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    Gästeblattsammlung/­Gästeverzeichnis

    Inhaberinnen/Inhaber von Beherbergungsbetrieben (z.B. Hotels, Gasthöfe, Pensionen) müssen zur Erfüllung der Meldepflicht ein Gästeverzeichnis auflegen. In die darin enthaltenen Gästeverzeichnisblätter werden grundsätzlich alle Gäste des Beherbergungsbetriebs eingetragen. Das Gästeverzeichnis kann auch in elektronischer Form geführt werden.

    Die Anmeldung eines Gastes ist dann ordnungsgemäß durchgeführt, wenn er unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von 24 Stunden nach dem Eintreffen in ein Gästeverzeichnisblatt bzw. das elektronische Gästeverzeichnis eingetragen wurde.

    Gästeblattsammlung/Gästeverzeichnis (→ USP)

    Letzte Aktualisierung: 02.04.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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                                                  Die Anmeldung eines Gastes ist dann ordnungsgemäß durchgeführt, wenn er unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von 24 Stunden nach dem Eintreffen in ein Gästeverzeichnisblatt bzw. das elektronische Gästeverzeichnis eingetragen wurde.

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                                                  Letzte Aktualisierung: 02.04.2025
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                                                    Gästeblattsammlung/­Gästeverzeichnis

                                                    Inhaberinnen/Inhaber von Beherbergungsbetrieben (z.B. Hotels, Gasthöfe, Pensionen) müssen zur Erfüllung der Meldepflicht ein Gästeverzeichnis auflegen. In die darin enthaltenen Gästeverzeichnisblätter werden grundsätzlich alle Gäste des Beherbergungsbetriebs eingetragen. Das Gästeverzeichnis kann auch in elektronischer Form geführt werden.

                                                    Die Anmeldung eines Gastes ist dann ordnungsgemäß durchgeführt, wenn er unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von 24 Stunden nach dem Eintreffen in ein Gästeverzeichnisblatt bzw. das elektronische Gästeverzeichnis eingetragen wurde.

                                                    Gästeblattsammlung/Gästeverzeichnis (→ USP)

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                                                      Inhaberinnen/Inhaber von Beherbergungsbetrieben (z.B. Hotels, Gasthöfe, Pensionen) müssen zur Erfüllung der Meldepflicht ein Gästeverzeichnis auflegen. In die darin enthaltenen Gästeverzeichnisblätter werden grundsätzlich alle Gäste des Beherbergungsbetriebs eingetragen. Das Gästeverzeichnis kann auch in elektronischer Form geführt werden.

                                                      Die Anmeldung eines Gastes ist dann ordnungsgemäß durchgeführt, wenn er unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von 24 Stunden nach dem Eintreffen in ein Gästeverzeichnisblatt bzw. das elektronische Gästeverzeichnis eingetragen wurde.

                                                      Gästeblattsammlung/Gästeverzeichnis (→ USP)

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                                                        Inhaberinnen/Inhaber von Beherbergungsbetrieben (z.B. Hotels, Gasthöfe, Pensionen) müssen zur Erfüllung der Meldepflicht ein Gästeverzeichnis auflegen. In die darin enthaltenen Gästeverzeichnisblätter werden grundsätzlich alle Gäste des Beherbergungsbetriebs eingetragen. Das Gästeverzeichnis kann auch in elektronischer Form geführt werden.

                                                        Die Anmeldung eines Gastes ist dann ordnungsgemäß durchgeführt, wenn er unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von 24 Stunden nach dem Eintreffen in ein Gästeverzeichnisblatt bzw. das elektronische Gästeverzeichnis eingetragen wurde.

                                                        Gästeblattsammlung/Gästeverzeichnis (→ USP)

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                                                          Inhaberinnen/Inhaber von Beherbergungsbetrieben (z.B. Hotels, Gasthöfe, Pensionen) müssen zur Erfüllung der Meldepflicht ein Gästeverzeichnis auflegen. In die darin enthaltenen Gästeverzeichnisblätter werden grundsätzlich alle Gäste des Beherbergungsbetriebs eingetragen. Das Gästeverzeichnis kann auch in elektronischer Form geführt werden.

                                                          Die Anmeldung eines Gastes ist dann ordnungsgemäß durchgeführt, wenn er unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von 24 Stunden nach dem Eintreffen in ein Gästeverzeichnisblatt bzw. das elektronische Gästeverzeichnis eingetragen wurde.

                                                          Gästeblattsammlung/Gästeverzeichnis (→ USP)

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                                                            Inhaberinnen/Inhaber von Beherbergungsbetrieben (z.B. Hotels, Gasthöfe, Pensionen) müssen zur Erfüllung der Meldepflicht ein Gästeverzeichnis auflegen. In die darin enthaltenen Gästeverzeichnisblätter werden grundsätzlich alle Gäste des Beherbergungsbetriebs eingetragen. Das Gästeverzeichnis kann auch in elektronischer Form geführt werden.

                                                            Die Anmeldung eines Gastes ist dann ordnungsgemäß durchgeführt, wenn er unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von 24 Stunden nach dem Eintreffen in ein Gästeverzeichnisblatt bzw. das elektronische Gästeverzeichnis eingetragen wurde.

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                                                              Die Anmeldung eines Gastes ist dann ordnungsgemäß durchgeführt, wenn er unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von 24 Stunden nach dem Eintreffen in ein Gästeverzeichnisblatt bzw. das elektronische Gästeverzeichnis eingetragen wurde.

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                                                                Inhaberinnen/Inhaber von Beherbergungsbetrieben (z.B. Hotels, Gasthöfe, Pensionen) müssen zur Erfüllung der Meldepflicht ein Gästeverzeichnis auflegen. In die darin enthaltenen Gästeverzeichnisblätter werden grundsätzlich alle Gäste des Beherbergungsbetriebs eingetragen. Das Gästeverzeichnis kann auch in elektronischer Form geführt werden.

                                                                Die Anmeldung eines Gastes ist dann ordnungsgemäß durchgeführt, wenn er unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von 24 Stunden nach dem Eintreffen in ein Gästeverzeichnisblatt bzw. das elektronische Gästeverzeichnis eingetragen wurde.

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                                                                  Inhaberinnen/Inhaber von Beherbergungsbetrieben (z.B. Hotels, Gasthöfe, Pensionen) müssen zur Erfüllung der Meldepflicht ein Gästeverzeichnis auflegen. In die darin enthaltenen Gästeverzeichnisblätter werden grundsätzlich alle Gäste des Beherbergungsbetriebs eingetragen. Das Gästeverzeichnis kann auch in elektronischer Form geführt werden.

                                                                  Die Anmeldung eines Gastes ist dann ordnungsgemäß durchgeführt, wenn er unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von 24 Stunden nach dem Eintreffen in ein Gästeverzeichnisblatt bzw. das elektronische Gästeverzeichnis eingetragen wurde.

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