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    Österreichisches Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung

    Das Sozialministerium entwickelte gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich und unter Einbindung weiterer Expertinnen/Experten das Österreichische Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung (ÖQZ-24).

    Das Qualitätszertifikat soll ein sichtbares Zeichen für einen hohen Qualitätsanspruch sein und die Situation aller Beteiligten stärken.

    Das Qualitätszertifikat basiert auf Freiwilligkeit und eröffnet jenen Vermittlungsagenturen, die über die gesetzlich vorgesehenen Verpflichtungen hinaus höhere Qualitätsstandards erfüllen, die Möglichkeit dies vor einer unabhängigen Zertifizierungsstelle unter Beweis zu stellen.

    Das Recht zur Führung des Zertifikates wird für den Zeitraum von drei Jahren erteilt. Danach ist eine Rezertifizierung möglich. Zusätzlich bestehen jährliche Überwachungsbegutachtungen. Bei Verstößen kann das Zertifikat auch entzogen werden.

    Das Zertifizierungsverfahren wird durch den Verein zur Förderung der Qualität in der Betreuung älterer Menschen durchgeführt, der langjährige Expertise und Erfahrung in Zusammenhang mit Qualitätsentwicklung und -sicherung aufweist.

    Letzte Aktualisierung: 17.03.2023
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

      Österreichisches Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung

      Das Sozialministerium entwickelte gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich und unter Einbindung weiterer Expertinnen/Experten das Österreichische Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung (ÖQZ-24).

      Das Qualitätszertifikat soll ein sichtbares Zeichen für einen hohen Qualitätsanspruch sein und die Situation aller Beteiligten stärken.

      Das Qualitätszertifikat basiert auf Freiwilligkeit und eröffnet jenen Vermittlungsagenturen, die über die gesetzlich vorgesehenen Verpflichtungen hinaus höhere Qualitätsstandards erfüllen, die Möglichkeit dies vor einer unabhängigen Zertifizierungsstelle unter Beweis zu stellen.

      Das Recht zur Führung des Zertifikates wird für den Zeitraum von drei Jahren erteilt. Danach ist eine Rezertifizierung möglich. Zusätzlich bestehen jährliche Überwachungsbegutachtungen. Bei Verstößen kann das Zertifikat auch entzogen werden.

      Das Zertifizierungsverfahren wird durch den Verein zur Förderung der Qualität in der Betreuung älterer Menschen durchgeführt, der langjährige Expertise und Erfahrung in Zusammenhang mit Qualitätsentwicklung und -sicherung aufweist.

      Letzte Aktualisierung: 17.03.2023
      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

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        Das Recht zur Führung des Zertifikates wird für den Zeitraum von drei Jahren erteilt. Danach ist eine Rezertifizierung möglich. Zusätzlich bestehen jährliche Überwachungsbegutachtungen. Bei Verstößen kann das Zertifikat auch entzogen werden.

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          Das Recht zur Führung des Zertifikates wird für den Zeitraum von drei Jahren erteilt. Danach ist eine Rezertifizierung möglich. Zusätzlich bestehen jährliche Überwachungsbegutachtungen. Bei Verstößen kann das Zertifikat auch entzogen werden.

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                                Das Qualitätszertifikat soll ein sichtbares Zeichen für einen hohen Qualitätsanspruch sein und die Situation aller Beteiligten stärken.

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                                      Das Zertifizierungsverfahren wird durch den Verein zur Förderung der Qualität in der Betreuung älterer Menschen durchgeführt, der langjährige Expertise und Erfahrung in Zusammenhang mit Qualitätsentwicklung und -sicherung aufweist.

                                      Letzte Aktualisierung: 17.03.2023
                                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                        Österreichisches Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung

                                        Das Sozialministerium entwickelte gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich und unter Einbindung weiterer Expertinnen/Experten das Österreichische Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung (ÖQZ-24).

                                        Das Qualitätszertifikat soll ein sichtbares Zeichen für einen hohen Qualitätsanspruch sein und die Situation aller Beteiligten stärken.

                                        Das Qualitätszertifikat basiert auf Freiwilligkeit und eröffnet jenen Vermittlungsagenturen, die über die gesetzlich vorgesehenen Verpflichtungen hinaus höhere Qualitätsstandards erfüllen, die Möglichkeit dies vor einer unabhängigen Zertifizierungsstelle unter Beweis zu stellen.

                                        Das Recht zur Führung des Zertifikates wird für den Zeitraum von drei Jahren erteilt. Danach ist eine Rezertifizierung möglich. Zusätzlich bestehen jährliche Überwachungsbegutachtungen. Bei Verstößen kann das Zertifikat auch entzogen werden.

                                        Das Zertifizierungsverfahren wird durch den Verein zur Förderung der Qualität in der Betreuung älterer Menschen durchgeführt, der langjährige Expertise und Erfahrung in Zusammenhang mit Qualitätsentwicklung und -sicherung aufweist.

                                        Letzte Aktualisierung: 17.03.2023
                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                          Österreichisches Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung

                                          Das Sozialministerium entwickelte gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich und unter Einbindung weiterer Expertinnen/Experten das Österreichische Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung (ÖQZ-24).

                                          Das Qualitätszertifikat soll ein sichtbares Zeichen für einen hohen Qualitätsanspruch sein und die Situation aller Beteiligten stärken.

                                          Das Qualitätszertifikat basiert auf Freiwilligkeit und eröffnet jenen Vermittlungsagenturen, die über die gesetzlich vorgesehenen Verpflichtungen hinaus höhere Qualitätsstandards erfüllen, die Möglichkeit dies vor einer unabhängigen Zertifizierungsstelle unter Beweis zu stellen.

                                          Das Recht zur Führung des Zertifikates wird für den Zeitraum von drei Jahren erteilt. Danach ist eine Rezertifizierung möglich. Zusätzlich bestehen jährliche Überwachungsbegutachtungen. Bei Verstößen kann das Zertifikat auch entzogen werden.

                                          Das Zertifizierungsverfahren wird durch den Verein zur Förderung der Qualität in der Betreuung älterer Menschen durchgeführt, der langjährige Expertise und Erfahrung in Zusammenhang mit Qualitätsentwicklung und -sicherung aufweist.

                                          Letzte Aktualisierung: 17.03.2023
                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                            Österreichisches Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung

                                            Das Sozialministerium entwickelte gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich und unter Einbindung weiterer Expertinnen/Experten das Österreichische Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung (ÖQZ-24).

                                            Das Qualitätszertifikat soll ein sichtbares Zeichen für einen hohen Qualitätsanspruch sein und die Situation aller Beteiligten stärken.

                                            Das Qualitätszertifikat basiert auf Freiwilligkeit und eröffnet jenen Vermittlungsagenturen, die über die gesetzlich vorgesehenen Verpflichtungen hinaus höhere Qualitätsstandards erfüllen, die Möglichkeit dies vor einer unabhängigen Zertifizierungsstelle unter Beweis zu stellen.

                                            Das Recht zur Führung des Zertifikates wird für den Zeitraum von drei Jahren erteilt. Danach ist eine Rezertifizierung möglich. Zusätzlich bestehen jährliche Überwachungsbegutachtungen. Bei Verstößen kann das Zertifikat auch entzogen werden.

                                            Das Zertifizierungsverfahren wird durch den Verein zur Förderung der Qualität in der Betreuung älterer Menschen durchgeführt, der langjährige Expertise und Erfahrung in Zusammenhang mit Qualitätsentwicklung und -sicherung aufweist.

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                                              Österreichisches Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung

                                              Das Sozialministerium entwickelte gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich und unter Einbindung weiterer Expertinnen/Experten das Österreichische Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung (ÖQZ-24).

                                              Das Qualitätszertifikat soll ein sichtbares Zeichen für einen hohen Qualitätsanspruch sein und die Situation aller Beteiligten stärken.

                                              Das Qualitätszertifikat basiert auf Freiwilligkeit und eröffnet jenen Vermittlungsagenturen, die über die gesetzlich vorgesehenen Verpflichtungen hinaus höhere Qualitätsstandards erfüllen, die Möglichkeit dies vor einer unabhängigen Zertifizierungsstelle unter Beweis zu stellen.

                                              Das Recht zur Führung des Zertifikates wird für den Zeitraum von drei Jahren erteilt. Danach ist eine Rezertifizierung möglich. Zusätzlich bestehen jährliche Überwachungsbegutachtungen. Bei Verstößen kann das Zertifikat auch entzogen werden.

                                              Das Zertifizierungsverfahren wird durch den Verein zur Förderung der Qualität in der Betreuung älterer Menschen durchgeführt, der langjährige Expertise und Erfahrung in Zusammenhang mit Qualitätsentwicklung und -sicherung aufweist.

                                              Letzte Aktualisierung: 17.03.2023
                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                Österreichisches Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung

                                                Das Sozialministerium entwickelte gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich und unter Einbindung weiterer Expertinnen/Experten das Österreichische Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung (ÖQZ-24).

                                                Das Qualitätszertifikat soll ein sichtbares Zeichen für einen hohen Qualitätsanspruch sein und die Situation aller Beteiligten stärken.

                                                Das Qualitätszertifikat basiert auf Freiwilligkeit und eröffnet jenen Vermittlungsagenturen, die über die gesetzlich vorgesehenen Verpflichtungen hinaus höhere Qualitätsstandards erfüllen, die Möglichkeit dies vor einer unabhängigen Zertifizierungsstelle unter Beweis zu stellen.

                                                Das Recht zur Führung des Zertifikates wird für den Zeitraum von drei Jahren erteilt. Danach ist eine Rezertifizierung möglich. Zusätzlich bestehen jährliche Überwachungsbegutachtungen. Bei Verstößen kann das Zertifikat auch entzogen werden.

                                                Das Zertifizierungsverfahren wird durch den Verein zur Förderung der Qualität in der Betreuung älterer Menschen durchgeführt, der langjährige Expertise und Erfahrung in Zusammenhang mit Qualitätsentwicklung und -sicherung aufweist.

                                                Letzte Aktualisierung: 17.03.2023
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                                                  Österreichisches Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung

                                                  Das Sozialministerium entwickelte gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich und unter Einbindung weiterer Expertinnen/Experten das Österreichische Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung (ÖQZ-24).

                                                  Das Qualitätszertifikat soll ein sichtbares Zeichen für einen hohen Qualitätsanspruch sein und die Situation aller Beteiligten stärken.

                                                  Das Qualitätszertifikat basiert auf Freiwilligkeit und eröffnet jenen Vermittlungsagenturen, die über die gesetzlich vorgesehenen Verpflichtungen hinaus höhere Qualitätsstandards erfüllen, die Möglichkeit dies vor einer unabhängigen Zertifizierungsstelle unter Beweis zu stellen.

                                                  Das Recht zur Führung des Zertifikates wird für den Zeitraum von drei Jahren erteilt. Danach ist eine Rezertifizierung möglich. Zusätzlich bestehen jährliche Überwachungsbegutachtungen. Bei Verstößen kann das Zertifikat auch entzogen werden.

                                                  Das Zertifizierungsverfahren wird durch den Verein zur Förderung der Qualität in der Betreuung älterer Menschen durchgeführt, der langjährige Expertise und Erfahrung in Zusammenhang mit Qualitätsentwicklung und -sicherung aufweist.

                                                  Letzte Aktualisierung: 17.03.2023
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                    Österreichisches Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung

                                                    Das Sozialministerium entwickelte gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich und unter Einbindung weiterer Expertinnen/Experten das Österreichische Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung (ÖQZ-24).

                                                    Das Qualitätszertifikat soll ein sichtbares Zeichen für einen hohen Qualitätsanspruch sein und die Situation aller Beteiligten stärken.

                                                    Das Qualitätszertifikat basiert auf Freiwilligkeit und eröffnet jenen Vermittlungsagenturen, die über die gesetzlich vorgesehenen Verpflichtungen hinaus höhere Qualitätsstandards erfüllen, die Möglichkeit dies vor einer unabhängigen Zertifizierungsstelle unter Beweis zu stellen.

                                                    Das Recht zur Führung des Zertifikates wird für den Zeitraum von drei Jahren erteilt. Danach ist eine Rezertifizierung möglich. Zusätzlich bestehen jährliche Überwachungsbegutachtungen. Bei Verstößen kann das Zertifikat auch entzogen werden.

                                                    Das Zertifizierungsverfahren wird durch den Verein zur Förderung der Qualität in der Betreuung älterer Menschen durchgeführt, der langjährige Expertise und Erfahrung in Zusammenhang mit Qualitätsentwicklung und -sicherung aufweist.

                                                    Letzte Aktualisierung: 17.03.2023
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                      Österreichisches Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung

                                                      Das Sozialministerium entwickelte gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich und unter Einbindung weiterer Expertinnen/Experten das Österreichische Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung (ÖQZ-24).

                                                      Das Qualitätszertifikat soll ein sichtbares Zeichen für einen hohen Qualitätsanspruch sein und die Situation aller Beteiligten stärken.

                                                      Das Qualitätszertifikat basiert auf Freiwilligkeit und eröffnet jenen Vermittlungsagenturen, die über die gesetzlich vorgesehenen Verpflichtungen hinaus höhere Qualitätsstandards erfüllen, die Möglichkeit dies vor einer unabhängigen Zertifizierungsstelle unter Beweis zu stellen.

                                                      Das Recht zur Führung des Zertifikates wird für den Zeitraum von drei Jahren erteilt. Danach ist eine Rezertifizierung möglich. Zusätzlich bestehen jährliche Überwachungsbegutachtungen. Bei Verstößen kann das Zertifikat auch entzogen werden.

                                                      Das Zertifizierungsverfahren wird durch den Verein zur Förderung der Qualität in der Betreuung älterer Menschen durchgeführt, der langjährige Expertise und Erfahrung in Zusammenhang mit Qualitätsentwicklung und -sicherung aufweist.

                                                      Letzte Aktualisierung: 17.03.2023
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                        Österreichisches Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung

                                                        Das Sozialministerium entwickelte gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich und unter Einbindung weiterer Expertinnen/Experten das Österreichische Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung (ÖQZ-24).

                                                        Das Qualitätszertifikat soll ein sichtbares Zeichen für einen hohen Qualitätsanspruch sein und die Situation aller Beteiligten stärken.

                                                        Das Qualitätszertifikat basiert auf Freiwilligkeit und eröffnet jenen Vermittlungsagenturen, die über die gesetzlich vorgesehenen Verpflichtungen hinaus höhere Qualitätsstandards erfüllen, die Möglichkeit dies vor einer unabhängigen Zertifizierungsstelle unter Beweis zu stellen.

                                                        Das Recht zur Führung des Zertifikates wird für den Zeitraum von drei Jahren erteilt. Danach ist eine Rezertifizierung möglich. Zusätzlich bestehen jährliche Überwachungsbegutachtungen. Bei Verstößen kann das Zertifikat auch entzogen werden.

                                                        Das Zertifizierungsverfahren wird durch den Verein zur Förderung der Qualität in der Betreuung älterer Menschen durchgeführt, der langjährige Expertise und Erfahrung in Zusammenhang mit Qualitätsentwicklung und -sicherung aufweist.

                                                        Letzte Aktualisierung: 17.03.2023
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                          Österreichisches Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung

                                                          Das Sozialministerium entwickelte gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich und unter Einbindung weiterer Expertinnen/Experten das Österreichische Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung (ÖQZ-24).

                                                          Das Qualitätszertifikat soll ein sichtbares Zeichen für einen hohen Qualitätsanspruch sein und die Situation aller Beteiligten stärken.

                                                          Das Qualitätszertifikat basiert auf Freiwilligkeit und eröffnet jenen Vermittlungsagenturen, die über die gesetzlich vorgesehenen Verpflichtungen hinaus höhere Qualitätsstandards erfüllen, die Möglichkeit dies vor einer unabhängigen Zertifizierungsstelle unter Beweis zu stellen.

                                                          Das Recht zur Führung des Zertifikates wird für den Zeitraum von drei Jahren erteilt. Danach ist eine Rezertifizierung möglich. Zusätzlich bestehen jährliche Überwachungsbegutachtungen. Bei Verstößen kann das Zertifikat auch entzogen werden.

                                                          Das Zertifizierungsverfahren wird durch den Verein zur Förderung der Qualität in der Betreuung älterer Menschen durchgeführt, der langjährige Expertise und Erfahrung in Zusammenhang mit Qualitätsentwicklung und -sicherung aufweist.

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                                                          Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                            Österreichisches Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung

                                                            Das Sozialministerium entwickelte gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich und unter Einbindung weiterer Expertinnen/Experten das Österreichische Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung (ÖQZ-24).

                                                            Das Qualitätszertifikat soll ein sichtbares Zeichen für einen hohen Qualitätsanspruch sein und die Situation aller Beteiligten stärken.

                                                            Das Qualitätszertifikat basiert auf Freiwilligkeit und eröffnet jenen Vermittlungsagenturen, die über die gesetzlich vorgesehenen Verpflichtungen hinaus höhere Qualitätsstandards erfüllen, die Möglichkeit dies vor einer unabhängigen Zertifizierungsstelle unter Beweis zu stellen.

                                                            Das Recht zur Führung des Zertifikates wird für den Zeitraum von drei Jahren erteilt. Danach ist eine Rezertifizierung möglich. Zusätzlich bestehen jährliche Überwachungsbegutachtungen. Bei Verstößen kann das Zertifikat auch entzogen werden.

                                                            Das Zertifizierungsverfahren wird durch den Verein zur Förderung der Qualität in der Betreuung älterer Menschen durchgeführt, der langjährige Expertise und Erfahrung in Zusammenhang mit Qualitätsentwicklung und -sicherung aufweist.

                                                            Letzte Aktualisierung: 17.03.2023
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                              Österreichisches Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung

                                                              Das Sozialministerium entwickelte gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich und unter Einbindung weiterer Expertinnen/Experten das Österreichische Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung (ÖQZ-24).

                                                              Das Qualitätszertifikat soll ein sichtbares Zeichen für einen hohen Qualitätsanspruch sein und die Situation aller Beteiligten stärken.

                                                              Das Qualitätszertifikat basiert auf Freiwilligkeit und eröffnet jenen Vermittlungsagenturen, die über die gesetzlich vorgesehenen Verpflichtungen hinaus höhere Qualitätsstandards erfüllen, die Möglichkeit dies vor einer unabhängigen Zertifizierungsstelle unter Beweis zu stellen.

                                                              Das Recht zur Führung des Zertifikates wird für den Zeitraum von drei Jahren erteilt. Danach ist eine Rezertifizierung möglich. Zusätzlich bestehen jährliche Überwachungsbegutachtungen. Bei Verstößen kann das Zertifikat auch entzogen werden.

                                                              Das Zertifizierungsverfahren wird durch den Verein zur Förderung der Qualität in der Betreuung älterer Menschen durchgeführt, der langjährige Expertise und Erfahrung in Zusammenhang mit Qualitätsentwicklung und -sicherung aufweist.

                                                              Letzte Aktualisierung: 17.03.2023
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                                Österreichisches Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung

                                                                Das Sozialministerium entwickelte gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich und unter Einbindung weiterer Expertinnen/Experten das Österreichische Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung (ÖQZ-24).

                                                                Das Qualitätszertifikat soll ein sichtbares Zeichen für einen hohen Qualitätsanspruch sein und die Situation aller Beteiligten stärken.

                                                                Das Qualitätszertifikat basiert auf Freiwilligkeit und eröffnet jenen Vermittlungsagenturen, die über die gesetzlich vorgesehenen Verpflichtungen hinaus höhere Qualitätsstandards erfüllen, die Möglichkeit dies vor einer unabhängigen Zertifizierungsstelle unter Beweis zu stellen.

                                                                Das Recht zur Führung des Zertifikates wird für den Zeitraum von drei Jahren erteilt. Danach ist eine Rezertifizierung möglich. Zusätzlich bestehen jährliche Überwachungsbegutachtungen. Bei Verstößen kann das Zertifikat auch entzogen werden.

                                                                Das Zertifizierungsverfahren wird durch den Verein zur Förderung der Qualität in der Betreuung älterer Menschen durchgeführt, der langjährige Expertise und Erfahrung in Zusammenhang mit Qualitätsentwicklung und -sicherung aufweist.

                                                                Letzte Aktualisierung: 17.03.2023
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

                                                                  Österreichisches Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung

                                                                  Das Sozialministerium entwickelte gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich und unter Einbindung weiterer Expertinnen/Experten das Österreichische Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung (ÖQZ-24).

                                                                  Das Qualitätszertifikat soll ein sichtbares Zeichen für einen hohen Qualitätsanspruch sein und die Situation aller Beteiligten stärken.

                                                                  Das Qualitätszertifikat basiert auf Freiwilligkeit und eröffnet jenen Vermittlungsagenturen, die über die gesetzlich vorgesehenen Verpflichtungen hinaus höhere Qualitätsstandards erfüllen, die Möglichkeit dies vor einer unabhängigen Zertifizierungsstelle unter Beweis zu stellen.

                                                                  Das Recht zur Führung des Zertifikates wird für den Zeitraum von drei Jahren erteilt. Danach ist eine Rezertifizierung möglich. Zusätzlich bestehen jährliche Überwachungsbegutachtungen. Bei Verstößen kann das Zertifikat auch entzogen werden.

                                                                  Das Zertifizierungsverfahren wird durch den Verein zur Förderung der Qualität in der Betreuung älterer Menschen durchgeführt, der langjährige Expertise und Erfahrung in Zusammenhang mit Qualitätsentwicklung und -sicherung aufweist.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 17.03.2023
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz