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    Masseverwalter

    Masseverwalterinnen/Masseverwalter sind sachkundige Personen, die vom Konkursgericht zur Abwicklung und Vermögensverwaltung im Konkursverfahren eingesetzt werden.

    Sie haben vor allem das vorhandene Vermögen festzustellen, zu verwalten und schließlich zu verwerten sowie die angemeldeten Forderungen zu prüfen.

    Hinweis:

    Bei einem Privatkonkurs muss nicht in jedem Fall eine Masseverwalterin/ein Masseverwalter eingesetzt werden.

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    Konkursverfahren (USP)

    Letzte Aktualisierung: 27.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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      Masseverwalterinnen/Masseverwalter sind sachkundige Personen, die vom Konkursgericht zur Abwicklung und Vermögensverwaltung im Konkursverfahren eingesetzt werden.

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                                          Hinweis:

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                                            Hinweis:

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                                              Sie haben vor allem das vorhandene Vermögen festzustellen, zu verwalten und schließlich zu verwerten sowie die angemeldeten Forderungen zu prüfen.

                                              Hinweis:

                                              Bei einem Privatkonkurs muss nicht in jedem Fall eine Masseverwalterin/ein Masseverwalter eingesetzt werden.

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                                                Masseverwalter

                                                Masseverwalterinnen/Masseverwalter sind sachkundige Personen, die vom Konkursgericht zur Abwicklung und Vermögensverwaltung im Konkursverfahren eingesetzt werden.

                                                Sie haben vor allem das vorhandene Vermögen festzustellen, zu verwalten und schließlich zu verwerten sowie die angemeldeten Forderungen zu prüfen.

                                                Hinweis:

                                                Bei einem Privatkonkurs muss nicht in jedem Fall eine Masseverwalterin/ein Masseverwalter eingesetzt werden.

                                                Weiterführende Links

                                                Konkursverfahren (USP)

                                                Letzte Aktualisierung: 27.01.2026
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                                                  Masseverwalterinnen/Masseverwalter sind sachkundige Personen, die vom Konkursgericht zur Abwicklung und Vermögensverwaltung im Konkursverfahren eingesetzt werden.

                                                  Sie haben vor allem das vorhandene Vermögen festzustellen, zu verwalten und schließlich zu verwerten sowie die angemeldeten Forderungen zu prüfen.

                                                  Hinweis:

                                                  Bei einem Privatkonkurs muss nicht in jedem Fall eine Masseverwalterin/ein Masseverwalter eingesetzt werden.

                                                  Weiterführende Links

                                                  Konkursverfahren (USP)

                                                  Letzte Aktualisierung: 27.01.2026
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                                                    Masseverwalter

                                                    Masseverwalterinnen/Masseverwalter sind sachkundige Personen, die vom Konkursgericht zur Abwicklung und Vermögensverwaltung im Konkursverfahren eingesetzt werden.

                                                    Sie haben vor allem das vorhandene Vermögen festzustellen, zu verwalten und schließlich zu verwerten sowie die angemeldeten Forderungen zu prüfen.

                                                    Hinweis:

                                                    Bei einem Privatkonkurs muss nicht in jedem Fall eine Masseverwalterin/ein Masseverwalter eingesetzt werden.

                                                    Weiterführende Links

                                                    Konkursverfahren (USP)

                                                    Letzte Aktualisierung: 27.01.2026
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                                                      Masseverwalter

                                                      Masseverwalterinnen/Masseverwalter sind sachkundige Personen, die vom Konkursgericht zur Abwicklung und Vermögensverwaltung im Konkursverfahren eingesetzt werden.

                                                      Sie haben vor allem das vorhandene Vermögen festzustellen, zu verwalten und schließlich zu verwerten sowie die angemeldeten Forderungen zu prüfen.

                                                      Hinweis:

                                                      Bei einem Privatkonkurs muss nicht in jedem Fall eine Masseverwalterin/ein Masseverwalter eingesetzt werden.

                                                      Weiterführende Links

                                                      Konkursverfahren (USP)

                                                      Letzte Aktualisierung: 27.01.2026
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                                                        Masseverwalterinnen/Masseverwalter sind sachkundige Personen, die vom Konkursgericht zur Abwicklung und Vermögensverwaltung im Konkursverfahren eingesetzt werden.

                                                        Sie haben vor allem das vorhandene Vermögen festzustellen, zu verwalten und schließlich zu verwerten sowie die angemeldeten Forderungen zu prüfen.

                                                        Hinweis:

                                                        Bei einem Privatkonkurs muss nicht in jedem Fall eine Masseverwalterin/ein Masseverwalter eingesetzt werden.

                                                        Weiterführende Links

                                                        Konkursverfahren (USP)

                                                        Letzte Aktualisierung: 27.01.2026
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                                                          Masseverwalter

                                                          Masseverwalterinnen/Masseverwalter sind sachkundige Personen, die vom Konkursgericht zur Abwicklung und Vermögensverwaltung im Konkursverfahren eingesetzt werden.

                                                          Sie haben vor allem das vorhandene Vermögen festzustellen, zu verwalten und schließlich zu verwerten sowie die angemeldeten Forderungen zu prüfen.

                                                          Hinweis:

                                                          Bei einem Privatkonkurs muss nicht in jedem Fall eine Masseverwalterin/ein Masseverwalter eingesetzt werden.

                                                          Weiterführende Links

                                                          Konkursverfahren (USP)

                                                          Letzte Aktualisierung: 27.01.2026
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                                                            Masseverwalter

                                                            Masseverwalterinnen/Masseverwalter sind sachkundige Personen, die vom Konkursgericht zur Abwicklung und Vermögensverwaltung im Konkursverfahren eingesetzt werden.

                                                            Sie haben vor allem das vorhandene Vermögen festzustellen, zu verwalten und schließlich zu verwerten sowie die angemeldeten Forderungen zu prüfen.

                                                            Hinweis:

                                                            Bei einem Privatkonkurs muss nicht in jedem Fall eine Masseverwalterin/ein Masseverwalter eingesetzt werden.

                                                            Weiterführende Links

                                                            Konkursverfahren (USP)

                                                            Letzte Aktualisierung: 27.01.2026
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                                                              Masseverwalter

                                                              Masseverwalterinnen/Masseverwalter sind sachkundige Personen, die vom Konkursgericht zur Abwicklung und Vermögensverwaltung im Konkursverfahren eingesetzt werden.

                                                              Sie haben vor allem das vorhandene Vermögen festzustellen, zu verwalten und schließlich zu verwerten sowie die angemeldeten Forderungen zu prüfen.

                                                              Hinweis:

                                                              Bei einem Privatkonkurs muss nicht in jedem Fall eine Masseverwalterin/ein Masseverwalter eingesetzt werden.

                                                              Weiterführende Links

                                                              Konkursverfahren (USP)

                                                              Letzte Aktualisierung: 27.01.2026
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                                                                Masseverwalterinnen/Masseverwalter sind sachkundige Personen, die vom Konkursgericht zur Abwicklung und Vermögensverwaltung im Konkursverfahren eingesetzt werden.

                                                                Sie haben vor allem das vorhandene Vermögen festzustellen, zu verwalten und schließlich zu verwerten sowie die angemeldeten Forderungen zu prüfen.

                                                                Hinweis:

                                                                Bei einem Privatkonkurs muss nicht in jedem Fall eine Masseverwalterin/ein Masseverwalter eingesetzt werden.

                                                                Weiterführende Links

                                                                Konkursverfahren (USP)

                                                                Letzte Aktualisierung: 27.01.2026
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                                                                  Masseverwalterinnen/Masseverwalter sind sachkundige Personen, die vom Konkursgericht zur Abwicklung und Vermögensverwaltung im Konkursverfahren eingesetzt werden.

                                                                  Sie haben vor allem das vorhandene Vermögen festzustellen, zu verwalten und schließlich zu verwerten sowie die angemeldeten Forderungen zu prüfen.

                                                                  Hinweis:

                                                                  Bei einem Privatkonkurs muss nicht in jedem Fall eine Masseverwalterin/ein Masseverwalter eingesetzt werden.

                                                                  Weiterführende Links

                                                                  Konkursverfahren (USP)

                                                                  Letzte Aktualisierung: 27.01.2026
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