Skip to content
  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

    Ob vom Desktop aus oder via HandyApp: Ziel von oesterreich.gv.at ist es, das Leben der Österreicherinnen/Österreicher einfacher zu machen. Ein Service für mich.

     

    Leben in der Gemeinde Velden

    Hinweis:

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

    verboten:

    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 15 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig
    • außerhalb der Sommermonate
      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 12 bis 13 Uhr
        • 21 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

     

    Tätigkeit: Teppichklopfen

    verboten:

    • werktags (Montag bis Samstag)
      • 13 bis 15 Uhr
      • 20 bis 8 Uhr
    • Sonn- und Feiertag
      • ganztägig

    Regelungen bezüglich Kfz

    Autowaschen

    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel:

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

    Hundehaltung

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

    Hundekot

    Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis:

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
    Sportplatzstraße 3
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102 / 76

    Öffnungszeiten:

    • Montag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
    • Dienstag
      • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
    • Donnerstag
      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Marktgemeinde Velden
    Seecorso 2
    9220 Velden

    Telefon: +43 4274 2102
    Fax: +43 4274 2101
    E-Mail: velden@ktn.gde.at

    Parteienverkehr:

    • Montag bis Mittwoch
      • 8 bis 14 Uhr
    • Donnerstag
      • 8 bis 18 Uhr
    • Freitag
      • 8 bis 12 Uhr

    Homepage

    Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde|
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

      Leben in der Gemeinde Velden

      Hinweis:

      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

      Arbeiten in Haus und Garten

      Rasenmähen

      Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

      verboten:

      • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
        • werktags (Montag bis Samstag)
          • 12 bis 15 Uhr
          • 21 bis 8 Uhr
        • Sonn- und Feiertag
          • ganztägig
      • außerhalb der Sommermonate
        • werktags (Montag bis Samstag)
          • 12 bis 13 Uhr
          • 21 bis 8 Uhr
        • Sonn- und Feiertag
          • ganztägig

      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

      Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

      verboten:

      • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
        • werktags (Montag bis Samstag)
          • 12 bis 15 Uhr
          • 21 bis 8 Uhr
        • Sonn- und Feiertag
          • ganztägig
      • außerhalb der Sommermonate
        • werktags (Montag bis Samstag)
          • 12 bis 13 Uhr
          • 21 bis 8 Uhr
        • Sonn- und Feiertag
          • ganztägig

       

      Tätigkeit: Teppichklopfen

      verboten:

      • werktags (Montag bis Samstag)
        • 13 bis 15 Uhr
        • 20 bis 8 Uhr
      • Sonn- und Feiertag
        • ganztägig

      Regelungen bezüglich Kfz

      Autowaschen

      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

      Beispiel:

      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

      Auf öffentlichen Straßen

      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

      Warmlaufenlassen des Motors

      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

      Lärmbelästigung durch Mopeds

      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

      Schneeräumung und Streupflicht

      Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

      Hundehaltung

      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

      Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

      Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

      Hundekot

      Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

      Müll

      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

      Hinweis:

      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

      Abfallsammelzentrum der Gemeinde

      Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
      Sportplatzstraße 3
      9220 Velden

      Telefon: +43 4274 2102 / 76

      Öffnungszeiten:

      • Montag
        • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
      • Dienstag
        • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
      • Donnerstag
        • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

      Kontaktdaten der Gemeinde

      Marktgemeinde Velden
      Seecorso 2
      9220 Velden

      Telefon: +43 4274 2102
      Fax: +43 4274 2101
      E-Mail: velden@ktn.gde.at

      Parteienverkehr:

      • Montag bis Mittwoch
        • 8 bis 14 Uhr
      • Donnerstag
        • 8 bis 18 Uhr
      • Freitag
        • 8 bis 12 Uhr

      Homepage

      Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
      Für den Inhalt verantwortlich:
      • Die zuständige Gemeinde|
      • oesterreich.gv.at-Redaktion

        Leben in der Gemeinde Velden

        Hinweis:

        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

        Arbeiten in Haus und Garten

        Rasenmähen

        Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

        verboten:

        • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
          • werktags (Montag bis Samstag)
            • 12 bis 15 Uhr
            • 21 bis 8 Uhr
          • Sonn- und Feiertag
            • ganztägig
        • außerhalb der Sommermonate
          • werktags (Montag bis Samstag)
            • 12 bis 13 Uhr
            • 21 bis 8 Uhr
          • Sonn- und Feiertag
            • ganztägig

        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

        Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

        verboten:

        • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
          • werktags (Montag bis Samstag)
            • 12 bis 15 Uhr
            • 21 bis 8 Uhr
          • Sonn- und Feiertag
            • ganztägig
        • außerhalb der Sommermonate
          • werktags (Montag bis Samstag)
            • 12 bis 13 Uhr
            • 21 bis 8 Uhr
          • Sonn- und Feiertag
            • ganztägig

         

        Tätigkeit: Teppichklopfen

        verboten:

        • werktags (Montag bis Samstag)
          • 13 bis 15 Uhr
          • 20 bis 8 Uhr
        • Sonn- und Feiertag
          • ganztägig

        Regelungen bezüglich Kfz

        Autowaschen

        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

        Beispiel:

        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

        Auf öffentlichen Straßen

        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

        Warmlaufenlassen des Motors

        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

        Lärmbelästigung durch Mopeds

        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

        Schneeräumung und Streupflicht

        Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

        Hundehaltung

        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

        Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

        Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

        Hundekot

        Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

        Müll

        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

        Hinweis:

        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

        Abfallsammelzentrum der Gemeinde

        Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
        Sportplatzstraße 3
        9220 Velden

        Telefon: +43 4274 2102 / 76

        Öffnungszeiten:

        • Montag
          • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
        • Dienstag
          • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
        • Donnerstag
          • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

        Kontaktdaten der Gemeinde

        Marktgemeinde Velden
        Seecorso 2
        9220 Velden

        Telefon: +43 4274 2102
        Fax: +43 4274 2101
        E-Mail: velden@ktn.gde.at

        Parteienverkehr:

        • Montag bis Mittwoch
          • 8 bis 14 Uhr
        • Donnerstag
          • 8 bis 18 Uhr
        • Freitag
          • 8 bis 12 Uhr

        Homepage

        Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
        Für den Inhalt verantwortlich:
        • Die zuständige Gemeinde|
        • oesterreich.gv.at-Redaktion

          Leben in der Gemeinde Velden

          Hinweis:

          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

          Arbeiten in Haus und Garten

          Rasenmähen

          Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

          verboten:

          • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
            • werktags (Montag bis Samstag)
              • 12 bis 15 Uhr
              • 21 bis 8 Uhr
            • Sonn- und Feiertag
              • ganztägig
          • außerhalb der Sommermonate
            • werktags (Montag bis Samstag)
              • 12 bis 13 Uhr
              • 21 bis 8 Uhr
            • Sonn- und Feiertag
              • ganztägig

          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

          Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

          verboten:

          • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
            • werktags (Montag bis Samstag)
              • 12 bis 15 Uhr
              • 21 bis 8 Uhr
            • Sonn- und Feiertag
              • ganztägig
          • außerhalb der Sommermonate
            • werktags (Montag bis Samstag)
              • 12 bis 13 Uhr
              • 21 bis 8 Uhr
            • Sonn- und Feiertag
              • ganztägig

           

          Tätigkeit: Teppichklopfen

          verboten:

          • werktags (Montag bis Samstag)
            • 13 bis 15 Uhr
            • 20 bis 8 Uhr
          • Sonn- und Feiertag
            • ganztägig

          Regelungen bezüglich Kfz

          Autowaschen

          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

          Beispiel:

          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

          Auf öffentlichen Straßen

          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

          Warmlaufenlassen des Motors

          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

          Lärmbelästigung durch Mopeds

          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

          Schneeräumung und Streupflicht

          Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

          Hundehaltung

          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

          Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

          Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

          Hundekot

          Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

          Müll

          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

          Hinweis:

          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

          Abfallsammelzentrum der Gemeinde

          Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
          Sportplatzstraße 3
          9220 Velden

          Telefon: +43 4274 2102 / 76

          Öffnungszeiten:

          • Montag
            • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
          • Dienstag
            • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
          • Donnerstag
            • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

          Kontaktdaten der Gemeinde

          Marktgemeinde Velden
          Seecorso 2
          9220 Velden

          Telefon: +43 4274 2102
          Fax: +43 4274 2101
          E-Mail: velden@ktn.gde.at

          Parteienverkehr:

          • Montag bis Mittwoch
            • 8 bis 14 Uhr
          • Donnerstag
            • 8 bis 18 Uhr
          • Freitag
            • 8 bis 12 Uhr

          Homepage

          Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
          Für den Inhalt verantwortlich:
          • Die zuständige Gemeinde|
          • oesterreich.gv.at-Redaktion

            Leben in der Gemeinde Velden

            Hinweis:

            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

            Arbeiten in Haus und Garten

            Rasenmähen

            Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

            verboten:

            • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
              • werktags (Montag bis Samstag)
                • 12 bis 15 Uhr
                • 21 bis 8 Uhr
              • Sonn- und Feiertag
                • ganztägig
            • außerhalb der Sommermonate
              • werktags (Montag bis Samstag)
                • 12 bis 13 Uhr
                • 21 bis 8 Uhr
              • Sonn- und Feiertag
                • ganztägig

            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

            Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

            verboten:

            • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
              • werktags (Montag bis Samstag)
                • 12 bis 15 Uhr
                • 21 bis 8 Uhr
              • Sonn- und Feiertag
                • ganztägig
            • außerhalb der Sommermonate
              • werktags (Montag bis Samstag)
                • 12 bis 13 Uhr
                • 21 bis 8 Uhr
              • Sonn- und Feiertag
                • ganztägig

             

            Tätigkeit: Teppichklopfen

            verboten:

            • werktags (Montag bis Samstag)
              • 13 bis 15 Uhr
              • 20 bis 8 Uhr
            • Sonn- und Feiertag
              • ganztägig

            Regelungen bezüglich Kfz

            Autowaschen

            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

            Beispiel:

            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

            Auf öffentlichen Straßen

            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

            Warmlaufenlassen des Motors

            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

            Lärmbelästigung durch Mopeds

            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

            Schneeräumung und Streupflicht

            Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

            Hundehaltung

            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

            Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

            Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

            Hundekot

            Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

            Müll

            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

            Hinweis:

            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

            Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
            Sportplatzstraße 3
            9220 Velden

            Telefon: +43 4274 2102 / 76

            Öffnungszeiten:

            • Montag
              • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
            • Dienstag
              • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
            • Donnerstag
              • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

            Kontaktdaten der Gemeinde

            Marktgemeinde Velden
            Seecorso 2
            9220 Velden

            Telefon: +43 4274 2102
            Fax: +43 4274 2101
            E-Mail: velden@ktn.gde.at

            Parteienverkehr:

            • Montag bis Mittwoch
              • 8 bis 14 Uhr
            • Donnerstag
              • 8 bis 18 Uhr
            • Freitag
              • 8 bis 12 Uhr

            Homepage

            Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
            Für den Inhalt verantwortlich:
            • Die zuständige Gemeinde|
            • oesterreich.gv.at-Redaktion

              Leben in der Gemeinde Velden

              Hinweis:

              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

              Arbeiten in Haus und Garten

              Rasenmähen

              Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

              verboten:

              • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
                • werktags (Montag bis Samstag)
                  • 12 bis 15 Uhr
                  • 21 bis 8 Uhr
                • Sonn- und Feiertag
                  • ganztägig
              • außerhalb der Sommermonate
                • werktags (Montag bis Samstag)
                  • 12 bis 13 Uhr
                  • 21 bis 8 Uhr
                • Sonn- und Feiertag
                  • ganztägig

              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

              Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

              verboten:

              • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
                • werktags (Montag bis Samstag)
                  • 12 bis 15 Uhr
                  • 21 bis 8 Uhr
                • Sonn- und Feiertag
                  • ganztägig
              • außerhalb der Sommermonate
                • werktags (Montag bis Samstag)
                  • 12 bis 13 Uhr
                  • 21 bis 8 Uhr
                • Sonn- und Feiertag
                  • ganztägig

               

              Tätigkeit: Teppichklopfen

              verboten:

              • werktags (Montag bis Samstag)
                • 13 bis 15 Uhr
                • 20 bis 8 Uhr
              • Sonn- und Feiertag
                • ganztägig

              Regelungen bezüglich Kfz

              Autowaschen

              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

              Beispiel:

              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

              Auf öffentlichen Straßen

              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

              Warmlaufenlassen des Motors

              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

              Lärmbelästigung durch Mopeds

              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

              Schneeräumung und Streupflicht

              Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

              Hundehaltung

              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

              Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

              Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

              Hundekot

              Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

              Müll

              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

              Hinweis:

              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

              Abfallsammelzentrum der Gemeinde

              Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
              Sportplatzstraße 3
              9220 Velden

              Telefon: +43 4274 2102 / 76

              Öffnungszeiten:

              • Montag
                • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
              • Dienstag
                • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
              • Donnerstag
                • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

              Kontaktdaten der Gemeinde

              Marktgemeinde Velden
              Seecorso 2
              9220 Velden

              Telefon: +43 4274 2102
              Fax: +43 4274 2101
              E-Mail: velden@ktn.gde.at

              Parteienverkehr:

              • Montag bis Mittwoch
                • 8 bis 14 Uhr
              • Donnerstag
                • 8 bis 18 Uhr
              • Freitag
                • 8 bis 12 Uhr

              Homepage

              Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
              Für den Inhalt verantwortlich:
              • Die zuständige Gemeinde|
              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                Leben in der Gemeinde Velden

                Hinweis:

                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                Arbeiten in Haus und Garten

                Rasenmähen

                Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

                verboten:

                • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
                  • werktags (Montag bis Samstag)
                    • 12 bis 15 Uhr
                    • 21 bis 8 Uhr
                  • Sonn- und Feiertag
                    • ganztägig
                • außerhalb der Sommermonate
                  • werktags (Montag bis Samstag)
                    • 12 bis 13 Uhr
                    • 21 bis 8 Uhr
                  • Sonn- und Feiertag
                    • ganztägig

                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

                verboten:

                • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
                  • werktags (Montag bis Samstag)
                    • 12 bis 15 Uhr
                    • 21 bis 8 Uhr
                  • Sonn- und Feiertag
                    • ganztägig
                • außerhalb der Sommermonate
                  • werktags (Montag bis Samstag)
                    • 12 bis 13 Uhr
                    • 21 bis 8 Uhr
                  • Sonn- und Feiertag
                    • ganztägig

                 

                Tätigkeit: Teppichklopfen

                verboten:

                • werktags (Montag bis Samstag)
                  • 13 bis 15 Uhr
                  • 20 bis 8 Uhr
                • Sonn- und Feiertag
                  • ganztägig

                Regelungen bezüglich Kfz

                Autowaschen

                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                Beispiel:

                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                Auf öffentlichen Straßen

                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                Warmlaufenlassen des Motors

                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                Lärmbelästigung durch Mopeds

                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                Schneeräumung und Streupflicht

                Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                Hundehaltung

                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

                Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

                Hundekot

                Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

                Müll

                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                Hinweis:

                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
                Sportplatzstraße 3
                9220 Velden

                Telefon: +43 4274 2102 / 76

                Öffnungszeiten:

                • Montag
                  • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
                • Dienstag
                  • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
                • Donnerstag
                  • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

                Kontaktdaten der Gemeinde

                Marktgemeinde Velden
                Seecorso 2
                9220 Velden

                Telefon: +43 4274 2102
                Fax: +43 4274 2101
                E-Mail: velden@ktn.gde.at

                Parteienverkehr:

                • Montag bis Mittwoch
                  • 8 bis 14 Uhr
                • Donnerstag
                  • 8 bis 18 Uhr
                • Freitag
                  • 8 bis 12 Uhr

                Homepage

                Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                Für den Inhalt verantwortlich:
                • Die zuständige Gemeinde|
                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                  Leben in der Gemeinde Velden

                  Hinweis:

                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                  Arbeiten in Haus und Garten

                  Rasenmähen

                  Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

                  verboten:

                  • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
                    • werktags (Montag bis Samstag)
                      • 12 bis 15 Uhr
                      • 21 bis 8 Uhr
                    • Sonn- und Feiertag
                      • ganztägig
                  • außerhalb der Sommermonate
                    • werktags (Montag bis Samstag)
                      • 12 bis 13 Uhr
                      • 21 bis 8 Uhr
                    • Sonn- und Feiertag
                      • ganztägig

                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                  Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

                  verboten:

                  • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
                    • werktags (Montag bis Samstag)
                      • 12 bis 15 Uhr
                      • 21 bis 8 Uhr
                    • Sonn- und Feiertag
                      • ganztägig
                  • außerhalb der Sommermonate
                    • werktags (Montag bis Samstag)
                      • 12 bis 13 Uhr
                      • 21 bis 8 Uhr
                    • Sonn- und Feiertag
                      • ganztägig

                   

                  Tätigkeit: Teppichklopfen

                  verboten:

                  • werktags (Montag bis Samstag)
                    • 13 bis 15 Uhr
                    • 20 bis 8 Uhr
                  • Sonn- und Feiertag
                    • ganztägig

                  Regelungen bezüglich Kfz

                  Autowaschen

                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                  Beispiel:

                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                  Auf öffentlichen Straßen

                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                  Warmlaufenlassen des Motors

                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                  Schneeräumung und Streupflicht

                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                  Hundehaltung

                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                  Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

                  Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

                  Hundekot

                  Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

                  Müll

                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                  Hinweis:

                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                  Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                  Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
                  Sportplatzstraße 3
                  9220 Velden

                  Telefon: +43 4274 2102 / 76

                  Öffnungszeiten:

                  • Montag
                    • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
                  • Dienstag
                    • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
                  • Donnerstag
                    • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

                  Kontaktdaten der Gemeinde

                  Marktgemeinde Velden
                  Seecorso 2
                  9220 Velden

                  Telefon: +43 4274 2102
                  Fax: +43 4274 2101
                  E-Mail: velden@ktn.gde.at

                  Parteienverkehr:

                  • Montag bis Mittwoch
                    • 8 bis 14 Uhr
                  • Donnerstag
                    • 8 bis 18 Uhr
                  • Freitag
                    • 8 bis 12 Uhr

                  Homepage

                  Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                  Für den Inhalt verantwortlich:
                  • Die zuständige Gemeinde|
                  • oesterreich.gv.at-Redaktion

                    Leben in der Gemeinde Velden

                    Hinweis:

                    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                    Arbeiten in Haus und Garten

                    Rasenmähen

                    Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

                    verboten:

                    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
                      • werktags (Montag bis Samstag)
                        • 12 bis 15 Uhr
                        • 21 bis 8 Uhr
                      • Sonn- und Feiertag
                        • ganztägig
                    • außerhalb der Sommermonate
                      • werktags (Montag bis Samstag)
                        • 12 bis 13 Uhr
                        • 21 bis 8 Uhr
                      • Sonn- und Feiertag
                        • ganztägig

                    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                    Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

                    verboten:

                    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
                      • werktags (Montag bis Samstag)
                        • 12 bis 15 Uhr
                        • 21 bis 8 Uhr
                      • Sonn- und Feiertag
                        • ganztägig
                    • außerhalb der Sommermonate
                      • werktags (Montag bis Samstag)
                        • 12 bis 13 Uhr
                        • 21 bis 8 Uhr
                      • Sonn- und Feiertag
                        • ganztägig

                     

                    Tätigkeit: Teppichklopfen

                    verboten:

                    • werktags (Montag bis Samstag)
                      • 13 bis 15 Uhr
                      • 20 bis 8 Uhr
                    • Sonn- und Feiertag
                      • ganztägig

                    Regelungen bezüglich Kfz

                    Autowaschen

                    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                    Beispiel:

                    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                    Auf öffentlichen Straßen

                    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                    Warmlaufenlassen des Motors

                    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                    Lärmbelästigung durch Mopeds

                    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                    Schneeräumung und Streupflicht

                    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                    Hundehaltung

                    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                    Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

                    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

                    Hundekot

                    Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

                    Müll

                    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                    Hinweis:

                    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                    Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
                    Sportplatzstraße 3
                    9220 Velden

                    Telefon: +43 4274 2102 / 76

                    Öffnungszeiten:

                    • Montag
                      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
                    • Dienstag
                      • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
                    • Donnerstag
                      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

                    Kontaktdaten der Gemeinde

                    Marktgemeinde Velden
                    Seecorso 2
                    9220 Velden

                    Telefon: +43 4274 2102
                    Fax: +43 4274 2101
                    E-Mail: velden@ktn.gde.at

                    Parteienverkehr:

                    • Montag bis Mittwoch
                      • 8 bis 14 Uhr
                    • Donnerstag
                      • 8 bis 18 Uhr
                    • Freitag
                      • 8 bis 12 Uhr

                    Homepage

                    Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                    Für den Inhalt verantwortlich:
                    • Die zuständige Gemeinde|
                    • oesterreich.gv.at-Redaktion

                      Leben in der Gemeinde Velden

                      Hinweis:

                      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                      Arbeiten in Haus und Garten

                      Rasenmähen

                      Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

                      verboten:

                      • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
                        • werktags (Montag bis Samstag)
                          • 12 bis 15 Uhr
                          • 21 bis 8 Uhr
                        • Sonn- und Feiertag
                          • ganztägig
                      • außerhalb der Sommermonate
                        • werktags (Montag bis Samstag)
                          • 12 bis 13 Uhr
                          • 21 bis 8 Uhr
                        • Sonn- und Feiertag
                          • ganztägig

                      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                      Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

                      verboten:

                      • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
                        • werktags (Montag bis Samstag)
                          • 12 bis 15 Uhr
                          • 21 bis 8 Uhr
                        • Sonn- und Feiertag
                          • ganztägig
                      • außerhalb der Sommermonate
                        • werktags (Montag bis Samstag)
                          • 12 bis 13 Uhr
                          • 21 bis 8 Uhr
                        • Sonn- und Feiertag
                          • ganztägig

                       

                      Tätigkeit: Teppichklopfen

                      verboten:

                      • werktags (Montag bis Samstag)
                        • 13 bis 15 Uhr
                        • 20 bis 8 Uhr
                      • Sonn- und Feiertag
                        • ganztägig

                      Regelungen bezüglich Kfz

                      Autowaschen

                      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                      Beispiel:

                      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                      Auf öffentlichen Straßen

                      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                      Warmlaufenlassen des Motors

                      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                      Lärmbelästigung durch Mopeds

                      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                      Schneeräumung und Streupflicht

                      Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                      Hundehaltung

                      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                      Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

                      Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

                      Hundekot

                      Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

                      Müll

                      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                      Hinweis:

                      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                      Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                      Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
                      Sportplatzstraße 3
                      9220 Velden

                      Telefon: +43 4274 2102 / 76

                      Öffnungszeiten:

                      • Montag
                        • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
                      • Dienstag
                        • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
                      • Donnerstag
                        • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

                      Kontaktdaten der Gemeinde

                      Marktgemeinde Velden
                      Seecorso 2
                      9220 Velden

                      Telefon: +43 4274 2102
                      Fax: +43 4274 2101
                      E-Mail: velden@ktn.gde.at

                      Parteienverkehr:

                      • Montag bis Mittwoch
                        • 8 bis 14 Uhr
                      • Donnerstag
                        • 8 bis 18 Uhr
                      • Freitag
                        • 8 bis 12 Uhr

                      Homepage

                      Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                      Für den Inhalt verantwortlich:
                      • Die zuständige Gemeinde|
                      • oesterreich.gv.at-Redaktion

                        Leben in der Gemeinde Velden

                        Hinweis:

                        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                        Arbeiten in Haus und Garten

                        Rasenmähen

                        Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

                        verboten:

                        • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
                          • werktags (Montag bis Samstag)
                            • 12 bis 15 Uhr
                            • 21 bis 8 Uhr
                          • Sonn- und Feiertag
                            • ganztägig
                        • außerhalb der Sommermonate
                          • werktags (Montag bis Samstag)
                            • 12 bis 13 Uhr
                            • 21 bis 8 Uhr
                          • Sonn- und Feiertag
                            • ganztägig

                        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                        Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

                        verboten:

                        • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
                          • werktags (Montag bis Samstag)
                            • 12 bis 15 Uhr
                            • 21 bis 8 Uhr
                          • Sonn- und Feiertag
                            • ganztägig
                        • außerhalb der Sommermonate
                          • werktags (Montag bis Samstag)
                            • 12 bis 13 Uhr
                            • 21 bis 8 Uhr
                          • Sonn- und Feiertag
                            • ganztägig

                         

                        Tätigkeit: Teppichklopfen

                        verboten:

                        • werktags (Montag bis Samstag)
                          • 13 bis 15 Uhr
                          • 20 bis 8 Uhr
                        • Sonn- und Feiertag
                          • ganztägig

                        Regelungen bezüglich Kfz

                        Autowaschen

                        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                        Beispiel:

                        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                        Auf öffentlichen Straßen

                        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                        Warmlaufenlassen des Motors

                        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                        Lärmbelästigung durch Mopeds

                        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                        Schneeräumung und Streupflicht

                        Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                        Hundehaltung

                        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                        Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

                        Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

                        Hundekot

                        Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

                        Müll

                        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                        Hinweis:

                        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                        Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                        Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
                        Sportplatzstraße 3
                        9220 Velden

                        Telefon: +43 4274 2102 / 76

                        Öffnungszeiten:

                        • Montag
                          • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
                        • Dienstag
                          • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
                        • Donnerstag
                          • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

                        Kontaktdaten der Gemeinde

                        Marktgemeinde Velden
                        Seecorso 2
                        9220 Velden

                        Telefon: +43 4274 2102
                        Fax: +43 4274 2101
                        E-Mail: velden@ktn.gde.at

                        Parteienverkehr:

                        • Montag bis Mittwoch
                          • 8 bis 14 Uhr
                        • Donnerstag
                          • 8 bis 18 Uhr
                        • Freitag
                          • 8 bis 12 Uhr

                        Homepage

                        Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                        Für den Inhalt verantwortlich:
                        • Die zuständige Gemeinde|
                        • oesterreich.gv.at-Redaktion

                          Leben in der Gemeinde Velden

                          Hinweis:

                          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                          Arbeiten in Haus und Garten

                          Rasenmähen

                          Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

                          verboten:

                          • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
                            • werktags (Montag bis Samstag)
                              • 12 bis 15 Uhr
                              • 21 bis 8 Uhr
                            • Sonn- und Feiertag
                              • ganztägig
                          • außerhalb der Sommermonate
                            • werktags (Montag bis Samstag)
                              • 12 bis 13 Uhr
                              • 21 bis 8 Uhr
                            • Sonn- und Feiertag
                              • ganztägig

                          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                          Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

                          verboten:

                          • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
                            • werktags (Montag bis Samstag)
                              • 12 bis 15 Uhr
                              • 21 bis 8 Uhr
                            • Sonn- und Feiertag
                              • ganztägig
                          • außerhalb der Sommermonate
                            • werktags (Montag bis Samstag)
                              • 12 bis 13 Uhr
                              • 21 bis 8 Uhr
                            • Sonn- und Feiertag
                              • ganztägig

                           

                          Tätigkeit: Teppichklopfen

                          verboten:

                          • werktags (Montag bis Samstag)
                            • 13 bis 15 Uhr
                            • 20 bis 8 Uhr
                          • Sonn- und Feiertag
                            • ganztägig

                          Regelungen bezüglich Kfz

                          Autowaschen

                          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                          Beispiel:

                          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                          Auf öffentlichen Straßen

                          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                          Warmlaufenlassen des Motors

                          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                          Lärmbelästigung durch Mopeds

                          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                          Schneeräumung und Streupflicht

                          Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                          Hundehaltung

                          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                          Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

                          Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

                          Hundekot

                          Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

                          Müll

                          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                          Hinweis:

                          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                          Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                          Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
                          Sportplatzstraße 3
                          9220 Velden

                          Telefon: +43 4274 2102 / 76

                          Öffnungszeiten:

                          • Montag
                            • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
                          • Dienstag
                            • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
                          • Donnerstag
                            • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

                          Kontaktdaten der Gemeinde

                          Marktgemeinde Velden
                          Seecorso 2
                          9220 Velden

                          Telefon: +43 4274 2102
                          Fax: +43 4274 2101
                          E-Mail: velden@ktn.gde.at

                          Parteienverkehr:

                          • Montag bis Mittwoch
                            • 8 bis 14 Uhr
                          • Donnerstag
                            • 8 bis 18 Uhr
                          • Freitag
                            • 8 bis 12 Uhr

                          Homepage

                          Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                          Für den Inhalt verantwortlich:
                          • Die zuständige Gemeinde|
                          • oesterreich.gv.at-Redaktion

                            Leben in der Gemeinde Velden

                            Hinweis:

                            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                            Arbeiten in Haus und Garten

                            Rasenmähen

                            Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

                            verboten:

                            • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
                              • werktags (Montag bis Samstag)
                                • 12 bis 15 Uhr
                                • 21 bis 8 Uhr
                              • Sonn- und Feiertag
                                • ganztägig
                            • außerhalb der Sommermonate
                              • werktags (Montag bis Samstag)
                                • 12 bis 13 Uhr
                                • 21 bis 8 Uhr
                              • Sonn- und Feiertag
                                • ganztägig

                            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                            Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

                            verboten:

                            • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
                              • werktags (Montag bis Samstag)
                                • 12 bis 15 Uhr
                                • 21 bis 8 Uhr
                              • Sonn- und Feiertag
                                • ganztägig
                            • außerhalb der Sommermonate
                              • werktags (Montag bis Samstag)
                                • 12 bis 13 Uhr
                                • 21 bis 8 Uhr
                              • Sonn- und Feiertag
                                • ganztägig

                             

                            Tätigkeit: Teppichklopfen

                            verboten:

                            • werktags (Montag bis Samstag)
                              • 13 bis 15 Uhr
                              • 20 bis 8 Uhr
                            • Sonn- und Feiertag
                              • ganztägig

                            Regelungen bezüglich Kfz

                            Autowaschen

                            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                            Beispiel:

                            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                            Auf öffentlichen Straßen

                            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                            Warmlaufenlassen des Motors

                            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                            Lärmbelästigung durch Mopeds

                            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                            Schneeräumung und Streupflicht

                            Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                            Hundehaltung

                            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                            Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

                            Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

                            Hundekot

                            Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

                            Müll

                            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                            Hinweis:

                            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                            Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
                            Sportplatzstraße 3
                            9220 Velden

                            Telefon: +43 4274 2102 / 76

                            Öffnungszeiten:

                            • Montag
                              • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
                            • Dienstag
                              • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
                            • Donnerstag
                              • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

                            Kontaktdaten der Gemeinde

                            Marktgemeinde Velden
                            Seecorso 2
                            9220 Velden

                            Telefon: +43 4274 2102
                            Fax: +43 4274 2101
                            E-Mail: velden@ktn.gde.at

                            Parteienverkehr:

                            • Montag bis Mittwoch
                              • 8 bis 14 Uhr
                            • Donnerstag
                              • 8 bis 18 Uhr
                            • Freitag
                              • 8 bis 12 Uhr

                            Homepage

                            Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                            Für den Inhalt verantwortlich:
                            • Die zuständige Gemeinde|
                            • oesterreich.gv.at-Redaktion

                              Leben in der Gemeinde Velden

                              Hinweis:

                              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                              Arbeiten in Haus und Garten

                              Rasenmähen

                              Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

                              verboten:

                              • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
                                • werktags (Montag bis Samstag)
                                  • 12 bis 15 Uhr
                                  • 21 bis 8 Uhr
                                • Sonn- und Feiertag
                                  • ganztägig
                              • außerhalb der Sommermonate
                                • werktags (Montag bis Samstag)
                                  • 12 bis 13 Uhr
                                  • 21 bis 8 Uhr
                                • Sonn- und Feiertag
                                  • ganztägig

                              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                              Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

                              verboten:

                              • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
                                • werktags (Montag bis Samstag)
                                  • 12 bis 15 Uhr
                                  • 21 bis 8 Uhr
                                • Sonn- und Feiertag
                                  • ganztägig
                              • außerhalb der Sommermonate
                                • werktags (Montag bis Samstag)
                                  • 12 bis 13 Uhr
                                  • 21 bis 8 Uhr
                                • Sonn- und Feiertag
                                  • ganztägig

                               

                              Tätigkeit: Teppichklopfen

                              verboten:

                              • werktags (Montag bis Samstag)
                                • 13 bis 15 Uhr
                                • 20 bis 8 Uhr
                              • Sonn- und Feiertag
                                • ganztägig

                              Regelungen bezüglich Kfz

                              Autowaschen

                              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                              Beispiel:

                              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                              Auf öffentlichen Straßen

                              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                              Warmlaufenlassen des Motors

                              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                              Lärmbelästigung durch Mopeds

                              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                              Schneeräumung und Streupflicht

                              Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                              Hundehaltung

                              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                              Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

                              Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

                              Hundekot

                              Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

                              Müll

                              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                              Hinweis:

                              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                              Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                              Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
                              Sportplatzstraße 3
                              9220 Velden

                              Telefon: +43 4274 2102 / 76

                              Öffnungszeiten:

                              • Montag
                                • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
                              • Dienstag
                                • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
                              • Donnerstag
                                • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

                              Kontaktdaten der Gemeinde

                              Marktgemeinde Velden
                              Seecorso 2
                              9220 Velden

                              Telefon: +43 4274 2102
                              Fax: +43 4274 2101
                              E-Mail: velden@ktn.gde.at

                              Parteienverkehr:

                              • Montag bis Mittwoch
                                • 8 bis 14 Uhr
                              • Donnerstag
                                • 8 bis 18 Uhr
                              • Freitag
                                • 8 bis 12 Uhr

                              Homepage

                              Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                              Für den Inhalt verantwortlich:
                              • Die zuständige Gemeinde|
                              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                Leben in der Gemeinde Velden

                                Hinweis:

                                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                Arbeiten in Haus und Garten

                                Rasenmähen

                                Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

                                verboten:

                                • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
                                  • werktags (Montag bis Samstag)
                                    • 12 bis 15 Uhr
                                    • 21 bis 8 Uhr
                                  • Sonn- und Feiertag
                                    • ganztägig
                                • außerhalb der Sommermonate
                                  • werktags (Montag bis Samstag)
                                    • 12 bis 13 Uhr
                                    • 21 bis 8 Uhr
                                  • Sonn- und Feiertag
                                    • ganztägig

                                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

                                verboten:

                                • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
                                  • werktags (Montag bis Samstag)
                                    • 12 bis 15 Uhr
                                    • 21 bis 8 Uhr
                                  • Sonn- und Feiertag
                                    • ganztägig
                                • außerhalb der Sommermonate
                                  • werktags (Montag bis Samstag)
                                    • 12 bis 13 Uhr
                                    • 21 bis 8 Uhr
                                  • Sonn- und Feiertag
                                    • ganztägig

                                 

                                Tätigkeit: Teppichklopfen

                                verboten:

                                • werktags (Montag bis Samstag)
                                  • 13 bis 15 Uhr
                                  • 20 bis 8 Uhr
                                • Sonn- und Feiertag
                                  • ganztägig

                                Regelungen bezüglich Kfz

                                Autowaschen

                                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                Beispiel:

                                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                Auf öffentlichen Straßen

                                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                Warmlaufenlassen des Motors

                                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                Lärmbelästigung durch Mopeds

                                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                Schneeräumung und Streupflicht

                                Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                Hundehaltung

                                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

                                Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

                                Hundekot

                                Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

                                Müll

                                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                Hinweis:

                                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
                                Sportplatzstraße 3
                                9220 Velden

                                Telefon: +43 4274 2102 / 76

                                Öffnungszeiten:

                                • Montag
                                  • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
                                • Dienstag
                                  • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
                                • Donnerstag
                                  • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

                                Kontaktdaten der Gemeinde

                                Marktgemeinde Velden
                                Seecorso 2
                                9220 Velden

                                Telefon: +43 4274 2102
                                Fax: +43 4274 2101
                                E-Mail: velden@ktn.gde.at

                                Parteienverkehr:

                                • Montag bis Mittwoch
                                  • 8 bis 14 Uhr
                                • Donnerstag
                                  • 8 bis 18 Uhr
                                • Freitag
                                  • 8 bis 12 Uhr

                                Homepage

                                Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                • Die zuständige Gemeinde|
                                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                  Leben in der Gemeinde Velden

                                  Hinweis:

                                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                  Arbeiten in Haus und Garten

                                  Rasenmähen

                                  Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

                                  verboten:

                                  • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
                                    • werktags (Montag bis Samstag)
                                      • 12 bis 15 Uhr
                                      • 21 bis 8 Uhr
                                    • Sonn- und Feiertag
                                      • ganztägig
                                  • außerhalb der Sommermonate
                                    • werktags (Montag bis Samstag)
                                      • 12 bis 13 Uhr
                                      • 21 bis 8 Uhr
                                    • Sonn- und Feiertag
                                      • ganztägig

                                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                  Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

                                  verboten:

                                  • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
                                    • werktags (Montag bis Samstag)
                                      • 12 bis 15 Uhr
                                      • 21 bis 8 Uhr
                                    • Sonn- und Feiertag
                                      • ganztägig
                                  • außerhalb der Sommermonate
                                    • werktags (Montag bis Samstag)
                                      • 12 bis 13 Uhr
                                      • 21 bis 8 Uhr
                                    • Sonn- und Feiertag
                                      • ganztägig

                                   

                                  Tätigkeit: Teppichklopfen

                                  verboten:

                                  • werktags (Montag bis Samstag)
                                    • 13 bis 15 Uhr
                                    • 20 bis 8 Uhr
                                  • Sonn- und Feiertag
                                    • ganztägig

                                  Regelungen bezüglich Kfz

                                  Autowaschen

                                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                  Beispiel:

                                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                  Auf öffentlichen Straßen

                                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                  Warmlaufenlassen des Motors

                                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                  Schneeräumung und Streupflicht

                                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                  Hundehaltung

                                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                  Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

                                  Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

                                  Hundekot

                                  Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

                                  Müll

                                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                  Hinweis:

                                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                  Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                  Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
                                  Sportplatzstraße 3
                                  9220 Velden

                                  Telefon: +43 4274 2102 / 76

                                  Öffnungszeiten:

                                  • Montag
                                    • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
                                  • Dienstag
                                    • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
                                  • Donnerstag
                                    • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

                                  Kontaktdaten der Gemeinde

                                  Marktgemeinde Velden
                                  Seecorso 2
                                  9220 Velden

                                  Telefon: +43 4274 2102
                                  Fax: +43 4274 2101
                                  E-Mail: velden@ktn.gde.at

                                  Parteienverkehr:

                                  • Montag bis Mittwoch
                                    • 8 bis 14 Uhr
                                  • Donnerstag
                                    • 8 bis 18 Uhr
                                  • Freitag
                                    • 8 bis 12 Uhr

                                  Homepage

                                  Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                  Für den Inhalt verantwortlich:
                                  • Die zuständige Gemeinde|
                                  • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                    Leben in der Gemeinde Velden

                                    Hinweis:

                                    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                    Arbeiten in Haus und Garten

                                    Rasenmähen

                                    Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

                                    verboten:

                                    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
                                      • werktags (Montag bis Samstag)
                                        • 12 bis 15 Uhr
                                        • 21 bis 8 Uhr
                                      • Sonn- und Feiertag
                                        • ganztägig
                                    • außerhalb der Sommermonate
                                      • werktags (Montag bis Samstag)
                                        • 12 bis 13 Uhr
                                        • 21 bis 8 Uhr
                                      • Sonn- und Feiertag
                                        • ganztägig

                                    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                    Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

                                    verboten:

                                    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
                                      • werktags (Montag bis Samstag)
                                        • 12 bis 15 Uhr
                                        • 21 bis 8 Uhr
                                      • Sonn- und Feiertag
                                        • ganztägig
                                    • außerhalb der Sommermonate
                                      • werktags (Montag bis Samstag)
                                        • 12 bis 13 Uhr
                                        • 21 bis 8 Uhr
                                      • Sonn- und Feiertag
                                        • ganztägig

                                     

                                    Tätigkeit: Teppichklopfen

                                    verboten:

                                    • werktags (Montag bis Samstag)
                                      • 13 bis 15 Uhr
                                      • 20 bis 8 Uhr
                                    • Sonn- und Feiertag
                                      • ganztägig

                                    Regelungen bezüglich Kfz

                                    Autowaschen

                                    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                    Beispiel:

                                    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                    Auf öffentlichen Straßen

                                    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                    Warmlaufenlassen des Motors

                                    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                    Lärmbelästigung durch Mopeds

                                    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                    Schneeräumung und Streupflicht

                                    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                    Hundehaltung

                                    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                    Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

                                    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

                                    Hundekot

                                    Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

                                    Müll

                                    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                    Hinweis:

                                    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                    Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
                                    Sportplatzstraße 3
                                    9220 Velden

                                    Telefon: +43 4274 2102 / 76

                                    Öffnungszeiten:

                                    • Montag
                                      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
                                    • Dienstag
                                      • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
                                    • Donnerstag
                                      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

                                    Kontaktdaten der Gemeinde

                                    Marktgemeinde Velden
                                    Seecorso 2
                                    9220 Velden

                                    Telefon: +43 4274 2102
                                    Fax: +43 4274 2101
                                    E-Mail: velden@ktn.gde.at

                                    Parteienverkehr:

                                    • Montag bis Mittwoch
                                      • 8 bis 14 Uhr
                                    • Donnerstag
                                      • 8 bis 18 Uhr
                                    • Freitag
                                      • 8 bis 12 Uhr

                                    Homepage

                                    Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                    Für den Inhalt verantwortlich:
                                    • Die zuständige Gemeinde|
                                    • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                      Leben in der Gemeinde Velden

                                      Hinweis:

                                      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                      Arbeiten in Haus und Garten

                                      Rasenmähen

                                      Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

                                      verboten:

                                      • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
                                        • werktags (Montag bis Samstag)
                                          • 12 bis 15 Uhr
                                          • 21 bis 8 Uhr
                                        • Sonn- und Feiertag
                                          • ganztägig
                                      • außerhalb der Sommermonate
                                        • werktags (Montag bis Samstag)
                                          • 12 bis 13 Uhr
                                          • 21 bis 8 Uhr
                                        • Sonn- und Feiertag
                                          • ganztägig

                                      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                      Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

                                      verboten:

                                      • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
                                        • werktags (Montag bis Samstag)
                                          • 12 bis 15 Uhr
                                          • 21 bis 8 Uhr
                                        • Sonn- und Feiertag
                                          • ganztägig
                                      • außerhalb der Sommermonate
                                        • werktags (Montag bis Samstag)
                                          • 12 bis 13 Uhr
                                          • 21 bis 8 Uhr
                                        • Sonn- und Feiertag
                                          • ganztägig

                                       

                                      Tätigkeit: Teppichklopfen

                                      verboten:

                                      • werktags (Montag bis Samstag)
                                        • 13 bis 15 Uhr
                                        • 20 bis 8 Uhr
                                      • Sonn- und Feiertag
                                        • ganztägig

                                      Regelungen bezüglich Kfz

                                      Autowaschen

                                      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                      Beispiel:

                                      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                      Auf öffentlichen Straßen

                                      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                      Warmlaufenlassen des Motors

                                      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                      Lärmbelästigung durch Mopeds

                                      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                      Schneeräumung und Streupflicht

                                      Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                      Hundehaltung

                                      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                      Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

                                      Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

                                      Hundekot

                                      Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

                                      Müll

                                      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                      Hinweis:

                                      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                      Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                      Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
                                      Sportplatzstraße 3
                                      9220 Velden

                                      Telefon: +43 4274 2102 / 76

                                      Öffnungszeiten:

                                      • Montag
                                        • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
                                      • Dienstag
                                        • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
                                      • Donnerstag
                                        • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

                                      Kontaktdaten der Gemeinde

                                      Marktgemeinde Velden
                                      Seecorso 2
                                      9220 Velden

                                      Telefon: +43 4274 2102
                                      Fax: +43 4274 2101
                                      E-Mail: velden@ktn.gde.at

                                      Parteienverkehr:

                                      • Montag bis Mittwoch
                                        • 8 bis 14 Uhr
                                      • Donnerstag
                                        • 8 bis 18 Uhr
                                      • Freitag
                                        • 8 bis 12 Uhr

                                      Homepage

                                      Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                      Für den Inhalt verantwortlich:
                                      • Die zuständige Gemeinde|
                                      • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                        Leben in der Gemeinde Velden

                                        Hinweis:

                                        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                        Arbeiten in Haus und Garten

                                        Rasenmähen

                                        Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

                                        verboten:

                                        • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
                                          • werktags (Montag bis Samstag)
                                            • 12 bis 15 Uhr
                                            • 21 bis 8 Uhr
                                          • Sonn- und Feiertag
                                            • ganztägig
                                        • außerhalb der Sommermonate
                                          • werktags (Montag bis Samstag)
                                            • 12 bis 13 Uhr
                                            • 21 bis 8 Uhr
                                          • Sonn- und Feiertag
                                            • ganztägig

                                        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                        Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

                                        verboten:

                                        • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
                                          • werktags (Montag bis Samstag)
                                            • 12 bis 15 Uhr
                                            • 21 bis 8 Uhr
                                          • Sonn- und Feiertag
                                            • ganztägig
                                        • außerhalb der Sommermonate
                                          • werktags (Montag bis Samstag)
                                            • 12 bis 13 Uhr
                                            • 21 bis 8 Uhr
                                          • Sonn- und Feiertag
                                            • ganztägig

                                         

                                        Tätigkeit: Teppichklopfen

                                        verboten:

                                        • werktags (Montag bis Samstag)
                                          • 13 bis 15 Uhr
                                          • 20 bis 8 Uhr
                                        • Sonn- und Feiertag
                                          • ganztägig

                                        Regelungen bezüglich Kfz

                                        Autowaschen

                                        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                        Beispiel:

                                        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                        Auf öffentlichen Straßen

                                        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                        Warmlaufenlassen des Motors

                                        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                        Lärmbelästigung durch Mopeds

                                        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                        Schneeräumung und Streupflicht

                                        Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                        Hundehaltung

                                        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                        Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

                                        Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

                                        Hundekot

                                        Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

                                        Müll

                                        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                        Hinweis:

                                        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                        Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                        Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
                                        Sportplatzstraße 3
                                        9220 Velden

                                        Telefon: +43 4274 2102 / 76

                                        Öffnungszeiten:

                                        • Montag
                                          • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
                                        • Dienstag
                                          • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
                                        • Donnerstag
                                          • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

                                        Kontaktdaten der Gemeinde

                                        Marktgemeinde Velden
                                        Seecorso 2
                                        9220 Velden

                                        Telefon: +43 4274 2102
                                        Fax: +43 4274 2101
                                        E-Mail: velden@ktn.gde.at

                                        Parteienverkehr:

                                        • Montag bis Mittwoch
                                          • 8 bis 14 Uhr
                                        • Donnerstag
                                          • 8 bis 18 Uhr
                                        • Freitag
                                          • 8 bis 12 Uhr

                                        Homepage

                                        Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                        Für den Inhalt verantwortlich:
                                        • Die zuständige Gemeinde|
                                        • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                          Leben in der Gemeinde Velden

                                          Hinweis:

                                          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                          Arbeiten in Haus und Garten

                                          Rasenmähen

                                          Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

                                          verboten:

                                          • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
                                            • werktags (Montag bis Samstag)
                                              • 12 bis 15 Uhr
                                              • 21 bis 8 Uhr
                                            • Sonn- und Feiertag
                                              • ganztägig
                                          • außerhalb der Sommermonate
                                            • werktags (Montag bis Samstag)
                                              • 12 bis 13 Uhr
                                              • 21 bis 8 Uhr
                                            • Sonn- und Feiertag
                                              • ganztägig

                                          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                          Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

                                          verboten:

                                          • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
                                            • werktags (Montag bis Samstag)
                                              • 12 bis 15 Uhr
                                              • 21 bis 8 Uhr
                                            • Sonn- und Feiertag
                                              • ganztägig
                                          • außerhalb der Sommermonate
                                            • werktags (Montag bis Samstag)
                                              • 12 bis 13 Uhr
                                              • 21 bis 8 Uhr
                                            • Sonn- und Feiertag
                                              • ganztägig

                                           

                                          Tätigkeit: Teppichklopfen

                                          verboten:

                                          • werktags (Montag bis Samstag)
                                            • 13 bis 15 Uhr
                                            • 20 bis 8 Uhr
                                          • Sonn- und Feiertag
                                            • ganztägig

                                          Regelungen bezüglich Kfz

                                          Autowaschen

                                          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                          Beispiel:

                                          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                          Auf öffentlichen Straßen

                                          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                          Warmlaufenlassen des Motors

                                          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                          Lärmbelästigung durch Mopeds

                                          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                          Schneeräumung und Streupflicht

                                          Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                          Hundehaltung

                                          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                          Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

                                          Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

                                          Hundekot

                                          Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

                                          Müll

                                          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                          Hinweis:

                                          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                          Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                          Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
                                          Sportplatzstraße 3
                                          9220 Velden

                                          Telefon: +43 4274 2102 / 76

                                          Öffnungszeiten:

                                          • Montag
                                            • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
                                          • Dienstag
                                            • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
                                          • Donnerstag
                                            • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

                                          Kontaktdaten der Gemeinde

                                          Marktgemeinde Velden
                                          Seecorso 2
                                          9220 Velden

                                          Telefon: +43 4274 2102
                                          Fax: +43 4274 2101
                                          E-Mail: velden@ktn.gde.at

                                          Parteienverkehr:

                                          • Montag bis Mittwoch
                                            • 8 bis 14 Uhr
                                          • Donnerstag
                                            • 8 bis 18 Uhr
                                          • Freitag
                                            • 8 bis 12 Uhr

                                          Homepage

                                          Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                          Für den Inhalt verantwortlich:
                                          • Die zuständige Gemeinde|
                                          • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                            Leben in der Gemeinde Velden

                                            Hinweis:

                                            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                            Arbeiten in Haus und Garten

                                            Rasenmähen

                                            Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

                                            verboten:

                                            • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
                                              • werktags (Montag bis Samstag)
                                                • 12 bis 15 Uhr
                                                • 21 bis 8 Uhr
                                              • Sonn- und Feiertag
                                                • ganztägig
                                            • außerhalb der Sommermonate
                                              • werktags (Montag bis Samstag)
                                                • 12 bis 13 Uhr
                                                • 21 bis 8 Uhr
                                              • Sonn- und Feiertag
                                                • ganztägig

                                            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                            Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

                                            verboten:

                                            • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
                                              • werktags (Montag bis Samstag)
                                                • 12 bis 15 Uhr
                                                • 21 bis 8 Uhr
                                              • Sonn- und Feiertag
                                                • ganztägig
                                            • außerhalb der Sommermonate
                                              • werktags (Montag bis Samstag)
                                                • 12 bis 13 Uhr
                                                • 21 bis 8 Uhr
                                              • Sonn- und Feiertag
                                                • ganztägig

                                             

                                            Tätigkeit: Teppichklopfen

                                            verboten:

                                            • werktags (Montag bis Samstag)
                                              • 13 bis 15 Uhr
                                              • 20 bis 8 Uhr
                                            • Sonn- und Feiertag
                                              • ganztägig

                                            Regelungen bezüglich Kfz

                                            Autowaschen

                                            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                            Beispiel:

                                            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                            Auf öffentlichen Straßen

                                            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                            Warmlaufenlassen des Motors

                                            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                            Lärmbelästigung durch Mopeds

                                            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                            Schneeräumung und Streupflicht

                                            Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                            Hundehaltung

                                            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                            Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

                                            Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

                                            Hundekot

                                            Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

                                            Müll

                                            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                            Hinweis:

                                            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                            Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
                                            Sportplatzstraße 3
                                            9220 Velden

                                            Telefon: +43 4274 2102 / 76

                                            Öffnungszeiten:

                                            • Montag
                                              • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
                                            • Dienstag
                                              • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
                                            • Donnerstag
                                              • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

                                            Kontaktdaten der Gemeinde

                                            Marktgemeinde Velden
                                            Seecorso 2
                                            9220 Velden

                                            Telefon: +43 4274 2102
                                            Fax: +43 4274 2101
                                            E-Mail: velden@ktn.gde.at

                                            Parteienverkehr:

                                            • Montag bis Mittwoch
                                              • 8 bis 14 Uhr
                                            • Donnerstag
                                              • 8 bis 18 Uhr
                                            • Freitag
                                              • 8 bis 12 Uhr

                                            Homepage

                                            Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                            Für den Inhalt verantwortlich:
                                            • Die zuständige Gemeinde|
                                            • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                              Leben in der Gemeinde Velden

                                              Hinweis:

                                              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                              Arbeiten in Haus und Garten

                                              Rasenmähen

                                              Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

                                              verboten:

                                              • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
                                                • werktags (Montag bis Samstag)
                                                  • 12 bis 15 Uhr
                                                  • 21 bis 8 Uhr
                                                • Sonn- und Feiertag
                                                  • ganztägig
                                              • außerhalb der Sommermonate
                                                • werktags (Montag bis Samstag)
                                                  • 12 bis 13 Uhr
                                                  • 21 bis 8 Uhr
                                                • Sonn- und Feiertag
                                                  • ganztägig

                                              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                              Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

                                              verboten:

                                              • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
                                                • werktags (Montag bis Samstag)
                                                  • 12 bis 15 Uhr
                                                  • 21 bis 8 Uhr
                                                • Sonn- und Feiertag
                                                  • ganztägig
                                              • außerhalb der Sommermonate
                                                • werktags (Montag bis Samstag)
                                                  • 12 bis 13 Uhr
                                                  • 21 bis 8 Uhr
                                                • Sonn- und Feiertag
                                                  • ganztägig

                                               

                                              Tätigkeit: Teppichklopfen

                                              verboten:

                                              • werktags (Montag bis Samstag)
                                                • 13 bis 15 Uhr
                                                • 20 bis 8 Uhr
                                              • Sonn- und Feiertag
                                                • ganztägig

                                              Regelungen bezüglich Kfz

                                              Autowaschen

                                              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                              Beispiel:

                                              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                              Auf öffentlichen Straßen

                                              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                              Warmlaufenlassen des Motors

                                              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                              Lärmbelästigung durch Mopeds

                                              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                              Schneeräumung und Streupflicht

                                              Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                              Hundehaltung

                                              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                              Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

                                              Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

                                              Hundekot

                                              Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

                                              Müll

                                              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                              Hinweis:

                                              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                              Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                              Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
                                              Sportplatzstraße 3
                                              9220 Velden

                                              Telefon: +43 4274 2102 / 76

                                              Öffnungszeiten:

                                              • Montag
                                                • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
                                              • Dienstag
                                                • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
                                              • Donnerstag
                                                • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

                                              Kontaktdaten der Gemeinde

                                              Marktgemeinde Velden
                                              Seecorso 2
                                              9220 Velden

                                              Telefon: +43 4274 2102
                                              Fax: +43 4274 2101
                                              E-Mail: velden@ktn.gde.at

                                              Parteienverkehr:

                                              • Montag bis Mittwoch
                                                • 8 bis 14 Uhr
                                              • Donnerstag
                                                • 8 bis 18 Uhr
                                              • Freitag
                                                • 8 bis 12 Uhr

                                              Homepage

                                              Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                              Für den Inhalt verantwortlich:
                                              • Die zuständige Gemeinde|
                                              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                Leben in der Gemeinde Velden

                                                Hinweis:

                                                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                Arbeiten in Haus und Garten

                                                Rasenmähen

                                                Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

                                                verboten:

                                                • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
                                                  • werktags (Montag bis Samstag)
                                                    • 12 bis 15 Uhr
                                                    • 21 bis 8 Uhr
                                                  • Sonn- und Feiertag
                                                    • ganztägig
                                                • außerhalb der Sommermonate
                                                  • werktags (Montag bis Samstag)
                                                    • 12 bis 13 Uhr
                                                    • 21 bis 8 Uhr
                                                  • Sonn- und Feiertag
                                                    • ganztägig

                                                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

                                                verboten:

                                                • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
                                                  • werktags (Montag bis Samstag)
                                                    • 12 bis 15 Uhr
                                                    • 21 bis 8 Uhr
                                                  • Sonn- und Feiertag
                                                    • ganztägig
                                                • außerhalb der Sommermonate
                                                  • werktags (Montag bis Samstag)
                                                    • 12 bis 13 Uhr
                                                    • 21 bis 8 Uhr
                                                  • Sonn- und Feiertag
                                                    • ganztägig

                                                 

                                                Tätigkeit: Teppichklopfen

                                                verboten:

                                                • werktags (Montag bis Samstag)
                                                  • 13 bis 15 Uhr
                                                  • 20 bis 8 Uhr
                                                • Sonn- und Feiertag
                                                  • ganztägig

                                                Regelungen bezüglich Kfz

                                                Autowaschen

                                                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                Beispiel:

                                                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                Auf öffentlichen Straßen

                                                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                Warmlaufenlassen des Motors

                                                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                Schneeräumung und Streupflicht

                                                Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                Hundehaltung

                                                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

                                                Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

                                                Hundekot

                                                Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

                                                Müll

                                                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                Hinweis:

                                                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
                                                Sportplatzstraße 3
                                                9220 Velden

                                                Telefon: +43 4274 2102 / 76

                                                Öffnungszeiten:

                                                • Montag
                                                  • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
                                                • Dienstag
                                                  • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
                                                • Donnerstag
                                                  • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

                                                Kontaktdaten der Gemeinde

                                                Marktgemeinde Velden
                                                Seecorso 2
                                                9220 Velden

                                                Telefon: +43 4274 2102
                                                Fax: +43 4274 2101
                                                E-Mail: velden@ktn.gde.at

                                                Parteienverkehr:

                                                • Montag bis Mittwoch
                                                  • 8 bis 14 Uhr
                                                • Donnerstag
                                                  • 8 bis 18 Uhr
                                                • Freitag
                                                  • 8 bis 12 Uhr

                                                Homepage

                                                Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                                • Die zuständige Gemeinde|
                                                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                  Leben in der Gemeinde Velden

                                                  Hinweis:

                                                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                  Arbeiten in Haus und Garten

                                                  Rasenmähen

                                                  Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

                                                  verboten:

                                                  • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
                                                    • werktags (Montag bis Samstag)
                                                      • 12 bis 15 Uhr
                                                      • 21 bis 8 Uhr
                                                    • Sonn- und Feiertag
                                                      • ganztägig
                                                  • außerhalb der Sommermonate
                                                    • werktags (Montag bis Samstag)
                                                      • 12 bis 13 Uhr
                                                      • 21 bis 8 Uhr
                                                    • Sonn- und Feiertag
                                                      • ganztägig

                                                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                  Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

                                                  verboten:

                                                  • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
                                                    • werktags (Montag bis Samstag)
                                                      • 12 bis 15 Uhr
                                                      • 21 bis 8 Uhr
                                                    • Sonn- und Feiertag
                                                      • ganztägig
                                                  • außerhalb der Sommermonate
                                                    • werktags (Montag bis Samstag)
                                                      • 12 bis 13 Uhr
                                                      • 21 bis 8 Uhr
                                                    • Sonn- und Feiertag
                                                      • ganztägig

                                                   

                                                  Tätigkeit: Teppichklopfen

                                                  verboten:

                                                  • werktags (Montag bis Samstag)
                                                    • 13 bis 15 Uhr
                                                    • 20 bis 8 Uhr
                                                  • Sonn- und Feiertag
                                                    • ganztägig

                                                  Regelungen bezüglich Kfz

                                                  Autowaschen

                                                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                  Beispiel:

                                                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                  Auf öffentlichen Straßen

                                                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                  Warmlaufenlassen des Motors

                                                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                  Schneeräumung und Streupflicht

                                                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                  Hundehaltung

                                                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                  Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

                                                  Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

                                                  Hundekot

                                                  Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

                                                  Müll

                                                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                  Hinweis:

                                                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                  Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                  Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
                                                  Sportplatzstraße 3
                                                  9220 Velden

                                                  Telefon: +43 4274 2102 / 76

                                                  Öffnungszeiten:

                                                  • Montag
                                                    • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
                                                  • Dienstag
                                                    • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
                                                  • Donnerstag
                                                    • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

                                                  Kontaktdaten der Gemeinde

                                                  Marktgemeinde Velden
                                                  Seecorso 2
                                                  9220 Velden

                                                  Telefon: +43 4274 2102
                                                  Fax: +43 4274 2101
                                                  E-Mail: velden@ktn.gde.at

                                                  Parteienverkehr:

                                                  • Montag bis Mittwoch
                                                    • 8 bis 14 Uhr
                                                  • Donnerstag
                                                    • 8 bis 18 Uhr
                                                  • Freitag
                                                    • 8 bis 12 Uhr

                                                  Homepage

                                                  Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                  Für den Inhalt verantwortlich:
                                                  • Die zuständige Gemeinde|
                                                  • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                    Leben in der Gemeinde Velden

                                                    Hinweis:

                                                    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                    Arbeiten in Haus und Garten

                                                    Rasenmähen

                                                    Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

                                                    verboten:

                                                    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
                                                      • werktags (Montag bis Samstag)
                                                        • 12 bis 15 Uhr
                                                        • 21 bis 8 Uhr
                                                      • Sonn- und Feiertag
                                                        • ganztägig
                                                    • außerhalb der Sommermonate
                                                      • werktags (Montag bis Samstag)
                                                        • 12 bis 13 Uhr
                                                        • 21 bis 8 Uhr
                                                      • Sonn- und Feiertag
                                                        • ganztägig

                                                    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                    Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

                                                    verboten:

                                                    • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
                                                      • werktags (Montag bis Samstag)
                                                        • 12 bis 15 Uhr
                                                        • 21 bis 8 Uhr
                                                      • Sonn- und Feiertag
                                                        • ganztägig
                                                    • außerhalb der Sommermonate
                                                      • werktags (Montag bis Samstag)
                                                        • 12 bis 13 Uhr
                                                        • 21 bis 8 Uhr
                                                      • Sonn- und Feiertag
                                                        • ganztägig

                                                     

                                                    Tätigkeit: Teppichklopfen

                                                    verboten:

                                                    • werktags (Montag bis Samstag)
                                                      • 13 bis 15 Uhr
                                                      • 20 bis 8 Uhr
                                                    • Sonn- und Feiertag
                                                      • ganztägig

                                                    Regelungen bezüglich Kfz

                                                    Autowaschen

                                                    Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                    Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                    Beispiel:

                                                    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                    Auf öffentlichen Straßen

                                                    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                    Warmlaufenlassen des Motors

                                                    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                    Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                    Schneeräumung und Streupflicht

                                                    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                    Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                    Hundehaltung

                                                    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                    Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

                                                    Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

                                                    Hundekot

                                                    Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

                                                    Müll

                                                    Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                    Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                    Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                    Hinweis:

                                                    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                    Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
                                                    Sportplatzstraße 3
                                                    9220 Velden

                                                    Telefon: +43 4274 2102 / 76

                                                    Öffnungszeiten:

                                                    • Montag
                                                      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
                                                    • Dienstag
                                                      • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
                                                    • Donnerstag
                                                      • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

                                                    Kontaktdaten der Gemeinde

                                                    Marktgemeinde Velden
                                                    Seecorso 2
                                                    9220 Velden

                                                    Telefon: +43 4274 2102
                                                    Fax: +43 4274 2101
                                                    E-Mail: velden@ktn.gde.at

                                                    Parteienverkehr:

                                                    • Montag bis Mittwoch
                                                      • 8 bis 14 Uhr
                                                    • Donnerstag
                                                      • 8 bis 18 Uhr
                                                    • Freitag
                                                      • 8 bis 12 Uhr

                                                    Homepage

                                                    Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                    Für den Inhalt verantwortlich:
                                                    • Die zuständige Gemeinde|
                                                    • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                      Leben in der Gemeinde Velden

                                                      Hinweis:

                                                      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                      Arbeiten in Haus und Garten

                                                      Rasenmähen

                                                      Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

                                                      verboten:

                                                      • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
                                                        • werktags (Montag bis Samstag)
                                                          • 12 bis 15 Uhr
                                                          • 21 bis 8 Uhr
                                                        • Sonn- und Feiertag
                                                          • ganztägig
                                                      • außerhalb der Sommermonate
                                                        • werktags (Montag bis Samstag)
                                                          • 12 bis 13 Uhr
                                                          • 21 bis 8 Uhr
                                                        • Sonn- und Feiertag
                                                          • ganztägig

                                                      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                      Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

                                                      verboten:

                                                      • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
                                                        • werktags (Montag bis Samstag)
                                                          • 12 bis 15 Uhr
                                                          • 21 bis 8 Uhr
                                                        • Sonn- und Feiertag
                                                          • ganztägig
                                                      • außerhalb der Sommermonate
                                                        • werktags (Montag bis Samstag)
                                                          • 12 bis 13 Uhr
                                                          • 21 bis 8 Uhr
                                                        • Sonn- und Feiertag
                                                          • ganztägig

                                                       

                                                      Tätigkeit: Teppichklopfen

                                                      verboten:

                                                      • werktags (Montag bis Samstag)
                                                        • 13 bis 15 Uhr
                                                        • 20 bis 8 Uhr
                                                      • Sonn- und Feiertag
                                                        • ganztägig

                                                      Regelungen bezüglich Kfz

                                                      Autowaschen

                                                      Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                      Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                      Beispiel:

                                                      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                      Auf öffentlichen Straßen

                                                      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                      Warmlaufenlassen des Motors

                                                      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                      Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                      Schneeräumung und Streupflicht

                                                      Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                      Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                      Hundehaltung

                                                      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                      Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

                                                      Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

                                                      Hundekot

                                                      Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

                                                      Müll

                                                      Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                      Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                      Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                      Hinweis:

                                                      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                      Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                      Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
                                                      Sportplatzstraße 3
                                                      9220 Velden

                                                      Telefon: +43 4274 2102 / 76

                                                      Öffnungszeiten:

                                                      • Montag
                                                        • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
                                                      • Dienstag
                                                        • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
                                                      • Donnerstag
                                                        • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

                                                      Kontaktdaten der Gemeinde

                                                      Marktgemeinde Velden
                                                      Seecorso 2
                                                      9220 Velden

                                                      Telefon: +43 4274 2102
                                                      Fax: +43 4274 2101
                                                      E-Mail: velden@ktn.gde.at

                                                      Parteienverkehr:

                                                      • Montag bis Mittwoch
                                                        • 8 bis 14 Uhr
                                                      • Donnerstag
                                                        • 8 bis 18 Uhr
                                                      • Freitag
                                                        • 8 bis 12 Uhr

                                                      Homepage

                                                      Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                      Für den Inhalt verantwortlich:
                                                      • Die zuständige Gemeinde|
                                                      • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                        Leben in der Gemeinde Velden

                                                        Hinweis:

                                                        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                        Arbeiten in Haus und Garten

                                                        Rasenmähen

                                                        Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

                                                        verboten:

                                                        • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
                                                          • werktags (Montag bis Samstag)
                                                            • 12 bis 15 Uhr
                                                            • 21 bis 8 Uhr
                                                          • Sonn- und Feiertag
                                                            • ganztägig
                                                        • außerhalb der Sommermonate
                                                          • werktags (Montag bis Samstag)
                                                            • 12 bis 13 Uhr
                                                            • 21 bis 8 Uhr
                                                          • Sonn- und Feiertag
                                                            • ganztägig

                                                        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                        Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

                                                        verboten:

                                                        • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
                                                          • werktags (Montag bis Samstag)
                                                            • 12 bis 15 Uhr
                                                            • 21 bis 8 Uhr
                                                          • Sonn- und Feiertag
                                                            • ganztägig
                                                        • außerhalb der Sommermonate
                                                          • werktags (Montag bis Samstag)
                                                            • 12 bis 13 Uhr
                                                            • 21 bis 8 Uhr
                                                          • Sonn- und Feiertag
                                                            • ganztägig

                                                         

                                                        Tätigkeit: Teppichklopfen

                                                        verboten:

                                                        • werktags (Montag bis Samstag)
                                                          • 13 bis 15 Uhr
                                                          • 20 bis 8 Uhr
                                                        • Sonn- und Feiertag
                                                          • ganztägig

                                                        Regelungen bezüglich Kfz

                                                        Autowaschen

                                                        Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                        Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                        Beispiel:

                                                        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                        Auf öffentlichen Straßen

                                                        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                        Warmlaufenlassen des Motors

                                                        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                        Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                        Schneeräumung und Streupflicht

                                                        Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                        Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                        Hundehaltung

                                                        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                        Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

                                                        Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

                                                        Hundekot

                                                        Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

                                                        Müll

                                                        Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                        Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                        Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                        Hinweis:

                                                        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                        Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                        Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
                                                        Sportplatzstraße 3
                                                        9220 Velden

                                                        Telefon: +43 4274 2102 / 76

                                                        Öffnungszeiten:

                                                        • Montag
                                                          • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
                                                        • Dienstag
                                                          • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
                                                        • Donnerstag
                                                          • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

                                                        Kontaktdaten der Gemeinde

                                                        Marktgemeinde Velden
                                                        Seecorso 2
                                                        9220 Velden

                                                        Telefon: +43 4274 2102
                                                        Fax: +43 4274 2101
                                                        E-Mail: velden@ktn.gde.at

                                                        Parteienverkehr:

                                                        • Montag bis Mittwoch
                                                          • 8 bis 14 Uhr
                                                        • Donnerstag
                                                          • 8 bis 18 Uhr
                                                        • Freitag
                                                          • 8 bis 12 Uhr

                                                        Homepage

                                                        Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                        Für den Inhalt verantwortlich:
                                                        • Die zuständige Gemeinde|
                                                        • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                          Leben in der Gemeinde Velden

                                                          Hinweis:

                                                          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                          Arbeiten in Haus und Garten

                                                          Rasenmähen

                                                          Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

                                                          verboten:

                                                          • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
                                                            • werktags (Montag bis Samstag)
                                                              • 12 bis 15 Uhr
                                                              • 21 bis 8 Uhr
                                                            • Sonn- und Feiertag
                                                              • ganztägig
                                                          • außerhalb der Sommermonate
                                                            • werktags (Montag bis Samstag)
                                                              • 12 bis 13 Uhr
                                                              • 21 bis 8 Uhr
                                                            • Sonn- und Feiertag
                                                              • ganztägig

                                                          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                          Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

                                                          verboten:

                                                          • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
                                                            • werktags (Montag bis Samstag)
                                                              • 12 bis 15 Uhr
                                                              • 21 bis 8 Uhr
                                                            • Sonn- und Feiertag
                                                              • ganztägig
                                                          • außerhalb der Sommermonate
                                                            • werktags (Montag bis Samstag)
                                                              • 12 bis 13 Uhr
                                                              • 21 bis 8 Uhr
                                                            • Sonn- und Feiertag
                                                              • ganztägig

                                                           

                                                          Tätigkeit: Teppichklopfen

                                                          verboten:

                                                          • werktags (Montag bis Samstag)
                                                            • 13 bis 15 Uhr
                                                            • 20 bis 8 Uhr
                                                          • Sonn- und Feiertag
                                                            • ganztägig

                                                          Regelungen bezüglich Kfz

                                                          Autowaschen

                                                          Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                          Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                          Beispiel:

                                                          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                          Auf öffentlichen Straßen

                                                          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                          Warmlaufenlassen des Motors

                                                          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                          Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                          Schneeräumung und Streupflicht

                                                          Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                          Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                          Hundehaltung

                                                          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                          Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

                                                          Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

                                                          Hundekot

                                                          Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

                                                          Müll

                                                          Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                          Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                          Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                          Hinweis:

                                                          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                          Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                          Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
                                                          Sportplatzstraße 3
                                                          9220 Velden

                                                          Telefon: +43 4274 2102 / 76

                                                          Öffnungszeiten:

                                                          • Montag
                                                            • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
                                                          • Dienstag
                                                            • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
                                                          • Donnerstag
                                                            • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

                                                          Kontaktdaten der Gemeinde

                                                          Marktgemeinde Velden
                                                          Seecorso 2
                                                          9220 Velden

                                                          Telefon: +43 4274 2102
                                                          Fax: +43 4274 2101
                                                          E-Mail: velden@ktn.gde.at

                                                          Parteienverkehr:

                                                          • Montag bis Mittwoch
                                                            • 8 bis 14 Uhr
                                                          • Donnerstag
                                                            • 8 bis 18 Uhr
                                                          • Freitag
                                                            • 8 bis 12 Uhr

                                                          Homepage

                                                          Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                          Für den Inhalt verantwortlich:
                                                          • Die zuständige Gemeinde|
                                                          • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                            Leben in der Gemeinde Velden

                                                            Hinweis:

                                                            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                            Arbeiten in Haus und Garten

                                                            Rasenmähen

                                                            Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

                                                            verboten:

                                                            • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
                                                              • werktags (Montag bis Samstag)
                                                                • 12 bis 15 Uhr
                                                                • 21 bis 8 Uhr
                                                              • Sonn- und Feiertag
                                                                • ganztägig
                                                            • außerhalb der Sommermonate
                                                              • werktags (Montag bis Samstag)
                                                                • 12 bis 13 Uhr
                                                                • 21 bis 8 Uhr
                                                              • Sonn- und Feiertag
                                                                • ganztägig

                                                            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                            Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

                                                            verboten:

                                                            • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
                                                              • werktags (Montag bis Samstag)
                                                                • 12 bis 15 Uhr
                                                                • 21 bis 8 Uhr
                                                              • Sonn- und Feiertag
                                                                • ganztägig
                                                            • außerhalb der Sommermonate
                                                              • werktags (Montag bis Samstag)
                                                                • 12 bis 13 Uhr
                                                                • 21 bis 8 Uhr
                                                              • Sonn- und Feiertag
                                                                • ganztägig

                                                             

                                                            Tätigkeit: Teppichklopfen

                                                            verboten:

                                                            • werktags (Montag bis Samstag)
                                                              • 13 bis 15 Uhr
                                                              • 20 bis 8 Uhr
                                                            • Sonn- und Feiertag
                                                              • ganztägig

                                                            Regelungen bezüglich Kfz

                                                            Autowaschen

                                                            Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                            Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                            Beispiel:

                                                            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                            Auf öffentlichen Straßen

                                                            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                            Warmlaufenlassen des Motors

                                                            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                            Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                            Schneeräumung und Streupflicht

                                                            Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                            Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                            Hundehaltung

                                                            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                            Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

                                                            Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

                                                            Hundekot

                                                            Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

                                                            Müll

                                                            Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                            Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                            Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                            Hinweis:

                                                            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                            Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
                                                            Sportplatzstraße 3
                                                            9220 Velden

                                                            Telefon: +43 4274 2102 / 76

                                                            Öffnungszeiten:

                                                            • Montag
                                                              • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
                                                            • Dienstag
                                                              • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
                                                            • Donnerstag
                                                              • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

                                                            Kontaktdaten der Gemeinde

                                                            Marktgemeinde Velden
                                                            Seecorso 2
                                                            9220 Velden

                                                            Telefon: +43 4274 2102
                                                            Fax: +43 4274 2101
                                                            E-Mail: velden@ktn.gde.at

                                                            Parteienverkehr:

                                                            • Montag bis Mittwoch
                                                              • 8 bis 14 Uhr
                                                            • Donnerstag
                                                              • 8 bis 18 Uhr
                                                            • Freitag
                                                              • 8 bis 12 Uhr

                                                            Homepage

                                                            Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                            Für den Inhalt verantwortlich:
                                                            • Die zuständige Gemeinde|
                                                            • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                              Leben in der Gemeinde Velden

                                                              Hinweis:

                                                              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                              Arbeiten in Haus und Garten

                                                              Rasenmähen

                                                              Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

                                                              verboten:

                                                              • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
                                                                • werktags (Montag bis Samstag)
                                                                  • 12 bis 15 Uhr
                                                                  • 21 bis 8 Uhr
                                                                • Sonn- und Feiertag
                                                                  • ganztägig
                                                              • außerhalb der Sommermonate
                                                                • werktags (Montag bis Samstag)
                                                                  • 12 bis 13 Uhr
                                                                  • 21 bis 8 Uhr
                                                                • Sonn- und Feiertag
                                                                  • ganztägig

                                                              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                              Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

                                                              verboten:

                                                              • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
                                                                • werktags (Montag bis Samstag)
                                                                  • 12 bis 15 Uhr
                                                                  • 21 bis 8 Uhr
                                                                • Sonn- und Feiertag
                                                                  • ganztägig
                                                              • außerhalb der Sommermonate
                                                                • werktags (Montag bis Samstag)
                                                                  • 12 bis 13 Uhr
                                                                  • 21 bis 8 Uhr
                                                                • Sonn- und Feiertag
                                                                  • ganztägig

                                                               

                                                              Tätigkeit: Teppichklopfen

                                                              verboten:

                                                              • werktags (Montag bis Samstag)
                                                                • 13 bis 15 Uhr
                                                                • 20 bis 8 Uhr
                                                              • Sonn- und Feiertag
                                                                • ganztägig

                                                              Regelungen bezüglich Kfz

                                                              Autowaschen

                                                              Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                              Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                              Beispiel:

                                                              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                              Auf öffentlichen Straßen

                                                              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                              Warmlaufenlassen des Motors

                                                              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                              Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                              Schneeräumung und Streupflicht

                                                              Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                              Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                              Hundehaltung

                                                              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                              Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

                                                              Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

                                                              Hundekot

                                                              Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

                                                              Müll

                                                              Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                              Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                              Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                              Hinweis:

                                                              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                              Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                              Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
                                                              Sportplatzstraße 3
                                                              9220 Velden

                                                              Telefon: +43 4274 2102 / 76

                                                              Öffnungszeiten:

                                                              • Montag
                                                                • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
                                                              • Dienstag
                                                                • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
                                                              • Donnerstag
                                                                • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

                                                              Kontaktdaten der Gemeinde

                                                              Marktgemeinde Velden
                                                              Seecorso 2
                                                              9220 Velden

                                                              Telefon: +43 4274 2102
                                                              Fax: +43 4274 2101
                                                              E-Mail: velden@ktn.gde.at

                                                              Parteienverkehr:

                                                              • Montag bis Mittwoch
                                                                • 8 bis 14 Uhr
                                                              • Donnerstag
                                                                • 8 bis 18 Uhr
                                                              • Freitag
                                                                • 8 bis 12 Uhr

                                                              Homepage

                                                              Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                              Für den Inhalt verantwortlich:
                                                              • Die zuständige Gemeinde|
                                                              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Leben in der Gemeinde Velden

                                                                Hinweis:

                                                                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                                Arbeiten in Haus und Garten

                                                                Rasenmähen

                                                                Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

                                                                verboten:

                                                                • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
                                                                  • werktags (Montag bis Samstag)
                                                                    • 12 bis 15 Uhr
                                                                    • 21 bis 8 Uhr
                                                                  • Sonn- und Feiertag
                                                                    • ganztägig
                                                                • außerhalb der Sommermonate
                                                                  • werktags (Montag bis Samstag)
                                                                    • 12 bis 13 Uhr
                                                                    • 21 bis 8 Uhr
                                                                  • Sonn- und Feiertag
                                                                    • ganztägig

                                                                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                                Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

                                                                verboten:

                                                                • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
                                                                  • werktags (Montag bis Samstag)
                                                                    • 12 bis 15 Uhr
                                                                    • 21 bis 8 Uhr
                                                                  • Sonn- und Feiertag
                                                                    • ganztägig
                                                                • außerhalb der Sommermonate
                                                                  • werktags (Montag bis Samstag)
                                                                    • 12 bis 13 Uhr
                                                                    • 21 bis 8 Uhr
                                                                  • Sonn- und Feiertag
                                                                    • ganztägig

                                                                 

                                                                Tätigkeit: Teppichklopfen

                                                                verboten:

                                                                • werktags (Montag bis Samstag)
                                                                  • 13 bis 15 Uhr
                                                                  • 20 bis 8 Uhr
                                                                • Sonn- und Feiertag
                                                                  • ganztägig

                                                                Regelungen bezüglich Kfz

                                                                Autowaschen

                                                                Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                                Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                                Beispiel:

                                                                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                                Auf öffentlichen Straßen

                                                                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                                Warmlaufenlassen des Motors

                                                                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                                Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                                Schneeräumung und Streupflicht

                                                                Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                                Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                                Hundehaltung

                                                                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                                Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

                                                                Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

                                                                Hundekot

                                                                Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

                                                                Müll

                                                                Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                                Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                                Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                                Hinweis:

                                                                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                                Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                                Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
                                                                Sportplatzstraße 3
                                                                9220 Velden

                                                                Telefon: +43 4274 2102 / 76

                                                                Öffnungszeiten:

                                                                • Montag
                                                                  • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
                                                                • Dienstag
                                                                  • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
                                                                • Donnerstag
                                                                  • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

                                                                Kontaktdaten der Gemeinde

                                                                Marktgemeinde Velden
                                                                Seecorso 2
                                                                9220 Velden

                                                                Telefon: +43 4274 2102
                                                                Fax: +43 4274 2101
                                                                E-Mail: velden@ktn.gde.at

                                                                Parteienverkehr:

                                                                • Montag bis Mittwoch
                                                                  • 8 bis 14 Uhr
                                                                • Donnerstag
                                                                  • 8 bis 18 Uhr
                                                                • Freitag
                                                                  • 8 bis 12 Uhr

                                                                Homepage

                                                                Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                                                • Die zuständige Gemeinde|
                                                                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Leben in der Gemeinde Velden

                                                                  Hinweis:

                                                                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

                                                                  Arbeiten in Haus und Garten

                                                                  Rasenmähen

                                                                  Tätigkeit: Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren in Ortsgebieten, in der freien Landschaft in unmittelbarer Nähe von bewohnten Objekten und in Siedlungen

                                                                  verboten:

                                                                  • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
                                                                    • werktags (Montag bis Samstag)
                                                                      • 12 bis 15 Uhr
                                                                      • 21 bis 8 Uhr
                                                                    • Sonn- und Feiertag
                                                                      • ganztägig
                                                                  • außerhalb der Sommermonate
                                                                    • werktags (Montag bis Samstag)
                                                                      • 12 bis 13 Uhr
                                                                      • 21 bis 8 Uhr
                                                                    • Sonn- und Feiertag
                                                                      • ganztägig

                                                                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                                  Tätigkeit: Betrieb von Maschinen und Geräten, wie Ketten- und Kreissägen u.ä., der nicht im Rahmen eines bewilligungspflichtigen Vorhabens ausgeführt wird und die im Freien einen 50 dB übersteigenden Lärm erzeugen, in Wohn- und Kurgebieten, Siedlungen sowie in der Nähe von Wohngebäuden

                                                                  verboten:

                                                                  • Sommermonate (15. Juni bis 15. September)
                                                                    • werktags (Montag bis Samstag)
                                                                      • 12 bis 15 Uhr
                                                                      • 21 bis 8 Uhr
                                                                    • Sonn- und Feiertag
                                                                      • ganztägig
                                                                  • außerhalb der Sommermonate
                                                                    • werktags (Montag bis Samstag)
                                                                      • 12 bis 13 Uhr
                                                                      • 21 bis 8 Uhr
                                                                    • Sonn- und Feiertag
                                                                      • ganztägig

                                                                   

                                                                  Tätigkeit: Teppichklopfen

                                                                  verboten:

                                                                  • werktags (Montag bis Samstag)
                                                                    • 13 bis 15 Uhr
                                                                    • 20 bis 8 Uhr
                                                                  • Sonn- und Feiertag
                                                                    • ganztägig

                                                                  Regelungen bezüglich Kfz

                                                                  Autowaschen

                                                                  Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz

                                                                  Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                                  Beispiel:

                                                                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                                  Auf öffentlichen Straßen

                                                                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                                  Warmlaufenlassen des Motors

                                                                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                                  Schneeräumung und Streupflicht

                                                                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.

                                                                  Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf oesterreich.gv.at.

                                                                  Hundehaltung

                                                                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                                  Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlagen an der Leine zu führen, von Rasen- bzw. Grünflächen und von Pflanzungen fern zu halten. Hunde haben generell keinen Zutritt zu Spielplätzen.

                                                                  Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang.

                                                                  Hundekot

                                                                  Hundekot ist von jenen Personen unverzüglich zu entfernen, denen die Verwahrung oder Beaufsichtigung des Tieres obliegt.

                                                                  Müll

                                                                  Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.

                                                                  Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.

                                                                  Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.

                                                                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                                  Hinweis:

                                                                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                                  Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                                  Recyclinghof der Marktgemeinde Velden
                                                                  Sportplatzstraße 3
                                                                  9220 Velden

                                                                  Telefon: +43 4274 2102 / 76

                                                                  Öffnungszeiten:

                                                                  • Montag
                                                                    • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr
                                                                  • Dienstag
                                                                    • 12 Uhr 30 bis 16 Uhr
                                                                  • Donnerstag
                                                                    • 12 Uhr 30 bis 20 Uhr

                                                                  Kontaktdaten der Gemeinde

                                                                  Marktgemeinde Velden
                                                                  Seecorso 2
                                                                  9220 Velden

                                                                  Telefon: +43 4274 2102
                                                                  Fax: +43 4274 2101
                                                                  E-Mail: velden@ktn.gde.at

                                                                  Parteienverkehr:

                                                                  • Montag bis Mittwoch
                                                                    • 8 bis 14 Uhr
                                                                  • Donnerstag
                                                                    • 8 bis 18 Uhr
                                                                  • Freitag
                                                                    • 8 bis 12 Uhr

                                                                  Homepage

                                                                  Letzte Aktualisierung: 01.10.2019
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich:
                                                                  • Die zuständige Gemeinde|
                                                                  • oesterreich.gv.at-Redaktion