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    Befristetes Arbeitsverhältnis

    Der Ablauf eines Arbeitsverhältnisses, das auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurde, wird im Falle einer Schwangerschaft gehemmt und verschiebt sich:

    • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn der Schutzfrist
    • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn eines auf Dauer ausgesprochenen individuellen Beschäftigungsverbotes

    Ausnahme: Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft trotz einer Schwangerschaft ab, wenn die Befristung gesetzlich vorgesehen ist oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgte. Befristungen, die aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgen, liegen insbesondere dann vor, wenn die Befristung

    • im Interesse der Arbeitnehmerin,
    • für die Dauer der Vertretung anderer verhinderter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer,
    • zu Ausbildungszwecken,
    • für die Zeit der Saison oder
    • zur Erprobung, wenn die erforderlichen Qualifikationen eine längere Probezeit (→ USP) als die gesetzliche oder kollektivvertragliche beansprucht,

    abgeschlossen wurde.

    Rechtsgrundlagen

    §§ 10a, 11 Mutterschutzgesetz (MSchG)

    Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

      Befristetes Arbeitsverhältnis

      Der Ablauf eines Arbeitsverhältnisses, das auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurde, wird im Falle einer Schwangerschaft gehemmt und verschiebt sich:

      • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn der Schutzfrist
      • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn eines auf Dauer ausgesprochenen individuellen Beschäftigungsverbotes

      Ausnahme: Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft trotz einer Schwangerschaft ab, wenn die Befristung gesetzlich vorgesehen ist oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgte. Befristungen, die aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgen, liegen insbesondere dann vor, wenn die Befristung

      • im Interesse der Arbeitnehmerin,
      • für die Dauer der Vertretung anderer verhinderter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer,
      • zu Ausbildungszwecken,
      • für die Zeit der Saison oder
      • zur Erprobung, wenn die erforderlichen Qualifikationen eine längere Probezeit (→ USP) als die gesetzliche oder kollektivvertragliche beansprucht,

      abgeschlossen wurde.

      Rechtsgrundlagen

      §§ 10a, 11 Mutterschutzgesetz (MSchG)

      Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

        Befristetes Arbeitsverhältnis

        Der Ablauf eines Arbeitsverhältnisses, das auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurde, wird im Falle einer Schwangerschaft gehemmt und verschiebt sich:

        • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn der Schutzfrist
        • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn eines auf Dauer ausgesprochenen individuellen Beschäftigungsverbotes

        Ausnahme: Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft trotz einer Schwangerschaft ab, wenn die Befristung gesetzlich vorgesehen ist oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgte. Befristungen, die aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgen, liegen insbesondere dann vor, wenn die Befristung

        • im Interesse der Arbeitnehmerin,
        • für die Dauer der Vertretung anderer verhinderter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer,
        • zu Ausbildungszwecken,
        • für die Zeit der Saison oder
        • zur Erprobung, wenn die erforderlichen Qualifikationen eine längere Probezeit (→ USP) als die gesetzliche oder kollektivvertragliche beansprucht,

        abgeschlossen wurde.

        Rechtsgrundlagen

        §§ 10a, 11 Mutterschutzgesetz (MSchG)

        Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
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          Der Ablauf eines Arbeitsverhältnisses, das auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurde, wird im Falle einer Schwangerschaft gehemmt und verschiebt sich:

          • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn der Schutzfrist
          • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn eines auf Dauer ausgesprochenen individuellen Beschäftigungsverbotes

          Ausnahme: Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft trotz einer Schwangerschaft ab, wenn die Befristung gesetzlich vorgesehen ist oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgte. Befristungen, die aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgen, liegen insbesondere dann vor, wenn die Befristung

          • im Interesse der Arbeitnehmerin,
          • für die Dauer der Vertretung anderer verhinderter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer,
          • zu Ausbildungszwecken,
          • für die Zeit der Saison oder
          • zur Erprobung, wenn die erforderlichen Qualifikationen eine längere Probezeit (→ USP) als die gesetzliche oder kollektivvertragliche beansprucht,

          abgeschlossen wurde.

          Rechtsgrundlagen

          §§ 10a, 11 Mutterschutzgesetz (MSchG)

          Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
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            Der Ablauf eines Arbeitsverhältnisses, das auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurde, wird im Falle einer Schwangerschaft gehemmt und verschiebt sich:

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            • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn eines auf Dauer ausgesprochenen individuellen Beschäftigungsverbotes

            Ausnahme: Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft trotz einer Schwangerschaft ab, wenn die Befristung gesetzlich vorgesehen ist oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgte. Befristungen, die aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgen, liegen insbesondere dann vor, wenn die Befristung

            • im Interesse der Arbeitnehmerin,
            • für die Dauer der Vertretung anderer verhinderter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer,
            • zu Ausbildungszwecken,
            • für die Zeit der Saison oder
            • zur Erprobung, wenn die erforderlichen Qualifikationen eine längere Probezeit (→ USP) als die gesetzliche oder kollektivvertragliche beansprucht,

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              Der Ablauf eines Arbeitsverhältnisses, das auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurde, wird im Falle einer Schwangerschaft gehemmt und verschiebt sich:

              • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn der Schutzfrist
              • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn eines auf Dauer ausgesprochenen individuellen Beschäftigungsverbotes

              Ausnahme: Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft trotz einer Schwangerschaft ab, wenn die Befristung gesetzlich vorgesehen ist oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgte. Befristungen, die aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgen, liegen insbesondere dann vor, wenn die Befristung

              • im Interesse der Arbeitnehmerin,
              • für die Dauer der Vertretung anderer verhinderter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer,
              • zu Ausbildungszwecken,
              • für die Zeit der Saison oder
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              Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
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                • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn der Schutzfrist
                • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn eines auf Dauer ausgesprochenen individuellen Beschäftigungsverbotes

                Ausnahme: Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft trotz einer Schwangerschaft ab, wenn die Befristung gesetzlich vorgesehen ist oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgte. Befristungen, die aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgen, liegen insbesondere dann vor, wenn die Befristung

                • im Interesse der Arbeitnehmerin,
                • für die Dauer der Vertretung anderer verhinderter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer,
                • zu Ausbildungszwecken,
                • für die Zeit der Saison oder
                • zur Erprobung, wenn die erforderlichen Qualifikationen eine längere Probezeit (→ USP) als die gesetzliche oder kollektivvertragliche beansprucht,

                abgeschlossen wurde.

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                  Der Ablauf eines Arbeitsverhältnisses, das auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurde, wird im Falle einer Schwangerschaft gehemmt und verschiebt sich:

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                  Ausnahme: Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft trotz einer Schwangerschaft ab, wenn die Befristung gesetzlich vorgesehen ist oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgte. Befristungen, die aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgen, liegen insbesondere dann vor, wenn die Befristung

                  • im Interesse der Arbeitnehmerin,
                  • für die Dauer der Vertretung anderer verhinderter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer,
                  • zu Ausbildungszwecken,
                  • für die Zeit der Saison oder
                  • zur Erprobung, wenn die erforderlichen Qualifikationen eine längere Probezeit (→ USP) als die gesetzliche oder kollektivvertragliche beansprucht,

                  abgeschlossen wurde.

                  Rechtsgrundlagen

                  §§ 10a, 11 Mutterschutzgesetz (MSchG)

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                    Der Ablauf eines Arbeitsverhältnisses, das auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurde, wird im Falle einer Schwangerschaft gehemmt und verschiebt sich:

                    • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn der Schutzfrist
                    • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn eines auf Dauer ausgesprochenen individuellen Beschäftigungsverbotes

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                    • im Interesse der Arbeitnehmerin,
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                    • zu Ausbildungszwecken,
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                      Der Ablauf eines Arbeitsverhältnisses, das auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurde, wird im Falle einer Schwangerschaft gehemmt und verschiebt sich:

                      • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn der Schutzfrist
                      • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn eines auf Dauer ausgesprochenen individuellen Beschäftigungsverbotes

                      Ausnahme: Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft trotz einer Schwangerschaft ab, wenn die Befristung gesetzlich vorgesehen ist oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgte. Befristungen, die aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgen, liegen insbesondere dann vor, wenn die Befristung

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                      • zu Ausbildungszwecken,
                      • für die Zeit der Saison oder
                      • zur Erprobung, wenn die erforderlichen Qualifikationen eine längere Probezeit (→ USP) als die gesetzliche oder kollektivvertragliche beansprucht,

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                        Der Ablauf eines Arbeitsverhältnisses, das auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurde, wird im Falle einer Schwangerschaft gehemmt und verschiebt sich:

                        • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn der Schutzfrist
                        • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn eines auf Dauer ausgesprochenen individuellen Beschäftigungsverbotes

                        Ausnahme: Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft trotz einer Schwangerschaft ab, wenn die Befristung gesetzlich vorgesehen ist oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgte. Befristungen, die aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgen, liegen insbesondere dann vor, wenn die Befristung

                        • im Interesse der Arbeitnehmerin,
                        • für die Dauer der Vertretung anderer verhinderter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer,
                        • zu Ausbildungszwecken,
                        • für die Zeit der Saison oder
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                          Der Ablauf eines Arbeitsverhältnisses, das auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurde, wird im Falle einer Schwangerschaft gehemmt und verschiebt sich:

                          • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn der Schutzfrist
                          • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn eines auf Dauer ausgesprochenen individuellen Beschäftigungsverbotes

                          Ausnahme: Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft trotz einer Schwangerschaft ab, wenn die Befristung gesetzlich vorgesehen ist oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgte. Befristungen, die aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgen, liegen insbesondere dann vor, wenn die Befristung

                          • im Interesse der Arbeitnehmerin,
                          • für die Dauer der Vertretung anderer verhinderter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer,
                          • zu Ausbildungszwecken,
                          • für die Zeit der Saison oder
                          • zur Erprobung, wenn die erforderlichen Qualifikationen eine längere Probezeit (→ USP) als die gesetzliche oder kollektivvertragliche beansprucht,

                          abgeschlossen wurde.

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                            Der Ablauf eines Arbeitsverhältnisses, das auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurde, wird im Falle einer Schwangerschaft gehemmt und verschiebt sich:

                            • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn der Schutzfrist
                            • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn eines auf Dauer ausgesprochenen individuellen Beschäftigungsverbotes

                            Ausnahme: Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft trotz einer Schwangerschaft ab, wenn die Befristung gesetzlich vorgesehen ist oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgte. Befristungen, die aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgen, liegen insbesondere dann vor, wenn die Befristung

                            • im Interesse der Arbeitnehmerin,
                            • für die Dauer der Vertretung anderer verhinderter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer,
                            • zu Ausbildungszwecken,
                            • für die Zeit der Saison oder
                            • zur Erprobung, wenn die erforderlichen Qualifikationen eine längere Probezeit (→ USP) als die gesetzliche oder kollektivvertragliche beansprucht,

                            abgeschlossen wurde.

                            Rechtsgrundlagen

                            §§ 10a, 11 Mutterschutzgesetz (MSchG)

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                              Befristetes Arbeitsverhältnis

                              Der Ablauf eines Arbeitsverhältnisses, das auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurde, wird im Falle einer Schwangerschaft gehemmt und verschiebt sich:

                              • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn der Schutzfrist
                              • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn eines auf Dauer ausgesprochenen individuellen Beschäftigungsverbotes

                              Ausnahme: Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft trotz einer Schwangerschaft ab, wenn die Befristung gesetzlich vorgesehen ist oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgte. Befristungen, die aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgen, liegen insbesondere dann vor, wenn die Befristung

                              • im Interesse der Arbeitnehmerin,
                              • für die Dauer der Vertretung anderer verhinderter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer,
                              • zu Ausbildungszwecken,
                              • für die Zeit der Saison oder
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                              abgeschlossen wurde.

                              Rechtsgrundlagen

                              §§ 10a, 11 Mutterschutzgesetz (MSchG)

                              Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
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                                Befristetes Arbeitsverhältnis

                                Der Ablauf eines Arbeitsverhältnisses, das auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurde, wird im Falle einer Schwangerschaft gehemmt und verschiebt sich:

                                • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn der Schutzfrist
                                • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn eines auf Dauer ausgesprochenen individuellen Beschäftigungsverbotes

                                Ausnahme: Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft trotz einer Schwangerschaft ab, wenn die Befristung gesetzlich vorgesehen ist oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgte. Befristungen, die aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgen, liegen insbesondere dann vor, wenn die Befristung

                                • im Interesse der Arbeitnehmerin,
                                • für die Dauer der Vertretung anderer verhinderter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer,
                                • zu Ausbildungszwecken,
                                • für die Zeit der Saison oder
                                • zur Erprobung, wenn die erforderlichen Qualifikationen eine längere Probezeit (→ USP) als die gesetzliche oder kollektivvertragliche beansprucht,

                                abgeschlossen wurde.

                                Rechtsgrundlagen

                                §§ 10a, 11 Mutterschutzgesetz (MSchG)

                                Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                  Befristetes Arbeitsverhältnis

                                  Der Ablauf eines Arbeitsverhältnisses, das auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurde, wird im Falle einer Schwangerschaft gehemmt und verschiebt sich:

                                  • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn der Schutzfrist
                                  • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn eines auf Dauer ausgesprochenen individuellen Beschäftigungsverbotes

                                  Ausnahme: Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft trotz einer Schwangerschaft ab, wenn die Befristung gesetzlich vorgesehen ist oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgte. Befristungen, die aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgen, liegen insbesondere dann vor, wenn die Befristung

                                  • im Interesse der Arbeitnehmerin,
                                  • für die Dauer der Vertretung anderer verhinderter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer,
                                  • zu Ausbildungszwecken,
                                  • für die Zeit der Saison oder
                                  • zur Erprobung, wenn die erforderlichen Qualifikationen eine längere Probezeit (→ USP) als die gesetzliche oder kollektivvertragliche beansprucht,

                                  abgeschlossen wurde.

                                  Rechtsgrundlagen

                                  §§ 10a, 11 Mutterschutzgesetz (MSchG)

                                  Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
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                                    Befristetes Arbeitsverhältnis

                                    Der Ablauf eines Arbeitsverhältnisses, das auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurde, wird im Falle einer Schwangerschaft gehemmt und verschiebt sich:

                                    • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn der Schutzfrist
                                    • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn eines auf Dauer ausgesprochenen individuellen Beschäftigungsverbotes

                                    Ausnahme: Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft trotz einer Schwangerschaft ab, wenn die Befristung gesetzlich vorgesehen ist oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgte. Befristungen, die aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgen, liegen insbesondere dann vor, wenn die Befristung

                                    • im Interesse der Arbeitnehmerin,
                                    • für die Dauer der Vertretung anderer verhinderter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer,
                                    • zu Ausbildungszwecken,
                                    • für die Zeit der Saison oder
                                    • zur Erprobung, wenn die erforderlichen Qualifikationen eine längere Probezeit (→ USP) als die gesetzliche oder kollektivvertragliche beansprucht,

                                    abgeschlossen wurde.

                                    Rechtsgrundlagen

                                    §§ 10a, 11 Mutterschutzgesetz (MSchG)

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                                      Befristetes Arbeitsverhältnis

                                      Der Ablauf eines Arbeitsverhältnisses, das auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurde, wird im Falle einer Schwangerschaft gehemmt und verschiebt sich:

                                      • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn der Schutzfrist
                                      • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn eines auf Dauer ausgesprochenen individuellen Beschäftigungsverbotes

                                      Ausnahme: Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft trotz einer Schwangerschaft ab, wenn die Befristung gesetzlich vorgesehen ist oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgte. Befristungen, die aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgen, liegen insbesondere dann vor, wenn die Befristung

                                      • im Interesse der Arbeitnehmerin,
                                      • für die Dauer der Vertretung anderer verhinderter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer,
                                      • zu Ausbildungszwecken,
                                      • für die Zeit der Saison oder
                                      • zur Erprobung, wenn die erforderlichen Qualifikationen eine längere Probezeit (→ USP) als die gesetzliche oder kollektivvertragliche beansprucht,

                                      abgeschlossen wurde.

                                      Rechtsgrundlagen

                                      §§ 10a, 11 Mutterschutzgesetz (MSchG)

                                      Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
                                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                        Befristetes Arbeitsverhältnis

                                        Der Ablauf eines Arbeitsverhältnisses, das auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurde, wird im Falle einer Schwangerschaft gehemmt und verschiebt sich:

                                        • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn der Schutzfrist
                                        • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn eines auf Dauer ausgesprochenen individuellen Beschäftigungsverbotes

                                        Ausnahme: Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft trotz einer Schwangerschaft ab, wenn die Befristung gesetzlich vorgesehen ist oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgte. Befristungen, die aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgen, liegen insbesondere dann vor, wenn die Befristung

                                        • im Interesse der Arbeitnehmerin,
                                        • für die Dauer der Vertretung anderer verhinderter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer,
                                        • zu Ausbildungszwecken,
                                        • für die Zeit der Saison oder
                                        • zur Erprobung, wenn die erforderlichen Qualifikationen eine längere Probezeit (→ USP) als die gesetzliche oder kollektivvertragliche beansprucht,

                                        abgeschlossen wurde.

                                        Rechtsgrundlagen

                                        §§ 10a, 11 Mutterschutzgesetz (MSchG)

                                        Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                          Befristetes Arbeitsverhältnis

                                          Der Ablauf eines Arbeitsverhältnisses, das auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurde, wird im Falle einer Schwangerschaft gehemmt und verschiebt sich:

                                          • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn der Schutzfrist
                                          • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn eines auf Dauer ausgesprochenen individuellen Beschäftigungsverbotes

                                          Ausnahme: Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft trotz einer Schwangerschaft ab, wenn die Befristung gesetzlich vorgesehen ist oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgte. Befristungen, die aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgen, liegen insbesondere dann vor, wenn die Befristung

                                          • im Interesse der Arbeitnehmerin,
                                          • für die Dauer der Vertretung anderer verhinderter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer,
                                          • zu Ausbildungszwecken,
                                          • für die Zeit der Saison oder
                                          • zur Erprobung, wenn die erforderlichen Qualifikationen eine längere Probezeit (→ USP) als die gesetzliche oder kollektivvertragliche beansprucht,

                                          abgeschlossen wurde.

                                          Rechtsgrundlagen

                                          §§ 10a, 11 Mutterschutzgesetz (MSchG)

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                                            Befristetes Arbeitsverhältnis

                                            Der Ablauf eines Arbeitsverhältnisses, das auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurde, wird im Falle einer Schwangerschaft gehemmt und verschiebt sich:

                                            • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn der Schutzfrist
                                            • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn eines auf Dauer ausgesprochenen individuellen Beschäftigungsverbotes

                                            Ausnahme: Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft trotz einer Schwangerschaft ab, wenn die Befristung gesetzlich vorgesehen ist oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgte. Befristungen, die aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgen, liegen insbesondere dann vor, wenn die Befristung

                                            • im Interesse der Arbeitnehmerin,
                                            • für die Dauer der Vertretung anderer verhinderter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer,
                                            • zu Ausbildungszwecken,
                                            • für die Zeit der Saison oder
                                            • zur Erprobung, wenn die erforderlichen Qualifikationen eine längere Probezeit (→ USP) als die gesetzliche oder kollektivvertragliche beansprucht,

                                            abgeschlossen wurde.

                                            Rechtsgrundlagen

                                            §§ 10a, 11 Mutterschutzgesetz (MSchG)

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                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                              Befristetes Arbeitsverhältnis

                                              Der Ablauf eines Arbeitsverhältnisses, das auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurde, wird im Falle einer Schwangerschaft gehemmt und verschiebt sich:

                                              • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn der Schutzfrist
                                              • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn eines auf Dauer ausgesprochenen individuellen Beschäftigungsverbotes

                                              Ausnahme: Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft trotz einer Schwangerschaft ab, wenn die Befristung gesetzlich vorgesehen ist oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgte. Befristungen, die aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgen, liegen insbesondere dann vor, wenn die Befristung

                                              • im Interesse der Arbeitnehmerin,
                                              • für die Dauer der Vertretung anderer verhinderter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer,
                                              • zu Ausbildungszwecken,
                                              • für die Zeit der Saison oder
                                              • zur Erprobung, wenn die erforderlichen Qualifikationen eine längere Probezeit (→ USP) als die gesetzliche oder kollektivvertragliche beansprucht,

                                              abgeschlossen wurde.

                                              Rechtsgrundlagen

                                              §§ 10a, 11 Mutterschutzgesetz (MSchG)

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                                                Befristetes Arbeitsverhältnis

                                                Der Ablauf eines Arbeitsverhältnisses, das auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurde, wird im Falle einer Schwangerschaft gehemmt und verschiebt sich:

                                                • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn der Schutzfrist
                                                • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn eines auf Dauer ausgesprochenen individuellen Beschäftigungsverbotes

                                                Ausnahme: Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft trotz einer Schwangerschaft ab, wenn die Befristung gesetzlich vorgesehen ist oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgte. Befristungen, die aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgen, liegen insbesondere dann vor, wenn die Befristung

                                                • im Interesse der Arbeitnehmerin,
                                                • für die Dauer der Vertretung anderer verhinderter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer,
                                                • zu Ausbildungszwecken,
                                                • für die Zeit der Saison oder
                                                • zur Erprobung, wenn die erforderlichen Qualifikationen eine längere Probezeit (→ USP) als die gesetzliche oder kollektivvertragliche beansprucht,

                                                abgeschlossen wurde.

                                                Rechtsgrundlagen

                                                §§ 10a, 11 Mutterschutzgesetz (MSchG)

                                                Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
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                                                  Befristetes Arbeitsverhältnis

                                                  Der Ablauf eines Arbeitsverhältnisses, das auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurde, wird im Falle einer Schwangerschaft gehemmt und verschiebt sich:

                                                  • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn der Schutzfrist
                                                  • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn eines auf Dauer ausgesprochenen individuellen Beschäftigungsverbotes

                                                  Ausnahme: Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft trotz einer Schwangerschaft ab, wenn die Befristung gesetzlich vorgesehen ist oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgte. Befristungen, die aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgen, liegen insbesondere dann vor, wenn die Befristung

                                                  • im Interesse der Arbeitnehmerin,
                                                  • für die Dauer der Vertretung anderer verhinderter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer,
                                                  • zu Ausbildungszwecken,
                                                  • für die Zeit der Saison oder
                                                  • zur Erprobung, wenn die erforderlichen Qualifikationen eine längere Probezeit (→ USP) als die gesetzliche oder kollektivvertragliche beansprucht,

                                                  abgeschlossen wurde.

                                                  Rechtsgrundlagen

                                                  §§ 10a, 11 Mutterschutzgesetz (MSchG)

                                                  Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                    Befristetes Arbeitsverhältnis

                                                    Der Ablauf eines Arbeitsverhältnisses, das auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurde, wird im Falle einer Schwangerschaft gehemmt und verschiebt sich:

                                                    • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn der Schutzfrist
                                                    • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn eines auf Dauer ausgesprochenen individuellen Beschäftigungsverbotes

                                                    Ausnahme: Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft trotz einer Schwangerschaft ab, wenn die Befristung gesetzlich vorgesehen ist oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgte. Befristungen, die aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgen, liegen insbesondere dann vor, wenn die Befristung

                                                    • im Interesse der Arbeitnehmerin,
                                                    • für die Dauer der Vertretung anderer verhinderter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer,
                                                    • zu Ausbildungszwecken,
                                                    • für die Zeit der Saison oder
                                                    • zur Erprobung, wenn die erforderlichen Qualifikationen eine längere Probezeit (→ USP) als die gesetzliche oder kollektivvertragliche beansprucht,

                                                    abgeschlossen wurde.

                                                    Rechtsgrundlagen

                                                    §§ 10a, 11 Mutterschutzgesetz (MSchG)

                                                    Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                      Befristetes Arbeitsverhältnis

                                                      Der Ablauf eines Arbeitsverhältnisses, das auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurde, wird im Falle einer Schwangerschaft gehemmt und verschiebt sich:

                                                      • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn der Schutzfrist
                                                      • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn eines auf Dauer ausgesprochenen individuellen Beschäftigungsverbotes

                                                      Ausnahme: Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft trotz einer Schwangerschaft ab, wenn die Befristung gesetzlich vorgesehen ist oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgte. Befristungen, die aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgen, liegen insbesondere dann vor, wenn die Befristung

                                                      • im Interesse der Arbeitnehmerin,
                                                      • für die Dauer der Vertretung anderer verhinderter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer,
                                                      • zu Ausbildungszwecken,
                                                      • für die Zeit der Saison oder
                                                      • zur Erprobung, wenn die erforderlichen Qualifikationen eine längere Probezeit (→ USP) als die gesetzliche oder kollektivvertragliche beansprucht,

                                                      abgeschlossen wurde.

                                                      Rechtsgrundlagen

                                                      §§ 10a, 11 Mutterschutzgesetz (MSchG)

                                                      Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                        Befristetes Arbeitsverhältnis

                                                        Der Ablauf eines Arbeitsverhältnisses, das auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurde, wird im Falle einer Schwangerschaft gehemmt und verschiebt sich:

                                                        • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn der Schutzfrist
                                                        • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn eines auf Dauer ausgesprochenen individuellen Beschäftigungsverbotes

                                                        Ausnahme: Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft trotz einer Schwangerschaft ab, wenn die Befristung gesetzlich vorgesehen ist oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgte. Befristungen, die aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgen, liegen insbesondere dann vor, wenn die Befristung

                                                        • im Interesse der Arbeitnehmerin,
                                                        • für die Dauer der Vertretung anderer verhinderter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer,
                                                        • zu Ausbildungszwecken,
                                                        • für die Zeit der Saison oder
                                                        • zur Erprobung, wenn die erforderlichen Qualifikationen eine längere Probezeit (→ USP) als die gesetzliche oder kollektivvertragliche beansprucht,

                                                        abgeschlossen wurde.

                                                        Rechtsgrundlagen

                                                        §§ 10a, 11 Mutterschutzgesetz (MSchG)

                                                        Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                          Befristetes Arbeitsverhältnis

                                                          Der Ablauf eines Arbeitsverhältnisses, das auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurde, wird im Falle einer Schwangerschaft gehemmt und verschiebt sich:

                                                          • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn der Schutzfrist
                                                          • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn eines auf Dauer ausgesprochenen individuellen Beschäftigungsverbotes

                                                          Ausnahme: Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft trotz einer Schwangerschaft ab, wenn die Befristung gesetzlich vorgesehen ist oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgte. Befristungen, die aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgen, liegen insbesondere dann vor, wenn die Befristung

                                                          • im Interesse der Arbeitnehmerin,
                                                          • für die Dauer der Vertretung anderer verhinderter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer,
                                                          • zu Ausbildungszwecken,
                                                          • für die Zeit der Saison oder
                                                          • zur Erprobung, wenn die erforderlichen Qualifikationen eine längere Probezeit (→ USP) als die gesetzliche oder kollektivvertragliche beansprucht,

                                                          abgeschlossen wurde.

                                                          Rechtsgrundlagen

                                                          §§ 10a, 11 Mutterschutzgesetz (MSchG)

                                                          Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                            Befristetes Arbeitsverhältnis

                                                            Der Ablauf eines Arbeitsverhältnisses, das auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurde, wird im Falle einer Schwangerschaft gehemmt und verschiebt sich:

                                                            • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn der Schutzfrist
                                                            • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn eines auf Dauer ausgesprochenen individuellen Beschäftigungsverbotes

                                                            Ausnahme: Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft trotz einer Schwangerschaft ab, wenn die Befristung gesetzlich vorgesehen ist oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgte. Befristungen, die aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgen, liegen insbesondere dann vor, wenn die Befristung

                                                            • im Interesse der Arbeitnehmerin,
                                                            • für die Dauer der Vertretung anderer verhinderter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer,
                                                            • zu Ausbildungszwecken,
                                                            • für die Zeit der Saison oder
                                                            • zur Erprobung, wenn die erforderlichen Qualifikationen eine längere Probezeit (→ USP) als die gesetzliche oder kollektivvertragliche beansprucht,

                                                            abgeschlossen wurde.

                                                            Rechtsgrundlagen

                                                            §§ 10a, 11 Mutterschutzgesetz (MSchG)

                                                            Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                              Befristetes Arbeitsverhältnis

                                                              Der Ablauf eines Arbeitsverhältnisses, das auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurde, wird im Falle einer Schwangerschaft gehemmt und verschiebt sich:

                                                              • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn der Schutzfrist
                                                              • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn eines auf Dauer ausgesprochenen individuellen Beschäftigungsverbotes

                                                              Ausnahme: Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft trotz einer Schwangerschaft ab, wenn die Befristung gesetzlich vorgesehen ist oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgte. Befristungen, die aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgen, liegen insbesondere dann vor, wenn die Befristung

                                                              • im Interesse der Arbeitnehmerin,
                                                              • für die Dauer der Vertretung anderer verhinderter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer,
                                                              • zu Ausbildungszwecken,
                                                              • für die Zeit der Saison oder
                                                              • zur Erprobung, wenn die erforderlichen Qualifikationen eine längere Probezeit (→ USP) als die gesetzliche oder kollektivvertragliche beansprucht,

                                                              abgeschlossen wurde.

                                                              Rechtsgrundlagen

                                                              §§ 10a, 11 Mutterschutzgesetz (MSchG)

                                                              Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                                Befristetes Arbeitsverhältnis

                                                                Der Ablauf eines Arbeitsverhältnisses, das auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurde, wird im Falle einer Schwangerschaft gehemmt und verschiebt sich:

                                                                • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn der Schutzfrist
                                                                • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn eines auf Dauer ausgesprochenen individuellen Beschäftigungsverbotes

                                                                Ausnahme: Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft trotz einer Schwangerschaft ab, wenn die Befristung gesetzlich vorgesehen ist oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgte. Befristungen, die aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgen, liegen insbesondere dann vor, wenn die Befristung

                                                                • im Interesse der Arbeitnehmerin,
                                                                • für die Dauer der Vertretung anderer verhinderter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer,
                                                                • zu Ausbildungszwecken,
                                                                • für die Zeit der Saison oder
                                                                • zur Erprobung, wenn die erforderlichen Qualifikationen eine längere Probezeit (→ USP) als die gesetzliche oder kollektivvertragliche beansprucht,

                                                                abgeschlossen wurde.

                                                                Rechtsgrundlagen

                                                                §§ 10a, 11 Mutterschutzgesetz (MSchG)

                                                                Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                                  Befristetes Arbeitsverhältnis

                                                                  Der Ablauf eines Arbeitsverhältnisses, das auf bestimmte Zeit abgeschlossen wurde, wird im Falle einer Schwangerschaft gehemmt und verschiebt sich:

                                                                  • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn der Schutzfrist
                                                                  • Von der Meldung der Schwangerschaft bis zum Beginn eines auf Dauer ausgesprochenen individuellen Beschäftigungsverbotes

                                                                  Ausnahme: Ein befristetes Arbeitsverhältnis läuft trotz einer Schwangerschaft ab, wenn die Befristung gesetzlich vorgesehen ist oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgte. Befristungen, die aus sachlich gerechtfertigten Gründen erfolgen, liegen insbesondere dann vor, wenn die Befristung

                                                                  • im Interesse der Arbeitnehmerin,
                                                                  • für die Dauer der Vertretung anderer verhinderter Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer,
                                                                  • zu Ausbildungszwecken,
                                                                  • für die Zeit der Saison oder
                                                                  • zur Erprobung, wenn die erforderlichen Qualifikationen eine längere Probezeit (→ USP) als die gesetzliche oder kollektivvertragliche beansprucht,

                                                                  abgeschlossen wurde.

                                                                  Rechtsgrundlagen

                                                                  §§ 10a, 11 Mutterschutzgesetz (MSchG)

                                                                  Letzte Aktualisierung: 30.04.2025
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz