Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz

      Um Kinder unter 14 Jahren vor jugendgefährdenden Inhalten zu schützen, soll für Video-Sharing-Plattformen (VSP) mit entsprechenden Funktionen eine Pflicht zur Zugangskontrolle eingeführt werden.

      • Beginn der Begutachtung: 27. Juli 2026
      • Ende der Begutachtung: 21. September 2026
      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Januar 2027

      Ziele

      • Schutz von Minderjährigen unter 14 Jahren vor schädlichen Inhalten und suchtfördernden Plattform Funktionen
      • Aufsicht und Durchsetzbarkeit der Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen

      Inhalt

      • Ergänzung der für VSP geltenden Regelungen um Vorkehrungen der Altersverifikation zum Schutz vor entwicklungsbeeinträchtigenden Maßnahmen
      • Erweiterung der Aufgaben der KommAustria

      Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

      Es soll eine Zugangssperre zu Video-Sharing-Plattformen, zu denen die meistgenutzten sozialen Netzwerke gehören, für Kinder unter 14 Jahren eingeführt werden. Da die massenhafte Verbreitung ungeprüfter Inhalte an eine unbestimmte Zahl von Empfängerinnen/Empfängern derzeit den Kern dieser Dienste bildet, lässt sich eine Konfrontation Minderjähriger mit entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten nicht wirksam verhindern, sofern der betreffende Dienst für Minderjährige zugänglich ist. Der Entwurf soll kein pauschales Verbot aufstellen, sondern die Verpflichtung zur Zugangskontrolle auf Video-Sharing-Plattformen mit besonders jugendgefährdenden Funktionen enthalten.

      Es sollen die bestehenden Vorgaben für Video-Sharing-Plattformen um die Verpflichtung ergänzt werden, Nutzerinnen/Nutzern unter 14 Jahren den Zugang zu verwehren, wenn die Plattform über bestimmte Funktionen verfügt, die geeignet sind, entwicklungsbeeinträchtigend zu wirken. Zudem umfasst der Entwurf verfahrensrechtliche Regelungen, die dem Umstand Rechnung tragen sollen, dass die meistgenutzten Video-Sharing-Plattformen Österreichs in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässig sind.

      Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

      Letzte Aktualisierung: 28.07.2026
      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

        Begutachtungsentwurf: Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz

        Um Kinder unter 14 Jahren vor jugendgefährdenden Inhalten zu schützen, soll für Video-Sharing-Plattformen (VSP) mit entsprechenden Funktionen eine Pflicht zur Zugangskontrolle eingeführt werden.

        • Beginn der Begutachtung: 27. Juli 2026
        • Ende der Begutachtung: 21. September 2026
        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Januar 2027

        Ziele

        • Schutz von Minderjährigen unter 14 Jahren vor schädlichen Inhalten und suchtfördernden Plattform Funktionen
        • Aufsicht und Durchsetzbarkeit der Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen

        Inhalt

        • Ergänzung der für VSP geltenden Regelungen um Vorkehrungen der Altersverifikation zum Schutz vor entwicklungsbeeinträchtigenden Maßnahmen
        • Erweiterung der Aufgaben der KommAustria

        Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

        Es soll eine Zugangssperre zu Video-Sharing-Plattformen, zu denen die meistgenutzten sozialen Netzwerke gehören, für Kinder unter 14 Jahren eingeführt werden. Da die massenhafte Verbreitung ungeprüfter Inhalte an eine unbestimmte Zahl von Empfängerinnen/Empfängern derzeit den Kern dieser Dienste bildet, lässt sich eine Konfrontation Minderjähriger mit entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten nicht wirksam verhindern, sofern der betreffende Dienst für Minderjährige zugänglich ist. Der Entwurf soll kein pauschales Verbot aufstellen, sondern die Verpflichtung zur Zugangskontrolle auf Video-Sharing-Plattformen mit besonders jugendgefährdenden Funktionen enthalten.

        Es sollen die bestehenden Vorgaben für Video-Sharing-Plattformen um die Verpflichtung ergänzt werden, Nutzerinnen/Nutzern unter 14 Jahren den Zugang zu verwehren, wenn die Plattform über bestimmte Funktionen verfügt, die geeignet sind, entwicklungsbeeinträchtigend zu wirken. Zudem umfasst der Entwurf verfahrensrechtliche Regelungen, die dem Umstand Rechnung tragen sollen, dass die meistgenutzten Video-Sharing-Plattformen Österreichs in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässig sind.

        Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

        Letzte Aktualisierung: 28.07.2026
        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

          Begutachtungsentwurf: Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz

          Um Kinder unter 14 Jahren vor jugendgefährdenden Inhalten zu schützen, soll für Video-Sharing-Plattformen (VSP) mit entsprechenden Funktionen eine Pflicht zur Zugangskontrolle eingeführt werden.

          • Beginn der Begutachtung: 27. Juli 2026
          • Ende der Begutachtung: 21. September 2026
          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Januar 2027

          Ziele

          • Schutz von Minderjährigen unter 14 Jahren vor schädlichen Inhalten und suchtfördernden Plattform Funktionen
          • Aufsicht und Durchsetzbarkeit der Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen

          Inhalt

          • Ergänzung der für VSP geltenden Regelungen um Vorkehrungen der Altersverifikation zum Schutz vor entwicklungsbeeinträchtigenden Maßnahmen
          • Erweiterung der Aufgaben der KommAustria

          Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

          Es soll eine Zugangssperre zu Video-Sharing-Plattformen, zu denen die meistgenutzten sozialen Netzwerke gehören, für Kinder unter 14 Jahren eingeführt werden. Da die massenhafte Verbreitung ungeprüfter Inhalte an eine unbestimmte Zahl von Empfängerinnen/Empfängern derzeit den Kern dieser Dienste bildet, lässt sich eine Konfrontation Minderjähriger mit entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten nicht wirksam verhindern, sofern der betreffende Dienst für Minderjährige zugänglich ist. Der Entwurf soll kein pauschales Verbot aufstellen, sondern die Verpflichtung zur Zugangskontrolle auf Video-Sharing-Plattformen mit besonders jugendgefährdenden Funktionen enthalten.

          Es sollen die bestehenden Vorgaben für Video-Sharing-Plattformen um die Verpflichtung ergänzt werden, Nutzerinnen/Nutzern unter 14 Jahren den Zugang zu verwehren, wenn die Plattform über bestimmte Funktionen verfügt, die geeignet sind, entwicklungsbeeinträchtigend zu wirken. Zudem umfasst der Entwurf verfahrensrechtliche Regelungen, die dem Umstand Rechnung tragen sollen, dass die meistgenutzten Video-Sharing-Plattformen Österreichs in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässig sind.

          Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

          Letzte Aktualisierung: 28.07.2026
          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

            Begutachtungsentwurf: Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz

            Um Kinder unter 14 Jahren vor jugendgefährdenden Inhalten zu schützen, soll für Video-Sharing-Plattformen (VSP) mit entsprechenden Funktionen eine Pflicht zur Zugangskontrolle eingeführt werden.

            • Beginn der Begutachtung: 27. Juli 2026
            • Ende der Begutachtung: 21. September 2026
            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Januar 2027

            Ziele

            • Schutz von Minderjährigen unter 14 Jahren vor schädlichen Inhalten und suchtfördernden Plattform Funktionen
            • Aufsicht und Durchsetzbarkeit der Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen

            Inhalt

            • Ergänzung der für VSP geltenden Regelungen um Vorkehrungen der Altersverifikation zum Schutz vor entwicklungsbeeinträchtigenden Maßnahmen
            • Erweiterung der Aufgaben der KommAustria

            Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

            Es soll eine Zugangssperre zu Video-Sharing-Plattformen, zu denen die meistgenutzten sozialen Netzwerke gehören, für Kinder unter 14 Jahren eingeführt werden. Da die massenhafte Verbreitung ungeprüfter Inhalte an eine unbestimmte Zahl von Empfängerinnen/Empfängern derzeit den Kern dieser Dienste bildet, lässt sich eine Konfrontation Minderjähriger mit entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten nicht wirksam verhindern, sofern der betreffende Dienst für Minderjährige zugänglich ist. Der Entwurf soll kein pauschales Verbot aufstellen, sondern die Verpflichtung zur Zugangskontrolle auf Video-Sharing-Plattformen mit besonders jugendgefährdenden Funktionen enthalten.

            Es sollen die bestehenden Vorgaben für Video-Sharing-Plattformen um die Verpflichtung ergänzt werden, Nutzerinnen/Nutzern unter 14 Jahren den Zugang zu verwehren, wenn die Plattform über bestimmte Funktionen verfügt, die geeignet sind, entwicklungsbeeinträchtigend zu wirken. Zudem umfasst der Entwurf verfahrensrechtliche Regelungen, die dem Umstand Rechnung tragen sollen, dass die meistgenutzten Video-Sharing-Plattformen Österreichs in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässig sind.

            Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

            Letzte Aktualisierung: 28.07.2026
            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

              Begutachtungsentwurf: Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz

              Um Kinder unter 14 Jahren vor jugendgefährdenden Inhalten zu schützen, soll für Video-Sharing-Plattformen (VSP) mit entsprechenden Funktionen eine Pflicht zur Zugangskontrolle eingeführt werden.

              • Beginn der Begutachtung: 27. Juli 2026
              • Ende der Begutachtung: 21. September 2026
              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Januar 2027

              Ziele

              • Schutz von Minderjährigen unter 14 Jahren vor schädlichen Inhalten und suchtfördernden Plattform Funktionen
              • Aufsicht und Durchsetzbarkeit der Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen

              Inhalt

              • Ergänzung der für VSP geltenden Regelungen um Vorkehrungen der Altersverifikation zum Schutz vor entwicklungsbeeinträchtigenden Maßnahmen
              • Erweiterung der Aufgaben der KommAustria

              Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

              Es soll eine Zugangssperre zu Video-Sharing-Plattformen, zu denen die meistgenutzten sozialen Netzwerke gehören, für Kinder unter 14 Jahren eingeführt werden. Da die massenhafte Verbreitung ungeprüfter Inhalte an eine unbestimmte Zahl von Empfängerinnen/Empfängern derzeit den Kern dieser Dienste bildet, lässt sich eine Konfrontation Minderjähriger mit entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten nicht wirksam verhindern, sofern der betreffende Dienst für Minderjährige zugänglich ist. Der Entwurf soll kein pauschales Verbot aufstellen, sondern die Verpflichtung zur Zugangskontrolle auf Video-Sharing-Plattformen mit besonders jugendgefährdenden Funktionen enthalten.

              Es sollen die bestehenden Vorgaben für Video-Sharing-Plattformen um die Verpflichtung ergänzt werden, Nutzerinnen/Nutzern unter 14 Jahren den Zugang zu verwehren, wenn die Plattform über bestimmte Funktionen verfügt, die geeignet sind, entwicklungsbeeinträchtigend zu wirken. Zudem umfasst der Entwurf verfahrensrechtliche Regelungen, die dem Umstand Rechnung tragen sollen, dass die meistgenutzten Video-Sharing-Plattformen Österreichs in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässig sind.

              Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

              Letzte Aktualisierung: 28.07.2026
              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                Begutachtungsentwurf: Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz

                Um Kinder unter 14 Jahren vor jugendgefährdenden Inhalten zu schützen, soll für Video-Sharing-Plattformen (VSP) mit entsprechenden Funktionen eine Pflicht zur Zugangskontrolle eingeführt werden.

                • Beginn der Begutachtung: 27. Juli 2026
                • Ende der Begutachtung: 21. September 2026
                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Januar 2027

                Ziele

                • Schutz von Minderjährigen unter 14 Jahren vor schädlichen Inhalten und suchtfördernden Plattform Funktionen
                • Aufsicht und Durchsetzbarkeit der Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen

                Inhalt

                • Ergänzung der für VSP geltenden Regelungen um Vorkehrungen der Altersverifikation zum Schutz vor entwicklungsbeeinträchtigenden Maßnahmen
                • Erweiterung der Aufgaben der KommAustria

                Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                Es soll eine Zugangssperre zu Video-Sharing-Plattformen, zu denen die meistgenutzten sozialen Netzwerke gehören, für Kinder unter 14 Jahren eingeführt werden. Da die massenhafte Verbreitung ungeprüfter Inhalte an eine unbestimmte Zahl von Empfängerinnen/Empfängern derzeit den Kern dieser Dienste bildet, lässt sich eine Konfrontation Minderjähriger mit entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten nicht wirksam verhindern, sofern der betreffende Dienst für Minderjährige zugänglich ist. Der Entwurf soll kein pauschales Verbot aufstellen, sondern die Verpflichtung zur Zugangskontrolle auf Video-Sharing-Plattformen mit besonders jugendgefährdenden Funktionen enthalten.

                Es sollen die bestehenden Vorgaben für Video-Sharing-Plattformen um die Verpflichtung ergänzt werden, Nutzerinnen/Nutzern unter 14 Jahren den Zugang zu verwehren, wenn die Plattform über bestimmte Funktionen verfügt, die geeignet sind, entwicklungsbeeinträchtigend zu wirken. Zudem umfasst der Entwurf verfahrensrechtliche Regelungen, die dem Umstand Rechnung tragen sollen, dass die meistgenutzten Video-Sharing-Plattformen Österreichs in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässig sind.

                Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                Letzte Aktualisierung: 28.07.2026
                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                  Begutachtungsentwurf: Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz

                  Um Kinder unter 14 Jahren vor jugendgefährdenden Inhalten zu schützen, soll für Video-Sharing-Plattformen (VSP) mit entsprechenden Funktionen eine Pflicht zur Zugangskontrolle eingeführt werden.

                  • Beginn der Begutachtung: 27. Juli 2026
                  • Ende der Begutachtung: 21. September 2026
                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Januar 2027

                  Ziele

                  • Schutz von Minderjährigen unter 14 Jahren vor schädlichen Inhalten und suchtfördernden Plattform Funktionen
                  • Aufsicht und Durchsetzbarkeit der Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen

                  Inhalt

                  • Ergänzung der für VSP geltenden Regelungen um Vorkehrungen der Altersverifikation zum Schutz vor entwicklungsbeeinträchtigenden Maßnahmen
                  • Erweiterung der Aufgaben der KommAustria

                  Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                  Es soll eine Zugangssperre zu Video-Sharing-Plattformen, zu denen die meistgenutzten sozialen Netzwerke gehören, für Kinder unter 14 Jahren eingeführt werden. Da die massenhafte Verbreitung ungeprüfter Inhalte an eine unbestimmte Zahl von Empfängerinnen/Empfängern derzeit den Kern dieser Dienste bildet, lässt sich eine Konfrontation Minderjähriger mit entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten nicht wirksam verhindern, sofern der betreffende Dienst für Minderjährige zugänglich ist. Der Entwurf soll kein pauschales Verbot aufstellen, sondern die Verpflichtung zur Zugangskontrolle auf Video-Sharing-Plattformen mit besonders jugendgefährdenden Funktionen enthalten.

                  Es sollen die bestehenden Vorgaben für Video-Sharing-Plattformen um die Verpflichtung ergänzt werden, Nutzerinnen/Nutzern unter 14 Jahren den Zugang zu verwehren, wenn die Plattform über bestimmte Funktionen verfügt, die geeignet sind, entwicklungsbeeinträchtigend zu wirken. Zudem umfasst der Entwurf verfahrensrechtliche Regelungen, die dem Umstand Rechnung tragen sollen, dass die meistgenutzten Video-Sharing-Plattformen Österreichs in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässig sind.

                  Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                  Letzte Aktualisierung: 28.07.2026
                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                    Begutachtungsentwurf: Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz

                    Um Kinder unter 14 Jahren vor jugendgefährdenden Inhalten zu schützen, soll für Video-Sharing-Plattformen (VSP) mit entsprechenden Funktionen eine Pflicht zur Zugangskontrolle eingeführt werden.

                    • Beginn der Begutachtung: 27. Juli 2026
                    • Ende der Begutachtung: 21. September 2026
                    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Januar 2027

                    Ziele

                    • Schutz von Minderjährigen unter 14 Jahren vor schädlichen Inhalten und suchtfördernden Plattform Funktionen
                    • Aufsicht und Durchsetzbarkeit der Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen

                    Inhalt

                    • Ergänzung der für VSP geltenden Regelungen um Vorkehrungen der Altersverifikation zum Schutz vor entwicklungsbeeinträchtigenden Maßnahmen
                    • Erweiterung der Aufgaben der KommAustria

                    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                    Es soll eine Zugangssperre zu Video-Sharing-Plattformen, zu denen die meistgenutzten sozialen Netzwerke gehören, für Kinder unter 14 Jahren eingeführt werden. Da die massenhafte Verbreitung ungeprüfter Inhalte an eine unbestimmte Zahl von Empfängerinnen/Empfängern derzeit den Kern dieser Dienste bildet, lässt sich eine Konfrontation Minderjähriger mit entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten nicht wirksam verhindern, sofern der betreffende Dienst für Minderjährige zugänglich ist. Der Entwurf soll kein pauschales Verbot aufstellen, sondern die Verpflichtung zur Zugangskontrolle auf Video-Sharing-Plattformen mit besonders jugendgefährdenden Funktionen enthalten.

                    Es sollen die bestehenden Vorgaben für Video-Sharing-Plattformen um die Verpflichtung ergänzt werden, Nutzerinnen/Nutzern unter 14 Jahren den Zugang zu verwehren, wenn die Plattform über bestimmte Funktionen verfügt, die geeignet sind, entwicklungsbeeinträchtigend zu wirken. Zudem umfasst der Entwurf verfahrensrechtliche Regelungen, die dem Umstand Rechnung tragen sollen, dass die meistgenutzten Video-Sharing-Plattformen Österreichs in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässig sind.

                    Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                    Letzte Aktualisierung: 28.07.2026
                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                      Begutachtungsentwurf: Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz

                      Um Kinder unter 14 Jahren vor jugendgefährdenden Inhalten zu schützen, soll für Video-Sharing-Plattformen (VSP) mit entsprechenden Funktionen eine Pflicht zur Zugangskontrolle eingeführt werden.

                      • Beginn der Begutachtung: 27. Juli 2026
                      • Ende der Begutachtung: 21. September 2026
                      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Januar 2027

                      Ziele

                      • Schutz von Minderjährigen unter 14 Jahren vor schädlichen Inhalten und suchtfördernden Plattform Funktionen
                      • Aufsicht und Durchsetzbarkeit der Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen

                      Inhalt

                      • Ergänzung der für VSP geltenden Regelungen um Vorkehrungen der Altersverifikation zum Schutz vor entwicklungsbeeinträchtigenden Maßnahmen
                      • Erweiterung der Aufgaben der KommAustria

                      Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                      Es soll eine Zugangssperre zu Video-Sharing-Plattformen, zu denen die meistgenutzten sozialen Netzwerke gehören, für Kinder unter 14 Jahren eingeführt werden. Da die massenhafte Verbreitung ungeprüfter Inhalte an eine unbestimmte Zahl von Empfängerinnen/Empfängern derzeit den Kern dieser Dienste bildet, lässt sich eine Konfrontation Minderjähriger mit entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten nicht wirksam verhindern, sofern der betreffende Dienst für Minderjährige zugänglich ist. Der Entwurf soll kein pauschales Verbot aufstellen, sondern die Verpflichtung zur Zugangskontrolle auf Video-Sharing-Plattformen mit besonders jugendgefährdenden Funktionen enthalten.

                      Es sollen die bestehenden Vorgaben für Video-Sharing-Plattformen um die Verpflichtung ergänzt werden, Nutzerinnen/Nutzern unter 14 Jahren den Zugang zu verwehren, wenn die Plattform über bestimmte Funktionen verfügt, die geeignet sind, entwicklungsbeeinträchtigend zu wirken. Zudem umfasst der Entwurf verfahrensrechtliche Regelungen, die dem Umstand Rechnung tragen sollen, dass die meistgenutzten Video-Sharing-Plattformen Österreichs in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässig sind.

                      Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                      Letzte Aktualisierung: 28.07.2026
                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                        Begutachtungsentwurf: Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz

                        Um Kinder unter 14 Jahren vor jugendgefährdenden Inhalten zu schützen, soll für Video-Sharing-Plattformen (VSP) mit entsprechenden Funktionen eine Pflicht zur Zugangskontrolle eingeführt werden.

                        • Beginn der Begutachtung: 27. Juli 2026
                        • Ende der Begutachtung: 21. September 2026
                        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Januar 2027

                        Ziele

                        • Schutz von Minderjährigen unter 14 Jahren vor schädlichen Inhalten und suchtfördernden Plattform Funktionen
                        • Aufsicht und Durchsetzbarkeit der Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen

                        Inhalt

                        • Ergänzung der für VSP geltenden Regelungen um Vorkehrungen der Altersverifikation zum Schutz vor entwicklungsbeeinträchtigenden Maßnahmen
                        • Erweiterung der Aufgaben der KommAustria

                        Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                        Es soll eine Zugangssperre zu Video-Sharing-Plattformen, zu denen die meistgenutzten sozialen Netzwerke gehören, für Kinder unter 14 Jahren eingeführt werden. Da die massenhafte Verbreitung ungeprüfter Inhalte an eine unbestimmte Zahl von Empfängerinnen/Empfängern derzeit den Kern dieser Dienste bildet, lässt sich eine Konfrontation Minderjähriger mit entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten nicht wirksam verhindern, sofern der betreffende Dienst für Minderjährige zugänglich ist. Der Entwurf soll kein pauschales Verbot aufstellen, sondern die Verpflichtung zur Zugangskontrolle auf Video-Sharing-Plattformen mit besonders jugendgefährdenden Funktionen enthalten.

                        Es sollen die bestehenden Vorgaben für Video-Sharing-Plattformen um die Verpflichtung ergänzt werden, Nutzerinnen/Nutzern unter 14 Jahren den Zugang zu verwehren, wenn die Plattform über bestimmte Funktionen verfügt, die geeignet sind, entwicklungsbeeinträchtigend zu wirken. Zudem umfasst der Entwurf verfahrensrechtliche Regelungen, die dem Umstand Rechnung tragen sollen, dass die meistgenutzten Video-Sharing-Plattformen Österreichs in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässig sind.

                        Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                        Letzte Aktualisierung: 28.07.2026
                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                          Begutachtungsentwurf: Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz

                          Um Kinder unter 14 Jahren vor jugendgefährdenden Inhalten zu schützen, soll für Video-Sharing-Plattformen (VSP) mit entsprechenden Funktionen eine Pflicht zur Zugangskontrolle eingeführt werden.

                          • Beginn der Begutachtung: 27. Juli 2026
                          • Ende der Begutachtung: 21. September 2026
                          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Januar 2027

                          Ziele

                          • Schutz von Minderjährigen unter 14 Jahren vor schädlichen Inhalten und suchtfördernden Plattform Funktionen
                          • Aufsicht und Durchsetzbarkeit der Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen

                          Inhalt

                          • Ergänzung der für VSP geltenden Regelungen um Vorkehrungen der Altersverifikation zum Schutz vor entwicklungsbeeinträchtigenden Maßnahmen
                          • Erweiterung der Aufgaben der KommAustria

                          Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                          Es soll eine Zugangssperre zu Video-Sharing-Plattformen, zu denen die meistgenutzten sozialen Netzwerke gehören, für Kinder unter 14 Jahren eingeführt werden. Da die massenhafte Verbreitung ungeprüfter Inhalte an eine unbestimmte Zahl von Empfängerinnen/Empfängern derzeit den Kern dieser Dienste bildet, lässt sich eine Konfrontation Minderjähriger mit entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten nicht wirksam verhindern, sofern der betreffende Dienst für Minderjährige zugänglich ist. Der Entwurf soll kein pauschales Verbot aufstellen, sondern die Verpflichtung zur Zugangskontrolle auf Video-Sharing-Plattformen mit besonders jugendgefährdenden Funktionen enthalten.

                          Es sollen die bestehenden Vorgaben für Video-Sharing-Plattformen um die Verpflichtung ergänzt werden, Nutzerinnen/Nutzern unter 14 Jahren den Zugang zu verwehren, wenn die Plattform über bestimmte Funktionen verfügt, die geeignet sind, entwicklungsbeeinträchtigend zu wirken. Zudem umfasst der Entwurf verfahrensrechtliche Regelungen, die dem Umstand Rechnung tragen sollen, dass die meistgenutzten Video-Sharing-Plattformen Österreichs in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässig sind.

                          Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                          Letzte Aktualisierung: 28.07.2026
                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                            Begutachtungsentwurf: Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz

                            Um Kinder unter 14 Jahren vor jugendgefährdenden Inhalten zu schützen, soll für Video-Sharing-Plattformen (VSP) mit entsprechenden Funktionen eine Pflicht zur Zugangskontrolle eingeführt werden.

                            • Beginn der Begutachtung: 27. Juli 2026
                            • Ende der Begutachtung: 21. September 2026
                            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Januar 2027

                            Ziele

                            • Schutz von Minderjährigen unter 14 Jahren vor schädlichen Inhalten und suchtfördernden Plattform Funktionen
                            • Aufsicht und Durchsetzbarkeit der Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen

                            Inhalt

                            • Ergänzung der für VSP geltenden Regelungen um Vorkehrungen der Altersverifikation zum Schutz vor entwicklungsbeeinträchtigenden Maßnahmen
                            • Erweiterung der Aufgaben der KommAustria

                            Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                            Es soll eine Zugangssperre zu Video-Sharing-Plattformen, zu denen die meistgenutzten sozialen Netzwerke gehören, für Kinder unter 14 Jahren eingeführt werden. Da die massenhafte Verbreitung ungeprüfter Inhalte an eine unbestimmte Zahl von Empfängerinnen/Empfängern derzeit den Kern dieser Dienste bildet, lässt sich eine Konfrontation Minderjähriger mit entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten nicht wirksam verhindern, sofern der betreffende Dienst für Minderjährige zugänglich ist. Der Entwurf soll kein pauschales Verbot aufstellen, sondern die Verpflichtung zur Zugangskontrolle auf Video-Sharing-Plattformen mit besonders jugendgefährdenden Funktionen enthalten.

                            Es sollen die bestehenden Vorgaben für Video-Sharing-Plattformen um die Verpflichtung ergänzt werden, Nutzerinnen/Nutzern unter 14 Jahren den Zugang zu verwehren, wenn die Plattform über bestimmte Funktionen verfügt, die geeignet sind, entwicklungsbeeinträchtigend zu wirken. Zudem umfasst der Entwurf verfahrensrechtliche Regelungen, die dem Umstand Rechnung tragen sollen, dass die meistgenutzten Video-Sharing-Plattformen Österreichs in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässig sind.

                            Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                            Letzte Aktualisierung: 28.07.2026
                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                              Begutachtungsentwurf: Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz

                              Um Kinder unter 14 Jahren vor jugendgefährdenden Inhalten zu schützen, soll für Video-Sharing-Plattformen (VSP) mit entsprechenden Funktionen eine Pflicht zur Zugangskontrolle eingeführt werden.

                              • Beginn der Begutachtung: 27. Juli 2026
                              • Ende der Begutachtung: 21. September 2026
                              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Januar 2027

                              Ziele

                              • Schutz von Minderjährigen unter 14 Jahren vor schädlichen Inhalten und suchtfördernden Plattform Funktionen
                              • Aufsicht und Durchsetzbarkeit der Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen

                              Inhalt

                              • Ergänzung der für VSP geltenden Regelungen um Vorkehrungen der Altersverifikation zum Schutz vor entwicklungsbeeinträchtigenden Maßnahmen
                              • Erweiterung der Aufgaben der KommAustria

                              Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                              Es soll eine Zugangssperre zu Video-Sharing-Plattformen, zu denen die meistgenutzten sozialen Netzwerke gehören, für Kinder unter 14 Jahren eingeführt werden. Da die massenhafte Verbreitung ungeprüfter Inhalte an eine unbestimmte Zahl von Empfängerinnen/Empfängern derzeit den Kern dieser Dienste bildet, lässt sich eine Konfrontation Minderjähriger mit entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten nicht wirksam verhindern, sofern der betreffende Dienst für Minderjährige zugänglich ist. Der Entwurf soll kein pauschales Verbot aufstellen, sondern die Verpflichtung zur Zugangskontrolle auf Video-Sharing-Plattformen mit besonders jugendgefährdenden Funktionen enthalten.

                              Es sollen die bestehenden Vorgaben für Video-Sharing-Plattformen um die Verpflichtung ergänzt werden, Nutzerinnen/Nutzern unter 14 Jahren den Zugang zu verwehren, wenn die Plattform über bestimmte Funktionen verfügt, die geeignet sind, entwicklungsbeeinträchtigend zu wirken. Zudem umfasst der Entwurf verfahrensrechtliche Regelungen, die dem Umstand Rechnung tragen sollen, dass die meistgenutzten Video-Sharing-Plattformen Österreichs in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässig sind.

                              Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                              Letzte Aktualisierung: 28.07.2026
                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                Begutachtungsentwurf: Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz

                                Um Kinder unter 14 Jahren vor jugendgefährdenden Inhalten zu schützen, soll für Video-Sharing-Plattformen (VSP) mit entsprechenden Funktionen eine Pflicht zur Zugangskontrolle eingeführt werden.

                                • Beginn der Begutachtung: 27. Juli 2026
                                • Ende der Begutachtung: 21. September 2026
                                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Januar 2027

                                Ziele

                                • Schutz von Minderjährigen unter 14 Jahren vor schädlichen Inhalten und suchtfördernden Plattform Funktionen
                                • Aufsicht und Durchsetzbarkeit der Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen

                                Inhalt

                                • Ergänzung der für VSP geltenden Regelungen um Vorkehrungen der Altersverifikation zum Schutz vor entwicklungsbeeinträchtigenden Maßnahmen
                                • Erweiterung der Aufgaben der KommAustria

                                Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                Es soll eine Zugangssperre zu Video-Sharing-Plattformen, zu denen die meistgenutzten sozialen Netzwerke gehören, für Kinder unter 14 Jahren eingeführt werden. Da die massenhafte Verbreitung ungeprüfter Inhalte an eine unbestimmte Zahl von Empfängerinnen/Empfängern derzeit den Kern dieser Dienste bildet, lässt sich eine Konfrontation Minderjähriger mit entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten nicht wirksam verhindern, sofern der betreffende Dienst für Minderjährige zugänglich ist. Der Entwurf soll kein pauschales Verbot aufstellen, sondern die Verpflichtung zur Zugangskontrolle auf Video-Sharing-Plattformen mit besonders jugendgefährdenden Funktionen enthalten.

                                Es sollen die bestehenden Vorgaben für Video-Sharing-Plattformen um die Verpflichtung ergänzt werden, Nutzerinnen/Nutzern unter 14 Jahren den Zugang zu verwehren, wenn die Plattform über bestimmte Funktionen verfügt, die geeignet sind, entwicklungsbeeinträchtigend zu wirken. Zudem umfasst der Entwurf verfahrensrechtliche Regelungen, die dem Umstand Rechnung tragen sollen, dass die meistgenutzten Video-Sharing-Plattformen Österreichs in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässig sind.

                                Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                Letzte Aktualisierung: 28.07.2026
                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                  Begutachtungsentwurf: Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz

                                  Um Kinder unter 14 Jahren vor jugendgefährdenden Inhalten zu schützen, soll für Video-Sharing-Plattformen (VSP) mit entsprechenden Funktionen eine Pflicht zur Zugangskontrolle eingeführt werden.

                                  • Beginn der Begutachtung: 27. Juli 2026
                                  • Ende der Begutachtung: 21. September 2026
                                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Januar 2027

                                  Ziele

                                  • Schutz von Minderjährigen unter 14 Jahren vor schädlichen Inhalten und suchtfördernden Plattform Funktionen
                                  • Aufsicht und Durchsetzbarkeit der Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen

                                  Inhalt

                                  • Ergänzung der für VSP geltenden Regelungen um Vorkehrungen der Altersverifikation zum Schutz vor entwicklungsbeeinträchtigenden Maßnahmen
                                  • Erweiterung der Aufgaben der KommAustria

                                  Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                  Es soll eine Zugangssperre zu Video-Sharing-Plattformen, zu denen die meistgenutzten sozialen Netzwerke gehören, für Kinder unter 14 Jahren eingeführt werden. Da die massenhafte Verbreitung ungeprüfter Inhalte an eine unbestimmte Zahl von Empfängerinnen/Empfängern derzeit den Kern dieser Dienste bildet, lässt sich eine Konfrontation Minderjähriger mit entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten nicht wirksam verhindern, sofern der betreffende Dienst für Minderjährige zugänglich ist. Der Entwurf soll kein pauschales Verbot aufstellen, sondern die Verpflichtung zur Zugangskontrolle auf Video-Sharing-Plattformen mit besonders jugendgefährdenden Funktionen enthalten.

                                  Es sollen die bestehenden Vorgaben für Video-Sharing-Plattformen um die Verpflichtung ergänzt werden, Nutzerinnen/Nutzern unter 14 Jahren den Zugang zu verwehren, wenn die Plattform über bestimmte Funktionen verfügt, die geeignet sind, entwicklungsbeeinträchtigend zu wirken. Zudem umfasst der Entwurf verfahrensrechtliche Regelungen, die dem Umstand Rechnung tragen sollen, dass die meistgenutzten Video-Sharing-Plattformen Österreichs in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässig sind.

                                  Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                  Letzte Aktualisierung: 28.07.2026
                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                    Begutachtungsentwurf: Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz

                                    Um Kinder unter 14 Jahren vor jugendgefährdenden Inhalten zu schützen, soll für Video-Sharing-Plattformen (VSP) mit entsprechenden Funktionen eine Pflicht zur Zugangskontrolle eingeführt werden.

                                    • Beginn der Begutachtung: 27. Juli 2026
                                    • Ende der Begutachtung: 21. September 2026
                                    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Januar 2027

                                    Ziele

                                    • Schutz von Minderjährigen unter 14 Jahren vor schädlichen Inhalten und suchtfördernden Plattform Funktionen
                                    • Aufsicht und Durchsetzbarkeit der Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen

                                    Inhalt

                                    • Ergänzung der für VSP geltenden Regelungen um Vorkehrungen der Altersverifikation zum Schutz vor entwicklungsbeeinträchtigenden Maßnahmen
                                    • Erweiterung der Aufgaben der KommAustria

                                    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                    Es soll eine Zugangssperre zu Video-Sharing-Plattformen, zu denen die meistgenutzten sozialen Netzwerke gehören, für Kinder unter 14 Jahren eingeführt werden. Da die massenhafte Verbreitung ungeprüfter Inhalte an eine unbestimmte Zahl von Empfängerinnen/Empfängern derzeit den Kern dieser Dienste bildet, lässt sich eine Konfrontation Minderjähriger mit entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten nicht wirksam verhindern, sofern der betreffende Dienst für Minderjährige zugänglich ist. Der Entwurf soll kein pauschales Verbot aufstellen, sondern die Verpflichtung zur Zugangskontrolle auf Video-Sharing-Plattformen mit besonders jugendgefährdenden Funktionen enthalten.

                                    Es sollen die bestehenden Vorgaben für Video-Sharing-Plattformen um die Verpflichtung ergänzt werden, Nutzerinnen/Nutzern unter 14 Jahren den Zugang zu verwehren, wenn die Plattform über bestimmte Funktionen verfügt, die geeignet sind, entwicklungsbeeinträchtigend zu wirken. Zudem umfasst der Entwurf verfahrensrechtliche Regelungen, die dem Umstand Rechnung tragen sollen, dass die meistgenutzten Video-Sharing-Plattformen Österreichs in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässig sind.

                                    Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                    Letzte Aktualisierung: 28.07.2026
                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                      Begutachtungsentwurf: Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz

                                      Um Kinder unter 14 Jahren vor jugendgefährdenden Inhalten zu schützen, soll für Video-Sharing-Plattformen (VSP) mit entsprechenden Funktionen eine Pflicht zur Zugangskontrolle eingeführt werden.

                                      • Beginn der Begutachtung: 27. Juli 2026
                                      • Ende der Begutachtung: 21. September 2026
                                      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Januar 2027

                                      Ziele

                                      • Schutz von Minderjährigen unter 14 Jahren vor schädlichen Inhalten und suchtfördernden Plattform Funktionen
                                      • Aufsicht und Durchsetzbarkeit der Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen

                                      Inhalt

                                      • Ergänzung der für VSP geltenden Regelungen um Vorkehrungen der Altersverifikation zum Schutz vor entwicklungsbeeinträchtigenden Maßnahmen
                                      • Erweiterung der Aufgaben der KommAustria

                                      Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                      Es soll eine Zugangssperre zu Video-Sharing-Plattformen, zu denen die meistgenutzten sozialen Netzwerke gehören, für Kinder unter 14 Jahren eingeführt werden. Da die massenhafte Verbreitung ungeprüfter Inhalte an eine unbestimmte Zahl von Empfängerinnen/Empfängern derzeit den Kern dieser Dienste bildet, lässt sich eine Konfrontation Minderjähriger mit entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten nicht wirksam verhindern, sofern der betreffende Dienst für Minderjährige zugänglich ist. Der Entwurf soll kein pauschales Verbot aufstellen, sondern die Verpflichtung zur Zugangskontrolle auf Video-Sharing-Plattformen mit besonders jugendgefährdenden Funktionen enthalten.

                                      Es sollen die bestehenden Vorgaben für Video-Sharing-Plattformen um die Verpflichtung ergänzt werden, Nutzerinnen/Nutzern unter 14 Jahren den Zugang zu verwehren, wenn die Plattform über bestimmte Funktionen verfügt, die geeignet sind, entwicklungsbeeinträchtigend zu wirken. Zudem umfasst der Entwurf verfahrensrechtliche Regelungen, die dem Umstand Rechnung tragen sollen, dass die meistgenutzten Video-Sharing-Plattformen Österreichs in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässig sind.

                                      Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                      Letzte Aktualisierung: 28.07.2026
                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                        Begutachtungsentwurf: Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz

                                        Um Kinder unter 14 Jahren vor jugendgefährdenden Inhalten zu schützen, soll für Video-Sharing-Plattformen (VSP) mit entsprechenden Funktionen eine Pflicht zur Zugangskontrolle eingeführt werden.

                                        • Beginn der Begutachtung: 27. Juli 2026
                                        • Ende der Begutachtung: 21. September 2026
                                        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Januar 2027

                                        Ziele

                                        • Schutz von Minderjährigen unter 14 Jahren vor schädlichen Inhalten und suchtfördernden Plattform Funktionen
                                        • Aufsicht und Durchsetzbarkeit der Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen

                                        Inhalt

                                        • Ergänzung der für VSP geltenden Regelungen um Vorkehrungen der Altersverifikation zum Schutz vor entwicklungsbeeinträchtigenden Maßnahmen
                                        • Erweiterung der Aufgaben der KommAustria

                                        Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                        Es soll eine Zugangssperre zu Video-Sharing-Plattformen, zu denen die meistgenutzten sozialen Netzwerke gehören, für Kinder unter 14 Jahren eingeführt werden. Da die massenhafte Verbreitung ungeprüfter Inhalte an eine unbestimmte Zahl von Empfängerinnen/Empfängern derzeit den Kern dieser Dienste bildet, lässt sich eine Konfrontation Minderjähriger mit entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten nicht wirksam verhindern, sofern der betreffende Dienst für Minderjährige zugänglich ist. Der Entwurf soll kein pauschales Verbot aufstellen, sondern die Verpflichtung zur Zugangskontrolle auf Video-Sharing-Plattformen mit besonders jugendgefährdenden Funktionen enthalten.

                                        Es sollen die bestehenden Vorgaben für Video-Sharing-Plattformen um die Verpflichtung ergänzt werden, Nutzerinnen/Nutzern unter 14 Jahren den Zugang zu verwehren, wenn die Plattform über bestimmte Funktionen verfügt, die geeignet sind, entwicklungsbeeinträchtigend zu wirken. Zudem umfasst der Entwurf verfahrensrechtliche Regelungen, die dem Umstand Rechnung tragen sollen, dass die meistgenutzten Video-Sharing-Plattformen Österreichs in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässig sind.

                                        Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                        Letzte Aktualisierung: 28.07.2026
                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                          Begutachtungsentwurf: Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz

                                          Um Kinder unter 14 Jahren vor jugendgefährdenden Inhalten zu schützen, soll für Video-Sharing-Plattformen (VSP) mit entsprechenden Funktionen eine Pflicht zur Zugangskontrolle eingeführt werden.

                                          • Beginn der Begutachtung: 27. Juli 2026
                                          • Ende der Begutachtung: 21. September 2026
                                          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Januar 2027

                                          Ziele

                                          • Schutz von Minderjährigen unter 14 Jahren vor schädlichen Inhalten und suchtfördernden Plattform Funktionen
                                          • Aufsicht und Durchsetzbarkeit der Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen

                                          Inhalt

                                          • Ergänzung der für VSP geltenden Regelungen um Vorkehrungen der Altersverifikation zum Schutz vor entwicklungsbeeinträchtigenden Maßnahmen
                                          • Erweiterung der Aufgaben der KommAustria

                                          Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                          Es soll eine Zugangssperre zu Video-Sharing-Plattformen, zu denen die meistgenutzten sozialen Netzwerke gehören, für Kinder unter 14 Jahren eingeführt werden. Da die massenhafte Verbreitung ungeprüfter Inhalte an eine unbestimmte Zahl von Empfängerinnen/Empfängern derzeit den Kern dieser Dienste bildet, lässt sich eine Konfrontation Minderjähriger mit entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten nicht wirksam verhindern, sofern der betreffende Dienst für Minderjährige zugänglich ist. Der Entwurf soll kein pauschales Verbot aufstellen, sondern die Verpflichtung zur Zugangskontrolle auf Video-Sharing-Plattformen mit besonders jugendgefährdenden Funktionen enthalten.

                                          Es sollen die bestehenden Vorgaben für Video-Sharing-Plattformen um die Verpflichtung ergänzt werden, Nutzerinnen/Nutzern unter 14 Jahren den Zugang zu verwehren, wenn die Plattform über bestimmte Funktionen verfügt, die geeignet sind, entwicklungsbeeinträchtigend zu wirken. Zudem umfasst der Entwurf verfahrensrechtliche Regelungen, die dem Umstand Rechnung tragen sollen, dass die meistgenutzten Video-Sharing-Plattformen Österreichs in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässig sind.

                                          Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                          Letzte Aktualisierung: 28.07.2026
                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                            Begutachtungsentwurf: Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz

                                            Um Kinder unter 14 Jahren vor jugendgefährdenden Inhalten zu schützen, soll für Video-Sharing-Plattformen (VSP) mit entsprechenden Funktionen eine Pflicht zur Zugangskontrolle eingeführt werden.

                                            • Beginn der Begutachtung: 27. Juli 2026
                                            • Ende der Begutachtung: 21. September 2026
                                            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Januar 2027

                                            Ziele

                                            • Schutz von Minderjährigen unter 14 Jahren vor schädlichen Inhalten und suchtfördernden Plattform Funktionen
                                            • Aufsicht und Durchsetzbarkeit der Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen

                                            Inhalt

                                            • Ergänzung der für VSP geltenden Regelungen um Vorkehrungen der Altersverifikation zum Schutz vor entwicklungsbeeinträchtigenden Maßnahmen
                                            • Erweiterung der Aufgaben der KommAustria

                                            Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                            Es soll eine Zugangssperre zu Video-Sharing-Plattformen, zu denen die meistgenutzten sozialen Netzwerke gehören, für Kinder unter 14 Jahren eingeführt werden. Da die massenhafte Verbreitung ungeprüfter Inhalte an eine unbestimmte Zahl von Empfängerinnen/Empfängern derzeit den Kern dieser Dienste bildet, lässt sich eine Konfrontation Minderjähriger mit entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten nicht wirksam verhindern, sofern der betreffende Dienst für Minderjährige zugänglich ist. Der Entwurf soll kein pauschales Verbot aufstellen, sondern die Verpflichtung zur Zugangskontrolle auf Video-Sharing-Plattformen mit besonders jugendgefährdenden Funktionen enthalten.

                                            Es sollen die bestehenden Vorgaben für Video-Sharing-Plattformen um die Verpflichtung ergänzt werden, Nutzerinnen/Nutzern unter 14 Jahren den Zugang zu verwehren, wenn die Plattform über bestimmte Funktionen verfügt, die geeignet sind, entwicklungsbeeinträchtigend zu wirken. Zudem umfasst der Entwurf verfahrensrechtliche Regelungen, die dem Umstand Rechnung tragen sollen, dass die meistgenutzten Video-Sharing-Plattformen Österreichs in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässig sind.

                                            Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                            Letzte Aktualisierung: 28.07.2026
                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                              Begutachtungsentwurf: Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz

                                              Um Kinder unter 14 Jahren vor jugendgefährdenden Inhalten zu schützen, soll für Video-Sharing-Plattformen (VSP) mit entsprechenden Funktionen eine Pflicht zur Zugangskontrolle eingeführt werden.

                                              • Beginn der Begutachtung: 27. Juli 2026
                                              • Ende der Begutachtung: 21. September 2026
                                              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Januar 2027

                                              Ziele

                                              • Schutz von Minderjährigen unter 14 Jahren vor schädlichen Inhalten und suchtfördernden Plattform Funktionen
                                              • Aufsicht und Durchsetzbarkeit der Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen

                                              Inhalt

                                              • Ergänzung der für VSP geltenden Regelungen um Vorkehrungen der Altersverifikation zum Schutz vor entwicklungsbeeinträchtigenden Maßnahmen
                                              • Erweiterung der Aufgaben der KommAustria

                                              Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                              Es soll eine Zugangssperre zu Video-Sharing-Plattformen, zu denen die meistgenutzten sozialen Netzwerke gehören, für Kinder unter 14 Jahren eingeführt werden. Da die massenhafte Verbreitung ungeprüfter Inhalte an eine unbestimmte Zahl von Empfängerinnen/Empfängern derzeit den Kern dieser Dienste bildet, lässt sich eine Konfrontation Minderjähriger mit entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten nicht wirksam verhindern, sofern der betreffende Dienst für Minderjährige zugänglich ist. Der Entwurf soll kein pauschales Verbot aufstellen, sondern die Verpflichtung zur Zugangskontrolle auf Video-Sharing-Plattformen mit besonders jugendgefährdenden Funktionen enthalten.

                                              Es sollen die bestehenden Vorgaben für Video-Sharing-Plattformen um die Verpflichtung ergänzt werden, Nutzerinnen/Nutzern unter 14 Jahren den Zugang zu verwehren, wenn die Plattform über bestimmte Funktionen verfügt, die geeignet sind, entwicklungsbeeinträchtigend zu wirken. Zudem umfasst der Entwurf verfahrensrechtliche Regelungen, die dem Umstand Rechnung tragen sollen, dass die meistgenutzten Video-Sharing-Plattformen Österreichs in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässig sind.

                                              Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                              Letzte Aktualisierung: 28.07.2026
                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                Begutachtungsentwurf: Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz

                                                Um Kinder unter 14 Jahren vor jugendgefährdenden Inhalten zu schützen, soll für Video-Sharing-Plattformen (VSP) mit entsprechenden Funktionen eine Pflicht zur Zugangskontrolle eingeführt werden.

                                                • Beginn der Begutachtung: 27. Juli 2026
                                                • Ende der Begutachtung: 21. September 2026
                                                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Januar 2027

                                                Ziele

                                                • Schutz von Minderjährigen unter 14 Jahren vor schädlichen Inhalten und suchtfördernden Plattform Funktionen
                                                • Aufsicht und Durchsetzbarkeit der Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen

                                                Inhalt

                                                • Ergänzung der für VSP geltenden Regelungen um Vorkehrungen der Altersverifikation zum Schutz vor entwicklungsbeeinträchtigenden Maßnahmen
                                                • Erweiterung der Aufgaben der KommAustria

                                                Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                Es soll eine Zugangssperre zu Video-Sharing-Plattformen, zu denen die meistgenutzten sozialen Netzwerke gehören, für Kinder unter 14 Jahren eingeführt werden. Da die massenhafte Verbreitung ungeprüfter Inhalte an eine unbestimmte Zahl von Empfängerinnen/Empfängern derzeit den Kern dieser Dienste bildet, lässt sich eine Konfrontation Minderjähriger mit entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten nicht wirksam verhindern, sofern der betreffende Dienst für Minderjährige zugänglich ist. Der Entwurf soll kein pauschales Verbot aufstellen, sondern die Verpflichtung zur Zugangskontrolle auf Video-Sharing-Plattformen mit besonders jugendgefährdenden Funktionen enthalten.

                                                Es sollen die bestehenden Vorgaben für Video-Sharing-Plattformen um die Verpflichtung ergänzt werden, Nutzerinnen/Nutzern unter 14 Jahren den Zugang zu verwehren, wenn die Plattform über bestimmte Funktionen verfügt, die geeignet sind, entwicklungsbeeinträchtigend zu wirken. Zudem umfasst der Entwurf verfahrensrechtliche Regelungen, die dem Umstand Rechnung tragen sollen, dass die meistgenutzten Video-Sharing-Plattformen Österreichs in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässig sind.

                                                Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                Letzte Aktualisierung: 28.07.2026
                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                  Begutachtungsentwurf: Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz

                                                  Um Kinder unter 14 Jahren vor jugendgefährdenden Inhalten zu schützen, soll für Video-Sharing-Plattformen (VSP) mit entsprechenden Funktionen eine Pflicht zur Zugangskontrolle eingeführt werden.

                                                  • Beginn der Begutachtung: 27. Juli 2026
                                                  • Ende der Begutachtung: 21. September 2026
                                                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Januar 2027

                                                  Ziele

                                                  • Schutz von Minderjährigen unter 14 Jahren vor schädlichen Inhalten und suchtfördernden Plattform Funktionen
                                                  • Aufsicht und Durchsetzbarkeit der Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen

                                                  Inhalt

                                                  • Ergänzung der für VSP geltenden Regelungen um Vorkehrungen der Altersverifikation zum Schutz vor entwicklungsbeeinträchtigenden Maßnahmen
                                                  • Erweiterung der Aufgaben der KommAustria

                                                  Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                  Es soll eine Zugangssperre zu Video-Sharing-Plattformen, zu denen die meistgenutzten sozialen Netzwerke gehören, für Kinder unter 14 Jahren eingeführt werden. Da die massenhafte Verbreitung ungeprüfter Inhalte an eine unbestimmte Zahl von Empfängerinnen/Empfängern derzeit den Kern dieser Dienste bildet, lässt sich eine Konfrontation Minderjähriger mit entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten nicht wirksam verhindern, sofern der betreffende Dienst für Minderjährige zugänglich ist. Der Entwurf soll kein pauschales Verbot aufstellen, sondern die Verpflichtung zur Zugangskontrolle auf Video-Sharing-Plattformen mit besonders jugendgefährdenden Funktionen enthalten.

                                                  Es sollen die bestehenden Vorgaben für Video-Sharing-Plattformen um die Verpflichtung ergänzt werden, Nutzerinnen/Nutzern unter 14 Jahren den Zugang zu verwehren, wenn die Plattform über bestimmte Funktionen verfügt, die geeignet sind, entwicklungsbeeinträchtigend zu wirken. Zudem umfasst der Entwurf verfahrensrechtliche Regelungen, die dem Umstand Rechnung tragen sollen, dass die meistgenutzten Video-Sharing-Plattformen Österreichs in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässig sind.

                                                  Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                  Letzte Aktualisierung: 28.07.2026
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                    Begutachtungsentwurf: Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz

                                                    Um Kinder unter 14 Jahren vor jugendgefährdenden Inhalten zu schützen, soll für Video-Sharing-Plattformen (VSP) mit entsprechenden Funktionen eine Pflicht zur Zugangskontrolle eingeführt werden.

                                                    • Beginn der Begutachtung: 27. Juli 2026
                                                    • Ende der Begutachtung: 21. September 2026
                                                    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Januar 2027

                                                    Ziele

                                                    • Schutz von Minderjährigen unter 14 Jahren vor schädlichen Inhalten und suchtfördernden Plattform Funktionen
                                                    • Aufsicht und Durchsetzbarkeit der Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen

                                                    Inhalt

                                                    • Ergänzung der für VSP geltenden Regelungen um Vorkehrungen der Altersverifikation zum Schutz vor entwicklungsbeeinträchtigenden Maßnahmen
                                                    • Erweiterung der Aufgaben der KommAustria

                                                    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                    Es soll eine Zugangssperre zu Video-Sharing-Plattformen, zu denen die meistgenutzten sozialen Netzwerke gehören, für Kinder unter 14 Jahren eingeführt werden. Da die massenhafte Verbreitung ungeprüfter Inhalte an eine unbestimmte Zahl von Empfängerinnen/Empfängern derzeit den Kern dieser Dienste bildet, lässt sich eine Konfrontation Minderjähriger mit entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten nicht wirksam verhindern, sofern der betreffende Dienst für Minderjährige zugänglich ist. Der Entwurf soll kein pauschales Verbot aufstellen, sondern die Verpflichtung zur Zugangskontrolle auf Video-Sharing-Plattformen mit besonders jugendgefährdenden Funktionen enthalten.

                                                    Es sollen die bestehenden Vorgaben für Video-Sharing-Plattformen um die Verpflichtung ergänzt werden, Nutzerinnen/Nutzern unter 14 Jahren den Zugang zu verwehren, wenn die Plattform über bestimmte Funktionen verfügt, die geeignet sind, entwicklungsbeeinträchtigend zu wirken. Zudem umfasst der Entwurf verfahrensrechtliche Regelungen, die dem Umstand Rechnung tragen sollen, dass die meistgenutzten Video-Sharing-Plattformen Österreichs in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässig sind.

                                                    Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                    Letzte Aktualisierung: 28.07.2026
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                      Begutachtungsentwurf: Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz

                                                      Um Kinder unter 14 Jahren vor jugendgefährdenden Inhalten zu schützen, soll für Video-Sharing-Plattformen (VSP) mit entsprechenden Funktionen eine Pflicht zur Zugangskontrolle eingeführt werden.

                                                      • Beginn der Begutachtung: 27. Juli 2026
                                                      • Ende der Begutachtung: 21. September 2026
                                                      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Januar 2027

                                                      Ziele

                                                      • Schutz von Minderjährigen unter 14 Jahren vor schädlichen Inhalten und suchtfördernden Plattform Funktionen
                                                      • Aufsicht und Durchsetzbarkeit der Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen

                                                      Inhalt

                                                      • Ergänzung der für VSP geltenden Regelungen um Vorkehrungen der Altersverifikation zum Schutz vor entwicklungsbeeinträchtigenden Maßnahmen
                                                      • Erweiterung der Aufgaben der KommAustria

                                                      Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                      Es soll eine Zugangssperre zu Video-Sharing-Plattformen, zu denen die meistgenutzten sozialen Netzwerke gehören, für Kinder unter 14 Jahren eingeführt werden. Da die massenhafte Verbreitung ungeprüfter Inhalte an eine unbestimmte Zahl von Empfängerinnen/Empfängern derzeit den Kern dieser Dienste bildet, lässt sich eine Konfrontation Minderjähriger mit entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten nicht wirksam verhindern, sofern der betreffende Dienst für Minderjährige zugänglich ist. Der Entwurf soll kein pauschales Verbot aufstellen, sondern die Verpflichtung zur Zugangskontrolle auf Video-Sharing-Plattformen mit besonders jugendgefährdenden Funktionen enthalten.

                                                      Es sollen die bestehenden Vorgaben für Video-Sharing-Plattformen um die Verpflichtung ergänzt werden, Nutzerinnen/Nutzern unter 14 Jahren den Zugang zu verwehren, wenn die Plattform über bestimmte Funktionen verfügt, die geeignet sind, entwicklungsbeeinträchtigend zu wirken. Zudem umfasst der Entwurf verfahrensrechtliche Regelungen, die dem Umstand Rechnung tragen sollen, dass die meistgenutzten Video-Sharing-Plattformen Österreichs in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässig sind.

                                                      Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                      Letzte Aktualisierung: 28.07.2026
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                        Begutachtungsentwurf: Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz

                                                        Um Kinder unter 14 Jahren vor jugendgefährdenden Inhalten zu schützen, soll für Video-Sharing-Plattformen (VSP) mit entsprechenden Funktionen eine Pflicht zur Zugangskontrolle eingeführt werden.

                                                        • Beginn der Begutachtung: 27. Juli 2026
                                                        • Ende der Begutachtung: 21. September 2026
                                                        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Januar 2027

                                                        Ziele

                                                        • Schutz von Minderjährigen unter 14 Jahren vor schädlichen Inhalten und suchtfördernden Plattform Funktionen
                                                        • Aufsicht und Durchsetzbarkeit der Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen

                                                        Inhalt

                                                        • Ergänzung der für VSP geltenden Regelungen um Vorkehrungen der Altersverifikation zum Schutz vor entwicklungsbeeinträchtigenden Maßnahmen
                                                        • Erweiterung der Aufgaben der KommAustria

                                                        Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                        Es soll eine Zugangssperre zu Video-Sharing-Plattformen, zu denen die meistgenutzten sozialen Netzwerke gehören, für Kinder unter 14 Jahren eingeführt werden. Da die massenhafte Verbreitung ungeprüfter Inhalte an eine unbestimmte Zahl von Empfängerinnen/Empfängern derzeit den Kern dieser Dienste bildet, lässt sich eine Konfrontation Minderjähriger mit entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten nicht wirksam verhindern, sofern der betreffende Dienst für Minderjährige zugänglich ist. Der Entwurf soll kein pauschales Verbot aufstellen, sondern die Verpflichtung zur Zugangskontrolle auf Video-Sharing-Plattformen mit besonders jugendgefährdenden Funktionen enthalten.

                                                        Es sollen die bestehenden Vorgaben für Video-Sharing-Plattformen um die Verpflichtung ergänzt werden, Nutzerinnen/Nutzern unter 14 Jahren den Zugang zu verwehren, wenn die Plattform über bestimmte Funktionen verfügt, die geeignet sind, entwicklungsbeeinträchtigend zu wirken. Zudem umfasst der Entwurf verfahrensrechtliche Regelungen, die dem Umstand Rechnung tragen sollen, dass die meistgenutzten Video-Sharing-Plattformen Österreichs in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässig sind.

                                                        Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                        Letzte Aktualisierung: 28.07.2026
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                          Begutachtungsentwurf: Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz

                                                          Um Kinder unter 14 Jahren vor jugendgefährdenden Inhalten zu schützen, soll für Video-Sharing-Plattformen (VSP) mit entsprechenden Funktionen eine Pflicht zur Zugangskontrolle eingeführt werden.

                                                          • Beginn der Begutachtung: 27. Juli 2026
                                                          • Ende der Begutachtung: 21. September 2026
                                                          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Januar 2027

                                                          Ziele

                                                          • Schutz von Minderjährigen unter 14 Jahren vor schädlichen Inhalten und suchtfördernden Plattform Funktionen
                                                          • Aufsicht und Durchsetzbarkeit der Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen

                                                          Inhalt

                                                          • Ergänzung der für VSP geltenden Regelungen um Vorkehrungen der Altersverifikation zum Schutz vor entwicklungsbeeinträchtigenden Maßnahmen
                                                          • Erweiterung der Aufgaben der KommAustria

                                                          Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                          Es soll eine Zugangssperre zu Video-Sharing-Plattformen, zu denen die meistgenutzten sozialen Netzwerke gehören, für Kinder unter 14 Jahren eingeführt werden. Da die massenhafte Verbreitung ungeprüfter Inhalte an eine unbestimmte Zahl von Empfängerinnen/Empfängern derzeit den Kern dieser Dienste bildet, lässt sich eine Konfrontation Minderjähriger mit entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten nicht wirksam verhindern, sofern der betreffende Dienst für Minderjährige zugänglich ist. Der Entwurf soll kein pauschales Verbot aufstellen, sondern die Verpflichtung zur Zugangskontrolle auf Video-Sharing-Plattformen mit besonders jugendgefährdenden Funktionen enthalten.

                                                          Es sollen die bestehenden Vorgaben für Video-Sharing-Plattformen um die Verpflichtung ergänzt werden, Nutzerinnen/Nutzern unter 14 Jahren den Zugang zu verwehren, wenn die Plattform über bestimmte Funktionen verfügt, die geeignet sind, entwicklungsbeeinträchtigend zu wirken. Zudem umfasst der Entwurf verfahrensrechtliche Regelungen, die dem Umstand Rechnung tragen sollen, dass die meistgenutzten Video-Sharing-Plattformen Österreichs in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässig sind.

                                                          Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                          Letzte Aktualisierung: 28.07.2026
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                            Begutachtungsentwurf: Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz

                                                            Um Kinder unter 14 Jahren vor jugendgefährdenden Inhalten zu schützen, soll für Video-Sharing-Plattformen (VSP) mit entsprechenden Funktionen eine Pflicht zur Zugangskontrolle eingeführt werden.

                                                            • Beginn der Begutachtung: 27. Juli 2026
                                                            • Ende der Begutachtung: 21. September 2026
                                                            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Januar 2027

                                                            Ziele

                                                            • Schutz von Minderjährigen unter 14 Jahren vor schädlichen Inhalten und suchtfördernden Plattform Funktionen
                                                            • Aufsicht und Durchsetzbarkeit der Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen

                                                            Inhalt

                                                            • Ergänzung der für VSP geltenden Regelungen um Vorkehrungen der Altersverifikation zum Schutz vor entwicklungsbeeinträchtigenden Maßnahmen
                                                            • Erweiterung der Aufgaben der KommAustria

                                                            Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                            Es soll eine Zugangssperre zu Video-Sharing-Plattformen, zu denen die meistgenutzten sozialen Netzwerke gehören, für Kinder unter 14 Jahren eingeführt werden. Da die massenhafte Verbreitung ungeprüfter Inhalte an eine unbestimmte Zahl von Empfängerinnen/Empfängern derzeit den Kern dieser Dienste bildet, lässt sich eine Konfrontation Minderjähriger mit entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten nicht wirksam verhindern, sofern der betreffende Dienst für Minderjährige zugänglich ist. Der Entwurf soll kein pauschales Verbot aufstellen, sondern die Verpflichtung zur Zugangskontrolle auf Video-Sharing-Plattformen mit besonders jugendgefährdenden Funktionen enthalten.

                                                            Es sollen die bestehenden Vorgaben für Video-Sharing-Plattformen um die Verpflichtung ergänzt werden, Nutzerinnen/Nutzern unter 14 Jahren den Zugang zu verwehren, wenn die Plattform über bestimmte Funktionen verfügt, die geeignet sind, entwicklungsbeeinträchtigend zu wirken. Zudem umfasst der Entwurf verfahrensrechtliche Regelungen, die dem Umstand Rechnung tragen sollen, dass die meistgenutzten Video-Sharing-Plattformen Österreichs in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässig sind.

                                                            Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                            Letzte Aktualisierung: 28.07.2026
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                              Begutachtungsentwurf: Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz

                                                              Um Kinder unter 14 Jahren vor jugendgefährdenden Inhalten zu schützen, soll für Video-Sharing-Plattformen (VSP) mit entsprechenden Funktionen eine Pflicht zur Zugangskontrolle eingeführt werden.

                                                              • Beginn der Begutachtung: 27. Juli 2026
                                                              • Ende der Begutachtung: 21. September 2026
                                                              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Januar 2027

                                                              Ziele

                                                              • Schutz von Minderjährigen unter 14 Jahren vor schädlichen Inhalten und suchtfördernden Plattform Funktionen
                                                              • Aufsicht und Durchsetzbarkeit der Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen

                                                              Inhalt

                                                              • Ergänzung der für VSP geltenden Regelungen um Vorkehrungen der Altersverifikation zum Schutz vor entwicklungsbeeinträchtigenden Maßnahmen
                                                              • Erweiterung der Aufgaben der KommAustria

                                                              Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                              Es soll eine Zugangssperre zu Video-Sharing-Plattformen, zu denen die meistgenutzten sozialen Netzwerke gehören, für Kinder unter 14 Jahren eingeführt werden. Da die massenhafte Verbreitung ungeprüfter Inhalte an eine unbestimmte Zahl von Empfängerinnen/Empfängern derzeit den Kern dieser Dienste bildet, lässt sich eine Konfrontation Minderjähriger mit entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten nicht wirksam verhindern, sofern der betreffende Dienst für Minderjährige zugänglich ist. Der Entwurf soll kein pauschales Verbot aufstellen, sondern die Verpflichtung zur Zugangskontrolle auf Video-Sharing-Plattformen mit besonders jugendgefährdenden Funktionen enthalten.

                                                              Es sollen die bestehenden Vorgaben für Video-Sharing-Plattformen um die Verpflichtung ergänzt werden, Nutzerinnen/Nutzern unter 14 Jahren den Zugang zu verwehren, wenn die Plattform über bestimmte Funktionen verfügt, die geeignet sind, entwicklungsbeeinträchtigend zu wirken. Zudem umfasst der Entwurf verfahrensrechtliche Regelungen, die dem Umstand Rechnung tragen sollen, dass die meistgenutzten Video-Sharing-Plattformen Österreichs in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässig sind.

                                                              Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                              Letzte Aktualisierung: 28.07.2026
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Begutachtungsentwurf: Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz

                                                                Um Kinder unter 14 Jahren vor jugendgefährdenden Inhalten zu schützen, soll für Video-Sharing-Plattformen (VSP) mit entsprechenden Funktionen eine Pflicht zur Zugangskontrolle eingeführt werden.

                                                                • Beginn der Begutachtung: 27. Juli 2026
                                                                • Ende der Begutachtung: 21. September 2026
                                                                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Januar 2027

                                                                Ziele

                                                                • Schutz von Minderjährigen unter 14 Jahren vor schädlichen Inhalten und suchtfördernden Plattform Funktionen
                                                                • Aufsicht und Durchsetzbarkeit der Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen

                                                                Inhalt

                                                                • Ergänzung der für VSP geltenden Regelungen um Vorkehrungen der Altersverifikation zum Schutz vor entwicklungsbeeinträchtigenden Maßnahmen
                                                                • Erweiterung der Aufgaben der KommAustria

                                                                Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                                Es soll eine Zugangssperre zu Video-Sharing-Plattformen, zu denen die meistgenutzten sozialen Netzwerke gehören, für Kinder unter 14 Jahren eingeführt werden. Da die massenhafte Verbreitung ungeprüfter Inhalte an eine unbestimmte Zahl von Empfängerinnen/Empfängern derzeit den Kern dieser Dienste bildet, lässt sich eine Konfrontation Minderjähriger mit entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten nicht wirksam verhindern, sofern der betreffende Dienst für Minderjährige zugänglich ist. Der Entwurf soll kein pauschales Verbot aufstellen, sondern die Verpflichtung zur Zugangskontrolle auf Video-Sharing-Plattformen mit besonders jugendgefährdenden Funktionen enthalten.

                                                                Es sollen die bestehenden Vorgaben für Video-Sharing-Plattformen um die Verpflichtung ergänzt werden, Nutzerinnen/Nutzern unter 14 Jahren den Zugang zu verwehren, wenn die Plattform über bestimmte Funktionen verfügt, die geeignet sind, entwicklungsbeeinträchtigend zu wirken. Zudem umfasst der Entwurf verfahrensrechtliche Regelungen, die dem Umstand Rechnung tragen sollen, dass die meistgenutzten Video-Sharing-Plattformen Österreichs in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässig sind.

                                                                Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                                Letzte Aktualisierung: 28.07.2026
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Begutachtungsentwurf: Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und KommAustria-Gesetz

                                                                  Um Kinder unter 14 Jahren vor jugendgefährdenden Inhalten zu schützen, soll für Video-Sharing-Plattformen (VSP) mit entsprechenden Funktionen eine Pflicht zur Zugangskontrolle eingeführt werden.

                                                                  • Beginn der Begutachtung: 27. Juli 2026
                                                                  • Ende der Begutachtung: 21. September 2026
                                                                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich überwiegend 1. Januar 2027

                                                                  Ziele

                                                                  • Schutz von Minderjährigen unter 14 Jahren vor schädlichen Inhalten und suchtfördernden Plattform Funktionen
                                                                  • Aufsicht und Durchsetzbarkeit der Maßnahmen zum Schutz von Minderjährigen

                                                                  Inhalt

                                                                  • Ergänzung der für VSP geltenden Regelungen um Vorkehrungen der Altersverifikation zum Schutz vor entwicklungsbeeinträchtigenden Maßnahmen
                                                                  • Erweiterung der Aufgaben der KommAustria

                                                                  Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                                  Es soll eine Zugangssperre zu Video-Sharing-Plattformen, zu denen die meistgenutzten sozialen Netzwerke gehören, für Kinder unter 14 Jahren eingeführt werden. Da die massenhafte Verbreitung ungeprüfter Inhalte an eine unbestimmte Zahl von Empfängerinnen/Empfängern derzeit den Kern dieser Dienste bildet, lässt sich eine Konfrontation Minderjähriger mit entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten nicht wirksam verhindern, sofern der betreffende Dienst für Minderjährige zugänglich ist. Der Entwurf soll kein pauschales Verbot aufstellen, sondern die Verpflichtung zur Zugangskontrolle auf Video-Sharing-Plattformen mit besonders jugendgefährdenden Funktionen enthalten.

                                                                  Es sollen die bestehenden Vorgaben für Video-Sharing-Plattformen um die Verpflichtung ergänzt werden, Nutzerinnen/Nutzern unter 14 Jahren den Zugang zu verwehren, wenn die Plattform über bestimmte Funktionen verfügt, die geeignet sind, entwicklungsbeeinträchtigend zu wirken. Zudem umfasst der Entwurf verfahrensrechtliche Regelungen, die dem Umstand Rechnung tragen sollen, dass die meistgenutzten Video-Sharing-Plattformen Österreichs in anderen EU-Mitgliedstaaten ansässig sind.

                                                                  Begutachtungsentwurf (Parlamentsdirektion)

                                                                  Letzte Aktualisierung: 28.07.2026
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion