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    Verordnung

    Eine Verordnung ist eine von einer Verwaltungsbehörde, an oberster Stelle von der Bundesregierung oder einer Bundesministerin/einem Bundesminister erlassene, generelle (d.h. sie richtet sich an eine Vielzahl von Personen) und abstrakte (d.h. sie erfasst eine Vielzahl von Sachverhalten) Rechtsnorm. Eine Verordnung wirkt daher inhaltlich gleich wie ein Gesetz ("Gesetz im materiellen Sinn"). Sie darf jedoch nur im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit und nur aufgrund der Gesetze erlassen werden.

    In der EU ist eine Verordnung ein Rechtsakt, der in den Mitgliedstaaten unmittelbare Geltung hat und nicht erst wie eine Richtlnie durch innerstaatliche Gesetze umgesetzt werden muss.

    Letzte Aktualisierung: 03.09.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                                      Eine Verordnung ist eine von einer Verwaltungsbehörde, an oberster Stelle von der Bundesregierung oder einer Bundesministerin/einem Bundesminister erlassene, generelle (d.h. sie richtet sich an eine Vielzahl von Personen) und abstrakte (d.h. sie erfasst eine Vielzahl von Sachverhalten) Rechtsnorm. Eine Verordnung wirkt daher inhaltlich gleich wie ein Gesetz ("Gesetz im materiellen Sinn"). Sie darf jedoch nur im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit und nur aufgrund der Gesetze erlassen werden.

                                                      In der EU ist eine Verordnung ein Rechtsakt, der in den Mitgliedstaaten unmittelbare Geltung hat und nicht erst wie eine Richtlnie durch innerstaatliche Gesetze umgesetzt werden muss.

                                                      Letzte Aktualisierung: 03.09.2025
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                                                        Verordnung

                                                        Eine Verordnung ist eine von einer Verwaltungsbehörde, an oberster Stelle von der Bundesregierung oder einer Bundesministerin/einem Bundesminister erlassene, generelle (d.h. sie richtet sich an eine Vielzahl von Personen) und abstrakte (d.h. sie erfasst eine Vielzahl von Sachverhalten) Rechtsnorm. Eine Verordnung wirkt daher inhaltlich gleich wie ein Gesetz ("Gesetz im materiellen Sinn"). Sie darf jedoch nur im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit und nur aufgrund der Gesetze erlassen werden.

                                                        In der EU ist eine Verordnung ein Rechtsakt, der in den Mitgliedstaaten unmittelbare Geltung hat und nicht erst wie eine Richtlnie durch innerstaatliche Gesetze umgesetzt werden muss.

                                                        Letzte Aktualisierung: 03.09.2025
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                                                          Eine Verordnung ist eine von einer Verwaltungsbehörde, an oberster Stelle von der Bundesregierung oder einer Bundesministerin/einem Bundesminister erlassene, generelle (d.h. sie richtet sich an eine Vielzahl von Personen) und abstrakte (d.h. sie erfasst eine Vielzahl von Sachverhalten) Rechtsnorm. Eine Verordnung wirkt daher inhaltlich gleich wie ein Gesetz ("Gesetz im materiellen Sinn"). Sie darf jedoch nur im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit und nur aufgrund der Gesetze erlassen werden.

                                                          In der EU ist eine Verordnung ein Rechtsakt, der in den Mitgliedstaaten unmittelbare Geltung hat und nicht erst wie eine Richtlnie durch innerstaatliche Gesetze umgesetzt werden muss.

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                                                            Eine Verordnung ist eine von einer Verwaltungsbehörde, an oberster Stelle von der Bundesregierung oder einer Bundesministerin/einem Bundesminister erlassene, generelle (d.h. sie richtet sich an eine Vielzahl von Personen) und abstrakte (d.h. sie erfasst eine Vielzahl von Sachverhalten) Rechtsnorm. Eine Verordnung wirkt daher inhaltlich gleich wie ein Gesetz ("Gesetz im materiellen Sinn"). Sie darf jedoch nur im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit und nur aufgrund der Gesetze erlassen werden.

                                                            In der EU ist eine Verordnung ein Rechtsakt, der in den Mitgliedstaaten unmittelbare Geltung hat und nicht erst wie eine Richtlnie durch innerstaatliche Gesetze umgesetzt werden muss.

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                                                              Eine Verordnung ist eine von einer Verwaltungsbehörde, an oberster Stelle von der Bundesregierung oder einer Bundesministerin/einem Bundesminister erlassene, generelle (d.h. sie richtet sich an eine Vielzahl von Personen) und abstrakte (d.h. sie erfasst eine Vielzahl von Sachverhalten) Rechtsnorm. Eine Verordnung wirkt daher inhaltlich gleich wie ein Gesetz ("Gesetz im materiellen Sinn"). Sie darf jedoch nur im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit und nur aufgrund der Gesetze erlassen werden.

                                                              In der EU ist eine Verordnung ein Rechtsakt, der in den Mitgliedstaaten unmittelbare Geltung hat und nicht erst wie eine Richtlnie durch innerstaatliche Gesetze umgesetzt werden muss.

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                                                                Eine Verordnung ist eine von einer Verwaltungsbehörde, an oberster Stelle von der Bundesregierung oder einer Bundesministerin/einem Bundesminister erlassene, generelle (d.h. sie richtet sich an eine Vielzahl von Personen) und abstrakte (d.h. sie erfasst eine Vielzahl von Sachverhalten) Rechtsnorm. Eine Verordnung wirkt daher inhaltlich gleich wie ein Gesetz ("Gesetz im materiellen Sinn"). Sie darf jedoch nur im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit und nur aufgrund der Gesetze erlassen werden.

                                                                In der EU ist eine Verordnung ein Rechtsakt, der in den Mitgliedstaaten unmittelbare Geltung hat und nicht erst wie eine Richtlnie durch innerstaatliche Gesetze umgesetzt werden muss.

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                                                                  Eine Verordnung ist eine von einer Verwaltungsbehörde, an oberster Stelle von der Bundesregierung oder einer Bundesministerin/einem Bundesminister erlassene, generelle (d.h. sie richtet sich an eine Vielzahl von Personen) und abstrakte (d.h. sie erfasst eine Vielzahl von Sachverhalten) Rechtsnorm. Eine Verordnung wirkt daher inhaltlich gleich wie ein Gesetz ("Gesetz im materiellen Sinn"). Sie darf jedoch nur im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit und nur aufgrund der Gesetze erlassen werden.

                                                                  In der EU ist eine Verordnung ein Rechtsakt, der in den Mitgliedstaaten unmittelbare Geltung hat und nicht erst wie eine Richtlnie durch innerstaatliche Gesetze umgesetzt werden muss.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 03.09.2025
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