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  • oesterreich.gv.at (Bürgerservice)

    oesterreich.gv.at https://www.oesterreich.gv.at/de ist die Online-Plattform Österreichs, mit der Bürgerinnen/Bürgern Amtswege zeit- und ortsunabhängig erledigen können.

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    Leben in der Gemeinde Vandans

    Hinweis:

    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich.gv.at-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

    Arbeiten in Haus und Garten (Rasenmähen etc.)

    Rasenmähen

    Tätigkeit: Rasenmähen

    zu unterlassen:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 13:30 Uhr
      • ab 20 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 13:30 Uhr 
      • ab 18 Uhr 
    • Sonntag
      • ganztägig
    Hinweis:

    Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

    Tätigkeit: lärmerregende Tätigkeiten im Freien

    zu unterlassen:

    • Montag bis Freitag
      • 12 bis 13:30 Uhr
      • ab 20 Uhr
    • Samstag
      • 12 bis 13:30 Uhr 
      • ab 18 Uhr 
    • Sonntag
      • ganztägig
    Hinweis:

    Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

    Regelungen bezüglich Kfz (Autowaschen etc.)

    Autowaschen

    Im Vorgarten/auf dem eigenen Parkplatz

    Wer sein Auto auf privatem Gelände waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

    Beispiel:

    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

    Auf öffentlichen Straßen

    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

    Warmlaufenlassen des Motors

    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

    Lärmbelästigung durch Mopeds

    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

    Schneeräumung und Streupflicht

    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr dafür sorgen, dass Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee befreit sind. Bei Schnee und Glatteis müssen diese auch bestreut sein.

    Hundehaltung

    Registrierung, Meldung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung 

    Verordnung der Gemeinde: 
    Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Vandans gemeldet haben, sind verpflichtet ihren Hund bei der Gemeinde Vandans zu melden. Für den Hund wird Hundebesitzerinnen/Hundebesitzern jährlich eine Hundesteuer (Gebühr laut der gültigen Gebührenverordnung) vorgeschrieben. Bei der Anmeldung erhalten Hundehalterinnen/Hundehalter eine Hundemarke, die am Halsband anzubringen ist.

    Landesgesetzliche Bestimmung:
    Für Hundehalterinnen/Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten: 

    Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips auf Kosten der Halterin/des Halters von einer Tierärztin/einem Tierarzt gekennzeichnet und registriert werden. 

    Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

    Halterinnen/Halter von Hunden sind gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Zudem gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung, die zu beachten sind. 

    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

    Verordnung der Gemeinde:
    Es gibt in der Gemeinde Vandans eine Leinenpflicht auf allen öffentlichen Straßen und auf allen der Öffentlichkeit gewidmeten und zugänglichen Erholungsflächen, Spielplätzen, Wäldern, Wiesen und sonstigen Grünanlagen die im Eigentum oder in der Verwaltung der Gemeinde Vandans stehen. Hunde sind von öffentlichen Sportanlagen und Spielplätzen fernzuhalten.

    Landesgesetzliche Bestimmung:
    Hunde müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden. 

    Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

    Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde ("Listenhunde") gelten in Vorarlberg: 

    • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier 

    • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

    Hundekot

    Verordnung der Gemeinde:
    Die Gemeinde Vandans (Bürgerservice) gibt kostenlose Hundekotsäckchen an alle Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer aus.

    Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
    Besitzerinnen/Besitzer oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Fall der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

    Müll

    Restmüll, Altpapier, Biomüll, Gelber Sack

    Den Abfallkalender für Restmüll, Altpapier, Biomüll und Gelben Sack/Gelbe Tonne finden Sie auf den Seiten des Vorarlberger Gemeindeverbandes.

    Erforderliche Müllsäcke sind im Gemeindeamt – Bürgerservicestelle erhältlich.

    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

    Hinweis:

    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

    Altstoffsammelzentrum (ASZ) Recyclinghof Gafadura
    Gaualangaweg 6
    6773 Vandans

    Abfallarten: Altpapier, Metallverpackungen, Alteisen, Elektronikschrott, Grünabfälle, Erdaushub und Bauschutt in Kleinmengen

    Öffnungszeiten:

    • Mittwoch
      • 15 bis 19 Uhr
    • Samstag
      • 8 bis 12 Uhr
      • 13 bis 16 Uhr

    Kontaktdaten der Gemeinde

    Gemeinde Vandans
    Dorfstraße 26
    6773 Vandans

    Telefon: +43 5556 72720-0
    E-Mail: gemeinde@vandans.at

    Website der Gemeinde Vandans
    Statistische Daten der Gemeinde

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 04.05.2026
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Die zuständige Gemeinde|
    • oesterreich.gv.at-Redaktion

      Leben in der Gemeinde Vandans

      Hinweis:

      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich.gv.at-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

      Arbeiten in Haus und Garten (Rasenmähen etc.)

      Rasenmähen

      Tätigkeit: Rasenmähen

      zu unterlassen:

      • Montag bis Freitag
        • 12 bis 13:30 Uhr
        • ab 20 Uhr
      • Samstag
        • 12 bis 13:30 Uhr 
        • ab 18 Uhr 
      • Sonntag
        • ganztägig
      Hinweis:

      Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

      Tätigkeit: lärmerregende Tätigkeiten im Freien

      zu unterlassen:

      • Montag bis Freitag
        • 12 bis 13:30 Uhr
        • ab 20 Uhr
      • Samstag
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        • ab 18 Uhr 
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        • ganztägig
      Hinweis:

      Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

      Regelungen bezüglich Kfz (Autowaschen etc.)

      Autowaschen

      Im Vorgarten/auf dem eigenen Parkplatz

      Wer sein Auto auf privatem Gelände waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

      Beispiel:

      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

      Auf öffentlichen Straßen

      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

      Warmlaufenlassen des Motors

      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

      Lärmbelästigung durch Mopeds

      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

      Schneeräumung und Streupflicht

      Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr dafür sorgen, dass Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee befreit sind. Bei Schnee und Glatteis müssen diese auch bestreut sein.

      Hundehaltung

      Registrierung, Meldung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung 

      Verordnung der Gemeinde: 
      Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Vandans gemeldet haben, sind verpflichtet ihren Hund bei der Gemeinde Vandans zu melden. Für den Hund wird Hundebesitzerinnen/Hundebesitzern jährlich eine Hundesteuer (Gebühr laut der gültigen Gebührenverordnung) vorgeschrieben. Bei der Anmeldung erhalten Hundehalterinnen/Hundehalter eine Hundemarke, die am Halsband anzubringen ist.

      Landesgesetzliche Bestimmung:
      Für Hundehalterinnen/Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten: 

      Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips auf Kosten der Halterin/des Halters von einer Tierärztin/einem Tierarzt gekennzeichnet und registriert werden. 

      Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

      Halterinnen/Halter von Hunden sind gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Zudem gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung, die zu beachten sind. 

      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

      Verordnung der Gemeinde:
      Es gibt in der Gemeinde Vandans eine Leinenpflicht auf allen öffentlichen Straßen und auf allen der Öffentlichkeit gewidmeten und zugänglichen Erholungsflächen, Spielplätzen, Wäldern, Wiesen und sonstigen Grünanlagen die im Eigentum oder in der Verwaltung der Gemeinde Vandans stehen. Hunde sind von öffentlichen Sportanlagen und Spielplätzen fernzuhalten.

      Landesgesetzliche Bestimmung:
      Hunde müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden. 

      Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

      Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde ("Listenhunde") gelten in Vorarlberg: 

      • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier 

      • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

      Hundekot

      Verordnung der Gemeinde:
      Die Gemeinde Vandans (Bürgerservice) gibt kostenlose Hundekotsäckchen an alle Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer aus.

      Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
      Besitzerinnen/Besitzer oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Fall der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

      Müll

      Restmüll, Altpapier, Biomüll, Gelber Sack

      Den Abfallkalender für Restmüll, Altpapier, Biomüll und Gelben Sack/Gelbe Tonne finden Sie auf den Seiten des Vorarlberger Gemeindeverbandes.

      Erforderliche Müllsäcke sind im Gemeindeamt – Bürgerservicestelle erhältlich.

      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

      Hinweis:

      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

      Abfallsammelzentrum der Gemeinde

      Altstoffsammelzentrum (ASZ) Recyclinghof Gafadura
      Gaualangaweg 6
      6773 Vandans

      Abfallarten: Altpapier, Metallverpackungen, Alteisen, Elektronikschrott, Grünabfälle, Erdaushub und Bauschutt in Kleinmengen

      Öffnungszeiten:

      • Mittwoch
        • 15 bis 19 Uhr
      • Samstag
        • 8 bis 12 Uhr
        • 13 bis 16 Uhr

      Kontaktdaten der Gemeinde

      Gemeinde Vandans
      Dorfstraße 26
      6773 Vandans

      Telefon: +43 5556 72720-0
      E-Mail: gemeinde@vandans.at

      Website der Gemeinde Vandans
      Statistische Daten der Gemeinde

      Rechtsgrundlagen

      Letzte Aktualisierung: 04.05.2026
      Für den Inhalt verantwortlich:
      • Die zuständige Gemeinde|
      • oesterreich.gv.at-Redaktion

        Leben in der Gemeinde Vandans

        Hinweis:

        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich.gv.at-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

        Arbeiten in Haus und Garten (Rasenmähen etc.)

        Rasenmähen

        Tätigkeit: Rasenmähen

        zu unterlassen:

        • Montag bis Freitag
          • 12 bis 13:30 Uhr
          • ab 20 Uhr
        • Samstag
          • 12 bis 13:30 Uhr 
          • ab 18 Uhr 
        • Sonntag
          • ganztägig
        Hinweis:

        Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

        Tätigkeit: lärmerregende Tätigkeiten im Freien

        zu unterlassen:

        • Montag bis Freitag
          • 12 bis 13:30 Uhr
          • ab 20 Uhr
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          • 12 bis 13:30 Uhr 
          • ab 18 Uhr 
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        Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

        Regelungen bezüglich Kfz (Autowaschen etc.)

        Autowaschen

        Im Vorgarten/auf dem eigenen Parkplatz

        Wer sein Auto auf privatem Gelände waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

        Beispiel:

        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

        Auf öffentlichen Straßen

        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

        Warmlaufenlassen des Motors

        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

        Lärmbelästigung durch Mopeds

        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

        Schneeräumung und Streupflicht

        Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr dafür sorgen, dass Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee befreit sind. Bei Schnee und Glatteis müssen diese auch bestreut sein.

        Hundehaltung

        Registrierung, Meldung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung 

        Verordnung der Gemeinde: 
        Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Vandans gemeldet haben, sind verpflichtet ihren Hund bei der Gemeinde Vandans zu melden. Für den Hund wird Hundebesitzerinnen/Hundebesitzern jährlich eine Hundesteuer (Gebühr laut der gültigen Gebührenverordnung) vorgeschrieben. Bei der Anmeldung erhalten Hundehalterinnen/Hundehalter eine Hundemarke, die am Halsband anzubringen ist.

        Landesgesetzliche Bestimmung:
        Für Hundehalterinnen/Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten: 

        Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips auf Kosten der Halterin/des Halters von einer Tierärztin/einem Tierarzt gekennzeichnet und registriert werden. 

        Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

        Halterinnen/Halter von Hunden sind gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Zudem gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung, die zu beachten sind. 

        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

        Verordnung der Gemeinde:
        Es gibt in der Gemeinde Vandans eine Leinenpflicht auf allen öffentlichen Straßen und auf allen der Öffentlichkeit gewidmeten und zugänglichen Erholungsflächen, Spielplätzen, Wäldern, Wiesen und sonstigen Grünanlagen die im Eigentum oder in der Verwaltung der Gemeinde Vandans stehen. Hunde sind von öffentlichen Sportanlagen und Spielplätzen fernzuhalten.

        Landesgesetzliche Bestimmung:
        Hunde müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden. 

        Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

        Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde ("Listenhunde") gelten in Vorarlberg: 

        • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier 

        • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

        Hundekot

        Verordnung der Gemeinde:
        Die Gemeinde Vandans (Bürgerservice) gibt kostenlose Hundekotsäckchen an alle Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer aus.

        Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
        Besitzerinnen/Besitzer oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Fall der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

        Müll

        Restmüll, Altpapier, Biomüll, Gelber Sack

        Den Abfallkalender für Restmüll, Altpapier, Biomüll und Gelben Sack/Gelbe Tonne finden Sie auf den Seiten des Vorarlberger Gemeindeverbandes.

        Erforderliche Müllsäcke sind im Gemeindeamt – Bürgerservicestelle erhältlich.

        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

        Hinweis:

        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

        Abfallsammelzentrum der Gemeinde

        Altstoffsammelzentrum (ASZ) Recyclinghof Gafadura
        Gaualangaweg 6
        6773 Vandans

        Abfallarten: Altpapier, Metallverpackungen, Alteisen, Elektronikschrott, Grünabfälle, Erdaushub und Bauschutt in Kleinmengen

        Öffnungszeiten:

        • Mittwoch
          • 15 bis 19 Uhr
        • Samstag
          • 8 bis 12 Uhr
          • 13 bis 16 Uhr

        Kontaktdaten der Gemeinde

        Gemeinde Vandans
        Dorfstraße 26
        6773 Vandans

        Telefon: +43 5556 72720-0
        E-Mail: gemeinde@vandans.at

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        Statistische Daten der Gemeinde

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        Letzte Aktualisierung: 04.05.2026
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          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich.gv.at-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

          Arbeiten in Haus und Garten (Rasenmähen etc.)

          Rasenmähen

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            • ab 20 Uhr
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            • ab 18 Uhr 
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          Regelungen bezüglich Kfz (Autowaschen etc.)

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          Wer sein Auto auf privatem Gelände waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

          Beispiel:

          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

          Auf öffentlichen Straßen

          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

          Warmlaufenlassen des Motors

          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

          Lärmbelästigung durch Mopeds

          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

          Schneeräumung und Streupflicht

          Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr dafür sorgen, dass Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee befreit sind. Bei Schnee und Glatteis müssen diese auch bestreut sein.

          Hundehaltung

          Registrierung, Meldung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung 

          Verordnung der Gemeinde: 
          Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Vandans gemeldet haben, sind verpflichtet ihren Hund bei der Gemeinde Vandans zu melden. Für den Hund wird Hundebesitzerinnen/Hundebesitzern jährlich eine Hundesteuer (Gebühr laut der gültigen Gebührenverordnung) vorgeschrieben. Bei der Anmeldung erhalten Hundehalterinnen/Hundehalter eine Hundemarke, die am Halsband anzubringen ist.

          Landesgesetzliche Bestimmung:
          Für Hundehalterinnen/Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten: 

          Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips auf Kosten der Halterin/des Halters von einer Tierärztin/einem Tierarzt gekennzeichnet und registriert werden. 

          Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

          Halterinnen/Halter von Hunden sind gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Zudem gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung, die zu beachten sind. 

          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

          Verordnung der Gemeinde:
          Es gibt in der Gemeinde Vandans eine Leinenpflicht auf allen öffentlichen Straßen und auf allen der Öffentlichkeit gewidmeten und zugänglichen Erholungsflächen, Spielplätzen, Wäldern, Wiesen und sonstigen Grünanlagen die im Eigentum oder in der Verwaltung der Gemeinde Vandans stehen. Hunde sind von öffentlichen Sportanlagen und Spielplätzen fernzuhalten.

          Landesgesetzliche Bestimmung:
          Hunde müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden. 

          Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

          Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde ("Listenhunde") gelten in Vorarlberg: 

          • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier 

          • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

          Hundekot

          Verordnung der Gemeinde:
          Die Gemeinde Vandans (Bürgerservice) gibt kostenlose Hundekotsäckchen an alle Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer aus.

          Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
          Besitzerinnen/Besitzer oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Fall der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

          Müll

          Restmüll, Altpapier, Biomüll, Gelber Sack

          Den Abfallkalender für Restmüll, Altpapier, Biomüll und Gelben Sack/Gelbe Tonne finden Sie auf den Seiten des Vorarlberger Gemeindeverbandes.

          Erforderliche Müllsäcke sind im Gemeindeamt – Bürgerservicestelle erhältlich.

          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

          Hinweis:

          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

          Abfallsammelzentrum der Gemeinde

          Altstoffsammelzentrum (ASZ) Recyclinghof Gafadura
          Gaualangaweg 6
          6773 Vandans

          Abfallarten: Altpapier, Metallverpackungen, Alteisen, Elektronikschrott, Grünabfälle, Erdaushub und Bauschutt in Kleinmengen

          Öffnungszeiten:

          • Mittwoch
            • 15 bis 19 Uhr
          • Samstag
            • 8 bis 12 Uhr
            • 13 bis 16 Uhr

          Kontaktdaten der Gemeinde

          Gemeinde Vandans
          Dorfstraße 26
          6773 Vandans

          Telefon: +43 5556 72720-0
          E-Mail: gemeinde@vandans.at

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          Rechtsgrundlagen

          Letzte Aktualisierung: 04.05.2026
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          • oesterreich.gv.at-Redaktion

            Leben in der Gemeinde Vandans

            Hinweis:

            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich.gv.at-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

            Arbeiten in Haus und Garten (Rasenmähen etc.)

            Rasenmähen

            Tätigkeit: Rasenmähen

            zu unterlassen:

            • Montag bis Freitag
              • 12 bis 13:30 Uhr
              • ab 20 Uhr
            • Samstag
              • 12 bis 13:30 Uhr 
              • ab 18 Uhr 
            • Sonntag
              • ganztägig
            Hinweis:

            Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

            Tätigkeit: lärmerregende Tätigkeiten im Freien

            zu unterlassen:

            • Montag bis Freitag
              • 12 bis 13:30 Uhr
              • ab 20 Uhr
            • Samstag
              • 12 bis 13:30 Uhr 
              • ab 18 Uhr 
            • Sonntag
              • ganztägig
            Hinweis:

            Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

            Regelungen bezüglich Kfz (Autowaschen etc.)

            Autowaschen

            Im Vorgarten/auf dem eigenen Parkplatz

            Wer sein Auto auf privatem Gelände waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

            Beispiel:

            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

            Auf öffentlichen Straßen

            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

            Warmlaufenlassen des Motors

            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

            Lärmbelästigung durch Mopeds

            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

            Schneeräumung und Streupflicht

            Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr dafür sorgen, dass Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee befreit sind. Bei Schnee und Glatteis müssen diese auch bestreut sein.

            Hundehaltung

            Registrierung, Meldung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung 

            Verordnung der Gemeinde: 
            Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Vandans gemeldet haben, sind verpflichtet ihren Hund bei der Gemeinde Vandans zu melden. Für den Hund wird Hundebesitzerinnen/Hundebesitzern jährlich eine Hundesteuer (Gebühr laut der gültigen Gebührenverordnung) vorgeschrieben. Bei der Anmeldung erhalten Hundehalterinnen/Hundehalter eine Hundemarke, die am Halsband anzubringen ist.

            Landesgesetzliche Bestimmung:
            Für Hundehalterinnen/Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten: 

            Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips auf Kosten der Halterin/des Halters von einer Tierärztin/einem Tierarzt gekennzeichnet und registriert werden. 

            Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

            Halterinnen/Halter von Hunden sind gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Zudem gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung, die zu beachten sind. 

            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

            Verordnung der Gemeinde:
            Es gibt in der Gemeinde Vandans eine Leinenpflicht auf allen öffentlichen Straßen und auf allen der Öffentlichkeit gewidmeten und zugänglichen Erholungsflächen, Spielplätzen, Wäldern, Wiesen und sonstigen Grünanlagen die im Eigentum oder in der Verwaltung der Gemeinde Vandans stehen. Hunde sind von öffentlichen Sportanlagen und Spielplätzen fernzuhalten.

            Landesgesetzliche Bestimmung:
            Hunde müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden. 

            Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

            Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde ("Listenhunde") gelten in Vorarlberg: 

            • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier 

            • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

            Hundekot

            Verordnung der Gemeinde:
            Die Gemeinde Vandans (Bürgerservice) gibt kostenlose Hundekotsäckchen an alle Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer aus.

            Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
            Besitzerinnen/Besitzer oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Fall der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

            Müll

            Restmüll, Altpapier, Biomüll, Gelber Sack

            Den Abfallkalender für Restmüll, Altpapier, Biomüll und Gelben Sack/Gelbe Tonne finden Sie auf den Seiten des Vorarlberger Gemeindeverbandes.

            Erforderliche Müllsäcke sind im Gemeindeamt – Bürgerservicestelle erhältlich.

            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

            Hinweis:

            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

            Altstoffsammelzentrum (ASZ) Recyclinghof Gafadura
            Gaualangaweg 6
            6773 Vandans

            Abfallarten: Altpapier, Metallverpackungen, Alteisen, Elektronikschrott, Grünabfälle, Erdaushub und Bauschutt in Kleinmengen

            Öffnungszeiten:

            • Mittwoch
              • 15 bis 19 Uhr
            • Samstag
              • 8 bis 12 Uhr
              • 13 bis 16 Uhr

            Kontaktdaten der Gemeinde

            Gemeinde Vandans
            Dorfstraße 26
            6773 Vandans

            Telefon: +43 5556 72720-0
            E-Mail: gemeinde@vandans.at

            Website der Gemeinde Vandans
            Statistische Daten der Gemeinde

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            • Die zuständige Gemeinde|
            • oesterreich.gv.at-Redaktion

              Leben in der Gemeinde Vandans

              Hinweis:

              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich.gv.at-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

              Arbeiten in Haus und Garten (Rasenmähen etc.)

              Rasenmähen

              Tätigkeit: Rasenmähen

              zu unterlassen:

              • Montag bis Freitag
                • 12 bis 13:30 Uhr
                • ab 20 Uhr
              • Samstag
                • 12 bis 13:30 Uhr 
                • ab 18 Uhr 
              • Sonntag
                • ganztägig
              Hinweis:

              Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

              Tätigkeit: lärmerregende Tätigkeiten im Freien

              zu unterlassen:

              • Montag bis Freitag
                • 12 bis 13:30 Uhr
                • ab 20 Uhr
              • Samstag
                • 12 bis 13:30 Uhr 
                • ab 18 Uhr 
              • Sonntag
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              Hinweis:

              Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

              Regelungen bezüglich Kfz (Autowaschen etc.)

              Autowaschen

              Im Vorgarten/auf dem eigenen Parkplatz

              Wer sein Auto auf privatem Gelände waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

              Beispiel:

              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

              Auf öffentlichen Straßen

              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

              Warmlaufenlassen des Motors

              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

              Lärmbelästigung durch Mopeds

              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

              Schneeräumung und Streupflicht

              Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr dafür sorgen, dass Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee befreit sind. Bei Schnee und Glatteis müssen diese auch bestreut sein.

              Hundehaltung

              Registrierung, Meldung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung 

              Verordnung der Gemeinde: 
              Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Vandans gemeldet haben, sind verpflichtet ihren Hund bei der Gemeinde Vandans zu melden. Für den Hund wird Hundebesitzerinnen/Hundebesitzern jährlich eine Hundesteuer (Gebühr laut der gültigen Gebührenverordnung) vorgeschrieben. Bei der Anmeldung erhalten Hundehalterinnen/Hundehalter eine Hundemarke, die am Halsband anzubringen ist.

              Landesgesetzliche Bestimmung:
              Für Hundehalterinnen/Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten: 

              Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips auf Kosten der Halterin/des Halters von einer Tierärztin/einem Tierarzt gekennzeichnet und registriert werden. 

              Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

              Halterinnen/Halter von Hunden sind gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Zudem gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung, die zu beachten sind. 

              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

              Verordnung der Gemeinde:
              Es gibt in der Gemeinde Vandans eine Leinenpflicht auf allen öffentlichen Straßen und auf allen der Öffentlichkeit gewidmeten und zugänglichen Erholungsflächen, Spielplätzen, Wäldern, Wiesen und sonstigen Grünanlagen die im Eigentum oder in der Verwaltung der Gemeinde Vandans stehen. Hunde sind von öffentlichen Sportanlagen und Spielplätzen fernzuhalten.

              Landesgesetzliche Bestimmung:
              Hunde müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden. 

              Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

              Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde ("Listenhunde") gelten in Vorarlberg: 

              • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier 

              • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

              Hundekot

              Verordnung der Gemeinde:
              Die Gemeinde Vandans (Bürgerservice) gibt kostenlose Hundekotsäckchen an alle Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer aus.

              Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
              Besitzerinnen/Besitzer oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Fall der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

              Müll

              Restmüll, Altpapier, Biomüll, Gelber Sack

              Den Abfallkalender für Restmüll, Altpapier, Biomüll und Gelben Sack/Gelbe Tonne finden Sie auf den Seiten des Vorarlberger Gemeindeverbandes.

              Erforderliche Müllsäcke sind im Gemeindeamt – Bürgerservicestelle erhältlich.

              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

              Hinweis:

              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

              Abfallsammelzentrum der Gemeinde

              Altstoffsammelzentrum (ASZ) Recyclinghof Gafadura
              Gaualangaweg 6
              6773 Vandans

              Abfallarten: Altpapier, Metallverpackungen, Alteisen, Elektronikschrott, Grünabfälle, Erdaushub und Bauschutt in Kleinmengen

              Öffnungszeiten:

              • Mittwoch
                • 15 bis 19 Uhr
              • Samstag
                • 8 bis 12 Uhr
                • 13 bis 16 Uhr

              Kontaktdaten der Gemeinde

              Gemeinde Vandans
              Dorfstraße 26
              6773 Vandans

              Telefon: +43 5556 72720-0
              E-Mail: gemeinde@vandans.at

              Website der Gemeinde Vandans
              Statistische Daten der Gemeinde

              Rechtsgrundlagen

              Letzte Aktualisierung: 04.05.2026
              Für den Inhalt verantwortlich:
              • Die zuständige Gemeinde|
              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                Leben in der Gemeinde Vandans

                Hinweis:

                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich.gv.at-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

                Arbeiten in Haus und Garten (Rasenmähen etc.)

                Rasenmähen

                Tätigkeit: Rasenmähen

                zu unterlassen:

                • Montag bis Freitag
                  • 12 bis 13:30 Uhr
                  • ab 20 Uhr
                • Samstag
                  • 12 bis 13:30 Uhr 
                  • ab 18 Uhr 
                • Sonntag
                  • ganztägig
                Hinweis:

                Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                Tätigkeit: lärmerregende Tätigkeiten im Freien

                zu unterlassen:

                • Montag bis Freitag
                  • 12 bis 13:30 Uhr
                  • ab 20 Uhr
                • Samstag
                  • 12 bis 13:30 Uhr 
                  • ab 18 Uhr 
                • Sonntag
                  • ganztägig
                Hinweis:

                Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                Regelungen bezüglich Kfz (Autowaschen etc.)

                Autowaschen

                Im Vorgarten/auf dem eigenen Parkplatz

                Wer sein Auto auf privatem Gelände waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                Beispiel:

                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                Auf öffentlichen Straßen

                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                Warmlaufenlassen des Motors

                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                Lärmbelästigung durch Mopeds

                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                Schneeräumung und Streupflicht

                Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr dafür sorgen, dass Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee befreit sind. Bei Schnee und Glatteis müssen diese auch bestreut sein.

                Hundehaltung

                Registrierung, Meldung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung 

                Verordnung der Gemeinde: 
                Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Vandans gemeldet haben, sind verpflichtet ihren Hund bei der Gemeinde Vandans zu melden. Für den Hund wird Hundebesitzerinnen/Hundebesitzern jährlich eine Hundesteuer (Gebühr laut der gültigen Gebührenverordnung) vorgeschrieben. Bei der Anmeldung erhalten Hundehalterinnen/Hundehalter eine Hundemarke, die am Halsband anzubringen ist.

                Landesgesetzliche Bestimmung:
                Für Hundehalterinnen/Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten: 

                Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips auf Kosten der Halterin/des Halters von einer Tierärztin/einem Tierarzt gekennzeichnet und registriert werden. 

                Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

                Halterinnen/Halter von Hunden sind gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Zudem gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung, die zu beachten sind. 

                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                Verordnung der Gemeinde:
                Es gibt in der Gemeinde Vandans eine Leinenpflicht auf allen öffentlichen Straßen und auf allen der Öffentlichkeit gewidmeten und zugänglichen Erholungsflächen, Spielplätzen, Wäldern, Wiesen und sonstigen Grünanlagen die im Eigentum oder in der Verwaltung der Gemeinde Vandans stehen. Hunde sind von öffentlichen Sportanlagen und Spielplätzen fernzuhalten.

                Landesgesetzliche Bestimmung:
                Hunde müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden. 

                Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

                Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde ("Listenhunde") gelten in Vorarlberg: 

                • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier 

                • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                Hundekot

                Verordnung der Gemeinde:
                Die Gemeinde Vandans (Bürgerservice) gibt kostenlose Hundekotsäckchen an alle Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer aus.

                Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                Besitzerinnen/Besitzer oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Fall der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                Müll

                Restmüll, Altpapier, Biomüll, Gelber Sack

                Den Abfallkalender für Restmüll, Altpapier, Biomüll und Gelben Sack/Gelbe Tonne finden Sie auf den Seiten des Vorarlberger Gemeindeverbandes.

                Erforderliche Müllsäcke sind im Gemeindeamt – Bürgerservicestelle erhältlich.

                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                Hinweis:

                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                Altstoffsammelzentrum (ASZ) Recyclinghof Gafadura
                Gaualangaweg 6
                6773 Vandans

                Abfallarten: Altpapier, Metallverpackungen, Alteisen, Elektronikschrott, Grünabfälle, Erdaushub und Bauschutt in Kleinmengen

                Öffnungszeiten:

                • Mittwoch
                  • 15 bis 19 Uhr
                • Samstag
                  • 8 bis 12 Uhr
                  • 13 bis 16 Uhr

                Kontaktdaten der Gemeinde

                Gemeinde Vandans
                Dorfstraße 26
                6773 Vandans

                Telefon: +43 5556 72720-0
                E-Mail: gemeinde@vandans.at

                Website der Gemeinde Vandans
                Statistische Daten der Gemeinde

                Rechtsgrundlagen

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                • Die zuständige Gemeinde|
                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                  Leben in der Gemeinde Vandans

                  Hinweis:

                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich.gv.at-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

                  Arbeiten in Haus und Garten (Rasenmähen etc.)

                  Rasenmähen

                  Tätigkeit: Rasenmähen

                  zu unterlassen:

                  • Montag bis Freitag
                    • 12 bis 13:30 Uhr
                    • ab 20 Uhr
                  • Samstag
                    • 12 bis 13:30 Uhr 
                    • ab 18 Uhr 
                  • Sonntag
                    • ganztägig
                  Hinweis:

                  Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                  Tätigkeit: lärmerregende Tätigkeiten im Freien

                  zu unterlassen:

                  • Montag bis Freitag
                    • 12 bis 13:30 Uhr
                    • ab 20 Uhr
                  • Samstag
                    • 12 bis 13:30 Uhr 
                    • ab 18 Uhr 
                  • Sonntag
                    • ganztägig
                  Hinweis:

                  Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                  Regelungen bezüglich Kfz (Autowaschen etc.)

                  Autowaschen

                  Im Vorgarten/auf dem eigenen Parkplatz

                  Wer sein Auto auf privatem Gelände waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                  Beispiel:

                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                  Auf öffentlichen Straßen

                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                  Warmlaufenlassen des Motors

                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                  Schneeräumung und Streupflicht

                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr dafür sorgen, dass Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee befreit sind. Bei Schnee und Glatteis müssen diese auch bestreut sein.

                  Hundehaltung

                  Registrierung, Meldung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung 

                  Verordnung der Gemeinde: 
                  Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Vandans gemeldet haben, sind verpflichtet ihren Hund bei der Gemeinde Vandans zu melden. Für den Hund wird Hundebesitzerinnen/Hundebesitzern jährlich eine Hundesteuer (Gebühr laut der gültigen Gebührenverordnung) vorgeschrieben. Bei der Anmeldung erhalten Hundehalterinnen/Hundehalter eine Hundemarke, die am Halsband anzubringen ist.

                  Landesgesetzliche Bestimmung:
                  Für Hundehalterinnen/Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten: 

                  Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips auf Kosten der Halterin/des Halters von einer Tierärztin/einem Tierarzt gekennzeichnet und registriert werden. 

                  Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

                  Halterinnen/Halter von Hunden sind gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Zudem gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung, die zu beachten sind. 

                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                  Verordnung der Gemeinde:
                  Es gibt in der Gemeinde Vandans eine Leinenpflicht auf allen öffentlichen Straßen und auf allen der Öffentlichkeit gewidmeten und zugänglichen Erholungsflächen, Spielplätzen, Wäldern, Wiesen und sonstigen Grünanlagen die im Eigentum oder in der Verwaltung der Gemeinde Vandans stehen. Hunde sind von öffentlichen Sportanlagen und Spielplätzen fernzuhalten.

                  Landesgesetzliche Bestimmung:
                  Hunde müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden. 

                  Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

                  Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde ("Listenhunde") gelten in Vorarlberg: 

                  • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier 

                  • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                  Hundekot

                  Verordnung der Gemeinde:
                  Die Gemeinde Vandans (Bürgerservice) gibt kostenlose Hundekotsäckchen an alle Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer aus.

                  Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                  Besitzerinnen/Besitzer oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Fall der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                  Müll

                  Restmüll, Altpapier, Biomüll, Gelber Sack

                  Den Abfallkalender für Restmüll, Altpapier, Biomüll und Gelben Sack/Gelbe Tonne finden Sie auf den Seiten des Vorarlberger Gemeindeverbandes.

                  Erforderliche Müllsäcke sind im Gemeindeamt – Bürgerservicestelle erhältlich.

                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                  Hinweis:

                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                  Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                  Altstoffsammelzentrum (ASZ) Recyclinghof Gafadura
                  Gaualangaweg 6
                  6773 Vandans

                  Abfallarten: Altpapier, Metallverpackungen, Alteisen, Elektronikschrott, Grünabfälle, Erdaushub und Bauschutt in Kleinmengen

                  Öffnungszeiten:

                  • Mittwoch
                    • 15 bis 19 Uhr
                  • Samstag
                    • 8 bis 12 Uhr
                    • 13 bis 16 Uhr

                  Kontaktdaten der Gemeinde

                  Gemeinde Vandans
                  Dorfstraße 26
                  6773 Vandans

                  Telefon: +43 5556 72720-0
                  E-Mail: gemeinde@vandans.at

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                  • Die zuständige Gemeinde|
                  • oesterreich.gv.at-Redaktion

                    Leben in der Gemeinde Vandans

                    Hinweis:

                    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich.gv.at-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

                    Arbeiten in Haus und Garten (Rasenmähen etc.)

                    Rasenmähen

                    Tätigkeit: Rasenmähen

                    zu unterlassen:

                    • Montag bis Freitag
                      • 12 bis 13:30 Uhr
                      • ab 20 Uhr
                    • Samstag
                      • 12 bis 13:30 Uhr 
                      • ab 18 Uhr 
                    • Sonntag
                      • ganztägig
                    Hinweis:

                    Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                    Tätigkeit: lärmerregende Tätigkeiten im Freien

                    zu unterlassen:

                    • Montag bis Freitag
                      • 12 bis 13:30 Uhr
                      • ab 20 Uhr
                    • Samstag
                      • 12 bis 13:30 Uhr 
                      • ab 18 Uhr 
                    • Sonntag
                      • ganztägig
                    Hinweis:

                    Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                    Regelungen bezüglich Kfz (Autowaschen etc.)

                    Autowaschen

                    Im Vorgarten/auf dem eigenen Parkplatz

                    Wer sein Auto auf privatem Gelände waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                    Beispiel:

                    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                    Auf öffentlichen Straßen

                    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                    Warmlaufenlassen des Motors

                    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                    Lärmbelästigung durch Mopeds

                    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                    Schneeräumung und Streupflicht

                    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr dafür sorgen, dass Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee befreit sind. Bei Schnee und Glatteis müssen diese auch bestreut sein.

                    Hundehaltung

                    Registrierung, Meldung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung 

                    Verordnung der Gemeinde: 
                    Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Vandans gemeldet haben, sind verpflichtet ihren Hund bei der Gemeinde Vandans zu melden. Für den Hund wird Hundebesitzerinnen/Hundebesitzern jährlich eine Hundesteuer (Gebühr laut der gültigen Gebührenverordnung) vorgeschrieben. Bei der Anmeldung erhalten Hundehalterinnen/Hundehalter eine Hundemarke, die am Halsband anzubringen ist.

                    Landesgesetzliche Bestimmung:
                    Für Hundehalterinnen/Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten: 

                    Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips auf Kosten der Halterin/des Halters von einer Tierärztin/einem Tierarzt gekennzeichnet und registriert werden. 

                    Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

                    Halterinnen/Halter von Hunden sind gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Zudem gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung, die zu beachten sind. 

                    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                    Verordnung der Gemeinde:
                    Es gibt in der Gemeinde Vandans eine Leinenpflicht auf allen öffentlichen Straßen und auf allen der Öffentlichkeit gewidmeten und zugänglichen Erholungsflächen, Spielplätzen, Wäldern, Wiesen und sonstigen Grünanlagen die im Eigentum oder in der Verwaltung der Gemeinde Vandans stehen. Hunde sind von öffentlichen Sportanlagen und Spielplätzen fernzuhalten.

                    Landesgesetzliche Bestimmung:
                    Hunde müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden. 

                    Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

                    Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde ("Listenhunde") gelten in Vorarlberg: 

                    • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier 

                    • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                    Hundekot

                    Verordnung der Gemeinde:
                    Die Gemeinde Vandans (Bürgerservice) gibt kostenlose Hundekotsäckchen an alle Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer aus.

                    Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                    Besitzerinnen/Besitzer oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Fall der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                    Müll

                    Restmüll, Altpapier, Biomüll, Gelber Sack

                    Den Abfallkalender für Restmüll, Altpapier, Biomüll und Gelben Sack/Gelbe Tonne finden Sie auf den Seiten des Vorarlberger Gemeindeverbandes.

                    Erforderliche Müllsäcke sind im Gemeindeamt – Bürgerservicestelle erhältlich.

                    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                    Hinweis:

                    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                    Altstoffsammelzentrum (ASZ) Recyclinghof Gafadura
                    Gaualangaweg 6
                    6773 Vandans

                    Abfallarten: Altpapier, Metallverpackungen, Alteisen, Elektronikschrott, Grünabfälle, Erdaushub und Bauschutt in Kleinmengen

                    Öffnungszeiten:

                    • Mittwoch
                      • 15 bis 19 Uhr
                    • Samstag
                      • 8 bis 12 Uhr
                      • 13 bis 16 Uhr

                    Kontaktdaten der Gemeinde

                    Gemeinde Vandans
                    Dorfstraße 26
                    6773 Vandans

                    Telefon: +43 5556 72720-0
                    E-Mail: gemeinde@vandans.at

                    Website der Gemeinde Vandans
                    Statistische Daten der Gemeinde

                    Rechtsgrundlagen

                    Letzte Aktualisierung: 04.05.2026
                    Für den Inhalt verantwortlich:
                    • Die zuständige Gemeinde|
                    • oesterreich.gv.at-Redaktion

                      Leben in der Gemeinde Vandans

                      Hinweis:

                      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich.gv.at-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

                      Arbeiten in Haus und Garten (Rasenmähen etc.)

                      Rasenmähen

                      Tätigkeit: Rasenmähen

                      zu unterlassen:

                      • Montag bis Freitag
                        • 12 bis 13:30 Uhr
                        • ab 20 Uhr
                      • Samstag
                        • 12 bis 13:30 Uhr 
                        • ab 18 Uhr 
                      • Sonntag
                        • ganztägig
                      Hinweis:

                      Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                      Tätigkeit: lärmerregende Tätigkeiten im Freien

                      zu unterlassen:

                      • Montag bis Freitag
                        • 12 bis 13:30 Uhr
                        • ab 20 Uhr
                      • Samstag
                        • 12 bis 13:30 Uhr 
                        • ab 18 Uhr 
                      • Sonntag
                        • ganztägig
                      Hinweis:

                      Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                      Regelungen bezüglich Kfz (Autowaschen etc.)

                      Autowaschen

                      Im Vorgarten/auf dem eigenen Parkplatz

                      Wer sein Auto auf privatem Gelände waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                      Beispiel:

                      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                      Auf öffentlichen Straßen

                      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                      Warmlaufenlassen des Motors

                      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                      Lärmbelästigung durch Mopeds

                      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                      Schneeräumung und Streupflicht

                      Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr dafür sorgen, dass Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee befreit sind. Bei Schnee und Glatteis müssen diese auch bestreut sein.

                      Hundehaltung

                      Registrierung, Meldung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung 

                      Verordnung der Gemeinde: 
                      Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Vandans gemeldet haben, sind verpflichtet ihren Hund bei der Gemeinde Vandans zu melden. Für den Hund wird Hundebesitzerinnen/Hundebesitzern jährlich eine Hundesteuer (Gebühr laut der gültigen Gebührenverordnung) vorgeschrieben. Bei der Anmeldung erhalten Hundehalterinnen/Hundehalter eine Hundemarke, die am Halsband anzubringen ist.

                      Landesgesetzliche Bestimmung:
                      Für Hundehalterinnen/Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten: 

                      Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips auf Kosten der Halterin/des Halters von einer Tierärztin/einem Tierarzt gekennzeichnet und registriert werden. 

                      Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

                      Halterinnen/Halter von Hunden sind gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Zudem gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung, die zu beachten sind. 

                      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                      Verordnung der Gemeinde:
                      Es gibt in der Gemeinde Vandans eine Leinenpflicht auf allen öffentlichen Straßen und auf allen der Öffentlichkeit gewidmeten und zugänglichen Erholungsflächen, Spielplätzen, Wäldern, Wiesen und sonstigen Grünanlagen die im Eigentum oder in der Verwaltung der Gemeinde Vandans stehen. Hunde sind von öffentlichen Sportanlagen und Spielplätzen fernzuhalten.

                      Landesgesetzliche Bestimmung:
                      Hunde müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden. 

                      Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

                      Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde ("Listenhunde") gelten in Vorarlberg: 

                      • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier 

                      • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                      Hundekot

                      Verordnung der Gemeinde:
                      Die Gemeinde Vandans (Bürgerservice) gibt kostenlose Hundekotsäckchen an alle Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer aus.

                      Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                      Besitzerinnen/Besitzer oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Fall der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                      Müll

                      Restmüll, Altpapier, Biomüll, Gelber Sack

                      Den Abfallkalender für Restmüll, Altpapier, Biomüll und Gelben Sack/Gelbe Tonne finden Sie auf den Seiten des Vorarlberger Gemeindeverbandes.

                      Erforderliche Müllsäcke sind im Gemeindeamt – Bürgerservicestelle erhältlich.

                      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                      Hinweis:

                      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                      Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                      Altstoffsammelzentrum (ASZ) Recyclinghof Gafadura
                      Gaualangaweg 6
                      6773 Vandans

                      Abfallarten: Altpapier, Metallverpackungen, Alteisen, Elektronikschrott, Grünabfälle, Erdaushub und Bauschutt in Kleinmengen

                      Öffnungszeiten:

                      • Mittwoch
                        • 15 bis 19 Uhr
                      • Samstag
                        • 8 bis 12 Uhr
                        • 13 bis 16 Uhr

                      Kontaktdaten der Gemeinde

                      Gemeinde Vandans
                      Dorfstraße 26
                      6773 Vandans

                      Telefon: +43 5556 72720-0
                      E-Mail: gemeinde@vandans.at

                      Website der Gemeinde Vandans
                      Statistische Daten der Gemeinde

                      Rechtsgrundlagen

                      Letzte Aktualisierung: 04.05.2026
                      Für den Inhalt verantwortlich:
                      • Die zuständige Gemeinde|
                      • oesterreich.gv.at-Redaktion

                        Leben in der Gemeinde Vandans

                        Hinweis:

                        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich.gv.at-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

                        Arbeiten in Haus und Garten (Rasenmähen etc.)

                        Rasenmähen

                        Tätigkeit: Rasenmähen

                        zu unterlassen:

                        • Montag bis Freitag
                          • 12 bis 13:30 Uhr
                          • ab 20 Uhr
                        • Samstag
                          • 12 bis 13:30 Uhr 
                          • ab 18 Uhr 
                        • Sonntag
                          • ganztägig
                        Hinweis:

                        Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                        Tätigkeit: lärmerregende Tätigkeiten im Freien

                        zu unterlassen:

                        • Montag bis Freitag
                          • 12 bis 13:30 Uhr
                          • ab 20 Uhr
                        • Samstag
                          • 12 bis 13:30 Uhr 
                          • ab 18 Uhr 
                        • Sonntag
                          • ganztägig
                        Hinweis:

                        Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                        Regelungen bezüglich Kfz (Autowaschen etc.)

                        Autowaschen

                        Im Vorgarten/auf dem eigenen Parkplatz

                        Wer sein Auto auf privatem Gelände waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                        Beispiel:

                        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                        Auf öffentlichen Straßen

                        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                        Warmlaufenlassen des Motors

                        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                        Lärmbelästigung durch Mopeds

                        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                        Schneeräumung und Streupflicht

                        Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr dafür sorgen, dass Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee befreit sind. Bei Schnee und Glatteis müssen diese auch bestreut sein.

                        Hundehaltung

                        Registrierung, Meldung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung 

                        Verordnung der Gemeinde: 
                        Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Vandans gemeldet haben, sind verpflichtet ihren Hund bei der Gemeinde Vandans zu melden. Für den Hund wird Hundebesitzerinnen/Hundebesitzern jährlich eine Hundesteuer (Gebühr laut der gültigen Gebührenverordnung) vorgeschrieben. Bei der Anmeldung erhalten Hundehalterinnen/Hundehalter eine Hundemarke, die am Halsband anzubringen ist.

                        Landesgesetzliche Bestimmung:
                        Für Hundehalterinnen/Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten: 

                        Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips auf Kosten der Halterin/des Halters von einer Tierärztin/einem Tierarzt gekennzeichnet und registriert werden. 

                        Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

                        Halterinnen/Halter von Hunden sind gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Zudem gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung, die zu beachten sind. 

                        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                        Verordnung der Gemeinde:
                        Es gibt in der Gemeinde Vandans eine Leinenpflicht auf allen öffentlichen Straßen und auf allen der Öffentlichkeit gewidmeten und zugänglichen Erholungsflächen, Spielplätzen, Wäldern, Wiesen und sonstigen Grünanlagen die im Eigentum oder in der Verwaltung der Gemeinde Vandans stehen. Hunde sind von öffentlichen Sportanlagen und Spielplätzen fernzuhalten.

                        Landesgesetzliche Bestimmung:
                        Hunde müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden. 

                        Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

                        Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde ("Listenhunde") gelten in Vorarlberg: 

                        • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier 

                        • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                        Hundekot

                        Verordnung der Gemeinde:
                        Die Gemeinde Vandans (Bürgerservice) gibt kostenlose Hundekotsäckchen an alle Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer aus.

                        Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                        Besitzerinnen/Besitzer oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Fall der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                        Müll

                        Restmüll, Altpapier, Biomüll, Gelber Sack

                        Den Abfallkalender für Restmüll, Altpapier, Biomüll und Gelben Sack/Gelbe Tonne finden Sie auf den Seiten des Vorarlberger Gemeindeverbandes.

                        Erforderliche Müllsäcke sind im Gemeindeamt – Bürgerservicestelle erhältlich.

                        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                        Hinweis:

                        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                        Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                        Altstoffsammelzentrum (ASZ) Recyclinghof Gafadura
                        Gaualangaweg 6
                        6773 Vandans

                        Abfallarten: Altpapier, Metallverpackungen, Alteisen, Elektronikschrott, Grünabfälle, Erdaushub und Bauschutt in Kleinmengen

                        Öffnungszeiten:

                        • Mittwoch
                          • 15 bis 19 Uhr
                        • Samstag
                          • 8 bis 12 Uhr
                          • 13 bis 16 Uhr

                        Kontaktdaten der Gemeinde

                        Gemeinde Vandans
                        Dorfstraße 26
                        6773 Vandans

                        Telefon: +43 5556 72720-0
                        E-Mail: gemeinde@vandans.at

                        Website der Gemeinde Vandans
                        Statistische Daten der Gemeinde

                        Rechtsgrundlagen

                        Letzte Aktualisierung: 04.05.2026
                        Für den Inhalt verantwortlich:
                        • Die zuständige Gemeinde|
                        • oesterreich.gv.at-Redaktion

                          Leben in der Gemeinde Vandans

                          Hinweis:

                          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich.gv.at-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

                          Arbeiten in Haus und Garten (Rasenmähen etc.)

                          Rasenmähen

                          Tätigkeit: Rasenmähen

                          zu unterlassen:

                          • Montag bis Freitag
                            • 12 bis 13:30 Uhr
                            • ab 20 Uhr
                          • Samstag
                            • 12 bis 13:30 Uhr 
                            • ab 18 Uhr 
                          • Sonntag
                            • ganztägig
                          Hinweis:

                          Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                          Tätigkeit: lärmerregende Tätigkeiten im Freien

                          zu unterlassen:

                          • Montag bis Freitag
                            • 12 bis 13:30 Uhr
                            • ab 20 Uhr
                          • Samstag
                            • 12 bis 13:30 Uhr 
                            • ab 18 Uhr 
                          • Sonntag
                            • ganztägig
                          Hinweis:

                          Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                          Regelungen bezüglich Kfz (Autowaschen etc.)

                          Autowaschen

                          Im Vorgarten/auf dem eigenen Parkplatz

                          Wer sein Auto auf privatem Gelände waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                          Beispiel:

                          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                          Auf öffentlichen Straßen

                          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                          Warmlaufenlassen des Motors

                          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                          Lärmbelästigung durch Mopeds

                          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                          Schneeräumung und Streupflicht

                          Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr dafür sorgen, dass Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee befreit sind. Bei Schnee und Glatteis müssen diese auch bestreut sein.

                          Hundehaltung

                          Registrierung, Meldung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung 

                          Verordnung der Gemeinde: 
                          Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Vandans gemeldet haben, sind verpflichtet ihren Hund bei der Gemeinde Vandans zu melden. Für den Hund wird Hundebesitzerinnen/Hundebesitzern jährlich eine Hundesteuer (Gebühr laut der gültigen Gebührenverordnung) vorgeschrieben. Bei der Anmeldung erhalten Hundehalterinnen/Hundehalter eine Hundemarke, die am Halsband anzubringen ist.

                          Landesgesetzliche Bestimmung:
                          Für Hundehalterinnen/Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten: 

                          Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips auf Kosten der Halterin/des Halters von einer Tierärztin/einem Tierarzt gekennzeichnet und registriert werden. 

                          Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

                          Halterinnen/Halter von Hunden sind gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Zudem gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung, die zu beachten sind. 

                          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                          Verordnung der Gemeinde:
                          Es gibt in der Gemeinde Vandans eine Leinenpflicht auf allen öffentlichen Straßen und auf allen der Öffentlichkeit gewidmeten und zugänglichen Erholungsflächen, Spielplätzen, Wäldern, Wiesen und sonstigen Grünanlagen die im Eigentum oder in der Verwaltung der Gemeinde Vandans stehen. Hunde sind von öffentlichen Sportanlagen und Spielplätzen fernzuhalten.

                          Landesgesetzliche Bestimmung:
                          Hunde müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden. 

                          Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

                          Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde ("Listenhunde") gelten in Vorarlberg: 

                          • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier 

                          • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                          Hundekot

                          Verordnung der Gemeinde:
                          Die Gemeinde Vandans (Bürgerservice) gibt kostenlose Hundekotsäckchen an alle Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer aus.

                          Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                          Besitzerinnen/Besitzer oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Fall der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                          Müll

                          Restmüll, Altpapier, Biomüll, Gelber Sack

                          Den Abfallkalender für Restmüll, Altpapier, Biomüll und Gelben Sack/Gelbe Tonne finden Sie auf den Seiten des Vorarlberger Gemeindeverbandes.

                          Erforderliche Müllsäcke sind im Gemeindeamt – Bürgerservicestelle erhältlich.

                          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                          Hinweis:

                          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                          Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                          Altstoffsammelzentrum (ASZ) Recyclinghof Gafadura
                          Gaualangaweg 6
                          6773 Vandans

                          Abfallarten: Altpapier, Metallverpackungen, Alteisen, Elektronikschrott, Grünabfälle, Erdaushub und Bauschutt in Kleinmengen

                          Öffnungszeiten:

                          • Mittwoch
                            • 15 bis 19 Uhr
                          • Samstag
                            • 8 bis 12 Uhr
                            • 13 bis 16 Uhr

                          Kontaktdaten der Gemeinde

                          Gemeinde Vandans
                          Dorfstraße 26
                          6773 Vandans

                          Telefon: +43 5556 72720-0
                          E-Mail: gemeinde@vandans.at

                          Website der Gemeinde Vandans
                          Statistische Daten der Gemeinde

                          Rechtsgrundlagen

                          Letzte Aktualisierung: 04.05.2026
                          Für den Inhalt verantwortlich:
                          • Die zuständige Gemeinde|
                          • oesterreich.gv.at-Redaktion

                            Leben in der Gemeinde Vandans

                            Hinweis:

                            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich.gv.at-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

                            Arbeiten in Haus und Garten (Rasenmähen etc.)

                            Rasenmähen

                            Tätigkeit: Rasenmähen

                            zu unterlassen:

                            • Montag bis Freitag
                              • 12 bis 13:30 Uhr
                              • ab 20 Uhr
                            • Samstag
                              • 12 bis 13:30 Uhr 
                              • ab 18 Uhr 
                            • Sonntag
                              • ganztägig
                            Hinweis:

                            Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                            Tätigkeit: lärmerregende Tätigkeiten im Freien

                            zu unterlassen:

                            • Montag bis Freitag
                              • 12 bis 13:30 Uhr
                              • ab 20 Uhr
                            • Samstag
                              • 12 bis 13:30 Uhr 
                              • ab 18 Uhr 
                            • Sonntag
                              • ganztägig
                            Hinweis:

                            Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                            Regelungen bezüglich Kfz (Autowaschen etc.)

                            Autowaschen

                            Im Vorgarten/auf dem eigenen Parkplatz

                            Wer sein Auto auf privatem Gelände waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                            Beispiel:

                            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                            Auf öffentlichen Straßen

                            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                            Warmlaufenlassen des Motors

                            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                            Lärmbelästigung durch Mopeds

                            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                            Schneeräumung und Streupflicht

                            Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr dafür sorgen, dass Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee befreit sind. Bei Schnee und Glatteis müssen diese auch bestreut sein.

                            Hundehaltung

                            Registrierung, Meldung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung 

                            Verordnung der Gemeinde: 
                            Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Vandans gemeldet haben, sind verpflichtet ihren Hund bei der Gemeinde Vandans zu melden. Für den Hund wird Hundebesitzerinnen/Hundebesitzern jährlich eine Hundesteuer (Gebühr laut der gültigen Gebührenverordnung) vorgeschrieben. Bei der Anmeldung erhalten Hundehalterinnen/Hundehalter eine Hundemarke, die am Halsband anzubringen ist.

                            Landesgesetzliche Bestimmung:
                            Für Hundehalterinnen/Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten: 

                            Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips auf Kosten der Halterin/des Halters von einer Tierärztin/einem Tierarzt gekennzeichnet und registriert werden. 

                            Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

                            Halterinnen/Halter von Hunden sind gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Zudem gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung, die zu beachten sind. 

                            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                            Verordnung der Gemeinde:
                            Es gibt in der Gemeinde Vandans eine Leinenpflicht auf allen öffentlichen Straßen und auf allen der Öffentlichkeit gewidmeten und zugänglichen Erholungsflächen, Spielplätzen, Wäldern, Wiesen und sonstigen Grünanlagen die im Eigentum oder in der Verwaltung der Gemeinde Vandans stehen. Hunde sind von öffentlichen Sportanlagen und Spielplätzen fernzuhalten.

                            Landesgesetzliche Bestimmung:
                            Hunde müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden. 

                            Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

                            Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde ("Listenhunde") gelten in Vorarlberg: 

                            • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier 

                            • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                            Hundekot

                            Verordnung der Gemeinde:
                            Die Gemeinde Vandans (Bürgerservice) gibt kostenlose Hundekotsäckchen an alle Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer aus.

                            Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                            Besitzerinnen/Besitzer oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Fall der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                            Müll

                            Restmüll, Altpapier, Biomüll, Gelber Sack

                            Den Abfallkalender für Restmüll, Altpapier, Biomüll und Gelben Sack/Gelbe Tonne finden Sie auf den Seiten des Vorarlberger Gemeindeverbandes.

                            Erforderliche Müllsäcke sind im Gemeindeamt – Bürgerservicestelle erhältlich.

                            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                            Hinweis:

                            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                            Altstoffsammelzentrum (ASZ) Recyclinghof Gafadura
                            Gaualangaweg 6
                            6773 Vandans

                            Abfallarten: Altpapier, Metallverpackungen, Alteisen, Elektronikschrott, Grünabfälle, Erdaushub und Bauschutt in Kleinmengen

                            Öffnungszeiten:

                            • Mittwoch
                              • 15 bis 19 Uhr
                            • Samstag
                              • 8 bis 12 Uhr
                              • 13 bis 16 Uhr

                            Kontaktdaten der Gemeinde

                            Gemeinde Vandans
                            Dorfstraße 26
                            6773 Vandans

                            Telefon: +43 5556 72720-0
                            E-Mail: gemeinde@vandans.at

                            Website der Gemeinde Vandans
                            Statistische Daten der Gemeinde

                            Rechtsgrundlagen

                            Letzte Aktualisierung: 04.05.2026
                            Für den Inhalt verantwortlich:
                            • Die zuständige Gemeinde|
                            • oesterreich.gv.at-Redaktion

                              Leben in der Gemeinde Vandans

                              Hinweis:

                              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich.gv.at-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

                              Arbeiten in Haus und Garten (Rasenmähen etc.)

                              Rasenmähen

                              Tätigkeit: Rasenmähen

                              zu unterlassen:

                              • Montag bis Freitag
                                • 12 bis 13:30 Uhr
                                • ab 20 Uhr
                              • Samstag
                                • 12 bis 13:30 Uhr 
                                • ab 18 Uhr 
                              • Sonntag
                                • ganztägig
                              Hinweis:

                              Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                              Tätigkeit: lärmerregende Tätigkeiten im Freien

                              zu unterlassen:

                              • Montag bis Freitag
                                • 12 bis 13:30 Uhr
                                • ab 20 Uhr
                              • Samstag
                                • 12 bis 13:30 Uhr 
                                • ab 18 Uhr 
                              • Sonntag
                                • ganztägig
                              Hinweis:

                              Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                              Regelungen bezüglich Kfz (Autowaschen etc.)

                              Autowaschen

                              Im Vorgarten/auf dem eigenen Parkplatz

                              Wer sein Auto auf privatem Gelände waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                              Beispiel:

                              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                              Auf öffentlichen Straßen

                              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                              Warmlaufenlassen des Motors

                              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                              Lärmbelästigung durch Mopeds

                              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                              Schneeräumung und Streupflicht

                              Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr dafür sorgen, dass Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee befreit sind. Bei Schnee und Glatteis müssen diese auch bestreut sein.

                              Hundehaltung

                              Registrierung, Meldung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung 

                              Verordnung der Gemeinde: 
                              Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Vandans gemeldet haben, sind verpflichtet ihren Hund bei der Gemeinde Vandans zu melden. Für den Hund wird Hundebesitzerinnen/Hundebesitzern jährlich eine Hundesteuer (Gebühr laut der gültigen Gebührenverordnung) vorgeschrieben. Bei der Anmeldung erhalten Hundehalterinnen/Hundehalter eine Hundemarke, die am Halsband anzubringen ist.

                              Landesgesetzliche Bestimmung:
                              Für Hundehalterinnen/Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten: 

                              Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips auf Kosten der Halterin/des Halters von einer Tierärztin/einem Tierarzt gekennzeichnet und registriert werden. 

                              Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

                              Halterinnen/Halter von Hunden sind gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Zudem gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung, die zu beachten sind. 

                              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                              Verordnung der Gemeinde:
                              Es gibt in der Gemeinde Vandans eine Leinenpflicht auf allen öffentlichen Straßen und auf allen der Öffentlichkeit gewidmeten und zugänglichen Erholungsflächen, Spielplätzen, Wäldern, Wiesen und sonstigen Grünanlagen die im Eigentum oder in der Verwaltung der Gemeinde Vandans stehen. Hunde sind von öffentlichen Sportanlagen und Spielplätzen fernzuhalten.

                              Landesgesetzliche Bestimmung:
                              Hunde müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden. 

                              Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

                              Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde ("Listenhunde") gelten in Vorarlberg: 

                              • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier 

                              • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                              Hundekot

                              Verordnung der Gemeinde:
                              Die Gemeinde Vandans (Bürgerservice) gibt kostenlose Hundekotsäckchen an alle Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer aus.

                              Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                              Besitzerinnen/Besitzer oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Fall der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                              Müll

                              Restmüll, Altpapier, Biomüll, Gelber Sack

                              Den Abfallkalender für Restmüll, Altpapier, Biomüll und Gelben Sack/Gelbe Tonne finden Sie auf den Seiten des Vorarlberger Gemeindeverbandes.

                              Erforderliche Müllsäcke sind im Gemeindeamt – Bürgerservicestelle erhältlich.

                              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                              Hinweis:

                              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                              Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                              Altstoffsammelzentrum (ASZ) Recyclinghof Gafadura
                              Gaualangaweg 6
                              6773 Vandans

                              Abfallarten: Altpapier, Metallverpackungen, Alteisen, Elektronikschrott, Grünabfälle, Erdaushub und Bauschutt in Kleinmengen

                              Öffnungszeiten:

                              • Mittwoch
                                • 15 bis 19 Uhr
                              • Samstag
                                • 8 bis 12 Uhr
                                • 13 bis 16 Uhr

                              Kontaktdaten der Gemeinde

                              Gemeinde Vandans
                              Dorfstraße 26
                              6773 Vandans

                              Telefon: +43 5556 72720-0
                              E-Mail: gemeinde@vandans.at

                              Website der Gemeinde Vandans
                              Statistische Daten der Gemeinde

                              Rechtsgrundlagen

                              Letzte Aktualisierung: 04.05.2026
                              Für den Inhalt verantwortlich:
                              • Die zuständige Gemeinde|
                              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                Leben in der Gemeinde Vandans

                                Hinweis:

                                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich.gv.at-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

                                Arbeiten in Haus und Garten (Rasenmähen etc.)

                                Rasenmähen

                                Tätigkeit: Rasenmähen

                                zu unterlassen:

                                • Montag bis Freitag
                                  • 12 bis 13:30 Uhr
                                  • ab 20 Uhr
                                • Samstag
                                  • 12 bis 13:30 Uhr 
                                  • ab 18 Uhr 
                                • Sonntag
                                  • ganztägig
                                Hinweis:

                                Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                Tätigkeit: lärmerregende Tätigkeiten im Freien

                                zu unterlassen:

                                • Montag bis Freitag
                                  • 12 bis 13:30 Uhr
                                  • ab 20 Uhr
                                • Samstag
                                  • 12 bis 13:30 Uhr 
                                  • ab 18 Uhr 
                                • Sonntag
                                  • ganztägig
                                Hinweis:

                                Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                Regelungen bezüglich Kfz (Autowaschen etc.)

                                Autowaschen

                                Im Vorgarten/auf dem eigenen Parkplatz

                                Wer sein Auto auf privatem Gelände waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                Beispiel:

                                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                Auf öffentlichen Straßen

                                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                Warmlaufenlassen des Motors

                                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                Lärmbelästigung durch Mopeds

                                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                Schneeräumung und Streupflicht

                                Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr dafür sorgen, dass Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee befreit sind. Bei Schnee und Glatteis müssen diese auch bestreut sein.

                                Hundehaltung

                                Registrierung, Meldung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung 

                                Verordnung der Gemeinde: 
                                Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Vandans gemeldet haben, sind verpflichtet ihren Hund bei der Gemeinde Vandans zu melden. Für den Hund wird Hundebesitzerinnen/Hundebesitzern jährlich eine Hundesteuer (Gebühr laut der gültigen Gebührenverordnung) vorgeschrieben. Bei der Anmeldung erhalten Hundehalterinnen/Hundehalter eine Hundemarke, die am Halsband anzubringen ist.

                                Landesgesetzliche Bestimmung:
                                Für Hundehalterinnen/Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten: 

                                Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips auf Kosten der Halterin/des Halters von einer Tierärztin/einem Tierarzt gekennzeichnet und registriert werden. 

                                Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

                                Halterinnen/Halter von Hunden sind gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Zudem gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung, die zu beachten sind. 

                                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                Verordnung der Gemeinde:
                                Es gibt in der Gemeinde Vandans eine Leinenpflicht auf allen öffentlichen Straßen und auf allen der Öffentlichkeit gewidmeten und zugänglichen Erholungsflächen, Spielplätzen, Wäldern, Wiesen und sonstigen Grünanlagen die im Eigentum oder in der Verwaltung der Gemeinde Vandans stehen. Hunde sind von öffentlichen Sportanlagen und Spielplätzen fernzuhalten.

                                Landesgesetzliche Bestimmung:
                                Hunde müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden. 

                                Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

                                Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde ("Listenhunde") gelten in Vorarlberg: 

                                • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier 

                                • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                                Hundekot

                                Verordnung der Gemeinde:
                                Die Gemeinde Vandans (Bürgerservice) gibt kostenlose Hundekotsäckchen an alle Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer aus.

                                Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                Besitzerinnen/Besitzer oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Fall der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                Müll

                                Restmüll, Altpapier, Biomüll, Gelber Sack

                                Den Abfallkalender für Restmüll, Altpapier, Biomüll und Gelben Sack/Gelbe Tonne finden Sie auf den Seiten des Vorarlberger Gemeindeverbandes.

                                Erforderliche Müllsäcke sind im Gemeindeamt – Bürgerservicestelle erhältlich.

                                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                Hinweis:

                                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                Altstoffsammelzentrum (ASZ) Recyclinghof Gafadura
                                Gaualangaweg 6
                                6773 Vandans

                                Abfallarten: Altpapier, Metallverpackungen, Alteisen, Elektronikschrott, Grünabfälle, Erdaushub und Bauschutt in Kleinmengen

                                Öffnungszeiten:

                                • Mittwoch
                                  • 15 bis 19 Uhr
                                • Samstag
                                  • 8 bis 12 Uhr
                                  • 13 bis 16 Uhr

                                Kontaktdaten der Gemeinde

                                Gemeinde Vandans
                                Dorfstraße 26
                                6773 Vandans

                                Telefon: +43 5556 72720-0
                                E-Mail: gemeinde@vandans.at

                                Website der Gemeinde Vandans
                                Statistische Daten der Gemeinde

                                Rechtsgrundlagen

                                Letzte Aktualisierung: 04.05.2026
                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                • Die zuständige Gemeinde|
                                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                  Leben in der Gemeinde Vandans

                                  Hinweis:

                                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich.gv.at-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

                                  Arbeiten in Haus und Garten (Rasenmähen etc.)

                                  Rasenmähen

                                  Tätigkeit: Rasenmähen

                                  zu unterlassen:

                                  • Montag bis Freitag
                                    • 12 bis 13:30 Uhr
                                    • ab 20 Uhr
                                  • Samstag
                                    • 12 bis 13:30 Uhr 
                                    • ab 18 Uhr 
                                  • Sonntag
                                    • ganztägig
                                  Hinweis:

                                  Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                  Tätigkeit: lärmerregende Tätigkeiten im Freien

                                  zu unterlassen:

                                  • Montag bis Freitag
                                    • 12 bis 13:30 Uhr
                                    • ab 20 Uhr
                                  • Samstag
                                    • 12 bis 13:30 Uhr 
                                    • ab 18 Uhr 
                                  • Sonntag
                                    • ganztägig
                                  Hinweis:

                                  Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                  Regelungen bezüglich Kfz (Autowaschen etc.)

                                  Autowaschen

                                  Im Vorgarten/auf dem eigenen Parkplatz

                                  Wer sein Auto auf privatem Gelände waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                  Beispiel:

                                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                  Auf öffentlichen Straßen

                                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                  Warmlaufenlassen des Motors

                                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                  Schneeräumung und Streupflicht

                                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr dafür sorgen, dass Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee befreit sind. Bei Schnee und Glatteis müssen diese auch bestreut sein.

                                  Hundehaltung

                                  Registrierung, Meldung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung 

                                  Verordnung der Gemeinde: 
                                  Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Vandans gemeldet haben, sind verpflichtet ihren Hund bei der Gemeinde Vandans zu melden. Für den Hund wird Hundebesitzerinnen/Hundebesitzern jährlich eine Hundesteuer (Gebühr laut der gültigen Gebührenverordnung) vorgeschrieben. Bei der Anmeldung erhalten Hundehalterinnen/Hundehalter eine Hundemarke, die am Halsband anzubringen ist.

                                  Landesgesetzliche Bestimmung:
                                  Für Hundehalterinnen/Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten: 

                                  Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips auf Kosten der Halterin/des Halters von einer Tierärztin/einem Tierarzt gekennzeichnet und registriert werden. 

                                  Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

                                  Halterinnen/Halter von Hunden sind gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Zudem gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung, die zu beachten sind. 

                                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                  Verordnung der Gemeinde:
                                  Es gibt in der Gemeinde Vandans eine Leinenpflicht auf allen öffentlichen Straßen und auf allen der Öffentlichkeit gewidmeten und zugänglichen Erholungsflächen, Spielplätzen, Wäldern, Wiesen und sonstigen Grünanlagen die im Eigentum oder in der Verwaltung der Gemeinde Vandans stehen. Hunde sind von öffentlichen Sportanlagen und Spielplätzen fernzuhalten.

                                  Landesgesetzliche Bestimmung:
                                  Hunde müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden. 

                                  Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

                                  Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde ("Listenhunde") gelten in Vorarlberg: 

                                  • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier 

                                  • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                                  Hundekot

                                  Verordnung der Gemeinde:
                                  Die Gemeinde Vandans (Bürgerservice) gibt kostenlose Hundekotsäckchen an alle Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer aus.

                                  Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                  Besitzerinnen/Besitzer oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Fall der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                  Müll

                                  Restmüll, Altpapier, Biomüll, Gelber Sack

                                  Den Abfallkalender für Restmüll, Altpapier, Biomüll und Gelben Sack/Gelbe Tonne finden Sie auf den Seiten des Vorarlberger Gemeindeverbandes.

                                  Erforderliche Müllsäcke sind im Gemeindeamt – Bürgerservicestelle erhältlich.

                                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                  Hinweis:

                                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                  Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                  Altstoffsammelzentrum (ASZ) Recyclinghof Gafadura
                                  Gaualangaweg 6
                                  6773 Vandans

                                  Abfallarten: Altpapier, Metallverpackungen, Alteisen, Elektronikschrott, Grünabfälle, Erdaushub und Bauschutt in Kleinmengen

                                  Öffnungszeiten:

                                  • Mittwoch
                                    • 15 bis 19 Uhr
                                  • Samstag
                                    • 8 bis 12 Uhr
                                    • 13 bis 16 Uhr

                                  Kontaktdaten der Gemeinde

                                  Gemeinde Vandans
                                  Dorfstraße 26
                                  6773 Vandans

                                  Telefon: +43 5556 72720-0
                                  E-Mail: gemeinde@vandans.at

                                  Website der Gemeinde Vandans
                                  Statistische Daten der Gemeinde

                                  Rechtsgrundlagen

                                  Letzte Aktualisierung: 04.05.2026
                                  Für den Inhalt verantwortlich:
                                  • Die zuständige Gemeinde|
                                  • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                    Leben in der Gemeinde Vandans

                                    Hinweis:

                                    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich.gv.at-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

                                    Arbeiten in Haus und Garten (Rasenmähen etc.)

                                    Rasenmähen

                                    Tätigkeit: Rasenmähen

                                    zu unterlassen:

                                    • Montag bis Freitag
                                      • 12 bis 13:30 Uhr
                                      • ab 20 Uhr
                                    • Samstag
                                      • 12 bis 13:30 Uhr 
                                      • ab 18 Uhr 
                                    • Sonntag
                                      • ganztägig
                                    Hinweis:

                                    Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                    Tätigkeit: lärmerregende Tätigkeiten im Freien

                                    zu unterlassen:

                                    • Montag bis Freitag
                                      • 12 bis 13:30 Uhr
                                      • ab 20 Uhr
                                    • Samstag
                                      • 12 bis 13:30 Uhr 
                                      • ab 18 Uhr 
                                    • Sonntag
                                      • ganztägig
                                    Hinweis:

                                    Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                    Regelungen bezüglich Kfz (Autowaschen etc.)

                                    Autowaschen

                                    Im Vorgarten/auf dem eigenen Parkplatz

                                    Wer sein Auto auf privatem Gelände waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                    Beispiel:

                                    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                    Auf öffentlichen Straßen

                                    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                    Warmlaufenlassen des Motors

                                    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                    Lärmbelästigung durch Mopeds

                                    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                    Schneeräumung und Streupflicht

                                    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr dafür sorgen, dass Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee befreit sind. Bei Schnee und Glatteis müssen diese auch bestreut sein.

                                    Hundehaltung

                                    Registrierung, Meldung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung 

                                    Verordnung der Gemeinde: 
                                    Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Vandans gemeldet haben, sind verpflichtet ihren Hund bei der Gemeinde Vandans zu melden. Für den Hund wird Hundebesitzerinnen/Hundebesitzern jährlich eine Hundesteuer (Gebühr laut der gültigen Gebührenverordnung) vorgeschrieben. Bei der Anmeldung erhalten Hundehalterinnen/Hundehalter eine Hundemarke, die am Halsband anzubringen ist.

                                    Landesgesetzliche Bestimmung:
                                    Für Hundehalterinnen/Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten: 

                                    Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips auf Kosten der Halterin/des Halters von einer Tierärztin/einem Tierarzt gekennzeichnet und registriert werden. 

                                    Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

                                    Halterinnen/Halter von Hunden sind gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Zudem gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung, die zu beachten sind. 

                                    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                    Verordnung der Gemeinde:
                                    Es gibt in der Gemeinde Vandans eine Leinenpflicht auf allen öffentlichen Straßen und auf allen der Öffentlichkeit gewidmeten und zugänglichen Erholungsflächen, Spielplätzen, Wäldern, Wiesen und sonstigen Grünanlagen die im Eigentum oder in der Verwaltung der Gemeinde Vandans stehen. Hunde sind von öffentlichen Sportanlagen und Spielplätzen fernzuhalten.

                                    Landesgesetzliche Bestimmung:
                                    Hunde müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden. 

                                    Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

                                    Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde ("Listenhunde") gelten in Vorarlberg: 

                                    • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier 

                                    • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                                    Hundekot

                                    Verordnung der Gemeinde:
                                    Die Gemeinde Vandans (Bürgerservice) gibt kostenlose Hundekotsäckchen an alle Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer aus.

                                    Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                    Besitzerinnen/Besitzer oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Fall der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                    Müll

                                    Restmüll, Altpapier, Biomüll, Gelber Sack

                                    Den Abfallkalender für Restmüll, Altpapier, Biomüll und Gelben Sack/Gelbe Tonne finden Sie auf den Seiten des Vorarlberger Gemeindeverbandes.

                                    Erforderliche Müllsäcke sind im Gemeindeamt – Bürgerservicestelle erhältlich.

                                    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                    Hinweis:

                                    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                    Altstoffsammelzentrum (ASZ) Recyclinghof Gafadura
                                    Gaualangaweg 6
                                    6773 Vandans

                                    Abfallarten: Altpapier, Metallverpackungen, Alteisen, Elektronikschrott, Grünabfälle, Erdaushub und Bauschutt in Kleinmengen

                                    Öffnungszeiten:

                                    • Mittwoch
                                      • 15 bis 19 Uhr
                                    • Samstag
                                      • 8 bis 12 Uhr
                                      • 13 bis 16 Uhr

                                    Kontaktdaten der Gemeinde

                                    Gemeinde Vandans
                                    Dorfstraße 26
                                    6773 Vandans

                                    Telefon: +43 5556 72720-0
                                    E-Mail: gemeinde@vandans.at

                                    Website der Gemeinde Vandans
                                    Statistische Daten der Gemeinde

                                    Rechtsgrundlagen

                                    Letzte Aktualisierung: 04.05.2026
                                    Für den Inhalt verantwortlich:
                                    • Die zuständige Gemeinde|
                                    • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                      Leben in der Gemeinde Vandans

                                      Hinweis:

                                      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich.gv.at-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

                                      Arbeiten in Haus und Garten (Rasenmähen etc.)

                                      Rasenmähen

                                      Tätigkeit: Rasenmähen

                                      zu unterlassen:

                                      • Montag bis Freitag
                                        • 12 bis 13:30 Uhr
                                        • ab 20 Uhr
                                      • Samstag
                                        • 12 bis 13:30 Uhr 
                                        • ab 18 Uhr 
                                      • Sonntag
                                        • ganztägig
                                      Hinweis:

                                      Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                      Tätigkeit: lärmerregende Tätigkeiten im Freien

                                      zu unterlassen:

                                      • Montag bis Freitag
                                        • 12 bis 13:30 Uhr
                                        • ab 20 Uhr
                                      • Samstag
                                        • 12 bis 13:30 Uhr 
                                        • ab 18 Uhr 
                                      • Sonntag
                                        • ganztägig
                                      Hinweis:

                                      Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                      Regelungen bezüglich Kfz (Autowaschen etc.)

                                      Autowaschen

                                      Im Vorgarten/auf dem eigenen Parkplatz

                                      Wer sein Auto auf privatem Gelände waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                      Beispiel:

                                      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                      Auf öffentlichen Straßen

                                      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                      Warmlaufenlassen des Motors

                                      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                      Lärmbelästigung durch Mopeds

                                      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                      Schneeräumung und Streupflicht

                                      Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr dafür sorgen, dass Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee befreit sind. Bei Schnee und Glatteis müssen diese auch bestreut sein.

                                      Hundehaltung

                                      Registrierung, Meldung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung 

                                      Verordnung der Gemeinde: 
                                      Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Vandans gemeldet haben, sind verpflichtet ihren Hund bei der Gemeinde Vandans zu melden. Für den Hund wird Hundebesitzerinnen/Hundebesitzern jährlich eine Hundesteuer (Gebühr laut der gültigen Gebührenverordnung) vorgeschrieben. Bei der Anmeldung erhalten Hundehalterinnen/Hundehalter eine Hundemarke, die am Halsband anzubringen ist.

                                      Landesgesetzliche Bestimmung:
                                      Für Hundehalterinnen/Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten: 

                                      Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips auf Kosten der Halterin/des Halters von einer Tierärztin/einem Tierarzt gekennzeichnet und registriert werden. 

                                      Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

                                      Halterinnen/Halter von Hunden sind gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Zudem gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung, die zu beachten sind. 

                                      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                      Verordnung der Gemeinde:
                                      Es gibt in der Gemeinde Vandans eine Leinenpflicht auf allen öffentlichen Straßen und auf allen der Öffentlichkeit gewidmeten und zugänglichen Erholungsflächen, Spielplätzen, Wäldern, Wiesen und sonstigen Grünanlagen die im Eigentum oder in der Verwaltung der Gemeinde Vandans stehen. Hunde sind von öffentlichen Sportanlagen und Spielplätzen fernzuhalten.

                                      Landesgesetzliche Bestimmung:
                                      Hunde müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden. 

                                      Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

                                      Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde ("Listenhunde") gelten in Vorarlberg: 

                                      • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier 

                                      • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                                      Hundekot

                                      Verordnung der Gemeinde:
                                      Die Gemeinde Vandans (Bürgerservice) gibt kostenlose Hundekotsäckchen an alle Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer aus.

                                      Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                      Besitzerinnen/Besitzer oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Fall der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                      Müll

                                      Restmüll, Altpapier, Biomüll, Gelber Sack

                                      Den Abfallkalender für Restmüll, Altpapier, Biomüll und Gelben Sack/Gelbe Tonne finden Sie auf den Seiten des Vorarlberger Gemeindeverbandes.

                                      Erforderliche Müllsäcke sind im Gemeindeamt – Bürgerservicestelle erhältlich.

                                      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                      Hinweis:

                                      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                      Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                      Altstoffsammelzentrum (ASZ) Recyclinghof Gafadura
                                      Gaualangaweg 6
                                      6773 Vandans

                                      Abfallarten: Altpapier, Metallverpackungen, Alteisen, Elektronikschrott, Grünabfälle, Erdaushub und Bauschutt in Kleinmengen

                                      Öffnungszeiten:

                                      • Mittwoch
                                        • 15 bis 19 Uhr
                                      • Samstag
                                        • 8 bis 12 Uhr
                                        • 13 bis 16 Uhr

                                      Kontaktdaten der Gemeinde

                                      Gemeinde Vandans
                                      Dorfstraße 26
                                      6773 Vandans

                                      Telefon: +43 5556 72720-0
                                      E-Mail: gemeinde@vandans.at

                                      Website der Gemeinde Vandans
                                      Statistische Daten der Gemeinde

                                      Rechtsgrundlagen

                                      Letzte Aktualisierung: 04.05.2026
                                      Für den Inhalt verantwortlich:
                                      • Die zuständige Gemeinde|
                                      • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                        Leben in der Gemeinde Vandans

                                        Hinweis:

                                        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich.gv.at-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

                                        Arbeiten in Haus und Garten (Rasenmähen etc.)

                                        Rasenmähen

                                        Tätigkeit: Rasenmähen

                                        zu unterlassen:

                                        • Montag bis Freitag
                                          • 12 bis 13:30 Uhr
                                          • ab 20 Uhr
                                        • Samstag
                                          • 12 bis 13:30 Uhr 
                                          • ab 18 Uhr 
                                        • Sonntag
                                          • ganztägig
                                        Hinweis:

                                        Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                        Tätigkeit: lärmerregende Tätigkeiten im Freien

                                        zu unterlassen:

                                        • Montag bis Freitag
                                          • 12 bis 13:30 Uhr
                                          • ab 20 Uhr
                                        • Samstag
                                          • 12 bis 13:30 Uhr 
                                          • ab 18 Uhr 
                                        • Sonntag
                                          • ganztägig
                                        Hinweis:

                                        Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                        Regelungen bezüglich Kfz (Autowaschen etc.)

                                        Autowaschen

                                        Im Vorgarten/auf dem eigenen Parkplatz

                                        Wer sein Auto auf privatem Gelände waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                        Beispiel:

                                        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                        Auf öffentlichen Straßen

                                        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                        Warmlaufenlassen des Motors

                                        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                        Lärmbelästigung durch Mopeds

                                        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                        Schneeräumung und Streupflicht

                                        Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr dafür sorgen, dass Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee befreit sind. Bei Schnee und Glatteis müssen diese auch bestreut sein.

                                        Hundehaltung

                                        Registrierung, Meldung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung 

                                        Verordnung der Gemeinde: 
                                        Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Vandans gemeldet haben, sind verpflichtet ihren Hund bei der Gemeinde Vandans zu melden. Für den Hund wird Hundebesitzerinnen/Hundebesitzern jährlich eine Hundesteuer (Gebühr laut der gültigen Gebührenverordnung) vorgeschrieben. Bei der Anmeldung erhalten Hundehalterinnen/Hundehalter eine Hundemarke, die am Halsband anzubringen ist.

                                        Landesgesetzliche Bestimmung:
                                        Für Hundehalterinnen/Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten: 

                                        Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips auf Kosten der Halterin/des Halters von einer Tierärztin/einem Tierarzt gekennzeichnet und registriert werden. 

                                        Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

                                        Halterinnen/Halter von Hunden sind gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Zudem gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung, die zu beachten sind. 

                                        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                        Verordnung der Gemeinde:
                                        Es gibt in der Gemeinde Vandans eine Leinenpflicht auf allen öffentlichen Straßen und auf allen der Öffentlichkeit gewidmeten und zugänglichen Erholungsflächen, Spielplätzen, Wäldern, Wiesen und sonstigen Grünanlagen die im Eigentum oder in der Verwaltung der Gemeinde Vandans stehen. Hunde sind von öffentlichen Sportanlagen und Spielplätzen fernzuhalten.

                                        Landesgesetzliche Bestimmung:
                                        Hunde müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden. 

                                        Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

                                        Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde ("Listenhunde") gelten in Vorarlberg: 

                                        • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier 

                                        • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                                        Hundekot

                                        Verordnung der Gemeinde:
                                        Die Gemeinde Vandans (Bürgerservice) gibt kostenlose Hundekotsäckchen an alle Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer aus.

                                        Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                        Besitzerinnen/Besitzer oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Fall der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                        Müll

                                        Restmüll, Altpapier, Biomüll, Gelber Sack

                                        Den Abfallkalender für Restmüll, Altpapier, Biomüll und Gelben Sack/Gelbe Tonne finden Sie auf den Seiten des Vorarlberger Gemeindeverbandes.

                                        Erforderliche Müllsäcke sind im Gemeindeamt – Bürgerservicestelle erhältlich.

                                        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                        Hinweis:

                                        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                        Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                        Altstoffsammelzentrum (ASZ) Recyclinghof Gafadura
                                        Gaualangaweg 6
                                        6773 Vandans

                                        Abfallarten: Altpapier, Metallverpackungen, Alteisen, Elektronikschrott, Grünabfälle, Erdaushub und Bauschutt in Kleinmengen

                                        Öffnungszeiten:

                                        • Mittwoch
                                          • 15 bis 19 Uhr
                                        • Samstag
                                          • 8 bis 12 Uhr
                                          • 13 bis 16 Uhr

                                        Kontaktdaten der Gemeinde

                                        Gemeinde Vandans
                                        Dorfstraße 26
                                        6773 Vandans

                                        Telefon: +43 5556 72720-0
                                        E-Mail: gemeinde@vandans.at

                                        Website der Gemeinde Vandans
                                        Statistische Daten der Gemeinde

                                        Rechtsgrundlagen

                                        Letzte Aktualisierung: 04.05.2026
                                        Für den Inhalt verantwortlich:
                                        • Die zuständige Gemeinde|
                                        • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                          Leben in der Gemeinde Vandans

                                          Hinweis:

                                          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich.gv.at-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

                                          Arbeiten in Haus und Garten (Rasenmähen etc.)

                                          Rasenmähen

                                          Tätigkeit: Rasenmähen

                                          zu unterlassen:

                                          • Montag bis Freitag
                                            • 12 bis 13:30 Uhr
                                            • ab 20 Uhr
                                          • Samstag
                                            • 12 bis 13:30 Uhr 
                                            • ab 18 Uhr 
                                          • Sonntag
                                            • ganztägig
                                          Hinweis:

                                          Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                          Tätigkeit: lärmerregende Tätigkeiten im Freien

                                          zu unterlassen:

                                          • Montag bis Freitag
                                            • 12 bis 13:30 Uhr
                                            • ab 20 Uhr
                                          • Samstag
                                            • 12 bis 13:30 Uhr 
                                            • ab 18 Uhr 
                                          • Sonntag
                                            • ganztägig
                                          Hinweis:

                                          Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                          Regelungen bezüglich Kfz (Autowaschen etc.)

                                          Autowaschen

                                          Im Vorgarten/auf dem eigenen Parkplatz

                                          Wer sein Auto auf privatem Gelände waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                          Beispiel:

                                          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                          Auf öffentlichen Straßen

                                          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                          Warmlaufenlassen des Motors

                                          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                          Lärmbelästigung durch Mopeds

                                          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                          Schneeräumung und Streupflicht

                                          Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr dafür sorgen, dass Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee befreit sind. Bei Schnee und Glatteis müssen diese auch bestreut sein.

                                          Hundehaltung

                                          Registrierung, Meldung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung 

                                          Verordnung der Gemeinde: 
                                          Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Vandans gemeldet haben, sind verpflichtet ihren Hund bei der Gemeinde Vandans zu melden. Für den Hund wird Hundebesitzerinnen/Hundebesitzern jährlich eine Hundesteuer (Gebühr laut der gültigen Gebührenverordnung) vorgeschrieben. Bei der Anmeldung erhalten Hundehalterinnen/Hundehalter eine Hundemarke, die am Halsband anzubringen ist.

                                          Landesgesetzliche Bestimmung:
                                          Für Hundehalterinnen/Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten: 

                                          Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips auf Kosten der Halterin/des Halters von einer Tierärztin/einem Tierarzt gekennzeichnet und registriert werden. 

                                          Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

                                          Halterinnen/Halter von Hunden sind gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Zudem gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung, die zu beachten sind. 

                                          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                          Verordnung der Gemeinde:
                                          Es gibt in der Gemeinde Vandans eine Leinenpflicht auf allen öffentlichen Straßen und auf allen der Öffentlichkeit gewidmeten und zugänglichen Erholungsflächen, Spielplätzen, Wäldern, Wiesen und sonstigen Grünanlagen die im Eigentum oder in der Verwaltung der Gemeinde Vandans stehen. Hunde sind von öffentlichen Sportanlagen und Spielplätzen fernzuhalten.

                                          Landesgesetzliche Bestimmung:
                                          Hunde müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden. 

                                          Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

                                          Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde ("Listenhunde") gelten in Vorarlberg: 

                                          • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier 

                                          • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                                          Hundekot

                                          Verordnung der Gemeinde:
                                          Die Gemeinde Vandans (Bürgerservice) gibt kostenlose Hundekotsäckchen an alle Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer aus.

                                          Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                          Besitzerinnen/Besitzer oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Fall der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                          Müll

                                          Restmüll, Altpapier, Biomüll, Gelber Sack

                                          Den Abfallkalender für Restmüll, Altpapier, Biomüll und Gelben Sack/Gelbe Tonne finden Sie auf den Seiten des Vorarlberger Gemeindeverbandes.

                                          Erforderliche Müllsäcke sind im Gemeindeamt – Bürgerservicestelle erhältlich.

                                          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                          Hinweis:

                                          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                          Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                          Altstoffsammelzentrum (ASZ) Recyclinghof Gafadura
                                          Gaualangaweg 6
                                          6773 Vandans

                                          Abfallarten: Altpapier, Metallverpackungen, Alteisen, Elektronikschrott, Grünabfälle, Erdaushub und Bauschutt in Kleinmengen

                                          Öffnungszeiten:

                                          • Mittwoch
                                            • 15 bis 19 Uhr
                                          • Samstag
                                            • 8 bis 12 Uhr
                                            • 13 bis 16 Uhr

                                          Kontaktdaten der Gemeinde

                                          Gemeinde Vandans
                                          Dorfstraße 26
                                          6773 Vandans

                                          Telefon: +43 5556 72720-0
                                          E-Mail: gemeinde@vandans.at

                                          Website der Gemeinde Vandans
                                          Statistische Daten der Gemeinde

                                          Rechtsgrundlagen

                                          Letzte Aktualisierung: 04.05.2026
                                          Für den Inhalt verantwortlich:
                                          • Die zuständige Gemeinde|
                                          • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                            Leben in der Gemeinde Vandans

                                            Hinweis:

                                            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich.gv.at-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

                                            Arbeiten in Haus und Garten (Rasenmähen etc.)

                                            Rasenmähen

                                            Tätigkeit: Rasenmähen

                                            zu unterlassen:

                                            • Montag bis Freitag
                                              • 12 bis 13:30 Uhr
                                              • ab 20 Uhr
                                            • Samstag
                                              • 12 bis 13:30 Uhr 
                                              • ab 18 Uhr 
                                            • Sonntag
                                              • ganztägig
                                            Hinweis:

                                            Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                            Tätigkeit: lärmerregende Tätigkeiten im Freien

                                            zu unterlassen:

                                            • Montag bis Freitag
                                              • 12 bis 13:30 Uhr
                                              • ab 20 Uhr
                                            • Samstag
                                              • 12 bis 13:30 Uhr 
                                              • ab 18 Uhr 
                                            • Sonntag
                                              • ganztägig
                                            Hinweis:

                                            Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                            Regelungen bezüglich Kfz (Autowaschen etc.)

                                            Autowaschen

                                            Im Vorgarten/auf dem eigenen Parkplatz

                                            Wer sein Auto auf privatem Gelände waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                            Beispiel:

                                            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                            Auf öffentlichen Straßen

                                            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                            Warmlaufenlassen des Motors

                                            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                            Lärmbelästigung durch Mopeds

                                            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                            Schneeräumung und Streupflicht

                                            Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr dafür sorgen, dass Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee befreit sind. Bei Schnee und Glatteis müssen diese auch bestreut sein.

                                            Hundehaltung

                                            Registrierung, Meldung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung 

                                            Verordnung der Gemeinde: 
                                            Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Vandans gemeldet haben, sind verpflichtet ihren Hund bei der Gemeinde Vandans zu melden. Für den Hund wird Hundebesitzerinnen/Hundebesitzern jährlich eine Hundesteuer (Gebühr laut der gültigen Gebührenverordnung) vorgeschrieben. Bei der Anmeldung erhalten Hundehalterinnen/Hundehalter eine Hundemarke, die am Halsband anzubringen ist.

                                            Landesgesetzliche Bestimmung:
                                            Für Hundehalterinnen/Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten: 

                                            Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips auf Kosten der Halterin/des Halters von einer Tierärztin/einem Tierarzt gekennzeichnet und registriert werden. 

                                            Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

                                            Halterinnen/Halter von Hunden sind gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Zudem gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung, die zu beachten sind. 

                                            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                            Verordnung der Gemeinde:
                                            Es gibt in der Gemeinde Vandans eine Leinenpflicht auf allen öffentlichen Straßen und auf allen der Öffentlichkeit gewidmeten und zugänglichen Erholungsflächen, Spielplätzen, Wäldern, Wiesen und sonstigen Grünanlagen die im Eigentum oder in der Verwaltung der Gemeinde Vandans stehen. Hunde sind von öffentlichen Sportanlagen und Spielplätzen fernzuhalten.

                                            Landesgesetzliche Bestimmung:
                                            Hunde müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden. 

                                            Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

                                            Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde ("Listenhunde") gelten in Vorarlberg: 

                                            • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier 

                                            • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                                            Hundekot

                                            Verordnung der Gemeinde:
                                            Die Gemeinde Vandans (Bürgerservice) gibt kostenlose Hundekotsäckchen an alle Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer aus.

                                            Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                            Besitzerinnen/Besitzer oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Fall der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                            Müll

                                            Restmüll, Altpapier, Biomüll, Gelber Sack

                                            Den Abfallkalender für Restmüll, Altpapier, Biomüll und Gelben Sack/Gelbe Tonne finden Sie auf den Seiten des Vorarlberger Gemeindeverbandes.

                                            Erforderliche Müllsäcke sind im Gemeindeamt – Bürgerservicestelle erhältlich.

                                            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                            Hinweis:

                                            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                            Altstoffsammelzentrum (ASZ) Recyclinghof Gafadura
                                            Gaualangaweg 6
                                            6773 Vandans

                                            Abfallarten: Altpapier, Metallverpackungen, Alteisen, Elektronikschrott, Grünabfälle, Erdaushub und Bauschutt in Kleinmengen

                                            Öffnungszeiten:

                                            • Mittwoch
                                              • 15 bis 19 Uhr
                                            • Samstag
                                              • 8 bis 12 Uhr
                                              • 13 bis 16 Uhr

                                            Kontaktdaten der Gemeinde

                                            Gemeinde Vandans
                                            Dorfstraße 26
                                            6773 Vandans

                                            Telefon: +43 5556 72720-0
                                            E-Mail: gemeinde@vandans.at

                                            Website der Gemeinde Vandans
                                            Statistische Daten der Gemeinde

                                            Rechtsgrundlagen

                                            Letzte Aktualisierung: 04.05.2026
                                            Für den Inhalt verantwortlich:
                                            • Die zuständige Gemeinde|
                                            • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                              Leben in der Gemeinde Vandans

                                              Hinweis:

                                              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich.gv.at-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

                                              Arbeiten in Haus und Garten (Rasenmähen etc.)

                                              Rasenmähen

                                              Tätigkeit: Rasenmähen

                                              zu unterlassen:

                                              • Montag bis Freitag
                                                • 12 bis 13:30 Uhr
                                                • ab 20 Uhr
                                              • Samstag
                                                • 12 bis 13:30 Uhr 
                                                • ab 18 Uhr 
                                              • Sonntag
                                                • ganztägig
                                              Hinweis:

                                              Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                              Tätigkeit: lärmerregende Tätigkeiten im Freien

                                              zu unterlassen:

                                              • Montag bis Freitag
                                                • 12 bis 13:30 Uhr
                                                • ab 20 Uhr
                                              • Samstag
                                                • 12 bis 13:30 Uhr 
                                                • ab 18 Uhr 
                                              • Sonntag
                                                • ganztägig
                                              Hinweis:

                                              Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                              Regelungen bezüglich Kfz (Autowaschen etc.)

                                              Autowaschen

                                              Im Vorgarten/auf dem eigenen Parkplatz

                                              Wer sein Auto auf privatem Gelände waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                              Beispiel:

                                              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                              Auf öffentlichen Straßen

                                              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                              Warmlaufenlassen des Motors

                                              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                              Lärmbelästigung durch Mopeds

                                              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                              Schneeräumung und Streupflicht

                                              Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr dafür sorgen, dass Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee befreit sind. Bei Schnee und Glatteis müssen diese auch bestreut sein.

                                              Hundehaltung

                                              Registrierung, Meldung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung 

                                              Verordnung der Gemeinde: 
                                              Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Vandans gemeldet haben, sind verpflichtet ihren Hund bei der Gemeinde Vandans zu melden. Für den Hund wird Hundebesitzerinnen/Hundebesitzern jährlich eine Hundesteuer (Gebühr laut der gültigen Gebührenverordnung) vorgeschrieben. Bei der Anmeldung erhalten Hundehalterinnen/Hundehalter eine Hundemarke, die am Halsband anzubringen ist.

                                              Landesgesetzliche Bestimmung:
                                              Für Hundehalterinnen/Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten: 

                                              Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips auf Kosten der Halterin/des Halters von einer Tierärztin/einem Tierarzt gekennzeichnet und registriert werden. 

                                              Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

                                              Halterinnen/Halter von Hunden sind gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Zudem gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung, die zu beachten sind. 

                                              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                              Verordnung der Gemeinde:
                                              Es gibt in der Gemeinde Vandans eine Leinenpflicht auf allen öffentlichen Straßen und auf allen der Öffentlichkeit gewidmeten und zugänglichen Erholungsflächen, Spielplätzen, Wäldern, Wiesen und sonstigen Grünanlagen die im Eigentum oder in der Verwaltung der Gemeinde Vandans stehen. Hunde sind von öffentlichen Sportanlagen und Spielplätzen fernzuhalten.

                                              Landesgesetzliche Bestimmung:
                                              Hunde müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden. 

                                              Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

                                              Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde ("Listenhunde") gelten in Vorarlberg: 

                                              • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier 

                                              • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                                              Hundekot

                                              Verordnung der Gemeinde:
                                              Die Gemeinde Vandans (Bürgerservice) gibt kostenlose Hundekotsäckchen an alle Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer aus.

                                              Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                              Besitzerinnen/Besitzer oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Fall der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                              Müll

                                              Restmüll, Altpapier, Biomüll, Gelber Sack

                                              Den Abfallkalender für Restmüll, Altpapier, Biomüll und Gelben Sack/Gelbe Tonne finden Sie auf den Seiten des Vorarlberger Gemeindeverbandes.

                                              Erforderliche Müllsäcke sind im Gemeindeamt – Bürgerservicestelle erhältlich.

                                              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                              Hinweis:

                                              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                              Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                              Altstoffsammelzentrum (ASZ) Recyclinghof Gafadura
                                              Gaualangaweg 6
                                              6773 Vandans

                                              Abfallarten: Altpapier, Metallverpackungen, Alteisen, Elektronikschrott, Grünabfälle, Erdaushub und Bauschutt in Kleinmengen

                                              Öffnungszeiten:

                                              • Mittwoch
                                                • 15 bis 19 Uhr
                                              • Samstag
                                                • 8 bis 12 Uhr
                                                • 13 bis 16 Uhr

                                              Kontaktdaten der Gemeinde

                                              Gemeinde Vandans
                                              Dorfstraße 26
                                              6773 Vandans

                                              Telefon: +43 5556 72720-0
                                              E-Mail: gemeinde@vandans.at

                                              Website der Gemeinde Vandans
                                              Statistische Daten der Gemeinde

                                              Rechtsgrundlagen

                                              Letzte Aktualisierung: 04.05.2026
                                              Für den Inhalt verantwortlich:
                                              • Die zuständige Gemeinde|
                                              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                Leben in der Gemeinde Vandans

                                                Hinweis:

                                                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich.gv.at-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

                                                Arbeiten in Haus und Garten (Rasenmähen etc.)

                                                Rasenmähen

                                                Tätigkeit: Rasenmähen

                                                zu unterlassen:

                                                • Montag bis Freitag
                                                  • 12 bis 13:30 Uhr
                                                  • ab 20 Uhr
                                                • Samstag
                                                  • 12 bis 13:30 Uhr 
                                                  • ab 18 Uhr 
                                                • Sonntag
                                                  • ganztägig
                                                Hinweis:

                                                Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                Tätigkeit: lärmerregende Tätigkeiten im Freien

                                                zu unterlassen:

                                                • Montag bis Freitag
                                                  • 12 bis 13:30 Uhr
                                                  • ab 20 Uhr
                                                • Samstag
                                                  • 12 bis 13:30 Uhr 
                                                  • ab 18 Uhr 
                                                • Sonntag
                                                  • ganztägig
                                                Hinweis:

                                                Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                Regelungen bezüglich Kfz (Autowaschen etc.)

                                                Autowaschen

                                                Im Vorgarten/auf dem eigenen Parkplatz

                                                Wer sein Auto auf privatem Gelände waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                Beispiel:

                                                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                Auf öffentlichen Straßen

                                                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                Warmlaufenlassen des Motors

                                                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                Schneeräumung und Streupflicht

                                                Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr dafür sorgen, dass Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee befreit sind. Bei Schnee und Glatteis müssen diese auch bestreut sein.

                                                Hundehaltung

                                                Registrierung, Meldung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung 

                                                Verordnung der Gemeinde: 
                                                Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Vandans gemeldet haben, sind verpflichtet ihren Hund bei der Gemeinde Vandans zu melden. Für den Hund wird Hundebesitzerinnen/Hundebesitzern jährlich eine Hundesteuer (Gebühr laut der gültigen Gebührenverordnung) vorgeschrieben. Bei der Anmeldung erhalten Hundehalterinnen/Hundehalter eine Hundemarke, die am Halsband anzubringen ist.

                                                Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                Für Hundehalterinnen/Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten: 

                                                Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips auf Kosten der Halterin/des Halters von einer Tierärztin/einem Tierarzt gekennzeichnet und registriert werden. 

                                                Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

                                                Halterinnen/Halter von Hunden sind gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Zudem gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung, die zu beachten sind. 

                                                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                Verordnung der Gemeinde:
                                                Es gibt in der Gemeinde Vandans eine Leinenpflicht auf allen öffentlichen Straßen und auf allen der Öffentlichkeit gewidmeten und zugänglichen Erholungsflächen, Spielplätzen, Wäldern, Wiesen und sonstigen Grünanlagen die im Eigentum oder in der Verwaltung der Gemeinde Vandans stehen. Hunde sind von öffentlichen Sportanlagen und Spielplätzen fernzuhalten.

                                                Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                Hunde müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden. 

                                                Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

                                                Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde ("Listenhunde") gelten in Vorarlberg: 

                                                • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier 

                                                • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                                                Hundekot

                                                Verordnung der Gemeinde:
                                                Die Gemeinde Vandans (Bürgerservice) gibt kostenlose Hundekotsäckchen an alle Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer aus.

                                                Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                Besitzerinnen/Besitzer oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Fall der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                                Müll

                                                Restmüll, Altpapier, Biomüll, Gelber Sack

                                                Den Abfallkalender für Restmüll, Altpapier, Biomüll und Gelben Sack/Gelbe Tonne finden Sie auf den Seiten des Vorarlberger Gemeindeverbandes.

                                                Erforderliche Müllsäcke sind im Gemeindeamt – Bürgerservicestelle erhältlich.

                                                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                Hinweis:

                                                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                Altstoffsammelzentrum (ASZ) Recyclinghof Gafadura
                                                Gaualangaweg 6
                                                6773 Vandans

                                                Abfallarten: Altpapier, Metallverpackungen, Alteisen, Elektronikschrott, Grünabfälle, Erdaushub und Bauschutt in Kleinmengen

                                                Öffnungszeiten:

                                                • Mittwoch
                                                  • 15 bis 19 Uhr
                                                • Samstag
                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                  • 13 bis 16 Uhr

                                                Kontaktdaten der Gemeinde

                                                Gemeinde Vandans
                                                Dorfstraße 26
                                                6773 Vandans

                                                Telefon: +43 5556 72720-0
                                                E-Mail: gemeinde@vandans.at

                                                Website der Gemeinde Vandans
                                                Statistische Daten der Gemeinde

                                                Rechtsgrundlagen

                                                Letzte Aktualisierung: 04.05.2026
                                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                                • Die zuständige Gemeinde|
                                                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                  Leben in der Gemeinde Vandans

                                                  Hinweis:

                                                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich.gv.at-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

                                                  Arbeiten in Haus und Garten (Rasenmähen etc.)

                                                  Rasenmähen

                                                  Tätigkeit: Rasenmähen

                                                  zu unterlassen:

                                                  • Montag bis Freitag
                                                    • 12 bis 13:30 Uhr
                                                    • ab 20 Uhr
                                                  • Samstag
                                                    • 12 bis 13:30 Uhr 
                                                    • ab 18 Uhr 
                                                  • Sonntag
                                                    • ganztägig
                                                  Hinweis:

                                                  Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                  Tätigkeit: lärmerregende Tätigkeiten im Freien

                                                  zu unterlassen:

                                                  • Montag bis Freitag
                                                    • 12 bis 13:30 Uhr
                                                    • ab 20 Uhr
                                                  • Samstag
                                                    • 12 bis 13:30 Uhr 
                                                    • ab 18 Uhr 
                                                  • Sonntag
                                                    • ganztägig
                                                  Hinweis:

                                                  Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                  Regelungen bezüglich Kfz (Autowaschen etc.)

                                                  Autowaschen

                                                  Im Vorgarten/auf dem eigenen Parkplatz

                                                  Wer sein Auto auf privatem Gelände waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                  Beispiel:

                                                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                  Auf öffentlichen Straßen

                                                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                  Warmlaufenlassen des Motors

                                                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                  Schneeräumung und Streupflicht

                                                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr dafür sorgen, dass Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee befreit sind. Bei Schnee und Glatteis müssen diese auch bestreut sein.

                                                  Hundehaltung

                                                  Registrierung, Meldung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung 

                                                  Verordnung der Gemeinde: 
                                                  Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Vandans gemeldet haben, sind verpflichtet ihren Hund bei der Gemeinde Vandans zu melden. Für den Hund wird Hundebesitzerinnen/Hundebesitzern jährlich eine Hundesteuer (Gebühr laut der gültigen Gebührenverordnung) vorgeschrieben. Bei der Anmeldung erhalten Hundehalterinnen/Hundehalter eine Hundemarke, die am Halsband anzubringen ist.

                                                  Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                  Für Hundehalterinnen/Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten: 

                                                  Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips auf Kosten der Halterin/des Halters von einer Tierärztin/einem Tierarzt gekennzeichnet und registriert werden. 

                                                  Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

                                                  Halterinnen/Halter von Hunden sind gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Zudem gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung, die zu beachten sind. 

                                                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                  Verordnung der Gemeinde:
                                                  Es gibt in der Gemeinde Vandans eine Leinenpflicht auf allen öffentlichen Straßen und auf allen der Öffentlichkeit gewidmeten und zugänglichen Erholungsflächen, Spielplätzen, Wäldern, Wiesen und sonstigen Grünanlagen die im Eigentum oder in der Verwaltung der Gemeinde Vandans stehen. Hunde sind von öffentlichen Sportanlagen und Spielplätzen fernzuhalten.

                                                  Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                  Hunde müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden. 

                                                  Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

                                                  Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde ("Listenhunde") gelten in Vorarlberg: 

                                                  • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier 

                                                  • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                                                  Hundekot

                                                  Verordnung der Gemeinde:
                                                  Die Gemeinde Vandans (Bürgerservice) gibt kostenlose Hundekotsäckchen an alle Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer aus.

                                                  Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                  Besitzerinnen/Besitzer oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Fall der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                                  Müll

                                                  Restmüll, Altpapier, Biomüll, Gelber Sack

                                                  Den Abfallkalender für Restmüll, Altpapier, Biomüll und Gelben Sack/Gelbe Tonne finden Sie auf den Seiten des Vorarlberger Gemeindeverbandes.

                                                  Erforderliche Müllsäcke sind im Gemeindeamt – Bürgerservicestelle erhältlich.

                                                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                  Hinweis:

                                                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                  Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                  Altstoffsammelzentrum (ASZ) Recyclinghof Gafadura
                                                  Gaualangaweg 6
                                                  6773 Vandans

                                                  Abfallarten: Altpapier, Metallverpackungen, Alteisen, Elektronikschrott, Grünabfälle, Erdaushub und Bauschutt in Kleinmengen

                                                  Öffnungszeiten:

                                                  • Mittwoch
                                                    • 15 bis 19 Uhr
                                                  • Samstag
                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                    • 13 bis 16 Uhr

                                                  Kontaktdaten der Gemeinde

                                                  Gemeinde Vandans
                                                  Dorfstraße 26
                                                  6773 Vandans

                                                  Telefon: +43 5556 72720-0
                                                  E-Mail: gemeinde@vandans.at

                                                  Website der Gemeinde Vandans
                                                  Statistische Daten der Gemeinde

                                                  Rechtsgrundlagen

                                                  Letzte Aktualisierung: 04.05.2026
                                                  Für den Inhalt verantwortlich:
                                                  • Die zuständige Gemeinde|
                                                  • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                    Leben in der Gemeinde Vandans

                                                    Hinweis:

                                                    Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich.gv.at-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

                                                    Arbeiten in Haus und Garten (Rasenmähen etc.)

                                                    Rasenmähen

                                                    Tätigkeit: Rasenmähen

                                                    zu unterlassen:

                                                    • Montag bis Freitag
                                                      • 12 bis 13:30 Uhr
                                                      • ab 20 Uhr
                                                    • Samstag
                                                      • 12 bis 13:30 Uhr 
                                                      • ab 18 Uhr 
                                                    • Sonntag
                                                      • ganztägig
                                                    Hinweis:

                                                    Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                    Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                    Tätigkeit: lärmerregende Tätigkeiten im Freien

                                                    zu unterlassen:

                                                    • Montag bis Freitag
                                                      • 12 bis 13:30 Uhr
                                                      • ab 20 Uhr
                                                    • Samstag
                                                      • 12 bis 13:30 Uhr 
                                                      • ab 18 Uhr 
                                                    • Sonntag
                                                      • ganztägig
                                                    Hinweis:

                                                    Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                    Regelungen bezüglich Kfz (Autowaschen etc.)

                                                    Autowaschen

                                                    Im Vorgarten/auf dem eigenen Parkplatz

                                                    Wer sein Auto auf privatem Gelände waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                    Beispiel:

                                                    Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                    Auf öffentlichen Straßen

                                                    Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                    Warmlaufenlassen des Motors

                                                    Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                    Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                    Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                    • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                    • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                    Schneeräumung und Streupflicht

                                                    Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr dafür sorgen, dass Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee befreit sind. Bei Schnee und Glatteis müssen diese auch bestreut sein.

                                                    Hundehaltung

                                                    Registrierung, Meldung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung 

                                                    Verordnung der Gemeinde: 
                                                    Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Vandans gemeldet haben, sind verpflichtet ihren Hund bei der Gemeinde Vandans zu melden. Für den Hund wird Hundebesitzerinnen/Hundebesitzern jährlich eine Hundesteuer (Gebühr laut der gültigen Gebührenverordnung) vorgeschrieben. Bei der Anmeldung erhalten Hundehalterinnen/Hundehalter eine Hundemarke, die am Halsband anzubringen ist.

                                                    Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                    Für Hundehalterinnen/Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten: 

                                                    Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips auf Kosten der Halterin/des Halters von einer Tierärztin/einem Tierarzt gekennzeichnet und registriert werden. 

                                                    Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

                                                    Halterinnen/Halter von Hunden sind gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Zudem gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung, die zu beachten sind. 

                                                    Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                    Verordnung der Gemeinde:
                                                    Es gibt in der Gemeinde Vandans eine Leinenpflicht auf allen öffentlichen Straßen und auf allen der Öffentlichkeit gewidmeten und zugänglichen Erholungsflächen, Spielplätzen, Wäldern, Wiesen und sonstigen Grünanlagen die im Eigentum oder in der Verwaltung der Gemeinde Vandans stehen. Hunde sind von öffentlichen Sportanlagen und Spielplätzen fernzuhalten.

                                                    Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                    Hunde müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden. 

                                                    Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

                                                    Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde ("Listenhunde") gelten in Vorarlberg: 

                                                    • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier 

                                                    • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                                                    Hundekot

                                                    Verordnung der Gemeinde:
                                                    Die Gemeinde Vandans (Bürgerservice) gibt kostenlose Hundekotsäckchen an alle Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer aus.

                                                    Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                    Besitzerinnen/Besitzer oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Fall der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                                    Müll

                                                    Restmüll, Altpapier, Biomüll, Gelber Sack

                                                    Den Abfallkalender für Restmüll, Altpapier, Biomüll und Gelben Sack/Gelbe Tonne finden Sie auf den Seiten des Vorarlberger Gemeindeverbandes.

                                                    Erforderliche Müllsäcke sind im Gemeindeamt – Bürgerservicestelle erhältlich.

                                                    Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                    Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                    Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                    Hinweis:

                                                    Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                    Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                    Altstoffsammelzentrum (ASZ) Recyclinghof Gafadura
                                                    Gaualangaweg 6
                                                    6773 Vandans

                                                    Abfallarten: Altpapier, Metallverpackungen, Alteisen, Elektronikschrott, Grünabfälle, Erdaushub und Bauschutt in Kleinmengen

                                                    Öffnungszeiten:

                                                    • Mittwoch
                                                      • 15 bis 19 Uhr
                                                    • Samstag
                                                      • 8 bis 12 Uhr
                                                      • 13 bis 16 Uhr

                                                    Kontaktdaten der Gemeinde

                                                    Gemeinde Vandans
                                                    Dorfstraße 26
                                                    6773 Vandans

                                                    Telefon: +43 5556 72720-0
                                                    E-Mail: gemeinde@vandans.at

                                                    Website der Gemeinde Vandans
                                                    Statistische Daten der Gemeinde

                                                    Rechtsgrundlagen

                                                    Letzte Aktualisierung: 04.05.2026
                                                    Für den Inhalt verantwortlich:
                                                    • Die zuständige Gemeinde|
                                                    • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                      Leben in der Gemeinde Vandans

                                                      Hinweis:

                                                      Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich.gv.at-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

                                                      Arbeiten in Haus und Garten (Rasenmähen etc.)

                                                      Rasenmähen

                                                      Tätigkeit: Rasenmähen

                                                      zu unterlassen:

                                                      • Montag bis Freitag
                                                        • 12 bis 13:30 Uhr
                                                        • ab 20 Uhr
                                                      • Samstag
                                                        • 12 bis 13:30 Uhr 
                                                        • ab 18 Uhr 
                                                      • Sonntag
                                                        • ganztägig
                                                      Hinweis:

                                                      Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                      Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                      Tätigkeit: lärmerregende Tätigkeiten im Freien

                                                      zu unterlassen:

                                                      • Montag bis Freitag
                                                        • 12 bis 13:30 Uhr
                                                        • ab 20 Uhr
                                                      • Samstag
                                                        • 12 bis 13:30 Uhr 
                                                        • ab 18 Uhr 
                                                      • Sonntag
                                                        • ganztägig
                                                      Hinweis:

                                                      Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                      Regelungen bezüglich Kfz (Autowaschen etc.)

                                                      Autowaschen

                                                      Im Vorgarten/auf dem eigenen Parkplatz

                                                      Wer sein Auto auf privatem Gelände waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                      Beispiel:

                                                      Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                      Auf öffentlichen Straßen

                                                      Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                      Warmlaufenlassen des Motors

                                                      Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                      Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                      Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                      • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                      • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                      Schneeräumung und Streupflicht

                                                      Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr dafür sorgen, dass Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee befreit sind. Bei Schnee und Glatteis müssen diese auch bestreut sein.

                                                      Hundehaltung

                                                      Registrierung, Meldung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung 

                                                      Verordnung der Gemeinde: 
                                                      Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Vandans gemeldet haben, sind verpflichtet ihren Hund bei der Gemeinde Vandans zu melden. Für den Hund wird Hundebesitzerinnen/Hundebesitzern jährlich eine Hundesteuer (Gebühr laut der gültigen Gebührenverordnung) vorgeschrieben. Bei der Anmeldung erhalten Hundehalterinnen/Hundehalter eine Hundemarke, die am Halsband anzubringen ist.

                                                      Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                      Für Hundehalterinnen/Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten: 

                                                      Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips auf Kosten der Halterin/des Halters von einer Tierärztin/einem Tierarzt gekennzeichnet und registriert werden. 

                                                      Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

                                                      Halterinnen/Halter von Hunden sind gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Zudem gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung, die zu beachten sind. 

                                                      Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                      Verordnung der Gemeinde:
                                                      Es gibt in der Gemeinde Vandans eine Leinenpflicht auf allen öffentlichen Straßen und auf allen der Öffentlichkeit gewidmeten und zugänglichen Erholungsflächen, Spielplätzen, Wäldern, Wiesen und sonstigen Grünanlagen die im Eigentum oder in der Verwaltung der Gemeinde Vandans stehen. Hunde sind von öffentlichen Sportanlagen und Spielplätzen fernzuhalten.

                                                      Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                      Hunde müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden. 

                                                      Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

                                                      Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde ("Listenhunde") gelten in Vorarlberg: 

                                                      • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier 

                                                      • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                                                      Hundekot

                                                      Verordnung der Gemeinde:
                                                      Die Gemeinde Vandans (Bürgerservice) gibt kostenlose Hundekotsäckchen an alle Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer aus.

                                                      Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                      Besitzerinnen/Besitzer oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Fall der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                                      Müll

                                                      Restmüll, Altpapier, Biomüll, Gelber Sack

                                                      Den Abfallkalender für Restmüll, Altpapier, Biomüll und Gelben Sack/Gelbe Tonne finden Sie auf den Seiten des Vorarlberger Gemeindeverbandes.

                                                      Erforderliche Müllsäcke sind im Gemeindeamt – Bürgerservicestelle erhältlich.

                                                      Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                      Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                      Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                      Hinweis:

                                                      Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                      Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                      Altstoffsammelzentrum (ASZ) Recyclinghof Gafadura
                                                      Gaualangaweg 6
                                                      6773 Vandans

                                                      Abfallarten: Altpapier, Metallverpackungen, Alteisen, Elektronikschrott, Grünabfälle, Erdaushub und Bauschutt in Kleinmengen

                                                      Öffnungszeiten:

                                                      • Mittwoch
                                                        • 15 bis 19 Uhr
                                                      • Samstag
                                                        • 8 bis 12 Uhr
                                                        • 13 bis 16 Uhr

                                                      Kontaktdaten der Gemeinde

                                                      Gemeinde Vandans
                                                      Dorfstraße 26
                                                      6773 Vandans

                                                      Telefon: +43 5556 72720-0
                                                      E-Mail: gemeinde@vandans.at

                                                      Website der Gemeinde Vandans
                                                      Statistische Daten der Gemeinde

                                                      Rechtsgrundlagen

                                                      Letzte Aktualisierung: 04.05.2026
                                                      Für den Inhalt verantwortlich:
                                                      • Die zuständige Gemeinde|
                                                      • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                        Leben in der Gemeinde Vandans

                                                        Hinweis:

                                                        Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich.gv.at-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

                                                        Arbeiten in Haus und Garten (Rasenmähen etc.)

                                                        Rasenmähen

                                                        Tätigkeit: Rasenmähen

                                                        zu unterlassen:

                                                        • Montag bis Freitag
                                                          • 12 bis 13:30 Uhr
                                                          • ab 20 Uhr
                                                        • Samstag
                                                          • 12 bis 13:30 Uhr 
                                                          • ab 18 Uhr 
                                                        • Sonntag
                                                          • ganztägig
                                                        Hinweis:

                                                        Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                        Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                        Tätigkeit: lärmerregende Tätigkeiten im Freien

                                                        zu unterlassen:

                                                        • Montag bis Freitag
                                                          • 12 bis 13:30 Uhr
                                                          • ab 20 Uhr
                                                        • Samstag
                                                          • 12 bis 13:30 Uhr 
                                                          • ab 18 Uhr 
                                                        • Sonntag
                                                          • ganztägig
                                                        Hinweis:

                                                        Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                        Regelungen bezüglich Kfz (Autowaschen etc.)

                                                        Autowaschen

                                                        Im Vorgarten/auf dem eigenen Parkplatz

                                                        Wer sein Auto auf privatem Gelände waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                        Beispiel:

                                                        Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                        Auf öffentlichen Straßen

                                                        Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                        Warmlaufenlassen des Motors

                                                        Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                        Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                        Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                        • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                        • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                        Schneeräumung und Streupflicht

                                                        Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr dafür sorgen, dass Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee befreit sind. Bei Schnee und Glatteis müssen diese auch bestreut sein.

                                                        Hundehaltung

                                                        Registrierung, Meldung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung 

                                                        Verordnung der Gemeinde: 
                                                        Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Vandans gemeldet haben, sind verpflichtet ihren Hund bei der Gemeinde Vandans zu melden. Für den Hund wird Hundebesitzerinnen/Hundebesitzern jährlich eine Hundesteuer (Gebühr laut der gültigen Gebührenverordnung) vorgeschrieben. Bei der Anmeldung erhalten Hundehalterinnen/Hundehalter eine Hundemarke, die am Halsband anzubringen ist.

                                                        Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                        Für Hundehalterinnen/Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten: 

                                                        Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips auf Kosten der Halterin/des Halters von einer Tierärztin/einem Tierarzt gekennzeichnet und registriert werden. 

                                                        Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

                                                        Halterinnen/Halter von Hunden sind gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Zudem gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung, die zu beachten sind. 

                                                        Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                        Verordnung der Gemeinde:
                                                        Es gibt in der Gemeinde Vandans eine Leinenpflicht auf allen öffentlichen Straßen und auf allen der Öffentlichkeit gewidmeten und zugänglichen Erholungsflächen, Spielplätzen, Wäldern, Wiesen und sonstigen Grünanlagen die im Eigentum oder in der Verwaltung der Gemeinde Vandans stehen. Hunde sind von öffentlichen Sportanlagen und Spielplätzen fernzuhalten.

                                                        Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                        Hunde müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden. 

                                                        Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

                                                        Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde ("Listenhunde") gelten in Vorarlberg: 

                                                        • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier 

                                                        • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                                                        Hundekot

                                                        Verordnung der Gemeinde:
                                                        Die Gemeinde Vandans (Bürgerservice) gibt kostenlose Hundekotsäckchen an alle Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer aus.

                                                        Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                        Besitzerinnen/Besitzer oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Fall der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                                        Müll

                                                        Restmüll, Altpapier, Biomüll, Gelber Sack

                                                        Den Abfallkalender für Restmüll, Altpapier, Biomüll und Gelben Sack/Gelbe Tonne finden Sie auf den Seiten des Vorarlberger Gemeindeverbandes.

                                                        Erforderliche Müllsäcke sind im Gemeindeamt – Bürgerservicestelle erhältlich.

                                                        Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                        Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                        Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                        Hinweis:

                                                        Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                        Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                        Altstoffsammelzentrum (ASZ) Recyclinghof Gafadura
                                                        Gaualangaweg 6
                                                        6773 Vandans

                                                        Abfallarten: Altpapier, Metallverpackungen, Alteisen, Elektronikschrott, Grünabfälle, Erdaushub und Bauschutt in Kleinmengen

                                                        Öffnungszeiten:

                                                        • Mittwoch
                                                          • 15 bis 19 Uhr
                                                        • Samstag
                                                          • 8 bis 12 Uhr
                                                          • 13 bis 16 Uhr

                                                        Kontaktdaten der Gemeinde

                                                        Gemeinde Vandans
                                                        Dorfstraße 26
                                                        6773 Vandans

                                                        Telefon: +43 5556 72720-0
                                                        E-Mail: gemeinde@vandans.at

                                                        Website der Gemeinde Vandans
                                                        Statistische Daten der Gemeinde

                                                        Rechtsgrundlagen

                                                        Letzte Aktualisierung: 04.05.2026
                                                        Für den Inhalt verantwortlich:
                                                        • Die zuständige Gemeinde|
                                                        • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                          Leben in der Gemeinde Vandans

                                                          Hinweis:

                                                          Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich.gv.at-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

                                                          Arbeiten in Haus und Garten (Rasenmähen etc.)

                                                          Rasenmähen

                                                          Tätigkeit: Rasenmähen

                                                          zu unterlassen:

                                                          • Montag bis Freitag
                                                            • 12 bis 13:30 Uhr
                                                            • ab 20 Uhr
                                                          • Samstag
                                                            • 12 bis 13:30 Uhr 
                                                            • ab 18 Uhr 
                                                          • Sonntag
                                                            • ganztägig
                                                          Hinweis:

                                                          Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                          Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                          Tätigkeit: lärmerregende Tätigkeiten im Freien

                                                          zu unterlassen:

                                                          • Montag bis Freitag
                                                            • 12 bis 13:30 Uhr
                                                            • ab 20 Uhr
                                                          • Samstag
                                                            • 12 bis 13:30 Uhr 
                                                            • ab 18 Uhr 
                                                          • Sonntag
                                                            • ganztägig
                                                          Hinweis:

                                                          Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                          Regelungen bezüglich Kfz (Autowaschen etc.)

                                                          Autowaschen

                                                          Im Vorgarten/auf dem eigenen Parkplatz

                                                          Wer sein Auto auf privatem Gelände waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                          Beispiel:

                                                          Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                          Auf öffentlichen Straßen

                                                          Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                          Warmlaufenlassen des Motors

                                                          Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                          Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                          Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                          • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                          • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                          Schneeräumung und Streupflicht

                                                          Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr dafür sorgen, dass Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee befreit sind. Bei Schnee und Glatteis müssen diese auch bestreut sein.

                                                          Hundehaltung

                                                          Registrierung, Meldung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung 

                                                          Verordnung der Gemeinde: 
                                                          Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Vandans gemeldet haben, sind verpflichtet ihren Hund bei der Gemeinde Vandans zu melden. Für den Hund wird Hundebesitzerinnen/Hundebesitzern jährlich eine Hundesteuer (Gebühr laut der gültigen Gebührenverordnung) vorgeschrieben. Bei der Anmeldung erhalten Hundehalterinnen/Hundehalter eine Hundemarke, die am Halsband anzubringen ist.

                                                          Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                          Für Hundehalterinnen/Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten: 

                                                          Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips auf Kosten der Halterin/des Halters von einer Tierärztin/einem Tierarzt gekennzeichnet und registriert werden. 

                                                          Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

                                                          Halterinnen/Halter von Hunden sind gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Zudem gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung, die zu beachten sind. 

                                                          Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                          Verordnung der Gemeinde:
                                                          Es gibt in der Gemeinde Vandans eine Leinenpflicht auf allen öffentlichen Straßen und auf allen der Öffentlichkeit gewidmeten und zugänglichen Erholungsflächen, Spielplätzen, Wäldern, Wiesen und sonstigen Grünanlagen die im Eigentum oder in der Verwaltung der Gemeinde Vandans stehen. Hunde sind von öffentlichen Sportanlagen und Spielplätzen fernzuhalten.

                                                          Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                          Hunde müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden. 

                                                          Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

                                                          Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde ("Listenhunde") gelten in Vorarlberg: 

                                                          • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier 

                                                          • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                                                          Hundekot

                                                          Verordnung der Gemeinde:
                                                          Die Gemeinde Vandans (Bürgerservice) gibt kostenlose Hundekotsäckchen an alle Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer aus.

                                                          Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                          Besitzerinnen/Besitzer oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Fall der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                                          Müll

                                                          Restmüll, Altpapier, Biomüll, Gelber Sack

                                                          Den Abfallkalender für Restmüll, Altpapier, Biomüll und Gelben Sack/Gelbe Tonne finden Sie auf den Seiten des Vorarlberger Gemeindeverbandes.

                                                          Erforderliche Müllsäcke sind im Gemeindeamt – Bürgerservicestelle erhältlich.

                                                          Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                          Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                          Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                          Hinweis:

                                                          Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                          Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                          Altstoffsammelzentrum (ASZ) Recyclinghof Gafadura
                                                          Gaualangaweg 6
                                                          6773 Vandans

                                                          Abfallarten: Altpapier, Metallverpackungen, Alteisen, Elektronikschrott, Grünabfälle, Erdaushub und Bauschutt in Kleinmengen

                                                          Öffnungszeiten:

                                                          • Mittwoch
                                                            • 15 bis 19 Uhr
                                                          • Samstag
                                                            • 8 bis 12 Uhr
                                                            • 13 bis 16 Uhr

                                                          Kontaktdaten der Gemeinde

                                                          Gemeinde Vandans
                                                          Dorfstraße 26
                                                          6773 Vandans

                                                          Telefon: +43 5556 72720-0
                                                          E-Mail: gemeinde@vandans.at

                                                          Website der Gemeinde Vandans
                                                          Statistische Daten der Gemeinde

                                                          Rechtsgrundlagen

                                                          Letzte Aktualisierung: 04.05.2026
                                                          Für den Inhalt verantwortlich:
                                                          • Die zuständige Gemeinde|
                                                          • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                            Leben in der Gemeinde Vandans

                                                            Hinweis:

                                                            Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich.gv.at-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

                                                            Arbeiten in Haus und Garten (Rasenmähen etc.)

                                                            Rasenmähen

                                                            Tätigkeit: Rasenmähen

                                                            zu unterlassen:

                                                            • Montag bis Freitag
                                                              • 12 bis 13:30 Uhr
                                                              • ab 20 Uhr
                                                            • Samstag
                                                              • 12 bis 13:30 Uhr 
                                                              • ab 18 Uhr 
                                                            • Sonntag
                                                              • ganztägig
                                                            Hinweis:

                                                            Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                            Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                            Tätigkeit: lärmerregende Tätigkeiten im Freien

                                                            zu unterlassen:

                                                            • Montag bis Freitag
                                                              • 12 bis 13:30 Uhr
                                                              • ab 20 Uhr
                                                            • Samstag
                                                              • 12 bis 13:30 Uhr 
                                                              • ab 18 Uhr 
                                                            • Sonntag
                                                              • ganztägig
                                                            Hinweis:

                                                            Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                            Regelungen bezüglich Kfz (Autowaschen etc.)

                                                            Autowaschen

                                                            Im Vorgarten/auf dem eigenen Parkplatz

                                                            Wer sein Auto auf privatem Gelände waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                            Beispiel:

                                                            Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                            Auf öffentlichen Straßen

                                                            Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                            Warmlaufenlassen des Motors

                                                            Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                            Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                            Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                            • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                            • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                            Schneeräumung und Streupflicht

                                                            Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr dafür sorgen, dass Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee befreit sind. Bei Schnee und Glatteis müssen diese auch bestreut sein.

                                                            Hundehaltung

                                                            Registrierung, Meldung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung 

                                                            Verordnung der Gemeinde: 
                                                            Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Vandans gemeldet haben, sind verpflichtet ihren Hund bei der Gemeinde Vandans zu melden. Für den Hund wird Hundebesitzerinnen/Hundebesitzern jährlich eine Hundesteuer (Gebühr laut der gültigen Gebührenverordnung) vorgeschrieben. Bei der Anmeldung erhalten Hundehalterinnen/Hundehalter eine Hundemarke, die am Halsband anzubringen ist.

                                                            Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                            Für Hundehalterinnen/Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten: 

                                                            Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips auf Kosten der Halterin/des Halters von einer Tierärztin/einem Tierarzt gekennzeichnet und registriert werden. 

                                                            Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

                                                            Halterinnen/Halter von Hunden sind gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Zudem gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung, die zu beachten sind. 

                                                            Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                            Verordnung der Gemeinde:
                                                            Es gibt in der Gemeinde Vandans eine Leinenpflicht auf allen öffentlichen Straßen und auf allen der Öffentlichkeit gewidmeten und zugänglichen Erholungsflächen, Spielplätzen, Wäldern, Wiesen und sonstigen Grünanlagen die im Eigentum oder in der Verwaltung der Gemeinde Vandans stehen. Hunde sind von öffentlichen Sportanlagen und Spielplätzen fernzuhalten.

                                                            Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                            Hunde müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden. 

                                                            Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

                                                            Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde ("Listenhunde") gelten in Vorarlberg: 

                                                            • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier 

                                                            • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                                                            Hundekot

                                                            Verordnung der Gemeinde:
                                                            Die Gemeinde Vandans (Bürgerservice) gibt kostenlose Hundekotsäckchen an alle Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer aus.

                                                            Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                            Besitzerinnen/Besitzer oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Fall der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                                            Müll

                                                            Restmüll, Altpapier, Biomüll, Gelber Sack

                                                            Den Abfallkalender für Restmüll, Altpapier, Biomüll und Gelben Sack/Gelbe Tonne finden Sie auf den Seiten des Vorarlberger Gemeindeverbandes.

                                                            Erforderliche Müllsäcke sind im Gemeindeamt – Bürgerservicestelle erhältlich.

                                                            Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                            Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                            Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                            Hinweis:

                                                            Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                            Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                            Altstoffsammelzentrum (ASZ) Recyclinghof Gafadura
                                                            Gaualangaweg 6
                                                            6773 Vandans

                                                            Abfallarten: Altpapier, Metallverpackungen, Alteisen, Elektronikschrott, Grünabfälle, Erdaushub und Bauschutt in Kleinmengen

                                                            Öffnungszeiten:

                                                            • Mittwoch
                                                              • 15 bis 19 Uhr
                                                            • Samstag
                                                              • 8 bis 12 Uhr
                                                              • 13 bis 16 Uhr

                                                            Kontaktdaten der Gemeinde

                                                            Gemeinde Vandans
                                                            Dorfstraße 26
                                                            6773 Vandans

                                                            Telefon: +43 5556 72720-0
                                                            E-Mail: gemeinde@vandans.at

                                                            Website der Gemeinde Vandans
                                                            Statistische Daten der Gemeinde

                                                            Rechtsgrundlagen

                                                            Letzte Aktualisierung: 04.05.2026
                                                            Für den Inhalt verantwortlich:
                                                            • Die zuständige Gemeinde|
                                                            • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                              Leben in der Gemeinde Vandans

                                                              Hinweis:

                                                              Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich.gv.at-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

                                                              Arbeiten in Haus und Garten (Rasenmähen etc.)

                                                              Rasenmähen

                                                              Tätigkeit: Rasenmähen

                                                              zu unterlassen:

                                                              • Montag bis Freitag
                                                                • 12 bis 13:30 Uhr
                                                                • ab 20 Uhr
                                                              • Samstag
                                                                • 12 bis 13:30 Uhr 
                                                                • ab 18 Uhr 
                                                              • Sonntag
                                                                • ganztägig
                                                              Hinweis:

                                                              Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                              Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                              Tätigkeit: lärmerregende Tätigkeiten im Freien

                                                              zu unterlassen:

                                                              • Montag bis Freitag
                                                                • 12 bis 13:30 Uhr
                                                                • ab 20 Uhr
                                                              • Samstag
                                                                • 12 bis 13:30 Uhr 
                                                                • ab 18 Uhr 
                                                              • Sonntag
                                                                • ganztägig
                                                              Hinweis:

                                                              Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                              Regelungen bezüglich Kfz (Autowaschen etc.)

                                                              Autowaschen

                                                              Im Vorgarten/auf dem eigenen Parkplatz

                                                              Wer sein Auto auf privatem Gelände waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                              Beispiel:

                                                              Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                              Auf öffentlichen Straßen

                                                              Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                              Warmlaufenlassen des Motors

                                                              Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                              Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                              Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                              • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                              • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                              Schneeräumung und Streupflicht

                                                              Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr dafür sorgen, dass Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee befreit sind. Bei Schnee und Glatteis müssen diese auch bestreut sein.

                                                              Hundehaltung

                                                              Registrierung, Meldung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung 

                                                              Verordnung der Gemeinde: 
                                                              Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Vandans gemeldet haben, sind verpflichtet ihren Hund bei der Gemeinde Vandans zu melden. Für den Hund wird Hundebesitzerinnen/Hundebesitzern jährlich eine Hundesteuer (Gebühr laut der gültigen Gebührenverordnung) vorgeschrieben. Bei der Anmeldung erhalten Hundehalterinnen/Hundehalter eine Hundemarke, die am Halsband anzubringen ist.

                                                              Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                              Für Hundehalterinnen/Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten: 

                                                              Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips auf Kosten der Halterin/des Halters von einer Tierärztin/einem Tierarzt gekennzeichnet und registriert werden. 

                                                              Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

                                                              Halterinnen/Halter von Hunden sind gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Zudem gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung, die zu beachten sind. 

                                                              Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                              Verordnung der Gemeinde:
                                                              Es gibt in der Gemeinde Vandans eine Leinenpflicht auf allen öffentlichen Straßen und auf allen der Öffentlichkeit gewidmeten und zugänglichen Erholungsflächen, Spielplätzen, Wäldern, Wiesen und sonstigen Grünanlagen die im Eigentum oder in der Verwaltung der Gemeinde Vandans stehen. Hunde sind von öffentlichen Sportanlagen und Spielplätzen fernzuhalten.

                                                              Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                              Hunde müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden. 

                                                              Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

                                                              Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde ("Listenhunde") gelten in Vorarlberg: 

                                                              • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier 

                                                              • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                                                              Hundekot

                                                              Verordnung der Gemeinde:
                                                              Die Gemeinde Vandans (Bürgerservice) gibt kostenlose Hundekotsäckchen an alle Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer aus.

                                                              Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                              Besitzerinnen/Besitzer oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Fall der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                                              Müll

                                                              Restmüll, Altpapier, Biomüll, Gelber Sack

                                                              Den Abfallkalender für Restmüll, Altpapier, Biomüll und Gelben Sack/Gelbe Tonne finden Sie auf den Seiten des Vorarlberger Gemeindeverbandes.

                                                              Erforderliche Müllsäcke sind im Gemeindeamt – Bürgerservicestelle erhältlich.

                                                              Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                              Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                              Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                              Hinweis:

                                                              Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                              Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                              Altstoffsammelzentrum (ASZ) Recyclinghof Gafadura
                                                              Gaualangaweg 6
                                                              6773 Vandans

                                                              Abfallarten: Altpapier, Metallverpackungen, Alteisen, Elektronikschrott, Grünabfälle, Erdaushub und Bauschutt in Kleinmengen

                                                              Öffnungszeiten:

                                                              • Mittwoch
                                                                • 15 bis 19 Uhr
                                                              • Samstag
                                                                • 8 bis 12 Uhr
                                                                • 13 bis 16 Uhr

                                                              Kontaktdaten der Gemeinde

                                                              Gemeinde Vandans
                                                              Dorfstraße 26
                                                              6773 Vandans

                                                              Telefon: +43 5556 72720-0
                                                              E-Mail: gemeinde@vandans.at

                                                              Website der Gemeinde Vandans
                                                              Statistische Daten der Gemeinde

                                                              Rechtsgrundlagen

                                                              Letzte Aktualisierung: 04.05.2026
                                                              Für den Inhalt verantwortlich:
                                                              • Die zuständige Gemeinde|
                                                              • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                Leben in der Gemeinde Vandans

                                                                Hinweis:

                                                                Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich.gv.at-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

                                                                Arbeiten in Haus und Garten (Rasenmähen etc.)

                                                                Rasenmähen

                                                                Tätigkeit: Rasenmähen

                                                                zu unterlassen:

                                                                • Montag bis Freitag
                                                                  • 12 bis 13:30 Uhr
                                                                  • ab 20 Uhr
                                                                • Samstag
                                                                  • 12 bis 13:30 Uhr 
                                                                  • ab 18 Uhr 
                                                                • Sonntag
                                                                  • ganztägig
                                                                Hinweis:

                                                                Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                                Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                                Tätigkeit: lärmerregende Tätigkeiten im Freien

                                                                zu unterlassen:

                                                                • Montag bis Freitag
                                                                  • 12 bis 13:30 Uhr
                                                                  • ab 20 Uhr
                                                                • Samstag
                                                                  • 12 bis 13:30 Uhr 
                                                                  • ab 18 Uhr 
                                                                • Sonntag
                                                                  • ganztägig
                                                                Hinweis:

                                                                Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                                Regelungen bezüglich Kfz (Autowaschen etc.)

                                                                Autowaschen

                                                                Im Vorgarten/auf dem eigenen Parkplatz

                                                                Wer sein Auto auf privatem Gelände waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                                Beispiel:

                                                                Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                                Auf öffentlichen Straßen

                                                                Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                                Warmlaufenlassen des Motors

                                                                Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                                Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                                Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                                • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                                • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                                Schneeräumung und Streupflicht

                                                                Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr dafür sorgen, dass Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee befreit sind. Bei Schnee und Glatteis müssen diese auch bestreut sein.

                                                                Hundehaltung

                                                                Registrierung, Meldung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung 

                                                                Verordnung der Gemeinde: 
                                                                Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Vandans gemeldet haben, sind verpflichtet ihren Hund bei der Gemeinde Vandans zu melden. Für den Hund wird Hundebesitzerinnen/Hundebesitzern jährlich eine Hundesteuer (Gebühr laut der gültigen Gebührenverordnung) vorgeschrieben. Bei der Anmeldung erhalten Hundehalterinnen/Hundehalter eine Hundemarke, die am Halsband anzubringen ist.

                                                                Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                                Für Hundehalterinnen/Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten: 

                                                                Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips auf Kosten der Halterin/des Halters von einer Tierärztin/einem Tierarzt gekennzeichnet und registriert werden. 

                                                                Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

                                                                Halterinnen/Halter von Hunden sind gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Zudem gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung, die zu beachten sind. 

                                                                Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                                Verordnung der Gemeinde:
                                                                Es gibt in der Gemeinde Vandans eine Leinenpflicht auf allen öffentlichen Straßen und auf allen der Öffentlichkeit gewidmeten und zugänglichen Erholungsflächen, Spielplätzen, Wäldern, Wiesen und sonstigen Grünanlagen die im Eigentum oder in der Verwaltung der Gemeinde Vandans stehen. Hunde sind von öffentlichen Sportanlagen und Spielplätzen fernzuhalten.

                                                                Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                                Hunde müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden. 

                                                                Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

                                                                Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde ("Listenhunde") gelten in Vorarlberg: 

                                                                • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier 

                                                                • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                                                                Hundekot

                                                                Verordnung der Gemeinde:
                                                                Die Gemeinde Vandans (Bürgerservice) gibt kostenlose Hundekotsäckchen an alle Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer aus.

                                                                Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                                Besitzerinnen/Besitzer oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Fall der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                                                Müll

                                                                Restmüll, Altpapier, Biomüll, Gelber Sack

                                                                Den Abfallkalender für Restmüll, Altpapier, Biomüll und Gelben Sack/Gelbe Tonne finden Sie auf den Seiten des Vorarlberger Gemeindeverbandes.

                                                                Erforderliche Müllsäcke sind im Gemeindeamt – Bürgerservicestelle erhältlich.

                                                                Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                                Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                                Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                                Hinweis:

                                                                Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                                Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                                Altstoffsammelzentrum (ASZ) Recyclinghof Gafadura
                                                                Gaualangaweg 6
                                                                6773 Vandans

                                                                Abfallarten: Altpapier, Metallverpackungen, Alteisen, Elektronikschrott, Grünabfälle, Erdaushub und Bauschutt in Kleinmengen

                                                                Öffnungszeiten:

                                                                • Mittwoch
                                                                  • 15 bis 19 Uhr
                                                                • Samstag
                                                                  • 8 bis 12 Uhr
                                                                  • 13 bis 16 Uhr

                                                                Kontaktdaten der Gemeinde

                                                                Gemeinde Vandans
                                                                Dorfstraße 26
                                                                6773 Vandans

                                                                Telefon: +43 5556 72720-0
                                                                E-Mail: gemeinde@vandans.at

                                                                Website der Gemeinde Vandans
                                                                Statistische Daten der Gemeinde

                                                                Rechtsgrundlagen

                                                                Letzte Aktualisierung: 04.05.2026
                                                                Für den Inhalt verantwortlich:
                                                                • Die zuständige Gemeinde|
                                                                • oesterreich.gv.at-Redaktion

                                                                  Leben in der Gemeinde Vandans

                                                                  Hinweis:

                                                                  Im Folgenden finden sich u.a. Informationen, die die oesterreich.gv.at-Redaktion auf Anfrage von den Gemeinden bzw. Städten erhalten hat. Zu den genannten Themen werden nicht sämtliche, sondern nur ausgewählte Bestimmungen angeführt. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

                                                                  Arbeiten in Haus und Garten (Rasenmähen etc.)

                                                                  Rasenmähen

                                                                  Tätigkeit: Rasenmähen

                                                                  zu unterlassen:

                                                                  • Montag bis Freitag
                                                                    • 12 bis 13:30 Uhr
                                                                    • ab 20 Uhr
                                                                  • Samstag
                                                                    • 12 bis 13:30 Uhr 
                                                                    • ab 18 Uhr 
                                                                  • Sonntag
                                                                    • ganztägig
                                                                  Hinweis:

                                                                  Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                                  Sonstige Haus- und Gartenarbeiten

                                                                  Tätigkeit: lärmerregende Tätigkeiten im Freien

                                                                  zu unterlassen:

                                                                  • Montag bis Freitag
                                                                    • 12 bis 13:30 Uhr
                                                                    • ab 20 Uhr
                                                                  • Samstag
                                                                    • 12 bis 13:30 Uhr 
                                                                    • ab 18 Uhr 
                                                                  • Sonntag
                                                                    • ganztägig
                                                                  Hinweis:

                                                                  Bei den angeführten Vorgaben handelt es sich um eine bloße Empfehlung an die Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung hat.

                                                                  Regelungen bezüglich Kfz (Autowaschen etc.)

                                                                  Autowaschen

                                                                  Im Vorgarten/auf dem eigenen Parkplatz

                                                                  Wer sein Auto auf privatem Gelände waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.

                                                                  Beispiel:

                                                                  Lässt man Waschmittel oder Wasser, das Schadstoffe enthält, im Boden versickern und gelangt dieses in das Grundwasser, macht man sich dadurch in der Regel strafbar.

                                                                  Auf öffentlichen Straßen

                                                                  Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.

                                                                  Warmlaufenlassen des Motors

                                                                  Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Kraftfahrgesetz ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.

                                                                  Lärmbelästigung durch Mopeds

                                                                  Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,

                                                                  • dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
                                                                  • den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.

                                                                  Schneeräumung und Streupflicht

                                                                  Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr dafür sorgen, dass Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee befreit sind. Bei Schnee und Glatteis müssen diese auch bestreut sein.

                                                                  Hundehaltung

                                                                  Registrierung, Meldung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung 

                                                                  Verordnung der Gemeinde: 
                                                                  Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Vandans gemeldet haben, sind verpflichtet ihren Hund bei der Gemeinde Vandans zu melden. Für den Hund wird Hundebesitzerinnen/Hundebesitzern jährlich eine Hundesteuer (Gebühr laut der gültigen Gebührenverordnung) vorgeschrieben. Bei der Anmeldung erhalten Hundehalterinnen/Hundehalter eine Hundemarke, die am Halsband anzubringen ist.

                                                                  Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                                  Für Hundehalterinnen/Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten: 

                                                                  Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips auf Kosten der Halterin/des Halters von einer Tierärztin/einem Tierarzt gekennzeichnet und registriert werden. 

                                                                  Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

                                                                  Halterinnen/Halter von Hunden sind gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Zudem gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung, die zu beachten sind. 

                                                                  Maulkorb- bzw. Leinenzwang

                                                                  Verordnung der Gemeinde:
                                                                  Es gibt in der Gemeinde Vandans eine Leinenpflicht auf allen öffentlichen Straßen und auf allen der Öffentlichkeit gewidmeten und zugänglichen Erholungsflächen, Spielplätzen, Wäldern, Wiesen und sonstigen Grünanlagen die im Eigentum oder in der Verwaltung der Gemeinde Vandans stehen. Hunde sind von öffentlichen Sportanlagen und Spielplätzen fernzuhalten.

                                                                  Landesgesetzliche Bestimmung:
                                                                  Hunde müssen so beaufsichtigt oder verwahrt werden, dass durch sie Personen weder gefährdet noch in unzumutbarer Weise belästigt werden. 

                                                                  Auf öffentlichen Kinderspielplätzen müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

                                                                  Das Halten von Kampfhunden unterliegt der Bewilligungspflicht. Als Kampfhunde ("Listenhunde") gelten in Vorarlberg: 

                                                                  • Hunde der Rassen Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischer Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu, Bordeaux Dogge, Dogo Argentino, Ridgeback sowie der Kreuzungen Bandog und Pitbullterrier 

                                                                  • Hunde aus Kreuzungen der genannten Rassen und Kreuzungen 

                                                                  Hundekot

                                                                  Verordnung der Gemeinde:
                                                                  Die Gemeinde Vandans (Bürgerservice) gibt kostenlose Hundekotsäckchen an alle Hundebesitzerinnen/Hundebesitzer aus.

                                                                  Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
                                                                  Besitzerinnen/Besitzer oder Verwahrerinnen/Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Fall der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft. 

                                                                  Müll

                                                                  Restmüll, Altpapier, Biomüll, Gelber Sack

                                                                  Den Abfallkalender für Restmüll, Altpapier, Biomüll und Gelben Sack/Gelbe Tonne finden Sie auf den Seiten des Vorarlberger Gemeindeverbandes.

                                                                  Erforderliche Müllsäcke sind im Gemeindeamt – Bürgerservicestelle erhältlich.

                                                                  Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.

                                                                  Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.

                                                                  Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.

                                                                  Hinweis:

                                                                  Die Abgabe alter, kaputter oder einfach nicht mehr benötigter Elektrogeräte ist überall kostenlos.

                                                                  Abfallsammelzentrum der Gemeinde

                                                                  Altstoffsammelzentrum (ASZ) Recyclinghof Gafadura
                                                                  Gaualangaweg 6
                                                                  6773 Vandans

                                                                  Abfallarten: Altpapier, Metallverpackungen, Alteisen, Elektronikschrott, Grünabfälle, Erdaushub und Bauschutt in Kleinmengen

                                                                  Öffnungszeiten:

                                                                  • Mittwoch
                                                                    • 15 bis 19 Uhr
                                                                  • Samstag
                                                                    • 8 bis 12 Uhr
                                                                    • 13 bis 16 Uhr

                                                                  Kontaktdaten der Gemeinde

                                                                  Gemeinde Vandans
                                                                  Dorfstraße 26
                                                                  6773 Vandans

                                                                  Telefon: +43 5556 72720-0
                                                                  E-Mail: gemeinde@vandans.at

                                                                  Website der Gemeinde Vandans
                                                                  Statistische Daten der Gemeinde

                                                                  Rechtsgrundlagen

                                                                  Letzte Aktualisierung: 04.05.2026
                                                                  Für den Inhalt verantwortlich:
                                                                  • Die zuständige Gemeinde|
                                                                  • oesterreich.gv.at-Redaktion