Skip to content
  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at https://www.oesterreich.gv.at/de ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Kontradiktorische Vernehmung

    Eine kontradiktorische Vernehmung ist eine besondere Vernehmungsart einer Zeugin/eines Zeugen (oder einer/eines Beschuldigten) im Rahmen eines Strafverfahrens. Die Vernehmung wird dabei bereits im Ermittlungsverfahren vom Gericht (und nicht etwa von der Staatsanwaltschaft oder der Kriminalpolizei) durchgeführt und die Ergebnisse dieser Beweisaufnahme in eine allfällige Hauptverhandlung eingebracht. Besonders schutzbedürftige Opfer müssen dann in der Hauptverhandlung nicht mehr aussagen.

    Das Gericht hat der Staatsanwaltschaft, der/dem Beschuldigten, dem Opfer, der/dem Privatbeteiligten und deren Vertretern Gelegenheit zu geben, sich an der Vernehmung zu beteiligen und Fragen zu stellen.

    Die Zeugin/der Zeuge kann dabei unter bestimmten Voraussetzungen auf schonende Weise vernommen werden (schonende Vernehmung). Dabei soll sie/er mit der/dem Beschuldigten möglichst nicht aufeinander treffen. Die Zeugin/der Zeuge befindet sich dabei in einem anderen Raum als die/der Beschuldigte und die Staatsanwaltschaft. Die Vernehmung wird auf Video aufgezeichnet und per Bildschirm zur Beschuldigten/zum Beschuldigten und den übrigen Verfahrensbeteiligten übertragen, die so ihr Fragerecht ausüben können, ohne bei der Befragung anwesend zu sein.

    Diese Form der Vernehmung dient dem Schutz der Zeugin/des Zeugen oder des Opfers. Ihr/ihm bleibt dadurch eine Konfrontation mit der Beschuldigten/dem Beschuldigten erspart. Bei Opfern von Sexualdelikten, die unter 18 Jahre alt sind, muss auf diese schonende Weise einvernommen werden.

    Schutz von Zeugen im Strafverfahren

    Rechte besonders schutzbedürftiger Opfer

    Letzte Aktualisierung: 01.08.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Kontradiktorische Vernehmung

      Eine kontradiktorische Vernehmung ist eine besondere Vernehmungsart einer Zeugin/eines Zeugen (oder einer/eines Beschuldigten) im Rahmen eines Strafverfahrens. Die Vernehmung wird dabei bereits im Ermittlungsverfahren vom Gericht (und nicht etwa von der Staatsanwaltschaft oder der Kriminalpolizei) durchgeführt und die Ergebnisse dieser Beweisaufnahme in eine allfällige Hauptverhandlung eingebracht. Besonders schutzbedürftige Opfer müssen dann in der Hauptverhandlung nicht mehr aussagen.

      Das Gericht hat der Staatsanwaltschaft, der/dem Beschuldigten, dem Opfer, der/dem Privatbeteiligten und deren Vertretern Gelegenheit zu geben, sich an der Vernehmung zu beteiligen und Fragen zu stellen.

      Die Zeugin/der Zeuge kann dabei unter bestimmten Voraussetzungen auf schonende Weise vernommen werden (schonende Vernehmung). Dabei soll sie/er mit der/dem Beschuldigten möglichst nicht aufeinander treffen. Die Zeugin/der Zeuge befindet sich dabei in einem anderen Raum als die/der Beschuldigte und die Staatsanwaltschaft. Die Vernehmung wird auf Video aufgezeichnet und per Bildschirm zur Beschuldigten/zum Beschuldigten und den übrigen Verfahrensbeteiligten übertragen, die so ihr Fragerecht ausüben können, ohne bei der Befragung anwesend zu sein.

      Diese Form der Vernehmung dient dem Schutz der Zeugin/des Zeugen oder des Opfers. Ihr/ihm bleibt dadurch eine Konfrontation mit der Beschuldigten/dem Beschuldigten erspart. Bei Opfern von Sexualdelikten, die unter 18 Jahre alt sind, muss auf diese schonende Weise einvernommen werden.

      Schutz von Zeugen im Strafverfahren

      Rechte besonders schutzbedürftiger Opfer

      Letzte Aktualisierung: 01.08.2026
      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

        Kontradiktorische Vernehmung

        Eine kontradiktorische Vernehmung ist eine besondere Vernehmungsart einer Zeugin/eines Zeugen (oder einer/eines Beschuldigten) im Rahmen eines Strafverfahrens. Die Vernehmung wird dabei bereits im Ermittlungsverfahren vom Gericht (und nicht etwa von der Staatsanwaltschaft oder der Kriminalpolizei) durchgeführt und die Ergebnisse dieser Beweisaufnahme in eine allfällige Hauptverhandlung eingebracht. Besonders schutzbedürftige Opfer müssen dann in der Hauptverhandlung nicht mehr aussagen.

        Das Gericht hat der Staatsanwaltschaft, der/dem Beschuldigten, dem Opfer, der/dem Privatbeteiligten und deren Vertretern Gelegenheit zu geben, sich an der Vernehmung zu beteiligen und Fragen zu stellen.

        Die Zeugin/der Zeuge kann dabei unter bestimmten Voraussetzungen auf schonende Weise vernommen werden (schonende Vernehmung). Dabei soll sie/er mit der/dem Beschuldigten möglichst nicht aufeinander treffen. Die Zeugin/der Zeuge befindet sich dabei in einem anderen Raum als die/der Beschuldigte und die Staatsanwaltschaft. Die Vernehmung wird auf Video aufgezeichnet und per Bildschirm zur Beschuldigten/zum Beschuldigten und den übrigen Verfahrensbeteiligten übertragen, die so ihr Fragerecht ausüben können, ohne bei der Befragung anwesend zu sein.

        Diese Form der Vernehmung dient dem Schutz der Zeugin/des Zeugen oder des Opfers. Ihr/ihm bleibt dadurch eine Konfrontation mit der Beschuldigten/dem Beschuldigten erspart. Bei Opfern von Sexualdelikten, die unter 18 Jahre alt sind, muss auf diese schonende Weise einvernommen werden.

        Schutz von Zeugen im Strafverfahren

        Rechte besonders schutzbedürftiger Opfer

        Letzte Aktualisierung: 01.08.2026
        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

          Kontradiktorische Vernehmung

          Eine kontradiktorische Vernehmung ist eine besondere Vernehmungsart einer Zeugin/eines Zeugen (oder einer/eines Beschuldigten) im Rahmen eines Strafverfahrens. Die Vernehmung wird dabei bereits im Ermittlungsverfahren vom Gericht (und nicht etwa von der Staatsanwaltschaft oder der Kriminalpolizei) durchgeführt und die Ergebnisse dieser Beweisaufnahme in eine allfällige Hauptverhandlung eingebracht. Besonders schutzbedürftige Opfer müssen dann in der Hauptverhandlung nicht mehr aussagen.

          Das Gericht hat der Staatsanwaltschaft, der/dem Beschuldigten, dem Opfer, der/dem Privatbeteiligten und deren Vertretern Gelegenheit zu geben, sich an der Vernehmung zu beteiligen und Fragen zu stellen.

          Die Zeugin/der Zeuge kann dabei unter bestimmten Voraussetzungen auf schonende Weise vernommen werden (schonende Vernehmung). Dabei soll sie/er mit der/dem Beschuldigten möglichst nicht aufeinander treffen. Die Zeugin/der Zeuge befindet sich dabei in einem anderen Raum als die/der Beschuldigte und die Staatsanwaltschaft. Die Vernehmung wird auf Video aufgezeichnet und per Bildschirm zur Beschuldigten/zum Beschuldigten und den übrigen Verfahrensbeteiligten übertragen, die so ihr Fragerecht ausüben können, ohne bei der Befragung anwesend zu sein.

          Diese Form der Vernehmung dient dem Schutz der Zeugin/des Zeugen oder des Opfers. Ihr/ihm bleibt dadurch eine Konfrontation mit der Beschuldigten/dem Beschuldigten erspart. Bei Opfern von Sexualdelikten, die unter 18 Jahre alt sind, muss auf diese schonende Weise einvernommen werden.

          Schutz von Zeugen im Strafverfahren

          Rechte besonders schutzbedürftiger Opfer

          Letzte Aktualisierung: 01.08.2026
          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

            Kontradiktorische Vernehmung

            Eine kontradiktorische Vernehmung ist eine besondere Vernehmungsart einer Zeugin/eines Zeugen (oder einer/eines Beschuldigten) im Rahmen eines Strafverfahrens. Die Vernehmung wird dabei bereits im Ermittlungsverfahren vom Gericht (und nicht etwa von der Staatsanwaltschaft oder der Kriminalpolizei) durchgeführt und die Ergebnisse dieser Beweisaufnahme in eine allfällige Hauptverhandlung eingebracht. Besonders schutzbedürftige Opfer müssen dann in der Hauptverhandlung nicht mehr aussagen.

            Das Gericht hat der Staatsanwaltschaft, der/dem Beschuldigten, dem Opfer, der/dem Privatbeteiligten und deren Vertretern Gelegenheit zu geben, sich an der Vernehmung zu beteiligen und Fragen zu stellen.

            Die Zeugin/der Zeuge kann dabei unter bestimmten Voraussetzungen auf schonende Weise vernommen werden (schonende Vernehmung). Dabei soll sie/er mit der/dem Beschuldigten möglichst nicht aufeinander treffen. Die Zeugin/der Zeuge befindet sich dabei in einem anderen Raum als die/der Beschuldigte und die Staatsanwaltschaft. Die Vernehmung wird auf Video aufgezeichnet und per Bildschirm zur Beschuldigten/zum Beschuldigten und den übrigen Verfahrensbeteiligten übertragen, die so ihr Fragerecht ausüben können, ohne bei der Befragung anwesend zu sein.

            Diese Form der Vernehmung dient dem Schutz der Zeugin/des Zeugen oder des Opfers. Ihr/ihm bleibt dadurch eine Konfrontation mit der Beschuldigten/dem Beschuldigten erspart. Bei Opfern von Sexualdelikten, die unter 18 Jahre alt sind, muss auf diese schonende Weise einvernommen werden.

            Schutz von Zeugen im Strafverfahren

            Rechte besonders schutzbedürftiger Opfer

            Letzte Aktualisierung: 01.08.2026
            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

              Kontradiktorische Vernehmung

              Eine kontradiktorische Vernehmung ist eine besondere Vernehmungsart einer Zeugin/eines Zeugen (oder einer/eines Beschuldigten) im Rahmen eines Strafverfahrens. Die Vernehmung wird dabei bereits im Ermittlungsverfahren vom Gericht (und nicht etwa von der Staatsanwaltschaft oder der Kriminalpolizei) durchgeführt und die Ergebnisse dieser Beweisaufnahme in eine allfällige Hauptverhandlung eingebracht. Besonders schutzbedürftige Opfer müssen dann in der Hauptverhandlung nicht mehr aussagen.

              Das Gericht hat der Staatsanwaltschaft, der/dem Beschuldigten, dem Opfer, der/dem Privatbeteiligten und deren Vertretern Gelegenheit zu geben, sich an der Vernehmung zu beteiligen und Fragen zu stellen.

              Die Zeugin/der Zeuge kann dabei unter bestimmten Voraussetzungen auf schonende Weise vernommen werden (schonende Vernehmung). Dabei soll sie/er mit der/dem Beschuldigten möglichst nicht aufeinander treffen. Die Zeugin/der Zeuge befindet sich dabei in einem anderen Raum als die/der Beschuldigte und die Staatsanwaltschaft. Die Vernehmung wird auf Video aufgezeichnet und per Bildschirm zur Beschuldigten/zum Beschuldigten und den übrigen Verfahrensbeteiligten übertragen, die so ihr Fragerecht ausüben können, ohne bei der Befragung anwesend zu sein.

              Diese Form der Vernehmung dient dem Schutz der Zeugin/des Zeugen oder des Opfers. Ihr/ihm bleibt dadurch eine Konfrontation mit der Beschuldigten/dem Beschuldigten erspart. Bei Opfern von Sexualdelikten, die unter 18 Jahre alt sind, muss auf diese schonende Weise einvernommen werden.

              Schutz von Zeugen im Strafverfahren

              Rechte besonders schutzbedürftiger Opfer

              Letzte Aktualisierung: 01.08.2026
              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                Kontradiktorische Vernehmung

                Eine kontradiktorische Vernehmung ist eine besondere Vernehmungsart einer Zeugin/eines Zeugen (oder einer/eines Beschuldigten) im Rahmen eines Strafverfahrens. Die Vernehmung wird dabei bereits im Ermittlungsverfahren vom Gericht (und nicht etwa von der Staatsanwaltschaft oder der Kriminalpolizei) durchgeführt und die Ergebnisse dieser Beweisaufnahme in eine allfällige Hauptverhandlung eingebracht. Besonders schutzbedürftige Opfer müssen dann in der Hauptverhandlung nicht mehr aussagen.

                Das Gericht hat der Staatsanwaltschaft, der/dem Beschuldigten, dem Opfer, der/dem Privatbeteiligten und deren Vertretern Gelegenheit zu geben, sich an der Vernehmung zu beteiligen und Fragen zu stellen.

                Die Zeugin/der Zeuge kann dabei unter bestimmten Voraussetzungen auf schonende Weise vernommen werden (schonende Vernehmung). Dabei soll sie/er mit der/dem Beschuldigten möglichst nicht aufeinander treffen. Die Zeugin/der Zeuge befindet sich dabei in einem anderen Raum als die/der Beschuldigte und die Staatsanwaltschaft. Die Vernehmung wird auf Video aufgezeichnet und per Bildschirm zur Beschuldigten/zum Beschuldigten und den übrigen Verfahrensbeteiligten übertragen, die so ihr Fragerecht ausüben können, ohne bei der Befragung anwesend zu sein.

                Diese Form der Vernehmung dient dem Schutz der Zeugin/des Zeugen oder des Opfers. Ihr/ihm bleibt dadurch eine Konfrontation mit der Beschuldigten/dem Beschuldigten erspart. Bei Opfern von Sexualdelikten, die unter 18 Jahre alt sind, muss auf diese schonende Weise einvernommen werden.

                Schutz von Zeugen im Strafverfahren

                Rechte besonders schutzbedürftiger Opfer

                Letzte Aktualisierung: 01.08.2026
                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                  Kontradiktorische Vernehmung

                  Eine kontradiktorische Vernehmung ist eine besondere Vernehmungsart einer Zeugin/eines Zeugen (oder einer/eines Beschuldigten) im Rahmen eines Strafverfahrens. Die Vernehmung wird dabei bereits im Ermittlungsverfahren vom Gericht (und nicht etwa von der Staatsanwaltschaft oder der Kriminalpolizei) durchgeführt und die Ergebnisse dieser Beweisaufnahme in eine allfällige Hauptverhandlung eingebracht. Besonders schutzbedürftige Opfer müssen dann in der Hauptverhandlung nicht mehr aussagen.

                  Das Gericht hat der Staatsanwaltschaft, der/dem Beschuldigten, dem Opfer, der/dem Privatbeteiligten und deren Vertretern Gelegenheit zu geben, sich an der Vernehmung zu beteiligen und Fragen zu stellen.

                  Die Zeugin/der Zeuge kann dabei unter bestimmten Voraussetzungen auf schonende Weise vernommen werden (schonende Vernehmung). Dabei soll sie/er mit der/dem Beschuldigten möglichst nicht aufeinander treffen. Die Zeugin/der Zeuge befindet sich dabei in einem anderen Raum als die/der Beschuldigte und die Staatsanwaltschaft. Die Vernehmung wird auf Video aufgezeichnet und per Bildschirm zur Beschuldigten/zum Beschuldigten und den übrigen Verfahrensbeteiligten übertragen, die so ihr Fragerecht ausüben können, ohne bei der Befragung anwesend zu sein.

                  Diese Form der Vernehmung dient dem Schutz der Zeugin/des Zeugen oder des Opfers. Ihr/ihm bleibt dadurch eine Konfrontation mit der Beschuldigten/dem Beschuldigten erspart. Bei Opfern von Sexualdelikten, die unter 18 Jahre alt sind, muss auf diese schonende Weise einvernommen werden.

                  Schutz von Zeugen im Strafverfahren

                  Rechte besonders schutzbedürftiger Opfer

                  Letzte Aktualisierung: 01.08.2026
                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                    Kontradiktorische Vernehmung

                    Eine kontradiktorische Vernehmung ist eine besondere Vernehmungsart einer Zeugin/eines Zeugen (oder einer/eines Beschuldigten) im Rahmen eines Strafverfahrens. Die Vernehmung wird dabei bereits im Ermittlungsverfahren vom Gericht (und nicht etwa von der Staatsanwaltschaft oder der Kriminalpolizei) durchgeführt und die Ergebnisse dieser Beweisaufnahme in eine allfällige Hauptverhandlung eingebracht. Besonders schutzbedürftige Opfer müssen dann in der Hauptverhandlung nicht mehr aussagen.

                    Das Gericht hat der Staatsanwaltschaft, der/dem Beschuldigten, dem Opfer, der/dem Privatbeteiligten und deren Vertretern Gelegenheit zu geben, sich an der Vernehmung zu beteiligen und Fragen zu stellen.

                    Die Zeugin/der Zeuge kann dabei unter bestimmten Voraussetzungen auf schonende Weise vernommen werden (schonende Vernehmung). Dabei soll sie/er mit der/dem Beschuldigten möglichst nicht aufeinander treffen. Die Zeugin/der Zeuge befindet sich dabei in einem anderen Raum als die/der Beschuldigte und die Staatsanwaltschaft. Die Vernehmung wird auf Video aufgezeichnet und per Bildschirm zur Beschuldigten/zum Beschuldigten und den übrigen Verfahrensbeteiligten übertragen, die so ihr Fragerecht ausüben können, ohne bei der Befragung anwesend zu sein.

                    Diese Form der Vernehmung dient dem Schutz der Zeugin/des Zeugen oder des Opfers. Ihr/ihm bleibt dadurch eine Konfrontation mit der Beschuldigten/dem Beschuldigten erspart. Bei Opfern von Sexualdelikten, die unter 18 Jahre alt sind, muss auf diese schonende Weise einvernommen werden.

                    Schutz von Zeugen im Strafverfahren

                    Rechte besonders schutzbedürftiger Opfer

                    Letzte Aktualisierung: 01.08.2026
                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                      Kontradiktorische Vernehmung

                      Eine kontradiktorische Vernehmung ist eine besondere Vernehmungsart einer Zeugin/eines Zeugen (oder einer/eines Beschuldigten) im Rahmen eines Strafverfahrens. Die Vernehmung wird dabei bereits im Ermittlungsverfahren vom Gericht (und nicht etwa von der Staatsanwaltschaft oder der Kriminalpolizei) durchgeführt und die Ergebnisse dieser Beweisaufnahme in eine allfällige Hauptverhandlung eingebracht. Besonders schutzbedürftige Opfer müssen dann in der Hauptverhandlung nicht mehr aussagen.

                      Das Gericht hat der Staatsanwaltschaft, der/dem Beschuldigten, dem Opfer, der/dem Privatbeteiligten und deren Vertretern Gelegenheit zu geben, sich an der Vernehmung zu beteiligen und Fragen zu stellen.

                      Die Zeugin/der Zeuge kann dabei unter bestimmten Voraussetzungen auf schonende Weise vernommen werden (schonende Vernehmung). Dabei soll sie/er mit der/dem Beschuldigten möglichst nicht aufeinander treffen. Die Zeugin/der Zeuge befindet sich dabei in einem anderen Raum als die/der Beschuldigte und die Staatsanwaltschaft. Die Vernehmung wird auf Video aufgezeichnet und per Bildschirm zur Beschuldigten/zum Beschuldigten und den übrigen Verfahrensbeteiligten übertragen, die so ihr Fragerecht ausüben können, ohne bei der Befragung anwesend zu sein.

                      Diese Form der Vernehmung dient dem Schutz der Zeugin/des Zeugen oder des Opfers. Ihr/ihm bleibt dadurch eine Konfrontation mit der Beschuldigten/dem Beschuldigten erspart. Bei Opfern von Sexualdelikten, die unter 18 Jahre alt sind, muss auf diese schonende Weise einvernommen werden.

                      Schutz von Zeugen im Strafverfahren

                      Rechte besonders schutzbedürftiger Opfer

                      Letzte Aktualisierung: 01.08.2026
                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                        Kontradiktorische Vernehmung

                        Eine kontradiktorische Vernehmung ist eine besondere Vernehmungsart einer Zeugin/eines Zeugen (oder einer/eines Beschuldigten) im Rahmen eines Strafverfahrens. Die Vernehmung wird dabei bereits im Ermittlungsverfahren vom Gericht (und nicht etwa von der Staatsanwaltschaft oder der Kriminalpolizei) durchgeführt und die Ergebnisse dieser Beweisaufnahme in eine allfällige Hauptverhandlung eingebracht. Besonders schutzbedürftige Opfer müssen dann in der Hauptverhandlung nicht mehr aussagen.

                        Das Gericht hat der Staatsanwaltschaft, der/dem Beschuldigten, dem Opfer, der/dem Privatbeteiligten und deren Vertretern Gelegenheit zu geben, sich an der Vernehmung zu beteiligen und Fragen zu stellen.

                        Die Zeugin/der Zeuge kann dabei unter bestimmten Voraussetzungen auf schonende Weise vernommen werden (schonende Vernehmung). Dabei soll sie/er mit der/dem Beschuldigten möglichst nicht aufeinander treffen. Die Zeugin/der Zeuge befindet sich dabei in einem anderen Raum als die/der Beschuldigte und die Staatsanwaltschaft. Die Vernehmung wird auf Video aufgezeichnet und per Bildschirm zur Beschuldigten/zum Beschuldigten und den übrigen Verfahrensbeteiligten übertragen, die so ihr Fragerecht ausüben können, ohne bei der Befragung anwesend zu sein.

                        Diese Form der Vernehmung dient dem Schutz der Zeugin/des Zeugen oder des Opfers. Ihr/ihm bleibt dadurch eine Konfrontation mit der Beschuldigten/dem Beschuldigten erspart. Bei Opfern von Sexualdelikten, die unter 18 Jahre alt sind, muss auf diese schonende Weise einvernommen werden.

                        Schutz von Zeugen im Strafverfahren

                        Rechte besonders schutzbedürftiger Opfer

                        Letzte Aktualisierung: 01.08.2026
                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                          Kontradiktorische Vernehmung

                          Eine kontradiktorische Vernehmung ist eine besondere Vernehmungsart einer Zeugin/eines Zeugen (oder einer/eines Beschuldigten) im Rahmen eines Strafverfahrens. Die Vernehmung wird dabei bereits im Ermittlungsverfahren vom Gericht (und nicht etwa von der Staatsanwaltschaft oder der Kriminalpolizei) durchgeführt und die Ergebnisse dieser Beweisaufnahme in eine allfällige Hauptverhandlung eingebracht. Besonders schutzbedürftige Opfer müssen dann in der Hauptverhandlung nicht mehr aussagen.

                          Das Gericht hat der Staatsanwaltschaft, der/dem Beschuldigten, dem Opfer, der/dem Privatbeteiligten und deren Vertretern Gelegenheit zu geben, sich an der Vernehmung zu beteiligen und Fragen zu stellen.

                          Die Zeugin/der Zeuge kann dabei unter bestimmten Voraussetzungen auf schonende Weise vernommen werden (schonende Vernehmung). Dabei soll sie/er mit der/dem Beschuldigten möglichst nicht aufeinander treffen. Die Zeugin/der Zeuge befindet sich dabei in einem anderen Raum als die/der Beschuldigte und die Staatsanwaltschaft. Die Vernehmung wird auf Video aufgezeichnet und per Bildschirm zur Beschuldigten/zum Beschuldigten und den übrigen Verfahrensbeteiligten übertragen, die so ihr Fragerecht ausüben können, ohne bei der Befragung anwesend zu sein.

                          Diese Form der Vernehmung dient dem Schutz der Zeugin/des Zeugen oder des Opfers. Ihr/ihm bleibt dadurch eine Konfrontation mit der Beschuldigten/dem Beschuldigten erspart. Bei Opfern von Sexualdelikten, die unter 18 Jahre alt sind, muss auf diese schonende Weise einvernommen werden.

                          Schutz von Zeugen im Strafverfahren

                          Rechte besonders schutzbedürftiger Opfer

                          Letzte Aktualisierung: 01.08.2026
                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                            Kontradiktorische Vernehmung

                            Eine kontradiktorische Vernehmung ist eine besondere Vernehmungsart einer Zeugin/eines Zeugen (oder einer/eines Beschuldigten) im Rahmen eines Strafverfahrens. Die Vernehmung wird dabei bereits im Ermittlungsverfahren vom Gericht (und nicht etwa von der Staatsanwaltschaft oder der Kriminalpolizei) durchgeführt und die Ergebnisse dieser Beweisaufnahme in eine allfällige Hauptverhandlung eingebracht. Besonders schutzbedürftige Opfer müssen dann in der Hauptverhandlung nicht mehr aussagen.

                            Das Gericht hat der Staatsanwaltschaft, der/dem Beschuldigten, dem Opfer, der/dem Privatbeteiligten und deren Vertretern Gelegenheit zu geben, sich an der Vernehmung zu beteiligen und Fragen zu stellen.

                            Die Zeugin/der Zeuge kann dabei unter bestimmten Voraussetzungen auf schonende Weise vernommen werden (schonende Vernehmung). Dabei soll sie/er mit der/dem Beschuldigten möglichst nicht aufeinander treffen. Die Zeugin/der Zeuge befindet sich dabei in einem anderen Raum als die/der Beschuldigte und die Staatsanwaltschaft. Die Vernehmung wird auf Video aufgezeichnet und per Bildschirm zur Beschuldigten/zum Beschuldigten und den übrigen Verfahrensbeteiligten übertragen, die so ihr Fragerecht ausüben können, ohne bei der Befragung anwesend zu sein.

                            Diese Form der Vernehmung dient dem Schutz der Zeugin/des Zeugen oder des Opfers. Ihr/ihm bleibt dadurch eine Konfrontation mit der Beschuldigten/dem Beschuldigten erspart. Bei Opfern von Sexualdelikten, die unter 18 Jahre alt sind, muss auf diese schonende Weise einvernommen werden.

                            Schutz von Zeugen im Strafverfahren

                            Rechte besonders schutzbedürftiger Opfer

                            Letzte Aktualisierung: 01.08.2026
                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                              Kontradiktorische Vernehmung

                              Eine kontradiktorische Vernehmung ist eine besondere Vernehmungsart einer Zeugin/eines Zeugen (oder einer/eines Beschuldigten) im Rahmen eines Strafverfahrens. Die Vernehmung wird dabei bereits im Ermittlungsverfahren vom Gericht (und nicht etwa von der Staatsanwaltschaft oder der Kriminalpolizei) durchgeführt und die Ergebnisse dieser Beweisaufnahme in eine allfällige Hauptverhandlung eingebracht. Besonders schutzbedürftige Opfer müssen dann in der Hauptverhandlung nicht mehr aussagen.

                              Das Gericht hat der Staatsanwaltschaft, der/dem Beschuldigten, dem Opfer, der/dem Privatbeteiligten und deren Vertretern Gelegenheit zu geben, sich an der Vernehmung zu beteiligen und Fragen zu stellen.

                              Die Zeugin/der Zeuge kann dabei unter bestimmten Voraussetzungen auf schonende Weise vernommen werden (schonende Vernehmung). Dabei soll sie/er mit der/dem Beschuldigten möglichst nicht aufeinander treffen. Die Zeugin/der Zeuge befindet sich dabei in einem anderen Raum als die/der Beschuldigte und die Staatsanwaltschaft. Die Vernehmung wird auf Video aufgezeichnet und per Bildschirm zur Beschuldigten/zum Beschuldigten und den übrigen Verfahrensbeteiligten übertragen, die so ihr Fragerecht ausüben können, ohne bei der Befragung anwesend zu sein.

                              Diese Form der Vernehmung dient dem Schutz der Zeugin/des Zeugen oder des Opfers. Ihr/ihm bleibt dadurch eine Konfrontation mit der Beschuldigten/dem Beschuldigten erspart. Bei Opfern von Sexualdelikten, die unter 18 Jahre alt sind, muss auf diese schonende Weise einvernommen werden.

                              Schutz von Zeugen im Strafverfahren

                              Rechte besonders schutzbedürftiger Opfer

                              Letzte Aktualisierung: 01.08.2026
                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                Kontradiktorische Vernehmung

                                Eine kontradiktorische Vernehmung ist eine besondere Vernehmungsart einer Zeugin/eines Zeugen (oder einer/eines Beschuldigten) im Rahmen eines Strafverfahrens. Die Vernehmung wird dabei bereits im Ermittlungsverfahren vom Gericht (und nicht etwa von der Staatsanwaltschaft oder der Kriminalpolizei) durchgeführt und die Ergebnisse dieser Beweisaufnahme in eine allfällige Hauptverhandlung eingebracht. Besonders schutzbedürftige Opfer müssen dann in der Hauptverhandlung nicht mehr aussagen.

                                Das Gericht hat der Staatsanwaltschaft, der/dem Beschuldigten, dem Opfer, der/dem Privatbeteiligten und deren Vertretern Gelegenheit zu geben, sich an der Vernehmung zu beteiligen und Fragen zu stellen.

                                Die Zeugin/der Zeuge kann dabei unter bestimmten Voraussetzungen auf schonende Weise vernommen werden (schonende Vernehmung). Dabei soll sie/er mit der/dem Beschuldigten möglichst nicht aufeinander treffen. Die Zeugin/der Zeuge befindet sich dabei in einem anderen Raum als die/der Beschuldigte und die Staatsanwaltschaft. Die Vernehmung wird auf Video aufgezeichnet und per Bildschirm zur Beschuldigten/zum Beschuldigten und den übrigen Verfahrensbeteiligten übertragen, die so ihr Fragerecht ausüben können, ohne bei der Befragung anwesend zu sein.

                                Diese Form der Vernehmung dient dem Schutz der Zeugin/des Zeugen oder des Opfers. Ihr/ihm bleibt dadurch eine Konfrontation mit der Beschuldigten/dem Beschuldigten erspart. Bei Opfern von Sexualdelikten, die unter 18 Jahre alt sind, muss auf diese schonende Weise einvernommen werden.

                                Schutz von Zeugen im Strafverfahren

                                Rechte besonders schutzbedürftiger Opfer

                                Letzte Aktualisierung: 01.08.2026
                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                  Kontradiktorische Vernehmung

                                  Eine kontradiktorische Vernehmung ist eine besondere Vernehmungsart einer Zeugin/eines Zeugen (oder einer/eines Beschuldigten) im Rahmen eines Strafverfahrens. Die Vernehmung wird dabei bereits im Ermittlungsverfahren vom Gericht (und nicht etwa von der Staatsanwaltschaft oder der Kriminalpolizei) durchgeführt und die Ergebnisse dieser Beweisaufnahme in eine allfällige Hauptverhandlung eingebracht. Besonders schutzbedürftige Opfer müssen dann in der Hauptverhandlung nicht mehr aussagen.

                                  Das Gericht hat der Staatsanwaltschaft, der/dem Beschuldigten, dem Opfer, der/dem Privatbeteiligten und deren Vertretern Gelegenheit zu geben, sich an der Vernehmung zu beteiligen und Fragen zu stellen.

                                  Die Zeugin/der Zeuge kann dabei unter bestimmten Voraussetzungen auf schonende Weise vernommen werden (schonende Vernehmung). Dabei soll sie/er mit der/dem Beschuldigten möglichst nicht aufeinander treffen. Die Zeugin/der Zeuge befindet sich dabei in einem anderen Raum als die/der Beschuldigte und die Staatsanwaltschaft. Die Vernehmung wird auf Video aufgezeichnet und per Bildschirm zur Beschuldigten/zum Beschuldigten und den übrigen Verfahrensbeteiligten übertragen, die so ihr Fragerecht ausüben können, ohne bei der Befragung anwesend zu sein.

                                  Diese Form der Vernehmung dient dem Schutz der Zeugin/des Zeugen oder des Opfers. Ihr/ihm bleibt dadurch eine Konfrontation mit der Beschuldigten/dem Beschuldigten erspart. Bei Opfern von Sexualdelikten, die unter 18 Jahre alt sind, muss auf diese schonende Weise einvernommen werden.

                                  Schutz von Zeugen im Strafverfahren

                                  Rechte besonders schutzbedürftiger Opfer

                                  Letzte Aktualisierung: 01.08.2026
                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                    Kontradiktorische Vernehmung

                                    Eine kontradiktorische Vernehmung ist eine besondere Vernehmungsart einer Zeugin/eines Zeugen (oder einer/eines Beschuldigten) im Rahmen eines Strafverfahrens. Die Vernehmung wird dabei bereits im Ermittlungsverfahren vom Gericht (und nicht etwa von der Staatsanwaltschaft oder der Kriminalpolizei) durchgeführt und die Ergebnisse dieser Beweisaufnahme in eine allfällige Hauptverhandlung eingebracht. Besonders schutzbedürftige Opfer müssen dann in der Hauptverhandlung nicht mehr aussagen.

                                    Das Gericht hat der Staatsanwaltschaft, der/dem Beschuldigten, dem Opfer, der/dem Privatbeteiligten und deren Vertretern Gelegenheit zu geben, sich an der Vernehmung zu beteiligen und Fragen zu stellen.

                                    Die Zeugin/der Zeuge kann dabei unter bestimmten Voraussetzungen auf schonende Weise vernommen werden (schonende Vernehmung). Dabei soll sie/er mit der/dem Beschuldigten möglichst nicht aufeinander treffen. Die Zeugin/der Zeuge befindet sich dabei in einem anderen Raum als die/der Beschuldigte und die Staatsanwaltschaft. Die Vernehmung wird auf Video aufgezeichnet und per Bildschirm zur Beschuldigten/zum Beschuldigten und den übrigen Verfahrensbeteiligten übertragen, die so ihr Fragerecht ausüben können, ohne bei der Befragung anwesend zu sein.

                                    Diese Form der Vernehmung dient dem Schutz der Zeugin/des Zeugen oder des Opfers. Ihr/ihm bleibt dadurch eine Konfrontation mit der Beschuldigten/dem Beschuldigten erspart. Bei Opfern von Sexualdelikten, die unter 18 Jahre alt sind, muss auf diese schonende Weise einvernommen werden.

                                    Schutz von Zeugen im Strafverfahren

                                    Rechte besonders schutzbedürftiger Opfer

                                    Letzte Aktualisierung: 01.08.2026
                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                      Kontradiktorische Vernehmung

                                      Eine kontradiktorische Vernehmung ist eine besondere Vernehmungsart einer Zeugin/eines Zeugen (oder einer/eines Beschuldigten) im Rahmen eines Strafverfahrens. Die Vernehmung wird dabei bereits im Ermittlungsverfahren vom Gericht (und nicht etwa von der Staatsanwaltschaft oder der Kriminalpolizei) durchgeführt und die Ergebnisse dieser Beweisaufnahme in eine allfällige Hauptverhandlung eingebracht. Besonders schutzbedürftige Opfer müssen dann in der Hauptverhandlung nicht mehr aussagen.

                                      Das Gericht hat der Staatsanwaltschaft, der/dem Beschuldigten, dem Opfer, der/dem Privatbeteiligten und deren Vertretern Gelegenheit zu geben, sich an der Vernehmung zu beteiligen und Fragen zu stellen.

                                      Die Zeugin/der Zeuge kann dabei unter bestimmten Voraussetzungen auf schonende Weise vernommen werden (schonende Vernehmung). Dabei soll sie/er mit der/dem Beschuldigten möglichst nicht aufeinander treffen. Die Zeugin/der Zeuge befindet sich dabei in einem anderen Raum als die/der Beschuldigte und die Staatsanwaltschaft. Die Vernehmung wird auf Video aufgezeichnet und per Bildschirm zur Beschuldigten/zum Beschuldigten und den übrigen Verfahrensbeteiligten übertragen, die so ihr Fragerecht ausüben können, ohne bei der Befragung anwesend zu sein.

                                      Diese Form der Vernehmung dient dem Schutz der Zeugin/des Zeugen oder des Opfers. Ihr/ihm bleibt dadurch eine Konfrontation mit der Beschuldigten/dem Beschuldigten erspart. Bei Opfern von Sexualdelikten, die unter 18 Jahre alt sind, muss auf diese schonende Weise einvernommen werden.

                                      Schutz von Zeugen im Strafverfahren

                                      Rechte besonders schutzbedürftiger Opfer

                                      Letzte Aktualisierung: 01.08.2026
                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                        Kontradiktorische Vernehmung

                                        Eine kontradiktorische Vernehmung ist eine besondere Vernehmungsart einer Zeugin/eines Zeugen (oder einer/eines Beschuldigten) im Rahmen eines Strafverfahrens. Die Vernehmung wird dabei bereits im Ermittlungsverfahren vom Gericht (und nicht etwa von der Staatsanwaltschaft oder der Kriminalpolizei) durchgeführt und die Ergebnisse dieser Beweisaufnahme in eine allfällige Hauptverhandlung eingebracht. Besonders schutzbedürftige Opfer müssen dann in der Hauptverhandlung nicht mehr aussagen.

                                        Das Gericht hat der Staatsanwaltschaft, der/dem Beschuldigten, dem Opfer, der/dem Privatbeteiligten und deren Vertretern Gelegenheit zu geben, sich an der Vernehmung zu beteiligen und Fragen zu stellen.

                                        Die Zeugin/der Zeuge kann dabei unter bestimmten Voraussetzungen auf schonende Weise vernommen werden (schonende Vernehmung). Dabei soll sie/er mit der/dem Beschuldigten möglichst nicht aufeinander treffen. Die Zeugin/der Zeuge befindet sich dabei in einem anderen Raum als die/der Beschuldigte und die Staatsanwaltschaft. Die Vernehmung wird auf Video aufgezeichnet und per Bildschirm zur Beschuldigten/zum Beschuldigten und den übrigen Verfahrensbeteiligten übertragen, die so ihr Fragerecht ausüben können, ohne bei der Befragung anwesend zu sein.

                                        Diese Form der Vernehmung dient dem Schutz der Zeugin/des Zeugen oder des Opfers. Ihr/ihm bleibt dadurch eine Konfrontation mit der Beschuldigten/dem Beschuldigten erspart. Bei Opfern von Sexualdelikten, die unter 18 Jahre alt sind, muss auf diese schonende Weise einvernommen werden.

                                        Schutz von Zeugen im Strafverfahren

                                        Rechte besonders schutzbedürftiger Opfer

                                        Letzte Aktualisierung: 01.08.2026
                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                          Kontradiktorische Vernehmung

                                          Eine kontradiktorische Vernehmung ist eine besondere Vernehmungsart einer Zeugin/eines Zeugen (oder einer/eines Beschuldigten) im Rahmen eines Strafverfahrens. Die Vernehmung wird dabei bereits im Ermittlungsverfahren vom Gericht (und nicht etwa von der Staatsanwaltschaft oder der Kriminalpolizei) durchgeführt und die Ergebnisse dieser Beweisaufnahme in eine allfällige Hauptverhandlung eingebracht. Besonders schutzbedürftige Opfer müssen dann in der Hauptverhandlung nicht mehr aussagen.

                                          Das Gericht hat der Staatsanwaltschaft, der/dem Beschuldigten, dem Opfer, der/dem Privatbeteiligten und deren Vertretern Gelegenheit zu geben, sich an der Vernehmung zu beteiligen und Fragen zu stellen.

                                          Die Zeugin/der Zeuge kann dabei unter bestimmten Voraussetzungen auf schonende Weise vernommen werden (schonende Vernehmung). Dabei soll sie/er mit der/dem Beschuldigten möglichst nicht aufeinander treffen. Die Zeugin/der Zeuge befindet sich dabei in einem anderen Raum als die/der Beschuldigte und die Staatsanwaltschaft. Die Vernehmung wird auf Video aufgezeichnet und per Bildschirm zur Beschuldigten/zum Beschuldigten und den übrigen Verfahrensbeteiligten übertragen, die so ihr Fragerecht ausüben können, ohne bei der Befragung anwesend zu sein.

                                          Diese Form der Vernehmung dient dem Schutz der Zeugin/des Zeugen oder des Opfers. Ihr/ihm bleibt dadurch eine Konfrontation mit der Beschuldigten/dem Beschuldigten erspart. Bei Opfern von Sexualdelikten, die unter 18 Jahre alt sind, muss auf diese schonende Weise einvernommen werden.

                                          Schutz von Zeugen im Strafverfahren

                                          Rechte besonders schutzbedürftiger Opfer

                                          Letzte Aktualisierung: 01.08.2026
                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                            Kontradiktorische Vernehmung

                                            Eine kontradiktorische Vernehmung ist eine besondere Vernehmungsart einer Zeugin/eines Zeugen (oder einer/eines Beschuldigten) im Rahmen eines Strafverfahrens. Die Vernehmung wird dabei bereits im Ermittlungsverfahren vom Gericht (und nicht etwa von der Staatsanwaltschaft oder der Kriminalpolizei) durchgeführt und die Ergebnisse dieser Beweisaufnahme in eine allfällige Hauptverhandlung eingebracht. Besonders schutzbedürftige Opfer müssen dann in der Hauptverhandlung nicht mehr aussagen.

                                            Das Gericht hat der Staatsanwaltschaft, der/dem Beschuldigten, dem Opfer, der/dem Privatbeteiligten und deren Vertretern Gelegenheit zu geben, sich an der Vernehmung zu beteiligen und Fragen zu stellen.

                                            Die Zeugin/der Zeuge kann dabei unter bestimmten Voraussetzungen auf schonende Weise vernommen werden (schonende Vernehmung). Dabei soll sie/er mit der/dem Beschuldigten möglichst nicht aufeinander treffen. Die Zeugin/der Zeuge befindet sich dabei in einem anderen Raum als die/der Beschuldigte und die Staatsanwaltschaft. Die Vernehmung wird auf Video aufgezeichnet und per Bildschirm zur Beschuldigten/zum Beschuldigten und den übrigen Verfahrensbeteiligten übertragen, die so ihr Fragerecht ausüben können, ohne bei der Befragung anwesend zu sein.

                                            Diese Form der Vernehmung dient dem Schutz der Zeugin/des Zeugen oder des Opfers. Ihr/ihm bleibt dadurch eine Konfrontation mit der Beschuldigten/dem Beschuldigten erspart. Bei Opfern von Sexualdelikten, die unter 18 Jahre alt sind, muss auf diese schonende Weise einvernommen werden.

                                            Schutz von Zeugen im Strafverfahren

                                            Rechte besonders schutzbedürftiger Opfer

                                            Letzte Aktualisierung: 01.08.2026
                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                              Kontradiktorische Vernehmung

                                              Eine kontradiktorische Vernehmung ist eine besondere Vernehmungsart einer Zeugin/eines Zeugen (oder einer/eines Beschuldigten) im Rahmen eines Strafverfahrens. Die Vernehmung wird dabei bereits im Ermittlungsverfahren vom Gericht (und nicht etwa von der Staatsanwaltschaft oder der Kriminalpolizei) durchgeführt und die Ergebnisse dieser Beweisaufnahme in eine allfällige Hauptverhandlung eingebracht. Besonders schutzbedürftige Opfer müssen dann in der Hauptverhandlung nicht mehr aussagen.

                                              Das Gericht hat der Staatsanwaltschaft, der/dem Beschuldigten, dem Opfer, der/dem Privatbeteiligten und deren Vertretern Gelegenheit zu geben, sich an der Vernehmung zu beteiligen und Fragen zu stellen.

                                              Die Zeugin/der Zeuge kann dabei unter bestimmten Voraussetzungen auf schonende Weise vernommen werden (schonende Vernehmung). Dabei soll sie/er mit der/dem Beschuldigten möglichst nicht aufeinander treffen. Die Zeugin/der Zeuge befindet sich dabei in einem anderen Raum als die/der Beschuldigte und die Staatsanwaltschaft. Die Vernehmung wird auf Video aufgezeichnet und per Bildschirm zur Beschuldigten/zum Beschuldigten und den übrigen Verfahrensbeteiligten übertragen, die so ihr Fragerecht ausüben können, ohne bei der Befragung anwesend zu sein.

                                              Diese Form der Vernehmung dient dem Schutz der Zeugin/des Zeugen oder des Opfers. Ihr/ihm bleibt dadurch eine Konfrontation mit der Beschuldigten/dem Beschuldigten erspart. Bei Opfern von Sexualdelikten, die unter 18 Jahre alt sind, muss auf diese schonende Weise einvernommen werden.

                                              Schutz von Zeugen im Strafverfahren

                                              Rechte besonders schutzbedürftiger Opfer

                                              Letzte Aktualisierung: 01.08.2026
                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                Kontradiktorische Vernehmung

                                                Eine kontradiktorische Vernehmung ist eine besondere Vernehmungsart einer Zeugin/eines Zeugen (oder einer/eines Beschuldigten) im Rahmen eines Strafverfahrens. Die Vernehmung wird dabei bereits im Ermittlungsverfahren vom Gericht (und nicht etwa von der Staatsanwaltschaft oder der Kriminalpolizei) durchgeführt und die Ergebnisse dieser Beweisaufnahme in eine allfällige Hauptverhandlung eingebracht. Besonders schutzbedürftige Opfer müssen dann in der Hauptverhandlung nicht mehr aussagen.

                                                Das Gericht hat der Staatsanwaltschaft, der/dem Beschuldigten, dem Opfer, der/dem Privatbeteiligten und deren Vertretern Gelegenheit zu geben, sich an der Vernehmung zu beteiligen und Fragen zu stellen.

                                                Die Zeugin/der Zeuge kann dabei unter bestimmten Voraussetzungen auf schonende Weise vernommen werden (schonende Vernehmung). Dabei soll sie/er mit der/dem Beschuldigten möglichst nicht aufeinander treffen. Die Zeugin/der Zeuge befindet sich dabei in einem anderen Raum als die/der Beschuldigte und die Staatsanwaltschaft. Die Vernehmung wird auf Video aufgezeichnet und per Bildschirm zur Beschuldigten/zum Beschuldigten und den übrigen Verfahrensbeteiligten übertragen, die so ihr Fragerecht ausüben können, ohne bei der Befragung anwesend zu sein.

                                                Diese Form der Vernehmung dient dem Schutz der Zeugin/des Zeugen oder des Opfers. Ihr/ihm bleibt dadurch eine Konfrontation mit der Beschuldigten/dem Beschuldigten erspart. Bei Opfern von Sexualdelikten, die unter 18 Jahre alt sind, muss auf diese schonende Weise einvernommen werden.

                                                Schutz von Zeugen im Strafverfahren

                                                Rechte besonders schutzbedürftiger Opfer

                                                Letzte Aktualisierung: 01.08.2026
                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                  Kontradiktorische Vernehmung

                                                  Eine kontradiktorische Vernehmung ist eine besondere Vernehmungsart einer Zeugin/eines Zeugen (oder einer/eines Beschuldigten) im Rahmen eines Strafverfahrens. Die Vernehmung wird dabei bereits im Ermittlungsverfahren vom Gericht (und nicht etwa von der Staatsanwaltschaft oder der Kriminalpolizei) durchgeführt und die Ergebnisse dieser Beweisaufnahme in eine allfällige Hauptverhandlung eingebracht. Besonders schutzbedürftige Opfer müssen dann in der Hauptverhandlung nicht mehr aussagen.

                                                  Das Gericht hat der Staatsanwaltschaft, der/dem Beschuldigten, dem Opfer, der/dem Privatbeteiligten und deren Vertretern Gelegenheit zu geben, sich an der Vernehmung zu beteiligen und Fragen zu stellen.

                                                  Die Zeugin/der Zeuge kann dabei unter bestimmten Voraussetzungen auf schonende Weise vernommen werden (schonende Vernehmung). Dabei soll sie/er mit der/dem Beschuldigten möglichst nicht aufeinander treffen. Die Zeugin/der Zeuge befindet sich dabei in einem anderen Raum als die/der Beschuldigte und die Staatsanwaltschaft. Die Vernehmung wird auf Video aufgezeichnet und per Bildschirm zur Beschuldigten/zum Beschuldigten und den übrigen Verfahrensbeteiligten übertragen, die so ihr Fragerecht ausüben können, ohne bei der Befragung anwesend zu sein.

                                                  Diese Form der Vernehmung dient dem Schutz der Zeugin/des Zeugen oder des Opfers. Ihr/ihm bleibt dadurch eine Konfrontation mit der Beschuldigten/dem Beschuldigten erspart. Bei Opfern von Sexualdelikten, die unter 18 Jahre alt sind, muss auf diese schonende Weise einvernommen werden.

                                                  Schutz von Zeugen im Strafverfahren

                                                  Rechte besonders schutzbedürftiger Opfer

                                                  Letzte Aktualisierung: 01.08.2026
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                    Kontradiktorische Vernehmung

                                                    Eine kontradiktorische Vernehmung ist eine besondere Vernehmungsart einer Zeugin/eines Zeugen (oder einer/eines Beschuldigten) im Rahmen eines Strafverfahrens. Die Vernehmung wird dabei bereits im Ermittlungsverfahren vom Gericht (und nicht etwa von der Staatsanwaltschaft oder der Kriminalpolizei) durchgeführt und die Ergebnisse dieser Beweisaufnahme in eine allfällige Hauptverhandlung eingebracht. Besonders schutzbedürftige Opfer müssen dann in der Hauptverhandlung nicht mehr aussagen.

                                                    Das Gericht hat der Staatsanwaltschaft, der/dem Beschuldigten, dem Opfer, der/dem Privatbeteiligten und deren Vertretern Gelegenheit zu geben, sich an der Vernehmung zu beteiligen und Fragen zu stellen.

                                                    Die Zeugin/der Zeuge kann dabei unter bestimmten Voraussetzungen auf schonende Weise vernommen werden (schonende Vernehmung). Dabei soll sie/er mit der/dem Beschuldigten möglichst nicht aufeinander treffen. Die Zeugin/der Zeuge befindet sich dabei in einem anderen Raum als die/der Beschuldigte und die Staatsanwaltschaft. Die Vernehmung wird auf Video aufgezeichnet und per Bildschirm zur Beschuldigten/zum Beschuldigten und den übrigen Verfahrensbeteiligten übertragen, die so ihr Fragerecht ausüben können, ohne bei der Befragung anwesend zu sein.

                                                    Diese Form der Vernehmung dient dem Schutz der Zeugin/des Zeugen oder des Opfers. Ihr/ihm bleibt dadurch eine Konfrontation mit der Beschuldigten/dem Beschuldigten erspart. Bei Opfern von Sexualdelikten, die unter 18 Jahre alt sind, muss auf diese schonende Weise einvernommen werden.

                                                    Schutz von Zeugen im Strafverfahren

                                                    Rechte besonders schutzbedürftiger Opfer

                                                    Letzte Aktualisierung: 01.08.2026
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                      Kontradiktorische Vernehmung

                                                      Eine kontradiktorische Vernehmung ist eine besondere Vernehmungsart einer Zeugin/eines Zeugen (oder einer/eines Beschuldigten) im Rahmen eines Strafverfahrens. Die Vernehmung wird dabei bereits im Ermittlungsverfahren vom Gericht (und nicht etwa von der Staatsanwaltschaft oder der Kriminalpolizei) durchgeführt und die Ergebnisse dieser Beweisaufnahme in eine allfällige Hauptverhandlung eingebracht. Besonders schutzbedürftige Opfer müssen dann in der Hauptverhandlung nicht mehr aussagen.

                                                      Das Gericht hat der Staatsanwaltschaft, der/dem Beschuldigten, dem Opfer, der/dem Privatbeteiligten und deren Vertretern Gelegenheit zu geben, sich an der Vernehmung zu beteiligen und Fragen zu stellen.

                                                      Die Zeugin/der Zeuge kann dabei unter bestimmten Voraussetzungen auf schonende Weise vernommen werden (schonende Vernehmung). Dabei soll sie/er mit der/dem Beschuldigten möglichst nicht aufeinander treffen. Die Zeugin/der Zeuge befindet sich dabei in einem anderen Raum als die/der Beschuldigte und die Staatsanwaltschaft. Die Vernehmung wird auf Video aufgezeichnet und per Bildschirm zur Beschuldigten/zum Beschuldigten und den übrigen Verfahrensbeteiligten übertragen, die so ihr Fragerecht ausüben können, ohne bei der Befragung anwesend zu sein.

                                                      Diese Form der Vernehmung dient dem Schutz der Zeugin/des Zeugen oder des Opfers. Ihr/ihm bleibt dadurch eine Konfrontation mit der Beschuldigten/dem Beschuldigten erspart. Bei Opfern von Sexualdelikten, die unter 18 Jahre alt sind, muss auf diese schonende Weise einvernommen werden.

                                                      Schutz von Zeugen im Strafverfahren

                                                      Rechte besonders schutzbedürftiger Opfer

                                                      Letzte Aktualisierung: 01.08.2026
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                        Kontradiktorische Vernehmung

                                                        Eine kontradiktorische Vernehmung ist eine besondere Vernehmungsart einer Zeugin/eines Zeugen (oder einer/eines Beschuldigten) im Rahmen eines Strafverfahrens. Die Vernehmung wird dabei bereits im Ermittlungsverfahren vom Gericht (und nicht etwa von der Staatsanwaltschaft oder der Kriminalpolizei) durchgeführt und die Ergebnisse dieser Beweisaufnahme in eine allfällige Hauptverhandlung eingebracht. Besonders schutzbedürftige Opfer müssen dann in der Hauptverhandlung nicht mehr aussagen.

                                                        Das Gericht hat der Staatsanwaltschaft, der/dem Beschuldigten, dem Opfer, der/dem Privatbeteiligten und deren Vertretern Gelegenheit zu geben, sich an der Vernehmung zu beteiligen und Fragen zu stellen.

                                                        Die Zeugin/der Zeuge kann dabei unter bestimmten Voraussetzungen auf schonende Weise vernommen werden (schonende Vernehmung). Dabei soll sie/er mit der/dem Beschuldigten möglichst nicht aufeinander treffen. Die Zeugin/der Zeuge befindet sich dabei in einem anderen Raum als die/der Beschuldigte und die Staatsanwaltschaft. Die Vernehmung wird auf Video aufgezeichnet und per Bildschirm zur Beschuldigten/zum Beschuldigten und den übrigen Verfahrensbeteiligten übertragen, die so ihr Fragerecht ausüben können, ohne bei der Befragung anwesend zu sein.

                                                        Diese Form der Vernehmung dient dem Schutz der Zeugin/des Zeugen oder des Opfers. Ihr/ihm bleibt dadurch eine Konfrontation mit der Beschuldigten/dem Beschuldigten erspart. Bei Opfern von Sexualdelikten, die unter 18 Jahre alt sind, muss auf diese schonende Weise einvernommen werden.

                                                        Schutz von Zeugen im Strafverfahren

                                                        Rechte besonders schutzbedürftiger Opfer

                                                        Letzte Aktualisierung: 01.08.2026
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                          Kontradiktorische Vernehmung

                                                          Eine kontradiktorische Vernehmung ist eine besondere Vernehmungsart einer Zeugin/eines Zeugen (oder einer/eines Beschuldigten) im Rahmen eines Strafverfahrens. Die Vernehmung wird dabei bereits im Ermittlungsverfahren vom Gericht (und nicht etwa von der Staatsanwaltschaft oder der Kriminalpolizei) durchgeführt und die Ergebnisse dieser Beweisaufnahme in eine allfällige Hauptverhandlung eingebracht. Besonders schutzbedürftige Opfer müssen dann in der Hauptverhandlung nicht mehr aussagen.

                                                          Das Gericht hat der Staatsanwaltschaft, der/dem Beschuldigten, dem Opfer, der/dem Privatbeteiligten und deren Vertretern Gelegenheit zu geben, sich an der Vernehmung zu beteiligen und Fragen zu stellen.

                                                          Die Zeugin/der Zeuge kann dabei unter bestimmten Voraussetzungen auf schonende Weise vernommen werden (schonende Vernehmung). Dabei soll sie/er mit der/dem Beschuldigten möglichst nicht aufeinander treffen. Die Zeugin/der Zeuge befindet sich dabei in einem anderen Raum als die/der Beschuldigte und die Staatsanwaltschaft. Die Vernehmung wird auf Video aufgezeichnet und per Bildschirm zur Beschuldigten/zum Beschuldigten und den übrigen Verfahrensbeteiligten übertragen, die so ihr Fragerecht ausüben können, ohne bei der Befragung anwesend zu sein.

                                                          Diese Form der Vernehmung dient dem Schutz der Zeugin/des Zeugen oder des Opfers. Ihr/ihm bleibt dadurch eine Konfrontation mit der Beschuldigten/dem Beschuldigten erspart. Bei Opfern von Sexualdelikten, die unter 18 Jahre alt sind, muss auf diese schonende Weise einvernommen werden.

                                                          Schutz von Zeugen im Strafverfahren

                                                          Rechte besonders schutzbedürftiger Opfer

                                                          Letzte Aktualisierung: 01.08.2026
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                            Kontradiktorische Vernehmung

                                                            Eine kontradiktorische Vernehmung ist eine besondere Vernehmungsart einer Zeugin/eines Zeugen (oder einer/eines Beschuldigten) im Rahmen eines Strafverfahrens. Die Vernehmung wird dabei bereits im Ermittlungsverfahren vom Gericht (und nicht etwa von der Staatsanwaltschaft oder der Kriminalpolizei) durchgeführt und die Ergebnisse dieser Beweisaufnahme in eine allfällige Hauptverhandlung eingebracht. Besonders schutzbedürftige Opfer müssen dann in der Hauptverhandlung nicht mehr aussagen.

                                                            Das Gericht hat der Staatsanwaltschaft, der/dem Beschuldigten, dem Opfer, der/dem Privatbeteiligten und deren Vertretern Gelegenheit zu geben, sich an der Vernehmung zu beteiligen und Fragen zu stellen.

                                                            Die Zeugin/der Zeuge kann dabei unter bestimmten Voraussetzungen auf schonende Weise vernommen werden (schonende Vernehmung). Dabei soll sie/er mit der/dem Beschuldigten möglichst nicht aufeinander treffen. Die Zeugin/der Zeuge befindet sich dabei in einem anderen Raum als die/der Beschuldigte und die Staatsanwaltschaft. Die Vernehmung wird auf Video aufgezeichnet und per Bildschirm zur Beschuldigten/zum Beschuldigten und den übrigen Verfahrensbeteiligten übertragen, die so ihr Fragerecht ausüben können, ohne bei der Befragung anwesend zu sein.

                                                            Diese Form der Vernehmung dient dem Schutz der Zeugin/des Zeugen oder des Opfers. Ihr/ihm bleibt dadurch eine Konfrontation mit der Beschuldigten/dem Beschuldigten erspart. Bei Opfern von Sexualdelikten, die unter 18 Jahre alt sind, muss auf diese schonende Weise einvernommen werden.

                                                            Schutz von Zeugen im Strafverfahren

                                                            Rechte besonders schutzbedürftiger Opfer

                                                            Letzte Aktualisierung: 01.08.2026
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                              Kontradiktorische Vernehmung

                                                              Eine kontradiktorische Vernehmung ist eine besondere Vernehmungsart einer Zeugin/eines Zeugen (oder einer/eines Beschuldigten) im Rahmen eines Strafverfahrens. Die Vernehmung wird dabei bereits im Ermittlungsverfahren vom Gericht (und nicht etwa von der Staatsanwaltschaft oder der Kriminalpolizei) durchgeführt und die Ergebnisse dieser Beweisaufnahme in eine allfällige Hauptverhandlung eingebracht. Besonders schutzbedürftige Opfer müssen dann in der Hauptverhandlung nicht mehr aussagen.

                                                              Das Gericht hat der Staatsanwaltschaft, der/dem Beschuldigten, dem Opfer, der/dem Privatbeteiligten und deren Vertretern Gelegenheit zu geben, sich an der Vernehmung zu beteiligen und Fragen zu stellen.

                                                              Die Zeugin/der Zeuge kann dabei unter bestimmten Voraussetzungen auf schonende Weise vernommen werden (schonende Vernehmung). Dabei soll sie/er mit der/dem Beschuldigten möglichst nicht aufeinander treffen. Die Zeugin/der Zeuge befindet sich dabei in einem anderen Raum als die/der Beschuldigte und die Staatsanwaltschaft. Die Vernehmung wird auf Video aufgezeichnet und per Bildschirm zur Beschuldigten/zum Beschuldigten und den übrigen Verfahrensbeteiligten übertragen, die so ihr Fragerecht ausüben können, ohne bei der Befragung anwesend zu sein.

                                                              Diese Form der Vernehmung dient dem Schutz der Zeugin/des Zeugen oder des Opfers. Ihr/ihm bleibt dadurch eine Konfrontation mit der Beschuldigten/dem Beschuldigten erspart. Bei Opfern von Sexualdelikten, die unter 18 Jahre alt sind, muss auf diese schonende Weise einvernommen werden.

                                                              Schutz von Zeugen im Strafverfahren

                                                              Rechte besonders schutzbedürftiger Opfer

                                                              Letzte Aktualisierung: 01.08.2026
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Kontradiktorische Vernehmung

                                                                Eine kontradiktorische Vernehmung ist eine besondere Vernehmungsart einer Zeugin/eines Zeugen (oder einer/eines Beschuldigten) im Rahmen eines Strafverfahrens. Die Vernehmung wird dabei bereits im Ermittlungsverfahren vom Gericht (und nicht etwa von der Staatsanwaltschaft oder der Kriminalpolizei) durchgeführt und die Ergebnisse dieser Beweisaufnahme in eine allfällige Hauptverhandlung eingebracht. Besonders schutzbedürftige Opfer müssen dann in der Hauptverhandlung nicht mehr aussagen.

                                                                Das Gericht hat der Staatsanwaltschaft, der/dem Beschuldigten, dem Opfer, der/dem Privatbeteiligten und deren Vertretern Gelegenheit zu geben, sich an der Vernehmung zu beteiligen und Fragen zu stellen.

                                                                Die Zeugin/der Zeuge kann dabei unter bestimmten Voraussetzungen auf schonende Weise vernommen werden (schonende Vernehmung). Dabei soll sie/er mit der/dem Beschuldigten möglichst nicht aufeinander treffen. Die Zeugin/der Zeuge befindet sich dabei in einem anderen Raum als die/der Beschuldigte und die Staatsanwaltschaft. Die Vernehmung wird auf Video aufgezeichnet und per Bildschirm zur Beschuldigten/zum Beschuldigten und den übrigen Verfahrensbeteiligten übertragen, die so ihr Fragerecht ausüben können, ohne bei der Befragung anwesend zu sein.

                                                                Diese Form der Vernehmung dient dem Schutz der Zeugin/des Zeugen oder des Opfers. Ihr/ihm bleibt dadurch eine Konfrontation mit der Beschuldigten/dem Beschuldigten erspart. Bei Opfern von Sexualdelikten, die unter 18 Jahre alt sind, muss auf diese schonende Weise einvernommen werden.

                                                                Schutz von Zeugen im Strafverfahren

                                                                Rechte besonders schutzbedürftiger Opfer

                                                                Letzte Aktualisierung: 01.08.2026
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Kontradiktorische Vernehmung

                                                                  Eine kontradiktorische Vernehmung ist eine besondere Vernehmungsart einer Zeugin/eines Zeugen (oder einer/eines Beschuldigten) im Rahmen eines Strafverfahrens. Die Vernehmung wird dabei bereits im Ermittlungsverfahren vom Gericht (und nicht etwa von der Staatsanwaltschaft oder der Kriminalpolizei) durchgeführt und die Ergebnisse dieser Beweisaufnahme in eine allfällige Hauptverhandlung eingebracht. Besonders schutzbedürftige Opfer müssen dann in der Hauptverhandlung nicht mehr aussagen.

                                                                  Das Gericht hat der Staatsanwaltschaft, der/dem Beschuldigten, dem Opfer, der/dem Privatbeteiligten und deren Vertretern Gelegenheit zu geben, sich an der Vernehmung zu beteiligen und Fragen zu stellen.

                                                                  Die Zeugin/der Zeuge kann dabei unter bestimmten Voraussetzungen auf schonende Weise vernommen werden (schonende Vernehmung). Dabei soll sie/er mit der/dem Beschuldigten möglichst nicht aufeinander treffen. Die Zeugin/der Zeuge befindet sich dabei in einem anderen Raum als die/der Beschuldigte und die Staatsanwaltschaft. Die Vernehmung wird auf Video aufgezeichnet und per Bildschirm zur Beschuldigten/zum Beschuldigten und den übrigen Verfahrensbeteiligten übertragen, die so ihr Fragerecht ausüben können, ohne bei der Befragung anwesend zu sein.

                                                                  Diese Form der Vernehmung dient dem Schutz der Zeugin/des Zeugen oder des Opfers. Ihr/ihm bleibt dadurch eine Konfrontation mit der Beschuldigten/dem Beschuldigten erspart. Bei Opfern von Sexualdelikten, die unter 18 Jahre alt sind, muss auf diese schonende Weise einvernommen werden.

                                                                  Schutz von Zeugen im Strafverfahren

                                                                  Rechte besonders schutzbedürftiger Opfer

                                                                  Letzte Aktualisierung: 01.08.2026
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion