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    Regierungsvorlage: Preisgesetz u.a.

    Es soll Strom und Gas in das Preisgesetz aufgenommen und ein neuer Preisüberwachungsmechanismus eingeführt werden.

    • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

    Ziel

    Aufnahme von Strom und Gas in das Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz

    Inhalt

    • Streichung der Ausnahme von Strom und Gas im Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz
    • Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus

    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

    Im Sinne eines flexiblen Rahmens für einen Energiekrisenmechanismus bzw. Maßnahmen bei Missständen soll die Ausnahme von elektrischer Energie und Erdgas aus dem Anwendungsbereich des Preisgesetzes gestrichen werden und die notwendigen Vorkehrungen für mögliche Maßnahmen getroffen werden.

    Durch die Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus durch die E-Control soll es möglich werden, das Know-how und relevante Synergieeffekte aufgrund ihrer bereits bestehenden Aufgaben im Energiesektor zu nutzen. Kommt die E-Control im Fall von bestimmten, belegbaren Tatsachen zur Auffassung, dass der von einem Unternehmen im Energiesektor geforderte Preis oder eine vorgenommene Preiserhöhung die internationale Preisentwicklung in einem ungewöhnlichen Maße übersteigen könnte, so soll sie untersuchen können, ob der geforderte Preis oder die vorgenommene Preiserhöhung auf eine ungerechtfertigte Preispolitik zurückzuführen ist. Stellt die E-Control einen Missstand fest und legt die E-Control entsprechende Vorschläge der Bundesregierung vor, soll die Bundesregierung auf Basis der Untersuchung und der Vorschläge der E-Control und unter Beachtung einschlägiger bundesgesetzlicher und europarechtlicher Vorschriften, volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise für die Dauer von sechs Monaten festlegen können, wenn der Missstand nicht durch andere marktkonforme Maßnahmen beseitigt werden kann.

    Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

    Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Regierungsvorlage: Preisgesetz u.a.

      Es soll Strom und Gas in das Preisgesetz aufgenommen und ein neuer Preisüberwachungsmechanismus eingeführt werden.

      • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

      Ziel

      Aufnahme von Strom und Gas in das Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz

      Inhalt

      • Streichung der Ausnahme von Strom und Gas im Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz
      • Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus

      Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

      Im Sinne eines flexiblen Rahmens für einen Energiekrisenmechanismus bzw. Maßnahmen bei Missständen soll die Ausnahme von elektrischer Energie und Erdgas aus dem Anwendungsbereich des Preisgesetzes gestrichen werden und die notwendigen Vorkehrungen für mögliche Maßnahmen getroffen werden.

      Durch die Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus durch die E-Control soll es möglich werden, das Know-how und relevante Synergieeffekte aufgrund ihrer bereits bestehenden Aufgaben im Energiesektor zu nutzen. Kommt die E-Control im Fall von bestimmten, belegbaren Tatsachen zur Auffassung, dass der von einem Unternehmen im Energiesektor geforderte Preis oder eine vorgenommene Preiserhöhung die internationale Preisentwicklung in einem ungewöhnlichen Maße übersteigen könnte, so soll sie untersuchen können, ob der geforderte Preis oder die vorgenommene Preiserhöhung auf eine ungerechtfertigte Preispolitik zurückzuführen ist. Stellt die E-Control einen Missstand fest und legt die E-Control entsprechende Vorschläge der Bundesregierung vor, soll die Bundesregierung auf Basis der Untersuchung und der Vorschläge der E-Control und unter Beachtung einschlägiger bundesgesetzlicher und europarechtlicher Vorschriften, volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise für die Dauer von sechs Monaten festlegen können, wenn der Missstand nicht durch andere marktkonforme Maßnahmen beseitigt werden kann.

      Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

      Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

        Regierungsvorlage: Preisgesetz u.a.

        Es soll Strom und Gas in das Preisgesetz aufgenommen und ein neuer Preisüberwachungsmechanismus eingeführt werden.

        • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

        Ziel

        Aufnahme von Strom und Gas in das Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz

        Inhalt

        • Streichung der Ausnahme von Strom und Gas im Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz
        • Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus

        Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

        Im Sinne eines flexiblen Rahmens für einen Energiekrisenmechanismus bzw. Maßnahmen bei Missständen soll die Ausnahme von elektrischer Energie und Erdgas aus dem Anwendungsbereich des Preisgesetzes gestrichen werden und die notwendigen Vorkehrungen für mögliche Maßnahmen getroffen werden.

        Durch die Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus durch die E-Control soll es möglich werden, das Know-how und relevante Synergieeffekte aufgrund ihrer bereits bestehenden Aufgaben im Energiesektor zu nutzen. Kommt die E-Control im Fall von bestimmten, belegbaren Tatsachen zur Auffassung, dass der von einem Unternehmen im Energiesektor geforderte Preis oder eine vorgenommene Preiserhöhung die internationale Preisentwicklung in einem ungewöhnlichen Maße übersteigen könnte, so soll sie untersuchen können, ob der geforderte Preis oder die vorgenommene Preiserhöhung auf eine ungerechtfertigte Preispolitik zurückzuführen ist. Stellt die E-Control einen Missstand fest und legt die E-Control entsprechende Vorschläge der Bundesregierung vor, soll die Bundesregierung auf Basis der Untersuchung und der Vorschläge der E-Control und unter Beachtung einschlägiger bundesgesetzlicher und europarechtlicher Vorschriften, volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise für die Dauer von sechs Monaten festlegen können, wenn der Missstand nicht durch andere marktkonforme Maßnahmen beseitigt werden kann.

        Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

        Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

          Regierungsvorlage: Preisgesetz u.a.

          Es soll Strom und Gas in das Preisgesetz aufgenommen und ein neuer Preisüberwachungsmechanismus eingeführt werden.

          • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

          Ziel

          Aufnahme von Strom und Gas in das Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz

          Inhalt

          • Streichung der Ausnahme von Strom und Gas im Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz
          • Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus

          Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

          Im Sinne eines flexiblen Rahmens für einen Energiekrisenmechanismus bzw. Maßnahmen bei Missständen soll die Ausnahme von elektrischer Energie und Erdgas aus dem Anwendungsbereich des Preisgesetzes gestrichen werden und die notwendigen Vorkehrungen für mögliche Maßnahmen getroffen werden.

          Durch die Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus durch die E-Control soll es möglich werden, das Know-how und relevante Synergieeffekte aufgrund ihrer bereits bestehenden Aufgaben im Energiesektor zu nutzen. Kommt die E-Control im Fall von bestimmten, belegbaren Tatsachen zur Auffassung, dass der von einem Unternehmen im Energiesektor geforderte Preis oder eine vorgenommene Preiserhöhung die internationale Preisentwicklung in einem ungewöhnlichen Maße übersteigen könnte, so soll sie untersuchen können, ob der geforderte Preis oder die vorgenommene Preiserhöhung auf eine ungerechtfertigte Preispolitik zurückzuführen ist. Stellt die E-Control einen Missstand fest und legt die E-Control entsprechende Vorschläge der Bundesregierung vor, soll die Bundesregierung auf Basis der Untersuchung und der Vorschläge der E-Control und unter Beachtung einschlägiger bundesgesetzlicher und europarechtlicher Vorschriften, volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise für die Dauer von sechs Monaten festlegen können, wenn der Missstand nicht durch andere marktkonforme Maßnahmen beseitigt werden kann.

          Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

          Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
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            Ziel

            Aufnahme von Strom und Gas in das Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz

            Inhalt

            • Streichung der Ausnahme von Strom und Gas im Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz
            • Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus

            Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

            Im Sinne eines flexiblen Rahmens für einen Energiekrisenmechanismus bzw. Maßnahmen bei Missständen soll die Ausnahme von elektrischer Energie und Erdgas aus dem Anwendungsbereich des Preisgesetzes gestrichen werden und die notwendigen Vorkehrungen für mögliche Maßnahmen getroffen werden.

            Durch die Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus durch die E-Control soll es möglich werden, das Know-how und relevante Synergieeffekte aufgrund ihrer bereits bestehenden Aufgaben im Energiesektor zu nutzen. Kommt die E-Control im Fall von bestimmten, belegbaren Tatsachen zur Auffassung, dass der von einem Unternehmen im Energiesektor geforderte Preis oder eine vorgenommene Preiserhöhung die internationale Preisentwicklung in einem ungewöhnlichen Maße übersteigen könnte, so soll sie untersuchen können, ob der geforderte Preis oder die vorgenommene Preiserhöhung auf eine ungerechtfertigte Preispolitik zurückzuführen ist. Stellt die E-Control einen Missstand fest und legt die E-Control entsprechende Vorschläge der Bundesregierung vor, soll die Bundesregierung auf Basis der Untersuchung und der Vorschläge der E-Control und unter Beachtung einschlägiger bundesgesetzlicher und europarechtlicher Vorschriften, volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise für die Dauer von sechs Monaten festlegen können, wenn der Missstand nicht durch andere marktkonforme Maßnahmen beseitigt werden kann.

            Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

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              Es soll Strom und Gas in das Preisgesetz aufgenommen und ein neuer Preisüberwachungsmechanismus eingeführt werden.

              • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

              Ziel

              Aufnahme von Strom und Gas in das Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz

              Inhalt

              • Streichung der Ausnahme von Strom und Gas im Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz
              • Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus

              Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

              Im Sinne eines flexiblen Rahmens für einen Energiekrisenmechanismus bzw. Maßnahmen bei Missständen soll die Ausnahme von elektrischer Energie und Erdgas aus dem Anwendungsbereich des Preisgesetzes gestrichen werden und die notwendigen Vorkehrungen für mögliche Maßnahmen getroffen werden.

              Durch die Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus durch die E-Control soll es möglich werden, das Know-how und relevante Synergieeffekte aufgrund ihrer bereits bestehenden Aufgaben im Energiesektor zu nutzen. Kommt die E-Control im Fall von bestimmten, belegbaren Tatsachen zur Auffassung, dass der von einem Unternehmen im Energiesektor geforderte Preis oder eine vorgenommene Preiserhöhung die internationale Preisentwicklung in einem ungewöhnlichen Maße übersteigen könnte, so soll sie untersuchen können, ob der geforderte Preis oder die vorgenommene Preiserhöhung auf eine ungerechtfertigte Preispolitik zurückzuführen ist. Stellt die E-Control einen Missstand fest und legt die E-Control entsprechende Vorschläge der Bundesregierung vor, soll die Bundesregierung auf Basis der Untersuchung und der Vorschläge der E-Control und unter Beachtung einschlägiger bundesgesetzlicher und europarechtlicher Vorschriften, volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise für die Dauer von sechs Monaten festlegen können, wenn der Missstand nicht durch andere marktkonforme Maßnahmen beseitigt werden kann.

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                Ziel

                Aufnahme von Strom und Gas in das Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz

                Inhalt

                • Streichung der Ausnahme von Strom und Gas im Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz
                • Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus

                Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                Im Sinne eines flexiblen Rahmens für einen Energiekrisenmechanismus bzw. Maßnahmen bei Missständen soll die Ausnahme von elektrischer Energie und Erdgas aus dem Anwendungsbereich des Preisgesetzes gestrichen werden und die notwendigen Vorkehrungen für mögliche Maßnahmen getroffen werden.

                Durch die Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus durch die E-Control soll es möglich werden, das Know-how und relevante Synergieeffekte aufgrund ihrer bereits bestehenden Aufgaben im Energiesektor zu nutzen. Kommt die E-Control im Fall von bestimmten, belegbaren Tatsachen zur Auffassung, dass der von einem Unternehmen im Energiesektor geforderte Preis oder eine vorgenommene Preiserhöhung die internationale Preisentwicklung in einem ungewöhnlichen Maße übersteigen könnte, so soll sie untersuchen können, ob der geforderte Preis oder die vorgenommene Preiserhöhung auf eine ungerechtfertigte Preispolitik zurückzuführen ist. Stellt die E-Control einen Missstand fest und legt die E-Control entsprechende Vorschläge der Bundesregierung vor, soll die Bundesregierung auf Basis der Untersuchung und der Vorschläge der E-Control und unter Beachtung einschlägiger bundesgesetzlicher und europarechtlicher Vorschriften, volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise für die Dauer von sechs Monaten festlegen können, wenn der Missstand nicht durch andere marktkonforme Maßnahmen beseitigt werden kann.

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                  Aufnahme von Strom und Gas in das Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz

                  Inhalt

                  • Streichung der Ausnahme von Strom und Gas im Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz
                  • Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus

                  Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                  Im Sinne eines flexiblen Rahmens für einen Energiekrisenmechanismus bzw. Maßnahmen bei Missständen soll die Ausnahme von elektrischer Energie und Erdgas aus dem Anwendungsbereich des Preisgesetzes gestrichen werden und die notwendigen Vorkehrungen für mögliche Maßnahmen getroffen werden.

                  Durch die Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus durch die E-Control soll es möglich werden, das Know-how und relevante Synergieeffekte aufgrund ihrer bereits bestehenden Aufgaben im Energiesektor zu nutzen. Kommt die E-Control im Fall von bestimmten, belegbaren Tatsachen zur Auffassung, dass der von einem Unternehmen im Energiesektor geforderte Preis oder eine vorgenommene Preiserhöhung die internationale Preisentwicklung in einem ungewöhnlichen Maße übersteigen könnte, so soll sie untersuchen können, ob der geforderte Preis oder die vorgenommene Preiserhöhung auf eine ungerechtfertigte Preispolitik zurückzuführen ist. Stellt die E-Control einen Missstand fest und legt die E-Control entsprechende Vorschläge der Bundesregierung vor, soll die Bundesregierung auf Basis der Untersuchung und der Vorschläge der E-Control und unter Beachtung einschlägiger bundesgesetzlicher und europarechtlicher Vorschriften, volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise für die Dauer von sechs Monaten festlegen können, wenn der Missstand nicht durch andere marktkonforme Maßnahmen beseitigt werden kann.

                  Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

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                    Aufnahme von Strom und Gas in das Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz

                    Inhalt

                    • Streichung der Ausnahme von Strom und Gas im Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz
                    • Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus

                    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                    Im Sinne eines flexiblen Rahmens für einen Energiekrisenmechanismus bzw. Maßnahmen bei Missständen soll die Ausnahme von elektrischer Energie und Erdgas aus dem Anwendungsbereich des Preisgesetzes gestrichen werden und die notwendigen Vorkehrungen für mögliche Maßnahmen getroffen werden.

                    Durch die Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus durch die E-Control soll es möglich werden, das Know-how und relevante Synergieeffekte aufgrund ihrer bereits bestehenden Aufgaben im Energiesektor zu nutzen. Kommt die E-Control im Fall von bestimmten, belegbaren Tatsachen zur Auffassung, dass der von einem Unternehmen im Energiesektor geforderte Preis oder eine vorgenommene Preiserhöhung die internationale Preisentwicklung in einem ungewöhnlichen Maße übersteigen könnte, so soll sie untersuchen können, ob der geforderte Preis oder die vorgenommene Preiserhöhung auf eine ungerechtfertigte Preispolitik zurückzuführen ist. Stellt die E-Control einen Missstand fest und legt die E-Control entsprechende Vorschläge der Bundesregierung vor, soll die Bundesregierung auf Basis der Untersuchung und der Vorschläge der E-Control und unter Beachtung einschlägiger bundesgesetzlicher und europarechtlicher Vorschriften, volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise für die Dauer von sechs Monaten festlegen können, wenn der Missstand nicht durch andere marktkonforme Maßnahmen beseitigt werden kann.

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                      • Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus

                      Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                      Im Sinne eines flexiblen Rahmens für einen Energiekrisenmechanismus bzw. Maßnahmen bei Missständen soll die Ausnahme von elektrischer Energie und Erdgas aus dem Anwendungsbereich des Preisgesetzes gestrichen werden und die notwendigen Vorkehrungen für mögliche Maßnahmen getroffen werden.

                      Durch die Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus durch die E-Control soll es möglich werden, das Know-how und relevante Synergieeffekte aufgrund ihrer bereits bestehenden Aufgaben im Energiesektor zu nutzen. Kommt die E-Control im Fall von bestimmten, belegbaren Tatsachen zur Auffassung, dass der von einem Unternehmen im Energiesektor geforderte Preis oder eine vorgenommene Preiserhöhung die internationale Preisentwicklung in einem ungewöhnlichen Maße übersteigen könnte, so soll sie untersuchen können, ob der geforderte Preis oder die vorgenommene Preiserhöhung auf eine ungerechtfertigte Preispolitik zurückzuführen ist. Stellt die E-Control einen Missstand fest und legt die E-Control entsprechende Vorschläge der Bundesregierung vor, soll die Bundesregierung auf Basis der Untersuchung und der Vorschläge der E-Control und unter Beachtung einschlägiger bundesgesetzlicher und europarechtlicher Vorschriften, volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise für die Dauer von sechs Monaten festlegen können, wenn der Missstand nicht durch andere marktkonforme Maßnahmen beseitigt werden kann.

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                        Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                        Im Sinne eines flexiblen Rahmens für einen Energiekrisenmechanismus bzw. Maßnahmen bei Missständen soll die Ausnahme von elektrischer Energie und Erdgas aus dem Anwendungsbereich des Preisgesetzes gestrichen werden und die notwendigen Vorkehrungen für mögliche Maßnahmen getroffen werden.

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                          Inhalt

                          • Streichung der Ausnahme von Strom und Gas im Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz
                          • Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus

                          Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                          Im Sinne eines flexiblen Rahmens für einen Energiekrisenmechanismus bzw. Maßnahmen bei Missständen soll die Ausnahme von elektrischer Energie und Erdgas aus dem Anwendungsbereich des Preisgesetzes gestrichen werden und die notwendigen Vorkehrungen für mögliche Maßnahmen getroffen werden.

                          Durch die Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus durch die E-Control soll es möglich werden, das Know-how und relevante Synergieeffekte aufgrund ihrer bereits bestehenden Aufgaben im Energiesektor zu nutzen. Kommt die E-Control im Fall von bestimmten, belegbaren Tatsachen zur Auffassung, dass der von einem Unternehmen im Energiesektor geforderte Preis oder eine vorgenommene Preiserhöhung die internationale Preisentwicklung in einem ungewöhnlichen Maße übersteigen könnte, so soll sie untersuchen können, ob der geforderte Preis oder die vorgenommene Preiserhöhung auf eine ungerechtfertigte Preispolitik zurückzuführen ist. Stellt die E-Control einen Missstand fest und legt die E-Control entsprechende Vorschläge der Bundesregierung vor, soll die Bundesregierung auf Basis der Untersuchung und der Vorschläge der E-Control und unter Beachtung einschlägiger bundesgesetzlicher und europarechtlicher Vorschriften, volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise für die Dauer von sechs Monaten festlegen können, wenn der Missstand nicht durch andere marktkonforme Maßnahmen beseitigt werden kann.

                          Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

                          Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                            Regierungsvorlage: Preisgesetz u.a.

                            Es soll Strom und Gas in das Preisgesetz aufgenommen und ein neuer Preisüberwachungsmechanismus eingeführt werden.

                            • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
                            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                            Ziel

                            Aufnahme von Strom und Gas in das Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz

                            Inhalt

                            • Streichung der Ausnahme von Strom und Gas im Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz
                            • Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus

                            Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                            Im Sinne eines flexiblen Rahmens für einen Energiekrisenmechanismus bzw. Maßnahmen bei Missständen soll die Ausnahme von elektrischer Energie und Erdgas aus dem Anwendungsbereich des Preisgesetzes gestrichen werden und die notwendigen Vorkehrungen für mögliche Maßnahmen getroffen werden.

                            Durch die Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus durch die E-Control soll es möglich werden, das Know-how und relevante Synergieeffekte aufgrund ihrer bereits bestehenden Aufgaben im Energiesektor zu nutzen. Kommt die E-Control im Fall von bestimmten, belegbaren Tatsachen zur Auffassung, dass der von einem Unternehmen im Energiesektor geforderte Preis oder eine vorgenommene Preiserhöhung die internationale Preisentwicklung in einem ungewöhnlichen Maße übersteigen könnte, so soll sie untersuchen können, ob der geforderte Preis oder die vorgenommene Preiserhöhung auf eine ungerechtfertigte Preispolitik zurückzuführen ist. Stellt die E-Control einen Missstand fest und legt die E-Control entsprechende Vorschläge der Bundesregierung vor, soll die Bundesregierung auf Basis der Untersuchung und der Vorschläge der E-Control und unter Beachtung einschlägiger bundesgesetzlicher und europarechtlicher Vorschriften, volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise für die Dauer von sechs Monaten festlegen können, wenn der Missstand nicht durch andere marktkonforme Maßnahmen beseitigt werden kann.

                            Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

                            Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                              Regierungsvorlage: Preisgesetz u.a.

                              Es soll Strom und Gas in das Preisgesetz aufgenommen und ein neuer Preisüberwachungsmechanismus eingeführt werden.

                              • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
                              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                              Ziel

                              Aufnahme von Strom und Gas in das Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz

                              Inhalt

                              • Streichung der Ausnahme von Strom und Gas im Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz
                              • Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus

                              Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                              Im Sinne eines flexiblen Rahmens für einen Energiekrisenmechanismus bzw. Maßnahmen bei Missständen soll die Ausnahme von elektrischer Energie und Erdgas aus dem Anwendungsbereich des Preisgesetzes gestrichen werden und die notwendigen Vorkehrungen für mögliche Maßnahmen getroffen werden.

                              Durch die Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus durch die E-Control soll es möglich werden, das Know-how und relevante Synergieeffekte aufgrund ihrer bereits bestehenden Aufgaben im Energiesektor zu nutzen. Kommt die E-Control im Fall von bestimmten, belegbaren Tatsachen zur Auffassung, dass der von einem Unternehmen im Energiesektor geforderte Preis oder eine vorgenommene Preiserhöhung die internationale Preisentwicklung in einem ungewöhnlichen Maße übersteigen könnte, so soll sie untersuchen können, ob der geforderte Preis oder die vorgenommene Preiserhöhung auf eine ungerechtfertigte Preispolitik zurückzuführen ist. Stellt die E-Control einen Missstand fest und legt die E-Control entsprechende Vorschläge der Bundesregierung vor, soll die Bundesregierung auf Basis der Untersuchung und der Vorschläge der E-Control und unter Beachtung einschlägiger bundesgesetzlicher und europarechtlicher Vorschriften, volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise für die Dauer von sechs Monaten festlegen können, wenn der Missstand nicht durch andere marktkonforme Maßnahmen beseitigt werden kann.

                              Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

                              Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
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                                • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
                                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                Ziel

                                Aufnahme von Strom und Gas in das Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz

                                Inhalt

                                • Streichung der Ausnahme von Strom und Gas im Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz
                                • Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus

                                Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                Im Sinne eines flexiblen Rahmens für einen Energiekrisenmechanismus bzw. Maßnahmen bei Missständen soll die Ausnahme von elektrischer Energie und Erdgas aus dem Anwendungsbereich des Preisgesetzes gestrichen werden und die notwendigen Vorkehrungen für mögliche Maßnahmen getroffen werden.

                                Durch die Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus durch die E-Control soll es möglich werden, das Know-how und relevante Synergieeffekte aufgrund ihrer bereits bestehenden Aufgaben im Energiesektor zu nutzen. Kommt die E-Control im Fall von bestimmten, belegbaren Tatsachen zur Auffassung, dass der von einem Unternehmen im Energiesektor geforderte Preis oder eine vorgenommene Preiserhöhung die internationale Preisentwicklung in einem ungewöhnlichen Maße übersteigen könnte, so soll sie untersuchen können, ob der geforderte Preis oder die vorgenommene Preiserhöhung auf eine ungerechtfertigte Preispolitik zurückzuführen ist. Stellt die E-Control einen Missstand fest und legt die E-Control entsprechende Vorschläge der Bundesregierung vor, soll die Bundesregierung auf Basis der Untersuchung und der Vorschläge der E-Control und unter Beachtung einschlägiger bundesgesetzlicher und europarechtlicher Vorschriften, volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise für die Dauer von sechs Monaten festlegen können, wenn der Missstand nicht durch andere marktkonforme Maßnahmen beseitigt werden kann.

                                Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

                                Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
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                                  • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
                                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                  Ziel

                                  Aufnahme von Strom und Gas in das Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz

                                  Inhalt

                                  • Streichung der Ausnahme von Strom und Gas im Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz
                                  • Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus

                                  Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                  Im Sinne eines flexiblen Rahmens für einen Energiekrisenmechanismus bzw. Maßnahmen bei Missständen soll die Ausnahme von elektrischer Energie und Erdgas aus dem Anwendungsbereich des Preisgesetzes gestrichen werden und die notwendigen Vorkehrungen für mögliche Maßnahmen getroffen werden.

                                  Durch die Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus durch die E-Control soll es möglich werden, das Know-how und relevante Synergieeffekte aufgrund ihrer bereits bestehenden Aufgaben im Energiesektor zu nutzen. Kommt die E-Control im Fall von bestimmten, belegbaren Tatsachen zur Auffassung, dass der von einem Unternehmen im Energiesektor geforderte Preis oder eine vorgenommene Preiserhöhung die internationale Preisentwicklung in einem ungewöhnlichen Maße übersteigen könnte, so soll sie untersuchen können, ob der geforderte Preis oder die vorgenommene Preiserhöhung auf eine ungerechtfertigte Preispolitik zurückzuführen ist. Stellt die E-Control einen Missstand fest und legt die E-Control entsprechende Vorschläge der Bundesregierung vor, soll die Bundesregierung auf Basis der Untersuchung und der Vorschläge der E-Control und unter Beachtung einschlägiger bundesgesetzlicher und europarechtlicher Vorschriften, volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise für die Dauer von sechs Monaten festlegen können, wenn der Missstand nicht durch andere marktkonforme Maßnahmen beseitigt werden kann.

                                  Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

                                  Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
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                                    • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
                                    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                    Ziel

                                    Aufnahme von Strom und Gas in das Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz

                                    Inhalt

                                    • Streichung der Ausnahme von Strom und Gas im Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz
                                    • Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus

                                    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                    Im Sinne eines flexiblen Rahmens für einen Energiekrisenmechanismus bzw. Maßnahmen bei Missständen soll die Ausnahme von elektrischer Energie und Erdgas aus dem Anwendungsbereich des Preisgesetzes gestrichen werden und die notwendigen Vorkehrungen für mögliche Maßnahmen getroffen werden.

                                    Durch die Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus durch die E-Control soll es möglich werden, das Know-how und relevante Synergieeffekte aufgrund ihrer bereits bestehenden Aufgaben im Energiesektor zu nutzen. Kommt die E-Control im Fall von bestimmten, belegbaren Tatsachen zur Auffassung, dass der von einem Unternehmen im Energiesektor geforderte Preis oder eine vorgenommene Preiserhöhung die internationale Preisentwicklung in einem ungewöhnlichen Maße übersteigen könnte, so soll sie untersuchen können, ob der geforderte Preis oder die vorgenommene Preiserhöhung auf eine ungerechtfertigte Preispolitik zurückzuführen ist. Stellt die E-Control einen Missstand fest und legt die E-Control entsprechende Vorschläge der Bundesregierung vor, soll die Bundesregierung auf Basis der Untersuchung und der Vorschläge der E-Control und unter Beachtung einschlägiger bundesgesetzlicher und europarechtlicher Vorschriften, volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise für die Dauer von sechs Monaten festlegen können, wenn der Missstand nicht durch andere marktkonforme Maßnahmen beseitigt werden kann.

                                    Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

                                    Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
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                                      Es soll Strom und Gas in das Preisgesetz aufgenommen und ein neuer Preisüberwachungsmechanismus eingeführt werden.

                                      • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
                                      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                      Ziel

                                      Aufnahme von Strom und Gas in das Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz

                                      Inhalt

                                      • Streichung der Ausnahme von Strom und Gas im Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz
                                      • Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus

                                      Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                      Im Sinne eines flexiblen Rahmens für einen Energiekrisenmechanismus bzw. Maßnahmen bei Missständen soll die Ausnahme von elektrischer Energie und Erdgas aus dem Anwendungsbereich des Preisgesetzes gestrichen werden und die notwendigen Vorkehrungen für mögliche Maßnahmen getroffen werden.

                                      Durch die Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus durch die E-Control soll es möglich werden, das Know-how und relevante Synergieeffekte aufgrund ihrer bereits bestehenden Aufgaben im Energiesektor zu nutzen. Kommt die E-Control im Fall von bestimmten, belegbaren Tatsachen zur Auffassung, dass der von einem Unternehmen im Energiesektor geforderte Preis oder eine vorgenommene Preiserhöhung die internationale Preisentwicklung in einem ungewöhnlichen Maße übersteigen könnte, so soll sie untersuchen können, ob der geforderte Preis oder die vorgenommene Preiserhöhung auf eine ungerechtfertigte Preispolitik zurückzuführen ist. Stellt die E-Control einen Missstand fest und legt die E-Control entsprechende Vorschläge der Bundesregierung vor, soll die Bundesregierung auf Basis der Untersuchung und der Vorschläge der E-Control und unter Beachtung einschlägiger bundesgesetzlicher und europarechtlicher Vorschriften, volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise für die Dauer von sechs Monaten festlegen können, wenn der Missstand nicht durch andere marktkonforme Maßnahmen beseitigt werden kann.

                                      Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

                                      Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
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                                        Regierungsvorlage: Preisgesetz u.a.

                                        Es soll Strom und Gas in das Preisgesetz aufgenommen und ein neuer Preisüberwachungsmechanismus eingeführt werden.

                                        • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
                                        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                        Ziel

                                        Aufnahme von Strom und Gas in das Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz

                                        Inhalt

                                        • Streichung der Ausnahme von Strom und Gas im Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz
                                        • Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus

                                        Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                        Im Sinne eines flexiblen Rahmens für einen Energiekrisenmechanismus bzw. Maßnahmen bei Missständen soll die Ausnahme von elektrischer Energie und Erdgas aus dem Anwendungsbereich des Preisgesetzes gestrichen werden und die notwendigen Vorkehrungen für mögliche Maßnahmen getroffen werden.

                                        Durch die Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus durch die E-Control soll es möglich werden, das Know-how und relevante Synergieeffekte aufgrund ihrer bereits bestehenden Aufgaben im Energiesektor zu nutzen. Kommt die E-Control im Fall von bestimmten, belegbaren Tatsachen zur Auffassung, dass der von einem Unternehmen im Energiesektor geforderte Preis oder eine vorgenommene Preiserhöhung die internationale Preisentwicklung in einem ungewöhnlichen Maße übersteigen könnte, so soll sie untersuchen können, ob der geforderte Preis oder die vorgenommene Preiserhöhung auf eine ungerechtfertigte Preispolitik zurückzuführen ist. Stellt die E-Control einen Missstand fest und legt die E-Control entsprechende Vorschläge der Bundesregierung vor, soll die Bundesregierung auf Basis der Untersuchung und der Vorschläge der E-Control und unter Beachtung einschlägiger bundesgesetzlicher und europarechtlicher Vorschriften, volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise für die Dauer von sechs Monaten festlegen können, wenn der Missstand nicht durch andere marktkonforme Maßnahmen beseitigt werden kann.

                                        Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

                                        Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                          Es soll Strom und Gas in das Preisgesetz aufgenommen und ein neuer Preisüberwachungsmechanismus eingeführt werden.

                                          • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
                                          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                          Ziel

                                          Aufnahme von Strom und Gas in das Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz

                                          Inhalt

                                          • Streichung der Ausnahme von Strom und Gas im Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz
                                          • Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus

                                          Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                          Im Sinne eines flexiblen Rahmens für einen Energiekrisenmechanismus bzw. Maßnahmen bei Missständen soll die Ausnahme von elektrischer Energie und Erdgas aus dem Anwendungsbereich des Preisgesetzes gestrichen werden und die notwendigen Vorkehrungen für mögliche Maßnahmen getroffen werden.

                                          Durch die Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus durch die E-Control soll es möglich werden, das Know-how und relevante Synergieeffekte aufgrund ihrer bereits bestehenden Aufgaben im Energiesektor zu nutzen. Kommt die E-Control im Fall von bestimmten, belegbaren Tatsachen zur Auffassung, dass der von einem Unternehmen im Energiesektor geforderte Preis oder eine vorgenommene Preiserhöhung die internationale Preisentwicklung in einem ungewöhnlichen Maße übersteigen könnte, so soll sie untersuchen können, ob der geforderte Preis oder die vorgenommene Preiserhöhung auf eine ungerechtfertigte Preispolitik zurückzuführen ist. Stellt die E-Control einen Missstand fest und legt die E-Control entsprechende Vorschläge der Bundesregierung vor, soll die Bundesregierung auf Basis der Untersuchung und der Vorschläge der E-Control und unter Beachtung einschlägiger bundesgesetzlicher und europarechtlicher Vorschriften, volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise für die Dauer von sechs Monaten festlegen können, wenn der Missstand nicht durch andere marktkonforme Maßnahmen beseitigt werden kann.

                                          Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

                                          Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                            Regierungsvorlage: Preisgesetz u.a.

                                            Es soll Strom und Gas in das Preisgesetz aufgenommen und ein neuer Preisüberwachungsmechanismus eingeführt werden.

                                            • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
                                            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                            Ziel

                                            Aufnahme von Strom und Gas in das Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz

                                            Inhalt

                                            • Streichung der Ausnahme von Strom und Gas im Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz
                                            • Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus

                                            Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                            Im Sinne eines flexiblen Rahmens für einen Energiekrisenmechanismus bzw. Maßnahmen bei Missständen soll die Ausnahme von elektrischer Energie und Erdgas aus dem Anwendungsbereich des Preisgesetzes gestrichen werden und die notwendigen Vorkehrungen für mögliche Maßnahmen getroffen werden.

                                            Durch die Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus durch die E-Control soll es möglich werden, das Know-how und relevante Synergieeffekte aufgrund ihrer bereits bestehenden Aufgaben im Energiesektor zu nutzen. Kommt die E-Control im Fall von bestimmten, belegbaren Tatsachen zur Auffassung, dass der von einem Unternehmen im Energiesektor geforderte Preis oder eine vorgenommene Preiserhöhung die internationale Preisentwicklung in einem ungewöhnlichen Maße übersteigen könnte, so soll sie untersuchen können, ob der geforderte Preis oder die vorgenommene Preiserhöhung auf eine ungerechtfertigte Preispolitik zurückzuführen ist. Stellt die E-Control einen Missstand fest und legt die E-Control entsprechende Vorschläge der Bundesregierung vor, soll die Bundesregierung auf Basis der Untersuchung und der Vorschläge der E-Control und unter Beachtung einschlägiger bundesgesetzlicher und europarechtlicher Vorschriften, volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise für die Dauer von sechs Monaten festlegen können, wenn der Missstand nicht durch andere marktkonforme Maßnahmen beseitigt werden kann.

                                            Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

                                            Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                              Regierungsvorlage: Preisgesetz u.a.

                                              Es soll Strom und Gas in das Preisgesetz aufgenommen und ein neuer Preisüberwachungsmechanismus eingeführt werden.

                                              • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
                                              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                              Ziel

                                              Aufnahme von Strom und Gas in das Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz

                                              Inhalt

                                              • Streichung der Ausnahme von Strom und Gas im Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz
                                              • Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus

                                              Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                              Im Sinne eines flexiblen Rahmens für einen Energiekrisenmechanismus bzw. Maßnahmen bei Missständen soll die Ausnahme von elektrischer Energie und Erdgas aus dem Anwendungsbereich des Preisgesetzes gestrichen werden und die notwendigen Vorkehrungen für mögliche Maßnahmen getroffen werden.

                                              Durch die Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus durch die E-Control soll es möglich werden, das Know-how und relevante Synergieeffekte aufgrund ihrer bereits bestehenden Aufgaben im Energiesektor zu nutzen. Kommt die E-Control im Fall von bestimmten, belegbaren Tatsachen zur Auffassung, dass der von einem Unternehmen im Energiesektor geforderte Preis oder eine vorgenommene Preiserhöhung die internationale Preisentwicklung in einem ungewöhnlichen Maße übersteigen könnte, so soll sie untersuchen können, ob der geforderte Preis oder die vorgenommene Preiserhöhung auf eine ungerechtfertigte Preispolitik zurückzuführen ist. Stellt die E-Control einen Missstand fest und legt die E-Control entsprechende Vorschläge der Bundesregierung vor, soll die Bundesregierung auf Basis der Untersuchung und der Vorschläge der E-Control und unter Beachtung einschlägiger bundesgesetzlicher und europarechtlicher Vorschriften, volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise für die Dauer von sechs Monaten festlegen können, wenn der Missstand nicht durch andere marktkonforme Maßnahmen beseitigt werden kann.

                                              Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

                                              Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
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                                                Regierungsvorlage: Preisgesetz u.a.

                                                Es soll Strom und Gas in das Preisgesetz aufgenommen und ein neuer Preisüberwachungsmechanismus eingeführt werden.

                                                • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
                                                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                Ziel

                                                Aufnahme von Strom und Gas in das Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz

                                                Inhalt

                                                • Streichung der Ausnahme von Strom und Gas im Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz
                                                • Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus

                                                Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                Im Sinne eines flexiblen Rahmens für einen Energiekrisenmechanismus bzw. Maßnahmen bei Missständen soll die Ausnahme von elektrischer Energie und Erdgas aus dem Anwendungsbereich des Preisgesetzes gestrichen werden und die notwendigen Vorkehrungen für mögliche Maßnahmen getroffen werden.

                                                Durch die Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus durch die E-Control soll es möglich werden, das Know-how und relevante Synergieeffekte aufgrund ihrer bereits bestehenden Aufgaben im Energiesektor zu nutzen. Kommt die E-Control im Fall von bestimmten, belegbaren Tatsachen zur Auffassung, dass der von einem Unternehmen im Energiesektor geforderte Preis oder eine vorgenommene Preiserhöhung die internationale Preisentwicklung in einem ungewöhnlichen Maße übersteigen könnte, so soll sie untersuchen können, ob der geforderte Preis oder die vorgenommene Preiserhöhung auf eine ungerechtfertigte Preispolitik zurückzuführen ist. Stellt die E-Control einen Missstand fest und legt die E-Control entsprechende Vorschläge der Bundesregierung vor, soll die Bundesregierung auf Basis der Untersuchung und der Vorschläge der E-Control und unter Beachtung einschlägiger bundesgesetzlicher und europarechtlicher Vorschriften, volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise für die Dauer von sechs Monaten festlegen können, wenn der Missstand nicht durch andere marktkonforme Maßnahmen beseitigt werden kann.

                                                Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

                                                Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                  Regierungsvorlage: Preisgesetz u.a.

                                                  Es soll Strom und Gas in das Preisgesetz aufgenommen und ein neuer Preisüberwachungsmechanismus eingeführt werden.

                                                  • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
                                                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                  Ziel

                                                  Aufnahme von Strom und Gas in das Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz

                                                  Inhalt

                                                  • Streichung der Ausnahme von Strom und Gas im Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz
                                                  • Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus

                                                  Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                  Im Sinne eines flexiblen Rahmens für einen Energiekrisenmechanismus bzw. Maßnahmen bei Missständen soll die Ausnahme von elektrischer Energie und Erdgas aus dem Anwendungsbereich des Preisgesetzes gestrichen werden und die notwendigen Vorkehrungen für mögliche Maßnahmen getroffen werden.

                                                  Durch die Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus durch die E-Control soll es möglich werden, das Know-how und relevante Synergieeffekte aufgrund ihrer bereits bestehenden Aufgaben im Energiesektor zu nutzen. Kommt die E-Control im Fall von bestimmten, belegbaren Tatsachen zur Auffassung, dass der von einem Unternehmen im Energiesektor geforderte Preis oder eine vorgenommene Preiserhöhung die internationale Preisentwicklung in einem ungewöhnlichen Maße übersteigen könnte, so soll sie untersuchen können, ob der geforderte Preis oder die vorgenommene Preiserhöhung auf eine ungerechtfertigte Preispolitik zurückzuführen ist. Stellt die E-Control einen Missstand fest und legt die E-Control entsprechende Vorschläge der Bundesregierung vor, soll die Bundesregierung auf Basis der Untersuchung und der Vorschläge der E-Control und unter Beachtung einschlägiger bundesgesetzlicher und europarechtlicher Vorschriften, volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise für die Dauer von sechs Monaten festlegen können, wenn der Missstand nicht durch andere marktkonforme Maßnahmen beseitigt werden kann.

                                                  Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

                                                  Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                    Regierungsvorlage: Preisgesetz u.a.

                                                    Es soll Strom und Gas in das Preisgesetz aufgenommen und ein neuer Preisüberwachungsmechanismus eingeführt werden.

                                                    • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
                                                    • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                    Ziel

                                                    Aufnahme von Strom und Gas in das Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz

                                                    Inhalt

                                                    • Streichung der Ausnahme von Strom und Gas im Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz
                                                    • Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus

                                                    Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                    Im Sinne eines flexiblen Rahmens für einen Energiekrisenmechanismus bzw. Maßnahmen bei Missständen soll die Ausnahme von elektrischer Energie und Erdgas aus dem Anwendungsbereich des Preisgesetzes gestrichen werden und die notwendigen Vorkehrungen für mögliche Maßnahmen getroffen werden.

                                                    Durch die Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus durch die E-Control soll es möglich werden, das Know-how und relevante Synergieeffekte aufgrund ihrer bereits bestehenden Aufgaben im Energiesektor zu nutzen. Kommt die E-Control im Fall von bestimmten, belegbaren Tatsachen zur Auffassung, dass der von einem Unternehmen im Energiesektor geforderte Preis oder eine vorgenommene Preiserhöhung die internationale Preisentwicklung in einem ungewöhnlichen Maße übersteigen könnte, so soll sie untersuchen können, ob der geforderte Preis oder die vorgenommene Preiserhöhung auf eine ungerechtfertigte Preispolitik zurückzuführen ist. Stellt die E-Control einen Missstand fest und legt die E-Control entsprechende Vorschläge der Bundesregierung vor, soll die Bundesregierung auf Basis der Untersuchung und der Vorschläge der E-Control und unter Beachtung einschlägiger bundesgesetzlicher und europarechtlicher Vorschriften, volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise für die Dauer von sechs Monaten festlegen können, wenn der Missstand nicht durch andere marktkonforme Maßnahmen beseitigt werden kann.

                                                    Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

                                                    Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                      Regierungsvorlage: Preisgesetz u.a.

                                                      Es soll Strom und Gas in das Preisgesetz aufgenommen und ein neuer Preisüberwachungsmechanismus eingeführt werden.

                                                      • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
                                                      • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                      Ziel

                                                      Aufnahme von Strom und Gas in das Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz

                                                      Inhalt

                                                      • Streichung der Ausnahme von Strom und Gas im Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz
                                                      • Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus

                                                      Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                      Im Sinne eines flexiblen Rahmens für einen Energiekrisenmechanismus bzw. Maßnahmen bei Missständen soll die Ausnahme von elektrischer Energie und Erdgas aus dem Anwendungsbereich des Preisgesetzes gestrichen werden und die notwendigen Vorkehrungen für mögliche Maßnahmen getroffen werden.

                                                      Durch die Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus durch die E-Control soll es möglich werden, das Know-how und relevante Synergieeffekte aufgrund ihrer bereits bestehenden Aufgaben im Energiesektor zu nutzen. Kommt die E-Control im Fall von bestimmten, belegbaren Tatsachen zur Auffassung, dass der von einem Unternehmen im Energiesektor geforderte Preis oder eine vorgenommene Preiserhöhung die internationale Preisentwicklung in einem ungewöhnlichen Maße übersteigen könnte, so soll sie untersuchen können, ob der geforderte Preis oder die vorgenommene Preiserhöhung auf eine ungerechtfertigte Preispolitik zurückzuführen ist. Stellt die E-Control einen Missstand fest und legt die E-Control entsprechende Vorschläge der Bundesregierung vor, soll die Bundesregierung auf Basis der Untersuchung und der Vorschläge der E-Control und unter Beachtung einschlägiger bundesgesetzlicher und europarechtlicher Vorschriften, volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise für die Dauer von sechs Monaten festlegen können, wenn der Missstand nicht durch andere marktkonforme Maßnahmen beseitigt werden kann.

                                                      Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

                                                      Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                        Regierungsvorlage: Preisgesetz u.a.

                                                        Es soll Strom und Gas in das Preisgesetz aufgenommen und ein neuer Preisüberwachungsmechanismus eingeführt werden.

                                                        • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
                                                        • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                        Ziel

                                                        Aufnahme von Strom und Gas in das Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz

                                                        Inhalt

                                                        • Streichung der Ausnahme von Strom und Gas im Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz
                                                        • Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus

                                                        Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                        Im Sinne eines flexiblen Rahmens für einen Energiekrisenmechanismus bzw. Maßnahmen bei Missständen soll die Ausnahme von elektrischer Energie und Erdgas aus dem Anwendungsbereich des Preisgesetzes gestrichen werden und die notwendigen Vorkehrungen für mögliche Maßnahmen getroffen werden.

                                                        Durch die Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus durch die E-Control soll es möglich werden, das Know-how und relevante Synergieeffekte aufgrund ihrer bereits bestehenden Aufgaben im Energiesektor zu nutzen. Kommt die E-Control im Fall von bestimmten, belegbaren Tatsachen zur Auffassung, dass der von einem Unternehmen im Energiesektor geforderte Preis oder eine vorgenommene Preiserhöhung die internationale Preisentwicklung in einem ungewöhnlichen Maße übersteigen könnte, so soll sie untersuchen können, ob der geforderte Preis oder die vorgenommene Preiserhöhung auf eine ungerechtfertigte Preispolitik zurückzuführen ist. Stellt die E-Control einen Missstand fest und legt die E-Control entsprechende Vorschläge der Bundesregierung vor, soll die Bundesregierung auf Basis der Untersuchung und der Vorschläge der E-Control und unter Beachtung einschlägiger bundesgesetzlicher und europarechtlicher Vorschriften, volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise für die Dauer von sechs Monaten festlegen können, wenn der Missstand nicht durch andere marktkonforme Maßnahmen beseitigt werden kann.

                                                        Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

                                                        Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                          Regierungsvorlage: Preisgesetz u.a.

                                                          Es soll Strom und Gas in das Preisgesetz aufgenommen und ein neuer Preisüberwachungsmechanismus eingeführt werden.

                                                          • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
                                                          • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                          Ziel

                                                          Aufnahme von Strom und Gas in das Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz

                                                          Inhalt

                                                          • Streichung der Ausnahme von Strom und Gas im Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz
                                                          • Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus

                                                          Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                          Im Sinne eines flexiblen Rahmens für einen Energiekrisenmechanismus bzw. Maßnahmen bei Missständen soll die Ausnahme von elektrischer Energie und Erdgas aus dem Anwendungsbereich des Preisgesetzes gestrichen werden und die notwendigen Vorkehrungen für mögliche Maßnahmen getroffen werden.

                                                          Durch die Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus durch die E-Control soll es möglich werden, das Know-how und relevante Synergieeffekte aufgrund ihrer bereits bestehenden Aufgaben im Energiesektor zu nutzen. Kommt die E-Control im Fall von bestimmten, belegbaren Tatsachen zur Auffassung, dass der von einem Unternehmen im Energiesektor geforderte Preis oder eine vorgenommene Preiserhöhung die internationale Preisentwicklung in einem ungewöhnlichen Maße übersteigen könnte, so soll sie untersuchen können, ob der geforderte Preis oder die vorgenommene Preiserhöhung auf eine ungerechtfertigte Preispolitik zurückzuführen ist. Stellt die E-Control einen Missstand fest und legt die E-Control entsprechende Vorschläge der Bundesregierung vor, soll die Bundesregierung auf Basis der Untersuchung und der Vorschläge der E-Control und unter Beachtung einschlägiger bundesgesetzlicher und europarechtlicher Vorschriften, volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise für die Dauer von sechs Monaten festlegen können, wenn der Missstand nicht durch andere marktkonforme Maßnahmen beseitigt werden kann.

                                                          Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

                                                          Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                            Regierungsvorlage: Preisgesetz u.a.

                                                            Es soll Strom und Gas in das Preisgesetz aufgenommen und ein neuer Preisüberwachungsmechanismus eingeführt werden.

                                                            • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
                                                            • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                            Ziel

                                                            Aufnahme von Strom und Gas in das Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz

                                                            Inhalt

                                                            • Streichung der Ausnahme von Strom und Gas im Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz
                                                            • Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus

                                                            Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                            Im Sinne eines flexiblen Rahmens für einen Energiekrisenmechanismus bzw. Maßnahmen bei Missständen soll die Ausnahme von elektrischer Energie und Erdgas aus dem Anwendungsbereich des Preisgesetzes gestrichen werden und die notwendigen Vorkehrungen für mögliche Maßnahmen getroffen werden.

                                                            Durch die Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus durch die E-Control soll es möglich werden, das Know-how und relevante Synergieeffekte aufgrund ihrer bereits bestehenden Aufgaben im Energiesektor zu nutzen. Kommt die E-Control im Fall von bestimmten, belegbaren Tatsachen zur Auffassung, dass der von einem Unternehmen im Energiesektor geforderte Preis oder eine vorgenommene Preiserhöhung die internationale Preisentwicklung in einem ungewöhnlichen Maße übersteigen könnte, so soll sie untersuchen können, ob der geforderte Preis oder die vorgenommene Preiserhöhung auf eine ungerechtfertigte Preispolitik zurückzuführen ist. Stellt die E-Control einen Missstand fest und legt die E-Control entsprechende Vorschläge der Bundesregierung vor, soll die Bundesregierung auf Basis der Untersuchung und der Vorschläge der E-Control und unter Beachtung einschlägiger bundesgesetzlicher und europarechtlicher Vorschriften, volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise für die Dauer von sechs Monaten festlegen können, wenn der Missstand nicht durch andere marktkonforme Maßnahmen beseitigt werden kann.

                                                            Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

                                                            Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                              Regierungsvorlage: Preisgesetz u.a.

                                                              Es soll Strom und Gas in das Preisgesetz aufgenommen und ein neuer Preisüberwachungsmechanismus eingeführt werden.

                                                              • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
                                                              • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                              Ziel

                                                              Aufnahme von Strom und Gas in das Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz

                                                              Inhalt

                                                              • Streichung der Ausnahme von Strom und Gas im Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz
                                                              • Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus

                                                              Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                              Im Sinne eines flexiblen Rahmens für einen Energiekrisenmechanismus bzw. Maßnahmen bei Missständen soll die Ausnahme von elektrischer Energie und Erdgas aus dem Anwendungsbereich des Preisgesetzes gestrichen werden und die notwendigen Vorkehrungen für mögliche Maßnahmen getroffen werden.

                                                              Durch die Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus durch die E-Control soll es möglich werden, das Know-how und relevante Synergieeffekte aufgrund ihrer bereits bestehenden Aufgaben im Energiesektor zu nutzen. Kommt die E-Control im Fall von bestimmten, belegbaren Tatsachen zur Auffassung, dass der von einem Unternehmen im Energiesektor geforderte Preis oder eine vorgenommene Preiserhöhung die internationale Preisentwicklung in einem ungewöhnlichen Maße übersteigen könnte, so soll sie untersuchen können, ob der geforderte Preis oder die vorgenommene Preiserhöhung auf eine ungerechtfertigte Preispolitik zurückzuführen ist. Stellt die E-Control einen Missstand fest und legt die E-Control entsprechende Vorschläge der Bundesregierung vor, soll die Bundesregierung auf Basis der Untersuchung und der Vorschläge der E-Control und unter Beachtung einschlägiger bundesgesetzlicher und europarechtlicher Vorschriften, volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise für die Dauer von sechs Monaten festlegen können, wenn der Missstand nicht durch andere marktkonforme Maßnahmen beseitigt werden kann.

                                                              Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

                                                              Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Regierungsvorlage: Preisgesetz u.a.

                                                                Es soll Strom und Gas in das Preisgesetz aufgenommen und ein neuer Preisüberwachungsmechanismus eingeführt werden.

                                                                • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
                                                                • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                                Ziel

                                                                Aufnahme von Strom und Gas in das Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz

                                                                Inhalt

                                                                • Streichung der Ausnahme von Strom und Gas im Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz
                                                                • Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus

                                                                Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                                Im Sinne eines flexiblen Rahmens für einen Energiekrisenmechanismus bzw. Maßnahmen bei Missständen soll die Ausnahme von elektrischer Energie und Erdgas aus dem Anwendungsbereich des Preisgesetzes gestrichen werden und die notwendigen Vorkehrungen für mögliche Maßnahmen getroffen werden.

                                                                Durch die Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus durch die E-Control soll es möglich werden, das Know-how und relevante Synergieeffekte aufgrund ihrer bereits bestehenden Aufgaben im Energiesektor zu nutzen. Kommt die E-Control im Fall von bestimmten, belegbaren Tatsachen zur Auffassung, dass der von einem Unternehmen im Energiesektor geforderte Preis oder eine vorgenommene Preiserhöhung die internationale Preisentwicklung in einem ungewöhnlichen Maße übersteigen könnte, so soll sie untersuchen können, ob der geforderte Preis oder die vorgenommene Preiserhöhung auf eine ungerechtfertigte Preispolitik zurückzuführen ist. Stellt die E-Control einen Missstand fest und legt die E-Control entsprechende Vorschläge der Bundesregierung vor, soll die Bundesregierung auf Basis der Untersuchung und der Vorschläge der E-Control und unter Beachtung einschlägiger bundesgesetzlicher und europarechtlicher Vorschriften, volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise für die Dauer von sechs Monaten festlegen können, wenn der Missstand nicht durch andere marktkonforme Maßnahmen beseitigt werden kann.

                                                                Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

                                                                Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                                                  Es soll Strom und Gas in das Preisgesetz aufgenommen und ein neuer Preisüberwachungsmechanismus eingeführt werden.

                                                                  • Einlangen im Nationalrat: 20. November 2025
                                                                  • Geplantes Inkrafttreten: voraussichtlich am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                                  Ziel

                                                                  Aufnahme von Strom und Gas in das Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz

                                                                  Inhalt

                                                                  • Streichung der Ausnahme von Strom und Gas im Preisgesetz und Ergänzung im E-Control-Gesetz
                                                                  • Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus

                                                                  Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

                                                                  Im Sinne eines flexiblen Rahmens für einen Energiekrisenmechanismus bzw. Maßnahmen bei Missständen soll die Ausnahme von elektrischer Energie und Erdgas aus dem Anwendungsbereich des Preisgesetzes gestrichen werden und die notwendigen Vorkehrungen für mögliche Maßnahmen getroffen werden.

                                                                  Durch die Schaffung eines neuen Preisüberwachungsmechanismus durch die E-Control soll es möglich werden, das Know-how und relevante Synergieeffekte aufgrund ihrer bereits bestehenden Aufgaben im Energiesektor zu nutzen. Kommt die E-Control im Fall von bestimmten, belegbaren Tatsachen zur Auffassung, dass der von einem Unternehmen im Energiesektor geforderte Preis oder eine vorgenommene Preiserhöhung die internationale Preisentwicklung in einem ungewöhnlichen Maße übersteigen könnte, so soll sie untersuchen können, ob der geforderte Preis oder die vorgenommene Preiserhöhung auf eine ungerechtfertigte Preispolitik zurückzuführen ist. Stellt die E-Control einen Missstand fest und legt die E-Control entsprechende Vorschläge der Bundesregierung vor, soll die Bundesregierung auf Basis der Untersuchung und der Vorschläge der E-Control und unter Beachtung einschlägiger bundesgesetzlicher und europarechtlicher Vorschriften, volkswirtschaftlich gerechtfertigte Preise für die Dauer von sechs Monaten festlegen können, wenn der Missstand nicht durch andere marktkonforme Maßnahmen beseitigt werden kann.

                                                                  Regierungsvorlage (Parlamentsdirektion)

                                                                  Letzte Aktualisierung: 20.11.2025
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion