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    Begriffe mit G

    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

    Gesellschaftsvertrag

    Der Gesellschaftsvertrag ist das Gründungsdokument einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Personengesellschaft. Er ist grundsätzlich an keine Form gebunden. Bei der Gründung einer GmbH muss er jedoch in Form eines Notariatsaktes geschlossen werden.

    Im Wesentlichen regelt der Gesellschaftsvertrag das Verhältnis der Gesellschafterinnen/der Gesellschafter untereinander. Dazu gehören beispielsweise:

    • Geschäftsführung und -vertretung
    • Gewinn- und Verlustbeteiligung
    • Abstimmungsverhältnis für wichtige Entscheidungen
    • Regelungen für Tod, Ausscheiden, Liquidation der Gesellschaft
    Letzte Aktualisierung: 31.03.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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      • Geschäftsführung und -vertretung
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                                          Der Gesellschaftsvertrag ist das Gründungsdokument einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Personengesellschaft. Er ist grundsätzlich an keine Form gebunden. Bei der Gründung einer GmbH muss er jedoch in Form eines Notariatsaktes geschlossen werden.

                                          Im Wesentlichen regelt der Gesellschaftsvertrag das Verhältnis der Gesellschafterinnen/der Gesellschafter untereinander. Dazu gehören beispielsweise:

                                          • Geschäftsführung und -vertretung
                                          • Gewinn- und Verlustbeteiligung
                                          • Abstimmungsverhältnis für wichtige Entscheidungen
                                          • Regelungen für Tod, Ausscheiden, Liquidation der Gesellschaft
                                          Letzte Aktualisierung: 31.03.2025
                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                            Begriffe mit G

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                                            Gesellschaftsvertrag

                                            Der Gesellschaftsvertrag ist das Gründungsdokument einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Personengesellschaft. Er ist grundsätzlich an keine Form gebunden. Bei der Gründung einer GmbH muss er jedoch in Form eines Notariatsaktes geschlossen werden.

                                            Im Wesentlichen regelt der Gesellschaftsvertrag das Verhältnis der Gesellschafterinnen/der Gesellschafter untereinander. Dazu gehören beispielsweise:

                                            • Geschäftsführung und -vertretung
                                            • Gewinn- und Verlustbeteiligung
                                            • Abstimmungsverhältnis für wichtige Entscheidungen
                                            • Regelungen für Tod, Ausscheiden, Liquidation der Gesellschaft
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                                              Gesellschaftsvertrag

                                              Der Gesellschaftsvertrag ist das Gründungsdokument einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Personengesellschaft. Er ist grundsätzlich an keine Form gebunden. Bei der Gründung einer GmbH muss er jedoch in Form eines Notariatsaktes geschlossen werden.

                                              Im Wesentlichen regelt der Gesellschaftsvertrag das Verhältnis der Gesellschafterinnen/der Gesellschafter untereinander. Dazu gehören beispielsweise:

                                              • Geschäftsführung und -vertretung
                                              • Gewinn- und Verlustbeteiligung
                                              • Abstimmungsverhältnis für wichtige Entscheidungen
                                              • Regelungen für Tod, Ausscheiden, Liquidation der Gesellschaft
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                                                Der Gesellschaftsvertrag ist das Gründungsdokument einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Personengesellschaft. Er ist grundsätzlich an keine Form gebunden. Bei der Gründung einer GmbH muss er jedoch in Form eines Notariatsaktes geschlossen werden.

                                                Im Wesentlichen regelt der Gesellschaftsvertrag das Verhältnis der Gesellschafterinnen/der Gesellschafter untereinander. Dazu gehören beispielsweise:

                                                • Geschäftsführung und -vertretung
                                                • Gewinn- und Verlustbeteiligung
                                                • Abstimmungsverhältnis für wichtige Entscheidungen
                                                • Regelungen für Tod, Ausscheiden, Liquidation der Gesellschaft
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                                                  Der Gesellschaftsvertrag ist das Gründungsdokument einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Personengesellschaft. Er ist grundsätzlich an keine Form gebunden. Bei der Gründung einer GmbH muss er jedoch in Form eines Notariatsaktes geschlossen werden.

                                                  Im Wesentlichen regelt der Gesellschaftsvertrag das Verhältnis der Gesellschafterinnen/der Gesellschafter untereinander. Dazu gehören beispielsweise:

                                                  • Geschäftsführung und -vertretung
                                                  • Gewinn- und Verlustbeteiligung
                                                  • Abstimmungsverhältnis für wichtige Entscheidungen
                                                  • Regelungen für Tod, Ausscheiden, Liquidation der Gesellschaft
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                                                    Der Gesellschaftsvertrag ist das Gründungsdokument einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Personengesellschaft. Er ist grundsätzlich an keine Form gebunden. Bei der Gründung einer GmbH muss er jedoch in Form eines Notariatsaktes geschlossen werden.

                                                    Im Wesentlichen regelt der Gesellschaftsvertrag das Verhältnis der Gesellschafterinnen/der Gesellschafter untereinander. Dazu gehören beispielsweise:

                                                    • Geschäftsführung und -vertretung
                                                    • Gewinn- und Verlustbeteiligung
                                                    • Abstimmungsverhältnis für wichtige Entscheidungen
                                                    • Regelungen für Tod, Ausscheiden, Liquidation der Gesellschaft
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                                                      Gesellschaftsvertrag

                                                      Der Gesellschaftsvertrag ist das Gründungsdokument einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Personengesellschaft. Er ist grundsätzlich an keine Form gebunden. Bei der Gründung einer GmbH muss er jedoch in Form eines Notariatsaktes geschlossen werden.

                                                      Im Wesentlichen regelt der Gesellschaftsvertrag das Verhältnis der Gesellschafterinnen/der Gesellschafter untereinander. Dazu gehören beispielsweise:

                                                      • Geschäftsführung und -vertretung
                                                      • Gewinn- und Verlustbeteiligung
                                                      • Abstimmungsverhältnis für wichtige Entscheidungen
                                                      • Regelungen für Tod, Ausscheiden, Liquidation der Gesellschaft
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                                                        Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                        Gesellschaftsvertrag

                                                        Der Gesellschaftsvertrag ist das Gründungsdokument einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Personengesellschaft. Er ist grundsätzlich an keine Form gebunden. Bei der Gründung einer GmbH muss er jedoch in Form eines Notariatsaktes geschlossen werden.

                                                        Im Wesentlichen regelt der Gesellschaftsvertrag das Verhältnis der Gesellschafterinnen/der Gesellschafter untereinander. Dazu gehören beispielsweise:

                                                        • Geschäftsführung und -vertretung
                                                        • Gewinn- und Verlustbeteiligung
                                                        • Abstimmungsverhältnis für wichtige Entscheidungen
                                                        • Regelungen für Tod, Ausscheiden, Liquidation der Gesellschaft
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                                                          Gesellschaftsvertrag

                                                          Der Gesellschaftsvertrag ist das Gründungsdokument einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Personengesellschaft. Er ist grundsätzlich an keine Form gebunden. Bei der Gründung einer GmbH muss er jedoch in Form eines Notariatsaktes geschlossen werden.

                                                          Im Wesentlichen regelt der Gesellschaftsvertrag das Verhältnis der Gesellschafterinnen/der Gesellschafter untereinander. Dazu gehören beispielsweise:

                                                          • Geschäftsführung und -vertretung
                                                          • Gewinn- und Verlustbeteiligung
                                                          • Abstimmungsverhältnis für wichtige Entscheidungen
                                                          • Regelungen für Tod, Ausscheiden, Liquidation der Gesellschaft
                                                          Letzte Aktualisierung: 31.03.2025
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                                                            Gesellschaftsvertrag

                                                            Der Gesellschaftsvertrag ist das Gründungsdokument einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Personengesellschaft. Er ist grundsätzlich an keine Form gebunden. Bei der Gründung einer GmbH muss er jedoch in Form eines Notariatsaktes geschlossen werden.

                                                            Im Wesentlichen regelt der Gesellschaftsvertrag das Verhältnis der Gesellschafterinnen/der Gesellschafter untereinander. Dazu gehören beispielsweise:

                                                            • Geschäftsführung und -vertretung
                                                            • Gewinn- und Verlustbeteiligung
                                                            • Abstimmungsverhältnis für wichtige Entscheidungen
                                                            • Regelungen für Tod, Ausscheiden, Liquidation der Gesellschaft
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                                                              Der Gesellschaftsvertrag ist das Gründungsdokument einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Personengesellschaft. Er ist grundsätzlich an keine Form gebunden. Bei der Gründung einer GmbH muss er jedoch in Form eines Notariatsaktes geschlossen werden.

                                                              Im Wesentlichen regelt der Gesellschaftsvertrag das Verhältnis der Gesellschafterinnen/der Gesellschafter untereinander. Dazu gehören beispielsweise:

                                                              • Geschäftsführung und -vertretung
                                                              • Gewinn- und Verlustbeteiligung
                                                              • Abstimmungsverhältnis für wichtige Entscheidungen
                                                              • Regelungen für Tod, Ausscheiden, Liquidation der Gesellschaft
                                                              Letzte Aktualisierung: 31.03.2025
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Begriffe mit G

                                                                Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                Gesellschaftsvertrag

                                                                Der Gesellschaftsvertrag ist das Gründungsdokument einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Personengesellschaft. Er ist grundsätzlich an keine Form gebunden. Bei der Gründung einer GmbH muss er jedoch in Form eines Notariatsaktes geschlossen werden.

                                                                Im Wesentlichen regelt der Gesellschaftsvertrag das Verhältnis der Gesellschafterinnen/der Gesellschafter untereinander. Dazu gehören beispielsweise:

                                                                • Geschäftsführung und -vertretung
                                                                • Gewinn- und Verlustbeteiligung
                                                                • Abstimmungsverhältnis für wichtige Entscheidungen
                                                                • Regelungen für Tod, Ausscheiden, Liquidation der Gesellschaft
                                                                Letzte Aktualisierung: 31.03.2025
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Begriffe mit G

                                                                  Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                  Gesellschaftsvertrag

                                                                  Der Gesellschaftsvertrag ist das Gründungsdokument einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Personengesellschaft. Er ist grundsätzlich an keine Form gebunden. Bei der Gründung einer GmbH muss er jedoch in Form eines Notariatsaktes geschlossen werden.

                                                                  Im Wesentlichen regelt der Gesellschaftsvertrag das Verhältnis der Gesellschafterinnen/der Gesellschafter untereinander. Dazu gehören beispielsweise:

                                                                  • Geschäftsführung und -vertretung
                                                                  • Gewinn- und Verlustbeteiligung
                                                                  • Abstimmungsverhältnis für wichtige Entscheidungen
                                                                  • Regelungen für Tod, Ausscheiden, Liquidation der Gesellschaft
                                                                  Letzte Aktualisierung: 31.03.2025
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion