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  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

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    Studium und Behinderung

    Uniability und Behindertenreferate

    Uniability ist eine Interessengemeinschaft von Behindertenbeauftragten, Betroffenen und anderen Personen, deren Ziel es ist, die Studienbedingungen an allen österreichischen Universitäten zu verbessern und die Interessen der Betroffenen in der Öffentlichkeit zu vertreten.

    Den Studierenden mit Behinderungen werden an Behindertenreferaten folgende Leistungen angeboten:

    • Information und Beratung zum Studium und Studienumfeld
    • Studienbegleitung
    • Erfahrungsaustausch
    • Interessensvertretung
    • Fachliche Beratung bei baulicher Gestaltung und technischer Ausstattung
    • Forschung zur Situation behinderter und chronisch kranker Menschen
    • Öffentlichkeitsarbeit

    Weiters soll die Tauglichkeit der einzelnen Studienrichtungen für verschiedene Behinderungsformen getestet werden.

    Auf den Seiten von Uniability finden Sie auch eine Liste mit Kontaktpersonen sämtlicher österreichischer Universitäten und das Projekt ABAK, das Jungakademikerinnen/Jungakademiker mit Behinderungen bei der Arbeitsplatzsuche unterstützt. 

    Behindertengerechte Arbeitsplätze

    Viele Universitäten bieten zur besseren Unterstützung für blinde und sehbehinderte Studierende spezielle Computer-Arbeitsplätze an, deren Ausstattungsmerkmale den Bedürfnissen der betroffenen Personen angepasst sind, z.B. Vergrößerungsprogramm, Braille-Zeile, Großbildschirm. Weiters wird auch personelle Unterstützung bei der Einschulung für eine selbstständige Benutzung des Arbeitsplatzes angeboten.

    Erkundigen Sie sich vorab, ob die Bibliothek Ihrer Universität Arbeitsplätze für Studierende mit Behinderungen eingerichtet hat.

    Austauschprogramme für Studierende mit Behinderungen

    SOKRATES/ERASMUS-Mobilitätsstipendium

    Die Europäische Kommission unterstützt Studierende und Lehrende mit schwerer Behinderung oder außergewöhnlichen Bedürfnissen, die im Rahmen des Sokrates/Erasmus-Programmes einen Studierendenaustausch absolvieren.

    Das Stipendium setzt sich zusammen aus:

    • Einem Basiszuschuss aus Mitteln der Europäischen Union
    • Einem nationalen Zuschuss aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung

    Das Mobilitätsstipendium ist kein Vollstipendium, sondern stellt lediglich einen Zuschuss für erhöhte Mobilitätskosten im Gastland dar.

    Finanzielle Unterstützungen

    Erhöhte Studienbeihilfe

    Studierende mit Behinderungen erhalten je nach Schwere ihrer Behinderung eine bis zu 5.040 Euro höhere Studienbeihilfe pro Jahr. Die Beihilfe steht dann zu, wenn eine Behinderung im Umfang von mindestens 50 Prozent besteht. Personen, die Familienbeihilfe erhalten, müssen in einem solchen Fall nachweisen, dass sie erhöhte Familienbeihilfe beziehen. Ältere Studierende können den Nachweis durch eine ärztliche Bestätigung erbringen.

    Für die Antragsstellung ist wie bei der regulären Studienbeihilfe die Studienbeihilfenbehörde zuständig. 

    Studienunterstützung

    Die Studienunterstützung ist im Studienförderungsgesetz für Härtefälle vorgesehen. Die Unterstützung erfolgt entweder als einmalige Zahlung oder in Form eines regulären Stipendiums (z.B. überbrückende Zahlungen an behinderte Studierende, bis wieder Anspruch auf Studienbeihilfe besteht).

    Wenden Sie sich für die Beantragung direkt an die Studienbeihilfenbehörde. 

    Sozialfonds der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

    Bei der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft ist ein Fonds eingerichtet, der zur Unterstützung von Studierenden mit Behinderungen finanzielle Leistungen erbringt.

    Förderung des Sozialministeriumservice

    Das Sozialministeriumservice kann unter bestimmten Umständen zum Ausgleich von einem behinderungsbedingten Mehraufwand z.B. für die Kosten für technische Hilfsmittel, die für das Studium erforderlich sind, einen Zuschuss zur barrierefreien Ausbildung in der Höhe von bis zu 9.936 Euro jährlich gewähren.

    Nähere Informationen zu Beihilfen und Unterstützungen, zum Studienbeitrag etc. finden sich im Kapitel "Universität" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

    Letzte Aktualisierung: 07.08.2024
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
    • Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
    Certified Translation

      Studium und Behinderung

      Uniability und Behindertenreferate

      Uniability ist eine Interessengemeinschaft von Behindertenbeauftragten, Betroffenen und anderen Personen, deren Ziel es ist, die Studienbedingungen an allen österreichischen Universitäten zu verbessern und die Interessen der Betroffenen in der Öffentlichkeit zu vertreten.

      Den Studierenden mit Behinderungen werden an Behindertenreferaten folgende Leistungen angeboten:

      • Information und Beratung zum Studium und Studienumfeld
      • Studienbegleitung
      • Erfahrungsaustausch
      • Interessensvertretung
      • Fachliche Beratung bei baulicher Gestaltung und technischer Ausstattung
      • Forschung zur Situation behinderter und chronisch kranker Menschen
      • Öffentlichkeitsarbeit

      Weiters soll die Tauglichkeit der einzelnen Studienrichtungen für verschiedene Behinderungsformen getestet werden.

      Auf den Seiten von Uniability finden Sie auch eine Liste mit Kontaktpersonen sämtlicher österreichischer Universitäten und das Projekt ABAK, das Jungakademikerinnen/Jungakademiker mit Behinderungen bei der Arbeitsplatzsuche unterstützt. 

      Behindertengerechte Arbeitsplätze

      Viele Universitäten bieten zur besseren Unterstützung für blinde und sehbehinderte Studierende spezielle Computer-Arbeitsplätze an, deren Ausstattungsmerkmale den Bedürfnissen der betroffenen Personen angepasst sind, z.B. Vergrößerungsprogramm, Braille-Zeile, Großbildschirm. Weiters wird auch personelle Unterstützung bei der Einschulung für eine selbstständige Benutzung des Arbeitsplatzes angeboten.

      Erkundigen Sie sich vorab, ob die Bibliothek Ihrer Universität Arbeitsplätze für Studierende mit Behinderungen eingerichtet hat.

      Austauschprogramme für Studierende mit Behinderungen

      SOKRATES/ERASMUS-Mobilitätsstipendium

      Die Europäische Kommission unterstützt Studierende und Lehrende mit schwerer Behinderung oder außergewöhnlichen Bedürfnissen, die im Rahmen des Sokrates/Erasmus-Programmes einen Studierendenaustausch absolvieren.

      Das Stipendium setzt sich zusammen aus:

      • Einem Basiszuschuss aus Mitteln der Europäischen Union
      • Einem nationalen Zuschuss aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung

      Das Mobilitätsstipendium ist kein Vollstipendium, sondern stellt lediglich einen Zuschuss für erhöhte Mobilitätskosten im Gastland dar.

      Finanzielle Unterstützungen

      Erhöhte Studienbeihilfe

      Studierende mit Behinderungen erhalten je nach Schwere ihrer Behinderung eine bis zu 5.040 Euro höhere Studienbeihilfe pro Jahr. Die Beihilfe steht dann zu, wenn eine Behinderung im Umfang von mindestens 50 Prozent besteht. Personen, die Familienbeihilfe erhalten, müssen in einem solchen Fall nachweisen, dass sie erhöhte Familienbeihilfe beziehen. Ältere Studierende können den Nachweis durch eine ärztliche Bestätigung erbringen.

      Für die Antragsstellung ist wie bei der regulären Studienbeihilfe die Studienbeihilfenbehörde zuständig. 

      Studienunterstützung

      Die Studienunterstützung ist im Studienförderungsgesetz für Härtefälle vorgesehen. Die Unterstützung erfolgt entweder als einmalige Zahlung oder in Form eines regulären Stipendiums (z.B. überbrückende Zahlungen an behinderte Studierende, bis wieder Anspruch auf Studienbeihilfe besteht).

      Wenden Sie sich für die Beantragung direkt an die Studienbeihilfenbehörde. 

      Sozialfonds der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

      Bei der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft ist ein Fonds eingerichtet, der zur Unterstützung von Studierenden mit Behinderungen finanzielle Leistungen erbringt.

      Förderung des Sozialministeriumservice

      Das Sozialministeriumservice kann unter bestimmten Umständen zum Ausgleich von einem behinderungsbedingten Mehraufwand z.B. für die Kosten für technische Hilfsmittel, die für das Studium erforderlich sind, einen Zuschuss zur barrierefreien Ausbildung in der Höhe von bis zu 9.936 Euro jährlich gewähren.

      Nähere Informationen zu Beihilfen und Unterstützungen, zum Studienbeitrag etc. finden sich im Kapitel "Universität" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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        Uniability und Behindertenreferate

        Uniability ist eine Interessengemeinschaft von Behindertenbeauftragten, Betroffenen und anderen Personen, deren Ziel es ist, die Studienbedingungen an allen österreichischen Universitäten zu verbessern und die Interessen der Betroffenen in der Öffentlichkeit zu vertreten.

        Den Studierenden mit Behinderungen werden an Behindertenreferaten folgende Leistungen angeboten:

        • Information und Beratung zum Studium und Studienumfeld
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        • Erfahrungsaustausch
        • Interessensvertretung
        • Fachliche Beratung bei baulicher Gestaltung und technischer Ausstattung
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        Weiters soll die Tauglichkeit der einzelnen Studienrichtungen für verschiedene Behinderungsformen getestet werden.

        Auf den Seiten von Uniability finden Sie auch eine Liste mit Kontaktpersonen sämtlicher österreichischer Universitäten und das Projekt ABAK, das Jungakademikerinnen/Jungakademiker mit Behinderungen bei der Arbeitsplatzsuche unterstützt. 

        Behindertengerechte Arbeitsplätze

        Viele Universitäten bieten zur besseren Unterstützung für blinde und sehbehinderte Studierende spezielle Computer-Arbeitsplätze an, deren Ausstattungsmerkmale den Bedürfnissen der betroffenen Personen angepasst sind, z.B. Vergrößerungsprogramm, Braille-Zeile, Großbildschirm. Weiters wird auch personelle Unterstützung bei der Einschulung für eine selbstständige Benutzung des Arbeitsplatzes angeboten.

        Erkundigen Sie sich vorab, ob die Bibliothek Ihrer Universität Arbeitsplätze für Studierende mit Behinderungen eingerichtet hat.

        Austauschprogramme für Studierende mit Behinderungen

        SOKRATES/ERASMUS-Mobilitätsstipendium

        Die Europäische Kommission unterstützt Studierende und Lehrende mit schwerer Behinderung oder außergewöhnlichen Bedürfnissen, die im Rahmen des Sokrates/Erasmus-Programmes einen Studierendenaustausch absolvieren.

        Das Stipendium setzt sich zusammen aus:

        • Einem Basiszuschuss aus Mitteln der Europäischen Union
        • Einem nationalen Zuschuss aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung

        Das Mobilitätsstipendium ist kein Vollstipendium, sondern stellt lediglich einen Zuschuss für erhöhte Mobilitätskosten im Gastland dar.

        Finanzielle Unterstützungen

        Erhöhte Studienbeihilfe

        Studierende mit Behinderungen erhalten je nach Schwere ihrer Behinderung eine bis zu 5.040 Euro höhere Studienbeihilfe pro Jahr. Die Beihilfe steht dann zu, wenn eine Behinderung im Umfang von mindestens 50 Prozent besteht. Personen, die Familienbeihilfe erhalten, müssen in einem solchen Fall nachweisen, dass sie erhöhte Familienbeihilfe beziehen. Ältere Studierende können den Nachweis durch eine ärztliche Bestätigung erbringen.

        Für die Antragsstellung ist wie bei der regulären Studienbeihilfe die Studienbeihilfenbehörde zuständig. 

        Studienunterstützung

        Die Studienunterstützung ist im Studienförderungsgesetz für Härtefälle vorgesehen. Die Unterstützung erfolgt entweder als einmalige Zahlung oder in Form eines regulären Stipendiums (z.B. überbrückende Zahlungen an behinderte Studierende, bis wieder Anspruch auf Studienbeihilfe besteht).

        Wenden Sie sich für die Beantragung direkt an die Studienbeihilfenbehörde. 

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        Bei der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft ist ein Fonds eingerichtet, der zur Unterstützung von Studierenden mit Behinderungen finanzielle Leistungen erbringt.

        Förderung des Sozialministeriumservice

        Das Sozialministeriumservice kann unter bestimmten Umständen zum Ausgleich von einem behinderungsbedingten Mehraufwand z.B. für die Kosten für technische Hilfsmittel, die für das Studium erforderlich sind, einen Zuschuss zur barrierefreien Ausbildung in der Höhe von bis zu 9.936 Euro jährlich gewähren.

        Nähere Informationen zu Beihilfen und Unterstützungen, zum Studienbeitrag etc. finden sich im Kapitel "Universität" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

        Letzte Aktualisierung: 07.08.2024
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          Uniability und Behindertenreferate

          Uniability ist eine Interessengemeinschaft von Behindertenbeauftragten, Betroffenen und anderen Personen, deren Ziel es ist, die Studienbedingungen an allen österreichischen Universitäten zu verbessern und die Interessen der Betroffenen in der Öffentlichkeit zu vertreten.

          Den Studierenden mit Behinderungen werden an Behindertenreferaten folgende Leistungen angeboten:

          • Information und Beratung zum Studium und Studienumfeld
          • Studienbegleitung
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          Weiters soll die Tauglichkeit der einzelnen Studienrichtungen für verschiedene Behinderungsformen getestet werden.

          Auf den Seiten von Uniability finden Sie auch eine Liste mit Kontaktpersonen sämtlicher österreichischer Universitäten und das Projekt ABAK, das Jungakademikerinnen/Jungakademiker mit Behinderungen bei der Arbeitsplatzsuche unterstützt. 

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          Viele Universitäten bieten zur besseren Unterstützung für blinde und sehbehinderte Studierende spezielle Computer-Arbeitsplätze an, deren Ausstattungsmerkmale den Bedürfnissen der betroffenen Personen angepasst sind, z.B. Vergrößerungsprogramm, Braille-Zeile, Großbildschirm. Weiters wird auch personelle Unterstützung bei der Einschulung für eine selbstständige Benutzung des Arbeitsplatzes angeboten.

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          SOKRATES/ERASMUS-Mobilitätsstipendium

          Die Europäische Kommission unterstützt Studierende und Lehrende mit schwerer Behinderung oder außergewöhnlichen Bedürfnissen, die im Rahmen des Sokrates/Erasmus-Programmes einen Studierendenaustausch absolvieren.

          Das Stipendium setzt sich zusammen aus:

          • Einem Basiszuschuss aus Mitteln der Europäischen Union
          • Einem nationalen Zuschuss aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung

          Das Mobilitätsstipendium ist kein Vollstipendium, sondern stellt lediglich einen Zuschuss für erhöhte Mobilitätskosten im Gastland dar.

          Finanzielle Unterstützungen

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          Studierende mit Behinderungen erhalten je nach Schwere ihrer Behinderung eine bis zu 5.040 Euro höhere Studienbeihilfe pro Jahr. Die Beihilfe steht dann zu, wenn eine Behinderung im Umfang von mindestens 50 Prozent besteht. Personen, die Familienbeihilfe erhalten, müssen in einem solchen Fall nachweisen, dass sie erhöhte Familienbeihilfe beziehen. Ältere Studierende können den Nachweis durch eine ärztliche Bestätigung erbringen.

          Für die Antragsstellung ist wie bei der regulären Studienbeihilfe die Studienbeihilfenbehörde zuständig. 

          Studienunterstützung

          Die Studienunterstützung ist im Studienförderungsgesetz für Härtefälle vorgesehen. Die Unterstützung erfolgt entweder als einmalige Zahlung oder in Form eines regulären Stipendiums (z.B. überbrückende Zahlungen an behinderte Studierende, bis wieder Anspruch auf Studienbeihilfe besteht).

          Wenden Sie sich für die Beantragung direkt an die Studienbeihilfenbehörde. 

          Sozialfonds der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

          Bei der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft ist ein Fonds eingerichtet, der zur Unterstützung von Studierenden mit Behinderungen finanzielle Leistungen erbringt.

          Förderung des Sozialministeriumservice

          Das Sozialministeriumservice kann unter bestimmten Umständen zum Ausgleich von einem behinderungsbedingten Mehraufwand z.B. für die Kosten für technische Hilfsmittel, die für das Studium erforderlich sind, einen Zuschuss zur barrierefreien Ausbildung in der Höhe von bis zu 9.936 Euro jährlich gewähren.

          Nähere Informationen zu Beihilfen und Unterstützungen, zum Studienbeitrag etc. finden sich im Kapitel "Universität" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

          Letzte Aktualisierung: 07.08.2024
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          • Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
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            Studium und Behinderung

            Uniability und Behindertenreferate

            Uniability ist eine Interessengemeinschaft von Behindertenbeauftragten, Betroffenen und anderen Personen, deren Ziel es ist, die Studienbedingungen an allen österreichischen Universitäten zu verbessern und die Interessen der Betroffenen in der Öffentlichkeit zu vertreten.

            Den Studierenden mit Behinderungen werden an Behindertenreferaten folgende Leistungen angeboten:

            • Information und Beratung zum Studium und Studienumfeld
            • Studienbegleitung
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            • Interessensvertretung
            • Fachliche Beratung bei baulicher Gestaltung und technischer Ausstattung
            • Forschung zur Situation behinderter und chronisch kranker Menschen
            • Öffentlichkeitsarbeit

            Weiters soll die Tauglichkeit der einzelnen Studienrichtungen für verschiedene Behinderungsformen getestet werden.

            Auf den Seiten von Uniability finden Sie auch eine Liste mit Kontaktpersonen sämtlicher österreichischer Universitäten und das Projekt ABAK, das Jungakademikerinnen/Jungakademiker mit Behinderungen bei der Arbeitsplatzsuche unterstützt. 

            Behindertengerechte Arbeitsplätze

            Viele Universitäten bieten zur besseren Unterstützung für blinde und sehbehinderte Studierende spezielle Computer-Arbeitsplätze an, deren Ausstattungsmerkmale den Bedürfnissen der betroffenen Personen angepasst sind, z.B. Vergrößerungsprogramm, Braille-Zeile, Großbildschirm. Weiters wird auch personelle Unterstützung bei der Einschulung für eine selbstständige Benutzung des Arbeitsplatzes angeboten.

            Erkundigen Sie sich vorab, ob die Bibliothek Ihrer Universität Arbeitsplätze für Studierende mit Behinderungen eingerichtet hat.

            Austauschprogramme für Studierende mit Behinderungen

            SOKRATES/ERASMUS-Mobilitätsstipendium

            Die Europäische Kommission unterstützt Studierende und Lehrende mit schwerer Behinderung oder außergewöhnlichen Bedürfnissen, die im Rahmen des Sokrates/Erasmus-Programmes einen Studierendenaustausch absolvieren.

            Das Stipendium setzt sich zusammen aus:

            • Einem Basiszuschuss aus Mitteln der Europäischen Union
            • Einem nationalen Zuschuss aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung

            Das Mobilitätsstipendium ist kein Vollstipendium, sondern stellt lediglich einen Zuschuss für erhöhte Mobilitätskosten im Gastland dar.

            Finanzielle Unterstützungen

            Erhöhte Studienbeihilfe

            Studierende mit Behinderungen erhalten je nach Schwere ihrer Behinderung eine bis zu 5.040 Euro höhere Studienbeihilfe pro Jahr. Die Beihilfe steht dann zu, wenn eine Behinderung im Umfang von mindestens 50 Prozent besteht. Personen, die Familienbeihilfe erhalten, müssen in einem solchen Fall nachweisen, dass sie erhöhte Familienbeihilfe beziehen. Ältere Studierende können den Nachweis durch eine ärztliche Bestätigung erbringen.

            Für die Antragsstellung ist wie bei der regulären Studienbeihilfe die Studienbeihilfenbehörde zuständig. 

            Studienunterstützung

            Die Studienunterstützung ist im Studienförderungsgesetz für Härtefälle vorgesehen. Die Unterstützung erfolgt entweder als einmalige Zahlung oder in Form eines regulären Stipendiums (z.B. überbrückende Zahlungen an behinderte Studierende, bis wieder Anspruch auf Studienbeihilfe besteht).

            Wenden Sie sich für die Beantragung direkt an die Studienbeihilfenbehörde. 

            Sozialfonds der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

            Bei der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft ist ein Fonds eingerichtet, der zur Unterstützung von Studierenden mit Behinderungen finanzielle Leistungen erbringt.

            Förderung des Sozialministeriumservice

            Das Sozialministeriumservice kann unter bestimmten Umständen zum Ausgleich von einem behinderungsbedingten Mehraufwand z.B. für die Kosten für technische Hilfsmittel, die für das Studium erforderlich sind, einen Zuschuss zur barrierefreien Ausbildung in der Höhe von bis zu 9.936 Euro jährlich gewähren.

            Nähere Informationen zu Beihilfen und Unterstützungen, zum Studienbeitrag etc. finden sich im Kapitel "Universität" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

            Letzte Aktualisierung: 07.08.2024
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              Studium und Behinderung

              Uniability und Behindertenreferate

              Uniability ist eine Interessengemeinschaft von Behindertenbeauftragten, Betroffenen und anderen Personen, deren Ziel es ist, die Studienbedingungen an allen österreichischen Universitäten zu verbessern und die Interessen der Betroffenen in der Öffentlichkeit zu vertreten.

              Den Studierenden mit Behinderungen werden an Behindertenreferaten folgende Leistungen angeboten:

              • Information und Beratung zum Studium und Studienumfeld
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              Die Europäische Kommission unterstützt Studierende und Lehrende mit schwerer Behinderung oder außergewöhnlichen Bedürfnissen, die im Rahmen des Sokrates/Erasmus-Programmes einen Studierendenaustausch absolvieren.

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              • Einem nationalen Zuschuss aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung

              Das Mobilitätsstipendium ist kein Vollstipendium, sondern stellt lediglich einen Zuschuss für erhöhte Mobilitätskosten im Gastland dar.

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              Studierende mit Behinderungen erhalten je nach Schwere ihrer Behinderung eine bis zu 5.040 Euro höhere Studienbeihilfe pro Jahr. Die Beihilfe steht dann zu, wenn eine Behinderung im Umfang von mindestens 50 Prozent besteht. Personen, die Familienbeihilfe erhalten, müssen in einem solchen Fall nachweisen, dass sie erhöhte Familienbeihilfe beziehen. Ältere Studierende können den Nachweis durch eine ärztliche Bestätigung erbringen.

              Für die Antragsstellung ist wie bei der regulären Studienbeihilfe die Studienbeihilfenbehörde zuständig. 

              Studienunterstützung

              Die Studienunterstützung ist im Studienförderungsgesetz für Härtefälle vorgesehen. Die Unterstützung erfolgt entweder als einmalige Zahlung oder in Form eines regulären Stipendiums (z.B. überbrückende Zahlungen an behinderte Studierende, bis wieder Anspruch auf Studienbeihilfe besteht).

              Wenden Sie sich für die Beantragung direkt an die Studienbeihilfenbehörde. 

              Sozialfonds der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

              Bei der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft ist ein Fonds eingerichtet, der zur Unterstützung von Studierenden mit Behinderungen finanzielle Leistungen erbringt.

              Förderung des Sozialministeriumservice

              Das Sozialministeriumservice kann unter bestimmten Umständen zum Ausgleich von einem behinderungsbedingten Mehraufwand z.B. für die Kosten für technische Hilfsmittel, die für das Studium erforderlich sind, einen Zuschuss zur barrierefreien Ausbildung in der Höhe von bis zu 9.936 Euro jährlich gewähren.

              Nähere Informationen zu Beihilfen und Unterstützungen, zum Studienbeitrag etc. finden sich im Kapitel "Universität" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

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                Studium und Behinderung

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                Uniability ist eine Interessengemeinschaft von Behindertenbeauftragten, Betroffenen und anderen Personen, deren Ziel es ist, die Studienbedingungen an allen österreichischen Universitäten zu verbessern und die Interessen der Betroffenen in der Öffentlichkeit zu vertreten.

                Den Studierenden mit Behinderungen werden an Behindertenreferaten folgende Leistungen angeboten:

                • Information und Beratung zum Studium und Studienumfeld
                • Studienbegleitung
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                • Forschung zur Situation behinderter und chronisch kranker Menschen
                • Öffentlichkeitsarbeit

                Weiters soll die Tauglichkeit der einzelnen Studienrichtungen für verschiedene Behinderungsformen getestet werden.

                Auf den Seiten von Uniability finden Sie auch eine Liste mit Kontaktpersonen sämtlicher österreichischer Universitäten und das Projekt ABAK, das Jungakademikerinnen/Jungakademiker mit Behinderungen bei der Arbeitsplatzsuche unterstützt. 

                Behindertengerechte Arbeitsplätze

                Viele Universitäten bieten zur besseren Unterstützung für blinde und sehbehinderte Studierende spezielle Computer-Arbeitsplätze an, deren Ausstattungsmerkmale den Bedürfnissen der betroffenen Personen angepasst sind, z.B. Vergrößerungsprogramm, Braille-Zeile, Großbildschirm. Weiters wird auch personelle Unterstützung bei der Einschulung für eine selbstständige Benutzung des Arbeitsplatzes angeboten.

                Erkundigen Sie sich vorab, ob die Bibliothek Ihrer Universität Arbeitsplätze für Studierende mit Behinderungen eingerichtet hat.

                Austauschprogramme für Studierende mit Behinderungen

                SOKRATES/ERASMUS-Mobilitätsstipendium

                Die Europäische Kommission unterstützt Studierende und Lehrende mit schwerer Behinderung oder außergewöhnlichen Bedürfnissen, die im Rahmen des Sokrates/Erasmus-Programmes einen Studierendenaustausch absolvieren.

                Das Stipendium setzt sich zusammen aus:

                • Einem Basiszuschuss aus Mitteln der Europäischen Union
                • Einem nationalen Zuschuss aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung

                Das Mobilitätsstipendium ist kein Vollstipendium, sondern stellt lediglich einen Zuschuss für erhöhte Mobilitätskosten im Gastland dar.

                Finanzielle Unterstützungen

                Erhöhte Studienbeihilfe

                Studierende mit Behinderungen erhalten je nach Schwere ihrer Behinderung eine bis zu 5.040 Euro höhere Studienbeihilfe pro Jahr. Die Beihilfe steht dann zu, wenn eine Behinderung im Umfang von mindestens 50 Prozent besteht. Personen, die Familienbeihilfe erhalten, müssen in einem solchen Fall nachweisen, dass sie erhöhte Familienbeihilfe beziehen. Ältere Studierende können den Nachweis durch eine ärztliche Bestätigung erbringen.

                Für die Antragsstellung ist wie bei der regulären Studienbeihilfe die Studienbeihilfenbehörde zuständig. 

                Studienunterstützung

                Die Studienunterstützung ist im Studienförderungsgesetz für Härtefälle vorgesehen. Die Unterstützung erfolgt entweder als einmalige Zahlung oder in Form eines regulären Stipendiums (z.B. überbrückende Zahlungen an behinderte Studierende, bis wieder Anspruch auf Studienbeihilfe besteht).

                Wenden Sie sich für die Beantragung direkt an die Studienbeihilfenbehörde. 

                Sozialfonds der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

                Bei der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft ist ein Fonds eingerichtet, der zur Unterstützung von Studierenden mit Behinderungen finanzielle Leistungen erbringt.

                Förderung des Sozialministeriumservice

                Das Sozialministeriumservice kann unter bestimmten Umständen zum Ausgleich von einem behinderungsbedingten Mehraufwand z.B. für die Kosten für technische Hilfsmittel, die für das Studium erforderlich sind, einen Zuschuss zur barrierefreien Ausbildung in der Höhe von bis zu 9.936 Euro jährlich gewähren.

                Nähere Informationen zu Beihilfen und Unterstützungen, zum Studienbeitrag etc. finden sich im Kapitel "Universität" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                Letzte Aktualisierung: 07.08.2024
                Für den Inhalt verantwortlich:
                • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                • Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
                Certified Translation

                  Studium und Behinderung

                  Uniability und Behindertenreferate

                  Uniability ist eine Interessengemeinschaft von Behindertenbeauftragten, Betroffenen und anderen Personen, deren Ziel es ist, die Studienbedingungen an allen österreichischen Universitäten zu verbessern und die Interessen der Betroffenen in der Öffentlichkeit zu vertreten.

                  Den Studierenden mit Behinderungen werden an Behindertenreferaten folgende Leistungen angeboten:

                  • Information und Beratung zum Studium und Studienumfeld
                  • Studienbegleitung
                  • Erfahrungsaustausch
                  • Interessensvertretung
                  • Fachliche Beratung bei baulicher Gestaltung und technischer Ausstattung
                  • Forschung zur Situation behinderter und chronisch kranker Menschen
                  • Öffentlichkeitsarbeit

                  Weiters soll die Tauglichkeit der einzelnen Studienrichtungen für verschiedene Behinderungsformen getestet werden.

                  Auf den Seiten von Uniability finden Sie auch eine Liste mit Kontaktpersonen sämtlicher österreichischer Universitäten und das Projekt ABAK, das Jungakademikerinnen/Jungakademiker mit Behinderungen bei der Arbeitsplatzsuche unterstützt. 

                  Behindertengerechte Arbeitsplätze

                  Viele Universitäten bieten zur besseren Unterstützung für blinde und sehbehinderte Studierende spezielle Computer-Arbeitsplätze an, deren Ausstattungsmerkmale den Bedürfnissen der betroffenen Personen angepasst sind, z.B. Vergrößerungsprogramm, Braille-Zeile, Großbildschirm. Weiters wird auch personelle Unterstützung bei der Einschulung für eine selbstständige Benutzung des Arbeitsplatzes angeboten.

                  Erkundigen Sie sich vorab, ob die Bibliothek Ihrer Universität Arbeitsplätze für Studierende mit Behinderungen eingerichtet hat.

                  Austauschprogramme für Studierende mit Behinderungen

                  SOKRATES/ERASMUS-Mobilitätsstipendium

                  Die Europäische Kommission unterstützt Studierende und Lehrende mit schwerer Behinderung oder außergewöhnlichen Bedürfnissen, die im Rahmen des Sokrates/Erasmus-Programmes einen Studierendenaustausch absolvieren.

                  Das Stipendium setzt sich zusammen aus:

                  • Einem Basiszuschuss aus Mitteln der Europäischen Union
                  • Einem nationalen Zuschuss aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung

                  Das Mobilitätsstipendium ist kein Vollstipendium, sondern stellt lediglich einen Zuschuss für erhöhte Mobilitätskosten im Gastland dar.

                  Finanzielle Unterstützungen

                  Erhöhte Studienbeihilfe

                  Studierende mit Behinderungen erhalten je nach Schwere ihrer Behinderung eine bis zu 5.040 Euro höhere Studienbeihilfe pro Jahr. Die Beihilfe steht dann zu, wenn eine Behinderung im Umfang von mindestens 50 Prozent besteht. Personen, die Familienbeihilfe erhalten, müssen in einem solchen Fall nachweisen, dass sie erhöhte Familienbeihilfe beziehen. Ältere Studierende können den Nachweis durch eine ärztliche Bestätigung erbringen.

                  Für die Antragsstellung ist wie bei der regulären Studienbeihilfe die Studienbeihilfenbehörde zuständig. 

                  Studienunterstützung

                  Die Studienunterstützung ist im Studienförderungsgesetz für Härtefälle vorgesehen. Die Unterstützung erfolgt entweder als einmalige Zahlung oder in Form eines regulären Stipendiums (z.B. überbrückende Zahlungen an behinderte Studierende, bis wieder Anspruch auf Studienbeihilfe besteht).

                  Wenden Sie sich für die Beantragung direkt an die Studienbeihilfenbehörde. 

                  Sozialfonds der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

                  Bei der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft ist ein Fonds eingerichtet, der zur Unterstützung von Studierenden mit Behinderungen finanzielle Leistungen erbringt.

                  Förderung des Sozialministeriumservice

                  Das Sozialministeriumservice kann unter bestimmten Umständen zum Ausgleich von einem behinderungsbedingten Mehraufwand z.B. für die Kosten für technische Hilfsmittel, die für das Studium erforderlich sind, einen Zuschuss zur barrierefreien Ausbildung in der Höhe von bis zu 9.936 Euro jährlich gewähren.

                  Nähere Informationen zu Beihilfen und Unterstützungen, zum Studienbeitrag etc. finden sich im Kapitel "Universität" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                  Letzte Aktualisierung: 07.08.2024
                  Für den Inhalt verantwortlich:
                  • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                  • Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
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                    Studium und Behinderung

                    Uniability und Behindertenreferate

                    Uniability ist eine Interessengemeinschaft von Behindertenbeauftragten, Betroffenen und anderen Personen, deren Ziel es ist, die Studienbedingungen an allen österreichischen Universitäten zu verbessern und die Interessen der Betroffenen in der Öffentlichkeit zu vertreten.

                    Den Studierenden mit Behinderungen werden an Behindertenreferaten folgende Leistungen angeboten:

                    • Information und Beratung zum Studium und Studienumfeld
                    • Studienbegleitung
                    • Erfahrungsaustausch
                    • Interessensvertretung
                    • Fachliche Beratung bei baulicher Gestaltung und technischer Ausstattung
                    • Forschung zur Situation behinderter und chronisch kranker Menschen
                    • Öffentlichkeitsarbeit

                    Weiters soll die Tauglichkeit der einzelnen Studienrichtungen für verschiedene Behinderungsformen getestet werden.

                    Auf den Seiten von Uniability finden Sie auch eine Liste mit Kontaktpersonen sämtlicher österreichischer Universitäten und das Projekt ABAK, das Jungakademikerinnen/Jungakademiker mit Behinderungen bei der Arbeitsplatzsuche unterstützt. 

                    Behindertengerechte Arbeitsplätze

                    Viele Universitäten bieten zur besseren Unterstützung für blinde und sehbehinderte Studierende spezielle Computer-Arbeitsplätze an, deren Ausstattungsmerkmale den Bedürfnissen der betroffenen Personen angepasst sind, z.B. Vergrößerungsprogramm, Braille-Zeile, Großbildschirm. Weiters wird auch personelle Unterstützung bei der Einschulung für eine selbstständige Benutzung des Arbeitsplatzes angeboten.

                    Erkundigen Sie sich vorab, ob die Bibliothek Ihrer Universität Arbeitsplätze für Studierende mit Behinderungen eingerichtet hat.

                    Austauschprogramme für Studierende mit Behinderungen

                    SOKRATES/ERASMUS-Mobilitätsstipendium

                    Die Europäische Kommission unterstützt Studierende und Lehrende mit schwerer Behinderung oder außergewöhnlichen Bedürfnissen, die im Rahmen des Sokrates/Erasmus-Programmes einen Studierendenaustausch absolvieren.

                    Das Stipendium setzt sich zusammen aus:

                    • Einem Basiszuschuss aus Mitteln der Europäischen Union
                    • Einem nationalen Zuschuss aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung

                    Das Mobilitätsstipendium ist kein Vollstipendium, sondern stellt lediglich einen Zuschuss für erhöhte Mobilitätskosten im Gastland dar.

                    Finanzielle Unterstützungen

                    Erhöhte Studienbeihilfe

                    Studierende mit Behinderungen erhalten je nach Schwere ihrer Behinderung eine bis zu 5.040 Euro höhere Studienbeihilfe pro Jahr. Die Beihilfe steht dann zu, wenn eine Behinderung im Umfang von mindestens 50 Prozent besteht. Personen, die Familienbeihilfe erhalten, müssen in einem solchen Fall nachweisen, dass sie erhöhte Familienbeihilfe beziehen. Ältere Studierende können den Nachweis durch eine ärztliche Bestätigung erbringen.

                    Für die Antragsstellung ist wie bei der regulären Studienbeihilfe die Studienbeihilfenbehörde zuständig. 

                    Studienunterstützung

                    Die Studienunterstützung ist im Studienförderungsgesetz für Härtefälle vorgesehen. Die Unterstützung erfolgt entweder als einmalige Zahlung oder in Form eines regulären Stipendiums (z.B. überbrückende Zahlungen an behinderte Studierende, bis wieder Anspruch auf Studienbeihilfe besteht).

                    Wenden Sie sich für die Beantragung direkt an die Studienbeihilfenbehörde. 

                    Sozialfonds der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

                    Bei der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft ist ein Fonds eingerichtet, der zur Unterstützung von Studierenden mit Behinderungen finanzielle Leistungen erbringt.

                    Förderung des Sozialministeriumservice

                    Das Sozialministeriumservice kann unter bestimmten Umständen zum Ausgleich von einem behinderungsbedingten Mehraufwand z.B. für die Kosten für technische Hilfsmittel, die für das Studium erforderlich sind, einen Zuschuss zur barrierefreien Ausbildung in der Höhe von bis zu 9.936 Euro jährlich gewähren.

                    Nähere Informationen zu Beihilfen und Unterstützungen, zum Studienbeitrag etc. finden sich im Kapitel "Universität" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                    Letzte Aktualisierung: 07.08.2024
                    Für den Inhalt verantwortlich:
                    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                    • Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
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                      Studium und Behinderung

                      Uniability und Behindertenreferate

                      Uniability ist eine Interessengemeinschaft von Behindertenbeauftragten, Betroffenen und anderen Personen, deren Ziel es ist, die Studienbedingungen an allen österreichischen Universitäten zu verbessern und die Interessen der Betroffenen in der Öffentlichkeit zu vertreten.

                      Den Studierenden mit Behinderungen werden an Behindertenreferaten folgende Leistungen angeboten:

                      • Information und Beratung zum Studium und Studienumfeld
                      • Studienbegleitung
                      • Erfahrungsaustausch
                      • Interessensvertretung
                      • Fachliche Beratung bei baulicher Gestaltung und technischer Ausstattung
                      • Forschung zur Situation behinderter und chronisch kranker Menschen
                      • Öffentlichkeitsarbeit

                      Weiters soll die Tauglichkeit der einzelnen Studienrichtungen für verschiedene Behinderungsformen getestet werden.

                      Auf den Seiten von Uniability finden Sie auch eine Liste mit Kontaktpersonen sämtlicher österreichischer Universitäten und das Projekt ABAK, das Jungakademikerinnen/Jungakademiker mit Behinderungen bei der Arbeitsplatzsuche unterstützt. 

                      Behindertengerechte Arbeitsplätze

                      Viele Universitäten bieten zur besseren Unterstützung für blinde und sehbehinderte Studierende spezielle Computer-Arbeitsplätze an, deren Ausstattungsmerkmale den Bedürfnissen der betroffenen Personen angepasst sind, z.B. Vergrößerungsprogramm, Braille-Zeile, Großbildschirm. Weiters wird auch personelle Unterstützung bei der Einschulung für eine selbstständige Benutzung des Arbeitsplatzes angeboten.

                      Erkundigen Sie sich vorab, ob die Bibliothek Ihrer Universität Arbeitsplätze für Studierende mit Behinderungen eingerichtet hat.

                      Austauschprogramme für Studierende mit Behinderungen

                      SOKRATES/ERASMUS-Mobilitätsstipendium

                      Die Europäische Kommission unterstützt Studierende und Lehrende mit schwerer Behinderung oder außergewöhnlichen Bedürfnissen, die im Rahmen des Sokrates/Erasmus-Programmes einen Studierendenaustausch absolvieren.

                      Das Stipendium setzt sich zusammen aus:

                      • Einem Basiszuschuss aus Mitteln der Europäischen Union
                      • Einem nationalen Zuschuss aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung

                      Das Mobilitätsstipendium ist kein Vollstipendium, sondern stellt lediglich einen Zuschuss für erhöhte Mobilitätskosten im Gastland dar.

                      Finanzielle Unterstützungen

                      Erhöhte Studienbeihilfe

                      Studierende mit Behinderungen erhalten je nach Schwere ihrer Behinderung eine bis zu 5.040 Euro höhere Studienbeihilfe pro Jahr. Die Beihilfe steht dann zu, wenn eine Behinderung im Umfang von mindestens 50 Prozent besteht. Personen, die Familienbeihilfe erhalten, müssen in einem solchen Fall nachweisen, dass sie erhöhte Familienbeihilfe beziehen. Ältere Studierende können den Nachweis durch eine ärztliche Bestätigung erbringen.

                      Für die Antragsstellung ist wie bei der regulären Studienbeihilfe die Studienbeihilfenbehörde zuständig. 

                      Studienunterstützung

                      Die Studienunterstützung ist im Studienförderungsgesetz für Härtefälle vorgesehen. Die Unterstützung erfolgt entweder als einmalige Zahlung oder in Form eines regulären Stipendiums (z.B. überbrückende Zahlungen an behinderte Studierende, bis wieder Anspruch auf Studienbeihilfe besteht).

                      Wenden Sie sich für die Beantragung direkt an die Studienbeihilfenbehörde. 

                      Sozialfonds der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

                      Bei der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft ist ein Fonds eingerichtet, der zur Unterstützung von Studierenden mit Behinderungen finanzielle Leistungen erbringt.

                      Förderung des Sozialministeriumservice

                      Das Sozialministeriumservice kann unter bestimmten Umständen zum Ausgleich von einem behinderungsbedingten Mehraufwand z.B. für die Kosten für technische Hilfsmittel, die für das Studium erforderlich sind, einen Zuschuss zur barrierefreien Ausbildung in der Höhe von bis zu 9.936 Euro jährlich gewähren.

                      Nähere Informationen zu Beihilfen und Unterstützungen, zum Studienbeitrag etc. finden sich im Kapitel "Universität" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                      Letzte Aktualisierung: 07.08.2024
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                      • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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                        Studium und Behinderung

                        Uniability und Behindertenreferate

                        Uniability ist eine Interessengemeinschaft von Behindertenbeauftragten, Betroffenen und anderen Personen, deren Ziel es ist, die Studienbedingungen an allen österreichischen Universitäten zu verbessern und die Interessen der Betroffenen in der Öffentlichkeit zu vertreten.

                        Den Studierenden mit Behinderungen werden an Behindertenreferaten folgende Leistungen angeboten:

                        • Information und Beratung zum Studium und Studienumfeld
                        • Studienbegleitung
                        • Erfahrungsaustausch
                        • Interessensvertretung
                        • Fachliche Beratung bei baulicher Gestaltung und technischer Ausstattung
                        • Forschung zur Situation behinderter und chronisch kranker Menschen
                        • Öffentlichkeitsarbeit

                        Weiters soll die Tauglichkeit der einzelnen Studienrichtungen für verschiedene Behinderungsformen getestet werden.

                        Auf den Seiten von Uniability finden Sie auch eine Liste mit Kontaktpersonen sämtlicher österreichischer Universitäten und das Projekt ABAK, das Jungakademikerinnen/Jungakademiker mit Behinderungen bei der Arbeitsplatzsuche unterstützt. 

                        Behindertengerechte Arbeitsplätze

                        Viele Universitäten bieten zur besseren Unterstützung für blinde und sehbehinderte Studierende spezielle Computer-Arbeitsplätze an, deren Ausstattungsmerkmale den Bedürfnissen der betroffenen Personen angepasst sind, z.B. Vergrößerungsprogramm, Braille-Zeile, Großbildschirm. Weiters wird auch personelle Unterstützung bei der Einschulung für eine selbstständige Benutzung des Arbeitsplatzes angeboten.

                        Erkundigen Sie sich vorab, ob die Bibliothek Ihrer Universität Arbeitsplätze für Studierende mit Behinderungen eingerichtet hat.

                        Austauschprogramme für Studierende mit Behinderungen

                        SOKRATES/ERASMUS-Mobilitätsstipendium

                        Die Europäische Kommission unterstützt Studierende und Lehrende mit schwerer Behinderung oder außergewöhnlichen Bedürfnissen, die im Rahmen des Sokrates/Erasmus-Programmes einen Studierendenaustausch absolvieren.

                        Das Stipendium setzt sich zusammen aus:

                        • Einem Basiszuschuss aus Mitteln der Europäischen Union
                        • Einem nationalen Zuschuss aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung

                        Das Mobilitätsstipendium ist kein Vollstipendium, sondern stellt lediglich einen Zuschuss für erhöhte Mobilitätskosten im Gastland dar.

                        Finanzielle Unterstützungen

                        Erhöhte Studienbeihilfe

                        Studierende mit Behinderungen erhalten je nach Schwere ihrer Behinderung eine bis zu 5.040 Euro höhere Studienbeihilfe pro Jahr. Die Beihilfe steht dann zu, wenn eine Behinderung im Umfang von mindestens 50 Prozent besteht. Personen, die Familienbeihilfe erhalten, müssen in einem solchen Fall nachweisen, dass sie erhöhte Familienbeihilfe beziehen. Ältere Studierende können den Nachweis durch eine ärztliche Bestätigung erbringen.

                        Für die Antragsstellung ist wie bei der regulären Studienbeihilfe die Studienbeihilfenbehörde zuständig. 

                        Studienunterstützung

                        Die Studienunterstützung ist im Studienförderungsgesetz für Härtefälle vorgesehen. Die Unterstützung erfolgt entweder als einmalige Zahlung oder in Form eines regulären Stipendiums (z.B. überbrückende Zahlungen an behinderte Studierende, bis wieder Anspruch auf Studienbeihilfe besteht).

                        Wenden Sie sich für die Beantragung direkt an die Studienbeihilfenbehörde. 

                        Sozialfonds der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

                        Bei der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft ist ein Fonds eingerichtet, der zur Unterstützung von Studierenden mit Behinderungen finanzielle Leistungen erbringt.

                        Förderung des Sozialministeriumservice

                        Das Sozialministeriumservice kann unter bestimmten Umständen zum Ausgleich von einem behinderungsbedingten Mehraufwand z.B. für die Kosten für technische Hilfsmittel, die für das Studium erforderlich sind, einen Zuschuss zur barrierefreien Ausbildung in der Höhe von bis zu 9.936 Euro jährlich gewähren.

                        Nähere Informationen zu Beihilfen und Unterstützungen, zum Studienbeitrag etc. finden sich im Kapitel "Universität" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                        Letzte Aktualisierung: 07.08.2024
                        Für den Inhalt verantwortlich:
                        • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                        • Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
                        Certified Translation

                          Studium und Behinderung

                          Uniability und Behindertenreferate

                          Uniability ist eine Interessengemeinschaft von Behindertenbeauftragten, Betroffenen und anderen Personen, deren Ziel es ist, die Studienbedingungen an allen österreichischen Universitäten zu verbessern und die Interessen der Betroffenen in der Öffentlichkeit zu vertreten.

                          Den Studierenden mit Behinderungen werden an Behindertenreferaten folgende Leistungen angeboten:

                          • Information und Beratung zum Studium und Studienumfeld
                          • Studienbegleitung
                          • Erfahrungsaustausch
                          • Interessensvertretung
                          • Fachliche Beratung bei baulicher Gestaltung und technischer Ausstattung
                          • Forschung zur Situation behinderter und chronisch kranker Menschen
                          • Öffentlichkeitsarbeit

                          Weiters soll die Tauglichkeit der einzelnen Studienrichtungen für verschiedene Behinderungsformen getestet werden.

                          Auf den Seiten von Uniability finden Sie auch eine Liste mit Kontaktpersonen sämtlicher österreichischer Universitäten und das Projekt ABAK, das Jungakademikerinnen/Jungakademiker mit Behinderungen bei der Arbeitsplatzsuche unterstützt. 

                          Behindertengerechte Arbeitsplätze

                          Viele Universitäten bieten zur besseren Unterstützung für blinde und sehbehinderte Studierende spezielle Computer-Arbeitsplätze an, deren Ausstattungsmerkmale den Bedürfnissen der betroffenen Personen angepasst sind, z.B. Vergrößerungsprogramm, Braille-Zeile, Großbildschirm. Weiters wird auch personelle Unterstützung bei der Einschulung für eine selbstständige Benutzung des Arbeitsplatzes angeboten.

                          Erkundigen Sie sich vorab, ob die Bibliothek Ihrer Universität Arbeitsplätze für Studierende mit Behinderungen eingerichtet hat.

                          Austauschprogramme für Studierende mit Behinderungen

                          SOKRATES/ERASMUS-Mobilitätsstipendium

                          Die Europäische Kommission unterstützt Studierende und Lehrende mit schwerer Behinderung oder außergewöhnlichen Bedürfnissen, die im Rahmen des Sokrates/Erasmus-Programmes einen Studierendenaustausch absolvieren.

                          Das Stipendium setzt sich zusammen aus:

                          • Einem Basiszuschuss aus Mitteln der Europäischen Union
                          • Einem nationalen Zuschuss aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung

                          Das Mobilitätsstipendium ist kein Vollstipendium, sondern stellt lediglich einen Zuschuss für erhöhte Mobilitätskosten im Gastland dar.

                          Finanzielle Unterstützungen

                          Erhöhte Studienbeihilfe

                          Studierende mit Behinderungen erhalten je nach Schwere ihrer Behinderung eine bis zu 5.040 Euro höhere Studienbeihilfe pro Jahr. Die Beihilfe steht dann zu, wenn eine Behinderung im Umfang von mindestens 50 Prozent besteht. Personen, die Familienbeihilfe erhalten, müssen in einem solchen Fall nachweisen, dass sie erhöhte Familienbeihilfe beziehen. Ältere Studierende können den Nachweis durch eine ärztliche Bestätigung erbringen.

                          Für die Antragsstellung ist wie bei der regulären Studienbeihilfe die Studienbeihilfenbehörde zuständig. 

                          Studienunterstützung

                          Die Studienunterstützung ist im Studienförderungsgesetz für Härtefälle vorgesehen. Die Unterstützung erfolgt entweder als einmalige Zahlung oder in Form eines regulären Stipendiums (z.B. überbrückende Zahlungen an behinderte Studierende, bis wieder Anspruch auf Studienbeihilfe besteht).

                          Wenden Sie sich für die Beantragung direkt an die Studienbeihilfenbehörde. 

                          Sozialfonds der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

                          Bei der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft ist ein Fonds eingerichtet, der zur Unterstützung von Studierenden mit Behinderungen finanzielle Leistungen erbringt.

                          Förderung des Sozialministeriumservice

                          Das Sozialministeriumservice kann unter bestimmten Umständen zum Ausgleich von einem behinderungsbedingten Mehraufwand z.B. für die Kosten für technische Hilfsmittel, die für das Studium erforderlich sind, einen Zuschuss zur barrierefreien Ausbildung in der Höhe von bis zu 9.936 Euro jährlich gewähren.

                          Nähere Informationen zu Beihilfen und Unterstützungen, zum Studienbeitrag etc. finden sich im Kapitel "Universität" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                          Letzte Aktualisierung: 07.08.2024
                          Für den Inhalt verantwortlich:
                          • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                          • Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
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                            Studium und Behinderung

                            Uniability und Behindertenreferate

                            Uniability ist eine Interessengemeinschaft von Behindertenbeauftragten, Betroffenen und anderen Personen, deren Ziel es ist, die Studienbedingungen an allen österreichischen Universitäten zu verbessern und die Interessen der Betroffenen in der Öffentlichkeit zu vertreten.

                            Den Studierenden mit Behinderungen werden an Behindertenreferaten folgende Leistungen angeboten:

                            • Information und Beratung zum Studium und Studienumfeld
                            • Studienbegleitung
                            • Erfahrungsaustausch
                            • Interessensvertretung
                            • Fachliche Beratung bei baulicher Gestaltung und technischer Ausstattung
                            • Forschung zur Situation behinderter und chronisch kranker Menschen
                            • Öffentlichkeitsarbeit

                            Weiters soll die Tauglichkeit der einzelnen Studienrichtungen für verschiedene Behinderungsformen getestet werden.

                            Auf den Seiten von Uniability finden Sie auch eine Liste mit Kontaktpersonen sämtlicher österreichischer Universitäten und das Projekt ABAK, das Jungakademikerinnen/Jungakademiker mit Behinderungen bei der Arbeitsplatzsuche unterstützt. 

                            Behindertengerechte Arbeitsplätze

                            Viele Universitäten bieten zur besseren Unterstützung für blinde und sehbehinderte Studierende spezielle Computer-Arbeitsplätze an, deren Ausstattungsmerkmale den Bedürfnissen der betroffenen Personen angepasst sind, z.B. Vergrößerungsprogramm, Braille-Zeile, Großbildschirm. Weiters wird auch personelle Unterstützung bei der Einschulung für eine selbstständige Benutzung des Arbeitsplatzes angeboten.

                            Erkundigen Sie sich vorab, ob die Bibliothek Ihrer Universität Arbeitsplätze für Studierende mit Behinderungen eingerichtet hat.

                            Austauschprogramme für Studierende mit Behinderungen

                            SOKRATES/ERASMUS-Mobilitätsstipendium

                            Die Europäische Kommission unterstützt Studierende und Lehrende mit schwerer Behinderung oder außergewöhnlichen Bedürfnissen, die im Rahmen des Sokrates/Erasmus-Programmes einen Studierendenaustausch absolvieren.

                            Das Stipendium setzt sich zusammen aus:

                            • Einem Basiszuschuss aus Mitteln der Europäischen Union
                            • Einem nationalen Zuschuss aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung

                            Das Mobilitätsstipendium ist kein Vollstipendium, sondern stellt lediglich einen Zuschuss für erhöhte Mobilitätskosten im Gastland dar.

                            Finanzielle Unterstützungen

                            Erhöhte Studienbeihilfe

                            Studierende mit Behinderungen erhalten je nach Schwere ihrer Behinderung eine bis zu 5.040 Euro höhere Studienbeihilfe pro Jahr. Die Beihilfe steht dann zu, wenn eine Behinderung im Umfang von mindestens 50 Prozent besteht. Personen, die Familienbeihilfe erhalten, müssen in einem solchen Fall nachweisen, dass sie erhöhte Familienbeihilfe beziehen. Ältere Studierende können den Nachweis durch eine ärztliche Bestätigung erbringen.

                            Für die Antragsstellung ist wie bei der regulären Studienbeihilfe die Studienbeihilfenbehörde zuständig. 

                            Studienunterstützung

                            Die Studienunterstützung ist im Studienförderungsgesetz für Härtefälle vorgesehen. Die Unterstützung erfolgt entweder als einmalige Zahlung oder in Form eines regulären Stipendiums (z.B. überbrückende Zahlungen an behinderte Studierende, bis wieder Anspruch auf Studienbeihilfe besteht).

                            Wenden Sie sich für die Beantragung direkt an die Studienbeihilfenbehörde. 

                            Sozialfonds der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

                            Bei der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft ist ein Fonds eingerichtet, der zur Unterstützung von Studierenden mit Behinderungen finanzielle Leistungen erbringt.

                            Förderung des Sozialministeriumservice

                            Das Sozialministeriumservice kann unter bestimmten Umständen zum Ausgleich von einem behinderungsbedingten Mehraufwand z.B. für die Kosten für technische Hilfsmittel, die für das Studium erforderlich sind, einen Zuschuss zur barrierefreien Ausbildung in der Höhe von bis zu 9.936 Euro jährlich gewähren.

                            Nähere Informationen zu Beihilfen und Unterstützungen, zum Studienbeitrag etc. finden sich im Kapitel "Universität" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                            Letzte Aktualisierung: 07.08.2024
                            Für den Inhalt verantwortlich:
                            • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                            • Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
                            Certified Translation

                              Studium und Behinderung

                              Uniability und Behindertenreferate

                              Uniability ist eine Interessengemeinschaft von Behindertenbeauftragten, Betroffenen und anderen Personen, deren Ziel es ist, die Studienbedingungen an allen österreichischen Universitäten zu verbessern und die Interessen der Betroffenen in der Öffentlichkeit zu vertreten.

                              Den Studierenden mit Behinderungen werden an Behindertenreferaten folgende Leistungen angeboten:

                              • Information und Beratung zum Studium und Studienumfeld
                              • Studienbegleitung
                              • Erfahrungsaustausch
                              • Interessensvertretung
                              • Fachliche Beratung bei baulicher Gestaltung und technischer Ausstattung
                              • Forschung zur Situation behinderter und chronisch kranker Menschen
                              • Öffentlichkeitsarbeit

                              Weiters soll die Tauglichkeit der einzelnen Studienrichtungen für verschiedene Behinderungsformen getestet werden.

                              Auf den Seiten von Uniability finden Sie auch eine Liste mit Kontaktpersonen sämtlicher österreichischer Universitäten und das Projekt ABAK, das Jungakademikerinnen/Jungakademiker mit Behinderungen bei der Arbeitsplatzsuche unterstützt. 

                              Behindertengerechte Arbeitsplätze

                              Viele Universitäten bieten zur besseren Unterstützung für blinde und sehbehinderte Studierende spezielle Computer-Arbeitsplätze an, deren Ausstattungsmerkmale den Bedürfnissen der betroffenen Personen angepasst sind, z.B. Vergrößerungsprogramm, Braille-Zeile, Großbildschirm. Weiters wird auch personelle Unterstützung bei der Einschulung für eine selbstständige Benutzung des Arbeitsplatzes angeboten.

                              Erkundigen Sie sich vorab, ob die Bibliothek Ihrer Universität Arbeitsplätze für Studierende mit Behinderungen eingerichtet hat.

                              Austauschprogramme für Studierende mit Behinderungen

                              SOKRATES/ERASMUS-Mobilitätsstipendium

                              Die Europäische Kommission unterstützt Studierende und Lehrende mit schwerer Behinderung oder außergewöhnlichen Bedürfnissen, die im Rahmen des Sokrates/Erasmus-Programmes einen Studierendenaustausch absolvieren.

                              Das Stipendium setzt sich zusammen aus:

                              • Einem Basiszuschuss aus Mitteln der Europäischen Union
                              • Einem nationalen Zuschuss aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung

                              Das Mobilitätsstipendium ist kein Vollstipendium, sondern stellt lediglich einen Zuschuss für erhöhte Mobilitätskosten im Gastland dar.

                              Finanzielle Unterstützungen

                              Erhöhte Studienbeihilfe

                              Studierende mit Behinderungen erhalten je nach Schwere ihrer Behinderung eine bis zu 5.040 Euro höhere Studienbeihilfe pro Jahr. Die Beihilfe steht dann zu, wenn eine Behinderung im Umfang von mindestens 50 Prozent besteht. Personen, die Familienbeihilfe erhalten, müssen in einem solchen Fall nachweisen, dass sie erhöhte Familienbeihilfe beziehen. Ältere Studierende können den Nachweis durch eine ärztliche Bestätigung erbringen.

                              Für die Antragsstellung ist wie bei der regulären Studienbeihilfe die Studienbeihilfenbehörde zuständig. 

                              Studienunterstützung

                              Die Studienunterstützung ist im Studienförderungsgesetz für Härtefälle vorgesehen. Die Unterstützung erfolgt entweder als einmalige Zahlung oder in Form eines regulären Stipendiums (z.B. überbrückende Zahlungen an behinderte Studierende, bis wieder Anspruch auf Studienbeihilfe besteht).

                              Wenden Sie sich für die Beantragung direkt an die Studienbeihilfenbehörde. 

                              Sozialfonds der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

                              Bei der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft ist ein Fonds eingerichtet, der zur Unterstützung von Studierenden mit Behinderungen finanzielle Leistungen erbringt.

                              Förderung des Sozialministeriumservice

                              Das Sozialministeriumservice kann unter bestimmten Umständen zum Ausgleich von einem behinderungsbedingten Mehraufwand z.B. für die Kosten für technische Hilfsmittel, die für das Studium erforderlich sind, einen Zuschuss zur barrierefreien Ausbildung in der Höhe von bis zu 9.936 Euro jährlich gewähren.

                              Nähere Informationen zu Beihilfen und Unterstützungen, zum Studienbeitrag etc. finden sich im Kapitel "Universität" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                              Letzte Aktualisierung: 07.08.2024
                              Für den Inhalt verantwortlich:
                              • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                              • Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
                              Certified Translation

                                Studium und Behinderung

                                Uniability und Behindertenreferate

                                Uniability ist eine Interessengemeinschaft von Behindertenbeauftragten, Betroffenen und anderen Personen, deren Ziel es ist, die Studienbedingungen an allen österreichischen Universitäten zu verbessern und die Interessen der Betroffenen in der Öffentlichkeit zu vertreten.

                                Den Studierenden mit Behinderungen werden an Behindertenreferaten folgende Leistungen angeboten:

                                • Information und Beratung zum Studium und Studienumfeld
                                • Studienbegleitung
                                • Erfahrungsaustausch
                                • Interessensvertretung
                                • Fachliche Beratung bei baulicher Gestaltung und technischer Ausstattung
                                • Forschung zur Situation behinderter und chronisch kranker Menschen
                                • Öffentlichkeitsarbeit

                                Weiters soll die Tauglichkeit der einzelnen Studienrichtungen für verschiedene Behinderungsformen getestet werden.

                                Auf den Seiten von Uniability finden Sie auch eine Liste mit Kontaktpersonen sämtlicher österreichischer Universitäten und das Projekt ABAK, das Jungakademikerinnen/Jungakademiker mit Behinderungen bei der Arbeitsplatzsuche unterstützt. 

                                Behindertengerechte Arbeitsplätze

                                Viele Universitäten bieten zur besseren Unterstützung für blinde und sehbehinderte Studierende spezielle Computer-Arbeitsplätze an, deren Ausstattungsmerkmale den Bedürfnissen der betroffenen Personen angepasst sind, z.B. Vergrößerungsprogramm, Braille-Zeile, Großbildschirm. Weiters wird auch personelle Unterstützung bei der Einschulung für eine selbstständige Benutzung des Arbeitsplatzes angeboten.

                                Erkundigen Sie sich vorab, ob die Bibliothek Ihrer Universität Arbeitsplätze für Studierende mit Behinderungen eingerichtet hat.

                                Austauschprogramme für Studierende mit Behinderungen

                                SOKRATES/ERASMUS-Mobilitätsstipendium

                                Die Europäische Kommission unterstützt Studierende und Lehrende mit schwerer Behinderung oder außergewöhnlichen Bedürfnissen, die im Rahmen des Sokrates/Erasmus-Programmes einen Studierendenaustausch absolvieren.

                                Das Stipendium setzt sich zusammen aus:

                                • Einem Basiszuschuss aus Mitteln der Europäischen Union
                                • Einem nationalen Zuschuss aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung

                                Das Mobilitätsstipendium ist kein Vollstipendium, sondern stellt lediglich einen Zuschuss für erhöhte Mobilitätskosten im Gastland dar.

                                Finanzielle Unterstützungen

                                Erhöhte Studienbeihilfe

                                Studierende mit Behinderungen erhalten je nach Schwere ihrer Behinderung eine bis zu 5.040 Euro höhere Studienbeihilfe pro Jahr. Die Beihilfe steht dann zu, wenn eine Behinderung im Umfang von mindestens 50 Prozent besteht. Personen, die Familienbeihilfe erhalten, müssen in einem solchen Fall nachweisen, dass sie erhöhte Familienbeihilfe beziehen. Ältere Studierende können den Nachweis durch eine ärztliche Bestätigung erbringen.

                                Für die Antragsstellung ist wie bei der regulären Studienbeihilfe die Studienbeihilfenbehörde zuständig. 

                                Studienunterstützung

                                Die Studienunterstützung ist im Studienförderungsgesetz für Härtefälle vorgesehen. Die Unterstützung erfolgt entweder als einmalige Zahlung oder in Form eines regulären Stipendiums (z.B. überbrückende Zahlungen an behinderte Studierende, bis wieder Anspruch auf Studienbeihilfe besteht).

                                Wenden Sie sich für die Beantragung direkt an die Studienbeihilfenbehörde. 

                                Sozialfonds der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

                                Bei der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft ist ein Fonds eingerichtet, der zur Unterstützung von Studierenden mit Behinderungen finanzielle Leistungen erbringt.

                                Förderung des Sozialministeriumservice

                                Das Sozialministeriumservice kann unter bestimmten Umständen zum Ausgleich von einem behinderungsbedingten Mehraufwand z.B. für die Kosten für technische Hilfsmittel, die für das Studium erforderlich sind, einen Zuschuss zur barrierefreien Ausbildung in der Höhe von bis zu 9.936 Euro jährlich gewähren.

                                Nähere Informationen zu Beihilfen und Unterstützungen, zum Studienbeitrag etc. finden sich im Kapitel "Universität" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                Letzte Aktualisierung: 07.08.2024
                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                                • Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
                                Certified Translation

                                  Studium und Behinderung

                                  Uniability und Behindertenreferate

                                  Uniability ist eine Interessengemeinschaft von Behindertenbeauftragten, Betroffenen und anderen Personen, deren Ziel es ist, die Studienbedingungen an allen österreichischen Universitäten zu verbessern und die Interessen der Betroffenen in der Öffentlichkeit zu vertreten.

                                  Den Studierenden mit Behinderungen werden an Behindertenreferaten folgende Leistungen angeboten:

                                  • Information und Beratung zum Studium und Studienumfeld
                                  • Studienbegleitung
                                  • Erfahrungsaustausch
                                  • Interessensvertretung
                                  • Fachliche Beratung bei baulicher Gestaltung und technischer Ausstattung
                                  • Forschung zur Situation behinderter und chronisch kranker Menschen
                                  • Öffentlichkeitsarbeit

                                  Weiters soll die Tauglichkeit der einzelnen Studienrichtungen für verschiedene Behinderungsformen getestet werden.

                                  Auf den Seiten von Uniability finden Sie auch eine Liste mit Kontaktpersonen sämtlicher österreichischer Universitäten und das Projekt ABAK, das Jungakademikerinnen/Jungakademiker mit Behinderungen bei der Arbeitsplatzsuche unterstützt. 

                                  Behindertengerechte Arbeitsplätze

                                  Viele Universitäten bieten zur besseren Unterstützung für blinde und sehbehinderte Studierende spezielle Computer-Arbeitsplätze an, deren Ausstattungsmerkmale den Bedürfnissen der betroffenen Personen angepasst sind, z.B. Vergrößerungsprogramm, Braille-Zeile, Großbildschirm. Weiters wird auch personelle Unterstützung bei der Einschulung für eine selbstständige Benutzung des Arbeitsplatzes angeboten.

                                  Erkundigen Sie sich vorab, ob die Bibliothek Ihrer Universität Arbeitsplätze für Studierende mit Behinderungen eingerichtet hat.

                                  Austauschprogramme für Studierende mit Behinderungen

                                  SOKRATES/ERASMUS-Mobilitätsstipendium

                                  Die Europäische Kommission unterstützt Studierende und Lehrende mit schwerer Behinderung oder außergewöhnlichen Bedürfnissen, die im Rahmen des Sokrates/Erasmus-Programmes einen Studierendenaustausch absolvieren.

                                  Das Stipendium setzt sich zusammen aus:

                                  • Einem Basiszuschuss aus Mitteln der Europäischen Union
                                  • Einem nationalen Zuschuss aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung

                                  Das Mobilitätsstipendium ist kein Vollstipendium, sondern stellt lediglich einen Zuschuss für erhöhte Mobilitätskosten im Gastland dar.

                                  Finanzielle Unterstützungen

                                  Erhöhte Studienbeihilfe

                                  Studierende mit Behinderungen erhalten je nach Schwere ihrer Behinderung eine bis zu 5.040 Euro höhere Studienbeihilfe pro Jahr. Die Beihilfe steht dann zu, wenn eine Behinderung im Umfang von mindestens 50 Prozent besteht. Personen, die Familienbeihilfe erhalten, müssen in einem solchen Fall nachweisen, dass sie erhöhte Familienbeihilfe beziehen. Ältere Studierende können den Nachweis durch eine ärztliche Bestätigung erbringen.

                                  Für die Antragsstellung ist wie bei der regulären Studienbeihilfe die Studienbeihilfenbehörde zuständig. 

                                  Studienunterstützung

                                  Die Studienunterstützung ist im Studienförderungsgesetz für Härtefälle vorgesehen. Die Unterstützung erfolgt entweder als einmalige Zahlung oder in Form eines regulären Stipendiums (z.B. überbrückende Zahlungen an behinderte Studierende, bis wieder Anspruch auf Studienbeihilfe besteht).

                                  Wenden Sie sich für die Beantragung direkt an die Studienbeihilfenbehörde. 

                                  Sozialfonds der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

                                  Bei der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft ist ein Fonds eingerichtet, der zur Unterstützung von Studierenden mit Behinderungen finanzielle Leistungen erbringt.

                                  Förderung des Sozialministeriumservice

                                  Das Sozialministeriumservice kann unter bestimmten Umständen zum Ausgleich von einem behinderungsbedingten Mehraufwand z.B. für die Kosten für technische Hilfsmittel, die für das Studium erforderlich sind, einen Zuschuss zur barrierefreien Ausbildung in der Höhe von bis zu 9.936 Euro jährlich gewähren.

                                  Nähere Informationen zu Beihilfen und Unterstützungen, zum Studienbeitrag etc. finden sich im Kapitel "Universität" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                  Letzte Aktualisierung: 07.08.2024
                                  Für den Inhalt verantwortlich:
                                  • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                                  • Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
                                  Certified Translation

                                    Studium und Behinderung

                                    Uniability und Behindertenreferate

                                    Uniability ist eine Interessengemeinschaft von Behindertenbeauftragten, Betroffenen und anderen Personen, deren Ziel es ist, die Studienbedingungen an allen österreichischen Universitäten zu verbessern und die Interessen der Betroffenen in der Öffentlichkeit zu vertreten.

                                    Den Studierenden mit Behinderungen werden an Behindertenreferaten folgende Leistungen angeboten:

                                    • Information und Beratung zum Studium und Studienumfeld
                                    • Studienbegleitung
                                    • Erfahrungsaustausch
                                    • Interessensvertretung
                                    • Fachliche Beratung bei baulicher Gestaltung und technischer Ausstattung
                                    • Forschung zur Situation behinderter und chronisch kranker Menschen
                                    • Öffentlichkeitsarbeit

                                    Weiters soll die Tauglichkeit der einzelnen Studienrichtungen für verschiedene Behinderungsformen getestet werden.

                                    Auf den Seiten von Uniability finden Sie auch eine Liste mit Kontaktpersonen sämtlicher österreichischer Universitäten und das Projekt ABAK, das Jungakademikerinnen/Jungakademiker mit Behinderungen bei der Arbeitsplatzsuche unterstützt. 

                                    Behindertengerechte Arbeitsplätze

                                    Viele Universitäten bieten zur besseren Unterstützung für blinde und sehbehinderte Studierende spezielle Computer-Arbeitsplätze an, deren Ausstattungsmerkmale den Bedürfnissen der betroffenen Personen angepasst sind, z.B. Vergrößerungsprogramm, Braille-Zeile, Großbildschirm. Weiters wird auch personelle Unterstützung bei der Einschulung für eine selbstständige Benutzung des Arbeitsplatzes angeboten.

                                    Erkundigen Sie sich vorab, ob die Bibliothek Ihrer Universität Arbeitsplätze für Studierende mit Behinderungen eingerichtet hat.

                                    Austauschprogramme für Studierende mit Behinderungen

                                    SOKRATES/ERASMUS-Mobilitätsstipendium

                                    Die Europäische Kommission unterstützt Studierende und Lehrende mit schwerer Behinderung oder außergewöhnlichen Bedürfnissen, die im Rahmen des Sokrates/Erasmus-Programmes einen Studierendenaustausch absolvieren.

                                    Das Stipendium setzt sich zusammen aus:

                                    • Einem Basiszuschuss aus Mitteln der Europäischen Union
                                    • Einem nationalen Zuschuss aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung

                                    Das Mobilitätsstipendium ist kein Vollstipendium, sondern stellt lediglich einen Zuschuss für erhöhte Mobilitätskosten im Gastland dar.

                                    Finanzielle Unterstützungen

                                    Erhöhte Studienbeihilfe

                                    Studierende mit Behinderungen erhalten je nach Schwere ihrer Behinderung eine bis zu 5.040 Euro höhere Studienbeihilfe pro Jahr. Die Beihilfe steht dann zu, wenn eine Behinderung im Umfang von mindestens 50 Prozent besteht. Personen, die Familienbeihilfe erhalten, müssen in einem solchen Fall nachweisen, dass sie erhöhte Familienbeihilfe beziehen. Ältere Studierende können den Nachweis durch eine ärztliche Bestätigung erbringen.

                                    Für die Antragsstellung ist wie bei der regulären Studienbeihilfe die Studienbeihilfenbehörde zuständig. 

                                    Studienunterstützung

                                    Die Studienunterstützung ist im Studienförderungsgesetz für Härtefälle vorgesehen. Die Unterstützung erfolgt entweder als einmalige Zahlung oder in Form eines regulären Stipendiums (z.B. überbrückende Zahlungen an behinderte Studierende, bis wieder Anspruch auf Studienbeihilfe besteht).

                                    Wenden Sie sich für die Beantragung direkt an die Studienbeihilfenbehörde. 

                                    Sozialfonds der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

                                    Bei der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft ist ein Fonds eingerichtet, der zur Unterstützung von Studierenden mit Behinderungen finanzielle Leistungen erbringt.

                                    Förderung des Sozialministeriumservice

                                    Das Sozialministeriumservice kann unter bestimmten Umständen zum Ausgleich von einem behinderungsbedingten Mehraufwand z.B. für die Kosten für technische Hilfsmittel, die für das Studium erforderlich sind, einen Zuschuss zur barrierefreien Ausbildung in der Höhe von bis zu 9.936 Euro jährlich gewähren.

                                    Nähere Informationen zu Beihilfen und Unterstützungen, zum Studienbeitrag etc. finden sich im Kapitel "Universität" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                    Letzte Aktualisierung: 07.08.2024
                                    Für den Inhalt verantwortlich:
                                    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                                    • Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
                                    Certified Translation

                                      Studium und Behinderung

                                      Uniability und Behindertenreferate

                                      Uniability ist eine Interessengemeinschaft von Behindertenbeauftragten, Betroffenen und anderen Personen, deren Ziel es ist, die Studienbedingungen an allen österreichischen Universitäten zu verbessern und die Interessen der Betroffenen in der Öffentlichkeit zu vertreten.

                                      Den Studierenden mit Behinderungen werden an Behindertenreferaten folgende Leistungen angeboten:

                                      • Information und Beratung zum Studium und Studienumfeld
                                      • Studienbegleitung
                                      • Erfahrungsaustausch
                                      • Interessensvertretung
                                      • Fachliche Beratung bei baulicher Gestaltung und technischer Ausstattung
                                      • Forschung zur Situation behinderter und chronisch kranker Menschen
                                      • Öffentlichkeitsarbeit

                                      Weiters soll die Tauglichkeit der einzelnen Studienrichtungen für verschiedene Behinderungsformen getestet werden.

                                      Auf den Seiten von Uniability finden Sie auch eine Liste mit Kontaktpersonen sämtlicher österreichischer Universitäten und das Projekt ABAK, das Jungakademikerinnen/Jungakademiker mit Behinderungen bei der Arbeitsplatzsuche unterstützt. 

                                      Behindertengerechte Arbeitsplätze

                                      Viele Universitäten bieten zur besseren Unterstützung für blinde und sehbehinderte Studierende spezielle Computer-Arbeitsplätze an, deren Ausstattungsmerkmale den Bedürfnissen der betroffenen Personen angepasst sind, z.B. Vergrößerungsprogramm, Braille-Zeile, Großbildschirm. Weiters wird auch personelle Unterstützung bei der Einschulung für eine selbstständige Benutzung des Arbeitsplatzes angeboten.

                                      Erkundigen Sie sich vorab, ob die Bibliothek Ihrer Universität Arbeitsplätze für Studierende mit Behinderungen eingerichtet hat.

                                      Austauschprogramme für Studierende mit Behinderungen

                                      SOKRATES/ERASMUS-Mobilitätsstipendium

                                      Die Europäische Kommission unterstützt Studierende und Lehrende mit schwerer Behinderung oder außergewöhnlichen Bedürfnissen, die im Rahmen des Sokrates/Erasmus-Programmes einen Studierendenaustausch absolvieren.

                                      Das Stipendium setzt sich zusammen aus:

                                      • Einem Basiszuschuss aus Mitteln der Europäischen Union
                                      • Einem nationalen Zuschuss aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung

                                      Das Mobilitätsstipendium ist kein Vollstipendium, sondern stellt lediglich einen Zuschuss für erhöhte Mobilitätskosten im Gastland dar.

                                      Finanzielle Unterstützungen

                                      Erhöhte Studienbeihilfe

                                      Studierende mit Behinderungen erhalten je nach Schwere ihrer Behinderung eine bis zu 5.040 Euro höhere Studienbeihilfe pro Jahr. Die Beihilfe steht dann zu, wenn eine Behinderung im Umfang von mindestens 50 Prozent besteht. Personen, die Familienbeihilfe erhalten, müssen in einem solchen Fall nachweisen, dass sie erhöhte Familienbeihilfe beziehen. Ältere Studierende können den Nachweis durch eine ärztliche Bestätigung erbringen.

                                      Für die Antragsstellung ist wie bei der regulären Studienbeihilfe die Studienbeihilfenbehörde zuständig. 

                                      Studienunterstützung

                                      Die Studienunterstützung ist im Studienförderungsgesetz für Härtefälle vorgesehen. Die Unterstützung erfolgt entweder als einmalige Zahlung oder in Form eines regulären Stipendiums (z.B. überbrückende Zahlungen an behinderte Studierende, bis wieder Anspruch auf Studienbeihilfe besteht).

                                      Wenden Sie sich für die Beantragung direkt an die Studienbeihilfenbehörde. 

                                      Sozialfonds der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

                                      Bei der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft ist ein Fonds eingerichtet, der zur Unterstützung von Studierenden mit Behinderungen finanzielle Leistungen erbringt.

                                      Förderung des Sozialministeriumservice

                                      Das Sozialministeriumservice kann unter bestimmten Umständen zum Ausgleich von einem behinderungsbedingten Mehraufwand z.B. für die Kosten für technische Hilfsmittel, die für das Studium erforderlich sind, einen Zuschuss zur barrierefreien Ausbildung in der Höhe von bis zu 9.936 Euro jährlich gewähren.

                                      Nähere Informationen zu Beihilfen und Unterstützungen, zum Studienbeitrag etc. finden sich im Kapitel "Universität" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                      Letzte Aktualisierung: 07.08.2024
                                      Für den Inhalt verantwortlich:
                                      • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                                      • Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
                                      Certified Translation

                                        Studium und Behinderung

                                        Uniability und Behindertenreferate

                                        Uniability ist eine Interessengemeinschaft von Behindertenbeauftragten, Betroffenen und anderen Personen, deren Ziel es ist, die Studienbedingungen an allen österreichischen Universitäten zu verbessern und die Interessen der Betroffenen in der Öffentlichkeit zu vertreten.

                                        Den Studierenden mit Behinderungen werden an Behindertenreferaten folgende Leistungen angeboten:

                                        • Information und Beratung zum Studium und Studienumfeld
                                        • Studienbegleitung
                                        • Erfahrungsaustausch
                                        • Interessensvertretung
                                        • Fachliche Beratung bei baulicher Gestaltung und technischer Ausstattung
                                        • Forschung zur Situation behinderter und chronisch kranker Menschen
                                        • Öffentlichkeitsarbeit

                                        Weiters soll die Tauglichkeit der einzelnen Studienrichtungen für verschiedene Behinderungsformen getestet werden.

                                        Auf den Seiten von Uniability finden Sie auch eine Liste mit Kontaktpersonen sämtlicher österreichischer Universitäten und das Projekt ABAK, das Jungakademikerinnen/Jungakademiker mit Behinderungen bei der Arbeitsplatzsuche unterstützt. 

                                        Behindertengerechte Arbeitsplätze

                                        Viele Universitäten bieten zur besseren Unterstützung für blinde und sehbehinderte Studierende spezielle Computer-Arbeitsplätze an, deren Ausstattungsmerkmale den Bedürfnissen der betroffenen Personen angepasst sind, z.B. Vergrößerungsprogramm, Braille-Zeile, Großbildschirm. Weiters wird auch personelle Unterstützung bei der Einschulung für eine selbstständige Benutzung des Arbeitsplatzes angeboten.

                                        Erkundigen Sie sich vorab, ob die Bibliothek Ihrer Universität Arbeitsplätze für Studierende mit Behinderungen eingerichtet hat.

                                        Austauschprogramme für Studierende mit Behinderungen

                                        SOKRATES/ERASMUS-Mobilitätsstipendium

                                        Die Europäische Kommission unterstützt Studierende und Lehrende mit schwerer Behinderung oder außergewöhnlichen Bedürfnissen, die im Rahmen des Sokrates/Erasmus-Programmes einen Studierendenaustausch absolvieren.

                                        Das Stipendium setzt sich zusammen aus:

                                        • Einem Basiszuschuss aus Mitteln der Europäischen Union
                                        • Einem nationalen Zuschuss aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung

                                        Das Mobilitätsstipendium ist kein Vollstipendium, sondern stellt lediglich einen Zuschuss für erhöhte Mobilitätskosten im Gastland dar.

                                        Finanzielle Unterstützungen

                                        Erhöhte Studienbeihilfe

                                        Studierende mit Behinderungen erhalten je nach Schwere ihrer Behinderung eine bis zu 5.040 Euro höhere Studienbeihilfe pro Jahr. Die Beihilfe steht dann zu, wenn eine Behinderung im Umfang von mindestens 50 Prozent besteht. Personen, die Familienbeihilfe erhalten, müssen in einem solchen Fall nachweisen, dass sie erhöhte Familienbeihilfe beziehen. Ältere Studierende können den Nachweis durch eine ärztliche Bestätigung erbringen.

                                        Für die Antragsstellung ist wie bei der regulären Studienbeihilfe die Studienbeihilfenbehörde zuständig. 

                                        Studienunterstützung

                                        Die Studienunterstützung ist im Studienförderungsgesetz für Härtefälle vorgesehen. Die Unterstützung erfolgt entweder als einmalige Zahlung oder in Form eines regulären Stipendiums (z.B. überbrückende Zahlungen an behinderte Studierende, bis wieder Anspruch auf Studienbeihilfe besteht).

                                        Wenden Sie sich für die Beantragung direkt an die Studienbeihilfenbehörde. 

                                        Sozialfonds der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

                                        Bei der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft ist ein Fonds eingerichtet, der zur Unterstützung von Studierenden mit Behinderungen finanzielle Leistungen erbringt.

                                        Förderung des Sozialministeriumservice

                                        Das Sozialministeriumservice kann unter bestimmten Umständen zum Ausgleich von einem behinderungsbedingten Mehraufwand z.B. für die Kosten für technische Hilfsmittel, die für das Studium erforderlich sind, einen Zuschuss zur barrierefreien Ausbildung in der Höhe von bis zu 9.936 Euro jährlich gewähren.

                                        Nähere Informationen zu Beihilfen und Unterstützungen, zum Studienbeitrag etc. finden sich im Kapitel "Universität" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                        Letzte Aktualisierung: 07.08.2024
                                        Für den Inhalt verantwortlich:
                                        • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                                        • Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
                                        Certified Translation

                                          Studium und Behinderung

                                          Uniability und Behindertenreferate

                                          Uniability ist eine Interessengemeinschaft von Behindertenbeauftragten, Betroffenen und anderen Personen, deren Ziel es ist, die Studienbedingungen an allen österreichischen Universitäten zu verbessern und die Interessen der Betroffenen in der Öffentlichkeit zu vertreten.

                                          Den Studierenden mit Behinderungen werden an Behindertenreferaten folgende Leistungen angeboten:

                                          • Information und Beratung zum Studium und Studienumfeld
                                          • Studienbegleitung
                                          • Erfahrungsaustausch
                                          • Interessensvertretung
                                          • Fachliche Beratung bei baulicher Gestaltung und technischer Ausstattung
                                          • Forschung zur Situation behinderter und chronisch kranker Menschen
                                          • Öffentlichkeitsarbeit

                                          Weiters soll die Tauglichkeit der einzelnen Studienrichtungen für verschiedene Behinderungsformen getestet werden.

                                          Auf den Seiten von Uniability finden Sie auch eine Liste mit Kontaktpersonen sämtlicher österreichischer Universitäten und das Projekt ABAK, das Jungakademikerinnen/Jungakademiker mit Behinderungen bei der Arbeitsplatzsuche unterstützt. 

                                          Behindertengerechte Arbeitsplätze

                                          Viele Universitäten bieten zur besseren Unterstützung für blinde und sehbehinderte Studierende spezielle Computer-Arbeitsplätze an, deren Ausstattungsmerkmale den Bedürfnissen der betroffenen Personen angepasst sind, z.B. Vergrößerungsprogramm, Braille-Zeile, Großbildschirm. Weiters wird auch personelle Unterstützung bei der Einschulung für eine selbstständige Benutzung des Arbeitsplatzes angeboten.

                                          Erkundigen Sie sich vorab, ob die Bibliothek Ihrer Universität Arbeitsplätze für Studierende mit Behinderungen eingerichtet hat.

                                          Austauschprogramme für Studierende mit Behinderungen

                                          SOKRATES/ERASMUS-Mobilitätsstipendium

                                          Die Europäische Kommission unterstützt Studierende und Lehrende mit schwerer Behinderung oder außergewöhnlichen Bedürfnissen, die im Rahmen des Sokrates/Erasmus-Programmes einen Studierendenaustausch absolvieren.

                                          Das Stipendium setzt sich zusammen aus:

                                          • Einem Basiszuschuss aus Mitteln der Europäischen Union
                                          • Einem nationalen Zuschuss aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung

                                          Das Mobilitätsstipendium ist kein Vollstipendium, sondern stellt lediglich einen Zuschuss für erhöhte Mobilitätskosten im Gastland dar.

                                          Finanzielle Unterstützungen

                                          Erhöhte Studienbeihilfe

                                          Studierende mit Behinderungen erhalten je nach Schwere ihrer Behinderung eine bis zu 5.040 Euro höhere Studienbeihilfe pro Jahr. Die Beihilfe steht dann zu, wenn eine Behinderung im Umfang von mindestens 50 Prozent besteht. Personen, die Familienbeihilfe erhalten, müssen in einem solchen Fall nachweisen, dass sie erhöhte Familienbeihilfe beziehen. Ältere Studierende können den Nachweis durch eine ärztliche Bestätigung erbringen.

                                          Für die Antragsstellung ist wie bei der regulären Studienbeihilfe die Studienbeihilfenbehörde zuständig. 

                                          Studienunterstützung

                                          Die Studienunterstützung ist im Studienförderungsgesetz für Härtefälle vorgesehen. Die Unterstützung erfolgt entweder als einmalige Zahlung oder in Form eines regulären Stipendiums (z.B. überbrückende Zahlungen an behinderte Studierende, bis wieder Anspruch auf Studienbeihilfe besteht).

                                          Wenden Sie sich für die Beantragung direkt an die Studienbeihilfenbehörde. 

                                          Sozialfonds der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

                                          Bei der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft ist ein Fonds eingerichtet, der zur Unterstützung von Studierenden mit Behinderungen finanzielle Leistungen erbringt.

                                          Förderung des Sozialministeriumservice

                                          Das Sozialministeriumservice kann unter bestimmten Umständen zum Ausgleich von einem behinderungsbedingten Mehraufwand z.B. für die Kosten für technische Hilfsmittel, die für das Studium erforderlich sind, einen Zuschuss zur barrierefreien Ausbildung in der Höhe von bis zu 9.936 Euro jährlich gewähren.

                                          Nähere Informationen zu Beihilfen und Unterstützungen, zum Studienbeitrag etc. finden sich im Kapitel "Universität" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                          Letzte Aktualisierung: 07.08.2024
                                          Für den Inhalt verantwortlich:
                                          • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                                          • Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
                                          Certified Translation

                                            Studium und Behinderung

                                            Uniability und Behindertenreferate

                                            Uniability ist eine Interessengemeinschaft von Behindertenbeauftragten, Betroffenen und anderen Personen, deren Ziel es ist, die Studienbedingungen an allen österreichischen Universitäten zu verbessern und die Interessen der Betroffenen in der Öffentlichkeit zu vertreten.

                                            Den Studierenden mit Behinderungen werden an Behindertenreferaten folgende Leistungen angeboten:

                                            • Information und Beratung zum Studium und Studienumfeld
                                            • Studienbegleitung
                                            • Erfahrungsaustausch
                                            • Interessensvertretung
                                            • Fachliche Beratung bei baulicher Gestaltung und technischer Ausstattung
                                            • Forschung zur Situation behinderter und chronisch kranker Menschen
                                            • Öffentlichkeitsarbeit

                                            Weiters soll die Tauglichkeit der einzelnen Studienrichtungen für verschiedene Behinderungsformen getestet werden.

                                            Auf den Seiten von Uniability finden Sie auch eine Liste mit Kontaktpersonen sämtlicher österreichischer Universitäten und das Projekt ABAK, das Jungakademikerinnen/Jungakademiker mit Behinderungen bei der Arbeitsplatzsuche unterstützt. 

                                            Behindertengerechte Arbeitsplätze

                                            Viele Universitäten bieten zur besseren Unterstützung für blinde und sehbehinderte Studierende spezielle Computer-Arbeitsplätze an, deren Ausstattungsmerkmale den Bedürfnissen der betroffenen Personen angepasst sind, z.B. Vergrößerungsprogramm, Braille-Zeile, Großbildschirm. Weiters wird auch personelle Unterstützung bei der Einschulung für eine selbstständige Benutzung des Arbeitsplatzes angeboten.

                                            Erkundigen Sie sich vorab, ob die Bibliothek Ihrer Universität Arbeitsplätze für Studierende mit Behinderungen eingerichtet hat.

                                            Austauschprogramme für Studierende mit Behinderungen

                                            SOKRATES/ERASMUS-Mobilitätsstipendium

                                            Die Europäische Kommission unterstützt Studierende und Lehrende mit schwerer Behinderung oder außergewöhnlichen Bedürfnissen, die im Rahmen des Sokrates/Erasmus-Programmes einen Studierendenaustausch absolvieren.

                                            Das Stipendium setzt sich zusammen aus:

                                            • Einem Basiszuschuss aus Mitteln der Europäischen Union
                                            • Einem nationalen Zuschuss aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung

                                            Das Mobilitätsstipendium ist kein Vollstipendium, sondern stellt lediglich einen Zuschuss für erhöhte Mobilitätskosten im Gastland dar.

                                            Finanzielle Unterstützungen

                                            Erhöhte Studienbeihilfe

                                            Studierende mit Behinderungen erhalten je nach Schwere ihrer Behinderung eine bis zu 5.040 Euro höhere Studienbeihilfe pro Jahr. Die Beihilfe steht dann zu, wenn eine Behinderung im Umfang von mindestens 50 Prozent besteht. Personen, die Familienbeihilfe erhalten, müssen in einem solchen Fall nachweisen, dass sie erhöhte Familienbeihilfe beziehen. Ältere Studierende können den Nachweis durch eine ärztliche Bestätigung erbringen.

                                            Für die Antragsstellung ist wie bei der regulären Studienbeihilfe die Studienbeihilfenbehörde zuständig. 

                                            Studienunterstützung

                                            Die Studienunterstützung ist im Studienförderungsgesetz für Härtefälle vorgesehen. Die Unterstützung erfolgt entweder als einmalige Zahlung oder in Form eines regulären Stipendiums (z.B. überbrückende Zahlungen an behinderte Studierende, bis wieder Anspruch auf Studienbeihilfe besteht).

                                            Wenden Sie sich für die Beantragung direkt an die Studienbeihilfenbehörde. 

                                            Sozialfonds der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

                                            Bei der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft ist ein Fonds eingerichtet, der zur Unterstützung von Studierenden mit Behinderungen finanzielle Leistungen erbringt.

                                            Förderung des Sozialministeriumservice

                                            Das Sozialministeriumservice kann unter bestimmten Umständen zum Ausgleich von einem behinderungsbedingten Mehraufwand z.B. für die Kosten für technische Hilfsmittel, die für das Studium erforderlich sind, einen Zuschuss zur barrierefreien Ausbildung in der Höhe von bis zu 9.936 Euro jährlich gewähren.

                                            Nähere Informationen zu Beihilfen und Unterstützungen, zum Studienbeitrag etc. finden sich im Kapitel "Universität" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                            Letzte Aktualisierung: 07.08.2024
                                            Für den Inhalt verantwortlich:
                                            • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                                            • Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
                                            Certified Translation

                                              Studium und Behinderung

                                              Uniability und Behindertenreferate

                                              Uniability ist eine Interessengemeinschaft von Behindertenbeauftragten, Betroffenen und anderen Personen, deren Ziel es ist, die Studienbedingungen an allen österreichischen Universitäten zu verbessern und die Interessen der Betroffenen in der Öffentlichkeit zu vertreten.

                                              Den Studierenden mit Behinderungen werden an Behindertenreferaten folgende Leistungen angeboten:

                                              • Information und Beratung zum Studium und Studienumfeld
                                              • Studienbegleitung
                                              • Erfahrungsaustausch
                                              • Interessensvertretung
                                              • Fachliche Beratung bei baulicher Gestaltung und technischer Ausstattung
                                              • Forschung zur Situation behinderter und chronisch kranker Menschen
                                              • Öffentlichkeitsarbeit

                                              Weiters soll die Tauglichkeit der einzelnen Studienrichtungen für verschiedene Behinderungsformen getestet werden.

                                              Auf den Seiten von Uniability finden Sie auch eine Liste mit Kontaktpersonen sämtlicher österreichischer Universitäten und das Projekt ABAK, das Jungakademikerinnen/Jungakademiker mit Behinderungen bei der Arbeitsplatzsuche unterstützt. 

                                              Behindertengerechte Arbeitsplätze

                                              Viele Universitäten bieten zur besseren Unterstützung für blinde und sehbehinderte Studierende spezielle Computer-Arbeitsplätze an, deren Ausstattungsmerkmale den Bedürfnissen der betroffenen Personen angepasst sind, z.B. Vergrößerungsprogramm, Braille-Zeile, Großbildschirm. Weiters wird auch personelle Unterstützung bei der Einschulung für eine selbstständige Benutzung des Arbeitsplatzes angeboten.

                                              Erkundigen Sie sich vorab, ob die Bibliothek Ihrer Universität Arbeitsplätze für Studierende mit Behinderungen eingerichtet hat.

                                              Austauschprogramme für Studierende mit Behinderungen

                                              SOKRATES/ERASMUS-Mobilitätsstipendium

                                              Die Europäische Kommission unterstützt Studierende und Lehrende mit schwerer Behinderung oder außergewöhnlichen Bedürfnissen, die im Rahmen des Sokrates/Erasmus-Programmes einen Studierendenaustausch absolvieren.

                                              Das Stipendium setzt sich zusammen aus:

                                              • Einem Basiszuschuss aus Mitteln der Europäischen Union
                                              • Einem nationalen Zuschuss aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung

                                              Das Mobilitätsstipendium ist kein Vollstipendium, sondern stellt lediglich einen Zuschuss für erhöhte Mobilitätskosten im Gastland dar.

                                              Finanzielle Unterstützungen

                                              Erhöhte Studienbeihilfe

                                              Studierende mit Behinderungen erhalten je nach Schwere ihrer Behinderung eine bis zu 5.040 Euro höhere Studienbeihilfe pro Jahr. Die Beihilfe steht dann zu, wenn eine Behinderung im Umfang von mindestens 50 Prozent besteht. Personen, die Familienbeihilfe erhalten, müssen in einem solchen Fall nachweisen, dass sie erhöhte Familienbeihilfe beziehen. Ältere Studierende können den Nachweis durch eine ärztliche Bestätigung erbringen.

                                              Für die Antragsstellung ist wie bei der regulären Studienbeihilfe die Studienbeihilfenbehörde zuständig. 

                                              Studienunterstützung

                                              Die Studienunterstützung ist im Studienförderungsgesetz für Härtefälle vorgesehen. Die Unterstützung erfolgt entweder als einmalige Zahlung oder in Form eines regulären Stipendiums (z.B. überbrückende Zahlungen an behinderte Studierende, bis wieder Anspruch auf Studienbeihilfe besteht).

                                              Wenden Sie sich für die Beantragung direkt an die Studienbeihilfenbehörde. 

                                              Sozialfonds der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

                                              Bei der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft ist ein Fonds eingerichtet, der zur Unterstützung von Studierenden mit Behinderungen finanzielle Leistungen erbringt.

                                              Förderung des Sozialministeriumservice

                                              Das Sozialministeriumservice kann unter bestimmten Umständen zum Ausgleich von einem behinderungsbedingten Mehraufwand z.B. für die Kosten für technische Hilfsmittel, die für das Studium erforderlich sind, einen Zuschuss zur barrierefreien Ausbildung in der Höhe von bis zu 9.936 Euro jährlich gewähren.

                                              Nähere Informationen zu Beihilfen und Unterstützungen, zum Studienbeitrag etc. finden sich im Kapitel "Universität" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                              Letzte Aktualisierung: 07.08.2024
                                              Für den Inhalt verantwortlich:
                                              • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                                              • Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
                                              Certified Translation

                                                Studium und Behinderung

                                                Uniability und Behindertenreferate

                                                Uniability ist eine Interessengemeinschaft von Behindertenbeauftragten, Betroffenen und anderen Personen, deren Ziel es ist, die Studienbedingungen an allen österreichischen Universitäten zu verbessern und die Interessen der Betroffenen in der Öffentlichkeit zu vertreten.

                                                Den Studierenden mit Behinderungen werden an Behindertenreferaten folgende Leistungen angeboten:

                                                • Information und Beratung zum Studium und Studienumfeld
                                                • Studienbegleitung
                                                • Erfahrungsaustausch
                                                • Interessensvertretung
                                                • Fachliche Beratung bei baulicher Gestaltung und technischer Ausstattung
                                                • Forschung zur Situation behinderter und chronisch kranker Menschen
                                                • Öffentlichkeitsarbeit

                                                Weiters soll die Tauglichkeit der einzelnen Studienrichtungen für verschiedene Behinderungsformen getestet werden.

                                                Auf den Seiten von Uniability finden Sie auch eine Liste mit Kontaktpersonen sämtlicher österreichischer Universitäten und das Projekt ABAK, das Jungakademikerinnen/Jungakademiker mit Behinderungen bei der Arbeitsplatzsuche unterstützt. 

                                                Behindertengerechte Arbeitsplätze

                                                Viele Universitäten bieten zur besseren Unterstützung für blinde und sehbehinderte Studierende spezielle Computer-Arbeitsplätze an, deren Ausstattungsmerkmale den Bedürfnissen der betroffenen Personen angepasst sind, z.B. Vergrößerungsprogramm, Braille-Zeile, Großbildschirm. Weiters wird auch personelle Unterstützung bei der Einschulung für eine selbstständige Benutzung des Arbeitsplatzes angeboten.

                                                Erkundigen Sie sich vorab, ob die Bibliothek Ihrer Universität Arbeitsplätze für Studierende mit Behinderungen eingerichtet hat.

                                                Austauschprogramme für Studierende mit Behinderungen

                                                SOKRATES/ERASMUS-Mobilitätsstipendium

                                                Die Europäische Kommission unterstützt Studierende und Lehrende mit schwerer Behinderung oder außergewöhnlichen Bedürfnissen, die im Rahmen des Sokrates/Erasmus-Programmes einen Studierendenaustausch absolvieren.

                                                Das Stipendium setzt sich zusammen aus:

                                                • Einem Basiszuschuss aus Mitteln der Europäischen Union
                                                • Einem nationalen Zuschuss aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung

                                                Das Mobilitätsstipendium ist kein Vollstipendium, sondern stellt lediglich einen Zuschuss für erhöhte Mobilitätskosten im Gastland dar.

                                                Finanzielle Unterstützungen

                                                Erhöhte Studienbeihilfe

                                                Studierende mit Behinderungen erhalten je nach Schwere ihrer Behinderung eine bis zu 5.040 Euro höhere Studienbeihilfe pro Jahr. Die Beihilfe steht dann zu, wenn eine Behinderung im Umfang von mindestens 50 Prozent besteht. Personen, die Familienbeihilfe erhalten, müssen in einem solchen Fall nachweisen, dass sie erhöhte Familienbeihilfe beziehen. Ältere Studierende können den Nachweis durch eine ärztliche Bestätigung erbringen.

                                                Für die Antragsstellung ist wie bei der regulären Studienbeihilfe die Studienbeihilfenbehörde zuständig. 

                                                Studienunterstützung

                                                Die Studienunterstützung ist im Studienförderungsgesetz für Härtefälle vorgesehen. Die Unterstützung erfolgt entweder als einmalige Zahlung oder in Form eines regulären Stipendiums (z.B. überbrückende Zahlungen an behinderte Studierende, bis wieder Anspruch auf Studienbeihilfe besteht).

                                                Wenden Sie sich für die Beantragung direkt an die Studienbeihilfenbehörde. 

                                                Sozialfonds der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

                                                Bei der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft ist ein Fonds eingerichtet, der zur Unterstützung von Studierenden mit Behinderungen finanzielle Leistungen erbringt.

                                                Förderung des Sozialministeriumservice

                                                Das Sozialministeriumservice kann unter bestimmten Umständen zum Ausgleich von einem behinderungsbedingten Mehraufwand z.B. für die Kosten für technische Hilfsmittel, die für das Studium erforderlich sind, einen Zuschuss zur barrierefreien Ausbildung in der Höhe von bis zu 9.936 Euro jährlich gewähren.

                                                Nähere Informationen zu Beihilfen und Unterstützungen, zum Studienbeitrag etc. finden sich im Kapitel "Universität" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                Letzte Aktualisierung: 07.08.2024
                                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                                • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                                                • Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
                                                Certified Translation

                                                  Studium und Behinderung

                                                  Uniability und Behindertenreferate

                                                  Uniability ist eine Interessengemeinschaft von Behindertenbeauftragten, Betroffenen und anderen Personen, deren Ziel es ist, die Studienbedingungen an allen österreichischen Universitäten zu verbessern und die Interessen der Betroffenen in der Öffentlichkeit zu vertreten.

                                                  Den Studierenden mit Behinderungen werden an Behindertenreferaten folgende Leistungen angeboten:

                                                  • Information und Beratung zum Studium und Studienumfeld
                                                  • Studienbegleitung
                                                  • Erfahrungsaustausch
                                                  • Interessensvertretung
                                                  • Fachliche Beratung bei baulicher Gestaltung und technischer Ausstattung
                                                  • Forschung zur Situation behinderter und chronisch kranker Menschen
                                                  • Öffentlichkeitsarbeit

                                                  Weiters soll die Tauglichkeit der einzelnen Studienrichtungen für verschiedene Behinderungsformen getestet werden.

                                                  Auf den Seiten von Uniability finden Sie auch eine Liste mit Kontaktpersonen sämtlicher österreichischer Universitäten und das Projekt ABAK, das Jungakademikerinnen/Jungakademiker mit Behinderungen bei der Arbeitsplatzsuche unterstützt. 

                                                  Behindertengerechte Arbeitsplätze

                                                  Viele Universitäten bieten zur besseren Unterstützung für blinde und sehbehinderte Studierende spezielle Computer-Arbeitsplätze an, deren Ausstattungsmerkmale den Bedürfnissen der betroffenen Personen angepasst sind, z.B. Vergrößerungsprogramm, Braille-Zeile, Großbildschirm. Weiters wird auch personelle Unterstützung bei der Einschulung für eine selbstständige Benutzung des Arbeitsplatzes angeboten.

                                                  Erkundigen Sie sich vorab, ob die Bibliothek Ihrer Universität Arbeitsplätze für Studierende mit Behinderungen eingerichtet hat.

                                                  Austauschprogramme für Studierende mit Behinderungen

                                                  SOKRATES/ERASMUS-Mobilitätsstipendium

                                                  Die Europäische Kommission unterstützt Studierende und Lehrende mit schwerer Behinderung oder außergewöhnlichen Bedürfnissen, die im Rahmen des Sokrates/Erasmus-Programmes einen Studierendenaustausch absolvieren.

                                                  Das Stipendium setzt sich zusammen aus:

                                                  • Einem Basiszuschuss aus Mitteln der Europäischen Union
                                                  • Einem nationalen Zuschuss aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung

                                                  Das Mobilitätsstipendium ist kein Vollstipendium, sondern stellt lediglich einen Zuschuss für erhöhte Mobilitätskosten im Gastland dar.

                                                  Finanzielle Unterstützungen

                                                  Erhöhte Studienbeihilfe

                                                  Studierende mit Behinderungen erhalten je nach Schwere ihrer Behinderung eine bis zu 5.040 Euro höhere Studienbeihilfe pro Jahr. Die Beihilfe steht dann zu, wenn eine Behinderung im Umfang von mindestens 50 Prozent besteht. Personen, die Familienbeihilfe erhalten, müssen in einem solchen Fall nachweisen, dass sie erhöhte Familienbeihilfe beziehen. Ältere Studierende können den Nachweis durch eine ärztliche Bestätigung erbringen.

                                                  Für die Antragsstellung ist wie bei der regulären Studienbeihilfe die Studienbeihilfenbehörde zuständig. 

                                                  Studienunterstützung

                                                  Die Studienunterstützung ist im Studienförderungsgesetz für Härtefälle vorgesehen. Die Unterstützung erfolgt entweder als einmalige Zahlung oder in Form eines regulären Stipendiums (z.B. überbrückende Zahlungen an behinderte Studierende, bis wieder Anspruch auf Studienbeihilfe besteht).

                                                  Wenden Sie sich für die Beantragung direkt an die Studienbeihilfenbehörde. 

                                                  Sozialfonds der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

                                                  Bei der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft ist ein Fonds eingerichtet, der zur Unterstützung von Studierenden mit Behinderungen finanzielle Leistungen erbringt.

                                                  Förderung des Sozialministeriumservice

                                                  Das Sozialministeriumservice kann unter bestimmten Umständen zum Ausgleich von einem behinderungsbedingten Mehraufwand z.B. für die Kosten für technische Hilfsmittel, die für das Studium erforderlich sind, einen Zuschuss zur barrierefreien Ausbildung in der Höhe von bis zu 9.936 Euro jährlich gewähren.

                                                  Nähere Informationen zu Beihilfen und Unterstützungen, zum Studienbeitrag etc. finden sich im Kapitel "Universität" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                  Letzte Aktualisierung: 07.08.2024
                                                  Für den Inhalt verantwortlich:
                                                  • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                                                  • Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
                                                  Certified Translation

                                                    Studium und Behinderung

                                                    Uniability und Behindertenreferate

                                                    Uniability ist eine Interessengemeinschaft von Behindertenbeauftragten, Betroffenen und anderen Personen, deren Ziel es ist, die Studienbedingungen an allen österreichischen Universitäten zu verbessern und die Interessen der Betroffenen in der Öffentlichkeit zu vertreten.

                                                    Den Studierenden mit Behinderungen werden an Behindertenreferaten folgende Leistungen angeboten:

                                                    • Information und Beratung zum Studium und Studienumfeld
                                                    • Studienbegleitung
                                                    • Erfahrungsaustausch
                                                    • Interessensvertretung
                                                    • Fachliche Beratung bei baulicher Gestaltung und technischer Ausstattung
                                                    • Forschung zur Situation behinderter und chronisch kranker Menschen
                                                    • Öffentlichkeitsarbeit

                                                    Weiters soll die Tauglichkeit der einzelnen Studienrichtungen für verschiedene Behinderungsformen getestet werden.

                                                    Auf den Seiten von Uniability finden Sie auch eine Liste mit Kontaktpersonen sämtlicher österreichischer Universitäten und das Projekt ABAK, das Jungakademikerinnen/Jungakademiker mit Behinderungen bei der Arbeitsplatzsuche unterstützt. 

                                                    Behindertengerechte Arbeitsplätze

                                                    Viele Universitäten bieten zur besseren Unterstützung für blinde und sehbehinderte Studierende spezielle Computer-Arbeitsplätze an, deren Ausstattungsmerkmale den Bedürfnissen der betroffenen Personen angepasst sind, z.B. Vergrößerungsprogramm, Braille-Zeile, Großbildschirm. Weiters wird auch personelle Unterstützung bei der Einschulung für eine selbstständige Benutzung des Arbeitsplatzes angeboten.

                                                    Erkundigen Sie sich vorab, ob die Bibliothek Ihrer Universität Arbeitsplätze für Studierende mit Behinderungen eingerichtet hat.

                                                    Austauschprogramme für Studierende mit Behinderungen

                                                    SOKRATES/ERASMUS-Mobilitätsstipendium

                                                    Die Europäische Kommission unterstützt Studierende und Lehrende mit schwerer Behinderung oder außergewöhnlichen Bedürfnissen, die im Rahmen des Sokrates/Erasmus-Programmes einen Studierendenaustausch absolvieren.

                                                    Das Stipendium setzt sich zusammen aus:

                                                    • Einem Basiszuschuss aus Mitteln der Europäischen Union
                                                    • Einem nationalen Zuschuss aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung

                                                    Das Mobilitätsstipendium ist kein Vollstipendium, sondern stellt lediglich einen Zuschuss für erhöhte Mobilitätskosten im Gastland dar.

                                                    Finanzielle Unterstützungen

                                                    Erhöhte Studienbeihilfe

                                                    Studierende mit Behinderungen erhalten je nach Schwere ihrer Behinderung eine bis zu 5.040 Euro höhere Studienbeihilfe pro Jahr. Die Beihilfe steht dann zu, wenn eine Behinderung im Umfang von mindestens 50 Prozent besteht. Personen, die Familienbeihilfe erhalten, müssen in einem solchen Fall nachweisen, dass sie erhöhte Familienbeihilfe beziehen. Ältere Studierende können den Nachweis durch eine ärztliche Bestätigung erbringen.

                                                    Für die Antragsstellung ist wie bei der regulären Studienbeihilfe die Studienbeihilfenbehörde zuständig. 

                                                    Studienunterstützung

                                                    Die Studienunterstützung ist im Studienförderungsgesetz für Härtefälle vorgesehen. Die Unterstützung erfolgt entweder als einmalige Zahlung oder in Form eines regulären Stipendiums (z.B. überbrückende Zahlungen an behinderte Studierende, bis wieder Anspruch auf Studienbeihilfe besteht).

                                                    Wenden Sie sich für die Beantragung direkt an die Studienbeihilfenbehörde. 

                                                    Sozialfonds der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

                                                    Bei der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft ist ein Fonds eingerichtet, der zur Unterstützung von Studierenden mit Behinderungen finanzielle Leistungen erbringt.

                                                    Förderung des Sozialministeriumservice

                                                    Das Sozialministeriumservice kann unter bestimmten Umständen zum Ausgleich von einem behinderungsbedingten Mehraufwand z.B. für die Kosten für technische Hilfsmittel, die für das Studium erforderlich sind, einen Zuschuss zur barrierefreien Ausbildung in der Höhe von bis zu 9.936 Euro jährlich gewähren.

                                                    Nähere Informationen zu Beihilfen und Unterstützungen, zum Studienbeitrag etc. finden sich im Kapitel "Universität" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                    Letzte Aktualisierung: 07.08.2024
                                                    Für den Inhalt verantwortlich:
                                                    • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                                                    • Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
                                                    Certified Translation

                                                      Studium und Behinderung

                                                      Uniability und Behindertenreferate

                                                      Uniability ist eine Interessengemeinschaft von Behindertenbeauftragten, Betroffenen und anderen Personen, deren Ziel es ist, die Studienbedingungen an allen österreichischen Universitäten zu verbessern und die Interessen der Betroffenen in der Öffentlichkeit zu vertreten.

                                                      Den Studierenden mit Behinderungen werden an Behindertenreferaten folgende Leistungen angeboten:

                                                      • Information und Beratung zum Studium und Studienumfeld
                                                      • Studienbegleitung
                                                      • Erfahrungsaustausch
                                                      • Interessensvertretung
                                                      • Fachliche Beratung bei baulicher Gestaltung und technischer Ausstattung
                                                      • Forschung zur Situation behinderter und chronisch kranker Menschen
                                                      • Öffentlichkeitsarbeit

                                                      Weiters soll die Tauglichkeit der einzelnen Studienrichtungen für verschiedene Behinderungsformen getestet werden.

                                                      Auf den Seiten von Uniability finden Sie auch eine Liste mit Kontaktpersonen sämtlicher österreichischer Universitäten und das Projekt ABAK, das Jungakademikerinnen/Jungakademiker mit Behinderungen bei der Arbeitsplatzsuche unterstützt. 

                                                      Behindertengerechte Arbeitsplätze

                                                      Viele Universitäten bieten zur besseren Unterstützung für blinde und sehbehinderte Studierende spezielle Computer-Arbeitsplätze an, deren Ausstattungsmerkmale den Bedürfnissen der betroffenen Personen angepasst sind, z.B. Vergrößerungsprogramm, Braille-Zeile, Großbildschirm. Weiters wird auch personelle Unterstützung bei der Einschulung für eine selbstständige Benutzung des Arbeitsplatzes angeboten.

                                                      Erkundigen Sie sich vorab, ob die Bibliothek Ihrer Universität Arbeitsplätze für Studierende mit Behinderungen eingerichtet hat.

                                                      Austauschprogramme für Studierende mit Behinderungen

                                                      SOKRATES/ERASMUS-Mobilitätsstipendium

                                                      Die Europäische Kommission unterstützt Studierende und Lehrende mit schwerer Behinderung oder außergewöhnlichen Bedürfnissen, die im Rahmen des Sokrates/Erasmus-Programmes einen Studierendenaustausch absolvieren.

                                                      Das Stipendium setzt sich zusammen aus:

                                                      • Einem Basiszuschuss aus Mitteln der Europäischen Union
                                                      • Einem nationalen Zuschuss aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung

                                                      Das Mobilitätsstipendium ist kein Vollstipendium, sondern stellt lediglich einen Zuschuss für erhöhte Mobilitätskosten im Gastland dar.

                                                      Finanzielle Unterstützungen

                                                      Erhöhte Studienbeihilfe

                                                      Studierende mit Behinderungen erhalten je nach Schwere ihrer Behinderung eine bis zu 5.040 Euro höhere Studienbeihilfe pro Jahr. Die Beihilfe steht dann zu, wenn eine Behinderung im Umfang von mindestens 50 Prozent besteht. Personen, die Familienbeihilfe erhalten, müssen in einem solchen Fall nachweisen, dass sie erhöhte Familienbeihilfe beziehen. Ältere Studierende können den Nachweis durch eine ärztliche Bestätigung erbringen.

                                                      Für die Antragsstellung ist wie bei der regulären Studienbeihilfe die Studienbeihilfenbehörde zuständig. 

                                                      Studienunterstützung

                                                      Die Studienunterstützung ist im Studienförderungsgesetz für Härtefälle vorgesehen. Die Unterstützung erfolgt entweder als einmalige Zahlung oder in Form eines regulären Stipendiums (z.B. überbrückende Zahlungen an behinderte Studierende, bis wieder Anspruch auf Studienbeihilfe besteht).

                                                      Wenden Sie sich für die Beantragung direkt an die Studienbeihilfenbehörde. 

                                                      Sozialfonds der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

                                                      Bei der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft ist ein Fonds eingerichtet, der zur Unterstützung von Studierenden mit Behinderungen finanzielle Leistungen erbringt.

                                                      Förderung des Sozialministeriumservice

                                                      Das Sozialministeriumservice kann unter bestimmten Umständen zum Ausgleich von einem behinderungsbedingten Mehraufwand z.B. für die Kosten für technische Hilfsmittel, die für das Studium erforderlich sind, einen Zuschuss zur barrierefreien Ausbildung in der Höhe von bis zu 9.936 Euro jährlich gewähren.

                                                      Nähere Informationen zu Beihilfen und Unterstützungen, zum Studienbeitrag etc. finden sich im Kapitel "Universität" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                      Letzte Aktualisierung: 07.08.2024
                                                      Für den Inhalt verantwortlich:
                                                      • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                                                      • Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
                                                      Certified Translation

                                                        Studium und Behinderung

                                                        Uniability und Behindertenreferate

                                                        Uniability ist eine Interessengemeinschaft von Behindertenbeauftragten, Betroffenen und anderen Personen, deren Ziel es ist, die Studienbedingungen an allen österreichischen Universitäten zu verbessern und die Interessen der Betroffenen in der Öffentlichkeit zu vertreten.

                                                        Den Studierenden mit Behinderungen werden an Behindertenreferaten folgende Leistungen angeboten:

                                                        • Information und Beratung zum Studium und Studienumfeld
                                                        • Studienbegleitung
                                                        • Erfahrungsaustausch
                                                        • Interessensvertretung
                                                        • Fachliche Beratung bei baulicher Gestaltung und technischer Ausstattung
                                                        • Forschung zur Situation behinderter und chronisch kranker Menschen
                                                        • Öffentlichkeitsarbeit

                                                        Weiters soll die Tauglichkeit der einzelnen Studienrichtungen für verschiedene Behinderungsformen getestet werden.

                                                        Auf den Seiten von Uniability finden Sie auch eine Liste mit Kontaktpersonen sämtlicher österreichischer Universitäten und das Projekt ABAK, das Jungakademikerinnen/Jungakademiker mit Behinderungen bei der Arbeitsplatzsuche unterstützt. 

                                                        Behindertengerechte Arbeitsplätze

                                                        Viele Universitäten bieten zur besseren Unterstützung für blinde und sehbehinderte Studierende spezielle Computer-Arbeitsplätze an, deren Ausstattungsmerkmale den Bedürfnissen der betroffenen Personen angepasst sind, z.B. Vergrößerungsprogramm, Braille-Zeile, Großbildschirm. Weiters wird auch personelle Unterstützung bei der Einschulung für eine selbstständige Benutzung des Arbeitsplatzes angeboten.

                                                        Erkundigen Sie sich vorab, ob die Bibliothek Ihrer Universität Arbeitsplätze für Studierende mit Behinderungen eingerichtet hat.

                                                        Austauschprogramme für Studierende mit Behinderungen

                                                        SOKRATES/ERASMUS-Mobilitätsstipendium

                                                        Die Europäische Kommission unterstützt Studierende und Lehrende mit schwerer Behinderung oder außergewöhnlichen Bedürfnissen, die im Rahmen des Sokrates/Erasmus-Programmes einen Studierendenaustausch absolvieren.

                                                        Das Stipendium setzt sich zusammen aus:

                                                        • Einem Basiszuschuss aus Mitteln der Europäischen Union
                                                        • Einem nationalen Zuschuss aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung

                                                        Das Mobilitätsstipendium ist kein Vollstipendium, sondern stellt lediglich einen Zuschuss für erhöhte Mobilitätskosten im Gastland dar.

                                                        Finanzielle Unterstützungen

                                                        Erhöhte Studienbeihilfe

                                                        Studierende mit Behinderungen erhalten je nach Schwere ihrer Behinderung eine bis zu 5.040 Euro höhere Studienbeihilfe pro Jahr. Die Beihilfe steht dann zu, wenn eine Behinderung im Umfang von mindestens 50 Prozent besteht. Personen, die Familienbeihilfe erhalten, müssen in einem solchen Fall nachweisen, dass sie erhöhte Familienbeihilfe beziehen. Ältere Studierende können den Nachweis durch eine ärztliche Bestätigung erbringen.

                                                        Für die Antragsstellung ist wie bei der regulären Studienbeihilfe die Studienbeihilfenbehörde zuständig. 

                                                        Studienunterstützung

                                                        Die Studienunterstützung ist im Studienförderungsgesetz für Härtefälle vorgesehen. Die Unterstützung erfolgt entweder als einmalige Zahlung oder in Form eines regulären Stipendiums (z.B. überbrückende Zahlungen an behinderte Studierende, bis wieder Anspruch auf Studienbeihilfe besteht).

                                                        Wenden Sie sich für die Beantragung direkt an die Studienbeihilfenbehörde. 

                                                        Sozialfonds der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

                                                        Bei der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft ist ein Fonds eingerichtet, der zur Unterstützung von Studierenden mit Behinderungen finanzielle Leistungen erbringt.

                                                        Förderung des Sozialministeriumservice

                                                        Das Sozialministeriumservice kann unter bestimmten Umständen zum Ausgleich von einem behinderungsbedingten Mehraufwand z.B. für die Kosten für technische Hilfsmittel, die für das Studium erforderlich sind, einen Zuschuss zur barrierefreien Ausbildung in der Höhe von bis zu 9.936 Euro jährlich gewähren.

                                                        Nähere Informationen zu Beihilfen und Unterstützungen, zum Studienbeitrag etc. finden sich im Kapitel "Universität" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                        Letzte Aktualisierung: 07.08.2024
                                                        Für den Inhalt verantwortlich:
                                                        • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                                                        • Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
                                                        Certified Translation

                                                          Studium und Behinderung

                                                          Uniability und Behindertenreferate

                                                          Uniability ist eine Interessengemeinschaft von Behindertenbeauftragten, Betroffenen und anderen Personen, deren Ziel es ist, die Studienbedingungen an allen österreichischen Universitäten zu verbessern und die Interessen der Betroffenen in der Öffentlichkeit zu vertreten.

                                                          Den Studierenden mit Behinderungen werden an Behindertenreferaten folgende Leistungen angeboten:

                                                          • Information und Beratung zum Studium und Studienumfeld
                                                          • Studienbegleitung
                                                          • Erfahrungsaustausch
                                                          • Interessensvertretung
                                                          • Fachliche Beratung bei baulicher Gestaltung und technischer Ausstattung
                                                          • Forschung zur Situation behinderter und chronisch kranker Menschen
                                                          • Öffentlichkeitsarbeit

                                                          Weiters soll die Tauglichkeit der einzelnen Studienrichtungen für verschiedene Behinderungsformen getestet werden.

                                                          Auf den Seiten von Uniability finden Sie auch eine Liste mit Kontaktpersonen sämtlicher österreichischer Universitäten und das Projekt ABAK, das Jungakademikerinnen/Jungakademiker mit Behinderungen bei der Arbeitsplatzsuche unterstützt. 

                                                          Behindertengerechte Arbeitsplätze

                                                          Viele Universitäten bieten zur besseren Unterstützung für blinde und sehbehinderte Studierende spezielle Computer-Arbeitsplätze an, deren Ausstattungsmerkmale den Bedürfnissen der betroffenen Personen angepasst sind, z.B. Vergrößerungsprogramm, Braille-Zeile, Großbildschirm. Weiters wird auch personelle Unterstützung bei der Einschulung für eine selbstständige Benutzung des Arbeitsplatzes angeboten.

                                                          Erkundigen Sie sich vorab, ob die Bibliothek Ihrer Universität Arbeitsplätze für Studierende mit Behinderungen eingerichtet hat.

                                                          Austauschprogramme für Studierende mit Behinderungen

                                                          SOKRATES/ERASMUS-Mobilitätsstipendium

                                                          Die Europäische Kommission unterstützt Studierende und Lehrende mit schwerer Behinderung oder außergewöhnlichen Bedürfnissen, die im Rahmen des Sokrates/Erasmus-Programmes einen Studierendenaustausch absolvieren.

                                                          Das Stipendium setzt sich zusammen aus:

                                                          • Einem Basiszuschuss aus Mitteln der Europäischen Union
                                                          • Einem nationalen Zuschuss aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung

                                                          Das Mobilitätsstipendium ist kein Vollstipendium, sondern stellt lediglich einen Zuschuss für erhöhte Mobilitätskosten im Gastland dar.

                                                          Finanzielle Unterstützungen

                                                          Erhöhte Studienbeihilfe

                                                          Studierende mit Behinderungen erhalten je nach Schwere ihrer Behinderung eine bis zu 5.040 Euro höhere Studienbeihilfe pro Jahr. Die Beihilfe steht dann zu, wenn eine Behinderung im Umfang von mindestens 50 Prozent besteht. Personen, die Familienbeihilfe erhalten, müssen in einem solchen Fall nachweisen, dass sie erhöhte Familienbeihilfe beziehen. Ältere Studierende können den Nachweis durch eine ärztliche Bestätigung erbringen.

                                                          Für die Antragsstellung ist wie bei der regulären Studienbeihilfe die Studienbeihilfenbehörde zuständig. 

                                                          Studienunterstützung

                                                          Die Studienunterstützung ist im Studienförderungsgesetz für Härtefälle vorgesehen. Die Unterstützung erfolgt entweder als einmalige Zahlung oder in Form eines regulären Stipendiums (z.B. überbrückende Zahlungen an behinderte Studierende, bis wieder Anspruch auf Studienbeihilfe besteht).

                                                          Wenden Sie sich für die Beantragung direkt an die Studienbeihilfenbehörde. 

                                                          Sozialfonds der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

                                                          Bei der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft ist ein Fonds eingerichtet, der zur Unterstützung von Studierenden mit Behinderungen finanzielle Leistungen erbringt.

                                                          Förderung des Sozialministeriumservice

                                                          Das Sozialministeriumservice kann unter bestimmten Umständen zum Ausgleich von einem behinderungsbedingten Mehraufwand z.B. für die Kosten für technische Hilfsmittel, die für das Studium erforderlich sind, einen Zuschuss zur barrierefreien Ausbildung in der Höhe von bis zu 9.936 Euro jährlich gewähren.

                                                          Nähere Informationen zu Beihilfen und Unterstützungen, zum Studienbeitrag etc. finden sich im Kapitel "Universität" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                          Letzte Aktualisierung: 07.08.2024
                                                          Für den Inhalt verantwortlich:
                                                          • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                                                          • Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
                                                          Certified Translation

                                                            Studium und Behinderung

                                                            Uniability und Behindertenreferate

                                                            Uniability ist eine Interessengemeinschaft von Behindertenbeauftragten, Betroffenen und anderen Personen, deren Ziel es ist, die Studienbedingungen an allen österreichischen Universitäten zu verbessern und die Interessen der Betroffenen in der Öffentlichkeit zu vertreten.

                                                            Den Studierenden mit Behinderungen werden an Behindertenreferaten folgende Leistungen angeboten:

                                                            • Information und Beratung zum Studium und Studienumfeld
                                                            • Studienbegleitung
                                                            • Erfahrungsaustausch
                                                            • Interessensvertretung
                                                            • Fachliche Beratung bei baulicher Gestaltung und technischer Ausstattung
                                                            • Forschung zur Situation behinderter und chronisch kranker Menschen
                                                            • Öffentlichkeitsarbeit

                                                            Weiters soll die Tauglichkeit der einzelnen Studienrichtungen für verschiedene Behinderungsformen getestet werden.

                                                            Auf den Seiten von Uniability finden Sie auch eine Liste mit Kontaktpersonen sämtlicher österreichischer Universitäten und das Projekt ABAK, das Jungakademikerinnen/Jungakademiker mit Behinderungen bei der Arbeitsplatzsuche unterstützt. 

                                                            Behindertengerechte Arbeitsplätze

                                                            Viele Universitäten bieten zur besseren Unterstützung für blinde und sehbehinderte Studierende spezielle Computer-Arbeitsplätze an, deren Ausstattungsmerkmale den Bedürfnissen der betroffenen Personen angepasst sind, z.B. Vergrößerungsprogramm, Braille-Zeile, Großbildschirm. Weiters wird auch personelle Unterstützung bei der Einschulung für eine selbstständige Benutzung des Arbeitsplatzes angeboten.

                                                            Erkundigen Sie sich vorab, ob die Bibliothek Ihrer Universität Arbeitsplätze für Studierende mit Behinderungen eingerichtet hat.

                                                            Austauschprogramme für Studierende mit Behinderungen

                                                            SOKRATES/ERASMUS-Mobilitätsstipendium

                                                            Die Europäische Kommission unterstützt Studierende und Lehrende mit schwerer Behinderung oder außergewöhnlichen Bedürfnissen, die im Rahmen des Sokrates/Erasmus-Programmes einen Studierendenaustausch absolvieren.

                                                            Das Stipendium setzt sich zusammen aus:

                                                            • Einem Basiszuschuss aus Mitteln der Europäischen Union
                                                            • Einem nationalen Zuschuss aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung

                                                            Das Mobilitätsstipendium ist kein Vollstipendium, sondern stellt lediglich einen Zuschuss für erhöhte Mobilitätskosten im Gastland dar.

                                                            Finanzielle Unterstützungen

                                                            Erhöhte Studienbeihilfe

                                                            Studierende mit Behinderungen erhalten je nach Schwere ihrer Behinderung eine bis zu 5.040 Euro höhere Studienbeihilfe pro Jahr. Die Beihilfe steht dann zu, wenn eine Behinderung im Umfang von mindestens 50 Prozent besteht. Personen, die Familienbeihilfe erhalten, müssen in einem solchen Fall nachweisen, dass sie erhöhte Familienbeihilfe beziehen. Ältere Studierende können den Nachweis durch eine ärztliche Bestätigung erbringen.

                                                            Für die Antragsstellung ist wie bei der regulären Studienbeihilfe die Studienbeihilfenbehörde zuständig. 

                                                            Studienunterstützung

                                                            Die Studienunterstützung ist im Studienförderungsgesetz für Härtefälle vorgesehen. Die Unterstützung erfolgt entweder als einmalige Zahlung oder in Form eines regulären Stipendiums (z.B. überbrückende Zahlungen an behinderte Studierende, bis wieder Anspruch auf Studienbeihilfe besteht).

                                                            Wenden Sie sich für die Beantragung direkt an die Studienbeihilfenbehörde. 

                                                            Sozialfonds der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

                                                            Bei der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft ist ein Fonds eingerichtet, der zur Unterstützung von Studierenden mit Behinderungen finanzielle Leistungen erbringt.

                                                            Förderung des Sozialministeriumservice

                                                            Das Sozialministeriumservice kann unter bestimmten Umständen zum Ausgleich von einem behinderungsbedingten Mehraufwand z.B. für die Kosten für technische Hilfsmittel, die für das Studium erforderlich sind, einen Zuschuss zur barrierefreien Ausbildung in der Höhe von bis zu 9.936 Euro jährlich gewähren.

                                                            Nähere Informationen zu Beihilfen und Unterstützungen, zum Studienbeitrag etc. finden sich im Kapitel "Universität" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                            Letzte Aktualisierung: 07.08.2024
                                                            Für den Inhalt verantwortlich:
                                                            • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                                                            • Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
                                                            Certified Translation

                                                              Studium und Behinderung

                                                              Uniability und Behindertenreferate

                                                              Uniability ist eine Interessengemeinschaft von Behindertenbeauftragten, Betroffenen und anderen Personen, deren Ziel es ist, die Studienbedingungen an allen österreichischen Universitäten zu verbessern und die Interessen der Betroffenen in der Öffentlichkeit zu vertreten.

                                                              Den Studierenden mit Behinderungen werden an Behindertenreferaten folgende Leistungen angeboten:

                                                              • Information und Beratung zum Studium und Studienumfeld
                                                              • Studienbegleitung
                                                              • Erfahrungsaustausch
                                                              • Interessensvertretung
                                                              • Fachliche Beratung bei baulicher Gestaltung und technischer Ausstattung
                                                              • Forschung zur Situation behinderter und chronisch kranker Menschen
                                                              • Öffentlichkeitsarbeit

                                                              Weiters soll die Tauglichkeit der einzelnen Studienrichtungen für verschiedene Behinderungsformen getestet werden.

                                                              Auf den Seiten von Uniability finden Sie auch eine Liste mit Kontaktpersonen sämtlicher österreichischer Universitäten und das Projekt ABAK, das Jungakademikerinnen/Jungakademiker mit Behinderungen bei der Arbeitsplatzsuche unterstützt. 

                                                              Behindertengerechte Arbeitsplätze

                                                              Viele Universitäten bieten zur besseren Unterstützung für blinde und sehbehinderte Studierende spezielle Computer-Arbeitsplätze an, deren Ausstattungsmerkmale den Bedürfnissen der betroffenen Personen angepasst sind, z.B. Vergrößerungsprogramm, Braille-Zeile, Großbildschirm. Weiters wird auch personelle Unterstützung bei der Einschulung für eine selbstständige Benutzung des Arbeitsplatzes angeboten.

                                                              Erkundigen Sie sich vorab, ob die Bibliothek Ihrer Universität Arbeitsplätze für Studierende mit Behinderungen eingerichtet hat.

                                                              Austauschprogramme für Studierende mit Behinderungen

                                                              SOKRATES/ERASMUS-Mobilitätsstipendium

                                                              Die Europäische Kommission unterstützt Studierende und Lehrende mit schwerer Behinderung oder außergewöhnlichen Bedürfnissen, die im Rahmen des Sokrates/Erasmus-Programmes einen Studierendenaustausch absolvieren.

                                                              Das Stipendium setzt sich zusammen aus:

                                                              • Einem Basiszuschuss aus Mitteln der Europäischen Union
                                                              • Einem nationalen Zuschuss aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung

                                                              Das Mobilitätsstipendium ist kein Vollstipendium, sondern stellt lediglich einen Zuschuss für erhöhte Mobilitätskosten im Gastland dar.

                                                              Finanzielle Unterstützungen

                                                              Erhöhte Studienbeihilfe

                                                              Studierende mit Behinderungen erhalten je nach Schwere ihrer Behinderung eine bis zu 5.040 Euro höhere Studienbeihilfe pro Jahr. Die Beihilfe steht dann zu, wenn eine Behinderung im Umfang von mindestens 50 Prozent besteht. Personen, die Familienbeihilfe erhalten, müssen in einem solchen Fall nachweisen, dass sie erhöhte Familienbeihilfe beziehen. Ältere Studierende können den Nachweis durch eine ärztliche Bestätigung erbringen.

                                                              Für die Antragsstellung ist wie bei der regulären Studienbeihilfe die Studienbeihilfenbehörde zuständig. 

                                                              Studienunterstützung

                                                              Die Studienunterstützung ist im Studienförderungsgesetz für Härtefälle vorgesehen. Die Unterstützung erfolgt entweder als einmalige Zahlung oder in Form eines regulären Stipendiums (z.B. überbrückende Zahlungen an behinderte Studierende, bis wieder Anspruch auf Studienbeihilfe besteht).

                                                              Wenden Sie sich für die Beantragung direkt an die Studienbeihilfenbehörde. 

                                                              Sozialfonds der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

                                                              Bei der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft ist ein Fonds eingerichtet, der zur Unterstützung von Studierenden mit Behinderungen finanzielle Leistungen erbringt.

                                                              Förderung des Sozialministeriumservice

                                                              Das Sozialministeriumservice kann unter bestimmten Umständen zum Ausgleich von einem behinderungsbedingten Mehraufwand z.B. für die Kosten für technische Hilfsmittel, die für das Studium erforderlich sind, einen Zuschuss zur barrierefreien Ausbildung in der Höhe von bis zu 9.936 Euro jährlich gewähren.

                                                              Nähere Informationen zu Beihilfen und Unterstützungen, zum Studienbeitrag etc. finden sich im Kapitel "Universität" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                              Letzte Aktualisierung: 07.08.2024
                                                              Für den Inhalt verantwortlich:
                                                              • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                                                              • Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
                                                              Certified Translation

                                                                Studium und Behinderung

                                                                Uniability und Behindertenreferate

                                                                Uniability ist eine Interessengemeinschaft von Behindertenbeauftragten, Betroffenen und anderen Personen, deren Ziel es ist, die Studienbedingungen an allen österreichischen Universitäten zu verbessern und die Interessen der Betroffenen in der Öffentlichkeit zu vertreten.

                                                                Den Studierenden mit Behinderungen werden an Behindertenreferaten folgende Leistungen angeboten:

                                                                • Information und Beratung zum Studium und Studienumfeld
                                                                • Studienbegleitung
                                                                • Erfahrungsaustausch
                                                                • Interessensvertretung
                                                                • Fachliche Beratung bei baulicher Gestaltung und technischer Ausstattung
                                                                • Forschung zur Situation behinderter und chronisch kranker Menschen
                                                                • Öffentlichkeitsarbeit

                                                                Weiters soll die Tauglichkeit der einzelnen Studienrichtungen für verschiedene Behinderungsformen getestet werden.

                                                                Auf den Seiten von Uniability finden Sie auch eine Liste mit Kontaktpersonen sämtlicher österreichischer Universitäten und das Projekt ABAK, das Jungakademikerinnen/Jungakademiker mit Behinderungen bei der Arbeitsplatzsuche unterstützt. 

                                                                Behindertengerechte Arbeitsplätze

                                                                Viele Universitäten bieten zur besseren Unterstützung für blinde und sehbehinderte Studierende spezielle Computer-Arbeitsplätze an, deren Ausstattungsmerkmale den Bedürfnissen der betroffenen Personen angepasst sind, z.B. Vergrößerungsprogramm, Braille-Zeile, Großbildschirm. Weiters wird auch personelle Unterstützung bei der Einschulung für eine selbstständige Benutzung des Arbeitsplatzes angeboten.

                                                                Erkundigen Sie sich vorab, ob die Bibliothek Ihrer Universität Arbeitsplätze für Studierende mit Behinderungen eingerichtet hat.

                                                                Austauschprogramme für Studierende mit Behinderungen

                                                                SOKRATES/ERASMUS-Mobilitätsstipendium

                                                                Die Europäische Kommission unterstützt Studierende und Lehrende mit schwerer Behinderung oder außergewöhnlichen Bedürfnissen, die im Rahmen des Sokrates/Erasmus-Programmes einen Studierendenaustausch absolvieren.

                                                                Das Stipendium setzt sich zusammen aus:

                                                                • Einem Basiszuschuss aus Mitteln der Europäischen Union
                                                                • Einem nationalen Zuschuss aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung

                                                                Das Mobilitätsstipendium ist kein Vollstipendium, sondern stellt lediglich einen Zuschuss für erhöhte Mobilitätskosten im Gastland dar.

                                                                Finanzielle Unterstützungen

                                                                Erhöhte Studienbeihilfe

                                                                Studierende mit Behinderungen erhalten je nach Schwere ihrer Behinderung eine bis zu 5.040 Euro höhere Studienbeihilfe pro Jahr. Die Beihilfe steht dann zu, wenn eine Behinderung im Umfang von mindestens 50 Prozent besteht. Personen, die Familienbeihilfe erhalten, müssen in einem solchen Fall nachweisen, dass sie erhöhte Familienbeihilfe beziehen. Ältere Studierende können den Nachweis durch eine ärztliche Bestätigung erbringen.

                                                                Für die Antragsstellung ist wie bei der regulären Studienbeihilfe die Studienbeihilfenbehörde zuständig. 

                                                                Studienunterstützung

                                                                Die Studienunterstützung ist im Studienförderungsgesetz für Härtefälle vorgesehen. Die Unterstützung erfolgt entweder als einmalige Zahlung oder in Form eines regulären Stipendiums (z.B. überbrückende Zahlungen an behinderte Studierende, bis wieder Anspruch auf Studienbeihilfe besteht).

                                                                Wenden Sie sich für die Beantragung direkt an die Studienbeihilfenbehörde. 

                                                                Sozialfonds der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

                                                                Bei der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft ist ein Fonds eingerichtet, der zur Unterstützung von Studierenden mit Behinderungen finanzielle Leistungen erbringt.

                                                                Förderung des Sozialministeriumservice

                                                                Das Sozialministeriumservice kann unter bestimmten Umständen zum Ausgleich von einem behinderungsbedingten Mehraufwand z.B. für die Kosten für technische Hilfsmittel, die für das Studium erforderlich sind, einen Zuschuss zur barrierefreien Ausbildung in der Höhe von bis zu 9.936 Euro jährlich gewähren.

                                                                Nähere Informationen zu Beihilfen und Unterstützungen, zum Studienbeitrag etc. finden sich im Kapitel "Universität" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                                Letzte Aktualisierung: 07.08.2024
                                                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                                                • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                                                                • Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
                                                                Certified Translation

                                                                  Studium und Behinderung

                                                                  Uniability und Behindertenreferate

                                                                  Uniability ist eine Interessengemeinschaft von Behindertenbeauftragten, Betroffenen und anderen Personen, deren Ziel es ist, die Studienbedingungen an allen österreichischen Universitäten zu verbessern und die Interessen der Betroffenen in der Öffentlichkeit zu vertreten.

                                                                  Den Studierenden mit Behinderungen werden an Behindertenreferaten folgende Leistungen angeboten:

                                                                  • Information und Beratung zum Studium und Studienumfeld
                                                                  • Studienbegleitung
                                                                  • Erfahrungsaustausch
                                                                  • Interessensvertretung
                                                                  • Fachliche Beratung bei baulicher Gestaltung und technischer Ausstattung
                                                                  • Forschung zur Situation behinderter und chronisch kranker Menschen
                                                                  • Öffentlichkeitsarbeit

                                                                  Weiters soll die Tauglichkeit der einzelnen Studienrichtungen für verschiedene Behinderungsformen getestet werden.

                                                                  Auf den Seiten von Uniability finden Sie auch eine Liste mit Kontaktpersonen sämtlicher österreichischer Universitäten und das Projekt ABAK, das Jungakademikerinnen/Jungakademiker mit Behinderungen bei der Arbeitsplatzsuche unterstützt. 

                                                                  Behindertengerechte Arbeitsplätze

                                                                  Viele Universitäten bieten zur besseren Unterstützung für blinde und sehbehinderte Studierende spezielle Computer-Arbeitsplätze an, deren Ausstattungsmerkmale den Bedürfnissen der betroffenen Personen angepasst sind, z.B. Vergrößerungsprogramm, Braille-Zeile, Großbildschirm. Weiters wird auch personelle Unterstützung bei der Einschulung für eine selbstständige Benutzung des Arbeitsplatzes angeboten.

                                                                  Erkundigen Sie sich vorab, ob die Bibliothek Ihrer Universität Arbeitsplätze für Studierende mit Behinderungen eingerichtet hat.

                                                                  Austauschprogramme für Studierende mit Behinderungen

                                                                  SOKRATES/ERASMUS-Mobilitätsstipendium

                                                                  Die Europäische Kommission unterstützt Studierende und Lehrende mit schwerer Behinderung oder außergewöhnlichen Bedürfnissen, die im Rahmen des Sokrates/Erasmus-Programmes einen Studierendenaustausch absolvieren.

                                                                  Das Stipendium setzt sich zusammen aus:

                                                                  • Einem Basiszuschuss aus Mitteln der Europäischen Union
                                                                  • Einem nationalen Zuschuss aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung

                                                                  Das Mobilitätsstipendium ist kein Vollstipendium, sondern stellt lediglich einen Zuschuss für erhöhte Mobilitätskosten im Gastland dar.

                                                                  Finanzielle Unterstützungen

                                                                  Erhöhte Studienbeihilfe

                                                                  Studierende mit Behinderungen erhalten je nach Schwere ihrer Behinderung eine bis zu 5.040 Euro höhere Studienbeihilfe pro Jahr. Die Beihilfe steht dann zu, wenn eine Behinderung im Umfang von mindestens 50 Prozent besteht. Personen, die Familienbeihilfe erhalten, müssen in einem solchen Fall nachweisen, dass sie erhöhte Familienbeihilfe beziehen. Ältere Studierende können den Nachweis durch eine ärztliche Bestätigung erbringen.

                                                                  Für die Antragsstellung ist wie bei der regulären Studienbeihilfe die Studienbeihilfenbehörde zuständig. 

                                                                  Studienunterstützung

                                                                  Die Studienunterstützung ist im Studienförderungsgesetz für Härtefälle vorgesehen. Die Unterstützung erfolgt entweder als einmalige Zahlung oder in Form eines regulären Stipendiums (z.B. überbrückende Zahlungen an behinderte Studierende, bis wieder Anspruch auf Studienbeihilfe besteht).

                                                                  Wenden Sie sich für die Beantragung direkt an die Studienbeihilfenbehörde. 

                                                                  Sozialfonds der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft

                                                                  Bei der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft ist ein Fonds eingerichtet, der zur Unterstützung von Studierenden mit Behinderungen finanzielle Leistungen erbringt.

                                                                  Förderung des Sozialministeriumservice

                                                                  Das Sozialministeriumservice kann unter bestimmten Umständen zum Ausgleich von einem behinderungsbedingten Mehraufwand z.B. für die Kosten für technische Hilfsmittel, die für das Studium erforderlich sind, einen Zuschuss zur barrierefreien Ausbildung in der Höhe von bis zu 9.936 Euro jährlich gewähren.

                                                                  Nähere Informationen zu Beihilfen und Unterstützungen, zum Studienbeitrag etc. finden sich im Kapitel "Universität" ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

                                                                  Letzte Aktualisierung: 07.08.2024
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich:
                                                                  • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
                                                                  • Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
                                                                  Certified Translation