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    Begriffe mit E

    Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

    Einkommensteuer

    Personen, die in Österreich ein Einkommen haben, müssen für dieses Steuer bezahlen. Bis zu einer gewissen Einkommenshöhe ist noch keine Steuer zu entrichten.

    Das Einkommen ergibt sich durch Zusammenzählen der verschiedenen Einkünfte einer Person. Dazu gehören:

    • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
    • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
    • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
    • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
    • Einkünfte aus Kapitalvermögen
    • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
    • Sonstige Einkünfte, wie z.B. Gewinne aus privaten Grundstücksveräußerungen und aus Spekulationsgeschäften

    Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen.

    Die Einkommensteuer, die für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bezahlt wird, wird als Lohnsteuer bezeichnet.

    Ausführliche Informationen zum Thema "Einkommensteuer" finden sich auf USP.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 05.03.2024
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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      • Einkünfte aus Kapitalvermögen
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      • Sonstige Einkünfte, wie z.B. Gewinne aus privaten Grundstücksveräußerungen und aus Spekulationsgeschäften

      Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen.

      Die Einkommensteuer, die für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bezahlt wird, wird als Lohnsteuer bezeichnet.

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                                Das Einkommen ergibt sich durch Zusammenzählen der verschiedenen Einkünfte einer Person. Dazu gehören:

                                • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
                                • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
                                • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
                                • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
                                • Einkünfte aus Kapitalvermögen
                                • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
                                • Sonstige Einkünfte, wie z.B. Gewinne aus privaten Grundstücksveräußerungen und aus Spekulationsgeschäften

                                Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen.

                                Die Einkommensteuer, die für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bezahlt wird, wird als Lohnsteuer bezeichnet.

                                Ausführliche Informationen zum Thema "Einkommensteuer" finden sich auf USP.gv.at.

                                Letzte Aktualisierung: 05.03.2024
                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                  Begriffe mit E

                                  Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                  Einkommensteuer

                                  Personen, die in Österreich ein Einkommen haben, müssen für dieses Steuer bezahlen. Bis zu einer gewissen Einkommenshöhe ist noch keine Steuer zu entrichten.

                                  Das Einkommen ergibt sich durch Zusammenzählen der verschiedenen Einkünfte einer Person. Dazu gehören:

                                  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
                                  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
                                  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
                                  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
                                  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
                                  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
                                  • Sonstige Einkünfte, wie z.B. Gewinne aus privaten Grundstücksveräußerungen und aus Spekulationsgeschäften

                                  Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen.

                                  Die Einkommensteuer, die für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bezahlt wird, wird als Lohnsteuer bezeichnet.

                                  Ausführliche Informationen zum Thema "Einkommensteuer" finden sich auf USP.gv.at.

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                                    Personen, die in Österreich ein Einkommen haben, müssen für dieses Steuer bezahlen. Bis zu einer gewissen Einkommenshöhe ist noch keine Steuer zu entrichten.

                                    Das Einkommen ergibt sich durch Zusammenzählen der verschiedenen Einkünfte einer Person. Dazu gehören:

                                    • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
                                    • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
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                                    Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen.

                                    Die Einkommensteuer, die für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bezahlt wird, wird als Lohnsteuer bezeichnet.

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                                      Einkommensteuer

                                      Personen, die in Österreich ein Einkommen haben, müssen für dieses Steuer bezahlen. Bis zu einer gewissen Einkommenshöhe ist noch keine Steuer zu entrichten.

                                      Das Einkommen ergibt sich durch Zusammenzählen der verschiedenen Einkünfte einer Person. Dazu gehören:

                                      • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
                                      • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
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                                      • Sonstige Einkünfte, wie z.B. Gewinne aus privaten Grundstücksveräußerungen und aus Spekulationsgeschäften

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                                      Die Einkommensteuer, die für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bezahlt wird, wird als Lohnsteuer bezeichnet.

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                                        • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
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                                        Die Einkommensteuer, die für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bezahlt wird, wird als Lohnsteuer bezeichnet.

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                                          Einkommensteuer

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                                          Das Einkommen ergibt sich durch Zusammenzählen der verschiedenen Einkünfte einer Person. Dazu gehören:

                                          • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
                                          • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
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                                          • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
                                          • Einkünfte aus Kapitalvermögen
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                                          • Sonstige Einkünfte, wie z.B. Gewinne aus privaten Grundstücksveräußerungen und aus Spekulationsgeschäften

                                          Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen.

                                          Die Einkommensteuer, die für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bezahlt wird, wird als Lohnsteuer bezeichnet.

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                                            Einkommensteuer

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                                            • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
                                            • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
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                                            • Einkünfte aus Kapitalvermögen
                                            • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
                                            • Sonstige Einkünfte, wie z.B. Gewinne aus privaten Grundstücksveräußerungen und aus Spekulationsgeschäften

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                                              Das Einkommen ergibt sich durch Zusammenzählen der verschiedenen Einkünfte einer Person. Dazu gehören:

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                                              • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
                                              • Sonstige Einkünfte, wie z.B. Gewinne aus privaten Grundstücksveräußerungen und aus Spekulationsgeschäften

                                              Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen.

                                              Die Einkommensteuer, die für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bezahlt wird, wird als Lohnsteuer bezeichnet.

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                                                Einkommensteuer

                                                Personen, die in Österreich ein Einkommen haben, müssen für dieses Steuer bezahlen. Bis zu einer gewissen Einkommenshöhe ist noch keine Steuer zu entrichten.

                                                Das Einkommen ergibt sich durch Zusammenzählen der verschiedenen Einkünfte einer Person. Dazu gehören:

                                                • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
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                                                • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
                                                • Einkünfte aus Kapitalvermögen
                                                • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
                                                • Sonstige Einkünfte, wie z.B. Gewinne aus privaten Grundstücksveräußerungen und aus Spekulationsgeschäften

                                                Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen.

                                                Die Einkommensteuer, die für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bezahlt wird, wird als Lohnsteuer bezeichnet.

                                                Ausführliche Informationen zum Thema "Einkommensteuer" finden sich auf USP.gv.at.

                                                Letzte Aktualisierung: 05.03.2024
                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                                  Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                  Einkommensteuer

                                                  Personen, die in Österreich ein Einkommen haben, müssen für dieses Steuer bezahlen. Bis zu einer gewissen Einkommenshöhe ist noch keine Steuer zu entrichten.

                                                  Das Einkommen ergibt sich durch Zusammenzählen der verschiedenen Einkünfte einer Person. Dazu gehören:

                                                  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
                                                  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
                                                  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
                                                  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
                                                  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
                                                  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
                                                  • Sonstige Einkünfte, wie z.B. Gewinne aus privaten Grundstücksveräußerungen und aus Spekulationsgeschäften

                                                  Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen.

                                                  Die Einkommensteuer, die für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bezahlt wird, wird als Lohnsteuer bezeichnet.

                                                  Ausführliche Informationen zum Thema "Einkommensteuer" finden sich auf USP.gv.at.

                                                  Letzte Aktualisierung: 05.03.2024
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                                                    Einkommensteuer

                                                    Personen, die in Österreich ein Einkommen haben, müssen für dieses Steuer bezahlen. Bis zu einer gewissen Einkommenshöhe ist noch keine Steuer zu entrichten.

                                                    Das Einkommen ergibt sich durch Zusammenzählen der verschiedenen Einkünfte einer Person. Dazu gehören:

                                                    • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
                                                    • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
                                                    • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
                                                    • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
                                                    • Einkünfte aus Kapitalvermögen
                                                    • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
                                                    • Sonstige Einkünfte, wie z.B. Gewinne aus privaten Grundstücksveräußerungen und aus Spekulationsgeschäften

                                                    Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen.

                                                    Die Einkommensteuer, die für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bezahlt wird, wird als Lohnsteuer bezeichnet.

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                                                      Einkommensteuer

                                                      Personen, die in Österreich ein Einkommen haben, müssen für dieses Steuer bezahlen. Bis zu einer gewissen Einkommenshöhe ist noch keine Steuer zu entrichten.

                                                      Das Einkommen ergibt sich durch Zusammenzählen der verschiedenen Einkünfte einer Person. Dazu gehören:

                                                      • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
                                                      • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
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                                                      • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
                                                      • Einkünfte aus Kapitalvermögen
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                                                      • Sonstige Einkünfte, wie z.B. Gewinne aus privaten Grundstücksveräußerungen und aus Spekulationsgeschäften

                                                      Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen.

                                                      Die Einkommensteuer, die für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bezahlt wird, wird als Lohnsteuer bezeichnet.

                                                      Ausführliche Informationen zum Thema "Einkommensteuer" finden sich auf USP.gv.at.

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                                                        Einkommensteuer

                                                        Personen, die in Österreich ein Einkommen haben, müssen für dieses Steuer bezahlen. Bis zu einer gewissen Einkommenshöhe ist noch keine Steuer zu entrichten.

                                                        Das Einkommen ergibt sich durch Zusammenzählen der verschiedenen Einkünfte einer Person. Dazu gehören:

                                                        • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
                                                        • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
                                                        • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
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                                                        • Einkünfte aus Kapitalvermögen
                                                        • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
                                                        • Sonstige Einkünfte, wie z.B. Gewinne aus privaten Grundstücksveräußerungen und aus Spekulationsgeschäften

                                                        Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen.

                                                        Die Einkommensteuer, die für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bezahlt wird, wird als Lohnsteuer bezeichnet.

                                                        Ausführliche Informationen zum Thema "Einkommensteuer" finden sich auf USP.gv.at.

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                                                          Einkommensteuer

                                                          Personen, die in Österreich ein Einkommen haben, müssen für dieses Steuer bezahlen. Bis zu einer gewissen Einkommenshöhe ist noch keine Steuer zu entrichten.

                                                          Das Einkommen ergibt sich durch Zusammenzählen der verschiedenen Einkünfte einer Person. Dazu gehören:

                                                          • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
                                                          • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
                                                          • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
                                                          • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
                                                          • Einkünfte aus Kapitalvermögen
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                                                          • Sonstige Einkünfte, wie z.B. Gewinne aus privaten Grundstücksveräußerungen und aus Spekulationsgeschäften

                                                          Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen.

                                                          Die Einkommensteuer, die für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bezahlt wird, wird als Lohnsteuer bezeichnet.

                                                          Ausführliche Informationen zum Thema "Einkommensteuer" finden sich auf USP.gv.at.

                                                          Letzte Aktualisierung: 05.03.2024
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                                                            Einkommensteuer

                                                            Personen, die in Österreich ein Einkommen haben, müssen für dieses Steuer bezahlen. Bis zu einer gewissen Einkommenshöhe ist noch keine Steuer zu entrichten.

                                                            Das Einkommen ergibt sich durch Zusammenzählen der verschiedenen Einkünfte einer Person. Dazu gehören:

                                                            • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
                                                            • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
                                                            • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
                                                            • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
                                                            • Einkünfte aus Kapitalvermögen
                                                            • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
                                                            • Sonstige Einkünfte, wie z.B. Gewinne aus privaten Grundstücksveräußerungen und aus Spekulationsgeschäften

                                                            Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen.

                                                            Die Einkommensteuer, die für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bezahlt wird, wird als Lohnsteuer bezeichnet.

                                                            Ausführliche Informationen zum Thema "Einkommensteuer" finden sich auf USP.gv.at.

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                                                              Einkommensteuer

                                                              Personen, die in Österreich ein Einkommen haben, müssen für dieses Steuer bezahlen. Bis zu einer gewissen Einkommenshöhe ist noch keine Steuer zu entrichten.

                                                              Das Einkommen ergibt sich durch Zusammenzählen der verschiedenen Einkünfte einer Person. Dazu gehören:

                                                              • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
                                                              • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
                                                              • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
                                                              • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
                                                              • Einkünfte aus Kapitalvermögen
                                                              • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
                                                              • Sonstige Einkünfte, wie z.B. Gewinne aus privaten Grundstücksveräußerungen und aus Spekulationsgeschäften

                                                              Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen.

                                                              Die Einkommensteuer, die für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bezahlt wird, wird als Lohnsteuer bezeichnet.

                                                              Ausführliche Informationen zum Thema "Einkommensteuer" finden sich auf USP.gv.at.

                                                              Letzte Aktualisierung: 05.03.2024
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Begriffe mit E

                                                                Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                Einkommensteuer

                                                                Personen, die in Österreich ein Einkommen haben, müssen für dieses Steuer bezahlen. Bis zu einer gewissen Einkommenshöhe ist noch keine Steuer zu entrichten.

                                                                Das Einkommen ergibt sich durch Zusammenzählen der verschiedenen Einkünfte einer Person. Dazu gehören:

                                                                • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
                                                                • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
                                                                • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
                                                                • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
                                                                • Einkünfte aus Kapitalvermögen
                                                                • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
                                                                • Sonstige Einkünfte, wie z.B. Gewinne aus privaten Grundstücksveräußerungen und aus Spekulationsgeschäften

                                                                Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen.

                                                                Die Einkommensteuer, die für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bezahlt wird, wird als Lohnsteuer bezeichnet.

                                                                Ausführliche Informationen zum Thema "Einkommensteuer" finden sich auf USP.gv.at.

                                                                Letzte Aktualisierung: 05.03.2024
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Begriffe mit E

                                                                  Wählen Sie den Anfangsbuchstaben des gesuchten Begriffs aus:

                                                                  Einkommensteuer

                                                                  Personen, die in Österreich ein Einkommen haben, müssen für dieses Steuer bezahlen. Bis zu einer gewissen Einkommenshöhe ist noch keine Steuer zu entrichten.

                                                                  Das Einkommen ergibt sich durch Zusammenzählen der verschiedenen Einkünfte einer Person. Dazu gehören:

                                                                  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
                                                                  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
                                                                  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
                                                                  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
                                                                  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
                                                                  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
                                                                  • Sonstige Einkünfte, wie z.B. Gewinne aus privaten Grundstücksveräußerungen und aus Spekulationsgeschäften

                                                                  Vom Gesamtbetrag der Einkünfte werden Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen.

                                                                  Die Einkommensteuer, die für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bezahlt wird, wird als Lohnsteuer bezeichnet.

                                                                  Ausführliche Informationen zum Thema "Einkommensteuer" finden sich auf USP.gv.at.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 05.03.2024
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion