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    Angeklagter

    Mit Einbringung der Anklageschrift oder des Strafantrages durch die Staatsanwaltschaft beim Strafgericht beginnt das gerichtliche Hauptverfahren. Ab diesem Zeitpunkt ist die Person, gegen die ermittelt wurde, nicht mehr die Verdächtige/der Verdächtige bzw. die Beschuldigte/der Beschuldigte, sondern die Angeklagte/der Angeklagte.

    Verdächtige, Beschuldigte und Angeklagte

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Angeklagter

      Mit Einbringung der Anklageschrift oder des Strafantrages durch die Staatsanwaltschaft beim Strafgericht beginnt das gerichtliche Hauptverfahren. Ab diesem Zeitpunkt ist die Person, gegen die ermittelt wurde, nicht mehr die Verdächtige/der Verdächtige bzw. die Beschuldigte/der Beschuldigte, sondern die Angeklagte/der Angeklagte.

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                                                            Mit Einbringung der Anklageschrift oder des Strafantrages durch die Staatsanwaltschaft beim Strafgericht beginnt das gerichtliche Hauptverfahren. Ab diesem Zeitpunkt ist die Person, gegen die ermittelt wurde, nicht mehr die Verdächtige/der Verdächtige bzw. die Beschuldigte/der Beschuldigte, sondern die Angeklagte/der Angeklagte.

                                                            Verdächtige, Beschuldigte und Angeklagte

                                                            Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                              Angeklagter

                                                              Mit Einbringung der Anklageschrift oder des Strafantrages durch die Staatsanwaltschaft beim Strafgericht beginnt das gerichtliche Hauptverfahren. Ab diesem Zeitpunkt ist die Person, gegen die ermittelt wurde, nicht mehr die Verdächtige/der Verdächtige bzw. die Beschuldigte/der Beschuldigte, sondern die Angeklagte/der Angeklagte.

                                                              Verdächtige, Beschuldigte und Angeklagte

                                                              Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
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                                                                Mit Einbringung der Anklageschrift oder des Strafantrages durch die Staatsanwaltschaft beim Strafgericht beginnt das gerichtliche Hauptverfahren. Ab diesem Zeitpunkt ist die Person, gegen die ermittelt wurde, nicht mehr die Verdächtige/der Verdächtige bzw. die Beschuldigte/der Beschuldigte, sondern die Angeklagte/der Angeklagte.

                                                                Verdächtige, Beschuldigte und Angeklagte

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                                                                  Mit Einbringung der Anklageschrift oder des Strafantrages durch die Staatsanwaltschaft beim Strafgericht beginnt das gerichtliche Hauptverfahren. Ab diesem Zeitpunkt ist die Person, gegen die ermittelt wurde, nicht mehr die Verdächtige/der Verdächtige bzw. die Beschuldigte/der Beschuldigte, sondern die Angeklagte/der Angeklagte.

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