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    Regierungsvorlage: Bundespflegegeldgesetz

    Die Bestimmungen zum Angehörigenbonus und die Regeln zur Datenübermittlung für Pflegeanalysen sollen präzisiert werden.

    • Einlangen im Nationalrat: 26. März 2026
    • Geplantes Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

    Ziele

    • Legistische Klarstellungen bei der Vollziehung des Angehörigenbonus
    • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
    • Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegeinformationsdatenbank an die GÖG und das Gesundheitsressort
    • Redaktionelle Anpassungen

    Inhalt

    • Ende des Angehörigenbonus
    • Auszahlung des Angehörigenbonus
    • Weitere Erhebungen und datenschutzrechtliche Ermächtigungen
    • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
    • Redaktionelle Anpassungen im BPGG
    • Ermächtigung der Datenübermittlung

    Hauptgesichtspunkte

    Als wesentliche Verbesserung für Pflegegeldbezieher und zur Unterstützung der Angehörigenpflege wurde im Rahmen der letzten Pflegereform der Angehörigenbonus eingeführt.

    Erfahrungen aus der Praxis und der Vollziehung haben gezeigt, dass es einiger legistischer Klarstellungen bedarf. Weiters soll die Tätigkeit des Kompetenzzentrums der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen im Vollzug der Maßnahmen des § 33a Abs. 1 und 2 BPGG legistisch verankert werden.

    Der gegenständliche Novellenentwurf enthält weiters eine Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegegeldinformationsdatenbank, welche durch den Dachverband der Sozialversicherungsträger geführt wird, an die Gesundheit Österreich GmbH und an die Bundeministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie redaktionelle Anpassungen.

    Letzte Aktualisierung: 26.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

      Regierungsvorlage: Bundespflegegeldgesetz

      Die Bestimmungen zum Angehörigenbonus und die Regeln zur Datenübermittlung für Pflegeanalysen sollen präzisiert werden.

      • Einlangen im Nationalrat: 26. März 2026
      • Geplantes Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

      Ziele

      • Legistische Klarstellungen bei der Vollziehung des Angehörigenbonus
      • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
      • Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegeinformationsdatenbank an die GÖG und das Gesundheitsressort
      • Redaktionelle Anpassungen

      Inhalt

      • Ende des Angehörigenbonus
      • Auszahlung des Angehörigenbonus
      • Weitere Erhebungen und datenschutzrechtliche Ermächtigungen
      • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
      • Redaktionelle Anpassungen im BPGG
      • Ermächtigung der Datenübermittlung

      Hauptgesichtspunkte

      Als wesentliche Verbesserung für Pflegegeldbezieher und zur Unterstützung der Angehörigenpflege wurde im Rahmen der letzten Pflegereform der Angehörigenbonus eingeführt.

      Erfahrungen aus der Praxis und der Vollziehung haben gezeigt, dass es einiger legistischer Klarstellungen bedarf. Weiters soll die Tätigkeit des Kompetenzzentrums der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen im Vollzug der Maßnahmen des § 33a Abs. 1 und 2 BPGG legistisch verankert werden.

      Der gegenständliche Novellenentwurf enthält weiters eine Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegegeldinformationsdatenbank, welche durch den Dachverband der Sozialversicherungsträger geführt wird, an die Gesundheit Österreich GmbH und an die Bundeministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie redaktionelle Anpassungen.

      Letzte Aktualisierung: 26.03.2026
      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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        Die Bestimmungen zum Angehörigenbonus und die Regeln zur Datenübermittlung für Pflegeanalysen sollen präzisiert werden.

        • Einlangen im Nationalrat: 26. März 2026
        • Geplantes Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

        Ziele

        • Legistische Klarstellungen bei der Vollziehung des Angehörigenbonus
        • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
        • Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegeinformationsdatenbank an die GÖG und das Gesundheitsressort
        • Redaktionelle Anpassungen

        Inhalt

        • Ende des Angehörigenbonus
        • Auszahlung des Angehörigenbonus
        • Weitere Erhebungen und datenschutzrechtliche Ermächtigungen
        • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
        • Redaktionelle Anpassungen im BPGG
        • Ermächtigung der Datenübermittlung

        Hauptgesichtspunkte

        Als wesentliche Verbesserung für Pflegegeldbezieher und zur Unterstützung der Angehörigenpflege wurde im Rahmen der letzten Pflegereform der Angehörigenbonus eingeführt.

        Erfahrungen aus der Praxis und der Vollziehung haben gezeigt, dass es einiger legistischer Klarstellungen bedarf. Weiters soll die Tätigkeit des Kompetenzzentrums der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen im Vollzug der Maßnahmen des § 33a Abs. 1 und 2 BPGG legistisch verankert werden.

        Der gegenständliche Novellenentwurf enthält weiters eine Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegegeldinformationsdatenbank, welche durch den Dachverband der Sozialversicherungsträger geführt wird, an die Gesundheit Österreich GmbH und an die Bundeministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie redaktionelle Anpassungen.

        Letzte Aktualisierung: 26.03.2026
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          • Geplantes Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

          Ziele

          • Legistische Klarstellungen bei der Vollziehung des Angehörigenbonus
          • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
          • Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegeinformationsdatenbank an die GÖG und das Gesundheitsressort
          • Redaktionelle Anpassungen

          Inhalt

          • Ende des Angehörigenbonus
          • Auszahlung des Angehörigenbonus
          • Weitere Erhebungen und datenschutzrechtliche Ermächtigungen
          • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
          • Redaktionelle Anpassungen im BPGG
          • Ermächtigung der Datenübermittlung

          Hauptgesichtspunkte

          Als wesentliche Verbesserung für Pflegegeldbezieher und zur Unterstützung der Angehörigenpflege wurde im Rahmen der letzten Pflegereform der Angehörigenbonus eingeführt.

          Erfahrungen aus der Praxis und der Vollziehung haben gezeigt, dass es einiger legistischer Klarstellungen bedarf. Weiters soll die Tätigkeit des Kompetenzzentrums der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen im Vollzug der Maßnahmen des § 33a Abs. 1 und 2 BPGG legistisch verankert werden.

          Der gegenständliche Novellenentwurf enthält weiters eine Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegegeldinformationsdatenbank, welche durch den Dachverband der Sozialversicherungsträger geführt wird, an die Gesundheit Österreich GmbH und an die Bundeministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie redaktionelle Anpassungen.

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            • Geplantes Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

            Ziele

            • Legistische Klarstellungen bei der Vollziehung des Angehörigenbonus
            • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
            • Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegeinformationsdatenbank an die GÖG und das Gesundheitsressort
            • Redaktionelle Anpassungen

            Inhalt

            • Ende des Angehörigenbonus
            • Auszahlung des Angehörigenbonus
            • Weitere Erhebungen und datenschutzrechtliche Ermächtigungen
            • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
            • Redaktionelle Anpassungen im BPGG
            • Ermächtigung der Datenübermittlung

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            Als wesentliche Verbesserung für Pflegegeldbezieher und zur Unterstützung der Angehörigenpflege wurde im Rahmen der letzten Pflegereform der Angehörigenbonus eingeführt.

            Erfahrungen aus der Praxis und der Vollziehung haben gezeigt, dass es einiger legistischer Klarstellungen bedarf. Weiters soll die Tätigkeit des Kompetenzzentrums der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen im Vollzug der Maßnahmen des § 33a Abs. 1 und 2 BPGG legistisch verankert werden.

            Der gegenständliche Novellenentwurf enthält weiters eine Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegegeldinformationsdatenbank, welche durch den Dachverband der Sozialversicherungsträger geführt wird, an die Gesundheit Österreich GmbH und an die Bundeministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie redaktionelle Anpassungen.

            Letzte Aktualisierung: 26.03.2026
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              Die Bestimmungen zum Angehörigenbonus und die Regeln zur Datenübermittlung für Pflegeanalysen sollen präzisiert werden.

              • Einlangen im Nationalrat: 26. März 2026
              • Geplantes Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

              Ziele

              • Legistische Klarstellungen bei der Vollziehung des Angehörigenbonus
              • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
              • Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegeinformationsdatenbank an die GÖG und das Gesundheitsressort
              • Redaktionelle Anpassungen

              Inhalt

              • Ende des Angehörigenbonus
              • Auszahlung des Angehörigenbonus
              • Weitere Erhebungen und datenschutzrechtliche Ermächtigungen
              • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
              • Redaktionelle Anpassungen im BPGG
              • Ermächtigung der Datenübermittlung

              Hauptgesichtspunkte

              Als wesentliche Verbesserung für Pflegegeldbezieher und zur Unterstützung der Angehörigenpflege wurde im Rahmen der letzten Pflegereform der Angehörigenbonus eingeführt.

              Erfahrungen aus der Praxis und der Vollziehung haben gezeigt, dass es einiger legistischer Klarstellungen bedarf. Weiters soll die Tätigkeit des Kompetenzzentrums der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen im Vollzug der Maßnahmen des § 33a Abs. 1 und 2 BPGG legistisch verankert werden.

              Der gegenständliche Novellenentwurf enthält weiters eine Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegegeldinformationsdatenbank, welche durch den Dachverband der Sozialversicherungsträger geführt wird, an die Gesundheit Österreich GmbH und an die Bundeministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie redaktionelle Anpassungen.

              Letzte Aktualisierung: 26.03.2026
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                • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
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                Inhalt

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                • Auszahlung des Angehörigenbonus
                • Weitere Erhebungen und datenschutzrechtliche Ermächtigungen
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                • Redaktionelle Anpassungen im BPGG
                • Ermächtigung der Datenübermittlung

                Hauptgesichtspunkte

                Als wesentliche Verbesserung für Pflegegeldbezieher und zur Unterstützung der Angehörigenpflege wurde im Rahmen der letzten Pflegereform der Angehörigenbonus eingeführt.

                Erfahrungen aus der Praxis und der Vollziehung haben gezeigt, dass es einiger legistischer Klarstellungen bedarf. Weiters soll die Tätigkeit des Kompetenzzentrums der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen im Vollzug der Maßnahmen des § 33a Abs. 1 und 2 BPGG legistisch verankert werden.

                Der gegenständliche Novellenentwurf enthält weiters eine Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegegeldinformationsdatenbank, welche durch den Dachverband der Sozialversicherungsträger geführt wird, an die Gesundheit Österreich GmbH und an die Bundeministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie redaktionelle Anpassungen.

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                  • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
                  • Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegeinformationsdatenbank an die GÖG und das Gesundheitsressort
                  • Redaktionelle Anpassungen

                  Inhalt

                  • Ende des Angehörigenbonus
                  • Auszahlung des Angehörigenbonus
                  • Weitere Erhebungen und datenschutzrechtliche Ermächtigungen
                  • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
                  • Redaktionelle Anpassungen im BPGG
                  • Ermächtigung der Datenübermittlung

                  Hauptgesichtspunkte

                  Als wesentliche Verbesserung für Pflegegeldbezieher und zur Unterstützung der Angehörigenpflege wurde im Rahmen der letzten Pflegereform der Angehörigenbonus eingeführt.

                  Erfahrungen aus der Praxis und der Vollziehung haben gezeigt, dass es einiger legistischer Klarstellungen bedarf. Weiters soll die Tätigkeit des Kompetenzzentrums der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen im Vollzug der Maßnahmen des § 33a Abs. 1 und 2 BPGG legistisch verankert werden.

                  Der gegenständliche Novellenentwurf enthält weiters eine Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegegeldinformationsdatenbank, welche durch den Dachverband der Sozialversicherungsträger geführt wird, an die Gesundheit Österreich GmbH und an die Bundeministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie redaktionelle Anpassungen.

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                    Ziele

                    • Legistische Klarstellungen bei der Vollziehung des Angehörigenbonus
                    • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
                    • Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegeinformationsdatenbank an die GÖG und das Gesundheitsressort
                    • Redaktionelle Anpassungen

                    Inhalt

                    • Ende des Angehörigenbonus
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                    • Weitere Erhebungen und datenschutzrechtliche Ermächtigungen
                    • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
                    • Redaktionelle Anpassungen im BPGG
                    • Ermächtigung der Datenübermittlung

                    Hauptgesichtspunkte

                    Als wesentliche Verbesserung für Pflegegeldbezieher und zur Unterstützung der Angehörigenpflege wurde im Rahmen der letzten Pflegereform der Angehörigenbonus eingeführt.

                    Erfahrungen aus der Praxis und der Vollziehung haben gezeigt, dass es einiger legistischer Klarstellungen bedarf. Weiters soll die Tätigkeit des Kompetenzzentrums der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen im Vollzug der Maßnahmen des § 33a Abs. 1 und 2 BPGG legistisch verankert werden.

                    Der gegenständliche Novellenentwurf enthält weiters eine Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegegeldinformationsdatenbank, welche durch den Dachverband der Sozialversicherungsträger geführt wird, an die Gesundheit Österreich GmbH und an die Bundeministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie redaktionelle Anpassungen.

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                      • Legistische Klarstellungen bei der Vollziehung des Angehörigenbonus
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                      • Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegeinformationsdatenbank an die GÖG und das Gesundheitsressort
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                      Erfahrungen aus der Praxis und der Vollziehung haben gezeigt, dass es einiger legistischer Klarstellungen bedarf. Weiters soll die Tätigkeit des Kompetenzzentrums der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen im Vollzug der Maßnahmen des § 33a Abs. 1 und 2 BPGG legistisch verankert werden.

                      Der gegenständliche Novellenentwurf enthält weiters eine Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegegeldinformationsdatenbank, welche durch den Dachverband der Sozialversicherungsträger geführt wird, an die Gesundheit Österreich GmbH und an die Bundeministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie redaktionelle Anpassungen.

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                        • Redaktionelle Anpassungen im BPGG
                        • Ermächtigung der Datenübermittlung

                        Hauptgesichtspunkte

                        Als wesentliche Verbesserung für Pflegegeldbezieher und zur Unterstützung der Angehörigenpflege wurde im Rahmen der letzten Pflegereform der Angehörigenbonus eingeführt.

                        Erfahrungen aus der Praxis und der Vollziehung haben gezeigt, dass es einiger legistischer Klarstellungen bedarf. Weiters soll die Tätigkeit des Kompetenzzentrums der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen im Vollzug der Maßnahmen des § 33a Abs. 1 und 2 BPGG legistisch verankert werden.

                        Der gegenständliche Novellenentwurf enthält weiters eine Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegegeldinformationsdatenbank, welche durch den Dachverband der Sozialversicherungsträger geführt wird, an die Gesundheit Österreich GmbH und an die Bundeministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie redaktionelle Anpassungen.

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                          Regierungsvorlage: Bundespflegegeldgesetz

                          Die Bestimmungen zum Angehörigenbonus und die Regeln zur Datenübermittlung für Pflegeanalysen sollen präzisiert werden.

                          • Einlangen im Nationalrat: 26. März 2026
                          • Geplantes Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                          Ziele

                          • Legistische Klarstellungen bei der Vollziehung des Angehörigenbonus
                          • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
                          • Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegeinformationsdatenbank an die GÖG und das Gesundheitsressort
                          • Redaktionelle Anpassungen

                          Inhalt

                          • Ende des Angehörigenbonus
                          • Auszahlung des Angehörigenbonus
                          • Weitere Erhebungen und datenschutzrechtliche Ermächtigungen
                          • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
                          • Redaktionelle Anpassungen im BPGG
                          • Ermächtigung der Datenübermittlung

                          Hauptgesichtspunkte

                          Als wesentliche Verbesserung für Pflegegeldbezieher und zur Unterstützung der Angehörigenpflege wurde im Rahmen der letzten Pflegereform der Angehörigenbonus eingeführt.

                          Erfahrungen aus der Praxis und der Vollziehung haben gezeigt, dass es einiger legistischer Klarstellungen bedarf. Weiters soll die Tätigkeit des Kompetenzzentrums der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen im Vollzug der Maßnahmen des § 33a Abs. 1 und 2 BPGG legistisch verankert werden.

                          Der gegenständliche Novellenentwurf enthält weiters eine Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegegeldinformationsdatenbank, welche durch den Dachverband der Sozialversicherungsträger geführt wird, an die Gesundheit Österreich GmbH und an die Bundeministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie redaktionelle Anpassungen.

                          Letzte Aktualisierung: 26.03.2026
                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                            Regierungsvorlage: Bundespflegegeldgesetz

                            Die Bestimmungen zum Angehörigenbonus und die Regeln zur Datenübermittlung für Pflegeanalysen sollen präzisiert werden.

                            • Einlangen im Nationalrat: 26. März 2026
                            • Geplantes Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                            Ziele

                            • Legistische Klarstellungen bei der Vollziehung des Angehörigenbonus
                            • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
                            • Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegeinformationsdatenbank an die GÖG und das Gesundheitsressort
                            • Redaktionelle Anpassungen

                            Inhalt

                            • Ende des Angehörigenbonus
                            • Auszahlung des Angehörigenbonus
                            • Weitere Erhebungen und datenschutzrechtliche Ermächtigungen
                            • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
                            • Redaktionelle Anpassungen im BPGG
                            • Ermächtigung der Datenübermittlung

                            Hauptgesichtspunkte

                            Als wesentliche Verbesserung für Pflegegeldbezieher und zur Unterstützung der Angehörigenpflege wurde im Rahmen der letzten Pflegereform der Angehörigenbonus eingeführt.

                            Erfahrungen aus der Praxis und der Vollziehung haben gezeigt, dass es einiger legistischer Klarstellungen bedarf. Weiters soll die Tätigkeit des Kompetenzzentrums der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen im Vollzug der Maßnahmen des § 33a Abs. 1 und 2 BPGG legistisch verankert werden.

                            Der gegenständliche Novellenentwurf enthält weiters eine Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegegeldinformationsdatenbank, welche durch den Dachverband der Sozialversicherungsträger geführt wird, an die Gesundheit Österreich GmbH und an die Bundeministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie redaktionelle Anpassungen.

                            Letzte Aktualisierung: 26.03.2026
                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                              Regierungsvorlage: Bundespflegegeldgesetz

                              Die Bestimmungen zum Angehörigenbonus und die Regeln zur Datenübermittlung für Pflegeanalysen sollen präzisiert werden.

                              • Einlangen im Nationalrat: 26. März 2026
                              • Geplantes Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                              Ziele

                              • Legistische Klarstellungen bei der Vollziehung des Angehörigenbonus
                              • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
                              • Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegeinformationsdatenbank an die GÖG und das Gesundheitsressort
                              • Redaktionelle Anpassungen

                              Inhalt

                              • Ende des Angehörigenbonus
                              • Auszahlung des Angehörigenbonus
                              • Weitere Erhebungen und datenschutzrechtliche Ermächtigungen
                              • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
                              • Redaktionelle Anpassungen im BPGG
                              • Ermächtigung der Datenübermittlung

                              Hauptgesichtspunkte

                              Als wesentliche Verbesserung für Pflegegeldbezieher und zur Unterstützung der Angehörigenpflege wurde im Rahmen der letzten Pflegereform der Angehörigenbonus eingeführt.

                              Erfahrungen aus der Praxis und der Vollziehung haben gezeigt, dass es einiger legistischer Klarstellungen bedarf. Weiters soll die Tätigkeit des Kompetenzzentrums der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen im Vollzug der Maßnahmen des § 33a Abs. 1 und 2 BPGG legistisch verankert werden.

                              Der gegenständliche Novellenentwurf enthält weiters eine Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegegeldinformationsdatenbank, welche durch den Dachverband der Sozialversicherungsträger geführt wird, an die Gesundheit Österreich GmbH und an die Bundeministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie redaktionelle Anpassungen.

                              Letzte Aktualisierung: 26.03.2026
                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                Regierungsvorlage: Bundespflegegeldgesetz

                                Die Bestimmungen zum Angehörigenbonus und die Regeln zur Datenübermittlung für Pflegeanalysen sollen präzisiert werden.

                                • Einlangen im Nationalrat: 26. März 2026
                                • Geplantes Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                Ziele

                                • Legistische Klarstellungen bei der Vollziehung des Angehörigenbonus
                                • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
                                • Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegeinformationsdatenbank an die GÖG und das Gesundheitsressort
                                • Redaktionelle Anpassungen

                                Inhalt

                                • Ende des Angehörigenbonus
                                • Auszahlung des Angehörigenbonus
                                • Weitere Erhebungen und datenschutzrechtliche Ermächtigungen
                                • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
                                • Redaktionelle Anpassungen im BPGG
                                • Ermächtigung der Datenübermittlung

                                Hauptgesichtspunkte

                                Als wesentliche Verbesserung für Pflegegeldbezieher und zur Unterstützung der Angehörigenpflege wurde im Rahmen der letzten Pflegereform der Angehörigenbonus eingeführt.

                                Erfahrungen aus der Praxis und der Vollziehung haben gezeigt, dass es einiger legistischer Klarstellungen bedarf. Weiters soll die Tätigkeit des Kompetenzzentrums der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen im Vollzug der Maßnahmen des § 33a Abs. 1 und 2 BPGG legistisch verankert werden.

                                Der gegenständliche Novellenentwurf enthält weiters eine Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegegeldinformationsdatenbank, welche durch den Dachverband der Sozialversicherungsträger geführt wird, an die Gesundheit Österreich GmbH und an die Bundeministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie redaktionelle Anpassungen.

                                Letzte Aktualisierung: 26.03.2026
                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                  Regierungsvorlage: Bundespflegegeldgesetz

                                  Die Bestimmungen zum Angehörigenbonus und die Regeln zur Datenübermittlung für Pflegeanalysen sollen präzisiert werden.

                                  • Einlangen im Nationalrat: 26. März 2026
                                  • Geplantes Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                  Ziele

                                  • Legistische Klarstellungen bei der Vollziehung des Angehörigenbonus
                                  • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
                                  • Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegeinformationsdatenbank an die GÖG und das Gesundheitsressort
                                  • Redaktionelle Anpassungen

                                  Inhalt

                                  • Ende des Angehörigenbonus
                                  • Auszahlung des Angehörigenbonus
                                  • Weitere Erhebungen und datenschutzrechtliche Ermächtigungen
                                  • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
                                  • Redaktionelle Anpassungen im BPGG
                                  • Ermächtigung der Datenübermittlung

                                  Hauptgesichtspunkte

                                  Als wesentliche Verbesserung für Pflegegeldbezieher und zur Unterstützung der Angehörigenpflege wurde im Rahmen der letzten Pflegereform der Angehörigenbonus eingeführt.

                                  Erfahrungen aus der Praxis und der Vollziehung haben gezeigt, dass es einiger legistischer Klarstellungen bedarf. Weiters soll die Tätigkeit des Kompetenzzentrums der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen im Vollzug der Maßnahmen des § 33a Abs. 1 und 2 BPGG legistisch verankert werden.

                                  Der gegenständliche Novellenentwurf enthält weiters eine Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegegeldinformationsdatenbank, welche durch den Dachverband der Sozialversicherungsträger geführt wird, an die Gesundheit Österreich GmbH und an die Bundeministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie redaktionelle Anpassungen.

                                  Letzte Aktualisierung: 26.03.2026
                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                    Regierungsvorlage: Bundespflegegeldgesetz

                                    Die Bestimmungen zum Angehörigenbonus und die Regeln zur Datenübermittlung für Pflegeanalysen sollen präzisiert werden.

                                    • Einlangen im Nationalrat: 26. März 2026
                                    • Geplantes Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                    Ziele

                                    • Legistische Klarstellungen bei der Vollziehung des Angehörigenbonus
                                    • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
                                    • Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegeinformationsdatenbank an die GÖG und das Gesundheitsressort
                                    • Redaktionelle Anpassungen

                                    Inhalt

                                    • Ende des Angehörigenbonus
                                    • Auszahlung des Angehörigenbonus
                                    • Weitere Erhebungen und datenschutzrechtliche Ermächtigungen
                                    • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
                                    • Redaktionelle Anpassungen im BPGG
                                    • Ermächtigung der Datenübermittlung

                                    Hauptgesichtspunkte

                                    Als wesentliche Verbesserung für Pflegegeldbezieher und zur Unterstützung der Angehörigenpflege wurde im Rahmen der letzten Pflegereform der Angehörigenbonus eingeführt.

                                    Erfahrungen aus der Praxis und der Vollziehung haben gezeigt, dass es einiger legistischer Klarstellungen bedarf. Weiters soll die Tätigkeit des Kompetenzzentrums der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen im Vollzug der Maßnahmen des § 33a Abs. 1 und 2 BPGG legistisch verankert werden.

                                    Der gegenständliche Novellenentwurf enthält weiters eine Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegegeldinformationsdatenbank, welche durch den Dachverband der Sozialversicherungsträger geführt wird, an die Gesundheit Österreich GmbH und an die Bundeministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie redaktionelle Anpassungen.

                                    Letzte Aktualisierung: 26.03.2026
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                                      • Einlangen im Nationalrat: 26. März 2026
                                      • Geplantes Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                      Ziele

                                      • Legistische Klarstellungen bei der Vollziehung des Angehörigenbonus
                                      • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
                                      • Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegeinformationsdatenbank an die GÖG und das Gesundheitsressort
                                      • Redaktionelle Anpassungen

                                      Inhalt

                                      • Ende des Angehörigenbonus
                                      • Auszahlung des Angehörigenbonus
                                      • Weitere Erhebungen und datenschutzrechtliche Ermächtigungen
                                      • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
                                      • Redaktionelle Anpassungen im BPGG
                                      • Ermächtigung der Datenübermittlung

                                      Hauptgesichtspunkte

                                      Als wesentliche Verbesserung für Pflegegeldbezieher und zur Unterstützung der Angehörigenpflege wurde im Rahmen der letzten Pflegereform der Angehörigenbonus eingeführt.

                                      Erfahrungen aus der Praxis und der Vollziehung haben gezeigt, dass es einiger legistischer Klarstellungen bedarf. Weiters soll die Tätigkeit des Kompetenzzentrums der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen im Vollzug der Maßnahmen des § 33a Abs. 1 und 2 BPGG legistisch verankert werden.

                                      Der gegenständliche Novellenentwurf enthält weiters eine Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegegeldinformationsdatenbank, welche durch den Dachverband der Sozialversicherungsträger geführt wird, an die Gesundheit Österreich GmbH und an die Bundeministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie redaktionelle Anpassungen.

                                      Letzte Aktualisierung: 26.03.2026
                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                        Regierungsvorlage: Bundespflegegeldgesetz

                                        Die Bestimmungen zum Angehörigenbonus und die Regeln zur Datenübermittlung für Pflegeanalysen sollen präzisiert werden.

                                        • Einlangen im Nationalrat: 26. März 2026
                                        • Geplantes Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                        Ziele

                                        • Legistische Klarstellungen bei der Vollziehung des Angehörigenbonus
                                        • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
                                        • Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegeinformationsdatenbank an die GÖG und das Gesundheitsressort
                                        • Redaktionelle Anpassungen

                                        Inhalt

                                        • Ende des Angehörigenbonus
                                        • Auszahlung des Angehörigenbonus
                                        • Weitere Erhebungen und datenschutzrechtliche Ermächtigungen
                                        • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
                                        • Redaktionelle Anpassungen im BPGG
                                        • Ermächtigung der Datenübermittlung

                                        Hauptgesichtspunkte

                                        Als wesentliche Verbesserung für Pflegegeldbezieher und zur Unterstützung der Angehörigenpflege wurde im Rahmen der letzten Pflegereform der Angehörigenbonus eingeführt.

                                        Erfahrungen aus der Praxis und der Vollziehung haben gezeigt, dass es einiger legistischer Klarstellungen bedarf. Weiters soll die Tätigkeit des Kompetenzzentrums der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen im Vollzug der Maßnahmen des § 33a Abs. 1 und 2 BPGG legistisch verankert werden.

                                        Der gegenständliche Novellenentwurf enthält weiters eine Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegegeldinformationsdatenbank, welche durch den Dachverband der Sozialversicherungsträger geführt wird, an die Gesundheit Österreich GmbH und an die Bundeministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie redaktionelle Anpassungen.

                                        Letzte Aktualisierung: 26.03.2026
                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                          Regierungsvorlage: Bundespflegegeldgesetz

                                          Die Bestimmungen zum Angehörigenbonus und die Regeln zur Datenübermittlung für Pflegeanalysen sollen präzisiert werden.

                                          • Einlangen im Nationalrat: 26. März 2026
                                          • Geplantes Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                          Ziele

                                          • Legistische Klarstellungen bei der Vollziehung des Angehörigenbonus
                                          • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
                                          • Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegeinformationsdatenbank an die GÖG und das Gesundheitsressort
                                          • Redaktionelle Anpassungen

                                          Inhalt

                                          • Ende des Angehörigenbonus
                                          • Auszahlung des Angehörigenbonus
                                          • Weitere Erhebungen und datenschutzrechtliche Ermächtigungen
                                          • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
                                          • Redaktionelle Anpassungen im BPGG
                                          • Ermächtigung der Datenübermittlung

                                          Hauptgesichtspunkte

                                          Als wesentliche Verbesserung für Pflegegeldbezieher und zur Unterstützung der Angehörigenpflege wurde im Rahmen der letzten Pflegereform der Angehörigenbonus eingeführt.

                                          Erfahrungen aus der Praxis und der Vollziehung haben gezeigt, dass es einiger legistischer Klarstellungen bedarf. Weiters soll die Tätigkeit des Kompetenzzentrums der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen im Vollzug der Maßnahmen des § 33a Abs. 1 und 2 BPGG legistisch verankert werden.

                                          Der gegenständliche Novellenentwurf enthält weiters eine Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegegeldinformationsdatenbank, welche durch den Dachverband der Sozialversicherungsträger geführt wird, an die Gesundheit Österreich GmbH und an die Bundeministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie redaktionelle Anpassungen.

                                          Letzte Aktualisierung: 26.03.2026
                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                            Regierungsvorlage: Bundespflegegeldgesetz

                                            Die Bestimmungen zum Angehörigenbonus und die Regeln zur Datenübermittlung für Pflegeanalysen sollen präzisiert werden.

                                            • Einlangen im Nationalrat: 26. März 2026
                                            • Geplantes Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                            Ziele

                                            • Legistische Klarstellungen bei der Vollziehung des Angehörigenbonus
                                            • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
                                            • Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegeinformationsdatenbank an die GÖG und das Gesundheitsressort
                                            • Redaktionelle Anpassungen

                                            Inhalt

                                            • Ende des Angehörigenbonus
                                            • Auszahlung des Angehörigenbonus
                                            • Weitere Erhebungen und datenschutzrechtliche Ermächtigungen
                                            • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
                                            • Redaktionelle Anpassungen im BPGG
                                            • Ermächtigung der Datenübermittlung

                                            Hauptgesichtspunkte

                                            Als wesentliche Verbesserung für Pflegegeldbezieher und zur Unterstützung der Angehörigenpflege wurde im Rahmen der letzten Pflegereform der Angehörigenbonus eingeführt.

                                            Erfahrungen aus der Praxis und der Vollziehung haben gezeigt, dass es einiger legistischer Klarstellungen bedarf. Weiters soll die Tätigkeit des Kompetenzzentrums der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen im Vollzug der Maßnahmen des § 33a Abs. 1 und 2 BPGG legistisch verankert werden.

                                            Der gegenständliche Novellenentwurf enthält weiters eine Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegegeldinformationsdatenbank, welche durch den Dachverband der Sozialversicherungsträger geführt wird, an die Gesundheit Österreich GmbH und an die Bundeministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie redaktionelle Anpassungen.

                                            Letzte Aktualisierung: 26.03.2026
                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                              Regierungsvorlage: Bundespflegegeldgesetz

                                              Die Bestimmungen zum Angehörigenbonus und die Regeln zur Datenübermittlung für Pflegeanalysen sollen präzisiert werden.

                                              • Einlangen im Nationalrat: 26. März 2026
                                              • Geplantes Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                              Ziele

                                              • Legistische Klarstellungen bei der Vollziehung des Angehörigenbonus
                                              • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
                                              • Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegeinformationsdatenbank an die GÖG und das Gesundheitsressort
                                              • Redaktionelle Anpassungen

                                              Inhalt

                                              • Ende des Angehörigenbonus
                                              • Auszahlung des Angehörigenbonus
                                              • Weitere Erhebungen und datenschutzrechtliche Ermächtigungen
                                              • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
                                              • Redaktionelle Anpassungen im BPGG
                                              • Ermächtigung der Datenübermittlung

                                              Hauptgesichtspunkte

                                              Als wesentliche Verbesserung für Pflegegeldbezieher und zur Unterstützung der Angehörigenpflege wurde im Rahmen der letzten Pflegereform der Angehörigenbonus eingeführt.

                                              Erfahrungen aus der Praxis und der Vollziehung haben gezeigt, dass es einiger legistischer Klarstellungen bedarf. Weiters soll die Tätigkeit des Kompetenzzentrums der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen im Vollzug der Maßnahmen des § 33a Abs. 1 und 2 BPGG legistisch verankert werden.

                                              Der gegenständliche Novellenentwurf enthält weiters eine Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegegeldinformationsdatenbank, welche durch den Dachverband der Sozialversicherungsträger geführt wird, an die Gesundheit Österreich GmbH und an die Bundeministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie redaktionelle Anpassungen.

                                              Letzte Aktualisierung: 26.03.2026
                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                Regierungsvorlage: Bundespflegegeldgesetz

                                                Die Bestimmungen zum Angehörigenbonus und die Regeln zur Datenübermittlung für Pflegeanalysen sollen präzisiert werden.

                                                • Einlangen im Nationalrat: 26. März 2026
                                                • Geplantes Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                Ziele

                                                • Legistische Klarstellungen bei der Vollziehung des Angehörigenbonus
                                                • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
                                                • Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegeinformationsdatenbank an die GÖG und das Gesundheitsressort
                                                • Redaktionelle Anpassungen

                                                Inhalt

                                                • Ende des Angehörigenbonus
                                                • Auszahlung des Angehörigenbonus
                                                • Weitere Erhebungen und datenschutzrechtliche Ermächtigungen
                                                • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
                                                • Redaktionelle Anpassungen im BPGG
                                                • Ermächtigung der Datenübermittlung

                                                Hauptgesichtspunkte

                                                Als wesentliche Verbesserung für Pflegegeldbezieher und zur Unterstützung der Angehörigenpflege wurde im Rahmen der letzten Pflegereform der Angehörigenbonus eingeführt.

                                                Erfahrungen aus der Praxis und der Vollziehung haben gezeigt, dass es einiger legistischer Klarstellungen bedarf. Weiters soll die Tätigkeit des Kompetenzzentrums der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen im Vollzug der Maßnahmen des § 33a Abs. 1 und 2 BPGG legistisch verankert werden.

                                                Der gegenständliche Novellenentwurf enthält weiters eine Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegegeldinformationsdatenbank, welche durch den Dachverband der Sozialversicherungsträger geführt wird, an die Gesundheit Österreich GmbH und an die Bundeministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie redaktionelle Anpassungen.

                                                Letzte Aktualisierung: 26.03.2026
                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                  Regierungsvorlage: Bundespflegegeldgesetz

                                                  Die Bestimmungen zum Angehörigenbonus und die Regeln zur Datenübermittlung für Pflegeanalysen sollen präzisiert werden.

                                                  • Einlangen im Nationalrat: 26. März 2026
                                                  • Geplantes Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                  Ziele

                                                  • Legistische Klarstellungen bei der Vollziehung des Angehörigenbonus
                                                  • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
                                                  • Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegeinformationsdatenbank an die GÖG und das Gesundheitsressort
                                                  • Redaktionelle Anpassungen

                                                  Inhalt

                                                  • Ende des Angehörigenbonus
                                                  • Auszahlung des Angehörigenbonus
                                                  • Weitere Erhebungen und datenschutzrechtliche Ermächtigungen
                                                  • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
                                                  • Redaktionelle Anpassungen im BPGG
                                                  • Ermächtigung der Datenübermittlung

                                                  Hauptgesichtspunkte

                                                  Als wesentliche Verbesserung für Pflegegeldbezieher und zur Unterstützung der Angehörigenpflege wurde im Rahmen der letzten Pflegereform der Angehörigenbonus eingeführt.

                                                  Erfahrungen aus der Praxis und der Vollziehung haben gezeigt, dass es einiger legistischer Klarstellungen bedarf. Weiters soll die Tätigkeit des Kompetenzzentrums der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen im Vollzug der Maßnahmen des § 33a Abs. 1 und 2 BPGG legistisch verankert werden.

                                                  Der gegenständliche Novellenentwurf enthält weiters eine Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegegeldinformationsdatenbank, welche durch den Dachverband der Sozialversicherungsträger geführt wird, an die Gesundheit Österreich GmbH und an die Bundeministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie redaktionelle Anpassungen.

                                                  Letzte Aktualisierung: 26.03.2026
                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                    Regierungsvorlage: Bundespflegegeldgesetz

                                                    Die Bestimmungen zum Angehörigenbonus und die Regeln zur Datenübermittlung für Pflegeanalysen sollen präzisiert werden.

                                                    • Einlangen im Nationalrat: 26. März 2026
                                                    • Geplantes Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                    Ziele

                                                    • Legistische Klarstellungen bei der Vollziehung des Angehörigenbonus
                                                    • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
                                                    • Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegeinformationsdatenbank an die GÖG und das Gesundheitsressort
                                                    • Redaktionelle Anpassungen

                                                    Inhalt

                                                    • Ende des Angehörigenbonus
                                                    • Auszahlung des Angehörigenbonus
                                                    • Weitere Erhebungen und datenschutzrechtliche Ermächtigungen
                                                    • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
                                                    • Redaktionelle Anpassungen im BPGG
                                                    • Ermächtigung der Datenübermittlung

                                                    Hauptgesichtspunkte

                                                    Als wesentliche Verbesserung für Pflegegeldbezieher und zur Unterstützung der Angehörigenpflege wurde im Rahmen der letzten Pflegereform der Angehörigenbonus eingeführt.

                                                    Erfahrungen aus der Praxis und der Vollziehung haben gezeigt, dass es einiger legistischer Klarstellungen bedarf. Weiters soll die Tätigkeit des Kompetenzzentrums der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen im Vollzug der Maßnahmen des § 33a Abs. 1 und 2 BPGG legistisch verankert werden.

                                                    Der gegenständliche Novellenentwurf enthält weiters eine Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegegeldinformationsdatenbank, welche durch den Dachverband der Sozialversicherungsträger geführt wird, an die Gesundheit Österreich GmbH und an die Bundeministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie redaktionelle Anpassungen.

                                                    Letzte Aktualisierung: 26.03.2026
                                                    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                      Regierungsvorlage: Bundespflegegeldgesetz

                                                      Die Bestimmungen zum Angehörigenbonus und die Regeln zur Datenübermittlung für Pflegeanalysen sollen präzisiert werden.

                                                      • Einlangen im Nationalrat: 26. März 2026
                                                      • Geplantes Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                      Ziele

                                                      • Legistische Klarstellungen bei der Vollziehung des Angehörigenbonus
                                                      • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
                                                      • Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegeinformationsdatenbank an die GÖG und das Gesundheitsressort
                                                      • Redaktionelle Anpassungen

                                                      Inhalt

                                                      • Ende des Angehörigenbonus
                                                      • Auszahlung des Angehörigenbonus
                                                      • Weitere Erhebungen und datenschutzrechtliche Ermächtigungen
                                                      • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
                                                      • Redaktionelle Anpassungen im BPGG
                                                      • Ermächtigung der Datenübermittlung

                                                      Hauptgesichtspunkte

                                                      Als wesentliche Verbesserung für Pflegegeldbezieher und zur Unterstützung der Angehörigenpflege wurde im Rahmen der letzten Pflegereform der Angehörigenbonus eingeführt.

                                                      Erfahrungen aus der Praxis und der Vollziehung haben gezeigt, dass es einiger legistischer Klarstellungen bedarf. Weiters soll die Tätigkeit des Kompetenzzentrums der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen im Vollzug der Maßnahmen des § 33a Abs. 1 und 2 BPGG legistisch verankert werden.

                                                      Der gegenständliche Novellenentwurf enthält weiters eine Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegegeldinformationsdatenbank, welche durch den Dachverband der Sozialversicherungsträger geführt wird, an die Gesundheit Österreich GmbH und an die Bundeministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie redaktionelle Anpassungen.

                                                      Letzte Aktualisierung: 26.03.2026
                                                      Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                        Regierungsvorlage: Bundespflegegeldgesetz

                                                        Die Bestimmungen zum Angehörigenbonus und die Regeln zur Datenübermittlung für Pflegeanalysen sollen präzisiert werden.

                                                        • Einlangen im Nationalrat: 26. März 2026
                                                        • Geplantes Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                        Ziele

                                                        • Legistische Klarstellungen bei der Vollziehung des Angehörigenbonus
                                                        • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
                                                        • Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegeinformationsdatenbank an die GÖG und das Gesundheitsressort
                                                        • Redaktionelle Anpassungen

                                                        Inhalt

                                                        • Ende des Angehörigenbonus
                                                        • Auszahlung des Angehörigenbonus
                                                        • Weitere Erhebungen und datenschutzrechtliche Ermächtigungen
                                                        • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
                                                        • Redaktionelle Anpassungen im BPGG
                                                        • Ermächtigung der Datenübermittlung

                                                        Hauptgesichtspunkte

                                                        Als wesentliche Verbesserung für Pflegegeldbezieher und zur Unterstützung der Angehörigenpflege wurde im Rahmen der letzten Pflegereform der Angehörigenbonus eingeführt.

                                                        Erfahrungen aus der Praxis und der Vollziehung haben gezeigt, dass es einiger legistischer Klarstellungen bedarf. Weiters soll die Tätigkeit des Kompetenzzentrums der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen im Vollzug der Maßnahmen des § 33a Abs. 1 und 2 BPGG legistisch verankert werden.

                                                        Der gegenständliche Novellenentwurf enthält weiters eine Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegegeldinformationsdatenbank, welche durch den Dachverband der Sozialversicherungsträger geführt wird, an die Gesundheit Österreich GmbH und an die Bundeministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie redaktionelle Anpassungen.

                                                        Letzte Aktualisierung: 26.03.2026
                                                        Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                          Regierungsvorlage: Bundespflegegeldgesetz

                                                          Die Bestimmungen zum Angehörigenbonus und die Regeln zur Datenübermittlung für Pflegeanalysen sollen präzisiert werden.

                                                          • Einlangen im Nationalrat: 26. März 2026
                                                          • Geplantes Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                          Ziele

                                                          • Legistische Klarstellungen bei der Vollziehung des Angehörigenbonus
                                                          • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
                                                          • Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegeinformationsdatenbank an die GÖG und das Gesundheitsressort
                                                          • Redaktionelle Anpassungen

                                                          Inhalt

                                                          • Ende des Angehörigenbonus
                                                          • Auszahlung des Angehörigenbonus
                                                          • Weitere Erhebungen und datenschutzrechtliche Ermächtigungen
                                                          • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
                                                          • Redaktionelle Anpassungen im BPGG
                                                          • Ermächtigung der Datenübermittlung

                                                          Hauptgesichtspunkte

                                                          Als wesentliche Verbesserung für Pflegegeldbezieher und zur Unterstützung der Angehörigenpflege wurde im Rahmen der letzten Pflegereform der Angehörigenbonus eingeführt.

                                                          Erfahrungen aus der Praxis und der Vollziehung haben gezeigt, dass es einiger legistischer Klarstellungen bedarf. Weiters soll die Tätigkeit des Kompetenzzentrums der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen im Vollzug der Maßnahmen des § 33a Abs. 1 und 2 BPGG legistisch verankert werden.

                                                          Der gegenständliche Novellenentwurf enthält weiters eine Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegegeldinformationsdatenbank, welche durch den Dachverband der Sozialversicherungsträger geführt wird, an die Gesundheit Österreich GmbH und an die Bundeministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie redaktionelle Anpassungen.

                                                          Letzte Aktualisierung: 26.03.2026
                                                          Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                            Regierungsvorlage: Bundespflegegeldgesetz

                                                            Die Bestimmungen zum Angehörigenbonus und die Regeln zur Datenübermittlung für Pflegeanalysen sollen präzisiert werden.

                                                            • Einlangen im Nationalrat: 26. März 2026
                                                            • Geplantes Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                            Ziele

                                                            • Legistische Klarstellungen bei der Vollziehung des Angehörigenbonus
                                                            • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
                                                            • Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegeinformationsdatenbank an die GÖG und das Gesundheitsressort
                                                            • Redaktionelle Anpassungen

                                                            Inhalt

                                                            • Ende des Angehörigenbonus
                                                            • Auszahlung des Angehörigenbonus
                                                            • Weitere Erhebungen und datenschutzrechtliche Ermächtigungen
                                                            • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
                                                            • Redaktionelle Anpassungen im BPGG
                                                            • Ermächtigung der Datenübermittlung

                                                            Hauptgesichtspunkte

                                                            Als wesentliche Verbesserung für Pflegegeldbezieher und zur Unterstützung der Angehörigenpflege wurde im Rahmen der letzten Pflegereform der Angehörigenbonus eingeführt.

                                                            Erfahrungen aus der Praxis und der Vollziehung haben gezeigt, dass es einiger legistischer Klarstellungen bedarf. Weiters soll die Tätigkeit des Kompetenzzentrums der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen im Vollzug der Maßnahmen des § 33a Abs. 1 und 2 BPGG legistisch verankert werden.

                                                            Der gegenständliche Novellenentwurf enthält weiters eine Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegegeldinformationsdatenbank, welche durch den Dachverband der Sozialversicherungsträger geführt wird, an die Gesundheit Österreich GmbH und an die Bundeministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie redaktionelle Anpassungen.

                                                            Letzte Aktualisierung: 26.03.2026
                                                            Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                              Regierungsvorlage: Bundespflegegeldgesetz

                                                              Die Bestimmungen zum Angehörigenbonus und die Regeln zur Datenübermittlung für Pflegeanalysen sollen präzisiert werden.

                                                              • Einlangen im Nationalrat: 26. März 2026
                                                              • Geplantes Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                              Ziele

                                                              • Legistische Klarstellungen bei der Vollziehung des Angehörigenbonus
                                                              • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
                                                              • Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegeinformationsdatenbank an die GÖG und das Gesundheitsressort
                                                              • Redaktionelle Anpassungen

                                                              Inhalt

                                                              • Ende des Angehörigenbonus
                                                              • Auszahlung des Angehörigenbonus
                                                              • Weitere Erhebungen und datenschutzrechtliche Ermächtigungen
                                                              • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
                                                              • Redaktionelle Anpassungen im BPGG
                                                              • Ermächtigung der Datenübermittlung

                                                              Hauptgesichtspunkte

                                                              Als wesentliche Verbesserung für Pflegegeldbezieher und zur Unterstützung der Angehörigenpflege wurde im Rahmen der letzten Pflegereform der Angehörigenbonus eingeführt.

                                                              Erfahrungen aus der Praxis und der Vollziehung haben gezeigt, dass es einiger legistischer Klarstellungen bedarf. Weiters soll die Tätigkeit des Kompetenzzentrums der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen im Vollzug der Maßnahmen des § 33a Abs. 1 und 2 BPGG legistisch verankert werden.

                                                              Der gegenständliche Novellenentwurf enthält weiters eine Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegegeldinformationsdatenbank, welche durch den Dachverband der Sozialversicherungsträger geführt wird, an die Gesundheit Österreich GmbH und an die Bundeministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie redaktionelle Anpassungen.

                                                              Letzte Aktualisierung: 26.03.2026
                                                              Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Regierungsvorlage: Bundespflegegeldgesetz

                                                                Die Bestimmungen zum Angehörigenbonus und die Regeln zur Datenübermittlung für Pflegeanalysen sollen präzisiert werden.

                                                                • Einlangen im Nationalrat: 26. März 2026
                                                                • Geplantes Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                                Ziele

                                                                • Legistische Klarstellungen bei der Vollziehung des Angehörigenbonus
                                                                • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
                                                                • Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegeinformationsdatenbank an die GÖG und das Gesundheitsressort
                                                                • Redaktionelle Anpassungen

                                                                Inhalt

                                                                • Ende des Angehörigenbonus
                                                                • Auszahlung des Angehörigenbonus
                                                                • Weitere Erhebungen und datenschutzrechtliche Ermächtigungen
                                                                • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
                                                                • Redaktionelle Anpassungen im BPGG
                                                                • Ermächtigung der Datenübermittlung

                                                                Hauptgesichtspunkte

                                                                Als wesentliche Verbesserung für Pflegegeldbezieher und zur Unterstützung der Angehörigenpflege wurde im Rahmen der letzten Pflegereform der Angehörigenbonus eingeführt.

                                                                Erfahrungen aus der Praxis und der Vollziehung haben gezeigt, dass es einiger legistischer Klarstellungen bedarf. Weiters soll die Tätigkeit des Kompetenzzentrums der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen im Vollzug der Maßnahmen des § 33a Abs. 1 und 2 BPGG legistisch verankert werden.

                                                                Der gegenständliche Novellenentwurf enthält weiters eine Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegegeldinformationsdatenbank, welche durch den Dachverband der Sozialversicherungsträger geführt wird, an die Gesundheit Österreich GmbH und an die Bundeministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie redaktionelle Anpassungen.

                                                                Letzte Aktualisierung: 26.03.2026
                                                                Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Regierungsvorlage: Bundespflegegeldgesetz

                                                                  Die Bestimmungen zum Angehörigenbonus und die Regeln zur Datenübermittlung für Pflegeanalysen sollen präzisiert werden.

                                                                  • Einlangen im Nationalrat: 26. März 2026
                                                                  • Geplantes Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

                                                                  Ziele

                                                                  • Legistische Klarstellungen bei der Vollziehung des Angehörigenbonus
                                                                  • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
                                                                  • Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegeinformationsdatenbank an die GÖG und das Gesundheitsressort
                                                                  • Redaktionelle Anpassungen

                                                                  Inhalt

                                                                  • Ende des Angehörigenbonus
                                                                  • Auszahlung des Angehörigenbonus
                                                                  • Weitere Erhebungen und datenschutzrechtliche Ermächtigungen
                                                                  • Verankerung Durchführung der Hausbesuche im Rahmen der Qualitätssicherung durch SVS
                                                                  • Redaktionelle Anpassungen im BPGG
                                                                  • Ermächtigung der Datenübermittlung

                                                                  Hauptgesichtspunkte

                                                                  Als wesentliche Verbesserung für Pflegegeldbezieher und zur Unterstützung der Angehörigenpflege wurde im Rahmen der letzten Pflegereform der Angehörigenbonus eingeführt.

                                                                  Erfahrungen aus der Praxis und der Vollziehung haben gezeigt, dass es einiger legistischer Klarstellungen bedarf. Weiters soll die Tätigkeit des Kompetenzzentrums der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen im Vollzug der Maßnahmen des § 33a Abs. 1 und 2 BPGG legistisch verankert werden.

                                                                  Der gegenständliche Novellenentwurf enthält weiters eine Ermächtigung zur Datenübermittlung aus der Pflegegeldinformationsdatenbank, welche durch den Dachverband der Sozialversicherungsträger geführt wird, an die Gesundheit Österreich GmbH und an die Bundeministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie redaktionelle Anpassungen.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 26.03.2026
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion